3689 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Partner"
Drucksache 48/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern - Antrag des Landes Berlin -
... [4.] [9. Der Bundesrat sieht Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung zu ergreifen, damit Personaluntergrenzen umgesetzt und eingehalten werden können.]"
1. Zu Nummer 4 Satz 1
2. Zu Nummer 6 Satz 2 - neu -
3. Zu Nummer 8 - neu - und Nummer 9 - neu -
Drucksache 612/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... (3) Im Eheregister ist zusätzlich der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft zu beurkunden und sind Hinweise darüber aufzunehmen." ‘
Drucksache 375/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Mit dem aufgestockten Strukturfonds soll den Vertragspartnern (Krankenkassen bzw. Landesverbände der Krankenkassen) und den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam oder auch einzeln auf freiwilliger Basis ein größerer Handlungsspielraum gegeben werden, die Versorgung regionaler und flexibler nachhaltig zu sichern.
Drucksache 377/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. Juli 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zuletzt geändert durch den Vertrag vom 30. November 2011
... Mit dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wurden die Beziehungen zum Zentralrat der Juden in Deutschland, soweit sie in der Zuständigkeit des Bundes liegen, auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Der Vertrag hat sich seither als tragfähige Grundlage für eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Vertragsparteien bewährt. Der Vertrag gewährt dem Zentralrat der Juden in Deutschland finanzielle Unterstützung in Form einer jährlichen Staatsleistung. Mit Änderung des Vertrages vom 30. November 2011 wurde die jährliche Staatsleistung von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro erhöht. Vor dem Hintergrund wachsender Aufgaben und neuer Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland haben sich die Vertragsparteien nach Artikel 2 Absatz 2 des Vertrages auf eine Anpassung der Staatsleistung verständigt.
Drucksache 234/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 15. Zudem regt er an, dass in Artikel 2 Absatz 14 des Verordnungsvorschlags nach dem Wort "Projekte" die Wörter "im Rahmen des Programms" eingefügt werden, um zu gewährleisten, dass nicht jede Form der Zusammenarbeit als "Partnerschaft" im Sinne der Verordnung deklariert wird.
Drucksache 20/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... Im Aktionsplan werden europäische Initiativen dargelegt, die die Kommission in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, mit Interessenträgern und mit der Gesellschaft bis Ende 2020 umsetzen wird. Der Aktionsplan ist Teil des größeren Vorhabens der Kommission, einen europäischen Bildungsraum zu schaffen, und versteht sich als Ergänzung zu den Empfehlungen zu gemeinsamen Werten und Schlüsselkompetenzen. Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020). Der Aktionsplan soll das Europäische Semester unterstützen, das ein wichtigen Motor für Reformen ist, weil damit länderspezifische Empfehlungen zum Bildungsbereich verbunden sind.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich
3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten
4. Vorrangige Maßnahmen
4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken
4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel
4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen
5. Zusammenfassung und Ausblick
Drucksache 146/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Forstinstitut über die Errichtung eines Büros des Europäischen Forstinstituts in der Bundesrepublik Deutschland
... 12. "Familienangehörige" Ehepartner, minderjährige und volljährige unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die von ihren Eltern wirtschaftlich abhängig sind und in der Bundesrepublik Deutschland in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben, eingetragene Lebenspartner, verschiedengeschlechtliche Lebensgefährten und ihre gemeinsamen Kinder bei Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner bei Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft.
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... Die Regelungen für den qualifizierten Mietspiegel werden den praktischen Erfordernissen angepasst, um mehr Rechtssicherheit für die Mietvertragspartner zu gewährleisten. Zur Verbesserung der Datenbasis von Mietspiegeln und um in sich dynamisch entwickelnden Märkten einen zuverlässigeren Abbildeffekt zu erzielen, wird der Bezugszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete in § 558 Absatz 2 BGB von vier auf zehn Jahre erweitert. Nur Mieten, die innerhalb dieses Zeitraums nicht verändert worden sind, werden weiterhin nicht berücksichtigt.
Drucksache 229/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 17. Der Bundesrat würdigt grundsätzlich den Ansatz der Kommission, mit der Schaffung eines interregionalen Investitionsinstruments die Pilotierung und Kommerzialisierung von interregionalen Innovations- und Investitionsprojekten zu befördern. Die breite Anwendung dieses Instruments setzt jedoch voraus, dass bestehende Partnerschaften auch für neue Beteiligte offen sind und nicht nur bereits bestehende Partnerschaften gefördert werden.
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... Parallel dazu werden durch die Umsetzung der EU-Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) nachhaltige Investitionen in Partnerländern, beginnend mit Afrika und den EU-Nachbarländern, gefördert. Es wird erwartet, dass im Rahmen der EIP bis 2020 Investitionen in Höhe von mehr als 44 Mrd. EUR bereitgestellt werden, indem öffentliche und private Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) mobilisiert werden, mit denen technische Hilfe bei Investitionsprojekten geleistet sowie ein günstiges Investitionsklima und Geschäftsumfeld gefördert werden sollen. Die nachhaltige Entwicklung wurde in die Gestaltung des Instruments mit einbezogen, und alle Projekte werden eine klare Nachhaltigkeitsdimension haben, indem beispielsweise nachhaltige Landwirtschaft, Konnektivität und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze unterstützt werden.
