[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2305 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Netze"


⇒ Schnellwahl ⇒

0367/20
0212/20B
0164/20B
0451/20B
0011/20
0206/20
0212/20
0087/1/20
0070/20
0266/20
0451/1/20
0286/20
0242/20
0164/1/20
0455/20B
0456/20B
0186/20
0456/1/20
0051/20B
0164/20
0037/20
0136/1/20
0455/1/20
0286/20B
0509/20
0029/20
0028/20
0111/1/20
0268/20
0056/20
0255/20
0051/1/20
0097/20
0277/20
0156/20
0111/20B
0139/20
0087/20
0168/1/20
0188/20
0212/1/20
0055/20
0002/20
0136/20B
0001/20
0498/20
0392/20
0325/20
0380/19
0582/19
0521/19
0360/19B
0388/19B
0579/19
0598/19
0170/19
0005/19B
0047/1/19
0533/19
0013/1/19
0608/3/19
0033/19B
0121/19
0436/19B
0514/19B
0248/19
0067/19B
0346/19
0150/1/19
0005/1/19
0450/1/19
0047/19B
0150/3/19
0424/19
0521/1/19
0436/19
0143/19B
0263/19B
0011/19B
0096/19
0586/19
0541/1/19
0150/19
0584/19B
0581/19B
0281/1/19
0067/1/19
0655/1/19
0579/1/19
0138/19B
0382/19
0581/1/19
0157/19B
0495/19
0146/19
0385/19
0143/1/19
0138/1/19
0346/1/19
0168/19
0518/19
0272/19
0013/19B
0557/19
0346/19B
0581/2/19
0047/3/19
0401/19
0524/19
0128/19
0263/1/19
0432/19
0150/4/19
0522/19
0143/19
0157/1/19
0450/19
0388/19
0592/19
0385/19B
0584/19
0150/2/19
0150/19B
0592/19B
0514/19
0450/19B
0514/1/19
0442/1/18
0252/2/18
0506/18
0158/18
0305/1/18
0372/18B
0077/18B
0371/2/18
0107/18
0166/18B
0371/18
0402/1/18
0445/18
0170/18
0402/18
0166/2/18
0617/18
0371/18B
0116/18
0184/18
0506/1/18
0037/18B
0399/18
0391/18
0454/18
0614/1/18
0221/18
0107/18B
0077/18
0067/18
0548/18
0270/18B
0252/18
0181/18
0389/18B
0157/18
0630/18
0563/18
0228/1/18
0270/1/18
0137/18
0012/18B
0137/18B
0260/18
0614/18
0440/18
0045/18B
0224/18
0015/18
0012/1/18
0027/18
0353/18
0506/18B
0563/18B
0145/18
0626/18
0027/1/18
0252/18B
0173/18
0371/1/18
0145/18B
0016/18
0228/18B
0070/18
0027/2/18
0554/18
0245/18
0402/18B
0442/18
0166/1/18
0205/18B
0005/18
0626/18B
0045/1/18
0185/18
0077/1/18
0205/1/18
0252/1/18
0362/18
0442/18B
0504/1/18
0037/1/18
0218/18
0352/18
0639/18
0440/18B
0506/2/18
0667/17
0186/1/17
0073/2/17
0728/17
0757/17
0145/17B
0374/17
0073/3/17
0071/17B
0394/17
0709/17
0719/17
0429/17
0089/17B
0721/17
0107/17
0708/17
0090/17
0419/1/17
0189/1/17
0419/17B
0070/1/17
0538/17
0430/17
0152/17
0371/17
0004/17B
0643/17
0073/1/17
0728/17B
0186/2/17
0727/17B
0654/17
0004/17
0537/17
0107/17B
0347/17B
0071/1/17
0085/1/17
0168/1/17
0452/17
0276/17B
0343/17
0276/17
0537/17B
0643/17B
0419/17
0374/1/17
0187/17B
0243/17
0186/17B
0138/17
0004/1/17
0430/1/17
0428/17
0112/17
0073/4/17
0326/17
0713/17
0189/17B
0374/17B
0360/17
0357/17
0062/17
0731/17
0717/17
0696/17
0573/17
0073/17B
0089/1/17
0658/1/17
0187/1/17
0145/1/17
0661/17
0120/17
0347/17
0350/17
0387/17
0725/17
0276/1/17
0727/17
0436/3/17
0037/2/17
0227/17
0347/1/17
0606/16B
0566/1/16
0800/16B
0119/16B
0769/2/16
0193/16
0196/16
0371/16
0501/16B
0601/1/16
0073/16B
0769/16B
0533/16
0518/16
0364/16
0432/16B
0116/16
0619/16B
0073/16
0311/16B
0310/2/16
0208/16
0208/16B
0436/1/16
0332/16
0601/16B
0532/16
0277/16
0271/16
0809/16B
0811/16
0300/16
0296/1/16
0349/16
0538/1/16
0026/1/16
0073/1/16
0119/1/16
0537/1/16
0432/16
0501/1/16
0809/1/16
0430/1/16
0566/16B
0466/16B
0569/16
0126/16
0296/4/16
0194/16
0570/16
0436/16
0080/16
0074/16
0565/16
0432/1/16
0356/16
0079/16
0521/16
0534/16
0311/1/16
0436/16B
0216/16
0433/1/16
0287/16
0299/16
0537/16B
0748/16
0060/1/16
0739/1/16
0392/1/16
0310/16B
0296/16B
0738/1/16
0649/16
0138/16
0008/16
0309/1/16
0435/16
0482/16
0433/16
0564/16B
0071/1/16
0334/16
0745/16
0566/16
0612/1/16
0301/16
0371/2/16
0564/1/16
0769/1/16
0677/16
0279/16
0281/1/16
0191/16
0535/16
0137/16
0015/16
0538/16
0281/16
0606/1/16
0071/16B
0739/16B
0338/16B
0205/16
0612/16B
0701/16
0538/16B
0296/2/16
0045/16
0338/16
0044/1/16
0745/16B
0466/16
0440/16
0501/16
0653/16
0521/2/16
0335/16
0550/16
0044/16B
0349/1/16
0310/16
0201/16
0739/16
0521/16B
0060/16B
0060/16
0058/15B
0543/1/15
0595/15
0019/15
0145/1/15
0599/1/15
0326/15B
0414/15
0594/1/15
0088/15
0095/15
0319/15
0033/15
0542/15B
0511/15B
0129/15B
0367/15B
0543/15B
0553/15
0511/1/15
0129/1/15
0031/15B
0416/15
0595/1/15
0015/15
0024/15
0599/15B
0104/15
0367/1/15
0031/1/15
0498/15
0413/15B
0073/15B
0076/15
0481/15
0154/1/15
0440/15B
0284/15
0440/2/15
0509/15
0600/15B
0283/15
0326/1/15
0497/15
0365/1/15
0212/15B
0519/15
0252/15
0600/1/15
0476/15
0570/1/15
0191/15
0434/2/15
0500/15
0440/3/15
0144/15
0154/2/15
0540/15
0441/15B
0058/15
0046/15
0511/15
0058/1/15
0440/15
0594/15
0441/1/15
0145/3/15
0145/15B
0440/1/15
0071/15
0595/15B
0413/1/15
0365/15B
0102/15
0570/15B
0102/15B
0123/14B
0641/14B
0607/1/14
0583/14
0236/14
0327/1/14
0538/14B
0402/14
0327/14B
0538/1/14
0236/14B
0648/1/14
0100/14B
0541/14
0583/1/14
0252/14
0051/14B
0643/1/14
0580/14
0648/14B
0252/14B
0544/14B
0055/14
0293/1/14
0362/14
0643/14B
0276/14B
0583/14B
0544/1/14
0607/14B
0258/1/14
0100/1/14
0544/14
0243/14
0157/4/14
0558/14
0647/14
0236/1/14
0238/14
0084/14
0611/14
0258/14B
0400/14
0249/14
0016/14
0132/14
0331/1/14
0111/14
0243/14B
0543/14
0240/1/14
0570/1/14
0157/14B
0157/3/14
0276/14
0730/1/13
0389/1/13
0392/13
0333/13
0207/13
0193/13
0709/13
0470/13
0113/13
0286/13B
0363/13
0689/1/13
0212/13
0758/13
0041/13
0589/13
0683/13
0348/13B
0025/13B
0356/13
0092/13B
0363/13B
0516/13
0286/1/13
0519/13
0479/13
0674/13B
0312/13
0692/13
0389/13B
0654/13B
0440/13
0363/3/13
0447/2/13
0059/13
0603/1/13
0447/5/13
0199/13
0684/13
0184/13
0363/1/13
0125/13B
0654/1/13
0730/13B
0603/13B
0312/13B
0011/1/13
0321/13B
0321/13
0025/1/13
0062/13B
0398/1/13
0447/6/13
0092/13
0515/13
0062/13
0247/13
0187/13
0363/2/13
0689/13B
0060/13
0092/1/13
0064/1/13
0526/13
0348/13
0632/1/13
0697/13
0240/1/13
0471/13
0674/1/13
0447/13
0447/3/13
0603/13
0348/1/13
0188/13
0321/1/13
0721/13
0520/13
0048/13
0128/13
0447/4/13
0173/13
0233/13
0011/13B
