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"Niederlanden"


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0636/04
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0372/04B
0668/04
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0105/04
0702/04
0886/04
0725/04
0888/04
0546/03
0722/03B
0450/03
0831/03
0715/03
Drucksache 135/12

... Alle Mitgliedstaaten sollten deshalb über ein effizientes System zur Sicherstellung, Verwaltung und Einziehung kriminellen Vermögens verfügen mit der notwendigen Infrastruktur und einer entsprechenden Finanz- und Personalausstattung. Obwohl die Einziehung kriminellen Vermögens auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten geregelt ist, wird diese Möglichkeit nach wie vor unzureichend genutzt. Der Betrag, der aus illegalem Vermögen abgeschöpft wird, fällt im Vergleich zu den geschätzten Einnahmen krimineller Vereinigungen bescheiden aus.5 2009 wurden beispielsweise in Frankreich Vermögensgegenstände im Wert von 185 Mio. EUR eingezogen, im Vereinigten Königreich im Wert von 154 Mio. GBP, in den Niederlanden im Wert von 50 Mio. EUR und in Deutschland im Wert von 281 Mio. EUR.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU

1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

2.3. Rechtsgrundlage

2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

2.5. Wahl des Instruments

2.6. Erläuterung der Artikel

- Gegenstand Artikel 1

- Begriffsbestimmungen Artikel 2

- Einziehung Artikel 3

- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4

- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5

- Dritteinziehung Artikel 6

- Sicherstellung Artikel 7

- Garantien Artikel 8

- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9

- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10

- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11

Vorschlag

Titel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Sicherstellung Einziehung

Artikel 3
Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung

Artikel 4
Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten

Artikel 5
Einziehung ohne vorherige Verurteilung

Artikel 6
Dritteinziehung

Artikel 7
Sicherstellung

Artikel 8
Garantien

Artikel 9
Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung

Artikel 10
Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Statistik

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 78/12

... Seit dem Spätsommer 2011 wurde von Milchviehhaltern in Nordrhein-Westfalen über Symptome bei ihren Tieren berichtet (über 40 °C Fieber, gestörtes Allgemeinbefinden, zum Teil akuter Milchrückgang), die allerdings nach wenigen Tagen wieder verschwanden. Eine ähnliche Symptomatik wurde auch aus den benachbarten Niederlanden berichtet. Im November 2011 konnte am Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, aus Proben eines Rindes eines Betriebes in Schmallenberg im Hochsauerlandkreis ein Orthobunya-Virus nachgewiesen werden; das Virus wurde aufgrund der Probenherkunft vorläufig als "Schmallenberg-Virus" bezeichnet. Um einen Überblick über die Verbreitung des erstmals in Deutschland und der EU nachgewiesenen Erregers zu erhalten, ist es angezeigt, eine Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerrinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2032: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten


 
 
 


Drucksache 400/11

... Diese Grundsätze wurden in den aufeinanderfolgenden Eigenmittelbeschlüssen bestätigt und durchgehend angewandt. Derzeit kommen vier Mitgliedstaaten in den Genuss von vorübergehenden Korrekturmaßnahmen, die im Jahr 2013 auslaufen werden. Die Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs (VK), die Rabatte für vier Mitgliedstaaten (Deutschland, Niederlande, Österreich und Schweden) und die verborgene Korrektur in Form der Einbehaltung von Erhebungskosten in Höhe von 25 % der von den Mitgliedstaaten vereinnahmten traditionellen Eigenmittel werden bis zum Inkrafttreten eines neuen Eigenmittelbeschlusses angewandt. Anlässlich der tiefgreifenden Überarbeitung der EU-Finanzierung ist auch eine Neubewertung dieser Korrekturmechanismen notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/11




