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Drucksache 62/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
... Der Gesetzentwurf verfolgt keine der Indikatorenziele und steht im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Gesetzentwurf befördert den in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie empfohlenen internationalen Austausch im Rahmen der Open Government Partnership.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes
§ 12a Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
§ 19 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Evaluierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt der Regelung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder Kommunen
II.2 Evaluierung
III. Zusammenfassung
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums leistet in vielerlei Hinsicht einen wesentlichen Beitrag zur Agrarwirtschaft und zur Schaffung guter Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen. Mit dieser Politik werden Investitionen, Wissensaufbau, die Organisation der Versorgungskette sowie Umwelt- und Klimaschutz gefördert. Die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2014-2020 bauen darauf auf und setzen verstärkt auf Innovation und Risikomanagement. Die Schaffung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) gab den Anstoß für Wissensaufbau und Wissensaustausch. Allerdings müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um den Landwirten den Zugang zu Wissen zu erleichtern.4
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
Drucksache 179/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... Im Vergleich zur durchgehenden Observation des Betroffenen, die beträchtliche Personalressourcen bindet, geht mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als offene Maßnahme ein weniger schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einher, da hierbei nur der Aufenthaltsort und nicht auch das Verhalten und die Gesprächspartner des Betroffenen beobachtet werden.
Drucksache 119/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... vorgesehen). Sobald größere Klarheit über Art und Inhalt der von der ICAO zur Anwendung des GMBM verabschiedeten Rechtsinstrumente sowie über die Absichten unserer internationalen Partner im Hinblick auf die Anwendung des GMBM besteht, wird das EU-EHS einer neuen Bewertung und Überarbeitung für die Zeit nach 2020 unterzogen. Dabei wird auch die notwendige Kohärenz mit der gesamtwirtschaftlichen Verpflichtung der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris und ihrem vereinbarten Ziel berücksichtigt, die THG-Emissionen EU-weit bis 2030 um 40 % gegenüber dem Niveau von 1999 zu verringern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 28a
Artikel 28b
Artikel 28c
Anhang I
Artikel 1
Artikel 28b Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO
Artikel 28c Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus
Artikel 2
Drucksache 717/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... Der Verkehrssektor leistet einen enormen Beitrag zur Wirtschaft, zur Beschäftigung und zur Mobilität der Menschen in der EU. Im Sektor Verkehr und Lagerei sind in der EU mehr als 11 Millionen Personen beschäftigt, womit dieser Sektor mit über 5 % zur Gesamtbeschäftigung3 und mit knapp 5 % zum Bruttoinlandsprodukt der EU4 beiträgt. Rund 20 % der Ausfuhren zu den wichtigsten Handelspartnern der EU entfallen auf diesen Sektor.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung
3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen
4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 696/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums - COM(2017) 612 final; Ratsdok. 13489/17
... Die Stadtplanung und -gestaltung kann zum Schutz des öffentlichen Raums beitragen. Mit dem Pakt von Amsterdam, auf den sich 2016 die für städtische Angelegenheiten zuständigen EU-Minister verständigt hatten, wurde die EU-Städteagenda ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um ein integriertes und koordiniertes Konzept, das der städtischen Dimension der Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten Rechnung tragen soll.5 Derzeit stehen zwölf Prioritäten auf der Agenda. Im Oktober 2017 wird die Kommission die Thematik der Sicherheit des öffentlichen Raums für eine neue Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten vorschlagen, wobei der Schwerpunkt auf den Aspekten besseres Wissen, bessere Rechtsetzung und bessere Finanzierung liegen wird. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und lokalen Behörden auf, diese Initiative zu unterstützen.
I. Einführung
II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS
III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS
IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors
V. Fazit
Drucksache 573/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... Die Mitgliedstaaten und Regionen haben mehr als 120 Strategien der intelligenten Spezialisierung durch Partnerschaft, Multi-Level-Governance und einen Bottom-up-Ansatz entwickelt, wobei Prioritäten für Forschungs- und Innovationsinvestitionen für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt wurden.