0125/1/13
0559/13
0064/13B
0062/1/13
0668/13
0240/13B
0063/13
0632/13B
0568/12
0724/12
0092/12
0027/12
0474/1/12
0091/12
0363/12
0374/12
0160/12
0346/12
0257/2/12
0678/12
0390/12
0115/12B
0745/12
0819/2/12
0745/12B
0676/12
0557/12
0414/12
0170/12
0413/12
0508/12
0131/12
0725/12
0595/12
0257/12B
0520/12
0525/12
0531/1/12
0115/12
0740/12B
0346/1/12
0346/12B
0327/12
0004/12B
0131/12B
0581/1/12
0581/12
0819/12B
0295/12
0557/12B
0422/12
0476/12
0375/12
0720/12
0819/1/12
0176/12B
0224/12
0548/12
0538/12
0651/12
0016/12
0565/12
0190/12
0604/12
0175/12
0785/1/12
0107/12
0575/12
0086/12
0434/12
0692/12
0537/12
0313/12
0581/12B
0178/12
0797/12
0605/12
0573/12
0545/12
0559/2/12
0427/12
0176/1/12
0615/12
0345/12
0253/12
0004/1/12
0759/12
0447/12
0740/12
0264/12
0257/1/12
0785/12B
0531/12B
0252/12
0652/12
0458/3/12
0263/12
0214/12
0545/12B
0721/12
0242/12
0506/12
0488/12
0610/12
0820/12
0740/2/12
0077/12
0257/12
0740/3/12
0527/12
0487/12
0339/12
0195/12
0466/12
0021/12
0265/12
0520/2/12
0387/12
0557/1/12
0428/12X
0298/12
0244/12
0148/12
0338/12
0559/3/12
0577/12
0135/12
0745/1/12
0746/12
0093/12
0374/12B
0520/4/12
0761/12
0549/12
0520/3/12
0757/12
0222/12
0681/12
0819/12
0599/12
0657/11
0739/1/11
0629/11B
0340/4/11
0462/2/11
0392/1/11
0113/11B
0342/7/11
0854/4/11
0629/1/11
0342/11
0342/3/11
0343/11B
0819/1/11
0407/11
0459/11
0854/11
0390/11
0413/1/11
0344/11B
0836/11
0820/11
0129/11
0371/11
0035/11
0631/11
0131/11
0577/11
0342/2/11
0086/11
0739/11
0542/11
0552/11
0590/1/11
0114/11
0653/1/11
0368/11
0129/11B
0141/11
0453/11
0822/11
0191/11
0342/9/11
0214/11
0393/11
0050/11
0032/11
0255/11
0157/11
0179/1/11
0854/11B
0873/11
0280/11
0201/1/11
0799/11
0650/1/11
0179/11B
0217/1/11
0632/11B
0214/11B
0143/11B
0774/11B
0805/11
0650/11B
0653/11B
0186/1/11
0831/1/11
0055/1/11
0854/8/11
0850/11
0857/11
0395/11
0177/11
0343/3/11
0319/11
0834/1/11
0121/11
0650/11
0201/11B
0650/2/11
0525/11
0809/11
0216/11
0877/11
0237/11
0394/1/11
0555/11
0058/11
0309/11
0395/1/11
0055/11B
0214/1/11
0527/11
0319/1/11
0772/11
0143/11
0050/2/11
0310/11
0639/11
0788/11
0831/11B
0050/11B
0264/11
0158/11
0788/11B
0789/11
0785/11
0129/1/11
0032/1/11
0142/11
0159/11
0399/11B
0342/11B
0687/11
0123/11
0720/11
0838/11
0343/1/11
0344/1/11
0774/1/11
0395/2/11
0854/1/11
0834/11B
0722/11
0650/3/11
0129/6/11
0463/2/11
0367/11
0054/11
0867/11
0814/11
0232/11
0007/11B
0143/1/11
0819/2/11
0309/3/11
0831/11
0662/11
0319/11B
0394/2/11
0810/11
0179/11
0217/11B
0306/11
0341/11B
0413/11B
0045/11
0814/11B
0580/11
0655/11
0113/11
0723/11
0050/1/11
0186/11
0011/11
0347/11
0869/11
0590/11
0342/1/11
0027/11
0819/11B
0642/1/11
0348/11
0635/11
0007/1/11
0814/1/11
0031/11
0093/11
0632/1/11
0459/11B
0394/11
0685/1/11
0708/11
0037/11
0395/11B
0874/2/11
0073/11
0342/4/11
0176/11
0342/6/11
0459/1/11
0804/11
0739/11B
0190/11
0874/11
0878/11
0340/11B
0378/11B
0278/11
0399/11
0349/11
0342/8/11
0774/11
0394/11B
0819/11
0667/11
0340/11
0305/11
0113/1/11
0096/11
0342/5/11
0642/11B
0379/11
0140/11
0614/11B
0395/4/11
0832/11
0661/10
0616/10
0267/10
0438/1/10
0680/6/10
0334/10
0170/10
0692/10
0810/10B
0810/10
0707/10
0193/10
0175/10
0029/10
0667/2/10
0280/10
0064/10
0306/10
0857/10
0680/4/10
0553/10B
0064/10B
0553/10
0565/10
0104/10B
0686/10
0278/10B
0506/10
0104/10
0667/10
0647/1/10
0341/10
0667/10B
0482/10
0184/10
0738/10
0278/1/10
0029/10B
0857/1/10
0188/1/10
0738/10B
0509/10
0774/10
0259/10B
0188/10B
0629/10
0813/1/10
0701/10
0284/10
0312/10
0810/1/10
0839/10
0797/1/10
0679/10
0868/1/10
0490/10B
0007/10
0438/10
0188/10
0223/10
0141/10
0601/10
0181/10
0500/10B
0278/10
0329/10
0694/10
0444/10
0462/10
0698/10
0129/10
0751/10
0698/10B
0425/10
0231/10
0813/10B
0100/10
0260/10
0235/10
0060/10
0642/10
0484/10B
0185/10
0312/10B
0566/10B
0857/10B
0490/10
0029/1/10
0133/10
0247/10B
0693/10
0802/10
0698/1/10
0312/1/10
0281/10
0561/10
0740/10
0530/10
0264/10
0657/10
0824/10
0500/1/10
0439/10
0868/10
0772/10
0781/10
0633/10
0075/10
0426/10
0738/1/10
0104/1/10
0868/10B
0829/10
0490/1/10
0413/10
0834/10
0180/1/10
0667/1/10
0813/10
0422/10
0220/10
0247/10
0117/10
0566/1/10
0259/2/10
0438/10B
0647/10B
0440/10
0428/10
0246/10
0497/10
0812/10
0057/10
0113/10
0805/10
0511/10
0680/10B
0177/10
0545/10
0043/10
0780/10
0282/1/09
0704/09
0117/09
0501/09
0026/09
0647/09
0221/09
0706/1/09
0728/09
0617/1/09
0479/09
0673/09
0195/09
0095/09
0728/09B
0394/09
0280/1/09
0263/09
0252/09
0020/09
0298/09
0107/09
0224/09
0105/09
0604/09
0756/09
0770/09
0195/2/09
0228/09
0240/09
0616/09B
0316/09
0888/09
0675/09
0216/09
0022/09
0299/09
0488/09
0133/09
0452/1/09
0756/1/09
0094/09
0225/09
0652/09
0496/09
0173/09
0275/09
0626/09
0175/09
0399/1/09
0132/09
0577/09
0280/09B
0846/09
0348/09
0180/1/09
0232/09
0308/09
0282/09
0828/09
0804/1/09
0155/1/09
0054/09
0603/09B
0413/09
0311/09
0220/1/09
0478/09
0130/1/09
0394/1/09
0237/09
0499/09
0062/09B
0312/09
0278/09B
0833/09
0503/09
0656/09
0797/09
0872/09
0250/09
0430/09
0017/09B
0460/09B
0616/1/09
0278/1/09
0664/09
0426/09
0394/09B
0381/09
0339/09
0665/09
0278/09A
0756/09B
0226/09
0174/09
0313/09
0616/09
0910/09
0706/09B
0272/09
0740/09
0021/09
0035/09
0739/09
0003/09
0059/09
0335/09
0412/09
0102/09
0863/09
0620/09B
0411/09
0703/09
0204/1/09
0604/09B
0706/09
0745/09
0804/09
0309/09
0015/09
0603/09
0410/09
0791/09
0334/09
0195/09B
0532/09
0248/09
0154/09
0683/09
0116/09
0804/09B
0024/09
0731/09
0434/09
0130/09
0827/09
0166/09
0322/09
0620/09
0137/09
0044/09
0758/09
0278/09
0655/09
0460/09
0191/09
0099/09
0017/1/09
0149/09
0603/1/09
0490/09
0185/09
0128/09
0911/09
0522/09
0738/09
0062/1/09
0220/09B
0130/09B
0606/09
0262/09
0155/09
0619/09
0114/09
0399/09B
0696/09
0135/09
0620/1/09
0549/09
0217/09
0806/09
0310/09
0452/09B
0428/09
0361/09
0389/09
0331/09
0491/09
0227/09
0103/09
0062/09
0414/09
0824/09
0204/09
0294/09
0255/09
0563/08
0763/08
