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145 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Migrantin"


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Drucksache 297/12

... Für den Einsatz der Freiwilligen sind selbstverständlich alle Bereiche denkbar, in denen auch Freiwilligendienste anderer Formate geleistet werden. Darüber hinaus eignet sich dieser flexible Dienst als ein Experimentierfeld für neue Aufgabenstellungen. Die Freiwilligendienste aller Generationen sollen sich auch übergreifenden Zielen, wie der Integration von Migrantinnen und Migranten widmen und eine generationen- und milieuübergreifende Solidarität befördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

Abschnitt 2
Freiwilligendienst aller Generationen

§ 18
Ziel des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 19
Freiwillige des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 20
Träger des Freiwilligendienstes aller Generationen

§ 21
Beirat

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 501/12

... B. in der Erwägung, dass nach Schätzungen der WHO mindestens 500 000 Frauen und Mädchen in Europa leben, die Opfer einer Genitalverstümmelung wurden, und 180 000 Mädchen ein solcher Eingriff droht; in der Erwägung, dass Sachverständigen zufolge diese Schätzwerte zu niedrig sind und Migrantinnen der zweiten Generation und solche ohne Ausweispapiere nicht mitgezählt wurden;



Drucksache 312/1/12

... Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von gesundheitsrelevanten Informationen in Leichter Sprache ergibt sich aus den bereits geltenden Normen der Artikel 21 und 25 der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Erfordernis der Mehrsprachigkeit ergibt sich aus der angemessenen Berücksichtigung von Migrantinnen und Migranten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB

26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Rücktritt vom Behandlungsvertrag

30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:

44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds

47. Zum Patientenentschädigungsfonds*


 
 
 


Drucksache 94/12 (Beschluss)

... Zu fordern ist dementsprechend eine generationengerechte Herangehensweise zum Abbau der Pensions- bzw. Rentenschere zwischen den Geschlechtern. Die ungleiche Verteilung der Einkommenssituation bedarf insbesondere auch Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Altersarmut, die eine Spätfolge prekärer Erwerbsbiographien und Beschäftigungsverhältnisse vor allem bei Frauen und noch einmal im besonderen Maße bei Migrantinnen ist. Der Bundesrat erinnert allerdings auch in diesem Zusammenhang an die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gestaltung ihrer Pensions- und Rentensysteme.



Drucksache 15/1/12

... 14. Der Bundesrat fordert bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Möglichkeiten, stärker auf ökologische und soziale Kriterien sowie Genderaspekte zu achten. Ein Kernziel der Europa - 2020 - Strategie und damit ein gemeingesellschaftliches Ziel der EU ist, bis 2020 die Anhebung der Beschäftigungsquote bei den 20- bis 64-Jährigen auf 75 Prozent, indem mehr Menschen - insbesondere Frauen, Jugendliche, ältere und gering qualifizierte Personen sowie Migrantinnen und Migranten - in Beschäftigung gebracht werden. Die verstärkte Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Aspekte im öffentlichen Auftragswesen kann diesem Ziel dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/12




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12


 
 
 


Drucksache 94/1/12

... Zu fordern ist dementsprechend eine generationengerechte Herangehensweise zum Abbau der Pensions- bzw. Rentenschere zwischen den Geschlechtern. Die ungleiche Verteilung der Einkommenssituation bedarf insbesondere auch Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Altersarmut, die eine Spätfolge prekärer Erwerbsbiographien und Beschäftigungsverhältnisse vor allem bei Frauen und noch einmal im besonderen Maße bei Migrantinnen ist. Der Bundesrat erinnert allerdings auch in diesem Zusammenhang an die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gestaltung ihrer Pensions- und Rentensysteme.



Drucksache 606/1/11

... Die Länder sind der Ansicht, dass der Anerkennungsprozess in verbindliche Strukturen eingebettet sein muss. Die antragstellenden Personen sollen während des gesamten Verfahrens effektiv unterstützt und begleitet werden. Dazu gehört es auch, Angebote vorzuhalten, nachdem eine Entscheidung über die Wertigkeit der Qualifikationen getroffen wurde. Die Länder sehen sich daher in der Pflicht, Nachbesserungen am Gesetz einzufordern. Erforderlich sind nachhaltige und sinnvolle Strukturen, um den Anerkennungsprozess für Migrantinnen und Migranten transparent und zielführend zu gestalten.



Drucksache 196/11

... a. flächendeckend, besonders in Beschäftigungsschwerpunkten, mehrsprachige Beratungsstellen für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitsmigrantinnen und -migranten eingerichtet werden analog zu den Beratungsstellen für Unternehmer, die durch die Umsetzung der



Drucksache 237/11

... Q. in der Erwägung, dass Armut immer weiblicher wird, die Frauen dem Armutsrisiko ausgesetzt sind, insbesondere Gruppen von Frauen mit besonderen Bedürfnissen wie Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen und Alleinerziehende (insbesondere alleinerziehende Mütter und Witwen mit unterhaltsberechtigten Kindern) sowie Gruppen, denen Ausgrenzung droht, wie die Roma-Frauen, denen aufgrund ihrer Traditionen die alleinige Zuständigkeit für Haushalt und Betreuung zukommt, was sie schon frühzeitig von Ausbildung und Beschäftigung fernhält, und die Immigrantinnen, und in der Erwägung, dass gute Arbeitsbedingungen notwendig sind, einschließlich des Schutzes der Rechte wie angemessenes Einkommen, Mutterschaftsurlaub und nicht diskriminierendes Arbeitsumfeld, die für diese Frauen von entscheidender Bedeutung sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 211/3/11

... Ziel des vorgelegten Gesetzes ist die Verbesserung des Verfahrens zur Feststellung von Berufsqualifikationen, die vorwiegend von Migrantinnen und Migranten im Ausland erworben wurden. Dadurch soll insbesondere das bisher nicht genutzte Fachkräftepotenzial dieses Personenkreises, von denen ein erheblicher Anteil deutsche Staatsbürger sind, erschlossen und für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands nutzbar gemacht werden. Positiver und gewünschter Miteffekt ist die Verbesserung der Integration ausländischer Mitbürger, in dem man ihnen eine berufliche Perspektive eröffnet.



