1063 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Migrations"
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... Die Europäische Union wurde häufig - zu Recht oder zu Unrecht - für ihre ausufernden und schlecht formulierten Rechtsvorschriften und ihre Einmischung in das Leben von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen durch zu viele oder zu detaillierte Regelungen kritisiert. Immer wieder machen Beispiele, ob zutreffend oder nicht, für eine verfehle Rechtsetzungspraxis die Runde, bei der die Aspekte des täglichen Lebens von Bürgern und Unternehmen anscheinend bis ins kleinste Detail geregelt werden. Gleichzeitig erwarten die Bürgerinnen und Bürger von Europa, dass es sich stärker darauf konzentriert, pragmatische Lösungen für die großen Probleme - Beschäftigung und Wachstum, Investitionen, Sicherheit, Migration und digitale Revolution, um nur einige wenige zu nennen - zu finden.
Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final
2 Einleitung
Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen
Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015
Großes bei den großen Themen leisten
Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten
Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse
Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten
Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission
Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung
Blick in die Zukunft
2 Kommission
2 Zusammenarbeiten:
Europäisches Parlament/Rat:
Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren
2 Mitgliedstaaten:
Vorrangige Maßnahmen
Drucksache 391/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der [Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten (Neufassung) - COM(2016) 272 final; Ratsdok. 8765/16
... 3. Weiterhin bittet der Bundesrat um Prüfung, ob ein schnellerer Zugriff auf die gespeicherten Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ermöglicht werden könnte. In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Verordnungsvorschlags erfolgte erfreulicherweise die Klarstellung der Zugangsvoraussetzungen mit dem Zusatz "zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten". Allerdings ist vor dem Hintergrund des hohen Migrationsdrucks und der mangelhaften Sicherung der EU-Außengrenzen ein Abgleich gemäß dem in Artikel 21 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags dargelegten stufenweisen Vorgehen der Recherchen nicht vertretbar. Aus polizeilicher Sicht ist diese vorgesehene Regelungslage zu schwerfällig und mit zu vielen Hemmnissen verbunden. Es sollte deshalb bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des Artikels 1 Absatz 1 und des Artikels 21 Absatz 1 Buchstabe a bis c des Verordnungsvorschlags ein direkter polizeilicher Zugang zu den Fingerabdruck- und Gesichtsdaten ermöglicht werden. Auch sollte klargestellt werden, dass Abfragen sowohl in Kombination Fingerabdruck- und Gesichtsdaten als auch nur mit Fingerabdruck- oder Gesichtsdaten möglich sind.
Drucksache 562/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen - COM(2016) 582 final
... Dieser Vorschlag ist Teil der ambitionierten Investitionsoffensive für Drittländer, die in der Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2016 über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda1 angekündigt wurde. Ziel dieses am 28. Juni 2016 vom Europäischen Rat gebilligten Investitionsprogramms ist es, grundlegende Ursachen der Migration anzugehen und gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Der vorliegende Vorschlag sieht zwei Änderungen an der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 vor. In Verbindung mit einem getrennten Legislativvorschlag zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union wird der Vorschlag die quantitative und qualitative Ausweitung des Mandats der Europäischen Investitionsbank ("EIB") für die Darlehenstätigkeit in Drittländern (sogenanntes "Außenmandat" der EIB) ermöglichen. So wird die EIB - insbesondere durch die Bereitstellung zusätzlicher Finanzierungen für den privaten Sektor - rasch einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen der Investitionsoffensive für Drittländer leisten können.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Verhältnismäßigkeit
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... e) Migration, Grenzen, Asyl und Integration von Flüchtlingen und Migranten;
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 266/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... In Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b werden weitere vier Tatbestände eingeführt, die eine Leistungseinschränkung bei Asylbewerbern bzw. Asylbewerberinnen oder Asylfolgeantragstellern bzw. Asylfolgeantragstellerinnen auf das Existenzminimum ermöglichen. Diese betreffen die Nichtvorlage des Passes (§ 1a Absatz 5 Nummer 1 AsylbLG-E) oder von Urkunden oder sonstigen Unterlagen, die der Klärung der Identität der oder des Leistungsberechtigten dienen (§ 1a Absatz 5 Nummer 2 AsylbLG-E), die Nichtwahrnehmung des Termins zur förmlichen Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (§ 1a Absatz 5 Nummer 3 AsylbLGE) sowie die Weigerung, Angaben über die Identität oder Staatsangehörigkeit zu machen (§ 1a Absatz 5 Nummer 4 AsylbLG-E).
