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"Niederlassungsfreiheit"
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... Die Zweite E-Geld-Richtlinie orientiert sich bei den E-Geld-Instituten grundsätzlich an dem bereits bestehenden Regelwerk für Zahlungsinstitute. Sie bricht insoweit mit dem Konzept der Ersten E-Geld-Richtlinie, die die E-Geld-Institute noch als Spezialfall der Kreditinstitute begriff. Nach den Zahlungsinstituten werden jetzt die E-Geld-Institute die zweite Gruppe von Unternehmen des Finanzsektors sein, für die die Europäische Gemeinschaft, wie bislang noch bei den Kreditinstituten, Wertpapierfirmen und Versicherungsunternehmen, nicht nur Mindeststandards, sondern einen einheitlichen EWR-weit gültigen Rechtsrahmen vorgibt, der für den Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden der Vertragsstaaten nur noch dort Spielräume lässt, wo diese in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehen sind. Die Umsetzung dieser Vorgaben in den Vertragsstaaten ist Voraussetzung dafür, dass die Erlaubnis (§ 8a Absatz 1 ZAG) in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gilt und es dem E-Geld-Institut gestattet ist, auf der Grundlage der Dienstleistungs- oder der Niederlassungsfreiheit im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs das E-Geld-Geschäft in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu betreiben. Die einheitliche Erlaubnis und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Herkunftsstaatsaufsicht sind die beiden tragenden Prinzipien, die das Wesen des sog. Europäischen Passes für Bank-, Versicherungs-, und Zahlungs- und Finanzdienstleistungen ausmachen. Den Europäischen Pass haben die E-Geld-Institute – wie die Einlagenkreditinstitute, die Wertpapierhandelsunternehmen und die Versicherungsunternehmen – bereits heute auf der Basis der Mindestharmonisierung, die den Mitgliedstaaten durch die Erste E-Geld-Richtlinie vorgegeben worden ist. Mit der Vollharmonisierung des Regelwerks ziehen die E-Geld-Institute mit den Zahlungsinstituten gleich, für die die Vollharmonisierung bereits auf der Basis der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
§ 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts
§ 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
§ 17a Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
§ 23a Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
§ 23b Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
§ 23c Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
§ 28a Beschwerden über E-Geld-Emittenten
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 30a E-Geld-Instituts-Register
§ 30b Werbung
§ 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80g Verstärkte Sorgfaltspflichten
Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 340m Strafvorschriften
Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 11 Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
Abschnitt 1 Angemessenheit
Abschnitt 2 Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten
Abschnitt 3 Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten
§ 6a Berechnung der Eigenkapitalanforderungen
§ 6b Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
§ 6c Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
Abschnitt 4 Melde- und Anzeigepflichten
Artikel 12 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung
Artikel 14 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
Anlage 6 (zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG
2. Weitere Änderungen
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 36
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu § 24a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu § 21
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Damit unsere Unternehmen alle vom Binnenmarkt – unter anderem durch die Niederlassungsfreiheit – gebotenen Chancen nutzen können, müssen die Regeln, auf denen der Binnenmarkt beruht, einfach und angemessen sein und Lösungen für die Probleme bieten, mit denen die Unternehmen in der täglichen Ausübung ihrer Tätigkeit konfrontiert sind. Die in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Maßnahmen zielen unter anderem auf eine Reduzierung des Verwaltungs- und Regelungsaufwands ab, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplatzschaffung auswirken wird. 17 Entsprechend sind sehr konkrete Initiativen geplant: Die Unternehmensregister in der Europäischen Union sollen miteinander verknüpft und eine gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung sichergestellt werden. Von grundlegender Bedeutung sind auch steuerliche Fragen. Mit den in Sachen Unternehmensbesteuerung und Mehrwertsteuer geplanten Initiativen sollen der Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert und ihnen die grenzüberschreitende Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert werden. Darüber hinaus verdienen der Verteidigungs- und der Sicherheitssektor besondere Aufmerksamkeit, denn Spitzentechnologien, Innovation und Know-how in diesen Wirtschaftszweigen fördern Entwicklung und Wachstum in der gesamten Wirtschaft.
Drucksache 235/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (Vertragsgesetz ECAA-Übereinkommen – ECAAÜbkG)
... Ziel des Übereinkommens ist es, auf der Grundlage eines freien Marktzugangs, der Niederlassungsfreiheit, gleicher Wettbewerbsbedingungen und gemeinsamer Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der Flugsicherheit und des Flugverkehrsmanagements, einen gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum (European Common Aviation Area = ECAA) zu schaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo1 zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Ziele und Grundsätze
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
2 Nichtdiskriminierung
Artikel 6
2 Niederlassungsrecht
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
2 Flugsicherheit
Artikel 11
2 Luftsicherheit
Artikel 12
2 Flugverkehrsmanagement
Artikel 13
2 Wettbewerb
Artikel 14
2 Durchsetzung
Artikel 15
2 Auslegung
Artikel 16
Neue Rechtsvorschriften
Artikel 17
Gemischter Ausschuss
Artikel 18
Artikel 19
2 Streitbeilegung
Artikel 20
2 Schutzmaßnahmen
Artikel 21
Artikel 22
Weitergabe von Informationen
Artikel 23
Drittländer und Internationale Organisationen
Artikel 24
Artikel 25
Artikel 26
2 Übergangsregelungen
Artikel 27
Verhältnis zu Luftverkehrsabkommen und anderen zweiseitigen Luftverkehrsvereinbarungen
Artikel 28
Inkrafttreten, Überprüfung, Beendigung und sonstige Bestimmungen
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Überprüfung
Artikel 31 Beendigung
Artikel 32 Erweiterung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Artikel 33 Flughafen Gibraltar
Artikel 34 Sprachen
Anhang I Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt
A. Marktzugang und damit zusammenhängende Fragen
Nr. 2407/92
Nr. 2408/92
Nr. 2409/92
Nr. 95/93
Nr. 96/67
Nr. 785/2004
B. Flugverkehrsmanagement
Nr. 549/2004
Nr. 550/2004
Nr. 551/2004
Nr. 552/2004
Nr. 2096/2005
Nr. 2150/2005
C. Flugsicherheit
Nr. 3922/91
Nr. 94/56
Nr. 1592/2002
Nr. 2003/42
Nr. 1702/2003
Nr. 2042/2003
Nr. 104/2004
Nr. 488/2005
Nr. 2111/2005
D. Luftsicherheit
Nr. 2320/2002
Nr. 622/2003
Nr. 1217/2003
Nr. 1486/2003
Nr. 1138/2004
E. Umweltschutz
Nr. 89/629
Nr. 92/14
Nr. 2002/30
Nr. 2002/49
F. Soziale Aspekte
Nr. 1989/391
Nr. 2003/88
Nr. 2000/79
G. Verbraucherschutz
Nr. 90/314
Nr. 92/59
Nr. 93/13
Nr. 95/46
Nr. 2027/97
Nr. 261/2004
H. Sonstige Rechtsvorschriften
Nr. 2299/1989
Nr. 91/670
Nr. 3925/91
Nr. 437/2003
Nr. 1358/2003
Nr. 2003/96
Anhang II Horizontale Anpassungen und bestimmte Verfahrensregeln
1. Einleitender Teil der Rechtsvorschriften
2. Besondere Terminologie der Rechtsakte
3. Bezugnahmen auf Mitgliedstaaten
4. Bestimmungen zu Ausschüssen der europäischen Gemeinschaften und Konsultation assoziierter Parteien
5. Zusammenarbeit und Informationsaustausch
6. Sprachen
Anhang III Regeln für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen gemäß Artikel 14
Artikel 1 Staatliche Monopole
Artikel 2 Angleichung der Rechtsvorschriften für den Wettbewerb und staatliche Beihilfen
Artikel 3 Wettbewerb und sonstige wirtschaftliche Bestimmungen
Anhang IV Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften
1. Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Artikel 16 des Übereinkommens
2. Umfang und Modalitäten der Verfahren nach Artikel 16 Absatz 2 des Übereinkommens
3. Vorlagen nach Artikel 20 Absatz 3 des Übereinkommens
4. Sprachenregelung bei Vorlagen an den Gerichtshof
Anhang V
Protokoll I Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits
Artikel 1 Übergangsfristen
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll II Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits
Artikel 1 Übergangsfristen
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll III Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits
Artikel 1 Übergangsfrist
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll IV Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits
Artikel 1 Übergangsfristen
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll V Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits
Artikel 1 Übergangsfristen
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften durch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Artikel 5 Flugsicherheit
Artikel 6 Luftsicherheit
Protokoll VI Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits
Artikel 1 Übergangszeiträume
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll VII Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits
Artikel 1 Übergangszeiträume
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll VIII Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits
Artikel 1 Übergangsfrist
Artikel 2 Bedingungen für den Übergang
Artikel 3 Übergangsregelungen
Artikel 4 Flugsicherheit
Artikel 5 Luftsicherheit
Protokoll IX Übergangsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den EG-Mitgliedstaaten einerseits und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits
Artikel 1 Zuständigkeiten der UNMIK
Artikel 2 Übergangsfristen
Artikel 3 Bedingungen für den Übergang
Artikel 4 Übergangsregelungen
Artikel 5 Internationale Übereinkünfte
Artikel 6 Flugsicherheit
Artikel 7 Luftsicherheit
Denkschrift
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
Artikel 19
Artikel 20
Artikel 21 und 22
Artikel 23
Artikel 24
Artikel 25 und 26
Artikel 27
Artikel 28
Artikel 29
Artikel 30
Artikel 31
Artikel 32
Artikel 33
Artikel 34
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1137: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo andererseits zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Drucksache 131/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (2009/2174(INI))
... – unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 13. März 2007 in der Rechtssache C-524/04 (Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation gegen Commissioners of Inland Revenue), in dem der Gerichtshof geurteilt hat, dass Artikel 43 des EG-Vertrags nicht ausschließt, dass ein Mitgliedstaat Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Niederlassungsfreiheit einer rein künstlichen Unternehmenskonstruktion, die ausschließlich steuerliche Gründe hat, in Kraft setzt,
Eine Gelegenheit, die ergriffen werden muss
Auf der Ebene der Europäischen Union
Auf internationale Ebene
Hin zu einer wirklichen EU-Politik des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
Drucksache 586/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte - und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes
... Die Niederlassungsfreiheit darf gemäß Artikel 9 Absatz 1 durch Genehmigungsregelungen nur dann beschränkt werden, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies rechtfertigen und ein milderes Mittel nicht zur Verfügung steht. Zum Schutz der Dienstleistungsfreiheit enthält Artikel 16 Absatz 2 einen Katalog von Anforderungen, die die Mitgliedstaaten Dienstleistungserbringern, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, grundsätzlich nicht auferlegen dürfen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Eichgesetzes
§ 10 Öffentliche Waagen
Artikel 2 Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungskostengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
IV. Zeitliche Geltung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... - Die erste Gruppe betrifft die Koordinierung der Befugnis zur Verhängung von Sanktionen zwischen mehreren Mitgliedstaaten, die möglicherweise von einem Verstoß betroffen sind – ein zentraler Aspekt im Zusammenhang mit dem „Europäischen Pass“ und der Inanspruchnahme des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt. 11 - Eine zweite Gruppe verpflichtet die Mitgliedstaaten, angemessene Verwaltungssanktionen und –maßnahmen für den Fall eines Verstoßes gegen EU-Vorschriften vorzusehen und zu gewährleisten, dass diese wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. 12 Die meisten derzeitigen Richtlinien legen eine Reihe von Befugnissen fest, die den nationalen Behörden übertragen werden sollten, ohne zwischen investigativen, präventiven und repressiven Maßnahmen zu unterscheiden und ohne Auskunft darüber zu geben, in welchen Fällen diese Befugnisse genutzt werden sollten. 13
Mitteilung
1. Einleitung
2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor
2.1. Schlüsselbegriffe
2.2. Der EU-Rechtsrahmen
3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen
3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen
3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen
4. VORGESCHLAGENE Massnahmen
4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen
4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung
• Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen
• Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen
• Ausreichend hohe Bußgelder
• Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute
• Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen
• Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße
• Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 539/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Die Änderung passt die Regelung der Prozessvertretung durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie an. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie verbietet sowohl in Artikel 15 (Niederlassungsfreiheit) als auch in Artikel 16 (Dienstleistungsfreiheit) Diskriminierungen wegen der beruflichen Hauptniederlassung einer Dienstleistungserbringerin oder eines Dienstleistungserbringers in einem anderen Mitgliedstaat. Da die Prozessvertretung durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine (neben-)berufliche Dienstleistung darstellt, die dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterfällt, darf die Zulässigkeit der Prozessvertretung nicht davon abhängen, ob diese an einer deutschen Hochschule oder an der Hochschule eines anderen EU-Mitgliedstaates tätig sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 73b Verwaltungsbehörde
Artikel 2 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 102a Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Artikel 4 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 69a Verwaltungsbehörde
Artikel 5 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 7 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 10 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 70a Bekanntmachung von Neufassungen
Artikel 13 Änderung der Kostenordnung
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
§ 62a Bekanntmachung von Neufassungen
Artikel 15 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 16 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 59a Bekanntmachung von Neufassungen
Artikel 17 Änderung des Markengesetzes
Artikel 18 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
III. Gesetzesfolgen
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu § 51
Zu § 51
Zu § 51
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1336/1392: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 412/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie
... " erhoben. Danach sehe die Entsenderichtlinie ein bestimmtes Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, über das die Mitgliedstaaten nicht hinausgehen dürfen. In diesen Entscheidungen sowie der Entscheidung Viking hat der Europäische Gerichtshof zudem die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, wie insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, über zentrale soziale Grundrechte, wie etwa Tarifautonomie und gewerkschaftliches Streikrecht, gestellt. Mit einem Zusatzprotokoll zu den Verträgen sollte zumindest die prinzipielle Gleichrangigkeit des Sozialen und der sozialen Grundrechte mit den wirtschaftlichen Freiheiten im Binnenmarkt wiederhergestellt werden, wie sie in vielen Verfassungen der Mitgliedstaaten sowie im internationalen Recht verankert ist.
Drucksache 158/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... verfolgt mit der Einführung von Einheitlichen Ansprechpartnern, von Entscheidungsfristen und der Genehmigungsfiktion das Ziel, die Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Dienstleistungserbringer sowie den freien Dienstleistungsverkehr zu erleichtern (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Dienstleistungsrichtlinie). Die Rechtsvorschriften über die Tätigkeit von Sachverständigen sind im deutschen Umweltrecht zentrale Anknüpfungspunkte zur Regelung von Dienstleistungen. Die Regelung durch Bundesrecht ist erforderlich, da es andernfalls zu einer nicht hinnehmbaren Rechtszersplitterung kommen würde, die es den Dienstleistungserbringern in unzumutbarer Weise erschweren würde, die deutschen Umsetzungsregelungen der ihnen von der Dienstleistungsrichtlinie gewährten Rechtsvorteile zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass es sich neben inländischen Dienstleistungserbringern auch um Dienstleistungserbringer aus anderen Mitgliedstaaten handelt, die regelmäßig davon ausgehen dürfen, dass Erleichterungen zu durch Bundesgesetz begründeten Anforderungen sich auch im betreffenden Bundesrecht selbst wiederfinden. Bei unterschiedlichen oder in Teilbereichen unterbleibenden landesrechtlichen Regelungen bestünde zudem die Gefahr, dass die ebenso zentrale wie komplexe Regelung des Artikel 16
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Artikel 8 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
§ 10a Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
VI. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
1. Zu Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes :
2. Zu Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes :
3. Zu Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
6. Zu Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
7. Zu Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
8. Zu Artikel 8 Änderung des KrW-/AbfG
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
9. Zu Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
10. Zu Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
11. Zu Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
12. Zu Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
13. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
14. Zu Artikel 14 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1133: Gesetz zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
Drucksache 305/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zur grenzüberschreitenden Verlegung von eingetragenen Gesellschaftssitzen (2008/2196(INI))
... A. in der Erwägung, dass die Gesellschaften gemäß dem EG-Vertrag und der Auslegung des Gerichtshofs innerhalb des Binnenmarkts Niederlassungsfreiheit genießen sollten,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
Empfehlung 1 Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Verlegung des eingetragenen Sitzes
Empfehlung 2 unternehmensinternes Verlegungsverfahren
Empfehlung 3 Verlegungsbeschluss der Aktionärsversammlung
Empfehlung 4 administratives Verlegungsverfahren und Prüfung
Empfehlung 5 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Empfehlung 6 von der Verlegung betroffene Dritte
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... Die jüngsten Erfahrungen haben eindeutig belegt, dass Lösungen mit dem Privatsektor nicht immer möglich sind. Deshalb sind intensive Arbeiten erforderlich, um Grundsätze für die Aufteilung der Finanzlasten zwischen den Mitgliedstaaten im Falle der Abwicklung grenzübergreifend tätiger Bankengruppen zu entwickeln. Hier müssen rasch eindeutige Verpflichtungen hinsichtlich der fairen Aufteilung der Kosten einschlägiger Maßnahmen geschaffen werden, an die die Mitgliedstaaten sich halten müssen.25 Auf diesem Gebiet sind dringend konkrete Fortschritte nötig. Im jetzigen Stadium ist es noch zu früh, exakte Ex-ante-Formeln für die Aufteilung der Kosten grenzübergreifender staatlicher Rettungsmaßnahmen festzulegen. Allerdings sollten die Mitgliedstaaten wissen, ob sie prinzipiell zu einem Beitrag aufgefordert werden, wie die Lastenverteilung organisiert würde, wer zu Gesprächen über die Lastenverteilung aufrufen wird und wer solche Gespräche koordinieren würde26. Ferner sollte geprüft werden, ob für Mitgliedstaaten, die eine Verpflichtung zur Lastenverteilung eingehen, bestimmte gegenseitige Rechte – z. B. im Hinblick auf den Zugang zu Daten – festgelegt werden sollten. Eine Ex-ante-Vereinbarung über die Grundsätze einer fairen Lastenverteilung wird ein wichtiges Sicherheitsnetz bieten und den einbezogenen Behörden die notwendigen Anreize für eine Zusammenarbeit innerhalb des Rahmens für Krisenverhütung und Abwicklung liefern. Können auf diesem Gebiet keine Fortschritte erzielt werden, droht eine inakzeptable Gefahr für die im Vertrag verankerten grundlegenden Rechte der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und des freien Kapitalverkehrs.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 739/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung KOM (2009) 502 endg.; Ratsdok. 13653/09
... (11) Rechtsakte, die Aufgaben der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten festschreiben, d.h. einschließlich der Zusammenarbeit untereinander und mit der Kommission, sind16: Richtlinie 64/225/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der Rückversicherung und Retrozession17, Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung)18, Richtlinie 73/240/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit auf dem Gebiet der Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung19, Richtlinie 76/580/EWG des Rates vom 29. Juni 1976 zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung)20, Richtlinie 78/473/EWG des Rates vom 30. Mai 1978 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Mitversicherung auf Gemeinschaftsebene21, Richtlinie 84/641/EWG des Rates vom 10. Dezember 1984 zur insbesondere auf die touristische Beistandsleistung bezüglichen Änderung der Ersten Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung)22, Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung23, Zweite Richtlinie 88/357/EWG des Rates vom 22. Juni 1988 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG24, Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung))25, Richtlinie 98/78/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen26, Richtlinie 2001/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmens27, Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen28, Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung29und Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung 30.
