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Drucksache 416/15

... Ein Konzept personalisierter Dienstleistungen mit einer Kombination aus intensiver Unterstützung, Monitoring der Ergebnisse und einem Fokus auf dem Arbeitgeber soll dazu beitragen, die Zahl der Personen, die wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren, zu erhöhen und die Vermittlung von passenden Beschäftigungsmöglichkeiten an Langzeitarbeitslose zu verbessern. In einigen Mitgliedstaaten mit hohen Rückkehrquoten werden die in der Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen bereits jetzt umgesetzt. Eine Initiative würde deshalb in Mitgliedstaaten mit schwächeren Unterstützungsstrukturen und einer höheren Langzeitarbeitslosenquote eine stärkere Wirkung erzielen. Wiedereinstiegsvereinbarungen sollen eine Änderung in Richtung stärkerer Unterstützungsstrukturen bewirken. Sollten die schwächeren Staaten so gegenüber den stärkeren Ländern aufholen, könnten durch die vollständige Umsetzung des Vorschlags jedes Jahr mehr Menschen damit rechnen, eine neue Beschäftigung zu finden14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise

4. Analyse

Wichtigste Ergebnisse der Analyse

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. GRUNDZÜGE des Vorschlags

Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Einbindung der Arbeitgeber

4 Meldung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern

Bewertung und Monitoring


 
 
 


Drucksache 5/15

Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE (BSE-Monitoringverordnung - BSEMonitV)

§ 1
Untersuchungspflicht

§ 2
Durchführung der Untersuchung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

§ 1a
Durchführung von BSE-Tests

Artikel 3
Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3094: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:

II.4 Sonstige Kosten Gebühren

II.5 Prüfung von Alternativen


 
 
 


Drucksache 196/15

... Zudem hat die Bundesregierung dem Bundesrat anlässlich der Beratung zum Anerkennungsgesetz zugesagt, den Vollzug des Anerkennungsgesetzes neben der im Gesetz geregelten Evaluationsfrist in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei Anpassungsbedarf unverzüglich, gegebenenfalls auch gesetzgeberisch, tätig zu werden. Dafür benötigt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das das Monitoring zum Anerkennungsgesetz des Bundes durchführt, die Übermittlung von Angaben des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder. Diese bedarf einer gesetzlichen Grundlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

8. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3213: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 97/1/15

... -Arzneimittelverordnung erhobenen Daten auf Zwecke wiederholter Beobachtungen, Untersuchungen und Bewertungen zur Erkennung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch die Anwendung bestimmter Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierarzneimittel-Monitoring) und schließt damit eine Verwendung für Überwachungszwecke aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/15




1. Zu Artikel 1 § 01 - neu - ArzneimittelVerwendV

§ 01
Mitteilungen über Arzneimittelverwendungen

2. Zu Artikel 1 § 1a - neu - ArzneimittelVerwendV

§ 1a
Auskunftserteilung

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g - neu ArzneimittelVerwendV

4. Zu Artikel 2 § 1 Satz 2 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung

5. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung

6. Zu Artikel 2 Überschrift, §§ 4 - neu -, 5 - neu - Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung

§ 4
Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen

§ 5
Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 127/15 (Beschluss)

... c) Es sind Standards für Wiederverwendungsstellen sowie der Nachweis zur Qualifikation für den Umgang mit wiederverwendbaren Geräten festzuschreiben. Ein ordnungsgemäßes Monitoring ist erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG

6. Zu Artikel 1 § 4 ElektroG allgemein

7. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG

8. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein

9. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG

11. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG

14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG

17. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG

21. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG

22. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG

24. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

25. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften

26. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG

27. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG


 
 
 


Drucksache 551/15

... 7. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass der Fortschritt der Umrüstung und die damit verbundene Lärmreduzierung, die Einhaltung von Emissionsvorgaben (und Betriebsbeschränkungen) im Realbetrieb wie auch die Entwicklung des Schienenverkehrslärms insgesamt überprüft werden und bittet die Bundesregierung, hierfür ein bundesweites und unabhängiges Schienenlärmmonitoring zu veranlassen.



Drucksache 559/1/15

Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-MonitoringVerordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/1/15




Zu § 1


 
 
 


Drucksache 577/15

Vierter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"



Drucksache 5/1/15

Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/15




1. Zu Artikel 1 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 1a TSE-Überwachungsverordnung , Nummer 4 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1a und 2 TSE-Überwachungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 191/15

