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"Minderheit"
Drucksache 479/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Beschränkungen finden erforderlichenfalls nur im Interesse von Dritten oder Minderheitsanteilseignern Anwendung.
Drucksache 325/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission KOM (2008) 229 endg.; Ratsdok. 9200/08
... Eine leichte Mehrheit der Mitgliedstaaten und der Privatsektor befürworten bei der Bearbeitung übermäßiger Anträge besondere Maßnahmen, die von den üblichen Vorschriften abweichen. Die Mitgliedstaaten fordern, dass diese Maßnahmen auf objektiven Kriterien beruhen. Der Europäische Bürgerbeauftragte, eine deutliche Minderheit von Mitgliedstaaten und NROs sind gegen besondere Maßnahmen bei übermäßigen Anträgen.
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Umsetzung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten
1.2. Gründe für die Neufassung der bestehenden Verordnung
2. Bei der Überprüfung berücksichtigte Fragen
2.1. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. April 2006
2.1.1. Geltungsbereich der Rechtsgrundlage und Zweck der Verordnung
2.1.2. Vollständige Transparenz der Rechtsvorschriften
2.1.3. Vertraulichkeitsbestimmungen
2.1.4. Zugang zu Dokumenten der Mitgliedstaaten
2.1.5. Register und Archivierungsvorschriften
2.2. Ergebnis der Konsultation der Öffentlichkeit
2.2.1. Aktive Verbreitung
2.2.2. Angleichung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 an das Übereinkommen von Århus
2.2.3. Schutz personenbezogener Daten
2.2.4. Schutz geschäftlicher Interessen
2.2.5. Umgang mit übermäßigen Anträgen
2.2.6. Der Begriff Dokument
2.2.7. Zeitspannen für die Anwendung von Ausnahmeregelungen
2.2.8. Geltungsbereich der Verordnung
2.2.9. Zugang zu Dokumenten aus Mitgliedstaaten
2.3. Neueste Rechtsprechung
2.3.1. Zugang zu personenbezogenen Daten
2.3.2. Zugang zu Dokumenten aus einem Mitgliedstaat
2.3.3. Anwendbarkeit von Ausnahmeregelungen vor und nach einem besonderen Ereignis
3. Vorgeschlagene Änderungen an Verordnung EG NR. 1049/2001
3.1. Zweck und Begünstigte der Verordnung - Artikel 1 und 2
3.2. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich – Artikel 2 und 3
3.3. Ausnahmeregelungen – Artikel 4
3.4. Konsultation Dritter – Artikel 5
3.5. Verfahrensvorschriften – Artikel 6, 8 und 10
3.6. Aktive Verbreitung – Artikel 12
Vorschlag
Drucksache 141/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Lage in Ägypten
... G. in der Erwägung, dass die Kopten, die Bahai, die Schiiten, die Koranisten und Mitglieder anderer religiöser Minderheiten leider immer noch durch sektiererische Isolation erheblich benachteiligt werden;
Drucksache 594/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 zur Lage in China nach dem Erdbeben und im Vorfeld der Olympischen Spiele
... 10. fordert China auf, seine bezüglich der Menschen- und Minderheitenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten, auf die das Internationale Olympische Komitee (IOK) verwiesen hat, als es beschloss, diesem Land die Ausrichtung der Olympischen Spiele zu gestatten;
Drucksache 307/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien (2007/2267(INI))
... 11. beglückwünscht Kroatien zu seinem vorbildlichen Verfassungsgesetz über nationale Minderheiten und würdigt die Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Integration der Minderheiten in das soziale und politische Leben des Landes zu erleichtern;
Drucksache 15/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
... (2) Die Vertragsstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Sachverständigen der nationalen Mechanismen zur Verhütung von Folter über die erforderlichen Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügen. Sie bemühen sich um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und um eine angemessene Vertretung der ethnischen Gruppen und der Minderheiten des Landes.
Drucksache 510/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2008 zu den Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf die Eingliederung schutzbedürftiger Gemeinschaften und Gruppen (2007/2191(INI))
... O. in der Erwägung, dass sich die meisten der am stärksten benachteiligten Gebiete komplexen mehrdimensionalen Problemen gegenübersehen, die mit ihrer Randlage, ihrer schlechten Verkehrsanbindung, dem Mangel an grundlegender Infrastruktur, sozioökonomischer Unterentwicklung, der Tendenz zur Deindustrialisierung, niedrigen Bildungs- und Ausbildungsniveaus, einem Mangel an Verwaltungskapazitäten, hohen Arbeitslosenquoten, sich verschlechternden Wohn- und Lebensbedingungen, schwierigem Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, den Mangel an Voraussetzungen für technologische Entwicklung und technologischen Fortschritt und dem hohen Bevölkerungsanteil zu tun haben, der ausgegrenzten Minderheiten und schutzbedürftigen Gruppen zuzurechnen ist,
Drucksache 249/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung KOM (2008) 179 endg.; Ratsdok. 8289/08
... " wie Migrationshintergrund oder Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit aus datenschutzrechtlichen Erwägungen problematisch.
