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"Menschenhändler"
Drucksache 71/14
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
... Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, damit künftig strafrechtliche Schritte nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen Personen und insbesondere gegen diejenigen Freier unternommen werden können, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und zu sexuellen Handlungen missbrauchen.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
III. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung,
1. Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsangebote und gezielter Ausstiegsprogramme für Prostituierte
2. Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene von Frauenhandel und Zwangsprostitution
3. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und ergänzende Melde- und Anzeigepflichten
4. Bundeseinheitliche Zugangs- und Kontrollrechte für Prostitutionsstätten
5. Regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte und Verbesserung des Zugangs zu psychosozialen Beratungsangeboten
6. Schutz Heranwachsender in der Prostitution
7. Freierbestrafung bei Inanspruchnahme illegaler und entwürdigender Prostitutionsformen
Drucksache 528/13
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
... Das durch die Vorschrift unter Strafe gestellte Verhalten erscheint strafwürdig, da es die typischerweise gegebene Schwächesituation der Menschenhandelsopfer, die auch sonst vom Sexualstrafrecht geschützt wird (z.B. §§ 174 bis 174c, 182 StGB), ausbeutet. Mit der Strafandrohung für Freier können die Sensibilität und das Bewusstsein für derart schwerwiegende Straftaten wie den Menschenhandel gestärkt werden und den Menschenhändlern durch eine Verringerung der Nachfrage in gewissem Umfang die Basis für ihre Machenschaften genommen werden. Für den Bereich der Ausbeutung der Arbeitskraft existiert im Übrigen mit § 10a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 232a Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern
§ 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU
2. Verbesserung der Effektivität und Stimmigkeit der Menschenhandelstatbestände
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... C. Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 172/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
... in der jetzigen Fassung, kann den notwendigen Anreiz schaffen, damit z.B. ein Drogenhändler sein Wissen über Taten eines Menschenhändlerrings offenbart und umgekehrt. Die vom Gesetzentwurf vorgeschlagene Einschränkung des Anwendungsbereichs, dass ein Zusammenhang bestehen muss zwischen der Tat des "Kronzeugen" und der Tat, zu der er Aufklärungs- und Präventionshilfe leistet, wird daher abgelehnt.
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... A. in der Erwägung, dass Tausende von Asylsuchenden und Migranten jedes Jahr auf der Sinai-Halbinsel ihr Leben verlieren und verschwinden, während andere, darunter auch zahlreiche Frauen und Kinder, von Menschenhändlern entführt und als Geiseln gehalten werden, um Lösegeld zu erpressen; in der Erwägung, dass die Opfer von Menschenhändlern in überaus unmenschlicher Weise misshandelt werden und systematischer Gewalt und Folter, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind;
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... Kinder können unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialer Stellung plötzlich verschwinden. Die Gründe, weshalb Kinder von zuhause oder aus Einrichtungen, in denen sie untergebracht sind, weglaufen, sind bisher noch wenig erforscht, aber erfahrungsgemäß ist die Gefahr groß, dass sie geistig, körperlich und seelisch Schaden nehmen. Vermisste Kinder können Gewalt erfahren und missbraucht werden, sie können Opfer von Menschenhändlern werden oder zur Bettelei oder Prostitution getrieben werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Allgemeine Grundsätze
1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen
1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen
1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren
2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern
2.1. Eine kindgerechte Justiz
2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern
2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich
3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder
Schlussbemerkung
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... C. in der Erwägung, dass Behauptungen zufolge die Menschenhändler die Zahlung von 8 000 Dollar pro Person für ihre Freilassung verlangen sowie dass die Betroffenen in Containern gefangen gehalten werden und Missbräuchen ausgesetzt sind,
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 73/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität KOM (2011) 32 endg.