Drucksache 395/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI )
... Diese Richtlinie regelt in Artikel 14 und 15 die Niederlassungsfreiheit (für Dienstleistungserbringer). Die Vorgabe von festgesetzten Mindest- und Höchstpreisen ist in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern anderer Mitgliedstaaten nur insoweit zulässig, als sie durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls zu rechtfertigen ist (Artikel 15 Absatz 3 b der
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland
2. Deregulierung der Beratungsleistungen
3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells
4. Honorarerhöhungen
§ 4a (Abweichende Honorarermittlung)
§ 6 (Wegfall von Zeithonoraren)
§ 21 (Zeitliche Trennung der Ausführung)
§ 23 (Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)
§ 25 Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)
§ 26 (Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)
Teil III (Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)
§ 36 (Kosten von EDV-Leistungen)
§ 42 (Sonstige städtebauliche Leistungen)
§ 44 (Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)
§ 49 (Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)
§ 50 (Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)
§ 57 (Örtliche Bauüberwachung)
§ 58 (Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)
§ 61 (Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)
Teil VIIa : Verkehrsplanerische Leistungen
§ 61a (Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)
§ 66 Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)
§ 67 Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)
IV. Gesetzesfolgen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zur Überschrift
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Teil 2 Flächenplanung
Abschnitt 1 Bauleitplanung
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 2 Landschaftsplanung
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Teil 3 Objektplanung
Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
§ 35 (Leistungen im Bestand)
Zu § 36
Abschnitt 2 Freianlagen
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke
Zu § 40
Zu § 41
Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Zu § 43
Abschnitt 4 Verkehrsanlagen
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Teil 4 Fachplanung
Abschnitt 1 Tragwerksplanung
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Abschnitt 2 Technischen Ausrüstung
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
§ 54 (Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)
Zu § 55
Zu § 56
Zu den Anlagen:
Im Einzelnen:
3 Beratungsleistungen
Besondere Leistungen
3 Objektlisten
3 Leistungsbilder
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... 0.2.1 Das Recht von Unionsbürgern auf Einreise und Aufenthalt ergibt sich bereits unmittelbar aus dem primären Gemeinschaftsrecht. Artikel 18 Absatz 1 EGV (Allgemeine Freizügigkeit) vermittelt allen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, den Unionsbürgern, das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten. Spezielle Freizügigkeitsgewährleistungen für bestimmte Personengruppen (Arbeitnehmer, Selbständige, Dienstleistungserbringer) ergeben sich aus Artikeln 39 (Arbeitnehmerfreizügigkeit), 43 (Niederlassungsfreiheit), 49 (Dienstleistungsfreiheit) EGV. Das Recht der Unionsbürger aus Artikel 18 EGV steht unter dem Vorbehalt der europarechtlichen Durchführungsbestimmungen. Grundlegende Bedeutung hierbei hat die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nummer 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365 EWG und 93/96/EWG (ABl. EU Nummer L 229 S. 35, so genannte Freizügigkeitsrichtlinie), deren Umsetzung durch Anpassungen im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0 Vorbemerkung
0.1 Allgemeines
0.2 Gemeinschaftsrecht
1 Zu § 1 Anwendungsbereich
2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
2.1 Freizügigkeitsrecht
2.2 Freizügigkeitsberechtigte
2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige
2.4 Einreise und Aufenthalt
2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten
2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums
3 Zu § 3 Familienangehörige
3.0 Allgemeines
3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen
3.2 Begriff des Familienangehörigen
3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers
3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers
3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe
3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers
4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts
4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern
4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht
4a.0 Allgemeines
4a.1 Allgemeine Voraussetzungen
4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit
4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger
4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger
4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5
4a.6 Abwesenheitszeiten
4a.7 Verlust
5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten
5.0 Allgemeines
5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht
5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen
5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts
5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts
5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts
5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten
5a.0 Allgemeines
5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann
5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann
6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
6.0 Allgemeines
6.1 Verlustgründe
6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung
6.3 Ermessenserwägungen
6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts
6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen
6.6 Nicht belegt.
6.7 Nicht belegt.
6.8 Anhörung
7 Zu § 7 Ausreisepflicht
7.1 Allgemeines
7.2 Wiedereinreisesperre
8 Zu § 8 Ausweispflicht
8.1 Ausweispflichten
8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten
9 Zu § 9 Strafvorschriften
10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften
11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes
11.0 Allgemeines
11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG
11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts
11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten
13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten
13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten
13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht
13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit
13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit
14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
15 Zu § 15 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 284/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... ohne Niederlassung keine Niederlassungsfreiheit
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 2 Satz 2 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Satz 2 - neu - GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 2 - neu - GewO
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6b Satz 2 - neu - GewO
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e GewO
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1, Satz 3 Nummer 2 GewO
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b1 - neu - § 146 Absatz 2 Nummer 2 - neu - GewO
11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 HwO ,
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
12. Zu Artikel 2a - neu - Inhaltsübersicht zu § 53a - neu -, § 53a - neu - IfSG
Artikel 2a Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
13. Zu Artikel 3 Nummer 1 Inhaltsübersicht WPO , Nummer 2 § 4b - neu - WPO
§ 4a < wie Vorlage >
§ 4b Genehmigungsfrist
Drucksache 97/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 über irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen (Petitionen 0045/2006, 1476/2006, 0079/2003, 0819/2003, 1010/2005, 0052/2007, 0306/2007, 0444/2007, 0562/2007 u.a.) (2008/2126(INI))
... /EG vollständig und wirksam umsetzen, so dass in allen Mitgliedstaaten Schutz gewährleistet ist, und ferner Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der verfügbaren administrativen und strafrechtlichen Instrumente, wie im Falle der Richtlinie 84/450/EG, mit der Österreich, Spanien und den Niederlanden entsprechende Instrumente an die Hand gegeben wurden; so kann sie ihre Aufgabe als Hüterin der Verträge in Bezug auf den Schutz von Unternehmen wahrnehmen und gewährleisten, dass das Recht auf Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit nicht beeinträchtigt wird;
Drucksache 284/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... verfolgt mit der Einführung von einheitlichen Ansprechpartnern, von Entscheidungsfristen und der Genehmigungsfiktion das Ziel, die Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Dienstleistungserbringer sowie den freien Dienstleistungsverkehr zu erleichtern (Artikel 1 Absatz 1 i.V.m. Artikel 2 Absatz 1 der Dienstleistungsrichtlinie). Die durch dieses Gesetz geänderten Rechtsvorschriften der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 4 Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung
§ 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
§ 6b Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 6c Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
§ 13b Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen
§ 36a Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
§ 20a Verfahren über eine einheitliche Stelle
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 6a
Zu § 6b
Zu § 6c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Absatz 1
Absatz 5
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 873: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments
Drucksache 284/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
... ohne Niederlassung keine Niederlassungsfreiheit
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 2 Satz 2 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Satz 2 - neu - GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 2 - neu - GewO
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6b Satz 2 - neu - GewO
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e GewO
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1, Satz 3 Nummer 2 GewO
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b1 - neu - § 146 Absatz 2 Nummer 2 - neu - GewO
11. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 1 Satz 2 HwO *
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 5 - neu - HwO *
Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung
13. Zu Artikel 2a - neu - Inhaltsübersicht zu § 53a - neu -, § 53a - neu - IfSG
Artikel 2a Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Inhaltsübersicht WPO , Nummer 2 § 4b - neu - WPO
§ 4a < wie Vorlage >
§ 4b Genehmigungsfrist
Drucksache 578/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
32. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Die Europäische Kommission hat im Rahmen eines gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens (Nr. 2004/2068) die Auffassung vertreten, dass die Regelungen über die amtliche Anerkennung von Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen von Kraftfahrzeugen die Niederlassungsfreiheit (Artikel 43, 48 EGV) von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten unzulässig beschränken. Zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens wird die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
32. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 627: 32.Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Drucksache 349/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... So heißt es in dieser Entscheidung (Rdnr. 20) wörtlich: "... Die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs erfordert nicht nur die Aufhebung von Beschränkungen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge, sondern auch die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes. So wird in den Erwägungsgründen der Richtlinie 89/665/EWG betont, dass nicht wirksame oder nur unzulängliche Nachprüfungsverfahren die Unternehmen der Gemeinschaft davon abhielten, sich um Aufträge in dem Staat des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers zu bewerben. Demgemäß hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgesprochen, dass die Schutzziele der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge, die auf die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ausgerichtet sind, (EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-513/99 – Concordia Bus Finland, Slg. 2002 I-7213 Rn. 81) und deren Vorschriften über die Teilnahme und die Publizität den Urteil vom 20. September 1988 - Rs. 31/87 - Beentjes, Slg. 1988, 4635 Rn. 42), nur dann realisiert werden können, wenn der Bieter sich gegenüber dem Auftraggeber auf diese Vorschriften berufen und deren Verletzung vor den nationalen Gerichten geltend machen kann (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs. C-433/93 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland, EuZW 1995, S. 635 (636) Rn. 20). Er hat in dieser Hinsicht auch wiederholt betont, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 1 Abs. 1 Richtlinie 89/665/EWG verpflichtet sind, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003, Rs. C-249/01 - Hackermüller, Slg. 2003 I 6319 Rn. 22;