Drucksache 211/11 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Mit der Schaffung eines allgemeinen Anspruchs auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen wird die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ausgeweitet, vereinfacht und verbessert. Der Gesetzentwurf schafft damit die notwendigen Voraussetzungen, um die in Deutschland vorhandenen Qualifikationspotenziale zukünftig besser zur Deckung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft zu nutzen. Zugleich ermöglicht er Migrantinnen und Migranten eine gerechte Teilhabechance am Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland. Um beiden Gesetzeszielen zu genügen, müssen allerdings die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen werden, wie sie nachstehend näher beschrieben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

Begründung

Begründung

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 BQFG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 7 Absatz 2a - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 2 - neu - BQFG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - BQFG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 3, 4 und Nummer 5 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 6 - neu - BQFG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 3 und § 12 Absatz 2 Satz 3 BQFG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 2 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 2 - neu -BQFG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 3 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 3 - neu - BQFG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie § 13 Absatz 2 Satz 1 und 3 BQFG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 BQFG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 01 - neu -, § 13 Absatz 4 Satz 01 - neu - BQFG

12. Zu Artikel 1 § 15a - neu - BQFG

§ 15a
Gebühren

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, 3 und 6 Nummer 2 BQFG

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 13c Absatz 7 - neu - GewO

15. Zu Artikel 22 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu - BTÄO

16. Zu Artikel 22 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3a - neu - BTÄO

17. Zu Artikel 22 Nummer 5 § 16 Absatz 2 BTÄO

18. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 5 BÄO

19. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 9 BÄO

20. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc 1 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc2 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 BÄO

23. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe e § 3 Absatz 7 BÄO

24. Zu Artikel 29 Nummer 2 § 4 Absatz 6a BÄO

25. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 1a - neu - BÄO

26. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4 BÄO

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

27. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a3 - neu - § 10 Absatz 2a - neu - BÄO

28. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1, 1a und 1b - neu - BÄO

29. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Satz 1a - neu - BÄO

30. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 2 BÄO

31. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe b § 39 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ÄApprO und Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe c § 39 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ÄApprO

33. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Satz 2 ÄApprO

34. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 1 BApO

35. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 5 BApO

36. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 9 BApO

37. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BApO

38. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe e § 4 Absatz 3 BApO

39. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BApO

40. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe g § 4 Absatz 7 BApO

41. Zu Artikel 31 Nummer 2 § 5 Absatz 2a BApO

42. Zu Artikel 31 Nummer 5 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 BApO

43. Zu Artikel 31 Nummer 6 § 12 Absatz 2 und Absatz 3a - neu - BApO

44. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1, 3 und 6 AAppO und Buchstabe e § 20 Absatz 5 Satz 1 AAppO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

45. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 1 bis 5 AAppO

46. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe e § 20 Absatz 5 AAppO

47. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 5 ZHG

48. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 9 ZHG

49. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - ZHG

50. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 3 ZHG

51. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - ZHG

52. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 7 ZHG

53. Zu Artikel 33 Nummer 2 § 3 Absatz 2a ZHG

54. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - ZHG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

55. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 13 Absatz 2a - neu - ZHG

56. Zu Artikel 33 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 16 Absatz 2 Satz 1a - neu - ZHG

57. Zu Artikel 34 Nummer 2 § 59 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ZÄPrO , Nummer 2a - neu - § 59 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ZÄPrO , Nummer 2b - neu - § 59 Absatz 4 ZÄPrO und Nummer 3 § 59 Absatz 5 ZÄPrO

58. Zu Artikel 34a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 6 - neu - und § 3 Absatz 1 Satz 2 PsychThG

'Artikel 34a Änderung des Psychotherapeutengesetzes

59. Zu dem Gesetz und den Verordnungen über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

60. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe c1 - neu - § 2 Absatz 6 KrPflG

61. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 7 KrPflG

62. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 8 - neu - KrPflG

63. Zu Artikel 36 Nummer 2 § 20a Satz 5 - neu - KrPflAPrV

64. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 5 AltPflG

65. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 6 AltPflG

66. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 7 - neu - AltPflG

67. Zu Artikel 37 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 2 Nummer 4 und 5 - neu - AltPflG

68. Zu Artikel 38 Nummer 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 21 Absatz 4 Satz 2 AltPflAPrV und Nummer 3 - neu - § 21a - neu - AltPflAPrV

21a Sonderregelungen für Personen mit Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

69. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Absatz 5 HebG

70. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 6 HebG

71. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 7 - neu - HebG

72. Zu Artikel 40 Nummer 2 § 16a Satz 3a - neu - HebAprV

73. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 MTAG

74. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - MTAG

75. Zu Artikel 42 Nummer 2 § 25a Satz 4 - neu - MTA-APrV

76. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PharmTAG

77. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PharmTAG

78. Zu Artikel 44 Nummer 2 § 18a Satz 4 - neu - PTA-APrV

79. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 6 MPhG

80. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 7 - neu - MPhG

81. Zu Artikel 46 Nummer 2 § 21a Satz 4 - neu - PhysTh-APrV

82. Zu Artikel 47 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - MB-AprV

83. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 DiätAssG

84. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - DiätAssG

85. Zu Artikel 49 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - DiätAss-AprV

86. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 ErgThG

87. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - ErgThG

88. Zu Artikel 51 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - ErgThAPrV

89. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 LogopG

90. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - LogopG

91. Zu Artikel 53 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - LogAPrO

92. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 OrthoptG

93. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - OrthoptG

94. Zu Artikel 55 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - OrthoptAPrV

95. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PodG

96. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PodG

97. Zu Artikel 57 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - PodAPrV

98. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe und Gesundheitsfachberufe allgemein

99. Zu Artikel 58 Nummer 1, 2 und 3 § 2a, 2b - neu -, 3a und 11a FahrlG und Artikel 59 Buchstabe a, b und c § 1 Überschrift, Absatz 2, 2a, 3 Satz 4 und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 3 DV-FahrlG

'Artikel 58 Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 2b
Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

