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"Nicht-EU"
Drucksache 538/08
Gesetzesantrag der Freistaaten Sachsen, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß
... Vor diesem Hintergrund hat sich vor allem der Arzneimittelbezug über Versandapotheken im EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland in zweierlei Hinsicht zu einem Problem entwickelt:
Drucksache 555/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
... ) auf Eisenbahnen, die ihren Sitz in Nicht-EU-Staaten haben, beschränkt sein, sondern auch für Eisenbahnen mit Sitz in einem EU-Staat gelten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 14g Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr
§ 40 Zeitliche Übergangsregelungen
Artikel 2
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
3. Ausnahmen vom Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5 Bund
Länder und Gemeinden
6. Sonstige Kosten
7. Bürokratiekosten
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 14 Abs. 3 Nr. 1 AEG
§ 14 Abs. 3 Nr. 2 AEG
§ 14 Abs. 3 Nr. 3 AEG
§ 14 Abs. 3a AEG
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Drucksache 687/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zu einer europäischen Hafenpolitik (2008/2007(INI))
... F. in der Erwägung, dass es einige Herausforderungen gibt, vor denen die europäischen Häfen in Zukunft stehen werden, insbesondere auf dem Gebiet der Umwelt, der Globalisierung, der nachhaltigen Entwicklung, der Beschäftigung und der sozialen Bedingungen, vor allem was die Sicherheit und das lebenslange Lernen, die Finanzen, den Marktzugang und die Verwaltung sowie wettbewerbswidrige und diskriminierende Maßnahmen von Nicht-EU-Staaten in den jeweiligen geografischen Märkten betrifft,
Drucksache 996/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa KOM (2008) 725 endg.; Ratsdok. 17479/08
... Mit der im Dezember 2005 angenommenen EU-Strategie über Maßnahmen zur Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer15 sowie mit dem ein Jahr später verabschiedeten Aktionsprogramm zur Bekämpfung des akuten Gesundheitspersonalmangels in den Entwicklungsländern (2007–2013)16 hat sich die EU verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ihr eigenes Ziel – nämlich eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität bereitzustellen – zu erreichen, ohne dass sich dies negativ auf die Lage in Nicht-EU-Ländern auswirkt.
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit
1. Einleitung
Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa
2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs
3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene
4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme
4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte
Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060
4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit
4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung
4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU
4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens
4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen
7. Kohäsionspolitik
8. Anhörung
Drucksache 806/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union (2007/2253(INI))
... AA. in der Erwägung, dass allzu restriktive Eigentumsregelungen in den Medien die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf dem Weltmarkt beeinträchtigen und den Einfluss nicht-europäischer Mediengruppen verstärken könnten,
Drucksache 965/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... - Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind
Drucksache 168/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse Entwurf
eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Nach dem Gesetzentwurf sind viele Erleichterungen in Bezug auf einen Nicht-EU-Mitgliedstaat nur dann anwendbar, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen mit denen in der EU vergleichbar sind. So zählen z.B. Rechtsanwälte aus einem Drittstaat nur dann zu den per se zuverlässigen Dritten, "
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GwG
3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG
6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG
7. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 3 GwG *
8. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG
9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG
10. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG
11. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
12. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
13. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2 Satz 1 GwG entfällt bei Annahme von Ziffer 11
14. Zu Artikel 2 § 6 GwG
15. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG
16. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
17. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
18. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG
19. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG
20. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG
21. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG
22. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG
Artikel 7a Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
23. Zu Artikel 2 § 16 GwG
24. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG
25. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 KWG
26. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 516/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Für eine europaweit sicherere, sauberere und effizientere Mobilität: Erster Bericht über die Initiative "Intelligentes Fahrzeug " (2007/2259(INI))
... 4. sieht sich dadurch ermutigt, dass bisher dreizehn Mitgliedstaaten und drei Nicht-EU-Staaten die eCall-Absichtserklärung unterzeichnet haben, und bekräftigt seine Unterstützung für diese Maßnahme;
Drucksache 168/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Nach dem Gesetzentwurf sind viele Erleichterungen in Bezug auf einen Nicht-EU-Mitgliedstaat nur dann anwendbar, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen mit denen in der EU vergleichbar sind. So zählen z.B. Rechtsanwälte aus einem Drittstaat nur dann zu den per se zuverlässigen Dritten,
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 § 1 Abs. 5 GWG
3. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG
4. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG
5. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 GwG
6. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 2c - neu - GwG
7. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 Nr. 2 GwG
8. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG
9. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 1 GwG
10. Zu Artikel 2 § 6 GwG
11. Zu Artikel 2 § 6 Abs. 1 Satz 2 GwG
12. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 GwG
14. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz GwG
15. Zu Artikel 2 § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG
16. Zu Artikel 2 § 11 Abs. 6 GwG
17. Zu Artikel 2 § 12 Abs. 1 Satz 3 GwG
18. Zu Artikel 2 § 14 Abs. 2 GwG Artikel 7a - neu - Abgabenordnung
Artikel 7a Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
19. Zu Artikel 2 § 16 GwG
20. Zu Artikel 3 Nr. 5 § 25f Abs. 3 Satz 1, Satz 2 - neu - KWG
21. Zu Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 492/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP (2008/2003(INI))
... 43. begrüßt die Schlussfolgerungen des Lenkungsausschusses der Europäischen Verteidigungsagentur vom 14. Mai 2007, insbesondere jene, die eine Verringerung der Abhängigkeit von nicht-europäischen Zulieferern für technologische Schlüsselbereiche fordern und betonen, wie wichtig es ist, dass die Europäische Union Autonomie und operationelle Souveränität genießt;
Drucksache 144/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu den Ergebnissen der Konferenz von Bali zum Klimawandel (COP 13 und COP/MOP 3)
... 37. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zu übermitteln mit der Bitte, sie an alle Nicht-EU-Vertragsparteien dieses Übereinkommens und die im Übereinkommen vorgesehenen Beobachter weiterzuleiten.
