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"Mindestanteil"


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Drucksache 343/20

... "Wird bei Wohngebäuden Strom aus solarer Strahlungsenergie genutzt, gilt die Anforderung bezüglich des Mindestanteils nach Satz 1 als erfüllt, wenn eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie installiert und betrieben wird, deren Nennleistung in Kilowatt mindestens das 0,03fache der Gebäudenutzfläche geteilt durch die Anzahl der beheizten oder gekühlten Geschosse nach DIN V 18599-1: 2018-09 beträgt."

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Drucksache 343/20




§ 6a
Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte

‚Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuches

‚Artikel 8 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 9
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung


 
 
 


Drucksache 51/20 (Beschluss)

... Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Anhebung der Anforderungen zur Förderung von Wärmenetzen ist hinsichtlich des erforderlichen Ausbaus der Fernwärme und Flexibilisierung bei der Erzeugung von Wärme nicht zielführend. Mit der Anhebung des Anteils von EE-Wärme von 50 auf 75 Prozent ist vielmehr davon auszugehen, dass der Ausbau von Wärmenetzen deutlich eingeschränkt wird. Die aktuellen Anforderungen an die Mindestanteile für eine Wärmenetzförderung durch das KWKG entsprechen denen der EU-Richtlinien für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien und sind daher beizubehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG

12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

20. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG

36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 18/20

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Pfandpflicht mit dem Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 auf Einweggetränkeverpackungen, in denen kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare abgefüllt sind, erweitert wurde und die Ausnahme für Getränke mit einem Mindestanteil von 50 % an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, weggefallen ist. Er bedauert aber, dass bei der Pfanderhebungspflicht trotzdem noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen bleiben, so dass die Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin intransparent geblieben sind.



Drucksache 51/1/20

... Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Anhebung der Anforderungen zur Förderung von Wärmenetzen ist hinsichtlich des erforderlichen Ausbaus der Fernwärme und Flexibilisierung bei der Erzeugung von Wärme nicht zielführend. Mit der Anhebung des Anteils von EE-Wärme von 50 auf 75 Prozent ist vielmehr davon auszugehen, dass der Ausbau von Wärmenetzen deutlich eingeschränkt wird. Die aktuellen Anforderungen an die Mindestanteile für eine Wärmenetzförderung durch das KWKG entsprechen denen der EU-Richtlinien für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien und sind daher beizubehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 18/20 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Pfandpflicht mit dem Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 auf Einweggetränkeverpackungen, in denen kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare abgefüllt sind, erweitert wurde und die Ausnahme für Getränke mit einem Mindestanteil von 50 Prozent an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, weggefallen ist. Er bedauert aber, dass bei der Pfanderhebungspflicht trotzdem noch immer Ausnahmen in Abhängigkeit von den abgefüllten Getränkearten bestehen bleiben, so dass die Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin intransparent geblieben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen


 
 
 


Drucksache 392/20

... (3) Der Zuschlag nach Absatz 1 wird mit der Jahresendabrechnung der Zuschlagszahlungen gewährt, wenn der Betreiber des innovativen KWK-Systems dem zur Zuschlagszahlung verpflichteten Netzbetreiber im Rahmen der Mitteilung nach § 15 Absatz 2 oder Absatz 3 den Nachweis über den für den Zuschlag nach Absatz 1 erforderlichen Anteil der tatsächlich innerhalb des vorherigen Kalenderjahres in ein Wärmenetz eingespeisten oder anderweitig, außerhalb des innovativen KWK-Systems für Raumheizung, Warmwasserbereitung, Kälteerzeugung oder als Prozesswärme bereitgestellten innovativen erneuerbaren Wärme des innovativen KWK-Systems an der Referenzwärme in Höhe der nach Absatz 1 Satz 2 erforderlichen Mindestanteile erbracht hat. Der Nachweis ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom Betreiber des innovativen KWK-Systems unverzüglich zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/20




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG)

3 Inhaltsübersicht

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion Anlage 2 (zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zweck und Ziele des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung

§ 4
Zielniveau und Zieldaten

§ 5
Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung

§ 6
Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung

§ 7
Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur

§ 8
Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen

§ 9
Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige

Teil 3
Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 10
Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine

§ 11
Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 12
Teilnahmeberechtigung

§ 13
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen

§ 14
Anforderungen an Gebote

§ 15
Rücknahme von Geboten

§ 16
Ausschluss von Bietern

§ 17
Ausschluss von Geboten

§ 18
Zuschlagsverfahren

§ 19
Höchstpreis

§ 20
Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung

§ 21
Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge

§ 22
Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden

§ 23
Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit

§ 24
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge

§ 25
Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve

§ 26
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung

Teil 4
Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 27
Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine

§ 28
Gesetzliche Reduktionsmenge

§ 29
Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur

§ 30
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung

§ 31
Investitionen in Steinkohleanlagen

§ 32
Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 33
Anordnungsverfahren

§ 34
Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung

§ 35
Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung

§ 36
Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve

§ 37
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung

§ 38
Steinkohle-Kleinanlagen

§ 39
Härtefälle

Teil 5
Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung

§ 40
Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 41
Wahlrechte im Stilllegungspfad

§ 42
Netzreserve

§ 43
Braunkohle-Kleinanlagen

§ 44
Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 45
Auszahlungsmodalitäten

§ 46
Ausschluss Kohleersatzbonus

§ 47
Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung

§ 48
Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II

§ 49
Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrags

§ 50
Sicherheitsbereitschaft

Teil 6
Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot

§ 51
Verbot der Kohleverfeuerung

§ 52
Vermarktungsverbot

§ 53
Verbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen

Teil 7
Überprüfungen

§ 54
Regelmäßige Überprüfungen der Maßnahme

§ 55
Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen

§ 56
Überprüfung des Abschlussdatums

Teil 8
Anpassungsgeld

§ 57
Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 9
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

§ 58
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

Teil 10
Sonstige Bestimmungen

§ 59
Bestehende Genehmigungen

§ 60
Verordnungsermächtigungen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur

§ 63
Gebühren und Auslagen

§ 64
Rechtsschutz

§ 65
Bußgeldvorschriften

§ 66
Fristen und Termine

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion

Anlage 2
(zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Anlage n

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 24a
Schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte, Bundeszuschüsse.

