26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Omnibusverkehr"
Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und (EU) Nr. 181/2011 über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr zuständige Behörde ist.
Drucksache 441/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor - COM(2017) 281 final; Ratsdok. 9668/17
... Mit der Erweiterung der im einzelstaatlichen Register einzutragenden Daten entstehen für die Wirtschaft umfassende Mitteilungspflichten und für die Verwaltung nennenswerter Aufwand für die Datenpflege. Betroffen sind hiervon neben den Güterkraftverkehrsbehörden auch die für den Kraftomnibusverkehr zuständigen Genehmigungsbehörden nach dem
Drucksache 441/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor
... Mit der Erweiterung der im einzelstaatlichen Register einzutragenden Daten entstehen für die Wirtschaft umfassende Mitteilungspflichten und für die Verwaltung nennenswerter Aufwand für die Datenpflege. Betroffen sind hiervon neben den Güterkraftverkehrsbehörden auch die für den Kraftomnibusverkehr zuständigen Genehmigungsbehörden nach dem
Drucksache 281/1/16
... a) In Buchstabe a sind in § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nach dem Wort "Güterkraftverkehr" die Wörter "sowie für den Kraftomnibusverkehr" einzufügen.
Drucksache 289/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG - COM(2016) 289 final
... 5. Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 4 Absatz 2 sowohl der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr als auch der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 543/1/14
... aaa) In Nummer 1 sind nach dem Wort "Güterkraftverkehr" die Wörter "sowie für den Kraftomnibusverkehr" einzufügen.
Drucksache 396/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 577/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... 39. Artikel 11 Absatz 5 verpflichtet den Reiseveranstalter in den Fällen, in denen eine rechtzeitige Rückbeförderung der Reisenden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, die Kosten für den verlängerten Aufenthalt für nicht länger als drei Nächte pro Reisenden bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Nacht zu übernehmen. Die Regelung lehnt sich an den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 an (vgl. Erwägungsgrund 30). Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass Pauschalreisen nicht immer als Flugreisen, sondern z.B. auch als Busreisen durchgeführt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (ABl. L 55 vom 28. Februar 2011, S. 1) sieht in Artikel 21 eine Beschränkung auf 80 Euro für höchstens zwei Nächte vor. Der Bundesrat bittet auch vor diesem Hintergrund um Überprüfung.
Drucksache 577/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... 28. Artikel 11 Absatz 5 verpflichtet den Reiseveranstalter in den Fällen, in denen eine rechtzeitige Rückbeförderung der Reisenden aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, die Kosten für den verlängerten Aufenthalt für nicht länger als drei Nächte pro Reisenden bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Nacht zu übernehmen. Die Regelung lehnt sich an den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 an (vgl. Erwägungsgrund 30). Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass Pauschalreisen nicht immer als Flugreisen, sondern z.B. auch als Busreisen durchgeführt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (ABl. L 55 vom 28. Februar 2011, S. 1) sieht in Artikel 21 eine Beschränkung auf 80 Euro für höchstens zwei Nächte vor. Der Bundesrat bittet auch vor diesem Hintergrund um Überprüfung.
Drucksache 108/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 396/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Drucksache 108/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 428/12 (Begründung)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO )
... ) durch Zusatzzeichen zugelassen werden. Dies dient der Förderung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels "Bus" bei Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen etc. gegenüber dem Individualverkehr. Eine generelle Freigabe der Bussonderfahrstreifen für den Gelegenheitsverkehr wäre mit dessen Sinn und Zweck der Anordnung, Störungen des Linienverkehrs zu vermeiden und dessen geordneten und zügigen Betriebsablauf mit Taktfahrplänen zu gewährleisten, hingegen nicht zu vereinbaren. Nur vor Ort kann beurteilt werden, wie stark der Sonderfahrstreifen durch die Omnibusse des Linienverkehrs bereits belegt ist und ob noch Raum für die Zulassung weiteren Omnibusverkehrs verbleibt.
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung zum Neuerlass
2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle
3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle
4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle
5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle
a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung
b Radverkehrsvorschriften
c weitere wesentliche Inhalte
6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder und Kommunen
7. Erfüllungsaufwand
7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II. Sonstige Kosten
9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
10. Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
a Allgemeines
b Im Einzelnen:
1. § 2 Absatz
2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c
3. § 5 Absatz 3 Nummer 2
4. § 6 Satz 1
5. § 7
6. § 7a neu
7. § 8 Absatz 1a und 2
8. § 9 Absatz 2
9. § 9a
10. § 10
11. § 12
12. § 13 Absatz 2
13. § 15a
14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48
15. § 17 Absatz 2a
16. § 18
17. § 19
18. § 21 Absatz 3
19. § 24
20. § 30
21. § 31
22. § 35
23. § 37
24. § 39
25. § 40
26. § 41
27. § 42
28. § 43
29. § 44 Absatz 1 Satz 2
30. § 45
31. § 46 Absatz 3 Satz 4
32. § 49
33. § 51
34. § 52
35. § 53
36. Anlagen 1 bis 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung
Drucksache 464/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr
... ) und im Kraftomnibusverkehr (Artikel 27 Verordnung (EG) Nr. 181/2011). Berücksichtigt wurde zudem, dass nach § 286 Absatz 3 BGB nach Ablauf von 30 Tagen die Verzugsfolgen eintreten.
