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"Meldeverfahren"
Drucksache 174/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Aus der im Gesetzentwurf zu § 4 des Bürgerportalgesetzes vorgesehenen Regelung geht nicht eindeutig hervor, wer im Verhältnis zwischen dem akkreditierten Diensteanbieter und dem Nutzer die Verantwortung für ein sicheres Anmeldeverfahren trägt. Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Stärkung des Vertrauens in die elektronische Kommunikation wird jedoch nur zu erreichen sein, wenn die akkreditierten Anbieter von E-Mail-Postfächern und E-Mail-Kommunikationsdiensten tatsächlich die Gewähr für einen maximalen Schutz vor missbräuchlicher Nutzung von E-Mail-Adressen und eine größtmögliche Datensicherheit bieten. Daher wird es für notwendig erachtet, in § 4 des Bürgerportalgesetzes den Anbieter eines Bürgerportals klar und eindeutig zu verpflichten, für ein sicheres Anmeldeverfahren zu sorgen und dessen Anwendung durch den Nutzer sicherzustellen.
Drucksache 174/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Aus der im Gesetzentwurf zu § 4 des Bürgerportalgesetzes vorgesehenen Regelung geht nicht eindeutig hervor, wer im Verhältnis zwischen dem akkreditierten Diensteanbieter und dem Nutzer die Verantwortung für ein sicheres Anmeldeverfahren trägt. Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Stärkung des Vertrauens in die elektronische Kommunikation wird jedoch nur zu erreichen sein, wenn die akkreditierten Anbieter von E-Mail-Postfächern und E-Mail-Kommunikationsdiensten tatsächlich die Gewähr für einen maximalen Schutz vor missbräuchlicher Nutzung von E-Mail-Adressen und eine größtmögliche Datensicherheit bieten. Daher wird es für notwendig erachtet, in § 4 des Bürgerportalgesetzes den Anbieter eines Bürgerportals klar und eindeutig zu verpflichten, für ein sicheres Anmeldeverfahren zu sorgen und dessen Anwendung durch den Nutzer sicherzustellen.
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Den heutigen Sicherheitsanforderungen entspricht die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln. Die technikneutrale Formulierung belässt dem Bürgerportal-Diensteanbieter einen Spielraum, der die Anpassung des Anmeldeverfahrens an den technischen Fortschritt ermöglicht. Sofern der Bürgerportal-Diensteanbieter für die sichere Anmeldung Geheimnisse benutzt, muss er sicherstellen, dass diese einmalig sind und geheim gehalten werden können. Die Einmaligkeit und Geheimhaltung der verwendeten Geheimnisse muss auch durch die Form der Übergabe der Sicherungsmittel gewährleistet sein.
Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... Die Handhabung des Anmeldeverfahrens vor Ort darf nicht dazu führen, dass die Bescheinigung zu einem Aufenthaltstitel unter anderem Namen aufgewertet wird. Artikel 8 Freizügigkeitsrichtlinie geht ebenfalls von einem reinen Anmeldeverfahren aus. Die Bescheinigung ist unverzüglich auszustellen (Umsetzung des Artikels 8 Absatz 2 Satz 2 Freizügigkeitsrichtlinie).
Drucksache 754/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... Die Definition für Grenzzurückweisungen sollte entsprechend Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und im Hinblick auf die Einführung eines vereinfachten Meldeverfahrens bei Grenzzurückweisungen auf Zurückweisungen an Grenzkontrollstellen beschränkt werden.
Anlage Änderungen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 4 Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9 Absatz 6 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe 0a - neu - § 12 Überschrift
Drucksache 688/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz )
... soll das Meldeverfahren standardisiert und damit für die Meldepflichtigen vereinfacht werden. Das PEI hat in einer Arbeitsgemeinschaft mit Mitgliedern von Gewebe- sowie Blutspendeeinrichtungen entsprechende Meldeformulare erarbeitet und stimmt diese derzeit mit den Ländern ab. Im Anschluss daran werden die Meldeformulare auf der Homepage des PEI zur Verfügung gestellt.
Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz
1 Berichtsauftrag
2 Vorbereitung und Themen des Berichts
3 Gewebegesetz
3.1 Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen § 20b AMG
3.1.1 Rechtslage
3.1.2 Allgemeine Einschätzung
3.1.3 Einzelfragen
3.2 Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen § 20c AMG
3.2.1 Rechtslage
Abb. 3.2.1 Übersicht zur Abgrenzung von bekannten Gewebezubereitungen zu anderen Arzneimitteln menschlicher oder tierischer Herkunft § 20c AMG
3.2.2 Allgemeine Einschätzung
3.2.3 Einzelfragen
3.3 Genehmigung von Gewebezubereitungen § 21a AMG
3.3.1 Rechtslage
3.3.2 Allgemeine Einschätzung
3.3.3 Einzelfragen
3.4 Besondere Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen § 63c AMG
3.4.1 Rechtslage
Abb. 3.4.1 Übersicht zu den Dokumentations- und Meldepflichten für Gewebe und Gewebezubereitungen § 63c AMG
3.4.2 Allgemeine Einschätzung
3.4.3 Einzelfragen
3.5 Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen § 72b AMG
3.5.1 Rechtslage
3.5.2 Allgemeine Einschätzung
3.5.3 Einzelfragen
3.6 Sonderthema: Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems
3.6.1 Rechtslage
Abb. 3.6.1a Übersicht zu den Erlaubnispflichten für die Gewinnung und die Be- oder Verarbeitung von Stammzellen des blutbildenden Systems §§ 20b, 20c und 13 AMG
5 Inverkehrbringen
Abb. 3.6.1b Übersicht zur Genehmigungs- und Zulassungspflicht von Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems nach dem Arzneimittelgesetz §§ 21a und 21 AMG
Gewebe - und Hämovigilanz
Erstmaliges Verbringen, Einfuhr
3.6.2 Allgemeine Einschätzung
3.6.3 Einzelfragen
3.7 Sonstiges
4 Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
4.1 Rechtslage
4.2 Allgemeine Einschätzung
4.3 Einzelfragen
5 Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz
5.1. Rechtslage
5.2 Allgemeine Einschätzung
5.3 Einzelfragen
6 Zusammenfassung und Schlussbemerkung
Anlage n
Anlage 1
Beschluss des Bundesrates Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz
Anlage 2
Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Anlage 3
Beschluss des Bundesrates Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz TPG-Gewebeverordnung - TPG-GewV
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... "(7) Um eine einheitliche Anwendung dieses Artikels zu gewährleisten und ein einheitliches Meldeverfahren einzuführen, kann die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde Entwürfe technischer Standards erarbeiten, um die Anwendungsbedingungen in Bezug auf die Pflicht zur Übermittlung von Angaben gemäß Absatz 2 und 4 und das Verfahren für die Übermittlung dieser Angaben gemäß Absatz 3 und 6 festzulegen, wozu auch die Entwicklung von Standardformularen und Mustertexten zählt.
Drucksache 172/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Für die Wirtschaft werden 22 Informationspflichten eingeführt, 19 geändert und 3 abgeschafft. Die Bürokratiekosten, die zur Erfüllung dieser Informationspflichten anfallen, werden auf 7 165 130 Euro pro Jahr geschätzt. Durch eine Umstellung auf ein elektronisches Meldeverfahren entsteht eine geschätzte Entlastung von 119 450 Euro pro Jahr. Durch den Wegfall der Informationspflichten entsteht eine Entlastung von 2 090 Euro. Per Saldo wird die Wirtschaft mithin mit jährlichen Kosten in Höhe von 7 043 590 Euro belastet. Die Ex-ante-Abschätzung ist in enger Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt erfolgt.
