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"NATURA"


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0571/04
0728/1/04
0709/04
Drucksache 735/10

... – unter Hinweis auf das Netz Natura 2000, das durch die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen1 eingerichtet wurde, und die Richtlinie



Drucksache 221/09

... Im Rahmen der ländlichen Entwicklung werden auch IT-Investitionen wie Vernetzung öffentlicher Gebäude, Schulung und Aufklärung zu Umweltfragen im Rahmen von Natura 2000 in Kombination mit Internet-Foren zum Meinungsaustausch, Datenbanken und Online-Katalogen für die Erhaltung von biologische Ressourcen, die Bereitstellung von Beratungsdiensten, die Förderung von Erzeugergemeinschaften, die Verbesserung der Informatikkompetenzen (eskills) der Landbevölkerung usw. gefördert. Nationale und regionale Webportale für Netze zur Entwicklung des ländlichen Raums werden ebenfalls finanziert.



Drucksache 195/09

... Natura 2000



Drucksache 224/09

... – unter Hinweis auf das ökologische Netz besonderer Schutzgebiete der Europäischen Union, das Netz Natura 2000, das durch die beiden genannten Richtlinien geschaffen wurde,



Drucksache 228/09

... 152. betont, dass es bei gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und in Anerkenntnis der Schlüsselrolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, namentlich in den sensibelsten Gebieten wie den Berg- und Küstengebieten, unbedingt notwendig ist, auf EU-Ebene Maßnahmen zu ergreifen, um die biologische Vielfalt widerstandsfähig zu machen, indem das Netz Natura 2000 gestärkt wird und wirksame Anpassungsmaßnahmen in die Kohäsions-, die Landwirtschafts-, die Gewässer- und die Meerespolitik integriert werden;



Drucksache 282/09

... Natura 2000



Drucksache 278/09 (Beschluss)

... Es muss sichergestellt sein, dass neben den im Entwurf genannten Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Natura 2000-Bewirtschaftungsplänen (§ 32 Absatz 5) und Maßnahmen auf Grund der wasserwirtschaftlichen Maßnahmenprogramme auch Verpflichtungen zu Maßnahmen aus Gründen des Kohärenzausgleichs bei der Zulassung von Projekten im Wege der Ausnahme - § 34 Absatz 5 -, Erhalt der Funktion von Lebensstätten oder Festsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten - § 44 Absatz 5 Satz 2 bis 4 - gleichzeitig der Eingriffskompensation dienen können. Voraussetzung bleibt, dass sie nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 des Absatzes 2 tatsächlich zur Kompensation geeignet sind.



Drucksache 278/1/09

... "Natura 2000"



Drucksache 278/09A

... Netz "Natura 2000"



Drucksache 863/09

... Die Gewässer stellen einen wichtigen Bestandteil des europaweiten Naturschutznetzes NATURA 2000 dar und sind innerhalb von FFH-Gebieten geschützte Lebensraumtypen im Sinne der



Drucksache 281/09

... Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des



Drucksache 338/09

... • Leitlinien ausarbeiten und spezifische Workshops mit Interessenträgern und nationalen Behörden veranstalten, um zu einer besseren Kenntnis und Umsetzung ihrer wichtigsten umweltpolitischen Instrumente beizutragen. Vorrang werden dabei Leitlinien zur Aquakultur und zu Natura 2000 haben;



Drucksache 74/09

... m) über den Umfang der für die Durchführung der Artikel 3, 4 und 5 bereitgestellten innerstaatlichen Mittel, einschließlich finanzieller oder materieller Mittel oder Naturalien; und



Drucksache 15/09

... (2) Der Vorbereitung, der Errichtung und dem Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung werden die dem gemeinschaftsrechtlichen und innerstaatlichen Recht entsprechenden Anforderungen zugrunde gelegt, um schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Natur vorzubeugen und unvermeidlichen erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere im Hinblick auf das europäische Netz Natura 2000 angemessen zu begegnen.



