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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Massendaten"


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Drucksache 363/1/19

... dazu verpflichtet, eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchzuführen. Die Verwaltungsvorschrift legt für diese Fälle ein technisches Verfahren fest. Dieses sieht vor, dass die entsprechenden Anfragen der kommunalen Ausländerbehörden elektronisch über das Bundesverwaltungsamt an das Bundesamt für Verfassungsschutz geleitet werden und dort im Auftrag der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz automatisiert mit dem Bestand im nachrichtendienstlichen Informationssystem abgeglichen werden. Die Bearbeitung der Regelanfragen der Waffenbehörden bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden soll in analoger Weise im sogenannten Massendatenverfahren umgesetzt werden. Hierdurch wird eine größtmögliche Effizienz bei gleichzeitiger Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die betroffenen Behörden erreicht. Auf diese Weise lassen sich das in der Praxis erhebliche Arbeitsaufkommen und die Bearbeitung der großen Zahl an Anfragen durch ein automatisiertes und bereits angewandtes Verfahren auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Einbindung des Bundesverwaltungsamts zur Bündelung und Übermittlung der elektronischen Anfragen erscheint auch vor dem Hintergrund geboten, dass an dieser Stelle das Nationale Waffenregister geführt wird. Somit stehen vereinheitlichte elektronische Kommunikationswege zwischen dem Bundesverwaltungsamt und den Waffenbehörden bereits zur Verfügung.

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Drucksache 363/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 3a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG

5. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 5

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 26

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG

16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 363/19 (Beschluss)

... dazu verpflichtet, eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchzuführen. Die Verwaltungsvorschrift legt für diese Fälle ein technisches Verfahren fest. Dieses sieht vor, dass die entsprechenden Anfragen der kommunalen Ausländerbehörden elektronisch über das Bundesverwaltungsamt an das Bundesamt für Verfassungsschutz geleitet werden und dort im Auftrag der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz automatisiert mit dem Bestand im nachrichtendienstlichen Informationssystem abgeglichen werden. Die Bearbeitung der Regelanfragen der Waffenbehörden bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden soll in analoger Weise im sogenannten Massendatenverfahren umgesetzt werden. Hierdurch wird eine größtmögliche Effizienz bei gleichzeitiger Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die betroffenen Behörden erreicht. Auf diese Weise lassen sich das in der Praxis erhebliche Arbeitsaufkommen und die Bearbeitung der großen Zahl von Anfragen durch ein automatisiertes und bereits angewandtes Verfahren auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Einbindung des Bundesverwaltungsamts zur Bündelung und Übermittlung der elektronischen Anfragen erscheint auch vor dem Hintergrund geboten, dass an dieser Stelle das Nationale Waffenregister geführt wird. Somit stehen vereinheitlichte elektronische Kommunikationswege zwischen dem Bundesverwaltungsamt und den Waffenbehörden bereits zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG

11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 219/18

... (14) In der Mitteilung der Kommission über die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt10 und der Mitteilung über den Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012- 202011 wird auf die große Bedeutung der Digitalen Agenda im Gesundheitsbereich verwiesen und festgehalten, dass die Entwicklung von elektronischen Gesundheitsdiensten und auf Massendatenverarbeitung ("Big Data") basierenden Lösungen im Gesundheitsbereich Priorität haben müssen. Diese Initiativen werden unterstützt durch die Mitteilung der Kommission über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft12, die darauf abzielt, moderne und nachhaltige Gesundheitsversorgungsmodelle sowie eine aufgeklärte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten im Gesundheitsbereich sicherzustellen.

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Drucksache 219/18




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 58/1/18

... Aufgrund der hohen Zahl der Personen, die eine Befugnis zum Umgang mit Waffen haben, ist dies ebenfalls nur durch die Schaffung eines elektronischen Systems im Massendatenverfahren leistbar."



