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0535/1/06
0583/1/06
0743/1/06
0005/06B
0801/06
0176/06B
0342/06B
0394/06B
0545/06B
0944/06
0687/06
0264/06
0545/1/06
0617/06
0005/1/06
0177/06
0379/06
0486/06
0141/06
0176/06
0946/06
0792/1/06
0341/06B
0589/06
0583/06B
0743/06
0535/06B
0624/06
0394/1/06
0864/06
0219/06
0351/06B
0606/05
0352/1/05
0037/1/05
0931/05
0351/05
0765/05
0745/05
0730/05
0725/05B
0605/05
0133/1/05
0434/05
0213/05B
0407/05B
0725/1/05
0001/05B
0006/05
0444/05
0909/05
0896/05
0881/05
0780/05
0407/05
0651/05
0426/05
0079/05
0912/1/05
0133/05B
0765/05B
0477/05
0909/1/05
0818/05
0406/05
0511/05
0578/05
0748/05
0912/05B
0001/1/05
0037/05B
0909/05B
0213/05
0896/05B
0705/05B
0527/05
0271/05
0512/05
0407/1/05
0588/05
0354/05
0896/1/05
0352/05
0699/05
0287/05
0766/05
0836/05
0690/05
0699/1/05
0705/05
0765/1/05
0037/05
0726/05
0577/05
0705/1/05
0436/05
0699/05B
0883/05
0107/05
0770/05
0581/05
0607/05
0194/1/04
0012/04B
0918/1/04
0662/04
0983/04
0806/04
0805/04
0892/04
0586/04
0918/04B
0232/04
0945/04
1012/04
0194/04B
0504/04B
0918/04
0945/04B
0012/1/04
0591/04
Drucksache 51/12 (Beschluss)

... 7. Auch die Begründung bezüglich der Einbeziehung des rein innerstaatlichen polizeilichen Informationsverkehrs und dessen Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip verstößt gegen die von der Kommission zu beachtenden Vorgaben des Artikels 5 des Protokolls Nr. 2 zum Lissabon-Vertrag, an die die Kommission gemäß Artikel 51 EUV gebunden ist. Die Ausführungen in der Begründung unter Nummer 3.2 des Richtlinienvorschlags behaupten die Konformität mit dem Subsidiaritätsprinzip lediglich, ohne die nach Artikel 5 des Protokolls erforderlichen quantitativen und qualitativen Angaben darzulegen. Das Begleitdokument SEK(2012) 73 weist auf Seite 3 insoweit nur auf eine spekulativ angenommene Behinderung des mitgliedstaatlichen Informationsaustausches zwischen den zuständigen Behörden hin. Dieser Annahme liegt nach Darlegung im Folgenabschätzungsdokument SEK(2012) 72 auf Seite 34 unter Buchstabe d jedoch lediglich die Einschätzung einer nichtöffentlichen Studie eines migrationspolitischen Beratungsinstituts zugrunde. Die Grundlagen der Studie des bereichsfernen Instituts sind somit weder überprüfbar noch nachvollziehbar dargelegt und daher ungeeignet. Andere nachvollziehbare Angaben fehlen.



Drucksache 170/12

... Eine umfassende Dienstleistungsorientierung und Servicefreundlichkeit berücksichtigen auch die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund. Dies bedeutet zum Beispiel, dass der Medizinische Dienst dafür Sorge zu tragen hat, dass die Ankündigung zur Begutachtung und die weiteren Informationen bei Bedarf auch in einer Fremdsprache erfolgen, die der Adressat beherrscht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Gesetzliche Krankenversicherung

4. Arbeitslosenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes

1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen

2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege

4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen

6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen

7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen

8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten

9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements

10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung

11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung

12. Zukunftssichere Finanzierung

13. Weitere Maßnahmen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

3. Soziale Pflegeversicherung

4. Gesetzliche Krankenversicherung

5. Arbeitslosenversicherung

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft

Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft

A. Änderung bestehender Vorgaben

B. Einführung neuer Vorgaben

C. Abschaffung bestehender Vorgaben

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu § 18a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45f

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu § 123

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 124

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 125

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)


 
 
 


Drucksache 725/12

... Insbesondere in der Berufsbildung sollte die Relevanz der Lehrpläne für die Arbeitswelt gesteigert werden, und zwar vor allem durch eine fortlaufende Zusammenarbeit mit Unternehmen und Arbeitgebern, z.B. indem verstärkt Unternehmerinnen und Unternehmer zur Unterstützung des Lernens in den Unterricht eingeladen werden. Auf allen Ebenen ist es notwendig, Lehr- und Lernansätze zu reformieren, und es muss eine berufliche Weiterbildung mit guter Ressourcenausstattung etabliert werden, die auch regelmäßiges Feedback und Unterstützung durch Lehrkräfte-Ausbilder umfasst. Die eigene Aus- und Weiterbildung muss für Lehrkräfte zu einem Anliegen werden - ob es um den Einsatz neuer Technologien, die Verbesserung von Lernkompetenzen, die Berücksichtigung von Vielfalt und Inklusion oder die Bedürfnisse benachteiligter Lernender geht, etwa Roma, Kinder mit Behinderung oder mit Migrationshintergrund. Das Ziel all dieser Aktivitäten sollte letztlich die Verbesserung der Lernergebnisse sein....und die Qualität der Lehre auch in der Hochschulbildung entscheidend ist

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum

2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich

Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten

4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 51/1/12

... 11. Auch die Begründung bezüglich der Einbeziehung des rein innerstaatlichen polizeilichen Informationsverkehrs und dessen Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip verstößt gegen die von der Kommission zu beachtenden Vorgaben des Artikels 5 des Protokolls Nr. 2 zum Lissabon-Vertrag, an die die Kommission gemäß Artikel 51 EUV gebunden ist. Die Ausführungen in der Begründung unter Nummer 3.2 des Richtlinienvorschlags behaupten die Konformität mit dem Subsidiaritätsprinzip lediglich, ohne die nach Artikel 5 des Protokolls erforderlichen quantitativen und qualitativen Angaben darzulegen. Das Begleitdokument SEK (2012) 73 weist auf Seite 3 insoweit nur auf eine spekulativ angenommene Behinderung des mitgliedstaatlichen Informationsaustausches zwischen den zuständigen Behörden hin. Dieser Annahme liegt nach Darlegung im Folgenabschätzungsdokument SEK (2012) 72 auf Seite 34 unter Buchstabe d jedoch lediglich die Einschätzung einer nichtöffentlichen Studie eines migrationspolitischen Beratungsinstituts zugrunde. Die Grundlagen der Studie des bereichsfernen Instituts sind somit weder überprüfbar noch nachvollziehbar dargelegt und daher ungeeignet. Andere nachvollziehbare Angaben fehlen.



