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"Monitoring"
Drucksache 416/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt - COM(2015) 462 final
... Ein Konzept personalisierter Dienstleistungen mit einer Kombination aus intensiver Unterstützung, Monitoring der Ergebnisse und einem Fokus auf dem Arbeitgeber soll dazu beitragen, die Zahl der Personen, die wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren, zu erhöhen und die Vermittlung von passenden Beschäftigungsmöglichkeiten an Langzeitarbeitslose zu verbessern. In einigen Mitgliedstaaten mit hohen Rückkehrquoten werden die in der Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen bereits jetzt umgesetzt. Eine Initiative würde deshalb in Mitgliedstaaten mit schwächeren Unterstützungsstrukturen und einer höheren Langzeitarbeitslosenquote eine stärkere Wirkung erzielen. Wiedereinstiegsvereinbarungen sollen eine Änderung in Richtung stärkerer Unterstützungsstrukturen bewirken. Sollten die schwächeren Staaten so gegenüber den stärkeren Ländern aufholen, könnten durch die vollständige Umsetzung des Vorschlags jedes Jahr mehr Menschen damit rechnen, eine neue Beschäftigung zu finden14.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele
Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise
4. Analyse
Wichtigste Ergebnisse der Analyse
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. GRUNDZÜGE des Vorschlags
Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung
Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept
4 Wiedereinstiegsvereinbarungen
Einbindung der Arbeitgeber
4 Meldung
Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept
4 Wiedereinstiegsvereinbarungen
Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern
Bewertung und Monitoring
Drucksache 5/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE -Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE -Untersuchungsverordnung
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE (BSE-Monitoringverordnung - BSEMonitV)
§ 1 Untersuchungspflicht
§ 2 Durchführung der Untersuchung
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
§ 1a Durchführung von BSE-Tests
Artikel 3 Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3094: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
II.4 Sonstige Kosten Gebühren
II.5 Prüfung von Alternativen
Drucksache 196/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
... Zudem hat die Bundesregierung dem Bundesrat anlässlich der Beratung zum Anerkennungsgesetz zugesagt, den Vollzug des Anerkennungsgesetzes neben der im Gesetz geregelten Evaluationsfrist in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei Anpassungsbedarf unverzüglich, gegebenenfalls auch gesetzgeberisch, tätig zu werden. Dafür benötigt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das das Monitoring zum Anerkennungsgesetz des Bundes durchführt, die Übermittlung von Angaben des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder. Diese bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
8. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3213: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 97/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
... -Arzneimittelverordnung erhobenen Daten auf Zwecke wiederholter Beobachtungen, Untersuchungen und Bewertungen zur Erkennung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch die Anwendung bestimmter Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierarzneimittel-Monitoring) und schließt damit eine Verwendung für Überwachungszwecke aus.
1. Zu Artikel 1 § 01 - neu - ArzneimittelVerwendV
§ 01 Mitteilungen über Arzneimittelverwendungen
2. Zu Artikel 1 § 1a - neu - ArzneimittelVerwendV
§ 1a Auskunftserteilung
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g - neu ArzneimittelVerwendV
4. Zu Artikel 2 § 1 Satz 2 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
5. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
6. Zu Artikel 2 Überschrift, §§ 4 - neu -, 5 - neu - Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
§ 4 Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
§ 5 Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
Zu Artikel 3
Drucksache 127/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
... c) Es sind Standards für Wiederverwendungsstellen sowie der Nachweis zur Qualifikation für den Umgang mit wiederverwendbaren Geräten festzuschreiben. Ein ordnungsgemäßes Monitoring ist erforderlich.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG
6. Zu Artikel 1 § 4 ElektroG allgemein
7. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG
8. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein
9. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG
11. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG
14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
17. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG
18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG
19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG
21. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG
22. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG
24. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG
25. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften
26. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG
27. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG
Drucksache 551/15
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... 7. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Fortschritt der Umrüstung und die damit verbundene Lärmreduzierung, die Einhaltung von Emissionsvorgaben (und Betriebsbeschränkungen) im Realbetrieb wie auch die Entwicklung des Schienenverkehrslärms insgesamt überprüft werden und bittet die Bundesregierung, hierfür ein bundesweites und unabhängiges Schienenlärmmonitoring zu veranlassen.