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III
4. Zu Artikel 3
'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG
6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG
7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG
8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG
9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG
12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG
15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG
17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG
18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG
19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG
21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG
23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG
25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG
26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG
27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG
28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG
29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG
30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG
31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG
32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG
33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG
34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG
35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive
36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten
37. Zu den Integrationskursen
Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand
44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein
45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit
47. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 351/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual"
... Im Migrationsbereich verfolgt die Kommission einen umfassenden Ansatz, der darauf abzielt, im Geiste der Solidarität und der Verantwortung die Migration unter Wahrung des Rechts bedürftiger Personen auf internationalen Schutz besser zu organisieren und zu steuern, die EU-Außengrenzen zu schützen, die illegale Migration einzudämmen und die Integrität des Schengen-Raums zu wahren. Zusätzlich zu einer Reihe in der Umsetzung befindlicher Maßnahmen für eine rasche und koordinierte Reaktion auf die Krise hat die Kommission am 4. Mai Vorschläge für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (COM(2016) 270, 271 und 272 final) vorgelegt. Ferner hat sie am 7. Juni einen Legislativvorschlag zur Verbesserung des Systems der "Blauen Karte EU" für die Zulassung hoch qualifizierter Arbeitskräfte {COM(2016 378 final) vorgelegt. Weitere Vorschläge (u.a. zur Entwicklung sicherer und legaler Wege nach Europa) werden noch vor der Sommerpause folgen. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass es wichtig ist, die Ursachen der Migration zu bekämpfen, und mobilisiert zurzeit die gesamten Palette ihrer außenpolitischen Instrumente einschließlich des EU-Haushalts, um die am stärksten betroffenen Länder zu unterstützen.
Drucksache 390/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... 1. Der Bundesrat betont die Bedeutung der internationalen Gemeinschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen in der Asyl- und Migrationspolitik, die nicht zuletzt durch die Wahl des portugiesischen Diplomaten und ehemaligen Chefs des UN-Flüchtlingskommissariats António Guterres zum UN-Generalsekretär unterstrichen wird. Von der EU wird erwartet, dass sie ihrem Rang als weltpolitischer Akteur gerecht wird und angemessene Lösungen für die Herausforderungen angesichts der großen Zahl von Geflüchteten und Schutzsuchenden findet.
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die Ratsempfehlung aus dem Jahr 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote9 sieht einen Rahmen für umfassende Strategien vor, darunter Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen; letztere zielen darauf ab, diejenigen Personen wieder in das Bildungssystem zurückzuholen, die dieses ohne Abschluss der Sekundarstufe II verlassen haben. Alternative Bildungswege, wie z.B. Bildungsangebote der zweiten Chance, nichtformales Lernen mit Validierung früherer Lernergebnisse und Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in das System der allgemeinen oder beruflichen Bildung helfen jungen Menschen dabei, ihre Ausbildung zu vervollständigen. Maßnahmen zur Senkung der Quote früher Schulabgänge wurden in allen Mitgliedstaaten eingeführt und wirken sich positiv aus; im Jahr 2015 lag diese Quote (Altersgruppe 18-24) im EU-Durchschnitt etwa einen Prozentpunkt über dem in der Strategie Europa 2020 genannten Richtwert von 10 %; allerdings gab es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Selbst wenn dieser Wert erreicht wird, sind die verbleibenden 10 % in dieser Altersgruppe weiterhin mit ernsten Problemen konfrontiert, wenn es darum geht, Zugang zu dauerhafter Beschäftigung zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Quote früher Schulabgänge in einigen Untergruppen der älteren Alterskohorten nach wie vor sehr hoch ist; dies gilt insbesondere für Erwachsene, die bereits in einem frühen Alter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, für NichtEU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich in der EU aufhalten, sowie für andere Personen mit Migrationshintergrund.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 788/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
... Laut Gesetzentwurf hängt unter anderem die "Funktionsfähigkeit der Verwaltung" davon ab, ob es gelingt, eine Gesichtsverhüllung von Beamtinnen und Beamten zu verhindern. Tatsächlich ist der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund, gemessen an ihrem Anteil an den Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland, aber "gering" und Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind sogar "deutlich unterrepräsentiert" (vgl. 11. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Seite 230 und 235). Die Bundesregierung bezeichnet die Erhöhung dieses Anteils als "Daueraufgabe".
1. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 7 Absatz 3 Nummer 1 BeamtStG
'Artikel 2 Änderung des Beamtenstatusgesetzes
2. Zu Artikel 6 Nummer 1
3. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu -, § 25 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 PassG
'Artikel 6a Änderung des Passgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
4. Zu Artikel 6a - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und § 54 Absatz 2 Nummer 1 BMG
'Artikel 6a Änderung des Bundesmeldegesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
5. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 47a Satz 1 AufenthG
6. Zu Artikel 7a - neu - § 15 Absatz 4a - neu - AsylG
'Artikel 7a Änderung des Asylgesetzes
Drucksache 266/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... Bereits die Umsetzung dieser gesetzlichen Wohnsitzverpflichtung wird die Länder in den Fällen zukünftiger Anerkennungen/Aufenthaltserlaubnisse vor große Herausforderungen stellen. In jedem Fall problematisch stellt sich die Situation jedoch in Bezug auf den von § 12a Absatz 7 AufenthG-E betroffenen Personenkreis dar. Nach dieser Norm gelten die Vorgaben der Absätze 1 bis 6 auch bereits für Ausländerinnen und Ausländer, deren Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder bei denen die Erteilung einer der in Absatz 1 genannten Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2016 erfolgt ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III
3. Zu Artikel 3
'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG
5. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG
6. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
7. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG
8. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Nummer 2 AufenthG
11. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 7 AufenthG
14. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG
15. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9a - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG
19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG
20. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG
21. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG
22. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG
23. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG
24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG
25. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG
26. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten
27. Zu den Integrationskursen
28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
29. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand
30. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein
31. Zum Studium als Integrationsmaßnahme
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
32. Zu BAföG als Fördermöglichkeit
Drucksache 391/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der [Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten (Neufassung) - COM(2016) 272 final; Ratsdok. 8765/16
... 3. Weiterhin bittet der Bundesrat um Prüfung, ob ein schnellerer Zugriff auf die gespeicherten Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ermöglicht werden könnte. In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Verordnungsvorschlags erfolgte erfreulicherweise die Klarstellung der Zugangsvoraussetzungen mit dem Zusatz "zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten". Allerdings ist vor dem Hintergrund des hohen Migrationsdrucks und der mangelhaften Sicherung der EU-Außengrenzen ein Abgleich gemäß dem in Artikel 21 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags dargelegten stufenweisen Vorgehen der Recherchen nicht vertretbar. Aus polizeilicher Sicht ist diese vorgesehene Regelungslage zu schwerfällig und mit zu vielen Hemmnissen verbunden. Es sollte deshalb bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des Artikels 1 Absatz 1 und des Artikels 21 Absatz 1 Buchstabe a bis c des Verordnungsvorschlags ein direkter polizeilicher Zugang zu den Fingerabdruck- und Gesichtsdaten ermöglicht werden. Auch sollte klargestellt werden, dass Abfragen sowohl in Kombination Fingerabdruck- und Gesichtsdaten als auch nur mit Fingerabdruck- oder Gesichtsdaten möglich sind.
Drucksache 172/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... 1. Der Bundesrat sieht in der Bewältigung des anhaltenden Flüchtlings- und Migrationsstromes die derzeit größte Herausforderung für die EU. Bereits in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2016 zum Jahresarbeitsprogramm der Kommission 2016 (vergleiche BR-Drucksache 510/15(B)) hat er sich umfassend zu den Rahmenbedingungen einer neuen EU-Migrationspolitik geäußert. Die mit der aktuellen Mitteilung gebotene Möglichkeit der Beteiligung der Mitgliedstaaten an der politischen Weichenstellung im Vorfeld der Erarbeitung konkreter Rechtsakte sowie politischer Maßnahmen und Instrumente wird ausdrücklich begrüßt. Es bedarf einer schnellen Lösung der drängenden Probleme.
Zur Mitteilung allgemein
Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 501/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... 1. Der Bundesrat spricht sich unter dem Eindruck weltweit steigender Flüchtlingszahlen ausdrücklich dafür aus, dass unionsweit sichere und legale Wege in die EU für Personen geschaffen werden, die internationalen Schutz benötigen. Dies ist ein wirksames Mittel, irreguläre Migrationsbewegungen über gefährliche Fluchtrouten und die Ausbeutung durch Schleusernetze einzudämmen und so Menschenleben zu retten.