Drucksache 156/18

... Eine der wichtigsten Schlussfolgerungen aus der Bewertung ist, dass weder Massendatenbestände noch Einzelquellendatenbanken22 vom Sui-generis-Schutzrecht systematisch erfasst werden‚ sodass problematische Fälle, in denen bestimmte Rechteinhaber indirekte Eigentumsrechte an digitalen Daten geltend machen könnten, nicht ausgeschlossen werden. Dennoch wird in der Bewertung geäußert, dass diese Annahme in Zukunft genauer verfolgt werden sollte, weil infolge einiger Gerichtsurteile in Hochschulkreisen und unter den Beteiligten die Frage aufgekommen ist, ob das Sui-generis-Schutzrecht nicht eigentlich breiter angewandt werden könnte, als allgemein angenommen wird, z.B. auch auf von Maschinen erzeugte Daten. Die Bewertung der Datenbankrichtlinie befasst sich auch mit möglichen Wechselwirkungen zwischen dem Sui-generis-Schutzrecht und der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors‚ eine Frage, auf die in der Bewertung der besagten Richtlinie23 ebenfalls eingegangen wurde. Da solche Wechselwirkungen in der Praxis auftreten könnten, wird mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auch eine klärende Angleichung der Bestimmungen beider Rechtsinstrumente angestrebt.

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Drucksache 156/18




Mitteilung

1 Einführung

2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation

3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation

a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung

4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa

a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B

b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G

5 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 157/18

... Die Verknüpfung von Ressourcen und die Anwendung gemeinsamer Standards werden die Zugänglichkeit, den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern, um Gesundheit und Krankheit besser zu verstehen. So wird es außerdem möglich, Krankheitsausbrüche zu antizipieren, Diagnosen zu beschleunigen und bessere Präventions- und Behandlungsmaßnahmen zu entwickeln sowie die Wirksamkeit und mögliche unerwünschte Wirkungen solcher Maßnahmen zu überwachen. Koordinierte europäische Maßnahmen in diesem Bereich können den Bürgern und den Gesundheitssystemen in der EU greifbare Vorteile bringen und die Bewältigung großer Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie Krebs- oder Hirnerkrankungen, Epidemien ansteckender Krankheiten oder seltene Krankheiten (von denen die Hälfte neuer Fälle bei Kindern auftritt) ermöglichen. Des Weiteren entspricht ein koordiniertes Vorgehen der EU in diesem Bereich den Schlussfolgerungen des Rates zu personalisierter Medizin39‚ in denen die Kommission ersucht wurde, dazu beizutragen, dass das Potenzial der Massendatenverarbeitung ("Big Data") ausgeschöpft werden kann.

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Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 639/1/18

... 3. Für Eurofisc-Verbindungsbeamtinnen und -beamte ist ein Zugang auf die Datenbank CESOP vorgesehen, wenn sie über eine entsprechende Nutzerkennung verfügen. In Deutschland sind die Eurofisc-Verbindungsbeamtinnen und -beamte beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt und nur als durchleitende Stelle zu den Finanzbehörden der Länder ausgestaltet. Der Bundesrat hält es für erforderlich, auch einigen Bediensteten in den Zentralstellen der Länder ein Zugriffsrecht auf die Datenbank einzuräumen, um den föderalen Strukturen ausreichend Rechnung zu tragen. Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, das System CESOP über Massendatenschnittstellen anzusprechen, um den Ländern einen systematischen Abgleich mit eigenen Daten zu ermöglichen.



Drucksache 639/18 (Beschluss)

... 3. Für Eurofisc-Verbindungsbeamtinnen und -beamte ist ein Zugang auf die Datenbank CESOP vorgesehen, wenn sie über eine entsprechende Nutzerkennung verfügen. In Deutschland sind die Eurofisc-Verbindungsbeamtinnen und -beamte beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt und nur als durchleitende Stelle zu den Finanzbehörden der Länder ausgestaltet. Der Bundesrat hält es für erforderlich, auch einigen Bediensteten in den Zentralstellen der Länder ein Zugriffsrecht auf die Datenbank einzuräumen, um den föderalen Strukturen ausreichend Rechnung zu tragen. Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, das System CESOP über Massendatenschnittstellen anzusprechen, um den Ländern einen systematischen Abgleich mit eigenen Daten zu ermöglichen.