Drucksache 642/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
... So könnte beispielsweise ein Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Staat mit deutscher Arbeitserlaubnis zum Bau einer Grenzbrücke im Bereich der Baustelle auch auf polnischem Hoheitsgebiet ohne polnische Arbeitserlaubnis tätig sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Abschnitt 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 1 Umfang des Vertrags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bau von Grenzbrücken
Artikel 3 Erneuerung und Neubau
Artikel 4 Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften
Artikel 5 Abnahme
Artikel 6 Baukosten
Artikel 7 Abstimmung
Abschnitt 3 Instandhaltung von Grenzbrücken
Artikel 8 Gegenstand der Instandhaltung
Artikel 9 Durchführung der Instandhaltung
Artikel 10 Austausch von Unterlagen
Artikel 11 Informationen über geplante Arbeiten
Artikel 12 Kosten der Instandhaltung
Artikel 13 Durchführung von Prüfungen
Abschnitt 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Informationen
Artikel 15 Betretungsrecht
Artikel 16 Steuerrechtliche Regelungen
Artikel 17 Datenschutz
Artikel 18 Arbeitsrechtliche Regelungen
Artikel 19 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
Artikel 20 Meinungsverschiedenheiten
Artikel 21 Geltungsdauer
Artikel 22 Änderung der Anlagen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anlage A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Anlage B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Drucksache 748/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... Nach entsprechendem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses wird die Richtlinie auch auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten Anwendung finden, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Drucksache 89/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu den Schiffsunglücken in der Meerenge von Kertsch im Schwarzen Meer und zu der darauffolgenden Ölpest
... 11. weist auf die Bedeutung des Memorandum of Understanding von Paris und des Schwarzmeer-Memorandum of Understanding hin und fordert den Rat und die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Küstenstaaten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr von Umweltverschmutzungen durch Schiffsunglücke zu verstärken, u.a. durch Maßnahmen, die im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO und des Memorandum of Understanding von Paris ergriffen werden;
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... Der vorliegende Vorschlag erfordert eine wirksame Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber und der Tätigkeiten in den Bereichen Versorgung und Erzeugung nicht nur auf nationaler Ebene, sondern EU-weit. Das bedeutet insbesondere, dass kein in der EU tätiges Versorgungs- oder Erzeugungsunternehmen in einem Mitgliedstaat der EU ein Übertragungsnetz besitzen oder betreiben darf. Dies muss gleichermaßen für EU-Unternehmen wie für Nicht-EU-Unternehmen gelten.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... Der vorliegende Vorschlag erfordert eine wirksame Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber und der Tätigkeiten in den Bereichen Versorgung und Erzeugung nicht nur auf nationaler Ebene, sondern EU-weit. Das bedeutet insbesondere, dass kein in der EU tätiges Versorgungs- oder Erzeugungsunternehmen in einem Mitgliedstaat der EU ein Übertragungsnetz besitzen oder betreiben darf. Dies muss gleichermaßen für EU-Unternehmen wie für Nicht-EU-Unternehmen gelten.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 377/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOM (2007) 267 endg.; Ratsdok. 10089/07
... Die wohl wichtigste europäische und völkerrechtliche Rechtsvorschrift auf diesem Gebiet ist das Europarat-Übereinkommen über Cyberkriminalität aus dem Jahr 200116. Das im Jahr 2004 angenommene und in Kraft getretene Übereinkommen enthält gemeinsame Definitionen der verschiedenen Arten von Internetkriminalität und bildet die Grundlage für eine funktionierende justizielle Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Ländern. Zahlreiche Länder (darunter die Vereinigten Staaten und weitere Nicht-EU-Länder sowie alle EU-Mitgliedstaaten) haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet. Gleichwohl haben einige Mitgliedstaaten das Übereinkommen oder das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Cyberkriminalität über die strafrechtliche Verfolgung rassistischer oder fremdenfeindlicher Handlungen, die mittels Computernetzen begangen werden, noch nicht ratifiziert. Aufgrund der großen Bedeutung, die dem Abkommen von allen Beteiligten beigemessen wird, wird die Kommission die Mitgliedstaaten und die betroffenen Drittländer ermutigen, das Übereinkommen zu ratifizieren und die Möglichkeit des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen zu prüfen.
1. Einführung
1.1. Was ist Internetkriminalität?
1.2. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Internetkriminalität
1.2.1. Allgemeine Entwicklungstrends
1.2.2. Herkömmliche Straftaten im Zusammenhang mit elektronischen Netzen
1.2.3. Illegale Inhalte
1.2.4. Straftaten gegen elektronische Netze
1.3. Ziele
2. Geltende Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
2.1. Bestehende Instrumente und Maßnahmen auf EU-Ebene
2.2. Bestehende internationale Instrumente
3. Weiterentwicklung spezifischer Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
3.1. Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Verstärkter Dialog mit der Wirtschaft
3.3. Rechtsvorschriften
3.4. Erhebung von statistischen Daten
4. Das weitere Vorgehen
4.1. Allgemeine Bekämpfung der Internetkriminalität
4.2. Bekämpfung von über elektronische Netze begangenen herkömmlichen Straftaten
4.3. Illegale Inhalte
4.4. Folgemaßnahmen
Drucksache 241/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele KOM (2007) 140 endg.; Ratsdok. 8255/07
... 7. Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Begleitung des weiteren Prozesses darauf zu achten, dass praktikable und unbürokratische Instrumente entstehen. Darüber hinaus sollte die EU aufgefordert werden, in internationalen Abkommen weiterhin auf vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten hinzuwirken.
Zur Vorlage allgemein
Zu Abschnitt 4.1 insgesamt
Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2
Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 17.
Zu Abschnitt 4.2.2
Drucksache 61/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - Der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus KOM (2007) 2 endg.; Ratsdok. 5422/07
... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Diskussionen und Verhandlungen zu den einzelnen Maßnahmen jedoch darauf zu achten, dass es in allen Mitgliedstaaten zu vergleichbaren Anstrengungen kommt und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen vermieden werden. Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
Drucksache 762/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... Die EU insgesamt scheint im Kontext eines scharfen internationalen Wettbewerbs um hochqualifizierte Fachkräfte nicht als attraktiv eingestuft zu werden: Beispielsweise hat die Union die meisten Arbeitnehmer ohne oder mit einer mittleren Qualifikation aus den Maghreb-Staaten aufgenommen (87 %), während 54 % der hochqualifizierten Zuwanderer aus den gleichen Ländern ihren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten und Kanada gewählt haben. Im Vergleich zu diesen Ländern wird die Attraktivität der EU dadurch beeinträchtigt, dass derzeit hochqualifizierte Zuwanderer mit 27 verschiedenen Zulassungssystemen konfrontiert sind und nicht die Möglichkeit haben, sich zu Arbeitszwecken problemlos von einem in ein anderes Land zu begeben. Schwerfällige Verfahren können bewirken, dass sich diese Arbeitnehmer für Nicht-EU-Länder entscheiden, die ihnen günstigere Einreise- und Aufenthaltsbedingungen bieten. Das Ausmaß dieses Problems ist schwer zu erfassen, da derzeit nur zehn Mitgliedstaaten Sonderregelungen für die Zulassung von hochqualifizierten Arbeitnehmern erlassen haben und diese nicht vergleichbar sind. Für die anderen Mitgliedstaaten liegen keine oder nur unvollständige spezifische Statistiken vor. Es können lediglich grobe Schätzungen vorgenommen werden: Beispielsweise wurden 2003 rund 74 300 Fachkräfte in 15 Mitgliedstaaten zugelassen. Selbst dort, wo spezifische Regelungen existieren, sind diese ausschließlich innerstaatlich ausgerichtet und sehen keine Erleichterungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern vor, die sich aus beruflichen Gründen in einen anderen Mitgliedstaat begeben wollen oder müssen. Somit ist der EU-Arbeitsmarkt segmentiert und lässt keinen rationellen Einsatz oder erneuten Einsatz der notwendigen Arbeitskräfte zu.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 , 9 und 10