Vorschlag

Begründung

1. Einführung – warum die Reform notwendig IST

1.1. Das Finanzierungssystem der EU ist veraltet

1.2. Neues Paradigma der EU-Finanzierung

1.3. Neue rechtliche Rahmenbedingungen durch den Vertrag von Lissabon

2. Drei Vorschläge – Ein Beschluss

2.1. Vereinfachung hinsichtlich der Beiträge der Mitgliedstaaten

2.2. Einführung neuer Eigenmittel

2.3. Reform der Korrekturmechanismen

3. Das Eigenmittelpaket

3.1. Rechtsinstrumente

3.2. Schlüsselrolle des Eigenmittelbeschlusses

3.3. Durchführungsverordnung

3.4. Bereitstellung der Eigenmittel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Korrekturmechanismen

Artikel 5
Finanzierung der Korrekturmechanismen

Artikel 6
Universalitätsprinzip

Artikel 7
Übertragung von Überschüssen

Artikel 8
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung beziehungsweise Zahlung an die Kommission

Artikel 9
Durchführungsbestimmungen

Artikel 10
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Veröffentlichung


 
 
 


Drucksache 803/1/11

... 7. Besonders begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission das Thema der steigenden Jugendarbeitslosigkeit in den Fokus rückt. Im europäischen Vergleich der Arbeitslosenquoten der unter 25jährigen (Quelle: Eurostat) kann Deutschland mit 9,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2010 den drittbesten Wert nach den Niederlanden (8,7 Prozent) und Österreich (8,8 Prozent) vorweisen. Auch wenn die Arbeitslosigkeit junger Menschen in Deutschland aktuell damit nicht zu den vorherrschenden Problemfeldern zählt, ist das Aufgreifen der Thematik mit Blick auf die EU-weite Entwicklung dringend geboten. Die extrem hohe Jugendarbeitslosigkeit z.B. in Spanien (41,6 Prozent), in Griechenland (32,9 Prozent) und in Großbritannien (19,6 Prozent) sowie die daraus resultierende Perspektivlosigkeit bergen zudem enormes Konfliktpotential.



Drucksache 114/11

... Mehrere Staaten unterstützen die Internationalisierung von KMU, z.B. finanziell in der Ausfuhrförderung, bei Marktöffnungsstrategien und der Beteiligung an Messen (Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Spanien, Tschechien, das Vereinigte Königreich und Zypern). Einige Staaten (z.B. Dänemark und Slowenien) konzentrieren sich auf schnell wachsende Unternehmen, die international tätig werden wollen; einige andere haben neue Ausfuhrförderungsagenturen eingerichtet (z.B. Luxemburg) oder neue Förderprogramme geschaffen (z.B. Ungarn). In der Pilotphase befindet sich ferner (z.B. in Frankreich) ein Betreuungssystem, bei dem Großunternehmen KMU bei der Internationalisierung unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 90/11

... - unter Hinweis auf den am 9. Februar 1920 zwischen Dänemark, Frankreich, Großbritannien, den britischen Überseegebieten, Italien, Irland, Japan, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Vertrag über Spitzbergen/Svalbard,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 665/11

... In den Niederlanden bietet ein Unternehmen Leseunterricht mit innovativen computergestützten Instrumenten und einer spielerischen Methode an. Diese Methode eignet sich besonders für hyperaktive oder autistische Kinder, jedoch auch für Analphabeten und Zuwanderer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/11




Mitteilung

1. Weshalb diese initiative der Kommission?

2. Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser Nutzen könnten

3. Ein Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa

3.1. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

3.1.1. Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln

3.1.2. Mobilisierung der europäischen Fonds

3.2. Mehr Sichtbarkeit für das soziale Unternehmertum

3.2. 1. Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verstärken

3.2.2. Verstärkung von Führungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer

3.3. Verbesserung des rechtlichen Umfelds

3.3. 1. Entwicklung geeigneter europäischer Rechtsformen, die vom europäischen Sozialunternehmertum genutzt werden könnten

