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67 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Missbrauchsmöglichkeiten"


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Drucksache 86/20

... - Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Soziale Pflegeversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 37c
Außerklinische Intensivpflege

§ 111b
Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung

§ 132j
Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

Soziale Pflegeversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Demografische Aspekte

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bbbb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 248/19

... Dies hat zur Folge, dass beispielsweise Hacker, die sich mit großer krimineller Energie als Bande zusammengeschlossen oder gewerbsmäßig unbefugt Zugang zu einer Datenbank verschaffen und dabei mehrere Millionen Datensätze abgreifen, derzeit lediglich eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren oder eine Geldstrafe zu befürchten haben, obwohl wertvolle Daten ausgespäht werden, um aus der Straftat Gewinne zu erzielen. Auch können kritische Infrastrukturen oder die Sicherheit des Staates durch Cyberangriffe gefährdet werden. Der Bundesgesetzgeber hat bereits 2007 mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität auf neuen Herausforderungen reagiert, die sich aus dem rasanten Fortschritt im Bereich der Informationstechnologie und damit eröffnete Missbrauchsmöglichkeiten ergeben. In den vergangenen zwölf Jahren ist die informationstechnologische Entwicklung weiter vorangeschritten. Die Digitalisierung nimmt heute eine herausragende Bedeutung im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben ein. Vernetzte Systeme erleichtern einen Informationsaustausch, zugleich werden die Systeme verwundbarer und offen für kriminelle Zugriffe von außen. Daraus folgen neue Tatmodalitäten mit gravierenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. Der technische Fortschritt und damit einhergehend auch die wachsende Bedrohung durch die Cyberkriminalität haben dazu geführt, dass das Kerncomputerstrafrecht in schwerwiegenden Fällen dem verwirklichen Unrecht und general- wie spezialpräventiven Strafbedürfnissen nicht mehr gerecht wird. Deshalb ist auch die strafrechtliche Bekämpfung der Computerkriminalität fortzuentwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 168/19

... Die fortschreitende Digitalisierung, insbesondere die immer stärkere Nutzung des Internets, wirkt sich in allen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft aus. Sie bringt neben großen Potentialen und Freiräumen aufgrund vielfältiger Missbrauchsmöglichkeiten auch ein neues Maß an Verwundbarkeit. Diese Verwundbarkeit nutzen insbesondere sogenannte Hacker aus, die immer häufiger fremde COMputersysteme infiltrieren und dabei auch immer größere Mengen an sensiblen Daten unbefugt abgreifen, manipulieren oder zerstören sowie diese Daten für weitere Straftaten missbrauchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 207/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die die Macht und die Missbrauchsmöglichkeiten der marktbeherrschenden Lebensmitteleinzelhändler insbesondere auf der Nachfrageseite eindämmen.



Drucksache 207/1/17

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die die Macht und die Missbrauchsmöglichkeiten der marktbeherrschenden Lebensmitteleinzelhändler insbesondere auf der Nachfrageseite eindämmen.



Drucksache 39/17

... Grundsätzlich soll auch die Möglichkeit bestehen, die Prüfung im Internet abzulegen. Aufgrund der zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten muss ein zukünftiger Steuerer von unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 Kilogramm auch ein Führungszeugnis vorlegen und sich über laufende Straf- oder Ermittlungsverfahren erklären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

2. Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

Abschnitt 5a
Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

§ 21c
Zuständige Behörde

§ 21d
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen

§ 21e
Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

§ 21f
Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte

Artikel 3
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

Im Einzelnen:

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:

- Betriebsbeschränkungen:

- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für Länder

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

§ 21a

b § 21b

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer n

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

c § 21c

d § 21d

e § 21

f § 21f

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

4 Länder

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 407/16

... Die Regelungen schränken in einem merklichen Umfang Missbrauchsmöglichkeiten ein. Dies wird zur Sicherung des Steueraufkommens beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 146a
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

§ 146b
Kassen-Nachschau

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

2. Einführung einer Kassen-Nachschau

3. Sanktionierung von Verstößen

III. Alternativen

1. Null-Option

2. INSIKA INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme

a INSIKA-Infrastruktur

b INSIKA-Technik INSIKA-Smartcard

3. Zertifizierungsverfahren

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 146b
- neu - AO

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

§ 147
Absatz 6 Satz 3 - neu - AO

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

§ 379
Absatz 1 AO

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Lösung des Gesetzentwurfs

Darstellung von Alternativen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 300/15 (Beschluss)

... Zum anderen sollen die bei der Veranstaltung eines Wanderlagers (als Unterform des Reisegewerbes) verbotenen Tätigkeiten ergänzt werden durch ein umfassendes Vertriebsverbot für Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte. Bei diesen Produkten besteht eine besonders hohe Gefahr für die Gruppe der verletzlichen Verbraucher und für deren Gesundheit. Auch Finanzdienstleistungen sollen wegen der großen Anlockwirkung und der erheblichen finanziellen Gefahren nicht mehr im Wanderlager vertrieben werden dürfen. Dies gilt grundsätzlich auch für Pauschalreisen im Sinne des § 651a Absatz 1 BGB. Die mit Reisen verbundenen und von den Veranstaltern gezielt gesteuerten Erwartungen bieten in der besonderen Drucksituation des Wanderlagers zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass die für den Reisevertrag typische Verknüpfung mehrerer Leistungen die Gefahr erheblicher Zusatzkosten und eines intransparenten Leistungsangebots birgt. Eine Ausnahme soll insoweit jedoch dann gelten, wenn bei einem ordnungsgemäß angezeigten Wanderlager keine geschäftsmäßige Beförderung von Personen zum Ort der Veranstaltung im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgt und im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter keine Zahlungen entgegengenommen werden. In diesen Fällen fehlt es an der für unseriöse Kaffeefahrten typischen Drucksituation für die Kunden; zugleich werden finanzielle Schäden durch das Vorleistungsverbot vermieden. Nicht in Frage kommt dagegen eine vergleichbare Ausnahme von den Vertriebsverboten für Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel, da in diesen Bereichen für die Teilnehmer ein erheblich höheres Gefährdungspotential besteht. Bei Geldanlagen drohen den Teilnehmern deutlich höhere finanzielle Schäden. Bei Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, die bei Verkaufsveranstaltungen im Wanderlager üblicher Weise zu weit überhöhten Preisen verkauft werden, kommt die Gefahr gesundheitlicher Schädigungen aufgrund ungeeigneter oder unwirksamer Produkte hinzu. Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen und Produkten mit gesundheitsfördernder Wirkung in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei Verkaufsveranstaltungen im Wanderlager nicht ausreichend gewährleistet ist. Weiter soll die Beförderung der Teilnehmer zu der Verkaufsveranstaltung zum anzeigepflichtigen Tatbestand gehören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 56a
Ankündigung des Gewerbebetriebs, Wanderlager

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 300/1/15

... "Dies gilt grundsätzlich auch für Pauschalreisen im Sinne des § 651a Absatz 1 BGB. Die mit Reisen verbundenen und von den Veranstaltern gezielt gesteuerten Erwartungen bieten in der besonderen Drucksituation des Wanderlagers zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass die für den Reisevertrag typische Verknüpfung mehrerer Leistungen die Gefahr erheblicher Zusatzkosten und eines intransparenten Leistungsangebots birgt. Eine Ausnahme soll insoweit jedoch dann gelten, wenn bei einem ordnungsgemäß angezeigten Wanderlager keine geschäftsmäßige Beförderung von Personen zum Ort der Veranstaltung im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgt und im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter keine Zahlungen entgegengenommen werden. In diesen Fällen fehlt es an der für unseriöse Kaffeefahrten typischen Drucksituation für die Kunden; zugleich werden finanzielle Schäden durch das Vorleistungsverbot vermieden. Nicht in Frage kommt dagegen eine vergleichbare Ausnahme von den Vertriebsverboten für Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel, da in diesen Bereichen für die Teilnehmer ein erheblich höheres Gefährdungspotential besteht. Bei Geldanlagen drohen den Teilnehmern deutlich höhere finanzielle Schäden. Bei Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, die bei Verkaufsveranstaltungen im Wanderlager üblicher Weise zu weit überhöhten Preisen verkauft werden, kommt die Gefahr gesundheitlicher Schädigungen aufgrund ungeeigneter oder unwirksamer Produkte hinzu. Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen und Produkten mit gesundheitsfördernder Wirkung in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei Verkaufsveranstaltungen im Wanderlager nicht ausreichend gewährleistet ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 56a Absatz 1 Satz 6 - neu - GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 56a Absatz 1a Satz 1, 3 - neu - GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 56a Absatz 1b Satz 2 - neu - GewO