Artikel 8 , 11 und 12
Artikel 13 , 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18 , 19, 20 und 21
Kapitel VI
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Günstigere Bestimmungen
Kapitel II Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausnahmeregelungen
Artikel 7 Zulassungsquoten
Kapitel III EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz
Artikel 8 EU-Blue-Card
Artikel 9 Ablehnungsgründe
Artikel 10 Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card
Artikel 11 Zulassungsanträge
Artikel 12 Verfahrensgarantien
Kapitel IV Rechte
Artikel 13 Zugang zum Arbeitsmarkt
Artikel 14 Befristete Arbeitslosigkeit
Artikel 15 Gleichbehandlung
Artikel 16 Familienangehörige
Artikel 17 Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card
Artikel 18 Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber
Kapitel V Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 19 Bedingungen
Artikel 20 Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber
Artikel 21 Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 22 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 23 Berichte
Artikel 24 Anlaufstellen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... Der vorliegende Vorschlag erfordert eine wirksame Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber und der Tätigkeiten in den Bereichen Versorgung und Erzeugung nicht nur auf nationaler Ebene, sondern EU-weit. Das bedeutet insbesondere, dass kein in der EU tätiges Versorgungs- oder Erzeugungsunternehmen in einem Mitgliedstaat der EU ein Übertragungsnetz besitzen oder betreiben darf. Dies muss gleichermaßen für EU-Unternehmen wie für Nicht-EU-Unternehmen gelten.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 225/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
... Bestimmungen für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EWR-Vertragsstaaten
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziel des Gesetzes
2. Inhalt der 5. KH-Richtlinie und Umsetzungsbedarf
Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
Inhalt der 5. KH-Richtlinie
Ausweitung des Mindestversicherungsschutzes
Verbesserung der Stellung des Geschädigten, wenn der Halter des schädigenden Fahrzeugs nicht der Versicherungspflicht unterliegt
Erweiterung der Haftung des Entschädigungsfonds
Stärkung des Binnenmarktes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
4 Umsetzungsbedarf
Direktanspruch des Geschädigten
Versicherungsdeckung von schwächeren Verkehrsteilnehmern
Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten
Haftung des Entschädigungsfonds des Bestimmungsmitgliedstaates
3. Kosten- und Preiswirkungen
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Drucksache 670/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... Weiterhin soll sichergestellt werden, dass mitreisende Rollstuhlfahrer mit Sicherheitsgurten gesichert werden können und nicht nur - wie dies in Klasse I (Linienbusse) und Klasse II-Bussen üblich und genehmigungsfähig ist - durch gepolsterte Aufprallflächen. zu e): Über diese Forderung sollen z.B. die durch die Richtlinie 2001/85/EG vorgeschriebenen Notausstiegssysteme (Öffnen der Fahrgasttüren in Notfällen, Nottüren, Notfenster, Notluken) bei Bussen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten verlangt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten zu a)
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
a Tempo 100-Busse
b Elektronische Parkraumbewirtschaftung
II. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 251/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften -Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven KOM (2007) 161 endg.; Ratsdok. 8322/07
... Die Fragmentierung der öffentlichen Forschung schmälert für die Wirtschaft die Attraktivität Europas als Standort für FuE-Investitionen. Der Wirtschaftssektor soll zu der Zielvorgabe, dass die FuE-Intensität 3 % des BIP ausmacht, zwei Drittel beisteuern. Jüngsten Daten zufolge haben die in der EU niedergelassenen Unternehmen ihre globalen FuE-Ausgaben 2006 um mehr als 5 % aufgestockt, aber dies liegt immer noch unter der Steigerungsrate bei den FuE-Aufwendungen der Unternehmen in Nicht-EU-Ländern10. Tatsächlich investieren in der EU niedergelassene Unternehmen mehr in die FuE in den USA als Unternehmen mit Sitz in den USA in der EU investieren und dieser transatlantische Nettoverlust an FuE-Investitionen nimmt weiter zu11. Eine spürbare, anhaltende Steigerung der FuE-Investitionen der Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung, um aus der derzeitigen Stagnation der generellen FuE-Intensität der EU bei 1,9 % des BIP herauszukommen12 und Fortschritte in Richtung auf die einzelstaatlichen und die EU-weiten Zielvorgaben zu machen.
Grünbuch Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven Text von Bedeutung für den EWR
3 Zusammenfassung
1. Ein neuer Blick auf den Europäischen Forschungsraum
2. Die Vision eines Europäischen Wirtschaftsraums
Elemente der Vision des Europäischen Forschungsraums
3. Die Verwirklichung des EFR
3.1. Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher
Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher
3.2. Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
Schaffung von Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
3.3. Stärkung der Forschungseinrichtungen
Stärkung der Forschungseinrichtungen
3.4. Austausch von Wissen
Austausch von Wissen
3.5. Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten
Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten
3.6. Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Öffnung zur Welt: die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
4. Die Vorgehensweise: Öffentliche Diskussion und weitere Schritte
Drucksache 419/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Organspende und Organtransplantation - Maßnahmen auf EU-Ebene KOM (2007) 275 endg.; Ratsdok. 9834/07
... Die zunehmende Mobilität der EU-Bürger erfordert es, die Hauptprobleme bei der Patientenmobilität zu ermitteln. Auch wird es wichtig sein, EU-weite Vereinbarungen über alle Fragen zu treffen, die die Transplantationsmedizin für Nicht-EU-Bürger betreffen.
1. Einleitung
2. Organspende und Transplantation: Die aktuelle Problematik
2.1. Transplantationsrisiken
2.2. Organmangel
2.3. Illegaler Organhandel
3. Der Mehrwert der EU-Massnahmen
3.1. Qualitäts- und Sicherheitsrahmen für Organspende und -transplantation
3.2. Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
3.2.1. Organangebot
3.2.2. Das Bewusstsein der Öffentlichkeit
3.2.3. Organisatorische Aspekte
3.3. Bekämpfung des Organhandels
4. Schlussfolgerungen und Folgemassnahmen
• Verbesserung von Qualität und Sicherheit
• Erhöhung der Organverfügbarkeit
• Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Zugänglichkeit der Transplantationssysteme
• Aktionsplan zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
• EU-Rechtsinstrument über Qualität und Sicherheit von Organspende und -transplantation
Drucksache 241/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele KOM (2007) 140 endg.; Ratsdok. 8255/07
... 5. Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Begleitung des weiteren Prozesses darauf zu achten, dass praktikable und unbürokratische Instrumente entstehen. Darüber hinaus sollte die EU aufgefordert werden, in internationalen Abkommen weiterhin auf vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten hinzuwirken.
Zur Vorlage allgemein
Zu Abschnitt 4.1 insgesamt
Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2
Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 14.
Zu Abschnitt 4.2.2
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Nach Einschätzung der Polizei handelt es sich bei den in Deutschland bekannt gewordenen Arzneimittelfälschungen meist um illegale Reimporte in gefälschter Verpackung. Darunter sind Arzneimittel zu verstehen, die zum Export aus der EU bestimmt sind und später in gefälschter Aufmachung in die deutsche Verteilerkette gelangen. Die Vorschriften über die Einfuhr von Arzneimitteln aus EU-Staaten einerseits und über die Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten andererseits seien widersprüchlich.