§ 54b
Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/941 , Verordnungsermächtigung

Anlage 2
(zu § 13g) Vergütung Sicherheitsbereitschaft

Artikel 5
Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 7a
Bonus für innovative erneuerbare Wärme

§ 7b
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger

§ 7c
Kohleersatzbonus

§ 7d
Südbonus

§ 7e
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni

§ 8c
Ausschreibungsvolumen

Anlage
(zu den §§ 7b und 7d) Südregion

Artikel 8
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 274a
Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

§ 291
Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld

Artikel 10
Beihilferechtlicher Vorbehalt

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 598/19

... (2) Hat der Bieter ein Angebot von dem Erwerb eines Mindestanteils der Wertpapiere abhängig gemacht und scheitert dieses Angebot, weil dieser Mindestanteil nach Ablauf der Annahmefrist nicht erreicht wurde, ist ein weiteres Angebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft sowie die Veröffentlichung einer Entscheidung zur Abgabe eines solchen Angebots gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 vor Ablauf eines Jahres durch folgende Personen unzulässig:

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Drucksache 598/19




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 9
Gruppenweite Pflichten.

§ 11a
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete

§ 23a
Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle

§ 26a
Abruf durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Strafverfolgungsbehörden

§ 29
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.

§ 51a
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 64y
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Artikel 3
Änderung des Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Unterabschnitt 5a
Technische Infrastrukturleistungen

§ 58a
Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Änderung der Prüfungsberichteverordnung

Abschnitt 8a
Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

§ 43a
Zeitpunkt der Prüfung

§ 43b
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Artikel 11
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 12
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 13
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 14
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 15
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 17
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

§ 26
Sperrfrist

Artikel 19
Folgeänderungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Zu Artikel 10 Nummer 3

Anlage
(zu § 43b Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

A. Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen uriternehmenseidenen Risikoanalyse l 43b Abs. 8 PrüfV :

B. Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.


 
 
 


Drucksache 608/1/19

... ee) Um die sektorspezifischen Klimaziele im Gebäudebereich einhalten zu können und teure Zahlungen im Rahmen des EU-Effort-Sharing zu vermeiden, bedarf es neben einem wirksamen Steuerbonus für Gebäudesanierung ebenfalls klarer Vorgaben für Mindestenergieeffizienzstandards und für erneuerbare Wärme. Das Ziel muss dabei sein, einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Als Mindeststandard (Niedrigstenergiestandard) ist beim Neubau ein Äquivalent zum "KfW-Effizienzhaus 40" vorzusehen, auch vor dem Hintergrund der Einhaltung der EU-Gebäude-Richtlinie. Das Ziel einer vollständigen Gebäudesanierung beim Effizienzstandard von "KfW-Effizienzhaus 55" ist notwendig. Im Fall eines Heizungstauschs bei Bestandsbauten muss parallel zu Neubauten ein Mindestanteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Der Einbau von Ölheizungen im Neubau ab 2021 muss generell ausgeschlossen werden. Für Bestandsbauten muss ein Ausstiegszeitraum vorgesehen werden, mit dem zeitnah der Einstieg in den Ausstieg aus Ölheizungen gelingt. Auch die Wärmerzeugung auf Basis von Erdgas muss mithilfe eines klaren Pfades schrittweise durch mit erneuerbaren Energieträgern betriebenen Systemen ersetzt werden.

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Drucksache 608/1/19




1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

b Erhöhung der Entfernungspauschale

c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld

f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Mobilitätsprämie:


 
 
 


Drucksache 578/1/19

... b) Aus der Sicht des Bundesrates können Einsatzquoten für Recyclate sinnvoll sein, um die Branchenzusammenarbeit zwischen Inverkehrbringern, Verpackungsproduzenten und Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft zu forcieren. Ein Einsatz eines Mindestanteils von Sekundärrohstoffen ist auch bei Verpackungen sinnvoll. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in denen aus betriebswirtschaftlichen Gründen die hochwertige Sekundärrohstoffgenerierung höhere Kosten verursacht als die Herstellung von Gütern aus Primärrohstoffen, obwohl erstere deutliche Vorteile beim Klima- und Ressourcenschutz mit sich bringt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, Einsatzquoten für Recyclate bei ausgewählten Kunststoffverpackungen zu etablieren, um eine geschlossene und hochwertige Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/1/19




1. Hauptempfehlung

Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 Satz 2 VerpackG

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

§ 34a
Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2

7. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG *

§ 34a
Einziehung

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 663/19

... - Es ist ein Konzept für die geplante Auslegung der Maßnahme zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in dem Heizsystem (Feinplanung) vorzulegen. Der erneuerbare Mindestanteil für Hybridanlagen ist hier zu erfüllen (s. a. technische Mindestanforderungen Hybridanlagen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen

§ 2
Anforderung an ein Fachunternehmen

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
Wärmedämmung von Wänden

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 2
Wärmedämmung von Dachflächen

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 3
Wärmedämmung von Geschossdecken

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 4
Erneuerung der Fenster oder Außentüren

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 5
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Anlage 6
Erneuerung der Heizungsanlage

6.1 Solarkollektoranlagen

6.2 Biomasseanlagen

6.3 Wärmepumpen

Technische Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpen

6.4 Gasbrennwerttechnik Renewable Ready

6.5 Hybridanlagen

6.6 Brennstoffzellen

6.7 Mini-Kraft-Wärmekopplung - Mini KWK Blockheizkraftwerke

6.8 Anschluss an ein Wärmenetz

Anlage 7
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Anlage 8
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 91. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in der Zielsetzung, die Industrie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft zu mobilisieren. Er begrüßt das angekündigte Maßnahmenpaket, das unter anderem eine Strategie für nachhaltige Produkte beinhaltet sowie die Fortführung der Kunststoffstrategie 2018 vorsieht. Der Vorschlag zur Einführung verbindlicher Recyclatanteile in Produkten ist zu begrüßen. Es werden jedoch Maßnahmenvorschläge vermisst, die den wirtschaftlichen Anreiz zum Einsatz von Recyclaten gegenüber oftmals günstigeren Primärrohstoffen erhöhen. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem Mindestanteil an Recyclaten, der nicht nur auf Verpackungen beschränkt sein sollte, vergleiche Stellungnahme des Bundesrates zum 20. Dezember 2019 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes (BR-Drucksache 578/19(B)). Ferner erscheint die Kontrolle für Produkte, die außerhalb der EU hergestellt wurden, im Rahmen der Marktüberwachung durch stichprobenhafte Analysen nicht überprüfbar. Um die Wettbewerbsfähigkeit der in der EU hergestellten Produkte nicht zu gefährden, sollten zollrechtliche Regelungen und gegebenenfalls Ausnahmen zur Wahrung eines fairen globalen Wettbewerbs geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 578/19 (Beschluss)

... b) Aus der Sicht des Bundesrates können Einsatzquoten für Recyclate sinnvoll sein, um die Branchenzusammenarbeit zwischen Inverkehrbringern, Verpackungsproduzenten und Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft zu forcieren. Ein Einsatz eines Mindestanteils von Sekundärrohstoffen ist auch bei Verpackungen sinnvoll. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in denen aus betriebswirtschaftlichen Gründen die hochwertige Sekundärrohstoffgenerierung höhere Kosten verursacht als die Herstellung von Gütern aus Primärrohstoffen, obwohl erstere deutliche Vorteile beim Klima- und Ressourcenschutz mit sich bringt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, Einsatzquoten für Recyclate bei ausgewählten Kunststoffverpackungen zu etablieren, um eine geschlossene und hochwertige Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 VerpackG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG

§ 34a
Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 34b - neu - VerpackG

§ 34b
Einziehung

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 584/19

... (2) Die Anforderung bezüglich des Mindestanteils nach Absatz 1 gilt als erfüllt, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 64. Er weist wiederholt darauf hin, dass ein angemessener Mindestanteil der EU-Mittel gewährleistet werden muss, um die Programme als Teil der Kohäsions-politik mit geteilter Verantwortung durchzuführen. Der Verwaltungsaufwand könnte bei einer weiteren Absenkung des EU-Anteils eine attraktive, effiziente und effektive Förderung in Frage stellen. Zudem muss die Kohäsionspolitik auch weiterhin mit den Mitteln ausgestattet sein, die erforderlich sind, um dem wachsenden Europaskeptizismus möglichst bürgernah entgegenzuwirken und die Vorteile der EU-Politiken verstärkt sichtbar zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 13/1/18

... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, zeitnah die nationalen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die mit der europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft formulierten Ziele auch erreicht werden können, und eine nationale Kunststoffstrategie aufbauend auf der EU-Kunststoffstrategie vorzulegen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen ein bundesweit festgelegter Mindestanteil für den Einsatz von Recycling-Kunststoffen in der Produktion von neuen Verpackungen eingeführt werden kann.



Drucksache 257/18 (Beschluss)

... es vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324, das zuletzt durch ... geändert worden ist, im Einsatz von Gülle beeinträchtigt und konnte deshalb den in Satz 1 Nummer 3 vorgesehenen jährlichen Güllemindestanteil nicht einhalten, ist der Zeitraum der Sperre zuzüglich 30 Kalendertagen bei der Berechnung des durchschnittlichen Gül-leanteils nach Satz 1 Nummer 3 nicht zu berücksichtigen. In diesem Fall entfällt der Anspruch nach Satz 1 für den nicht berücksichtigten Zeitraum. Ein Anspruch nach den §§ 41 bis 43 bleibt unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/18 (Beschluss)




Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - § 22

‚Artikel 2 Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 22b
Duldungspflicht für überjagende Jagdhunde bei Bewegungsjagden

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

4. Zu Artikel 2 Änderung des Bundesjagdgesetzes

5. Zu Artikel 2a - neu - § 44 Satz 2 bis 4 - neu -, § 101 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 - neu -, Absatz 3, Absatz 4 - neu - EEG 2017

‚Artikel 2a Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 475/18

... es vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), das zuletzt durch ... geändert worden ist, im Einsatz von Gülle beeinträchtigt und konnte deshalb den in Satz 1 Nummer 3 vorgesehenen jährlichen Güllemindestanteil nicht einhalten, ist der Zeitraum der Sperre zuzüglich 30 Kalendertagen bei der Berechnung des durchschnittlichen Gülleanteils nach Satz 1 Nummer 3 nicht zu berücksichtigen. In diesem Fall entfällt der Anspruch nach Satz 1 für den nicht berücksichtigten Zeitraum. Ein Anspruch nach den §§ 41 bis 43 bleibt unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/18




,Artikel 3 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis


 
 
 


Drucksache 257/1/18

... es vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324, das zuletzt durch ... geändert worden ist, im Einsatz von Gülle beeinträchtigt und konnte deshalb den in Satz 1 Nummer 3 vorgesehenen jährlichen Güllemindestanteil nicht einhalten, ist der Zeitraum der Sperre zuzüglich 30 Kalendertagen bei der Berechnung des durchschnittlichen Gül-leanteils nach Satz 1 Nummer 3 nicht zu berücksichtigen. In diesem Fall entfällt der Anspruch nach Satz 1 für den nicht berücksichtigten Zeitraum. Ein Anspruch nach den §§ 41 bis 43 bleibt unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/1/18




Zu Artikel 1

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 2 Nummer 2

‚Artikel 2 Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 22b
Duldungspflicht für überjagende Jagdhunde

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 2 Nummer 2

‚Artikel 2 Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 22b
Duldungspflicht für überjagende Jagdhunde bei Bewegungsjagden

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

5. Zu Artikel 2 Änderung des Bundesjagdgesetzes

6. Zu Artikel 2a - neu - § 44 Satz 2 bis 4 - neu -, § 101 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 - neu -, Absatz 3, Absatz 4 - neu - EEG 2017

‚Artikel 2a Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 98. Der Bundesrat weist wiederholt darauf hin, dass ein angemessener Mindestanteil der EU-Mittel gewährleistet werden muss, um die Programme als Teil der Kohäsionspolitik mit geteilter Verantwortung durchzuführen. Der Verwaltungsaufwand könnte bei einer weiteren Absenkung des EU-Anteils eine attraktive, effiziente und effektive Förderung in Frage stellen. Zudem muss die Kohä-sionspolitik auch weiterhin mit den Mitteln ausgestattet sein, die erforderlich sind, um dem wachsenden Europaskeptizismus möglichst bürgernah entgegenzuwirken und die Vorteile der EU-Politiken verstärkt sichtbar zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... 34. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Festlegung eines Mindestanteils an modernen und abfallbasierten Biokraftstoffen und Biogas sowie aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs und dessen Steigerung auf 6,8 Prozent bis 2030. Zugleich bittet er um Streichung von abfallbasierten fossilen Kraftstoffen zur Erreichung dieses Mindestanteils in Artikel 25 Absatz 1 Satz 1 des Richtlinienvorschlags.



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 51. Er weist darauf hin, dass ein angemessener Mindestanteil der EU-Mittel jedoch gewährleistet werden muss, um die Programme als Teil der EU-Kohäsionspolitik mit geteilter Verantwortung durchzuführen. Der Verwaltungsaufwand könnte bei einer weiteren Absenkung des EU-Anteils eine attraktive, effiziente und effektive Förderung in Frage stellen. Die Herausforderungen der EU sind zu einem Großteil vor Ort zu meistern. Die Kohäsionspolitik kann und sollte die Akteure vor Ort bei der effizienten Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen. Zudem muss die Kohäsionspolitik auch weiterhin mit den Mitteln ausgestattet sein, die erforderlich sind, um dem wachsenden Europaskeptizismus möglichst bürgernah entgegenzuwirken und die Vorteile der EU-Politiken verstärkt sichtbar zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 726/17

... -Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge und unterstützen die Umsetzung der EU-Luftqualitätsvorschriften. Mit dieser Initiative wird ein klarerer und besser koordinierter Ansatz unterstützt. Die Maßnahmen beschränken auch nicht die Möglichkeit der Auswahl der am besten geeigneten Technologie. Vielmehr unterstützen sie durch die Einführung eines Mindestanteils den erforderlichen raschen Übergang zu emissionsarmer und emissionsfreier Mobilität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 189/17 (Beschluss)

... auf den Mindestanteil an erneuerbaren Energien zu ermöglichen.