2 Hintergrund
1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt
1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten
Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten
2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte
2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung
Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung
2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks
Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks
3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings
Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen
3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften
Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften
4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
4.1 Offenlegung und Rechnungslegung
Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung
4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten
5. Umsetzung des Aktionsplans
6. Nächste Schritte
Anhang I - Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan
Anhang II - Zeitplan für die Umsetzung
Anhang III - Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen
Anhang IV - Visualisierung der Maßnahmen
Drucksache 202/18
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz (Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung)
... 2. einem Ansprechpartner bei dem Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der oder die vom Betreiber mit der Abschlussprüfung beauftragt ist.
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... management und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen. Im Hinblick auf regulatorische Entwicklungen in der EU, die sich möglicherweise auf den Handel auswirken, arbeiten Kommission und Mitgliedstaaten unter Federführung der Welthandelsorganisation mit internationalen Partnern zusammen und tauschen Informationen mit ihnen aus.53 Auf bilateraler Ebene findet ferner ein Informationsaustausch mit internationalen Partnern statt, insbesondere mit den USA, Kanada, Japan und kürzlich auch China. Zwar werden jeweils andere Herangehensweisen verfolgt, aber alle Partner sind sich darüber einig, dass in Bezug auf endokrine Disruptoren dringender Handlungsbedarf besteht.54 Im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen wurde mit den Handelspartnern auch das Thema endokrine Disruptoren erörtert.
2 Einleitung
Was ist das endokrine System?
1. ERFORSCHUNG ENDOKRINER DISRUPTOREN
Prüfmethoden und Einflussmöglichkeiten der Wissenschaft auf die Regulierungsbehörden
2. BISHERIGE EU-POLITIKMASSNAHMEN und Regulierung ENDOKRINER DISRUPTOREN
Erforschung und Entwicklung von Prüfleitlinien für endokrine Disruptoren in der EU
EU -Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren
Regulierung endokriner Disruptoren: einige Beispiele
Internationale Zusammenarbeit im Bereich endokrine Disruptoren
3. EU-POLITIKMASSNAHMEN IM Bereich ENDOKRINE DISRUPTOREN VORANBRINGEN
Ein kohärentes Konzept zur Regulierung endokriner Disruptoren
Ein Konzept basierend auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen
Ein integratives Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... Informationen des öffentlichen Sektors können als Grundlage für vielfältige Produkte und Dienstleistungen verwendet werden. So verwertet beispielsweise die Anwendung iMar Informationen, die von staatlichen Häfen in Spanien veröffentlicht werden, und kombiniert diese mit Windprognosen des spanischen nationalen Wetterdienstes. Dadurch erhalten die Nutzer der Anwendung sowohl Echtzeitinformationen als auch Vorhersagen für die Schifffahrt, mit denen sie ihre Seereiseroute sicher planen können. Ebenso wurden bathymetrische Daten, die ursprünglich von nationalen hydrografischen Diensten für eine sichere Seenavigation erhoben worden waren, von der EMODnet-Partnerschaft zur Erstellung topografischer Karten weiterverwendet, um Sturmvorhersagen in der Nordsee deutlich zu verbessern.
Mitteilung
1 Einführung
2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation
3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation
a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B
b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G
5 Schlussfolgerung
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... b) die Behörde ist in dem Verfahren, das zu der umfassenden Entscheidung über ein bestimmtes Vorhaben von gemeinsamem Interesse führt, der einzige Ansprechpartner für den Vorhabenträger und
Drucksache 181/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU
... Vor diesem Hintergrund ruft die Kommission dazu auf, die Rechtsetzungsvorschläge und Maßnahmen für den digitalen Binnenmarkt, die Energieunion, die Kreislaufwirtschaft, die Kapitalmarktunion, die Binnenmarktstrategie, die neue Agenda für Kompetenzen und die Handelspolitik der Europäischen Union zügig zu verabschieden. Diese Initiativen zielen auf eine Beschleunigung der Innovation, des digitalen Wandels und der Emissionssenkung, auf eine stärkere Diversifizierung der Investitionen, die Behebung des Fachkräftemangels und die Vertiefung des Binnenmarkts ab, um den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten mit bestehenden und neuen Handelspartnern zu entwickeln oder zu vertiefen.
Drucksache 261/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... 26. Für die Akzeptanz und Legitimität der europäischen Forschungsförderung ist eine stärkere Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den EU-13-Mitgliedstaaten am zukünftigen Rahmenprogramm weiterhin von zentraler Bedeutung. Die gezielte Förderung von Projekten mit Partnern aus diesen Mitgliedstaaten sollte - unter Einhaltung des Exzellenzkriteriums - signifikant ausgedehnt werden. Dazu ist es notwendig, bestehende Beteiligungsmethoden zu modifizieren, neue Beteiligungsformate und Anreizsysteme zu entwickeln und sachgerecht finanziell auszustatten. Allerdings ist zu beachten, dass "Horizont Europa" allein nicht den Rückstand einzelner Mitgliedstaaten aufholen kann; dies können nur diese Staaten selbst, in dem sie mehr in Forschung und Innovation investieren.