Mitteilung
1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU
2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze
3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums
3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen
3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen
3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen
3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 588/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final
... 14. Der Bundesrat hält eine ausreichende Insolvenzsicherung für zwingend erforderlich. Eine auch nur mittelbare Haftung der Sozialpartner für die Tragfähigkeit der PEPP lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 15. Die nächste Mobilfunkgeneration 5G verspricht eine Ankertechnologie für die Digitalisierung vieler Gesellschaftsbereiche zu werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Länder wichtige Partner bei der Ausrichtung von Standardisierungsstrategien und der Technologie-Einführung, insbesondere dem erforderlichen Infrastrukturausbau sein werden.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 43/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung ... (ESC Regulation) eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte - COM(2016) 823 final
... 7. Der Bundesrat fordert, dass neue Vorhaben erst dann auf den Weg gebracht werden, wenn Erfahrungen mit der erst Ende 2013 novellierten Berufsanerkennungsrichtlinie und den elektronischen einheitlichen Ansprechpartnern (EA) (Richtlinie
Drucksache 448/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
... c) Der Bundesrat geht davon aus, dass die sukzessiven Wirkungen des Wegfalls der Hochwertung der Entgelte ab dem 1. Januar 2025 in den neuen Ländern vermieden werden können, wenn Politik, Wirtschaft und Tarifpartner diesen Zeitraum nutzen, um bei der Tarifbindung, der Eindämmung des Niedriglohnsektors, der Durchsetzung des "Equal-PayGrundsatzes" und bei der Zurückdrängung von prekären Beschäftigungsverhältnissen deutliche Fortschritte zu erzielen. Dementsprechende Erfolge kämen allen Beschäftigten zu Gute.
Drucksache 145/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zumindest darauf hinzuwirken, dass bereits auf EU-Ebene erkannte Handlungserfordernisse, wie die Bereitstellung effektiver örtlicher Ansprechpartner der Sicherheitsbehörden oder andere Mitwirkungspflichten der Kommunikationsdiensteanbieter, in das vorliegende Rechtsetzungsverfahren einbezogen und auch im weiteren Evaluationsprozess (Artikel 28 des Verordnungsvorschlags) weiterverfolgt werden. Diese Ansprechpartner sollten von allen Anbietern mit erheblichen Kundenzahlen umfassend zur Auskunftserteilung bevollmächtigt und zur unverzüglichen Beantwortung sicherheitsbehördlicher Auskunftsersuchen verpflichtet werden.
Drucksache 666/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... 9. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine staatlich anerkannte und qualitativ hochwertige Berufsausbildung von zentraler arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Bedeutung ist. Trotzdem ist es wichtig, die Festlegung der Schwerpunkte in der Auswahl der Rahmenkriterien den Mitgliedstaaten entsprechend ihrer jeweiligen nationalen Systeme zu überlassen. Dabei sind auch die jeweiligen Sozialpartner einzubeziehen, um spezifischen Bedarfen in Branchen, Betrieben und Berufen nachkommen zu können.
Drucksache 315/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... Diese Verpflichtung beinhaltet nach diesseitiger Auffassung wegen der Formulierung "im Inland" bereits, dass diese Person auch deutschsprachig sein muss. Aus Klarstellungsgesichtspunkten ist der Satz um das Wort "deutschsprachig" zu ergänzen. Dies entspricht auch der Begründung des Gesetzentwurfs, nach der eines der Hauptprobleme bei der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken das Fehlen verantwortlicher Ansprechpartner der sozialen Netzwerke ist.
Drucksache 275/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
... Kindeswohlgesichtspunkten und Gründen der Einzelfallgerechtigkeit nicht für sachgerecht. Vielmehr besteht die Gefahr, dass eine verhältnismäßig starre Regelung den individuellen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls insbesondere bei einem besonderen kulturellen Hintergrund der betroffenen Ehegatten nicht mehr gerecht wird und Kindeswohlbelange z.B. in Fällen, in denen kein großer Altersunterschied zwischen den Ehegatten besteht oder in denen durch die häufig traumatische Flucht eine enge Bindung eingegangen wurde und in denen beide Ehepartner die Ehe fortsetzen wollen und dem das Kindeswohl nicht entgegen steht, nicht ausreichend berücksichtigt werden können.
