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"Netze"
Drucksache 566/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen - COM(2016) 594 final; Ratsdok. 12258/16
... 7. Der Bundesrat kann grundsätzlich nachvollziehen, dass die Kommission den Anwendungsbereich der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf IPTV-Weiterverbreitungsdienste und andere Weiterverbreitungsdienste, die über "geschlossene" elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden, begrenzen möchte. Dies hält die Auswirkungen auf die Rechteinhaber geringer als bei einer Erstreckung auch auf andere Dienste des "offenen Internets" und auf Over-the-top-Weiterverbreitungsdienste, sofern sie für eine bestimmte Anzahl an Nutzern bereitgestellt werden. Die Kommission selbst geht in ihrem Vorschlag davon aus, dass bei einer solchen Erstreckung des Anwendungsbereichs das Risiko bestünde, dass die exklusiven Online-Rechte und Vertriebsstrategien der Rechteinhaber ausgehöhlt und damit die Lizenzeinnahmen schrumpfen würden. Diese Nachteile für die Rechteinhaber sind aus Sicht des Bundesrates tatsächlich zu vermeiden.
Drucksache 800/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung
... Die Eisenbahninfrastrukturen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen sind derzeit als Netze des Regionalverkehrs im Sinne des § 2 Absatz 19 des Allgemeinen
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5a Absatz 1 Satz 2 AEG Nummer 4 § 5b Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 AEG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5b Absatz 7 AEG
Drucksache 119/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... Eine KWK erzeugt jedoch - technisch bedingt - auch Strom. Dieser wird, sofern er nicht für die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes selbst verbraucht wird, in öffentliche Netze eingespeist oder an die Mieter geliefert. Die Erzeugung und Lieferung von Strom stellt eine eigenständige, nicht zu den Obliegenheiten des Wohnungsunternehmens zählende gewerbliche Tätigkeit dar, die nicht von § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG als begünstigte oder nicht kürzungsschädliche Tätigkeit erfasst wird, obwohl der Strom als zwangsläufiges Nebenprodukt anfällt. Damit führt das Betreiben einer an sich notwendigen und für sich genommen begünstigungsunschädlichen Anlage technisch bedingt zur Versagung der erweiterten Kürzung. Dies dürfte in der Praxis dazu führen, dass die Technologie regelmäßig nicht installiert wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 4 InvStG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG
5. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG
7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG
8. Zu Artikel 1 § 20 InvStG
9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG
10. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG
11. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG
12. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG
13. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG
14. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG
15. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG
16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG
17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG
18. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG
19. Zu Artikel 2 Nummer 1
20. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG
21. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG
Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
22. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
23. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
24. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
25. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG Artikel 8 Absatz 2 Inkrafttreten
Zu Artikel 3 Nummer 8
Zu Artikel 8
26. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
27. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
28. Zu Artikel 5 § 5 FVG
29. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG
Artikel 5 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
30. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG
Drucksache 769/2/16
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... b) Der Bundesrat nimmt das Anliegen des Bundes zur Kenntnis, in großem Umfang private Investitionen auf Projektebene mit der Maßgabe größerer Wirtschaftlichkeit mobilisieren zu wollen. Hierfür soll der Bund mit dem Gesetz ermächtigt werden, durch die Änderung des Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes ÖPP-Projekte an private Investoren zu vergeben. Zur Sicherung des staatlichen Einflusses darf die Einbeziehung Privater grundsätzlich hinsichtlich Bau oder Betrieb nicht für das Gesamtnetz oder Teilnetze der Bundesautobahnen oder der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs erfolgen, eine Laufzeit von 30 Jahren nicht überschreiten und muss der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit verpflichtet sein. Zulässig sind daher nur projektbezogene, auf einzelne Streckenabschnitte beschränkte ÖPPMaßnahmen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Dies entspricht etwa dem Umfang seitheriger ÖPP-Projekte. Entsprechende Regelungen sind festzulegen.
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... Mit Hilfe der Cloud wird es zudem immer einfacher, diese Daten zu nutzen. Die Cloud besteht sozusagen aus drei miteinander verknüpften Elementen: den Dateninfrastrukturen, die Daten speichern und verwalten, den Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen, die Daten weiterleiten, und den immer leistungsstärkeren Computern, die für die Verarbeitung der Daten genutzt werden können. Die Fähigkeit, diese Big Data auszuwerten und zu nutzen, hat Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Gesellschaft und eröffnet neue Möglichkeiten für bedeutende wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen. Eine Schlüsselrolle spielen hierbei die Entwicklungen in der Forschung, die sich rasant auf die so genannte Offene Wissenschaft zubewegen.
2 Einführung
1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft
2. Europäische Dateninfrastruktur
Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien
3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen
Schlussfolgerungen
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... Die Maßnahmen der EU21 zur Unterstützung solcher Kompetenzzentren haben gezeigt, dass diese nicht nur zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bereits bestehender Unternehmen - vor allem von KMU und MidCap-Unternehmen - beitragen, sondern auch zu Unternehmensneugründungen im Bereich neue digitale Produkte und Dienstleistungen. Dies ist auch der Fall bei Netzen für Startup-Beschleuniger, z.B. die Initiativen Startup Europe und FIWARE. Die Kommission ist bestrebt, in den kommenden fünf Jahren 500 Mio. EUR aus den Mitteln des Programms Horizont 2020 für diese Maßnahmen einzusetzen.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 371/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... "(24) Eigenständige Schienennetze im Sinne dieses Gesetzes sind die Schienennetze der nichtbundeseigenen Eisenbahnen."
