Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006

Auswärtiges Amt Berlin, den 19. Juni 2007
Staatsminister im Auswärtigen Amt

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

als Anlage übersende ich Ihnen die

Berichte der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 *) sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006.**)

Grundlage für die Erstellung der halbjährlichen Berichte der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats sind die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 19. Oktober 1966 und vom 20. April 1967 (BT-Drs. V/1010 und V/1653).

Sofern seitens der Fraktionen im Deutschen Bundestag keine Bedenken erhoben werden ist beabsichtigt, die Halbjahresberichte ab 2007 in einem Jahresbericht zusammenzufassen.

Der Bericht wird dem Beschluss der Europakonferenz vom 8./9. Juni 1993 in Mainz entsprechend auch an den Bundesrat übermittelt.


Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler

Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

Das erste Halbjahr 2006 noch unter Vorsitz Rumäniens (Januar bis Mai) und dann Russlands (Mai bis November) war weiterhin geprägt durch die Umsetzung des vom Warschauer Europaratsgipfel im Jahr 2005 verabschiedeten Aktionsplans. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildete dabei die Erörterung des im April 2006 von dem luxemburgischen Ministerpräsident Jean-Claude Juncker vorgestellten Berichts mit Empfehlungen zur künftigen Struktur der Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union. Der Bericht, für dessen Erstellung Ministerpräsident Juncker in Warschau mandatiert worden war, fordert im Ergebnis eine engere Verzahnung zwischen den beiden Organisationen entsprechend ihrer jeweiligen Kernkompetenzen mit dem Ziel einer effektiveren Förderung der Menschenrechte sowie von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa.

Gleichzeitig wurden die Verhandlungen über das vom Warschauer Gipfel geforderte Memorandum of Understanding zur Verbesserung der Kooperation zwischen Europarat und Europäischer Union zunächst durch den rumänischen und dann durch den russischen Europaratsvorsitz vorangetrieben. Die Gespräche erwiesen sich als schwierig, da komplizierte Rechtsfragen im Bereich zwischen dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union und dem Regelwerk des Europarats berührt sind.

Breiten Raum nahm darüber hinaus die Diskussion zu den Medienberichten über angebliche CIA-Gefangenenflüge und geheime amerikanische Haftanstalten in Europa ein. Anfang März veröffentlichte Generalsekretär Davis die Antworten der Mitgliedstaaten auf seine Anfrage nach Art. 52 Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vom November 2005. Der Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Dick Marty, legte im Juni seinen Bericht zu dem Themenkomplex vor.

Die Überwachung der Beitrittsverpflichtungen gegenüber Bosnien und Herzegowina, Serbien sowie den jüngsten Europaratsmitgliedern im Kaukasus, Armenien, Aserbaidschan und Georgien, wurde fortgesetzt. Schwerpunkt waren dabei die Förderung des Aufbaus einer unabhängigen Justiz und eines demokratischen Rechtssystems sowie der Kampf gegen die Korruption.

Montenegro stellte nach dem Unabhängigkeitsreferendum im Juni 2006 den Antrag auf Mitgliedschaft als 47. Staat im Europarat.

II. Generalsekretär

Generalsekretär Davis orientiert seine Tätigkeit an den beim Warschauer Gipfel 2005 gesetzten Prioritäten, d. h. insbesondere setzt er sich für eine Verbesserung der Kooperation des Europarats mit anderen internationalen Organisationen (vor allem mit der EU, dem neu gegründeten Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und der OSZE), die Stärkung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Modernisierung der Strukturen des Europarats ein.

Im Juni 2006 legte der Generalsekretär die Ergebnisse seiner Anfrage nach Art. 52 EMRK zu den rechtlichen Aspekten möglicher problematischer US-Flugbewegungen in Europa vor. Der Generalsekretär hatte die Regierungen der Europaratsmitgliedstaaten gebeten, darzulegen, inwiefern die nationale Gesetzgebung ausreichenden Schutz gegen mögliche Menschenrechtsverletzungen gewähre. Auf der Basis der Antworten der Mitgliedstaaten stellte der Generalsekretär am 14.06.2006 fest, dass die vorhandenen Kontrollsysteme nicht immer ausreichend seien um Verletzungen der Menschenrechtskonvention zu verhindern.

Im Rahmen der 116. Sitzung des Ministerkomitees am 18. Mai 2006 lud der Generalsekretär zu einem Meinungsaustausch mit dem Kosovo-Sondergesandten Ahtisaari ein.

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

Der vom Ministerkomitee beschlossene Haushalt des Europarats für 2006 betrug 262,2 Mio. Euro. Der Kernhaushalt des Europarats (ohne Teilabkommen, Sonderhaushalte und European Youth Foundation) macht davon rund 190 Mio. Euro aus. Hiervon entfällt auf Deutschland als einem von fünf Hauptbeitragszahlern mit identischem Beitragsanteil (12,23 %) ein Betrag von etwa 23,3 Mio. Euro. Einschließlich der Sonderhaushalte (Extraordinary Budget für das laufende Bauvorhaben sowie Pensionsfonds und European Youth Foundation) und der Teilabkommen betrugen die deutschen Pflichtbeiträge an den Europarat für 2006 insgesamt rund 33 Mio. Euro.

2. Vorsitze und Themen

Der rumänische (bis Mai 2006) und russische Vorsitz (Mai/Juni 2006) konzentrierten sich auf die weitere Umsetzung der Beschlüsse des Warschauer Europaratsgipfels 2005 mit folgenden Schwerpunkten:

Regional beschäftigte sich das Ministerkomitee darüber hinaus insbesondere mit dem Westbalkan, dem Südkaukasus und Weißrussland. Im Juni 2006 wurde nach dem dortigen Unabhängigkeitsreferendum der Aufnahmeantrag Montenegros in den Europarat entgegengenommen und zur Prüfung an die Parlamentarische Versammlung überwiesen. Als Zeichen des Wohlwollens gewährte das Ministerkomitee Montenegro umgehend Beobachterstatus.

Zu Serbien begrüßte das Ministerkomitee anlässlich der Behandlung des 10. Berichts über die Umsetzung der Beitrittsverpflichtungen substantielle Fortschritte in der Anpassung des Rechtssystems an die Standards des Europarats, forderte aber effektivere Zusammenarbeit mit dem Internationalen Tribunal in Den Haag (ICTY). Im Kosovo stellte das Ministerkomitee Mittel für den Wiederaufbau der 2004 beschädigten orthodoxen Kulturdenkmäler zur Verfügung.

Besondere Aufmerksamkeit widmete das Ministerkomitee weiterhin den drei jungen Europaratsmitgliedern im Südkaukasus Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Festgestellt wurden auch hier Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittsverpflichtungen, insbesondere in den Bereichen Unabhängigkeit der Justiz, Aufbau eines demokratischen Rechtssystems und Kampf gegen die Korruption. Gleichzeitig verabschiedete das Ministerkomitee Aktionspläne, die den drei Staaten helfen sollen, Menschenrechtsschutz, Rechtsstaat und Demokratie weiter an die Standards des Europarats anzupassen.

Zu Weißrussland gab die rumänische Europaratspräsidentschaft von Januar bis März 2007 mehrere Erklärungen ab, die die Menschenrechtsverletzungen vor und nach den weißrussischen Präsidentschaftswahlen am 19.03.2006 verurteilten und insbesondere die sofortige Freilassung der verhafteten Demonstranten und Oppositionellen forderten. Außerdem verabschiedete das Ministerkomitee einen Projektplan für Unterstützungsaktivitäten zur Demokratieförderung in Weißrussland.

Darüber hinaus ergriff das Ministerkomitee eine Reihe von Initiativen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzinstrumentariums des Europarats. Die Anzahl der Ratifikationen des Zusatzprotokolls 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention konnte bis Mai 2006 auf 40 erhöht werden. Das Protokoll sieht Verfahrensreformen des mit etwa 90.000 Fällen überlasteten Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor. Außerdem nahm die 116. Sitzung des Ministerkomitees am 11. Mai den Zwischenbericht des in Warschau eingesetzten "Weisenrats" zur langfristigen Reform des Gerichtshofs entgegen und bekräftigte die Bedeutung der Arbeit des Gremiums im Interesse der Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Gerichts.

IV. Parlamentarische Versammlung

Während des Berichtszeitraums fanden Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung im Januar, April und Juni 2006 statt.

Schwerpunkt der ersten Sitzungsperiode im Januar war eine Aktualitätsdebatte zu Verdachtsmomenten für Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit amerikanischen Flugbewegungen und Behauptungen zu angeblichen CIA-Gefängnissen in Europaratsmitgliedstaaten.

Berichterstatter Dick Marty legte erste Ergebnisse seiner Ermittlungen vor; danach sieht er Indizien, allerdings keine Beweise, für Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Parlamentarische Versammlung ermutigte Marty weiter zu ermitteln und bei einer der kommenden Sitzungen präzisierte Ergebnisse vorzulegen.

Nach einer Debatte zu Tschetschenien verabschiedete die Parlamentarische Versammlung eine Entschließung, die dortige anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen verurteilt und die russische Duma auffordert, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, der sich dem Scheitern einer konsequenten Strafverfolgung durch die zuständigen russischen Behörden widmet.

Im Anschluss an eine Dringlichkeitsdebatte zum Thema "Weißrussland vor den Präsidentschaftswahlen" wurde eine Resolution verabschiedet, die insbesondere die Verschlechterung der Situation im Bereich Parteien- und Medienfreiheit sowie in der Justiz scharf kritisiert und die weißrussische Regierung auffordert, umgehend für eine Verbesserung der Menschenrechtslage Sorge zu tragen. An der Debatte nahmen als Gäste sowohl Oppositionsführer Milinkiewic als auch Parlamentssprecher Konoplew teil.

Auf der Frühjahrssitzung im April stellte der luxemburgische Ministerpräsident Juncker seinen Bericht mit Empfehlungen zur künftigen Struktur der Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union vor. Weitere Themen der Sitzung waren Weißrussland, der Nahe Osten nach dem Wahlsieg der Hamas sowie die Erläuterung der Ziele des neuen Menschenrechtskommissars des Europarats, Thomas Hammarberg.

Premierminister Juncker sprach sich in seinem Bericht für eine engere strukturelle Verzahnung von Europarat und Europäischer Union aus. Insbesondere befürwortete er die systematische Verwendung des gesamten Instrumentariums des Europarats zum Schutz und Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat als Referenzrahmen für die Gesetzgebung und deren Umsetzung in der Europäischen Union. Als Konsequenz forderte Juncker den sofortigen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention und mittelfristig auch zum Europarat. Der Präsident der Europäischen Kommission, Barroso, und der EU-Ratspräsident, Bundeskanzler Schüssel, sprachen anschließend Premierminister Juncker ihre Anerkennung für den Bericht aus, der eine ausgezeichnete Basis für die Entwicklung der künftigen Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen darstelle.

Außerdem verabschiedete die Parlamentarische Versammlung nach einer Dringlichkeitsdebatte eine Resolution, die den undemokratischen Verlauf der weißrussischen Wahlen in scharfer Form verurteilt, die EU-Restriktionen gegenüber Weißrussland unterstützt und zu verstärkter zivilgesellschaftlicher Zusammenarbeit aufruft.

In einer Resolution zum Nahen Osten forderte die Parlamentarische Versammlung die Hamas nach deren Wahlsieg in den palästinensischen Autonomiegebieten mit Nachdruck zum Gewaltverzicht und Anerkennung des Existenzrechtes Israels auf. Von Israel wird die Einstellung der Militäraktionen und der Stopp weiteren Siedlungsbaus verlangt.

Der neue Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, der sein Amt am 01. April 2006, angetreten hatte nutzte seine Antrittsrede zur Darlegung seines Amtsverständnisses.

Er verstehe sich "als Stimme des Gewissens Europas". Als Neuerung werde er einen jährlichen Bericht zur Lage der Menschenrechte in Europa vorlegen, der in der Parlamentarischen Versammlung debattiert werden solle.

In der Juni-Sitzung legte Berichterstatter Marty seinen Abschlussbericht zu möglichen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit amerikanischen Flugbewegungen vor.

Der Bericht enthält zwar zahlreiche Indizien, aber keinen Nachweis für eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Konsequenterweise votiert der Bericht für weitere Aufklärung, die aber vom Berichterstatter selbst nicht geleistet wurde. EU-Kommissar Frattini sicherte in einer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung volle Unterstützung bei der weiteren Aufklärung der Vorfälle zu. Die Entschließung zum Marty-Bericht sowie die darauf basierenden Empfehlungen wurden mit kleineren Änderungen angenommen.

Weiterer Schwerpunkt der Frühjahrssitzung war der interkulturelle Dialog und die Achtung religiöser Überzeugungen vor dem Hintergrund des Streits über Islam-Karikaturen in westlichen Medien. Dazu wurde ein Bericht verabschiedet, der Respekt vor religiösen Überzeugungen fordert gleichzeitig aber Meinungs- und Pressefreiheit als unantastbare Rechte laut Europäischer Menschenrechtskonvention bekräftigt. Der türkische Ministerpräsident Erdogan sprach sich in seiner Funktion als Ko-Vorsitzender der Zivilen Allianz der Nationen für eine multikulturelle Gesellschaft und weitere Schritte zur Integration der islamischen Bevölkerung in die europäischen Gesellschaften aus.