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
... Überdies sind Kooperationsstrukturen aufgebaut worden, beispielsweise die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter18‚ das gemeinsame FuE-Programm "Aktives und unterstütztes Leben"19 und öffentlich-private Partnerschaften wie "Initiative Innovative Arzneimittel"20 und "Elektronikkomponenten und -systeme für eine Führungsrolle Europas"21. Regionale und nationale Strategien für eine intelligente Spezialisierung spielen ebenfalls eine zentrale Rolle beim Aufbau stärkerer regionaler Ökosysteme im Bereich der Gesundheitsversorgung. Seit 2004 haben zwei Aktionspläne für elektronische Gesundheitsdienste22 den politischen Rahmen für das Vorgehen der Mitgliedstaaten und der Kommission gebildet. Die eHealth-Interessengruppe23 hat hierbei ebenfalls eine wichtige Rolle gespielt.
Mitteilung
1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT
2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene
3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten
4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE
5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE
6. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 630/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... Der vorliegende Aktionsplan ist die Antwort auf die Forderung des Europäischen Rates nach Maßnahmen "zum Schutz der demokratischen Systeme der Union und zur Bekämpfung von Desinformation, auch im Kontext der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament".6 Er knüpft an bestehende Initiativen der Kommission und die Arbeit der East Strat COM Task Force des Europäischen Auswärtigen Dienstes an und enthält Maßnahmen, die die Kommission und die Hohe Vertreterin mit der Unterstützung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ergreifen sollen. Der Aktionsplan trägt den Beiträgen der Mitgliedstaaten Rechnung, die u.a. im Rahmen von Gesprächen im Rat7‚ in den Ausschüssen der Ständigen Vertreter I und II, im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee, in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates und im Rahmen von Treffen zu strategischer Kommunikation und auf Ebene der politischen Direktoren der Außenministerien eingegangen sind. Auch wird der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern der Union, einschließlich der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und der Gruppe der Sieben (G7), Rechnung getragen.8
1. Einleitung
2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN
3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION
SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN
Maßnahme 1:
Maßnahme 2:
SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION
Maßnahme 3:
Maßnahme 4:
Maßnahme 5:
SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION
Maßnahme 6:
SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
Maßnahme 7:
Maßnahme 8:
Maßnahme 9:
Maßnahme 10:
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 383/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Weiterhin ist im Adoptionsvermittlungsgesetz zu regeln, dass das BfJ als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption künftig für die Koordinierung der Auslandsadoptionen aus jedem Land zuständig ist, um insbesondere eine übergreifende Koordination der Arbeit der übrigen Behörden und Organisationen bei Adoptionen mit Auslandsbezug zu gewährleisten und ausländischen Partnern einen feststehenden Ansprechpartner zu bieten. Die bisher auf das BfJ und Stellen der Jugendhilfe getrennt erfolgende Aufgabenverteilung soll nicht länger aufrechterhalten bleiben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 8 Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1191
§ 1118 Zentralbehörde
§ 1119 Verwaltungszusammenarbeit
§ 1120 Mehrsprachige Formulare
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Artikel 4 Weitere Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zum 1. Oktober 2021
Artikel 5 Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
Abschnitt 2 Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.
Abschnitt 11 Kosten
Abschnitt 12 Übergangsvorschriften
Abschnitt 2 Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.
§ 3 Bestimmung der Zentralen und der nationalen Behörde.
Abschnitt 10 Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen.
§ 50 Verfahren der nationalen Behörde
Abschnitt 11 Kosten.
Artikel 6 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 8 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Auslandsadoptions-Meldeverordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 6/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit
Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit
Drucksache 404/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsions-fonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
... Es liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, im Einklang mit ihrem jeweiligen institutionellen Rahmen und ihren Verwaltungsstrukturen zu entscheiden, welche Reformen sie vorschlagen und welche konkreten Maßnahmen sie umsetzen wollen. Der Vorschlag richtet sich zwar an die Mitgliedstaaten, da diese für Partnerschaftsvereinbarungen und Programme zuständig sind, jedoch bedeutet dies nicht, dass Zentralregierungen diese Entscheidungen allein treffen können. Wie bei allen Programmen und Partnerschaftsvereinbarungen müssten die einschlägigen Interessenträger einbezogen werden, und die Programmänderung müsste vom zuständigen Begleitausschuss genehmigt werden.
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... - in dem Ausbau der Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der EU;
1. Einleitung
1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen
1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ
- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.
- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.
- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.
- Entlastung für Unternehmen.
3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt
3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher
- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.
- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.
3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt
a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße
b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung
c Aufbau von Kapazitäten
- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.
- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,
d Koordinierte Durchsetzung
3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten
a Modernisierung des Schnellwarnsystems
b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung
4. Internationale Zusammenarbeit
a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU
b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung
5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN
6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN
6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne
6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente
7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz.