... Beispielsweise ermöglicht eine Auswertung von PNR-Daten unter Umständen Rückschlüsse auf die üblichsten Routen des Menschen- oder Drogenhandels, die in die Prüfkriterien einfließen können. Durch einen Echtzeit-Abgleich von PNR-Daten anhand solcher Kriterien können Straftaten verhindert oder aufgedeckt werden. Als konkretes Beispiel hierfür hat ein Mitgliedstaat einen Fall genannt, in dem durch Auswertung von PNR-Daten ein Menschenhändlerring aufgedeckt wurde, der immer dieselbe Reiseroute benutzte. Die betreffenden Personen legten bei der Abfertigung für einen Binnenflug gefälschte Reisedokumente vor, checkten aber gleichzeitig mit echten Reisedokumenten für einen anderen Flug in ein Drittland ein. Nach ihrer Ankunft in der Flughafenlounge stiegen sie schließlich in das Flugzeug mit dem Reiseziel in der EU ein. Ohne PNR-Daten hätte dieser Menschenhändlerring nicht ausgehoben werden können.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
• Auswirkungen auf die Grundrechte
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Räumlicher Geltungsbereich
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Aufgaben der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Verarbeitung der PNR-Daten
Artikel 5 Zuständige Behörden
Artikel 6 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 7 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 8 Weitergabe von Daten an Drittländer
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen gegen Fluggesellschaften
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Nationale Kontrollstelle
Kapitel IV Durchführungsmabnahmen
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Von Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten
Drucksache 181/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.
... – Weiter gefasster Anwendungsbereich der Bestimmung, wonach keine Strafen gegen Opfer wegen deren Beteiligung an rechtswidrigen Handlungen zu verhängen sind, ganz gleich auf welche illegalen Maßnahmen die Menschenhändler zurückgegriffen haben (Artikel 6)
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts
3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer
3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren
3.1.5. Prävention
3.1.6. Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
8.2. Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 3 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 4 Strafen
Artikel 5 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 6 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 7 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 8 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 9 Gerichtliche Zuständigkeit
Artikel 10 Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels
Artikel 11 Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 13 Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 14 Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 15 Prävention
Artikel 16 Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen
Artikel 17 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 281/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... Wo auch immer unbegleitete Minderjährige aufgefunden werden, sollten sie von Erwachsenen getrennt werden, um sie zu schützen, Verbindungen zu Menschenhändlern oder Schleusern aufzulösen und eine (weitere) Viktimisierung zu verhindern. Vom ersten Kontakt an ist dem Schutz größte Aufmerksamkeit zu widmen. Dies gilt auch für eine rasche Analyse des Minderjährigentyps, da dies zur Identifizierung der am stärksten gefährdeten unbegleiteten Minderjährigen beitragen kann. Dazu ist es unerlässlich, die verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen anzuwenden und Vertrauen aufzubauen, um nützliche Informationen für die Identifizierung und die Suche nach Familienangehörigen zu erhalten, sicherzustellen dass unbegleitete Minderjährige nicht aus der Obhut verschwinden, und Menschenhändler oder Schleuser zu identifizieren und zu verfolgen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Daten
Rechtliche Bewertung und Umsetzung
Agenturen und Netze
Sammlung von Informationen
3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten
3.1. Prävention
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittländern
Bekämpfung des Menschenhandels
Visa und Information
3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittstaaten
4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU
4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen
Gesetzgeberische Maßnahmen
Informationsaustausch und -analyse
5 Agenturen
4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen
5. Nachhaltige Lösungen
5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland
5 Finanzierung
Legislative Kontrolle
5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger
5 Finanzierung
Politische Entwicklung
5.3. Neuansiedlung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 181/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.; Ratsdok. 8157/10
... 4. Die Stärkung der Rechte der Opfer von Menschenhandel ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von - auch von einem Opfer begangenen - Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt. War das Opfer etwa nur einem geringen psychischen Druck seitens des Täters ausgesetzt, liegt eine Strafbefreiung ebenso fern wie in dem Fall, in dem das Opfer eines Menschenhändlers selbst eine schwere Straftat begangen hat. Es erscheint daher geboten, die Voraussetzungen, unter denen eine Privilegierung des Opfers erfolgen kann oder zu erfolgen hat, zu konkretisieren.
Drucksache 181/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.; Ratsdok. 8157/10
... 4. Die Stärkung der Rechte der Opfer von Menschenhandel ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von - auch von einem Opfer begangenen - Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt. War das Opfer etwa nur einem geringen psychischen Druck seitens des Täters ausgesetzt, liegt eine Strafbefreiung ebenso fern wie in dem Fall, in dem das Opfer eines Menschenhändlers selbst eine schwere Straftat begangen hat. Es erscheint daher geboten, die Voraussetzungen, unter denen eine Privilegierung des Opfers erfolgen kann oder zu erfolgen hat, zu konkretisieren.