0174/08
0009/1/08
0335/08B
0688/08
0973/1/08
0841/08
0200/08
0936/08
0487/08
0166/1/08
0692/08
0315/08B
0487/08B
0560/08
0478/08
0116/08
0420/1/08
0684/08
0846/1/08
0047/08
0554/08
0319/1/08
0556/08
0524/08
0012/08
0394/08
0401/08
0881/08
0196/08
0104/08
0185/08
0116/08B
0951/08
0913/1/08
0014/08B
0304/08B
0419/08
0012/3/08
0512/08
0185/1/08
0679/08
0185/08B
0249/08
0145/08
0308/08
0997/1/08
0717/1/08
0520/08
0014/1/08
0914/08
0454/08
0058/08
0855/08
0010/08A
0555/08
0846/08
0997/08B
0334/08
0687/08
0801/08
0365/08
0996/08
0420/08B
0559/1/08
0097/08
0568/1/08
0537/08
0858/08
0806/08
0319/08B
0487/1/08
0716/08
0319/08
0732/08
0453/08
0024/08B
0716/08B
0906/08
0559/08
0820/08
0561/08B
0335/1/08
0559/3/08
0166/08
0010/08B
0681/08
0315/08
0965/08
0952/08
0561/08
0014/08
0104/1/08
0192/08
0228/08
0483/08
0466/08
0024/2/08
0320/08
0591/08
0958/08
0959/08
0554/1/08
0492/08
0883/08
0588/08
0717/08
0260/08
0870/08
0304/08
0930/08
0116/1/08
0973/08B
0722/08
0605/08
0846/08B
0431/08
0403/08
0026/08
0009/08
0520/08B
0012/1/08
0009/08B
0747/08
0642/08
0311/08
0229/08
0420/08
0010/08C
0261/08
0493/08
0166/08B
0827/08
0805/08
0831/08
0800/08
0773/08
0964/08
0745/08
0230/08
0024/1/08
0717/08B
0105/08
0559/2/08
0349/08
0194/08
0819/08
0506/08
0637/1/08
0156/08
0967/08
0376/08
0913/08
0024/08
0310/08
0913/08B
0104/08B
0581/08
0716/1/08
0510/08
0539/08
0814/08
0561/1/08
0568/08B
0012/08B
0743/08
0769/08
0892/08
0783/08
1004/08
0088/08
0195/08
0978/08
0418/08
0664/08
0997/08
0715/08
0811/08
0397/08
0224/08
0135/08
0713/08
0520/1/08
0879/08
0374/08
0112/08
0012/2/08
0010/08
0010/1/08
1000/08
0559/08B
0554/08B
0482/08
0568/08
0555/2/07
0109/07
0714/07
0258/07
0283/07
0923/07
0431/07
0222/07
0863/07B
0862/07B
0334/07
0861/07
0433/07
0100/07
0621/07
0718/07
0674/07
0138/07
0680/07
0524/07
0390/07
0432/07
0446/07
0621/1/07
0119/07
0731/07
0913/07
0704/07
0680/1/07
0862/1/07
0675/07
0268/07
0040/07
0863/1/07
0417/2/07
0259/07
0417/1/07
0448/07
0777/07
0377/07
0666/07
0040/07B
0533/07
0861/1/07
0230/07
0488/07
0066/07
0681/07
0075/07
0824/07
0241/1/07
0694/07
0775/07
0461/07
0409/07
0253/07
0504/07
0512/07
0263/07
0678/07
0521/07
0257/07
0776/07
0864/07
0417/07B
0412/07
0040/1/07
0436/07
0719/07
0529/07
0080/1/07
0275/07B
0861/07B
0305/07
0646/07
0306/07
0181/07
0798/07
0251/07
0865/1/07
0415/07
0419/07
0197/07
0673/1/07
0252/07
0241/07B
0673/07B
0865/07
0735/07
0616/07
0714/07B
0618/07
0863/07
0555/07B
0278/1/07
0169/07
0555/1/07
0898/07
0612/07
0929/07
0241/07
0862/07
0090/07
0680/07B
0275/1/07
0500/07
0778/07
0621/07B
0278/07B
0729/07
0693/07
0440/07
0023/07
0595/07
0946/07
0657/07B
0134/07
0825/07
0865/07B
0408/07
0489/07
0682/07
0454/07
0403/07
0136/07
0604/07
0714/1/07
0282/07
0457/07
0502/07
0080/07B
0690/07
0175/07
0679/07
0325/07
0139/07
0417/07
0469/07
0657/2/07
0080/07
0254/07
0919/07
0792/07
0681/1/07
0166/07
0555/07
0496/07
0852/07
0278/07
0275/07
0731/1/07
0673/07
0022/07
0681/07B
0456/07
0295/07
0629/07
0591/07
0016/07
0331/06
0256/06
0172/06B
0030/1/06
0414/06
0910/1/06
0499/06
0247/06
0414/1/06
0172/1/06
0938/06
0723/06B
0376/06
0505/06
0121/06
0533/06
0359/06B
0626/06B
0254/06
0223/06
0306/06B
0597/06
0556/06
0054/06
0385/06
0149/06
0414/2/06
0886/06
0929/06
0500/06
0723/1/06
0626/3/06
0928/06
0735/06
0359/06
0886/1/06
0454/06
0004/06
0701/06
0834/06
0764/06
0499/1/06
0172/06
0085/06
0754/1/06
0246/06
0901/06
0736/06
0537/06
0866/06
0750/06
0220/06
0626/06
0723/06
0325/06
0865/06
0764/5/06
0455/06
0138/06
0688/06
0505/06B
0457/06
0258/06
0414/06B
0507/06
0427/06
0827/06
0800/06
0005/06
0456/06
0261/06
0306/1/06
0509/06
0804/06
0947/06
0910/06
0320/06
0680/06
0512/06B
0512/06
0058/1/06
0128/06
0764/06B
0654/06
0305/06
0452/06
0058/06B
0924/06
0009/06
0257/06
0793/06
0448/06
0556/06B
0413/06
0387/06
0545/1/06
0623/06
0512/1/06
0796/06
0359/1/06
0499/06B
0030/06
0102/06
0363/06
0030/06B
0207/06
0556/1/06
0141/06
0176/06
0894/06
0143/06
0754/06B
0745/06
0755/06
0367/06
0306/06
0485/06
0886/06B
0705/06
0219/06
0948/05
0852/05
0606/05
0588/1/05
0431/05
0900/05
0351/05
0025/05
0765/05
0350/05
0870/05
0093/05
0396/05
0142/05
0605/05
0582/05
0213/05B
0807/05
0252/05
0849/05
0408/05
0829/05
0006/05
0247/1/05
0438/05
0248/05
0909/05
0518/05
0285/05
0263/05
0286/1/05
0580/05
0796/05
0896/05
0267/05
0244/05B
0706/05
0275/1/05
0312/05
0932/05
0246/05
0261/05
0464/05
0710/1/05
0288/05
0202/05
0733/05
0022/05
0364/05
0091/05
0872/05
0851/05
0911/05
0783/05
0286/05B
0210/05
0247/05
0519/1/05
0249/05
0729/05
0727/05
0914/1/05
0428/05
0746/05
0273/1/05
0594/05
0873/05
0725/05
0213/05
0640/05
0896/05B
0273/05B
0318/05
0946/05
0642/05
0245/05
0244/05
0670/05
0728/05
0519/05B
0271/05
0218/05
0244/1/05
0245/05B
0110/05
0054/05
0588/05
0354/05
0275/05B
0572/05
0723/05
0896/1/05
0352/05
0287/05
0168/05
0246/1/05
0914/05B
0836/05
0788/05
0363/05
0332/05
0595/05
0509/05
0769/05
0884/05
0316/05
0820/05
0569/05
0568/05
0498/05
0914/05
0817/05
0726/05
0631/05
0092/05
0248/05B
0575/05
0567/05
0692/05
0674/05
0137/05
0731/05
0898/05
0082/05
0913/05
0622/05
0211/05
0423/05
0270/05
0154/05
0221/05
0588/05B
0052/05
0883/05
0246/05B
0210/1/05
0723/1/05
0576/05
0910/05
0107/05
0245/1/05
0846/05
0723/05B
0275/05
0247/05B
0581/05
0508/05
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0569/04
0955/1/04
0571/04B
0618/04
0269/3/04
0525/04
0994/04
0662/04
0803/04
0807/04
0361/04
0929/04
0724/1/04
0983/04
0806/04
0406/04
0466/04
0622/04
0912/04
0805/04
0576/04
0720/04
0891/04
0860/04
0892/04
0280/04
0408/04
0232/04
0907/04
0578/04
0907/1/04
0918/04
0571/04
0380/04
0783/04
0269/2/04
0891/1/04
0891/04B
0955/04
0955/04B
0955/2/04
0068/1/04
0725/04
0709/04
0283/04
0613/04
0441/04
0724/04
0068/04B
0915/04
1013/04
0269/1/04
0269/04B
0907/04B
0244/03
0450/03
0332/03B
0649/03
0715/03
0849/03
Drucksache 566/1/16