... Die EU-Gesetzgeber haben auch dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Konsolidierung der bestehenden Stadtentwicklungsnetze und die vorhandene Wissensbasis zu fördern. Allerdings haben wir aus früheren Programmplanungszeiträumen gelernt, wie schwierig es ist, Informationen darüber zu erhalten, wie die Mittel des EFRE in und von den Städten verwendet werden. Das in Artikel 9 der EFRE-Verordnung genannte Stadtentwicklungsnetz ermöglicht den direkten Zugang zu den Städten, deren Projekte als integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (Artikel 7 der Verordnung) oder als innovative Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung (Artikel 8 der Verordnung) vom EFRE finanziert werden. Dies ermöglicht ein besseres Monitoring und mehr Austausch über die Erfahrungen mit der Umsetzung der EFRE-Investitionen, für die die Städte zumindest teilweise zuständig sind. Außerdem bietet dies die Grundlage für qualitativ verbesserte Maßnahmen, die Möglichkeit, EFRE-finanzierte Maßnahmen mit anderen EU-Initiativen im städtischen Bereich zu verbinden usw. Das Stadtentwicklungsnetz wird schon bestehende Netze nicht ersetzen oder überlagern, sondern diese ergänzen. Die Kommission wird zudem die Zusammenarbeit zwischen dem Stadtentwicklungsnetz und anderen Netzen und Kooperationsstrukturen einschließlich URBACT unterstützen.



Drucksache 559/15

Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-GeflügelpestMonitoring-Verordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2) Vorgaben für das im Rahmen des Monitorings zu untersuchende Probenmaterial

Teil 1

Teil 2

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 3) Probenschlüssel für die Untersuchungen auf Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings der niedrigpathogenen aviären Influenza bei Wildvögeln (NKR-Nr. 3227)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

II.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 97/15

... 1. ausschließlich zum Zweck des in § 67a Absatz 3a des Arzneimittelgesetzes genannten Tierarzneimittel-Monitoring verwendet und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben

§ 1
Ermittlung der bundesweiten Kennzahlen

§ 2
Schriftlicher Plan

§ 3
Löschung der Daten

Anlage
(zu § 1) Ermittlung der Kennzahlen

Artikel 2
Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung)

§ 1
Nachweise über Erwerb und Anwendung durch den Tierhalter

§ 2
Führung von Nachweisen über die Anwendung durch den Tierhalter

§ 3
Führen von Nachweisen bei sonstigen Personen

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3177: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 97/15 (Beschluss)

... -Arzneimittelverordnung erhobenen Daten auf Zwecke wiederholter Beobachtungen, Untersuchungen und Bewertungen zur Erkennung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier durch die Anwendung bestimmter Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierarzneimittel-Monitoring) und schließt damit eine Verwendung für Überwachungszwecke aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/15 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 § 1a - neu - ArzneimittelVerwendV

§ 1a
Auskunftserteilung

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g - neu ArzneimittelVerwendV

3. Zu Artikel 2 § 1 Satz 2 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung

4. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung

5. Zu Artikel 2 Überschrift, §§ 4 - neu -, 5 - neu - Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung

§ 4
Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen

§ 5
Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 144/15

... Versenkbohrungen und Genehmigung und Errichtung neuer Versenkbohrungen oder alternativer Entsorgungswege. Auch die neuen Pflichten zur Erstellung geologischer Gutachten und zum Monitoring nach § 22b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

§ 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

§ 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

UVP -V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder UVP-V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

3. Weitere Kosten

VIII. Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der UVP-V Bergbau

Zu Nummer 1

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe g

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Zu Nummer 1

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu Nummer 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 235/15

... (6) Am 26. Februar 2015 veröffentlichte die Kommission ihren Länderbericht Deutschland 20159. Darin wurden die Fortschritte Deutschlands bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen vom 8. Juli 2014 bewertet. Der Länderbericht enthält auch die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Deutschland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die entschlossene politische Maßnahmen und ein Monitoring erfordern. Angesichts weiterhin unzureichender privater und öffentlicher Investitionen, die das Wachstum bremsen und zu dem sehr hohen und weiterhin genau im Auge zu behaltenden Leistungsbilanzüberschuss beitragen, sind die Risiken gewachsen. Handlungsbedarf besteht insbesondere, um die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und - angesichts deren Größe - darüber hinaus auch auf die Wirtschafts- und Währungsunion zu verringern.