§ 33 Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
§ 37 Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
§ 81 Befristungen
Drucksache 501/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... 1. Der Bundesrat spricht sich unter dem Eindruck weltweit steigender Flüchtlingszahlen ausdrücklich dafür aus, dass unionsweit sichere und legale Wege in die EU für Personen geschaffen werden, die internationalen Schutz benötigen. Dies ist ein wirksames Mittel, irreguläre Migrationsbewegungen über gefährliche Fluchtrouten und die Ausbeutung durch Schleusernetze einzudämmen und so Menschenleben zu retten.
Drucksache 601/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Der Erhalt eines flächendeckenden Netzes an öffentlichen Apotheken ist für die sichere, schnelle und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu allen Zeiten erforderlich. Der Versandhandel kann öffentliche Apotheken nicht ersetzen. Viele der Dienstleistungspflichten aus dem gesetzlichen Versorgungsauftrag an die öffentlichen Apotheken kann der Versandhandel nicht erfüllen: Persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung, Arzneimittelherstellung (Rezepturen, Defekturen) auch in Notfällen und bei Epidemien können nur von einer öffentlichen Apotheke vor Ort erbracht werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 10
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG
26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 73/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... auf erneuerbare Energiequellen neue Anforderungen an die örtlichen Verteilernetze. Denn sie müssen zunehmend Schwankungen in der Stromerzeugung einschließlich der damit verbundenen Netzbelastungen verkraften. Die herkömmlich betriebenen Energienetze müssen zukünftig "intelligent" betrieben, die einzelnen Energienetze spartenübergreifend kombiniert und die Umwandlung (z.B. "PowertoHeat" und "Powerto-Gas") und Speicherung von Energien ermöglicht werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind neue Konzepte zu entwickeln und erhebliche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Energieverteilnetze erforderlich. Diese Investitionsentscheidungen, die Rechtsklarheit und -sicherheit voraussetzen, sind jetzt - noch in dieser Dekade - zu treffen, zumal in sehr vielen Gemeinden die Konzessionen für die Energienetze abgelaufen und neu zu vergeben sind.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG
Drucksache 769/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... b) Der Bundesrat nimmt das Anliegen des Bundes zur Kenntnis, in großem Umfang private Investitionen auf Projektebene mit der Maßgabe größerer Wirtschaftlichkeit mobilisieren zu wollen. Hierfür soll der Bund mit dem Gesetz ermächtigt werden, durch die Änderung des Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes ÖPP-Projekte an private Investoren zu vergeben. Zur Sicherung des staatlichen Einflusses darf die Einbeziehung Privater grundsätzlich hinsichtlich Bau oder Betrieb nicht für das Gesamtnetz oder Teilnetze der Bundesautobahnen oder der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs erfolgen, eine Laufzeit von 30 Jahren nicht überschreiten und muss der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit verpflichtet sein. Entsprechende Regelungen sind festzulegen.
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... , Kommunikationsnetze, Wettbewerb, Umwelt, Finanzdienstleistungen, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Binnenmarkt, Steuern und Statistik.
Drucksache 518/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... - Gesteigerte Zusätzlichkeit, da die Auswahlkriterien verlangen, dass die Vorhaben im Rahmen des EFSI ein eindeutig ermitteltes Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen ausgleichen. Der Vorschlag enthält auch eine detailliertere Definition von Zusätzlichkeit, und bei Vorhaben im Rahmen des Finanzierungsfensters "Infrastruktur und Innovation" zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten gilt das Kriterium der Zusätzlichkeit angesichts ihrer Schwierigkeit und des hohen Mehrwerts für die Union als erfüllt. - Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Vorhaben, die einen Beitrag zur Erreichung der auf der COP 21 vereinbarten ehrgeizigen Ziele der EU leisten. Auch vorrangige Projekte in den Bereichen Energieverbundnetze und Energieeffizienz werden vermehrt gefördert. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass EFSI-Förderungen für Autobahnen vermieden werden sollten, außer sie dienen der Unterstützung privater Investitionen in die Verkehrssektoren der Kohäsionsländer oder in grenzüberschreitenden Verkehrsprojekten unter Beteiligung mindestens eines Kohäsionslands. Der Vorschlag sieht auch die explizite Einbeziehung von Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in die allgemeinen Ziele vor, die für eine Unterstützung durch den EFSI in Frage kommen. Aufgrund der außergewöhnlichen Nachfrage nach Finanzierungen für KMU im Rahmen des EFSI wird zudem ein größerer Anteil der Finanzierung an KMU gerichtet werden. 40 % der Erhöhung der Risikoübernahmekapazität des EFSI sollte darauf ausgerichtet werden, den Zugang von KMU zu Finanzierungen auszuweiten.
Drucksache 364/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV
... 1:1 um. Ergänzende Regelungen zur Überprüfung der Qualitätskontrollsysteme der Messnetze durch die nationalen Referenzlaboratorien sollen gewährleisten, dass die eingesetzten Messgeräte dauerhaft genau messen. Zudem werden Kriterien für die kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen präzisiert sowie Verweise auf Referenzmethoden aktualisiert. Ferner wird durch die Novelle dem Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission 6201/14/ENVI zur Umsetzung der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 26 Erhalten der bestmöglichen Luftqualität
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Drucksache 432/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... in die Supply-Chain sowie zu dynamischen und flexiblen Transportnetzen. So können nach Ansicht des Bunderates intermodale Logistikprozesse für die Herausforderungen des industriellen Wandels hin zu Industrie 4.0 durch Synchronmodalität vorbereitet werden.