Drucksache 61/1/17

... dazu verpflichtet, eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchzuführen. Die Verwaltungsvorschrift legt für diese Fälle ein technisches Verfahren fest. Dieses sieht vor, dass die entsprechenden Anfragen der kommunalen Ausländerbehörden elektronisch über das Bundesverwaltungsamt an das Bundesamt für Verfassungsschutz geleitet werden und dort im Auftrag der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz automatisiert mit dem Bestand im nachrichtendienstlichen Informationssystem abgeglichen werden. Die Bearbeitung der Regelanfragen der Waffenbehörden bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden soll in analoger Weise im sogenannten Massendatenverfahren umgesetzt werden. Hierdurch wird eine größtmögliche Effizienz bei gleichzeitiger Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die betroffenen Behörden erreicht. Auf diese Weise lassen sich das in der Praxis erhebliche Arbeitsaufkommen und die Bearbeitung der großen Zahl an Anfragen durch ein automatisiertes und bereits angewandtes Verfahren auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Einbindung des Bundesverwaltungsamts zur Bündelung und Übermittlung der elektronischen Anfragen sowie der anschließenden Weiterleitung der diesbezüglichen Antworten der Verfassungsschutzbehörden an die anfragenden Waffenbehörden erscheint auch vor dem Hintergrund geboten, dass an dieser Stelle das Nationale Waffenregister geführt wird. Somit stehen vereinheitlichte

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Drucksache 61/1/17




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa:

Zu Dreifachbuchstabe bbb:

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 654/17

... Zunächst wird die Bündelung und Gestaltung der Forschungsanstrengungen das Hauptaugenmerk des Netzes und des Zentrums bilden. Zur Unterstützung des Ausbaus der industriellen Fähigkeiten könnte das Zentrum bei internationalen Projekten als Leiter das Management dieser Fähigkeiten übernehmen. Hiervon könnten zusätzliche Anreize ausgehen, die der Innovation und globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen bei der Entwicklung der Digitaltechnik der nächsten Generation zugute kommen - beispielsweise in Bereichen wie der künstlichen Intelligenz, Quanteninformatik, Blockchain und sichere digitale Identitäten - und sicherstellen, dass EU-Unternehmen Zugang zu Massendaten erhalten. All diese Aspekte sind von zentraler Bedeutung für die Cybersicherheit in der Zukunft. Das Zentrum könnte auch auf die Arbeiten der EU zur Ausweitung der Infrastruktur für Hochleistungsrechner zurückgreifen, die für die Auswertung großer Datenmengen, eine rasche Ver- und Entschlüsselung von Daten, die Überprüfung von Identitäten, die Simulierung von Cyberangriffen und die Auswertung von Videomaterial unerlässlich ist46.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 61/17 (Beschluss)

... dazu verpflichtet, eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchzuführen. Die Verwaltungsvorschrift legt für diese Fälle ein technisches Verfahren fest. Dieses sieht vor, dass die entsprechenden Anfragen der kommunalen Ausländerbehörden elektronisch über das Bundesverwaltungsamt an das Bundesamt für Verfassungsschutz geleitet werden und dort im Auftrag der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz automatisiert mit dem Bestand im nachrichtendienstlichen Informationssystem abgeglichen werden. Die Bearbeitung der Regelanfragen der Waffenbehörden bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden soll in analoger Weise im sogenannten Massendatenverfahren umgesetzt werden. Hierdurch wird eine größtmögliche Effizienz bei gleichzeitiger Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die betroffenen Behörden erreicht. Auf diese Weise lassen sich das in der Praxis erhebliche Arbeitsaufkommen und die Bearbeitung der großen Zahl an Anfragen durch ein automatisiertes und bereits angewandtes Verfahren auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Einbindung des Bundesverwaltungsamts zur Bündelung und Übermittlung der elektronischen Anfragen sowie der anschließenden Weiterleitung der diesbezüglichen Antworten der Verfassungsschutzbehörden an die anfragenden Waffenbehörden erscheint auch vor dem Hintergrund geboten, dass an dieser Stelle das Nationale Waffenregister geführt wird. Somit stehen vereinheitlichte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

9. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 136/1/17

... in einem Massendatenverfahren und

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Drucksache 136/1/17




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 136/17 (Beschluss)

... in einem Massendatenverfahren und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/17 (Beschluss)




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 193/16

... Die Welt erlebt derzeit einen gigantischen Anstieg der Menge und Vielfalt der erzeugten Daten. Dabei geht es nicht nur um die Daten, die Milliarden von Menschen mit digitalen Geräten oder mit Hilfe digitaler Dienste für persönliche oder berufliche Zwecke produzieren, oder die Daten, die von einer steigenden Zahl verbundener Objekte generiert werden, sondern auch um Daten aus der Forschung, der Digitalisierung von Literatur und Archiven sowie von öffentlichen Diensten wie Krankenhäusern und Katasterämtern. Dieses Phänomen der Massendatenverarbeitung, der so genannten "Big Data", schafft neue Möglichkeiten für den Austausch von Wissen sowie für Forschung und Entwicklung und die Umsetzung politischer Maßnahmen.

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Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 196/16

... Der Fertigungsindustrie kommt im Zusammenspiel mit den Dienstleistungen eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, die europäische Wirtschaft wieder anzukurbeln. Gleichzeitig findet, bedingt durch neue Generationen digitaler Technologien, beispielsweise Massendaten (Big Data), eine neue industrielle Revolution statt.

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Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 290/16

... 18. OECD Ministererklärung von Helsinki 2015: "Wir streben eine systematische Nutzung von neuen digitalen Instrumenten und Massendaten an, um einen datengesteuerten öffentlichen Sektor begründen zu können.", siehe: http://www.oecd.org/governance/ministerial/chairsummary-2015.pdf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/16




1. Einleitung

2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft

3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN

4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt

5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU

i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste

ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen

iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness

- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position

- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds

iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 357/1/16

... dazu verpflichtet, eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchzuführen. Die Verwaltungsvorschrift legt für diese Fälle ein technisches Verfahren fest. Dieses sieht vor, dass die entsprechenden Anfragen der kommunalen Ausländerbehörden elektronisch über das Bundesverwaltungsamt an das Bundesamt für Verfassungsschutz geleitet werden und dort im Auftrag der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz automatisiert mit dem Bestand im nachrichtendienstlichen Informationssystem abgeglichen werden. Die Bearbeitung der Regelanfragen der Waffenbehörden bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden soll in analoger Weise im so genannten Massendatenverfahren umgesetzt werden. Hierdurch wird eine größtmögliche Effizienz bei gleichzeitiger Reduzierung des Erfüllungsaufwands für die betroffenen Behörden erreicht. Auf diese Weise lassen sich das in der Praxis erhebliche Arbeitsaufkommen und die Bearbeitung der großen Zahl an Anfragen durch ein automatisiertes und bereits angewandtes Verfahren auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Einbindung des Bundesverwaltungsamtes zur Bündelung und Übermittlung der elektronischen Anfragen erscheint auch vor dem Hintergrund geboten, dass an dieser Stelle das Nationale Waffenregister geführt wird. Somit stehen vereinheitlichte elektronische Kommunikationswege zwischen dem Bundesverwaltungsamt und den Waffenbehörden bereits zur Verfügung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 - neu - bis Satz 8 - neu - WaffG


 
 
 