3.3.2. Öffentliches Beschaffungswesen

3.3.3. Staatliche Beihilfen

4. Über den Aktionsplan hinausgehende Ideen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 817/11

... 11. Knol, A.B., Staatsen, B.AM., Trends in the environmental burden of disease in the Netherlands, 1980-2020 (Entwicklungen der Krankheitsbelastung aufgrund von Umgebungsgeräuschen in den Niederlanden von 1980-2020), RIVM-Bericht 500029001, Bilthoven, Niederlande, 2005; http://www.rivm.nl/bibliotheek/rapporten/500029001.html.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorgeschlagenes Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsphase

Vereinfachung

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 6
Grenzwerte

Artikel 7
Revisionsklausel

Artikel 8
Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)

Artikel 9
Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)

Artikel 10
Änderung der Anhänge

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Übergangsvorschriften

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Liste der Anhänge

Anhang I
EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Geräuschpegel eines Fahrzeugtyps

Anlage 1
Beschreibungsbogen Nr.... nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang I18 betreffend die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage


 
 
 


Drucksache 153/11 (Beschluss)

... Die geforderte Gegenüberstellung mit vergleichbaren Festlegungen benachbarter EG-Mitgliedstaaten steht noch aus. Für die UQN für Übergangs- und Küstengewässer trifft dies in besonderem Maße zu, ist doch ein Küstenwasserkörper gemeinsam von Niedersachsen in Deutschland und den Niederlanden zu beurteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV)

1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 7 Absatz 1

5. Zu § 7 Absatz 2

6. Zu § 7 Absatz 2

7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 In § 9 Absatz 1 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:

9. Zu § 10 Absatz 2

10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

11. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

12. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165

13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156

14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167

15. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff

16. Zu Anlage 7 Nummer 2

17. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3

18. Zu Anlage 8 Nummer 2.2

19. Zu Anlage 8 Nummer 3.2

20. Zu Anlage 8 Nummer 3.3

21. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle

22. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

23. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

24. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

25. Zu Anlage 10 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 112/1/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der EU, die Durchführung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen zu evaluieren. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass sich Rückübernahmeabkommen als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus Drittstaaten bewährt haben. Er stimmt auch der Einschätzung der Kommission zu, dass die Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen in vielen Fällen zu lange Zeit in Anspruch genommen haben bzw. nehmen. Wichtigstes Ziel aller Rückübernahmeabkommen muss es sein, das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht, die Pflicht zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen, auf eine für alle Beteiligten verbindliche Grundlage zu stellen. Zur Fortentwicklung der EU-Rückübernahmepolitik tritt er aber den Bestrebungen, bei Aufnahme der Verhandlungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen migrationspolitische Anreize anzubieten, entschieden entgegen. Insbesondere dürfen Visumliberalisierungen nicht aktiv und ohne Prüfung von Alternativen z.B. im Bereich der Wirtschafts- oder Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht gestellt werden. Die negativen Erfahrungen mit der Visumfreiheit für die westlichen Balkan-Staaten, die zu einem signifikanten Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern geführt haben, müssen einbezogen werden. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat auch den von Frankreich und den Niederlanden unterbreiteten Vorschlag, die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 um einen (Eil-)Mechanismus zur Aussetzung der Visumfreiheit zu ergänzen. Der Bundesrat weist zudem erneut darauf hin, dass der Umfang der legalen Zuwanderung, insbesondere die Festlegung, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, gemäß Artikel 79 Absatz 5 AEUV in der nationalen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten liegt.