'Artikel 59 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

100. Zu Artikel 62 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 606/2/11

... Ein effektives Anerkennungssystem bedarf zum einen einfacher Wege zur zuständigen Stelle, gerade vor dem Hintergrund der durch das Gesetz nicht angetasteten verschiedenen Zuständigkeiten. Zum anderen ist eine umfassende Beratung erforderlich, um die von der Gesetzessystematik bereits bei der Antragstellung geforderte Festlegung des angestrebten inländischen Referenzberufes überhaupt zu ermöglichen. Denn es wird selten vorkommen, dass sich Migrantinnen und Migranten so tief mit dem bundesdeutschen Bildungssystem auseinandergesetzt haben, dass sie alle Berufe und deren Inhalte beherrschen und ihren eigenen Qualifikationen zuordnen können. Schließlich besteht in all den Fällen, in denen die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation noch nicht festgestellt werden kann, ein Beratungsbedarf auch hinsichtlich Anpassungsqualifizierungsangeboten und deren Kosten. Anerkennung muss daher sinnvoll gestaltet werden. Dies kann in den Ländern durch identische, zentrale Informations-, Clearing- und Beratungsstellen erreicht werden. Diese leicht zu identifizierenden Stellen werden von den zuständigen Stellen unabhängig sein und deren Finanzierung durch den Bund übernommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/2/11




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 313/2/11

... Während der Kinderbetreuungsphase ist es aber durchaus erforderlich, spätere Vermittlungshindernisse, wie mangelnde Sprachkenntnisse oder Defizite der Berufsausbildung frühzeitig zu beseitigen oder fehlende Berufsabschlüsse nachzuholen. Dies ist zumindest ab dem ersten Lebensjahr des Kindes auch zumutbar, wenn die entsprechende Kinderbetreuung während der beruflichen Eingliederungsmaßnahme gesichert ist. So könnten z.B. Migrantinnen und Migranten, die möglicherweise dem Arbeitsmarkt aufgrund von Kinderbetreuung noch nicht zur Verfügung stehen, Sprachkurse angeboten werden. Durch die Änderung werden hierfür Spielräume geöffnet. Im Einzelfall hängt der Umfang des Zumutbaren von der zur Verfügung stehenden Kinderbetreuungsmöglichkeit ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/2/11




Zu Artikel 5 Nummer 3a


 
 
 


Drucksache 190/11

... 2. Die Bundesregierung hat im März 2011 einen Gesetzentwurf beschlossen, dessen Ziel es ist, die Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen in das Wirtschaftsleben maßgeblich zu verbessern und die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 839/10

... Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise tragen zu einem großen Teil die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Die Lage der Menschen mit dem geringsten Einkommen hat sich weiter verschlechtert und ihr Überschuldungs- und Insolvenzrisiko ist jetzt noch höher. Am härtesten getroffen hat der Anstieg der Arbeitslosigkeit junge Menschen, Migrantinnen und Migranten und gering Qualifizierte, die häufig auf befristete und schlecht bezahlte Jobs angewiesen sind, und deren Lebensbedingungen sich daher zunehmend verschlechtern. Im Detail bedeutet dies, dass einer von fünf jungen Menschen am Arbeitsmarkt keine Arbeit hat; Nicht-EU-Staatsangehörige weisen eine um 11 Prozentpunkte höhere Arbeitslosenrate auf als EU-Bürgerinnen, und gering qualifizierte Personen werden doppelt so häufig arbeitslos wie hoch qualifizierte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 839/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Herausforderungen

2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen

2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen

2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile

3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung

3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen

Zugang zur Beschäftigung

Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen

Bildungs - und Jugendpolitik

Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung

Branchenspezifische Politik

Externe Dimension

5 Sozialverträglichkeitsprüfung

3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt

Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “

Der Beitrag der EU-Fonds

3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen

3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft

Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen

Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln

3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten

4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010

5. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 132/10

... . unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union2,



Drucksache 575/10

... Ein höherer Frauenanteil auf dem Arbeitsmarkt trägt zum Ausgleich der Auswirkungen des Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bei, wodurch sich auch der Druck auf die öffentlichen Finanzen und die Sozialschutzsysteme verringert; die Humanressourcenbasis wird erweitert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben können sich positiv auf die Geburtenraten auswirken. Soll das „Europa 2020“-Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % bei Frauen und Männern erreicht werden, so bedarf die Arbeitsmarktbeteiligung von älteren Frauen, Alleinerziehenden, Frauen mit einer Behinderung, Migrantinnen und Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, besonderer Aufmerksamkeit. Die Beschäftigungsquoten dieser Gruppen sind noch immer niedrig. Die nach wie vor bestehenden Unterschiede zwischen Männern und Frauen müssen deshalb in8 quantitativer wie qualitativer Hinsicht abgebaut werden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit

4 Leitaktionen

3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

4 Leitaktionen

4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen

4 Leitaktionen

5. Gleichstellung in der Aussenpolitik

4 Leitaktionen

6. Querschnittsfragen

6.1. Geschlechterrollen

6.2. Rechtslage

6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung

4 Leitaktionen


 
 
 


Drucksache 704/10

... Zwangsheirat ist auch in Deutschland ein ernst zu nehmendes Problem. Dieses ist in den letzten Jahren verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Immer mehr Betroffene, insbesondere junge Migrantinnen, berichten öffentlich von ihren Erfahrungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 88a
Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 3
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 237
Zwangsheirat

Artikel 5
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften

Artikel 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer

II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 781/10

... 165. besteht darauf, dass in die EU-Strategie bis 2020 als Zielvorgabe auch die Verringerung der Armut in der EU um die Hälfte aufgenommen wird, und verweist darauf, dass die Mehrheit der Europäer, die derzeit in Armut leben oder von Armut bedroht sind, Frauen sind, insbesondere ältere Frauen, Migrantinnen, alleinerziehende Mütter und Betreuerinnen; ist darüber hinaus der Auffassung, dass künftig auf der Grundlage einer lebenslangen Perspektive gehandelt werden sollte, da die Armut der Eltern unmittelbar das Leben, die Entwicklung und die Zukunft eines Kindes beeinflusst;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 786/10