Drucksache 334/09

... Den Auswirkungen des Klimawandels auf Lebensräume muss auch bei der Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten25 Rechnung getragen werden, um Konnektivität zwischen Naturgebieten und ihre Diversität zu gewährleisten und die Migration und das Überleben von Arten auch dann zu ermöglichen, wenn sich die klimatischen Bedingungen ändern. Es kann in Zukunft notwendig werden, durchlässige Landschaftsräume zu schaffen, um die Interkonnektivität von Naturgebieten zu verbessern.



Drucksache 780/09

... 4 EuGH, 28.4.1998, Rs. C-200/96, Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953; EuGH, 12.7.2005, verb. Rs. C-154 und 155/ 04, Alliance for Natural Health and others, Slg. 2005, I-6451.



Drucksache 278/09

... 8. Natura 2000-Gebiete Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete;



Drucksache 280/09A

... § 99 enthält nähere Regelungen zu den Ausgleichsansprüchen nach § 52 Absatz 5 und § 78 Absatz 5 Satz 2. Die Vorschrift bezweckt, wasserrechtliche Ausgleichstatbestände nunmehr bundesrechtlich grundsätzlich dem entschädigungsrechtlichen Rechtsfolgenregime zu unterwerfen. Die Gleichbehandlung im Rahmen dieses Abschnitts ist gerechtfertigt, weil sowohl der Entschädigungs- als auch der Ausgleichsanspruch auf angemessenen Ausgleich des Vermögensschadens gerichtet sind. Allerdings ist nach Satz 1 abweichend von § 96 Absatz 2 bis 4 im Hinblick auf die insofern nicht identische Interessenlage ein Ausgleich nicht durch Naturalrestitution, sondern in Geld zu leisten. Nach Satz 2 gelten für den Ausgleich im Übrigen weitgehend die Vorschriften über die Entschädigung entsprechend; eine behördliche Hinwirkung auf eine gütliche Einigung der Beteiligten ist anders als bei der Entschädigung (§ 98 Absatz 2) allerdings nicht vorgesehen.



Drucksache 507/09

... U. in der Erwägung, dass die zahlreichen im Zusammenhang mit dem Natura-2000-Netz eingereichten Petitionen nach wie vor zeigen, dass es eine große Herausforderung für die Union darstellt, dem Verlust an Biodiversität Einhalt zu gebieten, und dass die Habitatrichtlinie1 und die



Drucksache 380/08

... K. in der Erwägung, dass es in der Umgebung der Straße von Gibraltar durch das Netz Natura 2000 geschützte Gebiete gibt, wie etwa das Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse ES 6120012, bekannt als "



Drucksache 1/08

... Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER-VO) sind die Zahlungen für bestimmte, insbesondere flächenbezogene Maßnahmen der 2. Säule – ebenso wie die Direktzahlungen der 1. Säule – unmittelbar an die verbindlichen Anforderungen der Artikel 4 und 5 und der Anhänge III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (anderweitige Verpflichtungen / Cross Compliance) geknüpft. Konkret betroffen sind hiervon die Maßnahmen gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffern i - v sowie Buchstabe b Ziffern i, iv und v (insbesondere Ausgleichszulage, Agrarumwelt- und Natura-2000-Maßnahmen, Waldumweltmaßnahmen). Daher ist es notwendig, auch das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz, das derzeit nur die entsprechende Konkretisierung für die Direktzahlungen der 1. Säule enthält, zu diesem Zwecke anzupassen.



Drucksache 104/08

... (j) Nähe zu wertvollen natürlichen Ressourcen (einschließlich und insbesondere Natura2000-Gebiete nach den Richtlinien



Drucksache 185/08

... Allerdings unterscheiden sich solche Brände hinsichtlich ihrer Intensität und ihres geografischen Auftretens von Jahr zu Jahr. Im Schnitt verbrennen jährlich zwischen 450 und 600 000 Hektar und mitunter werden die Mitgliedstaaten von verheerenden Bränden heimgesucht die viermal mehr Flächen als im Jahresdurchschnitt verwüsten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Ereignisse nicht alle gefährdeten Mitgliedstaaten im selben Jahr oder zur selben Zeit im Sommer betreffen. Im Sommer 2003 traten die schlimmsten Brände im Südwesten der EU auf; am stärksten betroffen war Portugal, wo fast 5 % des nationalen Hoheitsgebiets verbrannten. Im Jahr 2007 verzeichnete Südosteuropa eine besonders schlimme Waldbrandsaison; mehr als 810 000 Hektar verbrannten, davon 68,2 % Waldland, 31 % Agrarland und 0,8 % Stadt- und Industriegebiete5. Von den 465 000 Hektar, die in den EU-Mittelmeerländern den Flammen zum Opfer fielen, befanden sich 21,9 % in Natura-2000-Schutzgebieten6.