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB
17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB
18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB
21. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB
22. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
23. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB
24. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB
25. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB
26. Zu Artikel 1 Nr. 17a - neu - § 115a - neu - GWB
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
27. Zu Artikel 1 Nr. 17b - neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB
28. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB
29. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB
Zu § 118
30. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB
Zu § 121
31. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB
32. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB
33. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB
34. Zu Artikel 2 § 5 VgV
Drucksache 810/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2007 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2007
... , Richtlinie betreffend Geldwäsche und andere einschließlich allgemeiner Anliegen betreffend Umweltverschmutzung und Klimawandel, individuelle und private Eigentumsrechte, Finanzdienste, Freizügigkeit und Rechte von Arbeitnehmern einschließlich Pensionsrechten und anderer Sozialbestimmungen, freier Warenverkehr und Steuerfragen, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Niederlassungsfreiheit und angebliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe,
Drucksache 638/08
... Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bzw. des Kapital- und Zahlungsverkehrs kann nur dann mit Belangen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gerechtfertigt werden, wenn sie verhältnismäßig ist. Das Verfahren nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 6
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung:
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
§ 53 Beschränkung nach § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 6 AWG
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsordnung
Drucksache 479/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Das in der Folgenabschätzung angeführte Argument, eine fortlaufende Überprüfung des Kriteriums des grenzüberschreitenden Sachverhalts wäre mit geringerer Rechtssicherheit verbunden, kann nicht überzeugen. Dieses Kriterium ist in der Rechtsprechung des EuGH insbesondere zur Niederlassungsfreiheit in einer Reihe von Entscheidungen konkretisiert worden und demzufolge auch für den Rechtsverkehr hinreichend klar.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
8. Zum Statut
9. Zur Gründung
Nennung des Unternehmensgegenstands
16. Zur Satzung
17. Zur Anmeldung
- Zur Online-Anmeldung
- Zum Registerverfahren
18. Zum Gläubigerschutzkonzept
- Allgemeines
- Zur Kapitalaufbringung
- Zur Kapitalerhaltung
25. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten
- Änderungen im Leitungsorgan
- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen
28. Zum Gesellschaftsanteil
- Zum Verzeichnis der Anteilseigner
- Zur Anteilsabtretung
- Zum Ausschluss von Anteilseignern
- Zum Ausscheiden von Anteilseignern
Zum zu entrichtenden Entgelt
- Zur Löschung von Anteilen
- Gefahr des Transparenzverlustes
- Zur Arbeitnehmermitbestimmung
- Zum Insolvenzrecht
- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung
- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung
- Zur Gefahr des Forum-Shopping
Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan
- Zu den Informationspflichten
Zur Haftung der Unternehmensleitung
Zur Vertretung gegenüber Dritten
Drucksache 765/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... (4) Gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Vertrages umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen sowie die Niederlassungsfreiheit gewährleistet sind. Die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Verbrauchervertragsrechts ist unabdingbar, wenn ein echter Binnenmarkt für Verbraucher gefördert werden soll, auf dem ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei gleichzeitiger Wahrung des Subsidiaritätsprinzips gewährleistet ist.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Konkordanztabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Vollständige Harmonisierung
Kapitel II Information der Verbraucher
Artikel 5 Allgemeine Informationspflichten
Artikel 6 Verletzung der Informationspflicht
Artikel 7 Spezielle Informationspflichten von Vermittlern
Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 8 Geltungsbereich
Artikel 9 Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 10 Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Artikel 11 Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen
Artikel 12 Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
Artikel 13 Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht
Artikel 14 Ausübung des Widerrufsrechts
Artikel 15 Wirkungen des Widerrufs
Artikel 16 Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall
Artikel 17 Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall
Artikel 18 Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge
Artikel 19 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Artikel 20 Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge
Artikel 21 Geltungsbereich
Artikel 22 Lieferung
Artikel 23 Risikoübergang
Artikel 24 Vertragsmäßigkeit
Artikel 25 Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten
Artikel 26 Abhilfe bei Vertragswidrigkeit
Artikel 27 Kosten und Schadensersatz
Artikel 28 Fristen und Beweislast
Artikel 29 Gewerbliche Garantien
Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln
Artikel 30 Geltungsbereich
Artikel 31 Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln
Artikel 32 Allgemeine Grundsätze
Artikel 33 Beweislast
Artikel 34 Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Artikel 35 Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Artikel 36 Auslegung von Vertragsklauseln
Artikel 37 Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 38 Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 39 Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln
Kapitel VI Allgemeine Vorschriften
Artikel 40 Ausschuss
Artikel 41 Rechtsdurchsetzung
Artikel 42 Sanktionen
Artikel 43 Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 44 Information
Artikel 45 Unbestellte Produkte
Artikel 46 Umsetzung
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 47 Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 48 Überprüfung
Artikel 49 Inkrafttreten
Artikel 50 Adressaten
Anhang I Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen
B. Muster-Widerrufsformular
Anhang II Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Anhang III Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Anhang IV Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)
Anhang V Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 350/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
... Absatz 1 Satz 1 betrifft gleichermaßen Fälle der dauerhaften wie der vorübergehenden Aufnahme einer Tätigkeit im EU-Ausland. Denn Artikel 56 der Richtlinie findet Anwendung sowohl auf Fälle der Dienstleistungsfreiheit als auch der Niederlassungsfreiheit. Der Amtshilfegrundsatz gilt damit für beide Fälle. Die unterschiedliche Formulierung der zu übermittelnden Informationen in Artikel 8 und in Artikel 56 Abs. 2 der Richtlinie wird dadurch relativiert. Die Zusammenfassung der Anwendungsfälle Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit in § 11b
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 11b Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
§ 13a Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgenabschätzung, insbes. finanzielle Auswirkungen, Standardkostenmodell
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 472: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe und weiterer Anpassungen
Drucksache 852/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe
... § 5e Gebrauch der Niederlassungsfreiheit
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Bewachungsverordnung
Abschnitt 1b Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
§ 5e Gebrauch der Niederlassungsfreiheit
§ 5f Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 5e BewachV
§ 5f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 472: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung
Drucksache 933/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zu den Herausforderungen für Tarifverträge in der EU (2008/2085(INI))
... D. in der Erwägung, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr fundamentale Prinzipien des Binnenmarktes sind,
Drucksache 36/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge KOM (2007) 851 endg.; Ratsdok. 5127/08
... (8) Unbeschränkter Zugang zu den für die Fahrzeugreparatur notwendigen Informationen über ein standardisiertes Format zum Auffinden technischer Informationen und ein wirksamer Wettbewerb auf dem Markt für Fahrzeug-Reparatur- und -Wartungsinformationsdienste sind für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts notwendig, insbesondere hinsichtlich des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit. Ein großer Teil dieser Informationen betrifft On-Board-Diagnosesysteme und ihr Zusammenwirken mit anderen Fahrzeugsystemen. Es ist angebracht, technische Spezifikationen für die Bereitstellung solcher Informationen durch die Hersteller im Internet festzulegen sowie gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um einen angemessenen Zugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sicherzustellen.
Drucksache 146/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu einer europäischen Strategie für die Roma Das Europäische Parlament,
... C. in der Erwägung, dass die Roma-Unionsbürger in Ausübung ihres Grundrechts als Unionsbürger auf Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit häufig Diskriminierung ausgesetzt sind,
Drucksache 349/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... So heißt es in dieser Entscheidung (Rdnr. 20) wörtlich: "... Die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs erfordert nicht nur die Aufhebung von Beschränkungen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge, sondern auch die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes. So wird in den Erwägungsgründen der Richtlinie 89/665/EWG betont, dass nicht wirksame oder nur unzulängliche Nachprüfungsverfahren die Unternehmen der Gemeinschaft davon abhielten, sich um Aufträge in dem Staat des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers zu bewerben. Demgemäß hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgesprochen, dass die Schutzziele der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge, die auf die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ausgerichtet sind, (EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-513/99 – Concordia Bus Finland, Slg. 2002 I-7213 Rn. 81) und deren Vorschriften über die Teilnahme und die Publizität den Bieter vor der Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen sollen (EuGH, Urteil vom 11. August 1995, Rs. C-433/93 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland, EuZW 1995, S. 635 (636) Rn. 19; Urteil vom 20. September 1988 - Rs. 31/87 - Beentjes, Slg. 1988, 4635 Rn. 42), nur dann realisiert werden können, wenn der Bieter sich gegenüber dem Auftraggeber auf diese Vorschriften berufen und deren Verletzung vor den nationalen Gerichten geltend machen kann (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs. C-433/93 -Kommission/Bundesrepublik Deutschland, EuZW 1995, S. 635 (636) Rn. 20).