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... Am 7. Juni 2016 nahm die Kommission eine Mitteilung über einen neuen Partnerschaftsrahmen1für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda an. Neben ihrem Vorschlag für ein Maßnahmenbündel zur Bewältigung der dringendsten Bedürfnisse der Flüchtlinge und zur Unterstützung der Aufnahmegemeinschaften fordert die Kommission eine langfristige Strategie, mit der die EU die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung fördern und die Migrationsursachen weiter bekämpfen kann.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Fachwissen
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung
Artikel 3 Zweck
Artikel 4 Struktur des EFSD
Artikel 5 Strategieausschuss des EFSD
Kapitel III EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS
Artikel 6 EFSD-Garantie
Artikel 7 Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 8 Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 9 Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie
Artikel 10 Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen
Artikel 11 Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 12 Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 13 EFSD-Garantiefonds
Artikel 14 Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung
Artikel 15 Berichterstattung und Rechnungslegung
Artikel 16 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 17 Transparenz und Offenlegung von Informationen
Artikel 18 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Dienste zur Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen sollen die Beschäftigungsfähigkeit und die berufs-, branchen-, regionen- und grenzübergreifende Mobilität fördern, indem sie die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen und das Wissen darüber verbessern. Sie können Menschen dienen, die die EU verlassen (u.a. um anschließend in einem Drittland Kompetenzen und Qualifikationen zu erwerben), oder Drittstaatsangehörigen, die in der EU ankommen oder sich bereits dort aufhalten. Im aktuellen Kontext zunehmender Migrationsströme in die EU und aus der EU heraus steht der Europass-Rahmen auch im Einklang mit den EU-Initiativen zur Migrationsagenda und dem EU-Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen13. Internetgestützte Informationen in mehreren Sprachen und Unterstützung auf nationaler Ebene können zur Integration von Drittstaatsangehörigen beitragen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 521/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Der mehrjährige Finanzrahmen der Union gewährleistet die unerlässliche mittelfristige Vorhersehbarkeit der Finanzmittel, die für Investitionen in die vorrangigen Projekte Europas bereitstehen werden. Angesichts der aktuellen Gemengelage multipler Krisen muss er jedoch auch flexibel an veränderte Prioritäten und unvorhergesehene Entwicklungen angepasst werden können, damit wir rasch und wirksam handeln können. Im Falle des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa ist dies mit der Bereitstellung von Mitteln für dringliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migrations- und Flüchtlingskrise und den damit einhergehenden Sicherheitsanforderungen gelungen.
1. Einleitung
2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen
Beseitigung des Zahlungsrückstands
Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit
Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit
Genauere Überprüfung und Analyse
3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen
Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen
Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung
Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:
4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen
2 Finanzanhang
Drucksache 508/16
Antrag der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen
Entschließung des Bundesrates: Für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln
... Hinzukommt, dass die bitteren Erfahrungen insbesondere im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres gezeigt haben, dass die für die Betroffenen oft lebensgefährliche irreguläre Asylmigration nach Europa kein geeigneter Weg sein kann, Einwanderung nach den Interessen und Bedürfnissen beider Seiten zu gestalten. Dabei steht außer Frage, dass Deutschland wie bisher zu seinen rechtlichen und moralischen Verpflichtungen gegenüber all jenen steht, die vor Krieg und Verfolgung geschützt werden müssen.
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Dieser neue Ansatz wird auch außerhalb der EU nützlich sein, um die vielfältigen Herausforderungen sowohl in der Nachbarschaft der EU als auch in Afrika zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund und um in Partnerländern eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, Arbeitsplätze zu schaffen, das Wachstum zu fördern und so die Ursachen für Migration zu bekämpfen, stellt die Kommission heute eine ehrgeizige europäische Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) vor.