Drucksache 559/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-MonitoringVerordnung - WvGeflpestMonV )
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-MonitoringVerordnung -
Drucksache 577/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vierter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
Vierter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
Drucksache 5/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE -Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE -Untersuchungsverordnung
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der
1. Zu Artikel 1 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 1a TSE-Überwachungsverordnung , Nummer 4 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1a und 2 TSE-Überwachungsverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 191/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die städtische Dimension der EU-Politikfelder - Kernpunkte einer EU-Städteagenda
... Die EU-Gesetzgeber haben auch dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Konsolidierung der bestehenden Stadtentwicklungsnetze und die vorhandene Wissensbasis zu fördern. Allerdings haben wir aus früheren Programmplanungszeiträumen gelernt, wie schwierig es ist, Informationen darüber zu erhalten, wie die Mittel des EFRE in und von den Städten verwendet werden. Das in Artikel 9 der EFRE-Verordnung genannte Stadtentwicklungsnetz ermöglicht den direkten Zugang zu den Städten, deren Projekte als integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (Artikel 7 der Verordnung) oder als innovative Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung (Artikel 8 der Verordnung) vom EFRE finanziert werden. Dies ermöglicht ein besseres Monitoring und mehr Austausch über die Erfahrungen mit der Umsetzung der EFRE-Investitionen, für die die Städte zumindest teilweise zuständig sind. Außerdem bietet dies die Grundlage für qualitativ verbesserte Maßnahmen, die Möglichkeit, EFRE-finanzierte Maßnahmen mit anderen EU-Initiativen im städtischen Bereich zu verbinden usw. Das Stadtentwicklungsnetz wird schon bestehende Netze nicht ersetzen oder überlagern, sondern diese ergänzen. Die Kommission wird zudem die Zusammenarbeit zwischen dem Stadtentwicklungsnetz und anderen Netzen und Kooperationsstrukturen einschließlich URBACT unterstützen.
Drucksache 559/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-GeflügelpestMonitoring-Verordnung - WvGeflpestMonV )
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-GeflügelpestMonitoring-Verordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Monitoring
§ 2 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 3 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) Vorgaben für das im Rahmen des Monitorings zu untersuchende Probenmaterial
Teil 1
Teil 2
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 3) Probenschlüssel für die Untersuchungen auf Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings der niedrigpathogenen aviären Influenza bei Wildvögeln (NKR-Nr. 3227)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
II.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 97/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
... 1. ausschließlich zum Zweck des in § 67a Absatz 3a des Arzneimittelgesetzes genannten Tierarzneimittel-Monitoring verwendet und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben
§ 1 Ermittlung der bundesweiten Kennzahlen
§ 2 Schriftlicher Plan
§ 3 Löschung der Daten
Anlage (zu § 1) Ermittlung der Kennzahlen
Artikel 2 Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung)
§ 1 Nachweise über Erwerb und Anwendung durch den Tierhalter
§ 2 Führung von Nachweisen über die Anwendung durch den Tierhalter
§ 3 Führen von Nachweisen bei sonstigen Personen
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3177: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 97/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
... -Arzneimittelverordnung erhobenen Daten auf Zwecke wiederholter Beobachtungen, Untersuchungen und Bewertungen zur Erkennung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch die Anwendung bestimmter Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierarzneimittel-Monitoring) und schließt damit eine Verwendung für Überwachungszwecke aus.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 1 § 1a - neu - ArzneimittelVerwendV
§ 1a Auskunftserteilung
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g - neu ArzneimittelVerwendV
3. Zu Artikel 2 § 1 Satz 2 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
4. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
5. Zu Artikel 2 Überschrift, §§ 4 - neu -, 5 - neu - Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
§ 4 Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
§ 5 Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
Zu Artikel 3
Drucksache 144/15
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... Versenkbohrungen und Genehmigung und Errichtung neuer Versenkbohrungen oder alternativer Entsorgungswege. Auch die neuen Pflichten zur Erstellung geologischer Gutachten und zum Monitoring nach § 22b
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
§ 22b Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck
§ 22c Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
UVP -V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder UVP-V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
3. Weitere Kosten
VIII. Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderung der UVP-V Bergbau
Zu Nummer 1
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe g
Zu Nummer 2
Buchstabe b
Zu Nummer 3
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
Zu Nummer 1
Zu § 22b
Zu § 22c
Zu Nummer 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
Drucksache 235/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2015 - COM(2015) 256 final
... (6) Am 26. Februar 2015 veröffentlichte die Kommission ihren Länderbericht Deutschland 20159. Darin wurden die Fortschritte Deutschlands bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen vom 8. Juli 2014 bewertet. Der Länderbericht enthält auch die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Deutschland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die entschlossene politische Maßnahmen und ein Monitoring erfordern. Angesichts weiterhin unzureichender privater und öffentlicher Investitionen, die das Wachstum bremsen und zu dem sehr hohen und weiterhin genau im Auge zu behaltenden Leistungsbilanzüberschuss beitragen, sind die Risiken gewachsen. Handlungsbedarf besteht insbesondere, um die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und - angesichts deren Größe - darüber hinaus auch auf die Wirtschafts- und Währungsunion zu verringern.