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 GWB
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 GWB
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2a - neu - GWB entfällt bei Annahme von Ziffer 6
8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB
9. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB
10. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB
11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB
14. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB
15. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 1 und 2 GWB
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB
21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB
25. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG
26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB
28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB
29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 1 Satz 2 und 3 GWB
32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB
33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB
34. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
35. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
36. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB
37. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB
38. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB
39. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 115a - neu - GWB
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
40. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB
41. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB
42. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB
Zu § 118
43. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB
Zu § 121
44. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB
45. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB
46. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB
47. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB *
48. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB
49. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB *
50. Zu Artikel 2 § 5 VgV
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... Für die Errichtung des Binnenmarkts ist es nach der Zahlungsdiensterichtlinie essentiell, dass auch ein kohärenter aufsichtsrechtlicher Rahmen für Zahlungsdienstleister geschaffen wird. Zur Beseitigung rechtlicher Marktzutrittsschranken soll für alle Zahlungsinstitute ein einheitliches Erlaubnisverfahren mit harmonisierten Aufsichtsinhalten geschaffen werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Erlaubnis (§ 8 Abs.1 ZAG-E) in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gilt und es dem Zahlungsinstitut gestattet ist, auf der Grundlage der Dienstleistungs- oder der Niederlassungsfreiheit im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu erbringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung sonstiger Gesetze
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten
Drucksache 844/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
... § 4a Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung
§ 4a Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Sonstige Kosten
V. Informationspflichten und Bürokratiekosten
1. Sachkundeprüfung als Bestandteil des Erlaubnisantrags
2. Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister
3. Pflicht zum Abschluss eines separaten Versicherungsvertrages für die Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft
4. Pflicht zur Information des Versicherungsnehmers
5. Anerkennung von Berufsqualifikationen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 2 Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 642: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Drucksache 172/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... ist aus Klarstellungsgründen erforderlich, um einer missbräuchlichen Ausnutzung der vom EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit bereits im Erteilungsstadium entgegen zu wirken.
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 479/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Das in der Folgenabschätzung angeführte Argument, eine fortlaufende Überprüfung des Kriteriums des grenzüberschreitenden Sachverhalts wäre mit geringerer Rechtssicherheit verbunden, kann nicht überzeugen. Dieses Kriterium ist in der Rechtsprechung des EuGH insbesondere zur Niederlassungsfreiheit in einer Reihe von Entscheidungen konkretisiert worden und demzufolge auch für den Rechtsverkehr hinreichend klar.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
8. Zum Statut
9. Zur Gründung
- Grenzüberschreitender Sachverhalt
- Gründungsmöglichkeiten
- Name
- Nennung des Unternehmensgegenstands
- Zur Satzung
10. Zur Anmeldung
- Zur Online-Anmeldung
- Zum Registerverfahren
11. Zum Gläubigerschutzkonzept
- Allgemeines
- Zur Kapitalaufbringung
- Zur Kapitalerhaltung
12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten
- Änderungen im Leitungsorgan
- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen
13. Zum Gesellschaftsanteil
- Zum Verzeichnis der Anteilseigner
- Zur Anteilsabtretung
- Zum Ausschluss von Anteilseignern
- Zum Ausscheiden von Anteilseignern
- Zum zu entrichtenden Entgelt
- Zur Löschung von Anteilen
14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes
- Gefahr des Transparenzverlustes
- Zur Arbeitnehmermitbestimmung
- Zum Insolvenzrecht
- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung
- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung
- Zur Gefahr des Forum-Shopping
15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan
- Zu den Informationspflichten
- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification
- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane
16. Zur Haftung der Unternehmensleitung
17. Zur Vertretung gegenüber Dritten
18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen
19. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 567/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Die in Artikel 1 des Entwurfs vorgesehene Beschränkung der Anerkennung als Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft auf inländische Unternehmen ist mit den Grundfreiheiten des EGV vereinbar. Darin liegt keine unzulässige diskriminierende Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV oder der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EGV. Vielmehr ist dies im Hinblick auf das Erfordernis einer effektiven Aufsicht durch die BaFin zur dauerhaften Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gerechtfertigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen (Wagniskapitalbeteiligungsgesetz – WKBG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 4 Unternehmensgegenstand
§ 5 Sitz
§ 6 Mindestkapital
§ 7 Geschäftsleiter
Abschnitt 2 Geschäftstätigkeit und Anlagebestimmungen
§ 8 Zulässige Geschäfte
§ 9 Anlagebestimmungen
§ 10 Konzernfreiheit
§ 11 Mindeststückelung
Abschnitt 3 Aufsicht und Anerkennung
§ 12 Aufsicht
§ 13 Verschwiegenheitspflicht
§ 14 Anerkennung
§ 15 Rechnungslegung
§ 16 Anzeigepflichten
§ 17 Aufhebung und Abberufung
§ 18 Erneuter Antrag auf Anerkennung
Abschnitt 4 Steuerliche Regelungen
§ 19 Vermögensverwaltende Tätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften
§ 20 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Geschäftstätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
2. Steuerliche Vergünstigungen
3. Ausgestaltung der Aufsicht und Anlegerschutz
4. Änderung des UBGG
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen
Drucksache 378/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers KOM (2007) 263 endg.; Ratsdok. 10114/07
... – eingeschränkt wird diese Möglichkeit nur durch den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und die Notwendigkeit, die gegenseitige Anerkennung bestimmter Bescheinigungen zu gewährleisten, doch führt der Vorschlag diesbezüglich keine grundlegenden Änderungen gegenüber den bereits geltenden Bestimmungen ein;
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Zielsetzung
1.2. Behandeltes Problem
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
3.7. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Vorgeschlagene Bestimmungen
4.1. Übernahme geltender Bestimmungen
4.2. Neue Bestimmungen
4.2.1. Verdeutlichung der Begriffsbestimmungen und Aktualisierung des Anwendungsbereichs
4.2.2. Niederlassungsbedingung
4.2.3. Verantwortung des Verkehrsleiters
4.2.4. Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit
4.2.5. Neue Indikatoren zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens
4.2.6. Verbesserung der fachlichen Eignung
4.2.7. Verbesserung der Aufsicht und Überwachung
4.2.8. Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit
4.2.9. Verschiedenes
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers
Artikel 4 Verkehrsleiter
Kapitel II Voraussetzungen
Artikel 5 Voraussetzungen bezüglich der Niederlassung
Artikel 6 Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit
Artikel 7 Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Artikel 8 Voraussetzung der fachlichen Eignung
Kapitel III Zulassung und Überwachung
Artikel 9 Zuständige Behörden
Artikel 10 Einreichung und Registrierung der Anträge
Artikel 11 Kontrollen
Artikel 12 Verwarnung und Entzug von Zulassungen
Artikel 13 Erklärung der Nichteignung des Verkehrsleiters
Artikel 14 Entscheidungen der zuständigen Behörden und Rechtsmittel
Kapitel IV Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit
Artikel 15 Einzelstaatliche elektronische Register
Artikel 16 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 17 Administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
Kapitel V Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten
Artikel 18 Bescheinigungen und andere Dokumente zur Zuverlässigkeit
Artikel 19 Bescheinigungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit
Artikel 20 Bescheinigung der fachlichen Eignung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Sanktionen
Artikel 22 Bestandsschutz
Artikel 23 Übergangsbestimmungen
Artikel 24 Amtshilfe
Artikel 25 Ausschuss
Artikel 26 Berichte über die Ausübung des Berufs
Artikel 27 Liste der zuständigen Behörden
Artikel 28 Mitteilung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften
Artikel 29 Aufhebung
Artikel 30 Inkrafttreten
Anhang I I. Liste der unter Artikel 8 fallenden Sachgebiete
A. Bürgerliches Recht
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
B. Handelsrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
C. Sozialrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
D. Steuerrecht
Güter - und Personenkraftverkehr
E. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
F. Marktzugang
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
G. Normen und technische Vorschriften
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Güterkraftverkehr
H. Sicherheit im Straßenverkehr
Güter - und Personenkraftverkehr
3 Personenkraftverkehr
II. Ablauf der Prüfung
Anhang II Europäische Gemeinschaft (Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4 synthetisches Papier 150g/m2 oder mehr) (abgefasst in der, den oder einer der Amtssprache(n) des Staates, der die Bescheinigung ausstellt)
Drucksache 207/07
... Europäischer Binnenmarkt: Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Sachkundeprüfung
§ 1 Grundsatz
§ 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 3 Verfahren
§ 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
Abschnitt 2 Vermittlerregister
§ 5 Bestandteile und Inhalt des Registers
§ 6 Eintragung
§ 7 Eingeschränkter Zugang
Abschnitt 3 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung
§ 8 Geltungsbereich
§ 9 Umfang der Versicherung
§ 10 Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 4 Informationspflichten
§ 11 Information des Versicherungsnehmers
Abschnitt 5 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater
§ 12 Sicherheitsleistung, Versicherung
§ 13 Nachweis
§ 14 Aufzeichnungspflicht
§ 15 Prüfungen
§ 16 Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
§ 17 Rückversicherungsvermittlung und Großrisiken
Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
§ 18 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Übergangsregelung
§ 20 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 3 Satz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
1. Kundenberatung