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
1. Mobilisierung von Investitionen
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
1.2 Steigerung der Wirkung
1.3 Wer entscheidet?
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
III. Nächste Schritte
Drucksache 216/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist
... Dieser Vorschlag ist Teil eines umfangreicheren Pakets ehrgeiziger Maßnahmen. die die Kommission bereits vorgeschlagen hat bzw. noch vorschlagen wird um im Einklang mit der Europäischen Migrationsagendaf die derzeitige Flüchtlingskrise zu bewältigen und sich für künftige Herausforderungen zu rüsten.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... In ihrem nicht nachlassenden Bemühen, die anhaltende Flüchtlings- und Migrationskrise in den Griff zu bekommen, berichtete die Kommission am 10. Februar über die im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda1 beschlossenen prioritären Maßnahmen2, mit denen das unmittelbare Problem, die Ordnung auf der östlichen Mittelmeerroute/Westbalkanroute wiederherzustellen, angegangen werden soll. Entsprechend den Ergebnissen der Tagungen des Europäischen Rates vom 18./19. Februar und vom 17./18. März sowie des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs vom 7. März 3 wird sie weiterhin die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung aller vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung ungeordneter Migrationsströme, beim Schutz unserer Außengrenzen und der Wahrung der Integrität des Schengen-Raums unterstützen. Dies gilt insbesondere auch für die Entscheidungen über die Hotspots, die Umverteilung von Migranten, die Rückführung und die Rückübernahme. Gleichzeitig wird sie dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die internationalen Schutz benötigen, effektiv Zugang zu Asylverfahren erhalten.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 508/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln - Antrag der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen -
... Hinzu kommt, dass die bitteren Erfahrungen insbesondere im zweiten Halbjahr 2015 gezeigt haben, dass die für die Betroffenen oft lebensgefährliche irreguläre Asylmigration nach Europa kein geeigneter Weg sein kann, Einwanderung nach den Interessen und Bedürfnissen beider Seiten zu gestalten. Dabei steht außer Frage, dass Deutschland wie bisher zu seinen rechtlichen und moralischen Verpflichtungen gegenüber all jenen steht, die vor Krieg und Verfolgung geschützt werden müssen.
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... Es sollte geprüft werden, inwieweit sich das EFSI-Modell zur Mobilisierung von Investitionen in Entwicklungsländern eignet. In der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 wird der Anwendungsbereich der EFSI-Investitionen auf die EU-Mitgliedstaaten sowie auf grenzüberschreitende Investitionen mit Nachbarländern begrenzt. Eine unterschiedliche, wenn auch ähnliche Fazilität könnte sich auch bei den EU-Programmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern als nützlich erweisen. Die Kommission wird die Möglichkeiten für den Einsatz eines EFSI-gestützten Modells für Investitionen in Drittländern prüfen, d.h. eine Fazilität, die es internationalen Finanzinstitutionen (IFI) ermöglichen würde, konkrete Investitionsengpässe zu beseitigen und auf diese Weise private Akteure an Bord zu holen. Dadurch könnten auch verschiedene internationale Finanzinstitutionen in die Lage versetzt werden, ihre Geschäfte auf schwierige Investitionsfelder, etwa auf konfliktgefährdete oder konfliktbelastete Länder sowie auf migrationsbezogene Projekte auszuweiten. In ihrer Bewertung wird die Kommission die Funktionsweise der auf EU-Ebene bestehenden Investitionsprogramme sowie deren Komplementarität berücksichtigen (etwa die von der EIB verwaltete Investitionsfazilität für die Staaten Afrikas, des karibischen und des pazifischen Raums, die von der Europäischen Kommission verwalteten Investitionsfazilitäten sowie die Darlehens-/Garantieprogramme der EIB).
Drucksache 503/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2016) 467 final; Ratsdok. 11317/16
... Beide miteinander inhaltlich eng verflochtene Verordnungsvorschläge zielen gemäß den Ausführungen in der jeweiligen Begründung im Wesentlichen darauf ab, die formalrechtlichen Voraussetzungen für eine "integrierte, nachhaltige und ganzheitliche EU-Migrationspolitik" zu schaffen. Sie verstehen sich somit als Bausteine des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems".
Drucksache 390/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... 1. Der Bundesrat betont die Bedeutung der internationalen Gemeinschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen in der Asyl- und Migrationspolitik, die nicht zuletzt durch die Wahl des portugiesischen Diplomaten und ehemaligen Chefs des UN-Flüchtlingskommissariats António Guterres zum UN-Generalsekretär unterstrichen wird. Von der EU wird erwartet, dass sie ihrem Rang als weltpolitischer Akteur gerecht wird und angemessene Lösungen für die Herausforderungen angesichts der großen Zahl von Geflüchteten und Schutzsuchenden findet.