4. Zu Artikel 2- neu - Inhaltsübersicht, §§ 40a bis 40c PostG

'Artikel 2 Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

'II. Zu Artikel 2 Änderung des Postgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 40a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 40b

Zu § 40c


 
 
 


Drucksache 223/1/15

... 7. Der Bundesrat begrüßt die beabsichtigte Stärkung der Kompetenzen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), das zur Vertiefung der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich beiträgt. Er sieht es aber mit Befremden, dass die Kommission in der gegenwärtigen Situation, in der bereits über 25 000 Menschen im Mittelmeer ertrunken sind, den Anschein erweckt, die Bekämpfung von Missbrauchsmöglichkeiten des Asylrechts sei in den Vordergrund der geplanten neuen Befugnisse zu stellen.



Drucksache 244/14

... Mit der Neufassung des § 6 Absatz 2 werden die Anforderungen an so genannte Branchenlösungen erhöht, um Missbrauchsmöglichkeiten zu beenden. Erkenntnisse der Vollzugsbehörden sowie die rapide Zunahme der so genannten Branchenmengen, der keinerlei erkennbare zusätzliche Entsorgungsinfrastruktur gegenüber steht, zeigen, dass die bestehende Regelung zu Lasten des Wettbewerbs missbraucht wird und damit die etablierte haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen erheblich destabilisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

4 Bürokratiekosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2885: Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

2.2 Evaluation der Kostenschätzung

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 244/1/14

... 9. Es wird eine Zentrale Stelle geschaffen, die mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet wird, um Missbrauchsmöglichkeiten bei der Wertstoffentsorgung zu unterbinden und die Produktverantwortung zu stärken; sie wird zudem verpflichtet, Einzelheiten der Kostenerstattung nach dem standardisierten Kostenmodell mit Vertretern der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger zu vereinbaren und vollständige Transparenz über das Marktgeschehen herzustellen.



Drucksache 32/13

... Das „Bereithalten“ erfasst, wie auch in der bisherigen Rechtslage, einen dem Betrieb vorgelagerten Zeitraum. Damit sollen Missbrauchsmöglichkeiten ausgeschlossen und Messgeräte, die jederzeit in Betrieb genommen werden könnten, der Regelung unterworfen werden. Allerdings ist der Begriff insofern einschränkend formuliert, als ein „Bereithalten“ nur vorliegt, wenn das Messgerät ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes Dieses Gesetz ist anzuwenden auf

§ 2
Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3
Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen

§ 4
Verordnungsermächtigungen

§ 5
Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt

Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 6
Inverkehrbringen von Messgeräten

§ 7
Vermutungswirkung

§ 8
Konformitätserklärung

§ 9
Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten

§ 10
Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte

Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 11
Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle

§ 12
Befugnisse der anerkennenden Stelle

§ 13
Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 14
Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden

§ 15
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle

§ 16
Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17
Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 18
Vergabe von Kennnummern

§ 19
Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 20
Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle

§ 21
Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 22
Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 23
Pflichten des Herstellers

§ 24
Pflichten des Bevollmächtigten

§ 25
Pflichten des Einführers

§ 26
Pflichten des Händlers

Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

§ 27
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung

§ 28
Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden

§ 29
Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28

Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung

§ 30
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten

§ 31
Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten

§ 32
Anzeigepflicht

§ 33
Anforderungen an das Verwenden von Messwerten

§ 34
Vermutungswirkung

§ 35
Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen

§ 36
Ausnahmen für bestimmte Verwendungen

Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung

§ 37
Eichung und Eichfrist

§ 38
Verspätete Eichungen

§ 39
Befundprüfung

§ 40
Zuständige Stellen für die Eichung

Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung

§ 41
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 42
Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

§ 43
Anforderungen an Fertigpackungen

§ 44
Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

§ 45
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

§ 46
Regelermittlungsausschuss

§ 47
Metrologische Rückführung

Abschnitt 6
Metrologische Überwachung

Unterabschnitt 1
Marktüberwachung

§ 48
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit

§ 49
Marktüberwachungskonzept

§ 50
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 51
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 52
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung

§ 53
Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten

§ 54
Grundsätze der Verwendungsüberwachung

§ 55
Maßnahmen der Verwendungsüberwachung

§ 56
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung

Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 57
Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

§ 58
Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen

Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

§ 59
Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 60
Bußgeldvorschriften

§ 61
Einziehung

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 62
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 3
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Brennereiordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 11
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 12
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 14
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 15
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 16
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 17
Änderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 18
Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Käseverordnung

Artikel 20
Änderung der Butterverordnung

Artikel 21
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Handelsklassengesetzes

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Artikel 25
Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)

Artikel 26
Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Anpassung an und Umsetzung von europäischem Recht

2. Regelungsumfang im Gesetz und in Verordnungen

3. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

4. Vereinheitlichung der Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten

5. Umfassende Einbindung technischer Regelwerke

6. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

7. Eichung und Metrologische Überwachung

8. Folgeänderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und Ihre Bereitstellung auf dem Markt

Zu Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

Zu § 6

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertu ngsstellen

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu Unterabschnitt 1 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 23

Zu Unterabschnitt 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen

Zu § 27

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu § 29

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten

Zu Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung

Zu § 41

Zu Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 43

Zu § 44

Zu Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6 Metrologische Überwachung

Zu Unterabschnitt 1 Marktüberwachung

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 50

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen

Zu § 57

Zu Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2168: Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens


 
 
 


Drucksache 156/1/13

... Die hieraus entstehenden Risiken können beispielsweise in starken und irrationalen Kursschwankungen, überlasteten Handelssystemen sowie neuen Missbrauchsmöglichkeiten bestehen. Die Auswirkungen auf den Finanzmarkt als solchen sind kaum prognostizierbar.



Drucksache 156/13 (Beschluss)

... Die hieraus entstehenden Risiken können beispielsweise in starken und irrationalen Kursschwankungen, überlasteten Handelssystemen sowie neuen Missbrauchsmöglichkeiten bestehen. Die Auswirkungen auf den Finanzmarkt als solchen sind kaum prognostizierbar.