Drucksache 51/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
... 3. wie das Meldeverfahren vereinfacht oder abgewandelt werden kann, sofern die entsandten Arbeitnehmer im Rahmen einer regelmäßig wiederkehrenden Werk- oder Dienstleistung eingesetzt werden oder sonstige Besonderheiten der zu erbringenden Werk- oder Dienstleistungen dies erfordern.
§ 11 Zuständigkeit
§ 12 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 13 Meldepflicht
§ 14 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 15 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 16 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 17 Zustellung
§ 18 Bußgeldvorschriften
Artikel 2
Artikel 3
Anlage (zu Artikel 1 Absatz 2) Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiArbG)
Drucksache 166/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Umsetzung eines gesonderten Meldeverfahrens der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen im Rahmen des bewährten automatisierten Melde- und Beitragsverfahrens für die Sozialversicherung.
Drucksache 214/09
... wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Löschung der Daten innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt verpflichtet. Auf die bisherigen Sonderregelungen für vereinfachte Anmeldeverfahren sowie die Kleinmengen- und Ausnahmeregelung zur Abgabe der Mineralölausfuhrmeldung in § 15 Abs. 2 und 3
Drucksache 62/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Die Einzelheiten des Meldeverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Informationen für die Arbeit des BSI bzw. den Schutz der Informationstechnik des Bundes relevant sind, werden in Verwaltungsvorschriften des BMI mit Zustimmung des Rats der IT-Beauftragten der Bundesregierung festgelegt. Damit die Verwaltungsvorschriften rechtzeitig fertiggestellt werden können, findet die Meldepflicht nach § 4 Absatz 3 erst ab 1. Januar 2010 Anwendung. Das Instrument der allgemeinen Verwaltungsvorschriften wurde hier gewählt, um deutlich zu machen, dass die Bundesregierung nur im Rahmen ihrer Weisungsbefugnisse verbindliche Regelungen treffen kann. Andere Verfassungsorgane sind nicht an sie gebunden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)
§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufgaben des Bundesamtes
§ 4 Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik
§ 5 Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes
§ 6 Löschung
§ 7 Warnungen
§ 8 Vorgaben des Bundesamts
§ 9 Zertifizierung
§ 10 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 11 Einschränkung von Grundrechten
§ 12 Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 3
Zu Absatz 1
Nummer n
Nummer 3
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 10
Nummer 11
Nummer n
Nummer 14
Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 574: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 754/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... • Fünftens wird für Grenzzurückweisungen ein vereinfachtes Meldeverfahren eingeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
§ 7a Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen
§ 9 Erstellung und Übermittlung einer Meldung
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil – zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 12
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 996: Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel
Drucksache 754/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel sowie für Meldungen über Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... Die Definition für Grenzzurückweisungen sollte entsprechend Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und im Hinblick auf die Einführung eines vereinfachten Meldeverfahrens bei Grenzzurückweisungen auf Zurückweisungen an Grenzkontrollstellen beschränkt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 4 Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9 Absatz 6 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe 0a - neu - § 12 Überschrift
Drucksache 772/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft KOM (2008) 640 endg.; Ratsdok. 14308/08
... (12) Die Ausweitung des Geltungsbereichs dieser Verordnung auf andere Währungen als den Euro würde insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der erfassten Zahlungsvorgänge eindeutige Vorteile bieten. Deshalb sollte ein Anmeldeverfahren geschaffen werden, das es auch Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, ermöglicht, diese Verordnung auf grenzüberschreitende Zahlungen in ihrer Landeswährung anzuwenden. Länder, die dieses Verfahren bereits anwenden, sollten jedoch keine neue Anmeldung vornehmen müssen.
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... /EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU L 255 S. 22, Anerkennungsrichtlinie) vorgesehenen Verfahren. Sie müssen ohnehin die beabsichtigte Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat bei der zuständigen Behörde bzw. Handwerkskammer melden. Die in Artikel 7 Abs. 1 der Anerkennungsrichtlinie enthaltene Möglichkeit für Mitgliedstaaten, ein Meldeverfahren bei Dienstleistungen vorzusehen, ist in der EU/EWR-Handwerk-Verordnung umgesetzt worden. Dies gilt bezüglich des Schornsteinfegerhandwerks auch für den Artikel 7 Abs. 4 der Anerkennungsrichtlinie über die Prüfung der Berufsqualifikation der Dienstleistungserbringer.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Drucksache 828/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)
... (4) Ein Anmeldeverfahren, das eine Zollanmeldung durch Anschreibung von Waren in der Buchführung vorsieht, kann auch für Waren im Sinne des Absatzes 1 bewilligt werden. Die Anzeige nach Absatz 1 Satz 1 kann in diesen Fällen global im Voraus abgegeben werden.
Drucksache 757/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
... Anmeldeverfahren (§ 34
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... Folgeänderung im Meldeverfahren der Sozialversicherung zu § 38 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
§ 47 Verordnungsermächtigung
§ 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
§ 69 Maßnahmekosten
§ 100 Leistungen
§ 235d Anordnungsermächtigung
§ 240 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
§ 241 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 242 Außerbetriebliche Berufsausbildung
§ 244 Sonstige Förderungsvoraussetzungen
§ 245 Förderungsbedürftige Jugendliche
§ 246 Leistungen
§ 421h Erprobung innovativer Ansätze
§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16f Freie Förderung
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
§ 1 Grundsatz
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik
Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 39
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu § 240
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 241
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 242
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu § 244
Zu § 245
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 246
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu §§ 248
Zu §§ 252
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 66
Zu § 421m
Zu § 421n
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16a
Zu Nummer 6
Zu § 16b
Zu § 16c
Zu § 16d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente
b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente
2. Bundeshaushalt
3. Haushalte von Ländern und Kommunen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
3. Informationspflichten der Verwaltung
4. Informationspflichten der Maßnahmeträger
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Drucksache 45/08
... - Anpassung des Vorausanmeldeverfahrens an die sicherheitsbedingten Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2454/1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 2. Juli 1993 (ABl. EG (Nr.) L 253, S. 1) (im folgenden ZK-DVO) durch Verordnung(EG) Nr. 1875/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG (Nr.) L 360 S. 64) (im folgenden: ZK-DVO-ÄndVO) mit Wirkung vom 1. Juli 2009.
Drucksache 355/08
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung (1. ÄndVMautHV)
... Der mit der Aufstockung des Programms verbundenen Verlängerung der Zulassungsfristen über den 30. September 2008 hinaus (vgl. Ziffer 4.2 der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge; Bundesanzeiger Nr. 133 vom 20. Juli 2007, S. 6995) hat die Europäische Kommission im so genannten vereinfachten Anmeldeverfahren am 25. März 2008 zugestimmt (bis zum 30. September 2009).