Drucksache 833/11

... Beispiel: Ein in Frankreich arbeitender Niederländer erbte von seinem verstorbenen Lebenspartner, der ebenfalls niederländischer Staatsangehöriger war, und in den letzten sechs Jahren in Frankreich gelebt hatte, eine in Frankreich liegende Immobilie. Die Partnerschaft der beiden war nicht eingetragen. Der Niederländer musste aufgrund seines Wohnsitzes in Frankreich und der Tatsache, dass die Immobilie in Frankreich lag, die französische Erbschaftsteuer bezahlen. Allerdings wurde auch in den Niederlanden Erbschaftsteuer fällig, weil sein Lebenspartner als in diesem Land wohnhaft galt. Für Erbschaftsteuerzwecke wird davon ausgegangen, dass niederländische Staatsangehörige ab dem Datum, an dem sie ins Ausland ziehen, zehn Jahre lang auf niederländischem Steuergebiet wohnhaft waren. Die von Frankreich erhobene Steuer belief sich auf nahezu 60 % des Nettovermögens. Die von den Niederlanden erhobene Steuer belief sich auf weitere 12,5 %. Nach niederländischem Recht sind ausländische Steuern vom Nachlass abziehbar, weshalb die von Frankreich erhobene Steuer zu einer Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage in den Niederlanden führte. Die Doppelbesteuerung war aber nicht vollständig beseitigt, und die Gesamtsteuerbelastung der betreffenden Immobilie lag höher, als wenn der Nachlass nur auf einen der beiden Mitgliedstaaten beschränkt gewesen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/11




1. Einführung

2. Derzeitige Bestimmungen zur Besteuerung von Erbschaften

3. Die Probleme ihr Ausmass

4. Lösungsvorschläge

5. Fazit Folgemassnahmen

Anhang I
Verzeichnis der Steuern, die in den Mitgliedstaaten auf Erbschaften Angewendet werden

Anhang II
Doppelbesteuerungsabkommen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer


 
 
 


Drucksache 153/1/11

... Die geforderte Gegenüberstellung mit vergleichbaren Festlegungen benachbarter EG-Mitgliedstaaten steht noch aus. Für die UQN für Übergangs- und Küstengewässer trifft dies in besonderem Maße zu, ist doch ein Küstenwasserkörper gemeinsam von Niedersachsen in Deutschland und den Niederlanden zu beurteilen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/11




1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 7 Absatz 1

5. Zu § 7 Absatz 2

6. Hauptempfehlung*

Zu § 7

7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2

9. Zu § 10 Absatz 2 In § 10 Absatz 2 ist das Wort nichtsynthetischen zu streichen.

10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

11. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

12. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 150 bis 167

14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165

15. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156

16. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167

17. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff

18. Zu Anlage 6 Nummer 2 Tabelle und Fußnote 1 - neu -

19. Zu Anlage 7 Nummer 2

20. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3

21. Zu Anlage 8 Nummer 2.2

22. Zu Anlage 8 Nummer 3.2

23. Zu Anlage 8 Nummer 3.3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 nur U

Zu Anlage 9 Klammerzusatz nach Anlage 9

25. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle

26. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

27. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

28. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

29. Zu Anlage 10 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 733/11

... 1. Der Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bietet ein Forum für eine regelmäßige Zusammenarbeit bei Angelegenheiten zur Bankenaufsicht. Er verfolgt das Ziel, Aufsichts- und Risikomanagement-Praktiken auf globaler Ebene zu fördern und zu verstärken. Der Ausschuss besteht aus Mitgliedern aus Argentinien, Australien, Brasilien, China, Hongkong SAR, Indien, Indonesien, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Südafrika, der Schweiz, der Türkei, den Vereinigten Staaten und neun EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 803/11 (Beschluss)

... 6. Besonders begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission das Thema der steigenden Jugendarbeitslosigkeit in den Fokus rückt. Im europäischen Vergleich der Arbeitslosenquoten der unter 25jährigen (Quelle: Eurostat) kann Deutschland mit 9,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2010 den drittbesten Wert nach den Niederlanden (8,7 Prozent) und Österreich (8,8 Prozent) vorweisen. Auch wenn die Arbeitslosigkeit junger Menschen in Deutschland aktuell damit nicht zu den vorherrschenden Problemfeldern zählt, ist das Aufgreifen der Thematik mit Blick auf die EU-weite Entwicklung dringend geboten. Die extrem hohe Jugendarbeitslosigkeit z.B. in Spanien (41,6 Prozent), in Griechenland (32,9 Prozent) und in Großbritannien (19,6 Prozent) sowie die daraus resultierende Perspektivlosigkeit bergen zudem enormes Konfliktpotential.