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... Das Handeln auf EU-Ebene spiegelt die Gründungsprinzipien der Union wider und basiert auf der Überzeugung, dass wirtschaftliche Entwicklungen in wachsenden sozialen Fortschritt und größeren sozialen Zusammenhalt münden sollten und dass die Sozialpolitik nicht nur angemessene Sicherheitsnetze in Einklang mit den europäischen Werten gewährleisten, sondern auch als produktiver Faktor betrachtet werden sollte, der Ungleichheiten abbaut, die Schaffung von Arbeitsplätzen maximiert und die Entfaltung des europäischen Humankapitals ermöglicht. Diese Überzeugung lässt sich durch Daten zur Leistung im Beschäftigungs- und Sozialbereich untermauern. Die Mitgliedstaaten mit den besten wirtschaftlichen Ergebnissen haben ehrgeizigere und effizientere sozialpolitische Strategien entwickelt, nicht nur im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern als ein Kernelement ihres Wachstumsmodells. Der Schlüssel hierfür liegt in der Ausgestaltung von Wohlfahrtssystemen und Arbeitsmarktstrukturen, die ihren Aufgaben gerecht werden und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen.
Drucksache 619/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
... Nicht zuletzt im Entwurf des Klimaschutzplans der Bundesregierung (Stand: 6. September 2016) wird zu Recht die besondere Rolle des Eigenverbrauchs für den Ressourcenschutz und die Erreichung der Klimaziele betont. Anlagen, die nicht den gesamten erzeugten Strom in ein Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen (sogenannte Eigenversorgungsanlagen), genießen daher weitgehende Privilegierungen hinsichtlich der Pflicht zur Zahlung von Umlagen (sie zahlen zum Beispiel keine oder eine reduzierte EEG-Umlage und in der Regel keine Netzentgelte). KWK-Anlagen mit anteiligem Eigenverbrauch leisten außerdem einen wertvollen Beitrag zur Energiewende dadurch, dass sie das Stromnetz entlasten, zur Einsparung von Gesamtsystemkosten beitragen und schließlich durch den ihnen eigenen Gedanken der Dezentralität zu einer Akzeptanzsteigerung führen. Die Eigenversorgung ist seit jeher ein wesentlicher Baustein im Bereich nachhaltiger Stromgewinnung. Darüber hinaus trägt besonders die historisch gewachsene dezentrale industrielle Stromerzeugung dazu bei, die Anbietervielfalt im Wettbewerb zu stärken.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG
§ 27a Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen
§ 27d Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung
13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG
Zu Buchstabe n
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG
§ 33c Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen
16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG
19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017
20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017
21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017
22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017
23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017
24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017
25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017
26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG
28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG
29. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Drucksache 73/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... Der Koalitionsvertrag (S. 59) gibt daher das Ziel vor, "das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z.B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern". Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung dieser Vereinbarung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 46 Wegenutzungsverträge
§ 46a Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.
§ 47 Rügeobliegenheit, Präklusion
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
§ 46a Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 311/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... 6. Er weist darauf hin, dass die weitere Entwicklung der "Sharing Economy" und aller weiteren internetbasierten Geschäftsmodelle auf eine angemessene Breitbandinfrastruktur angewiesen ist. Der flächendeckende Ausbau mobiler und fester hochleistungsfähiger Breitbandnetze muss daher weiter vorangetrieben werden. Er hat für die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt eine grundlegende Bedeutung.
Drucksache 310/2/16
Antrag des Landes Hessen zum
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
... a) In der Überschrift ist das Wort "Netzausbaugebiet" durch das Wort "Netzengpassgebiet" zu ersetzen.
Drucksache 208/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
... 8. Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass die Verordnung nicht für Häfen in privater Trägerschaft und für Häfen außerhalb des TEN-Kernnetzes gelten soll.
Drucksache 208/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
... 8. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass die Verordnung nicht für Häfen in privater Trägerschaft und für Häfen außerhalb des TEN-Kernnetzes gelten soll.
Drucksache 436/1/16
... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Fassung von Satz 1 sieht nur eine Auskunftspflicht der Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten bezüglich ihrer Rechte und Pflichten vor, die sich aus dem
Drucksache 332/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... Die Änderung lässt § 45 Absatz 9 Satz 1 unberührt. Mit der Änderung ist damit kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor solchen Einrichtungen stets anzuordnen ist. Es ist daher weiterhin eine Einzelfallprüfung erforderlich. In diesem Zusammenhang ist z.B. zu berücksichtigen, dass das Hauptverkehrsstraßennetz auf das zügige Vorankommen im Straßennetz ausgelegt ist. 2/3 des innerstädtischen Verkehrs finden auf den Hauptverkehrsstraßen statt. Ein Ausweichen auf das Wohnumfeld abseits dieser Hauptverbindungsachsen muss weiterhin vermieden werden. Unerwünscht bleibt nach wie vor der Schleichverkehr durch Wohngebiete. So ist z.B. auch zu berücksichtigen, dass Navigationsgeräte oftmals die schnellste Route errechnen. Die Reisezeit ist also ein wichtiger Faktor für die Attraktivität des Hauptstraßennetzes. Hinzu kommt, dass im nachgeordneten Streckennetz grundsätzlich keine lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen zu verzeichnen sind.