Drucksache 380/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen - COM(2016) 377 final
... 7. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass Lehrkräfte und Schulpersonal auf den Umgang mit Diversität an den Schulen vorbereitet werden müssen. Bezüglich der Aufforderung der Kommission, die Einstellung von Lehrkräften mit Migrationshintergrund zu fördern, weist er jedoch darauf hin, dass die Einstellung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt und deshalb der persönliche Hintergrund nicht ausschlaggebend sein kann. Gleichwohl wurden auch bereits Maßnahmen ergriffen, um zum Beispiel insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund gezielt anzusprechen und zu unterstützen, dass sie ein Lehramtsstudium aufnehmen, oder über bestimmte Anforderungen bei der Ausschreibung das Thema Diversität besonders zu berücksichtigen.
Drucksache 211/16
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... 3. bei denen nach dem Recht der Europäischen Union oder nach nationalem Recht festgelegte spezifische Migrationsgrenzwerte oder andere Höchstgehalte überschritten werden,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Verwaltungsvorschrift
§ 2 Adressaten
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Kontaktstellen
§ 5 Erreichbarkeit der Kontaktstellen
Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
§ 6 Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
§ 7 Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel
§ 8 Erstellung und Übermittlung des Entwurfs einer Meldung
§ 9 Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 10 Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 11 Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der Öffentlichkeit
§ 12 Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln
§ 13 Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen
§ 14 Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln
§ 15 Mitteilung über die Einleitung verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr
Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission a n die Bundesrepublik Deutschland
§ 16 Bearbeitung und Weitergabe einer Meldung
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Schulungen
§ 18 Außerkrafttreten
§ 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
Zu § 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu § 15
Zu Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland
Zu § 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 7
Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Zu § 18
Zu § 19
Drucksache 748/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... - die inklusive Bildung fördern, und zwar durch Weiterentwicklung des Europäischen Toolkits für Schulen und durch Nutzung der Mittel aus den Programmen Erasmus+ und Horizont 2020, unter anderem zur Förderung eines Schulbündnisses für Inklusion zur Verbreitung bewährter Verfahren im Bereich des inklusiven Lernens (z.B. Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und Vermittlung gemeinsamer Werte); - zielgerichtete, innovative Peer-Learning-Aktivitäten anbieten, um in puncto Governance der Schulsysteme (Qualitätssicherung, Optimierung der Ressourcennutzung, Bildungsweg der Lernenden) Anstöße für den politischen Lernprozess zu geben;
Mitteilung
1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung
2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU
2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
3 Schulbildung
2.2. Hochschulbildung
3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten
4. Fazit
Drucksache 545/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... Es ist belegbar, dass bereits im Verlauf des Jahres 2015 nennenswerte, flüchtlingsbedingte Übergänge in das SGB II zu verzeichnen waren, die nun auf längere Zeit die Kommunen belasten. So ergibt sich z.B. aus dem Migrationsbericht der Bundesagentur für Arbeit (Juni 2016) für Deutschland bezogen auf die nichteuropäischen Asylzugangsländer, dass die Veränderungen in den letzten Jahren bei monatlich 0,5 - 1,5 Prozent lagen, diese Veränderungsraten im Jahr 2015 aber deutlich stiegen, mit einer ersten überproportionalen Spitze im März 2015 sowie nochmals deutlicher ab November 2015.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 5 und § 11 Absatz 3a FAG
Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 SGB II
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 3 SGB II
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 SGB II
Drucksache 748/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... 2. Darüber hinaus wird Bildung in der Mitteilung als ein zentrales Instrument zur Bewältigung zahlreicher Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft gegenübersieht, herausgestellt: Sie soll nicht nur dem Wachstum und der Beschäftigungsfähigkeit, sondern unter anderem auch der Bekämpfung von sozioökonomischen Ungleichheiten und Geschlechterstereotypen, der Förderung sozialer Inklusion sowie der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund dienen und präventive Wirkung gegen Radikalisierung entfalten. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies nicht zu überhöhten Erwartungen an den Bildungsbereich und zu einer Überforderung einzelner Akteure führen darf.
