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"Organe"
Drucksache 304/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetz es hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
... Nikotin, ein Nervengift, welches die Abhängigkeit im Zusammenhang mit dem Rauchen verursacht, ist in nahezu jedem Liquid und meist in höheren Dosen enthalten, als auf der Verpackung angegeben. Die Konzentration ist dabei meist so hoch, dass ein Verschlucken des puren Liquids tödlich sein kann. Gleiche Folgen hat die Resorption des Nikotins über andere körperliche Organe.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche
Drucksache 25/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
... Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen geschaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8
Drucksache 492/1/13
... Für die Vorstandsdienstverträge mangelt es bisher jedoch an konkreten und vergleichbaren Maßstäben. Nicht nachvollziehbare Erhöhungen der Vorstandsvergütungen und das intransparente Zustandekommen der Vorstandsdienstverträge waren in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Kritik in der Öffentlichkeit. Die Selbstverwaltung, insbesondere die Kontrolle des Vorstandes durch die Selbstverwaltungsorgane, habe solche Fehlentwicklungen nicht effektiv verhindern können. Um dem zu begegnen, sollen die Verträge zukünftig einem Zustimmungsvorbehalt unterliegen.
Drucksache 719/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Rechtsetzung durch eine bessere Evaluierung COM(2013) 686 final; Ratsdok. 13921/13
... Der Grundsatz der besseren Rechtsetzung ist in den interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat verankert. Mit der Interinstitutionellen Vereinbarung "Bessere Rechtsetzung"18 aus dem Jahr 2003 wurde eine allgemeine Strategie für eine bessere Rechtsetzung im gesamten Rechtsetzungsverfahren der EU festgeschrieben. Indem die drei Organe ihre Zusammenarbeit weiter verbessern und eng zusammenarbeiten, um sicherstellen, dass die angenommenen Evaluierungs- und Monitoringanforderungen klar, solide und effizient sind und den Zielen des endgültigen Vorschlags vollumfänglich entsprechen, könnten sie die faktische Grundlage, auf die sich die Entscheidungsträger stützen, erheblich verbessern. Die Kommission ermutigt die anderen Organe, in den Arbeitsgruppen des Rates und den parlamentarischen Ausschüssen die Evaluierungsergebnisse zur Diskussion zu stellen und sich für eine über den gesamten Zyklus erstreckende interinstitutionelle Evaluierungskultur zu engagieren.
1. Einleitung
2. Evaluierung in der Kommission: der Stand der Dinge
2.1. Weitere Entwicklung
2.2. Derzeitige Struktur
3. AUSLÖSER des Wandels
3.1. Schaffung einer Evaluierungskultur und Verbesserung der Qualität
3.2. Notwendigkeit eines aktuelleren und kohärenteren Konzepts
3.3. Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung
4. das Konzept Hinter dem neuen Ansatz
4.1. Mehr Kohärenz und Klarheit durch gemeinsame Definitionen und Verfahren
4.2. Einbeziehung von Fitness-Checks13
4.3. Förderung einer Evaluierungskultur
4.4. Planung
4.5. Eine gut durchdachte Gestaltung als Garant für relevante, solide und strenge Evaluierungen
4.6. Stärkung der Qualität und Entwicklung von Kontrollmechanismen
5. GEMEINSAM Verantwortung tragen
6. Evaluierung in der Kommission - EIN AUSBLICK
Anhang zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Stärkung der Grundpfeiler der intelligenten Regulierung durch eine bessere Evaluierung
Drucksache 284/13
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Zu den digitalen Identitäten gehören z.B. Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Onlinebanking, E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken. Mittels des Einsatzes von Schadsoftware werden von den Tätern über das Internet in großem Umfang Daten ausgespäht oder anderweitig rechtswidrig erhoben und auf Servern gespeichert. Dabei nehmen die Täter, die sich solche Daten verschaffen, häufig selbst keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den ausgespähten oder entwendeten Daten vor. Vielmehr findet über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt. Die Erkenntnisse der nationalen und internationalen Strafverfolgungsorgane deuten darauf hin, dass Fallzahlen und Schäden in diesem Zusammenhang deutlich steigen.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... Zur Anhebung des Investitionsniveaus insbesondere in Südeuropa wird es von Bedeutung sein, dass der Finanzsektor wieder in die Lage versetzt wird, Sparguthaben der jeweils produktivsten Verwendung zuzuführen. Aber oft dauert es, bevor sich ein konkreter Nutzen einstellt, und, nach den Erfahrungen in der Vergangenheit, wird die Beschäftigungssituation nur mit zeitlicher Verzögerung reagieren. Alle möglichen den Organen der EU sowie der Europäischen Investitionsbank zur Verfügung stehenden Wege und Mittel sollten auf diese Anstrengung ausgerichtet werden; dies gilt insbesondere für den Zugang von KMU zu Finanzmitteln. Ebenso wichtig für die EU-Wirtschaft ist die Verabschiedung und Umsetzung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020. Die Kommission ruft das Europäische Parlament und den Rat daher dazu auf, unverzüglich zu einer Einigung zu gelangen. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten ihre Vorbereitungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen beschleunigen, damit durch ab Anfang 2014 bereitgestellte EU-Kofinanzierungen für Investitionen und beschäftigungsfördernde Maßnahmen die in den länderspezifischen Empfehlungen geforderten Reformen besser umgesetzt werden können. Parallel dazu sind rasche Fortschritte bei der Bankenunion nötig, damit das Vertrauen gestärkt wird. Kurzfristig ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bilanzen der Banken Kapital in angemessener Höhe aufweisen, damit diese Institute ihre Rolle bei der Finanzintermediation spielen und zur Stärkung des Wachstumspotenzials in Europa beitragen können.
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
Drucksache 4/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
... "Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für das Betäuben zum Zweck des Tötens und das Töten von Wirbeltieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden." ‘
Drucksache 737/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 1. bringt seine große Solidarität mit der ägyptischen Bevölkerung zum Ausdruck und spricht den Familien der Opfer der jüngsten Zusammenstöße und Gewalttaten sein tiefes Mitgefühl aus; fordert die ägyptischen Staatsorgane auf, wie vom ägyptischen Präsidenten am 8. Juli 2013 versprochen, einen Richterausschuss zur unabhängigen Untersuchung aller Morde einzusetzen;
Drucksache 150/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... 3. als Grundlage für die Berichterstattung über den Gesundheitsstatus von Viehbeständen, Bienenständen, Hummelständen oder Fischbeständen gegenüber der Organen oder Einrichtungen der Europäischen Union.