Drucksache 275/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
... Die in § 1303 Satz 2 BGB-E vorgesehene Unwirksamkeit von Ehen, bei denen ein Ehepartner im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, stößt jedoch auf Bedenken, da sie diesem Ziel nicht in jedem Fall gerecht werden kann. Zum einen dürften sich die Rechtsfolgen einer Unwirksamkeit jedenfalls in der Regel für den minderjährigen Ehepartner oder die minderjährige Ehepartnerin als nachteilig erweisen, da die Verweisung des § 1318 Absatz 2 BGB auf das Recht der Scheidungsfolgen in diesen Fällen nicht greift. Unterhalts- oder erbrechtliche Nachteile für die betroffenen Ehegatten und für eventuell aus der Verbindung bereits hervorgegangene Kinder drohen den Vorteil größerer Rechtsklarheit durch die Schaffung einer starren Altersgrenze zu überwiegen. Zum anderen lässt die dem Entwurf zugrunde liegende Unwirksamkeitsregelung keinerlei Ausnahmen, auch nicht in besonderen Härtefällen, zu, selbst wenn der minderjährige Ehegatte unmittelbar vor Erreichen der Volljährigkeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründet und die nach Artikel 13 Absatz 3 Nummer 1 EGBGB-E unwirksame Ehe über viele Jahre tatsächlich gelebt wird, der minderjährige Ehegatte krank oder gar suizidgefährdet ist. Eine Unwirksamkeit entsprechender Ehen gilt kraft Gesetzes ex tunc und stellt die betroffenen Ehegatten zudem vor vollendete Tatsachen. Sie eröffnet für die volljährige Partnerin oder den volljährigen Partner in Deutschland die Möglichkeit, sich sämtlicher familiärer Pflichten zu entledigen und sogar eine neue Ehe zu schließen, obwohl die in Deutschland als unwirksam behandelte Ehe im Ausland nach wie vor Bestand hat. Auch ein Abrutschen in nichtförmliche, ritualisierte Pseudoehen könnte die Folge sein.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1303 Satz 2 BGB ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 1314 Absatz 1a -neu- BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 1315 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b BGB
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 5
5. Zu Artikel 4 Änderung des Asylgesetzes
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... Fortsetzung der Unterstützung der laufenden Arbeiten an einer nachhaltigen Partnerschaft für den Schutz der biologischen Vielfalt, nachhaltige Entwicklung und Anpassung an den Klimawandel und Begrenzungsmaßnahmen in den Gebieten äußerster Randlage und in den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten.
Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final
Mitteilung
1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN
2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE
Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Natur und Biodiversität
Bewährte Verfahren
Luftqualität und Lärm
Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung
2 Instrumente
Marktbasierte Instrumente und Investitionen
Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften
3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse
4. Die nächsten Schritte
2 Politikvorschläge
Anhang Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse
Drucksache 650/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... In dem Konzeptpapier der Kommission vom Mai 2015 zum Thema "Investitionen in der TTIP und darüber hinaus: der Reformkurs. Stärkung des Rechts auf Regulierung und Übergang von den derzeitigen Ad-hoc-Schiedsverfahren zu einem Investitionsgericht"2 wird ein zweistufiger Ansatz für die Reform des traditionellen ISDS-Systems vorgeschlagen. In einem ersten Schritt sollte ein institutionalisiertes Gerichtssystem für die Lösung von Investitionsstreitigkeiten in die künftigen Handels- und Investitionsübereinkünfte der Union aufgenommen werden (also das ICS). In einem zweiten Schritt sollte die Union auf die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs hinarbeiten. Mit diesem multilateralen Gerichtshof sollten alle bilateralen in den einzelnen Handels- und Investitionsübereinkünften der Union enthaltenen ICS ersetzt werden. Außerdem hieß es, die Union, ihre Mitgliedstaaten und die Partnerländer könnten die ISDS-Bestimmungen in ihren bestehenden Investitionsübereinkünften durch den Zugang zum multilateralen Investitionsgerichtshof ersetzen.