Drucksache 601/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Der Erhalt eines flächendeckenden Netzes an öffentlichen Apotheken ist für die sichere, schnelle und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu allen Zeiten erforderlich. Der Versandhandel kann öffentliche Apotheken nicht ersetzen. Viele der Dienstleistungspflichten aus dem gesetzlichen Versorgungsauftrag an die öffentlichen Apotheken kann der Versandhandel nicht erfüllen: Persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung, Arzneimittelherstellung (Rezepturen, Defekturen) auch in Notfällen und bei Epidemien können nur von einer öffentlichen Apotheke vor Ort erbracht werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Finanzierungsnetze
Drucksache 277/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
... Es ist vorgesehen, einen wesentlichen Teil der Kostenlücke über die Gewährung einer Kaufprämie für reine Elektrofahrzeuge und für Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge zu gewähren und jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie zu finanzieren. Die öffentliche Hand wird bei ihren eigenen Fuhrparks mit gutem Beispiel vorangehen. Der Anteil der durch die Bundesregierung in ihrem Geschäftsbereich zu beschaffenden Elektrofahrzeuge soll auf mindestens 20 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Fördermittel für den Aufbau eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Netzes an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitgestellt werden. Flankierend sollen über steuerliche Lenkungswirkungen Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge geschaffen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
2. Änderung des Einkommensteuergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3747: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Inhalt des Regelungsvorhabens
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4 Evaluation
Drucksache 271/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Erste Verordnung zur Regelung mautdienstrechtlicher Vorschriften
... Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl verschiedener mautpflichtiger Streckennetze und Mautsysteme. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, muss bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden.
Drucksache 809/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... e) Der Bundesrat stellt fest, dass es schon längst nicht mehr um einen Konkurrenzkampf zwischen erneuerbaren und konventionellen Energien geht, sondern um eine effiziente Vernetzung des Gesamtsystems, in dem die erneuerbaren Energien bereits die dominante und weiter wachsende Rolle spielen. Auch wenn der Anteil der fossilen Energieerzeugung immer weiter sinkt, werden effiziente und flexible Kraftwerke als Ergänzung der erneuerbaren Energien noch so lange gebraucht, bis Stromspeicher, Nachfrageflexibilisierung und intelligente Netze diese Rolle vollständig übernehmen können.
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Emissionen nachfragt, sich als Erzeuger und als Betreiber dezentraler Energienetze einbringt, als Investor über dezentrale Plattformen agiert und den Wandel durch Innovationen für die Nutzer antreibt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 300/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Die Kommission legt als Folgemaßnahme zur Binnenmarktstrategie mit dem vorliegenden Normungspaket eine kohärente Vision vor. Sie soll der Normung als Beitrag zur Gestaltung der EU-Politik neuen Schwung verleihen und eine Anpassung an das sich in einem raschen Wandel begriffene wirtschaftliche Umfeld und die zwischen verarbeitender Industrie, digitaler Wirtschaft und Dienstleistungssektor verschwimmenden Grenzen ermöglichen. Die über die Gemeinsame Normungsinitiative erzielte Einigung ist der erste diesbezügliche Schritt: Er soll die einzelnen Akteure im europäischen Normungssystem besser vernetzen und dient einem gemeinsamen Ziel, nämlich der Umsetzung der Prioritäten der Kommission und der Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU. Die hier dargelegte Vision beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz zum Thema Normung und bezieht daher auch die jüngst angenommene Mitteilung über die IKT-Normen ein.
Drucksache 296/1/16
... Stromnetzentgeltverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 ARegV Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 3a - neu -, Nummer 4 ARegV
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 ARegV - Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - und Buchstabe c § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 15a - neu -, Absatz 5 Satz 1 ARegV
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 4 ARegV
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 16 Absatz 1 ARegV
7. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 23 Absatz 2b Satz 9 - neu - ARegV
8. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 ARegV
9. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 2 Satz 6 - neu - ARegV
10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 26 Absatz 3 Satz 5 - neu - ARegV
11. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 1 ARegV
12. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe d § 34 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu - und Absatz 7 Satz 7 ARegV
13. Zu Artikel 1 Nummer 30 Anlage 2a zu § 6 Absatz 4 Nummer 8 und 9 ARegV
14. Zu Artikel 2a - neu - § 4 Absatz 5a GasNEV , Artikel 2b - neu - § 4 Absatz 5a StromNEV
'Artikel 2a Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 2b Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Zu Artikel 2a
Zu Artikel 2b
Drucksache 349/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
... "2. für die in § 66 Absatz 1 Nummer 7 genannten Zwecke dem Betreiber von Verteilernetzen mit mindestens 100 000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden oder, wenn der Betreiber von Verteilernetzen dies verlangt, für die in § 66 Absatz 1 genannten Zwecke täglich für den Vortag dem Betreiber von Verteilernetzen
Drucksache 538/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: 5G für Europa - ein Aktionsplan - COM(2016) 588 final
... 1. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass ein frühzeitiger Aufbau von 5G-Netzen eine strategische Chance für Europa beinhaltet. Insofern begrüßt der Bundesrat den Vorschlag für einen 5G/Aktionsplan für Europa.
Drucksache 26/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Luftfahrtstrategie für Europa - COM(2015) 598 final
... 2. Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, dass Synergien zwischen dem Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, insbesondere im Personenschienenfernverkehr, und der europäischen Luftfahrtstrategie hergestellt werden. Die Investitionen in ein leistungsfähiges europäisches Hochgeschwindigkeitsnetz für den Eisenbahnverkehr sind sehr geeignet, die überlasteten Flughäfen von Kurzstreckenflügen zu entlasten und somit wachstumsfördernd zur Pünktlichkeit der Luftverkehre beizutragen. Hierfür werden seitens der Kommission Vorschläge erwartet, wie dies diskriminierungsfrei aber wirksam geschehen und Teil von internationalen Luftverkehrsabkommen werden kann.