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 4 Anzeigepflicht
§ 5 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 6 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 7 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 8 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 9 Tierseuchenfreiheit
§ 10 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 11 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 12 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 13 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 14 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 15 Grundsatz der Entschädigung
§ 16 Höhe der Entschädigung
§ 17 Ausschluss der Entschädigung
§ 18 Entfallen der Entschädigung
§ 19 Teilweise Entschädigung
§ 20 Entschädigungspflichtiger
§ 21 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 22 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 23 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 24 Überwachung
§ 25 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 26 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 27 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 28 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 29 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 30 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Einziehung
Abschnitt 10 Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften
§ 34 Aufgabenübertragung
§ 35 Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung
§ 36 Schiedsverfahren
§ 37 Anfechtung von Anordnungen
§ 38 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 39 Weitergehende Maßnahmen
§ 40 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 41 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 42 Gebühren
§ 43 Übergangsvorschriften
§ 44 Änderung weiterer Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 53/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
... 2. Geflügelschlachtkörper zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, zu liefern, zu verkaufen oder sonst in den Verkehr zu bringen, ohne das Fehlen eines der in Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 genannten Organe richtig und vollständig auf dem Etikett anzugeben,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Verbot des Inverkehrbringens
§ 4 Kennzeichnung von Geflügelfleisch
§ 5 Marktnotierungen
§ 6 Vorschriften für Schlachthöfe und Zerlegungsbetriebe
§ 7 Analyseverfahren zur Feststellung des Wassergehaltes, Gegenanalyse
§ 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Nachhaltigkeitsprüfung
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2297: Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 202/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 - ein demokratischeres und effizienteres Verfahren - COM(2013) 126 final
... "Glaubwürdigkeit und Tragfähigkeit der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion hängen letztendlich von den EU-Organen und dem politischen Fundament ab. Die Wirtschafts- und Währungsunion wirft daher die Frage einer politischen Union und der europäischen Demokratie auf, auf die sie gestützt sein muss." Eine politische Union vor Augen kündigte Präsident Barroso konkrete Schritte der Kommission zur Entwicklung eines europäischen öffentlichen Raums sowie weitere Vorschläge dazu an, wie die Europäische Union rechtzeitig für eine Debatte vor den Europawahlen 2014 offener und demokratischer gestaltet werden kann.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein demokratischeres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament
3. Eine Engere Verbindung zwischen den Stimmen der Unionsbürger und der Wahl des Präsidenten der Kommission
4. Ein effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament und Administrative Entlastung der Mitgliedstaaten
5. Ungehinderte Ausübung des Wahlrechts durch die EU-Bürger und Achtung der gemeinsamen Grundsätze der EU
5.1. Durchsetzung des Wahlrechts von EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem
5.2. Achtung der gemeinsamen Grundsätze für die Wahlen zum Europäischen Parlament
5.3. Ausnahmeregelungen nach Artikel 22 Absatz 2 AEUV
6. Förderung der Kandidatur ausländischer Unionsbürger bei den Wahlen ZUM Europäischen Parlament: Änderung der Richtlinie 93/109/EG
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 212/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission und zur Ersetzung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 - COM(2013) 153 final
... (z.B. Elektrizität und Gas) und des Binnenmarkts wird ein EU-weiter Ansatz immer wichtiger, so dass die Rolle der EU-Organe und insbesondere der Kommission gerechtfertigt ist.
Drucksache 110/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... es an die hierfür zuständigen Organe und Einrichtungen der Europäischen Union und unter Beachtung des § 4c des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Errichtung
§ 4 Datenerhebung
§ 5 Datenspeicherung und Datennutzung
§ 6 Datenübermittlung
§ 7 Löschung
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Zustimmungsbedürftigkeit
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
VI. Weitere Kosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 758/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
... Diese Ziele wurden auch in der Strategie Europa 20202 bestätigt, an der die EU-Organe, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner beteiligt sind, die alle ihren Teil dazu beizutragen haben, dass die EU die für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 erforderlichen Maßnahmen trifft.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Energieeffizienzrichtlinie
3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED
3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung
3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen
3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung
3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung
3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung
4. Schlussfolgerung
Drucksache 589/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" - COM(2013) 496 final
... 1. Für das Personal des Gemeinsamen Unternehmens BBI gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates29, sowie die im gegenseitigen Einvernehmen der Organe der Europäischen Union erlassenen Regelungen zur Durchführung dieser Bestimmungen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige
Aufbau auf bisherigen Erfahrungen
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben Überprüfung
Vorschlag
Artikel 1 Gründung
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Finanzbeitrag der Union
Artikel 4 Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union
Artikel 5 Finanzregelung
Artikel 6 Personal
Artikel 7 Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten
Artikel 8 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 9 Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI
Artikel 10 Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Entlastung
Artikel 13 Expost-Prüfungen
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder
Artikel 15 Vertraulichkeit
Artikel 16 Transparenz
Artikel 17 Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 18 Unterstützung durch den Sitzstaat
Artikel 19 Erste Maßnahmen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI
1 - Aufgaben
2 - Mitglieder
3 - Änderung der Mitgliedschaft
4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI
5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats
6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats
7 - Aufgaben des Verwaltungsrats
8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
9 - Aufgaben des Exekutivdirektors
10 - Wissenschaftlicher Beirat
11 - Gruppe der nationalen Vertreter
12 - Finanzierungsquellen
13 - Finanzielle Verpflichtungen
14 - Geschäftsjahr
15 - Operative Planung und Finanzplanung
16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
17 - Internes Audit
18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung
19 - Interessenkonflikte
20 - Abwicklung
Drucksache 677/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor COM(2013) 614 final
... Wenngleich der Begriff "Schattenbankwesen" in den Diskussionen der G20 erst vor kurzem formal definiert wurde, sind die damit zusammenhängenden Risiken doch keineswegs neu. Die Kommission hat gemeinsam mit den beiden gesetzgebenden Organen bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für solche Risiken durchgeführt oder ist im Begriff, solche Maßnahmen durchzuführen, darunter beispielsweise der Erlass von Vorschriften für die Aktivitäten von Hedgefonds5 und die Stärkung der Verknüpfung zwischen Banken und nicht regulierten Marktteilnehmern6.