Drucksache 663/13

... Mit der Schaffung einer besonderen Gerichtsstandsregelung folgt der Entwurf einer Forderung, die im Schrifttum wiederholt erhoben wurde (Eidenmüller, ZHR 169 [2005], S. 528, S. 537 ff., Hirte, ZIP 2008, S. 444, S. 445; K. Schmidt, KTS 2010, S. 1, S. 21 ff.; ders., ZIP 2012, S. 1053, S. 1057 ff.). Während jedoch einige dieser Vorschläge für eine ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts plädieren, das für das Mutterunternehmen zuständig ist, folgt die Entwurfsregelung dem Prioritätsprinzip. Für eine Anknüpfung an das Mutterunternehmen spricht zwar, dass bei ihm in aller Regel die Konzernleitung organisatorisch verortet sein wird, so dass sich von dort aus auch im Insolvenzfall die wirtschaftlichen Aktivitäten im Gesamtkonzern am besten koordinieren lassen. Allerdings erscheint eine statische und ausnahmslose Anknüpfung an den Gerichtsstand des Mutterunternehmens in den Fällen unangemessen, in denen das Mutterunternehmen gar nicht in Insolvenz gerät oder den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen im Ausland hat. Das Prioritätsprinzip vermeidet diese Nachteile. Es ermöglicht im Übrigen jedenfalls dann einen Gerichtsstand bei dem Mutterunternehmen, wenn dieses den entscheidenden ersten Antrag stellt. Dennoch ist gegen die Maßgeblichkeit des Prioritätsprinzips eingewandt worden, dass die in ihm angelegten Wahlmöglichkeiten missbrauchsanfällig seien und eine bedenkliche Entwicklung begünstigten, an deren Ende nur mehr wenige Insolvenzgerichte überhaupt mit Unternehmensinsolvenzen befasst sind. Indessen muss schon bezweifelt werden, dass sich Strategien, welche in einem innerstaatlichen Anwendungskontext auf die Befassung eines bestimmten Gerichts zielen, einen Missbrauch darstellen. Denn anders als im grenzüberschreitenden Kontext hat die Zuständigkeit eines Gerichts keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht. Und die im Missbrauchsargument offen enthaltene Unterstellung, dass einige Gerichte mit den bei ihnen anhängigen Verfahren nicht angemessen umgehen, läuft auf die dem deutschen Justizsystem nicht gerecht werdende Annahme hinaus, es werde vor bestimmten Gerichten das geltende Recht nicht richtig angewendet. Zutreffend mag allein sein, dass Gerichte, die vor allem infolge einer Konzentration der Zuständigkeiten in Insolvenzsachen eine größere und regelmäßigere Auslastung der Insolvenzdezernate aufweisen, über größere Sachkunde und Erfahrung verfügen und daher eine besonders gute Bearbeitung auch großer und komplexer Fälle erwarten lassen. Dies spricht umso mehr dafür, dass die Länder zumindest von dem neu eingefügten § 2 Absatz 3 InsO-E Gebrauch machen und die Zuständigkeit für die konzernspezifischen Verfahren auf höchstens ein Gericht je Oberlandesgerichtsbezirk konzentrieren. Ganz unabhängig hiervon sollten die Wahlmöglichkeiten, die das Prioritätsprinzip eröffnet, nicht allein unter dem Gesichtspunkt des Missbrauches beurteilt werden. Sie geben der Konzernleitung und den Geschäftsleitern der Einzelunternehmen Gestaltungsmittel an die Hand, mit deren Hilfe sie den Insolvenzbewältigungsprozess vorausplanen können. Dabei lässt sich der Entwurf von der Erkenntnis leiten, dass insbesondere Sanierungen nur dann Erfolg versprechen, wenn sie im Vorfeld der Antragstellung von der Unternehmensleitung geplant und mit den maßgeblichen Gläubigern abgestimmt werden. Die Missbrauchsgefahren treten gegenüber den Vorteilen, welche eine planbare Verfahrenskonzentration ermöglicht, in den Hintergrund. Dies zeigt sich wiederum daran, dass die Folgen einer missbräuchlichen Zuständigkeitserschleichung - anders als im grenzüberschreitenden Kontext, in dem sich an die Zuständigkeit weit reichende Folgen in Bezug auf das anwendbare Recht knüpfen - überschaubar sind und dass sich etwaige Gefahren für die Interessen von Beteiligten durch die verfahrensrechtlichen Vorkehrungen im Rahmen der - im Grundsatz selbständigen - Einzelverfahren auffangen lassen. Zudem schränkt die Entwurfsregelung die Missbrauchsmöglichkeiten dadurch ein, dass sie die Anträge von Unternehmen ausblendet, die im Konzern von offensichtlich untergeordneter Bedeutung sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 253/12

... geregelt. Die wettbewerbliche Ausgestaltung der Vermarktung von Regelenergie, die Wechselwirkung zwischen dem Verhalten auf dem Regelenergiemarkt und dem Spotmarkt schafft Missbrauchsmöglichkeiten, die im Rahmen der Analyse von Kapazitätszurückhaltungen zu beobachten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 608/12

... Durch die Regelung des Absatzes 3 werden gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 GG die auf der Grundlage von Absatz 1 und 2 erlassenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter abweichungsfest ausgestaltet. Für die bundeseinheitliche Ausgestaltung der Verfahrensregelungen besteht ein besonderes Bedürfnis, das die Annahme eines Ausnahmefalles rechtfertigt, weil das hohe Schutzgut der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten ist. Patientinnen und Patienten müssen überall im Bundesgebiet die qualitativ gleichen Leistungen der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erhalten können. Dies setzt voraus, dass die Qualität der Abschlussprüfungen in allen Bundesländern ein einheitliches Niveau aufweist. Ein einheitliches Qualitätsniveau ist nur zu erreichen, wenn die Regelungen über die Durchführung der staatlichen Prüfung, der Festsetzung einheitlicher Prüfungstermine und -zeiträume, die Festlegung und Kontrolle der Prüfungsaufgaben und - antworten, die Wiederholung von Prüfungen, die Notenbildung und die Ermittlung des Prüfungsergebnisses und die Zeugniserteilung sowie Fristen und Formvorschriften im Prüfungsverfahren einheitlich ausgestaltet werden. So könnte beispielsweise ohne einheitliche Vorgaben bei der Besetzung des Prüfungsausschusses nicht sichergestellt werden, dass die Prüfungen nur durch die Prüfer mit der für die einzelnen Prüfungsteile jeweils erforderlichen Qualifikation abgenommen und bewertet werden. Vorgaben zu den Prüfungsterminen verhindern, dass frühzeitige Termine die Ausbildungsdauer faktisch verkürzen. Schließlich schränkt die einheitliche Ausgestaltung der Bescheinigungen und Urkunden Missbrauchsmöglichkeiten ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 129/11

... bedürfen im Hinblick auf die gestiegene Bedeutung sowie die erheblichen Gefahren für Teilnehmer und verbreitete Missbrauchsmöglichkeiten – etwa sog. "Kostenfallen" – einer Erweiterung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 442/10 (Beschluss)

... 11. Um Missbrauchsmöglichkeiten vorbeugend begegnen zu können, aber auch um Entwicklungen auf dem nationalen Arbeitsmarkt Rechnung tragen zu können, hält der Bundesrat eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Erteilung multisaisonaler Aufenthaltstitel mit einem Gültigkeitszeitraum von zwei Jahren für ausreichend. Die Einführung eines erleichterten Wiedereinreiseverfahrens wird unter dem Aspekt der Missbrauchsvermeidung kritisch betrachtet.



Drucksache 442/1/10

... 12. Um Missbrauchsmöglichkeiten vorbeugend begegnen zu können, aber auch um Entwicklungen auf dem nationalen Arbeitsmarkt Rechnung tragen zu können, hält der Bundesrat eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Erteilung multisaisonaler Aufenthaltstitel mit einem Gültigkeitszeitraum von zwei Jahren für ausreichend. Die Einführung eines erleichterten Wiedereinreiseverfahrens wird unter dem Aspekt der Missbrauchsvermeidung kritisch betrachtet.