Drucksache 73/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... auf erneuerbare Energiequellen neue Anforderungen an die örtlichen Verteilernetze. Denn sie müssen zunehmend Schwankungen in der Stromerzeugung einschließlich der damit verbundenen Netzbelastungen verkraften. Die herkömmlich betriebenen Energienetze müssen zukünftig "intelligent" betrieben, die einzelnen Energienetze spartenübergreifend kombiniert und die Umwandlung (z.B. "PowertoHeat" und "Powerto-Gas") und Speicherung von Energien ermöglicht werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind neue Konzepte zu entwickeln und erhebliche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Energieverteilnetze erforderlich. Diese Investitionsentscheidungen, die Rechtsklarheit und -sicherheit voraussetzen, sind jetzt - noch in dieser Dekade - zu treffen, zumal in sehr vielen Gemeinden die Konzessionen für die Energienetze abgelaufen und neu zu vergeben sind.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5 Satz 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 2 Satz 5 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG * In Artikel 1 Nummer 2 ist § 46 Absatz 4 Satz 1 wie folgt zu fassen:
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 1 EnWG *
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 2 EnWG *
18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 3 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4 Satz 5 - neu - EnWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 4a - neu - EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46 Absatz 6 EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46a Satz 1 EnWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 3 EnWG
26. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 3 Satz 4 - neu - EnWG
27. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 4 Satz 2 - neu - EnWG
28. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 EnWG
29. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG
30. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 5 Satz 1 EnWG
31. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 6 EnWG
32. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 7 - neu - EnWG
33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 EnWG
34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 2 EnWG
35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 4 Satz 3 - neu - EnWG * In Artikel 1 Nummer 3 ist dem § 48 Absatz 4 folgender Satz anzufügen:
36. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 118 Absatz 18 - neu - EnWG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 4 anzufügen:
Drucksache 119/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... Eine KWK erzeugt jedoch - technisch bedingt - auch Strom. Dieser wird, sofern er nicht für die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes selbst verbraucht wird, in öffentliche Netze eingespeist oder an die Mieter geliefert. Die Erzeugung und Lieferung von Strom stellt eine eigenständige, nicht zu den Obliegenheiten des Wohnungsunternehmens zählende gewerbliche Tätigkeit dar, die nicht von § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG als begünstigte oder nicht kürzungsschädliche Tätigkeit erfasst wird, obwohl der Strom als zwangsläufiges Nebenprodukt anfällt. Damit führt das Betreiben einer an sich notwendigen und für sich genommen begünstigungsunschädlichen Anlage technisch bedingt zur Versagung der erweiterten Kürzung. Dies dürfte in der Praxis dazu führen, dass die Technologie regelmäßig nicht installiert wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein*
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG
6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG
§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG
8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG
11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG
12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3
Zu Artikel 1
14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG
15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG
16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG
17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG
18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG
19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG
20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG
21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG
22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG
23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG
24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG
25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG
26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG
Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG
30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG
Zu Artikel 3 Nummer 8
Zu Artikel 8
31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:
Artikel 4a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
33. Zu Artikel 5 § 5 FVG
34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG
Artikel 5 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG
Drucksache 537/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt - Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft - COM(2016) 587 final
... 2. Der Bundesrat begrüßt allgemein die strategischen Ziele der Kommission bis 2025, die den flächendeckenden Ausbau von Netzen mit hoher Kapazität vorsehen und damit die Voraussetzung für eine Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts schaffen.
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Der Ausbaubedarf des Bundeswasserstraßennetzes wird künftig, wie es beim Ausbaubedarf des Netzes der Bundesfernstraßen und der Bundesschienenwege der Fall ist, durch Gesetz beschlossen. Durch diese Bestätigung vom Parlament wird den Wasserstraßenplanungen im Rahmen einer integrierten Bundesverkehrswegeplanung ein größeres Gewicht beigemessen und das weitere Verfahren erleichtert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Artikel 2 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
d Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A
b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
c Weitere Module
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
III. Alternative
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demografie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1
I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 501/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... 1. Der Bundesrat spricht sich unter dem Eindruck weltweit steigender Flüchtlingszahlen ausdrücklich dafür aus, dass unionsweit sichere und legale Wege in die EU für Personen geschaffen werden, die internationalen Schutz benötigen. Dies ist ein wirksames Mittel, irreguläre Migrationsbewegungen über gefährliche Fluchtrouten und die Ausbeutung durch Schleusernetze einzudämmen und so Menschenleben zu retten.
Drucksache 809/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... e) Der Bundesrat stellt fest, dass es schon längst nicht mehr um einen Konkurrenzkampf zwischen erneuerbaren und konventionellen Energien geht, sondern um eine effiziente Vernetzung des Gesamtsystems, in dem die erneuerbaren Energien bereits die dominante und weiter wachsende Rolle spielen. Auch wenn der Anteil der fossilen Energieerzeugung immer weiter sinkt, werden effiziente und flexible Kraftwerke als Ergänzung der erneuerbaren Energien noch so lange gebraucht, bis Stromspeicher, Nachfrageflexibilisierung und intelligente Netze diese Rolle vollständig übernehmen können.
Drucksache 430/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
... Diese Ausgangsprämisse erscheint als noch vom analogen Zeitalter geprägt und in Anbetracht der heute eingesetzten Techniken der Massenüberwachung daher in Bezug auf ihre Praktikabilität fragwürdig. Denn den vom Bundeskanzleramt nach § 6 Absatz 1 Satz 2 BNDG-E durch Anordnung zu bestimmenden Telekommunikationsnetzen, aus denen die Datenerhebungen erfolgen dürfen, ist nicht anzusehen, ob sie nur dem "Inland-Inland-", dem "Inland-Ausland-" oder auch dem "Ausland-AuslandFernmeldeverkehr" dienen. Entsprechend heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 29 f.:
Drucksache 566/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen - COM(2016) 594 final; Ratsdok. 12258/16
... 3. Der Bundesrat kann grundsätzlich nachvollziehen, dass die Kommission den Anwendungsbereich der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf IPTV-Weiterverbreitungsdienste und andere Weiterverbreitungsdienste, die über "geschlossene" elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden, begrenzen möchte. Dies hält die Auswirkungen auf die Rechteinhaber geringer als bei einer Erstreckung auch auf andere Dienste des "offenen Internets" und auf Over-the-top-Weiterverbreitungsdienste, sofern sie für eine bestimmte Anzahl an Nutzern bereitgestellt werden. Die Kommission selbst geht in ihrem Vorschlag davon aus, dass bei einer solchen Erstreckung des Anwendungsbereichs das Risiko bestünde, dass die exklusiven Online-Rechte und Vertriebsstrategien der Rechteinhaber ausgehöhlt und damit die Lizenzeinnahmen schrumpfen würden. Diese Nachteile für die Rechteinhaber sind aus Sicht des Bundesrates tatsächlich zu vermeiden.