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... T. in der Erwägung, dass 16 % der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung in der Union behindert ist (Eurostat 2002); in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquoten bei Behinderten, einschließlich Menschen mit geistigen Problemen, älteren Menschen und ethnischen Minderheiten, in der gesamten Union nach wie vor inakzeptabel hoch sind; in der Erwägung, dass nach wie vor 500 000 Behinderte in großen geschlossenen Anstalten leben,
Drucksache 88/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zum Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und Montenegro
... 37. begrüßt, dass das Parlament von Montenegro einen neuen Verfassungstext verabschiedet hat; glaubt, dass mit der neuen Verfassung eine klarere Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative eingeführt wird und dass sie ausreichende Schutzklauseln für nationale Minderheiten vorsieht;
Drucksache 804/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zur Vorbereitung des Gipfeltreffens EU/Indien (Marseille, 29. September 2008)
... 24. erkennt an, dass Indien als Modell dienen kann, was das Umgehen mit einem kulturellen und religiösen Pluralismus betrifft, obgleich es immer wieder auf lokaler Ebene zu Problemen zwischen den Religionen – wie beispielsweise zwischen Hindus und Christen – kommt; bringt jedoch seine tiefe Besorgnis über die derzeitige Lage der christlichen Minderheiten zum Ausdruck und ist besorgt über die Auswirkungen, die die Konvertierungsverbotsgesetze, die in mehreren indischen Staaten Verbreitung gefunden haben, auf die Freiheit der Religionsausübung haben könnten;
Drucksache 938/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu Birma
... 5. verurteilt mit Nachdruck die ethnischen Säuberungsmaßnahmen, die sich gegen die Minderheit der Karen einschließlich jener Personen richten, die ins benachbarte Thailand flüchten wollen; fordert in diesem Zusammenhang die internationale Gemeinschaft auf, stärkeren Druck auf die Junta auszuüben, damit sie ihre Militäraktionen gegen Zivilisten einstellt, und ihre humanitäre Hilfe für die betroffenen Bevölkerungsgruppen, gegebenenfalls auch mit grenzüberschreitenden Operationen, zu verstärken
Drucksache 713/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetz es (Personenstandsverordnung - PStV )
... 2. eine Erklärung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes, § 1 des Minderheiten-Namensänderungsgesetzes oder Artikel 47 des Einführungsgesetzes zum
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Standesamt
§ 2 Übersetzung in die deutsche Sprache
§ 3 Behinderung, Verweigerung der Unterschrift
§ 4 Rückgabe von Urkunden
§ 5 Prüfungspflicht
§ 6 Anzeige eines Personenstandsfalls
§ 7 Zurückstellen der Beurkundung
§ 8 Prüfung der Staatsangehörigkeit
Kapitel 2 Personenstandsregister
Abschnitt 1 Betrieb elektronischer Personenstandsregister
§ 9 Personenstandsregister, Registerinhalt
§ 10 Anforderungen an den Betrieb von Personenstandsregistern und Sicherungsregistern
§ 11 Anforderungen an die Datenverarbeitungsverfahren
§ 12 Herstellererklärung
§ 13 Betriebs- und Sicherheitskonzept, Datenverarbeitungssysteme
§ 14 Berechtigungskonzept
Abschnitt 2 Führung der Personenstandsregister
§ 15 Personenstandsregister
§ 16 Haupteintrag
§ 17 Folgebeurkundungen
§ 18 Hinweise
§ 19 Aufbau und Gestaltung der Registereinträge
§ 20 Sicherungsregister
§ 21 Abschluss der Personenstandsregister
§ 22 Sammelakten
§ 23 Namensangabe
§ 24 Neubeurkundung nach Verlust eines Personenstandsregisters
§ 25 Übergabe der Register und Sammelakten an Archive
§ 26 Suchverzeichnisse
§ 27 Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin
Kapitel 3 Eheschließung
§ 28 Anmeldung
§ 29 Eheschließung
Kapitel 4 Lebenspartnerschaft
§ 30 Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
§ 31 Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt
§ 32 Geburten in Fahrzeugen
§ 33 Nachweise bei Anzeige der Geburt
§ 34 Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
§ 35 Besonderheiten bei der Beurkundung
§ 36 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
§ 37 Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern
§ 38 Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls
§ 39 Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen
§ 40 Besonderheiten bei der Beurkundung
§ 41 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften
§ 42 Testamentsverzeichnis
§ 43 Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern
§ 44 Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht
§ 45 Angleichung von Namen
§ 46 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
Kapitel 8 Berichtigungen
§ 47 Berichtigungen
Kapitel 9 Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen
Abschnitt 1 Personenstandsurkunden
§ 48 Personenstandsurkunden
§ 49 Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
§ 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
§ 51 Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis
§ 52 Internationales Stammbuch der Familie
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
§ 53 Benutzung durch Personen
§ 54 Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen
§ 55 Benutzung für wissenschaftliche Zwecke
Abschnitt 3 Mitteilungen
§ 56 Mitteilungen an das Standesamt
§ 57 Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister
§ 58 Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister
§ 59 Mitteilungen bei Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister
§ 60 Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister
§ 61 Mitteilungen für statistische Zwecke
§ 62 Besonderheiten bei Mitteilungen
§ 63 Datenübermittlung
§ 64 Abrufverfahren
Kapitel 10 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65 Übergangsbeurkundungen
§ 66 Fortführung von Altregistern
§ 67 Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag
§ 68 Fortführung des Heiratseintrags
§ 69 Übernahme in elektronische Personenstandsregister
§ 70 Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen
§ 71 Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Konsularregister
§ 72 Besondere Aufgaben des Standesamts I in Berlin
§ 73 Personenstandsbücher aus Grenzgebieten
§ 74 Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost)
§ 75 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Datenfelder in den Personenstandsregistern
Allgemeine Registerangaben für alle Register
3 Geburtenregister
3 Eheregister
3 Lebenspartnerschaftsregister
3 Sterberegister
Anlage n 2-12
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Verordnung
II. Schwerpunkte der Verordnung
1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen
2. Elektronisches Beurkundungsverfahren
a Datenformat
b Signaturanwendung
c Sicherheitsanforderungen
d Aufbau und Inhalt der Register
e Datenaustausch
f Altdatenerfassung
3. Zuständigkeit
4. Finanzielle Auswirkungen
a Kosten für die öffentlichen Haushalte
b Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Kapitel 2 Personenstandsregister
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Kapitel 3 Eheschließung
Zu § 28
Zu § 29
Kapitel 4 Lebenspartnerschaft
Zu § 30
Kapitel 5 Geburt
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Kapitel 6 Sterbefall
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Kapitel 7 Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Kapitel 8 Berichtigungen
Zu § 47
Kapitel 9 Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Kapitel 10 Übergangs- und Schlussvorschriften
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 609: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Drucksache 690/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zu Hinrichtungen im Iran
... G. in der Erwägung, dass Aktivisten, die sich für die Rechte der Minderheiten einsetzen, immer stärker der Gefahr der Todesstrafe ausgesetzt sind, wie im Falle von Yaghoub Mehrnehad, der als Angehöriger der Baluchi-Minderheit und geschäftsführender Direktor der Jugendorganisation "
Drucksache 847/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... (1) Hat die Minderheit nach § 122 Abs. 2 verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, so sind diese entweder bereits mit der Einberufung oder andernfalls unverzüglich nach Zugang des Verlangens bekannt zu machen. § 121 Abs. 4 gilt sinngemäß; zudem gilt bei börsennotierten Gesellschaften § 121 Abs. 4a entsprechend. Bekanntmachung und Zuleitung haben dabei in gleicher Weise wie bei der Einberufung zu erfolgen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
§ 33a Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 37a Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung
§ 124 Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen. Vorschläge zur Beschlussfassung.
§ 124a Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
§ 128 Übermittlung der Mitteilungen.
§ 135 Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde
§ 183a Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung
§ 184 Anmeldung des Beschlusses
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwandlungsgesetzes
§ 321 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 5 Änderung der Aktionärsforumsverordnung
Artikel 6 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 54 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 7 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf-, Bußgeld und Schlussvorschriften.
Abschnitt 6 Zuständigkeits-,Straf-,Bußgeld- und Schlussvorschriften.