Bericht
1. Einleitung
2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle
3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG
3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung
3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels
3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG
3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens
3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände
3.3.3. Probennahme
3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes
3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung
3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen
4. Gesetz über das Apothekenwesen*
4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**
5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***
5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****
5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****
5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen
6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden
6.2. Aktivitäten des Europarates
6.3. Aktivitäten der WHO
6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene
6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen
6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses
7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes
7.1. Etablierung von single points of contact
7.2. Analyse der Internet-Angebote
7.3. Illegaler Internetversand
7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich
8. Schlussbemerkung
Drucksache 511/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Biogefahrenabwehr KOM (2007) 399 endg.; Ratsdok 11951/07
... • Verfahrensvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sicherheitsprüfung von Wissenschaftlern und Technikern, die mit auf einer EU-Liste aufgeführten gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen arbeiten oder eine solche Arbeit aufnehmen möchten. Die Kontrollvorschriften und die Zahl der darunter fallenden Personen müssten so bemessen werden, dass weder die Forschungsarbeit noch der Zugang von Sachverständigen aus Nicht-EU-Ländern zu europäischen Forschungseinrichtungen behindert würde;
Grünbuch über die Biogefahrenabwehr
1. Ziele und Hintergrund
2. Ansatz und Begriffsbestimmungen
3. Konsultation
4. Überblick über die einschlägige EU-Politik
5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen
5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr
5.2. Vorsorge und Schutz
5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung
5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten
5.5. Reaktion und Wiederherstellung
Drucksache 408/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2020(INI))
... 77. betont, wie wichtig es ist, das Handbuch für die Durchführung der Leitlinien Menschenrechtsverteidigern vor Ort zur Verfügung zu stellen; ermuntert COHOM, Übersetzungen der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger in EU-Sprachen, die die Lingua franca in Drittländern sind, und in die wichtigsten Nicht-EU-Sprachen unter den Regionalreferaten und Botschaften/Delegationen zu verteilen; betont, dass die EU-Missionen proaktiver mit den örtlichen Menschenrechtsverteidigern Kontakt aufnehmen müssen;
Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt von Rat und Kommission erstellt
Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften
Die Außenhilfeprogramme der Kommission Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR
Hilfsprogramme allgemein
Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen Mainstreaming
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen
Drucksache 489/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... Beschleunigte Visa- und Einwanderungsverfahren insbesondere für Spitzensportler aus Nicht-EU-Ländern sind ein wichtiges Element zur Verbesserung der internationalen Anziehungskraft der EU. Neben den derzeit laufenden Verfahren zum Abschluss erleichterter Visavereinbarungen mit Drittländern und der Konsolidierung der Visaregelung für Mitglieder der olympischen Familie während der Olympischen Spiele muss die EU (befristete) Zugangsmechanismen für Sportler aus Drittländern weiterentwickeln.
1. Einleitung
2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports
2.1 Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch körperliche Aktivität
2.2 Gemeinsam gegen Doping
2.3 Ausweitung der Rolle des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung
2.4 Förderung von Ehrenamt und aktiver Bürgerschaft durch den Sport
2.5 Nutzung des Potenzials des Sports für die soziale Eingliederung, die Integration und die Chancengleichheit
2.6 Besserer Schutz und bessere Bekämpfung von Rassismus und Gewalt
2.7 Förderung unserer Werte in anderen Teilen der Welt
2.8 Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.1 Umstellung auf eine evidenzbasierte Sportpolitik
3.2 Bessere Absicherung der öffentlichen Unterstützung für den Sport
4. Die Organisation des Sports
4.1 Die Besonderheit des Sports
4.2 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
4.3 Transfers
4.4 Spieleragenten
4.5 Schutz von Minderjährigen
4.6 Korruption, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität
4.7 Lizenzvergabesysteme für Vereine
4.8 Medien
5. Folgemassnahmen
5.1 Strukturierter Dialog
5.2 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
5.3 Sozialer Dialog
6. Fazit
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... Der vorliegende Vorschlag erfordert eine wirksame Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber und der Tätigkeiten in den Bereichen Versorgung und Erzeugung nicht nur auf nationaler Ebene, sondern EU-weit. Das bedeutet insbesondere, dass kein in der EU tätiges Versorgungs- oder Erzeugungsunternehmen in einem Mitgliedstaat der EU ein Übertragungsnetz besitzen oder betreiben darf. Dies muss gleichermaßen für EU-Unternehmen wie für Nicht-EU-Unternehmen gelten.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 325/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung KOM (2007) 242 endg.; Ratsdok. 9496/07
... Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass der Sektor besondere Merkmale aufweist, vor allem eine gewisse Heterogenität (Berufsverbände, kulturelle Institutionen mit unterschiedlichem Grad der Unabhängigkeit, Nichtregierungsorganisationen, europäische und nicht-europäische Netze, Stiftungen usw.) und die bisherige mangelnde Kommunikation zwischen den Kulturindustrien und anderen im Kulturbereich Tätigen. Sie sieht eine wichtige Aufgabe darin, den Sektor stärker zu strukturieren. Diese besonderen Merkmale haben dazu geführt, dass der Kultursektor auf europäischer Ebene bisher nur eine schwache Stimme hatte.
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... Der vorliegende Vorschlag erfordert eine wirksame Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber und der Tätigkeiten in den Bereichen Versorgung und Erzeugung nicht nur auf nationaler Ebene, sondern EU-weit. Das bedeutet insbesondere, dass kein in der EU tätiges Versorgungs- oder Erzeugungsunternehmen in einem Mitgliedstaat der EU ein Übertragungsnetz besitzen oder betreiben darf. Dies muss gleichermaßen für EU-Unternehmen wie für Nicht-EU-Unternehmen gelten.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 212/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
... Durch vorstehende Änderung wird klargestellt, dass sowohl Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse 3 als auch in Deutschland lebende EU/EWR Ausländer, welche ihre Fahrerlaubnis nicht umtauschen müssen, Begleiter sein können. Im Umkehrschluss gilt die Regelung nicht für andere (z.B. Nicht-EU/EWR) Fahrerlaubnisse.