Drucksache 177/11 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat sieht allerdings mit Sorge, dass die Kommission im Gegensatz hierzu in ihrer Entscheidung zur Wohnraumförderung in den Niederlanden (Nr. E 2/2005 und N 642/2009 vom 15. Dezember 2009) betont hat, dass der soziale Wohnungsbau nur dann als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse anzusehen ist, wenn die Leistungen benachteiligten Bürgern oder sozial schwachen Gruppen vorbehalten bleiben.



Drucksache 177/1/11

... 19. Der Bundesrat sieht allerdings mit Sorge, dass die Kommission im Gegensatz hierzu in ihrer Entscheidung zur Wohnraumförderung in den Niederlanden (Nr. E 2/2005 und N 642/2009 vom 15. Dezember 2009) betont hat, dass der soziale Wohnungsbau nur dann als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse anzusehen ist, wenn die Leistungen benachteiligten Bürgern oder sozial schwachen Gruppen vorbehalten bleiben.



Drucksache 680/3/10

... Eine Luftverkehrsteuer in vorgesehener Form und im nationalen Alleingang ist volkswirtschaftlich kontraproduktiv und schädigt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Den erwarteten Steuereinnahmen beim Bund stehen ungleich höhere Arbeitsplatz- und Wertschöpfungsverluste in den Ländern gegenüber. Einschlägige Gutachten prognostizieren nach Einführung einen Passagierrückgang von 5 Mio. bis 7 Mio. Fluggästen pro Jahr, einen Verlust an Bruttowertschöpfung von 900 Mio. bis 1 Mrd. € und negative Effekte für die öffentliche Hand von 500 Mio. € bis 550 Mio. €. Die Modellrechnungen gehen von einem Verlust an Arbeitsplätzen zwischen 13.000 und 20.000 aus. Dem gegenüber steht eine Einnahmeschätzung des Bundesministers der Finanzen in Höhe von jährlich etwa 1 Mrd. €. Dementsprechend negative volkswirtschaftliche Auswirkungen waren auch nach der Einführung einer vergleichbaren Steuer in den Niederlanden zu beobachten. Diese führten bereits nach einem Jahr zu einer Rücknahme der Steuer.

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Drucksache 680/3/10




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 386/2/10

... bis in die jüngste Zeit festgehalten (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 2464/07 -, NJW 2010, 2783). Bislang ist nicht zu erkennen, dass das Gericht diese Rechtsprechung aufgeben wird. Eine einfachgesetzliche Öffnung der Ehe, beispielsweise durch eine Änderung des § 1353 BGB, birgt deshalb ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko. Die in anderen Ländern bereits eingeführte Ehe für Partner gleichen Geschlechts (wie in den Niederlanden, Belgien, Kanada, Spanien, Südafrika, Norwegen, Schweden, Island und Portugal) lässt sich in Deutschland auf sicherem Wege nur mit einer Verfassungsänderung verwirklichen.



Drucksache 510/10

... L. in der Erwägung, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Regierung der Niederlande im Juni bzw. Oktober 2009 zwei Vereinbarungen mit der isländischen Regierung über die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 1,3 Milliarden Euro mit den Niederlanden bzw. eines Darlehens in Höhe von 2,4 Milliarden Pfund mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass die Vereinbarung vom Oktober 2009 am 6. März 2010 durch ein Referendum abgelehnt wurde und erwartet wird, dass die beiden Parteien eine neue Vereinbarung über die Auszahlungen erzielen werden, die unter das isländische Einlagensicherungssystem fallen,