Drucksache 129/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels ... T. in der Erwägung, dass die gesellschaftliche Integration potenzieller Opfer sich mittelbar präventiv auswirkt, indem sie dazu beiträgt, sie davon abzuhalten, erneut zu Opfern zu werden oder gar selbst zu potenziellen Menschenhändlern zu werden,
2 Allgemeines
2 Informationserfassung
2 Prävention
2 Verfolgung
Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer
Drucksache 298/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... - Weiter gefasster Anwendungsbereich der Bestimmung, wonach keine Sanktionen gegen Opfer wegen deren Beteiligung an rechtswidrigen Handlungen zu verhängen sind, ganz gleich auf welche illegalen Maßnahmen die Menschenhändler zurückgegriffen haben (Artikel 6).
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
A Bestimmungen des materiellen Strafrechts
B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
C Opferrechte im Strafverfahren
D Unterstützung der Opfer
E Prävention
F Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 2 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 3 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 4 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 5 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 6 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 7 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 8 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 9 Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren
Artikel 10 Unterstützung der Opfer
Artikel 11 Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder
Artikel 12 Prävention
Artikel 13 Kontrolle
Artikel 14 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 15 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 298/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... 8. Die Stärkung der Rechte der Opfer von Menschenhandel ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von - auch von einem Opfer begangenen - Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt. War das Opfer etwa nur einem geringen psychischen Druck seitens des Täters ausgesetzt, liegt eine Strafbefreiung ebenso fern wie in dem Fall, in dem das Opfer eines Menschenhändlers selbst eine schwere Straftat begangen hat.
Drucksache 298/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... 7. Die Stärkung der Rechte der Opfer von Menschenhandel ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von - auch von einem Opfer begangenen - Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt. War das Opfer etwa nur einem geringen psychischen Druck seitens des Täters ausgesetzt, liegt eine Strafbefreiung ebenso fern wie in dem Fall, in dem das Opfer eines Menschenhändlers selbst eine schwere Straftat begangen hat.
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 90. ist entsetzt über das tragische Schicksal der Menschen, die bei dem Versuch, auf europäisches Gebiet zu gelangen, umkommen oder in die Hände von Schleusern oder Menschenhändlern fallen;
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
Drucksache 452/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... Der Weg in die sichere EU verläuft derzeit zu einem nicht geringen Teil über die ungeregelte Einreise. Dabei spielen Schlepper eine nicht unbedeutende Rolle. Es ist daher äußerst wichtig, dass sich die Union bemüht, die Ankunft von Personen in ihrem Hoheitsgebiet, die berechtigterweise um Asyl nachsuchen, so zu organisieren und zu regeln, dass diese Personen auf sicherem und legalem Weg Schutz erhalten und Schlepper und Menschenhändler gleichzeitig abgeschreckt werden.
1. Einführung
1.1. Hintergrund
1.2. Tendenzen
2. Übergeordnete Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems
3. Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes
3.1. Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen-Richtlinie
3.2. Asylverfahrensrichtlinie
3.3. Anerkennungsrichtlinie
4. Praktische Zusammenarbeit
5. Förderung von Verantwortung und Solidarität
5.1. Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der EU
5.1.1. Änderung des Dublin-Systems
5.1.2. Solidaritätsmechanismen
5.2. Solidarität nach außen
5.2.1. Regionale Schutzprogramme
5.2.2. Wiederansiedlung
5.2.3. Gut organisierte und regelgerechte Ankunft von Schutzbedürftigen
6. SCHLUSSFOLGERUNG
Drucksache 97/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
... d) Festlegung einer wirksamen Politik zur Verhinderung der illegalen Einwanderung und zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, einschließlich der Frage, wie Netze und kriminelle Vereinigungen von Schleusern und Menschenhändlern bekämpft und ihre Opfer geschützt werden können;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Mittel
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung
Artikel 9 Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im sozialen Bereich
Artikel 43 Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung
Artikel 45 Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker
Artikel 46 Zusammenarbeit im Hinblick auf
Artikel 47 Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung
Titel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 51 Ressourcen
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragspartei
Anhang Einseitige Erklärungen der Europäischen Union