Drucksache 459/1/10

... anbieten. Ein generelles Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten wird durch die Rechtsprechung des EGMR nicht gefordert. Es ist auch in Anbetracht der Missbrauchsmöglichkeiten - namentlich mit Blick auf die im Rahmen der schutzwürdigen Interessen Dritter zu berücksichtigenden Aspekte des Opferschutzes - nach wie vor (vgl. BT- Drucksache



Drucksache 459/10 (Beschluss)

... anbieten. Ein generelles Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten wird durch die Rechtsprechung des EGMR nicht gefordert. Es ist auch in Anbetracht der Missbrauchsmöglichkeiten - namentlich mit Blick auf die im Rahmen der schutzwürdigen Interessen Dritter zu berücksichtigenden Aspekte des Opferschutzes - nach wie vor (vgl. BT-Drucksache



Drucksache 441/09

... • Marktmissbrauchsmöglichkeiten bei bestimmten Verfahren, z.B. bei Leerverkäufen



Drucksache 848/08 (Beschluss)

... Die vorgesehen Sanktionsregeln in § 505 Abs. 3 BGB-E sind unverhältnismäßig und eröffnen erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten, wenn ein Kreditinstitut, das im Zusammenhang mit einer geduldeten Überziehung eine Informationspflicht verletzt hat, außer der Kreditsumme weder Zinsen noch Kosten verlangen kann und somit keine Gegenleistung für die erbrachte Hauptleistung erhält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 355 Abs. 4 Satz 4 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 358 Abs. 6 BGB , Nr. 11 § 358a BGB , Nr. 12 § 359 Satz 2 BGB , Nr. 12a - neu - § 359a - neu - BGB

§ 359a
Anwendungsbereich

3. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 491a Abs. 2 Satz 3 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 494 Abs. 6 Satz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 1 Satz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - BGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 2 - neu - BGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 507 Abs. 2 Satz 1 BGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 512 BGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675e Abs. 2 Satz 1 BGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 47 §§ 675q und 675t BGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675s BGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 2 EGBGB

23. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB Anhang 01 zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - Anlage 01 - neu - zu Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB

24. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 247 § 6 Abs. 2 EGBGB

25. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 4 Abs. 1 Nr. 5 - neu - EGBGB

26. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB

27. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 8 Abs. 1 Satz 3 - neu - EGBGB

28. Zu Anhang 1 zu Artikel 2 Nr. 7 Anlage 1 - zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB

29. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 - neu - PAngV

30. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 6 - neu - PAngV

31. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 6a Abs. 3 PAngV

32. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 635/08

... Andererseits überzeugt der Ansatz, dass das während der Ehe erworbene Vermögen beiden Ehegatten zusteht. In gut 50 Jahren sind aber auch Gerechtigkeitsdefizite zu Tage getreten. In der Praxis haben sich Missbrauchsmöglichkeiten zulasten des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten gezeigt. Manche Bestimmung lässt sich vereinfachen oder den Bedürfnissen der Praxis anpassen. Eine Praxisbefragung des Bundesministeriums der Justiz, an der sich seit 2003 die Landesjustizverwaltungen, der Bundesgerichtshof, die Bundesnotarkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer beteiligt haben, hat insbesondere folgende Kritikpunkte am geltenden Recht ergeben:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1384
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung

§ 1385
Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1386
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

§ 1387
Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

§ 1388
Eintritt der Gütertrennung

Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung

§ 1568a
Ehewohnung

§ 1568b
Haushaltsgegenstände

Artikel 2
Aufhebung der Hausratsverordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 6
Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen

§ 200
Ehewohnungssachen; Haushaltssachen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 48
Ehewohnungs- und Haushaltssachen

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)

Artikel 7
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

§ 17
Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Artikel 8
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 10
Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung

§ 10
Betreuungsverfügungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht

2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht

a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen

b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB

c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes

d Auskunftspflicht in § 1379 BGB

e Hausratsverordnung

3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr

4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände

5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungszuständigkeit

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung

2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung

5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung

Zu Nummer 10

1. Zu Buchstabe a

2. Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

d Zu Absatz 4:

e Zu Absatz 5:

f Zu Absatz 6:

2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu den Artikeln 3

Zu Artikel 6

a Zu Absatz 1:

b Zu Absatz 2:

c Zu Absatz 3:

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts


 
 
 


Drucksache 569/08 (Beschluss)

... Die Änderung soll Missbrauchsmöglichkeiten begegnen, die sich bei Anwendung der Regierungsvorlage ergeben können. Sie berücksichtigt den erheblichen energetischen Einfluss von Wärmebrücken hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 6 EnEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 EnEV , Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 5 EnEV , Nummer 17 § 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlagen 6 und 7 jeweils Seite 2 Eingabefeld Sonstige Angaben EnEV

§ 5
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlage 6 Seite 2 Eingabefeld Energiebedarf und Fußnote 2 und Anlage 7 Seite 2 Eingabefeld Primärenergiebedarf, Fußnote 2 und Seite 4 Wärmeschutz - Seite 2 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 10 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 - neu -, Absatz 5 Satz 1 und 3, Absatz 6 - neu - EnEV Nummer 24 § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 26b Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 5 EnEV Nummer 28 § 30 EnEV und Nummer 1 Buchstabe e1 - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 30 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe a

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10a Absatz 2 Satz 3 EnEV

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Absatz 2 Satz 2 EnEV

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 EnEV

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 17 Absatz 5 und 6 Satz 2 - neu - EnEV und Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 und 3 - neu - und 4 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 - neu -, Satz 3 - neu -, Absatz 2 , Absatz 2a EnEV , Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 27 Absatz 2 Nummer 2 EnEV und Nummer 27 § 29 Absatz 6 Satz 1 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23 Absatz 5 EnEV

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe b § 26 Absatz 2 EnEV

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 4 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 26b EnEV

§ 26b
Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c - neu - § 27 Absatz 3 - neu - EnEV

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu den §§ 3 und 9 Nummer 1.1 Satz 3, Nummer 2.1.1 Satz 3 bis 6 - neu -, Nummer 2.1.2 Satz 2a - neu -, Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Nummer 2.1.1 Satz 3 - neu - EnEV und Nummer 32 Anlage 4a zu § 13 Absatz 2 Satz 3 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu den §§ 4 und 9 Tabelle 1 Zeile 1.2, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 jeweils Spalte Eigenschaft ... dritte Unterzeile und Spalten Raum- Solltemperaturen im Heizfall, Zeile 1.14, rechte Spalte Zeile 2.2 rechte Spalte, Zeile 3.1, 3.2 und 3.3, jeweils Spalte Bauteil/System Zeile 3.4 - neu -, Nummer 1.3 Satz 2 - neu -, Tabelle 3 Zeile 3, Nummer 2.3 Satz 1, 1a und 1b - neu - und Nummer 3.1.3 Satz 2 Buchstabe b EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe f Anlage 3 Nummer 6 Satz 1 EnEV und Buchstabe g Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 2d Spalte 2 und 3, Zeile 2e, Zeile 2f und Zeile 3c Spalte 3 und 4 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 34 Anlage 6 zu § 16 Seite 1 Eingabefeld Gebäude, Zeile Erneuerbare Energien - neu -, Zeile Lüftung - neu -, Seite 2 Überschrift Berechneter Energiebedarf des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -, Eingabefeld Energiebedarf, Ersatzmaßnahme nach § 7 Nummer 2 EEWärmeG, Eingabefeld Sonstige Angaben Eingabefeld Ersatzmaßnahmen - neu -, Seite 3 Überschrift Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes, Eingabefeld Adresse, Gebäudeteil - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 553/08 (Beschluss)

... gegen den unlauteren Wettbewerb soll dahingehend präziser gefasst werden dass Werbeanrufe nur dann zulässig sind, wenn der Verbraucher ausdrücklich vorher eingewilligt hat und nicht schon dann, wenn sich seine Einwilligung lediglich schlüssig aus seinem Verhalten ergibt. Dass nunmehr auf eine ausdrückliche Einwilligung abgestellt werden soll, erscheint zwar grundsätzlich begrüßenswert, reicht allerdings nicht aus, um den im Zusammenhang mit der Einwilligung des Verbrauchers gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten und Nachweisschwierigkeiten zu begegnen und zu einer Verbesserung der Rechtsdurchsetzung zu gelangen. Um Klarheit hinsichtlich der Frage zu schaffen, ob tatsächlich eine Einwilligung des Verbrauchers zu Werbeanrufen vorgelegen hat, wäre es erforderlich, ein Textformerfordernis bezüglich der entsprechenden Erklärung des Verbrauchers einzuführen. Dies wäre auch im Hinblick darauf sinnvoll, dass unerlaubte Telefonanrufe nach dem vorliegenden Entwurf künftig einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllen sollen, dessen Verfolgung für die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 312e Abs. 1a - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 312f Nr. 1, 2 BGB