Drucksache 339/12 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat sieht in der Bildungsförderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen und in der Verbesserung von Chancengerechtigkeit im allgemeinen und beruflichen Bildungssystem eine wichtige Aufgabe. Bezug nehmend auf die Begleitunterlage der Kommission, die aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in Deutschland näher analysiert und begründet, spricht sich der Bundesrat jedoch mit Blick auf die vertraglich festgelegte Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Gestaltung des Bildungssystems mit Nachdruck gegen die von der Kommission vorgenommene Bewertung von Schulstrukturfragen aus und weist insbesondere den von der Kommission in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff des "Klassencharakters" des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems zurück. Gleiches gilt für die Kritik an der Wertigkeit von Qualifikationen, die im Bereich der beruflichen Bildung erworben wurden, die nur schwer überprüfbare Feststellung unterschiedlicher Erfolgschancen im Bildungsbereich bei Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und die Empfehlung, zur Erhöhung der Qualität der Betreuung von Kindern die Erzieherausbildung im tertiären Bildungsbereich anzusiedeln. Dennoch bleibt das Ziel, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, für alle Länder eine vordringliche Herausforderung.



Drucksache 32/12

... Die Angabe zum Ort und Staat der Geburt der Eltern ist im Hinblick auf den Bedarf an Informationen zum Migrationshintergrund erforderlich. Bisher lieferte die Geburtenstatistik nur Angaben zur Staatsangehörigkeit. Inzwischen steht der Bedarf an Informationen über den Migrationsstatus im Vordergrund, der über den Nachweis der Staatsangehörigkeit hinausgeht. Deshalb wird die Angabe zum Ort und Staat der Geburt der Eltern aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck der Erhebung

§ 2
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung

§ 3
Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften

§ 4
Wanderungsstatistik

§ 5
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnungen

§ 6
Übergangsvorschrift

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise, Erfüllungsaufwand

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 876: Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz)


 
 
 


Drucksache 476/12

... entschlossen, die Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse zu verstärken, insbesondere Förderung der Grundsätze der Demokratie und Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen, Maßnahmen gegen die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren, Bekämpfung des Terrorismus, Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen, Handel und Investitionen, wirtschaftspolitischer Dialog, Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Steuern, Zoll, Wettbewerbspolitik, Informationsgesellschaft, Wissenschaft und Technologie, Energie, Verkehr, Seeverkehrspolitik, Verbraucherpolitik, Gesundheit, Beschäftigung und Soziales, Umwelt und natürliche Ressourcen, Klimawandel, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft, Meeres- und Fischereiange - legenheiten, Entwicklungshilfe, Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien, Bildung, Rechtsstaatlichkeit, justizielle Zusammenarbeit, Schutz personenbezogener Daten, Migration, Bekämpfung illegaler Drogen, Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption, Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, Bekämpfung der Computerkriminalität, Strafverfolgung, Tourismus, Zivilgesellschaft, öffentliche Verwaltung und Statistik,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich

Artikel 1
Grundlage der Zusammenarbeit

Artikel 2
Ziele der Zusammenarbeit

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarbeit

Artikel 3
Politischer Dialog

Artikel 4
Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Artikel 5
Kleinwaffen und leichte Waffen

Artikel 6
Schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren

Artikel 7
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Artikel 8
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Titel IV
Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung

Artikel 9
Handel und Investitionen

Artikel 10
Wirtschaftspolitischer Dialog

Artikel 11
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Artikel 12
Steuern

Artikel 13
Zoll

Artikel 14
Wettbewerbspolitik

Artikel 15
Informationsgesellschaft

Artikel 16
Wissenschaft und Technologie

Artikel 17
Energie

Artikel 18
Verkehr

Artikel 19
Seeverkehrspolitik

Artikel 20
Verbraucherpolitik

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung

Artikel 21
Gesundheit

Artikel 22
Beschäftigung und Soziales

Artikel 23
Umwelt und natürliche Ressourcen

Artikel 24
Klimawandel

Artikel 25
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft

Artikel 26
Meeres- und Fischereiangelegenheiten

Artikel 27
Entwicklungshilfe

Titel VI
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur

Artikel 28
Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien

Artikel 29
Bildung

Titel VII
Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit

Artikel 30
Rechtsstaatlichkeit

Artikel 31
Justizielle Zusammenarbeit

Artikel 32
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 33
Migration

Artikel 34
Bekämpfung illegaler Drogen

Artikel 35
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption

Artikel 36
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

Artikel 37
Bekämpfung der Computerkriminalität

Artikel 38
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

Titel VIII
Zusammenarbeit in anderen Bereichen

Artikel 39
Tourismus

Artikel 40
Zivilgesellschaft

Artikel 41
Öffentliche Verwaltung

Artikel 42
Statistik

Titel IX
Institutioneller Rahmen

Artikel 43
Andere Abkommen

Artikel 44
Gemischter Ausschuss

Artikel 45
Durchführungsmodalitäten

Artikel 46
Schiedsverfahren

Titel X
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Nationale Sicherheit und Offenlegung von Informationen

Artikel 49
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

Artikel 50
Notifikationen

Artikel 51
Erklärungen und Anhänge

Artikel 52
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 53
Verbindlicher Wortlaut

2 Schlussakte

Denkschrift

A. Allgemeines

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarabeit (Artikel 3 bis 7)

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen (Artikel 8)

Titel IX
Institutioneller Rahmen (Artikel 43 bis 46)

Titel X
Schlussbestimmungen (Artikel 47 bis 53)


 
 
 


Drucksache 463/12

... (6) Der Mehrjahresrahmen sollte Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten. Die wichtigsten Agenturen und Einrichtungen der Union im Zusammenhang mit diesem Mehrjahresrahmen sind das durch die Verordnung (EU)4 Nr. 43 9/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates 5 errichtete Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), das durch die Entscheidung 2008/381/EG des Rates 6 eingerichtete Europäische Migrationsnetzwerk, das durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 errichtete Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), der durch die Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Beschluss Nr. .../2012/EU des Rates vom zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens 2013-2017 für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2220: Gesetz zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte


 
 
 


Drucksache 576/12

... Das Bundesverfassungsgericht schließt weiter migrationspolitische Erwägungen unter Hinweis darauf aus, dass die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei. Leistungen an Asylsuchende und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, sei nicht zulässig.



