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0565/05
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0623/05
0683/05
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0097/05
0575/05
0136/05
0220/05
0137/05
0731/05
0874/05
0898/05
0695/05
0146/05
0830/05
0319/1/05
0714/05
0622/05
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0005/05
0290/1/05
0087/05
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0694/05
0617/05
0423/05
0436/05
0132/05
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0270/05
0942/05B
0154/05
0652/05
0550/05
0588/05B
0883/05
0246/05B
0616/2/05
0934/05
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0513/05
0538/05
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0285/05B
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0648/2/05
0846/05
0433/05
0865/05B
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0122/05
0581/05
0596/05B
0508/05
0607/05
0764/05
0192/05B
1010/04
0569/04
0194/1/04
0571/04B
0525/04
0729/04B
0712/04B
0712/04
0012/04B
0565/04B
0366/1/04
0267/04
0408/04B
0727/1/04
0928/04
0807/04
0413/04B
0883/04
0606/3/04
0917/04
0176/04
0377/04
0361/04
0166/04
0978/04
0596/04
0767/04
0565/04
0977/04
0617/04B
0336/04
0983/04
0737/04
0849/1/04
0806/04
0408/1/04
0972/04
0850/1/04
0466/04
0622/04
0974/04
0850/04B
0637/04B
0879/04
0852/04
0912/04
0805/04
0576/04
0737/1/04
0438/04
0676/2/04
0782/04
0891/04
0676/04B
0012/04
0280/04
0586/04
0366/04B
0565/1/04
0408/04
0849/2/04
0665/04
0727/04B
0970/04
0232/04
0874/04
0466/04B
0683/4/04
0979/04
0945/04
1012/04
0194/04B
0907/04
0105/04B
0729/1/04
0578/04
0973/04
0450/04
0805/04B
0989/1/04
0878/04
0918/04
0894/04
0982/04
0438/04B
0571/04
0458/04B
0380/04
0128/04B
0939/04
0301/04
0664/04
0361/04B
0928/1/04
0721/04
0566/04
0947/04
0105/04
0971/04
0450/1/04
0928/04B
0507/04B
0438/1/04
1011/04
0365/04
0975/04
0821/04
0804/04
0945/04B
0666/04
0283/04
0849/04B
1003/04
0613/04
0441/04
0012/1/04
0667/04
0591/04
0915/04
0976/04
0888/04
0269/1/04
0269/04B
0805/1/04
0774/03
0049/03
0774/03B
0546/03
0325/03B
0831/03
0715/03
0061/5/03
0856/03
Drucksache 48/1/18

... [4.] [9. Der Bundesrat sieht Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung zu ergreifen, damit Personaluntergrenzen umgesetzt und eingehalten werden können.]"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/1/18




1. Zu Nummer 4 Satz 1

2. Zu Nummer 6 Satz 2 - neu -

3. Zu Nummer 8 - neu - und Nummer 9 - neu -


 
 
 


Drucksache 612/18

... (3) Im Eheregister ist zusätzlich der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft zu beurkunden und sind Hinweise darüber aufzunehmen." ‘



Drucksache 375/1/18

... Mit dem aufgestockten Strukturfonds soll den Vertragspartnern (Krankenkassen bzw. Landesverbände der Krankenkassen) und den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam oder auch einzeln auf freiwilliger Basis ein größerer Handlungsspielraum gegeben werden, die Versorgung regionaler und flexibler nachhaltig zu sichern.



Drucksache 377/18

... Mit dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wurden die Beziehungen zum Zentralrat der Juden in Deutschland, soweit sie in der Zuständigkeit des Bundes liegen, auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Der Vertrag hat sich seither als tragfähige Grundlage für eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Vertragsparteien bewährt. Der Vertrag gewährt dem Zentralrat der Juden in Deutschland finanzielle Unterstützung in Form einer jährlichen Staatsleistung. Mit Änderung des Vertrages vom 30. November 2011 wurde die jährliche Staatsleistung von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro erhöht. Vor dem Hintergrund wachsender Aufgaben und neuer Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland haben sich die Vertragsparteien nach Artikel 2 Absatz 2 des Vertrages auf eine Anpassung der Staatsleistung verständigt.



Drucksache 234/18 (Beschluss)

... 15. Zudem regt er an, dass in Artikel 2 Absatz 14 des Verordnungsvorschlags nach dem Wort "Projekte" die Wörter "im Rahmen des Programms" eingefügt werden, um zu gewährleisten, dass nicht jede Form der Zusammenarbeit als "Partnerschaft" im Sinne der Verordnung deklariert wird.