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Verfahrenstechnische Aspekte
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}
3 ANLAGE
Zum Ablauf der Verhandlungen:
Zum Inhalt der Verhandlungen:
Drucksache 141/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Drucksache 373/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 10. Der deutsch-britischen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Wissenschaft kommt innerhalb Europas eine herausragende Rolle zu. Diese Zusammenarbeit möchten die deutschen Länder weiter pflegen. Der Bundesrat befürchtet in diesem Zusammenhang, dass die Unsicherheit über die zukünftige Rolle des Vereinigten Königreichs schon jetzt zu einer verminderten Kooperation mit britischen Partnern in Programmen der EU führen könnte.
Drucksache 373/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 10. Der deutsch-britischen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Wissenschaft kommt innerhalb Europas eine herausragende Rolle zu. Diese Zusammenarbeit möchten die deutschen Länder weiter pflegen. Der Bundesrat befürchtet in diesem Zusammenhang, dass die Unsicherheit über die zukünftige Rolle des Vereinigten Königreichs schon jetzt zu einer verminderten Kooperation mit britischen Partnern in Programmen der EU führen könnte.
Drucksache 355/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
... "Forschungsorganisationen, die an einer öffentlich privaten Partnerschaft beteiligt sind, sollten auf diese Ausnahme auch zurückgreifen können ".
- Zur Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining Art. 3 - Ziff 21 und 22 der Stellungnahme
- Zur Ausnahme für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten Art. 4 - Zi f 11, 15, 19 und 24 bis 26 der Stellungnahme
- Zur Ausnahme für den Erhalt des Kulturerbes Artikel 5 und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu vergriffenen Werken Art. 7, 8 und 9 - Ziff 13, 16, 27, 28 und 29 der Stellungnahme
- Zur Wechselbeziehung zwischen technischen Schutzmaßnahmen und den im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen Artikel 6 - Ziff 17 der Stellungnahme
- Zum Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzunken Art. 11 - Ziff 20, 30 und 31 der Stellungnahme
- Zu den Ausgleichsansprüchen für die Nutzung von Werken im Rahmen der Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht zwischen Urhebern und Verlagen Art.12 - Ziff 32 der Stellungnahme
- Zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen Art. 13 - Ziff 33 und 34 der Stellungnahme
- Zu fairen Verträgen mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung Artikel 14 bis 16 - Ziff 35 bis 37 der Stellungnahme
- Zu anderen Aspekten - Ziff 6, 9 und 18 der Stellungnahme
Drucksache 7/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - COM(2017) 12 final
... -Verordnung der Dialog mit den Sozialpartnern, welcher nach Artikel 153 AEUV vorgesehen ist, umgangen wird. Dies steht diametral zu der Feststellung der Kommission, dass der soziale Dialog in hohem Maße zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz beigetragen hat und beitragen wird. Die Bundesregierung wird daher gebeten, darauf zu achten, dass die REACH-Verordnung nicht zur Regelung von grundsätzlichen oder übergeordneten Arbeitsschutzmaßnahmen herangezogen wird. Dies ist insbesondere von Bedeutung, um Inspektionen von unterschiedlichen Vollzugsbehörden zu ein und demselben Sachverhalt zu vermeiden.
Drucksache 352/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... Die Wahrung dieser Grundsätze und Rechte liegt in der Verantwortung aller. Der Großteil der für die Säule erforderlichen Instrumente wird von lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie von den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft im Allgemeinen verwaltet. Die Europäische Union - und die Europäische Kommission im Besonderen - kann durch die Festlegung eines Rahmens, das Vorgeben einer Richtung und die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen Unterstützung bieten, wobei sie den länderspezifischen Gegebenheiten und institutionellen Konstellationen Rechnung trägt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, doch ein Handeln auf EU-Ebene muss stets auf allen Zuständigkeitsebenen unterstützt und umgesetzt werden.