§ 37 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 13 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 14 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 15 Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 38
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu den Nummer n
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu den Nummern 8 bis 10
Zu Nummer 15
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 505: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) (NKR-Nr. 505)
Drucksache 479/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Verordnungsvorschlag das Ziel verfolgt wird, eine deregulierte Form der GmbH zu schaffen. Die ausgewogenen nationalen Kompromisse zwischen der Gestaltungsfreiheit und dem Schutz der Minderheitsgesellschafter sowie zwischen Unterstützung unternehmerischen Engagements und Schutz von Gläubigern und Arbeitnehmern werden in Frage gestellt.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
8. Zum Statut
9. Zur Gründung
- Grenzüberschreitender Sachverhalt
- Gründungsmöglichkeiten
- Name
- Nennung des Unternehmensgegenstands
- Zur Satzung
10. Zur Anmeldung
- Zur Online-Anmeldung
- Zum Registerverfahren
11. Zum Gläubigerschutzkonzept
- Allgemeines
- Zur Kapitalaufbringung
- Zur Kapitalerhaltung
12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten
- Änderungen im Leitungsorgan
- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen
13. Zum Gesellschaftsanteil
- Zum Verzeichnis der Anteilseigner
- Zur Anteilsabtretung
- Zum Ausschluss von Anteilseignern
- Zum Ausscheiden von Anteilseignern
- Zum zu entrichtenden Entgelt
- Zur Löschung von Anteilen
14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes
- Gefahr des Transparenzverlustes
- Zur Arbeitnehmermitbestimmung
- Zum Insolvenzrecht
- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung
- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung
- Zur Gefahr des Forum-Shopping
15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan
- Zu den Informationspflichten
- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification
- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane
16. Zur Haftung der Unternehmensleitung
17. Zur Vertretung gegenüber Dritten
18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen
19. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 18/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Gesetz)
... Ist Einstimmigkeit nicht möglich, so teilt die Facharbeitsgruppe etwaige Minderheitsmeinungen der betreffenden Vertreter mit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
Artikel 1 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Artikel 5 Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1
Artikel 6 Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Artikel 7 Facharbeitsgruppen
Artikel 8 Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung
Artikel 9 Übermittlung und Austausch von Informationen
Artikel 10 Besichtigungen und Zeugniserteilung
Artikel 11 Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen
Artikel 12 Verstöße
Artikel 13 Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen
Artikel 14 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 15 Verhältnis zum internationalen Seerecht
Artikel 16 Änderungen
Artikel 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Kündigung
Artikel 20 Verwahrer
Artikel 21 Sprachen
Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Anlage 2 Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags
Anlage 3 Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags
Anlage 4 Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme
Regel 1 Besichtigungen
Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei
Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
Anhang 1 zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.
Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme
Bestätigung betreffend die Spezifikation5
Anhang 2 zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
Denkschrift
I . Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001
Zur Präambel
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)
Drucksache 426/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... f) Minderheitenrechte
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Reformprozess - Weisenrat
2. Urteile
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
d Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
e Datenschutz
f Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Familienministerkonferenz
d European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung Demokratieerziehung
b Kultur
9. Medien
Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. – 30.06.2006
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2006
2. Reformprozess – insbesondere Zusatzprotokoll Nr. 14 und Weisenrat
3. Urteile
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Ausschuss für Familienrechtsfragen CJ-FA
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
e Lenkungsausschuss Gesundheit CDSP
f Soziale Kohäsion
h Tierschutz
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Jugend
8. Sport
9. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
10. Medien
Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2006
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Drucksache 362/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Neunzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (19. DA-ÄndVwV)
... Namensführung der Vertriebenen und Spätaussiedler sowie der Angehörigen nationaler Minderheiten; Angleichung von Namen
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Neunzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - 19. DA-ÄndVwV
3 I.
3 II.
3 III.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Einzelbegründung
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8a
Zu den Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu den Nummer n
Zu Nummer 25a
Zu Nummer 25b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 39
Zu den Nummer n
Zu Nummer 42
Zu Nummer 45
Zu den Nummer n
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: 19. allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden
Drucksache 923/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2007/2088(INI))
... 1. unterstützt uneingeschränkt die wichtigsten Ziele der ENP, die darauf abzielt, eine Zone des Wohlstands, der Stabilität und der Sicherheit zu schaffen, enge Beziehungen zu sowie zwischen unseren Nachbarstaaten aufzubauen und diese zur Fortsetzung der demokratischen Reformen zu verpflichten, die auf der Einhaltung der Menschenrechte, auf Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvollerer Staatsführung sowie nachhaltiger wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung beruhen; hebt hervor, dass der Förderung von Gleichberechtigung, insbesondere der Verbesserung der Rechte der Frauen, aber auch von Minderheiten, und der Fähigkeit der Nachbarländer, ethnische, religiöse oder soziale Konflikte mit friedlichen Mitteln zu überwinden, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
Drucksache 899/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zu Iran
... L. in der Erwägung, dass Minderheiten wegen ihres religiösen oder ethnischen Hintergrunds zunehmend diskriminiert und belästigt werden, insbesondere in den Grenzregionen (Kurdistan, Khuzestan, Sistan-Balutschistan, Aserbaidschan), einschließlich der fortdauernden Inhaftierung und der Verurteilung einiger ihrer Mitglieder zum Tode,
Drucksache 362/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Neunzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (19. DA-ÄndVwV)
... 3. der Name eines Vertriebenen oder Spätaussiedlers (§ 381), eines Angehörigen einer nationalen Minderheit (§ 381a) oder im Rahmen einer Angleichungserklärung (§ 381b) geändert wird.
1. Zu Abschnitt I Nr. 2a - neu - § 45 Abs. 1 Nr. 5 DA
2. Zu Abschnitt I Nr. 4a - neu - § 49 Abs. 4 Satz 2 DA
3. Zu Abschnitt I Nr.42 § 336 Abs. 1a DA
4. Zu Abschnitt I Nr. 51 - neu - § 401 Abs. 8 Nr. 3 DA
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... Diese Option würde jedoch zulassen, dass ein und dieselbe Rechtsperson – beispielsweise ein Pensionsfonds – eine Minderheitsbeteiligung ohne Kontrollrechte sowohl an einem Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber als auch an einem Versorgungsunternehmen hält. Ein solcher Minderheitsanteilseigner kann allerdings nicht in beiden Unternehmen über Sperrrechte verfügen und auch keine Mitglieder der Unternehmensorgane ernennen; auch darf niemand gleichzeitig Organen beider Unternehmen als Mitglied angehören. Die Option einer klaren eigentumsrechtlichen Trennung zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern und Versorgungsunternehmen ist die wirksamste und stabilste Lösung, wenn man eine effektive Entflechtung des Übertragungs-/Fernleitungsnetzes erreichen und den inhärenten Interessenkonflikt lösen will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 426/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... Der Bundesrat sieht in der vertieften Zusammenarbeit für beide Seiten einen hohen gegenseitigen Nutzen. Beide Organisationen verfügen in einer Reihe von Bereichen, vom Schutz der Minderheiten bis hin zur Bioethik, über gemeinsame Interessenslagen und Expertise, welche die Durchführung gemeinsamer Projekte wesentlich erleichtern dürfte. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit können darüber hinaus in Zukunft unnötige Doppelarbeit vermieden und Synergieeffekte erzielt werden.