- Internet der Dinge.
- Nachhaltiger Verbrauch.
8. Schlussfolgerung
Drucksache 360/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... 4. Der Bundesrat regt an, in die PflAFinV eine Regelung zur Weiterleitung der Ausgleichszuweisung an die weiteren an der Ausbildung beteiligten Kooperationspartner vorzugeben, um so zu vermeiden, dass der Wettbewerb um Kooperationspartner durch sachfremde Erwägungen beeinflusst wird. Eine bundeseinheitliche Regelung könnte als § 15a PflAFinV folgenden Inhalt haben:
Drucksache 116/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette
... 13. Deshalb wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Lieferanten zu erstrecken, bei denen es sich nicht um KMU handelt. Auch solche Unternehmen können sich einem Verhandlungsungleichgewicht ausgesetzt sehen. Zudem bestünde andernfalls die Gefahr, dass kleine und mittlere Lieferanten zunehmend vom Handel ausgeschlossen werden, wenn bestimmte Restriktionen nur für den Handel mit ihnen, aber nicht für den Handel mit großen Lieferanten gelten. Auf der anderen Seite findet eine Überregulierung statt, wenn KMU gegenüber nur unwesentlich größeren Unternehmen, die aber nicht mehr unter die KMU-Definition fallen, geschützt werden, auch wenn sich die Verhandlungspositionen der Marktpartner nicht wesentlich unterscheiden. Der Bundesrat schlägt daher anstelle der Anknüpfung an das Merkmal KMU eine Anknüpfung an die Marktverhältnisse, insbesondere die Marktmacht, vor.
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 19. Der Bundesrat begrüßt, dass die fünf politischen Ziele des Verordnungsvorschlags als strategische Leitlinien formuliert sind. Sie leisten die nötige Lenkung der Investitionen, lassen den Regionen aber die Chance, regional identifizierte strukturpolitische Handlungsbedarfe mit EFRE-Mitteln zu adressieren. Aus Sicht des Bundesrates sollte bei den Verhandlungen zu den Partnerschaftsvereinbarungen und den Operationellen Programmen aber darauf geachtet werden, dass die Kommission diese Spielräume nicht durch eigene Vorgaben einengt. Insbesondere dürfen die von ihr angekündigten "Investitionsleitlinien" nicht die durch die Verordnung von Parlament und Rat legitimierten Politischen Ziele (PZ) und die darin enthaltenen Möglichkeiten der regionalen Schwerpunktsetzung aushöhlen.
Drucksache 6/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit
Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit
Drucksache 375/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Die Finanzreserven sind auch Ergebnis des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein wesentliches Gestaltungselement dieses Wettbewerbs ist der Risikostrukturausgleich (RSA). Die Koalitionspartner haben vereinbart, den RSA unter Berücksichtigung der Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des RSA mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterzuentwickeln. Die finanziellen Auswirkungen dieser Reform müssen für die Krankenkassen vor dem Einsetzen der Verpflichtung zum Abschmelzen der Finanzreserven abschätzbar sein. Daher wird diese Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet und nur, wenn bis zum 31. Dezember 2019 eine RSA-Reform nach § 268 Absatz 5 erfolgt ist.
Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... es zugestimmt werden. Damit wird der internationale Fluglinienverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt und das frühere Abkommen vom 26. Februar 1974 (BGBl. 1982 II S. 50, 51) ersetzt.
Drucksache 153/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
... 22. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Kommission, die Transparenz über die Person und Unternehmereigenschaft des Vertragspartners sowie über das Zustandekommen der Reihenfolge der Suchergebnisse bei der Nutzung von Online-Plattformen zu erhöhen.
Drucksache 86/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
... III oder über eigene Landesprogramme - berücksichtigt werden. Die Länder verstehen sich in diesem Prozess als Umsetzungspartner. Diese Rolle können sie nur dann adäquat ausfüllen, wenn sie von der Bundesregierung in den Prozess der qualitativen Weiterentwicklung des Instruments einbezogen werden.
Drucksache 432/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... (1) Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide an der Lebenspartnerschaft beteiligten Personen vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. Für die Umwandlung gelten die Vorschriften über die Eheschließung und die Eheaufhebung entsprechend. Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt."
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 52. Der Bundesrat begrüßt, dass die fünf PZ des Verordnungsvorschlags als strategische Leitlinien formuliert sind. Sie leisten die nötige Lenkung der Investitionen, lassen den Regionen aber die Chance, regional identifizierte strukturpolitische Handlungsbedarfe mit EFRE-Mitteln zu adressieren. Aus Sicht des Bundesrates sollte bei den Verhandlungen zu den Partnerschaftsvereinbarungen und den Operationellen Programmen (OP) aber darauf geachtet werden, dass die Kommission diese nötigen Spielräume zur Identifizierung konkreter Bedarfe nicht durch eigene Ausformungen einengt. Insbesondere dürfen die von ihr angekündigten "Investitionsleitlinien" nicht die durch die Verordnung von Parlament und Rat legitimierten politischen Ziele und die darin enthaltenen Möglichkeiten der regionalen Schwerpunktsetzung aushöhlen.