Drucksache 367/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (18. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2010) KOM (2011) 344 endg.
... Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr 2008 schlug die Kommission vor, dass die Verordnung zur Regelung der Dienstqualität und Fahrgastrechte auf alle Busunternehmen – so auch auf Busse im Regional-, Stadt- und Vorortverkehr – Anwendung finden sollte.47 Diese Sichtweise teilte auch das Europäische Parlament. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat bestand jedoch aus Gründen der Subsidiarität darauf, den Regional-, Stadt- und Vorortverkehr vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Im November 2010 wurde im Vermittlungsausschuss eine abschließende Übereinkunft erzielt. Darin stimmte das Europäische Parlament schließlich zu, dass die Verordnung generell nur auf Unternehmen Anwendung finden sollte, die Wegstrecken von mehr als 250 km bedienen. Im Gegenzug stimmte der Rat zu, dass bestimmte Vorschriften auf alle Unternehmen Anwendung finden sollten.
Drucksache 756/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
... Ein qualitativ hochwertiger und bezahlbarer öffentlicher Nahverkehr ist das Rückgrat eines nachhaltigen städtischen Verkehrssystems. Zuverlässigkeit, Information, Sicherheit und leichte Zugänglichkeit sind grundlegende Voraussetzungen für die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel Bus, U-Bahn, Straßenbahn und Oberleitungsbus, Eisenbahn oder Schiff. Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr wie auch dessen Betrieb werden zum großen Teil bereits durch gemeinschaftliche Rechtsvorschriften geregelt16. Eine transparente Auftragsvergabe hat vielfältige Vorteile und kann Innovationen bei Dienstleistungen und Technologien befördern. Ein hohes Niveau beim Schutz der Fahrgastrechte, auch der Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, zu gewährleisten ist ein Ziel, das ganz oben auf der Agenda der Kommission steht. Rechtlich geregelt ist bereits der Eisenbahnverkehr17, und jüngst wurden Vorschläge auch für den Kraftomnibusverkehr18 sowie den See- und Binnenschiffsverkehr 19 vorgelegt.
Drucksache 745/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung " 2008) KOM (2009) 504 endg.; Ratsdok. 13879/09
... In verschiedenen anderen Fällen forderte der IAB eine verbesserte Subsidiaritätsprüfung an, z.B. für den Vorschlag für eine Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr14, den Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden15, den Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften16, den Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere17, den Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige18, den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Schulobstprogramms19, den Vorschlag für eine Richtlinie über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen20. Auf der Website der Kommission für die Folgenabschätzung sind dazu nähere Informationen zu finden21.
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 13. Durch die Stärkung der Rechte von Passagieren wurden qualitativ hochwertige Verkehrsdienste für die Verbraucher gefördert. Es wurden Rechtsvorschriften zu den Fluggastrechten angenommen, die nun in Kraft sind. Für den Schienenverkehr wurde im Dezember 2007 eine Verordnung12 verabschiedet, die umfassende Fahrgastrechte vorsieht. Im Dezember 2008 wurden zwei Vorschläge zur Stärkung der Rechte von Fahrgästen im Omnibusverkehr und von Passagieren im See- und Binnenschiffsverkehr verabschiedet13. Andererseits wurde der öffentliche Verkehr (Bus- und Schienenverkehr) als einer der Sektoren ermittelt, auf dem die Verbraucherzufriedenheit am geringsten ist14.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 960/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008)
Begründung
1. Hintergrund dieses Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele
1.2. Kraftomnibusverkehr
1.3. Behandelte Themen
2. Geltungsbereich
3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
3.1. Verbraucherschutz
3.2. Soziale Eingliederung und Grundrechte
3.3. Binnenmarkt
4. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
4.1. Anhörung von interessierten Kreisen
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Wahl des Instruments
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.5. Durchsetzung
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
5.7. Selbstregulierung
6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Kapitel II Haftung von Omnibusunternehmen gegenüber den Fahrgästen und für deren Gepäck
Artikel 6 Haftung für Personenschäden
Artikel 7 Schadenersatz
Artikel 8 Vorauszahlungen
Artikel 9 Haftung für Verlust und Beschädigung von Gepäck
Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Artikel 10 Beförderungspflicht
Artikel 11 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 12 Zugänglichkeit und Information
Artikel 13 Recht auf Hilfeleistung
Artikel 14 Recht auf Hilfeleistung an Busbahnhöfen
Artikel 15 Recht auf Hilfeleistung im Fahrzeug
Artikel 16 Voraussetzungen für Hilfeleistung
Artikel 17 Mitteilungen an Dritte
Artikel 18 Schulung
Artikel 19 Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen
Kapitel IV Pflichten von Omnibusunternehmen bei Fahrtunterbrechung
Artikel 20 Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten
Artikel 21 Bereitstellung von Informationen
Artikel 22 Weiter gehende Ansprüche
Artikel 23 Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Fahrgäste
Kapitel V Information der Fahrgäste und Umgang mit Beschwerden
Artikel 24 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 25 Unterrichtung über Fahrgastrechte
Artikel 26 Beschwerden
Kapitel VI Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 27 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 28 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 29 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 30 Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 31 Bericht
Artikel 32 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang I Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Anhang II Schulung in Behindertenfragen
Drucksache 960/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008)
2 Allgemeines
Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 28
Drucksache 960/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008)
2 Allgemeines
Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 28
Drucksache 363/07
... wird eine Informationspflicht für die Wirtschaft vereinfacht. Omnibusunternehmen müssen nicht mehr wie bisher für die zwei Formen des Gelegenheitsverkehrs (Ausflugs- und Mietomnibusverkehr) jeweils getrennte Anträge auf Genehmigung stellen. Zukünftig wird nur noch ein Antrag für beide Verkehrsformen gestellt.