Drucksache 20/18

... Im Aktionsplan werden europäische Initiativen dargelegt, die die Kommission in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, mit Interessenträgern und mit der Gesellschaft bis Ende 2020 umsetzen wird. Der Aktionsplan ist Teil des größeren Vorhabens der Kommission, einen europäischen Bildungsraum zu schaffen, und versteht sich als Ergänzung zu den Empfehlungen zu gemeinsamen Werten und Schlüsselkompetenzen. Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020). Der Aktionsplan soll das Europäische Semester unterstützen, das ein wichtigen Motor für Reformen ist, weil damit länderspezifische Empfehlungen zum Bildungsbereich verbunden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich

3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten

4. Vorrangige Maßnahmen

4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken

4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel

4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen

5. Zusammenfassung und Ausblick


 
 
 


Drucksache 146/18

... 12. "Familienangehörige" Ehepartner, minderjährige und volljährige unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die von ihren Eltern wirtschaftlich abhängig sind und in der Bundesrepublik Deutschland in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben, eingetragene Lebenspartner, verschiedengeschlechtliche Lebensgefährten und ihre gemeinsamen Kinder bei Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner bei Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft.



Drucksache 300/18

... Die Regelungen für den qualifizierten Mietspiegel werden den praktischen Erfordernissen angepasst, um mehr Rechtssicherheit für die Mietvertragspartner zu gewährleisten. Zur Verbesserung der Datenbasis von Mietspiegeln und um in sich dynamisch entwickelnden Märkten einen zuverlässigeren Abbildeffekt zu erzielen, wird der Bezugszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete in § 558 Absatz 2 BGB von vier auf zehn Jahre erweitert. Nur Mieten, die innerhalb dieses Zeitraums nicht verändert worden sind, werden weiterhin nicht berücksichtigt.



Drucksache 229/1/18

... 17. Der Bundesrat würdigt grundsätzlich den Ansatz der Kommission, mit der Schaffung eines interregionalen Investitionsinstruments die Pilotierung und Kommerzialisierung von interregionalen Innovations- und Investitionsprojekten zu befördern. Die breite Anwendung dieses Instruments setzt jedoch voraus, dass bestehende Partnerschaften auch für neue Beteiligte offen sind und nicht nur bereits bestehende Partnerschaften gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/18




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

2 Förderfähigkeit

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 67/18

... Parallel dazu werden durch die Umsetzung der EU-Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) nachhaltige Investitionen in Partnerländern, beginnend mit Afrika und den EU-Nachbarländern, gefördert. Es wird erwartet, dass im Rahmen der EIP bis 2020 Investitionen in Höhe von mehr als 44 Mrd. EUR bereitgestellt werden, indem öffentliche und private Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) mobilisiert werden, mit denen technische Hilfe bei Investitionsprojekten geleistet sowie ein günstiges Investitionsklima und Geschäftsumfeld gefördert werden sollen. Die nachhaltige Entwicklung wurde in die Gestaltung des Instruments mit einbezogen, und alle Projekte werden eine klare Nachhaltigkeitsdimension haben, indem beispielsweise nachhaltige Landwirtschaft, Konnektivität und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze unterstützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 202/18

... 2. einem Ansprechpartner bei dem Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der oder die vom Betreiber mit der Abschlussprüfung beauftragt ist.



Drucksache 582/18

... management und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen. Im Hinblick auf regulatorische Entwicklungen in der EU, die sich möglicherweise auf den Handel auswirken, arbeiten Kommission und Mitgliedstaaten unter Federführung der Welthandelsorganisation mit internationalen Partnern zusammen und tauschen Informationen mit ihnen aus.53 Auf bilateraler Ebene findet ferner ein Informationsaustausch mit internationalen Partnern statt, insbesondere mit den USA, Kanada, Japan und kürzlich auch China. Zwar werden jeweils andere Herangehensweisen verfolgt, aber alle Partner sind sich darüber einig, dass in Bezug auf endokrine Disruptoren dringender Handlungsbedarf besteht.54 Im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen wurde mit den Handelspartnern auch das Thema endokrine Disruptoren erörtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/18




2 Einleitung

Was ist das endokrine System?

1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN

Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden

2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN

Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU

EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren

Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele

Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren

3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN

Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren

Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen

Ein integratives Konzept

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 156/18

... Informationen des öffentlichen Sektors können als Grundlage für vielfältige Produkte und Dienstleistungen verwendet werden. So verwertet beispielsweise die Anwendung iMar Informationen, die von staatlichen Häfen in Spanien veröffentlicht werden, und kombiniert diese mit Windprognosen des spanischen nationalen Wetterdienstes. Dadurch erhalten die Nutzer der Anwendung sowohl Echtzeitinformationen als auch Vorhersagen für die Schifffahrt, mit denen sie ihre Seereiseroute sicher planen können. Ebenso wurden bathymetrische Daten, die ursprünglich von nationalen hydrografischen Diensten für eine sichere Seenavigation erhoben worden waren, von der EMODnet-Partnerschaft zur Erstellung topografischer Karten weiterverwendet, um Sturmvorhersagen in der Nordsee deutlich zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/18




Mitteilung

1 Einführung

2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation

3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation

a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung

4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa

a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B

b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G

5 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 252/18

... b) die Behörde ist in dem Verfahren, das zu der umfassenden Entscheidung über ein bestimmtes Vorhaben von gemeinsamem Interesse führt, der einzige Ansprechpartner für den Vorhabenträger und



Drucksache 181/18

... Vor diesem Hintergrund ruft die Kommission dazu auf, die Rechtsetzungsvorschläge und Maßnahmen für den digitalen Binnenmarkt, die Energieunion, die Kreislaufwirtschaft, die Kapitalmarktunion, die Binnenmarktstrategie, die neue Agenda für Kompetenzen und die Handelspolitik der Europäischen Union zügig zu verabschieden. Diese Initiativen zielen auf eine Beschleunigung der Innovation, des digitalen Wandels und der Emissionssenkung, auf eine stärkere Diversifizierung der Investitionen, die Behebung des Fachkräftemangels und die Vertiefung des Binnenmarkts ab, um den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten mit bestehenden und neuen Handelspartnern zu entwickeln oder zu vertiefen.