Drucksache 543/1/17

... 79. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein angemessener Mindestanteil der EU-Mittel jedoch gewährleistet werden muss, um die Programme als Teil der EU-Kohäsionspolitik mit geteilter Verantwortung durchzuführen. Der Verwaltungsaufwand könnte bei einer weiteren Absenkung des EU-Anteils eine attraktive, effiziente und effektive Förderung in Frage stellen. Die Herausforderungen der EU sind zu einem Großteil vor Ort zu meistern. Die Kohäsions-politik kann und sollte die Akteure vor Ort bei der effizienten Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen. Zudem muss die Kohäsionspolitik auch weiterhin mit den Mitteln ausgestattet sein, die erforderlich sind, um dem wachsenden Europaskeptizismus möglichst bürgernah entgegenzuwirken und die Vorteile der EU-Politiken verstärkt sichtbar zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 618/16

... (20) Im Hinblick auf die Erfüllung der politischen Verpflichtungen der EU in den Bereichen erneuerbare Energie und Klimawandel sollte ein Mindestanteil von 20 % der im Rahmen des EFSD zugewiesenen Mittel für Finanzierungen und Investitionen aufgewendet werden, die für diese Bereiche relevant sind -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Fachwissen

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Struktur des EFSD

Artikel 5
Strategieausschuss des EFSD

Kapitel III
EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS

Artikel 6
EFSD-Garantie

Artikel 7
Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 8
Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 9
Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie

Artikel 10
Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen

Artikel 11
Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 12
Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 13
EFSD-Garantiefonds

Artikel 14
Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung

Artikel 15
Berichterstattung und Rechnungslegung

Artikel 16
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Transparenz und Offenlegung von Informationen

Artikel 18
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 804/1/16

... d) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Anforderungen an das Carsharing-Angebot und die Fahrzeugflotte in der Anlage zum Gesetzentwurf zu erweitern, unter anderem durch die Vorgabe aa) eines Mindestanteils von Fahrzeugen mit alternativen Antriebskonzepten (Elektro-, Plug-in-Hybrid-, Erdgasantrieb) von 70 Prozent in der eingesetzten Fahrzeugflotte und bb) dass die Stickoxidemissionen eingesetzter Dieselfahrzeuge im realen Fahrbetrieb den verbindlichen Emissionsgrenzwert (NTE) der EU-Verordnung 2016/646 auf Basis des endgültigen Übereinstimmungsfaktors (RDE-Stufe 2 mit Emissionen von höchstens dem 1.5-fachen des Typprüfungsgrenzwertes) einhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG

4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*

5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 321/16

... "18. Ausnahmen von der in § 37a Absatz 6 Satz 5 und Absatz 8 Satz 1 vorgesehenen Möglichkeit der Anrechnung von Übererfüllungen auf den Mindestanteil des Folgejahres festzulegen, sofern dies zur Einhaltung von Zielvorgaben aus bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union erforderlich ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/16




‚Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 37e
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 690/16

... 3. der Beitrag des Herstellers im Sinne des § 41 Absatz 1 Nummer 1 dem in dem Abkommen festgelegten Mindestanteil entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/16




Gesetz

Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 1
Filmförderungsanstalt

§ 2
Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 3
Aufgabenerfüllung

§ 4
Dienstleistungen für andere Einrichtungen

Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen

Abschnitt 1
Organe

§ 5
Organe der Filmförderungsanstalt

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

§ 6
Zusammensetzung

§ 7
Berufung, Amtszeit

§ 8
Aufgaben, Satzung, Richtlinien

§ 9
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung

§ 10
Ausschüsse

§ 11
Befangenheit

Abschnitt 3
Präsidium

§ 12
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben, Rechte

§ 14
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit

Abschnitt 4
Vorstand

§ 15
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung

§ 16
Aufgaben, Rechte

§ 17
Förderentscheidungen

§ 18
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands

§ 19
Entscheidungen zu Sperrfristen

Abschnitt 5
Förderkommissionen

§ 20
Ständige Förderkommissionen

§ 21
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 23
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung

§ 24
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung

§ 25
Geschäftsordnung, Befangenheit

§ 26
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung

§ 27
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 28
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 29
Kommission für Kinoförderung

§ 30
Weitere Förderkommissionen

§ 31
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen

Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht

§ 32
Satzung

§ 33
Wirtschaftsplan

§ 34
Haushalts- und Wirtschaftsführung

§ 35
Rücklagen

§ 36
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

§ 37
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung

§ 38
Aufsicht

Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen

§ 39
Zweckbindung der Fördermittel

§ 40
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 41
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 42
Internationale Koproduktionen

§ 43
Internationale Kofinanzierungen

§ 44
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen

§ 45
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen

§ 46
Nicht förderfähige Filme

§ 47
Barrierefreie Fassung

§ 48
Herstellung der Kopien

§ 49
Archivierung

§ 50
Ausschluss von Personen von der Förderung

Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 51
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 52
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Abschnitt 4
Sperrfristen

§ 53
Regelmäßige Sperrfristen

§ 54
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 55
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 56
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen

§ 57
Verletzung der Sperrfristen

§ 58
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion

Abschnitt 1
P r o j ektfilmförderung

§ 59
Förderhilfen

§ 60
Art und Höhe, Mindestförderquote

§ 61
Auswahl von Vorhaben

§ 62
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen

§ 63
Eigenanteil des Herstellers

§ 64
Ausnahmen beim Eigenanteil

§ 65
Bürgschaften

§ 66
Antrag

§ 67
Bewilligung

§ 68
Förderzusage, Form

§ 69
Auszahlung

§ 70
Schlussprüfung

§ 71
Tilgung des Darlehens

§ 72
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzfilmförderung

Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

§ 73
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 74
Zuschauererfolg

§ 75
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten

§ 76
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 77
Zuschauererfolg

§ 78
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

§ 79
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung

§ 80
Verteilung der Referenzpunkte

§ 81
Art und Höhe

§ 82
Antrag

§ 83
Zuerkennung

§ 84
Verwendung

§ 85
Besondere Verwendungsmöglichkeiten

§ 86
Bürgschaften

§ 87
Begonnene Maßnahmen

§ 88
Auszahlung

§ 89
Schlussprüfung

§ 90
Rückzahlungspflicht

Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 91
Referenzförderung

§ 92
Erfolge bei Festivals und Preise

§ 93
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

§ 94
Antrag

§ 95
Zuerkennung

§ 96
Verwendung

§ 97
Auszahlung

§ 98
Schlussprüfung

§ 99
Rückzahlung

Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung

§ 100
Förderhilfen

§ 101
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 102
Antrag

§ 103
Verwendung

§ 104
Auszahlung

§ 105
Schlussprüfung

§ 106
Rückzahlung

Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 107
Förderhilfen

§ 108
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 109
Antrag

§ 110
Sachverständige Begleitung

§ 111
Verwendung

§ 112
Auszahlung

§ 113
Schlussprüfung, Rückzahlung

§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 8
Förderung des Absatzes

Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft

§ 115
Förderhilfen

§ 116
Verwendung für den Verleih und Vertrieb

§ 117
Verwendung für den Videoabsatz

§ 118
Art und Höhe

§ 119
Auswahl von Vorhaben

§ 120
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen

§ 121
Antrag

§ 122
Bewilligung

§ 123
Auszahlung

§ 124
Schlussprüfung

§ 125
Tilgung des Darlehens

§ 126
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen

§ 127
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 128
Art der Förderhilfe, Antrag

§ 129
Zuerkennung

§ 130
Verwendung

§ 131
Auszahlung

§ 132
Begonnene Maßnahmen

§ 133
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 9
Kinoförderung

Abschnitt 1
Kinoprojektförderung

§ 134
Förderhilfen

§ 135
Art und Höhe

§ 136
Erlass von Restschulden

§ 137
Auswahl von Projekten

Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung

§ 138
Förderhilfen

§ 139
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 3
Verfahren

§ 140
Antrag

§ 141
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung

§ 142
Auszahlung

§ 143
Verwendung der Kinoreferenzförderung

§ 144
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes

§ 145
Vorgaben für Richtlinie

Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1
Finanzierung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 146
Filmabgabe

§ 147
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander

§ 148
Erhebung der Filmabgabe

§ 149
Fälligkeit

§ 150
Begriffsbestimmung Kinofilm

Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft

§ 151
Filmabgabe der Kinos

§ 152
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter

§ 153
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten

Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 154
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter

§ 155
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts

§ 156
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter

§ 157
Medialeistungen

§ 158
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen

§ 159
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten

§ 160
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 161
Ermächtigung des Verwaltungsrats

§ 162
Verwendung von Tilgungen

§ 163
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln

Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung

§ 164
Auskünfte

§ 165
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht

§ 166
Kontrolle der gemeldeten Daten

§ 167
Schätzung

§ 168
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten

§ 169
Förderbericht

Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 170
Übergangsregelungen

§ 171
Beendigung der Filmförderung

§ 172
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 77/15

... "Ist eine Wahl aus anderen Gründen für nichtig erklärt, so verstoßen zwischenzeitlich erfolgte Wahlen insoweit nicht gegen das Mindestanteilsgebot."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/15




‚Artikel 22 Änderung des Umwandlungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 511/15 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Modell vor, mit dem im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein festgeschriebener Mindestanteil der bezuschlagten Menge auf zwei zu definierende Regionen im Norden und der Mitte/Süden Deutschlands verteilt und ein weiterer Anteil standortunabhängig vergeben wird. Die Festlegung der für die Regionen geltenden Mindestanteile am Ausbau der Windenergie an Land erfolgt repoweringneutral, so dass der Abbau sowie die Ersetzung von Altanlagen im entsprechenden Leistungsumfang keine Anrechnung finden. Die für die beiden Regionen jeweils vorgesehenen Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren. Die Auktion soll bundesweit erfolgen. Sollten die abgegebenen Gebote für eine Region nicht ausreichen, deren Mindestanteil zu erfüllen, werden die Anteile unabhängig vom Standort vergeben, um die Ausbauziele nicht zu gefährden. Um strategisches Bieten zu verhindern, soll die Einführung von Preisobergrenzen geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land


 
 
 


Drucksache 511/1/15

... "5. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Modell vor, mit dem im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein festgeschriebener Mindestanteil der bezuschlagten Menge auf zwei zu definierende Regionen im Norden und der Mitte/Süden Deutschlands verteilt und ein weiterer Anteil standortunabhängig vergeben wird. Die Festlegung der für die Regionen geltenden Mindestanteile am Ausbau der Windenergie an Land erfolgt repoweringneutral, so dass der Abbau sowie die Ersetzung von Altanlagen im entsprechenden Leistungsumfang keine Anrechnung finden. Die für die beiden Regionen jeweils vorgesehenen Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren. Die Auktion soll bundesweit erfolgen. Sollten die abgegebenen Gebote für eine Region nicht ausreichen, deren Mindestanteil zu erfüllen, werden die Anteile unabhängig vom Standort vergeben, um die Ausbauziele nicht zu gefährden. Um strategisches Bieten zu verhindern, soll die Einführung von Preisobergrenzen geprüft werden."

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Drucksache 511/1/15




Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 511/15

... 5. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Regionenmodell vor, mit dem für zwei zu definierende Teilräume im Norden Deutschlands und in der Mitte/Süd-Region entsprechende Mindestanteile an der ausgeschriebenen Menge erreicht werden müssen. Die Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren. Im Regionenmodell soll es weiterhin eine gemeinsame bundesweite Auktion geben, bei der die bezuschlagten Gebote nur dann umsortiert werden, wenn die angestrebten Mindestanteile nicht erreicht werden.



Drucksache 636/2/14

... Viele Unternehmen setzen sich auf verschiedenste Weise nachweislich stark für die Förderung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts in ihrer Belegschaft (beispielsweise durch entsprechende Fördermaßnahmen, Fortbildungen et cetera) ein. Dieses Engagement sollte nicht durch die Einführung gesetzlich vorgegebener Mindestanteile an Frauen und Männern in Führungspositionen konterkariert werden, wenn diese trotz aller Bemühungen und unter Berücksichtigung des sonstigen Einsatzes des Unternehmens für eine geschlechtergerechte Arbeitswelt nicht eingehalten werden können.



Drucksache 210/1/14

... Der Zwischenfruchtanbau trägt auf Grund der im Gesetz festgelegten Bedingungen nicht zur Verbesserung der Biodiversität bei. Ziel sollte es sein, dass nur über Winter sicher abfrierende Zwischenfrüchte zugelassen werden und die Mindestanteile der zu verwendenden Pflanzenarten so festgelegt werden, dass ein Missbrauch (z.B. Mischungsverhältnis 1 : 99) vermieden wird.



Drucksache 473/14

... "Die Mindestanteile von

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Drucksache 473/14




§ 37g
Bericht der Bundesregierung

,Artikel 2 Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung


 
 
 


Drucksache 636/1/14

... "Der Mindestanteil ist sowohl von der Seite der Anteilseigner als auch der Seite der Arbeitnehmer gesondert zu erfüllen."