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

1. Reformprozess - Weisenrat

Die auf Grundlage eines Beschlusses der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats beim Warschauer Gipfel eingesetzte Gruppe der Weisen, die eine umfassende Strategie erarbeiten soll, die die langfristige Wirksamkeit des Kontrollsystems der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet, legte im Mai 2006 einen Zwischenbericht vor. In diesem Dokument werden eine Reihe von Reformideen (z.B. die Einführung eines neuen richterlichen Filtermechanismus unter Beibehaltung eines einheitlichen Gerichtshofs) sowie weitere Themenfelder (z.B. institutionelle Fragen) erörtert, die noch intensiver Beratungen bedürfen. Der Bericht betont, dass der Gerichtshof vor allem auch auf eine angemessene finanzielle Ausstattung durch die Mitgliedstaaten angewiesen ist, um seine Schutz- und Kontrollaufgabe im Sinne der Bürger Europas wahrnehmen zu können.

2. Urteile

Im Berichtszeitraum fand vor allem eine Entscheidung des EGMR gegen Deutschland besonderes Interesse in der Öffentlichkeit:

In dem Individualbeschwerdeverfahren Sürmeli ./. Deutschland hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 8. Juni 2006 Verstöße gegen Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist) und Artikel 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) festgestellt und dazu ausgeführt, dass die in Deutschland bestehenden Beschwerdemöglichkeiten, mit denen die Dauer eines Verfahrens gerügt werden kann (z.B. die Verfassungsbeschwerde und dienstaufsichts- bzw. disziplinarrechtliche Maßnahmen) nicht als wirksamer Rechtsbehelf i. S. v. Artikel 13 EMRK anzusehen sind. Eine solche "wirksame" Beschwerde hinsichtlich der Verfahrensdauer müsse nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs entweder die Entscheidung des entscheidenden Gerichts beschleunigen und somit die Konventionsverletzung oder ihre Fortdauer verhindern, oder dem Betroffenen bezüglich bereits eingetretener Verzögerungen im Nachhinein angemessene Abhilfe gewähren.

In dem Urteil erinnerte der Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 46 EMRK (Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile) ausdrücklich daran, dass der betroffene Mitgliedstaat bei der Feststellung einer Konventionsverletzung rechtlich verpflichtet ist, nicht nur die dem jeweiligen Beschwerdeführer zugesprochene Entschädigung zu zahlen, sondern - unter Überwachung durch das Ministerkomitee - alle allgemeinen bzw. gegebenenfalls individuellen Maßnahmen bezüglich der innerstaatlichen Rechtsordnung zu treffen, um die Konventionsverletzung abzustellen und ihren Folgen so weit als möglich abzuhelfen. Der Gerichtshof hat allerdings - im Hinblick auf den Entwurf eines Untätigkeitsbeschwerdengesetzes - davon abgesehen, in seinem Urteil mögliche allgemeine Maßnahmen zu bezeichnen.

Besondere Beachtung erfuhren im Berichtszeitraum zudem folgende Urteile des EGMR:

Die Große Kammer des EGMR stellte am 16. März 2006 im Fall der EP Abgeordneten Zdanoka gegen Lettland fest, dass der Ausschluss der Beschwerdeführer von den Parlamentswahlen 1998 und 2002 wegen ihrer aktiven Rolle in der 1991 als verfassungswidrig verbotenen Kommunistischen Partei Lettlands (CPL; ein Arm der KPdSU), nicht gegen Art. 3 des Protokolls Nummer 1 zur EMRK (Recht auf freie Wahlen) verstoße. Der EGMR führte aus dass die lettische gesetzliche Regelung zur Einschränkung des aktiven Wahlrechts bei ehemaligen CPL Anhängern, die sich insbesondere noch während der Umsturzversuche durch die CPL im Januar 1991 nicht aktiv von dieser Partei distanziert haben, zum Schutz des demokratischen Prozesses erforderlich gewesen und deswegen rechtmäßig sei.

Am 25. April stellte der EGMR in den Fällen Stoll gegen die Schweiz und Dammann gegen die Schweiz eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der EMRK fest.

Der Journalist Martin Stoll war wegen ""Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen"" in Zusammenhang mit Gesprächen von jüdischen Organisationen und schweizerischen Banken über die Entschädigung von Holocaust-Opfern verurteilt worden. Der Gerichtsreporter Viktor Dammann war wegen ""Anstiftung zur Geheimnisverletzung"" verurteilt worden. Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass das Interesse an der Vertraulichkeit diplomatischer Dokumente gegen das öffentliche Interesse abgewogen werden müsse und in diesem Fall das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung höher gewesen sei als das Geheimhaltungsinteresse des Staates. Die Schweizer Regierung hat inzwischen die Verweisung an die Große Kammer beantragt.

Durch Kammerurteil vom 8. Juni 2006 im Beschwerdeverfahren Wos gegen Polen befand der EGMR, dass der vollständige Ausschluss von Rechtsschutz gegen Akte der Stiftung für deutschpolnische Aussöhnung unverhältnismäßig sei und den Kern des Rechts des Beschwerdeführers auf angemessenen Rechtsschutz nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verletze. Der Beschwerdeführer, ein ehemaliger Zwangsarbeiter, hatte vorgebracht, dass ihm Rechtschutz gegen die Ablehnung seines Antrags auf eine höhere Entschädigung durch die Stiftung versagt worden sei.

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

Im Kongress der Gemeinden und Regionen als beratendem Organ des Europarats sind Länder- und Kommunaldelegierte eigenständig und eigenverantwortlich tätig, eine Mitwirkung der Bundesregierung erfolgt nicht.

Die 13. Plenarsitzung des Kongresses der Gemeinden und Regionen fand vom 30. Mai bis 1. Juni 2006 in Straßburg statt. Hauptthemen der Sitzung waren die Schaffung neuer Euroregionen im Bereich der Adria und des Schwarzen Meeres sowie Debatten über die Kommunalwahlen in der Ukraine und das Unabhängigkeitsreferendum in Montenegro.

Darüber hinaus beschäftigte sich die Plenarsitzung mit dem Problem des Menschenhandels und verabschiedete dazu eine Erklärung, die alle Mitgliedstaaten des Europarats dazu aufruft, die Konvention gegen den Menschenhandel zu zeichnen bzw. zu ratifizieren. Außerdem fordert der Kongress die Entwicklung von nationalen Informationskampagnen und Aktionsprogrammen unter Beteiligung von Kommunen und Regionen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Hilfe für dessen Opfer.

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

Auch im Berichtszeitraum setzte die Kommission ihre Aufgabe fort, Vorschläge zu erarbeiten und insbesondere die Wirksamkeit der bereits ergriffenen gesetzgeberischen, politischen und anderen Maßnahmen der Mitgliedstaaten des Europarats zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu prüfen und zu bewerten.

Da sich das Phänomen des Rassismus in den Mitgliedstaaten des Europarats sehr unterschiedlich äußert untersuchte die Kommission im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes die einzelnen Mitgliedstaaten durch Kleingruppen (Countryby-Country-Arbeit). Die im Jahr 2003 begonnene dritte Berichtsrunde wurde mit der Veröffentlichung von neun Berichten (Countryby-Country-Reports) am 21. Februar und 16. Mai 2006 fortgeführt (Zypern, Dänemark, Estland, Italien, Litauen, Luxemburg, Rumänien, Russische Föderation und Spanien).

b) Antifolterausschuss (CPT)

Der nach dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe errichtete Ausschuss hat auch in diesem Berichtszeitraum seine Aufgabe fortgeführt, durch Besuche die Behandlung von Personen zu prüfen denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstärken.

Im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes haben Delegationen des CPT einer Vielzahl von Mitgliedstaaten periodische und auch Adhoc-Besuche abgestattet und darüber dem CPT Bericht erstattet.

c) Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus (DH-S-TER)

Der Lenkungsausschuss des Europarats für Menschenrechte (CDDH) beauftragte die von ihm vor dem Hintergrund der Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 eingesetzte Expertengruppe zum Thema Menschenrechte und Kampf gegen den Terrorismus (DH-S-TER) im November 2005 damit, das Thema "diplomatische Zusicherungen" im Rahmen von Ausweisungs- und Abschiebungsverfahren hinsichtlich seiner menschenrechtlichen Aspekte zu untersuchen. Im Rahmen der 2. Sitzung von DH-S-TER zu diesem Thema vom 29. bis 31. März 2006 in Straßburg, an der als Beobachter u. a. verschiedene Menschenrechtsorganisationen aktiv teilnahmen, wurde beschlossen, von der Erarbeitung so genannter "Mindeststandards" abzusehen.

d) Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte (DH-DEV)

Der Lenkungsausschuss des Europarats für Menschenrechte (CDDH) beauftragte in seiner Sitzung vom 4. bis 7. April 2006 die Expertengruppe DH-DEV, die Diskussionen zu dem Themenkomplex "Multicultural society" bezüglich der beiden Schwerpunkte "Hate speech" und "The wearing of religious symbols in public areas" zu vertiefen. In der 35. Sitzung von DH-DEV vom 16. bis 18. Mai 2006 in Straßburg wurden zu diesem Zweck zwei Arbeitsgruppen gebildet und mittels Fragebögen die Lage in den Mitgliedstaaten ermittelt.

e) Datenschutz

Auf Initiative des Konsultatitvkomitees zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (SEV Nr. 108) beschloss das Ministerkomitee in seiner 962. Sitzung vom 26. April 2006 die Einrichtung eines europäischen Datenschutztages. Dieser Tag soll beginnend mit dem Jahr 2007 regelmäßig in der letzten Januarwoche abgehalten werden.

Ziel dieses Tages ist es, durch Aktivitäten in den Mitgliedstaaten (Veranstaltungen, Broschüren u. ä.) das Bewusstsein der Bürger mit Blick auf Fragen des Datenschutzes zu stärken. Die Gestaltung des Tages ist den Mitgliedstaaten überlassen.

f) Minderheitenrechte

Zwischen dem 9. und dem 13. Januar 2006 fand im Rahmen des zweiten Monitoringzyklus der Besuches des Beratenden Ausschusses zur Überprüfung der Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Deutschland auf der Grundlage des Zweiten Staatenberichts und der von den deutschen Behörden gelieferten Antworten zu einem umfangreichen Fragenkatalog statt. Der Ausschuss traf dabei in Heidelberg Vertreter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, in Frankfurt Vertreter der Sinti-Allianz Deutschland, in Hannover Vertreter der Saterfriesen, in Flensburg Vertreter der dänischen Minderheit, der Nordfriesen und des Landesverbandes des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sowie in Bautzen Vertreter der Sorben. In Flensburg und Bautzen traf er zudem für Minderheitenfragen zuständige Vertreter der Länder und in Berlin den Vertreter des (durch den Bund geförderten und für alle Minderheitenorganisationen in Deutschland tätigen) Minderheitensekretariats sowie zum Abschluss für Minderheitenfragen zuständige Behördenvertreter des Bundes. (Über die Ergebnisse des zweiten Monitoringzyklus wird im ersten Halbjahresbericht des Jahres 2007 zu berichten sein.)

Zwischen dem 8. und dem 10. März 2006 fand in Brasov /Kronstadt (Rumänien) eine Sitzung der Arbeitsgruppe DH-MIN (Expertenausschuss zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Minderheiten) des Europarats mit einem Vertreter der Bundesregierung als Vorsitzendem statt. Behandelt wurden die Themen Regelungen für die Beteiligung nationaler Minderheiten an sie betreffenden Entscheidungen, Berücksichtigung der Situation nationaler Minderheiten im Wahl- und im Parteienrecht, der Zusammenhang zwischen internationalen Normen zur Vermeidung von Diskriminierung und Normen zum Schutz nationaler Minderheiten, Prüfung eines Empfehlungsentwurfes zur Förderung der Jugend nationaler Minderheiten.

Der Sitzung des DH-MIN ging eine Konferenz über die Beteiligung der nationalen Minderheiten im öffentlichen Leben voraus, an der auch Vertreter der nationalen Minderheiten in Rumänien, u. a. Repräsentanten der deutschen Minderheit, teilnahmen.

2. Bekämpfung von Korruption

Im ersten Halbjahr 2006 fanden drei Plenarsitzungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) statt. Insgesamt wurden im Jahr 2006 neun Evaluierungsberichte der zweiten Evaluationsrunde (Bosnien-Herzegowina, Georgien, Moldawien, Portugal, Tschechische Republik, Ungarn, USA, Zypern) und sechs Evaluierungsberichte der ersten und zweiten Evaluierungsrunde (Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Republik Montenegro, Republik Serbien und Türkei) angenommen.

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ)

Auf ihrer Tagung in Rom im Juli 2006 nahm die Kommission CEPEJ den ersten Bericht über die Justizsysteme in Europa mit Stand 2004 an. Dieser Bericht enthält eine vergleichende Justizstatistik für 45 Staaten in Europa und stellt mit seinen umfassenden Informationen ein einzigartiges Werk dar. Es enthält Angaben z.B. über Ausgaben für Prozesskostenhilfe oder für Richtergehälter wie auch über die Dauer von gerichtlichen Verfahren in ausgewählten Bereichen.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Herr Frattini, hat auf dieser Tagung den Bericht wie auch die Zusammenarbeit zwischen der CEPEJ und der Kommission als beispielhaft und als wichtigen Schritt zum Europäischen Raum des Rechts gelobt.