Drucksache 261/18 (Beschluss)

... 26. Für die Akzeptanz und Legitimität der europäischen Forschungsförderung ist eine stärkere Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den EU-13-Mitgliedstaaten am zukünftigen Rahmenprogramm weiterhin von zentraler Bedeutung. Die gezielte Förderung von Projekten mit Partnern aus diesen Mitgliedstaaten sollte - unter Einhaltung des Exzellenzkriteriums - signifikant ausgedehnt werden. Dazu ist es notwendig, bestehende Beteiligungsmethoden zu modifizieren, neue Beteiligungsformate und Anreizsysteme zu entwickeln und sachgerecht finanziell auszustatten. Allerdings ist zu beachten, dass "Horizont Europa" allein nicht den Rückstand einzelner Mitgliedstaaten aufholen kann; dies können nur diese Staaten selbst, in dem sie mehr in Forschung und Innovation investieren.



Drucksache 157/18

... Überdies sind Kooperationsstrukturen aufgebaut worden, beispielsweise die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter18‚ das gemeinsame FuE-Programm "Aktives und unterstütztes Leben"19 und öffentlich-private Partnerschaften wie "Initiative Innovative Arzneimittel"20 und "Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas"21. Regionale und nationale Strategien für eine intelligente Spezialisierung spielen ebenfalls eine zentrale Rolle beim Aufbau stärkerer regionaler Ökosysteme im Bereich der Gesundheitsversorgung. Seit 2004 haben zwei Aktionspläne für elektronische Gesundheitsdienste22 den politischen Rahmen für das Vorgehen der Mitgliedstaaten und der Kommission gebildet. Die eHealth-Interessengruppe23 hat hierbei ebenfalls eine wichtige Rolle gespielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 630/18

... Der vorliegende Aktionsplan ist die Antwort auf die Forderung des Europäischen Rates nach Maßnahmen "zum Schutz der demokratischen Systeme der Union und zur Bekämpfung von Desinformation, auch im Kontext der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament".6 Er knüpft an bestehende Initiativen der Kommission und die Arbeit der East Strat COM Task Force des Europäischen Auswärtigen Dienstes an und enthält Maßnahmen, die die Kommission und die Hohe Vertreterin mit der Unterstützung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ergreifen sollen. Der Aktionsplan trägt den Beiträgen der Mitgliedstaaten Rechnung, die u.a. im Rahmen von Gesprächen im Rat7‚ in den Ausschüssen der Ständigen Vertreter I und II, im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee, in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates und im Rahmen von Treffen zu strategischer Kommunikation und auf Ebene der politischen Direktoren der Außenministerien eingegangen sind. Auch wird der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern der Union, einschließlich der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und der Gruppe der Sieben (G7), Rechnung getragen.8

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/18




1. Einleitung

2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN

3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION

SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN

Maßnahme 1:

Maßnahme 2:

SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION

Maßnahme 3:

Maßnahme 4:

Maßnahme 5:

SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION

Maßnahme 6:

SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

Maßnahme 7:

Maßnahme 8:

Maßnahme 9:

Maßnahme 10:

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 383/18

... Weiterhin ist im Adoptionsvermittlungsgesetz zu regeln, dass das BfJ als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption künftig für die Koordinierung der Auslandsadoptionen aus jedem Land zuständig ist, um insbesondere eine übergreifende Koordination der Arbeit der übrigen Behörden und Organisationen bei Adoptionen mit Auslandsbezug zu gewährleisten und ausländischen Partnern einen feststehenden Ansprechpartner zu bieten. Die bisher auf das BfJ und Stellen der Jugendhilfe getrennt erfolgende Aufgabenverteilung soll nicht länger aufrechterhalten bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 8
Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1191

§ 1118
Zentralbehörde

§ 1119
Verwaltungszusammenarbeit

§ 1120
Mehrsprachige Formulare

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 4
Weitere Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zum 1. Oktober 2021

Artikel 5
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

Abschnitt 11
Kosten

Abschnitt 12
Übergangsvorschriften

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

§ 3
Bestimmung der Zentralen und der nationalen Behörde.

Abschnitt 10
Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen.

§ 50
Verfahren der nationalen Behörde

Abschnitt 11
Kosten.