... 7. Der Bundesrat kann grundsätzlich nachvollziehen, dass die Kommission den Anwendungsbereich der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf IPTV-Weiterverbreitungsdienste und andere Weiterverbreitungsdienste, die über "geschlossene" elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden, begrenzen möchte. Dies hält die Auswirkungen auf die Rechteinhaber geringer als bei einer Erstreckung auch auf andere Dienste des "offenen Internets" und auf Over-the-top-Weiterverbreitungsdienste, sofern sie für eine bestimmte Anzahl an Nutzern bereitgestellt werden. Die Kommission selbst geht in ihrem Vorschlag davon aus, dass bei einer solchen Erstreckung des Anwendungsbereichs das Risiko bestünde, dass die exklusiven Online-Rechte und Vertriebsstrategien der Rechteinhaber ausgehöhlt und damit die Lizenzeinnahmen schrumpfen würden. Diese Nachteile für die Rechteinhaber sind aus Sicht des Bundesrates tatsächlich zu vermeiden.



Drucksache 800/16 (Beschluss)

... Die Eisenbahninfrastrukturen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen sind derzeit als Netze des Regionalverkehrs im Sinne des § 2 Absatz 19 des Allgemeinen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5a Absatz 1 Satz 2 AEG Nummer 4 § 5b Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 AEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5b Absatz 7 AEG


 
 
 


Drucksache 119/16 (Beschluss)

... Eine KWK erzeugt jedoch - technisch bedingt - auch Strom. Dieser wird, sofern er nicht für die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes selbst verbraucht wird, in öffentliche Netze eingespeist oder an die Mieter geliefert. Die Erzeugung und Lieferung von Strom stellt eine eigenständige, nicht zu den Obliegenheiten des Wohnungsunternehmens zählende gewerbliche Tätigkeit dar, die nicht von § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG als begünstigte oder nicht kürzungsschädliche Tätigkeit erfasst wird, obwohl der Strom als zwangsläufiges Nebenprodukt anfällt. Damit führt das Betreiben einer an sich notwendigen und für sich genommen begünstigungsunschädlichen Anlage technisch bedingt zur Versagung der erweiterten Kürzung. Dies dürfte in der Praxis dazu führen, dass die Technologie regelmäßig nicht installiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

5. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 20 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

10. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

11. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

12. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

13. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

14. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

15. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 1

20. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

21. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

22. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

23. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

25. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG Artikel 8 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

26. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

27. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

28. Zu Artikel 5 § 5 FVG

29. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

30. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 769/2/16

... b) Der Bundesrat nimmt das Anliegen des Bundes zur Kenntnis, in großem Umfang private Investitionen auf Projektebene mit der Maßgabe größerer Wirtschaftlichkeit mobilisieren zu wollen. Hierfür soll der Bund mit dem Gesetz ermächtigt werden, durch die Änderung des Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes ÖPP-Projekte an private Investoren zu vergeben. Zur Sicherung des staatlichen Einflusses darf die Einbeziehung Privater grundsätzlich hinsichtlich Bau oder Betrieb nicht für das Gesamtnetz oder Teilnetze der Bundesautobahnen oder der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs erfolgen, eine Laufzeit von 30 Jahren nicht überschreiten und muss der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit verpflichtet sein. Zulässig sind daher nur projektbezogene, auf einzelne Streckenabschnitte beschränkte ÖPPMaßnahmen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Dies entspricht etwa dem Umfang seitheriger ÖPP-Projekte. Entsprechende Regelungen sind festzulegen.



Drucksache 193/16

... Mit Hilfe der Cloud wird es zudem immer einfacher, diese Daten zu nutzen. Die Cloud besteht sozusagen aus drei miteinander verknüpften Elementen: den Dateninfrastrukturen, die Daten speichern und verwalten, den Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen, die Daten weiterleiten, und den immer leistungsstärkeren Computern, die für die Verarbeitung der Daten genutzt werden können. Die Fähigkeit, diese Big Data auszuwerten und zu nutzen, hat Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Gesellschaft und eröffnet neue Möglichkeiten für bedeutende wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen. Eine Schlüsselrolle spielen hierbei die Entwicklungen in der Forschung, die sich rasant auf die so genannte Offene Wissenschaft zubewegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 196/16

... Die Maßnahmen der EU21 zur Unterstützung solcher Kompetenzzentren haben gezeigt, dass diese nicht nur zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bereits bestehender Unternehmen - vor allem von KMU und MidCap-Unternehmen - beitragen, sondern auch zu Unternehmensneugründungen im Bereich neue digitale Produkte und Dienstleistungen. Dies ist auch der Fall bei Netzen für Startup-Beschleuniger, z.B. die Initiativen Startup Europe und FIWARE. Die Kommission ist bestrebt, in den kommenden fünf Jahren 500 Mio. EUR aus den Mitteln des Programms Horizont 2020 für diese Maßnahmen einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 371/16

... "(24) Eigenständige Schienennetze im Sinne dieses Gesetzes sind die Schienennetze der nichtbundeseigenen Eisenbahnen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/16




§ 33
Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen

§ 37
Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags

§ 81
Befristungen


 
 
 


Drucksache 501/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat spricht sich unter dem Eindruck weltweit steigender Flüchtlingszahlen ausdrücklich dafür aus, dass unionsweit sichere und legale Wege in die EU für Personen geschaffen werden, die internationalen Schutz benötigen. Dies ist ein wirksames Mittel, irreguläre Migrationsbewegungen über gefährliche Fluchtrouten und die Ausbeutung durch Schleusernetze einzudämmen und so Menschenleben zu retten.



Drucksache 601/1/16

... Der Erhalt eines flächendeckenden Netzes an öffentlichen Apotheken ist für die sichere, schnelle und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu allen Zeiten erforderlich. Der Versandhandel kann öffentliche Apotheken nicht ersetzen. Viele der Dienstleistungspflichten aus dem gesetzlichen Versorgungsauftrag an die öffentlichen Apotheken kann der Versandhandel nicht erfüllen: Persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung, Arzneimittelherstellung (Rezepturen, Defekturen) auch in Notfällen und bei Epidemien können nur von einer öffentlichen Apotheke vor Ort erbracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 73/16 (Beschluss)

... auf erneuerbare Energiequellen neue Anforderungen an die örtlichen Verteilernetze. Denn sie müssen zunehmend Schwankungen in der Stromerzeugung einschließlich der damit verbundenen Netzbelastungen verkraften. Die herkömmlich betriebenen Energienetze müssen zukünftig "intelligent" betrieben, die einzelnen Energienetze spartenübergreifend kombiniert und die Umwandlung (z.B. "PowertoHeat" und "Powerto-Gas") und Speicherung von Energien ermöglicht werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind neue Konzepte zu entwickeln und erhebliche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Energieverteilnetze erforderlich. Diese Investitionsentscheidungen, die Rechtsklarheit und -sicherheit voraussetzen, sind jetzt - noch in dieser Dekade - zu treffen, zumal in sehr vielen Gemeinden die Konzessionen für die Energienetze abgelaufen und neu zu vergeben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG


 
 
 


Drucksache 769/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat nimmt das Anliegen des Bundes zur Kenntnis, in großem Umfang private Investitionen auf Projektebene mit der Maßgabe größerer Wirtschaftlichkeit mobilisieren zu wollen. Hierfür soll der Bund mit dem Gesetz ermächtigt werden, durch die Änderung des Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes ÖPP-Projekte an private Investoren zu vergeben. Zur Sicherung des staatlichen Einflusses darf die Einbeziehung Privater grundsätzlich hinsichtlich Bau oder Betrieb nicht für das Gesamtnetz oder Teilnetze der Bundesautobahnen oder der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs erfolgen, eine Laufzeit von 30 Jahren nicht überschreiten und muss der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit verpflichtet sein. Entsprechende Regelungen sind festzulegen.