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... immer noch nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt ist. Ausländische Vertragspartner und Prozessparteien schrecken davor zurück, in einer fremden, für sie nur im Wege der Übersetzung indirekt verständlichen Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln. Das hat Auswirkungen nicht nur auf die Wahl des Gerichtsstandes, sondern auch auf die Frage der Rechtswahl. Das deutsche Recht wird trotz seiner Vorzüge kaum gewählt, wenn als Gerichtsstand ein Gericht in einem anderen Staat vereinbart ist, vor dem in englischer Sprache als "lingua franca" des internationalen Wirtschaftsverkehrs verhandelt werden kann.
Drucksache 289/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
... 8. Er begrüßt ferner den partnerschaftlichen Ansatz der Einrichtung einer "Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen". Auch hier sollte ein hinreichender mitgliedstaatlicher Einfluss sichergestellt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass zum einen neben Vertretern europäischer Behörden auch mitgliedstaatliche Vertreter diesem Gremium angehören. Zum anderen sollte Artikel 15 des Verordnungsvorschlags so spezifiziert werden, dass eine ausgewogene Besetzung der Plattform mit Sachverständigen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten sichergestellt ist. Hierbei sollten Experten für realwirtschaftliche Prozesse und von Stellen mit besonderer Expertise im Bereich "Nachhaltiges Finanzwesen" einbezogen werden.
Drucksache 65/18
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge
... Aktuell hat nur etwa jeder zweite Beschäftigte in der Privatwirtschaft in Deutschland Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, bei kleinen und mittleren Betrieben sogar weniger als ein Drittel der Beschäftigten. Die nötige Stärkung der zweiten Säule der Altersversorgung ist mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz angestoßen worden und gibt den Tarifvertragspartnern die Möglichkeit einer verbesserten betrieblichen Altersversorgung an die Hand. Für Beschäftigte von nicht tarifgebundenen Unternehmen, vor allem also von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird dies jedoch voraussichtlich kein ausreichender Weg zu einer verbesserten Altersversorgung sein. Bei KMU sind rund 19 Millionen Menschen beschäftigt, die keinen Anspruch aus betrieblicher Altersversorgung haben. Besonders für diese Beschäftigten bedarf es daher dringend eines weiteren Instruments der Altersvorsorge.
Drucksache 94/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final
... Die Kommission erkennt an, dass es angesichts der globalen Dimension dieses Problems ideal wäre, wenn multilaterale, internationale Lösungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft gefunden werden könnten. Die Kommission arbeitet eng mit der OECD zusammen, um die Entwicklung einer Lösung auf internationaler Ebene zu unterstützen. Aufgrund der Komplexität des Problems und der Vielzahl der zu lösenden Probleme stellt die Erzielung von Fortschritten auf internationaler Ebene eine echte Herausforderung dar, und es könnte einige Zeit in Anspruch nehmen, einen internationalen Konsens zu zielen. Deshalb hat die Kommission beschlossen tätig zu werden. Der Vorschlag soll einen Beitrag zu den auf OECD-Ebene laufenden Arbeiten leisten, die für die Erzielung einer Einigung auf internationaler Ebene weiterhin große Bedeutung haben. Die Vorstellungen der EU in Bezug darauf, wie die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft in umfassender Weise angegangen werden können, werden in der vorgeschlagenen Richtlinie erläutert und können als Beispiel in die internationalen Diskussionen über eine globale Lösung einfließen. Die EU sollte ihre globalen Partner ermuntern und Schritte in diese Richtung unterstützen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich Artikel 2
Begriffsbestimmungen Artikel 3
Signifikante digitale Präsenz Artikel 4
Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz
Artikel 4 Signifikante digitale Präsenz
Artikel 5 Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 6 Überprüfung
Artikel 7 Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Artikel 8 Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Anhang I Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:
Anhang II Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:
Anhang III Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:
Drucksache 231/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 4. Er verweist diesbezüglich auf die Möglichkeiten der Länder, auf regionaler und lokaler Ebene den Dialog über die Europäischen Werte und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, in denen die Rechtsstaatlichkeit unter Druck geraten ist, zu verstärken und die guten Beziehungen zu den Partnern und Nachbarn hierfür einzusetzen und weiterzuentwickeln.
Drucksache 231/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte"
... 4. Er verweist diesbezüglich auf die Möglichkeiten der Länder, auf regionaler und lokaler Ebene den Dialog über die Europäischen Werte und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, in denen die Rechtsstaatlichkeit unter Druck geraten ist, zu verstärken und die guten Beziehungen zu den Partnern und Nachbarn hierfür einzusetzen und weiterzuentwickeln.