3. Zu Artikel 1a - neu - § 43 Abs. 2a - neu - , 3 BDSG

Artikel 1a
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG Nr. 4 § 20 Abs. 1 UWG

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 4 - neu - UWG

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 2 UWG

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - UWG

8. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 102 Abs. 2 Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 5 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 848/1/08

... Die vorgesehen Sanktionsregeln in § 505 Abs. 3 BGB-E sind unverhältnismäßig und eröffnen erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten, wenn ein Kreditinstitut, das im Zusammenhang mit einer geduldeten Überziehung eine Informationspflicht verletzt hat, außer der Kreditsumme weder Zinsen noch Kosten verlangen kann und somit keine Gegenleistung für die erbrachte Hauptleistung erhält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 355 Abs. 4 Satz 4 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 und 11 § 358 Abs. 6 und § 358a BGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 358 Abs. 6 BGB , Nr. 11 § 358a BGB , Nr. 12 § 359 Satz 2 BGB , Nr. 12a - neu - § 359a - neu - BGB

§ 359a
Anwendungsbereich

4. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 491a Abs. 2 Satz 3 - neu - BGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 494 Abs. 6 Satz 2 BGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB ,

8. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 495 Abs. 3 Nr. 2 BGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 2 - neu - BGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 499 Abs. 2 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 1 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 Abs. 2 Nr. 3 - neu - BGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 502 BGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 503 Abs. 1 Satz 2 - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 505 Abs. 3 BGB *

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 507 Abs. 2 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 512 BGB

23. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675e Abs. 2 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nr. 47 §§ 675q und 675t BGB

25. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675s BGB

26. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

27. Zu Artikel 1 Nr. 47 § 675v Abs. 1 Satz 1 BGB

28. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 2 EGBGB

29. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB Anhang 01 zu Artikel 2 Nr. 7 - neu - Anlage 01 - neu - zu Artikel 229 § 20 Abs. 4 - neu - EGBGB

30. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 247 § 6 Abs. 2 EGBGB

31. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 4 Abs. 1 Nr. 5 - neu - EGBGB

32. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB

33. Zu Artikel 2 Nr. 6 Artikel 247 § 8 Abs. 1 Satz 3 - neu - EGBGB

34. Zu Anhang 1 zu Artikel 2 Nr. 7 Anlage 1 - zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 4 Satz 2 - neu - PAngV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 Buchstabe c § 6 Abs. 3 Nr. 6 - neu - PAngV

37. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 6a Abs. 3 PAngV

39. Zu Artikel 11 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 8/08

... • Nummer 2 sanktioniert vorsätzlich falsche Angaben in Registrierungsdossiers und Zulassungsanträgen. Die Verlässlichkeit der betreffenden Angaben ist für alle Abnehmer und Anwender des Stoffes, der Zubereitung oder des Erzeugnisses – auch im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer eigenen Produktverantwortung und bei der Entscheidung zwischen Konkurrenzprodukten – von entscheidender Bedeutung. Eine behördliche Kontrolle im Rahmen des Dossier- oder Stoffevaluierung findet nur in vergleichsweise wenigen Fällen statt. Um den hier bestehenden offensichtlichen Missbrauchsmöglichkeiten entgegenzutreten, ist eine direkt an der – vorsätzlich erfolgenden – Falschangabe anknüpfende Strafdrohung angezeigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 2
Aufhebung der Prüfnachweisverordnung

Artikel 3
Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung

Artikel 4
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und gemeinschaftsrechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Zuständigkeitsregeln

2. Sanktionsregelungen

3. Vollzugsregelungen

4. Bereinigungsaufgabe

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

c Bürokratiekosten

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummer n

Zu Nummer 27

Zu den Artikeln 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzes zur Anpassung des Chemikalienrechts an die REACH-Verordnung (REACH-AnpassungsG)


 
 
 


Drucksache 156/08

... (1) Die Verbreitung des Internet und die Nutzung von Kommunikationsmitteln wie Mobiltelefonen nehmen in der Gemeinschaft noch immer beträchtlich zu und bieten allen Bürgern gleichermaßen großartige Möglichkeiten beispielsweise für die Beteiligung, Interaktivität und Kreativität. Gefahren für Kinder und Missbrauch der Technik wird es auch weiterhin geben, denn mit den sich verändernden Technologien und gesellschaftlichen Verhaltensweisen werden auch künftig neue Risiken und Missbrauchsmöglichkeiten entstehen. Sollen die Chancen ausgeschöpft und die Vorteile des Internet und anderer Online-Technologien wirklich nutzbar gemacht werden so müssen auch Maßnahmen getroffen werden, um deren sichere Nutzung zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/08




Begründung

1. Einleitung

2. Förderung der sichereren Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien

2.1. Rechtlicher Hintergrund

2.2. Verbindungen mit anderen Gemeinschaftsinitiativen

2.3. Künftige Entwicklungen

2.3.1. Weiterentwicklung des technologischen Umfelds

2.3.2. Zunahme der Menge illegalen Materials und der Schwere der Rechtsverletzungen

2.3.3. Verbleibende Generationskluft

2.4. Fazit

3. Ein neues Programm

3.1. Ziele und Ansatz

3.2. Aktionen

3.2.1. Aktion 1: Verringerung illegaler Inhalte und Bekämpfung schädlichen Verhaltens im Online-Umfeld

3.2.2. Aktion 2: Förderung eines sichereren Online-Umfelds

3.2.3. Aktion 3: Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.2.4. Aktion 4: Aufbau einer Wissensbasis

3.2.5. Internationale Zusammenarbeit

4. Rechtsgrundlage

Vorschlag

Artikel 1
Ziel des Programms

Artikel 2
Beteiligung

Artikel 3
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 4
Ausschuss

Artikel 5
Überwachung und Bewertung

Artikel 6
Finanzbestimmungen

Artikel 7

Anhang I
Aktionen

4 Einleitung

Anhang II
Vorläufige Aufschlüsselung der Ausgaben

Anhang III
Durchführungsmodalitäten

A. Aktionen auf Kostenteilungsbasis

B. Begleitmaßnahmen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 553/1/08

... gegen den unlauteren Wettbewerb soll dahingehend präziser gefasst werden, dass Werbeanrufe nur dann zulässig sind, wenn der Verbraucher ausdrücklich vorher eingewilligt hat und nicht schon dann, wenn sich seine Einwilligung lediglich schlüssig aus seinem Verhalten ergibt. Dass nunmehr auf eine ausdrückliche Einwilligung abgestellt werden soll, erscheint zwar grundsätzlich begrüßenswert, reicht allerdings nicht aus, um den im Zusammenhang mit der Einwilligung des Verbrauchers gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten und Nachweisschwierigkeiten zu begegnen und zu einer Verbesserung der Rechtsdurchsetzung zu gelangen. Um Klarheit hinsichtlich der Frage zu schaffen, ob tatsächlich eine Einwilligung des Verbrauchers zu Werbeanrufen vorgelegen hat, wäre es erforderlich, ein Textformerfordernis bezüglich der entsprechenden Erklärung des Verbrauchers einzuführen. Dies wäre auch im Hinblick darauf sinnvoll, dass unerlaubte Telefonanrufe nach dem vorliegenden Entwurf künftig einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllen sollen, dessen Verfolgung für die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 312e Abs. 1a - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 312f Nr. 1, 2 BGB

3. Zu Artikel 1a - neu - § 43 Abs. 2a - neu - , 3 BDSG

Artikel 1a
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG Nr. 4 § 20 Abs. 1 UWG

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 4 - neu - UWG

6. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 7 Abs. 4 - neu - UWG

7. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 312b Abs. 4a - neu - BGB *

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 2 UWG

9. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 20 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - UWG

10. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b § 102 Abs. 2 Satz 1 TKG