1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Nummer 5 bis 7 FeV
2. Zu Artikel 1 Nr. 1b - neu § 48a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 FeV
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 60 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 FeV
Drucksache 555/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG )
... Mit der Neufassung des Satzes 1 ist künftig gefordert, dass eine zustellungsfähige Anschrift im Inland angegeben wird, wenn der Berufsangehörige eine Niederlassung in einem Drittstaat, also nicht in der EU bzw. im EWR-Raum oder in der Schweiz begründet. Die Aufrechterhaltung einer zustellungsfähigen Anschrift im Inland bei einer ausschließlichen Tätigkeit im EU- bzw. EWR-Ausland würde, auch wenn noch keine einheitlichen Zustellverfahren bestehen (die im Übrigen trotz im Einzelnen bestehender Abkommen sehr zeitraubend sind), gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen und wird daher nicht gefordert. Die nun in Satz 1 vorgesehene einschränkende Maßnahme für das Nicht-EU/EWR-Ausland ist aber erforderlich, da derzeit häufig die Zusendung von Schriftstücken, jedenfalls aber die amtliche Zustellung von Schriftstücken durch Rechtsakt, große Schwierigkeiten und erheblichen Aufwand bereitet, vgl. etwa § 183 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Befristung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)
Artikel 2 Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)
Artikel 5 Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)
Artikel 6 Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung
III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Stärkung der Berufsaufsicht
2. Umsetzung von Europarecht
3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen
IV. Deregulierung/Befristung
V. Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 6 bis 9
Zu Nummer 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 47
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 8 bis 11
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 77
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 96/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010) KOM (2006) 13 endg.; Ratsdok. 5734/06
... So werden Konsumeier seit dem 1. Januar 2004 mit einem Kenncode versehen, aus dem u.a. die Haltungsform der Legehennen hervorgeht. Zur Information des Verbrauchers muss dieser Code bei verpackten Eiern auf der Packung und bei lose verkauften Eiern auf einem separaten Beipackzettel erläutert werden. Die Mitgliedstaaten haben von der Europäischen Kommission kofinanzierte Informationskampagnen lanciert, um den Verbraucher besser über diese Codes aufzuklären. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2295/2003 der Kommission .werden die Kennzeichen gemäß den Artikeln 7 bis 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 deutlich sichtbar und leicht lesbar auf die Eier aufgestempelt und auf den Verpackungen angebracht.. Im Falle von aus Drittländern eingeführten Konsumeiern, ausgenommen Eier, für die ein Gleichwertigkeitsabkommen mit der EU besteht, sind die Eier im Herkunftsland deutlich sichtbar und leserlich mit dem ISO-Code des Herkunftslandes abzustempeln, dem die Worte “Nicht-EU-Norm ” vorangestellt sind.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele
3. Aktionsbereiche
4. Künftige Massnahmen
5. BUDGETÄRE Erwägungen
6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1
Strategische Grundlage
1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren
1.1. Hintergrund
1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken
1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS
2.1. Hintergrund
2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren
2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen
2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche
3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren
3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept
3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen
4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND
4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung
4.2. Bisherige Erfolge
4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes
5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen
5.1. Hintergrund
5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE
5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU
5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer
Drucksache 212/06 (Beschluss)
... Durch vorstehende Änderung wird klargestellt, dass sowohl Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse 3 als auch in Deutschland lebende EU/EWR Ausländer, welche ihre Fahrerlaubnis nicht umtauschen müssen, Begleiter sein können. Im Umkehrschluss gilt die Regelung nicht für andere (z.B. Nicht-EU/EWR) Fahrerlaubnisse.
1. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Nummer 5 bis 7 FeV
2. Zu Artikel 1 Nr. 1b - neu - § 48a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 FeV
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 60 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 FeV
Drucksache 454/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2005/2203(INI))
... 27. ist allgemein der Auffassung, dass die Tätigkeiten der Europäischen Union in den Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte zu sehr introvertiert sind; fordert den Rat auf, sich darum zu bemühen, dass der Konsultationsprozess beschleunigt wird, um mehr Zeit für die Konsultation von Nicht-EU-Partnern zu haben; ersucht den Rat, die Frage zu prüfen, ob man die Arbeitsgruppe "
Der Jahresbericht des Rates
Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze
Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern
Hilfsprogramme allgemein
Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln
Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen
Mainstreaming der Menschenrechte
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates
Drucksache 404/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... nur Konteninformationen aus diesen Staaten zufließen. Von der Regelung nicht erfasst sind Konten und Depots, die sich in anderen Staaten befinden. Zwar dürfte die Mehrzahl der betroffenen Nicht-EU-Staaten derzeit nicht ohne Weiteres bereit sein, dem Bundeszentralamt entsprechende Konten- und Depotinformationen zukommen zu lassen, weshalb zur Zeit praktisch nur Informationen über in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten- und Depots erreichbar sein dürften. Es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass zukünftig mit einigen Nicht-EU-Staaten Kooperationsabkommen zu dieser Frage abgeschlossen oder - wie z.B. im Falle der Türkei - Sonderregelungen im Rahmen von Assoziationsabkommen getroffen werden. Im Hinblick auf diese Entwicklungsmöglichkeit sollte der konten- und depotbezogene Datenabgleich nicht von vorneherein auf in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten und Depots beschränkt werden.
Drucksache 736/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament -Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen : Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien KOM (2006) 583 endg.; Ratsdok. 13809/06
... Ziel ist, öffentliches und privates Kapital zu mobilisieren, um die Finanzierungsprobleme von Vorhaben und Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz insbesondere bei der Aufbringung von Risikokapital zu lösen. Dies könnte auch durch die Weiterentwicklung erfolgreicher Pilotprojekte erfolgen. Internationale Finanzinstitutionen wie die EIB, die EBWE und die Weltbank, Investoren aus dem privaten Sektor und andere Finanzintermediäre haben schon ihre Bereitschaft signalisiert, gemeinsam mit der Kommission den GEEREF einzurichten. Die EIB und die EBWE haben in den Regionen Afrika, Karibik, Pazifik und Mittelmeerraum bzw. für einen regionalen Unterfonds, der die osteuropäischen Nicht-EU-Märkte abdeckt, erste Mitfinanzierungsmöglichkeiten identifiziert.
1. Nachhaltige Entwicklung - Die globale umweltpolitische Herausforderung für den Energiesektor
2. Hindernisse für die Bereitstellung Ausreichender Geldmittel aus dem privaten Sektor für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien
3. Eine innovative öffentlich-private Partnerschaft: Der globale Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
4. Die Umsetzung der innovativen öffentlich-privaten Partnerschaft in der Praxis
5. Schluss und weitere Schritte
Drucksache 537/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat: Das Europäische Technologieinstitut: Die nächsten Schritte KOM (2006) 276 endg.; Ratsdok. 10361/06
... Dies wäre sowohl ein Maßstab für den Erfolg als auch eine Chance für die EU, von den Kenntnissen und Fähigkeiten von Nicht-EU-Bürgerinnen zu profitieren – in ähnlicher Weise wie die USA dies tun. Das ETI darf aber nicht dazu führen, dass es die Spitzenkräfte weniger entwickelter Länder an sich zieht, sondern das Ziel sollte lauten, durch geeignete Verbindungen Forschung und Innovation in Drittländern zu fördern.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Struktur und Governance
2.1. Die Wissensgemeinschaften
2.2. Der Verwaltungsrat
3. Personalarrangements zwischen dem ETI und den Wissensgemeinschaften
4. Akademische Grade
5. Welche Vorteile bringt es, sich zu beteiligen?
6. Weitere Themen
6.1. Geistige Eigentumsrechte
6.2. Rechtsgrundlage
6.3. Finanzierung
7. Weltweiter Anziehungspunkt
8. Verbindung zu anderen Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsaktivitäten der EU
9. Die nächsten Schritte
10. Fazit
Drucksache 350/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament - Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen:
... Ein grundlegender Aspekt ist die Vereinfachung und Beschleunigung von rechtlichen und administrativen Verfahren für die Einreise von Studierenden und Forschern aus Nicht-EU-Ländern.