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Daher ist es nun an der Zeit, dass wir darüber nachdenken, was die EU tun kann, um die Globalisierung im Sinne unserer gemeinsamen Interessen und Werte zu gestalten, dass wir fragen, was wir tun können, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger, vor allem diejenigen, die besonders benachteiligt sind, zu schützen, zu verteidigen und für ihre stärkere Teilhabe zu sorgen, und dass wir uns darüber verständigen, wie die EU - ihre Institutionen, die Mitgliedstaaten, die Regionen und Kommunen, die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft, die Unternehmen, die Hochschulen - und ihre internationalen Partner gemeinsam die Globalisierung meistern können.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... (2) Mithilfe eines externen Beraters wurde vom 10. bis 31. März 2017 eine gezielte Online-Konsultation der Interessenträger durchgeführt. Sie konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Begriffsbestimmung und die wirtschaftlichen Anreize und war auf verschiedene Interessengruppen zugeschnitten (Branche, Mitgliedstaaten, Sozialpartner und andere Interessengruppen). Die Kommission erhielt 122 vollständig beantwortete Fragebögen aus 12 Mitgliedstaaten und der Schweiz: 44 % von Anbietern von Beförderungsdiensten oder deren Berufsverbänden, 17 % von den Nutzern der Beförderungsdienste oder deren Berufsverbänden, 25 % von nationalen Behörden und 14 % von anderen Verkehrsverbänden.
Drucksache 649/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern COM(2017) 492 final
... - Zweitens: Empfehlungen für die Aufnahme von Verhandlungen über Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland; diese Abkommen sollen auf den Verhandlungen aufbauen, die zuletzt u.a. mit Kanada, Singapur, Vietnam und Japan erfolgreich abgeschlossen worden sind, und den Kreis der Partner erweitern, die sich einem fortschrittlichen Regelwerk für den Welthandel verschrieben haben.
1. Einleitung
2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL
Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten
Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht
Wahrung des Regelungsrechts
Eingehen neuer Partnerschaften
3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT
4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS
5. Fazit
Drucksache 603/17
Vorlage an den Bundesrat
Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Für Rückfragen hierzu steht die KfW jederzeit gerne zur Verfügung, Ansprechpartner ist Herr Dr. Dirk Plankensteiner (E-Mail: dirk.plankensteiner@kfw.de, Tel. 069/7431-4061).
Drucksache 403/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister (Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV )
... § 1 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen Im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen Im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister
§ 2 Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister
§ 3 Art der Datenübermittlung
§ 4 Form der Indexdaten
§ 5 Änderung und Aktualisierung der Daten
§ 6 Sicherheit
§ 7 Übergangsregelung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 44/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen - COM(2016) 824 final
... 8. Der Bundesrat fordert, dass neue Vorhaben erst dann auf den Weg gebracht werden, wenn Erfahrungen mit der erst Ende 2013 novellierten und bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umzusetzenden Berufsanerkennungsrichtlinie und den elektronischen einheitlichen Ansprechpartnern (EA) (Richtlinie
Drucksache 232/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... a) Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebenspartner und
Drucksache 460/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
Drucksache 429/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... 3. Der Bundesrat betont, dass für ihn der besondere Mehrwert des Programms für allgemeine und berufliche Bildung "Erasmus+" in der Begegnung und dem Austausch von Einzelpersonen sowie der Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen liegt (vergleiche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 22 und Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2016, BR-Drucksache 316/16(B), Ziffer 12). Dies gilt sowohl für die Begegnung im Rahmen von Einzelmobilität als auch von Partnerschaften. Der verstärkten Nutzung von Mitteln des Programms "Erasmus+" für immer zahlreichere bildungspolitische Projekte der Kommission steht er mit großer Zurückhaltung gegenüber.
Drucksache 411/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung - BinSchArbZV )
... /EU des Rates der Europäischen Union vom 19. Dezember 2014 zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtsrichtlinie) besondere Vorschriften für die Arbeitszeitgestaltung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Binnenschifffahrt. Die Richtlinie dient der Durchführung der europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt (Sozialpartnervereinbarung), auf die sich die Europäische Binnenschifffahrts Union (EBU), die Europäische Schifferorganisation (ESO) und die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) geeinigt haben.