11. Zu Artikel 5 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 829/08

... Unüberwacht bleibt nach § 119 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3 StPO-E grundsätzlich der Kontakt der Beschuldigten mit den für sie zuständigen Bediensteten der Bewährungshilfe, der Führungsaufsichtsstelle und der Gerichtshilfe. Dies ist schon bislang in Nummer 37a UVollzO so geregelt. Für eine erfolgreiche Tätigkeit der angeführten Stellen ist es häufig von wesentlicher Bedeutung, dass sich Gefangene ihnen gegenüber möglichst offen äußern, wozu sie oft nicht bereit sein werden, wenn z.B. von ihnen verfasste Schreiben auch vom Haftgericht gelesen werden. Missbrauchsmöglichkeiten sind insoweit nicht erkennbar weil es sich bei den Kommunikationspartnern um – zudem mit dem Strafverfahrensrecht besonders vertraute – öffentlich-rechtliche Bedienstete handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 114a

§ 114b

§ 114c

§ 114d

§ 114e

§ 116b

§ 119

§ 119a

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 72b
Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand

§ 89b
Ausnahme vom Jugendstrafvollzug

Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft

§ 89c
Vollstreckung der Untersuchungshaft

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 5
Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Föderalismusreform

II. Forderungen von europäischer Ebene

III. Übersichtlichere und verständlichere Gestaltung für die Praxis

IV. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitscher Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu § 114b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114c

Zu § 114d

Zu § 114d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 114d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 114e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119

Zu § 119

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu § 119

Zu § 119

Zu § 119a

Zu § 119a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu § 119a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu § 119a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 625: Gesetz zur Überarbeitung des Untersuchungshaftrechts


 
 
 


Drucksache 112/07 (Beschluss)

... Verbraucherschutz muss nicht dazu führen, dass der Verbraucher keine Kosten tragen muss, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Deshalb erscheint es nicht unbillig, ihn grundsätzlich an den hierdurch entstehenden Kosten zu beteiligen. Dem Verbraucher sollten jedoch nur solche Kosten auferlegt werden, die sich unmittelbar aus der Rückabwicklung ergeben (wie z.B. Kosten für die Rücksendung der Ware); rückabwicklungsunabhängige Kosten dürfen nicht entstehen. Gerade bei Massenverträgen mit geringen Umsätzen kann eine gänzliche Freistellung der Verbraucher von Kostenrisiken die Unternehmen unangemessen belasten und gegebenenfalls auch Missbrauchsmöglichkeiten fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

11. Zu Frage A1

12. Zu Frage A2

Zu Frage A3

16. Zu Frage B1

17. Zu Frage B2

18. Zu Frage C

19. Zu Frage D1

20. Zu Frage D2

21. Zu Frage D3

22. Zu Frage E

23. Zu Frage F1

24. Zu Frage F2

25. Zu Frage F3

26. Zu Frage G1

27. Zu Frage G2

28. Zu Frage H1

29. Zu Frage H2

30. Zu Frage I1

31. Zu Frage I2

32. Zu Frage J1

33. Zu Frage J2

34. Zu Frage J3

35. Zu Frage J4

36. Zu Frage K1

37. Zu Frage K2

38. Zu Frage L

39. Zu Frage M1

40. Zu Frage M2

41. Zu Frage M3

42. Zu Frage N


 
 
 


Drucksache 800/07

... Der Genehmigungsvorbehalt für solche Systeme ist notwendig, um Missbrauchsmöglichkeiten auszuschließen und effektive Systeme zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 15

Zu § 16

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3

Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung


 
 
 


Drucksache 221/07

... für Apotheker abweichungsfest ausgestaltet. Für die bundeseinheitliche Ausgestaltung der Verfahrensregelungen besteht ein besonderes Bedürfnis, das die Annahme eines Ausnahmefalles rechtfertigt, weil das hohe Schutzgut der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten ist. Patienten müssen überall im Bundesgebiet die qualitativ gleiche Versorgung durch Leistungen der Apotheker erhalten können. Dies setzt voraus, dass die Qualität der Abschlussprüfungen in allen Bundesländern ein einheitliches Niveau aufweist. Ein einheitliches Qualitätsniveau ist nur zu erreichen, wenn die Regelungen über die Durchführung der staatlichen Prüfung, die Festsetzung einheitlicher Prüfungstermine und -zeiträume, die Festlegung und Kontrolle der Prüfungsaufgaben und -antworten, die Wiederholung von Prüfungen, die Notenbildung und Ermittlung des Prüfungsergebnisses und die Zeugniserteilung sowie Fristen und Formvorschriften im Prüfungsverfahren einheitlich ausgestaltet werden. So dienen verschiedene Verwaltungsverfahrensvorschriften beispielsweise dazu sicherzustellen, dass die schriftlichen Teile der Prüfung der Apotheker zu einem bundeseinheitlichen Termin unter gleichen Prüfungsbedingungen mit denselben Prüfungsaufgaben durchgeführt werden können. Für die mündlich-praktischen Prüfungen könnte ohne einheitliche Besetzung des Prüfungsausschusses nicht gewährleistet werden, dass die Prüfungen nur durch Prüfer mit der für die einzelnen Prüfungsfächer jeweils erforderlichen Qualifikation abgenommen und bewertet werden. Vorgaben zum Prüfungszeitraum verhindern, dass frühzeitige Termine die Studienzeiten faktisch verkürzen. Schließlich schränkt die einheitliche Ausgestaltung der Bescheinigungen und Urkunden Missbrauchsmöglichkeiten ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2

Artikel 4
Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1

Artikel 5
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8

Artikel 6
Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5

Artikel 7
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1

Artikel 8
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2

Artikel 11
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8

Artikel 13
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2

Artikel 14
Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12

Artikel 15
Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13

Artikel 17
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1

Artikel 18
Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14

Artikel 19
Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16

Artikel 20
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1

Artikel 21
Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17

Artikel 22
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1

Artikel 23
Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18

Artikel 24
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1

Artikel 25
Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19

Artikel 26
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1

Artikel 27
Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20

Artikel 28
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1

Artikel 29
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2

Artikel 30
Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21

Artikel 31
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1

Artikel 32
Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22

Artikel 33
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1

Artikel 34
Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23

Artikel 35
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1

Artikel 36
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1

Artikel 37
Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5

Artikel 38
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5

Artikel 39
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25

Artikel 40
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26

Artikel 41
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitende Bemerkungen

II. Inhalt der Richtlinie

III. Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder

VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer

VII. Kosten und Aufwand

VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 7
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 8
Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.

Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 10
Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 11
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 12
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 13
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 14
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 15
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 16
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 17
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 18
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 19
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 20
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 21
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 22
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 23
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 24
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 25
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 26
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 27
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 28
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 29
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 30
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 31
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 32
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 33
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 34
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 35
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 36
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Artikel 37
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 38
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Artikel 39

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 40

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 41


 
 
 


Drucksache 567/1/07

... Der Ansatz des § 8c Abs. 2 KStG-E, den Verlustvortrag nicht untergehen zu lassen, soweit im Betriebsvermögen der Zielgesellschaft stille Reserven vorhanden sind, ist richtig. Ziel der Regelung muss es aber auch sein, den administrativen Aufwand für Unternehmen und Verwaltung - ohne neue Missbrauchsmöglichkeiten zu eröffnen - so gering wie möglich zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG

6. Zu Artikel 1 § 5 WKBG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG

9. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 § 11 WKBG

11. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 19 WKBG

13. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG

14. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 9 UBGG

15. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG

16. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 Satz 3 - neu - EStG

17. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG

18. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG

19. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG Nr. 2 Buchstabe a § 34 Abs. 6 Satz 5 und 6 KStG

20. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG

21. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 112/1/07

... Verbraucherschutz muss nicht dazu führen, dass der Verbraucher keine Kosten tragen muss, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Deshalb erscheint es nicht unbillig, ihn grundsätzlich an den hierdurch entstehenden Kosten zu beteiligen. Dem Verbraucher sollten jedoch nur solche Kosten auferlegt werden, die sich unmittelbar aus der Rückabwicklung ergeben (wie z.B. Kosten für die Rücksendung der Ware); rückabwicklungsunabhängige Kosten dürfen nicht entstehen. Gerade bei Massenverträgen mit geringen Umsätzen kann eine gänzliche Freistellung der Verbraucher von Kostenrisiken die Unternehmen unangemessen belasten und gegebenenfalls auch Missbrauchsmöglichkeiten fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