Drucksache 780/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zur Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung (2007/2113(INI))
... 36. fordert die Mitgliedstaaten auf, jungen Frauen, insbesondere aus abgelegenen Regionen und aus Risikogruppen, wie Migrantinnen, Angehörigen von ethnischen Minderheiten, behinderten und wenig qualifizierten Frauen, den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die bewährten Verfahren in diesem Bereich zu ermitteln und auszutauschen, und ruft die Sozialpartner sowie private und öffentliche Unternehmen nachdrücklich auf, alle Arten der Diskriminierung zu beseitigen und aktiv zur Bereitstellung von betrieblicher Ausbildung durch den Abbau aller altersbedingten Beschränkungen beizutragen sowie Bildungsurlaub für Benachteiligte zu unterstützen;
Effizienz und Gerechtigkeit im Bereich lebenslanges Lernen
Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen
Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen
Primar - und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern
Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern
Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern
Maßnahmen der Europäischen Union
Drucksache 405/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Fortschrittsbericht über Kroatien 2006 (2006/2288(INI))
... e) stellt fest, dass ein geeigneter Rechtsrahmen für den Schutz von Minderheiten sowie ein sichtbares Engagement für die Integrierung von Minderheiten in das politische System vorhanden sind; erinnert daran, dass es wichtig ist, eine angemessene Vertretung dieser Minderheiten im öffentlichen Dienst, bei der Polizei und im Justizwesen und ihre Gleichbehandlung in Bezug auf Eigentums- und Wirtschaftsfragen zu gewährleisten; fordert, dass auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung ein konkreter Aktionsplan für die Erzielung einer proportionalen Vertretung der Minderheiten gemäß den Bestimmungen des Verfassungsgesetzes und mit angemessenen Kontrollbestimmungen entwickelt wird;
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... Diese Option würde jedoch zulassen, dass ein und dieselbe Rechtsperson – beispielsweise ein Pensionsfonds – eine Minderheitsbeteiligung ohne Kontrollrechte sowohl an einem Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber als auch an einem Versorgungsunternehmen hält. Ein solcher Minderheitsanteilseigner kann allerdings nicht in beiden Unternehmen über Sperrrechte verfügen und auch keine Mitglieder der Unternehmensorgane ernennen; auch darf niemand gleichzeitig Organen beider Unternehmen als Mitglied angehören. Die Option einer klaren eigentumsrechtlichen Trennung zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern und Versorgungsunternehmen ist die wirksamste und stabilste Lösung, wenn man eine effektive Entflechtung des Übertragungs-/Fernleitungsnetzes erreichen und den inhärenten Interessenkonflikt lösen will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 890/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei
... " gegenüber Folter sowie des Schutzes der Minderheitenrechte, der religiösen und der kulturellen Rechte notwendig sind; wartet vor einer Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser Reformen die Ergebnisse der intensiven Überwachung der politischen Kriterien ab, die die Kommission im Rahmen ihrer letzten Erweiterungsstrategie angekündigt hat; fordert die Kommission auf, diese Ergebnisse in ihrem nächsten Fortschrittsbericht zu veröffentlichen
Drucksache 641/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft KOM (2007) 498 endg.; Ratsdok. 12772/07
... In einer Reihe von Ländern ist die soziale Eingliederung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder aus benachteiligten Minderheiten (insbesondere Roma) bisher noch nicht gelungen. Auch wegen des oft niedrigen sozioökonomischen Status ihrer Eltern machen diese jungen Menschen einen großen Teil der benachteiligten Jugendlichen aus, verlassen sehr viel öfter vorzeitig die Schule und besitzen häufig geringere Lesefähigkeiten. Das Risiko der Nichterwerbstätigkeit ist für junge Menschen aus ethnischen Minderheiten in einigen Ländern um ein Drittel höher als für die Mehrheit der Jugendlichen.
Mitteilung
1. Hintergrund
2. Bessere und mehr Bildung für alle jungen Menschen
3. Jugend und Beschäftigung: Eine Herausforderung für Europa
3.1. Arbeitslose Jugendliche: eine ungenutzte Ressource12
3.2. Verbesserung des Übergangs junger Menschen in den Arbeitsmarkt: Flexicurity
3.3. Förderung des Unternehmertums
4. Das Potential Aller umfassend nutzen
4.1. Soziale Eingliederung
4.2. Geschlechtsspezifische Ungleichgewichte
4.3. Bessere Gesundheit
5. Aktive junge Bürger
5.1. Beteiligung junger Menschen
5.2. Freiwillige Aktivitäten
5.3. Junge Menschen und die EU: Intensivere Partnerschaft
6. Schlussfolgerungen
Technischer Anhang: Liste der Referenzdokumente in chronologischer Reihenfolge
Drucksache 914/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2007 zu der Rolle des Sports in der Erziehung (2007/2086 (INI))
... C. in der Erwägung, dass Schulsport und Sport allgemein zu den wichtigsten Instrumenten der gesellschaftlichen Integration zählen, während die volle Teilnahme am Sportunterricht für einige Minderheiten- und Religionsgemeinschaften sowie für Kinder mit Behinderungen jedoch in vielen Fällen nicht gewährleistet wird und zahlreiche schwer zu lösende Probleme aufwirft,
Drucksache 918/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zum Gipfeltreffen EU/Russland
... 9. fordert eine Intensivierung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland und verlangt, dass dieser Prozess für wirkungsvolle Beiträge des Europäischen Parlaments, der Staatsduma sowie der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsorganisationen geöffnet wird; fordert, dass das Thema der Lage der Minderheiten in Russland auf die Tagesordnung des Menschenrechtsdialogs gesetzt wird fordert Russland auf, seinen Verpflichtungen als Mitglied des Europarats, einschließlich der Achtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Demonstrationen, in vollem Umfang nachzukommen;
Drucksache 494/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu einem Regelungsrahmen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familienleben und Studienzeiten für junge Frauen in der Europäischen Union (2006/2276(INI))
... H. in der Erwägung, dass der Zugang zur Hochschulbildung für Mädchen und junge Frauen, die nationalen Minderheiten angehören, oder für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund besonders beschränkt ist und/oder oft durch Diskriminierung und Ausgrenzung in den Schulen gekennzeichnet ist,
Drucksache 895/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zum Stand der Beziehungen EU-Afrika (2007/2002(INI))
... 91. unterstreicht, dass nachhaltige Entwicklung nur möglich ist, wenn sie Entwicklung für alle bedeutet, einschließlich Frauen, Minderheiten und gefährdete Gruppen;
Drucksache 762/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... (24) Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Meinung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und insbesondere nach Maßgabe der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft17 und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf18 durchführen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 , 9 und 10
Artikel 8 , 11 und 12
Artikel 13 , 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18 , 19, 20 und 21
Kapitel VI
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Günstigere Bestimmungen
Kapitel II Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausnahmeregelungen
Artikel 7 Zulassungsquoten
Kapitel III EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz
Artikel 8 EU-Blue-Card
Artikel 9 Ablehnungsgründe
Artikel 10 Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card
Artikel 11 Zulassungsanträge
Artikel 12 Verfahrensgarantien
Kapitel IV Rechte
Artikel 13 Zugang zum Arbeitsmarkt
Artikel 14 Befristete Arbeitslosigkeit
Artikel 15 Gleichbehandlung
Artikel 16 Familienangehörige
Artikel 17 Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card
Artikel 18 Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber
Kapitel V Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 19 Bedingungen
Artikel 20 Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber
Artikel 21 Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 22 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 23 Berichte
Artikel 24 Anlaufstellen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 694/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zu der Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen (2007/2001(INI))