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Drucksache 636/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG , Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 AktG , Artikel 4 Nummer 1 § 25 Absatz 2 Satz 1 AktGEG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG und Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 SEAG

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGremBG

3. Zu Artikel 2 allgemein BGleiG

4. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 BGleiG

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7 AktG

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 bis 5 AktG , Nummer 7 § 124 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 AktG , Nummer 8 § 127 Satz 4 Nummer 2 AktG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 6 MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Nummer 5 § 10e Absatz 3 MontanMitbestGErgG , Nummer 6 § 10f Absatz 1 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Nummer 13 § 22 Absatz 2 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG , Nummer 4 § 17 Absatz 3 MitbestG , Nummer 5 § 18a Absatz 1 Satz 1 MitbestG und Nummer 8 § 40 Absatz 2 Satz 1 MitbestG


 
 
 


Drucksache 206/13

... ist seit der Einführung der Privilegierung erwartungsgemäß deutlich gestiegen. Dagegen haben sich die Erwartungen, die man an die Einführung des Planvorbehalts geknüpft hat, nicht erfüllt. In vielen Gemeinden und Regionen ist es bis heute nicht gelungen, Flächennutzungs- oder Regionalpläne aufzustellen, die den Anforderungen einer verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle standhalten. Diese Anforderungen wurden inzwischen so hoch geschraubt, dass auch personell und fachlich gut ausgestattete Planungsträger daran scheitern. Die obergerichtliche Rechtsprechung weicht zudem in entscheidenden Fragen stark voneinander ab und ist nicht verlässlich prognostizierbar. Dies betrifft z.B. die Zulässigkeit pauschaler Mindestabstände zu bestimmten sensiblen Nutzungen, den Mindestanteil von Windenergieflächen von der Gesamtfläche, die Differenzierung zwischen sog. harten und sog. weichen Tabuzonen bei der Standortsuche sowie formale Anforderungen.

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Drucksache 206/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 197/13

... 7. In welcher Weise und wann will die Bundesregierung die Empfehlung des Sachverständigengutachtens zu (befristeten) Mindestanteilsregelungen für Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft umsetzen?

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Drucksache 197/13




Fragen an die Bundesregierung zur Umsetzung des Ersten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf


 
 
 


Drucksache 330/12

... Auch im Hinblick auf die Höhe von mindestens 40 % je Geschlecht ist die Mindestquote verhältnismäßig. Die in Artikel 3 GG vorgesehene gleichberechtigte Teilhabe legt (auch im Hinblick auf die Bevölkerungsstruktur) eine paritätische Beteiligung von 50 % Frauen und Männern nahe. Zum einen ist eine 50 %-Beteiligung in allen Fällen, in denen ein Gremium über eine ungerade Mitgliederanzahl verfügt, ohnehin rechnerisch unmöglich. Zum anderen wäre eine zwingende paritätische Beteiligung beider Geschlechter auch nicht mehr mit dem von Artikel 14 GG geschützten unternehmerischen Interesse an der freien Besetzung seiner Organe als Ausdruck seiner Organisationsgewalt vereinbar, weil dem Unternehmen hinsichtlich des Geschlechts keinerlei Entscheidungsspielraum verbliebe. Eine solche Regelung ist nur dort hinnehmbar, wo anderenfalls gar keine Beteiligung beider Geschlechter möglich wäre, nämlich im Zwei-Personen-Teilgremium. In allen anderen Fällen ist es im Hinblick auf das Ziel einer möglichst weitgehenden Gleichberechtigung hinnehmbar, dem Unternehmen durch eine 40 %-Vorgabe einen Entscheidungsspielraum bei mindestens einem Aufsichtsratsmitglied zu belassen. Auch die Grundstruktur, die konkrete Zahlen für die Besetzung von Gremien mit bis zu acht Mitgliedern festlegt ist verhältnismäßig. Sie übersteigt die 40 %-Marke lediglich in einem Fall, dem Sieben-Personen-Gremium, dort verlangt sie einen Mindestanteil je Geschlecht von 42,9 %. In allen anderen Fällen, in denen eine Beteiligung im Verhältnis 2:3 nicht möglich ist, weichen die Vorgaben der Grundstruktur zugunsten der Entscheidungsfreiheit des Unternehmens nach unten von der Zielvorgabe von 40 % ab. Erst für Gremien ab einer Größe von neun Mitgliedern ist durch die Formulierung als Mindestquote ein Abweichen nach oben immer dort erforderlich, wo eine 40 %-Beteiligung rechnerisch nicht möglich ist. Dies ist vor dem Hintergrund einer möglichst weitgehenden angestrebten Gleichberechtigung aber zumutbar.

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Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 722/1/12

... Nach der Rechtsprechung des EuGH und dem erstmals in der Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegten Verbot der mittelbaren Diskriminierung sind auch dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien und Verfahren untersagt, wenn sie de facto einen höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligen. Die Verpflichtung von Unternehmen, in denen der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts unter dem definierten Mindestanteil liegt, vorab festgelegte, klare, neutral formulierte und eindeutige Kriterien für die Auswahlverfahren einzuführen, zielt darauf ab, bisher offensichtlich Frauen ausschließende intransparente Kriterien und Verfahren zu beenden. Damit wird es bei der nunmehr geforderten Festlegung von Kriterien und Verfahren darauf ankommen, das vorhandene große Potenzial hoch qualifizierter Frauen besser als bisher auszuschöpfen. Eine einseitige Orientierung zur Ausfüllung der Qualifikation an typisch männlichen Lebensmustern und Erwerbsbiografien, die weibliche Kandidaten von vorneherein überwiegend ausschließen beziehungsweise benachteiligen müsste, verbietet sich deshalb gleichermaßen aus rechtlichen Gründen wie auch aus der Intention der Richtlinie.



Drucksache 722/12

... Die vorgeschlagene Zielvorgabe von einem Mindestanteil von 40 % Frauen und Männern steht im Einklang mit den Zielen, die derzeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten/EWR-Ländern erörtert werden. Dieser Wert liegt zwischen der kritischen Masse, die notwendig ist, um die Leitungsorgane nachhaltig zu beeinflussen (30 %), und der absoluten Geschlechterparität (50 %).

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Drucksache 722/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen

Konsultation und Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
Ziel der Richtlinie

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 9
, 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 187/12

... Mit der Änderung des Artikels VIII Abschnitt 4 Buch - stabe b wird der Mindestanteil der regionalen Entwicklungsländer an der Gesamtstimmenzahl von 53,5 auf 50,005 v.H. gesenkt. Ebenso wird die Mindestzahl des größten Anteilseigners, der Vereinigten Staaten, von 34,5 auf 30 v.H. reduziert. Dies ermöglicht es den nichtregionalen Mitgliedern, unter anderem der Bundes - republik Deutschland, ihren Einfluss innerhalb der Bank zu vergrößern.