Mitteilung
2 Einführung
die VOR UNS liegenden Herausforderungen.
1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen
2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern
3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten
4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten
5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen
6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken
7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren
8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen
9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen
UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte
Schlussfolgerungen
Anhang 1 Statistische Tabellen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Danksagung
Drucksache 814/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber KOM (2006) 636 endg.; Ratsdok. 14629/06
... Die Kommission wird ihre Maßnahmen auf internationaler Ebene weiterführen und am 26./27. Oktober 2006 in Brüssel eine Weltkonferenz über Quecksilber zu Fragen des Angebots und der Nachfrage veranstalten, rechtzeitig vor der Tagung des Verwaltungsrats der UNEP 2007. Diese Veranstaltung sollte die Gelegenheit geben, Möglichkeiten zu finden, auf globaler Ebene Fortschritte zu erzielen und gemeinsame Interessen mit Nicht-EU-Ländern in den Verhandlungsprozess des Verwaltungsrats einzubringen.
Drucksache 512/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2006) 382 endg; Ratsdok. 11724/06
... Nach Ansicht der Kommissionsdienststellen ist auf der Großkundenebene ein Ansatz erforderlich, der gegenüber den ERG-Vorstellungen etwas abgewandelt ist, der aber ebenfalls auf Mobilfunk-Zustellungsentgelten (MTRs) als Vergleichsmaßstab basiert. Ferner wäre es sehr kompliziert, einen Auslösemechanismus zu schaffen, der die Regulierung der Endkundenpreise dann aktiviert, falls Preisvorteile nicht an die Verbraucher weitergegeben werden; dies würde auch erhebliche rechtliche und verfahrenstechnische Probleme aufwerfen. In ihren Stellungnahmen zur Konsultation äußerten einige EU-Betreiber Bedenken, sie könnten gezwungen werden, aufgrund der GATS-Vorschriften auch Nicht-EU-Betreibern Großkunden-Roamingtarife anzubieten, die nicht über die regulierten Höchstpreise hinausgehen. Nach den GATS-Regeln müssen ähnliche Diensten und Diensteanbietern innerstaatlich auch entsprechend behandelt werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe
Artikel 4 Endkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe
Artikel 5 Inkrafttreten der Entgeltobergrenzen für regulierte Roaminganrufe auf Endkundenebene
Artikel 6 Endkundenentgelte für die Anrufannahme während des Roamings in der Gemeinschaft
Artikel 7 Transparenz der Endkundenentgelte
Artikel 8 Überwachung und Durchsetzung
Artikel 9 Sanktionen
Artikel 10 Durchschnittliches Mobilfunk-Zustellungsentgelt
Artikel 11 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG
Artikel 12 Überprüfungsverfahren
Artikel 13 Ausschuss
Artikel 14 Mitteilungspflicht
Artikel 15 Durchführung
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang I Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe gemäß Artikel 3
Anhang II Methode für die Bestimmung des durchschnittlichen Mobilfunk-Zustellungsentgelts gemäß Artikel 10
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen
3 Zusammenfassung
4 Hintergrund
4 Konsultation
4 Problematik
Technologie - und Marktentwicklung
3 Ziele
Politische Entscheidungsalternativen und Analyse
Unveränderte Beibehaltung
4 Selbstregulierung
4 Mitregulierung
Unverbindliche Regelung
Gezielte Regulierung
Regulierung nur auf der Großkundenebene
Regulierung nur auf der Endkundenebene
Regulierung auf der Großkunden- und Endkundenebene
4 Inlandspreisprinzip
Konzept des besuchten Landes
Europäisches Heimatmarktkonzept
4 Transparenz
Wirtschaftliche Auswirkungen
Allgemeine Auswirkungen
Dynamische Auswirkungen
Auswirkungen auf Nachbarmärkten
4 Umverteilungsfragen
Auswirkungen und Konsolidierung auf Unternehmensebene
Abschätzung des Verwaltungsaufwands
Bewertung und Beobachtung
3 Fazit
Drucksache 924/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt (2006/2174(INI))
... 23. begrüßt die ausgezeichneten Beiträge einer Reihe regionaler Meeresübereinkommen zum Schutz der Meere durch ihre wissenschaftliche und technische Kompetenz und ihre Fähigkeit, als Brücke zu Nicht-EU-Ländern zu fungieren; erwartet, dass sie wertvolle Partner bei der Meeresstrategie-Richtlinie sein werden und fordert die Einbeziehung ausdrücklicher Verpflichtungen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit Drittländern und Organisationen mit dem Ziel, dass diese Länder und Organisationen Meeresstrategien annehmen, die auch Regionen bzw. Teilregionen mit europäischen Meeresgewässern abdecken;
Drucksache 70/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... Nach gegenwärtiger Rechtslage, die für Nicht-EU-Mitgleidstaaten weiterhin gilt ist die Auslieferung zur Vollstreckung einer durch Abwesenheitsurteil verhängten Freiheitsstrafe zulässig, wenn es sich um einen so genannten Fluchtfall handelte der Verfolgte sich also in Kenntnis des gegen ihn gerichteten Verfahrens ins Ausland begeben hatte. Auf der Grundlage des § 83 Nr. 3 IRG in der Fassung des durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Umsetzungsgesetzes wurde dagegen überwiegend die Auffassung vertreten, dass Fluchtfälle nicht anders zu behandeln sind als andere Fälle des Abwesenheitsurteils (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 547 f.; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - (4) Ausl. A 766/02 (148/04); zust. Hackner, NStZ 2005, 311, <313>). Zu einer vom Kammergericht angestrebten Entscheidung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof ist es in Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 (BGBl. I S. 2300 ff.) nicht mehr gekommen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 363/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
... Am 26. Oktober 2004 haben die Schweizerische Eidgenossenschaft (im Folgenden: Schweiz), die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft das Abkommen über die Assoziierung der Schweiz bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (im Folgenden: Assoziierungsabkommen) unterzeichnet. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied soll über das Assoziierungsabkommen an die Schengener Zusammenarbeit im EU-Rahmen angebunden werden. Sie verpflichtet sich, den Schengen-Besitzstand vollständig zu übernehmen. Damit erhält die Schweiz einen den bereits assoziierten Staaten Norwegen und Island vergleichbaren Status. Das Assoziierungsabkommen soll vom Rat der Europäischen Union angenommen werden.