Drucksache 10/08A

... , die nach dem 31.12.2004 in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder einem Vogelschutzgebiet im Meer errichtet worden sind. Der angestrebte Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wird damit auf naturschutzfachlich unbedenkliche Flächen kanalisiert. Naturschutzfachlicher Maßstab sind hierfür die europäischen Richtlinien zum Aufbau des Netzes Natura 2000. Dabei handelt es sich um die so genannte



Drucksache 399/08

... Durch die in Absatz 1 Satz 1 vorgesehene Regelung soll die bereits heute in zahlreichen Vereinssatzungen enthaltene Beschränkung der Haftung gegenüber dem Verein generell für alle Fälle ehrenamtlicher und unentgeltlicher Tätigkeit des Vorstandes übernommen und gesetzlich festgeschrieben werden. Das unentgeltlich tätige Vorstandsmitglied eines Vereins kann danach nur noch von dem Verein in Anspruch genommen werden, wenn es diesem vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden zugefügt hat. Unentgeltlich ist die Tätigkeit des Vorstandes immer dann, wenn sie von keiner Gegenleistung (weder in Form von Geld noch in Form von Naturalien) abhängig ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder wirtschaftliche Vorteil, den der Vorstand erhält, zur Verneinung der Unentgeltlichkeit führt. Wird an den Vereinsvorstand für seine Tätigkeit lediglich eine Aufwandsentschädigung in Form eines reinen Auslagenersatzes, insbesondere für Fahrtkosten, Schreib- und Portoauslagen, geleistet, so steht dies der Unentgeltlichkeit seiner Tätigkeit nicht entgegen. Die vorgeschlagene Haftungsbegrenzung gegenüber dem Verein greift unabhängig von dem durch den Verein verfolgten Zweck ein, also auch dann, wenn dieser keine gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verfolgt.



Drucksache 559/1/08

... Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete sind bereits auf Grund fachspezifischer naturschutzrechtlicher Regelungen so stark geschützt, dass in diesen Räumen die Verlegung von Höchstspannungsleitungen grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Für Landschaftsschutzgebiete ist aber grundsätzlich noch eine Querung per Freileitung möglich. Landschaftsschutzgebiete sind überwiegend sehr große und zusammenhängende Gebiete, bei denen die gesetzliche Voraussetzung eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes erfüllt ist.



Drucksache 367/08C

... Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08C




Anhang I
Verzeichnis der Stützungsregelungen

Anhang II
Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß Artikel 4 und 5

Anhang III
Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Artikel 6

Anhang IV
Nationale Nettoobergrenzen gemäß Artikel 8

Anhang V
Verzeichnis der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gemäß Artikel 9 Absatz 3

Anhang VI
Kompatible Stützungsregelungen gemäß Artikel 28

Anhang VII

A. Obst und Gemüse, Speisekartoffeln und Baumschulen

B. Wein Rodung

C. Wein Übertragung von Stützungsprogrammen

Anhang VIII
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Anhang IX

Anhang X
Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen in die Betriebsprämienregelung

3 I.

3 II.

3 III.

Anhang XI
Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen – Artikel 65

3 Trockenfutter

Qualitätsprämie für Hartweizen

3 Eiweißpflanzen

3 Reis

3 Schalenfrüchte

3 Langfaserflachs

Verarbeitungsbeihilfe für Kartoffelstärke

Beihilfe für Stärkekartoffeln

3 Olivenöl

Anhang XII
Obergrenzen für die Berechnung des Beihilfebetrags gemäß Artikel 84

Anhang XIII

Tabelle

Tabelle

Aanhang XIV Staatliche Beihilfen in Zypern

Aanhang XV Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 367/08D

... Mehrjährige Feld- und Uferrandstreifen Anlage/Pflege von Biotopen/Habitaten innerhalb und außerhalb von Natura-2000Gebieten Änderung der Flächennutzung (extensive Grünlandwirtschaft, Umwandlung von Ackerflächen in Weideland, langfristige Stilllegung) Pflege von ökologisch wertvollen mehrjährigen Gewächsen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08D




Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 320/2006

Artikel 13a
Staatliche Beihilfen

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006

Artikel 4
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Unterabschnitt II
Eröffnung und Aussetzung des Ankaufs

Artikel 11
Zeiträume der öffentlichen Intervention

Artikel 12
Eröffnung der öffentlichen Intervention

Artikel 13
Interventionshöchstmengen

Unterabschnitt III
Interventionspreise

Artikel 18
Interventionspreise

Artikel 34a
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Butter

Artikel 55
Quotensysteme

Abschnitt III
A Quoten für Kartoffelstärke

Artikel 84a
Quoten für die Kartoffelstärkeerzeugung

Unterabschnitt III
Kartoffelstärke

Artikel 95a
Prämie für Kartoffelstärke

Artikel 99
Beihilfe zur Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver als Futtermittel

Artikel 100
Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat

Artikel 119
Verwendung von Kasein und Kaseinat zur Käseherstellung

Artikel 180
Anwendung der Artikel 87, 88 und 89 EG-Vertrag

Artikel 5
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]/2008 [GMO Wein]

Artikel 7
Aufhebungen

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang Xa
Quoten für Kartoffelstärke gemäß Artikel 84a

Anhang III

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird wie folgt geändert:

Artikel 12a
Revision

Artikel 16a
Spezifische Vorhaben für bestimmte Prioritäten

Artikel 2

Anhang

Anhang II
Exemplarische Liste von Vorhabensarten für die Prioritäten nach Artikel 16a

Vorschlag

Einziger Artikel

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 309/08

... 9. bedauert, dass die Zielvorgabe bezüglich der Aufhörens des Verlusts an Artenvielfalt bis 2010 wahrscheinlich nicht erfüllt wird und dass die vorgeschlagenen Strategien zum Schutz der Meeresumwelt und des Bodens bis 2012 keine greifbaren umweltbezogenen Ergebnisse zeitigen werden; stellt fest, dass mehr getan werden muss um die Einbeziehung der auf Artenvielfalt bezogenen Politik in die übrigen Politikbereiche zu fördern, und weist darauf hin, dass das Vorhaben Natura 2000 und andere damit in engem Zusammenhang stehende prioritäre Aufgaben mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden müssen;



Drucksache 655/08

... 14 Urteil vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01 British American Tobacco and Imperial Tobacco [2002] Slg. I-11453, Randnrn. 60 und 61; Urteile vom 14. Dezember 2004 in der Rechtssache C-434/02 Arnold André [2004] Slg. I-11825, Randnr. 34 und in der Rechtssache C-210/03 Swedish Match [2004] Slg. I-11893, Randnr. 33; Urteil vom 12. Juli 2005 in den gemeinsamen Rechtssachen C154/04 und C-155/04 Alliance for Natural Health [2006] Slg. I-6451, Randnr. 32 und vom 6. Dezember 2005 in der Rechtssache C-66/04 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union [2005] Slg. I-10553, Randnr. 41.



Drucksache 1006/08

... und Natura 2000 im Bereich der Fischarten und Gewässerökosysteme zu gefährden;



Drucksache 588/08

... /EWG4, wobei die letztgenannten Richtlinien das Legislativpaket Natura 2000 bilden,



Drucksache 747/08

... Großstädte konzentrieren, sind die ländlichen Gebiete auch weiterhin ein wichtiger Teil der EU. Sie beherbergen die meisten natürlichen Ressourcen und Naturgebiete (Seen, Wälder, Natura-2000-Gebiete usw.) (Karte 6), verfügen über eine gute Luftqualität (Karte 7) und sind oft attraktive und sichere Wohnorte oder Ausflugsziele.