Drucksache 533/16

... , Kommunikationsnetze, Wettbewerb, Umwelt, Finanzdienstleistungen, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Binnenmarkt, Steuern und Statistik.



Drucksache 518/16

... - Gesteigerte Zusätzlichkeit, da die Auswahlkriterien verlangen, dass die Vorhaben im Rahmen des EFSI ein eindeutig ermitteltes Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen ausgleichen. Der Vorschlag enthält auch eine detailliertere Definition von Zusätzlichkeit, und bei Vorhaben im Rahmen des Finanzierungsfensters "Infrastruktur und Innovation" zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten gilt das Kriterium der Zusätzlichkeit angesichts ihrer Schwierigkeit und des hohen Mehrwerts für die Union als erfüllt. - Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Vorhaben, die einen Beitrag zur Erreichung der auf der COP 21 vereinbarten ehrgeizigen Ziele der EU leisten. Auch vorrangige Projekte in den Bereichen Energieverbundnetze und Energieeffizienz werden vermehrt gefördert. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass EFSI-Förderungen für Autobahnen vermieden werden sollten, außer sie dienen der Unterstützung privater Investitionen in die Verkehrssektoren der Kohäsionsländer oder in grenzüberschreitenden Verkehrsprojekten unter Beteiligung mindestens eines Kohäsionslands. Der Vorschlag sieht auch die explizite Einbeziehung von Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in die allgemeinen Ziele vor, die für eine Unterstützung durch den EFSI in Frage kommen. Aufgrund der außergewöhnlichen Nachfrage nach Finanzierungen für KMU im Rahmen des EFSI wird zudem ein größerer Anteil der Finanzierung an KMU gerichtet werden. 40 % der Erhöhung der Risikoübernahmekapazität des EFSI sollte darauf ausgerichtet werden, den Zugang von KMU zu Finanzierungen auszuweiten.



Drucksache 364/16

... 1:1 um. Ergänzende Regelungen zur Überprüfung der Qualitätskontrollsysteme der Messnetze durch die nationalen Referenzlaboratorien sollen gewährleisten, dass die eingesetzten Messgeräte dauerhaft genau messen. Zudem werden Kriterien für die kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen präzisiert sowie Verweise auf Referenzmethoden aktualisiert. Ferner wird durch die Novelle dem Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission 6201/14/ENVI zur Umsetzung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 432/16 (Beschluss)

... in die Supply-Chain sowie zu dynamischen und flexiblen Transportnetzen. So können nach Ansicht des Bunderates intermodale Logistikprozesse für die Herausforderungen des industriellen Wandels hin zu Industrie 4.0 durch Synchronmodalität vorbereitet werden.



Drucksache 116/16

... Das Handeln auf EU-Ebene spiegelt die Gründungsprinzipien der Union wider und basiert auf der Überzeugung, dass wirtschaftliche Entwicklungen in wachsenden sozialen Fortschritt und größeren sozialen Zusammenhalt münden sollten und dass die Sozialpolitik nicht nur angemessene Sicherheitsnetze in Einklang mit den europäischen Werten gewährleisten, sondern auch als produktiver Faktor betrachtet werden sollte, der Ungleichheiten abbaut, die Schaffung von Arbeitsplätzen maximiert und die Entfaltung des europäischen Humankapitals ermöglicht. Diese Überzeugung lässt sich durch Daten zur Leistung im Beschäftigungs- und Sozialbereich untermauern. Die Mitgliedstaaten mit den besten wirtschaftlichen Ergebnissen haben ehrgeizigere und effizientere sozialpolitische Strategien entwickelt, nicht nur im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern als ein Kernelement ihres Wachstumsmodells. Der Schlüssel hierfür liegt in der Ausgestaltung von Wohlfahrtssystemen und Arbeitsmarktstrukturen, die ihren Aufgaben gerecht werden und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen.



Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Nicht zuletzt im Entwurf des Klimaschutzplans der Bundesregierung (Stand: 6. September 2016) wird zu Recht die besondere Rolle des Eigenverbrauchs für den Ressourcenschutz und die Erreichung der Klimaziele betont. Anlagen, die nicht den gesamten erzeugten Strom in ein Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen (sogenannte Eigenversorgungsanlagen), genießen daher weitgehende Privilegierungen hinsichtlich der Pflicht zur Zahlung von Umlagen (sie zahlen zum Beispiel keine oder eine reduzierte EEG-Umlage und in der Regel keine Netzentgelte). KWK-Anlagen mit anteiligem Eigenverbrauch leisten außerdem einen wertvollen Beitrag zur Energiewende dadurch, dass sie das Stromnetz entlasten, zur Einsparung von Gesamtsystemkosten beitragen und schließlich durch den ihnen eigenen Gedanken der Dezentralität zu einer Akzeptanzsteigerung führen. Die Eigenversorgung ist seit jeher ein wesentlicher Baustein im Bereich nachhaltiger Stromgewinnung. Darüber hinaus trägt besonders die historisch gewachsene dezentrale industrielle Stromerzeugung dazu bei, die Anbietervielfalt im Wettbewerb zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG

§ 27a
Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen

§ 27d
Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG

§ 33c
Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen

16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017

20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017

21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017

22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017

25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017

26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG

28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG

29. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 73/16

... Der Koalitionsvertrag (S. 59) gibt daher das Ziel vor, "das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z.B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern". Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung dieser Vereinbarung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

§ 47
Rügeobliegenheit, Präklusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

§ 46a
Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 311/16 (Beschluss)

... 6. Er weist darauf hin, dass die weitere Entwicklung der "Sharing Economy" und aller weiteren internetbasierten Geschäftsmodelle auf eine angemessene Breitbandinfrastruktur angewiesen ist. Der flächendeckende Ausbau mobiler und fester hochleistungsfähiger Breitbandnetze muss daher weiter vorangetrieben werden. Er hat für die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt eine grundlegende Bedeutung.



Drucksache 310/2/16

... a) In der Überschrift ist das Wort "Netzausbaugebiet" durch das Wort "Netzengpassgebiet" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 208/16

... 8. Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass die Verordnung nicht für Häfen in privater Trägerschaft und für Häfen außerhalb des TEN-Kernnetzes gelten soll.



Drucksache 208/16 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass die Verordnung nicht für Häfen in privater Trägerschaft und für Häfen außerhalb des TEN-Kernnetzes gelten soll.



Drucksache 436/1/16

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Fassung von Satz 1 sieht nur eine Auskunftspflicht der Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten bezüglich ihrer Rechte und Pflichten vor, die sich aus dem



Drucksache 332/16

... Die Änderung lässt § 45 Absatz 9 Satz 1 unberührt. Mit der Änderung ist damit kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor solchen Einrichtungen stets anzuordnen ist. Es ist daher weiterhin eine Einzelfallprüfung erforderlich. In diesem Zusammenhang ist z.B. zu berücksichtigen, dass das Hauptverkehrsstraßennetz auf das zügige Vorankommen im Straßennetz ausgelegt ist. 2/3 des innerstädtischen Verkehrs finden auf den Hauptverkehrsstraßen statt. Ein Ausweichen auf das Wohnumfeld abseits dieser Hauptverbindungsachsen muss weiterhin vermieden werden. Unerwünscht bleibt nach wie vor der Schleichverkehr durch Wohngebiete. So ist z.B. auch zu berücksichtigen, dass Navigationsgeräte oftmals die schnellste Route errechnen. Die Reisezeit ist also ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des Hauptstraßennetzes. Hinzu kommt, dass im nachgeordneten Streckennetz grundsätzlich keine lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen zu verzeichnen sind.