Drucksache 502/15

... Zweitens wird die Kommission nach der Ermittlung übermäßiger Ungleichgewichte angemessene Folgemaßnahmen gewährleisten. Dies setzt ökonomische Erwägungen und eine aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten voraus, um deren spezifische Herausforderungen zu bewältigen und die Identifikation mit den Reformen auf nationaler Ebene zu gewährleisten. Bislang hat die Kommission Mitgliedstaaten, die Ungleichgewichte aufweisen, in verschiedene Kategorien eingeordnet, die sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt haben und je nach der Art und Schwere der Ungleichgewichte ein unterschiedliches Maß an Monitoring und politischen Maßnahmen verlangen. Das Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht ist bisher noch nicht zur Anwendung gekommen. Die Kommission wird die Kategorien fixieren, die ihrer Entscheidung zugrunde liegenden Kriterien darlegen und den Zusammenhang zwischen der Art der Ungleichgewichte und dem in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Umgang mit ihnen näher erläutern. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den neuen Ausschüssen für Wettbewerbsfähigkeit11 erörtern, wie den Ungleichgewichten bestmöglich begegnet und ein starkes, zeitlich befristetes spezielles Monitoringsystem zur Unterstützung der Umsetzung eingerichtet werden kann. Das Verfahren bei übermäßigen Ungleichgewichten kann bei unzureichender Reformbereitschaft und in Ermangelung wirksamer Fortschritte bei der Umsetzung eingeleitet werden und kommt bei schwerwiegenden makroökonomischen Ungleichgewichten zum Tragen, die sich, wie die Probleme im Vorfeld der Krise, nachteilig auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion auswirken. Die Kommission regt zudem eine stärkere Einbeziehung des Rates in das spezielle Monitoring für Länder an, die übermäßige Ungleichgewichte aufweisen, für die jedoch kein Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht eingeleitet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/15




1. Einleitung

2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester

2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension

2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales

2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken

2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung

3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung

3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln

3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses

4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION

6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht

7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2

8. Schlussfolgerungen

Tabelle


 
 
 


Drucksache 62/1/15

... cc) darauf aufbauend, ein wirksames Maßnahmenprogramm aufzulegen und dessen Umsetzung durch ein medienübergreifendes Monitoring zu begleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/1/15




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zum Bereich Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 441/15 (Beschluss)

... Daher ist die Verordnung unterbrechungsfrei um drei Jahre zu verlängern. Erst wenn das Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

8. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 257/15 (Beschluss)

... a) In Nummer 5 Buchstabe b sind in § 87 Absatz 2a Satz 12 nach dem Wort "Röntgenaufnahmen" die Wörter "und Anwendungen von Telemonitoringverfahren" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 87 Absatz 2a Satz 12 SGB V und Nummer 13 § 291i Überschrift und Absatz 1 Satz 1 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 285 Absatz 1 Nummer 7 - neu - und Nummer 8 - neu -, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 7a - neu -, Satz 7b - neu - und Satz 9 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa § 291 Absatz 2b Satz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b1 - neu - § 291a Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe g1 - neu - § 291a Absatz 5c Satz 2a - neu - SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe j Doppelbuchstabe bb § 291b Absatz 4 Satz 4 SGB V


 
 
 


Drucksache 127/1/15

... c) Es sind Standards für Wiederverwendungsstellen sowie der Nachweis zur Qualifikation für den Umgang mit wiederverwendbaren Geräten festzuschreiben. Ein ordnungsgemäßes Monitoring ist erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/15




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ElektroG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 5 ElektroG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 ElektroG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG

9. Zu Artikel 1 § 4 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG

11. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 Satz 2, Satz 4 - neu - ElektroG

15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

16. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 ElektroG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG

22. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

25. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG

26. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG

27. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

29. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

30. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG

31. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 5 - neu - ElektroG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 ElektroG

34. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften

35. Zu Artikel 1 Anlage 6 Nummer 2 ElektroG

36. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG

37. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG


 
 
 


Drucksache 441/1/15

... Daher ist die Verordnung unterbrechungsfrei um drei Jahre zu verlängern. Erst wenn das Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51

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Drucksache 441/1/15




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KWKG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Nummer 1, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 - neu -, § 7 Absatz 3 Nummer 3 - neu -, § 8 Absatz 4a - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 23 Absatz 2 Satz 3 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4 KWKG *

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 3, 4, 5, § 33 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a und b KWKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 KWKG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWKG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a KWKG

12. Zu Artikel 1 § 7 KWKG

13. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 - neu - KWKG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Nummer 1 und 2 KWKG

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - KWKG

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

18. Begründung:

19. Begründung:

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG

21. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 10

22. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5a - neu - KWKG

23. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 und § 22 Absatz 2 KWKG

24. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2, § 22 Absatz 2 KWKG

25. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Nummer 4 und 5 - neu - KWKG

26. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 KWKG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2, 4 Satz 1 KWKG

28. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KWKG

29. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG

30. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 KWKG - Hilfsantrag zu Nummer 15

31. Zu Artikel 2 Absatz 4 und 6 § 18 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 StromNEV und § 11 Absatz 2 Nummer 8 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der AbLaV

'Artikel 2a Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


 
 
 


Drucksache 386/1/15

... - Hinsichtlich des Durchschnittsbezugswerts zur Bildung im Elementarbereich wird in der Arbeitsunterlage die Entwicklung eines Rahmens von Indikatoren zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung thematisiert. Dieser soll Zugang und Erschwinglichkeit, Qualifikation und professionelle Entwicklung, Curriculum, Monitoring und Evaluation sowie Governance und Finanzierung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung berücksichtigen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Bildungsinhalte und Bildungsstrukturen sowie für deren Rahmenbedingungen.