Drucksache 339/1/12

... 6. Der Bundesrat sieht in der Bildungsförderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen und in der Verbesserung von Chancengerechtigkeit im allgemeinen und beruflichen Bildungssystem eine wichtige Aufgabe. Bezug nehmend auf die Begleitunterlage der Kommission, die aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in Deutschland näher analysiert und begründet, spricht sich der Bundesrat jedoch mit Blick auf die vertraglich festgelegte Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Gestaltung des Bildungssystems mit Nachdruck gegen die von der Kommission vorgenommene Bewertung von Schulstruktur-fragen aus und weist insbesondere den von der Kommission in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff des "Klassencharakters" des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems zurück. Gleiches gilt für die Kritik an der Wertigkeit von Qualifikationen, die im Bereich der beruflichen Bildung erworben wurden, die nur schwer überprüfbare Feststellung unterschiedlicher Erfolgschancen im Bildungsbereich bei Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und die Empfehlung, zur Erhöhung der Qualität der Betreuung von Kindern die Erzieherausbildung im tertiären Bildungsbereich anzusiedeln. Dennoch bleibt das Ziel, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, für alle Länder eine vordringliche Herausforderung.



Drucksache 789/12

... , soweit diese Vorschrift das Inverkehrbringen der betreffenden Bedarfsgegenstände unter Verletzung von Migrationsregelungen betrifft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 17a
Versicherung

§ 49a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Artikel 2
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

§ 61b
Rechtsverordnungen des Bundessortenamtes

§ 61c
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

IV.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

IV.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

IV.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1899: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 563/12

... Die anhaltende Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt den Druck auf nationale Finanzressourcen, da die Mitgliedstaaten Haushaltskürzungen vornehmen. Die Gewährleistung einer reibungslosen Durchführung der Programme, die im Rahmen der vier innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" eingerichteten Fonds (nachstehend die "Fonds") angenommen wurden, ist in dieser Situation als Finanzspritze für die Wirtschaft von besonderer Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 238/12 (Beschluss)

... Das Migrationsrecht der Studierenden gemäß dem in Artikel 2 vorgesehenen § 3 Absatz 2 ÄApprO kann dazu führen, dass Studierende von vielen Universitäten an einer Universitätsklinik oder an einem Lehrkrankenhaus zusammenkommen. Das macht es praktisch unmöglich, für jeden Studierenden die Ausbildung nach dem Logbuch seiner Heimatuniversität durchzuführen. Außerdem würde es der Lehrfreiheit der Fakultäten widersprechen, eine Universitätsklinik zu zwingen, nach dem Logbuch einer anderen Universität auszubilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/12 (Beschluss)




Anlage
Anlage zur Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 5 ÄApprO , Nummer 8a - neu - § 28 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO und Artikel 4 Nummer 19 § 30 Absatz 3 Satz 1 ÄApprO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 10 und Satz 11 - neu - ÄApprO und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 1 Satz 10 und 11 ÄApprO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 5 ÄApprO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 und Nummer 13 ÄApprO ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 13 und Nummer 14 - neu - und Satz 10 - neu - ÄApprO ,

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 4 - neu -, Satz 5 und Absatz 2a Satz 1, Satz 1a - neu - ÄApprO , Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 3 Absatz 2 ÄApprO

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 8 - neu - ÄApprO

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Absatz 3 Satz 1 bis 3 ÄApprO

9. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 3 Satz 12a - neu - und § 7 Absatz 2 Nummer 3 ÄApprO

'Artikel 3 Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Oktober 2013

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Satz 3 ÄApprO und Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 ÄApprO


 
 
 


Drucksache 367/12

... Der übergeordnete Rahmen für die externe Migrationspolitik der EU - der Gesamtansatz für Migration und Mobilität10 - macht deutlich, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländern ist und identifiziert die Vorbeugung und Reduzierung der irregulären Migration und des Menschenhandels als eine von vier Säulen, auf die er sich stützt. Dieselbe Politik verfolgt das maßnahmenorientierte Papier zur Stärkung der externen Dimension der EU in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels aus dem Jahr 2009.11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 564/12

... Im weltweiten Wettbewerb mit anderen Volkswirtschaften, Ideen und Gesellschaftsmodellen werden die Staaten Europas ihre Werte und Interessen nur vereint erfolgreich wahren können. Dafür brauchen wir einen umfassenden und integrierten Ansatz zu allen Komponenten des internationalen Profils der EU. Er muss jenseits von GASP und GVSP unter anderem Fragen der Handels- und Außenwirtschaftspolitik, Entwicklungshilfe, Erweiterung und Nachbarschaftspolitik, der Steuerung von Migrationsströmen, der Klimaverhandlungen und der Energiesicherheit umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/12




Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens

Einleitung und Zusammenfassung

I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion

Ein integrierter Haushaltsrahmen

Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen

Ein integrierter Finanzrahmen

Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht

II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union

a Globaler Spieler Europa

b Stärkung anderer Politikbereiche

c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU

Verbesserung der Handlungsfähigkeit

Stärkung der demokratischen Legitimation

d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft

e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 759/12

... (3) In ganz Europa gibt es 7,5 Millionen NEETs; das entspricht 12,9 % der jungen Europäerinnen und Europäer zwischen 15 und 24 Jahren. Viele haben nur einen Abschluss der Sekundarstufe I, haben die Schule oder eine Ausbildung abgebrochen; oft haben sie einen Migrationshintergrund oder kommen aus benachteiligten Gruppen. Die Bezeichnung "NEET" umfasst verschiedene Untergruppen junger Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage:

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit:

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften

Frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung

Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt Verbesserung der Qualifikationen

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

Einsatz der EU-Strukturfonds

Bewertung und ständige Verbesserung der Systeme

Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme

4 Finanzierung

Bewährte Verfahren

4 Monitoring

4 Sensibilisierung


 
 
 