2. Rechtliche Grundlagen
3. Vorsorge
4. Sach-/Vermögensversicherung
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 8)
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Informationspflichten und Bürokratiekosten
5. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
6. Gleichstellungspolitische Verordnungsfolgen
Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Sachkundeprüfung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Abschnitt 2 Vermittlerregister
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 3 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Abschnitt 4 Informationspflichten
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absätzen 1 bis 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)
Drucksache 354/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... Insbesondere seit dessen Urteil in der Rechtssache Inspire Art vom 30. September 2003 (Rs. C-167/01) steht die Rechtsform der deutschen GmbH in Konkurrenz zu GmbH-verwandten Gesellschaften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die aufgrund der EU-weiten Niederlassungsfreiheit auch in Deutschland tätig werden dürfen. Im Vergleich zum deutschen Recht werden in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung eines gezeichneten Kapitals (Mindeststammkapital) bei Gründung einer GmbH gestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)
§ 1 Umstellung auf Euro
§ 2 Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
§ 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 7 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 13 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 14 Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Kostenordnung
Artikel 16 Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 20 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 22 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 23 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 24 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 25 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 1 Nr. 50)
Anlage 1 (zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag
§ 1 Firma
§ 2 Sitz
§ 3 Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4
§ 4 Stammkapital
§ 5 Geschäftsanteile
§ 6 Vertretung
§ 7 Gründungsaufwand
3 Hinweise:
Anlage 2 (zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung
Anlage 2 (zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Satz 2 - neu -
Zu Satz 3 - neu -
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Artikel 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Satz 3 - neu -
Zu Satz 4 - neu -
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu § 6
Zu § 6a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 10
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 17
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Drucksache 221/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... " genannt) enthält Regelungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in den Mitgliedstaaten der EU erworben wurden. Hiermit sollen Hindernisse bei der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit beseitigt werden. Nach Artikel 63 der Richtlinie setzen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis spätestens 20. Oktober 2007 nachzukommen. Das vorliegende Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie in Bundesrecht, soweit reglementierte Heilberufe und damit im Zusammenhang stehende sozialversicherungsrechtliche Regelungen betroffen sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2
Artikel 4 Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1
Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8
Artikel 6 Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5
Artikel 7 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1
Artikel 8 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2
Artikel 11 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8
Artikel 13 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2
Artikel 14 Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12
Artikel 15 Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13
Artikel 17 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1
Artikel 18 Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14
Artikel 19 Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16
Artikel 20 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1
Artikel 21 Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17
Artikel 22 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1
Artikel 23 Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18
Artikel 24 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1
Artikel 25 Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19
Artikel 26 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1
Artikel 27 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20
Artikel 28 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1
Artikel 29 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2
Artikel 30 Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21
Artikel 31 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1
Artikel 32 Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22
Artikel 33 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1
Artikel 34 Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23
Artikel 35 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1
Artikel 36 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1
Artikel 37 Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5
Artikel 38 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5
Artikel 39 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25
Artikel 40 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26
Artikel 41 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitende Bemerkungen
II. Inhalt der Richtlinie
III. Inhalt des Gesetzentwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder
VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer
VII. Kosten und Aufwand
VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 7 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Artikel 8 Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.
Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Artikel 10 Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 11 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 12 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 13 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 14 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 15 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 16 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 17 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 18 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 19 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 20 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 21 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 22 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 23 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 24 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 25 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 26 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 27 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 28 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 29 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 30 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 31 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 32 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 33 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 34 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Artikel 35 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 36 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Artikel 37 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 38 Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Artikel 39
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 40
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 41
Drucksache 531/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
... *) Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (ABl. EG (Nr.) L 124 S. 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
Artikel 1 Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Artikel 3 Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Artikel 5 Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
Artikel 6 Inkrafttreten
Anhang zu Artikel 5
Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zu Artikel 1, 2 und 4
2. Zu Artikel 3
3. Zu Artikel 5
4. Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 567/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Nach der Regierungsbegründung liegt kein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV oder Niederlassungsfreiheit nach Art 43 EGV vor. Vielmehr ist der inländische Sitz und Geschäftsleitung deshalb erforderlich, weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr sicherstellen könnte.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG
6. Zu Artikel 1 § 5 WKBG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG
8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG
9. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 § 11 WKBG
11. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 19 WKBG
13. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG
14. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 9 UBGG
15. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG
16. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 Satz 3 - neu - EStG
17. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG
18. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG
19. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG Nr. 2 Buchstabe a § 34 Abs. 6 Satz 5 und 6 KStG
20. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG
21. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 818/07
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
... im Rahmen der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Grund der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle
§ 1 Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
§ 2 Anerkennung von Berufserfahrung
§ 3 Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen
§ 4 Gleichgestellte Ausbildungen
§ 5 Ausgleichsmaßnahmen
§ 6 Anerkennungsverfahren und Fristen
Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
§ 7 Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
§ 8 Anzeige vor Dienstleistungserbringung
§ 9 Nachprüfung der Berufsqualifikation
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Regelungsinhalt:
3. Ermächtigungsgrundlage:
4. Gleichstellungspolitische Bedeutung:
5. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft:
a Kosten ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
c Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme
d Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu §§ 7
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen der Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks
Drucksache 931/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit KOM (2007) 766 endg.; Ratsdok. 16488/07
... (6) Die Vergabe von Aufträgen in den Mitgliedstaaten auf Rechnung des Staates, der Gebietskörperschaften und anderer Einrichtungen des öffentlichen Rechts ist an die Einhaltung der im EG-Vertrag niedergelegten Grundsätze gebunden, insbesondere des Grundsatzes des freien Warenverkehrs, des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit und des Grundsatzes der Dienstleistungsfreiheit sowie der davon abgeleiteten Grundsätze wie z.B. des Grundsatzes der Gleichbehandlung, des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung, des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Grundsatzes der Transparenz. Für öffentliche Aufträge, die einen bestimmten Wert überschreiten, empfiehlt sich die Ausarbeitung von auf diesen Grundsätzen beruhenden Bestimmungen zur gemeinschaftlichen Koordinierung der nationalen Verfahren für diee Vergabe solcher Aufträge, um die Wirksamkeit dieser Grundsätze und die Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens für den Wettbewerb zu garantieren. Folglich sollten diese Koordinierungsbestimmungen nach Maßgabe der genannten Regeln und Grundsätze sowie gemäß den anderen Bestimmungen des EG-Vertrags ausgelegt werden.