Drucksache 386/15 (Beschluss)

... - Hinsichtlich des Durchschnittsbezugswerts zur Bildung im Elementarbereich wird in der Arbeitsunterlage die Entwicklung eines Rahmens von Indikatoren zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung thematisiert. Dieser soll Zugang und Erschwinglichkeit, Qualifikation und professionelle Entwicklung, Curriculum, Monitoring und Evaluation sowie Governance und Finanzierung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung berücksichtigen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Bildungsinhalte und Bildungsstrukturen sowie für deren Rahmenbedingungen.



Drucksache 508/14

... Mit der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift KoA-VV vom 25. April 2008 wurde das Abrechnungsverfahren sowie die Bewirtschaftung der Bundesmittel zwischen dem Bund und den zugelassenen kommunalen Trägern mit dem Ziel konkretisiert, Rechtssicherheit und Transparenz bei der Abrechnung zu schaffen. Dabei gilt für weite Teile der Verwaltungskosten der Grundsatz der Pauschalabrechnung. Seit Inkrafttreten der KoA-VV orientieren sich die Pauschalen im Wesentlichen am Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu den Personalkostensätzen und der Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes in der Bundesverwaltung für Kostenrechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Eine Anpassung der Werte der einzelnen Kostenarten erfolgte zuletzt mit der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der KoA-VV vom 16. Dezember 2013. Unverändert blieb, im Einvernehmen mit den zugelassenen kommunalen Trägern und den Ländern, einzig die Pauschale für die Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte. Grund hierfür war das parallel laufende Monitoring zur Überprüfung der Abrechnungswerte der Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung -

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Drucksache 508/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der KommunalträgerAbrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Regelungskompetenz

IV. Folgen, die sich aus der Änderung ergeben

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... -Äquivalenten bis 2020 könnte daher höher ausfallen als erwartet. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass es noch weitreichenderer Anstrengungen insbesondere im Stromsektor bedarf, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein aussagekräftiges Monitoring zur Identifizierung der tatsächlichen Reduktionslücken und deren Ursachen sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu erstellen.

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Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 402/14

... Die Bedeutung dieser Anteile für die Höhe des Endpreises der Grundversorgung hat seit der Öffnung für Wettbewerb im Jahre 1998 insgesamt gesehen zugenommen. Dies legt eine gesonderte Ausweisung besonders nahe. Insbesondere gilt dies für die Strom-Grundversorgung. Im Jahr 1998 entfielen auf solche Preisbestandteile kalkulatorisch im Durchschnitt etwa 25 Prozent des allgemeinen Brutto-Strompreises für Haushaltskunden. Dies beruhte auf der in ihrer Höhe in der Regel stabilen Konzessionsabgabe an die Gemeinden sowie der Umsatzsteuer. Im Jahr 2013 entfielen auf den energiewirtschaftlich bestimmten Anteil der Strom-Grundversorgung nach dem Monitoringbericht 2013 von

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Drucksache 402/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

§ 5a
Kalkulatorische Neuermittlung bei Änderungen staatlich gesetzter Belastungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigung

III. Alternativen

IV. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Folgen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher

a Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher

b Kosten für die Unternehmen

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Im Einzelnen

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

VIII. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2958: Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich und regulatorisch gesetzter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 293/2/14

... 4. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Auswirkungen des vorliegenden Gesetzes durch ein geeignetes Monitoring eng begleitet werden. Der Bundesrat sieht insbesondere das Risiko, dass die Belastung von Neuanlagen zur Eigenstromerzeugung mit 40 Prozent der EEG-Umlage Investitionen in den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung hemmen könnte. Insofern wird die Bundesregierung aufgefordert, Mechanismen vorzubereiten, die ein kurzfristiges Gegensteuern für den Fall ermöglichen, dass die energiepolitischen Ausbauziele verfehlt werden. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung in diesem Sinne auch von der Verordnungsermächtigung in § 7 Absatz 7 KWKG Gebrauch machen wird.



Drucksache 164/14

Zweiter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"



Drucksache 507/14

... Im Rahmen der Umsetzung der VKFV im Verwaltungsvollzug und der Überprüfung im Monitoring nach § 21 VKFV haben sich Sachverhalte herausgestellt und Änderungsbedarfe ergeben, die eine Anpassung der Verordnung erforderlich machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

§ 7
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 21
Monitoring

§ 22
Außerkrafttreten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 580/14