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 353/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es -Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG )
... Hinzu kommt, dass gerade im Bereich der organisierten Kriminalität die Täter zunehmend deliktsübergreifend tätig werden (BMI/BMJ, Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, 2006, S. 440) und sich somit auch deren Erkenntnisse in der Regel gerade nicht auf eine bestimmte Deliktsgruppe beschränken. Nur eine deliktsübergreifend anwendbare Vorschrift kann somit den notwendigen Anreiz schaffen, damit z.B. ein Drogenhändler sein Wissen über die Taten eines Menschenhändlerrings offenbart und umgekehrt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 66/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits
... d) Festlegung einer wirksamen Politik zur Verhinderung der illegalen Einwanderung. Sie befasst sich auch mit Schleuserkriminalität und Menschenhandel, einschließlich der Frage, wie Netze und kriminelle Vereinigungen von Schleusern und Menschenhändlern bekämpft und ihre Opfer geschützt werden können e) Rückführung von Personen, die sich illegal in einem Land aufhalten unter humanen und würdigen Bedingungen und ihre Rückübernahme gemäß Absatz 3;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Methoden
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im Sozialbereich
Artikel 43 Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen
Artikel 45 Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika
Artikel 46 Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 51 Mittel
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien
Artikel 54 Inkrafttreten
Artikel 55 Laufzeit
Artikel 56 Erfüllung der Verpflichtungen
Artikel 57 Künftige Entwicklungen
Artikel 58 Datenschutz
Artikel 59 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 60 Verbindlicher Wortlaut
Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 826/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken KOM (2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07
... In jüngerer Zeit sind zwischen der EU und den Vereinigten Staaten sowie Kanada im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und der Bekämpfung der länderübergreifenden organisierten Kriminalität Abkommen geschlossen worden, die die Übermittlung von Fluggastdaten gestatten. Fluggesellschaften, die bereits PNR-Daten für eigene kommerzielle Zwecke erfassen sind danach verpflichtet, diese Daten an die zuständigen Behörden in den USA und Kanada zu übermitteln. Die EU hat sich mit den genannten Drittstaaten ausgetauscht und konnte sich so ein Bild machen vom Nutzen der PNR-Daten und von den Möglichkeiten, die sie im Rahmen der Strafverfolgung bieten. Sie konnte sich ferner die Erfahrungen dieser Staaten mit der Verwertung der PNR-Daten und die Erkenntnisse des Vereinigten Königreichs aus einem Pilotprojekt zunutze machen. Speziell das Vereinigte Königreich konnte in den zwei Jahren, in denen das Pilotprojekt lief, von zahlreichen Verhaftungen, der Aushebung eines Rings von Menschenhändlern und der Gewinnung wertvoller Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Terrorismus berichten.
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Informationen
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Zuständige Behörden
Artikel 5 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 6 Datenmittler
Artikel 7 Datenaustausch
Artikel 8 Datenübermittlung an Drittstaaten
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen
Kapitel III Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Datensicherheit
Kapitel IV Komitologie
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Verfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 16 Durchführung
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang PNR-Daten gemäß Artikel 2
Angaben für alle Fluggäste
Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren
Drucksache 894/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 an den Rat zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien (2007/2126(INI))
... 37. begrüßt die Annahme einer umfassenden nationalen Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels, fordert die serbische Regierung jedoch eindringlich auf, die entsprechenden Fälle konsequenter zu verfolgen und zu gewährleisten, dass gegen Menschenhändler Haftstrafen verhängt werden, die der Art der Straftat entsprechen, und dass sie diese Haftstrafen auch tatsächlich verbüßen;
Drucksache 364/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen KOM (2007) 249 endg.; Ratsdok. 9871/07
... Geldbußen und andere Maßnahmen wirken bei bestimmten Arbeitgebern möglicherweise nicht genügend abschreckend. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten für vier Arten schwerer Rechtsverletzungen strafrechtliche Sanktionen vorsehen: wiederholte Zuwiderhandlungen, Beschäftigung einer erheblichen Anzahl von Drittstaatsangehörigen, besonders ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Kenntnis des Umstands, dass der Arbeitnehmer Opfer von Menschenhändlern ist. Einzelne Arbeitgeber sollen nur in schweren Fällen strafrechtlich verfolgt werden können; deshalb soll die wiederholte Zuwiderhandlung erst beim dritten Mal innerhalb eines Zweijahreszeitraums strafbar sein.
