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38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestabstände"


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Drucksache 15/20

... Die Luftfahrtbehörde kann bestimmen, dass der Einsatz von Hindernisfeuern (ES) zur Kennzeichnung seilförmiger Hindernisse (Freileitungen, Seilbahnen, Spannseile von Masten und Ähnliches) erforderlich ist, wenn ein besonderes Kennzeichnungserfordernis oder eine besondere Gefährdung des Luftverkehrs vorliegt. Nummer 9.1 gilt entsprechend. Abweichend von Nummer 9.1 beträgt der maximale Abstand zwischen den Feuern 30 Meter. Die seilführenden Masten müssen über Hindernisfeuer (ES) und/oder Gefahrenfeuer inklusive Ersatzstromversorgung nach Nummer 3.10 verfügen. Grundsätzlich ist das höchste Seil zu kennzeichnen. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, gelten die Mindestabstände für unbefeuerte Teile von Hindernissen gemäß Nummer 5.2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Teil 1
- Allgemeines

1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

2 Anhänge

Teil 2
- Technische Spezifikationen

3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

4 Tagesmarkierungen

Teil 3
- Allgemeine Luftfahrthindernisse

Abschnitt 1
- Kennzeichnungserfordernisse

5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

6 Tagesmarkierung

7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

8 Allgemeines

9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

10 Gefahrenfeuer

11 Zeitweilige Hindernisse

Teil 4
-Windenergieanlagen

Abschnitt 1
- Allgemeines

12 Anwendbare Vorschriften

13 Windenergieanlagen-Blöcke

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

14 Tagesmarkierung

15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

16 Allgemeines

Teil 5
- Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich

17 Anwendungsbereich

18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen

Teil 6
- Verfahrens- und Schlussvorschriften

21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

22 Eignung der Feuer

23 Übergangsvorschriften

24 Abweichung von der AVV

Artikel 2

Anhang 1
Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 2 Hindernisfeuer

Abbildung 3 Hindernisfeuer ES

Anhang 2
Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot

Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES

Anhang 3
Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung

Anhang 4
Sichtweitenmessung

Anhang 5
Zeichnerische Darstellung

Abbildung 1 Tageskennzeichnung

Abbildung 2 Nachtkennzeichnung

Anhang 6
Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

1. Allgemeine Anforderungen

2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle

a Transpondersignalen gilt folgendes:

b Radarsignalen gilt folgendes:

3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b. Erfüllungsaufwand

c. Weitere Kosten

d. Nachhaltigkeit

e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummern 18 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Anhängen:

Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte

Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung

Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 212/20 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat lehnt die Einführung von bundesweit geltenden Mindestabständen zwischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12


 
 
 


Drucksache 212/20

... 8. Der Bundesrat lehnt die Einführung von bundesweit geltenden Mindestabständen zwischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/20




Entschließung

Begründung

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Zu Ziffer 6

Zu Ziffer 7

Zu Ziffer 8

Zu Ziffer 9

Zu Ziffer 10


 
 
 


Drucksache 343/20

... (3) Die Länder können durch Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken einhalten. Ein Mindestabstand nach Satz 1 darf höchstens 1 000 Meter von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz bezeichneten baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen nach Satz 1 zu regeln. Auf der Grundlage von § 249 Absatz 3 in der bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 10 Absatz 2] geltenden Fassung erlassene Landesgesetze gelten fort; sie können geändert werden, sofern die wesentlichen Elemente der in dem fortgeltenden Landesgesetz enthaltenen Regelung beibehalten werden." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/20




§ 6a
Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte

‚Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuches

‚Artikel 8 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 9
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung


 
 
 


Drucksache 51/1/20

... \-Energien\-Gesetzes ist somit äußerst zeitkritisch und darf von der Bundesregierung nicht länger aufgeschoben werden. Eine Verknüpfung der Aufhebung des sogenannten "52-GW-PV-Deckel" mit bundeseinheitlichen Regelungen zu Mindestabständen zwischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 436/1/19