Drucksache 604/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... Nach Branchenangaben werden 90 % des Fahrpersonals in den privaten Omnibusbetrieben abwechselnd im Linienverkehr bis 50 Kilometern Linienlänge sowie im nationalen und internationalen Busreise- und Mietomnibusverkehr eingesetzt. Unterwirft man diese Fahrer den am 11. April 2007 in Kraft getretenen strengeren Lenk- und Ruhezeitregelungen für den Omnibusreiseverkehr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, müssten sie ihre Wochenruhezeit nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einlegen. Die Zusatzkosten für die Einhaltung dieser Vorgaben bewegen sich nach Angaben der Betroffenen in einer Größenordnung von bis zu ca. 15 %.
Drucksache 531/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
... Zwei Informationspflichten für die Verwaltung werden erweitert. Die Genehmigungsbehörden der Länder haben Behörden anderer EU/EWR-Staaten auf Nachfrage mitzuteilen, ob es Gründe gibt, die Zuverlässigkeit einer Person anzuzweifeln, die um die Anerkennung ihrer deutschen Berufsqualifikation im Bereich des Straßenpersonenverkehrs im EU/EWR-Ausland ersucht. Das Bundesamt für Güterverkehr hat andere EU/EWR-Staaten darüber zu informieren wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit von Unternehmen des Personenkraftverkehrsgewerbes bestehen. Beide Informationspflichten bestehen bereits auf anderer rechtlicher Grundlage für den Bereich des Omnibusverkehrs und werden praktisch nur selten zur Anwendung kommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
Artikel 1 Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Artikel 3 Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Artikel 5 Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
Artikel 6 Inkrafttreten
Anhang zu Artikel 5
Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zu Artikel 1, 2 und 4
2. Zu Artikel 3
3. Zu Artikel 5
4. Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 894/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Situation behinderter Menschen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006 - 2007 KOM (2005) 604 endg.; Ratsdok. 15144/05
... wird diesen Fluggästen Hilfe auf Flughäfen und in Flugzeugen garantiert, ebenso werden Qualitätsstandards für die Hilfe festgelegt, welche die Flughäfen leisten. Die Kommission untersucht im Moment, wie die Rechte der genannten Reisenden auf den Seeverkehr und den grenzüberschreitenden Reisebusverkehr ausgedehnt werden können. Zu diesem Zweck hat sie im Juli 2005 eine öffentliche Konsultation zu den Rechten von Fahrgästen im grenzüberschreitenden Omnibusverkehr eingeleitet; auch beabsichtigt sie, eine entsprechende Konsultation zu den Rechten der Fahrgäste im Seeverkehr zu lancieren. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zugunsten von Reisenden mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit könnte am effektivsten von den für die Durchsetzung zuständigen nationalen Stellen gewährleistet werden.
1. Einleitung
2. Derzeitige Lage
2.1. Überblick
2.2. Beschäftigungsförderung
2.3. Gesellschaftliche Integration behinderter Menschen
3. Aktionsplan der EU zugunsten behinderter Menschen Disability Action Plan - DAP
3.1 Vorrangige Bereiche der zweiten Phase 2006-2007
• Die Erwerbstätigkeit fördern
• Den Zugang zu hochwertigen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen erleichtern
• Mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitstellen
• Die Analysekapazitäten der EU verstärken
4. Fazit
Drucksache 241/04 (Beschluss)
... nur an Unternehmer mit inländischem Betriebssitz oder einer inländischen Niederlassung erteilt werden dürfen und diese auch nur inländische Unternehmer mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragen dürfen. Darüber hinaus benötigen Unternehmen des gewerblichen Omnibusverkehrs im innerdeutschen Verkehr Genehmigungen für die jeweilige Form des Gelegenheitsverkehrs, also für Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen oder den Verkehr mit Mietomnibussen. Die Genehmigung wird für bestimmte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
1. § 9 wird wie folgt geändert:
2. § 13 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
3. In § 16 Abs. 3 wird das Wort vier durch das Wort fünf ersetzt.
4. § 17 wird wie folgt geändert:
5. § 25 wird wie folgt geändert:
6. In § 48 Abs. 2 wird Satz 5 gestrichen.
7. § 52 wird wie folgt geändert:
8. Dem § 53 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Inhalt
III. Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.