Die CEPEJ erörterte außerdem die Verbreitung der im Vorjahr entwickelten Checkliste zur Verfahrensdauer gerichtlicher Verfahren sowie bilaterale Projekte.

b) Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität (CDPC)

Der Ausschuss gab im Berichtszeitraum eine Machbarkeitsstudie für eine Konvention über die Fälschung von Medikamenten und pharmazeutischen Produkten in Auftrag.

Das Ministerkomitee verabschiedete am 11. Januar 2006 eine aktualisierte Version der Europäischen Grundsätze für den Strafvollzug (European Prison Rules). Diese gehören zu den beispielhaften Standards des Europarats zu menschenwürdigen Haftbedingungen und gut funktionierendem Strafvollzug und helfen den Mitgliedstaaten trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten, eine angemessene Grundversorgung und die Resozialisierung der Inhaftierten zu sichern. Eine von der Parlamentarischen Versammlung im Jahr 2004 angeregte Ausarbeitung einer "Prison Charter" wurde von dem Ausschuss dagegen nicht für sinnvoll gehalten. Gegen das ausdrückliche Votum von Deutschland und Österreich sah sich der CDPC genötigt, aus Gründen der Haushaltslage die Auflösung des Kriminologischen Wissenschaftlichen Beirat (CSC) zu empfehlen.

Weiterhin verabschiedete das Ministerkomitee am 14. Juni eine Empfehlung über die Hilfe für Opfer von Straftaten (Rec(2006)8).

c) Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ)

Der Ausschuss befasste sich anlässlich seiner Sitzung vom 22. bis 24. März 2006 unter anderem mit Fragen des Mindestheiratsalters bei Zwangs- und Kinderehen und diskutierte die Überarbeitung der Adoptionskonvention. Die Behandlung der personenstandsrechtlichen Probleme hinsichtlich der Verschollenen bei großen Verlusten durch Terrorismus oder Tsunami-Katastrophen wurde ins Auge gefasst. Darüber hinaus wurde die teilweise Aufhebung des Übereinkommens zur Verhinderung mehrfacher Staatsangehörigkeit erörtert, deren Erster Teil von der Mehrzahl der Vertragsstaaten als nicht mehr zeitgemäß betrachtet wird. Behandelt wurden außerdem Fragen des aufenthaltsrechtlichen Status von terroristischen Straftätern im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und menschenrechtlichen Garantien. Der Ausschuss diskutierte weiterhin mögliche Aktivitäten im Bereich der nichtgesundheitsbezogenen genetischen Informationen, insbesondere die Frage eines Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

d) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE)

Vom 22. bis 24. März 2006 fanden in Bukarest und vom 21. bis 23. Juni 2007 in Nikosia die Sitzungen der Arbeitsgruppe des Konsultativrats der Europäischen Richter statt. Dort wurden Berichte und Empfehlungen zur Frage der Anwendung europäischen und internationalen Rechts durch nationale Gerichte sowie zur Rolle des Richters angesichts der Bedrohung durch den Terrorismus entworfen. Zudem wurde die 3. Europäische Richterkonferenz vorbereitet, die im März 2007 in Rom zum Thema Selbstverwaltung der Justiz stattfindet.

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a) Europäische Sozialcharta

Auf der Basis der Schlussfolgerungen XVIII-1 wurden im Regierungsausschuss des Europarats die Vorwürfe gegen Deutschland besprochen. Neue Vorwürfe des Sachverständigenausschusses betrafen Deutschland im Geltungsbereich des SGB III.

Der im Juli 2004 begonnene Dialog zwischen dem Sachverständigenausschuss und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde fortgeführt, um die Kritik des Ausschusses an der innerstaatlichen Umsetzung der Europäischen Sozialcharta zu diskutieren und um Missverständnisse auszuräumen.

b) Gleichstellungsfragen

Vom 31. Januar bis 1. Februar 2006 fand in Straßburg das 34. Treffen des Lenkungsausschusses "Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern" (CDEG) statt.

Themenschwerpunkt bildete die Vorbereitung der 6. Gleichstellungsminister(innen)- konferenz die vom 8. bis 9. Juni 2006 in Stockholm mit dem Titel "Menschenrechte und wirtschaftliche Herausforderungen in Europa - Gleichheit der Geschlechter" ("Human Rights and economic challenges in Europe - Gender Equality") stattfand.

Hierbei stand die Erörterung des vom Sekretariat erarbeiteten Resolutionsentwurfs und des Aktionsplans, die zwischenzeitlich mit den nationalen Regierungen abgestimmt waren, im Mittelpunkt.

Unmittelbar vor der europäischen Ministerkonferenz der Mitgliedstaaten des Europarats fand am 7. Juni die 35. CDEG-Sitzung statt.

Bei der 6. Gleichstellungsminister(innen)-konferenz wurde die Resolution "Achieving gender equality: a challenge for human rights and a prerequisite for economic development" verabschiedet.

Die Minister und Ministerinnen erzielten Einvernehmen darin, dass es besonderer Strategien bedarf, Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen und dass hierzu sämtliche Regierungen, Institutionen und auch die Zivilgesellschaft ermutigt werden müssen, was in dem gemeinsam verabschiedeten Aktionsplan festgelegt wurde.

c) Familienfragen Familienministerkonferenz

Vom 15.-17. Mai 2006 fand in Lissabon die 28. Familienminister/innen-Konferenz des Europarats statt. Thema der Konferenz war: " Changes in parenting: children today, parents tomorrow". Die Konferenz war aufgeteilt in zwei Blöcke:

Diskussions-Foren zu den Themen:

Als wesentlicher Beitrag gilt die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die nächste Familienminister/innen-Konferenz soll 2009 zum 50. Jubiläum der Familienminister/innen-Konferenz 1959 stattfinden.

Expertenausschuss zu Kindern und Familien

Im Rahmen seines Auftrages durch den Ausschuss für Sozial Kohäsion (CDCS) arbeitete der Expertenausschuss zu Kindern und Familien (CS-EF) zum Thema Elternbildung (Parenting).

Zwei Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit den Themen: Elternbildung bei Gefahr von sozialer Ausgrenzung und Elternbildung bei Kindesmisshandlung.

d) European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM)

Deutschland beteiligte sich aktiv an den Arbeiten in den Gremien des European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM), die sich mit der Sicherstellung der Qualität von Blutprodukten und Impfstoffen befassen.

e) Biomedizin

Am 15. März 2006 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Empfehlung Rec(2006)4 über Forschung mit humanbiologischem Material an.

Die Empfehlung ergänzt das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997 (Biomedizinkonvention) und sein Zusatzprotokoll über biomedizinische Forschung vom 25. Januar 2005 und regelt den Umgang mit menschlichem biologischen Material sowie den daraus gewonnenen Daten im Bereich der Forschung zu Gesundheitszwecken. Umfasst sind die Gewinnung, Sammlung und Verwendung der Materialien, einschließlich der Einrichtung von Biobanken. Ziel der Empfehlung ist es, bioethische Grundprinzipien in diesem immer wichtiger werdenden Forschungsbereich zu etablieren.

Darüber hinaus unterzeichnete im Berichtszeitraum die Ukraine das Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen vom 12. Januar 1998. Das Zusatzprotokoll ist damit von 15 Staaten ratifiziert und von 16 weiteren unterzeichnet worden.

Finnland und die Ukraine unterzeichneten im Berichtszeitraum das Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs vom 24. Januar 2002, das zudem im Berichtszeitraum von Slowenien ratifiziert wurde.

Am 1. Mai 2006 trat es in Kroatien, Estland, Georgien, Island und Slowenien in Kraft. Am Ende des Berichtszeitraums hatten insgesamt 13 weitere Staaten das Zusatzprotokoll unterzeichnet.

Das am 25. Januar 2005 zur Zeichnung aufgelegte Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention über biomedizinische Forschung wurde im Berichtszeitraum von der Ukraine unterzeichnet und von Slowenien ratifiziert. Damit ist das Zusatzprotokoll von zwei Staaten ratifiziert und von 18 weiteren Staaten unterzeichnet worden. Es tritt in Kraft, wenn es von fünf Staaten - darunter vier Mitgliedstaaten des Europarats - ratifiziert worden ist.

f) Soziale Kohäsion

Der Lenkungsausschuss des Europarats zur sozialen Kohäsion (CDCS) tagte vom 28. bis 29. März 2006 in Straßburg und hatte folgende Schwerpunktthemen:

Darüber hinaus hat die Expertengruppe des Europarats "Housing Policies for Social Cohesion" (CS-HO) ihre Arbeit mit der Vorlage der "Guidelines on access to housing für vulnerable groups" im Juni 2006 abgeschlossen.

g) Tierschutz

Das revidierte Europäische Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (ETS Nr. 193) trat am 14. März 2006 in Kraft. Deutschland bereitet derzeit die Ratifizierung vor. Das Übereinkommen setzt neue Erkenntnisse über den Schutz der Tiere beim Transport um und ermöglicht zukünftig eine flexiblere Handhabung der Bestimmungen der Konvention.

Am 15. Juni 2006 wurden im Rahmen der Vierten Multilateralen Konsultation zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (ETS Nr. 123) neue Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Tieren angenommen (Anhang A des Übereinkommens). Der revidierte Anhang A tritt am 15. Juni 2007 in Kraft.

5. Kommunal- und Regionalpolitik

Der Lenkungsausschuss für lokale und regionale Demokratie (CDLR) hat sich erneut mit einer Fülle von Themen mit Bezug zur lokalen und regionalen Demokratie befasst.

An den Sitzungen nahm eine deutsche Delegation unter Leitung des Bundes und unter Mitwirkung der Länder teil. In Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgte auch eine deutsche Mitarbeit in mehreren der zusätzlichen Expertenausschüsse des CDLR.

Im europäischen Vergleich hat Deutschland ein besonders weit entwickeltes demokratisches Gemeinwesen (Bund, Länder, Kommunen). Aktivitäten des Europarats in diesem Bereich zielen vor allem auf die Unterstützung neuer Mitgliedstaaten des Europarats.

Im Expertenausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (LR-CT) wurde die Beratung eines dritten Zusatzprotokolls zum Madrider Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fortgeführt. Dem war ein Entwurf vorausgegangen, der eine sehr komplexe Konvention vorsah, die eine innerstaatlich gesetzliche Umsetzung durch die Mitgliedstaaten erfordert hätte. Die deutsche Delegation stellte ebenso wie eine Reihe weiterer Mitgliedstaaten diesen Erstentwurf und die grundsätzliche Regelungsnotwendigkeit überhaupt in Frage.

6. Jugend

Vom 30. Januar bis 1. Februar 2006 fand in Straßburg die Europäische Fachkonferenz "Soziale Brennpunkte - eine Herausforderung für eine integrierte Kinder- und Jugendpolitik" Berlin-Prozess - Die Soziale Stadt für Kinder und Jugendliche - statt, an der die Mitglieder des Vorstands des Lenkungsausschusses Jugend zeitweise teilnahmen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hatte in Kooperation mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, dem Direktorat für Jugend und Sport des Europarats und dem Französischen Ministerium für Jugend, Sport und gemeinnützige Verbände diese viel beachtete Konferenz über kommunale Strategien zur Verbesserung der Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten als weitere Folgeveranstaltung im so genannten "Berlinprozess" durchgeführt, an der 280 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 32 europäischen Staaten und 123 Kommunen teilnahmen.

Insbesondere wurden im Rahmen der Programmdiskussionen im Jugendbereich während des ersten Halbjahrs 2006 die Vorbereitungen der von den Staats- und Regierungschefs in Warschau begrüßten neuen Europarats-Kampagne für Vielfalt, Menschenrechte und Teilnahme weiter vorangebracht. Obgleich viele Mitgliedstaaten kritisierten, dass vom Europarat selbst für diese zweite Kampagne "Alle anders- alle gleich" kein "frisches Geld" bereitgestellt wurde, kamen die Vorarbeiten Dank freiwilliger Beiträge einiger Mitgliedstaaten gut voran.

Auch begann bereits in der ersten Jahreshälfte 2006 der Austausch innerhalb von CDEJ und CMJ zur Vorbereitung der 8. Jugendministerkonferenz, die für 2008 in Kiew, bei der u. a. ein Strategiepapier oder eine Rahmenkonvention zur Jugendpolitik der 48 Staaten bis zum Jahr 2020 verabschiedet werden soll.

Weitere Schwerpunktthemen waren im Jugendbereich neben der Festlegung der Programmschwerpunkte der beiden Jugendzentren in Budapest und Straßburg für 2007:

7. Sport

Die 2005 bekannt gewordene Absicht des Generalsekretärs des Europarats, die sportpolitischen Aktivitäten des Sportausschusses (CDDS) in ein Teilabkommen umzuwandeln, hat zum Ziel, aus budgetären Gründen die Abschaffung des Ausschusses herbeizuführen. Deutschland bemühte sich demgegenüber um den Erhalt des CDDS in seiner bisherigen Form, da das Bundesministerium des Innern die Ansicht vertrat, dass die gesellschaftliche Bedeutung des Sports ihn zum Bestandteil der Kernaufgaben des Europarats macht, was eine Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt des Europarats rechtfertigt. Auf Vorschlag des Bundesministers des Innern, unterstützt von zahlreichen anderen Mitgliedstaaten, wurde eine Beratung über die Fortführung der sportpolitischen Aktivitäten des Europarats anlässlich der 17. Informellen Europäischen Sportministerkonferenz am 20./21. Oktober 2006 in Moskau erreicht.