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Bestimmungen
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2 Konsultationsverfahren und Folgenabschätzung
• Konsultation der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Titel I Anwendungsbereich, Definitionen und allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Titel II Vorschriften für öffentliche Aufträge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 4 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 5 Vertraulichkeit
Kapitel II Anwendungsbereich: Schwellenwerte und Ausnahmen
Abschnitt 1 Schwellenwerte
Artikel 6 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Artikel 7 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von öffentlichen Aufträgen und Rahmenvereinbarungen
Abschnitt 2 Aufträge, die nicht unter die Richtlinie fallen
Artikel 8 Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden
Artikel 9 Besondere Ausnahmen
Kapitel III Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen
Artikel 10 Technische Spezifikationen
Artikel 11 Varianten
Artikel 12 Unteraufträge
Artikel 13 Bedingungen für die Auftragsausführung
Artikel 14 Informationssicherheit
Artikel 15 Versorgungssicherheit
Artikel 16 Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen
Kapitel IV Verfahren
Artikel 17 Anwendbare Verfahren
Artikel 18 Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung
Artikel 19 Wettbewerblicher Dialog
Artikel 20 Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen
Artikel 21 Rahmenvereinbarungen
Kapitel V Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz
Abschnitt 1 Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Artikel 22 Bekanntmachungen
Artikel 23 Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Abschnitt 2 Fristen
Artikel 24 Fristen für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote
Abschnitt 3 Inhalt und Übermittlung von Informationen
Artikel 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zum Dialog
Artikel 26 Unterrichtung der Bewerber und Bieter
Abschnitt 4 Mitteilungen
Artikel 27 Vorschriften über Mitteilungen
Abschnitt 5 Vergabevermerke
Artikel 28 Inhalt der Vergabevermerke
Kapitel VI Ablauf des Verfahrens
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 29 Überprüfung der Eignung der Bewerber und Auswahl der Teilnehmer, Vergabe des Auftrags
Abschnitt 2 Eignungskriterien
Artikel 30 Persönliche Lage des Bewerbers
Artikel 31 Befähigung zur Berufsausübung
Artikel 32 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Artikel 33 Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
Artikel 34 Qualitätssicherungsnormen
Artikel 35 Normen für Umweltmanagement
Artikel 36 Zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 3 Auftragsvergabe
Artikel 37 Zuschlagskriterien
Artikel 38 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Titel III Statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 39 Statistische Pflichten
Artikel 40 Inhalt der statistischen Aufstellung
Artikel 41 Beratender Ausschuss
Artikel 42 Neufestsetzung der Schwellenwerte
Artikel 43 Änderungen
Artikel 44 Änderung der Richtlinie 2004/18/EG
Artikel 45 Umsetzung
Artikel 46 Inkrafttreten
Artikel 47 Adressaten
Anhang I Dienstleistungen gemäss Artikel 1
Anhang II Definition bestimmter in Artikel 10 genannter technischer Spezifikationen
Anhang III Angaben, die in den in Artikel 22 genannten Bekanntmachungen enthalten sein müssen
Ankündigung der Veröffentlichung einer Vorinformation über ein Beschafferprofil
Bekanntmachung einer Vorinformation
3 Bekanntmachung
3 Vergabevermerk
Anhang IV Merkmale für die Veröffentlichung
Anhang V Register 36
Teil A Öffentliche Bauaufträge
Teil B Öffentliche Lieferaufträge
Teil C Öffentliche Dienstleistungsaufträge
Anhang VI Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote
Finanzbogen
Drucksache 865/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg., Ratsdok. 15651/07
... Damit eine bestimmte Dienstleistung als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird, auf die die Binnenmarktvorschriften Anwendung finden (freier Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsfreiheit), muss sie gegen Entgelt erbracht werden. Das Entgelt muss jedoch nicht unbedingt von den Nutznießern der Tätigkeit entrichtet werden. Der wirtschaftliche Charakter einer Dienstleistung hängt nicht von der Rechtsstellung des Dienstleisters (der beispielsweise eine Einrichtung ohne Erwerbszweck sein kann) und auch nicht von der Art der Dienstleistung ab, sondern vielmehr davon, wie eine ganz bestimmte Tätigkeit ausgeführt, organisiert und finanziert wird. In der Praxis heißt dies, dass abgesehen von den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt, auf die gemäß Artikel 45 EGV die Binnenmarktvorschriften keine Anwendung finden, die überwiegende Mehrheit der Dienstleistungen als "
Mitteilung
Mitteilung
1. Einführung
2. Chancen für die Bürger nutzen
2.1. Verbraucher und KMU stärken
2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen
2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation
2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension
3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen
3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes
3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung
3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen
3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen
4. Fazit
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren
2.1. Handlungsspektrum der EU
2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes
2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen
2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung
3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen
Artikel 1
Artikel 2
4. Blick in die Zukunft
4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen
4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen
Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen
4.3. Überwachung und Evaluierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 721/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
... Die Einfügung von § 1 Abs. 4 Satz 3 steht in engem Zusammenhang mit der Einfügung von § 2a FahrlG. Im Rahmen der Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis an Inhaber einer ausländischen Berufsqualifikation im Sinne von § 2a FahrlG (siehe hierzu die Ausführungen zu Nummer 2) ist zwischen zwei Formen der Fahrlehrerlaubnis zu unterscheiden: a) der Fahrlehrerlaubnis zur Niederlassung (Fahrlehrerlaubnis ohne Zusatz nach § 2a Abs. 1 Satz 2; Hintergrund ist die Niederlassungsfreiheit) und b) einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungserbringung (Fahrlehrerlaubnis mit einem Zusatz nach § 2a Abs. 1 Satz 2;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
B. Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen der Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen
Drucksache 392/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... "(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Union über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Arbeitnehmerfreizügigkeit und zur Durchführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. 1993 lI S. 267) sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (ABI. EG 2002 Nr. L 114 S. 6) zu bestimmen,
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 4a Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 9a Änderung der Handwerksordnung
Artikel 9b Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 21a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 456/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 über "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU " (2006/2274(INI))
... 13. hält es für notwendig, die Hindernisse für den freien Verkehr der Produktionsfaktoren und Waren auf dem Binnenmarkt abzubauen, um den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern, die Mobilität der Forscher und technologisch innovativer Güter und Dienste sowie einen besseren Wissensfluss zu gewährleisten und so die Entwicklung eines wirklichen europäischen Innovationsraums zu begünstigen; vertritt die Auffassung, dass sinnvolle innovative Lösungen im Dienstleistungsbereich in größerem Umfang berücksichtigt werden sollten und dass der weitere Abbau von Hindernissen für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital, die Niederlassungsfreiheit und die Freizügigkeit von Personen, einschließlich der Arbeitnehmer, die Innovationstätigkeit ankurbeln wird;
Drucksache 567/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Nach der Regierungsbegründung liegt kein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV oder Niederlassungsfreiheit nach Art 43 EGV vor. Vielmehr ist der inländische Sitz und Geschäftsleitung deshalb erforderlich, weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr sicherstellen könnte.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG
5. Zu Artikel 1 § 5 WKBG
6. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG
8. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 § 11 WKBG
10. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 § 19 WKBG
12. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG
13. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG
14. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG
15. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG
16. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG
17. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 629/07
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG über die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste KOM (2006) 594 endg.; Ratsdok. 14357/06
... Da zentrale Marktsegmente dem Wettbewerb geöffnet werden und die Verwaltungsbeschlüsse der nationalen Regulierungsbehörde zu einem erheblichen Teil, direkt oder indirekt mit der Niederlassungsfreiheit und der Freiheit der Dienstleistungserbringung durch Postdienstanbieter aus anderen Mitgliedstaaten bzw. mit der Verwirklichung lauteren Wettbewerbs auf den nationalen Märkten zusammenhängen, vertritt die Kommission die Auffassung, dass die fragliche Bestimmung wie schon im Bereich der elektronischen Kommunikation eine wesentliche Binnenmarktkomponente aufweist, die eine Zuständigkeit der Gemeinschaft beinhaltet und die Bestimmung im Lichte des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips rechtfertigt.
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/671EG über die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste nebst Begleitdokumenten2
Drucksache 555/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG )
... Mit der Neufassung des Satzes 1 ist künftig gefordert, dass eine zustellungsfähige Anschrift im Inland angegeben wird, wenn der Berufsangehörige eine Niederlassung in einem Drittstaat, also nicht in der EU bzw. im EWR-Raum oder in der Schweiz begründet. Die Aufrechterhaltung einer zustellungsfähigen Anschrift im Inland bei einer ausschließlichen Tätigkeit im EU- bzw. EWR-Ausland würde, auch wenn noch keine einheitlichen Zustellverfahren bestehen (die im Übrigen trotz im Einzelnen bestehender Abkommen sehr zeitraubend sind), gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen und wird daher nicht gefordert. Die nun in Satz 1 vorgesehene einschränkende Maßnahme für das Nicht-EU/EWR-Ausland ist aber erforderlich, da derzeit häufig die Zusendung von Schriftstücken, jedenfalls aber die amtliche Zustellung von Schriftstücken durch Rechtsakt, große Schwierigkeiten und erheblichen Aufwand bereitet, vgl. etwa § 183 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Befristung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)
Artikel 2 Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)
Artikel 5 Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)
Artikel 6 Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung
III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Stärkung der Berufsaufsicht
2. Umsetzung von Europarecht
3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen
IV. Deregulierung/Befristung
V. Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 6 bis 9
Zu Nummer 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 47
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 8 bis 11
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 77
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 308/06
... es ist notwendig, um insbesondere bisherige Regelungen zur künstlichen Besamung, die die Warenverkehrs-, die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit behindern könnten, gemäß den Erfordernissen des EG-Vertrags anzupassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Tierzuchtgesetz (TierZG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
§ 3 Anerkennung
§ 4 Verfahren
§ 5 Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen
§ 6 Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung
§ 7 Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung
§ 8 Ermächtigungen
Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
§ 9 Monitoring
§ 10 Ermächtigungen
§ 11 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen
§ 12 Zuchttiere
§ 13 Abgabe von Samen
§ 14 Verwendung des Samens
§ 15 Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 16 Verwendung von Eizellen und Embryonen
§ 17 Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
§ 18 Ermächtigungen
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
§ 19 Drittlandseinfuhr
§ 20 Ermächtigungen
§ 21 Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden
Abschnitt 6 Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
§ 22 Überwachung
§ 23 Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr
§ 24 Bekanntmachung
§ 25 Schiedsverfahren
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 27 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
§ 28 Übergangsvorschriften
§ 29 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 30 Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht
Artikel 2 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tierseuchengesetzes
Artikel 4 Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen
Anlage 2 Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister
Anlage 3 Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Anlage 4 Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen
Anlage 5 Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Kosten
1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
IV. Auswirkungen auf das Preisniveau
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Artikel 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 324/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon - Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union KOM (2006) 177 endg.; Ratsdok. 9038/06
... Im Übrigen muss bei Dienstleistungen wirtschaftlicher Art die Vereinbarkeit ihrer organisatorischen Merkmale mit anderen Bereichen des Gemeinschaftsrechts (insbesondere Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit sowie Wettbewerbsrecht) ebenfalls gewährleistet sein.