1. die Debatte über das Schattenbankwesen
1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU
• Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?
• Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?
1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission
2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?
2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen
• Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem
• Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken
• Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds
2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität
• Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente
• Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen
• Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen
3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen
3.1. Mehr Transparenz
• Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten
• Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID
• Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI
• Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften
3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds
• Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds
• Stärkung des OGAW-Rahmens
3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit
3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken
• Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken
• Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken
3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors
3.6. Schlussfolgerung
Drucksache 244/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Das EU-Justizbarometer - Ein Instrument für eine leistungsfähige, wachstumsfördernde Justiz - COM(2013) 160 final
... 3. Zeigen sich Defizite im Bereich der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, müssen die Organe der Union zu deren Behebung tätig werden können. Falls die der Union hierzu eingeräumten Instrumente als nicht genügend anzusehen sind, sollten sie um weitere effektive Mechanismen ergänzt werden. Eine generelle anlassunabhängige Überwachung der Justizsysteme aller Mitgliedstaaten im Rahmen eines auf Wirtschaftskoordinierung ausgerichteten EU-Justizbarometers ist hierzu aber weder geeignet noch erforderlich.
Drucksache 342/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)
... (2) Die Unterrichtung erstreckt sich insbesondere auf die Willensbildung der Bundesregierung, die Vorbereitung und den Verlauf der Beratungen innerhalb der Organe der Europäischen Union, die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die getroffenen Entscheidungen. Dies gilt auch für alle vorbereitenden Gremien und Arbeitsgruppen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)
§ 1 Mitwirkung des Bundesrates
§ 2 Grundsätze der Unterrichtung
§ 3 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
§ 4 Vorhaben der Europäischen Union
§ 5 Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren
§ 6 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
§ 7 Vorbereitende Beratungen
§ 8 Stellungnahme des Bundesrates
§ 9 Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme
§ 10 Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung
§ 11 Verfahren vor den Europäischen Gerichten
§ 12 Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der Europäischen Union
§ 13 Ausschuss der Regionen
§ 14 Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der Europäischen Union
§ 15 Wahrung der kommunalen Belange
§ 16 Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen Thema:
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Drucksache 539/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Anbieterbindung - Aufbau offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - COM(2013) 455 final
... Die Europäische Kommission ruft alle Behörden in den Mitgliedstaaten auf, mit Hilfe des Leitfadens die Anbieterbindung ihrer IKT-Systeme zu verringern, um dadurch den Wettbewerb in Europa zu beleben und die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts in Europa zu fördern, auch indem sie den Zugang zu öffentlichen Daten und Informationen verbessern und deren Nutzung erleichtern. Die Europäische Kommission wird ebenfalls auf den Leitfaden zurückgreifen, damit auch ihre eigenen IKT-Systeme verstärkt auf Normen beruhen, und ruft die anderen EU-Organe auf, es ihr gleich zu tun.
1. Einleitung
2. Das Problem der Anbieterbindung bei IKT-Systemen
3. Standardisierte und Proprietäre IKT-Systeme
3.1. Interaktion mit den Bürgern - Effizienzgewinne und Wahlfreiheit
3.2. Interaktion mit anderen Behörden
3.3. Verstärkte Innovation
3.4. Geringere Kosten für IKT-Anbieter
4. Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen
5. Ähnliche Initiativen
6. Und wenn keine Normen oder Standards vorliegen?
7. Aufträge für Standardisierte IKT-Lösungen: Das weitere Vorgehen
Drucksache 14/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu den Vorschlägen für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts
... d) kann die Europäische Kommission der EFTA-Überwachungsbehörde Informationen, die von der Wettbewerbsbehörde der Schweiz nach Artikel 7 dieses Abkommens übermittelt wurden, nur zur Erfüllung ihrer Informationspflichten nach den Artikeln 6 und 7 des Protokolls 23 (Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen) zum EWR-Abkommen offenlegen.
Drucksache 244/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Das EU-Justizbarometer - Ein Instrument für eine leistungsfähige, wachstumsfördernde Justiz - COM(2013) 160 final
... 2. Der Bundesrat betont, dass die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze in allen Mitgliedstaaten das gemeinsame Wertefundament der Union bildet. Die Justizsysteme der Mitgliedstaaten müssen zu jedem Zeitpunkt nach dem Beitritt zur Union dem gemeinsamen in Artikel 2 EUV niedergelegten Wertekanon entsprechen. Zeigen sich Defizite im Bereich der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, müssen die Organe der Union zu deren Behebung tätig werden. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass zur Vorbereitung und ggf. Rechtfertigung entsprechender Maßnahmen eine regelmäßige, grundsätzlich anlassunabhängige Erhebung von Daten auch über den Justizbereich hilfreich sein kann.
Drucksache 323/13
Gesetzentwurf des Bundesministeriums
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuch s
... "Das Verfahren nach § 335 ist in diesem Fall gegen die persönlich haftenden Gesellschafter oder gegen die Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe der persönlich haftenden Gesellschafter zu richten. Es kann auch gegen die offene Handelsgesellschaft oder gegen die Kommanditgesellschaft gerichtet werden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 335a Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 3 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Aufteilung des § 335 HGB in zwei Vorschriften
2. Senkung der Mindestordnungsgelder
3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verschulden
4. Verfahren zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2534: Formulierungshilfe zur Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Erfüllungsaufwand
Drucksache 88/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers - COM(2013) 44 final
... 1. Der Bundesrat hat Bedenken gegen die in Artikel 17 Absatz 2 vorgeschlagene Regelung, bei Verstößen gegen Verpflichtungen, die juristische Personen betreffen, Sanktionen gegen die Mitglieder der Leitungsorgane zu verhängen. Aus rechtsstaatlichen Gründen sollte diese Regelung dahingehend präzisiert werden, dass eine Sanktionierung stets ein eigenes, vorwerfbares Fehlverhalten des Sanktionierten - sei es durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen - voraussetzt.