Drucksache 827/08

... ", eine Naturalobligation, ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis, eine Spende und was auch immer zugrunde liegen. Entscheidend ist nur, dass ein Geldbetrag seinen Besitzer mit Hilfe eines Dritten wechseln soll. Die einzelnen Tatbestände stehen dabei grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander, wobei das digitale Zahlungsgeschäft (Nummer 5) den unter den ersten vier Nummern zusammengefassten Tatbeständen insoweit vorgeht, dass ein Zahlungsinstitut, dessen gesamtes Zahlungsdienstgeschäft unter diesen Tatbestand fällt, kein Anfangskapital von mindestens 125 000 Euro, sondern nur ein Anfangskapital von 50 000 Euro nachweisen muss um nicht unter den Erlaubnisversagungsgrund des § 9 Nr. 3 dieses Gesetzes zu fallen.



Drucksache 800/08

... Natura 2000



Drucksache 5/08

... • Natura 2000 - Gebiete und an solche unmittelbar angrenzende Flächen



Drucksache 563/1/08

... Auf Grund der Rechtsprechung zum verstärkten Schutz europäischer Arten außerhalb von Natura 2000-Gebieten sind die Anforderungen an den Nachweis derartiger Arten gestiegen. Sollte der jeweiligen Planungsebene entsprechend ein größerer Bestand schützenswerter Arten bekannt sein, der die Realisierung eines Vorhabens auf weiteren Planungsebenen ausschließt oder gefährdet, muss dies bereits auf dieser Planungsebene berücksichtigt werden. Dies wird nur in besonderen Ausnahmefällen bei der Landesplanung der Fall sein, ist aber auf der Regionalplanungsebene durchaus vorstellbar.



Drucksache 957/08

... Signaturen, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen Es wird davon ausgegangen, dass die grenzüberschreitende Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) und von auf qualifizierten Zertifikaten beruhenden fortgeschrittenen elektronischen Signaturen (AEC-QC) relativ schnell verbessert werden kann12. Beide Signaturarten haben aufgrund der E-Signatur-Richtlinie einen eindeutigen rechtlichen Status, der insbesondere die Vermutung der Gleichwertigkeit mit einer handschriftlichen Unterschrift für die QES und die rechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung qualifizierter Zertifikate umfasst. Darüber hinaus liegen bereits erhebliche Arbeitsergebnisse auf dem Gebiet der Normung beider Signaturarten (QES und AES-QC) vor.



Drucksache 397/08

... 19. weist nachdrücklich auf die Vorteile der Einrichtung eines Netzes geschützter Meeresgebiete im Rahmen des NATURA 2000-Netzes hin und ist der Auffassung, dass eine solche Maßnahme positive Auswirkungen auf die überfischten Bestände haben wird legt den Mitgliedstaaten nahe, alle Möglichkeiten zu nutzen, die sich durch die meeresbezogenen Komponenten des NATURA 2000-Netzes bieten;



Drucksache 713/08

... b) Signaturanwendung



Drucksache 399/08 (Beschluss)

... Durch die in Absatz 1 Satz 1 vorgesehene Regelung soll die bereits heute in zahlreichen Vereinssatzungen enthaltene Beschränkung der Haftung gegenüber dem Verein generell für alle Fälle ehrenamtlicher und unentgeltlicher Tätigkeit des Vorstandes übernommen und gesetzlich festgeschrieben werden. Das unentgeltlich tätige Vorstandsmitglied eines Vereins kann danach wegen der Verletzung einer Vorstandspflicht nur noch von dem Verein in Anspruch genommen werden, wenn es diesem vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden zugefügt hat. Unentgeltlich ist die Tätigkeit des Vorstandes immer dann, wenn sie von keiner Gegenleistung (weder in Form von Geld noch in Form von Naturalien) abhängig ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder wirtschaftliche Vorteil, den der Vorstand erhält, zur Verneinung der Unentgeltlichkeit führt. Wird an den Vereinsvorstand für seine Tätigkeit lediglich eine Aufwandsentschädigung in Form eines reinen Auslagenersatzes, insbesondere für Fahrtkosten, Schreib- und Portoauslagen, geleistet, so steht dies der Unentgeltlichkeit seiner Tätigkeit nicht entgegen. Die vorgeschlagene Haftungsbegrenzung gegenüber dem Verein greift unabhängig von dem durch den Verein verfolgten Zweck ein, also auch dann, wenn dieser keine gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verfolgt.