... 56. vertritt die Ansicht, dass die bei den bisherigen Gesprächsrunden mit China behandelten Themen wie die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen, die Reform des Strafrechts, einschließlich der Abschaffung der Todesstrafe und des Systems der Umerziehung durch Arbeit, die Meinungsfreiheit, insbesondere im Internet, die Pressefreiheit, die Gewissensfreiheit, die Gedankenfreiheit und die Religionsfreiheit, die Situation der Minderheiten in Tibet und Xinjiang sowie der Mongolei, die Freilassung der Personen, die nach den Ereignissen auf dem Tiananmen-Platz verhaftet wurden, die Arbeitnehmerrechte und andere Rechte im Rahmen des Dialogs mit China weiter behandelt werden sollten und dass dabei besonders die Anwendung der in den vorangegangenen Dialogen und Konferenzen über Rechtsfragen erarbeiteten Empfehlungen zur Sprache gebracht werden sollte; fordert den Rat in diesem Sinne auf, eine Verlängerung des Dialogs zu erwägen und sich mehr Zeit für die Erörterung der ausgewählten Themen zu nehmen;
A. Verstärkung der Kohärenz der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Organen
Empfehlungen an den Rat
Empfehlungen an die Kommission
Verstärkte Koordinierung mit anderen Staaten und internationalen Organisationen
B. Verstärkung der Transparenz und Öffentlichkeitswirkung von Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen
C. Stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments
D. Funktionsweise der einzelnen Formen der Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen
1. Strukturierte Dialoge
– Der strukturierte Dialog mit China:
– Der strukturierte Dialog mit dem Iran:
2. Konsultationen mit Russland:
3. Dialoge im Rahmen eines Abkommens
– Dialoge im Rahmen des Abkommens von Cotonou
– Dialoge mit Zentralasien
– Dialoge auf der Grundlage eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens im Rahmen der Nachbarschaftspolitik
– Dialoge mit Lateinamerika
– Dialoge auf der Grundlage von Handels- und Kooperationsabkommen
4. Ad-hoc-Dialoge
5. Dialoge mit gleich gesinnten Ländern Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Neuseeland
6. Politische Dialoge mit Drittländern, in die der Aspekt der Menschenrechte aufgenommen werden soll
Rechte der Frau in Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... Diese Option würde jedoch zulassen, dass ein und dieselbe Rechtsperson – beispielsweise ein Pensionsfonds – eine Minderheitsbeteiligung ohne Kontrollrechte sowohl an einem Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber als auch an einem Versorgungsunternehmen hält. Ein solcher Minderheitsanteilseigner kann allerdings nicht in beiden Unternehmen über Sperrrechte verfügen und auch keine Mitglieder der Unternehmensorgane ernennen; auch darf niemand gleichzeitig Organen beider Unternehmen als Mitglied angehören. Die Option einer klaren eigentumsrechtlichen Trennung zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern und Versorgungsunternehmen ist die wirksamste und stabilste Lösung, wenn man eine effektive Entflechtung des Übertragungs-/Fernleitungsnetzes erreichen und den inhärenten Interessenkonflikt lösen will.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 354/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... § 50 Minderheitsrechte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)
§ 1 Umstellung auf Euro
§ 2 Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
§ 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 7 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 13 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 14 Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Kostenordnung
Artikel 16 Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 20 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 22 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 23 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 24 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 25 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 1 Nr. 50)
Anlage 1 (zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag
§ 1 Firma
§ 2 Sitz
§ 3 Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4
§ 4 Stammkapital
§ 5 Geschäftsanteile
§ 6 Vertretung
§ 7 Gründungsaufwand
3 Hinweise:
Anlage 2 (zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung
Anlage 2 (zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Satz 2 - neu -
Zu Satz 3 - neu -
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Artikel 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Satz 3 - neu -
Zu Satz 4 - neu -
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu § 6
Zu § 6a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 10
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 17
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Drucksache 894/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 an den Rat zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien (2007/2126(INI))
... 12. begrüßt, dass Serbien eine neue Verfassung hat, die positive rechtliche Bestimmungen über die Menschenrechte enthält; stellt jedoch fest, dass der Rechtsrahmen für den Minderheitenschutz weiter verbessert werden muss; ist besorgt angesichts problematischer Bestimmungen wie etwa über das Verfahren zur Ernennung, Beförderung und Amtsenthebung von Richtern und Staatsanwälten und des Mangels an angemessener Anhörung der Öffentlichkeit oder an parlamentarischer Debatte während ihrer Ausarbeitung; fordert die serbischen Behörden auf, in Erwägung zu ziehen den Umfang der territorialen Dezentralisierung, insbesondere in Bezug auf die Provinz Vojvodina auszudehnen;
Drucksache 901/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... Aktienrechtliche Streitigkeiten sind für die Gesellschaft sowie ihre Aktionäre, Arbeitnehmer und Kreditgeber, aber auch für die Gesamtwirtschaft von besonders großer Bedeutung. Bei den in der Praxis immer häufiger anzutreffenden Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen ist allerdings zu beobachten, dass so genannte Berufskläger die aus der Blockadewirkung von Beschlussmängelklagen folgende Zwangslage ausnutzen, um sich ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen. Die zur Eindämmung missbräuchlicher Aktionärsklagen gedachte Auslagerung der Streitigkeiten über die Angemessenheit von Ausgleichsleistungen von Minderheitsaktionären in das Spruchverfahren erleichtert zwar die Eintragung der zu Grunde liegenden Umstrukturierungsmaßnahmen in das Handelsregister.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 3 Verfahren vor den Oberlandesgerichten
§ 510c Anzuwendende Vorschriften
§ 510d Entscheidender Richter
§ 510e Vorbereitender Einzelrichter
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
§ 51c
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 567/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Minderheitsbeteiligungen von Business Angels spielen in Deutschland bei der Finanzierung junger Unternehmen in den Phasen Seed und Startup eine wesentliche Rolle. Die undifferenzierte Erhöhung des Freibetrags auf 20.000 Euro begünstigt allerdings nicht nur Business Angels, sondern alle Veräußerungsvorgänge bei wesentlichen Beteiligungen. Insofern ist die Maßnahme mit massiven Streuverlusten verbunden und wird trotzdem - da sich bei einer durchschnittlichen Beteiligungsquote von 10 % ein faktischer Freibetrag von lediglich 2.000 Euro ergibt - aus Sicht der eigentlichen Zielgruppe eine nur geringe Anreizwirkung entfalten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG
6. Zu Artikel 1 § 5 WKBG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG
8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG
9. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 § 11 WKBG
11. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 19 WKBG
13. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG
14. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 9 UBGG
15. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG
16. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 Satz 3 - neu - EStG
17. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG
18. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG
19. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG Nr. 2 Buchstabe a § 34 Abs. 6 Satz 5 und 6 KStG
20. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG
21. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 593/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... 4. qualifizierte Minderheit im 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, bestehend aus 3 Abgeordneten
Drucksache 783/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2007 (2007/2065(INI))
... 22. fordert, der Situation von ethnischen Minderheiten angehörenden sowie eingewanderten Frauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da ihre Ausgrenzung durch Mehrfachdiskriminierung sowohl außerhalb als auch innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaften noch verstärkt wird; empfiehlt die Annahme nationaler integrierter Aktionspläne mit dem Ziel, Mehrfachdiskriminierung wirksam zu bekämpfen, insbesondere in den Fällen, in denen sich in einem bestimmten Mitgliedstaat verschiedene Gremien mit Diskriminierungsfragen befassen;
Drucksache 865/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 24. Zur Herstellung eines leistungs- und wettbewerbsfähigen europäischen Markts sind Vereinfachungen für diese Unternehmen wünschenswert, ohne dass dabei allerdings der Gläubiger- und der Minderheitenschutz aus den Augen verloren werden darf.