... Über diese Instrumente verfügbar gemachte Mittel werden in Verbindung mit Ressourcen, die bei anderen Investoren und Begünstigten mobilisiert werden können, über den Multiplikatoreffekt zu zusätzlichen Investitionen in die Wirtschaft führen. Welchen Umfang der Multiplikatoreffekt in der Wirtschaft schließlich haben wird, hängt von den durchgeführten Investitionsvorhaben und eingesetzten Instrumenten ab. Neben der vor kurzem eingeführten KMU-Initiative11 könnten mit Blick auf eine einfachere Verwendung von Finanzinstrumenten durch die verwaltenden Stellen zusätzliche Finanzierungsinstrumente auf EU-Ebene sowie leicht verfügbare Standard-Instrumente ("offtheshelf instruments") eingesetzt werden. Die Kommission wird mit jedem Mitgliedstaat gesondert die zu ergreifenden konkreten Maßnahmen erörtern und den Mitgliedstaaten beratend zur Seite stehen. Die Ergebnisse sollen über ein entsprechendes Monitoring-System verfolgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14




1. Eine Investitionsoffensive für Europa

2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge

2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt

2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern

2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden

3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene

3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung

3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

4. Verbesserung des Investitionsumfelds

4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen

4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt

5. Nächste Schritte

Anhang 1
WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?

Anhang 2
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?

Anhang 3
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?

Anhang 4
Zeitplan und ETAPPENZIELE


 
 
 


Drucksache 22/1/14

... 27. Die vorgeschlagene Einbeziehung des Sektors "Landwirtschaft, Landnutzung, Änderungen der Landnutzung und die Forstwirtschaft" (LULUCF) in das Treibhausgasemissionsziel 2030 ist aus Sicht des Bundesrates verfrüht. Stattdessen sind zunächst ausreichende Erfahrungen aus dem LULUCF-Monitoringverfahren (vgl. Beschluss Nr.

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Drucksache 22/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu den Zielvorgaben

Zur Biomasse-Politik


 
 
 


Drucksache 197/14

... Sachsen, in dem der Schadorganismus bis jetzt nicht etabliert ist, geht von einer geringfügigen Entlastung aus. In Hessen wird das Auftreten des Maiswurzelbohrers im Rahmen des allgemeinen Schaderregermonitoring überwacht, so dass konkrete Kosten nicht beziffert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Aufhebung

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

B. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2890: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 217/14

... Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass Governance und Funktionsweise eines solchen Gemeinsamen Unternehmens Transparenz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union und ein solides Finanzmanagement gewährleisten müssen. Dem Verordnungsvorschlag zufolge wird die Kommission über ihre Vertreter im Verwaltungsrat und über den bevollmächtigten Anweisungsbefugten sicherstellen, dass die interne Kontrolle des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail" den Anforderungen an die Rechenschaftspflicht in vollem Umfang genügt und dass das Risiko von Interessenkonflikten innerhalb des Gemeinsamen Unternehmens in angemessener Weise gemindert wird. Deshalb würde der interne Kontrollrahmen für "Shift2Rail" folgende Elemente umfassen: 1) Anwendung interner Kontrollstandards, die mindestens gleichwertige Garantien wie die internen Kontrollstandards der Kommission bieten; 2) unabhängige und transparente Bewertung der Mitglieds- und Projektanträge auf der Grundlage veröffentlichter Auswahlkriterien, einschließlich Einspruchsverfahren und vollständiger Erklärungen über etwaige Interessen; 3) Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen; 4) detaillierte Vorschriften für Monitoring und Berichterstattung, einschließlich Expost-Prüfungen und wissenschaftlicher Bewertung der Projektergebnisse.



Drucksache 325/14

... 24. Zur Beobachtung der allgemeinen Preisentwicklung ist das europäische Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise ein geeignetes Hilfsmittel: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/food/competitiveness/prices_monitoring_en.htm.



Drucksache 421/14

... 1. Die Förderung neuer Methoden und Erkenntnisse, um die Diagnostik stetig weiter zu entwickeln und eine Anpassung an die heute tatsächlich relevanten Gefahren zu erreichen, insbesondere die Entwicklung kostengünstiger serolo-gischer Testsysteme als Monitoring-Systeme und die Schaffung der rechtli-chen Voraussetzungen, um bei entsprechenden Nachweisen die erforderli-chen Maßnahmen auf allen Vermarktungsstufen veranlassen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/14




Entschließung

Begründung

Im Einzelnen:

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.


 
 
 


Drucksache 249/14

... (7) Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Deutschland9 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Deutschland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die ein Monitoring und politische Maßnahmen erfordern. Insbesondere weist die Leistungsbilanz infolge der hohen Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich sehr hohe Überschüsse auf, während ein großer Teil der Ersparnisse im Ausland investiert wird. Dies ist auch ein Anzeichen dafür, dass das binnennachfragegestützte Wachstum nach wie vor gedämpft ist und die wirtschaftlichen Ressourcen möglicherweise nicht effizient zugewiesen wurden. Auch wenn der hohe Leistungsbilanzüberschuss keine vergleichbaren Risiken birgt wie hohe Defizite, sollten der Umfang und der Fortbestand dieses Überschusses in Deutschland aufmerksam verfolgt werden. Angesichts der Größe der deutschen Wirtschaft sind Maßnahmen, die das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und das Euro-Währungsgebiet verringern sollen, besonders wichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/14




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014


 
 
 


Drucksache 316/14

... ) nach, ein staatliches Biopatent-Monitoring aufzubauen und in diesem Zusammenhang alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung vorzulegen.



