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"Ordnungsbehörde"


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0325/05
0754/05
0942/1/05
0479/05B
0329/05
0591/1/05
0616/05
0479/2/05
0241/05
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0591/05B
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0726/05
0942/05B
0237/05
0353/05B
0353/05
0873/04
0662/04
0819/04
0799/04
0413/04B
0722/04
0918/04
0429/04
0666/04
0613/04
0915/04
0163/03B
Drucksache 533/11 (Beschluss)

... gestützte Kostentragung festgeschrieben. Daneben ist es den Ländern nach wie vor möglich, Handlungs- und Zustandsverantwortliche erfolgreich in Anspruch zu nehmen, sofern dem nicht Verträge und Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Diese Leistungen sind bei der Finanzierung nach § 6 zu verrechnen. Die Entscheidung über die Heranziehung von in Betracht kommenden Verantwortlichen ist von den Ländern bzw. den zuständigen Ordnungsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

2. Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Finanzierungsprogramm

§ 5
Kosten

§ 6
Finanzierung

§ 7
Verwaltungsvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Allgemeine Vorbemerkungen

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 342/11 (Beschluss)

... Gleiches gilt auch für die einzelnen Planfeststellungsverfahren und in denen die Träger öffentlicher Belange einschließlich der Landesraumordnungsbehörden lediglich Gelegenheit zur Stellungnahme nach Artikel 1 § 22 des Gesetzentwurfs erhalten. Die Durchführung von Raumordnungsverfahren anstelle von Planfeststellungsverfahren, z.B. genutzt beim Ausbau von Eisenbahnstrecken, ist ausdrücklich in Artikel 1 § 28 des Gesetzentwurfs ausgeschlossen.



Drucksache 533/11

... In Absatz 1 wird die auf Artikel 120 GG gestützte Kostentragung festgeschrieben. Daneben ist es den Ländern nach wie vor möglich, Handlungs- und Zustandsverantwortliche erfolgreich in Anspruch zu nehmen, sofern dem nicht Verträge und Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Diese Leistungen sind bei der Finanzierung nach § 6 zu verrechnen. Die Entscheidung über die Heranziehung von in Betracht kommenden Verantwortlichen ist von den Ländern bzw. den zuständigen Ordnungsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

2. Vollzugsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Finanzierungsprogramm

§ 5
Kosten

§ 6
Finanzierung

§ 7
Verwaltungsvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Allgemeine Vorbemerkungen

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 342/1/11

... Gleiches gilt auch für die einzelnen Planfeststellungsverfahren und in denen die Träger öffentlicher Belange einschließlich der Landesraumordnungsbehörden lediglich Gelegenheit zur Stellungnahme nach Artikel 1 § 22 des Gesetzentwurfs erhalten. Die Durchführung von Raumordnungsverfahren, anstelle von Planfeststellungsverfahren, z.B. genutzt beim Ausbau von Eisenbahnstrecken, ist ausdrücklich in Artikel 1 § 28 des Gesetzentwurfs ausgeschlossen.



Drucksache 323/11

... Den Kommunen entsteht Vollzugsaufwand, soweit die Marktüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden ausgeübt wird oder wegen Ordnungswidrigkeiten Geldbußen durch die örtlichen Ordnungsbehörden verhängt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem und Ziel

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten- und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

2.3 Preiswirkungen

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1 Nr. 1

Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a

Zu Art. 1 Nr. 3a

Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f

Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b

Zu Art. 1 Nr. 3h

Zu Art. 1 Nr. 5b

Zu Art. 1 Nr. 5h

Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c

Zu Art. 1 Nr. 8b dd

Zu Art. 1 Nr. 8d cc

Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f

Zu Art. 1 Nr. 8g

Zu Art. 1 Nr. 11b

Zu Art. 1 Nr. 12

Zu Art. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 314/10 (Beschluss)

... Die mit der Legalisierung der Prostitution notwendigerweise einhergehende Reduktion polizeilicher und ordnungsrechtlicher Eingriffsmöglichkeiten birgt für Prostituierte nicht hinnehmbare Gefahren für Leben, Gesundheit und körperliche oder seelische Unversehrtheit und begründet zudem das hohe Risiko starker wirtschaftlicher Abhängigkeit von Bordellbetreibern und Zuhältern. Die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen für Polizei und Ordnungsbehörden reichen nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen und ein effektives präventives, aber auch repressives Vorgehen gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu zu gewährleisten. Es besteht ein erhebliches strukturelles Machtgefälle zwischen Zuhältern und Bordellbetreibern auf der einen und Prostituierten auf der anderen Seite, welches sowohl die Bildung angemessener Marktpreise als auch zumutbarer Arbeitsbedingungen grundsätzlich verhindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,

1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten

2. Meldepflichten

3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten

4. Sanktionsmöglichkeiten

5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts

6. Änderung des Jugendschutzgesetzes

7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


 
 
 


Drucksache 280/10

... (10) Die Europäische Ermittlungsanordnung sollte sich auf die durchzuführende Ermittlungsmaßnahme konzentrieren. Die Anordnungsbehörde ist aufgrund ihrer Kenntnis der Einzelheiten der betreffenden Ermittlung am besten in der Lage zu entscheiden, welche Maßnahme zu verwenden ist. Jedoch sollte die Vollstreckungsbehörde die Möglichkeit haben, eine Maßnahme anderer Art zu verwenden, weil die erbetene Maßnahme nach ihrem innerstaatlichem Recht nicht besteht bzw. nicht zur Verfügung steht oder weil die Maßnahme anderer Art mit weniger eingreifenden Mitteln zu dem gleichen Ergebnis wie die in der Europäischen Ermittlungsanordnung vorgesehene Maßnahme führt.