Drucksache 415/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus KOM (2007) 298 endg.; Ratsdok. 10515/07
... (12) Die vorliegende Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten, Grundfreiheiten und Grundsätzen, die insbesondere mit der EU-Grundrechtscharta anerkannt wurden. Gemäß dem in der Charta verankerten Diskriminierungsverbot setzen die Mitgliedstaaten die vorliegende Richtlinie ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung der Personen, auf die diese Richtlinie Anwendung finden, um.
Begründung
1 Hintergrund
• Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags
• Hintergrund
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
3 Rechtliche Aspekte
Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates
Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im ersten Mitgliedstaat
Aufenthalt und Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem zweiten Mitgliedstaat
Keine Gemeinschaftsregelung zum Übergang der Verantwortung für den Schutz im Rahmen der geänderten Richtlinie 2003/109/EG
Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung durch den zweiten Mitgliedstaat
4 Rechtsgrundlage
5 Subsidiaritätsprinzip
6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
7 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Änderung von Artikel 2
Änderung von Artikel 3
Änderung von Artikel 4
Änderung von Artikel 8
Änderung von Artikel 11
Änderung der Artikel 12 und 22
Änderung von Artikel 25
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 686/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (2007/2095(INI))
... 10. erachtet es als allgemeine Regel, dass jede Folgenabschätzung alle möglichen erheblichen Auswirkungen eines Maßnahmenvorschlags auf die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft berücksichtigen muss und dass überdies, wann immer es möglich ist und mit dem entsprechenden Rechtsbereich im Einklang steht, jede Folgenabschätzung auch alle erheblichen Auswirkungen auf schutzbedürftige oder Minderheitengruppen sowie Gleichstellungsaspekte und weitere sensible Zielgruppen, z.B. ethnische Minderheiten, Eltern, die Kinder erziehen, alte und dauerhaft kranke Menschen und Behinderte ("
Drucksache 860/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme KOM (2007) 709 endg.; Ratsdok. 14526/07
... Der Verhaltenskodex erwies sich bei der Verhinderung des wettbewerbswidrigen Missbrauchs von Marktmacht als wirksam, zieht jedoch auch unbeabsichtigte Folgen nach sich, da er den sich wandelnden Marktbedingungen immer weniger gerecht wird. Erstens haben viele Luftfahrtunternehmen ihre Beteiligung an CRS veräußert. An drei der vier CRS ist zwischenzeitlich kein Luftfahrtunternehmen mehr beteiligt, während am vierten drei Luftfahrtunternehmen lediglich Minderheitsbeteiligungen halten. Zweitens haben die Verbraucher heute dank der Entwicklung alternativer Vertriebskanäle wie der Websites oder der Callcenter der Luftfahrtunternehmen Zugang zu vielfältigen Informationen und Buchungsmöglichkeiten für Luftverkehrsdienste. Ungefähr 40 % aller Flugscheine in der EU werden über alternative Vertriebswege gebucht, ca. 60 % über Reisebüros und CRS.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
5 Schutzmaßnahmen
5 Schienenverkehrsdienste
Abschnitt 1 Eingangsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Verhaltensregeln für Systemverkäufer
Artikel 3 Beziehungen zu Anbietern von Verkehrsdiensten
Artikel 4 Vertriebseinrichtungen
Artikel 5 Anzeigen
Artikel 6 Beziehungen zu abonnierten Nutzern
Artikel 7 Marketingdatenbänder (MIDT)
Artikel 8 Gleichbehandlung in Drittstaaten
Abschnitt 3 Verhaltensregeln für Anbieter von Verkehrsdiensten
Artikel 9 Von teilnehmenden Verkehrsunternehmen bereitgestellte Daten
Artikel 10 Besondere Vorschriften für Mutterunternehmen
Abschnitt 4 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11
Abschnitt 5 Verstöße und Sanktionen
Artikel 12 Verstöße
Artikel 13 Ermittlungsbefugnisse
Artikel 14 Geldbußen
Artikel 15 Verfahren
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Artikel 16 Aufhebung
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang I Vorschriften für Hauptanzeigen
Anhang II Entsprechungstabelle
Drucksache 616/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zu dem Fortschrittsbericht über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2006 (2006/2289(INI))
... 4. stellt mit Genugtuung fest, dass nach dem nationalen Konflikt von 2001 in guter Zusammenarbeit mit der Europäischen Union über das Rahmenabkommen von Ohrid durch eine verstärkte Verwendung der Minderheitensprachen im Verwaltungs- und Bildungswesen, eine territoriale Neuordnung der Gemeindebezirke und durch die Anwendung des Grundsatzes der doppelten Mehrheit (Badinter-Grundsatz), mit denen der Standpunkt der Bevölkerungsgruppen, die nicht der Mehrheit angehören, in der parlamentarischen Beschlussfassung geschützt wird, Lösungen für ein friedliches, auf Gleichheit beruhendes Zusammenleben aller Bürger, ungeachtet ihres ethnischen Hintergrunds, gefunden wurden; nimmt zur Kenntnis, dass 2007 eine Einigung über die nationalen Feiertage der verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen erzielt wurde;
Drucksache 618/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (2007/2015(INI))
... a) seine ukrainischen Partner auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, die Grundlagen der liberalen Demokratie weiter zu festigen, insbesondere ein stabiles Verfassungssystem, den Schutz der Menschenrechte und der individuellen Freiheiten, darunter die Rechte von Minderheiten, die Stärkung der demokratischen Kontrollmechanismen, einschließlich einer starken Zivilgesellschaft, und die stabile Verankerung der Rechtsstaatlichkeit; erinnert in diesem Zusammenhang an die Empfehlungen in den Stellungnahmen der Venedig-Kommission zur Ukraine, von denen viele noch umgesetzt werden müssen;
Drucksache 932/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) KOM (2007) 797 endg.; Ratsdok. 16600/07
... • Überwindung von Diskriminierungen und Förderung der Integration von Zuwanderern sowie der Eingliederung ethnischer Minderheiten in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt;
Begründung
1. Einleitung
2. Ein europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
2.1. Allgemeine Ziele
2.2. Spezielle Ziele - Anerkennung - Identifizierung - Zusammenhalt - Engagement
2.3. Umsetzung von Maßnahmen
2.4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern
3. Komplementarität
4. Zusätzlicher Nutzen auf EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
5. Externe Anhörung
6. Folgenabschätzung
7. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Artikel
Vorschlag
Artikel 1 Das Europäische Jahr
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 4 Gender Mainstreaming
Artikel 5 Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene
Artikel 6 Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene
Artikel 7 Ausschuss
Artikel 8 Finanzvorschriften
Artikel 9 Antrags- und Auswahlverfahren
Artikel 10 Kohärenz und Komplementarität
Artikel 11 Teilnehmerländer
Artikel 12 Budget
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 15 Begleitung und Evaluierung
Artikel 16
Anhang Nähere Angaben zu den Maßnahmen gemäß Artikel 3
I. Gemeinschaftsweite Massnahmen
1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen
2. Informations- und Werbekampagnen, die u. a. Folgendes einschließen:
3. Sonstige Maßnahmen
4. Finanzierung Finanzmittel können bereitgestellt werden für:
II. Kofinanzierung von Massnahmen auf nationaler Ebene