... -Immissionsschutzgesetzes hinausgehende Regelungen bezüglich des zulässigen Abstands zwischen Windkraftanlagen und der Wohnbebauung nicht bedarf, da bereits diese ein hohes Schutzniveau gewährleisten. Insbesondere bundeseinheitliche Mindestabstände sind nach Ansicht des Bundesrates nicht zielführend und verkleinern die Potenziale für geeignete Windenergiestandorte. Sie erschweren ein flexibles Reagieren auf unterschiedliche topographische und bauliche Situationen in den Ländern und Kommunen erheblich."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/19




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 514/19

... Die Grundsteuer kann für einen örtlichen Interessensausgleich ein zielführendes Instrument sein, wenn den Gemeinden - wie bei der Grundsteuer C - ein Optionsrecht für einen erhöhten Hebesatz eingeräumt wird. Die Einführung dieses Instruments erfolgt unbeschadet einer noch zu treffenden spezialgesetzlichen Regelung, welche für Windenergieanlagen Mindestabstände von signifikanter Wohnbebauung zur Erhöhung der Akzeptanz festlegt. Diese ist in Nummer 3.4.1.2. des am 9. Oktober 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 vorgesehen. Beide Maßnahmen stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 484/18

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der planerischen Steuerung der Windenergienutzung und zur Wiederbelegung der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben

E. Erfüllungsaufwand

E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 155/14

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

6. Preis- und Kostenwirkungen

7. Nachhaltigkeit

8. Evaluierung

IV. Befristung

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKRNr. 2807: Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 155/14 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen



Drucksache 157/4/14

... Aktuell ist die Teilverkabelungsoption nur dann zugelassen, wenn bei Trassenplanungen Mindestabstände zu Siedlungen von 400 Metern und Einzelhäusern von 200 Metern nicht eingehalten werden können. Wie bereits dargelegt, zeigt die Planungspraxis aber, dass es auch Fälle gibt, bei denen Trassenführungen durch Erdkabeleinsätze deutlich verkürzt werden können und auch Konflikte mit einzelnen Naturschutzzielen vermieden oder vermindert werden können. Bisher kann in solchen Fällen die Erdkabeloption nicht genutzt werden. Durch eine Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/4/14




'Artikel 10a Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

I. Allgemeiner Teil

2. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 294/14

Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen



Drucksache 294/14 (Beschluss)

Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen



Drucksache 155/1/14

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen



Drucksache 206/14

... Die Mindestabstände von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/14




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 294/1/14

Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/14




1. Hauptempfehlung

2. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 206/13

... ist seit der Einführung der Privilegierung erwartungsgemäß deutlich gestiegen. Dagegen haben sich die Erwartungen, die man an die Einführung des Planvorbehalts geknüpft hat, nicht erfüllt. In vielen Gemeinden und Regionen ist es bis heute nicht gelungen, Flächennutzungs- oder Regionalpläne aufzustellen, die den Anforderungen einer verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle standhalten. Diese Anforderungen wurden inzwischen so hoch geschraubt, dass auch personell und fachlich gut ausgestattete Planungsträger daran scheitern. Die obergerichtliche Rechtsprechung weicht zudem in entscheidenden Fragen stark voneinander ab und ist nicht verlässlich prognostizierbar. Dies betrifft z.B. die Zulässigkeit pauschaler Mindestabstände zu bestimmten sensiblen Nutzungen, den Mindestanteil von Windenergieflächen von der Gesamtfläche, die Differenzierung zwischen sog. harten und sog. weichen Tabuzonen bei der Standortsuche sowie formale Anforderungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 325/13

... k-Faktoren und Mindestabstände

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 569/13

... Es ist daher nur folgerichtig, die dem Schutz der Menschen vor erdrückend wirkenden Anlagen dienenden Abstandswerte auch von der Höhe der jeweiligen Anlage abhängig zu machen und die Möglichkeit angemessener höhenbezogener Mindestabstände vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 569/1/12

... -Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Regelungen hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstruktur Regelungen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO, wie größere Mindestabstände, treffen zu können.