Drucksache 502/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... Zweitens wird die Kommission nach der Ermittlung übermäßiger Ungleichgewichte angemessene Folgemaßnahmen gewährleisten. Dies setzt ökonomische Erwägungen und eine aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten voraus, um deren spezifische Herausforderungen zu bewältigen und die Identifikation mit den Reformen auf nationaler Ebene zu gewährleisten. Bislang hat die Kommission Mitgliedstaaten, die Ungleichgewichte aufweisen, in verschiedene Kategorien eingeordnet, die sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt haben und je nach der Art und Schwere der Ungleichgewichte ein unterschiedliches Maß an Monitoring und politischen Maßnahmen verlangen. Das Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht ist bisher noch nicht zur Anwendung gekommen. Die Kommission wird die Kategorien fixieren, die ihrer Entscheidung zugrunde liegenden Kriterien darlegen und den Zusammenhang zwischen der Art der Ungleichgewichte und dem in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Umgang mit ihnen näher erläutern. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den neuen Ausschüssen für Wettbewerbsfähigkeit11 erörtern, wie den Ungleichgewichten bestmöglich begegnet und ein starkes, zeitlich befristetes spezielles Monitoringsystem zur Unterstützung der Umsetzung eingerichtet werden kann. Das Verfahren bei übermäßigen Ungleichgewichten kann bei unzureichender Reformbereitschaft und in Ermangelung wirksamer Fortschritte bei der Umsetzung eingeleitet werden und kommt bei schwerwiegenden makroökonomischen Ungleichgewichten zum Tragen, die sich, wie die Probleme im Vorfeld der Krise, nachteilig auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion auswirken. Die Kommission regt zudem eine stärkere Einbeziehung des Rates in das spezielle Monitoring für Länder an, die übermäßige Ungleichgewichte aufweisen, für die jedoch kein Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht eingeleitet wird.
1. Einleitung
2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester
2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension
2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales
2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken
2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung
3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung
3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln
3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten
3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit
3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses
4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS
5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION
6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht
7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2
8. Schlussfolgerungen
Tabelle
Drucksache 62/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem
... cc) darauf aufbauend, ein wirksames Maßnahmenprogramm aufzulegen und dessen Umsetzung durch ein medienübergreifendes Monitoring zu begleiten.
1. Zur Vorlage allgemein
2. Zum Bereich Landwirtschaft
Drucksache 441/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Daher ist die Verordnung unterbrechungsfrei um drei Jahre zu verlängern. Erst wenn das Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 257/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
... a) In Nummer 5 Buchstabe b sind in § 87 Absatz 2a Satz 12 nach dem Wort "Röntgenaufnahmen" die Wörter "und Anwendungen von Telemonitoringverfahren" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 87 Absatz 2a Satz 12 SGB V und Nummer 13 § 291i Überschrift und Absatz 1 Satz 1 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 285 Absatz 1 Nummer 7 - neu - und Nummer 8 - neu -, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 7a - neu -, Satz 7b - neu - und Satz 9 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa § 291 Absatz 2b Satz 9 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b1 - neu - § 291a Absatz 1a Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe g1 - neu - § 291a Absatz 5c Satz 2a - neu - SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe j Doppelbuchstabe bb § 291b Absatz 4 Satz 4 SGB V
Drucksache 127/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
... c) Es sind Standards für Wiederverwendungsstellen sowie der Nachweis zur Qualifikation für den Umgang mit wiederverwendbaren Geräten festzuschreiben. Ein ordnungsgemäßes Monitoring ist erforderlich.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ElektroG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG
6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 5 ElektroG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 ElektroG
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG
9. Zu Artikel 1 § 4 allgemein
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG
11. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 Satz 2, Satz 4 - neu - ElektroG
15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
16. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG
18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 ElektroG
19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG
21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG
22. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG
23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG
24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
25. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG
26. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG
27. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG
28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
29. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG
30. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG
31. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 5 - neu - ElektroG
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG
33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 ElektroG
34. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften
35. Zu Artikel 1 Anlage 6 Nummer 2 ElektroG
36. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG
37. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG
Drucksache 441/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Daher ist die Verordnung unterbrechungsfrei um drei Jahre zu verlängern. Erst wenn das Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG
10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG
12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG
13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG
15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG
16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
18. Begründung:
19. Begründung:
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG
21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10
22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG
23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG
24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG
25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG
26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG
27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG
28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG
29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG
30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15
31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV
'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Drucksache 386/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... - Hinsichtlich des Durchschnittsbezugswerts zur Bildung im Elementarbereich wird in der Arbeitsunterlage die Entwicklung eines Rahmens von Indikatoren zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung thematisiert. Dieser soll Zugang und Erschwinglichkeit, Qualifikation und professionelle Entwicklung, Curriculum, Monitoring und Evaluation sowie Governance und Finanzierung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung berücksichtigen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Bildungsinhalte und Bildungsstrukturen sowie für deren Rahmenbedingungen.