Artikel 6
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 8
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Auslandsadoptions-Meldeverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 6/1/18

Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit



Drucksache 404/18

... Es liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, im Einklang mit ihrem jeweiligen institutionellen Rahmen und ihren Verwaltungsstrukturen zu entscheiden, welche Reformen sie vorschlagen und welche konkreten Maßnahmen sie umsetzen wollen. Der Vorschlag richtet sich zwar an die Mitgliedstaaten, da diese für Partnerschaftsvereinbarungen und Programme zuständig sind, jedoch bedeutet dies nicht, dass Zentralregierungen diese Entscheidungen allein treffen können. Wie bei allen Programmen und Partnerschaftsvereinbarungen müssten die einschlägigen Interessenträger einbezogen werden, und die Programmänderung müsste vom zuständigen Begleitausschuss genehmigt werden.



Drucksache 152/18

... - in dem Ausbau der Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der EU;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 360/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat regt an, in die PflAFinV eine Regelung zur Weiterleitung der Ausgleichszuweisung an die weiteren an der Ausbildung beteiligten Kooperationspartner vorzugeben, um so zu vermeiden, dass der Wettbewerb um Kooperationspartner durch sachfremde Erwägungen beeinflusst wird. Eine bundeseinheitliche Regelung könnte als § 15a PflAFinV folgenden Inhalt haben:



Drucksache 116/1/18

... 13. Deshalb wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Lieferanten zu erstrecken, bei denen es sich nicht um KMU handelt. Auch solche Unternehmen können sich einem Verhandlungsungleichgewicht ausgesetzt sehen. Zudem bestünde andernfalls die Gefahr, dass kleine und mittlere Lieferanten zunehmend vom Handel ausgeschlossen werden, wenn bestimmte Restriktionen nur für den Handel mit ihnen, aber nicht für den Handel mit großen Lieferanten gelten. Auf der anderen Seite findet eine Überregulierung statt, wenn KMU gegenüber nur unwesentlich größeren Unternehmen, die aber nicht mehr unter die KMU-Definition fallen, geschützt werden, auch wenn sich die Verhandlungspositionen der Marktpartner nicht wesentlich unterscheiden. Der Bundesrat schlägt daher anstelle der Anknüpfung an das Merkmal KMU eine Anknüpfung an die Marktverhältnisse, insbesondere die Marktmacht, vor.



Drucksache 228/1/18

... 19. Der Bundesrat begrüßt, dass die fünf politischen Ziele des Verordnungsvorschlags als strategische Leitlinien formuliert sind. Sie leisten die nötige Lenkung der Investitionen, lassen den Regionen aber die Chance, regional identifizierte strukturpolitische Handlungsbedarfe mit EFRE-Mitteln zu adressieren. Aus Sicht des Bundesrates sollte bei den Verhandlungen zu den Partnerschaftsvereinbarungen und den Operationellen Programmen aber darauf geachtet werden, dass die Kommission diese Spielräume nicht durch eigene Vorgaben einengt. Insbesondere dürfen die von ihr angekündigten "Investitionsleitlinien" nicht die durch die Verordnung von Parlament und Rat legitimierten Politischen Ziele (PZ) und die darin enthaltenen Möglichkeiten der regionalen Schwerpunktsetzung aushöhlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/1/18




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 6/18

Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit



Drucksache 375/18

... Die Finanzreserven sind auch Ergebnis des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein wesentliches Gestaltungselement dieses Wettbewerbs ist der Risikostrukturausgleich (RSA). Die Koalitionspartner haben vereinbart, den RSA unter Berücksichtigung der Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des RSA mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterzuentwickeln. Die finanziellen Auswirkungen dieser Reform müssen für die Krankenkassen vor dem Einsetzen der Verpflichtung zum Abschmelzen der Finanzreserven abschätzbar sein. Daher wird diese Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet und nur, wenn bis zum 31. Dezember 2019 eine RSA-Reform nach § 268 Absatz 5 erfolgt ist.



Drucksache 507/18

... es zugestimmt werden. Damit wird der internationale Fluglinienverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt und das frühere Abkommen vom 26. Februar 1974 (BGBl. 1982 II S. 50, 51) ersetzt.



Drucksache 153/1/18

... 22. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Kommission, die Transparenz über die Person und Unternehmereigenschaft des Vertragspartners sowie über das Zustandekommen der Reihenfolge der Suchergebnisse bei der Nutzung von Online-Plattformen zu erhöhen.



Drucksache 86/1/18

... III oder über eigene Landesprogramme - berücksichtigt werden. Die Länder verstehen sich in diesem Prozess als Umsetzungspartner. Diese Rolle können sie nur dann adäquat ausfüllen, wenn sie von der Bundesregierung in den Prozess der qualitativen Weiterentwicklung des Instruments einbezogen werden.



Drucksache 432/1/18

... (1) Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide an der Lebenspartnerschaft beteiligten Personen vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. Für die Umwandlung gelten die Vorschriften über die Eheschließung und die Eheaufhebung entsprechend. Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt."