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr 24 gilt für die Tätigkeiten der Organe oder Einrichtungen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Aufgaben beim Betrieb des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems. Allerdings sollten bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Zuständigkeit für die Datenverarbeitung und der Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes ausführlicher dargestellt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstiges
• Beteiligung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des RTP
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung
Artikel 4 Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten
Artikel 5 Antragstellung
Artikel 6 Antragsformular
Artikel 7 Reisedokument
Artikel 8 Biometrische Daten
Artikel 9 Belege
Artikel 10 Gebühr
Kapitel III Prüfung und Bescheidung des Antrags
Artikel 11 Zulässigkeit
Artikel 12 Prüfung des Antrags
Artikel 13 Entscheidung über den Antrag
Kapitel IV Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 14 Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Artikel 15 Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 16 Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Kapitel V Verwaltung und Organisation
Artikel 17 Verwaltung
Artikel 18 Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken
Artikel 19 Verhalten des Personals
Artikel 20 Information der Öffentlichkeit
Kapitel VI Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden
Artikel 21 Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems
Artikel 22 Datenkategorien
Artikel 23 Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand
Artikel 24 Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag
Artikel 25 Eingabe von Daten nach Antragstellung
Artikel 26 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags
Artikel 27 Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP
Artikel 28 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 29 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 30 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Kapitel VII Datenabfrage
Artikel 31 Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender
Artikel 32 Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken
Artikel 33 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Kapitel VIII Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token
Artikel 34 Speicherfrist
Artikel 35 Änderung der Daten und vorzeitige Löschung
Artikel 36 Verloren gegangene oder gestohlene Token
Kapitel IX Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 37 Durchführungsmaßnahmen der Kommission
Artikel 38 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 39 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 40 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 41 Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien
Artikel 42 Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
Artikel 43 Datensicherheit
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 46 Eigenkontrolle
Artikel 47 Sanktionen
Kapitel X Rechte der betroffenen Person und Kontrolle
Artikel 48 Recht auf Information
Artikel 49 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 50 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 51 Rechtsbehelfe
Artikel 52 Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 54 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel XI Schlussbestimmungen
Artikel 55 Beginn der Übermittlung
Artikel 56 Aufnahme des Betriebs
Artikel 57 Ausschuss
Artikel 58 Änderung der Anhänge
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Mitteilung
Artikel 61 Beratergruppe
Artikel 62 Schulung
Artikel 63 Monitoring und Evaluierung
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Einheitliches Antragsformular40
Anhang II nicht erschöpfende Liste von belegen
1. Belege über den Zweck der Reisen
2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt
3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
Anhang III Antragsgebühr
Anhang IV Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41
Anhang V Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende
Drucksache 294/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ RDI betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DPI, (EU) Nr. [ HZI und (EU) Nr. [ sCMOI hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final
... Die Europäische Kommission ist derzeit intensiv darum bemüht, eine Einigung der EU-Organe über die Reform der GAP herbeizuführen, damit die reformierte GAP am 1. Januar 2014 in Kraft treten kann.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel 1 Übergangsbestimmungen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Artikel 1 Im Jahr 2014 eingegangene rechtliche Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Artikel 2 Fortgesetzte Anwendung der Artikel 50a und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Artikel 3 Zuschussfähigkeit bestimmter Ausgabenarten
Artikel 4 Anwendung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 im Jahr 2014
Kapitel 2 Änderungen
Artikel 5 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 73/2009
Artikel 40 Nationale Obergrenzen
Artikel 136a Flexibilität zwischen den Säulen
Artikel 141a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 6 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. [ ...][DP]
Artikel 14 Flexibilität zwischen den Säulen
Artikel 7 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...][HZ]
Artikel 115 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Artikel 8 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ ...][sCMO]
Artikel 9 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...] [RD]
Kapitel 3 Schlussbestimmungen
Artikel 10 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Entsprechungen zwischen den Artikeln betreffend tier- und flächenbezogene Maßnahmen in den Programmplanungszeiträumen 2007-2013 und 2014-2020
Anhang II
Anlage
A Liste I betreffende Maßnahmen
B. Liste II betreffende Maßnahmen
LISTE I der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt A
LISTE II der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt B
Finanzbogen
Drucksache 631/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - COM(2013) 534 final; Ratsdok. 12558/13
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12. Januar 2001, Seite 1) nicht für eine geeignete Rechtsgrundlage. Die genannte Verordnung verweist in den Artikeln 8 und 9 auf die Richtlinie
Drucksache 199/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final
... Zu diesem Zweck stellen die Luftfahrtunternehmen und die Flughafenleitungsorgane der nationalen Durchsetzungsstelle auf deren Verlangen die einschlägigen Unterlagen zur Verfügung. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben trägt die nationale Durchsetzungsstelle auch den Informationen Rechnung, die ihr von der gemäß Artikel 16a benannten Stelle übermittelt werden. Sie kann auch Durchsetzungsmaßnahmen zu individuellen Beschwerden beschließen, die ihr von der gemäß Artikel 16a benannten Stelle zugeleitet werden.
Drucksache 284/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Zu den digitalen Identitäten gehören z.B. Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Onlinebanking, E-Mail-Diensten oder sozialen Netzwerken. Mittels des Einsatzes von Schadsoftware werden von den Tätern über das Internet in großem Umfang Daten ausgespäht oder anderweitig rechtswidrig erhoben und auf Servern gespeichert. Dabei nehmen die Täter, die sich solche Daten verschaffen, häufig selbst keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den ausgespähten oder entwendeten Daten vor. Vielmehr findet über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten aller Art statt. Die Erkenntnisse der nationalen und internationalen Strafverfolgungsorgane deuten darauf hin, dass Fallzahlen und Schäden in diesem Zusammenhang deutlich steigen.