Vorbereitungen und Machbarkeitsstudien zu verschiedenen Modellen zur Weiterführung der sportpolitischen Vorhaben in den Mitgliedstaaten wurden in verschiedenen Fachausschüssen entwickelt.

Die dopingpolitischen Aktivitäten wurden in Sitzungen des Koordinierungsforums für die WADA- und der beobachtenden Begleitgruppe durch Beratungen über eine verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Anti-Doping-Agenturen mit der WADA geprägt. Kernpunkte waren die Diskussion über die Fortschreibung des WADA-Codes und die Benennung eines gemeinsamen Kandidaten für den WADA-Vizechair, der anlässlich der 17. Informellen Europäischen Sportministerkonferenz am 20./21. Oktober 2006 in Moskau vorgeschlagen werden sollte.

Der Ständige Ausschuss zum "Europäischen Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen" beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 7. bis 8. Juni im Wesentlichen mit der Vorbereitung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Dies war Anlass dafür dass die Sitzung in Bad Reichenhall, erstmals auf Einladung des Bundesministeriums des Innern, stattfand.

Von Deutschland und Finnland wurde eine Fotoausstellung "Toleranz und Fair Play im Sport" vorbereitet und anlässlich der Europäischen Sportministerkonferenz 2004 in Budapest zum ersten Male gezeigt. Als Wanderausstellung ist sie in verschiedenen Mitgliedstaaten zu sehen und wurde anlässlich der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland am 20. Juni im Deutschen Sport- und Olympia-Museum Köln eröffnet und bis Ende August gezeigt.

8. Bildung und Kultur

a) Bildung Demokratieerziehung

Der Europarat hatte 2005 als Europäisches Jahr der Demokratieerziehung (Motto: Demokratie leben und lernen) ausgerufen. Die Umsetzung des Jahres in Deutschland erfolgte im Rahmen Bildungsarbeit angehörten. Die Ergebnisse des Jahres wurden 2006 durch die Adhoc-Expertengruppe des Europarats für die Durchführung des Jahrs der Demokratieerziehung (CAHCIT) evaluiert. Der Evaluierungsbericht wurde im September 2006 vom Ministerkomitee angenommen. 2006 begann die dritte Phase (2006-2009) der seit 1997 laufenden Arbeiten im Bereich der Demokratieerziehung/Menschenrechtsbildung, deren Schwerpunktbereiche "Entwicklung und Umsetzung bildungspolitischer Maßnahmen für Demokratie und sozialen Zusammenhalt", "Neue Rollen und Kompetenzen der Lehrer und des pädagogischen Personals im Bereich EDC/HRE" und "Demokratische Organisation und Führung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen" sind.

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Europarat unterstützt schulische Maßnahmen der Erinnerung und Auseinandersetzung mit dem Thema in den einzelnen Mitgliedstaaten durch Seminare und Veröffentlichungen.

Der Tag des Gedenkens an den Holocaust soll gemäß der Erklärung von Krakau (Ministerseminar Mai 2005) dauerhaft Teil der Lehrpläne und Bildungssysteme werden. Lehrerfortbildungsseminare (u. a. in Deutschland, Österreich, Kroatien und der Schweiz) und Veröffentlichungen unterstützen die Auseinandersetzung mit dem Thema.

Am 24./25. April 2006 fand auf Einladung des tschechischen Ministeriums in Prag und Theresienstadt (Terezin) ein Ministerseminar zum Thema "Erziehung zum Gedenken" statt.

Fremdsprachen

Die Arbeiten des Europarats im Bereich des Lehrens und Lernens von Sprachen leisten einen Beitrag zur Förderung von demokratischer Bürgerschaft und sozialer Inklusion. Die wegweisende Arbeit bei der Entwicklung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) wird zunehmend auch außereuropäisch genutzt. Die EU bezieht sich in ihren Aktivitäten (Europass, Fremdsprachenindikator) ebenfalls auf die Niveaubeschreibungen des GeR. Im Mittelpunkt der Arbeiten des Europarats steht derzeit die Entwicklung von Kompetenzbeschreibungen für die verschiedenen Sprachen (Handbuch und CD-ROM mit Beispielaufgaben) und die Entwicklung von Kriterien für die Zuordnung von Sprachprüfungen zu den Kompetenzstufen des GeR. Die Anerkennung von Sprachprüfungen dritter Anbieter soll künftig durch Leitlinien des Europarats und eine Empfehlung des Ministerkomitees erleichtert werden.

Darüber hinaus werden sog. Länderprofile zur Darstellung und Kommentierung der Sprachenpolitik eines Mitgliedstaats bzw. einer Region unter Beteiligung unabhängiger externer Experten erstellt.

Das Europäische Fremdsprachenzentrum in Graz wurde anlässlich seines zehnjährigen Bestehens durch den Verwaltungsrat evaluiert. Das aktuelle Arbeitsprogramm "Languages for social cohesion: language education in a multilingual and multicultural Europe" des Fremdsprachenzentrums sieht für den Zeitraum 2004 bis 2007 22 Projekte vor allem im Bereich der Lehrerbildung vor.

Lehrerfortbildungsprogramm

Das seit 1978 bestehende Programm sieht die Teilnahme von Lehrern an Fortbildungskursen anderer Mitgliedstaaten vor und wird durch die Bereitstellung von Kursplätzen und Gewährung von Reise- und Aufenthaltsstipendien gefördert. Die Organisation über nationale Koordinatoren hat sich jedoch als zu aufwändig erwiesen; außerdem tritt das Programm in Konkurrenz zu Maßnahmen der EU. Künftig sollen nur noch zentrale Fortbildungsseminare für Lehrer und Lehrerausbilder mit engem Bezug zu den laufenden Projekten des Europarats durchgeführt werden. Ein neuer Themenschwerpunkt des Programms bezieht sich entsprechend auf Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung.

Die weiterhin genutzte Tagungsstätte in Donaueschingen wird sowohl vom Europarat als auch vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Das Auswärtige Amt fördert die Teilnahme von Lehrern an den Fortbildungsmaßnahmen in Donaueschingen.

b) Kultur

Zu den Hauptzielen der Kulturtätigkeit des Europarats gehören die Förderung des Bewusstseins für eine gemeinsame kulturelle Identität der Europäer (Sprache, Geschichte, politische Bildung, Denkmalpflege, allgemeine Kulturförderung sowie Anwendung und Nutzung neuer Informationstechnologien). Die Ernennung der Generaldirektorin für Kultur zur Koordinatorin für Interkulturellen Dialog soll die stärkere bereichsübergreifende Zusammenarbeit in dieser zentralen Thematik sichern.

Im März 2006 wurde die 28. Kunstausstellung des Europarats in Florenz eröffnet, die im Rahmen eines europäischen Kooperationsprojektes unter dem Titel "Universal Leonardo" zeitgleich in verschiedenen europäischen Städten (neben Florenz auch Budapest, München, London und Oxford) das Leben und Werk Leonardo da Vincis beleuchtet.

Im Bereich der Denkmalpolitik des Europarats sind hervorzuheben die europäische Datenbank "HEREIN" zum Denkmalschutz, an der über 35 Mitgliedstaaten (seit 2002 auch Deutschland) teilnehmen, das Programm der technischen Zusammenarbeit durch Hilfestellung in den östlichen Staaten und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, u. a. durch den "European Heritage Day" ("Tag des offenen Denkmals" in Deutschland) und die grenzübergreifenden Kulturwege. Auf dem Arbeitsprogramm stehen ferner Fragen von Management und nachhaltiger Entwicklung des kulturellen Erbes sowie der Vereinbarkeit von ungeschmälerter Erhaltung von Kulturdenkmälern und der Zugänglichkeit für Behinderte.

Auf Initiative Deutschlands wurde ein Positionspapier zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der Region Europa erarbeitet. Hierzu gehört insbesondere das kulturpolitische Forschungsnetz Kompendium, zur Einschätzung der Situation kultureller Vielfalt in den Mitgliedstaaten und zu vergleichender Bewertung geeigneter kulturpolitischer Maßnahmen.

9. Medien

Der Lenkungsausschuss für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) und seine Untergruppen befassten sich auch im 1. Halbjahr 2006 mit der Umsetzung des auf der 7. Europäischen Ministerkonferenz über Massenmedienpolitik in Kiew 2005 verabschiedeten Aktionsplans. Unter anderen wurden die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zu Beleidigung und Ehrverletzung durch Medien in den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel untersucht, eine Angleichung an europäische Standards und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erreichen. Außerdem wurde über die Arbeit der Unterausschüsse u.a. zu den Themen: Meinungs- und Informationsfreiheit in Krisenzeiten, Medienvielfalt und Menschenrechte in der Informationsgesellschaft beraten.

Im Berichtszeitraum setzte der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen seine Debatte über den Änderungsbedarf des Übereinkommens fort. Dabei wurde insbesondere die Entwicklung bei der Revision der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" aufmerksam beobachtet. Der Ausschuss sprach sich für eine geographische Erweiterung des Geltungsbereichs des Übereinkommens aus. Gegenwärtig haben noch nicht alle Mitgliedstaaten des Europarats das Übereinkommen ratifiziert. Außerdem wurde eine Auslegung des Artikels 4 des Übereinkommens zum Recht auf wiederholte Übertragung beschlossen.

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2006

Anlage 1

Das Ministerkomitee trat im Berichtszeitraum am 18./19.05.2006 zusammen.

Das Komitee der Ministerbeauftragten trat im Berichtszeitraum zu 18 ordentlichen Sitzungen zusammen. Dabei wurden 6.296 Tagesordnungspunkte behandelt.

Anlage 2

Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, zu denen das Komitee der Ministerbeauftragten im Berichtszeitraum Antworten gegeben hat:

Nr. der Empfehlung Datum der Empfehlung Datum der Antwort Titel
1648 30.01.2004 05.04.2006 Konsequenzen der EU-Erweiterung für die Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
1688 23.11.2004 11.01.2006 Kulturen der Diaspora
1698 25.04.2005 18.01.2006 Rechte der Kinder in Institutionen
1706 20.06.2005 18.01.2006 Medien und Terrorismus
1712 23.06.2005 19.01.2006 Follow-up zum 3. Gipfel
1713 23.06.2005 21.06.2006 Demokratische Kontrolle des Sicherheitsbereichs in den Mitgliedstaaten
1714 24.06.2005 15.03.2006 Abschaffung von Beschränkungen beim Wahlrecht
1715 24.06.2005 18.01.2006 Verbesserung der Antworten auf die Bedürfnisse im Bereich der psychischen Erkrankungen in Europa
1716 01.09.2005 15.03.2006 Voranbringen einer 5. UN-Konferenz für Frauen
1717 01.09.2005 03.05.2006 Erziehung zu Freizeitaktivitäten
1718 03.10.2005 05.04.2006 Gemeinsame Entwicklungspolitik als positive Maßnahme zur Regulierung von Migrationsbewegungen
1719 03.10.2005 21.06.2006 Erzwungenes Verschwinden von Personen
1720 04.10.2005 24.05.2006 Erziehung und Religion
1721 04.10.2005 10.05.2006 Arbeitsweise der demokratischen Institutionen in Moldawien
1722 05.10.2005 11.01.2006 Anerkennung der Auflagen und Verpflichtungen durch die Ukraine
1723 05.10.2005 05.04.2006 Zwangsehen und Kinderehen
1724 06.10.2005 15.03.2006 Der Europarat und die europäische Nachbarschaftspolitik der EU
1725 06.10.2005 05.04.2006 Europa und die Vogelgrippe
1727 07.10.2005 14.06.2006 Beschleunigte Asylverfahren in den Mitgliedstaaten des Europarates
1729 25.11.2005 14.06.2006 Die Arbeit des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen
1731 24.01.2006 24.05.2006 Europas Beitrag zur Verbesserung des Managements der Wasserressourcen
1732 24.01.2006 21.06.2006 Integration von Immigrantenfrauen in Europa
1733 25.01.2006 10.05.2006 Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien
1734 26.01.2006 26.04.2006 Situation in Belarus am Vorabend der Präsidentschaftswahlen
1736 17.03.2006 03.05.2006 Notwendigkeit internationaler Verurteilung des Francoregimes

Anlage 3

Deutschland ratifizierte im Berichtszeitraum ein Übereinkommen:

11.04.2006 CETS 194 14. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Deutschland zeichnete im Berichtszeitraum ein Übereinkommen:

15.02.2006 CETS 188 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Doping

Anlage 4

Im Berichtszeitraum hat das Komitee der Ministerbeauftragten zu 6 Empfehlungen des Kongresses der Gemeinden und Regionen Antworten gegeben.

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

Von Mai bis November 2006 führte Russland erstmals den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats. Im Vorfeld waren Befürchtungen geäußert worden, der russische Vorsitz werde wegen der Vielzahl besonderer Probleme, bei denen Russland im Europarat meist isoliert bleibt (Tschetschenien, Transnistrien, Südossetien, Unterstützung für Weißrussland), zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Ministerkomitees führen. Diese Besorgnisse haben sich nicht bestätigt. Europaratssekretariat und Ministerkomitee haben auch unter russischem Vorsitz ihre Arbeit professionell fortgesetzt.