Drucksache 601/16 (Beschluss)

... Der Erhalt eines flächendeckenden Netzes an öffentlichen Apotheken ist für die sichere, schnelle und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu allen Zeiten erforderlich. Der Versandhandel kann öffentliche Apotheken nicht ersetzen. Viele der Dienstleistungspflichten aus dem gesetzlichen Versorgungsauftrag an die öffentlichen Apotheken kann der Versandhandel nicht erfüllen: Persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung, Arzneimittelherstellung (Rezepturen, Defekturen) auch in Notfällen und bei Epidemien können nur von einer öffentlichen Apotheke vor Ort erbracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 532/16

... Finanzierungsnetze



Drucksache 277/16

... Es ist vorgesehen, einen wesentlichen Teil der Kostenlücke über die Gewährung einer Kaufprämie für reine Elektrofahrzeuge und für Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge zu gewähren und jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie zu finanzieren. Die öffentliche Hand wird bei ihren eigenen Fuhrparks mit gutem Beispiel vorangehen. Der Anteil der durch die Bundesregierung in ihrem Geschäftsbereich zu beschaffenden Elektrofahrzeuge soll auf mindestens 20 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Fördermittel für den Aufbau eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Netzes an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitgestellt werden. Flankierend sollen über steuerliche Lenkungswirkungen Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

2. Änderung des Einkommensteuergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3747: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 271/16

... Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl verschiedener mautpflichtiger Streckennetze und Mautsysteme. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, muss bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden.



Drucksache 809/16 (Beschluss)

... e) Der Bundesrat stellt fest, dass es schon längst nicht mehr um einen Konkurrenzkampf zwischen erneuerbaren und konventionellen Energien geht, sondern um eine effiziente Vernetzung des Gesamtsystems, in dem die erneuerbaren Energien bereits die dominante und weiter wachsende Rolle spielen. Auch wenn der Anteil der fossilen Energieerzeugung immer weiter sinkt, werden effiziente und flexible Kraftwerke als Ergänzung der erneuerbaren Energien noch so lange gebraucht, bis Stromspeicher, Nachfrageflexibilisierung und intelligente Netze diese Rolle vollständig übernehmen können.



Drucksache 811/16

... Emissionen nachfragt, sich als Erzeuger und als Betreiber dezentraler Energienetze einbringt, als Investor über dezentrale Plattformen agiert und den Wandel durch Innovationen für die Nutzer antreibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 300/16

... Die Kommission legt als Folgemaßnahme zur Binnenmarktstrategie mit dem vorliegenden Normungspaket eine kohärente Vision vor. Sie soll der Normung als Beitrag zur Gestaltung der EU-Politik neuen Schwung verleihen und eine Anpassung an das sich in einem raschen Wandel begriffene wirtschaftliche Umfeld und die zwischen verarbeitender Industrie, digitaler Wirtschaft und Dienstleistungssektor verschwimmenden Grenzen ermöglichen. Die über die Gemeinsame Normungsinitiative erzielte Einigung ist der erste diesbezügliche Schritt: Er soll die einzelnen Akteure im europäischen Normungssystem besser vernetzen und dient einem gemeinsamen Ziel, nämlich der Umsetzung der Prioritäten der Kommission und der Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU. Die hier dargelegte Vision beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz zum Thema Normung und bezieht daher auch die jüngst angenommene Mitteilung über die IKT-Normen ein.



Drucksache 296/1/16

... Stromnetzentgeltverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 ARegV Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 3a - neu -, Nummer 4 ARegV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV - Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - und Buchstabe c § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15a - neu -, Absatz 5 Satz 1 ARegV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 4 ARegV

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16 Absatz 1 ARegV

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 23 Absatz 2b Satz 9 - neu - ARegV

8. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 ARegV

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 6 - neu - ARegV

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 3 Satz 5 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 1 ARegV

12. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und Absatz 7 Satz 7 ARegV

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 8 und 9 ARegV

14. Zu Artikel 2a - neu - § 4 Absatz 5a GasNEV , Artikel 2b - neu - § 4 Absatz 5a StromNEV

'Artikel 2a Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 2b
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b


 
 
 


Drucksache 349/16

... "2. für die in § 66 Absatz 1 Nummer 7 genannten Zwecke dem Betreiber von Verteilernetzen mit mindestens 100 000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden oder, wenn der Betreiber von Verteilernetzen dies verlangt, für die in § 66 Absatz 1 genannten Zwecke täglich für den Vortag dem Betreiber von Verteilernetzen



Drucksache 538/1/16

... 1. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass ein frühzeitiger Aufbau von 5G-Netzen eine strategische Chance für Europa beinhaltet. Insofern begrüßt der Bundesrat den Vorschlag für einen 5G/Aktionsplan für Europa.



Drucksache 26/1/16

... 2. Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, dass Synergien zwischen dem Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, insbesondere im Personenschienenfernverkehr, und der europäischen Luftfahrtstrategie hergestellt werden. Die Investitionen in ein leistungsfähiges europäisches Hochgeschwindigkeitsnetz für den Eisenbahnverkehr sind sehr geeignet, die überlasteten Flughäfen von Kurzstreckenflügen zu entlasten und somit wachstumsfördernd zur Pünktlichkeit der Luftverkehre beizutragen. Hierfür werden seitens der Kommission Vorschläge erwartet, wie dies diskriminierungsfrei aber wirksam geschehen und Teil von internationalen Luftverkehrsabkommen werden kann.



Drucksache 73/1/16

... auf erneuerbare Energiequellen neue Anforderungen an die örtlichen Verteilernetze. Denn sie müssen zunehmend Schwankungen in der Stromerzeugung einschließlich der damit verbundenen Netzbelastungen verkraften. Die herkömmlich betriebenen Energienetze müssen zukünftig "intelligent" betrieben, die einzelnen Energienetze spartenübergreifend kombiniert und die Umwandlung (z.B. "PowertoHeat" und "Powerto-Gas") und Speicherung von Energien ermöglicht werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind neue Konzepte zu entwickeln und erhebliche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Energieverteilnetze erforderlich. Diese Investitionsentscheidungen, die Rechtsklarheit und -sicherheit voraussetzen, sind jetzt - noch in dieser Dekade - zu treffen, zumal in sehr vielen Gemeinden die Konzessionen für die Energienetze abgelaufen und neu zu vergeben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist § 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4a - neu - EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 EnWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 EnWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem § 48 Absatz 4 folgender Satz anzufügen:

36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 119/1/16

... Eine KWK erzeugt jedoch - technisch bedingt - auch Strom. Dieser wird, sofern er nicht für die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes selbst verbraucht wird, in öffentliche Netze eingespeist oder an die Mieter geliefert. Die Erzeugung und Lieferung von Strom stellt eine eigenständige, nicht zu den Obliegenheiten des Wohnungsunternehmens zählende gewerbliche Tätigkeit dar, die nicht von § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG als begünstigte oder nicht kürzungsschädliche Tätigkeit erfasst wird, obwohl der Strom als zwangsläufiges Nebenprodukt anfällt. Damit führt das Betreiben einer an sich notwendigen und für sich genommen begünstigungsunschädlichen Anlage technisch bedingt zur Versagung der erweiterten Kürzung. Dies dürfte in der Praxis dazu führen, dass die Technologie regelmäßig nicht installiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3

Zu Artikel 1

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

33. Zu Artikel 5 § 5 FVG

34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 537/1/16

... 2. Der Bundesrat begrüßt allgemein die strategischen Ziele der Kommission bis 2025, die den flächendeckenden Ausbau von Netzen mit hoher Kapazität vorsehen und damit die Voraussetzung für eine Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts schaffen.



Drucksache 432/16

... Der Ausbaubedarf des Bundeswasserstraßennetzes wird künftig, wie es beim Ausbaubedarf des Netzes der Bundesfernstraßen und der Bundesschienenwege der Fall ist, durch Gesetz beschlossen. Durch diese Bestätigung vom Parlament wird den Wasserstraßenplanungen im Rahmen einer integrierten Bundesverkehrswegeplanung ein größeres Gewicht beigemessen und das weitere Verfahren erleichtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Artikel 2
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

d Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A

b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

c Weitere Module

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

III. Alternative

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demografie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1

I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 501/1/16

... 1. Der Bundesrat spricht sich unter dem Eindruck weltweit steigender Flüchtlingszahlen ausdrücklich dafür aus, dass unionsweit sichere und legale Wege in die EU für Personen geschaffen werden, die internationalen Schutz benötigen. Dies ist ein wirksames Mittel, irreguläre Migrationsbewegungen über gefährliche Fluchtrouten und die Ausbeutung durch Schleusernetze einzudämmen und so Menschenleben zu retten.



Drucksache 809/1/16

... e) Der Bundesrat stellt fest, dass es schon längst nicht mehr um einen Konkurrenzkampf zwischen erneuerbaren und konventionellen Energien geht, sondern um eine effiziente Vernetzung des Gesamtsystems, in dem die erneuerbaren Energien bereits die dominante und weiter wachsende Rolle spielen. Auch wenn der Anteil der fossilen Energieerzeugung immer weiter sinkt, werden effiziente und flexible Kraftwerke als Ergänzung der erneuerbaren Energien noch so lange gebraucht, bis Stromspeicher, Nachfrageflexibilisierung und intelligente Netze diese Rolle vollständig übernehmen können.