Drucksache 16/12

... (e) die Bedingungen, unter denen die Bieter Gebote tätigen können, und insbesondere die Mindestabstände, die bei diesen Geboten gegebenenfalls einzuhalten sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 319/2/12

... In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung darüber hinaus zu prüfen, ob zu der derzeit überwiegend praktizierten Sicherung der Schutzgüter über den Weg der Mindestabstände die Begrenzung von Tierplatzzahlen bei Tierhaltungsanlagen ein geeigneter Lösungsansatz zum erforderlichen Schutz von Mensch und Umwelt vor nachteiligen Wirkungen durch Emissionen aus Tierhaltungsanlagen sowie zur Verbesserung des Tierschutzes ist.



Drucksache 569/12 (Beschluss)

... -Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Regelungen hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstruktur Regelungen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO, wie größere Mindestabstände, treffen zu können. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass



Drucksache 456/10 (Beschluss)

... "Tabelle 5 - Sicherheitsabstände für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppe 1.3 nach Anlage 2 Nummer 2 - k-Faktoren und Mindestabstände -".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV

§ 12
Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden

11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV

Begründung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV

Zu a:

Zu b:

14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV

20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV

§ 2
Allgemeine Anforderungen

23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe u

25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV

26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV

27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV

28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV

29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV

30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV

31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV

1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt

2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten

3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV

4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln


 
 
 


Drucksache 712/09

... Anforderungen an die Schornsteinhöhen und die Mindestabstände zu Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen sind im § 19 dieser Verordnung geregelt. Eine Überwachung der Ableitbedingungen ist bisher nicht geregelt, was in der Praxis infolge unzureichender Schornsteinhöhen zu Geruchsbelästigungen und Gesundheitsgefahren führen kann. Aus Immissionsschutzgründen ist die Einhaltung der Ableitbedingungen deshalb von Bedeutung, so dass eine Überwachung dieser Anforderung erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Brennstoffe

Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4
Allgemeine Anforderungen

§ 5
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr

Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 6
Allgemeine Anforderungen

§ 7
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner

§ 8
Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner

§ 9
Gasfeuerungsanlagen

§ 10
Begrenzung der Abgasverluste

§ 11
Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 4
Überwachung

§ 12
Messöffnung

§ 13
Messeinrichtungen

§ 14
Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

§ 15
Wiederkehrende Überwachung

§ 16
Zusammenstellung der Messergebnisse

§ 17
Eigenüberwachung

§ 18
Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Ableitbedingungen für Abgase

§ 20
Anzeige und Nachweise

§ 21
Weitergehende Anforderungen

§ 22
Zulassung von Ausnahmen

§ 23
Zugänglichkeit der Normen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 25
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

§ 26
Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 27
Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Messöffnung

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb

1. Allgemeine Anforderungen

Messung des Feuchtegehaltes

Messung von Abgasparametern

2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Sonstige Überwachungstätigkeiten

5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Nur bei Inbetriebnahme

Anlage 3
(zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen

1. Bestimmung des Nutzungsgrades

2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung

1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid

3.2 Staub

3.3 Wirkungsgrad

3.4 Stickstoffoxide

3.5 Dioxine und Furane

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte

V. Befristung

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage

B. Einzelbegründungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu §§ 16

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:


 
 
 


Drucksache 169/09C

... waren Mindestabstände festzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09C




Artikel 1
Tabaksteuergesetz (TabStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Bemessungsgrundlagen

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Empfänger

§ 8
Registrierte Versender

§ 9
Begünstigte

§ 10
Beförderungen (Allgemeines)

§ 11
Beförderungen im Steuergebiet

§ 12
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 16
Verpackungszwang

§ 17
Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung

§ 18
Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 19
Einfuhr

§ 20
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 21
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 22
Erwerb durch Privatpersonen

§ 23
Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel

Abschnitt 5
Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

§ 24
Beipackverbot

§ 25
Packungen im Handel, Stückverkauf

§ 26
Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis

§ 27
Preisnachlässe und -ermäßigungen

§ 28
Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis

§ 29
Ausspielung

Abschnitt 6
Steuervergünstigungen

§ 30
Steuerbefreiungen

§ 31
Verwender

§ 32
Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld

Abschnitt 7
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 33
Steueraufsicht