Drucksache 386/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) - Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung - COM(2015) 408 final
... - Hinsichtlich des Durchschnittsbezugswerts zur Bildung im Elementarbereich wird in der Arbeitsunterlage die Entwicklung eines Rahmens von Indikatoren zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung thematisiert. Dieser soll Zugang und Erschwinglichkeit, Qualifikation und professionelle Entwicklung, Curriculum, Monitoring und Evaluation sowie Governance und Finanzierung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung berücksichtigen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Bildungsinhalte und Bildungsstrukturen sowie für deren Rahmenbedingungen.
Drucksache 508/14
Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
... Mit der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift KoA-VV vom 25. April 2008 wurde das Abrechnungsverfahren sowie die Bewirtschaftung der Bundesmittel zwischen dem Bund und den zugelassenen kommunalen Trägern mit dem Ziel konkretisiert, Rechtssicherheit und Transparenz bei der Abrechnung zu schaffen. Dabei gilt für weite Teile der Verwaltungskosten der Grundsatz der Pauschalabrechnung. Seit Inkrafttreten der KoA-VV orientieren sich die Pauschalen im Wesentlichen am Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu den Personalkostensätzen und der Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes in der Bundesverwaltung für Kostenrechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Eine Anpassung der Werte der einzelnen Kostenarten erfolgte zuletzt mit der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der KoA-VV vom 16. Dezember 2013. Unverändert blieb, im Einvernehmen mit den zugelassenen kommunalen Trägern und den Ländern, einzig die Pauschale für die Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte. Grund hierfür war das parallel laufende Monitoring zur Überprüfung der Abrechnungswerte der Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift
Artikel 1 Änderung der KommunalträgerAbrechnungsverwaltungsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Regelungskompetenz
IV. Folgen, die sich aus der Änderung ergeben
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... -Äquivalenten bis 2020 könnte daher höher ausfallen als erwartet. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass es noch weitreichenderer Anstrengungen insbesondere im Stromsektor bedarf, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein aussagekräftiges Monitoring zur Identifizierung der tatsächlichen Reduktionslücken und deren Ursachen sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu erstellen.
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 402/14
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
... Die Bedeutung dieser Anteile für die Höhe des Endpreises der Grundversorgung hat seit der Öffnung für Wettbewerb im Jahre 1998 insgesamt gesehen zugenommen. Dies legt eine gesonderte Ausweisung besonders nahe. Insbesondere gilt dies für die Strom-Grundversorgung. Im Jahr 1998 entfielen auf solche Preisbestandteile kalkulatorisch im Durchschnitt etwa 25 Prozent des allgemeinen Brutto-Strompreises für Haushaltskunden. Dies beruhte auf der in ihrer Höhe in der Regel stabilen Konzessionsabgabe an die Gemeinden sowie der Umsatzsteuer. Im Jahr 2013 entfielen auf den energiewirtschaftlich bestimmten Anteil der Strom-Grundversorgung nach dem Monitoringbericht 2013 von
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
§ 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen
Artikel 2 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
§ 5a Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigung
III. Alternativen
IV. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Folgen
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher
a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher
b Kosten für die Unternehmen
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Im Einzelnen
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand
V. Zeitliche Geltung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 293/2/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaft srechts
... 4. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Auswirkungen des vorliegenden Gesetzes durch ein geeignetes Monitoring eng begleitet werden. Der Bundesrat sieht insbesondere das Risiko, dass die Belastung von Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung mit 40 Prozent der EEG-Umlage Investitionen in den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung hemmen könnte. Insofern wird die Bundesregierung aufgefordert, Mechanismen vorzubereiten, die ein kurzfristiges Gegensteuern für den Fall ermöglichen, dass die energiepolitischen Ausbauziele verfehlt werden. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung in diesem Sinne auch von der Verordnungsermächtigung in § 7 Absatz 7 KWKG Gebrauch machen wird.