Andererseits hat Russland seinen Vorsitz nicht zu - von einigen Beobachtern erwarteten - Konzessionen in Menschenrechtsfragen genutzt. So wurden die Angehörigen der Ilascu-Oppositionsgruppe, die in Transnistrien bis Ende Mai 2007 einsaßen, nicht - wie vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in einem Urteil gegen Russland und Moldau gefordert - vorzeitig freigelassen.

Russland setzte während seines Vorsitzes besondere Akzente durch eine intensive Veranstaltungsserie. Insgesamt fanden 28 Konferenzen zu nahezu allen aktuellen großen Themenbereichen des Europarats unter Beteiligung des Ministerkomitees, des Sekretariats und der Mitgliedstaaten statt.

II. Generalsekretär

Generalsekretär Terry Davis orientierte sich weiterhin an den zu Beginn des Jahres entsprechend den Warschauer Gipfelbeschlüssen gesetzten Prioritäten. Schwerpunkte seiner Arbeit waren insbesondere Steigerung der Effizienz der Verwaltung, Verbesserung der Kooperation mit anderen internationalen Organisationen und Unterstützung für die Reform des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs.

Die auf der Basis eines Entwurfs des Generalsekretärs geführten Verhandlungen über das Budget des Europarats für 2007 gestalteten sich aufgrund des anerkannten zusätzlichen Finanzbedarfs des Gerichtshofs ungewöhnlich schwierig. Durch Effizienzsteigerungen in der Verwaltung des Europarats und darauf beruhender Einsparungen ermöglichte der Generalsekretär die Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für den Gerichtshof und konnte dadurch die Haushaltssteigerungen im Rahmen halten.

Außerdem bemühte sich der Generalsekretär aktiv und erfolgreich um die Steigerung von Drittmitteln, insbesondere durch verstärkte Kooperation mit der Europäischen Union in so genannten "Joint Programmes".

Weiteres prioritäres Anliegen des Generalsekretärs im Berichtszeitraum war die Professionalisierung der Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Europarats. Das Ministerkomitee billigte im Oktober 2006 den vom Generalsekretär vorgelegten Entwurf einer neuen Kommunikationsstrategie, die insbesondere die Planung von begleitenden Medienkomponenten bei allen Projekten und Programmen des Europarats bereits vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen vorsieht.

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

Im Dezember verabschiedete das Ministerkomitee den Haushalt des Europarats für 2007.

Das Gesamtbudget des Europarats - einschließlich der Haushalte der Teilabkommen - beläuft sich auf 273,2 Mio.. Der Kernhaushalt des Europarats stieg damit um rund 7 Mio. Euro auf 197,2 Mio. Euro. Gegenüber einem vom Generalsekretär des Europarats geforderten Kernhaushalt von ca. 201 Mio. Euro (+ 5,9 %), wurde der Zuwachs im Laufe der Budgetverhandlungen auf 3,7 % begrenzt. Der Zuwachs geht ausschließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem aufgrund der anerkannten Überlastung mit etwa 90.000 unerledigten Fällen ein um 10 % erhöhtes Budget (entspricht einer Steigerung um etwa 4 Mio. Euro) zugestanden wurde. Die deutschen Beiträge zum Gesamthaushalt (einschließlich der Sonderhaushalte) des Europarats werden in 2007 insgesamt 33,6 Mio. Euro betragen und damit um etwa 1,8 % gegenüber 2006 ansteigen.

2. Vorsitze und Themen

Die Vorsitz-Staaten Russland (bis Mitte November 2006) und daran anschließend San Marino orientierten ihr Programm an den vom Warschauer Europaratsgipfel 2005 gesetzten Prioritäten, d. h. insbesondere Verbesserung des Systems zum Schutz der Menschenrechte sowie der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, aber auch Förderung des interkulturellen Dialogs und der sozialen Kohäsion.

Der russische Vorsitz begleitete seine Arbeit in Straßburg durch Organisation von außergewöhnlich zahlreichen und vielseitigen Konferenzen. Insgesamt fanden 28 Veranstaltungen schwerpunktmäßig in Russland zu aktuellen Europaratsthemen, wie z.B. interkulturellem und interreligiösem Dialog, Verbesserung des Menschenrechtsschutzes, Kampf gegen den Terrorismus und Förderung der sozialen Kohäsion statt.

Am 18. und 19. Oktober 2006 veranstaltete der russische Vorsitz in Moskau in Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Versammlung und dem Sekretariat des Europarats die zweite Tagung des auf dem Warschauer Gipfel 2005 eingerichteten Forums für die Zukunft der Demokratie. Thema der Veranstaltung war die Rolle der politischen Parteien in der Demokratie, insbesondere die Verbesserung der Netzwerke zwischen Parteien und Zivilgesellschaft. Die von einigen Veranstaltungsteilnehmern vorgeschlagene Initiative zur Entwicklung europaweiter Qualitätsstandards für politische Parteien wurde an die Parlamentarische Versammlung zur weiteren Prüfung verwiesen.

Darüber hinaus beschäftigte sich das Ministerkomitee schwerpunktmäßig mit der Situation im Kaukasus und im westlichen Balkan. Im Hinblick auf die Parlamentswahlen in Armenien am 13. Mai 2007 verabschiedete das Ministerkomitee im Oktober 2006 einen Aktionsplan, dessen Maßnahmen die armenische Regierung bei der Umsetzung des Wahlgesetzes im Sinne demokratischer Standards unterstützen und insbesondere gleiche Chancen für alle Kandidaten und Parteien einschließlich ihres Zugangs zu den Medien sicherstellen sollen.

Weiterhin äußerte das Ministerkomitee seine Besorgnis über die sich verschlechternden Beziehungen zwischen Georgien und Russland und beauftragte das Europaratssekretariat im November 2006 einen Bericht zur Situation der Menschenrechte in den abtrünnigen georgischen Regionen Abchasien und Südossetien vorzulegen.

Das Ministerkomitee begrüßte im Dezember 2006 außerdem den reibungslosen Übergang der Staatsgewalt der früheren Union Serbien und Montenegro auf die beiden neuen Einzelstaaten nach dem Unabhängigkeitsreferendum im Mai 2006. Gleichzeitig wurde Serbien aufgefordert, den künftigen Europaratsvorsitz (ab Mai 2007) als Gelegenheit zur endgültigen Erfüllung seiner Beitrittsverpflichtungen, insbesondere zur vollen Zusammenarbeit mit dem Internationalen Jugoslawientribunal (ICTY) zu nutzen.

In einer Stellungnahme zu Weißrussland verurteilte das Ministerkomitee im September 2007 die Verhaftung und Verurteilung von Demonstranten in Minsk nach den Präsidentschaftswahlen vom März 2006 und forderte deren sofortige Freilassung.

Im September 2006 debattierte das Ministerkomitee über die Vorschläge des Generalsekretärs zur Schaffung neuer Rechtsinstrumente, die die Wahrung der Menschenrechte beim Kampf gegen den Terrorismus besser sicherstellen sollen. Der Generalsekretär hatte als Konsequenz seiner Untersuchung im Gefolge von Berichten über angebliche Entführungen und Geheimgefängnisse in Europa vorgeschlagen, die Konventionen zur Staatenimmunität und zum internationalen Zivilluftverkehr durch explizite Garantiebestimmungen zu den Menschenrechten zu ergänzen. Das Ministerkomitee verabschiedete eine Stellungnahme, die die Verpflichtung betont, im Kampf gegen den Terrorismus die Menschenrechte zu respektieren und sorgfältige Prüfung der Vorschläge des Generalsekretärs zusichert.

Die Verweigerung der Ratifizierung des 14. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention durch die russische Duma im Dezember 2006 löste im Ministerkomitee Enttäuschung und Besorgnis bezüglich der weiteren Arbeitsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus. In einer Erklärung vom 18. 01. 2007 ruft das Ministerkomitee Russland dazu auf, die Ratifizierung schnellstmöglich nachzuholen.

IV. Parlamentarische Versammlung

Im zweiten Halbjahr fand turnusgemäß nur die Herbstsitzung der Parlamentarischen Versammlung statt (02. bis 06.10. 2006). Hauptthemen waren die Situation auf dem Balkan, eine Dringlichkeitsdebatte zum Nahen Osten, die Haushaltssituation des Europarats sowie ein Antrag zur Errichtung eines Zentrums zum Gedenken an Vertreibungen in der jüngeren Geschichte Europas.

Eingangs stellte Außenminister Lawrow die Ziele des russischen Europaratsvorsitzes vor und zog eine erste Bilanz der Aktivitäten seit Mai. Anschließend beantwortete er Fragen der Abgeordneten, insbesondere auch zur Menschenrechtspraxis und zur Einschränkung der Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen in Russland.

In der Debatte zur Situation auf dem Balkan sicherten die Ministerpräsidenten Sanader (Kroatien), Terzic (Bosnien Herzegowina) sowie Berischa (Albanien) entschlossene Fortsetzung der Reformpolitik im Sinne der von Europäischer Union und Europarat aufgestellten Kriterien zu. Damit verbunden wurde der Dank an den Europarat für die Unterstützung insbesondere beim Aufbau demokratischer Rechtsstaaten und effektiver Menschenrechtsschutzsysteme. Die nach anschließender Debatte verabschiedete Entschließung fordert die Einrichtung eines besonderen Dialogforums zwischen Europarat und Westbalkan, eine klarere EU-Integrationsperspektive für die Region und die Liberalisierung des Visaregimes durch die EU-Staaten.

Im Anschluss an eine Dringlichkeitsdebatte zum Nahen Osten vor dem aktuellen Hintergrund des Krieges im Libanon verabschiedete die Parlamentarische Versammlung eine Resolution, die die am Konflikt beteiligten Regierungen bzw. Autoritäten auffordert, zum politischen Dialog auf der Basis der Roadmap zurückzukehren und Gewaltaktionen autonomer Gruppen (Hamas und Hisbullah) wirksam zu unterbinden.

In einer Dringlichkeitsdebatte zur schwierigen Haushaltslage des Europarats appellierten Redner aller Fraktionen an das Ministerkomitee, den Haushaltsentwurf des Generalsekretärs ohne weitere Kürzungen zu akzeptieren. Insbesondere der Europäische Menschenrechtsgerichtshof sei aufgrund seiner Überlastung durch unerledigte Fälle dringend auf die vom Generalsekretär vorgesehene Mittelerhöhung angewiesen.

Außerdem verabschiedete die Parlamentarische Versammlung eine Resolution, die die Einrichtung eines Gedenkzentrums für die Opfer von Vertreibungen und ethnischen Säuberungen in Europa befürwortet. Als Zieldatum für die Eröffnung des Zentrums wird das Jahr 2009, der sechzigste Geburtstag des Europarats, angestrebt. Die Zustimmung zur Resolution fiel aufgrund polnischer und russischer Bedenken äußerst knapp aus. Nähere Einzelheiten, insbesondere zu Standort und geplantem Finanzvolumen, enthält die Resolution nicht.

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

1. Jahresbilanz 2006

Im Jahr 2006 erreichten den EGMR 50.500 neue Beschwerden, das sind 5.000 Beschwerden mehr als im Jahr zuvor. Die meisten Beschwerden richteten sich wie im Vorjahr gegen Russland (10.569 Beschwerden), Rumänien (4.583) und Polen (4470, 2005 noch 5.203). Die Zahl der neuen Beschwerden gegen die Türkei (2.280) ging weiter zurück (2004: 3.930; 2005: 2403). Deutschland liegt mit 2155 (2005: 2.323) Beschwerden hinter der Türkei an achter Stelle.

Deutschland war in zehn 2006 abgeschlossenen Fällen Beklagter (24. Stelle). In 6 Fällen wurde jeweils die Verletzung mindestens einer Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt. In einem Fall war dies ein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung (Art. 3 EMRK), in den übrigen Fällen die Länge des Verfahrens vor deutschen Gerichten bzw. die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK). In zwei Fällen stellte der EGMR keine Verletzung der EMRK durch Deutschland fest und in zwei Fällen erfolgte eine gütliche Einigung mit der gleichzeitigen Streichung aus dem Register. Die Liste der am häufigsten verurteilten Staaten führte im Jahr 2006 erneut die Türkei mit 320 Urteilen an vor Slowenien (189), Ukraine (120), Polen (114), Russland (102), Italien (92) Frankreich (91) und Griechenland (53).

Der EGMR fällte im Jahr 2006 insgesamt 1.498 rechtskräftige Urteile, was einer nochmaligen Effizienzsteigerung zum Vorjahr von 57 % entspricht (im Vorjahr ebenfalls bereits 40 %). Dies ist zum einen auf die zusätzlich bereitgestellten finanziellen Mittel durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen, zum anderen vor allem auf organisatorische Verbesserungen im Gerichtshof und die stärkere Konzentration der Ressourcen des Gerichtshofes auf die wirklich wichtigen und begründeten Fälle.

Damit bleibt jedoch das erhebliche Defizit bei der Erledigung der anhängigen Beschwerden, das vor allem den "Rückstau" an Fällen 2006 bei 55.500 neuen Fällen und nur 41.909 abgeschlossenen Beschwerden nochmals vergrößert hat. Die Zahl der insgesamt anhängigen Beschwerden hat dadurch am Ende des Jahres 2006 mit ca. 89.900 einen neuen Höchststand erreicht (Anstieg um 12 % zum Vorjahr), wobei mehr als 40 % der anhängigen Beschwerden aus Russland (ca. 19.300, 21,5 %), Rumänien (10.850, 12, 1 %) und der Türkei (9.000, 10 %) stammen.