Drucksache 112/07 (Beschluss)

... Der Grundsatz des Vorrangs der Naturalerfüllung vor der Vertragsliquidierung hat sich in der Praxis bewährt. Der Käufer kann sich nicht gleichsam aus Anlass eines Sachmangels von einem Vertrag lösen, den er unter Umständen bereut. Er kann nicht versuchen, nachträglich den Preis zu reduzieren, ohne ernsthaft an einer Nachbesserung/Ersatzlieferung interessiert zu sein.



Drucksache 123/07

... Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten durch derartige Vorhaben sind in aller Regel nicht zu erwarten, weswegen sie der Gesetzgeber bisher nicht einer Verträglichkeitsprüfung unterworfen hatte. Darüber hinaus wird für nach dem



Drucksache 446/07

... 13. betont, dass die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie in ganz erheblichem Maße zum Schutz der Artenvielfalt in der Europäischen Union beitragen; hält es für wichtig, dass das (gemäß der Habitatrichtlinie eingerichtete) Natura-2000-Netz zu Land und zu Wasser vervollständigt, effizient gemanagt und finanziell angemessen ausgestattet und bei der Raumplanung berücksichtigt wird und die Kohärenz, Belastbarkeit und Verbindungsmöglichkeiten des Netzes vor allem im Lichte des Klimawandels gestärkt werden;



Drucksache 947/07

... " im Natura 2000-Schutzgebiet Hohe Tatra und die Umweltverträglichkeit der Ostsee-Gaspipeline eingereicht hatten.



Drucksache 685/07

... B. in der Erwägung, dass insgesamt mehr als 700 000 Hektar Pflanzenbestand und Waldland, unter anderem Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse, die zum Netz Natura 2000 gehören, sowie andere ökologisch sehr wertvolle Gebiete – mit einer ökologischen Vernetzung der gesamten Region – durch die Feuer in Europa in diesem Sommer zerstört wurden, und dass Griechenland, Italien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Spanien (insbesondere die Kanarischen Inseln und die Provinz Castillón), die Ukraine, die Türkei und Albanien am schwersten davon betroffen waren,



Drucksache 768/07 (Beschluss)

... Natura 2000



Drucksache 68/07

... a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „und die nach § 2 des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes für die Naturalwertrente erforderliche Genehmigung erteilt ist“ gestrichen.



Drucksache 64/07

... und im Wege der Naturalrestitution unter Umständen auch aus Schadensersatzansprüchen ergeben. Eine Analogie zu § 1004 BGB wäre indes noch keine europarechtlich zulässige Umsetzung, da es hierzu keine gefestigte Rechtsprechung gibt was eine ausdrückliche Regelung erforderlich macht.



Drucksache 112/1/07

... Der Grundsatz des Vorrangs der Naturalerfüllung vor der Vertragsliquidierung hat sich in der Praxis bewährt. Der Käufer kann sich nicht gleichsam aus Anlass eines Sachmangels von einem Vertrag lösen, den er unter Umständen bereut. Er kann nicht versuchen, nachträglich den Preis zu reduzieren, ohne ernsthaft an einer Nachbesserung/Ersatzlieferung interessiert zu sein.



Drucksache 169/07

... 44. bedauert, dass der Schutz und der Erhalt der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union 2007 keine Priorität darstellen, und bestärkt die Kommission daher umso mehr darin, eine führende Rolle bei der Bewältigung der mit einem Verlust der biologischen Vielfalt verbundenen globalen Herausforderung zu übernehmen und gleichzeitig die ordnungsgemäße Verwaltung des Netzes NATURA 2000, insbesondere in Meeresregionen, sicherzustellen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/07