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... A. in der Erwägung, dass Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Europäischen Bürgerbeauftragten ermächtigt, Beschwerden von jedem Bürger der Union über Missstände bei der Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der Union entgegenzunehmen;
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 462/13
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
... "7. durch vertretungsberechtigte Organe des Instituts oder sonstige Personen, die für das Institut verantwortlich handeln, nachhaltig Steuerstraftaten im Sinne des § 370 AO begangen wurden oder diese an derartigen Straftaten teilgenommen oder Dritte zu deren Steuerstraftaten angestiftet oder Dritten Beihilfe geleistet haben und das Institut diese strafbaren Handlungen begünstigt hat oder im Rahmen der Geschäftsorganisation über kein angemessenes Risikomanagement beziehungsweise nicht über Verfahren und Grundsätze verfügt, die der Verhinderung von derartigen strafbaren Handlungen dienen,
Drucksache 527/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... Auf der Grundlage des Mandats des Europäischen Rates und der Forderungen anderer EU-Organe und -Einrichtungen hat die Kommission einen umfassenden Prozess der Analyse und Einholung von Meinungen begonnen, um geeignete Bereiche und Mechanismen für legislative Maßnahmen zu ermitteln. Dieser Prozess beinhaltete auch eine öffentliche Konsultation im Internet (Dezember 2011 bis Februar 2012), die durch einen breiten Dialog mit den Interessenträgern ergänzt wurde.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung und Zielsetzung
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
3.3. Rechtliche Aspekte
3 Ziele
3 Begriffsbestimmungen
Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen
3 Transparenz
Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit
Anlage ninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung
Peer Reviews
Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie
Bericht
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. ERLÄUTERNDE Dokumente
• Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene
• Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften
• Rahmenrichtlinie
Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Entwurf
Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
Artikel 1
Abschnitt 1 Allgemeine Verpflichtungen.
Artikel 7 Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit
Artikel 8 Transparenz
Abschnitt 2 Besondere Verpflichtungen
Artikel 8a Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen
Artikel 8b Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen
Artikel 8c Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen
Artikel 8d Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung
Kapitel 2a PEER REVIEWS und Leitlinien
Artikel 8e Peer Reviews
Artikel 8f Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit
Kapitel 2b Allgemeine Bestimmungen
Artikel 9a Sanktionen
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 89/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - COM(2013) 45 final
... 17. Der Bundesrat hat Bedenken gegen die in Artikel 55 Absatz 3 vorgeschlagene Regelung, bei Verstößen gegen Verpflichtungen, die juristische Personen betreffen, Sanktionen gegen die Mitglieder der Leitungsorgane zu verhängen. Aus rechtsstaatlichen Gründen sollte diese Regelung dahingehend präzisiert werden, dass eine Sanktionierung stets ein eigenes, vorwerfbares Fehlverhalten des Sanktionierten - sei es durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen - voraussetzt.
Drucksache 4/1/13
... 1. erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
a Regelungen zu Organ-/Gewebeentnahmen zu nichtwissenschaftlichen Zwecken
b Kontrollen von Versuchstierhaltungen
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a2 - neu - § 3 Nummer 10
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 3 Nummer 14 - neu - *
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 7 §§ 5 und 6
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 7a Absatz 3
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 8a Absatz 1 Nummer 4
12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11 Absatz 8 Satz 3 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 1 1b TierSchG
§ 11b
16. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 34a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 21 Absatz 1 Satz 1, Satz 2
Drucksache 94/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Zentraler Zweck des Sanierungsplanes ist neben einer Analyse und Darstellung des Kreditinstituts die Beschreibung der für einen möglichen Sanierungsfall in Betracht kommenden Handlungsoptionen. Werden Handlungsoptionen in der Sanierungsplanung benannt, führt dies jedoch nicht zu einem Automatismus dergestalt, dass eine bestimmte Handlungsoption im Krisenfall unmittelbar und zwingend umgesetzt werden müsste. Vielmehr haben die zuständigen Organe des Kreditinstituts - unter Beachtung der allgemeinen Regeln und Voraussetzungen - jeweils im konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob und in welcher Form eine Handlungsoption unter den dann bestehenden Umständen umgesetzt werden soll oder eine andere Reaktion auf den Krisenfall geeigneter ist.
A. Problem und Ziel
I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1
II. Abschirmung von Risiken Artikel 2
III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4
B. Lösung
I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:
1. Sanierungsplanung
2. Abwicklungsplanung
II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken
1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds
2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit
III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement
C. Alternativen
Zu allen Artikeln:
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
F. Weitere Kosten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Unterabschnitt 4a Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung
§ 47 Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen
§ 47a Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 47b Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 47c Abwicklungseinheit
§ 47d Bewertung der Abwicklungsfähigkeit
§ 47e Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit
§ 47f Erstellung eines Abwicklungsplans
§ 47g Gruppenabwicklungspläne
§ 47h Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 47i Vertraulichkeit und Informationsaustausch
§ 47j Rechtsschutz
Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
§ 64q Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 54a Strafvorschriften
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 142 Strafvorschriften
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1:
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu § 47
Zu § 47a
Im Einzelnen
Zu § 47b
Zu § 47c
Zu § 47d
Zu § 47e
Zu § 47f
Zu § 47g
Zu § 47h
Zu § 47i
Zu § 47j
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
Zu Artikel 3 Nummer 4
IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2a
Zu Artikel 4 Nummer 2b
Zu Artikel 4 Nummer 3
V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 443/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose -Verordnung
... a) zu töten, pathologischanatomisch zu untersuchen und die Organe mit pathologischanatomischen Veränderungen, die auf Tuberkulose hindeuten, in jedem Fall aber der Retropharyngeal-Lymphknoten sowie Teile der Lunge, des Darmes, der Leber, der Milz, der Niere und die jeweils diesen Organen zugehörigen Lymphknoten, zu entnehmen, mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik molekularbiologisch auf Tuberkulose zu untersuchen und für mögliche weitergehende Untersuchungen aufzubewahren, oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
§ 2a Die zuständige Behörde führt bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern bis zum 31. Dezember 2013 eine Stichprobenuntersuchung mittels Simultantest auf Tuberkulose durch, so dass Tuberkulose mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer Prävalenzschwelle von 0,1 vom Hundert festgestellt werden kann.