Drucksache 238/12

... Das Migrationsrecht der Studierenden gemäß dem in Artikel 2 vorgesehenen § 3 Absatz 2 ÄApprO kann dazu führen, dass Studierende von vielen Universitäten an einer Universitätsklinik oder an einem Lehrkrankenhaus zusammenkommen. Das macht es praktisch unmöglich, für jeden Studierenden die Ausbildung nach dem Logbuch seiner Heimatuniversität durchzuführen. Außerdem würde es der Lehrfreiheit der Fakultäten widersprechen, eine Universitätsklinik zu zwingen, nach dem Logbuch einer anderen Universität auszubilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 5 ÄApprO , Nummer 8a - neu - § 28 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO und Artikel 4 Nummer 19 § 30 Absatz 3 Satz 1 ÄApprO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 10 und Satz 11 - neu - ÄApprO und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 1 Satz 10 und 11 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 10 und Satz 11 - neu - ÄApprO und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 1 Satz 10 und 11 ÄApprO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 5 ÄApprO

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 15 Überschrift und Absatz 1 Satz 5 ÄApprO

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 und Nummer 13 ÄApprO , zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 10 Anlage 2b zu § 2 Absatz 7 Satz 1, Querschnittsbereich Nummer 3 ÄApprO und zum Anhang zu Artikel 4 Nummer 27 Anlage 11 a zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29, Querschnittsbereich Nummer 3 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 13 und Nummer 14 - neu - und Satz 10 - neu - ÄApprO , zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 10 Anlage 2b zu § 2 Absatz 7 Satz 1, Querschnittsbereiche Nummer 13 und Nummer 14 - neu - ÄApprO und zum Anhang zu Artikel 4 Nummer 27 Anlage 11a zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29, Querschnittsbereiche Nummer 13 und Nummer 14 - neu - ÄApprO

8. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 30 Absatz 2 ÄApprO

9. Zu Artikel 1 Nummer 8c - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ÄApprO

10. Zu Artikel 1 Nummer 8d - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 ÄApprO

11. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 43 Absatz 9 - neu - ÄApprO

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 4 - neu -, Satz 5 und Absatz 2a Satz 1, Satz 2 - neu - ÄApprO , Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 3 Absatz 2 ÄApprO

13. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2a Satz 3 ÄApprO

14. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 8 - neu - ÄApprO

15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Absatz 3 Satz 1 bis 3 ÄApprO

16. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 3 Satz 12a - neu - und § 7 Absatz 2 Nummer 3 ÄApprO

'Artikel 3 Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Oktober 2013

17. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Satz 3 ÄApprO und Nummer 10 § 16 Absatz 1 ÄApprO

18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Satz 3 ÄApprO und Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe 0a § 10 Absatz 3 ÄApprO

20. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 30 Absatz 2 Satz 3 ÄApprO

21. Zu Artikel 5 Inkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 624/12

... Eine besonders gravierende Form der materiellen Armut, die weit über den Nahrungsmangel hinausgeht, ist die Obdachlosigkeit. Obdachlosigkeit lässt sich schwer in Zahlen fassen, aber Schätzungen gehen davon aus, dass 2009/2010 in Europa 4,1 Millionen Menschen keinen festen Wohnsitz hatten. Der jüngste Anstieg in der Obdachlosigkeit ist auf die sozialen Auswirkungen des geringen und ungleichmäßig verteilten Wachstums und steigende Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Noch mehr Anlass zur Sorge gibt allerdings ein sich abzeichnendes neues Profil obdachloser Personen, das gekennzeichnet ist von Familien mit Kindern, jungen Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union

1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkt der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf das Budget

5. Inhalt der Verordnung

5.1. Ziele und Geltungsbereich

5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen

5.3. Partnerorganisationen

5.4. Durchführungsbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Grundsätze

Titel II
Ressourcen und Planung

Artikel 6
Gesamtmittel

Artikel 7
Operationelles Programm

Artikel 8
Genehmigung des operationellen Programms

Artikel 9
Änderungen des operationellen Programms

Artikel 10
Plattform

Titel III
Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation

Artikel 11
Durchführungsberichte und Indikatoren

Artikel 12
Bilaterales Treffen zur Überprüfung

Artikel 13
Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung

Artikel 14
Exante-Evaluierung

Artikel 15
Evaluierung im Programmplanungszeitraum

Artikel 16
Expost-Evaluierung

Artikel 17
Information und Kommunikation

Titel IV
Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds

Artikel 18
Kofinanzierung

Artikel 19
Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen

Artikel 20
Förderzeitraum

Artikel 21
Förderfähige Vorhaben

Artikel 22
Formen der Unterstützung

Artikel 23
Finanzhilfearten

Artikel 24
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 25
Technische Unterstützung

Titel V
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 26
Allgemeine Grundsätze

Artikel 27
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen

Artikel 29
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 30
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 31
Aufgaben der Auditbehörde

Artikel 32
Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden

Artikel 33
Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit der Auditbehörde

Titel VI
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen

Kapitel 1
Finanzmanagement

Artikel 35
Mittelbindungen

Artikel 36
Zahlungen der Kommission

Artikel 37
Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission

Artikel 38
An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge

Artikel 39
Zahlungen an die Empfängereinrichtungen

Artikel 40
Verwendung des Euro

Artikel 41
Zahlung und Verbuchung des Vorschusses

Artikel 42
Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung

Artikel 43
Unterbrechung der Zahlungsfrist

Artikel 44
Aussetzung von Zahlungen

Kapitel 2
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 45
Vorlage von Informationen

Artikel 46
Inhalt der Buchführung

Artikel 47
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 48
Verfügbarkeit von Unterlagen

Artikel 49
Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung

Kapitel 3
Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen

Artikel 50
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 51
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 52
Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 53
Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 54
Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen

Artikel 55
Angemessene Kontrolle operationeller Programme

Kapitel 4
Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 56
Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 57
Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 58
Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen

Titel VII
Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Ausschussverfahren

Artikel 61
Inkrafttreten

Anhang I
Muster für das operationelle Programm

Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :

4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR

4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR

Anhang II
Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 170/12 (Beschluss)

... "Die Information der Versicherten soll dabei so gefasst werden, dass auch ältere Menschen mit Migrationsgeschichte auf geeignete Weise über die vorhandenen Pflege- und Betreuungsangebote informiert werden." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Absatz 2a - neu - SGB XI und Nummer 3 § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 8 Absatz 4 - neu - SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a 18 Absatz 1 Satz 1 und 4 bis 8 SGB XI ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 1 - neu - § 18 Absatz 1 Satz 3 SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Satz 2 SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 30 SGB XI

§ 30
Dynamisierung

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 34 Absatz 3 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI , Nummer 12 § 38 Satz 4 SGB XI , Nummer 13a - neu - § 39 SGB XI und Nummer 16 Buchstabe a und b § 42 Absatz 2 und 4 SGB XI