§ 34
Geschäftsstatistik

§ 35
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 36
Ordnungswidrigkeiten

§ 37
Schwarzhandel mit Zigaretten

§ 38
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 3
- Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 5
- Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 6
- Steuervergünstigungen

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Abschnitt 7
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Abschnitt 8
- Schlussbestimmungen

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38


 
 
 


Drucksache 563/1/07

... Wird entsprechend § 16b Abs. 1 Satz 2 GenTG-E zwischen Nachbarn vereinbart, dass von der guten fachlichen Praxis abgewichen (z.B. Mindestabstände nicht eingehalten werden) werden kann, sollte diese Vereinbarung zur Konsequenz haben, dass auch die Flächen in die Überwachung (a) und Nachbereitung (b) einbezogen werden, auf denen der Anbau von GVO-Pflanzen zwar nicht direkt stattgefunden hat, die Mindestabstände aber beispielsweise nicht eingehalten wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/1/07




1. Zu § 1

2. Zu § 1 Satz 1

3. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

4. Zu § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 1a - neu -

5. Zu § 5 Satz 1

6. Zu § 5 Satz 3 - neu -Dem § 5 ist folgender Satz 3 anzufügen:

7. Zu § 6 Satz 1 Nr. 1

Zu § 6

8. a

9. b

10. Zu § 8

11. Zu § 12a - neu -Nach § 12 ist folgender § 12a einzufügen:

12. Zur Anlage Nr. 2 Satz 1 und 2

13. Zur Anlage Nr. 3

14. Zur Anlage Nr. 3

15. Zur Anlage Nr. 4 Satz 2 - neu - und Nr. 5 Satz 2 - neu -Die Anlage ist wie folgt zu ändern:

20. Zur Anlage


 
 
 


Drucksache 535/07

... und in der vorgesehenen Rechtsverordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen hinsichtlich der wirtschaftlichen Koexistenz abgewichen werden kann. Dies bedeutet, dass der vorgeschriebene Abstand mit Zustimmung des Nachbarn verringert werden kann. Eine solche Absprache darf allerdings nicht dazu führen, dass vorgegebene Mindestabstände gegenüber Dritten oder fachgesetzliche Anforderungen nicht eingehalten werden. Die Abweichung muss der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die betroffene konventionelle oder ökologische Kultur von derselben Person bewirtschaftet wird wie die gentechnisch veränderten Kultur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

Anzeigepflicht für bestimmte gentechnische Anlagen

Ausnahmen für bestimmte GVO in gentechnischen Anlagen

Entsorgung von nicht zugelassenen GVO

Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 563/07 (Beschluss)

... Mindestabstände zu Feldern, die der Saatgutvermehrung dienen, werden mit dem Hinweis auf fehlende Kennzeichnungsschwellenwerte für Saatgut in der Verordnung nicht festgelegt. Gegenwärtig sind Saatgutpartien ab einer Nachweisgrenze von 0,1 % entsprechend zu kennzeichnen. Auch die zu erwartenden Kennzeichnungsschwellenwerte dürften deutlich unter 0,9 % liegen. Der vorgesehene Abstand von 150 m von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu Flächen mit konventionellem Anbau orientiert sich an dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % für Lebens- und Futtermittel. Auch bei Abständen von über 300 m zwischen Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Saatgutvermehrungsflächen ist zu befürchten, dass Anteile gentechnisch veränderter Organismen von mehr als 0,1 % möglich sind. Lägen die Vermehrungsflächen in einem Abstand von mehr als 300 m zu den Anbauflächen der gentechnisch veränderten Pflanzen, käme hinzu, dass die Saatgutvermehrer nicht über den GVO-Anbau informiert würden bzw. der GVO-Anbau über die geplante Saatgutvermehrung keine Kenntnis erlangt, da die Definition der benachbarten Flächen nur solche im Abstand von 300 m einschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)