Drucksache 164/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
Zweiter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
Drucksache 507/14
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
... Im Rahmen der Umsetzung der VKFV im Verwaltungsvollzug und der Überprüfung im Monitoring nach § 21 VKFV haben sich Sachverhalte herausgestellt und Änderungsbedarfe ergeben, die eine Anpassung der Verordnung erforderlich machen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
§ 7 Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte
§ 21 Monitoring
§ 22 Außerkrafttreten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... Über diese Instrumente verfügbar gemachte Mittel werden in Verbindung mit Ressourcen, die bei anderen Investoren und Begünstigten mobilisiert werden können, über den Multiplikatoreffekt zu zusätzlichen Investitionen in die Wirtschaft führen. Welchen Umfang der Multiplikatoreffekt in der Wirtschaft schließlich haben wird, hängt von den durchgeführten Investitionsvorhaben und eingesetzten Instrumenten ab. Neben der vor kurzem eingeführten KMU-Initiative11 könnten mit Blick auf eine einfachere Verwendung von Finanzinstrumenten durch die verwaltenden Stellen zusätzliche Finanzierungsinstrumente auf EU-Ebene sowie leicht verfügbare Standard-Instrumente ("offtheshelf instruments") eingesetzt werden. Die Kommission wird mit jedem Mitgliedstaat gesondert die zu ergreifenden konkreten Maßnahmen erörtern und den Mitgliedstaaten beratend zur Seite stehen. Die Ergebnisse sollen über ein entsprechendes Monitoring-System verfolgt werden.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 22/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 - 2030 - COM(2014) 15 final
... 27. Die vorgeschlagene Einbeziehung des Sektors "Landwirtschaft, Landnutzung, Änderungen der Landnutzung und die Forstwirtschaft" (LULUCF) in das Treibhausgasemissionsziel 2030 ist aus Sicht des Bundesrates verfrüht. Stattdessen sind zunächst ausreichende Erfahrungen aus dem LULUCF-Monitoringverfahren (vgl. Beschluss Nr.
Zur Vorlage allgemein
Zu den Zielvorgaben
Zur Biomasse-Politik
Drucksache 197/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
... Sachsen, in dem der Schadorganismus bis jetzt nicht etabliert ist, geht von einer geringfügigen Entlastung aus. In Hessen wird das Auftreten des Maiswurzelbohrers im Rahmen des allgemeinen Schaderregermonitoring überwacht, so dass konkrete Kosten nicht beziffert werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Aufhebung
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
B. Besonderer Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2890: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 217/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail"
... Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass Governance und Funktionsweise eines solchen Gemeinsamen Unternehmens Transparenz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union und ein solides Finanzmanagement gewährleisten müssen. Dem Verordnungsvorschlag zufolge wird die Kommission über ihre Vertreter im Verwaltungsrat und über den bevollmächtigten Anweisungsbefugten sicherstellen, dass die interne Kontrolle des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail" den Anforderungen an die Rechenschaftspflicht in vollem Umfang genügt und dass das Risiko von Interessenkonflikten innerhalb des Gemeinsamen Unternehmens in angemessener Weise gemindert wird. Deshalb würde der interne Kontrollrahmen für "Shift2Rail" folgende Elemente umfassen: 1) Anwendung interner Kontrollstandards, die mindestens gleichwertige Garantien wie die internen Kontrollstandards der Kommission bieten; 2) unabhängige und transparente Bewertung der Mitglieds- und Projektanträge auf der Grundlage veröffentlichter Auswahlkriterien, einschließlich Einspruchsverfahren und vollständiger Erklärungen über etwaige Interessen; 3) Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen; 4) detaillierte Vorschriften für Monitoring und Berichterstattung, einschließlich Expost-Prüfungen und wissenschaftlicher Bewertung der Projektergebnisse.
Drucksache 325/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2014) 472 final
... 24. Zur Beobachtung der allgemeinen Preisentwicklung ist das europäische Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise ein geeignetes Hilfsmittel: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/food/competitiveness/prices_monitoring_en.htm.
Drucksache 421/14
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates "Mehr Verbraucherschutz bei der amtlichen Fleischuntersuchung"
... 1. Die Förderung neuer Methoden und Erkenntnisse, um die Diagnostik stetig weiter zu entwickeln und eine Anpassung an die heute tatsächlich relevanten Gefahren zu erreichen, insbesondere die Entwicklung kostengünstiger serolo-gischer Testsysteme als Monitoring-Systeme und die Schaffung der rechtli-chen Voraussetzungen, um bei entsprechenden Nachweisen die erforderli-chen Maßnahmen auf allen Vermarktungsstufen veranlassen zu können.
Drucksache 249/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 COM(2014) 406 final
... (7) Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Deutschland9 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Deutschland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die ein Monitoring und politische Maßnahmen erfordern. Insbesondere weist die Leistungsbilanz infolge der hohen Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich sehr hohe Überschüsse auf, während ein großer Teil der Ersparnisse im Ausland investiert wird. Dies ist auch ein Anzeichen dafür, dass das binnennachfragegestützte Wachstum nach wie vor gedämpft ist und die wirtschaftlichen Ressourcen möglicherweise nicht effizient zugewiesen wurden. Auch wenn der hohe Leistungsbilanzüberschuss keine vergleichbaren Risiken birgt wie hohe Defizite, sollten der Umfang und der Fortbestand dieses Überschusses in Deutschland aufmerksam verfolgt werden. Angesichts der Größe der deutschen Wirtschaft sind Maßnahmen, die das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und das Euro-Währungsgebiet verringern sollen, besonders wichtig.
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014
Drucksache 316/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung
... ) nach, ein staatliches Biopatent-Monitoring aufzubauen und in diesem Zusammenhang alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung vorzulegen.