Drucksache 352/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... 9. Der Bundesrat begrüßt das deutliche Bekenntnis der Kommission zur strengen Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten sowie der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung der in der Säule festgelegten Grundsätze und Rechte. Dies ist umso wichtiger, da das von der Kommission vorgeschlagene Umsetzungskonzept eine Einbindung und Verantwortung der Akteure aller Ebenen - der EU-Ebene, der Mitgliedstaaten, regionaler und lokaler Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft - vorsieht.
Drucksache 713/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer - Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... 6. Er begrüßt, dass die Kommission eine Aufstockung des Programms "Erasmus+", anstrebt. Das Ziel einer Verdoppelung der Teilnehmerzahl bis 2025 scheint zwar angesichts der unklaren finanziellen Ausstattung des Folgeprogramms ambitioniert. In Anbetracht zunehmender Skepsis gegenüber einem vereinigten Europa müssen die heranwachsenden Generationen jedoch für die europäische Idee gewonnen und zur aktiven Teilhabe am europäischen Einigungsprozess ermutigt werden - hierzu kann das Programm "Erasmus+" entscheidend beitragen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen von "Erasmus+" Lernerfahrungen nicht immer an Mobilität geknüpft sind, sondern gerade im Schulbereich auch im Rahmen von Partnerschaften gesammelt werden können. Generell bedarf es im Schulbereich vor allem der Vereinfachung von Verfahren sowie der Reduzierung des bürokratischen Aufwands.
Anlage Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
Drucksache 602/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregister) sind in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG
8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5b Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 5c Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
I. Zielsetzung
1 Filter- und Entlastungsfunktion
2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten
II. Wesentlicher Inhalt
III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen
I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung
III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV
a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV
b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV
2. Nummer 2 Nummer 22122 KV
IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... 3. Verbesserung der Erfassung von Daten über Kompetenzen und der Informationen als Entscheidungsgrundlage bei der Berufswahl Maßnahmen allein auf Unionsebene werden nicht ausreichen. Der Erfolg hängt vom Einsatz und vom Fachwissen zahlreicher Akteure ab: nationaler Regierungen, Regionen, lokaler Behörden, Unternehmen und Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Zivilgesellschaft, aber auch von den Menschen selbst, die Chancen ergreifen, um ihre Talente bestmöglich zu nutzen. Vor allem die Sozialpartner spielen eine Schlüsselrolle, um zu gewährleisten, dass die Agenda erfolgreich entwickelt und umgesetzt wird und mit den raschen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft Schritt hält.
1. Einleitung
2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen
2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS
Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten
Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
Berufsausbildung als erste Wahl
Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen
2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen
Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern
Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen
2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN
Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten
Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern
Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen
3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN
3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN
Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung
Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden
Mehr Lernen am Arbeitsplatz
Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens
3.2. FORTGESETZTE Modernisierung
Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen
Die Hochschulbildung modernisieren
4. Umsetzung der Agenda
Anhang LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN
Drucksache 163/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung
... Der Bundesrat bittet, die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf den "Vertragspartner" im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überprüfen. Dadurch, dass die Ansprüche sich ausschließlich auf den Vertragspartner beziehen, können beispielsweise die Mitwirkenden in Auftragsproduktionen dieses Auskunftsrecht nicht nutzen. Dies gilt umso mehr, als der Vertragspartner weder verpflichtet ist, sich Informationen zur weiteren Nutzung bei dem Dritten, der das Werk nutzt, zu beschaffen, noch ist der Dritte auskunftspflichtig, wenn seinem Vertragspartner nicht selbst ein Auskunftsrecht zusteht.
Drucksache 315/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final
... 28. Bezüglich der Ankündigung der möglichen Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Berufsausbildungen zur Unterstützung der Sozialpartner gibt der Bundesrat zu bedenken, dass die Systeme der beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten äußerst vielgestaltig und unterschiedlich sind, und hinterfragt vor diesem Hintergrund die Legitimation zur sowie die Machbarkeit und den Mehrwert der Erstellung dieses Rahmens.