2 Einführung
I - Sozialdienstleistungen ALS tragende Säule für Gesellschaft und Wirtschaft IN Europa
1.1. Die Sozialdienstleistungen in der Europäischen Union
1.2. Eine allgemeine Forderung nach Modernisierung und Qualität
1.3. Ein Gemeinschaftsrahmen, der offen ist für die Berücksichtigung spezifischer Merkmale und der die Modernisierung begünstigt
II - Die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf den Bereich der Sozialdienstleistungen: eine IN SICH schlüssige Logik
2.1. Die Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse mit wirtschaftlichem Charakter und solchen mit nichtwirtschaftlichem Charakter
2.2. Die konkrete Situation der Sozialdienstleistungen heute
2.2.1. Die Wahl des Delegationsmodus
2.2.2. Rückgriff auf eine Kostenerstattung aus dem öffentlichen Haushalt
2.2.3. Rückgriff auf Marktregulierung
2.2.4. Vereinbarkeit mit den Regeln für den Marktzugang
III - bessere Überwachung und Begleitung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse IN der Europäischen Union
3.1. Eine vertiefte Konsultation zu den spezifischen Merkmalen
3.2. Die Beobachtung der Situation der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union
2 Fazit
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit. Im Bereich Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind keine nennenswerten Fortschritte festzustellen. Die Diskriminierung ausländischer Unternehmen bei den Gebühren für die Unternehmensregistrierung wurde beseitigt. Die Unternehmensregistrierung wurde zwar vereinfacht, doch sind die Verfahren immer noch relativ unklar. Es bestehen weiterhin Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des Kapitalverkehrs.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 779/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... In der Schlechterstellung eines ausländischen REIT durch den deutschen Gesetzgeber kann ein Eingriff in die Grundfreiheiten des EG-Vertrags (Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit) liegen, der nicht durch ein legitimes mit dem EG-Vertrag zu vereinbarendes Ziel gerechtfertigt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für den EuGH insbesondere Erwägungen wirtschaftlicher Art wie zum Beispiel die Vermeidung steuerlicher Mindereinnahmen oder eine Stärkung gerade des Finanzplatzes/ Immobilienstandortes Deutschland im Wettbewerb mit anderen Staaten keinen Rechtfertigungsgrund darstellen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung des EuGH könnten mit Einführung der deutschen REIT-Aktiengesellschaft eine ausländische in einem Mitgliedstaat ansässige REIT eine Steuerfreistellung im Inland verlangen, und zwar ggf. sogar unabhängig von einer Höchstbeteiligungsquote auf Anlegerseite (die zum Beispiel bei den bereits eingeführten französischen REIT nicht besteht).
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und 9 REITG Artikel 2a - neu - KStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu § 38
Zu § 40
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 REITG
4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 REITG
5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 und § 15a - neu - REITG
6. Zu Artikel 1 §§ 2 und 15b - neu - REITG
7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG
8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 REITG
9. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 REITG
10. Zu Artikel 1 § 8 REITG
11. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 1 REITG
12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 REITG Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
13. Zu Artikel 1 §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 2 REITG
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 REITG
15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 REITG
16. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 REITG
17. Zu Artikel 1 §§ 16 Abs. 3 bis 5, 18 Abs. 5, 21 Abs. 1 REITG
18. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 3 - neu - REITG
19. Zu Artikel 1 § 18 REITG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 4 REITG
21. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 5 Satz 2 REITG
22. Zu Artikel 1 § 19 REITG
23. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 5 REITG
24. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Satz 1 REITG
25. Zu Artikel 1 § 20a - neu - REITG
26. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 1 REITG
27. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 - neu - REITG
28. Zu Artikel 1 REITG
29. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 Satz 2 und 3 EStG
Zu Buchste a
Zu Buchste b
30. Zu Artikel 2 § 3 Nr. 70 EStG
31. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 3 Nr. 70 EStG
32. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Abs. 4 AO
Drucksache 17/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau / die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06
... 29. Die Ausstellung von Bescheinigungen, in denen aufgrund einer Kontrolle festgestellt wird dass ein bestimmter Unternehmer oder eine spezifische Erzeugnispartie die Grundsätze und Vorschriften der ökologischen Landwirtschaft einhält, ist ein bewährtes Instrument im Handel mit ökologischen Erzeugnissen und bildet oftmals die Voraussetzung für den Zugang zu einem Konformitätszeichen. Die Zertifizierungspraxis der zuständigen Behörden oder der Kontrollstellen, denen die zuständige Behörde Kontrollaufgaben übertragen hat, sollte weder in direkter noch indirekter Weise beschränkende Auswirkungen auf den freien Warenverkehr mit ökologischen Erzeugnissen oder aber auf die Niederlassungsfreiheit und die freie Dienstleistungserbringung im Gebiet der Bescheinigungserteilung haben. Die Zertifizierungspraxis sollte in dieser Hinsicht strenger überwacht werden, insbesondere wenn es um die gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und die Erhebung von Gebühren geht. Eine solche Überwachung sollte unbeschadet der Anwendung der Artikel 43 und 49 EG-Vertrag ausgeübt werden. Für den Fall von privaten Logos und Konformitätszeichen enthält der Verordnungsvorschlag Vorschriften, die den Zugang hierzu für Erzeugnisse, die gleichwertige Standards erfüllen, erleichtern, wobei die Beweislast, dass solche gleichwertigen Standards nicht erfüllt sind, bei der Kontrollstelle liegt, dessen Logo ein Unternehmer benutzen möchte. Schließlich noch ist im Verordnungsvorschlag festgelegt, dass die zu entrichtenden Gebühren für Kontroll- und Zertifizierungstätigkeiten angemessen sein müssen.
Drucksache 324/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon - Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union KOM (2006) 177 endg.; Ratsdok. 9038/06
... 5. Nach Auffassung des Bundesrates ist es zu undifferenziert, wenn die Kommission Sozialdienstleistungen vor dem Hintergrund des großen Wirtschafts- und Beschäftigungspotentials vorwiegend in einen wirtschaftlichen Zusammenhang stellt und für den Bereich der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit die Schlussfolgerung zieht, dass sämtliche Sozialdienstleistungen als wirtschaftliche Tätigkeit verstanden werden und damit unter die Regelungen des EGV fallen. Auch im Bereich des Wettbewerbsrechts wären demnach praktisch alle Sozialdienstleistungen von den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen erfasst.
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... Hinsichtlich der Art der Niederlassungsfreiheit trennt das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Errichtung einer Gesellschaft und der Ausübung der Geschäftstätigkeit. Für die Tätigkeit von Selbständigen enthält das Abkommen keine Regelung. Hierfür ist weiterhin das Recht des jeweiligen EU-Mitgliedstaats und der Republik Tadschikistan maßgebend. Die Niederlassungsregeln finden auf den Luft-, Binnenschiffs- und Seeverkehr keine Anwendung. Für die Tätigkeit von Schiffsagenturen enthält das Abkommen eine Sonderregelung.
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Wird die Erlaubnis zur Waffenherstellung oder zum Waffenhandel von dem Angehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaates beantragt, so kann die Erlaubnisbehörde neben dem Strafregisterauszug von dem Bewerber die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde seines Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen verlangen die nach der Auffassung der Erlaubnisbehörde für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind (Artikel 8 Abs. 2 der Richtlinie des Rates der EG vom 15. Oktober 1968 über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Einzelhandels - aus CITI-Gruppe 612 - ABl. EG 1968 Nr. I S. 260). Die Behörde kann verlangen, dass die Bescheinigung nicht älter als drei Monate ist. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Heimatbehörde bestätigt worden sind.
Drucksache 308/2/06
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetz es und des Tierschutzgesetz es Punkt 17 der 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
... es für zeitlich dringend geboten und sachlich erforderlich, um insbesondere bisherige Regelungen zur künstlichen Besamung, die die Warenverkehrs-, die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit behindern könnten, gemäß den Erfordernissen des EG-Vertrages anzupassen und das laufende Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.
Drucksache 327/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates zwecks Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens KOM (2006) 195 endg.; Ratsdok. 9138/06
... " werden in erster Linie wirksamere Nachprüfungsverfahren für die Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren angestrebt, die nicht nur mit den Bestimmungen der Richtlinien 2004/17 und 2004/18, sondern auch mit den im EG-Vertrag festgeschriebenen Grundsätzen, wie denen des freien Warenverkehrs, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit sowie den sich daraus ableitenden Grundsätzen Gleichbehandlung, gegenseitige Anerkennung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz im Einklang stehen müssen. Darüber hinaus entspricht das mit den Rechtsmittelrichtlinien verfolgte Ziel voll und ganz dem Geist des Artikels 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Letztere Bestimmung legt fest, dass jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht hat. Schließlich dienen wirksamere einzelstaatliche Nachprüfungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit rechtswidrigen freihändigen Vergaben, auch dem von der Europäischen Union verfolgten allgemeinen politischen Ziel der Korruptionsbekämpfung (siehe Mitteilung der Kommission vom 28.5.2003, KOM (2003)
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen ins Auge gefasst werden, von den zwei entweder im Wege der Änderung der
3. rechtliche Aspekte
• Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Überblick
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a
Artikel 2b
Artikel 2c
Artikel 2d
Artikel 2e
Artikel 2f
Artikel 2
1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2 Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3 Es werden folgende Artikel 2a bis 2f angefügt:
Artikel 2a
Artikel 2b
Artikel 2c
Artikel 2d
Artikel 2e
Artikel 2f
4 Die Artikel 3 bis 7 werden gestrichen.
5 Artikel 8 wird wie folgt geändert:
6 Die Artikel 9 bis 11 werden gestrichen.
7 Artikel 12 erhält folgende Fassung:
8 Anhang II dieser Richtlinie wird als Anhang beigefügt.
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4
Artikel 5
Anhang I Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss
Anhang II Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss
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Suchbeispiele:
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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