Drucksache 466/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Die Befragung der Europass-Zentralstellen, der nationalen EQR-Koordinierungsstellen und des Euroguidance-Netzes ergab hauptsächlich, dass das Thema Orientierung stärker in den Vordergrund gestellt werden sollte; dafür reichten internetgestützte Instrumente und Dienste nicht aus - es bedürfe vielmehr der Präsenz und des persönlichen Austauschs mit den Menschen. Die Zentren forderten außerdem vereinfachte Verwaltungsverfahren und eine längerfristige, über den derzeitigen Einjahreszeitraum hinausgehende Planung. Dies entspräche dem Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung des Betriebs und der Finanzierung dieser Netze. Einige Zentren hoben insbesondere hervor, dass die Benennung nationaler Kompetenz-Koordinierungsstellen nicht die Übernahme der Aktivitäten oder die Fusion der existierenden Europass-Zentralstellen, der nationalen EQR-Koordinierungsstellen und der Euroguidance-Zentren zur Folge haben dürfte, und erinnerten daran, dass die Organisation der Dienste auf nationaler Ebene dem Subsidiaritätsprinzip folge. Einige Mitgliedstaaten würden lieber den Status quo mit drei weitgehend getrennten Netzwerken beibehalten, für die unterschiedliche Verwaltungsstellen zuständig sind. Die Kommission erläuterte, dass es Ziel ihres Vorschlags sei, die Verwaltungs- und Koordinierungsverfahren zwischen der nationalen und der EU-Ebene zu vereinfachen und es dadurch für die Mitgliedstaaten einfacher zu machen, den Menschen einheitliche Dienste zu bieten. In jedem Mitgliedstaat werde ein Hauptempfänger von EU-Mitteln und Hauptansprechpartner der Kommission bezüglich der Aktivitäten benannt, die derzeit von den nationalen EQRKoordinierungsstellen, den nationalen Europass-Zentralstellen und den Euroguidance-Zentren ausgeführt werden. In mehreren Ländern18 wird dies bereits so gehandhabt. Der Vorschlag soll mehr Möglichkeiten für eine strategischere Nutzung der Finanzmittel durch die nationalen Stellen über einen längeren Finanzierungszeitraum hinweg schaffen, überlässt jedoch den Mitgliedstaaten die Entscheidung über die Umsetzung und Koordinierung auf nationaler Ebene.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 126/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... 1. dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit getroffen werden, die insbesondere die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleisten, wobei bei der Nutzung allgemein zugänglicher Netze Verschlüsselungsverfahren anzuwenden sind, und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 3 Änderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 4 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten/Einnahmen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa KBA
bb Überwachungsinstitutionen
cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten
3. Weitere Kosten
4. Evaluierung
C. Sonstige Auswirkungen
D. Nachhaltigkeit
E. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Im Einzelnen
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 14
Zu Artikel 1 Nummer 17
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 296/4/16
... Mit der Verordnung der Bundesregierung soll der Stichtag für die Anerkennungsfähigkeit von Personalzusatzkosten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile vom 31.12.2008 auf den 31.12.2016 verschoben werden. Dieser nach dem voraussichtlichen Inkrafttreten der Änderungsverordnung liegende Stichtag würde es den Netzbetreibern erlauben, im zweiten Halbjahr 2016 noch entsprechende Vereinbarungen über Personalzusatzkosten zu schließen, die keinem Effizienzdruck unterliegen würden und daher über die Netzentgelte vollständig von den Letztverbrauchern getragen werden müssten. Ein derartiger Anreiz zur Begründung weiterer nicht beeinflussbarer Kosten ist nicht im Sinne der Anreizregulierung, die Netzbetreiber zu einem effizienten Betrieb der Energieversorgungsnetze anzuhalten.
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... Informationen, Beratung, Problemlösungsmechanismen, Ansprechstellen und Verfahren zum Binnenmarkt sind derzeit nicht durch ein einheitliches Vorgehen, sondern durch unzusammenhängende, unvollständige, unzureichend vernetzte und nicht immer nutzerfreundliche Strukturen gekennzeichnet - sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Für die Nutzer ist es daher schwierig, an die erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zu gelangen. Die Kommission schlägt daher vor, ein zentrales digitales Zugangstor zu schaffen, das auf bestehenden Portalen, Kontaktstellen und Netzen aufbaut, um alle Informationen, Hilfestellungen und Problemlösungsdienste, die für eine effiziente grenzübergreifende Geschäftstätigkeit erforderlich sind, zu erweitern, zu verbessern und zu bündeln und es den Nutzerinnen und Nutzern zu ermöglichen, die wichtigsten nationalen Verfahren vollständig online durchzuführen.
1. Einleitung
2. Ziele und Grundsätze
3. Politische SCHWERPUNKTE
3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien
3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste
3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste
4. Umsetzung des Aktionsplans
Drucksache 570/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister - COM(2016) 627 final
... 2) Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften sowie weltanschauliche und bekenntnisfreie Organisationen im Sinne von Artikel 17 AEUV sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Nicht von der Registrierungspflicht ausgenommen sind jedoch Vertretungen und Körperschaften sowie Büros und Netze, die geschaffen wurden, um Kirchen, Religionsgemeinschaften oder weltanschauliche oder bekenntnisfreie Organisationen beim Umgang mit den EU-Organen zu vertreten.