Drucksache 227/1/18

... 52. Der Bundesrat begrüßt, dass die fünf PZ des Verordnungsvorschlags als strategische Leitlinien formuliert sind. Sie leisten die nötige Lenkung der Investitionen, lassen den Regionen aber die Chance, regional identifizierte strukturpolitische Handlungsbedarfe mit EFRE-Mitteln zu adressieren. Aus Sicht des Bundesrates sollte bei den Verhandlungen zu den Partnerschaftsvereinbarungen und den Operationellen Programmen (OP) aber darauf geachtet werden, dass die Kommission diese nötigen Spielräume zur Identifizierung konkreter Bedarfe nicht durch eigene Ausformungen einengt. Insbesondere dürfen die von ihr angekündigten "Investitionsleitlinien" nicht die durch die Verordnung von Parlament und Rat legitimierten politischen Ziele und die darin enthaltenen Möglichkeiten der regionalen Schwerpunktsetzung aushöhlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 53/18 (Beschluss)

... immer noch nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt ist. Ausländische Vertragspartner und Prozessparteien schrecken davor zurück, in einer fremden, für sie nur im Wege der Übersetzung indirekt verständlichen Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln. Das hat Auswirkungen nicht nur auf die Wahl des Gerichtsstandes, sondern auch auf die Frage der Rechtswahl. Das deutsche Recht wird trotz seiner Vorzüge kaum gewählt, wenn als Gerichtsstand ein Gericht in einem anderen Staat vereinbart ist, vor dem in englischer Sprache als "lingua franca" des internationalen Wirtschaftsverkehrs verhandelt werden kann.



Drucksache 289/18 (Beschluss)

... 8. Er begrüßt ferner den partnerschaftlichen Ansatz der Einrichtung einer "Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen". Auch hier sollte ein hinreichender mitgliedstaatlicher Einfluss sichergestellt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass zum einen neben Vertretern europäischer Behörden auch mitgliedstaatliche Vertreter diesem Gremium angehören. Zum anderen sollte Artikel 15 des Verordnungsvorschlags so spezifiziert werden, dass eine ausgewogene Besetzung der Plattform mit Sachverständigen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten sichergestellt ist. Hierbei sollten Experten für realwirtschaftliche Prozesse und von Stellen mit besonderer Expertise im Bereich "Nachhaltiges Finanzwesen" einbezogen werden.



Drucksache 65/18

... Aktuell hat nur etwa jeder zweite Beschäftigte in der Privatwirtschaft in Deutschland Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, bei kleinen und mittleren Betrieben sogar weniger als ein Drittel der Beschäftigten. Die nötige Stärkung der zweiten Säule der Altersversorgung ist mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz angestoßen worden und gibt den Tarifvertragspartnern die Möglichkeit einer verbesserten betrieblichen Altersversorgung an die Hand. Für Beschäftigte von nicht tarifgebundenen Unternehmen, vor allem also von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird dies jedoch voraussichtlich kein ausreichender Weg zu einer verbesserten Altersversorgung sein. Bei KMU sind rund 19 Millionen Menschen beschäftigt, die keinen Anspruch aus betrieblicher Altersversorgung haben. Besonders für diese Beschäftigten bedarf es daher dringend eines weiteren Instruments der Altersvorsorge.



Drucksache 94/18

... Die Kommission erkennt an, dass es angesichts der globalen Dimension dieses Problems ideal wäre, wenn multilaterale, internationale Lösungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft gefunden werden könnten. Die Kommission arbeitet eng mit der OECD zusammen, um die Entwicklung einer Lösung auf internationaler Ebene zu unterstützen. Aufgrund der Komplexität des Problems und der Vielzahl der zu lösenden Probleme stellt die Erzielung von Fortschritten auf internationaler Ebene eine echte Herausforderung dar, und es könnte einige Zeit in Anspruch nehmen, einen internationalen Konsens zu zielen. Deshalb hat die Kommission beschlossen tätig zu werden. Der Vorschlag soll einen Beitrag zu den auf OECD-Ebene laufenden Arbeiten leisten, die für die Erzielung einer Einigung auf internationaler Ebene weiterhin große Bedeutung haben. Die Vorstellungen der EU in Bezug darauf, wie die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft in umfassender Weise angegangen werden können, werden in der vorgeschlagenen Richtlinie erläutert und können als Beispiel in die internationalen Diskussionen über eine globale Lösung einfließen. Die EU sollte ihre globalen Partner ermuntern und Schritte in diese Richtung unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 231/18 (Beschluss)

... 4. Er verweist diesbezüglich auf die Möglichkeiten der Länder, auf regionaler und lokaler Ebene den Dialog über die Europäischen Werte und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, in denen die Rechtsstaatlichkeit unter Druck geraten ist, zu verstärken und die guten Beziehungen zu den Partnern und Nachbarn hierfür einzusetzen und weiterzuentwickeln.



Drucksache 231/1/18

... 4. Er verweist diesbezüglich auf die Möglichkeiten der Länder, auf regionaler und lokaler Ebene den Dialog über die Europäischen Werte und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, in denen die Rechtsstaatlichkeit unter Druck geraten ist, zu verstärken und die guten Beziehungen zu den Partnern und Nachbarn hierfür einzusetzen und weiterzuentwickeln.