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Drucksache 187/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Entschließung

Abschnitt 1
Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Bank

Abschnitt 2
Änderung der Vorschriften des Gouverneursrats

Abschnitt 3
Änderungen der Allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank

Abschnitt 4
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 392/1/11

... Hierdurch wird ausreichend sichergestellt, dass der Mehrwert des Grünstromprivilegs die Marktintegration der erneuerbaren Energien ist und sich dieser Mehrwert auch in einem Mindestanteil fluktuierender erneuerbarer Energien am Gesamtportfolio ausdrücken muss, da diese deutlich schwerer in das Gesamtsystem zu integrieren sind.

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Drucksache 392/1/11




1. Hauptempfehlung

2. Hauptempfehlung

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 17

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2 und Hauptempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 1, 2 und 15

Zu Artikel 1 Nummer 18

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 21

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 41

24. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG

25. Zum Gesetz insgesamt

26. Zum Gesetz insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 32. Er begrüßt es, dass nach dem Vorschlag der Kommission für die Einsatzzwecke des ESF die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden sollen und für den ESF ein nach Regionen unterschiedlicher Mindestanteil reserviert werden soll. Damit kann der ESF seinen notwendigen Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts auch in den kommenden Jahren erbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 800/11

... Eine weitere Änderung der Richtlinie über Abschlussprüfungen betrifft die Liberalisierung der Vorschriften über das Eigentum an Prüfungsgesellschaften. Gegenwärtig ist es gemäß der Richtlinie über Abschlussprüfungen erforderlich, dass die Mehrheit der Stimmrechte einer Prüfungsgesellschaft von zugelassenen Abschlussprüfern gehalten wird. Dieses Erfordernis ist in der vorgesehenen Änderung nicht mehr vorgesehen, und es ist den Mitgliedstaaten untersagt zu verlangen, dass ein Mindestanteil des Kapitals oder der Stimmrechte einer Prüfungsgesellschaft von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften gehalten werden muss. Jedoch wird in dem neuen Artikel 3 Absatz 4 das bisher bestehende Erfordernis beibehalten, dass die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs- oder Führungsgremiums der Prüfungsgesellschaft Prüfungsgesellschaften oder Abschlussprüfer sein müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 3a
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Abschlussprüfer

Artikel 3b
Anerkennung von Prüfungsgesellschaften

Artikel 14
Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten

Artikel 26
Prüfungsstandards

Artikel 32a
Übertragung von Aufgaben

Kapitel Xa
besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung BEI kleinen mittleren Unternehmen

Artikel 43a
Vereinfachte Prüfung von mittleren Unternehmen

Artikel 43b
Kleine Unternehmen

Artikel 48a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 341/11 (Beschluss)

... Hierdurch wird ausreichend sichergestellt, dass der Mehrwert des Grünstromprivilegs die Marktintegration der erneuerbaren Energien ist und sich dieser Mehrwert auch in einem Mindestanteil fluktuierender erneuerbarer Energien am Gesamtportfolio ausdrücken muss, da diese deutlich schwerer in das Gesamtsystem zu integrieren sind.

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Drucksache 341/11 (Beschluss)




9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG

33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG

36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG

41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG

45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG

46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG

47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG

48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG

49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG

51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG

52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG

53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG

54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG

55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG

56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g

57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG

58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG

59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG

60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG

61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG

62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.

63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung

66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung

67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung

68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG


 
 
 


Drucksache 590/11

... - die Einführung von Mindestanteilen für recycelte Werkstoffe, Haltbarkeits- und Wiederverwendbarkeitskriterien sowie die Ausweitung der Verantwortung der Hersteller bei wichtigen Erzeugnissen prüfen (im Jahr 2012);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 348/11

... Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Energiekonzept einen kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor vor: Bis 2020 soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch mindestens 35 % betragen. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung folgende Mindestanteile an: 50 % für 2030, 2040 sollen es 65 % sein und 2050 mindestens 80 %. Der im August 2010 von der Bundesregierung der Europäischen Kommission vorgelegte Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energie (NREAP) geht für 2020 von einem Anteil von 38,6 % aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/11




Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG-Erfahrungsbericht

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – Bisherige Entwicklung und künftige Herausforderungen

Ausbau der erneuerbaren Energien dynamisch fortsetzen

An bewährten Grundprinzipien des EEG festhalten und diese weiterentwickeln

Kosteneffizienz steigern

Basis der EEG-Finanzierung sichern

Markt-, Netz- und Systemintegration

Vereinfachung und Transparenz

Transformation des Energiesystems

Markt - und Systemintegration

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

4 Netzintegration

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Technologiespezifische Betrachtungen

Wasserkraft § 23 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG:

Deponie -, Klär- und Grubengas §§ 24, 25, 26 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Biomasse § 27 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Geothermie § 28 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Windenergie §§ 29, 30, 31 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG zur Stromerzeugung aus Windenergie auf See

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Solare Strahlungsenergie §§ 32, 33 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Ökonomische Wirkungen des EEG

Besondere Ausgleichsregelung §§ 40 ff EEG und industrieller Eigenverbrauch

5 Handlungsempfehlungen

Ökologische Wirkungen des EEG Wirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG im Hinblick auf die Auswirkungen auf Natur und Landschaft

5 Wasserkraft

5 Biomasse

Windenergie auf See

5 Solarenergie

5 Wasserkraft

5 Geothermie

5 Biomasse

Übergreifende Betrachtungen Statistik der erneuerbaren Energien

4 Handlungsempfehlungen

Bundesnetzagentur BNetzA

5 Handlungsempfehlungen

4 Clearingstelle

5 Handlungsempfehlungen


 
 
 


Drucksache 483/10

... -Immissionsschutzgesetzes genannte Mindestanteil an

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)


 
 
 


Drucksache 771/10

... Die Frage ist daher, wie eine gerechte Verteilung erreicht werden kann, die auf pragmatische, wirtschaftlich und politisch vertretbare Weise die erklärten Ziele dieser Unterstützung widerspiegelt und zugleich abrupte Änderungen größeren Ausmaßes vermeidet, die in einigen Regionen und/oder Produktionssystemen weitreichende wirtschaftliche und soziale Folgen haben könnten. Ein denkbarer Weg könnte eine Regelung sein, die die Gewinne und Verluste der Mitgliedstaaten begrenzt, indem sichergestellt wird, dass die Landwirte in allen Mitgliedstaaten im Schnitt einen Mindestanteil des EU-weiten Durchschnittsniveaus der Direktzahlungen erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Der Reformpfad der GAP