Drucksache 113/08
... " werden. Damit wird zum einen die Belastung gerechter verteilt. Zum anderen wird eine effizientere Kontrolle ermöglicht die im Ergebnis mehr Beitragsgerechtigkeit führt und sich damit auch finanziell auf alle Unternehmen auswirkt. Der Normenkontrollrat begrüßt insoweit auch die vom BMAS in Aussicht gestellte Zusammenführung von Betriebsprüfungen im Rahmen der Unfallversicherung mit der Kontrolle der Beiträge der Gesamtsozialversicherung, da sich hierdurch weitere Entlastungseffekte für Unternehmen erschließen lassen. Der mit dem Unfallmodernisierungsgesetz auf den Weg gebrachte Systemwechsel vom summarischen hin zum arbeitnehmerbezogenen, DEÜV-gestützten Meldeverfahren stellt wichtige Weichen für weitere, übergreifende Bürokratieabbaumaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung. Langfristig steigen dadurch die Realisierungschancen für weitere Vereinfachungen wie z.B. den Beitragseinzug für alle Sozialversicherungszweige aus einer Hand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland
Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
§ 171 Mittel der Unfallversicherungsträger
§ 172 Betriebsmittel
§ 172a Rücklage
§ 172b Verwaltungsvermögen
§ 172c Altersrückstellungen
Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 176 Grundsatz
§ 177 Begriffsbestimmungen
§ 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
§ 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
§ 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
§ 184 Rücklage
§ 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 219 Beitragsberechnung
§ 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen
§ 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
§ 224 Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Artikel 2 Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld
§ 358 Aufbringung der Mittel
§ 359 Einzug und Weiterleitung der Umlage
§ 360 Umlagesatz
§ 361 Verordnungsermächtigung
§ 362 Übergangsregelung
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Unterabschnitt 3a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137b Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung
§ 137c Vermögen, Haftung
§ 137d Organe
§ 137e Beirat
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Fünfter Abschnitt
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 8 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Besitzstandsschutz
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 11 Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen
§ 13 Meldungen für geringfügig Beschäftigte
Artikel 12 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
A. Ausgangslage
B. Ziele und Maßnahmen
Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:
Trägerzahl und Selbstverwaltung
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
4 Vermögensrecht
4 Arbeitsschutz
4 Insolvenzgeldumlage
Weitere Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu § 171
Zu § 172
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 172a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 172b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 172c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu § 176
Zu § 177
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 178
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 179
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 180
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 358
Zu § 359
Zu § 360
Zu § 361
Zu § 362
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 137a
Zu § 137b
Zu § 137c
Zu § 137d
Zu § 137e
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu § 20a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
C. Finanzieller Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3 Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)
Drucksache 839/08
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
... IV) vom 3. Juli 2007 festgelegten pauschalen Vergütung für die im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug und dem Meldeverfahren entstehenden Kosten. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Einzug der Umlage ab dem 1. Januar 2009 auf die Einzugstellen übergeht. Die Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld soll sich dabei auch zukünftig nach den unter 2. genannten, sich auf die Vereinbarung nach § 28l Abs. 1 SGB IV beziehenden Prozentsätzen richten. Die in der Verordnung festgelegten Pauschalen sind daher bei einer Veränderung der jeweiligen in der Vereinbarung nach § 28l Abs. 1 SGB IV festgelegten pauschalen Vergütungen entsprechend anzupassen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Höhe der Einzugskostenvergütung an die Einzugsstellen
§ 2 Verteilung der Einzugskostenvergütung
§ 3 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 4 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Landwirtschaftlichen Krankenkassen
§ 5 Fälligkeit und Zahlung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
1. Allgemeines
2. Die einzelnen Regelungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 752: Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
Drucksache 625/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetz es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
... Die §§ 7 – 10 regeln das Verfahren der Preismeldung und Preisfeststellung. Insbesondere soll es nunmehr möglich sein, ein elektronisches Preismeldeverfahren einzuführen und so Möglichkeiten des E-Governments zu nutzen.
Drucksache 590/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 zu dem Entwurf der Entscheidungen der Kommission über jährliche Aktionsprogramme für 2008 für Brasilien und für Argentinien
... E. in der Erwägung, dass der OECD/DAC in seinen Richtlinien für das Gläubigermeldeverfahren (Creditor Reporting System) (DCD/DAC(2002)21) die öffentliche Entwicklungshilfe als Finanzstrom in Richtung von Ländern definiert, die auf der DAC-Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe stehen, für die, wie es u.a. dort heißt, jede Transaktion mit dem Hauptziel der Förderung von Wirtschaftsentwicklung und Wohlstand in Entwicklungsländern vorgenommen wird, Brasilien
Drucksache 996/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa KOM (2008) 725 endg.; Ratsdok. 17479/08
... Darüber hinaus läuft ein von der EU gefördertes OECD-Projekt zur Migration von Ärzten und Krankenpflegepersonal in den 25 OECD/EU-Ländern, das in Zukunft auch weitere Fachkräfte des Gesundheitswesens einbeziehen wird. Dieses Projekt wird nützliche Informationen liefern, kann jedoch keine vollständige Vergleichbarkeit der Daten gewährleisten, da sich die Meldeverfahren unterscheiden und die Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße Daten zentral erheben.
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit
1. Einleitung
Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa
2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs
3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene
4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme
4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte
Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060
4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit
4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung
4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU
4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens
4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen
7. Kohäsionspolitik
8. Anhörung
Drucksache 879/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2008) 721 endg.; Ratsdok. 15694/08
... - auf das bestehende Anmeldeverfahren zurückgegriffen wird, welches eine unangekündigte, zielgerichtete und stichprobenartige Kontrolle der Aufsichtsbehörden ermöglicht;
Drucksache 113/08 (Beschluss)
... IV führen zu keinem befriedigenden Ergebnis und zu einer neuen gigantischen Meldeverpflichtung der Arbeitgeber und damit zu mehr Bürokratie. Das personenbezogene Meldeverfahren der Rentenversicherung ist für die Unfallversicherung untauglich, wie die intensiven Gespräche und Abklärungen der vergangenen Monate gezeigt haben. Dass aber eine personenbezogene Meldung vom Arbeitgeber verlangt wird, lediglich um die Prüfung durch die Rentenversicherung durchführen zu lassen, entspricht nicht Sinn und Zweck des MEG II. Daher muss ein anderer besserer, wirtschaftlicherer Weg gefunden werden. Außerdem verursachen die im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen erhebliche Kosten und schaffen auf Dauer neue bürokratische und finanzielle Lasten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 15 Abs. 4 Satz 4 SGB VII
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VII
4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 110 Abs. 1a Satz 2, Abs. 1b - neu - SGB VII , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 28a Abs. 12 - neu - SGB IV , Artikel 5 Nr. 2a - neu - § 150 Abs. 5 Satz 1 SGB VI
§ 7 Vorabmeldung
5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 166 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 SGB VII , Nr. 35 § 218e Abs. 1 und 4 SGB VII
6. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 179 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 - neu - SGB VII
7. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 181 SGB VII
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
8. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 223 Abs. 2 SGB VII
9. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 87 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
10. Zu Artikel 10 Nr. 2 - neu - § 80 Abs. 3 Satz 4 - neu - ALG ,
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
11. Zu den Ordnungswidrigkeitsvorschriften im SGB III
Drucksache 542/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... 3. wie das Meldeverfahren vereinfacht oder abgewandelt werden kann, sofern die entsandten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Rahmen einer regelmäßig wiederkehrenden Werk- oder Dienstleistung eingesetzt werden oder sonstige Besonderheiten der zu erbringenden Werk- oder Dienstleistungen dies erfordern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Zielsetzung
§ 1 Zielsetzung
Abschnitt 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4 Einbezogene Branchen
§ 5 Arbeitsbedingungen
§ 6 Besondere Regelungen
§ 7 Rechtsverordnung
§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9 Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4 Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 10 Haftung des Auftraggebers
§ 11 Gerichtsstand
Abschnitt 5 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber
§ 12 Zuständigkeit
§ 13 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 14 Meldepflicht
§ 15 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 16 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 17 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 18 Zustellung
§ 19 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 20 Evaluation
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzesziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)
Drucksache 561/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... Die Unternehmen werden durch die erforderliche Umstellung der Software finanziell belastet. Diese Belastung entsteht bei der Integration des Verfahrens in das vorhandene Meldeverfahren für die Sozialversicherung. Diese Kosten werden durch die Einspareffekte aber mehr als aufgewogen. Nach den vorliegenden Untersuchungen liegt die Entlastung für die bisher benannten Leistungsbereiche bei rund 85,6 Mio. Euro im Jahr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 95 Anwendungsbereich
§ 96 Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten
§ 97 Pflichten des Arbeitgebers
§ 98 Mitwirkung des Beschäftigten
Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
§ 99 Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle
§ 100 Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren
Vierter Titel Abrufverfahren
§ 101 Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle
§ 102 Pflichten der abrufenden Behörde
§ 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren
Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens
§ 104 Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 115 Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 118 Bundeseinheitliche Regelung
§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
§ 120 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA
§ 320a Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer
Artikel 4 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 8 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 91 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber
2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren
II. Maßnahmen und Ziele
1. Ergebnisse des Modellvorhabens
2. Struktur des ELENA-Verfahrens
III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung
Zweck der Datenspeicherung
Organisatorischer Datenschutz
4 Angemessenheit
IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit
1. Eignung
a Aufbau neuer Bürokratie?