A Änderungen

1. Zu § 1

2. Zu § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 1a - neu -

3. Zu § 5 Satz 1

4. Zu § 5 Satz 3 - neu -

5. Zu § 6 Satz 1 Nr. 1

6. Zu § 6 Satz 2, Satz 3 - neu -

7. Zu § 8

8. Zu § 12a - neu -Nach § 12 ist folgender § 12a einzufügen:

9. Zur Anlage Nr. 3

10. Zur Anlage Nr. 4 Satz 2 - neu - und Nr. 5 Satz 2 - neu -Die Anlage ist wie folgt zu ändern:

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 563/07

... festgeschriebenen Mindestabstände zwischen gentechnisch verändertem und nicht-gentechnisch verändertem Mais einer regelmäßigen wissenschaftlichen Prüfung zu unterwerfen und gegebenenfalls neu festzuschreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind

§ 3
Mitteilungspflicht

§ 4
Anpassungspflicht

§ 5
Anfragepflicht

§ 6
Lagerung

§ 7
Beförderung

§ 8
Ernte

§ 9
Eingesetzte Gegenstände

§ 10
Durchwuchs

§ 11
Aufbringen von Stoffen

§ 12
Aufzeichnungen

§ 13
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 2 Nr. 1, § 5, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1)

1. Benachbarte Flächen

2. Mindestabstand

3. Andere Maßnahmen

4. Überwachung und Beseitigung von Durchwuchs

5. Fruchtfolge

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

III. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 81/06

... Gegebenenfalls sind besondere Nebenbestimmungen zu treffen, um derartige Schäden zu verhindern (z.B. Mindestabstände zu Bebauungen, Zelten).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 593/05

... Der Mindestabstand zwischen einem Hubschrauber, der einen Hubschrauberstandplatz benutzt, und einem Objekt oder einem Luftfahrzeug auf einem anderen Standplatz darf nicht kleiner als die Hälfte der Gesamtbreite des Hubschraubers sein, für den der Standplatz vorgesehen ist. Dort wo gleichzeitig Schwebeflüge zu erwarten sind, finden die Mindestabstände Anwendung, wie in Tabelle 3-1 für den Fall „Abstand zwischen zwei Schwebeflugwegen“ näher erläutert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 593/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1 Erster Teil: Allgemeines

1.1 Allgemeines

1.2 Kommunikationseinrichtungen

1.3 Beschränkter Bauschutzbereich

2 Zweiter Teil: Hubschrauberflugplatzdaten

2.1 Luftfahrtangaben

2.2 Hubschrauberflugplatz- Bezugspunkt

2.3 Hubschrauberflugplatz-Höhe

2.4 Abmessungen und Informationen zu Hubschrauberflugplätzen

2.4.1 Die folgenden Angaben sind für jede an einem Hubschrauberflugplatz vorhandene Einrichtung zu vermessen oder zu beschreiben:

2.4.2 Die geografischen Koordinaten geeigneter Mittellinienpunkte

2.4.3 Die geografischen Koordinaten jedes Hubschrauberstandplatzes wo zutreffend

2.4.4 Die geografischen Koordinaten der signifikanten Hindernisse

2.5 Festgelegte Strecken

2.5.1 Die folgenden Strecken sind, wo flugbetrieblich erforderlich,

2.6 Informationspflicht des Hubschrauberflugplatzbetreibers

2.6.1Der Hubschrauberflugplatzbetreiber Halter

3 Dritter Tei 1. Äußere Merkmale

3.1Hubschrauber -Boden/Wasserflugplatz

3.1.1 Endanflug- und Startfläche FATO

3.1.2 Hubschrauberfreiflächen

3.1.3 Aufsetz- und Abhebefläche TLOF

3.1.4 Sicherheitsflächen

3.1.5 Hubschrauber-Rollbahn

3.1.6 Schwebeflugwege

3.1.7 Versetzwege

3.1.8 Vorfelder

3.2 Erhöhte Hubschrauberflugplätze

3.2.1 Endanflug- und Startfläche FATO und Aufsetz- und Abhebefläche TLOF

3.2.2 Sicherheitsfläche

3.3 Hubschrauberlandedecks Helidecks

3.3.1 Endanflug- und Startfläche FATO und Aufsetz- und Abhebefläche TLOF

3.4 Hubschrauberbordflugplätze

3.4.1 Endanflug- und Startfläche FATO und Aufsetz- und Abhebefläche TLOF

4 Vierter Teil Hindernisbeschränkung und -beseitigung

4.1 Hindernisbegrenzungsflächen und -sektoren

4.1.1 Anflugfläche

4.1.2 Übergangsfläche

4.1.3 Innere Horizontalfläche

4.1.4 Kegelfläche

4.1.5 Abflugfläche

4.1.6 Hindernisfreier Sektor/ hindernisfreie Fläche - Hubschrauberlandedecks

4.1.7 Begrenzte Hindernisfläche Hubschrauberlandedecks

4.2 Erfordernisse der Hindernisbegrenzung

4.2.1 Die Erfordernisse für Hindernisbegrenzungsflächen

4.2.2 Hubschrauber-Boden/Wasserflugplätze

4.2.3 Erhöhte Hubschrauberflugplätze

4.2.4 Hubschrauberlandedecks

4.2.5 Hubschrauberbordflugplätze in Mittschiffslage

4.2.6 Hubschrauberbordflugplätze in bordwandseitiger Lage

Sichtanflug -FATO und Nichtpräzisionsanflug-FATO

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

5 Fünfter Teil: Optische Hilfen

5.1 Anzeigegeräte

5.1.1 Windrichtungsanzeiger

5.2 Markierungen und Kennzeichnungen

5.2.1 Windenbetriebsflächenmarkierung

5.2.2 Hubschrauberflugplatz-Erkennungsmarkierung

5.2.3 Höchstmassenmarkierung

5.2.4 Markierungen oder Kennzeichnungen für die FATO

5.2.5 FATO-Bezeichnungsmarkierung

5.2.6 Zielpunktmarkierung

5.2.7 Markierung für TLOF

5.2.10 Markierung für den hindernisfreien Sektor eines Hubschrauberlandedecks

5.2.11 Rollbahnmarkierung

5.2.12 Schwebeflugwegmarker

5.2.13 Versetzwegkennzeichen

5.3 Befeuerung

5.3.1 Allgemeines

5.3.2 Hubschrauberflugplatz-Leuchtfeuer

5.3.4 Horizontales Anflugleitsystem Absichtlich freigelassen

5.3.5 Gleitwinkelbefeuerung

5.3.6 HAPI-Signalschema

5.3.7 Lichtverteilung

5.3.8 Gleitwinkel und Einstellung des Erhebungswinkels

5.3.9 Eigenschaften der Feuereinheit

5.3.10 Hindernisschutzfläche

5.3.11 Befeuerung der FATO

5.3.12 Zielpunktfeuer

5.3.13 Befeuerung und Beleuchtung der TLOF

5.3.14 Flutlichtbeleuchtung der Windenbetriebsfläche

5.3.15 Rollbahnfeuer

5.3.16 Optische Hilfen zur Kennzeichnung von Hindernissen

5.3.17 Flutlichtbeleuchtung von Hindernissen

6 Sechster Teil: Dienste an Hubschrauberflugplätzen

6.1 Rettungs- und Feuerlöschwesen

6.1.1 Allgemeines

6.1.2 Umfang des vorzusehenden Schutzes

6.1.3 Löschmittel

6.1.4 Rettungsgeräte

6.1.5 Reaktionszeit

7 Siebenter Teil: Inkrafttreten

Anlage 1
Qualitätsanforderungen an luftfahrttechnische Daten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

8 Anlage 2 Begriffsbestimmungen

Anlage 3
Abkürzungen

Begründung


 
 
 


Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 551/16 PDF-Dokument



Drucksache 591/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Drucksache 825/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.