... Andererseits hat die Krise gezeigt, wie wichtig es ist, Arbeitsmarktreformen durchzuführen, ohne die Marge für Konsens und Vertrauen zwischen Sozialpartnern zu verkleinern – Konsens und Vertrauen sind eine Hauptvoraussetzung für erfolgreiche Flexicurity-Strategien. Die Strategien zum Abbau der Segmentierung reichten nicht aus: Vor allem junge Arbeitskräfte, Zeitarbeitskräfte und Migranten waren die Leidtragenden der Rezession. Die Arbeitslosenquote für junge Menschen (bis zu 25 Jahre) stieg seit März 2008 um 5,8 Prozentpunkte auf über 20 %, während die Quote für Erwachsene (25 bis 64 Jahre) nur halb so viel anstieg und sich derzeit auf 8,3 % beläuft. Auf dem Höhepunkt der Rezession waren Arbeitsplatzverluste für Arbeitskräfte in Zeitarbeit fast viermal so häufig wie für Personen in dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen. Bei den Migrantinnen und Migranten ist die Arbeitslosigkeit ebenfalls stark angestiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Prioritäten der Agenda

1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen

1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre

Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente

Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können

4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen

4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation

Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 488/09

... 39. fordert die Kommission auf, geschlechtsspezifische Daten über die Zuwanderung in die Europäische Union zu erheben und die Analyse dieser Daten von dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen durchführen zu lassen, um die besonderen Bedürfnisse und Probleme von Migrantinnen und die am besten geeigneten Methoden für ihre Eingliederung in die Gesellschaften der Aufnahmeländer besser hervorzuheben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/09




Allgemeine Erwägungen

Wohlstand und Einwanderung

Legale Zuwanderung

3 Integration

Sicherheit und Einwanderung

Integrierter Grenzschutz

Illegale Einwanderung

3 Rückführungen

Solidarität und Einwanderung

Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten

Zusammenarbeit mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 598/09

... Der Bericht stellt mit einhundert Indikatoren auf vierzehn Handlungsfeldern Stand und Verlauf der Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland dar.



Drucksache 910/09

... 114. betont, dass in Europa jede vierte Frau Opfer männlicher Gewalt war bzw. wird; fordert die Kommission daher auf, die Rechtsgrundlage innerhalb der jetzigen EU-Strukturen zu stärken, um sicher zu stellen, dass alle Formen der Gewalt gegen Frauen im Rahmen einer weit ausgelegten und geschlechtsspezifischen Definition von Gewalt gegen Frauen bekämpft werden können; fordert, dass basierend auf dieser Rechtsgrundlage eine Richtlinie und ein Europäischer Aktionsplan zum Thema Gewalt gegen Frauen vorgelegt werden, durch die die Gewaltprävention, der Opferschutz und die Strafverfolgung der Täter gewährleistet werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die besondere Situation von Immigrantinnen, insbesondere von jungen Mädchen, die gut in der Europäischen Union integriert sind (häufig mit doppelter Staatsangehörigkeit) und die in Eltern-Kind- oder Intimbeziehungen zu Opfern von Entführung, rechtswidriger Gefangenschaft, religiös, kulturell oder durch Traditionen motivierter physischer Gewalt und psychischer Misshandlungen werden, angemessen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Maßnahmen ergriffen werden, die den wirksamen Zugang zu Hilfs- und Schutzmechanismen gewährleisten;



Drucksache 3/09

... Dies sei notwendig für die Messung der Auswirkungen familienpolitischer Maßnahmen, wie z.B. des Elterngeldes. Aufgrund der Daten ließe sich z.B. analysieren, welche Teilgruppen von diesen Maßnahmen besonders profitiert haben (Migrantinnen, Akademikerinnen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09




A. Problem und Ziel

I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011

II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011

III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005

B. Lösung

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

C. Alternativen

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

E. Sonstige Kosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

F. Bürokratiekosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus

§ 2
Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung

§ 3
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 5
Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

§ 6
Gebäude- und Wohnungszählung

§ 7
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

§ 8
Erhebungen in Sonderbereichen

§ 9
Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung

Abschnitt 3
Organisation

§ 10
Erhebungsstellen

§ 11
Erhebungsbeauftragte

§ 12
Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung

§ 13
Ordnungsnummern

Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse

§ 14
Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften

§ 15
Mehrfachfalluntersuchung

§ 16
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

§ 17
Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse

Abschnitt 5
Auskunftspflicht und Datenschutz

§ 18
Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung

§ 19
Löschung

§ 20
Datenübermittlungen

§ 21
Information der Öffentlichkeit

§ 22
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 23
Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben

§ 24
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Artikel 2
Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Artikel 3
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes

§ 16
Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 20 bis 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Nummer 2

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005


 
 
 


Drucksache 411/09

... B. in der Erwägung, dass jährlich etwa 180 000 Migrantinnen in Europa Genitalverstümmelungen erleiden oder einem entsprechenden Risiko ausgesetzt sind,



Drucksache 414/09

... 19. fordert die Mitgliedstaaten auf, nichtstaatliche Organisationen und insbesondere Organisationen, die Frauen, welche sich in einer wirtschaftlich benachteiligten Lage befinden, Migrantinnen, Angehörige ethnischer Minderheiten, Frauen mit Behinderungen, Frauen, die unterhaltsberechtigte Personen versorgen müssen, und Frauen, die Opfer von Gewalt oder Folter sind, unterstützen, nicht durch übermäßige Verwaltungshürden davon abzuhalten, die Finanzierung von Projekten zu beantragen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/09




Verminderung regionaler Ungleichheiten

Kohäsionspolitik als Instrument zur Erreichung der Agenda von Lissabon

Antwort auf Globalisierung und strukturellen Wandel

Demographischer Wandel und integrativere Arbeitsmärkte

Antwort auf die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung, des Klimawandels und der Energie

Stärkung einer Governance auf mehreren Ebenen und Partnerschaft

Aufbau institutioneller Fähigkeiten

Mainstreaming erfolgreicher Politiken, Stärkung des Wissens und Verbreitung bewährter Praktiken

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 200/08

... 101. betont die wichtige Rolle der Migrantinnen und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihnen in der Integrationspolitik den ihnen gebührenden Platz einzuräumen und ihnen die Gesamtheit ihrer Rechte zu garantieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 200/08




Allgemeine Bemerkungen

Die demografische Erneuerung als Herausforderung

Humanressourcen als Herausforderung

Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung

Integrierte Zuwanderung als Herausforderung


 
 
 