b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?
2. Alternativen
a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen
b Grundsatz der Freiwilligkeit
c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
3. Kostenverteilung
V. Zuständigkeit des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
3. Bundeseinheitliche Geltung
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Allgemeine Kostenwirkung
2. Preiswirkung
3. Bürokratiekosten
3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft
3.2 Bürokratiekosten der Bürger
3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 95
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 100
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 103
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)
Drucksache 113/1/08
... IV führen zu keinem befriedigenden Ergebnis und zu einer neuen gigantischen Meldeverpflichtung der Arbeitgeber und damit zu mehr Bürokratie. Das personenbezogene Meldeverfahren der Rentenversicherung ist für die Unfallversicherung untauglich, wie die intensiven Gespräche und Abklärungen der vergangenen Monate gezeigt haben. Dass aber eine personenbezogene Meldung vom Arbeitgeber verlangt wird, lediglich um die Prüfung durch die Rentenversicherung durchführen zu lassen, entspricht nicht Sinn und Zweck des MEG II. Daher muss ein anderer besserer, wirtschaftlicherer Weg gefunden werden. Außerdem verursachen die im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen erhebliche Kosten und schaffen auf Dauer neue bürokratische und finanzielle Lasten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 15 Abs. 4 Satz 4 SGB VII
13. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VII
14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 110 Abs. 1a Satz 2, Abs. 1b - neu - SGB VII , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c - neu - § 28a Abs. 12 - neu - SGB IV , Artikel 5 Nr. 2a - neu - § 150 Abs. 5 Satz 1 SGB VI
§ 7 Vorabmeldung
15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 166 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 SGB VII , Nr. 35 § 218e Abs. 1 und 4 SGB VII
16. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 179 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 - neu - SGB VII
17. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 181 SGB VII
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
18. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 223 Abs. 2 SGB VII
19. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 87 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
20. Zu Artikel 10 Nr. 2 - neu - § 80 Abs. 3 Satz 4 - neu - ALG , Artikel 13 Abs. 2a - neu -, Abs. 4 Inkrafttreten
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
21. Zu den Ordnungswidrigkeitsvorschriften im SGB III
Drucksache 544/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Aus diesem Grund erhalten die Träger der Deutschen Rentenversicherung über ihre Datenstelle aktualisierte Anschriftendaten, die von den Meldebehörden in den Fällen einer Geburt, Anschriftenänderung oder im Sterbefall übermittelt werden. Mit dieser zentralen Übermittlung der Anschriftendaten werden darüber hinaus die besonderen Meldungen der Arbeitgeber in den Fällen einer Anschriftenänderung obsolet. Die aktualisierten Anschriftendaten werden deshalb im Rahmen des Meldeverfahrens der Sozialversicherung den Einzugsstellen und der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls von der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung übermittelt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
§ 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 33 Beiträge für die Vorsorge
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 11 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
§ 5 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 7 Sofortmeldung
Artikel 13 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 14 Änderung der Renten Service Verordnung
Artikel 15 Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
Artikel 16 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzieller Teil
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
D. Bürokratiekosten
3 Kosten
4 Sofortmeldung
Kosteneinsparung durch elektronische Übermittlung der Meldekopie
Kosteneinsparung durch Verzicht auf Änderungsmeldungen
Kostenberechnung erweitertes Meldeverfahren der Meldebehörden an die DRV
5 Bund
Kosten des Hinweises auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht des Ausweispapiers
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 573: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
1. Einführung einer Sofortmeldungspflicht zur Sozialversicherung
2. Entlastende Maßnahmen im Rahmen der Meldungen zur Sozialversicherung
3. Einführung einer Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hinsichtlich der Mitführung von Personalausweisen
Drucksache 8/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)
... Durch das vorliegende Gesetz entstehen für die Wirtschaft über die sich unmittelbar aus der REACH-Verordnung ergebenden Belastungen hinaus keine Kosten. Vielmehr werden durch die Streichung der Vorschriften zum Anmeldeverfahren und von bisherigen nationalen Mitteilungspflichten bislang kostenträchtige Pflichten der Wirtschaft abgeschafft. Messbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 338/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
... Als Folgeprojekt zur Übertragung der Durchführungsaufgaben sind weitere IT-technische Lösungen vorgesehen, die der Verringerung des Aufwands der meldepflichtigen Unternehmen dienen (durch Einführung IT-gestützter Meldeverfahren) und den Personalaufwand für die Aufgabenerledigung reduzieren. Eine Aufwandsschätzung ergab eine Obergrenze des Investitionsvolumens für diese Ausbaustufe von 1 Mio. €, die für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 im Verwaltungshaushalt der Bundesanstalt eingeplant werden. Nach Realisierung dieser Ausbaustufe wird ein laufender jährlicher IT-Pflegeaufwand von bis zu 100 000 € geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 15a Übermittlung von Einzelangaben für die wissenschaftliche Forschung
§ 18 Übergangsregelung
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
3 Gesetzesfolgen
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Kosten
C. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 5 und 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
Drucksache 197/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem 23. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005) (2006/2271(INI))
... 5. begrüßt die Tatsache, dass einige Generaldirektionen spezifische Mechanismen entwickelt haben, um die Anwendung der Vertragsverletzungsverfahren zu ergänzen und eine effiziente Kontrolle und Konsolidierung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu erreichen; stellt fest, dass 2002 im Rahmen der gesetzlichen Regelung für elektronische Kommunikation die Meldeverfahren für Gesetzesentwürfe auf nationaler Ebene eingeführt wurden, was eine zügige Zusammenarbeit zwischen den Regelungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht hat; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der systematischen Anwendung dieses präventiven Verfahrens auf andere Bereiche zu prüfen;
Drucksache 879/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2008) 721 endg.; Ratsdok. 15694/08
... - auf das bestehende Anmeldeverfahren zurückgegriffen wird, welches eine unangekündigte, zielgerichtete und stichprobenartige Kontrolle der Aufsichtsbehörden ermöglicht;