Dieser stetig steigende "Rückstau" verdeutlicht eindrucksvoll die Dringlichkeit der weiteren Reform und schnellen Umsetzung der während der 114. Ministertagung im Mai 2004 beschlossenen Maßnahmen zur "Gewährleistung der langfristigen Effektivität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte". Diese umfassen vor allem Maßnahmen auf nationaler Ebene, Beschwerdetatbestände zu beseitigen sowie die Ratifikation von Zusatzprotokoll Nr. 14 zur EMRK (ZP 14).

2. Reformprozess - insbesondere Zusatzprotokoll Nr. 14 und Weisenrat

Die russische Staatsduma hat Ende 2006 die Ratifikation des am 13. Mai 2004 von den

Staats- und Regierungschefs beschlossenen Zusatzprotokolls 14 (ZP 14) am 20.12.2006 vorerst abgelehnt und damit dessen baldiges Inkrafttreten verhindert. Russland bleibt damit der einzige Mitgliedstaat des Europarats, der das Zusatzprotokoll zwar gezeichnet, nicht jedoch ratifiziert hat. Da jedoch eine neuerliche Befassung der Duma und Ratifikation im Jahr 2007 möglich bleibt, soll in Gesprächen mit der Duma und der russischen Regierung auf eine möglichst baldige Ratifikation hingewirkt werden.

Allerdings sind sich die Mitgliedstaaten einig, dass ZP 14 mit einer geschätzten Entlastung des Gerichtshofes um 25 % zum Abbau des Rückstaus an anhängigen Fällen und zur Sicherung der langfristigen Effektivität des EGMR nicht ausreichen wird. Vielmehr bleibt weiterhin eine sorgfältige Prüfung zusätzlicher kurz- und langfristiger Maßnahmen (insbesondere auch aus dem Weisenbericht) erforderlich.

Am 15. November 2006 stellte der Weisenrat seinen Abschlussbericht vor. Der Weisenrat war auf dem Warschauer Gipfel 2005 von den Staats- und Regierungschefs initiiert und als 11-köpfiges Gremium am 14. September 2005 durch das Ministerkomitee einberufen worden (Vorsitzender: der Spanier Rodriguez Iglesias; deutsches Mitglied: Jutta Limbach). Er sollte eine umfassende Strategie erarbeiten, die die langfristige Wirksamkeit des Kontrollsystems der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet. In dem Bericht schlägt der Weisenrat im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:

Die Mitgliedstaaten und der Gerichtshof begrüßten den Bericht und kündigten eine eingehende Prüfung der Empfehlungen an. Im Mai 2007 sollen im Ministerkomitee erste Maßnahmen zum Follow-up der Empfehlungen der Weisen beschlossen werden. Die bisherige Diskussion hat allerdings nochmals zweierlei deutlich gemacht: die Dringlichkeit des Inkrafttretens von ZP 14, von dem die Vorschläge der Weisen ausgehen, sowie weitere Anstrengungen in Form kurzfristiger Maßnahmen zum Abbau des Rückstaus an Fällen, da die Vorschläge der Weisen aufgrund der i.d.R. erforderlichen langwierigen Konventionsänderung erst nach mehreren Jahren eine tatsächliche Entlastungswirkung zeitigen können.

3. Urteile

Im Berichtszeitraum fanden vor allem zwei Entscheidungen des EGMR gegen Deutschland besonderes Interesse in der Öffentlichkeit:

Am 11. Juli 2006 stellte die Große Kammer des EGMR im Individualbeschwerdeverfahren Jalloh gegen Deutschland Verstöße gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter) und gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) fest. Der Gerichtshof sah in der Vergabe von Brechmitteln unter Zwang zur Exkorporation von Betäubungsmitteln zum Zwecke der Beweissicherstellung nach § 81a Strafprozessordnung (StPO) eine nach Artikel 3 EMRK verbotene unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Die Verwertung dieser nach seiner Auffassung in unzulässiger Weise gewonnenen Beweismittel im Strafverfahren habe zudem das in Artikel 6 EMRK verankerte Recht des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren, insbesondere auch den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (nemotenetur-Grundsatz), verletzt.

Mit Kammerurteil vom 26.10.2006 wies der EGMR einstimmig die Klage im Verfahren Chraidi gegen Deutschland ("La Belle" - Attentat 1986) ab. Der EGMR stellte in seinem Urteil fest, dass die vom Beschwerdeführer in der Untersuchungshaft verbrachten 5 Jahre und 6 Monate nicht gegen seinen Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung während des Verfahrens (Art. 5 Abs. 3 EMRK) verstoßen, da sich die Gerichte im Hinblick auf die Fortdauer der Untersuchungshaft sowohl auf den dringenden Tatverdacht als auch auf die besondere Schwere der Tat und die bestehende Fluchtgefahr gestützt hätten. Der Gerichtshof erkannte die Feststellung der Gerichte an, dass es neben der Untersuchungshaft keine andere Maßnahme zur Sicherstellung der Anwesenheit des Beschwerdeführers gab und dass nach deutschem Recht gegen einen ausgebliebenen Angeklagten, dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist, eine Verhandlung nicht stattfinden kann. Darüber hinaus seien die Gerichte in diesem außerordentlich komplexen Verfahren ihrer Pflicht zur besonderen Förderung des Verfahrens nachgekommen und hätten mit der notwendigen Sorgfalt gehandelt.

Besondere Beachtung erfuhren im Berichtszeitraum zudem folgende Urteile des EGMR:

Im Individualbeschwerdeverfahren Ramirez Sanchez gegen Frankreich sah die Große Kammer des EGMR mit Urteil vom 4. Juli 2006 die Abwesenheit eines Rechtsmittels gegen die Verlängerung der Isolationshaft als Verletzung der Rechtsweggarantie (Art. 13 EMRK) an, lehnte jedoch die auf Art. 3 EMRK (unmenschliche Behandlung) gestützte Beschwerde hinsichtlich der Haftbedingungen und ihrer Länge - v.a. angesichts der Gefährlichkeit des Beschwerdeführers - ab. Der als Terrorist Carlos bekannte Beschwerdeführer hatte sich mit der Beschwerde gegen seine rund 10-jährige Gefangenschaft in Isolationshaft gewandt.

Mit Urteil vom 14. Dezember 2006 stellte die Große Kammer des EGMR im Verfahren Markovic und andere gegen Italien fest, dass eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 (1) EMRK) nicht gegeben sei. Die 10 Beschwerdeführer sind Angehörige von Opfern, die während des Kosovo-Konflikts bei einem Luftangriff der Nato auf das Hauptquartier des "Radio Televizije Srbije" (RTS) am 23. April 1999 in Belgrad ums Leben gekommen waren. Der EGMR erklärte ihre Klage gegen Italien zwar für zulässig, aber unbegründet da die vom italienischen Kassationsgerichtshof ausgesprochene Begrenzung der Reichweite der Jurisdiktion italienischer Gerichte bei Akten der Außenpolitik, wie Kriegsteilnahme, anzuerkennen sei. Grundsätzlich sei es Sache der Mitgliedstaaten, nationales Recht auszulegen und anzuwenden, solange dies in Übereinstimmung mit der EMRK erfolge.

Zudem fällte der EGMR im Berichtszeitraum erneut in zwei Fällen Urteile gegen Russland wegen des Verschwindens bzw. der willkürlichen Festnahme und der Tötung von Personen in Tschetschenien. In den Fällen Imakayeva gegen Russland und Luluyeva gegen Russland bestätigte er seine Rechtsprechung zur staatlichen Schutzpflicht aus dem Recht auf Leben (Art. 2 EMRK), die nicht nur den physischen Schutz des Opfers, sondern auch ausreichende Ermittlungen zu Tötungen umfasst.

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

Im Kongress der Gemeinden und Regionen als beratendem Organ des Europarats sind

Länder- und Kommunaldelegierte eigenständig und eigenverantwortlich tätig, eine Mitwirkung der Bundesregierung erfolgt nicht.

Im zweiten Halbjahr 2006 fand wie üblich keine Vollversammlung, sondern eine institutionelle Sitzung des Kongresses in Moskau am 14. und 15. November 2006 statt.

Auf der Tagesordnung standen die Stärkung der regionalen Demokratie in Albanien, Bosnien Herzegowina und der Slowakei.

Außerdem wurde ein Diskussionsforum zur Zusammenarbeit zwischen europäischen Städten und Kommunen im Nahen Osten veranstaltet. Teilnehmer waren neben Vertretern aus Europa auch israelische und arabische kommunale Organisationen.

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)

Auch im Berichtszeitraum führte die Kommission ihre Aufgabe fort, Vorschläge zu erarbeiten und insbesondere die Wirksamkeit der bereits ergriffenen gesetzgeberischen, politischen und anderen Maßnahmen der Mitgliedstaaten des Europarats zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu prüfen und zu bewerten. Da sich das Phänomen des Rassismus in den Mitgliedstaaten des Europarats sehr unterschiedlich äußert, untersuchte die Kommission im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes die einzelnen Mitgliedstaaten durch Kleingruppen (Countryby-Country-Arbeit). Die im Jahr 2003 begonnene dritte Berichtsrunde wurde mit der Erarbeitung von acht Berichtsentwürfen (Countryby-Country-Reports) fortgeführt (Armenien, Aserbaidschan, Finnland, Georgien, Island, Monaco, Portugal und Slowenien). Ihre Veröffentlichung ist für 2007 zu erwarten.

Am 16. und 17. Dezember 2006 fand in Straßburg ein Expertenseminar zum Thema Bekämpfung von Rassismus unter Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung statt (ECRI Expert Seminar on combating racism while respecting freedom of expression). Das Expertenseminar richtete sich an Parlamentarier, Journalisten, Regierungsvertreter, Wissenschaftler, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen sowie von Agenturen, mit denen ECRI kooperiert (EUMC, ODIHR/OSCE), und der Vereinten Nationen.

Schließlich nahm ECRI in seiner Sitzung am 15. Dezember 2006 eine Erklärung an, mit der ECRI seine Beunruhigung über die Diskriminierung russischer Staatsbürger georgischer Herkunft artikulierte (Statement on recent events affecting persons of Georgian origin in the Russian Federation).

b) Antifolterausschuss (CPT)

Der nach dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe errichtete Ausschuss führte auch in diesem Berichtszeitraum seine Aufgabe fort. Er überwacht die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist. Auftrag des Ausschusses ist es, erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sicherzustellen.

Im Rahmen ihres länderspezifischen Ansatzes statteten Delegationen des CPT einer Vielzahl von Mitgliedstaaten periodische und auch Adhoc-Besuche ab und berichteten darüber dem CPT.

In seiner Tagung vom 3. bis 7. Juli 2006 nahm der Ausschuss den Bericht über den vierten turnusmäßigen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. November bis 2. Dezember 2005 an, der sich ausführlich mit der Situation in den einzelnen vom Ausschuss besuchten Institutionen (Haftanstalten, Abschiebegewahrsamseinrichtungen, Polizeidienststellen und psychiatrische Einrichtungen) auseinandersetzt. Der Bericht, zu dem die Bundesregierung mittlerweile ihre Stellungnahme übersandt hat, enthält eine Reihe von Empfehlungen.

c) Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte (DH-DEV)

Die von DH-DEV in seiner 35. Sitzung vom 16. bis 18. Mai 2006 in Straßburg beauftragten Arbeitsgruppen zu den beiden Themenschwerpunkten "Hate Speech" und "The wearing of religious symbols in public areas" tagten vom 2. bis 3. Oktober 2006 in Paris. Vertieft wurde in den Arbeitsgruppen insbesondere die Diskussion über die in diesem Zusammenhang aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und aus anderen Quellen abzuleitenden Grundsätze sowie über die Erarbeitung möglicher Instrumentarien.

d) Minderheitenrechte

In der Herbstsitzung der Arbeitsgruppe DH-MIN des Europarats am 19. und 20. Oktober 2006 wurde die Behandlung der Themen der Frühjahrssitzung auf der Grundlage der dort erreichten Zwischenergebnisse fortgeführt. Eingeleitet wurde die Herbstsitzung durch ein von der russischen Delegation gestaltetes Seminar zum Thema "Internationale Rechtsgarantien für den Schutz nationaler Minderheiten und die Probleme ihrer Umsetzung unter besonderer Berücksichtigung der Minderheitenerziehung".

Im Übrigen lag der Schwerpunkt der Arbeit zum Minderheitenrecht von Bund, Ländern und Minderheitenverbänden im zweiten Halbjahr 2006 bei der Vorbereitung des Dritten Staatenberichts zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, der dem Europarat zum 1. März 2007 vorzulegen war.

2. Bekämpfung von Korruption

Im zweiten Halbjahr 2006 fanden zwei Plenarsitzungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) statt. Insgesamt wurden im Jahr 2006 neun Evaluierungsberichte der zweiten Evaluationsrunde (Bosnien-Herzegowina, Georgien, Moldawien, Portugal, Tschechische Republik, Ungarn, USA, Zypern) und sechs Evaluierungsberichte der ersten und zweiten Evaluierungsrunde (Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Republik Montenegro, Republik Serbien und Türkei) angenommen.