12. Zu Frage A1

13. Zu Frage A2

14. Zu Frage A3

22. Zu Frage B1

23. Zu Frage B2

24. Zu Frage C

25. Zu Frage D1

26. Zu Frage D2

27. Zu Frage D3

28. Zu Frage E

29. Zu Frage F1

30. Zu Frage F2

31. Zu Frage F3

32. Zu Frage G1

33. Zu Frage G2

34. Zu Frage H1

35. Digitale Güter etwa Musik, Filme, Computerprogramme

36. Zu Frage H2

37. Zu Frage I1

38. Zu Frage I2

39. Zu Frage J1

40. Zu Frage J2

41. Zu Frage J3

42. Zu Frage J4

43. Zu Frage K1

44. Zu Frage K2

45. Zu Frage L

46. Zu Frage M1

47. Zu Frage M2

48. Zu Frage M3

49. Zu Frage N


 
 
 


Drucksache 502/07

... – verstärkte Missbrauchsmöglichkeiten, solange keine wirksame Überwachung stattfindet;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/07




Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in das digitale Umfeld

Allgemeine Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Europäisches Vertrauenssiegel für den elektronischen Geschäftsverkehr

Europäische Charta der Nutzerrechte in der Informationsgesellschaft

Zersplitterung des Binnenmarkts im digitalen Umfeld

Stärkung des Rechtsschutzes der Verbraucher im digitalen Umfeld


 
 
 


Drucksache 567/07 (Beschluss)

... Der Ansatz des § 8c Abs. 2 KStG-E, den Verlustvortrag nicht untergehen zu lassen, soweit im Betriebsvermögen der Zielgesellschaft stille Reserven vorhanden sind, ist richtig. Ziel der Regelung muss es aber auch sein, den administrativen Aufwand für Unternehmen und Verwaltung - ohne neue Missbrauchsmöglichkeiten zu eröffnen - so gering wie möglich zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG

5. Zu Artikel 1 § 5 WKBG

6. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG

8. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 § 11 WKBG

10. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 19 WKBG

12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG

13. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG

14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG

15. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG

16. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG

17. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 359/06

... . Eine Umgehung stellt es insbesondere dar, wenn Dienste entgegen ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung aufgrund der Zuteilungsregelungen genutzt werden. Eine solche Regelung ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten, die immer neue Varianten und Ausgestaltungen hervorbringen zwingend notwendig. Dies bedeutet, dass hierdurch insbesondere die gesamten Regelungsmechanismen des §§ 66a bis 66k

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 9a
Neue Märkte

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45p
Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

§ 47b
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 3
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66j
Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 66l
Umgehungsverbot

Artikel 4
Neubekanntmachung 900-15

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a) Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 45a

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45g

Zu § 45h

Zu § 45i

Zu § 45j

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 13

Zu § 47b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

a Absatz 2 Satz 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66g

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66j

Zu § 66k

Zu § 66l

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 754/1/06

... Es ist zu berücksichtigen, dass ein Schuldner angesichts einer ihm drohenden gerichtlichen Geltendmachung versucht sein kann, Vollstreckungsgut beiseite zu schaffen. Mit Rücksicht darauf sollte dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnet werden, schon vor der Einleitung des Verfahrens in der Hauptsache eine vorläufige Kontenpfändung im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu beantragen. Dies dürfte allerdings im Hinblick auf die damit eröffneten Missbrauchsmöglichkeiten und die wirtschaftlichen Nachteile, die ein Schuldner durch die Beschlagnahme seiner Konten und einer damit möglicherweise einhergehenden Lähmung seiner geschäftlichen Aktivitäten erleidet, nur unter strengen Voraussetzungen möglich sein (siehe Frage 4). Auf den Zeitpunkt, zu dem dies geschieht, dürfte es nicht ankommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/1/06




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 5/06 (Beschluss)

... " durchzuführen, nimmt der Bundesrat Bezug auf seinen Beschluss vom 18. März 2005 (a.a.O.), in dem bereits festgestellt wurde dass solche Genehmigungen die Durchbrechung bzw. zumindest eine erhebliche Aufweichung des Grundsatzes der Zuwanderungsbegrenzung befürchten lassen. Darüber hinaus eröffnen sie auch Missbrauchsmöglichkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/06 (Beschluss)




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

3 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 257/06

... Von den Vertretern der Aufnahmemedien, des Multimediaverbandes und hilfsweise auch von der phonographischen Wirtschaft wurde gefordert, lediglich die Herstellung eines einzelnen Vervielfältigungsstückes hinsichtlich der Überspielung von Ton- und Bildträgern vom eigenen Original zuzulassen und die Vervielfältigung durch Dritte wegen bestehender Missbrauchsmöglichkeiten zu verbieten. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels schloss sich dieser Forderung an. Außerdem solle die Privatkopie für den Online-Bereich verboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 426/06

... auch eine teilweise Übertragung der elterlichen Sorge ermöglicht. Auch wenn ein Elternteil vom Familiengericht nicht die elterliche Sorge insgesamt, sondern nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen bekommen hat, bestimmt er über die das Kind betreuende Person. Das Familiengericht hat den Aufenthalt bei ihm als die dem Kindeswohl am besten entsprechende Lösung erachtet (§ 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und er braucht einen Wechsel des Kindes in die Wohnung des anderen Elternteils nicht zu akzeptieren. Durch die Anknüpfung an eine einstweilige Anordnung durch das Familiengericht und damit an eine vorläufige Prüfung der Voraussetzungen zur Übertragung der elterlichen Sorge insgesamt oder zumindest des Aufenthaltsbestimmungsrechts werden Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt. Zusätzlich müssen nach Nummer 2 die Bedingungen nach Absatz 2 Satz 3 erfüllt sein mit der Folge, dass Alleinerziehende 14 Monatsbeträge nur erhalten können, wenn sie vor der Geburt erwerbstätig waren, diese Erwerbstätigkeit während des Bezuges des Elterngeldes unterbrechen oder einschränken und sich deshalb ein Anspruch auf Elterngeld nach § 2 Abs. 1 bis 3 ergibt. Durch das Anknüpfen an getrennte Wohnungen in Nummer 3 und nicht nur an getrennte Haushalte, die auch in einer Wohnung geführt werden können, wird klargestellt dass die räumliche Trennung der Elternhaushalte maßgeblich ist. Damit werden Nachteile für Familien vermieden, in denen ein enger Zusammenhalt zwischen den Eltern offensichtlich nicht mehr besteht. Der Inanspruchnahme auch der Partnermonate steht nicht entgegen wenn zum Beispiel eine Mutter mit einem neuen Lebensgefährten, der nicht Vater des Kindes ist, in einer Wohnung lebt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Abschnitt 1
Elterngeld

§ 1
Berechtigte

§ 2
Höhe des Elterngeldes

§ 3
Anrechnung von anderen Leistungen

§ 4
Bezugszeitraum

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6
Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit

§ 7
Antragstellung

§ 8
Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9
Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10
Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11
Unterhaltspflichten

§ 12
Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel; Verordnungsermächtigung

§ 13
Rechtsweg

§ 14
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15
Anspruch auf Elternzeit

§ 16
Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17
Urlaub

§ 18
Kündigungsschutz

§ 19
Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

§ 20
Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21
Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 3
Statistik und Schlussvorschriften

§ 22
Bundesstatistik

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung

§ 24
Übermittlung

§ 25
Bericht

§ 26
Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen sonstiger Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit eines Elterngeldgesetzes