§ 39
Häusliche Pflege bei Vertretung der Pflegeperson

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 38a Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2, Absatz 3 - neu - und Absatz 4 - neu - SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 40 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 42 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 45d Absatz 1 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 45e SGB XI

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen und Weiterentwicklung neuer Wohnformen

19. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI

20. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 - neu - SGB XI

21. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 75 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 und Nummer 10 - neu - SGB XI

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 SGB XI

24. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XI

25. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 82b Satz 1 SGB XI

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 84 Absatz 2 Satz 4 und Satz 4a - neu - SGB XI , Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 85 Absatz 5 Satz 3a - neu - SGB XI

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 SGB XI

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Nummer 5 SGB XI und Buchstabe b § 109 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Nummer 7, 8 - neu - und Nummer 9 - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB XI

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b § 114 Absatz 3 Satz 2a - neu - SGB XI

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a § 114a Absatz 1 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB XI

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

35. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe b § 117 Absatz 2 Satz 01, 02 und 03 SGB XI

36. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

37. Zu Artikel 1 Nummer 47a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 4a - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

38. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 2, § 124 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI

40. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 124 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB XI

41. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 87a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und Nummer 2 SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

43. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 SGB VI

44. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

45. Zur Verbesserung der Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs

46. Zum Versicherungsschutz pflegender Personen


 
 
 


Drucksache 562/12

... Die anhaltende Finanz- und Wirtschaftskrise verstärkt den Druck auf nationale Finanzressourcen, da die Mitgliedstaaten Haushaltskürzungen vornehmen. Die Gewährleistung einer reibungslosen Durchführung der Programme, die im Rahmen der vier innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" eingerichteten Fonds (nachstehend die "Fonds") angenommen wurden, ist in dieser Situation als Finanzspritze für die Wirtschaft von besonderer Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 848/1/11

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen für Hochqualifizierte mit einem bestimmten Mindesteinkommen in § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG-E in der Folge zu "absichernden" Maßnahmen im Aufenthaltsrecht führt, die eine weitere, sachlich nicht erforderliche Verkomplizierung des Aufenthaltsrechts darstellen und damit der erklärten Absicht zuwiderlaufen, insbesondere das Arbeitsmigrationsrecht einfacher, übersichtlicher und transparenter zu gestalten.



Drucksache 554/11

... In ihrer Mitteilung zur Migration2 zog die Kommission die Einführung eines Verfahrens in Erwägung, um auf europäischer Ebene im Wege eines Beschlusses zu bestimmen, welche Mitgliedstaaten im Ausnahmefall wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einführen dürfen und über welchen Zeitraum. In der Mitteilung enthalten sind Überlegungen zur möglichen Schaffung eines Mechanismus, um auf außergewöhnliche Umstände reagieren zu können, u.a. durch ein auf EU-Ebene abgestimmtes Verfahren zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, die jedoch nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/11




Vorschlag

Begründung

1.1. Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 23
Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 23a
Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 24
Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren

Artikel 25
Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern

Artikel 26
Besonderes Verfahren für Fälle mit anhaltend schwerwiegenden Mängeln

Artikel 27
Information der Gesetzgeber

Artikel 29
Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 30
Information der Öffentlichkeit

Artikel 33a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 791/11 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds COM(2011) 751 final; Ratsdok. 17289/11 Drucksache: 792/11 und zu 792/11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/11 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 791/11, 792/11, 793/11 und 794/11

Zur BR-Drucksache 792/11

Zur BR-Drucksache 794/11


 
 
 


Drucksache 112/11

... Unter strategischen Gesichtspunkten gelten die Rückübernahmeabkommen als notwendiges Instrument für eine wirksame Steuerung der Migrationsströme in die EU-Mitgliedstaaten (MS). Da sie die rasche Rückführung irregulärer Zuwanderer erleichtern sollen, werden sie als entscheidender Faktor bei der Bekämpfung der irregulären Zuwanderung betrachtet. Die Abkommen enthalten keinerlei Kriterien für die Feststellung der Legalität des Aufenthalts einer Person in der EU oder in einem Partnerland. Darüber haben die nationalen Behörden auf der Grundlage innerstaatlicher Bestimmungen und gegebenenfalls des EU-Rechts zu befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/11




Mitteilung

1. Einführung

2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen

2.1. Datenqualität

2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen

2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren

3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien

3.1. Mangel an Anreizen

3.2. Mangelnde Flexibilität

4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien

4.1. Überwachungsmechanismus

4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen

4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung

I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis

II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen

III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise

IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern

V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 876/11

... Dies bedeutet, dass von fünf jungen Menschen eine(r) auf dem Arbeitsmarkt keinen Job findet. Die Jugendarbeitslosenquote ist (mit mehr als 20 %) doppelt so hoch wie für die gesamte Erwerbsbevölkerung und fast dreimal so hoch wie die Arbeitslosenquote der erwachsenen Erwerbspersonen. In einigen Ländern erreicht die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen nicht weniger als 40 %. Die Lage kann zwischen den Regionen eines und desselben Landes stark variieren. Darüber hinaus sind bestimmte Gruppen der jungen Bevölkerung (darunter Frauen, junge Menschen mit Behinderungen, junge Menschen mit Migrationshintergrund) besonders durch Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, frühzeitigen Schulabgang oder Erwerbslosigkeit gefährdet.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/11




1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?

2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten

3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen

3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen

3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt

4. Nächste Schritte

Die neue Initiative Chancen für junge Menschen

Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt

Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt

Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität

Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 214/11

... 11. Migration Ausbreitung von Kohlendioxid oder von Nebenbestandteilen des Kohlendioxidstroms innerhalb des Speicherkomplexes;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung

§ 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Verordnungsermächtigungen

§ 25
Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Regelung von Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Kapitel 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung

Kapitel 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 33
Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung

§ 34
Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung

§ 35
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung

Kapitel 6
Forschungsspeicher

§ 36
Geltung von Vorschriften

§ 37
Genehmigung von Forschungsspeichern

§ 38
Anwendung von Vorschriften

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

§ 39
Zuständige Behörden

§ 40
Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung

§ 41
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 42
Landesrechtliche Speicherabgaben

§ 43
Bußgeldvorschriften

§ 44
Evaluierungsbericht

§ 45
Übergangsvorschrift

§ 46
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung

1. Datenerhebung Stufe 1 :

1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,

1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,

1.1.2 Es wird festgestellt,

1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)