Drucksache 367/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
... 10. Er fordert die Bundesregierung und die Kommission ferner dazu auf, die Implementation der von den Staaten Zentralamerikas eingegangenen arbeits-, sozial, umwelt-, rechts-, und verbraucherpolitischen Verpflichtungen auch schon im Rahmen der vorläufigen Anwendung des Abkommens eng zu begleiten und auch auf nationaler und europäischer Ebene auf Strukturen hinzuwirken, die eine Implementation sicherstellen und ein wirkungsvolles Monitoring garantieren.
Drucksache 259/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 12. Der Bundesrat begrüßt, dass der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments erstmalig eine Monitoring-Gruppe eingesetzt hat, die die Umsetzung arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitischer Verpflichtungen und des in dem Abkommen enthaltenen Nachhaltigkeitskapitels bereits seit dem Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung des Abkommens überwachen wird.
Drucksache 699/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor - COM(2013) 659 final
... 5. Der Bundesrat lehnt Nachweise auf Forstbetriebsebene zur Abbildung von Entwicklungen (z.B. im Bereich der Biologischen Vielfalt) als ungeeignet für ein Monitoring auf EU-Ebene ab.
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (109) Die Bundesregierung hat zudem die Freibeträge von Erwerbseinkommen beim Bezug von Arbeitslosengeld II bereits 2011 erhöht. Dadurch werden Leistungsbezieher stärker in ihrer Bereitschaft unterstützt, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Die Auswirkungen der aktuellen Freibeträge waren Gegenstand eines Monitorings. Die Auswertung dieses Monitorings durch die Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Erst danach kann beurteilt werden, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 719/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Rechtsetzung durch eine bessere Evaluierung COM(2013) 686 final; Ratsdok. 13921/13
... Des Weiteren muss zu Beginn jeder Maßnahme ein Rahmen für die Datenüberwachung und -erfassung festgelegt werden, damit zum Zeitpunkt der Evaluierung geeignete Informationen schnell zur Verfügung stehen17. Dort sollte auch angegeben sein, ob Unterstützung von den mitgliedstaatlichen Behörden bezüglich Datenerfassung, Monitoring oder Evaluierung benötigt wird. Ferner sollte eine anfängliche Prüfung der Leistungsfähigkeit einer Maßnahme und der mit ihr verbundenen Risiken ins Auge gefasst werden, um je nach Ergebnis eine angemessene Evaluierung zu planen und gegebenenfalls entsprechende Prioritäten zu setzen.
1. Einleitung
2. Evaluierung in der Kommission: der Stand der Dinge
2.1. Weitere Entwicklung
2.2. Derzeitige Struktur
3. AUSLÖSER des Wandels
3.1. Schaffung einer Evaluierungskultur und Verbesserung der Qualität
3.2. Notwendigkeit eines aktuelleren und kohärenteren Konzepts
3.3. Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung
4. das Konzept Hinter dem neuen Ansatz
4.1. Mehr Kohärenz und Klarheit durch gemeinsame Definitionen und Verfahren
4.2. Einbeziehung von Fitness-Checks13
4.3. Förderung einer Evaluierungskultur
4.4. Planung
4.5. Eine gut durchdachte Gestaltung als Garant für relevante, solide und strenge Evaluierungen
4.6. Stärkung der Qualität und Entwicklung von Kontrollmechanismen
5. GEMEINSAM Verantwortung tragen
6. Evaluierung in der Kommission - EIN AUSBLICK
Anhang zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Regulierung durch eine bessere Evaluierung
Drucksache 150/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... § 10 Monitoring
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 4 Anzeigepflicht
§ 5 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 6 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 7 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 8 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 9 Tierseuchenfreiheit
§ 10 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 11 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 12 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 13 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 14 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 15 Grundsatz der Entschädigung
§ 16 Höhe der Entschädigung
§ 17 Ausschluss der Entschädigung
§ 18 Entfallen der Entschädigung
§ 19 Teilweise Entschädigung
§ 20 Entschädigungspflichtiger
§ 21 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 22 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 23 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 24 Überwachung
§ 25 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 26 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 27 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 28 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 29 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 30 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Einziehung
Abschnitt 10 Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften
§ 34 Aufgabenübertragung
§ 35 Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung
§ 36 Schiedsverfahren
§ 37 Anfechtung von Anordnungen
§ 38 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 39 Weitergehende Maßnahmen
§ 40 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 41 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 42 Gebühren
§ 43 Übergangsvorschriften
§ 44 Änderung weiterer Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 754/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)
Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Grunddaten
§ 2 Stichprobenverfahren
§ 3 Intensivmonitoring
§ 4 Erhebungsstandards
§ 5 Inkrafttreten
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2583: Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 370/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Der Bundesrat würdigt die von der Republik Kroatien seit ihrer Unabhängigkeit im Rahmen des Assoziierungs- und Beitrittsprozesses mit der EU erzielten großen Fortschritte u.a. bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die kroatischen Anstrengungen zur Aussöhnung mit den Nachbarn sind dabei als Modell für die gesamte Region besonders zu würdigen. Er stellt fest, dass diese Reformbilanz mit weitreichenden politischen, sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen verbunden ist. Der Bundesrat nimmt die Einschätzung der Kommission in ihrem abschließenden Monitoringbericht vom 26. März 2013 zum Stand der Beitrittsvorbereitungen und der Erfüllung der von der Republik Kroatien übernommenen Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Wettbewerbsfähigkeit zur Kenntnis.