Drucksache 778/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2007 zu politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (2006/2250(INI))
... 55. ruft die Institutionen, die Mitgliedstaaten und Europol auf, sich für die Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms für die Bekämpfung des Menschenhandels zu mobilisieren, wobei Menschenhändler, Schleuser und kriminelle Banden besonders ins Visier genommen werden;
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... d) Festlegung einer wirksamen Politik zur Verhinderung der illegalen Einwanderung und zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, einschließlich der Frage, wie Netze und kriminelle Vereinigungen von Schleusern und Menschenhändlern bekämpft und ihre Opfer geschützt werden können;
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt, sind Fortschritte zu verzeichnen. Der eindeutige politische Wille, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen, hat bewirkt, dass Polizeioperationen gegen bedeutende kriminelle Banden durchgeführt wurden. Die operative Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Albaniens hat sich wesentlich verbessert. Die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Polizei- und Justizbehörden hat sich etwas verbessert. Allerdings lassen die konkreten Ergebnisse noch zu wünschen übrig. Erforderlich sind eine engere Koordinierung zwischen Polizei und Justiz auf lokaler Ebene sowie verstärkte Anstrengungen, um die Korruption unter hochrangigen Mitarbeitern dieser Behörden zu bekämpfen. Notwendig ist auch ein wirkungsvollerer Zeugenschutz. Die Regierung hat eine nationale Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen und wirksamere Strukturen für die Umsetzung der Strategie geschaffen. Bei der Strafverfolgung und Verurteilung von Menschenhändlern konnte Albanien erneut Erfolge zu verbuchen. Der Menschenhandel ist jedoch weiterhin ein Problem. Neben der Bereitstellung weiterer Mittel ist eine bessere Koordinierung auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Die auf Polizeiebene eingerichtete Direktion zur Terrorismusbekämpfung hat große Mengen von Waffen sichergestellt, doch müssen die Infrastrukturen und die behördenübergreifende Zusammenarbeit ausgebaut werden. Der Schutz personenbezogener Daten gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 219/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind
... - Berücksichtigung des Dreiecksverhältnisses des Handelsmarktes, d.h. Opfer, Menschenhändler und Kunde;
Drucksache 490/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union
... 178. unterstreicht die Notwendigkeit auf EU-Ebene Exekutivbeamte auszubilden, damit sie lernen, wie man Ermittlungen bei Menschenhändlerringen durchführt, und Grenzpolizisten, wie man Menschenhändler und ihre Opfer erkennt;
A. unter Hinweis darauf,
Themen in verschiedenen Ländern
4 Kandidatenländer
Westlicher Balkan
Die Nachbarschaft der Europäischen Union und der Nahe Osten
Russland als Nachbar
5 Asien
5 Afrika
Der amerikanische Kontinent
Thematische Fragen
I Menschenrechte und der Kampf gegen Terrorismus
II Rechte der Kinder
III. Die Auswirkungen von Konflikten auf Frauen und Kinder
IV. Abschaffung der Todesstrafe
V. Illegaler Handel mit Menschen und menschlichen Organen - Sexindustrie und Kinderarbeit
VI. Rolle der internationalen Unternehmen im Bereich Menschenrechte
VII. Straflosigkeit und die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs
VIII. Entwicklung der Organe und Politikbereiche
Drucksache 140/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Menschenhandel - (... StrÄndG )
... Die Menschenhandelsdelikte wurden mit dem ... Strafrechtsänderungsgesetz vom ... (BGBl I S. ...) einsetzen nach Verkündung im BGBl. novelliert. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber das straf- und strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung dieser besonders widerwärtigen Kriminalitätsform in einer Reihe von zentralen Punkten inhaltlich unverändert gelassen. Vor allem bleibt es auch nach neuem Recht dabei, dass die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern namentlich durch so genannte "Freier" von Zwangsprostituierten in der Regel nicht geahndet werden kann. Weiterhin verfügen die Strafverfolgungsbehörden über keine effektiven Ermittlungsansätze und -methoden, um in die typischerweise konspirativ arbeitenden Menschenhändlerringe einzudringen. Denn die Überwachung der Telekommunikation ist nur bei den Verbrechenstatbeständen nach § 232 Abs. 3 bis 5, auch in Verbindung mit § 233 Abs. 3
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 233c Strafmilderung und Absehen von Strafe
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 4 In-Kraft-Treten
Begründung
A. Allgemeines
I. Materiellstrafrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 881/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration
... 58. vertritt die Ansicht, dass die Regelung der Migration zwischen Drittstaaten zum Schutz der Migranten im Bereich der Menschenrechte und des Arbeitsrechts und gleichzeitig zur wirksamen Strafverfolgung und Verurteilung von Menschenhändlern beitragen wird;
Drucksache 6/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten
... (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten oder verstärken die Ausbildung für die Bediensteten der Strafverfolgungs-, Einwanderungs- und sonstigen zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Verhütung des Menschenhandels. Diese Ausbildung soll sich auf die Methoden zur Verhütung des Menschenhandels, zur Strafverfolgung der Menschenhändler und zum Schutz der Rechte der Opfer konzentrieren, namentlich den Schutz der Opfer vor den Menschenhändlern. Die Ausbildung soll außerdem die erforderliche einbeziehung menschenrechtlicher sowie kinder- und geschlechterspezifischer Fragen berücksichtigen und die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen, anderen in Betracht kommenden Organisationen und sonstigen Teilen der Zivilgesellschaft fördem.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Schutz der Souveränität
Artikel 5 Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe
Artikel 6 Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten
Artikel 7 Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
Artikel 8 Kriminalisierung der Korruption
Artikel 9 Maßnahmen gegen die Korruption
Artikel 10 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 11 Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen
Artikel 12 Einziehung und Beschlagnahme
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung
Artikel 14 Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände
Artikel 15 Gerichtsbarkeit
Artikel 16 Auslieferung
Artikel 17 Überstellung von Verurteilten
Artikel 18 Rechtshilfe
Artikel 19 Gemeinsame Ermittlungen
Artikel 20 Besondere Ermittlungsmethoden
Artikel 21 Übertragung von Strafverfahren
Artikel 22 Feststellung von Vorstrafen
Artikel 23 Kriminalisierung der Behinderung der Justiz
Artikel 24 Zeugenschutz
Artikel 25 Hilfe und Schutz für Opfer
Artikel 26 Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
Artikel 27 Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung
Artikel 28 Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität
Artikel 29 Ausbildung und technische Hilfe
Artikel 30 Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe
Artikel 31 Verhütung
Artikel 32 Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens
Artikel 33 Sekretariat
Artikel 34 Anwendung des Übereinkommens
Artikel 35 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 36 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 37 Verhältnis zu Protokollen
Artikel 38 Inkrafttreten
Artikel 39 Änderung
Artikel 40 Kündigung
Artikel 41 Verwahrer und Sprachen
Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
2 Präambel
I. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Artikel 2 Zweck Zweck dieses Protokolls ist es,
Artikel 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls
Artikel 4 Geltungsbereich
Artikel 5 Kriminalisierung
II. Schutz der Opfer des Menschenhandels
Artikel 6 Hilfe und Schutz für die Opfer des Menschenhandels
Artikel 7 Rechtsstellung der Opfer des Menschenhandels in den Aufnahmestaaten
Artikel 8 Rückführung der Opfer des Menschenhandels
III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen
Artikel 9 Verhütung des Menschenhandels
Artikel 10 Informationsaustausch und Ausbildung
Artikel 11 Maßnahmen an den Grenzen
Artikel 12 Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten
Artikel 13 Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten
Artikel 14 Vorbehaltsklausel
Artikel 15 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 16 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 17 Inkrafttreten
Artikel 18 Änderung
Artikel 19 Kündigung
Artikel 20 Verwahrer und Sprachen
2 Präambel
I. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Verhältnis zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Artikel 2 Zweck
Artikel 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls
Artikel 4 Geltungsbereich
Artikel 5 Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Migranten
Artikel 6 Kriminalisierung
II. Schleusung von Migranten auf dem Seeweg
Artikel 7 Zusammenarbeit
Artikel 8 Maßnahmen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Seeweg
Artikel 9 Schutzklauseln
III. Verhütung, Zusammenarbeit und sonstige Maßnahmen
Artikel 10 Information
Artikel 11 Maßnahmen an den Grenzen
Artikel 12 Sicherheit und Kontrolle von Dokumenten
Artikel 13 Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten
Artikel 14 Ausbildung und technische Zusammenarbeit
Artikel 15 Sonstige Verhütungsmaßnahmen
Artikel 16 Schutz und Hilfsmaßnahmen
Artikel 17 Übereinkünfte
Artikel 18 Rückführung geschleuster Migranten
Artikel 19 Vorbehaltsklausel
Artikel 20 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 21 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Änderung
Artikel 24 Kündigung
Artikel 25 Verwahrer und Sprachen
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Definitionen
2. Schaffung von Strafvorschriften
3. Nationale Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens
4. Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen
5. Ausbildung und technische Unterstützung
6. Verhütung
7. Schlussvorschriften
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Drucksache 140/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Menschenhandel - (… StrÄndG )
... ) novelliert. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber das straf- und strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung dieser besonders widerwärtigen Kriminalitätsform in einer Reihe von zentralen Punkten inhaltlich unverändert gelassen. Vor allem bleibt es auch nach neuem Recht dabei, dass die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern namentlich durch so genannte "Freier" von Zwangsprostituierten in der Regel nicht geahndet werden kann. Weiterhin verfügen die Strafverfolgungsbehörden über keine effektiven Ermittlungsansätze und -methoden, um in die typischerweise konspirativ arbeitenden Menschenhändlerringe einzudringen. Denn die Überwachung der Telekommunikation ist nur bei den Verbrechenstatbeständen nach § 232 Abs. 3 bis 5, auch in Verbindung mit § 233 Abs. 3
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Materiellstrafrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 738/3/04
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Antrag des Freistaates Bayern -
... Darüber hinaus verzichtet sie auf die in Ziffer 1 des ursprünglichen Entschließungsantrags geforderte "Freierstrafbarkeit". Zwar muss der Schutz der Opfer des Menschenhandels ein staatliches Anliegen sein. Dies erfordert aber eine effektive strafrechtliche Verfolgung der Menschenhändler sowie die ständige Überprüfung, ob das gesetzliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Menschenhandels verbessert werden kann. Nicht zielführend, sondern eher kontraproduktiv erscheint demgegenüber der Weg, die Strafbarkeit auf die "Freier" der betroffenen Prostituierten auszudehnen. Ein solcher Straftatbestand würde mindestens voraussetzen, dass es sich bei der Prostituierten um das Opfer eines Menschenhändlers handelt und dass der "Freier" diesen Umstand kennt. Beides müsste durch die Strafverfolgungsbehörden nachgewiesen werden. Es ist nach den polizeilichen Erfahrungen abzusehen, dass dieser Ansatz dazu führen würde, die Ermittlungsressourcen zu zersplittern, ohne eine Verurteilung der "Freier" zu erreichen. Wer die Dienste einer ausländischen Prostituierten in Anspruch nimmt, hat in aller Regel keine Kenntnis von deren Lebensumständen. Ob dies auch im konkreten Einzelfall zutrifft, müsste aber bei Schaffung eines entsprechenden Straftatbestands immer in einem Ermittlungsverfahren gegen die Kunden der Menschenhandelsopfer geprüft werden. Dadurch würden Ermittlungskapazitäten für Abklärungen gebunden, deren negatives Ergebnis absehbar ist. Zugleich würden diese Ermittlungskapazitäten bei der Verfolgung der Menschenhändler fehlen.
Drucksache 846/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (... StrÄndG )
... Abgezielt wird ferner darauf, den Menschenhändlern die Basis für ihre Machenschaften zu entziehen. Gäbe es nicht die "Freier", die die Situation gehandelter Frauen und Mädchen missbrauchen, so könnten die Verbrecherringe nicht ihre immensen Gewinne erzielen. Mit einer Verringerung der Nachfrage geht demnach auch eine Verringerung dieser Gewinne einher.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB
6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO
Zu Artikel 1
Drucksache 738/04
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
... 1. Es besteht ein dringendes Bedürfnis für Strafvorschriften gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern, insbesondere durch verharmlosend so genannte Freier" von Zwangsprostituierten. Die Drahtzieher des Menschenhandels hätten keine Basis für ihr Tun, wenn nicht Tag für Tag eine Vielzahl solcher Freier" die Situation der Opfer schamlos missbrauchen und auf diese Weise ihren Beitrag zur sexuellen Ausbeutung leisten würde. Der Kampf gegen den Menschenhandel darf deshalb nicht mehr nur eindimensional in Richtung auf die Menschenhändler geführt werden, sondern es muss auch auf der Nachfrageseite eingegriffen werden.