Artikel 3
Änderung des Umweltschadensgesetzes3)

Artikel 4
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

3. Kosten für die Wirtschaft

4. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Europarechtskonformität

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 735/11

... Familienzusammenführung macht einen großen, wenn auch abnehmenden Anteil4 der legalen Migration aus. Anfang dieses Jahrhunderts war die Familienzusammenführung in Mitgliedstaaten mit verlässlichen Statistiken an mehr als der Hälfte der gesamten rechtmäßigen Zuwanderung beteiligt. Heute beträgt ihr Anteil nur noch rund ein Drittel der gesamten Zuwanderung in die EU. Dieser Anteil ist noch geringer, wenn nur die Personen berücksichtigt werden, die unter die Richtlinie fallen, d.h. Drittstaatsangehörige, die Nicht-EU-Bürgern nachziehen; das entspricht rund 500 000 Migranten auf EU-Ebene bzw. 21 % der gesamten Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen.5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/11




I. Einleitung Ziel des Grünbuchs

II. Fragen an die Interessenträger

1. Anwendungsbereich

1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?

Frage 1

1.2. In Frage kommende Familienangehörige

Frage 2

Frage 3

1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige

Frage 4

2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung

2.1 Integrationsmaßnahmen

Frage 5

2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit

Frage 6

3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen

Frage 7

4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL

4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes

Frage 8

4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl

Frage 9

5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen

5.1 Befragungen und Nachforschungen

Frage 10

5.2 Scheinehen

Frage 11

5.3 Gebühren

Frage 12

5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung

Frage 13

Frage 14

6. Fazit Weiteres Vorgehen

Anhang
Familienzusammenführung in Zahlen


 
 
 


Drucksache 134/11

Entschließung des Bundesrates für mehr Pflegepersonal mit Migrationshintergrund und zum Ausbau pflegeberufsbezogener Sprachförderung



Drucksache 370/11

... 57. erkennt an, dass der Zusammenhang zwischen der Politik für die innere Sicherheit und der Politik für die äußere Sicherheit in den Mitgliedstaaten und insbesondere in Drittstaaten wie den USA, wo 2003 das Heimatschutzministerium (DHS) durch Zusammenlegung von 22 Bundesagenturen gegründet wurde, das inzwischen über 200 000 Mitarbeiter und Haushaltsmittel von über 40 Mrd. USD pro Jahr verfügt, immer offensichtlicher wird; ist nicht überrascht, dass die wichtigsten Aufgaben des DHS teilweise den Aufgaben entsprechen, die die Europäische Union an die Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geknüpft hat (Schutz der Außengrenzen, Migration und Terrorbekämpfung);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 33/11

... Migrationsbericht 2009



Drucksache 311/11

... Obwohl die Bedingungen für die Anwendung der Schutzklausel klar festgelegt sind, muss die Kommission die Situation prüfen; aufgrund der Mitteilungen der Mitgliedstaaten sollte sich kein Automatismus ergeben. Wenn die Kommission prüft, ob die Aufhebung der Visumbefreiung für ein Drittland angemessen ist, hat sie die Zahl der Mitgliedstaaten, die von dem plötzlichen Auftreten einer der in diesem Vorschlag aufgeführten Situationen betroffen sind, und die Auswirkung auf die Migrationslage in der EU insgesamt zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/11




Begründung

1. Allgemeiner Kontext Gründe für den Vorschlag

1.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

2. Elemente des Vorschlags

2.1. Einführung einer Visumschutzklausel für die Aufhebung der Befreiung von der Visumpflicht

2.2. Änderung des Gegenseitigkeitsmechanismus

2.3. Definition des Begriffs Visum und des Kurzaufenthalts ohne Visum

2.4. Flüchtlinge und Staatenlose mit Aufenthalt im Vereinigten Königreich oder in Irland

2.5. Vereinheitlichung der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für bestimmte in Artikel 4 Absatz 1 aufgeführte Personengruppen

2.5.1. Weitere Angleichung

2.5.2. Beibehaltung der Vorschriften

2.5.3. Neue Bestimmung in Bezug auf Verpflichtungen aus früheren EU-Abkommen

2.5.4. Verfahren zur Befreiung von Drittstaatsangehörigen mit Diplomaten- und Dienstpässen von der Visumpflicht nach Aufhebung der Verordnung EG Nr. 789/20018

2.6. Klarstellung der Lage und Schaffung der Rechtsgrundlage hinsichtlich der Visumpflicht bzw. Visumbefreiung für sonstige, nicht als zwischenstaatliche internationale Organisationen geltende Völkerrechtssubjekte, die für ihre Mitglieder Diplomaten- oder Dienstpässe bzw. Passierscheine ausstellen

3. Konsultierte Organisationen/Sachverständige

4. Folgenabschätzung

5. Rechtsgrundlage

6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Subsidiaritätsprinzip

7. Wahl des Instruments

8. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1a
Schutzklausel

Artikel 4a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 877/11

... 1. EU-Rechtsvorschriften, insbesondere auf dem Gebiet der Migrationspolitik, sorgen dafür, dass unter bestimmten Bedingungen Angehörige einiger Kategorien von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der EU aufhalten, beim Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sowie bei deren Bereitstellung wie eigene Staatsangehörige behandelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 555/11

... Dementsprechend betonte die Kommission in ihrer Mitteilung zur Migration2 vom Mai, dass solche Situationen eine koordinierte Reaktion auf Unionsebene erfordern, und ließ erkennen, dass sie gegebenenfalls einen angemessenen Mechanismus und andere Mittel vorschlagen werde, um eine kohärente Anwendung und Auslegung der Schengen-Vorschriften zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/11




Mitteilung

3 Einleitung

1.1. Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen

Stärkung der Verwaltung des Schengen-Raums

Aussergewöhnliche Umstände, die Anlass zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als Letztes Mittel SEIN können

Welche Bedingungen gelten derzeit für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen?