Drucksache 224/18

... (3) Abfälle im Meer sind naturgemäß grenzüberschreitend und werden als globales Problem anerkannt. Die Verminderung des Aufkommens an Meeresabfällen ist wichtig für die Realisierung des UN-Nachhaltigkeitsziels Nr. 14, das darin besteht, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten und nachhaltig nutzen36. Die Union muss zur Bewältigung des Problems der Meeresabfälle ihren Beitrag leisten und sich bemühen, einen globalen Standard zu setzen. In diesem Kontext arbeitet die Union in zahlreichen internationalen Foren wie der G20, der G7 und den Vereinten Nationen mit ihren Partnern zusammen, um konzertiertes Vorgehen zu fördern. Diese Initiative ist Teil der Arbeiten der Union in diesem Bereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 206/18

... 16. Datum der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten Lebenspartnerschaft,



Drucksache 258/18

... Im Jahr 2013 wurde auf einer internationalen Konferenz der WIPO in der marokkanischen Stadt Marrakesch ein völkerrechtlicher Vertrag über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Menschen (Vertrag von Marrakesch) abgeschlossen. Der Vertrag trat am 30. Juli 2016 in Kraft und regelt zum einen den gesetzlich erlaubten Zugang von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zu urheberrechtlich geschützten Sprachwerken (und zugehörigen Illustrationen). Er erlaubt zum anderen sogenannten "befugten Stellen" (insbesondere Blin-denbibliotheken) die Herstellung von Kopien in barrierefreien Formaten (z.B. Umwandlung in Audiobooks), den weltweiten Austausch dieser Kopien mit befugten Stellen in allen Vertragsstaaten und das "Verleihen" dieser Kopien, sowohl in physischer Form (z.B. Braille-Exemplare) als auch in elektronischer Form über das Internet. Als völkerrechtlicher Vertrag bedurfte der Vertrag von Marrakesch jedoch noch der Umsetzung in das Recht der Europäischen Union (die Europäische Union ist Vertragspartner) bzw. der Umsetzung in das deutsche Recht.



Drucksache 429/18

... "(4) Für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die betroffene Person führt. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Standesamt I in Berlin führt ein Verzeichnis der nach den Sätzen 3 und 4 entgegengenommenen Erklärungen."



Drucksache 237/1/18

... 14. Der Bundesrat bedauert, dass die Mitgliedstaaten in jedem Programm einen angemessenen Betrag der ESF+-Mittel unter geteilter Mittelverwaltung für den Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft bereitstellen sollen. Die Pflicht, ein angemessenes Budget zum Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft bereitzustellen, führt jedoch zu einer Erhöhung der Verwaltungsquote. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, diese obligatorische Forderung in eine Option umzuwandeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/18




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 518/18

... Im Hinblick auf § 176 Absatz 4 Nummern 3 und 4 StGB sieht der Entwurf eine Strafbarkeit des Versuchs vor, indem der in § 176 Absatz 6, 2. Halbsatz StGB für § 176 Absatz 4 Nummern 3 und 4 StGB normierte Ausschluss der Versuchsstrafbarkeit entfällt. Das führt dazu, dass eine Strafbarkeit z.B. auch dann gegeben ist, wenn der Täter irrig davon ausgeht, auf ein Kind einzuwirken. Insoweit kommt eine Strafbarkeit des Täters nicht nur dann in Betracht, wenn er tatsächlich auf eine erwachsene Person, die er irrig für ein Kind hält, einwirkt, sondern es werden gleichsam auch insbesondere jene Fälle erfasst, in denen der Täter einem Irrtum über die Kindlichkeit seines Chatpartners unterliegend mit einer computergeschaffenen Phantomfigur wie "sweetie" kommuniziert.



Drucksache 234/1/18

... 15. Zudem regt der Bundesrat an, dass in Artikel 2 Absatz 14 des Verordnungsvorschlags nach dem Wort "Projekte" die Wörter "im Rahmen des Programms" eingefügt werden, um zu gewährleisten, dass nicht jede Form der Zusammenarbeit als "Partnerschaft" im Sinne der Verordnung deklariert wird.



Drucksache 443/18

... Weltweit gibt es in rund 60 Ländern - einschließlich Nordamerika und Ozeanien - Sommerzeitregelungen. Eine wachsende Zahl von EU-Nachbarn oder Handelspartnern hat jedoch beschlossen, die Sommerzeit nicht anzuwenden oder abzuschaffen. Hierzu gehören Island, China (1991), Russland (2011), Belarus (2011) und die Türkei (2016).



Drucksache 314/18

... 2. Der Bundesrat bekennt sich zu einem freien, regelbasierten und fairen Außenhandel in einer globalisierten Welt. Er bittet die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass Strategien erarbeitet werden, wie dem weltweit zunehmenden Protektionismus beim Außenhandel begegnet und mit den von der Welthandelsorganisation WTO zur Verfügung gestellten Instrumenten Verzerrungen im internationalen Wettbewerb und Belastungen der guten Handelsbeziehungen zwischen langjährigen transatlantischen Partnern wirksam entgegengewirkt werden kann. Eine Eskalation von Handelskonflikten muss vermieden und der Weg für kooperative Verhandlungslösungen der Probleme im Stahl- und Aluminiumbereich offengehalten werden. So können auch Freihandelsabkommen als wichtiges und effektives Instrument zur Sicherung des freien und fairen Außenhandels zur Beilegung von Handelskonflikten beitragen.