3. Welches sind die Herrausforderungen

3.1. Ernährungssicherheit

3.2. Umwelt und Klimawandel

3.3. Räumliche Ausgewogenheit

4. Warum brauchen wir eine Reform

5. Ziele der künftigen GAP

Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen

Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Ausrichtung der Reform

6.1. Künftige Instrumente

5 Direktzahlungen

Marktbezogene Maßnahmen

Entwicklung des ländlichen Raums

6.2. Breite Politikoptionen

Option 1

Option 2

Option 3

7. Fazit

Anhang
Beschreibung der drei breiten Politikoptionen


 
 
 


Drucksache 379/09

... Der Mindestanteil von



Drucksache 379/1/09

... Unbeschadet der Sätze 1 und 2 beträgt der Mindestanteil von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 37a Absatz 3 Satz 3 BImSchG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 EnergieStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EnergieStG


 
 
 


Drucksache 180/09

... (5) Ist in Anleihebedingungen bestimmt, dass die Kündigung von ausstehenden Schuldverschreibungen nur von mehreren Gläubigern und einheitlich erklärt werden kann, darf der für die Kündigung erforderliche Mindestanteil der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht mehr als 25 Prozent betragen. Die Wirkung einer solchen Kündigung entfällt, wenn die Gläubiger dies binnen drei Monaten mit Mehrheit beschließen. Für den Beschluss über die Unwirksamkeit der Kündigung genügt die einfache Mehrheit der Stimmrechte, es müssen aber in jedem Fall mehr Gläubiger zustimmen als gekündigt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 379/09 (Beschluss)

... Unbeschadet der Sätze 1 und 2 beträgt der Mindestanteil von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc § 37a Absatz 3 Satz 3 BImSchG

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 EnergieStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 50 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 EnergieStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d § 50 Absatz 5 EnergieStG


 
 
 


Drucksache 640/09

... (5) Ist in Anleihebedingungen bestimmt, dass die Kündigung von ausstehenden Schuldverschreibungen nur von mehreren Gläubigern und einheitlich erklärt werden kann, darf der für die Kündigung erforderliche Mindestanteil der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht mehr als 25 Prozent betragen. Die Wirkung einer solchen Kündigung entfällt, wenn die Gläubiger dies binnen drei Monaten mit Mehrheit beschließen. Für den Beschluss über die Unwirksamkeit der Kündigung genügt die einfache Mehrheit der Stimmrechte, es müssen aber in jedem Fall mehr Gläubiger zustimmen als gekündigt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

§ 47
Anwendungsbestimmung für § 34

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 6a
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 9/1/08

... Die Absenkung des Mindestanteils Erneuerbarer Energien beim Einsatz fester

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/08




1. Zu § 1 Abs. 2

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2

Zu § 3

§ 3
Nutzungspflicht

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 5 Abs. 1 Satz 2

11. Zu § 5 Abs. 2 und 3 Satz 2

12. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

13. Zu § 6 Satz 2

14. Zu § 6 Satz 2

15. Zu § 6 Satz 2

16. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b

17. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:

18. Zu § 7 Nr. 4 - neu -

19. Zu § 9

§ 9
Ausnahmen und Befreiungen

20. Zu § 9 Nr. 1 und 2

Zu § 9

21. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -*

22. Zu §§ 10 und 11

23. Zu § 10

§ 10
Nachweise

24. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2

25. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Abs. 6 Satz 1*

26. Zu § 11

§ 11
Überwachung

27. Zu § 11 Überschrift, Absatz 1 und 1a - neu -

§ 11
Überwachung

28. Zu § 12

29. Zu § 15 Satz 1

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu § 15

31. Zu § 16

32. Zu § 16

33. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1

34. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1a - neu -In § 17 Abs. 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:

35. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1*

36. Zu § 19 Abs. 2 Satz 1*

Zu § 19a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

39. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:

40. Zu Anlage Nr. II.2

43. Zu der Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:

44. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:

45. Zur Anlage Nr. V.2

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 551/08

... Absatz 3 wird neu eingefügt. Diese Regelung ermöglicht, dass in Ausnahmefällen internationale Koproduktionen und Kofinanzierungen auch dann gefördert werden können wenn der Mindestanteil eines Vertragspartners – abweichend von Absatz 1 Nr. 2 – nur zehn vom Hundert beträgt und ein bilaterales Koproduktionsabkommen zwischen Deutschland und einem anderen Staat der EU oder einem anderen EWR-Staat besteht das die Möglichkeit solcher Förderungen eröffnet und die Gegenseitigkeit hinsichtlich der finanziellen, künstlerischen und technischen Beiträge gewährleistet. Damit wird den rechtlichen Entwicklungen in Europa Rechnung getragen die die Förderung bilateraler Koproduktionen und Kofinanzierungen teilweise bereits dann erlauben, wenn der Minderheitskoproduzent nur einen Anteil von zehn vom Hundert hält. Dies eröffnet im Sinne eines gewünschten intensiveren kulturellen und wirtschaftlichen Austausches insbesondere zwischen europäischen Ländern, z.B. aus dem gleichen Sprachraum oder aus an Deutschland angrenzenden Ländern, die Möglichkeit, eine erheblich größere Anzahl von Koproduktionen und Kofinanzierungen zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 14a
Begriffsbestimmungen

§ 20
Sperrfristen

§ 32
Förderungshilfen

§ 35
Bewilligungsbescheid

§ 41
Referenzförderung

§ 47
Förderungshilfen

§ 48
Antrag

§ 49
Auszahlung

§ 50
Verwendung

§ 51
Schlussprüfung

§ 56
Förderungshilfen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Inhalt der Novelle

IV. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

2. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 9

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 14a

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 30a

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 53a

Zu § 53b

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 56a

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67a

Zu § 67b

Zu § 68

Zu § 68a

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 419/08

... vorgesehenen Mindestanteils nach Maßgabe des Absatzes 2,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/08




§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 10
Nachweise

§ 15
Verhältnis zu Nutzungspflichten


 
 
 


Drucksache 914/08

... (ii) die Möglichkeit, für die von öffentlichen Stellen angeschafften Neufahrzeuge einen Mindestanteil an Fahrzeugen mit Elektro-, Biomethanund Wasserstoffantrieb verbindlich vorzuschreiben und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

4. Fazit

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020


 
 
 


Drucksache 10/08A

... , insbesondere weil ein großes Güllepotenzial für die Biogaserzeugung noch ungenutzt ist. Der Gülleanteil muss mindestens 30 Masseprozent betragen. Die Masseermittlung erfolgt mithilfe einer Waage. Um Missbrauch und Betrugsfälle zu verhindern, ist der erforderliche Mindestanteil der Gülle bei Geltendmachung des Anspruchs durch ein Gutachten einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters nachzuweisen, Nummer VI.3. verringert den Nawaro-Bonus für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.