Drucksache 873/1/10

... Artikel 17 Absatz 1 kann so verstanden werden, dass hier die für den Vollzug des Störfallrechts gegenüber dem Betreiber zuständigen Ordnungsbehörden angesprochen sind. Diese Aufgaben fallen bei den Immissionsschutz-, Arbeitsschutz- und Gefahrenabwehrbehörden an und können über eine landesrechtliche Zuständigkeitsbestimmung entsprechend bei einer Behörde (etwa der Bezirksregierung) koordiniert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/1/10




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anpassung an den AEUV

5. Zu Artikel 23 und 24 Änderung der Anhänge, Ausübung der Befugnisübertragung

6. Zu Artikel 23 und 24 Änderung der Anhänge II bis VII, Ausübung der Befugnisübertragung

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 17

Zu Artikel 19

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Anhang I

Zu Anhang V Teil 1 Nummer 6

Zu Anhang V Teil 2 Nummer 1

Zur Qualität der Übersetzung


 
 
 


Drucksache 314/10

... Die mit der Legalisierung der Prostitution notwendigerweise einhergehende Reduktion polizeilicher und ordnungsrechtlicher Eingriffsmöglichkeiten birgt für Prostituierte nicht hinnehmbare Gefahren für Leben, Gesundheit und körperliche oder seelische Unversehrtheit und begründet zudem das hohe Risiko starker wirtschaftlicher Abhängigkeit von Bordellbetreibern und Zuhältern. Die bestehenden Ermächtigungsgrundlagen für Polizei und Ordnungsbehörden reichen nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung zu schützen und ein effektives präventives, aber auch repressives Vorgehen gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu zu gewährleisten. Es besteht ein erhebliches strukturelles Machtgefälle zwischen Zuhältern und Bordellbetreibern auf der einen und Prostituierten auf der anderen Seite, welches sowohl die Bildung angemessener Marktpreise als auch zumutbarer Arbeitsbedingungen grundsätzlich verhindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/10




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,

1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten

2. Meldepflichten

3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten

4. Sanktionsmöglichkeiten

5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts

6. Änderung des Jugendschutzgesetzes

7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


 
 
 


Drucksache 873/10 (Beschluss)

... Artikel 17 Absatz 1 kann so verstanden werden, dass hier die für den Vollzug des Störfallrechts gegenüber dem Betreiber zuständigen Ordnungsbehörden angesprochen sind. Diese Aufgaben fallen bei den Immissionsschutz-, Arbeitsschutz- und Gefahrenabwehrbehörden an und können über eine landesrechtliche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anpassung an den AEUV

Zu Artikel 23

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 11

Begründung

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 17

Zu Artikel 19

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Anhang I

Zu Anhang V Teil 1 Nummer 6

Zu Anhang V Teil 2 Nummer 1

Zur Qualität der Übersetzung


 
 
 


Drucksache 70/09

... Absatz 2 nimmt bestimmte Batterien ausgehend von ihrem besonderen Verwendungszweck vom Anwendungsbereich des Gesetzes aus und regelt insoweit eine Ausnahme von Absatz 1. Die Ausnahme erfasst nur Batterien, die konkret für eine der genannten Anwendungen bestimmt sind; identische Batterien, die in anderen Anwendungen zum Einsatz kommen, werden hingegen nicht erfasst. Mit den wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland stehen insbesondere solche Ausrüstungsgegenstände in Zusammenhang, die von Sicherheitsbehörden (insb. Polizei, Nachrichtendienste, Ordnungsbehörden) im Rahmen der Wahrnehmung von operativen Aufgaben eingesetzt werden oder bei staatlichen oder staatlich beauftragten Hilfs- und Rettungsdiensten (insb. Feuerwehr, Hilfsorganisationen, THW) operativen Einsatz finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien

§ 3
Verkehrsverbote

§ 4
Anzeige der Marktteilnahme

§ 5
Pflichten der Hersteller

§ 6
Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

§ 7
Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

§ 8
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

§ 9
Pflichten der Vertreiber

§ 10
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

§ 11
Pflichten des Endnutzers

§ 12
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

§ 13
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14
Verwertung und Beseitigung