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... (3) Abfälle im Meer sind naturgemäß grenzüberschreitend und werden als globales Problem anerkannt. Die Verminderung des Aufkommens an Meeresabfällen ist wichtig für die Realisierung des UN-Nachhaltigkeitsziels Nr. 14, das darin besteht, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten und nachhaltig nutzen36. Die Union muss zur Bewältigung des Problems der Meeresabfälle ihren Beitrag leisten und sich bemühen, einen globalen Standard zu setzen. In diesem Kontext arbeitet die Union in zahlreichen internationalen Foren wie der G20, der G7 und den Vereinten Nationen mit ihren Partnern zusammen, um konzertiertes Vorgehen zu fördern. Diese Initiative ist Teil der Arbeiten der Union in diesem Bereich.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
Drucksache 206/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
... 16. Datum der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten Lebenspartnerschaft,
Drucksache 258/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... Im Jahr 2013 wurde auf einer internationalen Konferenz der WIPO in der marokkanischen Stadt Marrakesch ein völkerrechtlicher Vertrag über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Menschen (Vertrag von Marrakesch) abgeschlossen. Der Vertrag trat am 30. Juli 2016 in Kraft und regelt zum einen den gesetzlich erlaubten Zugang von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zu urheberrechtlich geschützten Sprachwerken (und zugehörigen Illustrationen). Er erlaubt zum anderen sogenannten "befugten Stellen" (insbesondere Blin-denbibliotheken) die Herstellung von Kopien in barrierefreien Formaten (z.B. Umwandlung in Audiobooks), den weltweiten Austausch dieser Kopien mit befugten Stellen in allen Vertragsstaaten und das "Verleihen" dieser Kopien, sowohl in physischer Form (z.B. Braille-Exemplare) als auch in elektronischer Form über das Internet. Als völkerrechtlicher Vertrag bedurfte der Vertrag von Marrakesch jedoch noch der Umsetzung in das Recht der Europäischen Union (die Europäische Union ist Vertragspartner) bzw. der Umsetzung in das deutsche Recht.
Drucksache 429/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
... "(4) Für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die betroffene Person führt. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Standesamt I in Berlin führt ein Verzeichnis der nach den Sätzen 3 und 4 entgegengenommenen Erklärungen."
Drucksache 237/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 14. Der Bundesrat bedauert, dass die Mitgliedstaaten in jedem Programm einen angemessenen Betrag der ESF+-Mittel unter geteilter Mittelverwaltung für den Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft bereitstellen sollen. Die Pflicht, ein angemessenes Budget zum Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft bereitzustellen, führt jedoch zu einer Erhöhung der Verwaltungsquote. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, diese obligatorische Forderung in eine Option umzuwandeln.
Drucksache 518/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
... Im Hinblick auf § 176 Absatz 4 Nummern 3 und 4 StGB sieht der Entwurf eine Strafbarkeit des Versuchs vor, indem der in § 176 Absatz 6, 2. Halbsatz StGB für § 176 Absatz 4 Nummern 3 und 4 StGB normierte Ausschluss der Versuchsstrafbarkeit entfällt. Das führt dazu, dass eine Strafbarkeit z.B. auch dann gegeben ist, wenn der Täter irrig davon ausgeht, auf ein Kind einzuwirken. Insoweit kommt eine Strafbarkeit des Täters nicht nur dann in Betracht, wenn er tatsächlich auf eine erwachsene Person, die er irrig für ein Kind hält, einwirkt, sondern es werden gleichsam auch insbesondere jene Fälle erfasst, in denen der Täter einem Irrtum über die Kindlichkeit seines Chatpartners unterliegend mit einer computergeschaffenen Phantomfigur wie "sweetie" kommuniziert.
Drucksache 234/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 15. Zudem regt der Bundesrat an, dass in Artikel 2 Absatz 14 des Verordnungsvorschlags nach dem Wort "Projekte" die Wörter "im Rahmen des Programms" eingefügt werden, um zu gewährleisten, dass nicht jede Form der Zusammenarbeit als "Partnerschaft" im Sinne der Verordnung deklariert wird.
Drucksache 443/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG
... Weltweit gibt es in rund 60 Ländern - einschließlich Nordamerika und Ozeanien - Sommerzeitregelungen. Eine wachsende Zahl von EU-Nachbarn oder Handelspartnern hat jedoch beschlossen, die Sommerzeit nicht anzuwenden oder abzuschaffen. Hierzu gehören Island, China (1991), Russland (2011), Belarus (2011) und die Türkei (2016).