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ)

Auf ihrer Tagung im Dezember 2006 erörterte die Kommission die Verbreitung des Berichtes über die Justizsysteme (Stand 2004) und beschloss, derartige Berichte periodisch (geplant ist ein Rhythmus von 2 Jahren) neu vorzulegen. Die CEPEJ nahm außerdem einen Bericht über die Verfahrensdauer im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie ein Kompendium zu "best practices" zur Vermeidung von Verzögerungen von gerichtlichen Verfahren an. In beiden Werken werden die unterschiedlichen Ursachen, die in unterschiedlichen Stadien der Verfahren zu Verzögerungen führen können, analysiert und Wege zu Vermeidung solcher Verzögerungen aufgezeigt.

Daneben wurden bilaterale Projekte mit Frankreich und Russland diskutiert. Darüber hinaus wählte die CEPEJ ein neues Präsidium unter der Leitung des Italieners de Santis.

b) Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität (CDPC)

Am 27. September 2006 verabschiedete das Ministerkomitee die Empfehlung über die Anwendung von Untersuchungshaft (Rec(2006)13).

c) Ausschuss für Familienrechtsfragen (CJ-FA)

Auf der 36. Sitzung des Ausschusses der Familienrechtsexperten des Europarats (CJ-FA) vom 15. bis 17. November 2006 in Straßburg wurden Text und erläuternder Bericht für das revidierte Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern abschließend beraten.

Die Ergebnisse sind dem CDCJ für dessen Sitzung im Februar 2007 vorgelegt worden.

d) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE)

Vom 8. bis 10. November 2006 tagte der Konsultativrat der Europäischen Richter in Straßburg. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen in Bukarest und Nikosia wurden die Stellungnahmen Nr. 8 und Nr. 9 zur Frage der Rolle des Richters angesichts der Gefahren des Terrorismus und zu seiner Rolle bei der Anwendung europäischen und internationalen Rechts im nationalen Recht beschlossen.

e) Lissabon-Netzwerk (Lisbon Network)

Am 15. September 2006 und am 17. Oktober 2006 fanden in Straßburg Sitzungen der dem Lissabon-Netzwerk unterstellten Arbeitsgruppe des Europäischen Programms für Menschenrechtsausbildung für Justizberufe ("Human Rights Education for Legal Professionals - HELP") statt. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, Lehrmaterialien zum Thema Menschenrechte zu sammeln, didaktisch aufzubereiten und unter Berücksichtigung der bestehenden nationalen Ausbildungsstrukturen den Fortbildungseinrichtungen so zur Verfügung zu stellen, dass die Aus- und Fortbildung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in diesem Bereich effizienter erfolgen kann.

Am 16. und 17. Oktober 2006 wurde in Straßburg die 7. Plenarsitzung des Lissabon-Netzwerks abgehalten, die sich mit dem Thema der Aus- und Fortbildung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Europa befasste. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Frage nach einer möglichst effizienten Aus- und Fortbildung der Richterinnen und Richter für einen angemessenen Umgang mit Verfahrensbeteiligten im Straf- und Zivilprozess. Hierbei wurde die Notwendigkeit der Kooperation der nationalen und internationalen Fortbildungseinrichtungen zur Qualitätssicherung unterstrichen

4. Terrorismusbekämpfung

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus ist seit 16. Mai 2005 zur Zeichnung aufgelegt und wurde nach einem dahingehenden Beschluss des Bundeskabinetts am 24. Oktober 2006 durch die Bundesrepublik Deutschland gezeichnet. Die Arbeiten der Bundesregierung zur Ratifikation werden im Jahr 2007 fortgesetzt.

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a) Europäische Sozialcharta

Die Regierungsausschusssitzung hatte die Beratung zu den Schlussfolgerungen des Sachverständigenausschusses im Zyklus XVIII-1 über die Kernbestimmungen der Europäischen Sozialcharta und der Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC) zum Gegenstand. Deutschland schloss diesen Zyklus (23. Deutscher Bericht) erneut ohne Warnung oder Empfehlung ab. Im Herbst 2007 soll ein neues Berichtssystem eingeführt und der aktuelle Fragebogen für die nationalen Berichte überarbeitet werden.

b) Gleichstellungsfragen

Vom 29. November bis 1. Dezember 2006 fand in Straßburg das 36. Treffen des Lenkungsausschusses "Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern" (CDEG) statt.

Themenschwerpunkte waren:

c) Familienfragen

Im Rahmen seines Auftrags durch den Ausschuss für Sozial Kohäsion (CDCS) arbeitete der Expertenausschuss zu Kindern und Familien (CS-EF) zum Thema Elternbildung (Parenting). Zwei Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit den Themen Elternbildung bei Gefahr von sozialer Ausgrenzung und Elternbildung bei Kindesmisshandlung. Der Arbeitsauftrag des CSEF lief zum 31.12.06 aus. Geplant ist ein neuer Expertenausschuss zu Familienpolitiken.

d) Pompidou Gruppe

Am 27. und 28. November 2006 fand in Straßburg die Ministerkonferenz der Pompidou-Gruppe statt. Die 1971 gegründete Kooperationsgruppe zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch und illegalem Drogenhandel ist ein Teilabkommen des Europarats. Ihr gehören derzeit 35 Mitglieder, darunter auch die EU-Kommission, an. Die Ministerkonferenz bekräftigte die Rolle und das Mandat der Pompidou-Gruppe, die als Schnittstelle zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis fungiert und aufgrund ihrer multidisziplinären Arbeitsweise zur Verbesserung der Drogenpolitiken in Europa beiträgt. Die Minister/innen verabschiedeten das Arbeitsprogramm für 2007-2010 und wählten Polen zum neuen Vorsitzland. Unter polnischer Präsidentschaft sind in den kommenden vier Jahren vor allem folgende Ergebnisse beabsichtigt:

Die Minister/innen vereinbarten, die Bestrebungen der vorausgegangenen niederländischen Präsidentschaft zur besseren Koordinierung und Kooperation der Pompidou-Gruppe mit anderen europäischen und internationalen Organisationen fortzuführen. Der Ministerkonferenz war ein mehrjähriger Evaluierungsprozess vorausgegangen. Die im Jahr 2003 durch die Ministerkonferenz von Dublin beschlossenen neuen Arbeitsmethoden wurden als erfolgreich bewertet. Insbesondere die Einrichtung der sechs sog. Plattformen, in denen sich Fachleute mit vier Arbeitsbereichen (Treatment, Prevention, Criminal Justice, Airport Cooperation) und zwei übergreifenden Themen (Research, Ethics and Human Rights) befassen hat sich bewährt und soll fortgeführt werden. Die übergreifende Koordinierung und Kohärenz der verschiedenen Arbeitsbereiche soll in Zukunft verstärkt durch eine gemeinsame Bearbeitung von Querschnittsthemen erfolgen.

e) Lenkungsausschuss Gesundheit (CDSP)

Der Gesundheitsausschuss (CDSP) verabschiedete zur Empfehlung No (95) 15 "Herstellung,

Anwendung und Qualitätssicherung der Blutbestandteile" den überarbeiteten Technischen Anhang (13. Auflage, Ausgabe 2006). Deutschland war an der Erarbeitung aktiv beteiligt.

Durch Beschluss des Ministerkomitees Ende 2006 wurde das Programm "Health Care and Quality Standards" aufgrund einer Machbarkeitsstudie des Europarats aus dem CDSP ausgegliedert und dem Teilabkommen des European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) zugeordnet. Die Bundesregierung hat bei der Erstellung der für die zwei neu geschaffenen Lenkungsausschüsse Bluttransfusion (CD-P-TS) und Organtransplantation (CD-P-TO) zu definierenden Aufgabenbeschreibungen aktiv mitgewirkt und ist in beiden Ausschüssen vertreten.

f) Soziale Kohäsion

Der Lenkungsausschuss des Europarats zur sozialen Kohäsion (CDCS) tagte vom 7. bis 8. November 2006 in Straßburg. Wesentliche Schwerpunkte der Sitzung waren Kinder- und Familienpolitik, sowie Soziale Kohäsion, Soziale Sicherheit und Wohnraumversorgung.

Zudem wurde das Arbeitsprogramm des Europarats für 2007 vorgestellt und ein vorläufiger Bericht der Task Force Social Cohesion für Anfang 2007 angekündigt.

Im Anschluss (9. bis 10. Oktober 2006) fand das jährliche Forum zum Thema "Achieving social cohesion in a multicultural Europe" statt.

h) Tierschutz

Die deutschen Übersetzungen der Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (ETS Nr. 087) für das Halten von Schweinen sowie für die Haltung von Fischen in Aquakultur wurden am 26. August 2006 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Beratungen des Ständigen Ausschusses zu den Entwürfen von Empfehlungen betreffend das Halten von Rindern sowie das Halten von Kaninchen werden am 21.-23. November 2007 fortgesetzt.

Es ist beabsichtigt, die Empfehlung für die Haltung von Fischen in Aquakultur um themenspezifische Anhänge zu ergänzen. Dies betrifft derzeit die folgenden Themen: Verfahren der Betäubung und Tötung im Notfall, Wasserqualität, Lachs und Forelle sowie Karpfen.

Der Europarat, die EU sowie das internationale Tierseuchenamt (O.I.E.) veranstalteten am 23. / 24. November 2006 einen internationalen Workshop. Regierungsvertreter und Tierärzte aus 50 Ländern Europas nahmen an dem Workshop teil. Sie hatten Gelegenheit zum Ideenaustausch und zur Diskussion über Möglichkeiten einer effizienten Umsetzung der Tierschutzgesetze. Der Workshop ermöglichte es den genannten Organisationen außerdem zu erörtern wie sich ihre Aktivitäten gegenseitig ergänzen können, um den Tierschutz in Europa weiter zu verbessern.

Nach Abschluss wurde eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel "Tierschutz in Europa: Erfolge und Aussichten" verabschiedet.

6. Kommunal- und Regionalpolitik

Im zweiten Halbjahr 2006 benannten die Bundesländer einen neuen Ansprechpartner für ihre laufende Mitwirkung im CDLR (Beschluss AK III der IMK vom 16./17.10.2006). Nachdem von 1993 bis 2006 die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen mitgewirkt haben, ging diese Aufgabe / Funktion auf einen Beamten des Hessischen Innenministeriums über. Für eine noch über das Jahr 2006 hinausgehende Übergangszeit hatte NRW den Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (LR-CT) des CDLR weiter betreut.

Erheblich divergierende Auffassungen im Expertenausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (LR-CT) bezüglich des Entwurfs eines dritten Zusatzprotokolls zum Madrider Rahmenabkommen führten dazu, dass die Arbeiten an diesem Entwurf im zweiten Halbjahr zunächst ausgesetzt wurden, um nach neuen Lösungen zu suchen. Aus deutscher Sicht bestehen weiterhin Zweifel am Bedarf für ein solches Instrument, dies insbesondere mit Blick auf die seitens der Europäischen Union verabschiedeten und seit der 05.07.2006 geltenden Verordnung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (EVTZ).

In den Berichtszeitraum fällt der Beschluss des Bundesrates 474/06 (PDF) vom 13.10.2006, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, am Ziel einer regionalen Charta festzuhalten. Der Europarat hat seit der Konferenz der für lokale und regionale Demokratie zuständigen Minister am 23.-25. Februar 2005 in Budapest jedoch nicht mehr am Projekt einer Regionalcharta weitergearbeitet (siehe ausführlichere Darstellung im Bericht der Bundesregierung über das 1. Halbjahr 2005).

In der Expertengruppe "Strukturen und Rahmenbedingungen" des Lenkungsausschusses für lokale und regionale Demokratie des Europarate (CDLR) werden jedoch neue Entwicklungen im Regionalismus bei den Mitgliedstaaten erfragt und aufbereitet. Zwischenergebnisse werden der Kommunalministerkonferenz 2007 in Valencia vorgelegt, der Endbericht ist für Mitte 2008 geplant.

7. Jugend

In Umsetzung der Schlusserklärung der Staats- und Regierungschefs vom Mai 2005 startete die Jugendkampagne "Alle anders - alle gleich" entsprechend mit einem Eröffnungsevent in St. Petersburg vom 22. bis 24.09.2006. Erstmalig wurde eine derartige Europaratsveranstaltung gemeinsam mit und in der russischen Republik durchgeführt.

Weitere Veranstaltungen auf Europaratsebene fanden vom 25. bis 29. Oktober 2006 (Diversity Symposion) und vom 06. bis 10.12.2006 in Budapest statt.

Auf den nationalen Ebenen wurden parallel dazu in der zweiten Jahreshälfte 2006 bereits die ersten 38 Nationalen Kampagnenkomitees gegründet. Auch Deutschland gründete ein Kampagnenkomitee in Berlin und begleitete diese Europaratskampagne mit der deutschen Kampagne "Alle anders - alle gleich", in deren Rahmen u. a. ca. 100 deutsche Jugendinitiativen gefördert werden konnten.

Im zweiten Halbjahr 2006 wurden ferner die Vorarbeiten für das geplante achte Ministertreffen der im Rahmen der Arbeit des Europarats für Jugendfragen zuständigen Ministerinnen und Minister in Kiew weitergeführt.