Drucksache 173/18

... Die Sozialpartner spielen eine grundlegende und vielschichtige Rolle bei der Durchsetzung der Vorschriften über den Hinweisgeberschutz. Unabhängige Arbeitnehmervertreter werden eine wichtige Rolle bei der Förderung der Meldung von Missständen als Mechanismus einer verantwortungsvollen Staatsführung spielen. Im Rahmen des sozialen Dialogs kann sichergestellt werden, dass wirksame Melde- und Schutzvorkehrungen unter Berücksichtigung der konkreten Situation an den europäischen Arbeitsplätzen und der Bedürfnisse der Arbeitnehmer und Unternehmen eingerichtet werden. Die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften sollten zu geplanten internen Verfahren zur Erleichterung der Meldung von Missständen umfassend zurate gezogen werden. Diese Verfahren können auch im Rahmen von Tarifverträgen verhandelt werden. Darüber hinaus können die Gewerkschaften die von Hinweisgebern übermittelten oder offengelegten Informationen entgegennehmen und eine wesentliche Rolle bei der Beratung und Unterstützung von (potenziellen) Hinweisgebern spielen.



Drucksache 380/18

... Georgien hat sich seit 2004 politisch und gesellschaftlich für eine eindeutige euroatlantische Ausrichtung entschieden. Strategisches Ziel sind EU- und NATO-Mitgliedschaft. Auch die 2012 neu gewählte und 2016 im Amt bestätigte Regierung des "Georgischen Traums" hält daran uneingeschränkt fest. Seit dem Regierungswechsel 2012 wurden demokratische Strukturen und Verfahren, insbesondere Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz, Einhaltung von Menschenrechten und zivilgesellschaftliche Kontrolle - inkl. freier Presse - wiederhergestellt bzw. weiter gestärkt. Dank des bereits erreichten Fortschritts in dem Reformprozess gilt Georgien unter den sechs Partnerländern der Östlichen Partnerschaft als Spitzenreiter. Das Assoziierungsabkommen mit der EU von 2014 und vor allem die Ende März 2017 in Kraft getretene Visaliberalisie-rung belegen den erreichten Stand der Reformbemühungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,


 
 
 


Drucksache 225/18

... Den Anstoß für derartige Novellierungen gab immer wieder der stetig fortschreitende gesellschaftliche Wandel hinsichtlich der wachsenden Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sowie des damit verbundenen Verständnisses von Ehe und Familie. So zeigen bereits Befragungen aus den Jahren 2013 und 2015, dass eine ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Menschen wahrnimmt und eine vollkommene Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der traditionellen Ehe bereits vor der Öffnung der Ehe im Jahr 2017 befürwortete.1 Zudem vertritt die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ein breites Familienverständnis, welches die Vielfalt von Familien akzeptiert und wonach auch ein homosexuelles Paar mit Kind dem Begriff der Familie unterfällt.2



Drucksache 5/18 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat betont die Bedeutung der europäischen Verbundforschung und hierbei insbesondere die Forschung in kleinen Verbünden mit 5 bis 15 Partnern. Er hält es für erforderlich, die Verbundforschung innerhalb der gesamten Innovationskette zu verankern und darin auch den Bereich der Grundlagenforschung zu stärken. Er fordert die Kommission daher auf, für die Verbundforschung ein signifikantes Budget innerhalb des 9. Rahmenprogramms vorzusehen.



Drucksache 314/1/18

... "3a. Der Bundesrat begrüßt die am 25.07.2018 erfolgte Verständigung des US-Präsidenten und des EU-Kommissionspräsidenten, den transatlantischen Außenhandel zu stärken und bestehende Handelshemmnisse abzubauen. Dies zeigt, dass der Weg für kooperative Verhandlungslösungen zwischen befreundeten Handelspartnern weiterhin offen ist. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, den Problemkreis der Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte und der anschließenden Gegenmaßnahmen einer Lösung zuzuführen. Er bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass diese Lösung zügig gefunden wird und die Verhandlungen zum Abbau weiterer Handelshemmnisse zeitnah begonnen werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/18




Zu Ziffer 2 Satz 4, Ziffer 3 Satz 4 und 6, Ziffer 3a - neu -, Ziffer 6 - neu - und Ziffer 7 - neu - des Entschließungstextes sowie Absatz 3 Satz 2 der Begründung


 
 
 


Drucksache 425/18 (Beschluss)

... Bezieht der hinterbliebene Ehepartner neben einer Witwen- bzw. Witwerrente eine Rente aus eigener Versicherung oder anderes Einkommen, wird dies oberhalb des dynamisierten Freibetrags in Höhe des 26,4 fachen des aktuellen Rentenwertes zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.



Drucksache 16/18

... Bei der Erarbeitung des Aktionsplans wird die Kommission auch wichtige externe und globale Dimensionen des europäischen Umweltrechts berücksichtigen, wie sie sich aus der Beteiligung der EU an regionalen und internationalen Übereinkommen ergeben. So sind beispielsweise der Welthandel und die weltweiten Lieferketten für die Abfallbewirtschaftung und den Schutz der Biodiversität relevant. Die Sicherung des Vollzugs des Umweltrechts ist in der Tat von großer globaler Bedeutung, wenn die Ziele für die nachhaltige Entwicklung erreicht werden sollen. Die Verbesserung der Vollzugssituation in Europa wird dazu beitragen, dass die Union mit gutem Beispiel vorangehen und auf internationaler Ebene ein erfolgreicher Partner sein kann.