Notwendigkeit eines Mechanismus auf Ebene der Europäischen Union

Anwendung der Schengen-regeln unter dem Dach der EU

3 Fazit

Anhang 1
EU-Massnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten BEI der Verwaltung ihrer Aussengrenzen

Unterstützung durch Frontex

EU -Mittel

Andere unterstützende Maßnahmen

Zusammenarbeit mit Drittländern

Anhang 2
Wichtigste Ausnahmefälle, in denen die Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen Erwogen werden kann

Vorhersehbare Ereignisse mit zumeist lokal begrenzten und kurzfristigen Folgen

Dringende unvorhergesehene Ereignisse kurzer Dauer

Eine anhaltende Nichterfüllung der Pflicht, einen Abschnitt der Außengrenzen der Union zu verwalten

Ereignisse, die kurz- oder längerfristig große Auswirkungen haben könnten


 
 
 


Drucksache 43/11

... Der Vorschlag stützt sich auf die Arbeiten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung zum Schwerpunktthema „Zugang und soziale Eingliederung im Bereich lebenslanges Lernen“ von 2006 bis 2010 durchgeführt haben. Der Inhalt des Politikrahmens war Gegenstand einer umfassenden Anhörung der Interessenträger aus unterschiedlichen Bereichen: Bildungsminister, europäische Interessenvertretungen für schulische und berufliche Bildung, Organisationen für den Schutz von Kindern und ihrer Rechte sowie zur Vertretung von Migranten und Roma. Der Schulabbruch war auch Gegenstand der beiden öffentlichen Konsultationen zum Thema „Schulen für das 21. Jahrhundert“(2007) bzw. „Migration und Bildung“ (2008). Die Akteure haben sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass die nationalen Anstrengungen durch Maßnahmen auf EU-Ebene unterstützt werden, und betont, wie akut das Problem vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise ist. Erst kürzlich wurde auf dem im Juli 2010 im Rahmen der belgischen Ratspräsidentschaft veranstalteten Ministerseminar betont, wie wichtig es ist, den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unter den Mitgliedstaaten zu intensivieren. In diesem Zusammenhang wurden auch Anregungen begrüßt, denen zufolge die Union aufbauend auf der Erfahrung mit Themen wie der gemeinsamen europäischen Begriffsbestimmung der Schlüsselkompetenzen für die schulische Bildung einen flexiblen Politikrahmen schaffen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Grundsatz der Subsidiarität, der Komplementarität und der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Anhang
Ein Rahmen für eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote

1. Ermittlung der Hauptfaktoren überwachung

2. Politikrahmen

2.1 Präventionspolitik

2.2 Interventionspolitik

2.3 Kompensation


 
 
 


Drucksache 134/11 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates für mehr Pflegepersonal mit Migrationshintergrund und zum Ausbau pflegeberufsbezogener Sprachförderung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für mehr Pflegepersonal mit Migrationshintergrund und zum Ausbau pflegeberufsbezogener Sprachförderung


 
 
 


Drucksache 112/1/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der EU, die Durchführung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen zu evaluieren. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass sich Rückübernahmeabkommen als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus Drittstaaten bewährt haben. Er stimmt auch der Einschätzung der Kommission zu, dass die Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen in vielen Fällen zu lange Zeit in Anspruch genommen haben bzw. nehmen. Wichtigstes Ziel aller Rückübernahmeabkommen muss es sein, das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht, die Pflicht zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen, auf eine für alle Beteiligten verbindliche Grundlage zu stellen. Zur Fortentwicklung der EU-Rückübernahmepolitik tritt er aber den Bestrebungen, bei Aufnahme der Verhandlungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen migrationspolitische Anreize anzubieten, entschieden entgegen. Insbesondere dürfen Visumliberalisierungen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen z.B. im Bereich der Wirtschafts- oder Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht gestellt werden. Die negativen Erfahrungen mit der Visumfreiheit für die westlichen Balkan-Staaten, die zu einem signifikanten Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern geführt haben, müssen einbezogen werden. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat auch den von Frankreich und den Niederlanden unterbreiteten Vorschlag, die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 um einen (Eil-)Mechanismus zur Aussetzung der Visumfreiheit zu ergänzen. Der Bundesrat weist zudem erneut darauf hin, dass der Umfang der legalen Zuwanderung, insbesondere die Festlegung, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, gemäß Artikel 79 Absatz 5 AEUV in der nationalen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt.



Drucksache 211/11 (Beschluss)

... Die ausgleichsfähige Berufserfahrung muss einer zeitlichen Begrenzung unterliegen. Gemäß des Berichts über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Seite 195 Absatz 1, kann zum Zwecke der Schätzung davon ausgegangen werden, dass Berufsabschlüsse, die vor mehr als zehn Jahren erworben wurden, in aller Regel entwertet sein dürften, wenn in der Zwischenzeit berufsfremd oder gar nicht gearbeitet wurde. Aus Klarstellungsgründen wird normiert, dass die Kenntnisse im Rahmen einer eigenverantwortlichen und nicht unter Aufsicht ausgeübten Tätigkeit erworben werden mussten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

Begründung

Begründung

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 BQFG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 7 Absatz 2a - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 2 - neu - BQFG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - BQFG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 3, 4 und Nummer 5 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 6 - neu - BQFG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 3 und § 12 Absatz 2 Satz 3 BQFG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 2 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 2 - neu -BQFG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 3 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 3 - neu - BQFG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie § 13 Absatz 2 Satz 1 und 3 BQFG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 BQFG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 01 - neu -, § 13 Absatz 4 Satz 01 - neu - BQFG

12. Zu Artikel 1 § 15a - neu - BQFG

§ 15a
Gebühren

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, 3 und 6 Nummer 2 BQFG

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 13c Absatz 7 - neu - GewO

15. Zu Artikel 22 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu - BTÄO

16. Zu Artikel 22 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3a - neu - BTÄO

17. Zu Artikel 22 Nummer 5 § 16 Absatz 2 BTÄO

18. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 5 BÄO

19. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 9 BÄO

20. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc 1 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc2 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 BÄO

23. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe e § 3 Absatz 7 BÄO

24. Zu Artikel 29 Nummer 2 § 4 Absatz 6a BÄO

25. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 1a - neu - BÄO

26. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4 BÄO

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

27. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a3 - neu - § 10 Absatz 2a - neu - BÄO

28. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1, 1a und 1b - neu - BÄO

29. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Satz 1a - neu - BÄO

30. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 2 BÄO

31. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe b § 39 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ÄApprO und Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe c § 39 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ÄApprO

33. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Satz 2 ÄApprO

34. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 1 BApO

35. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 5 BApO

36. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 9 BApO

37. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BApO

38. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe e § 4 Absatz 3 BApO

39. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BApO

40. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe g § 4 Absatz 7 BApO

41. Zu Artikel 31 Nummer 2 § 5 Absatz 2a BApO

42. Zu Artikel 31 Nummer 5 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 BApO

43. Zu Artikel 31 Nummer 6 § 12 Absatz 2 und Absatz 3a - neu - BApO

44. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1, 3 und 6 AAppO und Buchstabe e § 20 Absatz 5 Satz 1 AAppO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

45. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 1 bis 5 AAppO

46. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe e § 20 Absatz 5 AAppO

47. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 5 ZHG

48. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 9 ZHG

49. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - ZHG

50. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 3 ZHG

51. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - ZHG

52. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 7 ZHG

53. Zu Artikel 33 Nummer 2 § 3 Absatz 2a ZHG

54. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - ZHG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

55. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 13 Absatz 2a - neu - ZHG

56. Zu Artikel 33 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 16 Absatz 2 Satz 1a - neu - ZHG

57. Zu Artikel 34 Nummer 2 § 59 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ZÄPrO , Nummer 2a - neu - § 59 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ZÄPrO , Nummer 2b - neu - § 59 Absatz 4 ZÄPrO und Nummer 3 § 59 Absatz 5 ZÄPrO

58. Zu Artikel 34a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 6 - neu - und § 3 Absatz 1 Satz 2 PsychThG

'Artikel 34a Änderung des Psychotherapeutengesetzes

59. Zu dem Gesetz und den Verordnungen über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

60. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe c1 - neu - § 2 Absatz 6 KrPflG

61. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 7 KrPflG

62. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 8 - neu - KrPflG

63. Zu Artikel 36 Nummer 2 § 20a Satz 5 - neu - KrPflAPrV

64. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 5 AltPflG

65. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 6 AltPflG

66. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 7 - neu - AltPflG

67. Zu Artikel 37 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 2 Nummer 4 und 5 - neu - AltPflG

68. Zu Artikel 38 Nummer 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 21 Absatz 4 Satz 2 AltPflAPrV und Nummer 3 - neu - § 21a - neu - AltPflAPrV

21a Sonderregelungen für Personen mit Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

69. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Absatz 5 HebG

70. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 6 HebG

71. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 7 - neu - HebG

72. Zu Artikel 40 Nummer 2 § 16a Satz 3a - neu - HebAprV

73. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 MTAG

74. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - MTAG

75. Zu Artikel 42 Nummer 2 § 25a Satz 4 - neu - MTA-APrV

76. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PharmTAG

77. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PharmTAG

78. Zu Artikel 44 Nummer 2 § 18a Satz 4 - neu - PTA-APrV

79. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 6 MPhG

80. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 7 - neu - MPhG

81. Zu Artikel 46 Nummer 2 § 21a Satz 4 - neu - PhysTh-APrV

82. Zu Artikel 47 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - MB-AprV

83. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 DiätAssG

84. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - DiätAssG

85. Zu Artikel 49 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - DiätAss-AprV

86. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 ErgThG

87. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - ErgThG

88. Zu Artikel 51 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - ErgThAPrV

89. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 LogopG

90. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - LogopG

91. Zu Artikel 53 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - LogAPrO

92. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 OrthoptG

93. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - OrthoptG

94. Zu Artikel 55 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - OrthoptAPrV

95. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PodG

96. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PodG

97. Zu Artikel 57 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - PodAPrV

98. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe und Gesundheitsfachberufe allgemein

99. Zu Artikel 58 Nummer 1, 2 und 3 § 2a, 2b - neu -, 3a und 11a FahrlG und Artikel 59 Buchstabe a, b und c § 1 Überschrift, Absatz 2, 2a, 3 Satz 4 und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 3 DV-FahrlG

'Artikel 58 Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 2b
Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

'Artikel 59 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

100. Zu Artikel 62 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 367/11

... Zu diesem Vorschlag gingen die bislang meisten mit Gründen versehenen Stellungnahmen seitens der nationalen Parlamente ein.33 In neun Fällen wurden Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität erhoben.34 So wurde angeführt, dass das Thema auf nationaler Ebene bereits ausreichend geregelt sei und die EU den nationalen Besonderheiten nicht angemessen Rechnung tragen könne. Da die Mitgliedstaaten weiterhin das Recht hätten, die Zahl der zugelassenen Saisonarbeitnehmer aus Drittstaaten festzulegen, ließe sich darüber hinaus nicht das Ziel der Steuerung der Migrationsströme erreichen. Gleichzeitig gaben neun Abgeordnetenkammern35 positive Stellungnahmen ab, da der Vorschlag ihrer Ansicht nach EU-weit einen einheitlichen Schutz, gemeinsame Zulassungskriterien und Aufenthaltsbedingungen sicherstellt. Begrüßt wurde auch die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten die Zulassungsquoten festsetzen können.

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Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 867/11

... Europa als Raum der Sicherheit ist eine Priorität, die gemäß dem Programm von Stockholm ganz oben auf der Tagesordnung der EU steht. Eine stärker strategisch ausgerichtete finanzielle Hilfe im Rahmen der Heranführung wird die Erweiterungsländer dabei unterstützen, organisierte Kriminalität und Korruption zu bekämpfen und ihre Kapazitäten in den Bereichen Strafverfolgung, Grenzmanagement und Migrationssteuerung auszubauen.

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Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 580/11

... Was die Finanzierung betrifft, so wird der mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 die Gelegenheit bieten, dafür zu sorgen, dass die Instrumente und Politikbereiche der EU - insbesondere Bildung, Forschung, Beschäftigung, Unternehmertum, Migration und Kohäsion - wirksam zur Unterstützung der Modernisierung des Hochschulwesens zusammenarbeiten. Die Kommission hat, indem sie die EU-Ausgaben eng an den Prioritäten der Strategie Europa 2020 und an den wichtigsten Triebkräften für Wachstum und Beschäftigung ausrichtete, eine substanzielle Anhebung der Budgets für Bildungsprogramme und für Forschung vorgeschlagen.

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Drucksache 580/11




Mitteilung

3 Einleitung

Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen

Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung von Steuerung und Finanzierung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation

Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz

Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen

Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit

Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen

Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen

1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend

2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

3. Kohäsionspolitische Instrumente


 
 
 


Drucksache 791/1/11

... b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds COM(2011) 751 endg.; Ratsdok. 17289/11 Drucksache: 792/11 und zu 792/11 in Verbindung mit

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Drucksache 791/1/11




Zu den BR-Drucksachen 791/11, 792/11, 793/11 und 794/11

Zur BR-Drucksache 792/11

Zur BR-Drucksache 794/11

Begründung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.