Drucksache 314/18
Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 2. Der Bundesrat bekennt sich zu einem freien, regelbasierten und fairen Außenhandel in einer globalisierten Welt. Er bittet die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass Strategien erarbeitet werden, wie dem weltweit zunehmenden Protektionismus beim Außenhandel begegnet und mit den von der Welthandelsorganisation WTO zur Verfügung gestellten Instrumenten Verzerrungen im internationalen Wettbewerb und Belastungen der guten Handelsbeziehungen zwischen langjährigen transatlantischen Partnern wirksam entgegengewirkt werden kann. Eine Eskalation von Handelskonflikten muss vermieden und der Weg für kooperative Verhandlungslösungen der Probleme im Stahl- und Aluminiumbereich offengehalten werden. So können auch Freihandelsabkommen als wichtiges und effektives Instrument zur Sicherung des freien und fairen Außenhandels zur Beilegung von Handelskonflikten beitragen.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... Die Sozialpartner spielen eine grundlegende und vielschichtige Rolle bei der Durchsetzung der Vorschriften über den Hinweisgeberschutz. Unabhängige Arbeitnehmervertreter werden eine wichtige Rolle bei der Förderung der Meldung von Missständen als Mechanismus einer verantwortungsvollen Staatsführung spielen. Im Rahmen des sozialen Dialogs kann sichergestellt werden, dass wirksame Melde- und Schutzvorkehrungen unter Berücksichtigung der konkreten Situation an den europäischen Arbeitsplätzen und der Bedürfnisse der Arbeitnehmer und Unternehmen eingerichtet werden. Die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften sollten zu geplanten internen Verfahren zur Erleichterung der Meldung von Missständen umfassend zurate gezogen werden. Diese Verfahren können auch im Rahmen von Tarifverträgen verhandelt werden. Darüber hinaus können die Gewerkschaften die von Hinweisgebern übermittelten oder offengelegten Informationen entgegennehmen und eine wesentliche Rolle bei der Beratung und Unterstützung von (potenziellen) Hinweisgebern spielen.
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Georgien hat sich seit 2004 politisch und gesellschaftlich für eine eindeutige euroatlantische Ausrichtung entschieden. Strategisches Ziel sind EU- und NATO-Mitgliedschaft. Auch die 2012 neu gewählte und 2016 im Amt bestätigte Regierung des "Georgischen Traums" hält daran uneingeschränkt fest. Seit dem Regierungswechsel 2012 wurden demokratische Strukturen und Verfahren, insbesondere Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz, Einhaltung von Menschenrechten und zivilgesellschaftliche Kontrolle - inkl. freier Presse - wiederhergestellt bzw. weiter gestärkt. Dank des bereits erreichten Fortschritts in dem Reformprozess gilt Georgien unter den sechs Partnerländern der Östlichen Partnerschaft als Spitzenreiter. Das Assoziierungsabkommen mit der EU von 2014 und vor allem die Ende März 2017 in Kraft getretene Visaliberalisie-rung belegen den erreichten Stand der Reformbemühungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
Drucksache 225/18
Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Rheinland-Pfalz, Thüringen
... Den Anstoß für derartige Novellierungen gab immer wieder der stetig fortschreitende gesellschaftliche Wandel hinsichtlich der wachsenden Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sowie des damit verbundenen Verständnisses von Ehe und Familie. So zeigen bereits Befragungen aus den Jahren 2013 und 2015, dass eine ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Menschen wahrnimmt und eine vollkommene Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der traditionellen Ehe bereits vor der Öffnung der Ehe im Jahr 2017 befürwortete.1 Zudem vertritt die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ein breites Familienverständnis, welches die Vielfalt von Familien akzeptiert und wonach auch ein homosexuelles Paar mit Kind dem Begriff der Familie unterfällt.2
Drucksache 5/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 17. Der Bundesrat betont die Bedeutung der europäischen Verbundforschung und hierbei insbesondere die Forschung in kleinen Verbünden mit 5 bis 15 Partnern. Er hält es für erforderlich, die Verbundforschung innerhalb der gesamten Innovationskette zu verankern und darin auch den Bereich der Grundlagenforschung zu stärken. Er fordert die Kommission daher auf, für die Verbundforschung ein signifikantes Budget innerhalb des 9. Rahmenprogramms vorzusehen.
Drucksache 314/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen" - Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen -
... "3a. Der Bundesrat begrüßt die am 25.07.2018 erfolgte Verständigung des US-Präsidenten und des EU-Kommissionspräsidenten, den transatlantischen Außenhandel zu stärken und bestehende Handelshemmnisse abzubauen. Dies zeigt, dass der Weg für kooperative Verhandlungslösungen zwischen befreundeten Handelspartnern weiterhin offen ist. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, den Problemkreis der Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte und der anschließenden Gegenmaßnahmen einer Lösung zuzuführen. Er bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass diese Lösung zügig gefunden wird und die Verhandlungen zum Abbau weiterer Handelshemmnisse zeitnah begonnen werden."