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich der interinstitutionellen Vereinbarung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Von der interinstitutionellen Vereinbarung erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten
Artikel 4 Von der interinstitutionellen Vereinbarung nicht erfasste Einrichtungen
Artikel 5 An die vorherige Registrierung geknüpfte Formen der Zusammenarbeit
Beim Europäischen Parlament
Beim Rat der Europäischen Union
Artikel 6 Registrierungsvoraussetzungen und Registrierung von Antragstellern
Artikel 7 Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen (Mitglieder des Typs C) im Sinne des Kommissionsbeschlusses C(2016) 3301 vom 30.5.2016.
Verhaltenskodex für registrierte Interessenvertreter und Sanktionen
Artikel 8 Verwaltungsrat des Registers
Artikel 9 Das Sekretariat des Registers
Artikel 10 Gründungsrechtsakt
Artikel 11 Ressourcen
Artikel 12 Freiwillige Beteiligung anderer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU
Artikel 13 Freiwillige Beteiligung der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten der EU
Artikel 14 Schluss- und Übergangsbestimmungen
ANHÄNGE zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister
Anhang I Klassifizierung der REGISTRIERTEN INTERESSENVERTRETER
Kategorien REGISTRIERTER INTERESSENVERTRETER
Anhang II von den SICH REGISTRIERENDEN Organisationen und EINZELPERSONEN BEREITZUSTELLENDE Informationen
I. Allgemeine Angaben
II. spezifische Angaben
A. Vom Register erfasste Tätigkeiten
B. Verbindungen zu EU-Organen
C. Finanzielle Auskünfte in Bezug auf die vom Register erfassten Tätigkeiten
3 Kosten
3 Einnahmen
Spezifische Informationspflichten
3 Durchführung
Anhang III VERHALTENSKODEX
Anhang IV UNTERSUCHUNGEN und Massnahmen
1. Allgemeines
2. Beschwerden und die Einleitung von Untersuchungen
3. Ersuchen um Klarstellung
4. Untersuchungsbefugnisse
5. Untersuchungen
6. Bemühen um eine Lösung
7. Ausbleiben einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sekretariat
8. Recht auf Anhörung
9. Beschluss
10. Maßnahmen
11. Überprüfung
12. Rechtsbehelfe
Drucksache 436/16
... vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und die durch diese Verordnung geänderte Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union enthalten die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, sanktionsfähige Bestimmungen der Verordnung zum Zugang zum offenen Internet und des Roamings mit wirksamen Sanktionen zu versehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet
2. Änderung der Roaming-Verordnung
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
1. Zu Nr. 1
2. Zu Nr. 2
3. Zu Nr. 3
4. Zu Nr. 4
5. Zu Nr. 5
6. Zu Nr. 6
II. Zu Artikel 2
Drucksache 80/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - COM(2016) 51 final
... Im EU-Finanzrahmen für 2014-2020 wird der entsprechende Beitrag deutlich angehoben. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) stellen rund 19 Mrd. EUR für Energieeffizienzmaßnahmen und 6 Mrd. EUR für erneuerbare Energien bereit, die vor allem für Gebäude sowie Fernwärme und -kälte bestimmt s i.d.R. nd 1 Mrd. EUR sind für intelligente Verteilungsnetze vorgesehen, und die Mittel für Forschung und Innovation werden auch nach den Prioritäten der nationalen oder regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung zugewiesen. Aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 werden 2,5 Mrd. EUR für Energieeffizienz und 1,85 Mrd. EUR für erneuerbare Energien bereitgestellt. Zudem wird erwartet, dass im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) auf der Grundlage der EU-Garantie zusätzliche Investitionen von mindestens 315 Mrd. EUR mobilisiert werden. Die Förderung von Investitionen in Projekte im Bereich der nachhaltigen Energie ist eine der strategischen Prioritäten des EFSI, und einige dieser Vorhaben sind bereits genehmigt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. VISIONEN und Ziele
3. Herausforderungen
Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung
Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012
Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden
4 Finanzierung
Heiz - und Kühlanlagen
Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13
Abwärme und Abkälte
4. Synergien IM Energiesystem
Fernwärme und -kälte
Kraft -Wärme-Kopplung KWK
Intelligente Gebäude
5. Instrumente und LÖSUNGEN
4 Gebäude
Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen
Intelligente Systeme
4 Innovation
4 Finanzierung
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 74/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
... es. Die Regelungen des Buchpreisbindungsgesetzes dienen der Wahrung der Wirtschaftseinheit und dem Schutz des Kulturgutes Buch. Das trifft auch auf die Änderungen durch Artikel 1 zu. Es sollen weiterhin einheitliche Bedingungen für den Vertrieb von Büchern an Letztverbraucher in Deutschland gelten. Dies liegt im gesamtstaatlichen Interesse. Es geht um den Erhalt eines breiten Buchangebots und das Zugänglichmachen der Bücher für alle Letztverbraucher in Deutschland. Dies ist nicht von den Besonderheiten eines Bundeslandes geprägt. Die Regelungen des Artikels 1 sind auch notwendig, um das Kulturgut Buch zu schützen. Dies setzt das Bestehen eines leistungsfähigen Buchmarktes voraus. Die Existenz einer Vielzahl kleiner und mittlerer Verlage und eines dichten Netzes von Buchhandlungen gewährleistet die Verfügbarkeit eines vielfältigen Buchangebots. Zudem können Bücher verlegt werden, die zwar von vornherein nur eine niedrige Auflage erwarten lassen, jedoch einen hohen kulturellen Wert besitzen. Dadurch wird der Bedeutung von Büchern als Kulturgüter Rechnung getragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... 3. Rechteinhaber müssen Maßnahmen anwenden können, um die Sicherheit und Integrität der Netze und Datenbanken zu gewährleisten, in denen die Werke oder sonstigen Schutzgegenstände gespeichert sind. Diese Maßnahmen dürfen über das für die Erreichung dieses Ziels Notwendige nicht hinausgehen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld
Artikel 3 Text- und Data-Mining
Artikel 4 Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten
Artikel 5 Erhalt des Kulturerbes
Artikel 6 Gemeinsame Bestimmungen
Titel III Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN
Kapitel 1 Vergriffene Werke
Artikel 7 Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes
Artikel 8 Grenzübergreifende Nutzungen
Artikel 9 Dialog der Interessenträger
Kapitel 2 Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf
Artikel 10 Verhandlungsmechanismus
Titel IV Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ
Kapitel 1 Rechte an Veröffentlichungen
Artikel 11 Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen
Artikel 12 Ausgleichsansprüche
Kapitel 2 Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
Artikel 13 Nutzung geschützter Inhalte durch
Kapitel 3 Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung
Artikel 14 Transparenzpflicht
Artikel 15 Vertragsanpassungsmechanismus
Artikel 16 Streitbeilegung
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Änderungen anderer Richtlinien
Artikel 18 Zeitliche Anwendung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Überprüfung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Drucksache 432/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... in die Supply-Chain sowie zu dynamischen und flexiblen Transportnetzen. So können nach Ansicht des Bunderates intermodale Logistikprozesse für die Herausforderungen des industriellen Wandels hin zu Industrie 4.0 durch Synchronmodalität vorbereitet werden.
Drucksache 356/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... "Die Beschaffung von Ab- oder Zuschaltleistung über vertraglich vereinbarte ab- oder zuschaltbare Lasten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erfolgt durch die Betreiber von Übertragungsnetzen in einem diskriminierungsfreien und transparenten Ausschreibungsverfahren, bei dem die Anforderungen, die die Anbieter von Ab- oder Zuschaltleistung für die Teilnahme erfüllen müssen, soweit dies technisch möglich ist, zu vereinheitlichen sind."
§ 13k Netzstabilitätsanlagen
,Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
§ 26a Erbringung von Regelleistung durch Letztverbraucher
§ 10 Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... 17. Im Zehnjahresnetzentwicklungsplan 2015 wird die Iberische Halbinsel als Gebiet genannt, dem es an Integration mit der restlichen EU mangelt und das daher anfällig für Preisschwankungen auf dem globalen LNG-Markt ist.
Drucksache 521/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... In Anbetracht der erzielten Ergebnisse legt die Kommission zusammen mit der Mitteilung über die Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des MFR einen Legislativvorschlag zur Verlängerung der Laufzeit des EFSI bis 2020 vor. In diesem Vorschlag sind auch eine Mittelübertragung von den Finanzierungsinstrumenten des CEF auf den EFSI in Höhe von 500 Mio. EUR, eine Mittelübertragung von den Finanzierungsinstrumenten des CEF auf die Finanzhilfen des CEF in Höhe von etwa 1,146 Mrd. EUR22, die in Kombination mit EFSI-Finanzierungen oder mit anderen Finanzierungsinstrumenten für Energieeffizienz eingesetzt werden sollen, sowie die Inanspruchnahme des verbleibenden Spielraums in Höhe von 150 Mio. EUR vorgesehen. Auf diese Weise sollen die EU-Mittel eine maximale Wirkung erreichen, Überschneidungen vermieden werden und die Synergien zwischen unterschiedlichen Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten sowie Synergien mit privaten Investoren optimal genutzt werden. Insgesamt werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1,4 Mrd. EUR für Finanzhilfen des Programms CEF-Verkehr zur Verfügung stehen, um grenzüberschreitende Infrastruktur für vorrangige Verkehrsnetze in der EU zu finanzieren.
1. Einleitung
2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen
Beseitigung des Zahlungsrückstands
Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit
Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit
Genauere Überprüfung und Analyse
3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen
Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen
Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung
Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:
4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen
2 Finanzanhang
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... 4. Bei Verkehrs- und Energieprojekten sollte der Fokus des EFSI der Kommission zufolge noch stärker gemäß den politischen Prioritäten der EU ausgerichtet werden, die in den Leitlinien der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) und des transeuropäischen Verkehrsnetzes TEN-V definiert sind. Darüber hinaus erkennt die Kommission an, wie wichtig es ist, Teile des EU-Haushalts - wie etwa das CEF-Budget - in Form von Zuschüssen in Kombination mit dem EFSI zu nutzen. Die kombinierte Nutzung von Zuschüssen und EFSI wird dazu beitragen, dass Projekte wirtschaftlich und finanziell tragfähig werden und so den Mehrwert von Unionsausgaben erhöhen, indem zusätzliche Mittel privater Investoren mobilisiert werden.
Drucksache 311/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die weitere Entwicklung der "Sharing Economy" und aller weiteren internetbasierten Geschäftsmodelle auf eine angemessene Breitbandinfrastruktur angewiesen ist. Der flächendeckende Ausbau mobiler und fester hochleistungsfähiger Breitbandnetze muss daher weiter vorangetrieben werden. Er hat für die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt eine grundlegende Bedeutung.
Drucksache 436/16 (Beschluss)
... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Fassung von Satz 1 sieht nur eine Auskunftspflicht der Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten bezüglich ihrer Rechte und Pflichten vor, die sich aus dem
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.