Drucksache 367/13 (Beschluss)

... 10. Er fordert die Bundesregierung und die Kommission ferner dazu auf, die Implementation der von den Staaten Zentralamerikas eingegangenen arbeits-, sozial, umwelt-, rechts-, und verbraucherpolitischen Verpflichtungen auch schon im Rahmen der vorläufigen Anwendung des Abkommens eng zu begleiten und auch auf nationaler und europäischer Ebene auf Strukturen hinzuwirken, die eine Implementation sicherstellen und ein wirkungsvolles Monitoring garantieren.



Drucksache 259/2/13

... 12. Der Bundesrat begrüßt, dass der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments erstmalig eine Monitoring-Gruppe eingesetzt hat, die die Umsetzung arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitischer Verpflichtungen und des in dem Abkommen enthaltenen Nachhaltigkeitskapitels bereits seit dem Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung des Abkommens überwachen wird.



Drucksache 699/1/13

... 5. Der Bundesrat lehnt Nachweise auf Forstbetriebsebene zur Abbildung von Entwicklungen (z.B. im Bereich der Biologischen Vielfalt) als ungeeignet für ein Monitoring auf EU-Ebene ab.



Drucksache 207/13

... (109) Die Bundesregierung hat zudem die Freibeträge von Erwerbseinkommen beim Bezug von Arbeitslosengeld II bereits 2011 erhöht. Dadurch werden Leistungsbezieher stärker in ihrer Bereitschaft unterstützt, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Die Auswirkungen der aktuellen Freibeträge waren Gegenstand eines Monitorings. Die Auswertung dieses Monitorings durch die Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Erst danach kann beurteilt werden, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 719/13

... Des Weiteren muss zu Beginn jeder Maßnahme ein Rahmen für die Datenüberwachung und -erfassung festgelegt werden, damit zum Zeitpunkt der Evaluierung geeignete Informationen schnell zur Verfügung stehen17. Dort sollte auch angegeben sein, ob Unterstützung von den mitgliedstaatlichen Behörden bezüglich Datenerfassung, Monitoring oder Evaluierung benötigt wird. Ferner sollte eine anfängliche Prüfung der Leistungsfähigkeit einer Maßnahme und der mit ihr verbundenen Risiken ins Auge gefasst werden, um je nach Ergebnis eine angemessene Evaluierung zu planen und gegebenenfalls entsprechende Prioritäten zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/13




1. Einleitung

2. Evaluierung in der Kommission: der Stand der Dinge

2.1. Weitere Entwicklung

2.2. Derzeitige Struktur

3. AUSLÖSER des Wandels

3.1. Schaffung einer Evaluierungskultur und Verbesserung der Qualität

3.2. Notwendigkeit eines aktuelleren und kohärenteren Konzepts

3.3. Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung

4. das Konzept Hinter dem neuen Ansatz

4.1. Mehr Kohärenz und Klarheit durch gemeinsame Definitionen und Verfahren

4.2. Einbeziehung von Fitness-Checks13

4.3. Förderung einer Evaluierungskultur

4.4. Planung

4.5. Eine gut durchdachte Gestaltung als Garant für relevante, solide und strenge Evaluierungen

4.6. Stärkung der Qualität und Entwicklung von Kontrollmechanismen

5. GEMEINSAM Verantwortung tragen

6. Evaluierung in der Kommission - EIN AUSBLICK

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Regulierung durch eine bessere Evaluierung


 
 
 


Drucksache 150/13

... § 10 Monitoring

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/13




Gesetz

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Tierhalters

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 4
Anzeigepflicht

§ 5
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 6
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 7
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 8
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 9
Tierseuchenfreiheit

§ 10
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 11
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 12
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 13
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 14
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 15
Grundsatz der Entschädigung

§ 16
Höhe der Entschädigung

§ 17
Ausschluss der Entschädigung

§ 18
Entfallen der Entschädigung

§ 19
Teilweise Entschädigung

§ 20
Entschädigungspflichtiger

§ 21
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 22
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 23
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 24
Überwachung

§ 25
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 26
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 27
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 28
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 29
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 30
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Einziehung

Abschnitt 10
Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften

§ 34
Aufgabenübertragung

§ 35
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 36
Schiedsverfahren

§ 37
Anfechtung von Anordnungen

§ 38
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 39
Weitergehende Maßnahmen

§ 40
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 41
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 42
Gebühren