Drucksache 442/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... Das aus dem Gutachten von BfR und FLI abgeleitete Monitoring zur Erfassung der seltenen, spontan auftretenden atypischen BSE ist keine Verbraucherschutzmaßnahme im engeren Sinn und trägt zu keiner höheren Sicherheit bei, da das Risiko des Auftretens dieser seltenen Spontanerkrankungen immer bestehen wird. Daher dient die Fortsetzung der BSE-Tests als "Tiergesundheits-Monitoring" nicht vorrangig dem Verbraucherschutz.
Drucksache 149/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Auch die Schwedische Datenbanken STRAMA (Strategic Programme Against Antibiotic Resistance) und SVARMpat (Swedish Veterinary Antimicrobial Resistance Monitoring) erfassen den Antibiotikaeinsatz nach verbrauchter Menge in der Veterinärmedizin gemessen in kg Wirksubstanz.
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d
§ 58d Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b
11. Zu Artikel 1
Drucksache 370/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Der Bundesrat nimmt die Einschätzung der Kommission in ihrem abschließenden Monitoringbericht vom 26. März 2013 zum Stand der Beitrittsvorbereitungen und der Erfüllung der von der Republik Kroatien übernommenen Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Wettbewerbsfähigkeit zur Kenntnis.
Drucksache 28/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 2. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass der für März 2013 angekündigte Monitoringbericht der Kommission zu einem insgesamt positiven Ergebnis in diesem Zusammenhang kommen wird.
Drucksache 28/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 2. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass der für März 2013 angekündigte Monitoringbericht der Kommission zu einem insgesamt positiven Ergebnis in diesem Zusammenhang kommen wird.
Drucksache 754/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)
Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)
Drucksache 743/13
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
... Für Baumaßnahmen, die im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 durchgeführt werden, soll das im Gesetz zu festgelegten Stichtagen zu bewilligende Mittelvolumen berücksichtigt werden. Damit bleibt es für fünfzig Prozent des den Ländern für Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittelvolumens bei dem bisherigen Durchführungszeitraum. Baumaßnahmen im Rahmen eines Volumens von 25 Prozent, das bis spätestens zum 31. Dezember 2013 zu bewilligen ist, können darüber hinaus bis zum 31.12.2015 und Baumaßnahmen im Rahmen eines Volumens weiterer 25 Prozent, das bis spätestens zum 31. März 2014 zu bewilligen ist, können bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass auch für diese Baumaßnahmen eine angemessene Umsetzungszeit gewährleistet werden kann. Anzupassen sind auch einige Regelungen für die Mittelabrufe, die Vorlage der Verwendungsnachweise und Abschlussberichte sowie Termine für das Monitoring.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Artikel 2 Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 141/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 6. Bei der näheren Detaillierung und Ausgestaltung der Vorschläge ist darauf zu achten, dass es durch Anforderungen an Monitoring, Berichtssysteme und Zertifizierungsvorgaben nicht zu einer aufwands- und kostenmäßigen Mehrbelastung kommt und keine weitere Beschneidung der Länder hinsichtlich der Schwerpunktsetzung bei der Verwendung von EU-Strukturfondsmittel stattfindet.
Drucksache 539/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Anbieterbindung - Aufbau offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - COM(2013) 455 final
... 5. Beispielsweise Ghosh, R.A (2005) "An economic basis for open standards" (Eine wirtschaftliche Basis für offene Standards), Maastricht, Projekt FLOSSPOLS, http://flosspols.org/deliverables/FLOSSPOLSD04-openstandardsv6.pdf; Paapst, M. "Affirmative action in procurement for open standards and FLOSS", in International Free and Open Software Law Review, Bd.2, Nr.2, S.184-185, http://www.ifosslr.org/ifosslr/article/view/41; Open Forum Europe (2011), "OFE Procurement Monitoring Report: EU Member States practice of referring to specific trademarks when procuring for Computer Software Packages and Information Systems between the months of February and April 2010" (Mai 2011), S.6, http://www.openforumeurope.org/openprocurement/openprocurementlibrary/Report_2010.pdf.