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Der Schengen-Raum ist eine der größten Errungenschaften der EU, denn als Gebiet, in dem es keine Kontrollen an den Binnengrenzen gibt, bietet er einzigartige wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile. In den letzten Jahren jedoch hat sich die Aufgabe, in einem offenen Europa die Sicherheit zu gewährleisten, zu einer enormen Herausforderung entwickelt. Der Migrationsdruck und die Flüchtlingskrise, ebenso wie eine Welle von Terroranschlägen, machten ein neues Konzept erforderlich. Die Europäische Migrationsagenda und die Europäische Sicherheitsagenda1 haben aufgezeigt, in welcher Weise die engere Zusammenarbeit eine Antwort bietet - nicht nur, was Krisenreaktion anbelangt, sondern auch im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von gebündeltem Knowhow und Wissen zur Schaffung eines robusteren, beständigen europäischen Systems, das den Schutz der Grenzen leistet und auf der umsichtigen Intelligenz basiert, die nötig ist, um die Sicherheit in Europa zu gewährleisten.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 30/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur COM(2015) 669 final
... Die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen mit Aufgaben der Küstenwache betrauten Stellen zu verbessern, wurde anschließend in den Rechtsvorschriften über den Seeverkehr, der Strategie der Europäischen Union für die maritime Sicherheit samt einem vom Rat im Jahr 2014 angenommenen Aktionsplan und schließlich in der von der Kommission 2015 angenommen Europäischen Migrationsagenda anerkannt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
• Grundrechte Entfällt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
• Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 7a Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 317/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... Ein besseres Verständnis von in Drittländern erworbenen Qualifikationen unterstützt die Europäische Migrationsagenda. Angesichts der wachsenden Migrationsströme in die EU und aus ihr heraus ist ein besseres Verständnis außerhalb der EU erworbener Qualifikationen unerlässlich, um die Integration der Migranten in die Arbeitsmärkte der EU zu fördern; dies wird auch im Aktionsplan der EU für die Integration von Drittstaatsangehörigen14 unterstrichen. Der Vorschlag steht mit der EU-Politik zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in Einklang.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte
Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit
Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung
Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen
Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen
Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus
Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern
Steuerung des EQR
Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
EMPFIEHLT der Kommission,
ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Anhang III Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen
Anhang IV Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2
Anhang V Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme
Anhang VI Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen
Drucksache 172/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... 1. Der Bundesrat sieht in der Bewältigung des anhaltenden Flüchtlings- und Migrationsstromes die derzeit größte Herausforderung für die EU. Bereits in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2016 zum Jahresarbeitsprogramm der Kommission 2016 (vergleiche BR-Drucksache 510/15(B)) hat er sich umfassend zu den Rahmenbedingungen einer neuen EU-Migrationspolitik geäußert. Die mit der aktuellen Mitteilung gebotene Möglichkeit der Beteiligung der Mitgliedstaaten an der politischen Weichenstellung im Vorfeld der Erarbeitung konkreter Rechtsakte sowie politischer Maßnahmen und Instrumente wird ausdrücklich begrüßt. Es bedarf einer schnellen Lösung der drängenden Probleme.
Drucksache 748/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... 2. Darüber hinaus wird Bildung in der Mitteilung als ein zentrales Instrument zur Bewältigung zahlreicher Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft gegenübersieht, herausgestellt: Sie soll nicht nur dem Wachstum und der Beschäftigungsfähigkeit, sondern unter anderem auch der Bekämpfung von sozioökonomischen Ungleichheiten und Geschlechterstereotypen, der Förderung sozialer Inklusion sowie der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund dienen und präventive Wirkung gegen Radikalisierung entfalten. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies nicht zu überhöhten Erwartungen an den Bildungsbereich und zu einer Überforderung einzelner Akteure führen darf.
Drucksache 612/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 22. Migration zu neuen Netzen (Artikel 78): Der Bundesrat hält die vorgesehene Transparenz und Begleitung des Migrationsprozesses durch die nationalen Regulierungsbehörden für sehr sinnvoll. Für die neuen Netze müssen aber auf der Basis des Drei-Kriterien-Tests grundsätzlich die gleichen regulatorischen Bedingungen gelten wie für die bisherigen Netze.
2 Grundsätzliches
2 Ziele
Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen
2 Frequenzpolitik
2 Zugangsregulierung
2 GEREK
Regulierung für Over-The-Top-Player OTT
2 Universaldienste
2 Verbraucherschutz
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.