Drucksache 169/1/10

... vorgesehene Nachberichterstattungspflicht der Verfassungsschutzbehörden bedingt eine Speicherung der zu überprüfenden Personen in NADIS. Die maschinelle Speicherung von Massendaten wird ohnehin nur beim BfV durchgeführt, wohin die Länder z.B. bei Speicherungen zur Luftsicherheitsüberprüfung ihre Massendaten weiterleiten. Insofern erscheint eine direkte Einbeziehung des BfV in das Anfrageverfahren - auch zur Vermeidung unnötiger Zwischenschaltung der Landesverfassungsschutzbehörden und dem damit dort verbunden personellen Aufwand - sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 1 Nummer 4 AtZüV

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 AtZüV


 
 
 


Drucksache 237/09

... Massendaten-Wissenschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/09




1. Einleitung

1.1. Zweck der Mitteilung

1.2. Hintergrund der e-Infrastrukturen

1.3. E-Infrastrukturen und das politische Umfeld

2. E-Infrastrukturen lösen eine neue Wissenschaftsrenaissance aus

2.1. Systemumstellung auf die e-Wissenschaft

2.2. e-Infrastrukturen für die heutige und künftige e-Wissenschaft

2.3. Eine erneuerte Strategie

3. Europas Führungsrolle

3.1. Heutige e-Infrastrukturen

3.2. e-Infrastrukturen ab 2020

4. Massnahmen auf europäischer Ebene

4.1. Festigung der weltweiten Führungsrolle von GÉANT

4.2. Strukturierung der Grid-Landschaft für die e-Wissenschaft

4.3. Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen

4.4. Aufbau von Hochleistungsrechenanlagen der nächsten Generation

4.5. Betrieb globaler virtueller Forschungsgemeinschaften

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 222/07 (Beschluss)

... Der registergestützte Zensus bedingt die Übermittlung von Massendaten zwischen den Daten führenden und den Daten annehmenden Stellen. Dies muss soweit wie möglich auf technisch einfachstem Weg erfolgen. In den übrigen Regelungen dieses Gesetzes wird die elektronische Übermittlung ebenfalls vorgegeben (§ 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/07 (Beschluss)




1. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

2. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7

4. Zu § 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4

6. Zu § 7 Abs. 2 Satz 6

7. Zu § 9 Abs. 2

8. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

9. Zu § 10 Abs. 2

10. Zu § 13 Abs. 1

11. Zu § 14

12. Zu § 14a - neu -

13. Zu § 15a - neu -


 
 
 


Drucksache 222/1/07

... Der registergestützte Zensus bedingt die Übermittlung von Massendaten zwischen den Daten führenden und den Daten annehmenden Stellen. Dies muss soweit wie möglich auf technisch einfachstem Weg erfolgen. In den übrigen Regelungen dieses Gesetzes wird die elektronische Übermittlung ebenfalls vorgegeben (§ 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/1/07




1. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

2. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7

4. Zu § 6 *

5. Zu § 6 Abs. 2 - neu - *

6. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4

7. Zu § 7 Abs. 2 Satz 6

8. Zu § 9 Abs. 2

9. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

10. Zu § 10 Abs. 2

11. Zu § 13 Abs. 1

12. Zu § 14

13. Zu § 14a - neu -Nach § 14 ist folgender § 14a einzufügen:

14. Zu § 15a - neu -Nach § 15 ist folgender § 15a einzufügen:


 
 
 


Drucksache 35/17 PDF-Dokument



Drucksache 36/18 PDF-Dokument



Drucksache 96/20 PDF-Dokument



Drucksache 153/18 PDF-Dokument



Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 192/18 PDF-Dokument



Drucksache 211/17 PDF-Dokument



Drucksache 261/18 PDF-Dokument



Drucksache 262/18 PDF-Dokument



Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 269/18 PDF-Dokument



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Drucksache 381/17 PDF-Dokument



Drucksache 478/16 PDF-Dokument



Drucksache 512/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.