1. Einleitung
2. Das Problem der Anbieterbindung bei IKT-Systemen
3. Standardisierte und Proprietäre IKT-Systeme
3.1. Interaktion mit den Bürgern - Effizienzgewinne und Wahlfreiheit
3.2. Interaktion mit anderen Behörden
3.3. Verstärkte Innovation
3.4. Geringere Kosten für IKT-Anbieter
4. Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen
5. Ähnliche Initiativen
6. Und wenn keine Normen oder Standards vorliegen?
7. Aufträge für Standardisierte IKT-Lösungen: Das weitere Vorgehen
Drucksache 175/13
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... Die Qualität der eingesetzten Rohwaren bestimmt nachhaltig die Qualität des erzeugten Produktes. Eigene Produktkontrollen dienen der Qualitätssicherung in der Produktion. Neben der Anzahl der durchgeführten Kontrollen (sensorisch, chemisch, mikrobiologisch) wird hier die risikoorientierte Durchführung (Auswahl der Untersuchungsparameter; Kontrollintervalle) bewertet. Als Maßstab dienen hier branchenspezifische Anforderungen an Qualitätssicherungsverfahren (z.B. die im „QS-Prüfsystem" QS-Leitfaden Futtermittelmonitoring formulierten Kontrollpläne für die jeweiligen Betriebsarten).
Drucksache 743/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
... Für Baumaßnahmen, die im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 durchgeführt werden, soll das im Gesetz zu festgelegten Stichtagen zu bewilligende Mittelvolumen berücksichtigt werden. Damit bleibt es für 50 Prozent des den Ländern für Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittelvolumens bei dem bisherigen Durchführungszeitraum. Baumaßnahmen im Rahmen eines Volumens von 25 Prozent, das bis spätestens zum 31. Dezember 2013 zu bewilligen ist, können darüber hinaus bis zum 31. Dezember 2015 und Baumaßnahmen im Rahmen eines Volumens von weiteren 25 Prozent, das bis spätestens zum 31. März 2014 zu bewilligen ist, können bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass auch für diese Baumaßnahmen eine angemessene Umsetzungszeit gewährleistet werden kann. Anzupassen sind auch einige Regelungen für die Mittelabrufe, die Vorlage der Verwendungsnachweise und der Abschlussberichte sowie die Termine für das Monitoring.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Artikel 2 Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 561/2/13
Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2013) 480 final
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Verpflichtungen aus dem vorliegenden Verordnungsvorschlag keinen unangemessen hohen Bürokratieaufwand verursachen. Es erscheint für die Schifffahrtsunternehmen besonders aufwendig und schwierig und mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden zu sein, dass für alle Fahrten von und zu den EU-Häfen der Treibstoffverbrauch, die Treibstoffqualität, die gefahrenen Kilometer und die Beladung überwacht, dokumentiert und zu Kennzahlen verrechnet werden müssen. Hinzu kommt, dass das Monitoring durch Gutachter verifiziert werden muss, was ebenfalls mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sein wird.
Drucksache 718/2/13
Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick
... 6. Darüber hinaus sollte die Evaluierung kein einmaliger Vorgang sein. Vielmehr bedarf es eines dauerhaften Monitorings, um widersprüchliche Anreize, gegenläufige Effekte und Fehlentwicklungen in der Praxis frühzeitig zu erkennen und als Gesetzgeber gegensteuern zu können.
Drucksache 465/13
... Für ihren Monitoringbericht 2012 hat die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
a Änderung des § 19 Absatz 2
b Einfügen eines neuen § 19 Absatz 2a
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
a Änderung des § 19 Absatz 2
b Einfügen eines neuen § 19 Absatz 2a
Drucksache 232/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stand der Innovationsunion 2012 - Beschleunigung des Wandels - COM(2013) 149 final
... 7. Ein Monitoring-Mechanismus für den Europäischen Forschungsraum (EFR) kann sinnvoll sein, um anhand einheitlicher Kriterien die Fortschritte bei der Verwirklichung des EFR beurteilen zu können. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten so früh wie möglich in die Entwicklung des Monitoring einzubeziehen. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 23. November 2012, (BR-Drucksache 414/12(B), Ziffer 20). Er bekräftigt die Auffassung, dass die Entwicklung des angekündigten EFR-Überwachungsmechanismus und die Auswahl der Indikatoren in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der Mitgliedstaaten vorzunehmen sind. Die Auswahl und Zahl der Indikatoren sollte sich auf das für die Beurteilung des Fortschritts bei der Vollendung des EFR erforderliche Mindestmaß beschränken. Bei der Auswahl wie bei der Implementierung sollte auf etablierte Verfahren in der Zusammenarbeit von Eurostat mit den nationalen statistischen Ämtern zurückgegriffen werden. Ein unmittelbarer Zugriff der Kommission auf Forschungseinrichtungen und Hochschulen wird abgelehnt.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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