Drucksache 738/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
... 1. Es besteht ein dringendes Bedürfnis für Strafvorschriften gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern, insbesondere durch verharmlosend so genannte "Freier" von Zwangsprostituierten. Die Drahtzieher des Menschenhandels hätten keine Basis für ihr Tun, wenn nicht Tag für Tag eine Vielzahl solcher "Freier" die Situation der Opfer schamlos missbrauchen und auf diese Weise ihren Beitrag zur sexuellen Ausbeutung leisten würde. Der Kampf gegen den Menschenhandel darf deshalb nicht mehr nur eindimensional in Richtung auf die Menschenhändler geführt werden, sondern es muss auch auf der Nachfrageseite eingegriffen werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
Drucksache 738/4/04
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Antrag des Freistaates Bayern -
... 1. Es besteht ein dringendes Bedürfnis für Strafvorschriften gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern, insbesondere durch verharmlosend so genannte "Freier" von Zwangsprostituierten. Die Drahtzieher des Menschenhandels hätten keine Basis für ihr Tun, wenn nicht Tag für Tag eine Vielzahl solcher "Freier" die Situation der Opfer schamlos missbrauchen und auf diese Weise ihren Beitrag zur sexuellen Ausbeutung leisten würde. Der Kampf gegen den Menschenhandel darf deshalb nicht mehr nur eindimensional in Richtung auf die Menschenhändler geführt werden, sondern es muss auch auf der Nachfrageseite eingegriffen werden.
Drucksache 846/2/04
Antrag des Landes Baden-Württemberg
... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (...StrÄndG)
... Abgezielt wird ferner darauf, den Menschenhändlern die Basis für ihre Machenschaften zu entziehen. Gäbe es nicht die "
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 738/2/04
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Antrag des Freistaates Bayern -
... Der Schutz der Opfer des Menschenhandels muss ein staatliches Anliegen sein. Dies erfordert eine effektive strafrechtliche Verfolgung der Menschenhändler sowie die ständige Überprüfung, ob das gesetzliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Menschenhandels verbessert werden kann. Nicht zielführend, sondern eher kontraproduktiv erscheint demgegenüber der Weg, die Strafbarkeit auf die "Freier" der betroffenen Prostituierten auszudehnen. Ein solcher Straftatbestand würde mindestens voraussetzen, dass es sich bei der Prostituierten um das Opfer eines Menschenhändlers handelt und dass der "Freier" diesen Umstand kennt. Beides müsste durch die Strafverfolgungsbehörden nachgewiesen werden. Es ist nach den polizeilichen Erfahrungen abzusehen, dass dieser Ansatz dazu führen würde, die Ermittlungsressourcen zu zersplittern, ohne eine Verurteilung der "Freier" zu erreichen. Wer die Dienste einer ausländischen Prostituierten in Anspruch nimmt, hat in aller Regel keine Kenntnis von deren Lebensumständen. Ob dies auch im konkreten Einzelfall zutrifft, müsste aber bei Schaffung eines entsprechenden Straftatbestands immer in einem Ermittlungsverfahren gegen die Kunden der Menschenhandelsopfer geprüft werden. Dadurch würden Ermittlungskapazitäten für Abklärungen gebunden, deren negatives Ergebnis absehbar ist. Zugleich würden diese Ermittlungskapazitäten bei der Verfolgung der Menschenhändler fehlen.
Drucksache 846/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (... StrÄndG )
... Abgezielt wird ferner darauf, den Menschenhändlern die Basis für ihre Machenschaften zu entziehen. Gäbe es nicht die "Freier", die die Situation gehandelter Frauen und Mädchen missbrauchen, so könnten die Verbrecherringe nicht ihre immensen Gewinne erzielen. Mit einer Verringerung der Nachfrage geht demnach auch eine Verringerung dieser Gewinne einher. Es wird nicht verkannt, dass der Kampf gegen den Menschenhandel nicht allein mit strafrechtlichen Mitteln geführt werden kann. Notwendig ist neben einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den Heimatstaaten der Opfer auch eine Bewusstseinsänderung. Zu dieser Bewusstseinsänderung trägt der neue Tatbestand bei, indem er ein Zeichen setzt. Er bringt klar zum Ausdruck, dass die Rechtsordnung bislang vielfach bedenkenlos begangene Taten der sexuellen Ausbeutung von Menschenhandelsopfern nicht länger hinzunehmen bereit ist und zu deren Eindämmung mit dem Strafrecht zu seiner schärfsten Waffe greift.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO
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