Drucksache 70/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... "Nach gegenwärtiger Rechtslage, die für Nicht-EU-Mitgleidstaaten weiterhin gilt ist die Auslieferung zur Vollstreckung einer durch Abwesenheitsurteil verhängten Freiheitsstrafe zulässig, wenn es sich um einen so genannten Fluchtfall handelte der Verfolgte sich also in Kenntnis des gegen ihn gerichteten Verfahrens ins Ausland begeben hatte. Auf der Grundlage des § 83 Nr. 3 IRG in der Fassung des durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Umsetzungsgesetzes wurde dagegen überwiegend die Auffassung vertreten, dass Fluchtfälle nicht anders zu behandeln sind als andere Fälle des Abwesenheitsurteils (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 547 f.; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - (4) Ausl. A 766/02 (148/04); zust. Hackner, NStZ 2005, 311, <313>). Zu einer vom Kammergericht angestrebten Entscheidung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof ist es in Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 (BGBl. I S. 2300 ff.) nicht mehr gekommen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... ". Von den Erfordernissen der Freigabe und der Mitlieferung der qualitäts- und zulassungsbezogenen Dokumentationen für den Empfänger ist abzusehen, wenn die Wirkstoffe zum unveränderten Export in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums importiert werden. Damit wird praktischen Bedürfnissen des internationalen Transitverkehrs entsprochen, der auch mit Nicht-EU bzw. nicht EWR-Staaten über Handelsumschlagplätze wie z.B. Hamburg abgewickelt wird. Sofern die betreffenden Wirkstoffe im Geltungsbereich des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkunqen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis
§ 4 Personal
§ 5 Betriebsräume und Ausrüstungen
§ 6 Hygienemaßnahmen
§ 7 Lagerung und Transport
§ 8 Tierhaltung
§ 9 Tätigkeiten im Auftrag
§ 10 Allgemeine Dokumentation
§ 11 Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung
Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
§ 12 Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung
§ 13 Herstellung
§ 14 Prüfung
§ 15 Kennzeichnung
§ 16 Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 17 Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 18 Rückstellmuster
§ 19 Beanstandungen und Rückruf
§ 20 Aufbewahrung der Dokumentation
Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
§ 21 Organisationsstruktur
§ 22 Herstellung
§ 23 Prüfung
§ 24 Kennzeichnung
§ 25 Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 26 Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 27 Rückstellmuster
§ 28 Beanstandungen und Rückruf
§ 29 Aufbewahrung der Dokumentation
Abschnitt 5 Sondervorschriften
§ 30 Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel
§ 31 Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen
§ 32 Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen
§ 33 Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 35 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)
Artikel 3 Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
Artikel 4 Änderung der GCP-Verordnung
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten , Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Geschlechtsspezifische Auswirkunqen:
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Abschnitt 5 Sondervorschriften
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
Zu § 34
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 596/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs (2005/2249(INI))
... 4. unterstützt nachdrücklich die Absicht der Kommission, die Einführung von Kerosinsteuern weiter zu verfolgen, und fordert sie auf, unverzüglich eine Abgabe auf alle Inlandsflüge und alle Flüge innerhalb der Europäischen Union anzustreben (mit der Möglichkeit einer Freistellung aller Fluggesellschaften auf Strecken, auf denen Nicht-EU-Fluggesellschaften operieren); fordert die Kommission auf, die Modalitäten für eine weltweite Einführung auszuarbeiten;
Drucksache 404/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 2 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... nur Konteninformationen aus diesen Staaten zufließen. Von der Regelung nicht erfasst sind Konten und Depots, die sich in anderen Staaten befinden. Zwar dürfte die Mehrzahl der betroffenen Nicht-EU-Staaten derzeit nicht ohne Weiteres bereit sein, dem Bundeszentralamt entsprechende Konten- und Depotinformationen zukommen zu lassen, weshalb zur Zeit praktisch nur Informationen über in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten- und Depots erreichbar sein dürften. Es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass zukünftig mit einigen Nicht-EU-Staaten Kooperationsabkommen zu dieser Frage abgeschlossen oder - wie z.B. im Falle der Türkei - Sonderregelungen im Rahmen von Assoziationsabkommen getroffen werden. Im Hinblick auf diese Entwicklungsmöglichkeit sollte der konten- und depotbezogene Datenabgleich nicht von vorneherein auf in EU-Mitgliedstaaten gelegene Konten und Depots beschränkt werden.
Drucksache 912/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: Eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten" KOM (2005) 637 endg.; Ratsdok. 15700/05
... - mit welchen Mitteln sollte sich die Gemeinschaft in den Erfahrungsaustausch zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern und in die Ermittlung vorbildlicher Verfahren einbringen?
Grünbuch Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten
I. STAND der Dinge auf europäischer Ebene
II. Gesundheit und Wohlstand
III. das Konsultationsverfahren
IV. auf Gemeinschaftsebene vorhandene Strukturen und Instrumente
IV.1. Europäische Plattform zur Unterstützung einer Aktion für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit
IV.2. Das Europäische Netz für Ernährung und körperliche Bewegung
IV.3. Gesundheit in anderen EU-Politikbereichen
IV.4. Das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit
IV.5. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA
V. Aktionsbereiche
V.1. Verbraucherinformation, Werbung und Vermarktung
V.2. Verbraucheraufklärung
V.3. Schwerpunkt Kinder und Jugendliche
V.4. Lebensmittelangebot, körperliche Bewegung und gesundheitliche Aufklärung am Arbeitsplatz
V.5. Einbeziehung der Prävention von Übergewicht und Adipositas sowie deren Behandlung in die Gesundheitsversorgung
V.6. Untersuchung der zu Adipositas führenden Faktoren im Umfeld
V.7. Sozioökonomische Ungleichheiten
V.8. Ein integrierter und umfassender Ansatz für die Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung
V.9. Empfehlungen für Nährstoffaufnahme und die Ausarbeitung von lebensmittelbasierten Leitfäden für die Ernährung
V.10. Zusammenarbeit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus
V.11. Sonstiges
VI. Die nächsten Schritte
ANNEX 3 - References
Drucksache 412/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Neunte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... verpflichtet, Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen. "Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein." Der Sanktionierung durch deutsche Behörden unterliegen nach Artikel 16 Abs. 1 i.V.m. Artikel 3 Abs. 1 alle Luftfahrtunternehmen, die von Deutschland abgehende Flüge durchführen sowie deutsche und andere EU-Luftfahrtunternehmen, die Flüge aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland anbieten. Für Flüge innerhalb der EU ist grundsätzlich der Abflugstaat zuständig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. In § 8 Abs. 2 Nr.3
3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:
§ 63d Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen
4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts
5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts
6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich
§ 101 Anwendungsbereich
7. Die bisherige Überschrift
8. § 102 wird wie folgt geändert:
9. § 102a wird wie folgt gefasst:
§ 102a Anzeigepflicht
10. § 102b wird aufgehoben.
11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers
12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.