Drucksache 543/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... • Einführung der Option eines automatisierten Meldeverfahrens für das Zahlstellenverfahren bei Versorgungsbezügen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Aspekte
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)
Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-1)
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (860-2)
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)
Artikel 5 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (860-5)
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)
Artikel 7 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (860-10)
Artikel 8 Änderung des Fremdrentengesetzes (824-2)
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (8251-10)
Artikel 10 Änderung des Strafvollzugsgesetzes (312-9-1)
Artikel 11 Änderung des Altersteilzeitgesetzes (860-36/1)
Artikel 12 Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (860-9-2)
Artikel 13 Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (826-30-2)
Artikel 14 Änderung der Gewerbeordnung (7100-1)
Artikel 15 Änderung der Kommunikationshilfenverordnung (860-9-2-1)
Artikel 16 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung (860-4-1-15)
Artikel 17 Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (600-1-3-14)
Artikel 18 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (860-4-1-12)
Artikel 19 Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (860-4-1-2)
Artikel 20 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch und Folgeänderungen:
1. Streichung von Übergangsvorschriften im Statusfeststellungsverfahren
2. Zusammenfassung der Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis und Aufhebung der Sozialversicherungsausweis-Verordnung
3. Klarstellung der Meldeverpflichtung von Insolvenzverwaltern in Insolvenzfällen
4. Klarstellung, dass im vollautomatisierten Melde- und Beitragsverfahren
5. Umstellung der Meldungen für Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Datenübertragung
6. Festlegung eines einheitlichen Zeitpunktes zur Übermittlung der Beitragsnachweise
7. Klarstellung der Übermittlungsverpflichtung für Statistiken der Sozialgerichtsbarkeit
8. Stärkung der Aufsichtsrechte über die Versicherungsträger durch Einführung eines Zwangsgeldes
9. Klarstellung des Einsatzes von Signaturen bei Massenarchivierungsverfahren der Sozialversicherungsträger
10. Ergänzung des § 28e SGB IV durch eine knappschaftsspezifische Arbeitgeberhaftungsregelung, wie sie bisher in § 2 der Verordnung über knappschaftliche Arbeiten vom 11. Februar 1933 geregelt war
11. Umwandlung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen in Pflichtbeiträge nach Ablauf der Verjährung
12. Statusfeststellung von beschäftigten Kindern von Amts wegen
13. Sicherung der Arbeitnehmerbeiträge im Insolvenzfall als Besitzstand des Arbeitnehmers
14. Redaktionelle Korrekturen, die sich aus der Verabschiedung zahlreicher Gesetze und Verordnungen im letzten Jahr ergeben haben
Änderungen in anderen Gesetzen:
Regelungen im Rentenrecht Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und Alterssicherung der Landwirte und Folgeänderungen
1. Zeitliche Verschiebung der Rentenauskunft
2. Anpassung des Auslandsrentenrechts bei Hinterbliebenenrenten
3. Verfahrensrechtliche Klarstellung beim Rentensplitting
4. Erhebung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Nachversicherung
5. Änderung bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung
6. Konditionierung der Möglichkeit zum Widerruf der Befreiung
7. Erleichterung der Hofabgabe unter Ehegatten
8. Verfahrensrechtliche Neuregelung im Zusammenhang mit dem Rentenantragsverfahren bei Erwerbsminderungsrenten
9. Wegfall der Kostenerstattung für Kinderzuschüsse gemäß § 291 SGB VI durch Einmalzahlung des Bundes
10. Einführung eines erweiterten Rechts der Landesdienststellen zur Prüfung der Erstattungsansprüche von Werkstätten für behinderte Menschen und anderer im Gesetz genannter Einrichtungen gegenüber dem Bund für Rentenversicherungsbeiträge behinderter Menschen in diesen Einrichtungen, §§ 179 und 180 SGB VI
4 Gesetzgebungskompetenz
Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetzes (Sozialversicherungsänderungsgesetz- SVÄndG)
Drucksache 564/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
... In Nr. 7 wird die Sterbemeldung eines Versicherten aufgenommen. Die Rentenversicherungsträger können vom Tod eines Versicherten im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens, im Rahmen eines Hinterbliebenenrentenantrages oder durch Mitteilung Dritter erfahren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
2 I.
2 II.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu I.
Zu Nr. 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 17
Zu Nr. 19
Zu Nr. 21
Zu Nr. 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 24
Zu Nr. 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
C. Finanzielle Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
Drucksache 558/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz – EBPG)
... Der Bund wird durch das Meldeverfahren (Mitteilung über Marktaufsichtsmaßnahmen an EU-Kommission, andere EU- und sonstige EWR-Mitgliedstaaten) belastet. Die damit beauftragte Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unterstützt – in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt – zugleich die Bundesländer bei der Marktaufsicht und stellt ein Informationsangebot zur Unterstützung der Wirtschaft bereit. Der Personalbedarf bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung beläuft sich auf 1,5 Planstellen/Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (1 A 14; 0,5 E 14 TVöD), die grundsätzlich mit Überhangpersonal zu besetzen sind, d. h. mit Bediensteten, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden. Beim Umweltbundesamt, das mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zusammenarbeiten wird, entsteht ebenfalls Personalbedarf, und zwar für eine wissenschaftliche Stelle (1 E 13 TVöD). Dieser wird durch Umschichtung innerhalb des Stellenplans des Umweltbundesamtes gedeckt. Die Planstellen- und Stellenveränderungen bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sollen im Bundeshaushalt 2008 berücksichtigt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 4 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen
§ 5 Informationspflichten
§ 6 CE-Kennzeichnung
§ 7 Überwachung
§ 8 Meldeverfahren
§ 9 Veröffentlichung von Informationen
§ 10 Beauftragte Stelle
§ 11 Zugelassene Stellen
§ 12 Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Anpassung von Rechtsverordnungen
§ 15 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gesetzesziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz)
Drucksache 562/07
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
... Das deutsche Gentechnikrecht ist so auszugestalten, dass Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland befördert werden. Für Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen werden Verfahrenserleichterungen als Dauerrecht festgeschrieben. Im Rahmen der Umstellung des Anmeldeverfahrens auf das Anzeigeverfahren für bestimmte gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen wird der Umfang der Unterlagen reduziert, die der Überwachungsbehörde vorzulegen sind.
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... (3) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen trifft in grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen Entscheidungen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge (§§ 23, 76 des Vierten Buches). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gibt Empfehlungen zur Benennung und Verteilung von beauftragten Stellen nach § 28f Abs. 4 des Vierten Buches.