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Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 34. Der Bundesrat begrüßt, dass die fünf PZ des Verordnungsvorschlags als strategische Leitlinien formuliert sind. Sie leisten die nötige Lenkung der Investitionen, lassen den Regionen aber die Chance, regional identifizierte strukturpolitische Handlungsbedarfe mit EFRE-Mitteln zu adressieren. Aus Sicht des Bundesrates sollte bei den Verhandlungen zu den Partnerschaftsvereinbarungen und den Operationellen Programmen (OP) aber darauf geachtet werden, dass die Kommission diese nötigen Spielräume zur Identifizierung konkreter Bedarfe nicht durch eigene Ausformungen einengt. Insbesondere dürfen die von ihr angekündigten "Investitionsleitlinien" nicht die durch die Verordnung von Parlament und Rat legitimierten politischen Ziele und die darin enthaltenen Möglichkeiten der regionalen Schwerpunktsetzung aushöhlen.

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Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 249/18

... Mit dem Entwurf wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts für die Aufhebung polygamer Verbindungen angeordnet. Haben die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist deren Ehe wie eine nach deutschem Recht geschlossene grundsätzlich aufzuheben. Die Aufhebung kann dabei auch von der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden.



Drucksache 6/18 (Beschluss)

Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit



Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat begrüßt, dass die fünf politischen Ziele (PZ) des Verordnungsvorschlags als strategische Leitlinien formuliert sind. Sie leisten die nötige Lenkung der Investitionen, lassen den Regionen aber die Chance, regional identifizierte strukturpolitische Handlungsbedarfe mit EFRE-Mitteln zu adressieren. Aus Sicht des Bundesrates sollte bei den Verhandlungen zu den Partnerschaftsvereinbarungen und den OP aber darauf geachtet werden, dass die Kommission diese Spielräume nicht durch eigene Vorgaben einengt. Insbesondere dürfen die von ihr angekündigten "Investitionsleitlinien" nicht die durch die Verordnung von Parlament und Rat legitimierten PZ und die darin enthaltenen Möglichkeiten der regionalen Schwerpunktsetzung aushöhlen.

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Drucksache 228/18 (Beschluss)




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 217/18

... Unter diesen Umständen ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der für das OLAF geltende Rechtsrahmen dem OLAF ermöglicht, seinen Aufgaben im Zusammenspiel mit der EUStA, den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zweckgerecht nachzukommen. Die Kommission hat bei der Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013 festgestellt, dass letztere dem OLAF ermöglicht, weiterhin konkrete Ergebnisse für den Schutz des Unionshaushalts zu erzielen. Die im Jahr 2013 vorgenommenen Änderungen haben klare Verbesserungen bei der Untersuchungsdurchführung, bei der Zusammenarbeit mit den Partnern und bei den Rechten der Betroffenen bewirkt. Gleichzeitig sind bei der Evaluierung verschiedene Mängel deutlich geworden, die die Wirksamkeit und die Effizienz der Untersuchungen beeinträchtigen. Die von der Kommission getroffenen Feststellungen betreffen zahlreiche unterschiedliche Bereiche, darunter die Untersuchungswerkzeuge des OLAF, die Durchsetzung der dem OLAF übertragenen Befugnisse, einheitliche Bedingungen bei der Durchführung interner Untersuchungen, die Durchführung IT-forensischer Maßnahmen, Unterschiede bei den Folgemaßnahmen zu den vom OLAF abgegebenen Empfehlungen, die Kooperationspflichten der Mitgliedstaaten sowie der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und die Kohärenz des rechtlichen Rahmens insgesamt.

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Drucksache 217/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

I. Beziehungen zur EUStA

Allgemeine Grundsätze

Bericht

Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen

Sonstige Bestimmungen

II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF

Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden

4 Bankkontoinformationen

4 Mehrwertsteuer

Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise

Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung

4 Koordinierungstätigkeiten

III. Präzisierungen und Vereinfachungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Externe Untersuchungen

Artikel 12a
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten

Artikel 12b
Koordinierungstätigkeiten

Artikel 12c
Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA

Artikel 12d
Vermeidung von Doppeluntersuchungen

Artikel 12e
Unterstützung der EUStA durch das Amt

Artikel 12f
Ergänzende Untersuchungen

Artikel 12g
Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 53/18

... immer noch nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt ist. Ausländische Vertragspartner und Prozessparteien schrecken davor zurück, in einer fremden, für sie nur im Wege der Übersetzung indirekt verständlichen Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln. Das hat Auswirkungen nicht nur auf die Wahl des Gerichtsstandes, sondern auch auf die Frage der Rechtswahl. Das deutsche Recht wird trotz seiner Vorzüge kaum gewählt, wenn als Gerichtsstand ein Gericht in einem anderen Staat vereinbart ist, vor dem in englischer Sprache als "lingua franca" des internationalen Wirtschaftsverkehrs verhandelt werden kann.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.