II. Ziele

III. Wesentliche Neuerungen

1. Dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, Mindestelterngeldleistung

2. Flexible Bezugsmöglichkeiten und Berücksichtigung kurzer Geburtenfolgen

3. Die Partnermonate als Bonus zur Kernzeit des Elterngeldes

4. Übernahme der Regelungen zur Elternzeit

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V . Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu §§ 17

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu den Absätzen 9 und 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu den Absätzen 19 bis 21

Zu Absatz 22

Zu den Absätzen 23 und 24

Zu Absatz 25

Zu Absätzen 26 bis 27

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 5/1/06

... " durchzuführen, nimmt der Bundesrat Bezug auf seinen Beschluss vom 18. März 2005 (a.a.O.), in dem bereits festgestellt wurde, dass solche Genehmigungen die Durchbrechung bzw. zumindest eine erhebliche Aufweichung des Grundsatzes der Zuwanderungsbegrenzung befürchten lassen. Darüber hinaus eröffnen sie auch Missbrauchsmöglichkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/06




Wissensaufbau und Information

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

2 Integration

Zu den einzelnen Richtlinien

Allgemeine Rahmenrichtlinie

Spezifische Richtlinien

Richtlinie zur Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer

Richtlinie zur Zulassung von Saisonarbeitnehmern

Richtlinie betreffend innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer

Richtlinie betreffend bezahlte Auszubildende

Weitere Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 141/06

... Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu stabilen Preisen und niedrigen Zinsen und stärken das Vertrauen der Konsumenten und Investoren. Die Bundesregierung hat sich der Aufgabe gestellt, die strukturelle Schieflage, die bereits mit den im letzten Sommer vorgelegten Eckwerten offen gelegt worden war, nachhaltig und dauerhaft zu beseitigen. Mit einem Bündel struktureller Maßnahmen sollen Ausgabenniveau und Finanzierungsmöglichkeiten künftig wieder in Einklang gebracht werden. Dabei gilt es, das Wachstum konsumtiver Ausgaben weiter zu bremsen, Subventionen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten abzubauen, Missbrauchsmöglichkeiten entschlossen zu bekämpfen und die Einnahmebasis durch moderate Steuersatzanpassungen dauerhaft zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 754/06 (Beschluss)

... Es ist zu berücksichtigen, dass ein Schuldner angesichts einer ihm drohenden gerichtlichen Geltendmachung versucht sein kann, Vollstreckungsgut beiseite zu schaffen. Mit Rücksicht darauf sollte dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnet werden, schon vor der Einleitung des Verfahrens in der Hauptsache eine vorläufige Kontenpfändung im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu beantragen. Dies dürfte allerdings im Hinblick auf die damit eröffneten Missbrauchsmöglichkeiten und die wirtschaftlichen Nachteile, die ein Schuldner durch die Beschlagnahme seiner Konten und einer damit möglicherweise einhergehenden Lähmung seiner geschäftlichen Aktivitäten erleidet, nur unter strengen Voraussetzungen möglich sein (siehe Frage 4). Auf den Zeitpunkt, zu dem dies geschieht, dürfte es nicht ankommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/06 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

Zu den Fragen im Einzelnen

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 37/1/05

... 31. Zur Vermeidung von Missbrauchsmöglichkeiten sollte die Mobilität des Arbeitnehmers zumindest sektoral und bei besonderen Bedarfssituationen auch regional beschränkt werden können. Die Einschränkung der Mobilität sollte auf längstens drei Jahre befristet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/1/05




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 81/05 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einhaltung des 3 %-Defizitkriteriums im Jahr 2005 zur Priorität der deutschen Finanzpolitik zu machen, um die Glaubwürdigkeit des Paktes nicht noch weiter zu beschädigen. Der Bundesrat lehnt - wie auch der Sachverständigenrat - alle Bestrebungen zur Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ab. Durch die Einführung von Sonderregelungen zur Berücksichtigung länderspezifischer Gegebenheiten, wie sie die Bundesregierung fordert, würden nicht nur das gesamte Regelwerk an Transparenz verlieren, sondern auch die 3 %-Defizitgrenze faktisch ausgehebelt und vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten der Weg bereitet. Ohne glaubwürdige Sanktionsdrohung würde der Pakt letztlich leer laufen, Stabilität und Wachstum in Europa gerieten in Gefahr.



Drucksache 81/1/05

... 18. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einhaltung des 3 %-Defizitkriteriums im Jahr 2005 zur Priorität der deutschen Finanzpolitik zu machen, um die Glaubwürdigkeit des Paktes nicht noch weiter zu beschädigen. Der Bundesrat lehnt - wie auch der Sachverständigenrat - alle Bestrebungen zur Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ab. Durch die Einführung von Sonderregelungen zur Berücksichtigung länderspezifischer Gegebenheiten, wie sie die Bundesregierung fordert, würden nicht nur das gesamte Regelwerk an Transparenz verlieren, sondern auch die 3 %-Defizitgrenze faktisch ausgehebelt und vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten der Weg bereitet. Ohne glaubwürdige Sanktionsdrohung würde der Pakt letztlich leer laufen, Stabilität und Wachstum in Europa gerieten in Gefahr.



Drucksache 550/05 (Beschluss)

... XII. Ausländer erhalten dann Leistungen der Sozialhilfe, ohne dass sie eine Gegenleistung erbringen müssen. Denn Regelungen zur Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit, durch die Schwarzarbeit effektiv bekämpft werden kann, sieht das SGB XII im Hinblick auf den anspruchsberechtigten Personenkreis (nichterwerbsfähige Personen, vgl. § 21 SGB XII) nicht vor. Nach § 11 Abs. 3 Satz 4 SGB XII sind Leistungsberechtigte nur zur Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit verpflichtet, wenn sie hierdurch Einkommen erzielen können. Dies ist bei gemeinnütziger Tätigkeit nicht der Fall. Dies eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Schwarzarbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1 Ergänzende Hilfe

2 Unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach mehr als einjähriger wirtschaftlicher Betätigung als Arbeitnehmer oder Selbständiger

3 Unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach weniger als einjähriger bzw. genau 12-monatiger wirtschaftlicher Betätigung als Arbeitnehmer oder Selbständiger

4 Einreise als Arbeitssuchender

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 SGB II

Zu den einzelnen Nummern im neuen Satz 2:

a Zu Satz 2 Nr. 1

b Zu Satz 2 Nr. 2

c Zu Satz 2 Nr. 3

Zu Satz 3

2. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 FreizügG/EU

a Zu Satz 2

b Zu Satz 3

3. Zu Artikel 3

a Zu Nummer 1

1 Zu Absatz 1

2 Zu Absatz 2

3 Zu Absatz 3

4 Zu Absatz 4

5 Zu Absatz 5

6 Zu Absatz 6

7 Zu Absätze 7 und 8

8 Zu Absatz 9

b Zu Nummer 2

1 Zu Satz 1:

2 Zu Satz 2:

3 Zu Satz 3:

c Zu Nummer 3

d Zu Nummer 4

4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift


 
 
 


Drucksache 37/05 (Beschluss)

... 21. Einem Wechsel des Arbeitgebers oder des fachlichen und räumlichen Sektors muss nach Auffassung des Bundesrates eine erneute Prüfung der Verfügbarkeit gemeinschaftspräferierter Arbeitskräfte vorausgehen. Zur Vermeidung von Missbrauchsmöglichkeiten muss sich die Arbeitsgenehmigung auf einen bestimmten Arbeitsplatz bei einem bestimmten Arbeitgeber in einer bestimmten Region beziehen. Inhaber der Arbeitsgenehmigung sollte der Arbeitnehmer sein, um ein "Austauschen" der drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer ohne erneute Prüfung der Verfügbarkeit gemeinschaftspräferierter Arbeitskräfte zu verhindern und Arbeitnehmerschutzrechte zu wahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/05 (Beschluss)




Grad der Vereinheitlichung

Zulassungsverfahren bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Zulassungsverfahren bei Selbständigen

Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen

Wechsel des Arbeitgebers/Sektors

Rechtsstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten

Flankierende Maßnahmen


 
 
 


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