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 220/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... mitteilen. Sparer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden können ihre Kapitalerträge mit Hilfe der (vom Finanzamt erteilten) sog. Nichtveranlagungs-Bescheinigung freistellen lassen. Die mittels der Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge sind jedoch nicht in das Meldeverfahren einbezogen. Eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht ausgeschlossen; mangels Meldeverfahren können Falschangaben (z.B. ein Rentner gibt nur einen Teil seiner Erträge an und bleibt deshalb unterhalb des Grundfreibetrags) oder nicht vorhergesehene Entwicklungen (z.B. ein Schüler erhält nach Erteilung der Nichtveranlagungs-Bescheinigung Vermögenszuwendungen durch Großeltern) nicht verifiziert werden. Weil das Kontenabrufverfahren nach § 93b AO nicht ins Blaue hinein eingesetzt werden kann besteht derzeit auch kein zureichendes Aufdeckungsrisiko.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG
25. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG
26. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
27. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
28. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG
29. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz
30. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG
31. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
32. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG
34. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG
35. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz
36. Zum Gesetzentwurf allgemein
37. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 220/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
... mitteilen. Sparer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden können ihre Kapitalerträge mit Hilfe der (vom Finanzamt erteilten) sog. Nichtveranlagungs-Bescheinigung freistellen lassen. Die mittels der Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge sind jedoch nicht in das Meldeverfahren einbezogen. Eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht ausgeschlossen; mangels Meldeverfahren können Falschangaben (z.B. ein Rentner gibt nur einen Teil seiner Erträge an und bleibt deshalb unterhalb des Grundfreibetrags) oder nicht vorhergesehene Entwicklungen (z.B. ein Schüler erhält nach Erteilung der Nichtveranlagungs-Bescheinigung Vermögenszuwendungen durch Großeltern) nicht verifiziert werden. Weil das Kontenabrufverfahren nach § 93b AO nicht ins Blaue hinein eingesetzt werden kann besteht derzeit auch kein zureichendes Aufdeckungsrisiko.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG
28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG
32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG
33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG
34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG
35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG
38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG
39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG
41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG
42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO
Zu Nummer 5
43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG
46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz
47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :
Begründung
2 Allgemein
Im Einzelnen
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zum Gesetzentwurf allgemein
49. Zum Gesetzentwurf allgemein
50. Zum Gesetzentwurf allgemein
51. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 535/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... § 12 Anzeige- und Anmeldeverfahren
Drucksache 221/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... In Bezug auf das Niederlassungsverfahren hat der vorliegende Gesetzentwurf keine neuen Auswirkungen auf die Informationskosten. Den Gesamtinformationskosten bei Dienstleistungserbringung ist die bisherige Belastung bei Niederlassung gegenüberzustellen. Unter der Annahme, dass zukünftig das Anerkennungsverfahren bei Niederlassung allein durch das Meldeverfahren bei Dienstleistungserbringung in Bezug auf die Anwendungshäufigkeit ersetzt wird, ergeben sich keine neuen Belastungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2
Artikel 4 Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1
Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8
Artikel 6 Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5
Artikel 7 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1
Artikel 8 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2
Artikel 11 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8
Artikel 13 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2
Artikel 14 Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12
Artikel 15 Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13
Artikel 17 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1
Artikel 18 Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14
Artikel 19 Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16
Artikel 20 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1
Artikel 21 Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17
Artikel 22 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1
Artikel 23 Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18
Artikel 24 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1
Artikel 25 Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19
Artikel 26 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1
Artikel 27 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20
Artikel 28 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1
Artikel 29 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2
Artikel 30 Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21
Artikel 31 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1
Artikel 32 Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22
Artikel 33 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1
Artikel 34 Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23
Artikel 35 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1
Artikel 36 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1
Artikel 37 Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5
Artikel 38 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5
Artikel 39 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25
Artikel 40 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26
Artikel 41 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitende Bemerkungen
II. Inhalt der Richtlinie
III. Inhalt des Gesetzentwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder
VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer
VII. Kosten und Aufwand
VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 7 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Artikel 8 Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.
Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Artikel 10 Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 11 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 12 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 13 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 14 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 15 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 16 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 17 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 18 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 19 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 20 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 21 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 22 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 23 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 24 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 25 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 26 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 27 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 28 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 29 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 30 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 31 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 32 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 33 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 34 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Artikel 35 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 36 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Artikel 37 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 38 Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Artikel 39
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 40
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 41
Drucksache 244/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Vertiefung des Patentsystems in Europa KOM (2007) 165 endg.; Ratsdok. 8302/07
... GESAMT Anmeldeverfahren 6
Drucksache 736/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei KOM (2007) 602 endg.; Ratsdok. 14236/07
... – im Zuständigkeitsbereich einer zuständigen regionalen Fischereiorganisation ausgeübt werden und unter Verstoß gegen die Meldeverfahren dieser Organisation nicht gemeldet oder nicht richtig gemeldet wurden,
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Schiffe, die an IUU-Fangtätigkeiten beteiligt sind
Kapitel II Hafenkontrollen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern
Abschnitt I Bedingungen für den Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen
Artikel 4 Regelung der Kontrollen durch den Hafenstaat
Artikel 5 Bezeichnete Häfen
Artikel 6 Voranmeldung
Artikel 7 Genehmigung
Artikel 8 Aufzeichnungen zu Anlandungen, Umladungen und zur Verarbeitung an Bord
Abschnitt 2 Hafeninspektionen
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Inspektoren
Artikel 11 Inspektionsverfahren
Artikel 12 Verfahren bei Regelverstößen
Kapitel III Voraussetzungen für den Zugang von Fischereierzeugnissen aus Drittländern zum Gebiet der Europäischen Union
Artikel 13 Fangbescheinigungen
Artikel 14 Von regionalen Fischereiorganisationen vereinbarte und angewendete Fangdokumentationsregelungen
Artikel 15 Indirekte Einfuhr von Fischereierzeugnissen
Artikel 16 Ausfuhr von Fängen von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen
Artikel 17 Überprüfung der Fangbescheinigungen
Artikel 18 Verweigerung der Einfuhr
Artikel 19 Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit
Artikel 20 Wiederausfuhr
Artikel 21 Aufzeichnungen und Informationsverbreitung
Kapitel IV Gemeinschaftliches Warnsystem
Artikel 22 Abgabe von Warnungen
Artikel 23 Maßnahmen nach einer Warnung
Kapitel V Identifizierung als Schiffe, die IUU-Fischerei betreiben
Artikel 24 Angebliche IUU-Tätigkeiten
Artikel 25 Mutmaßliche IUU-Tätigkeiten
Artikel 26 Aufstellung der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe
Artikel 27 Streichung von Schiffen aus der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe
Artikel 28 Inhalt, Veröffentlichung und Pflege der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe
Artikel 29 Von regionalen Fischereiorganisationen aufgestellte Listen der IUU-Schiffe
Kapitel VI Nichtkooperierende Drittstaaten
Artikel 30 Bestimmung von nichtkooperierenden Drittstaaten
Artikel 31 Vorgehen gegenüber Staaten, die als nichtkooperierende Drittstaaten eingestuft wurden
Artikel 32 Aufstellung einer Liste der nichtkooperierenden Staaten
Artikel 33 Streichung aus der Liste der nichtkooperierenden Staaten
Artikel 34 Veröffentlichung der Liste der nichtkooperierenden Staaten
Artikel 35 Sofortmaßnahmen
Kapitel VII Maßnahmen gegenüber Schiffen und Staaten, die an IUU-Tätigkeiten beteiligt sind
Artikel 36 Maßnahmen gegenüber Schiffen, die auf der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe stehen
Artikel 37 Maßnahmen gegenüber nichtkooperierenden Staaten
Kapitel VIII Eigene Staatsangehörige
Artikel 38 Eigene Staatsangehörige, die IUU-Fischerei betreiben oder unterstützen
Artikel 39 Prävention und Sanktionen
Kapitel IX Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen, Strafen und Begleitstrafen
Artikel 40 Geltungsbereich
Artikel 41 Schwere Verstöße
Artikel 42 Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen
Artikel 43 Strafen für schwere Verstöße
Artikel 44 Gesamthöhe der Strafen und Begleitstrafen
Artikel 45 Begleitstrafen
Artikel 46 Haftung juristischer Personen
Kapitel X Durchführung der Vorschriften bestimmter regionaler Fischereiorganisationen in Bezug auf die Sichtung von Schiffen
Artikel 47 Sichtung auf See
Artikel 48 Übermittlung von Angaben zu dem gesichteten Fischereifahrzeug
Artikel 49 Untersuchung von gesichteten Fischereifahrzeugen
Kapitel XI Gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten, von Drittländern und der Kommission – IUU-Fischerei-Informationssystem
Artikel 50
Kapitel XII Schlussbestimmungen
Artikel 51 Durchführung
Artikel 52 Ausschussverfahren
Artikel 53 Berichterstattungspflichten
Artikel 54 Aufhebung
Artikel 55 Inkrafttreten
Anhang I Fangbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft
Anhang II Wiederausfuhrbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft
Anhang III Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit
1. Inhalt der Mitteilungen des Flaggenstaats gemäß Artikel 19
2. Fangdokumentationsregelungen regionaler Fischereiorganisationen
3. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Flaggenstaaten gemäß Artikel 19
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage 1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Wird das Gaststättenrecht geändert.
• Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.
• wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.
• wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.
• wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.
• wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
• wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
1. Zu § 1
2. Zu §§ 2 bis 7
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu § 7
4. Zu § 8
5. Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nr. 1
zu Nr. 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 9
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Artikel 10
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 22
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 25
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Absatz 2
Drucksache 818/07
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
... Mit dem Verordnungsentwurf wird zwar eine neue Informationspflicht der Wirtschaft in Form eines Meldeverfahrens eingeführt. Die Meldung ersetzt jedoch grundsätzlich ein bisher erforderliches Anerkennungsverfahren für ausländische Dienstleistungserbringer, die in Deutschland in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig sein wollen, ohne hier niedergelassen zu sein. Die mit der Anwendung des Meldeverfahrens einhergehende Bürokratiekostenentlastung für ausländische Dienstleistungserbringer wird gegenüber dem bisherigen Anerkennungsverfahren pro Fall auf 140 Euro geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle
§ 1 Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
§ 2 Anerkennung von Berufserfahrung
§ 3 Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen
§ 4 Gleichgestellte Ausbildungen
§ 5 Ausgleichsmaßnahmen
§ 6 Anerkennungsverfahren und Fristen
Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
§ 7 Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
§ 8 Anzeige vor Dienstleistungserbringung
§ 9 Nachprüfung der Berufsqualifikation
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Regelungsinhalt:
3. Ermächtigungsgrundlage:
4. Gleichstellungspolitische Bedeutung:
5. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft:
a Kosten ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
c Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme
d Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu §§ 7
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen der Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks
Drucksache 535/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Die Einführung einer Anzeigepflicht für S 1-Anlagen wird abgelehnt. Der Vorteil auf Seiten der Betreiber, dass mit den Arbeiten sofort begonnen werden kann, ist faktisch unbedeutend. Die Aufnahme gentechnischer Arbeiten in Labors wird von den Betreibern ohnehin mit Vorlaufzeit geplant und die derzeitige Bearbeitungsfrist im Anmeldeverfahren von 30 Tagen stellt in keiner Weise ein Flexibilitätshindernis dar, im Übrigen kann diese Frist durch vorzeitige Zustimmung der Behörde ohnehin verkürzt werden, was in der Praxis regelmäßig der Fall ist. Dem vermeintlichen Vorteil des sofortigen Beginns stehen gravierende Nachteile für die Betreiber und die behördliche Überwachung gegenüber. Für die Betreiber ergeben sich bei Einführung eines Anzeigeverfahrens erhebliche Rechtsunsicherheiten, da das Risiko einer nachträglichen Anordnung bis hin zu einer vorläufigen Untersagung der Arbeit droht. Dieser Nachteil wiegt deutlich schwerer als die vermeintliche Entlastung durch ein bloßes Anzeigeverfahren. Das bisherige Anmeldeverfahren ist zudem auf Grund der quasi konzentrierenden Wirkung im Hinblick auf die Einhaltung von Vorgaben aus anderem einschlägigen Fachrecht (Arbeitsschutz, Brandschutz, Abfälle, Abwasser, Tierschutz, etc.) für die Betreiber besonders effektiv. Hinsichtlich der gewünschten Verfahrenserleichterung ist die Einführung eines Anzeigeverfahrens daher kontraproduktiv.
Drucksache 893/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zu dem Entwurf eines Beschlusses der Kommission zur Einführung einer Sondermaßnahme 2007 für Irak Das Europäische Parlament,
... E. in der Erwägung, dass der OECD/DAC in seinen Richtlinien für das Gläubigermeldeverfahren 2002 (Creditor Reporting System) (DCD/DAC(2002)21) die öffentliche Entwicklungshilfe als Finanzstrom in Richtung von Ländern definiert hat, die auf der DAC-Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe stehen, für die, wie es unter anderem dort heißt, jede Transaktion mit dem Hauptziel der Förderung von Wirtschaftsentwicklung und Wohlstand in Entwicklungsländern vorgenommen wird,
Drucksache 721/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
... /EG eingeräumten Möglichkeit, bezogen auf die vorübergehende und gelegentliche (grenzüberschreitende) Ausbildung von Fahrschülern ein nachträgliches Meldeverfahren einzuführen, Gebrauch gemacht. Die (nachträgliche)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
B. Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen der Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen
Drucksache 535/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Die Einführung einer Anzeigepflicht für S 1-Anlagen wird abgelehnt. Der Vorteil auf Seiten der Betreiber, dass mit den Arbeiten sofort begonnen werden kann, ist faktisch unbedeutend. Die Aufnahme gentechnischer Arbeiten in Labors wird von den Betreibern ohnehin mit Vorlaufzeit geplant und die derzeitige Bearbeitungsfrist im Anmeldeverfahren von 30 Tagen stellt in keiner Weise ein Flexibilitätshindernis dar, im Übrigen kann diese Frist durch vorzeitige Zustimmung der Behörde ohnehin verkürzt werden, was in der Praxis regelmäßig der Fall ist. Dem vermeintlichen Vorteil des sofortigen Beginns stehen gravierende Nachteile für die Betreiber und die behördliche Überwachung gegenüber. Für die Betreiber ergeben sich bei Einführung eines Anzeigeverfahrens erhebliche Rechtsunsicherheiten, da das Risiko einer nachträglichen Anordnung bis hin zu einer vorläufigen Untersagung der Arbeit droht. Dieser Nachteil wiegt deutlich schwerer als die vermeintliche Entlastung durch ein bloßes Anzeigeverfahren. Das bisherige Anmeldeverfahren ist zudem auf Grund der quasi konzentrierenden Wirkung im Hinblick auf die Einhaltung von Vorgaben aus anderem einschlägigen Fachrecht (Arbeitsschutz, Brandschutz, Abfälle, Abwasser, Tierschutz, etc.) für die Betreiber besonders effektiv. Hinsichtlich der gewünschten Verfahrenserleichterung ist die Einführung eines Anzeigeverfahrens daher kontraproduktiv.