§ 4a Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach § 4 Satz 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind
§ 18a
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Bedeutung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Bekämpfung der Tuberkulose
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 234/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Stellungnahme der Bundesregierung
... Der Bundesrat teilt die Auffassung der Monopolkommission, dass die Umsetzung von Compliance-Programmen noch mehr in den Fokus der Diskussion gerückt werden muss. Dabei darf jedoch nicht verkannt werden, dass nach geltendem nationalem Recht - anders als auf europäischer Ebene - die Verantwortlichkeit der Unternehmensorgane zwingende Voraussetzung für eine Ahndung der von Kartellverstößen profitierenden Unternehmen darstellt. Auch aus generalpräventiven Gründen und gestützt auf Erfahrungen aus großen Kartellverfahren in der Vergangenheit gilt es, den Eindruck zu vermeiden, allein mit der Installierung eines Complianceprogramms seien bußgeldmindernde Voraussetzungen erfüllt.
Drucksache 425/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvermittlung (Neufassung)
... Der Vorschlag der Kommission wurde den Gesetzgebungsorganen der EU, dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament, zugeleitet. Die Verhandlungen haben bereits begonnen und an dem Text werden im Laufe der Erörterungen sicher noch Änderungen vorgenommen werden.
Drucksache 720/13
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Bei der Bestellung bitte ich, die von der Bundesregierung verabschiedeten Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräte und sonstige Überwachungsorgane (Berufungsrichtlinien) zu berücksichtigen. Nach diesen sollen Mitglieder in der Regel ihr Mandat niederlegen, wenn sie aus der Funktion, aus der heraus sie berufen werden, ausscheiden. Ferner sollen Mitglieder mit Ablauf der auf das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im Sinne von § 7a SGB, II. Buch, folgenden Haupt-/Generalversammlung aus ihrem Amt ausscheiden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen Personen nicht in Aufsichtsräte oder sonstige Überwachungsorgane von Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden, wenn sie bereits einem Überwachungsorgan eines Unternehmens angehören, mit dem das betreffende Unternehmen am Markt konkurriert, Transaktionen anbahnt oder abwickelt.
Drucksache 590/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen " Brennstoffzellen und Wasserstoff 2" (FCH 2) - COM(2013) 506 final
... 1. Für das Personal des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2 gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates20, sowie die im gegenseitigen Einvernehmen der Organe der Europäischen Union erlassenen Regelungen zur Durchführung dieser Bestimmungen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung und Ziele eines Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff
1.3. Aufbau auf bisherigen Erfahrungen
2. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
Ergebnisse der Konsultationen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
• Übergangszeit
• Überprüfung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Artikel 1 Gründung
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Finanzbeitrag der Union
Artikel 4 Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union
Artikel 5 Finanzregelung
Artikel 6 Personal
Artikel 7 Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten
Artikel 8 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 9 Haftung des Gemeinsamen Unternehmens FCH2
Artikel 10 Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Entlastung
Artikel 13 Expost-Prüfungen
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder
Artikel 15 Vertraulichkeit
Artikel 16 Transparenz
Artikel 17 Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 18 Unterstützung durch den Sitzstaat
Artikel 19 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang : Satzung des gemeinsamen Unternehmens FCH 2
1 - Aufgaben
2 - Mitglieder
3 - Änderung der Mitgliedschaft
4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2
5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats
6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats
7 - Aufgaben des Verwaltungsrats
8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
9 - Aufgaben des Exekutivdirektors
10 - Wissenschaftlicher Beirat
11 - Gruppe der nationalen Vertreter
12 - Forum der Interessenträger
13 - Finanzierungsquellen
14 - Finanzielle Verpflichtungen
15 - Geschäftsjahr
16 - Operative Planung und Finanzplanung
17 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
18 - Internes Audit
19 - Haftung der Mitglieder und Versicherung
20 - Interessenkonflikte
21 - Abwicklung
Drucksache 92/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union COM(2013) 48 final
... Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union haben mit dem "CERT-EU" ihr eigenes IT-Notfallteam eingerichtet.
Vorschlag
Begründung
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Mindestharmonisierung
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Artikel 4 Grundsatz
Artikel 5 Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan
Artikel 6 Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde
Artikel 7 IT-Notfallteam
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 8 Kooperationsnetz
Artikel 9 Sicheres System für den Informationsaustausch
Artikel 10 Frühwarnungen
Artikel 11 Koordinierte Reaktion
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel IV Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer
Artikel 14 Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen
Artikel 15 Umsetzung und Durchsetzung
Artikel 16 Normung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Ausschussverfahren
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]
Anhang I IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben
Anhang II Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a
Drucksache 637/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG)
... Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften führt zu einer unguten Gewichtsverlagerung im sorgfältig austarierten System der Befugnisse der drei Organe der Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat wird durch die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vorstandsvergütung auf die Hauptversammlung aufgrund der damit verbundenen Einschränkung seiner Personalhoheit erheblich geschwächt. Das gilt insbesondere auch gegenüber dem Vorstand, da dem Aufsichtsrat ein wichtiges Druckmittel zur Durchsetzung seiner Überwachungsaufgabe entzogen wird, wenn er in Fragen der Vorstandsvergütung nur noch eingeschränkt entscheidungsfähig ist. Darüber hinaus wird dem Aufsichtsrat die Verwirklichung einer langfristigen und nachhaltigen Vergütungspolitik erschwert, wenn er von einem jährlichen Aktionärsvotum abhängig ist, das kurzfristigen Erwägungen und wechselnden Mehrheiten unterliegen kann. Ferner bewirkt der mit der Gesetzesänderung beabsichtigte Kompetenzzuwachs der Hauptversammlung eine einseitige Stärkung der Kapitalinteressen zu Lasten der Beschäftigteninteressen. Anders als die Hauptversammlung hat der dem Unternehmensinteresse verpflichtete Aufsichtsrat neben den Interessen der Aktionäre auch die Interessen der Unternehmensbeschäftigten und das Allgemeinwohlinteresse zu berücksichtigen. Das kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass der Aufsichtsrat in mitbestimmten Aktiengesellschaften mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besetzt ist, deren Einfluss auf die Unternehmenspolitik durch die beabsichtigte Kompetenzverlagerung stark eingeschränkt werden würde.