§ 15
Erfolgskontrolle

§ 16
Sammelziele

Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten

§ 17
Kennzeichnung

§ 18
Hinweispflichten

Abschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

§ 19
Beauftragung Dritter

§ 20
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 21
Vollzug

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

Anlage

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität

4. Gender Mainstreaming

5. Folgenabschätzung

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:

2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft

d Auswirkungen auf das Preisniveau

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG


 
 
 


Drucksache 281/1/09

... . Das Raumordnungsverfahren ist ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren, bei dem die Raumverträglichkeit eines Vorhabens der Fachplanung geprüft wird. Beim Ergebnis des Raumordnungsverfahrens handelt es sich um ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung, dass nach § 4 ROG im späteren Fachplanungsverfahren lediglich zu berücksichtigen ist. Es stellt somit gerade keine abschließende Entscheidung dar, bei der eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre. Unabhängig vom formalen Erfordernis der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist aber die Prüfung von Umweltbelangen bei allen Raumordnungsverfahren von großer Bedeutung. Es ist daher zweckdienlich, der zuständigen Raumordnungsbehörde die Entscheidung zu überlassen, ob auch ohne Rechtspflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll.



Drucksache 877/09

... "(3) Soweit die Arbeitsgemeinschaft Anordnungsbehörde nach Absatz 2 ist, fließen die Geldbußen in die Bundeskasse. Die Bundeskasse trägt abweichend von § 105 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die notwendigen Auslagen.



Drucksache 281/09 (Beschluss)

... . Das Raumordnungsverfahren ist ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren, bei dem die Raumverträglichkeit eines Vorhabens der Fachplanung geprüft wird. Beim Ergebnis des Raumordnungsverfahrens handelt es sich um ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung, dass nach § 4 ROG im späteren Fachplanungsverfahren lediglich zu berücksichtigen ist. Es stellt somit gerade keine abschließende Entscheidung dar, bei der eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre. Unabhängig vom formalen Erfordernis der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist aber die Prüfung von Umweltbelangen bei allen Raumordnungsverfahren von großer Bedeutung. Es ist daher zweckdienlich, der zuständigen Raumordnungsbehörde die Entscheidung zu überlassen, ob auch ohne Rechtspflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll.



Drucksache 816/09

... ) erscheint es aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs nach derzeitigem Erkenntnisstand hingegen nicht geboten, ballonartige Leuchtkörper einer generellen Erlaubnispflicht zu unterwerfen. Hinsichtlich der allgemeinen Gefahren, die mit dem Aufstieg von Fluglaternen naturgemäß verbunden sind, gilt allgemeines Ordnungsrecht. Den zuständigen Ordnungsbehörden bleibt es daher unbenommen, den Aufstieg dieser Leuchtkörper aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung – insbesondere aus Gründen des Brandschutzes - auf Grundlage des allgemeinen Ordnungsrechts zu untersagen. Ein Rückgriff auf das allgemeine Ordnungsrecht wird durch die Regelung des § 16 Absatz 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Aufhebung der Luftsicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 860: Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs


 
 
 


Drucksache 67/09

... , die die Anordnungsbefugnis des Gerichts regeln, umfasst wie auch bislang den Verfall des Wertersatzes (§ 73a StGB), den erweiterten Verfall (§ 73d StGB), die erweiterte Einziehung (§ 74a StGB), die Einziehung des Wertersatzes (§ 74c), die Einziehung von Schriften (§ 74d StGB) sowie die nachträgliche (§ 76 StGB) und selbständige Anordnung (§ 76a StGB). Durch § 56 Absatz 4 IRG-E entsprechen die Wirkungen der Bewilligung des auf die Vollstreckung einer ausländischen Anordnung des Verfalls oder der Einziehung gerichteten Rechtshilfeersuchens den Wirkungen der §§ 73e, 74e



Drucksache 563/08

... (1) Die Raumordnungsbehörde kann raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen unbefristet untersagen, wenn Ziele der Raumordnung entgegenstehen.



Drucksache 235/08

... Die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Länder sind allenfalls geringfügig und lassen sich nicht quantifizieren. Die mit der Abschaffung der Wertereihen einhergehende Reduzierung des bisherigen Verwaltungsaufwandes ist nicht messbar, da die Kontrolle der Einhaltung verbindlicher Packungsgrößen neben der Kontrolle der Kennzeichnung, der messtechnischen Anforderungen und der Täuschungseignung nur einen verhältnismäßig geringen Anteil der behördlichen Tätigkeit einnimmt. Für die Ordnungsbehörden der Länder, welche die Grund- und Endpreisangabe ohnehin kontrollieren müssen, entsteht durch diese Verordnung kein Mehraufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fertigpackungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1) Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen

1. Nach Volumen verkaufte Erzeugnisse Angabe der Menge in Milliliter

2. Begriffsbestimmungen für die Erzeugnisse

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Fertigpackungen


 
 
 


Drucksache 906/08

... (1) Die Raumordnungsbehörde kann raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit gegenüber den in § 4 genannten öffentlichen Stellen unbefristet untersagen wenn Ziele der Raumordnung entgegenstehen.



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.