Prioritäten für 2007

Modernisierung der europäischen Wirtschaft

Forschung und Entwicklung

2 Binnenmarkt

Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa

2 Verbraucherschutz

Sicherheit der Bürger, Justiz und Migration

Sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energie

Europa lebenswerter machen

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Gesundheit

Landwirtschaft und Fischerei

Europa als Partner der Welt

2 Nachbarschaftspolitik

Stabilität und Demokratie in Südosteuropa

2 Russland

2 Entwicklungspolitik

Handelspolitik und WTO-Verhandlungen

2 ESVP

Bessere Rechtsetzung

2 Folgeabschätzungen

Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands

Verantwortungsvolle Haushaltsführung


 
 
 


Drucksache 682/07

... 8 Z. B. Natura 2000, das mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen errichtet wurde, sowie die Richtlinie



Drucksache 392/07

... und die nach § 2 des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes für die Naturalwertrente erforderliche Genehmigung erteilt ist



Drucksache 469/07

... Sicherung der Integrität, Kohärenz und des räumlichen Zusammenhangs des Natura 2000-Netzwerkes;



Drucksache 768/07

... aufgeführten Arten in die Anhänge der FFH–Richtlinie integriert und beide Richtlinien zu einer Natura 2000–Richtlinie zusammengefasst werden.



Drucksache 113/1/06

... "Vom Wegfall der Naturalrabatte wären auch die Krankenhausapotheken bzw. krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken betroffen, in denen Naturalrabatte bisher ein wichtiges Instrument für die kostengünstige Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser waren. Da zur Zeit nicht einzuschätzen ist, in welchem Umfang sich die Abschaffung der Naturalrabatte auf die Arzneimittelkosten im Krankenhaus auswirkt und eine Regelung zur Gegenfinanzierung im Gesetzentwurf nicht enthalten ist, sollte die Möglichkeit der Naturalrabatte für die Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser erhalten bleiben.



Drucksache 414/06

... " ist mithilfe einer speziellen Naturschutzpolitik vorgesehen (das sind beispielsweise Maßnahmen zum Schutz von bedrohten Arten oder zur Herstellung eines räumlichen Zusammenhangs zwischen den Natura-2000-Gebieten) sowie durch die Einbindung von Anforderungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in die Agrar- und Fischereipolitik sowie in andere Politikfelder.



Drucksache 414/1/06

... 12. Ergänzend weist der Bundesrat darauf hin, dass insbesondere auf Grund der Mittelkürzungen im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 in den für den Biodiversitätsschutz wichtigen Politikbereichen, noch nicht einmal die EU-Kofinanzierung von Natura-2000-Maßnahmen sichergestellt werden kann. Deshalb sehen die Länder keinen Spielraum für die Umschichtung von Mitteln zur Finanzierung der umfangreichen Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, die der Mitteilung und ihren Anhängen 1 und 2 zu entnehmen sind.



Drucksache 505/06

... In diesem Zusammenhang ist dafür zu sorgen, dass die Entwicklung des maritimen Verkehrs mit der Erhaltung der Umwelt (Beschränkungen aufgrund der EU-Rechtsvorschriften im Rahmen von Natura 2000 sowie der Vogel- und der Habitat-Richtlinie



Drucksache 678/1/06

... Aus dem Text der Umwelthaftungsrichtlinie selbst wird nicht klar, ob die natürlichen Lebensräume und Arten innerhalb der FFH- und EG-Vogelschutz-Richtlinie (Natura 2000-Richtlinien) gemeint sind. Bei einer systematischen Auslegung des Europarechts ist davon auszugehen, dass es sich nur um die natürlichen Lebensräume und Arten innerhalb der Natura 2000-Gebiete handeln kann. So ergibt sich z.B. aus dem dritten Erwägungsgrund der Umwelthaftungsrichtlinie eine Verflechtung der Umwelthaftungsrichtlinie mit den Natura 2000-Richtlinien. Die Natura 2000-Richtlinien sehen außerhalb der Natura 2000-Gebiete keine Schutzvorschriften für die Arten und Lebensraumtypen, für die Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden sollen, vor. Es wäre völlig systemwidrig, wenn die Haftung (nach dem Umweltschadensgesetz) weiter gehen würde als der Schutz (nach den Natura 2000-Richtlinien). Daher ist bei der Auslegung und Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht auch der schutzgebietsbezogene Ansatz der Natura 2000-Richtlinien zu berücksichtigen.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.