Zu Ziffer 2 Satz 4, Ziffer 3 Satz 4 und 6, Ziffer 3a - neu -, Ziffer 6 - neu - und Ziffer 7 - neu - des Entschließungstextes sowie Absatz 3 Satz 2 der Begründung
Drucksache 425/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... Bezieht der hinterbliebene Ehepartner neben einer Witwen- bzw. Witwerrente eine Rente aus eigener Versicherung oder anderes Einkommen, wird dies oberhalb des dynamisierten Freibetrags in Höhe des 26,4 fachen des aktuellen Rentenwertes zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... Bei der Erarbeitung des Aktionsplans wird die Kommission auch wichtige externe und globale Dimensionen des europäischen Umweltrechts berücksichtigen, wie sie sich aus der Beteiligung der EU an regionalen und internationalen Übereinkommen ergeben. So sind beispielsweise der Welthandel und die weltweiten Lieferketten für die Abfallbewirtschaftung und den Schutz der Biodiversität relevant. Die Sicherung des Vollzugs des Umweltrechts ist in der Tat von großer globaler Bedeutung, wenn die Ziele für die nachhaltige Entwicklung erreicht werden sollen. Die Verbesserung der Vollzugssituation in Europa wird dazu beitragen, dass die Union mit gutem Beispiel vorangehen und auf internationaler Ebene ein erfolgreicher Partner sein kann.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 34. Der Bundesrat begrüßt, dass die fünf PZ des Verordnungsvorschlags als strategische Leitlinien formuliert sind. Sie leisten die nötige Lenkung der Investitionen, lassen den Regionen aber die Chance, regional identifizierte strukturpolitische Handlungsbedarfe mit EFRE-Mitteln zu adressieren. Aus Sicht des Bundesrates sollte bei den Verhandlungen zu den Partnerschaftsvereinbarungen und den Operationellen Programmen (OP) aber darauf geachtet werden, dass die Kommission diese nötigen Spielräume zur Identifizierung konkreter Bedarfe nicht durch eigene Ausformungen einengt. Insbesondere dürfen die von ihr angekündigten "Investitionsleitlinien" nicht die durch die Verordnung von Parlament und Rat legitimierten politischen Ziele und die darin enthaltenen Möglichkeiten der regionalen Schwerpunktsetzung aushöhlen.
Drucksache 249/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe
... Mit dem Entwurf wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts für die Aufhebung polygamer Verbindungen angeordnet. Haben die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist deren Ehe wie eine nach deutschem Recht geschlossene grundsätzlich aufzuheben. Die Aufhebung kann dabei auch von der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden.
Drucksache 6/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit
Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 13. Der Bundesrat begrüßt, dass die fünf politischen Ziele (PZ) des Verordnungsvorschlags als strategische Leitlinien formuliert sind. Sie leisten die nötige Lenkung der Investitionen, lassen den Regionen aber die Chance, regional identifizierte strukturpolitische Handlungsbedarfe mit EFRE-Mitteln zu adressieren. Aus Sicht des Bundesrates sollte bei den Verhandlungen zu den Partnerschaftsvereinbarungen und den OP aber darauf geachtet werden, dass die Kommission diese Spielräume nicht durch eigene Vorgaben einengt. Insbesondere dürfen die von ihr angekündigten "Investitionsleitlinien" nicht die durch die Verordnung von Parlament und Rat legitimierten PZ und die darin enthaltenen Möglichkeiten der regionalen Schwerpunktsetzung aushöhlen.
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... Unter diesen Umständen ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der für das OLAF geltende Rechtsrahmen dem OLAF ermöglicht, seinen Aufgaben im Zusammenspiel mit der EUStA, den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zweckgerecht nachzukommen. Die Kommission hat bei der Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013 festgestellt, dass letztere dem OLAF ermöglicht, weiterhin konkrete Ergebnisse für den Schutz des Unionshaushalts zu erzielen. Die im Jahr 2013 vorgenommenen Änderungen haben klare Verbesserungen bei der Untersuchungsdurchführung, bei der Zusammenarbeit mit den Partnern und bei den Rechten der Betroffenen bewirkt. Gleichzeitig sind bei der Evaluierung verschiedene Mängel deutlich geworden, die die Wirksamkeit und die Effizienz der Untersuchungen beeinträchtigen. Die von der Kommission getroffenen Feststellungen betreffen zahlreiche unterschiedliche Bereiche, darunter die Untersuchungswerkzeuge des OLAF, die Durchsetzung der dem OLAF übertragenen Befugnisse, einheitliche Bedingungen bei der Durchführung interner Untersuchungen, die Durchführung IT-forensischer Maßnahmen, Unterschiede bei den Folgemaßnahmen zu den vom OLAF abgegebenen Empfehlungen, die Kooperationspflichten der Mitgliedstaaten sowie der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und die Kohärenz des rechtlichen Rahmens insgesamt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013
Konsultation der Interessenträger
4 Folgenabschätzung
4 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
I. Beziehungen zur EUStA
Allgemeine Grundsätze
Bericht
Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen
Sonstige Bestimmungen
II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF
Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden
4 Bankkontoinformationen
4 Mehrwertsteuer
Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung
4 Koordinierungstätigkeiten
III. Präzisierungen und Vereinfachungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Externe Untersuchungen
Artikel 12a Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten
Artikel 12b Koordinierungstätigkeiten
Artikel 12c Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA
Artikel 12d Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Artikel 12e Unterstützung der EUStA durch das Amt
Artikel 12f Ergänzende Untersuchungen
Artikel 12g Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA
Artikel 2
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... immer noch nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt ist. Ausländische Vertragspartner und Prozessparteien schrecken davor zurück, in einer fremden, für sie nur im Wege der Übersetzung indirekt verständlichen Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln. Das hat Auswirkungen nicht nur auf die Wahl des Gerichtsstandes, sondern auch auf die Frage der Rechtswahl. Das deutsche Recht wird trotz seiner Vorzüge kaum gewählt, wenn als Gerichtsstand ein Gericht in einem anderen Staat vereinbart ist, vor dem in englischer Sprache als "lingua franca" des internationalen Wirtschaftsverkehrs verhandelt werden kann.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.