Drucksache 311/07
... an die Änderungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung, die zum 1. Juli 2009 in Kraft treten, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zur Voranmeldung von Ausfuhren und Änderungen des Vorausanmeldeverfahrens. Bis dahin kann § 13
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... 1. Meldeverfahren nach § 29,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 4 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 5 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 1 Errichtung, Mitglieder
§ 2 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.
§ 3 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen
§ 4 Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 7 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 1 Personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 3 Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 4 Angebote zur Anstellung
Abschnitt 2 Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht
§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 6 Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 7 Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 3 Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen
§ 8 Verbindliches Rahmenkonzept
Abschnitt 4 Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 9 Errichtungsausschuss
Artikel 8 Folgeänderung weiterer Gesetze
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 143a
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 143b
Zu § 143c
Zu § 143d
Zu § 143e
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
Zu § 143f
Zu § 143g
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 143h
Zu § 143i
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 184a
Zu § 184b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 184c
Zu § 184d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 18
Zu § 221a
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 221b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 1
Zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absätze 6 bis 9
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Bund
b Länder und Gemeinden
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 215/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Entwürfen für Entscheidungen der Kommission zur Ausarbeitung von Länderstrategiepapieren und Richtprogrammen für Malaysia, Brasilien und Pakistan
... E. in der Erwägung, dass der OECD/DAC in seinen Richtlinien für das Meldeverfahren im Rahmen des Creditor Reporting System (DCD/DAC(2002)21) offizielle Entwicklungshilfe als Finanzströme in Länder auf der vom DAC erstellten Liste der Empfänger offizieller Entwicklungshilfe definiert, für die insbesondere alle Transaktionen mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstandes der Entwicklungsländer durchgeführt werden,
2 Malaysia
2 Brasilien
2 Pakistan
Drucksache 600/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
... Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für den Fall, dass das Insolvenzverfahren bei Einstellung des Verfahrens mangels Masse oder wegen Masseunzulänglichkeit bereits so weit fortgeschritten war, dass ein Verteilungsverzeichnis vorlag. Nur in diesem Fall soll – falls der Treuhänder nachträglich Beträge erhält, die an die Gläubiger ausgekehrt werden können – zur Vermeidung eines zweiten vollständigen Anmeldeverfahrens oder eines aufwändigen Verfahrens zur nachträglichen Forderungsanmeldung die Verteilung auf der Grundlage dieses bereits vorhandenen Verzeichnisses erfolgen. In allen anderen Fällen, in denen noch kein Verteilungsverzeichnis vorlag, ist demgegenüber unter den Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 ein vollständiges besonderes Feststellungsverfahren durchzuführen.
Drucksache 476/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher KOM (2007) 386 endg.; Ratsdok. 11573/1/07
... 9 Nach Artikel 3 Absatz 2 der Elektrizitäts- wie auch der Erdgasrichtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt, im Allgemeinen wirtschaftlichen Interesse Verpflichtungen aufzuerlegen, die auf folgende Aspekte abzielen: (...) Sicherheit, einschließlich Versorgungssicherheit, Regelmäßigkeit, Qualität und Preis der Versorgung sowie Umweltschutz, einschließlich Energieeffizienz und Klimaschutz. Über ein Anmeldeverfahren stellt die Kommission sicher, dass das Europäische Recht eingehalten wird, und durch die Veröffentlichung der Maßnahmen ist größtmögliche Transparenz gewährleistet.
Drucksache 460/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern KOM (2007) 330 endg.; Ratsdok. 11182/07
... Der Vorschlag bietet auch den erforderlichen Rechtsrahmen für die Anwendung eines vereinfachten und einheitlichen elektronischen Datenübermittlungssystems und für ein verbessertes Meldeverfahren. Diese Art des Datenaustausches ist erforderlich, um zum einen mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und zum anderen die Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig das mit dem Verfahren verbundene Fehlerrisiko zu verringern. Dieses System wird es der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls den Fischern ermöglichen, in jeder Phase des Verfahrens online oder per E-Mail ein Feedback zu erhalten, und wird die Wirksamkeit des Verwaltungsverfahrens insgesamt steigern.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der eingegangenen und verwendeten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich und Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Fischereitätigkeit von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft Ausserhalb der Gemeinschaftsgewässer
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Bestimmung
Abschnitt II Genehmigung von Fischereitätigkeiten im Rahmen von Abkommen
Artikel 4 Interessenbekundung
Artikel 5 Mitteilung des Fangplans
Artikel 6 Ersuchen um Weiterleitung von Anträgen
Artikel 7 Zulässigkeitskriterien für Anträge
Artikel 8 Weiterleitung durch die Kommission
Artikel 9 Nichtweiterleitung einzelner Anträge
Artikel 10 Nichtweiterleitung sämtlicher Anträge eines Mitgliedstaats
Artikel 11 Mitteilung
Artikel 12 Vorläufige Aufteilung
Artikel 13 Nichtausschöpfung der Fangmöglichkeiten
Abschnitt III Nicht in den Anwendungsbereich eines Abkommens fallende Fischereitätigkeiten
Artikel 14 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 15 Genehmigung durch die Mitgliedstaaten
Abschnitt IV Meldepflichten und Einstellung der Fischereitätigkeiten
Artikel 16 Informationssystem für Fanggenehmigungen
Artikel 17 Meldung der Fänge und des Fischereiaufwands
Artikel 18 Kontrolle der Fänge und des Fischereiaufwands
Artikel 19 Schließung von Fischereien
Artikel 20 Aussetzung von Fanggenehmigungen
Abschnitt V Datenzugang
Artikel 21 Datenzugang
Kapitel III Fischereitätigkeiten ausserhalb der Gemeinschaftsgewässer von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Mitgliedstaats, bei denen es sich nicht um Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft handelt
Artikel 22 Fischereitätigkeiten im Rahmen eines Abkommens
Kapitel IV Fischzucht ausserhalb der Gemeinschaftsgewässer
Artikel 23 Fischzucht im Rahmen eines Abkommens
Kapitel V Fischereitätigkeiten von Drittländern in Gemeinschaftsgewässern
Artikel 24 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 25 Weiterleitung der Anträge
Artikel 26 Erteilung von Fanggenehmigungen
Artikel 27 Zulässigkeitskriterien für Anträge
Artikel 28 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 29 Kontrolle der Fänge und des Fischereiaufwands
Artikel 30 Schließung von Fischereien
Artikel 31 Aussetzung und Entzug im Falle von Verstößen
Kapitel VI Durchführungsmassnahmen
Artikel 32 Durchführungsbestimmungen
Artikel 33 Ausschussverfahren
Kapitel VII Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 34 Internationale Verpflichtungen
Artikel 35 Änderungen und Aufhebung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anhang I Verzeichnis der Verpflichtungen gemäß Artikel 10
Anhang II Kriterien für die Neuaufteilung gemäß Artikel 13
Anhang III
Drucksache 563/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik -Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV )
... Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikrechts enthält in seiner jetzigen Fassung eine geänderte Informationspflicht für die Wirtschaft. Das Ressort hat nachvollziehbar dargelegt, dass die Umstellung des Anmeldeverfahrens auf das Anzeigeverfahren für bestimmte gentechnische Arbeiten zu einer geringfügigen Kostenentlastung führt. Im Übrigen enthält der Entwurf keine Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.