§ 43
Übergangsvorschriften

§ 44
Änderung weiterer Vorschriften

§ 45
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 754/13

Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Intensivmonitoring

§ 4
Erhebungsstandards

§ 5
Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2583: Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 370/1/13

... Der Bundesrat würdigt die von der Republik Kroatien seit ihrer Unabhängigkeit im Rahmen des Assoziierungs- und Beitrittsprozesses mit der EU erzielten großen Fortschritte u.a. bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die kroatischen Anstrengungen zur Aussöhnung mit den Nachbarn sind dabei als Modell für die gesamte Region besonders zu würdigen. Er stellt fest, dass diese Reformbilanz mit weitreichenden politischen, sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen verbunden ist. Der Bundesrat nimmt die Einschätzung der Kommission in ihrem abschließenden Monitoringbericht vom 26. März 2013 zum Stand der Beitrittsvorbereitungen und der Erfüllung der von der Republik Kroatien übernommenen Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Wettbewerbsfähigkeit zur Kenntnis.



Drucksache 442/1/13

... Das aus dem Gutachten von BfR und FLI abgeleitete Monitoring zur Erfassung der seltenen, spontan auftretenden atypischen BSE ist keine Verbraucherschutzmaßnahme im engeren Sinn und trägt zu keiner höheren Sicherheit bei, da das Risiko des Auftretens dieser seltenen Spontanerkrankungen immer bestehen wird. Daher dient die Fortsetzung der BSE-Tests als "Tiergesundheits-Monitoring" nicht vorrangig dem Verbraucherschutz.



Drucksache 149/13 (Beschluss)

... Auch die Schwedische Datenbanken STRAMA (Strategic Programme Against Antibiotic Resistance) und SVARMpat (Swedish Veterinary Antimicrobial Resistance Monitoring) erfassen den Antibiotikaeinsatz nach verbrauchter Menge in der Veterinärmedizin gemessen in kg Wirksubstanz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b

11. Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 370/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat nimmt die Einschätzung der Kommission in ihrem abschließenden Monitoringbericht vom 26. März 2013 zum Stand der Beitrittsvorbereitungen und der Erfüllung der von der Republik Kroatien übernommenen Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Wettbewerbsfähigkeit zur Kenntnis.



Drucksache 28/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass der für März 2013 angekündigte Monitoringbericht der Kommission zu einem insgesamt positiven Ergebnis in diesem Zusammenhang kommen wird.



Drucksache 28/1/13

... 2. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass der für März 2013 angekündigte Monitoringbericht der Kommission zu einem insgesamt positiven Ergebnis in diesem Zusammenhang kommen wird.



Drucksache 754/1/13

Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)



Drucksache 743/13

... Für Baumaßnahmen, die im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 durchgeführt werden, soll das im Gesetz zu festgelegten Stichtagen zu bewilligende Mittelvolumen berücksichtigt werden. Damit bleibt es für fünfzig Prozent des den Ländern für Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittelvolumens bei dem bisherigen Durchführungszeitraum. Baumaßnahmen im Rahmen eines Volumens von 25 Prozent, das bis spätestens zum 31. Dezember 2013 zu bewilligen ist, können darüber hinaus bis zum 31.12.2015 und Baumaßnahmen im Rahmen eines Volumens weiterer 25 Prozent, das bis spätestens zum 31. März 2014 zu bewilligen ist, können bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass auch für diese Baumaßnahmen eine angemessene Umsetzungszeit gewährleistet werden kann. Anzupassen sind auch einige Regelungen für die Mittelabrufe, die Vorlage der Verwendungsnachweise und Abschlussberichte sowie Termine für das Monitoring.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 6. Bei der näheren Detaillierung und Ausgestaltung der Vorschläge ist darauf zu achten, dass es durch Anforderungen an Monitoring, Berichtssysteme und Zertifizierungsvorgaben nicht zu einer aufwands- und kostenmäßigen Mehrbelastung kommt und keine weitere Beschneidung der Länder hinsichtlich der Schwerpunktsetzung bei der Verwendung von EU-Strukturfondsmittel stattfindet.



Drucksache 539/13

... 5. Beispielsweise Ghosh, R.A (2005) "An economic basis for open standards" (Eine wirtschaftliche Basis für offene Standards), Maastricht, Projekt FLOSSPOLS, http://flosspols.org/deliverables/FLOSSPOLSD04-openstandardsv6.pdf; Paapst, M. "Affirmative action in procurement for open standards and FLOSS", in International Free and Open Software Law Review, Bd.2, Nr.2, S.184-185, http://www.ifosslr.org/ifosslr/article/view/41; Open Forum Europe (2011), "OFE Procurement Monitoring Report: EU Member States practice of referring to specific trademarks when procuring for Computer Software Packages and Information Systems between the months of February and April 2010" (Mai 2011), S.6, http://www.openforumeurope.org/openprocurement/openprocurementlibrary/Report_2010.pdf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/13




