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"Nutzungsbeschränkung"


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0892/04B
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0613/04
0269/1/04
0269/04B
0061/03B
0061/2/03
0061/1/03
Drucksache 47/08

... Der Wechsel in eine DRM-geschützte Umgebung führt für Bürger und Verbraucher in Europa zu einem großen Paradigmenwechsel. Die durch Lizenzvereinbarungen geregelte und durch technische Vorkehrungen durchgesetzte Nutzung ergänzt nun die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, die gesetzlich geregelt ist. Als Ergebnis sehen sich die Verbraucher immer häufiger komplexen vertraglichen Bestimmungen gegenüber, wenn sie online Musik, Filme oder sonstige kreative Inhalte erwerben, und sind sich nicht immer vollständig im Klaren über die geltenden Nutzungsbeschränkungen oder die Verwendung ihrer persönlichen Daten. Dies wird als eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Nutzerinteressen wahrgenommen, die das bestehende Gleichgewicht zwischen den Rechten von Urheberrechtsinhabern und den Nutzerinteressen aufs Spiel setzt. Während in den vergangenen Jahren zahlreiche DRM-geschützte Inhaltsdienste eingeführt wurden, haben die Beteiligten immer stärkere Bedenken, dass durch die fehlende Interoperabilität, Standardisierung und plattformübergreifende Eignung der DRM-Systeme Situationen entstehen könnten, die einer Zugangskontrolle gleichkommen. Damit die Zukunft dieser Technologie als Basistechnologie nicht gefährdet wird muss in jedem Fall das Problem der Interoperabilität gelöst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/08




Mitteilung

1. Hintergrund

1.1. Kreative Online-Inhalte

1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

1.3. Zweck dieser Mitteilung

2. Herausforderungen und Vorschläge

2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte

2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte

2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte DRM-Systeme

2.4. Legale Angebote und Piraterie

3. Fazit

Anhang
Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte

Gebietsübergreifende Lizenzierung

Legale Angebote und Piraterie


 
 
 


Drucksache 713/08

... Vertretungen § 65 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes räumt ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen das Recht der Benutzung von Personenstandsregistern ein; ausgenommen sind gemäß § 65 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes Ersuchen, die sich auf einen heimatlosen Ausländer oder einen Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge beziehen. Die Verordnung erweitert die Ausnahme vom Benutzungsrecht auf Ausländer, die Asylberechtigte sind oder bei denen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Darüber hinaus gilt die Ausnahme auch für Ausländer, die Asyl oder Flüchtlingsschutz oder die Feststellung eines Abschiebungsverbots beantragt haben und über deren Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, sowie für Ausländer, die im Besitz eines bestimmten Aufenthaltstitels sind. Die Benutzungsbeschränkung gegenüber ausländischen Vertretungen für Eintragsdaten der genannten ausländischen Personen ist gerechtfertigt, da den Betroffenen durch Offenlegung der Daten erhebliche Nachteile entstehen können, wenn das Verfahren nicht erfolgreich war oder der Aufenthaltstitel erlischt. Das individuelle Schutzinteresse der Betroffenen ist in diesen Fällen höher zu bewerten als das Interesse ihres Heimatstaates an der Offenlegung der Daten. Sind die Versagungsgründe nicht den dem Standesamt zur Verfügung stehenden Unterlagen zu entnehmen ist es nicht verpflichtet, im Einzelfall Ermittlungen zum Status der Person anzustellen auf die sich die angeforderte Urkunde bezieht.



Drucksache 936/07

... (3) Wird ein Gesellschaftsanteil einer Gesellschaft, die über eine Quote verfügt, übertragen und bis zum Ende des zweiten auf die Übertragung folgenden Zwölfmonatszeitraums der Betriebssitz der Gesellschaft in einen anderen Übertragungsbereich im Sinne des § 15 Abs. 2 verlagert darf die Quote der Gesellschaft bis zum Ende des in Halbsatz 1 genannten Zeitraums nur auf Produktionsstätten der Gesellschaft, die in dem Übertragungsbereich des vormaligen Betriebssitzes belegen sind, genutzt werden. Satz 1 gilt entsprechend, wenn der Betriebssitz im Sinne des Satzes 1 verlagert und bis zum Ende des zweiten auf die Verlagerung folgenden Zwölfmonatszeitraums ein Gesellschaftsanteil übertragen wird. Auf die Übertragung eines Gesellschaftsanteils entsprechend § 21 oder eine Rückverlagerung des Betriebssitzes in den vormaligen Übertragungsbereich finden die Sätze 1 und 2 keine Anwendung. In Fällen besonderer Härte kann von der Nutzungsbeschränkung ganz oder teilweise abgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Überschussabgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungsquoten

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Quoten

§ 33
Umwandlung von Quoten

§ 34
Saldierung nicht genutzter Quoten

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Überschussabgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Überschussabgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Mitwirkungspflichten

§ 45
Aufbewahrungsfristen

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Quoten

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zum Titel und zu § 1

Zu § 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 10

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 20

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 30

Zu § 33

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 52

Zu § 56

Zu § 57

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Ablöseverordnung zur Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 701/07

... " geradezu anbieten. Der mit einer entsprechenden Verschiebung/Überlagerung der Zweckbestimmung einhergehenden Zweifelhaftigkeit der Zuordnung zum Bereich der Hieb- und Stoßwaffen bzw. der gerichtsfesten Begründung der Waffeneigenschaft an sich stehen insofern jedoch weder adäquate Minderungen in der objektiven Gefährlichkeit der betreffenden Objekte noch eine entsprechende tatsächliche Nutzungsbeschränkung auf die neu konzipierten/behaupteten Zwecke im realen Gebrauch gegenüber; vielmehr üben etwa die vorstehend angesprochenen Messer stärker denn je auf bestimmte Personengruppen einen besonders hohen Reiz zur allgemeinen/ständigen Bewaffnung und dann auch zum tätlichen Einsatz bei Konflikten jeder Art aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Problemlage

2. Problemlösung

3. Einzelbegründung

zu Artikel 1

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

zu Artikel 1

zu Artikel 1

zu Artikel 1

zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 208/06

... Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind mit Sperrungen und Nutzungsbeschränkungen verbunden und können daher häufig nur an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Auf Grund der Regelungssystematik des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Stellenvorbehaltsverordnung

Artikel 3
Änderung der DIMDI-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 5
Änderung des Preisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu b

Zu Nr. 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


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