Drucksache 94/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Nach Artikel 2 Nummer 4 § 25f Absatz 1 Satz 1 KWG soll das Finanzhandelsinstitut ein wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich eigenständiges Unternehmen sein. Ziel soll dabei die wirksame Abschirmung von Risiken aus Eigengeschäften vom Einlagengeschäft sein. Der Gesetzentwurf enthält aber keine ausdrücklichen Vorgaben dazu, wie eine Übertragung der verbotenen Geschäfte vom Kreditinstitut auf das Finanzhandelsinstitut rechtssicher erfolgen soll. Auch offen ist die Frage einer Nachhaftung des Kreditinstituts für die ausgelagerten Geschäfte. Zudem sind das Verhältnis der in Artikel 2 Nummer 4 § 25f Absatz 5 KWG vorgeschlagenen Pflicht, nach der sich das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des Kreditinstituts regelmäßig und anlassbezogen über die Geschäfte des Finanzhandelsinstituts sowie die damit verbundenen Risiken informieren soll, zu den allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Rechten und Pflichten etwa von Vorständen einer Aktiengesellschaft (beispielsweise Weisungsunabhängigkeit und Vertraulichkeitspflichten) sowie ihre Einordnung in das Konzernrecht unklar. Ferner ist unklar, ob im Auslagerungsfall innerhalb von Konzernstrukturen personenidentische Organe möglich sind.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Artikel 1
13. Zu Nummer 8a - neu - § 48r Absatz 1 Satz 1 KWG
Zu Artikel 2
Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 462/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
... "7. durch vertretungsberechtigte Organe des Instituts oder sonstige Personen, die für das Institut verantwortlich handeln, nachhaltig Steuerstraftaten im Sinne des § 370 AO begangen wurden oder diese an derartigen Straftaten teilgenommen oder Dritte zu deren Steuerstraftaten angestiftet oder Dritten Beihilfe geleistet haben und das Institut diese strafbaren Handlungen begünstigt hat oder im Rahmen der Geschäftsorganisation über kein angemessenes Risikomanagement beziehungsweise nicht über Verfahren und Grundsätze verfügt, die der Verhinderung von derartigen strafbaren Handlungen dienen;
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Die Kommission wird die Entwicklungen verfolgen und 2015 einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung dieses Aktionsplans vorlegen. Die Überwachung der Fortschritte wird auf der Grundlage der laufenden Erörterungen innerhalb der EU-Organe, mit den Mitgliedstaaten und mit Vertretern aus dem Einzelhandelssektor und anderen relevanten Interessenträgern im Rahmen der Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit im Einzelhandel erfolgen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 528/13
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
... auf die Ausbeutung durch Betteltätigkeiten, die Ausnutzung strafbarer Handlungen und die Organentnahme (Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 232a Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern
§ 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU
2. Verbesserung der Effektivität und Stimmigkeit der Menschenhandelstatbestände
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... Die Kommission hat eine Reihe konkreter und praktikabler Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen eine sofortige Wirkung erzielt werden kann - zuletzt im Dezember 2012 mit dem Jugendbeschäftigungspaket und im März 2013 mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, für die ein Finanzierungsvolumen von 6 Mrd. EUR vorgesehen ist. Über einige dieser Vorschläge wurde bereits auf EU-Ebene Einigung erzielt, so dass sie nunmehr umgehend in Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen umgemünzt werden müssen. Andere Vorschläge, insbesondere diejenigen, die den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 betreffen, müssen erst noch von den EU-Legislativorganen verabschiedet werden.
Drucksache 174/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber
... Übernommen wird auch weitgehend die in dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD vorgesehene Regelung zur gebotenen Einschränkung des Vorteilsbegriffs, wobei der Ausklammerung gesetzlich zulässiger - und unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich auch gewollter - Parteispenden nur eine klarstellende Funktion zukommt. Der Erweiterung bedarf der Tatbestandsausschluss bzgl. sozialadäquater, weil "parlamentarischen" Gepflogenheiten entsprechender Zuwendungen, weil Kommunalvertretungen keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinn sind. Zur Vermeidung von Auslegungsproblemen stellt der vorliegende Gesetzentwurf daher nicht auf "parlamentarische", sondern die Gepflogenheiten in den Volksvertretungen, den ausländischen Gesetzgebungsorganen, dem Europäischen Parlament und der jeweiligen parlamentarischen Versammlung ab.
Drucksache 663/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
... c) Zusammenarbeit der Gläubigerorgane
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 3a Gruppen-Gerichtsstand
§ 3b Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands
§ 3c Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren
§ 3d Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand
§ 3e Unternehmensgruppe
§ 13a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands
§ 56b Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe
Siebter Teil
Erster Abschnitt
§ 269a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
§ 269b Zusammenarbeit der Gerichte
§ 269c Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse
Zweiter Abschnitt
§ 269d Koordinationsgericht
§ 269e Koordinationsverwalter
§ 269f Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters
§ 269g Vergütung des Koordinationsverwalters
§ 269h Koordinationsplan
§ 269i Abweichungen vom Koordinationsplan
§ 270d Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 5 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 6 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches
Artikel 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen
2. Bestellung eines Insolvenzverwalters
3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen
a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
b Zusammenarbeit der Gerichte
c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane
4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument
5. Anwendungsbereich
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3a
Zu § 3b
Zu § 3c
Zu § 3d
Zu § 3e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 269a
Zu § 269b
Zu § 269c
Zu § 269d
Zu § 269e
Zu § 269f
Zu § 269g
Zu § 269h
Zu § 269i
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Bewertung durch den NKR
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... (2) Erhöhung der Vielfalt in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaften durch mehr Transparenz, um eine wirksame Kontrolle der Geschäftsleitung und eine robuste Unternehmensführung sicherzustellen.
Drucksache 89/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - COM(2013) 45 final
... 17. Der Bundesrat hat Bedenken gegen die in Artikel 55 Absatz 3 vorgeschlagene Regelung, bei Verstößen gegen Verpflichtungen, die juristische Personen betreffen, Sanktionen gegen die Mitglieder der Leitungsorgane zu verhängen. Aus rechtsstaatlichen Gründen sollte diese Regelung dahingehend präzisiert werden, dass eine Sanktionierung stets ein eigenes, vorwerfbares Fehlverhalten des Sanktionierten - sei es durch aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen - voraussetzt.