1. Einleitung

2. Das Problem der Anbieterbindung bei IKT-Systemen

3. Standardisierte und Proprietäre IKT-Systeme

3.1. Interaktion mit den Bürgern - Effizienzgewinne und Wahlfreiheit

3.2. Interaktion mit anderen Behörden

3.3. Verstärkte Innovation

3.4. Geringere Kosten für IKT-Anbieter

4. Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen

5. Ähnliche Initiativen

6. Und wenn keine Normen oder Standards vorliegen?

7. Aufträge für Standardisierte IKT-Lösungen: Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 175/13

... Die Qualität der eingesetzten Rohwaren bestimmt nachhaltig die Qualität des erzeugten Produktes. Eigene Produktkontrollen dienen der Qualitätssicherung in der Produktion. Neben der Anzahl der durchgeführten Kontrollen (sensorisch, chemisch, mikrobiologisch) wird hier die risikoorientierte Durchführung (Auswahl der Untersuchungsparameter; Kontrollintervalle) bewertet. Als Maßstab dienen hier branchenspezifische Anforderungen an Qualitätssicherungsverfahren (z.B. die im „QS-Prüfsystem" QS-Leitfaden Futtermittelmonitoring formulierten Kontrollpläne für die jeweiligen Betriebsarten).



Drucksache 743/13 (Beschluss)

... Für Baumaßnahmen, die im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 durchgeführt werden, soll das im Gesetz zu festgelegten Stichtagen zu bewilligende Mittelvolumen berücksichtigt werden. Damit bleibt es für 50 Prozent des den Ländern für Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittelvolumens bei dem bisherigen Durchführungszeitraum. Baumaßnahmen im Rahmen eines Volumens von 25 Prozent, das bis spätestens zum 31. Dezember 2013 zu bewilligen ist, können darüber hinaus bis zum 31. Dezember 2015 und Baumaßnahmen im Rahmen eines Volumens von weiteren 25 Prozent, das bis spätestens zum 31. März 2014 zu bewilligen ist, können bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass auch für diese Baumaßnahmen eine angemessene Umsetzungszeit gewährleistet werden kann. Anzupassen sind auch einige Regelungen für die Mittelabrufe, die Vorlage der Verwendungsnachweise und der Abschlussberichte sowie die Termine für das Monitoring.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 561/2/13

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Verpflichtungen aus dem vorliegenden Verordnungsvorschlag keinen unangemessen hohen Bürokratieaufwand verursachen. Es erscheint für die Schifffahrtsunternehmen besonders aufwendig und schwierig und mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden zu sein, dass für alle Fahrten von und zu den EU-Häfen der Treibstoffverbrauch, die Treibstoffqualität, die gefahrenen Kilometer und die Beladung überwacht, dokumentiert und zu Kennzahlen verrechnet werden müssen. Hinzu kommt, dass das Monitoring durch Gutachter verifiziert werden muss, was ebenfalls mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sein wird.



Drucksache 718/2/13

... 6. Darüber hinaus sollte die Evaluierung kein einmaliger Vorgang sein. Vielmehr bedarf es eines dauerhaften Monitorings, um widersprüchliche Anreize, gegenläufige Effekte und Fehlentwicklungen in der Praxis frühzeitig zu erkennen und als Gesetzgeber gegensteuern zu können.



Drucksache 465/13

... Für ihren Monitoringbericht 2012 hat die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Änderung des § 19 Absatz 2

b Einfügen eines neuen § 19 Absatz 2a

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Änderung des § 19 Absatz 2

b Einfügen eines neuen § 19 Absatz 2a


 
 
 


Drucksache 232/13 (Beschluss)

... 7. Ein Monitoring-Mechanismus für den Europäischen Forschungsraum (EFR) kann sinnvoll sein, um anhand einheitlicher Kriterien die Fortschritte bei der Verwirklichung des EFR beurteilen zu können. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten so früh wie möglich in die Entwicklung des Monitoring einzubeziehen. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 23. November 2012, (BR-Drucksache 414/12(B), Ziffer 20). Er bekräftigt die Auffassung, dass die Entwicklung des angekündigten EFR-Überwachungsmechanismus und die Auswahl der Indikatoren in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der Mitgliedstaaten vorzunehmen sind. Die Auswahl und Zahl der Indikatoren sollte sich auf das für die Beurteilung des Fortschritts bei der Vollendung des EFR erforderliche Mindestmaß beschränken. Bei der Auswahl wie bei der Implementierung sollte auf etablierte Verfahren in der Zusammenarbeit von Eurostat mit den nationalen statistischen Ämtern zurückgegriffen werden. Ein unmittelbarer Zugriff der Kommission auf Forschungseinrichtungen und Hochschulen wird abgelehnt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.