Drucksache 430/1/16

... Diese Ausgangsprämisse erscheint als noch vom analogen Zeitalter geprägt und in Anbetracht der heute eingesetzten Techniken der Massenüberwachung daher in Bezug auf ihre Praktikabilität fragwürdig. Denn den vom Bundeskanzleramt nach § 6 Absatz 1 Satz 2 BNDG-E durch Anordnung zu bestimmenden Telekommunikationsnetzen, aus denen die Datenerhebungen erfolgen dürfen, ist nicht anzusehen, ob sie nur dem "Inland-Inland-", dem "Inland-Ausland-" oder auch dem "Ausland-AuslandFernmeldeverkehr" dienen. Entsprechend heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 29 f.:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/16




1. Zu Artikel 1 BNDG


 
 
 


Drucksache 566/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat kann grundsätzlich nachvollziehen, dass die Kommission den Anwendungsbereich der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf IPTV-Weiterverbreitungsdienste und andere Weiterverbreitungsdienste, die über "geschlossene" elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden, begrenzen möchte. Dies hält die Auswirkungen auf die Rechteinhaber geringer als bei einer Erstreckung auch auf andere Dienste des "offenen Internets" und auf Over-the-top-Weiterverbreitungsdienste, sofern sie für eine bestimmte Anzahl an Nutzern bereitgestellt werden. Die Kommission selbst geht in ihrem Vorschlag davon aus, dass bei einer solchen Erstreckung des Anwendungsbereichs das Risiko bestünde, dass die exklusiven Online-Rechte und Vertriebsstrategien der Rechteinhaber ausgehöhlt und damit die Lizenzeinnahmen schrumpfen würden. Diese Nachteile für die Rechteinhaber sind aus Sicht des Bundesrates tatsächlich zu vermeiden.



Drucksache 466/16 (Beschluss)

Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)



Drucksache 569/16

... Die Befragung der Europass-Zentralstellen, der nationalen EQR-Koordinierungsstellen und des Euroguidance-Netzes ergab hauptsächlich, dass das Thema Orientierung stärker in den Vordergrund gestellt werden sollte; dafür reichten internetgestützte Instrumente und Dienste nicht aus - es bedürfe vielmehr der Präsenz und des persönlichen Austauschs mit den Menschen. Die Zentren forderten außerdem vereinfachte Verwaltungsverfahren und eine längerfristige, über den derzeitigen Einjahreszeitraum hinausgehende Planung. Dies entspräche dem Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung des Betriebs und der Finanzierung dieser Netze. Einige Zentren hoben insbesondere hervor, dass die Benennung nationaler Kompetenz-Koordinierungsstellen nicht die Übernahme der Aktivitäten oder die Fusion der existierenden Europass-Zentralstellen, der nationalen EQR-Koordinierungsstellen und der Euroguidance-Zentren zur Folge haben dürfte, und erinnerten daran, dass die Organisation der Dienste auf nationaler Ebene dem Subsidiaritätsprinzip folge. Einige Mitgliedstaaten würden lieber den Status quo mit drei weitgehend getrennten Netzwerken beibehalten, für die unterschiedliche Verwaltungsstellen zuständig sind. Die Kommission erläuterte, dass es Ziel ihres Vorschlags sei, die Verwaltungs- und Koordinierungsverfahren zwischen der nationalen und der EU-Ebene zu vereinfachen und es dadurch für die Mitgliedstaaten einfacher zu machen, den Menschen einheitliche Dienste zu bieten. In jedem Mitgliedstaat werde ein Hauptempfänger von EU-Mitteln und Hauptansprechpartner der Kommission bezüglich der Aktivitäten benannt, die derzeit von den nationalen EQRKoordinierungsstellen, den nationalen Europass-Zentralstellen und den Euroguidance-Zentren ausgeführt werden. In mehreren Ländern18 wird dies bereits so gehandhabt. Der Vorschlag soll mehr Möglichkeiten für eine strategischere Nutzung der Finanzmittel durch die nationalen Stellen über einen längeren Finanzierungszeitraum hinweg schaffen, überlässt jedoch den Mitgliedstaaten die Entscheidung über die Umsetzung und Koordinierung auf nationaler Ebene.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 126/16

... 1. dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit getroffen werden, die insbesondere die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleisten, wobei bei der Nutzung allgemein zugänglicher Netze Verschlüsselungsverfahren anzuwenden sind, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 296/4/16

... Mit der Verordnung der Bundesregierung soll der Stichtag für die Anerkennungsfähigkeit von Personalzusatzkosten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile vom 31.12.2008 auf den 31.12.2016 verschoben werden. Dieser nach dem voraussichtlichen Inkrafttreten der Änderungsverordnung liegende Stichtag würde es den Netzbetreibern erlauben, im zweiten Halbjahr 2016 noch entsprechende Vereinbarungen über Personalzusatzkosten zu schließen, die keinem Effizienzdruck unterliegen würden und daher über die Netzentgelte vollständig von den Letztverbrauchern getragen werden müssten. Ein derartiger Anreiz zur Begründung weiterer nicht beeinflussbarer Kosten ist nicht im Sinne der Anreizregulierung, die Netzbetreiber zu einem effizienten Betrieb der Energieversorgungsnetze anzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/4/16




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 194/16

... Informationen, Beratung, Problemlösungsmechanismen, Ansprechstellen und Verfahren zum Binnenmarkt sind derzeit nicht durch ein einheitliches Vorgehen, sondern durch unzusammenhängende, unvollständige, unzureichend vernetzte und nicht immer nutzerfreundliche Strukturen gekennzeichnet - sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Für die Nutzer ist es daher schwierig, an die erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zu gelangen. Die Kommission schlägt daher vor, ein zentrales digitales Zugangstor zu schaffen, das auf bestehenden Portalen, Kontaktstellen und Netzen aufbaut, um alle Informationen, Hilfestellungen und Problemlösungsdienste, die für eine effiziente grenzübergreifende Geschäftstätigkeit erforderlich sind, zu erweitern, zu verbessern und zu bündeln und es den Nutzerinnen und Nutzern zu ermöglichen, die wichtigsten nationalen Verfahren vollständig online durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/16




1. Einleitung

2. Ziele und Grundsätze

3. Politische SCHWERPUNKTE

3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien

3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste

3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste

4. Umsetzung des Aktionsplans


 
 
 


Drucksache 570/16

... 2) Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften sowie weltanschauliche und bekenntnisfreie Organisationen im Sinne von Artikel 17 AEUV sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Nicht von der Registrierungspflicht ausgenommen sind jedoch Vertretungen und Körperschaften sowie Büros und Netze, die geschaffen wurden, um Kirchen, Religionsgemeinschaften oder weltanschauliche oder bekenntnisfreie Organisationen beim Umgang mit den EU-Organen zu vertreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/16




Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich der interinstitutionellen Vereinbarung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Von der interinstitutionellen Vereinbarung erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten

Artikel 4
Von der interinstitutionellen Vereinbarung nicht erfasste Einrichtungen

Artikel 5
An die vorherige Registrierung geknüpfte Formen der Zusammenarbeit

Beim Europäischen Parlament

Beim Rat der Europäischen Union

Artikel 6
Registrierungsvoraussetzungen und Registrierung von Antragstellern

Artikel 7
Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen (Mitglieder des Typs C) im Sinne des Kommissionsbeschlusses C(2016) 3301 vom 30.5.2016.