III. Massnahmen, die nicht aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union gefördert werden können
IV. Prioritäten für das europäische Jahr
Drucksache 120/07
... Es handelt sich um eine bloße Folgeänderung zu Nummer 2 b) bb). Nachdem innerhalb der Europäischen Union künftig auch ohne vorheriges Inlandsstudium volle Auslandsstudiengänge gefördert werden können, ist die Sonderregelung, die den Angehörigen der dänischen Minderheit bislang den Besuch einer in Dänemark gelegenen Ausbildungsstätte ermöglicht hat, überflüssig geworden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 4 Auflösung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Auflösung des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 6 Auflösung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Auflösung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 8 Auflösung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 9 Auflösung des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
Artikel 12 Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen, die zum 1. September 2009 wirksam werden
Artikel 13 Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren
Artikel 14 Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren
Artikel 15 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau
1. Auswirkungen durch Änderungen des BAföG
2. Auswirkungen durch Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Drucksache 275/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... Die Streichung der erheblichen Gefahren für die öffentliche Ordnung ist abzulehnen. Aus fachlicher Sicht ist die Verwendung von Daten aus dem Bereich der Strafverfolgung auch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung notwendig. Bei einer Streichung drohen sicherheitsrechtliche Lücken. Die Bedeutung der Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Ordnung ist in den vergangenen Jahren wiederholt bestätigt worden. Exemplarisch zu nennen sind Maßnahmen gegen die öffentliche Verletzung oder Herabwürdigung von Minderheiten, des religiösen Gefühls von Personen, wenn dies den inneren Frieden im Staat zu stören droht, oder die Identifizierung unbekannter Toter nach Naturkatastrophen. In diesen Bereichen kann eine Datenübermittlung erforderlich werden. Nachdem es sich um erhebliche Gefahren handeln muss, ist - wie auch nach bisheriger Rechtslage - gewährleistet, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Die öffentliche Ordnung ist Bestandteil der verfassungsrechtlichen Werteordnung (vgl. Artikel 13 Abs. 7 GG) und damit ein schützenswertes Gut, das im Bereich der Gefahrenabwehr nicht ohne durchgreifende Begründung außen vor bleiben kann.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO Nr. 7 § 100a Abs. 4 Satz 3 und 4 StPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 StPO
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j und o1 - neu - StPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o1 - neu - StPO
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO
14. Begründung:
15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO
16. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO
20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO
21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO
22. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 5 und 6 StPO Artikel 1 Nr. 10 § 100e Abs. 1 StPO Artikel 9 § 12 Abs. 1 EGStPO
23. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO
24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 3 StPO
25. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100f Abs. 1a - neu -, 2 und 4, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 StPO
26. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 1 StPO
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO
28. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StPO
29. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO
30. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO
31. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Nr. 3 und 6 StPO
32. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO
33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO
34. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO
35. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO
36. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 4 StPO
37. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
38. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 95 Abs. 4 Satz 1 TKG
39. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG
40. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 110 Abs. 9 TKG
41. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG
42. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c1 - neu - § 111 Abs. 3a - neu - TKG Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 149 Abs. 1 Nr. 29a - neu - TKG
43. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - TKG
44. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 1 Satz 1 TKG
45. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG
46. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG
47. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG
48. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 TKG
49. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
50. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG
51. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
52. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO
53. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV
54. Zu Artikel 16 Inkrafttreten
55. Zu Artikel 16 Inkrafttreten
56. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Drucksache 500/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms (2006/2111(INI))
... 40. stellt fest, dass in der Zusammenarbeit EU-Russland erhebliche Verbesserungen erforderlich sind, um die Quellen für Instabilität in der Europäischen Union und im ENP-Raum, wie die festgefahrenen Konflikte in Moldau und Georgien und die gewaltsamen radikalen Tendenzen unter den russischen Minderheiten in den EU-Mitgliedstaaten, zu minimieren;
Empfehlungen, die dem Rat und der Kommission zur Prüfung unterbreitet werden
Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht in der Außendimension des RFSR
Zu den Hauptzielen der Strategie
Stärkung von Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten
Ein hohes Maß an Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität für Unionsbürger
Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und Sicherung der Grenzen
Stärkung der internationalen Solidarität im Bereich der Migrations-, Rückübernahme- und Asylpolitik
Drucksache 426/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass im Mai 2007 die langwierigen Verhandlungen über ein Memorandum of Understanding (MoU) zwischen Europarat und EU zum Abschluss gebracht werden konnten. Er sieht darin die Voraussetzung dafür, die Zusammenarbeit zwischen Europarat und EU insbesondere in den Bereichen der Förderung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit und der Bekämpfung von Terrorismus, Korruption und organisiertem Verbrechen zu intensivieren. Der Bundesrat sieht in der vertieften Zusammenarbeit für beide Seiten einen hohen gegenseitigen Nutzen. Beide Organisationen verfügen in einer Reihe von Bereichen, vom Schutz der Minderheiten bis hin zur Bioethik, über gemeinsame Interessenslagen und Expertise, welche die Durchführung gemeinsamer Projekte wesentlich erleichtern dürfte. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit können darüber hinaus in Zukunft unnötige Doppelarbeit vermieden und Synergieeffekte erzielt werden.