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Drucksache 510/10




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Regionale Zusammenarbeit

Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung


 
 
 


Drucksache 721/10

... Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande (Deutsch-Niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung -

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Drucksache 721/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Abkommen

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Territorialer Geltungsbereich des Abkommens

§ 4
Anwendung des Artikels 10 des Abkommens

§ 5
Aufteilung der Gewinne land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat

§ 6
Besteuerung der Gewinne von in den Niederlanden ansässigen Blumenhändlern mit Umsätzen in Deutschland

§ 7
Abfindungen an Arbeitnehmer

§ 8
Anwendungsregelung

§ 9
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1496: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande


 
 
 


Drucksache 222/10

... Einen entsprechenden Reformprozess gibt es auch in den Niederlanden. Der dortige Gesetzentwurf ("

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Drucksache 222/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 874/10

... In ganz Europa sind die durchschnittlichen Jahresarbeitszeiten nach wie vor sehr unterschiedlich. Das Spektrum reicht von unter 1400 Stunden (Niederlande) bis zu über 2100 Stunden (Griechenland)10. Interessant ist, dass sich die Länge der Arbeitszeit in den Mitgliedstaaten offenbar umgekehrt proportional zur durchschnittlichen Produktivität pro Stunde verhält. Zwar ist die 40-Stunden-Woche in den meisten Mitgliedstaaten noch immer die vorherrschende Norm, doch sind in einigen Mitgliedstaaten spezielle Profile mit einer größeren Streuung der Wochenarbeitszeiten erkennbar (vor allem im Vereinigten Königreich, aber auch in Irland, den Niederlanden, Deutschland und den nordischen Ländern)11. 9 % der Beschäftigten (vor allem Männer) arbeiten weiterhin durchschnittlich 48 Stunden pro Woche, jedoch geht dieser Prozentsatz zurück. 12

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Drucksache 874/10




1. Einleitung

2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5

3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7

4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20

5. Optionen für die überarbeitung

5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung

i Bereitschaftsdienst

ii Ausgleichsruhezeiten

5.2 Umfassende Überarbeitung

i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen

ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten

iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis

iv Mehrfachverträge

v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme

vi Opt-out

vii Bezahlter Jahresurlaub

viii Bessere Rechtsetzung

ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen

6. Nächste Schritte

7. Fragen an die Sozialpartner

3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe


 
 
 


Drucksache 844/10

... In Anhang X sind die besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen aufgelistet. Im Eintrag "Niederlande" wird das Gesetz über Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit für junge Behinderte (Wajong) vom 24. April 1997 ersetzt durch das "Gesetz über Arbeits- und Beschäftigungsbeihilfen für junge Menschen mit Behinderungen (Wet Wajong)".

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Drucksache 844/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Betroffene Fachgebiete

Angewandte Methode

Organisationen/Sachverständige, die vorrangig konsultiert wurden

Mittel, die herangezogen wurden, um die Empfehlungen der Sachverständigen öffentlich zugänglich zu machen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Artikel 1

A. Änderung von Artikel 9

B. Änderung von Artikel 12 Absatz 1

C. Änderung von Artikel 13 Absatz 1

D. Änderung von Artikel 36 Absatz 2a

E. Änderung von Artikel 65 Absatz 5

F. Änderung von Artikel 71 Absatz 2

Artikel 2

A. Änderung von Artikel 6 Absatz 1

B. Änderung von Artikel 14 Absatz 5

C. Einfügung von Artikel 14 Absatz 5a

D. Änderung von Artikel 15 Absatz 1

E. Änderung von Artikel 54 Absatz 2

F. Einfügung von Artikel 55 Absatz 7

G. Änderung von Artikel 56 Absatz 2

Anhang

A. Änderung von Anhang X der Verordnung EG Nr. 883/2004

B. Änderung von Anhang XI der Verordnung EG Nr. 883/2004

1. Änderung des Eintrags Niederlande

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.