Drucksache 266/08

... L. in der Erwägung, dass die frühzeitige allgemeine und berufliche Bildung für Mädchen und Frauen (einschließlich umfassender Sexualaufklärung) von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Armut und weit verbreiteten Krankheiten sind, da sie dafür sorgen, dass Frauen ihr Wissen, ihre Kompetenzen und ihr Selbstbewusstsein mit Blick auf eine uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft und der Politik ausbauen M. in der Erwägung, dass der uneingeschränkte Zugang der Frauen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu den entsprechenden Rechten eine Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter ist, weil die Fähigkeit für Frauen, über ihre Fruchtbarkeit zu bestimmen, von wesentlicher Bedeutung für die Stärkung ihrer Rolle ist und zwar aus folgenden Gründen: Frauen, die ihre Familie planen können, können ebenfalls den Rest ihres Lebens planen; gesunde Frauen können produktiver sein; der Schutz der reproduktiven Rechte – so z.B. die Familienplanung bezüglich des Zeitpunkts von Geburten und des Abstands zwischen Geburten sowie die Entscheidung darüber ob man Kinder haben will, ohne Diskriminierung, Zwang und Gewalt – bringt die Freiheit mit sich, stärker und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben N. in der Erwägung, dass es sehr wichtig ist, finanzielle und technische Mittel für Frauenorganisationen zur Verfügung zu stellen, um so Programme für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft einschließlich Migrantinnen, vertriebenen Frauen und Flüchtlingsfrauen zu fördern, wobei insbesondere Anlagen und angemessene Technologie für die Nahrungsmittelverarbeitung und die Erleichterung der Arbeitslast zur Verfügung gestellt, der Zugang von Frauen zu Land erleichtert, der Zugang von Mädchen zu Schulen und der regelmäßige Schulbesuch verbessert werden sollen,



Drucksache 979/08

... O. in der Erwägung, dass das Lohngefälle bei Immigrantinnen, bei Frauen mit Behinderungen, bei Frauen, die einer Minderheit angehören oder die unqualifiziert sind, noch ausgeprägter ist,



Drucksache 861/1/08

... Wenn Zuwanderer in Deutschland Existenzen aufbauen, hat dies positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland. Das gilt insbesondere auch für die schwierige Beschäftigungslage von Menschen mit Migrationshintergrund, denn es ist zu erwarten, dass ausländische Existenzgründer überproportional Migrantinnen und Migranten einstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG


 
 
 


Drucksache 681/08

... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union5,



Drucksache 398/08

... 51. begrüßt die von der Kommission geäußerte Absicht, geschlechtsspezifische Aspekte in all ihre sportbezogenen Aktivitäten zu integrieren, mit besonderer Berücksichtigung des Zugangs von Migrantinnen und ethnischen Minderheiten zugehörigen Frauen zum Sport, dem Zugang von Frauen zu Entscheidungspositionen im Sport und der Sportberichterstattung über Frauen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/08




2 Doping

Sport und Drittländer

Sicherung von Sportveranstaltungen

Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern


 
 
 


Drucksache 634/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Mindestinvestitionssumme von 500 000 Euro nach wie vor ein sehr ernst zu nehmendes Investitionshindernis für ausländische Existenzgründer darstellt. So liegt auch bei inländischen Existenzgründern die Investitionssumme in den allermeisten Fällen unter 250 000 Euro. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschlands und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist deshalb die Mindestinvestitionssumme von 500 000 Euro auf 250 000 Euro zu reduzieren. So können unnötig hohe Hürden bei der Zuwanderung von Menschen, die sich hier eine berufliche Existenz aufbauen wollen, abgebaut werden. Wenn Zuwanderer in Deutschland Existenzen aufbauen, hat dies positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland. Das gilt insbesondere auch für die schwierige Beschäftigungslage von Menschen mit Migrationshintergrund, denn es ist zu erwarten, dass ausländische Existenzgründer überproportional Migrantinnen und Migranten einstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 18a Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 605/08 Migrantin


Drucksache 699/08

... Die Förderung setzt wie auch die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III (Bildungsgutschein) beziehungsweise die Sprachförderung von Migranten und Migrantinnen voraus, dass der Träger ein den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechendes systematisches Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung wirksam anwendet. Ein solches ist z.B. durch die Zulassung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZWV - nachgewiesen. Verfügt ein Bildungsträger nicht über die Zulassung nach AZWV, so ist alternativ eine Zertifizierung nach einem allgemein anerkannten und verbreiteten System der Qualitätssicherung wie z.B. ISO 9000 ff, EFQM, LOW2 ausreichend. Die Einführung dieser Regelung dient neben der Qualitätssicherung der Bildungsmaßnahmen vor allem auch dem Verbraucherschutz. Fortbildungsteilnehmer und Fortbildungsteilnehmerinnen sollen sich auf die Güte der jeweiligen Fortbildungsmaßnahme verlassen können. Bei öffentlichen Trägern oder Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht wird davon ausgegangen, dass sie die erforderliche Qualität besitzen. Dies gilt auch für staatliche oder staatlich anerkannte Schulen. Diese unterliegen dem jeweiligen Landesschulrecht, sind damit an eine Schulordnung gebunden und unterliegen somit der Schulaufsicht. Eine Zertifizierung dieser Weiterbildungsträger ist nicht notwendig, da eine Qualitätsüberprüfung bereits im Rahmen des Schulrechts erfolgt. Private Ergänzungsschulen, die nicht staatlich anerkannt sind, unterliegen der Zertifizierungspflicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 2
Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen

§ 2a
Anforderungen an Träger der Maßnahmen

§ 4a
Mediengestützter Unterricht

§ 6
Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan

§ 8
Staatsangehörigkeit

§ 9
Eignung

§ 10
Umfang der Förderung

§ 12
Förderungsart

§ 13b
Erlass und Stundung

§ 16
Rückzahlungspflicht

§ 30
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:

Bürokratiekosten für die Wirtschaft:

Bürokratiekosten für die Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10a

Zu Nummer 10b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12a

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12d

Zu Nummer 12e

Zu Nummer 12f

Zu Nummer 12g

Zu Nummer 13a

Zu Nummer 13b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18a

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23a

Zu Nummer 23c

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26a

Zu Nummer 27a

Zu Nummer 27b

Zu Nummer 27c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 634/1/08

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Mindestinvestitionssumme von 500 000 Euro nach wie vor ein sehr ernst zu nehmendes Investitionshindernis für ausländische Existenzgründer darstellt. So liegt auch bei inländischen Existenzgründern die Investitionssumme in den allermeisten Fällen unter 250 000 Euro. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschlands und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist deshalb die Mindestinvestitionssumme von 500 000 Euro auf 250 000 Euro zu reduzieren. So können unnötig hohe Hürden bei der Zuwanderung von Menschen, die sich hier eine berufliche Existenz aufbauen wollen, abgebaut werden. Wenn Zuwanderer in Deutschland Existenzen aufbauen, hat dies positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland. Das gilt insbesondere auch für die schwierige Beschäftigungslage von Menschen mit Migrationshintergrund, denn es ist zu erwarten, dass ausländische Existenzgründer überproportional Migrantinnen und Migranten einstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 18a Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 3 AufenthG

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 840/08

... Die demografische Entwicklung sowie der Strukturwandel hin zu wissens- und forschungsintensiven Industrien und Dienstleistungen erfordern langfristig ein steigendes Angebot an qualifizierten Fachkräften. Vorrangiges Ziel bleibt die Stärkung des inländischen Erwerbspersonenpotenzials durch Aus- und Weiterbildung inländischer Fachkräfte, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren und die Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten, insbesondere von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Im Bereich der Hochqualifizierten kann sowohl kurz- als auch langfristig ein zusätzlicher Bedarf auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

§ 8
Journalistinnen und Journalisten

§ 27
Fachkräfte

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnungsänderung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Bürger und der Verwaltung

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 677: Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung


 
 
 


Drucksache 451/08

... Die Einwanderung bringt nicht nur wirtschaftlichen Nutzen, sie kann die europäischen Gesellschaften auch insofern bereichern, als sie die kulturelle Vielfalt stärkt. Allerdings kann das positive Potenzial der Einwanderung nur zum Tragen kommen, wenn die Einwanderer erfolgreich in die Aufnahmegesellschaften integriert werden. Dies erfordert einen Ansatz, der nicht nur auf den Nutzen für die Aufnahmegesellschaft ausgerichtet ist, sondern auch den Interessen der Einwanderer Rechnung trägt: Personen, denen ein Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde, bietet Europa günstige Bedingungen und wird dies auch in Zukunft tun, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Personen um Arbeitsmigranten, Familienangehörige, Studenten oder um Menschen, die internationalen Schutz benötigen, handelt. Die Bewältigung dieser Herausforderung setzt die Beschäftigung mit einer komplexen Vielfalt von Fragen voraus. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine der wichtigsten Bedingungen für eine erfolgreiche Integration; wie jedoch den aktuellen Zahlen zu entnehmen ist liegen die Arbeitslosenquoten insgesamt bei Einwanderern häufig höher als bei Unionsbürgern, auch wenn es große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt. Außerdem sind Einwanderer häufiger unsicheren Arbeitsbedingungen ausgesetzt und verrichten minderwertige Arbeiten oder Tätigkeiten, für die sie überqualifiziert sind. Ihre Fertigkeiten werden folglich ungenügend genutzt (Brain Waste). Dies trägt dazu bei, dass sich Einwanderer verstärkt der Schwarzarbeit zuwenden. Migrantinnen aus Drittländern sehen sich besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt gegenüber. Zudem sind die Sprachkenntnisse der Einwanderer und die Ausbildung ihrer Kinder immer noch oft unzureichend sodass ihre künftige persönliche und berufliche Entwicklung fragwürdig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/08




I. Einleitung

II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik

1. Wohlstand und Einwanderung:

2. Wohlstand und Einwanderung:

3. Wohlstand und Einwanderung:

4. Solidarität und Einwanderung:

5. Solidarität und Einwanderung:

6. Solidarität und Einwanderung:

7. Sicherheit und Einwanderung:

8. Sicherheit und Einwanderung:

9. Sicherheit und Einwanderung:

10. Sicherheit und Einwanderung:

III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung

1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:

2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.

Anhang
Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze


 
 
 


Drucksache 861/08 (Beschluss)

... Wenn Zuwanderer in Deutschland Existenzen aufbauen, hat dies positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland. Das gilt insbesondere auch für die schwierige Beschäftigungslage von Menschen mit Migrationshintergrund, denn es ist zu erwarten, dass ausländische Existenzgründer überproportional Migrantinnen und Migranten einstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG


 
 
 


Drucksache 837/07 (Beschluss)

... Er unterstützt die Auffassung der Kommission ausdrücklich, dass das Erlernen der Landessprache die Integration erleichtert sowie mehr Chancengleichheit und eine bessere Nutzung des Potentials von Migrantinnen und Migranten ermöglicht.



Drucksache 762/1/07

... 11. Für den Bundesrat hat eine Ausschöpfung und Stärkung des inländischen und europäischen Arbeitskräftepotenzials Priorität. Neben der Zuwanderung von Hochqualifizierten aus Drittstaaten sind die Aus- und Weiterbildung inländischer Fachkräfte und die Qualifizierung von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten, insbesondere von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, zu verstärken und Maßnahmen zur Verhinderung des Abwanderns von inländischen Fachkräften zu entwickeln.