Verhaltenskodex für registrierte Interessenvertreter und Sanktionen

Artikel 8
Verwaltungsrat des Registers

Artikel 9
Das Sekretariat des Registers

Artikel 10
Gründungsrechtsakt

Artikel 11
Ressourcen

Artikel 12
Freiwillige Beteiligung anderer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU

Artikel 13
Freiwillige Beteiligung der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten der EU

Artikel 14
Schluss- und Übergangsbestimmungen

ANHÄNGE zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister

Anhang I
Klassifizierung der REGISTRIERTEN INTERESSENVERTRETER

Kategorien REGISTRIERTER INTERESSENVERTRETER

Anhang II
von den SICH REGISTRIERENDEN Organisationen und EINZELPERSONEN BEREITZUSTELLENDE Informationen

I. Allgemeine Angaben

II. spezifische Angaben

A. Vom Register erfasste Tätigkeiten

B. Verbindungen zu EU-Organen

C. Finanzielle Auskünfte in Bezug auf die vom Register erfassten Tätigkeiten

3 Kosten

3 Einnahmen

Spezifische Informationspflichten

3 Durchführung

Anhang III
VERHALTENSKODEX

Anhang IV
UNTERSUCHUNGEN und Massnahmen

1. Allgemeines

2. Beschwerden und die Einleitung von Untersuchungen

3. Ersuchen um Klarstellung

4. Untersuchungsbefugnisse

5. Untersuchungen

6. Bemühen um eine Lösung

7. Ausbleiben einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sekretariat

8. Recht auf Anhörung

9. Beschluss

10. Maßnahmen

11. Überprüfung

12. Rechtsbehelfe


 
 
 


Drucksache 436/16

... vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und die durch diese Verordnung geänderte Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union enthalten die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, sanktionsfähige Bestimmungen der Verordnung zum Zugang zum offenen Internet und des Roamings mit wirksamen Sanktionen zu versehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet

2. Änderung der Roaming-Verordnung

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

1. Zu Nr. 1

2. Zu Nr. 2

3. Zu Nr. 3

4. Zu Nr. 4

5. Zu Nr. 5

6. Zu Nr. 6

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 80/16

... Im EU-Finanzrahmen für 2014-2020 wird der entsprechende Beitrag deutlich angehoben. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) stellen rund 19 Mrd. EUR für Energieeffizienzmaßnahmen und 6 Mrd. EUR für erneuerbare Energien bereit, die vor allem für Gebäude sowie Fernwärme und -kälte bestimmt s i.d.R. nd 1 Mrd. EUR sind für intelligente Verteilungsnetze vorgesehen, und die Mittel für Forschung und Innovation werden auch nach den Prioritäten der nationalen oder regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung zugewiesen. Aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 werden 2,5 Mrd. EUR für Energieeffizienz und 1,85 Mrd. EUR für erneuerbare Energien bereitgestellt. Zudem wird erwartet, dass im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) auf der Grundlage der EU-Garantie zusätzliche Investitionen von mindestens 315 Mrd. EUR mobilisiert werden. Die Förderung von Investitionen in Projekte im Bereich der nachhaltigen Energie ist eine der strategischen Prioritäten des EFSI, und einige dieser Vorhaben sind bereits genehmigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 74/16

... es. Die Regelungen des Buchpreisbindungsgesetzes dienen der Wahrung der Wirtschaftseinheit und dem Schutz des Kulturgutes Buch. Das trifft auch auf die Änderungen durch Artikel 1 zu. Es sollen weiterhin einheitliche Bedingungen für den Vertrieb von Büchern an Letztverbraucher in Deutschland gelten. Dies liegt im gesamtstaatlichen Interesse. Es geht um den Erhalt eines breiten Buchangebots und das Zugänglichmachen der Bücher für alle Letztverbraucher in Deutschland. Dies ist nicht von den Besonderheiten eines Bundeslandes geprägt. Die Regelungen des Artikels 1 sind auch notwendig, um das Kulturgut Buch zu schützen. Dies setzt das Bestehen eines leistungsfähigen Buchmarktes voraus. Die Existenz einer Vielzahl kleiner und mittlerer Verlage und eines dichten Netzes von Buchhandlungen gewährleistet die Verfügbarkeit eines vielfältigen Buchangebots. Zudem können Bücher verlegt werden, die zwar von vornherein nur eine niedrige Auflage erwarten lassen, jedoch einen hohen kulturellen Wert besitzen. Dadurch wird der Bedeutung von Büchern als Kulturgüter Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 565/16

... 3. Rechteinhaber müssen Maßnahmen anwenden können, um die Sicherheit und Integrität der Netze und Datenbanken zu gewährleisten, in denen die Werke oder sonstigen Schutzgegenstände gespeichert sind. Diese Maßnahmen dürfen über das für die Erreichung dieses Ziels Notwendige nicht hinausgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld

Artikel 3
Text- und Data-Mining

Artikel 4
Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten

Artikel 5
Erhalt des Kulturerbes

Artikel 6
Gemeinsame Bestimmungen

Titel III
Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN

Kapitel 1
Vergriffene Werke

Artikel 7
Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes

Artikel 8
Grenzübergreifende Nutzungen

Artikel 9
Dialog der Interessenträger

Kapitel 2
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf

Artikel 10
Verhandlungsmechanismus

Titel IV
Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ

Kapitel 1
Rechte an Veröffentlichungen

Artikel 11
Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen

Artikel 12
Ausgleichsansprüche

Kapitel 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch

Kapitel 3
Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung

Artikel 14
Transparenzpflicht

Artikel 15
Vertragsanpassungsmechanismus

Artikel 16
Streitbeilegung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Änderungen anderer Richtlinien

Artikel 18
Zeitliche Anwendung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Überprüfung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten


 
 
 


Drucksache 432/1/16

... in die Supply-Chain sowie zu dynamischen und flexiblen Transportnetzen. So können nach Ansicht des Bunderates intermodale Logistikprozesse für die Herausforderungen des industriellen Wandels hin zu Industrie 4.0 durch Synchronmodalität vorbereitet werden.



Drucksache 356/16

... "Die Beschaffung von Ab- oder Zuschaltleistung über vertraglich vereinbarte ab- oder zuschaltbare Lasten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erfolgt durch die Betreiber von Übertragungsnetzen in einem diskriminierungsfreien und transparenten Ausschreibungsverfahren, bei dem die Anforderungen, die die Anbieter von Ab- oder Zuschaltleistung für die Teilnahme erfüllen müssen, soweit dies technisch möglich ist, zu vereinheitlichen sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/16




§ 13k
Netzstabilitätsanlagen

,Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 26a
Erbringung von Regelleistung durch Letztverbraucher

§ 10
Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung


 
 
 


Drucksache 79/16

... 17. Im Zehnjahresnetzentwicklungsplan 2015 wird die Iberische Halbinsel als Gebiet genannt, dem es an Integration mit der restlichen EU mangelt und das daher anfällig für Preisschwankungen auf dem globalen LNG-Markt ist.



Drucksache 521/16

... In Anbetracht der erzielten Ergebnisse legt die Kommission zusammen mit der Mitteilung über die Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des MFR einen Legislativvorschlag zur Verlängerung der Laufzeit des EFSI bis 2020 vor. In diesem Vorschlag sind auch eine Mittelübertragung von den Finanzierungsinstrumenten des CEF auf den EFSI in Höhe von 500 Mio. EUR, eine Mittelübertragung von den Finanzierungsinstrumenten des CEF auf die Finanzhilfen des CEF in Höhe von etwa 1,146 Mrd. EUR22, die in Kombination mit EFSI-Finanzierungen oder mit anderen Finanzierungsinstrumenten für Energieeffizienz eingesetzt werden sollen, sowie die Inanspruchnahme des verbleibenden Spielraums in Höhe von 150 Mio. EUR vorgesehen. Auf diese Weise sollen die EU-Mittel eine maximale Wirkung erreichen, Überschneidungen vermieden werden und die Synergien zwischen unterschiedlichen Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten sowie Synergien mit privaten Investoren optimal genutzt werden. Insgesamt werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1,4 Mrd. EUR für Finanzhilfen des Programms CEF-Verkehr zur Verfügung stehen, um grenzüberschreitende Infrastruktur für vorrangige Verkehrsnetze in der EU zu finanzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/16




1. Einleitung

2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen

Beseitigung des Zahlungsrückstands

Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit

Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit

Genauere Überprüfung und Analyse

3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen

Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen

Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung

Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:

4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen

2 Finanzanhang


 
 
 


Drucksache 534/16

... 4. Bei Verkehrs- und Energieprojekten sollte der Fokus des EFSI der Kommission zufolge noch stärker gemäß den politischen Prioritäten der EU ausgerichtet werden, die in den Leitlinien der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) und des transeuropäischen Verkehrsnetzes TEN-V definiert sind. Darüber hinaus erkennt die Kommission an, wie wichtig es ist, Teile des EU-Haushalts - wie etwa das CEF-Budget - in Form von Zuschüssen in Kombination mit dem EFSI zu nutzen. Die kombinierte Nutzung von Zuschüssen und EFSI wird dazu beitragen, dass Projekte wirtschaftlich und finanziell tragfähig werden und so den Mehrwert von Unionsausgaben erhöhen, indem zusätzliche Mittel privater Investoren mobilisiert werden.



Drucksache 311/1/16

... 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die weitere Entwicklung der "Sharing Economy" und aller weiteren internetbasierten Geschäftsmodelle auf eine angemessene Breitbandinfrastruktur angewiesen ist. Der flächendeckende Ausbau mobiler und fester hochleistungsfähiger Breitbandnetze muss daher weiter vorangetrieben werden. Er hat für die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt eine grundlegende Bedeutung.



Drucksache 436/16 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Fassung von Satz 1 sieht nur eine Auskunftspflicht der Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten bezüglich ihrer Rechte und Pflichten vor, die sich aus dem



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.