13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:
14. § 104 wird wie folgt gefasst:
§ 104 Versicherung für Güterschäden
15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften
17. § 106 wird wie folgt geändert:
18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:
§ 106a Selbstbehalt
19. § 108 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Die Verordnung EG Nr.261/2004
2. Die Verordnung EG Nr.261/2004
3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004
3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen
3.2. Verstöße gegen die Verordnung
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Drucksache 250/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Änderung güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 3. In der Anlage 3 werden die Wörter „sonstige EG/EWG-Staaten" durch die Wörter „sonstige EU/EWR-Staaten" und die Wörter „Nicht-EG/EWG-Staaten" durch die Wörter „Nicht-EU/EWR-Staaten" ersetzt.
Drucksache 932/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung
... 50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der WTO und dem Sekretariat des UNFCCC mit der Bitte zu übermitteln, sie an alle Nicht-EU-Vertragsparteien weiterzuleiten.
Drucksache 361/2/05
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH ), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45 /EG und der Verordnung (EG) über persistente organische Schadstoffe
... sicherheit dienen oder entsprechend ausgebaut werden. Insofern könnte dieses vorhandene System der Marktüberwachung für chemikalienbezogene Überwachungsaufgaben mitgenutzt oder entsprechend erweitert werden. Der Erfolg der Europäischen Chemikalienverordnung und letztlich auch der Lissabon-Strategie steht und fällt mit einer glaubwürdigen Kontrolle und Durchsetzung, insbesondere gegenüber Nicht-EU-Staaten.
1. Die Registrierung
2. Erzeugnishersteller
3. Der Grundsatz
4. Der Tierschutz
5. Die Europäische Chemikalienagentur
6. Wettbewerbsverzerrungen
7. Zur Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit
Anlage Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung
Drucksache 732/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs KOM (2005) 459 endg.; Ratsdok. 12790/05
... Auf der Grundlage einer Einigung auf Gegenseitigkeit ist aufgrund des derzeitigen Gemeinschaftsrechts eine Besteuerung von Flugtreibstoff auch für Flüge zwischen zwei Mitgliedstaaten möglich. Sie gilt in solchen Fällen für alle EU-Luftfahrtunternehmen. Es ist jedoch allgemein üblich geworden, den Treibstoff für internationale Flüge von jeglicher Besteuerung auszunehmen - diese Politik diente ursprünglich dazu, die Zivilluftfahrt in ihren Anfängen zu fördern. Die rechtsverbindlichen Ausnahmen sind in den bilateralen Luftverkehrsabkommen (ASA) festgelegt5. Die Verhinderung der Diskriminierung von EU-Luftfahrtunternehmen könnte sich daher auf Strecken als schwierig erweisen, auf denen Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Ländern Verkehrsrechte haben und weiterhin Steuerbefreiung im Rahmen der einschlägigen ASA genießen6.
Mitteilung
1. Einleitung
2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang
3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen
4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll
4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr
4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene
5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche
5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr
5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements
5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung
6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels
6.1. Bewertung der Optionen
6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit
6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung
7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels
8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU
9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung
Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
Spektrum der berücksichtigten Emissionen
Gewährleistung der Einhaltung
3 Verwaltung
Drucksache 18/05
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation(Marktmanipulations-Konkretisierungsverordung - MaKonV )
Aus diesem Grund werden zukünftig ausländische Stabilisierungsregeln in den Fällen anerkannt, in denen durch Maßnahmen im Nicht-EU-/EWR-Ausland auf den Preis eines Finanzinstruments eingewirkt wird, welches in Deutschland in den geregelten Markt oder in den Freiverkehr einbezogen ist, ohne gleichzeitig an einem organisierten Markt im EU-/EWR-Raum zugelassen zu sein, sofern diese Stabilisierungsregeln denjenigen der EU-Verordnung gleichwertig sind.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Bewertungserhebliche Umstände
§ 3 Falsche oder irreführende Signale oder künstliches Preisniveau
§ 5 Handlungen im Einklang mit europäischem Recht
§ 6 Anerkennung ausländischer Stabilisierungsregeln
§ 7 Verfahren zur Anerkennung einer zulässigen Marktpraxis
§ 8 Kriterien
§ 9 Beteiligung von Marktteilnehmern, Behörden und ausländischen Stellen
§ 10 Bekanntgabe
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Teil 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu Teil 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 10
Zu Teil 5
Zu § 11
Drucksache 490/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union
... 166. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, beständig für die Leitlinien zur Todesstrafe, die 1998 verabschiedet wurden, zu werben, wenn sie mit Nicht-EU-Ländern zu tun hat;
A. unter Hinweis darauf,
Themen in verschiedenen Ländern
4 Kandidatenländer
Westlicher Balkan
Die Nachbarschaft der Europäischen Union und der Nahe Osten
Russland als Nachbar
5 Asien
5 Afrika
Der amerikanische Kontinent
Thematische Fragen
I Menschenrechte und der Kampf gegen Terrorismus
II Rechte der Kinder
III. Die Auswirkungen von Konflikten auf Frauen und Kinder
IV. Abschaffung der Todesstrafe
V. Illegaler Handel mit Menschen und menschlichen Organen - Sexindustrie und Kinderarbeit
VI. Rolle der internationalen Unternehmen im Bereich Menschenrechte
VII. Straflosigkeit und die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs
VIII. Entwicklung der Organe und Politikbereiche
Drucksache 873/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2005) 607 endg.; Ratsdok. 15127/05
... Mehrere Ausbrüche in mindestens einem Nicht-EU-Land mit anhaltenden Übertragungen von Mensch zu Mensch und Ausbreitung in andere Länder.
1. Kontext und ZIEL der Mitteilung
2. BEREITSCHAFTSPLANUNG der Europäischen Union mit Blick auf eine Influenzapandemie
3. HAUPTAUFGABEN der Mitgliedstaaten, der Kommission und der DER Gemeinschaftsagenturen
3.1. Planung und Koordination
3.2. Überwachung und Bewertung
3.3. Prävention und Eindämmung
3.4. Kapazität des Gesundheitssystems
3.5. Kommunikation
Kommunikation mit der Bevölkerung
Kommunikation unter den zuständigen Gesundheitsbehörden
4. Pandemiephasen und EU-Alarmstufen
Planung und Koordination
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung
6 Kommunikation
4.1.1. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung
6 Virostatika
6 Impfstoffe
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.2. ECDC
Monitoring und Bewertung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.3. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
Maßnahmen an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission;
4.1.4. Kommission
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.5. ECDC
Monitoring und Bewertung
Interventionen des Public-Health-Bereichs
4.1.6. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.7. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
6 Virostatika
6 Impfstoffe
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.8. ECDC
Monitoring und Bewertung
6 Kommunikation
4.1.9. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.10. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
4.1.11. ECDC
Monitoring und Bewertung
6 Virostatika
6 Impfstoffe
6 Kommunikation
4.1.12. Mitgliedstaaten
4.2. Postpandemischer Zeitraum: Erholung und Rückkehr zu interpandemischem
5. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Neue Pandemiephasen der WHO20
Anhang 2 Aus dem Programm für öffentliche Gesundheit finanzierte Projekte im Zusammenhang mit Influenza
Anhang 3 Von der EU unterstützte Forschung zur Influenzapandemie beim Menschen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.