Programmschwerpunkte der verschiedenen Jugendevents und Jugendbegegnungen im zweiten Halbjahr 2006 waren wiederum die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Zusammenarbeit und der Respekt von Vielfalt und Menschenrechten sowie zur Förderung der bürgerschaftlichen Engagements und des Interesses für Jugendpolitik.

In Rumänien fand ein internationales Seminar zur sozialen Integration junger Menschen am 17. und 18. Oktober 2006 statt.

Die Entwicklung nationaler Jugendpolitiken wurde in Armenien, Norwegen und San Marino durch ausgewählte Jugendexperten begleitet.

Der Partnerschaftsvertrag mit ERYICA wurde verlängert. Die Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und dem Direktorat Jugend und Sport konnte weiter ausgebaut werden.

In Zusammenarbeit mit der EU wurde das europäische Wissenszentrum für Jugendpolitik (www.youthknowledge.net), an dessen Aufbau Deutschland aktiv bereits seit der Pilotphase mitarbeitet weiter ausgebaut.

Die Jugendexperten der 47 Mitgliedstaaten (der Lenkungsausschuss CDEJ) tagten vom 02. bis 04. Oktober 2006 in Budapest, zeitweise überschneidend mit dem gemeinsamen Rat (CMJ). Gemeinsam mit dem CMJ, dem einzigen Ausschuss dieser Art, in dem Jugendliche aus allen 48 Staaten mit gleicher Stimme mitwirken, wurde beschlossen, dass die Kooperation mit dem Sektor "Soziale Kohäsion" weiterhin angestrebt werden solle. Ziel ist aus Sicht der Jugendexperten, insbesondere soweit es um die gemeinsame Zielgruppe der 13 bis 18- jährigen jungen Leute geht, durch eine verbesserte Zusammenarbeit auch auf internationaler Ebene Synergieeffekte zu erreichen.

Im Anschluss an die FARO-Konferenz zum Thema Weißbuch zum interkulturellen Dialog, das am 02. bis 08. November in Straßburg im Expertenkreis weiter diskutiert wurde, fand in Russland eine weitere internationale Konferenz zu diesem Thema statt. Der außerschulische aktive Jugendsektor wie z.B. die Kampagne "Alle anders - alle gleich" sollen mit ihren Aktivitäten hier ebenso berücksichtigt werden, wie das im Jugendbereich entwickelte Kompass-Trainingsmanual zur Menschenrechtserziehung und die Erfahrungen der internationalen Islamophobie-Seminare im Jugendbereich.

CDEJ und CMJ sagten zu, ihre Erfahrungen und Planungen im Jugendbereich in die Entwicklung dieses Weißbuchs zum interkulturellen Dialog einzubringen, so dass dieses tatsächlich den transversalen Ansatz, der auf den Grundwerten des Europarats basiert, verfolgen kann.

Eine mit der Erstellung eines Entwurfs beauftragte Arbeitsgruppe begann mit den inhaltlichen Vorarbeiten für ein CoE-Strategiepapier für den Jugendsektor, das bei der achten Jugendministerkonferenz in Kiew verabschiedet werden soll. Diese Gruppe arbeitet auch eng mit der Taskforce zum interkulturellen Dialog zusammen.

8. Sport

Die sportpolitische Zusammenarbeit war geprägt durch die Vorbereitung und Durchführung der 17. Informellen Europäischen Sportministerkonferenz am 20./21. Oktober in Moskau in verschiedenen Fachausschüssen. Schwerpunkte der Konferenz waren die Fortsetzung der sportpolitischen Zusammenarbeit des Europarats und der Mitgliedstaaten, die Doping-Bekämpfung und die Umsetzung der Europäischen Sportcharta. Die Sportminister entschieden sich mehrheitlich, aber gegen das Votum Deutschlands, dafür, dem Ministerkomitee die Einrichtung eines "Enlarged Partial Agreement for Sports" (Erweitertes Teilabkommen) zu empfehlen, das die Auslagerung der Finanzierung des Sportbüros aus dem Budget des Europarats in die Finanzierung durch die Mitgliedstaaten des Teilabkommens vorsieht. Deutschland hatte für eine Fortführung der sportpolitischen Arbeit in einem reformierten CDDS votiert. Die Sportminister beschlossen gemeinsame Personalvorschläge für das WADA-Board, insbesondere für die Position des Vizepräsidenten.

Am 4. Dezember trafen sich die Nationalen Botschafter für Sport, Toleranz und Fair Play zu einer Arbeitssitzung in Straßburg.

Der Ständige Ausschuss zum "Europäischen Übereinkommen über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen" beschäftigte sich in einer adhoc-Sitzung am 5. November schwerpunktmäßig mit der Evaluierung der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland.

9. Bildung und Kultur

a) Bildung

Die interkulturelle Erziehung wird mittelfristig ein Arbeitsschwerpunkt des Europarats sein.

Ein Methodenleitfaden zum Umgang mit religiösen Unterschieden in Schulen erschien 2006 und wurde dem Unterrichtsmaterial des Projekts zur Demokratieerziehung beigefügt. In einem Anschlussprojekt wurden Vorschläge zur weiteren Förderung der interkulturellen Bildung entwickelt.

Die seit 1997 laufenden Projektarbeiten zur Demokratieerziehung wurden in eine dritte Phase (2006 bis 2009) unter Einbeziehung der Menschenrechtserziehung und in enger Anbindung an die Ergebnisse des Europäischen Jahres der Demokratieerziehung überführt.

Die Aktivitäten in den drei Schwerpunktbereichen "Education policy development and implementation for democratic citizenship and social inclusion", "New roles and competences of teachers and other educational staff" und "Democratic governance of educational institutions" finden in enger Kooperation mit anderen internationalen Organisationen statt (z.B. UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung").

Im Auftrag des Ministerkomitees wurde durch eine unabhängige Expertin mit finanzieller Unterstützung Österreichs, der Schweiz und Norwegens eine Machbarkeitsstudie über die Einrichtung eines Exzellenzzentrums für Demokratieerziehung und Menschenrechtsbildung erstellt. Die Beratungen im Ministerkomitee über die Einrichtung des Zentrums werden 2007 fortgesetzt.

Im Rahmen des Projekts "Wegmarken neuer europäischer Geschichte", erstellte die Adhoc-Expertengruppe eine CD-ROM mit Unterrichtsmaterialien zu wichtigen Ereignissen der europäischen Geschichte, die im Herbst 2006 vorgestellt wurde und im Sommer 2007 veröffentlicht werden soll. Das Nachfolgeprojekt "Das Bild des Anderen im Geschichtsunterricht" beginnt im Jahr 2007 und befasst sich u.a. mit der arabischen Welt im europäischen Geschichtsunterricht, dem Kalten Krieg und Geschichtsunterricht während und nach Konflikten Ausgehend von der Initiative des Warschauer Gipfeltreffens, die Möglichkeiten der Lehrerausbildung für Bildung und Erziehung in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Geschichte und interkulturelle Bildung auszuweiten, wird das Pestalozzi-Programm zur Fortbildung von Lehrern und Lehrerausbildern thematisch neu fokussiert.

b) Kultur

Als Ergebnis des Warschauer Gipfels wurden als Schwerpunkte künftiger Kulturarbeit der "Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt" sowie der "Interkulturelle Dialog" abgeleitet. Zugleich wird eine engere Zusammenarbeit mit der EU angestrebt.

Auf der Arbeitsebene wurden die Kontakte sowohl mit der EU als auch mit der UNESCO erfolgreich intensiviert. Im zweiten Halbjahr 2006 trat Robert Palmer sein Amt als Direktor für Kultur sowie Kultur- und Naturerbe an.

Die Vorarbeiten für ein Weißbuch des Europarats zum Interkulturellen Dialog wurden in 2006 fortgesetzt, insbesondere durch Vorbereitung von breiten Konsultationsprozessen (u.a Lenkungsausschüsse, Parlamentarische Versammlung, Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaften).

Für die künftigen Aktivitäten zur Stärkung des interkulturellen Dialogs in Folge der Kulturministerkonferenz von Faro (27.-29.10.2005) wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Europarat, Europäischer Union (Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008) und der UNESCO eingerichtet. Die Koordination innerhalb des Europarats liegt bei der Generaldirektorin für Bildung, Frau Battaini-Dragoni.

Nach Annahme des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen am 21. Oktober 2005 erarbeitet das Europaratssekretariat Vorschläge für Maßnahmen zur Umsetzung unter Einbeziehung bisheriger Erfahrungen, unter anderem mit dem Compendium-Projekt und EURIMAGES.

Das 1998 begonnene Kompendium-Projekt über Kulturpolitiken in Europa soll fortgeführt werden. Im Rahmen des Projekts werden Darstellungen der kulturpolitischen Grundlagen und Entwicklungen von inzwischen 40 europäischen Staaten nach einer einheitlichen Methodologie erfasst und über Internet einem weltweiten Nutzerkreis verfügbar gemacht (www.culturalpolicies.net). Mit der Koordinierung ist Prof. Wiesand, Direktor des Europäischen Instituts für vergleichende Kulturforschung (ERICarts) in Bonn, beauftragt.

Die zweite Phase des Projektes STAGE zur Entwicklung kulturpolitischer Instrumente in den Ländern der Kaukasusregion wurde 2006 abgeschlossen. Das Projekt wurde auch mit Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert.

10. Medien

Im 2. Halbjahr 2006 behandelte der Lenkungsausschuss für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) u.a. eine Empfehlung über den Auftrag der öffentlichrechtlichen Medien in der Informationsgesellschaft, die in der Sitzung des Unterausschusses öffentlichrechtlicher Rundfunk vorbereitet wurde. Die Empfehlung wurde angenommen und an das Ministerkomitee überwiesen. Sie befasst sich mit der Rolle des öffentlichrechtlichen Rundfunks im veränderten Umfeld der Informationsgesellschaft und soll unter anderem als Anreiz für jene Mitgliedstaaten des Europarats dienen, die bislang über keinen funktionierenden öffentlichrechtlichen Rundfunk verfügen, ihr Rundfunksystem diesbezüglich zu stärken. Weitere Themen waren u.a. Medienpluralismus und Vielfalt von Medieninhalten sowie die Rolle der Medien in der Demokratie im Zusammenhang von Medienkonzentration.

Im Ständigen Ausschuss des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen wurde ein erster Arbeitsentwurf für das revidierte Übereinkommen, der vor allem auf den Beiträgen von Polen, Deutschland, Frankreich und Österreich beruht, präsentiert. Die Novellierungsvorschläge geben teilweise die im EU-Rat für Bildung, Jugend und Kultur bzw. in der EU-Ratsarbeitsgruppe "Audiovisuelle Medien" zur Überarbeitung der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" diskutierten Themen wieder. Bei der Novellierung wird man sich vorerst auf die Bereiche: Anwendungsbereich (Erweiterung auf nicht lineare audiovisuelle Dienste), Rechtshoheit/ Herkunftslandsprinzip, Schutz Minderjähriger und der Menschenwürde, Mindeststandards für die Werbung, kulturelle Förderpflichten zugunsten europäischer Werke sowie quantitative und qualitative Werbevorschriften konzentrieren. Für die Arbeit an der Novellierung wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus sechs Experten gebildet der auch ein Vertreter Deutschlands angehört.

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2006

Anlage 1

Das Ministerkomitee trat im Berichtszeitraum nicht zusammen.

Das Komitee der Ministerbeauftragten trat im Berichtszeitraum zu 15 ordentlichen und einer informellen Sitzung zusammen. Dabei wurden 24.494 Tagesordnungspunkte behandelt.

Anlage 2

Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, zu denen das Komitee der Ministerbeauftragten im Berichtszeitraum Antworten gegeben hat:

Nr. der Empfehlung Datum der Empfehlung Datum der Antwort Titel
1640 26.01.2004 27.09.2006 Dritter Jahresbericht über die Arbeit des Menschenrechtskommissars des Europarats im Jahr 2002
1730 25.11.2005 06.09.2006 Die private Verwaltung von Kulturbesitz
1737 17.03.2006 13.09.2006 Neue Entwicklungen und Herausforderungen in der Euro-Mediterranen Migrationspolitik
1738 17.03.2006 13.09.2006 Mechanismen zur Sicherstellung der Teilnahme von Frauen an Entscheidungsfindungen
1739 17.03.2006 13.09.2006 Gender Budgeting
1741 11.04.2006 25.10.2006 Soziale Integration von Strafgefangenen
1745 13.04.2006 13.09.2006 Weißrussland nach den Präsidentschaftswahlen vom 19.März 2006
1747 29.05.2006 27.09.2006 Europäische Gefängnischarta
1754 27.06.2006 27.09.2006 Vorwurf von geheimen Inhaftnahmen und unrechtmäßigen zwischenstaatlichen Überführungen von Strafgefangenen, bei denen Mitgliedstaaten des Europarats involviert sind
1755 27.06.2006 13.12.2006 Menschenrechte irregulärer Migranten

Anlage 3

Deutschland ratifizierte im Berichtszeitraum kein Übereinkommen.

Deutschland zeichnete im Berichtszeitraum ein Übereinkommen:

24.10.2006 CETS 196 Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus

Anlage 4

Im Berichtszeitraum hat das Komitee der Ministerbeauftragten zu 1 Empfehlung des Kongresses der Gemeinden und Regionen Antwort gegeben.