Drucksache 865/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... Zur Herstellung eines leistungs- und wettbewerbsfähigen europäischen Markts sind Vereinfachungen für diese Unternehmen wünschenswert, ohne dass dabei allerdings der Gläubiger- und der Minderheitenschutz aus den Augen verloren werden darf.
Drucksache 408/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2020(INI))
... 81. betont, dass der Menschenrechtsdialog EU-China erheblich verstärkt und verbessert werden muss; erkennt die Tatsache an, dass China jetzt beschlossen hat, alle Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, durch den Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen; ist aber weiterhin besorgt darüber, dass China immer noch die Mehrzahl der Hinrichtungen weltweit vollstreckt; betont, dass die Bilanz Chinas im Bereich der Menschenrechte noch Anlass zu sehr großer Besorgnis gibt; fordert den Rat auf, dem Parlament in öffentlicher Sitzung im Anschluss an die Aussprachen ausführlicher Bericht zu erstatten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es wichtig ist, Punkte zu bekräftigen, die in früheren Dialogen erörtert wurden; unterstützt die Kommission und den Rat bei ihren derzeitigen Überlegungen darüber, wie der Dialog verbessert werden kann; stellt fest, dass es trotz bedeutender wirtschaftlicher Reformen in politischer Hinsicht sowie im Bereich der Menschenrechte immer noch Anlass zu Besorgnis gibt, z.B. was Gefängnisstrafen aus politischen Gründen, Zwangsarbeit, Meinungs- und Religionsfreiheit, die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten, das Lagersystem Laogai und die mutmaßliche illegale Entnahme von Organen betrifft; verweist darauf, dass solche Anliegen im Vorfeld der Olympischen Spiele in Beijing verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden müssen; fordert die EU mit Nachdruck auf zu gewährleisten, dass ihre Handelsbeziehungen zu China mit der Verbesserung der Lage der Menschenrechte einhergehen, und fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, eine umfassende Bewertung der Menschenrechtslage vorzunehmen, bevor ein neues Partnerschafts- und Kooperationsrahmenabkommen abgeschlossen wird; fordert den Rat und die Kommission auf, die Tibet-Frage anzusprechen und die Stärkung des Dialogs zwischen der chinesischen Regierung und den Gesandten des Dalai Lama aktiv zu unterstützen;
Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt von Rat und Kommission erstellt
Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften
Die Außenhilfeprogramme der Kommission Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR
Hilfsprogramme allgemein
Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen Mainstreaming
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen
Drucksache 489/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... (17) Im Rahmen ihres Fahrplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 fördert die Kommission die Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Aspekten bei allen sportbezogenen Aktivitäten, mit besonderer Berücksichtigung von Zuwandererfrauen und ethnischen Minderheiten zugehörigen Frauen, dem Zugang von Frauen zu Entscheidungspositionen im Sport und der Sportberichterstattung über Frauen.
1. Einleitung
2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports
2.1 Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch körperliche Aktivität
2.2 Gemeinsam gegen Doping
2.3 Ausweitung der Rolle des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung
2.4 Förderung von Ehrenamt und aktiver Bürgerschaft durch den Sport
2.5 Nutzung des Potenzials des Sports für die soziale Eingliederung, die Integration und die Chancengleichheit
2.6 Besserer Schutz und bessere Bekämpfung von Rassismus und Gewalt
2.7 Förderung unserer Werte in anderen Teilen der Welt
2.8 Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.1 Umstellung auf eine evidenzbasierte Sportpolitik
3.2 Bessere Absicherung der öffentlichen Unterstützung für den Sport
4. Die Organisation des Sports
4.1 Die Besonderheit des Sports
4.2 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
4.3 Transfers
4.4 Spieleragenten
4.5 Schutz von Minderjährigen
4.6 Korruption, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität
4.7 Lizenzvergabesysteme für Vereine
4.8 Medien
5. Folgemassnahmen
5.1 Strukturierter Dialog
5.2 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
5.3 Sozialer Dialog
6. Fazit
Drucksache 454/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Thema "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern " (2006/2240(INI))
... K. in der Erwägung, dass die Wahrung der kulturellen Vielfalt, eine faire Globalisierung und die Ziele einer produktiven Vollbeschäftigung und menschenwürdigen Arbeit für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Frauen, junger und älterer Arbeitnehmer, kultureller und indigener Minderheiten, Migranten, Menschen mit geringen Qualifikationen oder solchen, die in rückständigen und benachteiligten Gebieten leben, die Hauptinstrumente zur Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung sind,
Drucksache 826/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken KOM (2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07
... • Empfänger der PNR-Daten: Die Mehrheit der Mitgliedstaaten plädierte dafür, dass die Daten von einer nationalen zentralen Stelle entgegengenommen werden, die von jedem einzelnen Mitgliedstaat bestimmt wird, während eine Minderheit eine Zentralstelle auf EUEbene befürwortete, in der die Daten der Fluggesellschaften aus allen Mitgliedstaaten zusammenlaufen.
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Informationen
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Zuständige Behörden
Artikel 5 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 6 Datenmittler
Artikel 7 Datenaustausch
Artikel 8 Datenübermittlung an Drittstaaten
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen
Kapitel III Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Datensicherheit
Kapitel IV Komitologie
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Verfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 16 Durchführung
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang PNR-Daten gemäß Artikel 2
Angaben für alle Fluggäste
Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren
Drucksache 901/07
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... Die zur Eindämmung missbräuchlicher Aktionärsklagen gedachte Auslagerung der Streitigkeiten über die Angemessenheit von Ausgleichsleistungen von Minderheitsaktionären in das Spruchverfahren erleichtert zwar die Eintragung der zugrunde liegenden Umstrukturierungsmaßnahmen in das Handelsregister. Wegen der teils langen Dauer der Spruchverfahren werden unternehmerische Entscheidungen aber durch - mitunter jahrelange -Ungewissheit über das Erfordernis zusätzlicher Abfindungszahlungen in mehrstelliger Millionenhöhe blockiert. Dies beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummern 4 bis 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 362/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Neunzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (19. DA-ÄndVwV)
... 3. der Name eines Vertriebenen oder Spätaussiedlers (§ 381), eines Angehörigen einer nationalen Minderheit (§ 381a) oder im Rahmen einer Angleichungserklärung (§ 381b) geändert wird.
1. Zu Abschnitt I Nr. 2a - neu - § 45 Abs. 1 Nr. 5 DA
2. Zu Abschnitt I Nr. 4a - neu - § 49 Abs. 4 Satz 2 DA
3. Zu Abschnitt I Nr.42 § 336 Abs. 1a DA
4. Zu Abschnitt I Nr. 51 - neu - § 401 Abs. 8 Nr. 3 DA
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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