Drucksache 780/07

... 36. fordert die Mitgliedstaaten auf, jungen Frauen, insbesondere aus abgelegenen Regionen und aus Risikogruppen, wie Migrantinnen, Angehörigen von ethnischen Minderheiten, behinderten und wenig qualifizierten Frauen, den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die bewährten Verfahren in diesem Bereich zu ermitteln und auszutauschen, und ruft die Sozialpartner sowie private und öffentliche Unternehmen nachdrücklich auf, alle Arten der Diskriminierung zu beseitigen und aktiv zur Bereitstellung von betrieblicher Ausbildung durch den Abbau aller altersbedingten Beschränkungen beizutragen sowie Bildungsurlaub für Benachteiligte zu unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/07




Effizienz und Gerechtigkeit im Bereich lebenslanges Lernen

Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen

Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen

Primar - und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern

Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern

Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern

Maßnahmen der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 472/07 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht der von der Kommission angekündigten neuen Strategie für Mehrsprachigkeit in der EU mit Interesse entgegen und unterstreicht die Bedeutung der Mehrsprachigkeit für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung sowie die Förderung des lebenslangen Lernens, der Integration von Migrantinnen und Migranten und des interkulturellen Dialogs innerhalb Europas. Aus Sicht des Bundesrates kann durch eine konsequente Förderung der Mehrsprachigkeit in Europa auch die deutsche Sprache gestärkt werden. Der Bundesrat betont dabei, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems zu respektieren sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der deutschen Sprache in der EU


 
 
 


Drucksache 837/1/07

... Er unterstützt die Auffassung der Kommission ausdrücklich, dass das Erlernen der Landessprache die Integration erleichtert sowie mehr Chancengleichheit und eine bessere Nutzung des Potentials von Migrantinnen und Migranten ermöglicht.



Drucksache 221/07

... Die Richtlinie gibt Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, die ihre Berufsqualifikationen in einem Mitgliedstaat erworben haben, Garantien hinsichtlich des Zugangs zu demselben Beruf und seiner Ausübung in einem anderen Mitgliedstaat unter denselben Voraussetzungen wie im jeweiligen Herkunftsland. Sie schließt jedoch nicht aus, dass die Migrantin oder der Migrant weitere Ausübungsvoraussetzungen, die dieser Mitgliedstaat auch für Inländer mit Inlandsausbildung vorschreibt erfüllen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2

Artikel 4
Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1

Artikel 5
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8

Artikel 6
Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5

Artikel 7
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1

Artikel 8
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2

Artikel 11
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8

Artikel 13
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2

Artikel 14
Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12

Artikel 15
Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13

Artikel 17
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1

Artikel 18
Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14

Artikel 19
Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16

Artikel 20
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1

Artikel 21
Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17

Artikel 22
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1

Artikel 23
Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18

Artikel 24
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1

Artikel 25
Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19

Artikel 26
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1

Artikel 27
Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20

Artikel 28
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1

Artikel 29
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2

Artikel 30
Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21

Artikel 31
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1

Artikel 32
Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22

Artikel 33
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1

Artikel 34
Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23

Artikel 35
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1

Artikel 36
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1

Artikel 37
Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5

Artikel 38
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5

Artikel 39
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25

Artikel 40
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26

Artikel 41
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitende Bemerkungen

II. Inhalt der Richtlinie

III. Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder

VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer

VII. Kosten und Aufwand

VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 7
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 8
Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.

Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 10
Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 11
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 12
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 13
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 14
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 15
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 16
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 17
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 18
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 19
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 20
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 21
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 22
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 23
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 24
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 25
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 26
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 27
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 28
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 29
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 30
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 31
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 32
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 33
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 34
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 35
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 36
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Artikel 37
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 38
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Artikel 39

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 40

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 41


 
 
 


Drucksache 865/1/07

... 87. Soweit die Kommission davon ausgeht, dass eine nachhaltige Einwanderung notwendig ist, um den Herausforderungen durch die Alterung der Gesellschaft und die Abnahme der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter begegnen zu können, und hierfür zukunftsgerichtete neue Ansätze erforderlich sind, sieht der Bundesrat den Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten als förderliche Unterstützung der nationalen und regionalen Zuständigkeiten.



Drucksache 672/07

... Der Aktionsplan stellt fest, dass Frauen mit Migrationshintergrund besonders häufig der häuslichen Gewalt mit Verletzungsfolgen ausgesetzt seien. Frauenhäuser und Beratungsstellen seien für die Migrantinnen deshalb wichtige Fluchtpunkte.



Drucksache 865/07 (Beschluss)

... 67. Soweit die Kommission davon ausgeht, dass eine nachhaltige Einwanderung notwendig ist, um den Herausforderungen durch die Alterung der Gesellschaft und die Abnahme der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter begegnen zu können, und hierfür zukunftsgerichtete neue Ansätze erforderlich sind, sieht der Bundesrat den Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten als förderliche Unterstützung der nationalen und regionalen Zuständigkeiten.



Drucksache 762/07 (Beschluss)

... 10. Für den Bundesrat hat eine Ausschöpfung und Stärkung des inländischen und europäischen Arbeitskräftepotenzials Priorität. Neben der Zuwanderung von Hochqualifizierten aus Drittstaaten sind die Aus- und Weiterbildung inländischer Fachkräfte und die Qualifizierung von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten, insbesondere von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, zu verstärken und Maßnahmen zur Verhinderung des Abwanderns von inländischen Fachkräften zu entwickeln.



Drucksache 68/06 (Beschluss)

... ) oder die nach Eintritt der Volljährigkeit dem Minderjährigen erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (§ 34 Abs. 2 AufenthG) wird. Da es sich bei diesem Personenkreis um sehr junge Migrantinnen und Migranten handelt, werden die entsprechenden Aufenthaltstitel regelmäßig nicht mit einem Erwerbstätigkeitsvermerk versehen. Hinzu kommt auch, dass in Ausbildung befindliche Personen ohnehin nach dem Entwurf von Kindergeldleistungen ausgeschlossen sein sollen. Allerdings wird man auch diesem Personenkreis - dem Zweck des Gesetzentwurfs entsprechend - einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nicht absprechen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - BKGG ,

Begründung

Zu a:

Zu b:

Zu c:

Zu d:

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 4 - neu - BKGG


 
 
 


Drucksache 329/06

... Vorurteilsstudien zeigen, dass in Deutschland die Akzeptanz gegenüber Migrantinnen und Migranten gering ist, insbesondere gegenüber Zuwanderern aus Drittstaaten. Die Bundesregierung hat deshalb zahlreiche Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt ergriffen. Diese sind in ihrem Bericht vom 8. Mai 2002 über ihre aktuellen und geplanten Maßnahmen und Aktivitäten dargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 426/1/06

... ) oder die nach Eintritt der Volljährigkeit dem Minderjährigen erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (§ 34 Abs. 2 AufenthG) wird. Hierbei handelt es sich um sehr junge Migrantinnen und Migranten, die sich ohne Eltern im Bundesgebiet aufhalten und die sich auf einen eigenen Aufenthaltstitel nach den genannten Vorschriften berufen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/1/06




Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG

6. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG

7. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG

8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG

9. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG

10. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

11. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 460/06

... Der IMK-Beschluss ist das Ergebnis einer intensiven öffentlichen und Fachdiskussion über die Vorstellungen zu einer erfolgreichen Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten sowie zu einer inhaltlichen und verfahrensmäßigen Ausgestaltung bundeseinheitlicher Einbürgerungsstandards. Indem der Bundesrat dieses auch in der Bevölkerung von einer breiten Mehrheit getragene Ergebnis übernimmt, setzt er ein integrationspolitisches Zeichen sowohl für die zugewanderten und zuwandernden Menschen als auch für die aufnehmende Gesellschaft; er formuliert die jeweiligen Beiträge zur einer gelungenen Integration und deren Schlussstein, die Einbürgerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/06




Entschließung

I. Integration

II. Einbürgerung

Begründung


 
 
 


Drucksache 460/06 (Beschluss)

... Der IMK-Beschluss ist das Ergebnis einer intensiven öffentlichen und Fachdiskussion über die Vorstellungen zu einer erfolgreichen Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten sowie zu einer inhaltlichen und verfahrensmäßigen Ausgestaltung bundeseinheitlicher Einbürgerungsstandards. Indem der Bundesrat dieses auch in der Bevölkerung von einer breiten Mehrheit getragene Ergebnis übernimmt, setzt er ein integrationspolitisches Zeichen sowohl für die zugewanderten und zuwandernden Menschen als auch für die aufnehmende Gesellschaft; er formuliert die jeweiligen Beiträge zur einer gelungenen Integration und deren Schlussstein, die Einbürgerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung

I. Integration

II. Einbürgerung


 
 
 


Drucksache 187/06

... 1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten



Drucksache 68/1/06

... ) oder die nach Eintritt der Volljährigkeit dem Minderjährigen erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (§ 34 Abs. 2 AufenthG) wird. Da es sich bei diesem Personenkreis um sehr junge Migrantinnen und ... Migranten handelt, werden die entsprechenden Aufenthaltstitel regelmäßig nicht mit einem Erwerbstätigkeitsvermerk versehen. Hinzu kommt auch, dass in Ausbildung befindliche Personen ohnehin nach dem Entwurf von Kindergeldleistungen ausgeschlossen sein sollen. Allerdings wird man auch diesem Personenkreis - dem Zweck des Gesetzentwurfs entsprechend - einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nicht absprechen können. Dementsprechend sind die Regelungen in § 1 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - BKGG , Artikel 2 Nr. 2 § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - EStG , Artikel 3 Nr. 1 § 1 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - BErzGG , Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2a Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 2a - neu - UhVorschG

Zu a:

Zu b:

Zu c:

Zu d:

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 4 - neu - BKGG Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 62 Abs. 3 - neu - EStG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 6a - neu - BErzGG Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 2b - neu - UhVorschG


 
 
 


Drucksache 901/06

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (2006/2010(INI))



Drucksache 426/06 (Beschluss)

... ) oder die nach Eintritt der Volljährigkeit dem Minderjährigen erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht (§ 34 Abs. 2 AufenthG) wird. Hierbei handelt es sich um sehr junge Migrantinnen und Migranten, die sich ohne Eltern im Bundesgebiet aufhalten und die sich auf einen eigenen Aufenthaltstitel nach den genannten Vorschriften berufen können. Diese Personen befinden sich auf Grund ihres Alters häufig noch in schulischer Ausbildung, so dass sich für die gesonderte Eintragung eines Erwerbstätigkeitsvermerks regelmäßig kein Anlass ergibt. In der Folge kann man diesen kinderbetreuenden Personenkreis sehr junger Eltern nur begrenzt an den Leitmerkmalen zum Anspruch von Ausländern auf Familienleistungen allgemein (dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet, Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) messen. Andererseits wird man diesem Personenkreis aber einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nicht absprechen können. Vor diesem Hintergrund sollte § 1 Abs. 7 BEEG-E um den regelmäßig überschaubaren Personenkreis mit eigenem, von den Eltern unabhängigen Aufenthaltstitel erweitert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG

7. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

8. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 509/06

... - Eine aktive Kulturpolitik ist ein wertvolles Instrument, um Brücken zwischen verschiedenen sozialen und ethnischen Gruppen zu bauen und die Integration von Immigrantinnen und Immigranten sowie anderen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/06




Mitteilung

1. Nachhaltige Stadtentwicklung in der europäischen Regionalpolitik 2007–2013

2. Die Rolle der Städte: Warum Städte wichtig sind

3. Attrktive Städte

3.1. Verkehr, Erreichbarkeit und Mobilität

3.2. Zugang zu Diensten und Einrichtungen

3.3. Natürliche und physische Umwelt

3.4. Kultur

4. Unterstützung für Innovation, unternehmerische Initiative und wissensgestützte Wirtschaft

4.1. Maßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen

4.2. Innovation und die wissensgestützte Wirtschaft zur Förderung des Wachstums

5. Mehr und bessere Arbeitsplätze

5.1. Das Paradoxon der Städte: hohe Arbeitslosigkeit trotz eines großen Arbeitsplatzangebots

5.2. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Anhebung des allgemeinen und beruflichen Bildungsstands

6. Unterschiede in den Städten

6.1. Förderung der sozialen Eingliederung und der Chancengleichheit7

6.2. Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger

7. Governance

7.1. Städte und Regionen

7.2. Der integrierte Ansatz für eine nachhaltige Stadtentwicklung

7.3. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

7.4. Netzwerke und Erfahrungsaustausch

8. Finanzierung der städtischen Entwicklung und Erneuerung


 
 
 


Drucksache 141/06

... • Mit dem Programm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ - Investitionsprogramm zur Ausweitung der Zahl der Ganztagsschulen - wird der Bund bis zum Jahre 2009 ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 4 Mrd. € für die Einrichtung von zusätzlichen Ganztagsschulen bereitstellen. Zur Unterstützung des Ganztagsschulprogramms werden u. a. Initiativen gefördert, um Bildungsstandards und eine nationale Bildungsberichterstattung zu entwickeln und die gezielte Unterstützung von Migrantinnen und Migranten zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.