Drucksache 430/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel
... (3) Die Konferenz der Vertragsstaaten beschließt eine Finanzordnung für sich selbst sowie eine Finanzordnung zur Finanzierung aller gegebenenfalls von ihr einzurichtenden Nebenorgane und Finanzvorschriften für die Arbeit des Sekretariats. Auf jeder ordentlichen Tagung verabschiedet sie einen Haushalt für die Finanzperiode bis zur nächsten ordentlichen Tagung.
Drucksache 68/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV )
... /EU durch die ElektroStoffV ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung, die auf Grundlage von - vorliegenden Studien und Informationen sowohl nationaler als auch europäischer Organe und Behörden,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
§ 4 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 5 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 6 Ermächtigung eines Bevollmächtigten
§ 7 Verpflichtungen des Importeurs
§ 8 Verpflichtungen des Vertreibers
§ 9 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten
§ 10 Benennung der Wirtschaftsakteure
§ 11 EU-Konformitätserklärung
§ 12 CE-Kennzeichnung
§ 13 Konformitätsvermutung
§ 14 Bußgeldvorschriften
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage
2. Alternativen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Kategorie 8:
Kategorie 9:
Kategorie 9b:
Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Nachhaltig Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalte
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand
2.4 Bewertung
Drucksache 74/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG )
... "Die Sätze 2 bis 4 gelten nicht für die Gewährung von Krankengeld bei einer Spende von Organen oder Geweben nach § 44a des Fünften Buches."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 25a Organisierte Früherkennungsprogramme
§ 65c Klinische Krebsregister
§ 136a Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 2a Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 2b Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 631/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - COM(2013) 534 final; Ratsdok. 12558/13
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12. Januar 2001, Seite 1) nicht für eine geeignete Rechtsgrundlage. Die genannte Verordnung verweist in den Artikeln 8 und 9 auf die Richtlinie
Drucksache 174/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber
... Übernommen wird auch weitgehend die in dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD vorgesehene Regelung zur gebotenen Einschränkung des Vorteilsbegriffs, wobei der Ausklammerung gesetzlich zulässiger - und unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich auch gewollter - Parteispenden nur eine klarstellende Funktion zukommt. Der Erweiterung bedarf der Tatbestandsausschluss bzgl. sozialadäquater, weil "parlamentarischen" Gepflogenheiten entsprechender Zuwendungen, weil Kommunalvertretungen keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinn sind. Zur Vermeidung von Auslegungsproblemen stellt der vorliegende Entwurf daher nicht auf "parlamentarische", sondern die Gepflogenheiten in den Volksvertretungen, den ausländischen Gesetzgebungsorganen, dem Europäischen Parlament und der jeweiligen parlamentarischen Versammlung ab.
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... (4) Artikel 21 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verpflichtet die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts das Verbot jeglicher Diskriminierung - insbesondere wegen der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft und der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit - zu achten und dessen Anwendung entsprechend ihren Zuständigkeiten zu fördern.
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 648/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der OLAF-Governance und Stärkung der Verfahrensgarantien bei OLAF-Untersuchungen - Ein schrittweiser Ansatz zur Begleitung der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft - COM(2013) 533 final
... Die Interinstitutionelle Vereinbarung sieht vor, dass das OLAF in den drei Organen und in den anderen Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der EU unter den gleichen Bedingungen interne Untersuchungen durchführen kann.
1. Hintergrund:
2. Geänderte OLAF-Verordnung
3. Vorgesehene Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Rechtsrahmens
4. Fazit
Finanzbogen
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Es herrscht Einstimmigkeit zwischen den EU-Organen hinsichtlich der Notwendigkeit, die Sozialpartner stärker in die europäische Governance und vor allem in das Verfahren des Europäischen Semesters einzubinden. Zwar sind die Autonomie der Sozialpartner und die Unterschiedlichkeit der nationalen Verfahren (gemäß Artikel 152 und Artikel 153 Absatz 5 AEUV) zu achten. Die Einbindung der Sozialpartner in die Formulierung und Umsetzung der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Strategien muss jedoch den Entwicklungen der Monitoring- und Koordinierungsmechanismen angemessen sein, wenn die verstärkte Steuerung der WWU wirksam und inklusiv sein soll. Konsultationen der Sozialpartner auf nationaler Ebene spielen eine wichtige Rolle, vor allem mit Blick auf die Annahme der nationalen Reformprogramme und die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Diese Konsultation ist nicht nur entscheidend, wenn es um Fragen des Arbeitsmarktes geht, sondern auch bei allgemeinen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Themen und den entsprechenden Strategien.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU
2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020
2.2 Die soziale Dimension der WWU
3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung
3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer
3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen
3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester
4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität
4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente
4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung
5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs
5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren
5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters
6. Fazit
Anhang Indikative Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)
Drucksache 50/13 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) - Begründung
... Die Abteilungsleitung für Bildung, Qualifizierung und Zertifizierung im neu geschaffenen Bildungszentrum der Bundeswehr vertritt die Bundeswehr nach außen als Repräsentant auf diesem Gebiet. Neben der erstmals einheitlich ausgebrachten Verantwortung für den gesamten Bildungs- und Qualifizierungsprozess innerhalb der Bundeswehr wird durch den Abteilungsleiter die Zusammenarbeit mit allen Stellen, die für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung zuständig sind, aufgebaut und gepflegt. Hierbei handelt es sich neben anderen Bundesoberbehörden insbesondere um die Spitzenverbände der Wirtschaft sowie Institutionen, die für die Ordnung der Berufsausbildung (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bundesinstitut für Berufsbildung) zuständig sind. Darüber hinaus erfolgt hier die Steuerung der Allgemeinbildung in der Bundeswehr einschließlich der Verantwortung für das Auslandsschulwesen der Bundeswehr mit einer notwendigen Zusammenarbeit mit den Kultusorganen der Länder und der Kultusministerkonferenz.
Drucksache 156/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... "(2) Für die Mitglieder der Börsenorgane sowie die beim Träger der Börse Beschäftigten oder unmittelbar oder mittelbar in seinem Auftrag handelnden Personen gilt § 10 Absatz 1 Satz 2 des
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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