Drucksache 156/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
... In Artikel 1 sind in § 2 Absatz 2 die Wörter "sexuelle Dienstleitungen" durch die Wörter "wechselnden Partnern sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt nicht nur gelegentlich" zu ersetzen.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ProstSchG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ProstSchG
4. Zu Artikel 1 §§ 3 bis 11 ProstSchG
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 6
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 5 Absatz 3 ProstSchG
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 ProstSchG
10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 ProstSchG
11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4, Nummer 5 ProstSchG
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 5
Zu Artikel 1
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1, Absatz 1
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 und § 37 Absatz 5 ProstSchG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 §§ 29, 31 ProstSchG
18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG
19. Zu Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten
20. Zum Gesetzentwurf allgemein Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung und für die Länder und Kommunen
21. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 119/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... Nach dem Gesetzentwurf soll die Anrechnung der Kapitalertragsteuer gemäß § 36 Absatz 2a EStG ausgeschlossen werden, wenn der Steuerpflichtige innerhalb eines Zeitraumes von 45 Tagen vor und nach der Fälligkeit der Kapitalerträge (Dividendenzahlung) weniger als 45 Tage wirtschaftlicher und zivilrechtlicher Eigentümer der Aktie(n) ist. Für den Zeitraum dieser Mindesthaltedauer enthält § 36 Absatz 2a EStG als weitere Anforderung, dass der Steuerpflichtige während dieses Zeitraumes ein Wertveränderungsrisiko in Höhe von mindestens 30 Prozent des gemeinen Wertes bei Anschaffung der Wertpapiere tragen muss. Durch die Aufnahme dieser zusätzlichen Einschränkung soll vermieden werden, dass zwar das Eigentum auf einen anrechnungsberechtigten Steuerpflichtigen übertragen wird, dieser aber kein wirtschaftliches Risiko betreffend dieser Wertpapiere trägt. Bei einem Cum/Cum-Geschäft verbleiben unter Berücksichtigung sämtlicher getroffener Vereinbarungen in der Regel bis zur Rückübereignung der Aktien sowohl das Wertminderungsrisiko als auch die Wertsteigerungsmöglichkeit beim ausländischen Vertragspartner oder einer anderen Person.
Drucksache 812/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
... (2) Die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 Nummer 2 bedarf des Einvernehmens des Auswärtigen Amts. Für den Fall, dass ein Dritter nach Absatz 1 Nummer 2 als sekundierende Einrichtung auftritt, trifft die Entscheidung, in welchen Einsätzen Personen eine Sekundierung erhalten sollen, das Bundesministerium, welches dem Dritten die Erlaubnis erteilt hat. Der Dritte wird selbst Vertragspartner der sekundierten Person und ist nicht Vertreter der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundesministeriums.
Drucksache 227/16
Antrag der Länder Niedersachsen, Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungsprämie) für den Mittelstand in Deutschland
... 8. Der Bundesrat macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass außer Deutschland und Estland alle Mitgliedstaaten der EU steuerliche Anreize für mehr Investitionen in FuE setzen. Der Bundesrat begrüßt, dass sich das Bündnis für Industrie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 13. Oktober 2015 in einer gemeinsamen Erklärung aller 15 Partner aus Politik, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden für eine steuerliche FuE-Förderung für kleine und mittelständische Unternehmen ausgesprochen hat. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat, in Deutschland neben einer projektorientierten FuE-Förderung eine stetige, verlässliche und direkte Unterstützung von KMU im Bereich von Forschung und Entwicklung in Form einer steuerlichen Forschungsförderung zu etablieren. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, die dauerhaft und kontinuierlich in Forschung und Entwicklung investieren. Außerdem sollen KMU profitieren, die FuE-Prozesse auftragsbezogen, kurzfristig beginnen und umsetzen müssen.
Drucksache 548/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung
... regelt, dass bestimmte langfristige Verträge im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners kraft Gesetzes beendet werden und der Insolvenzverwalter damit kein Wahlrecht nach § 103
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... Kein Mitgliedstaat allein verfügt über die finanziellen Ressourcen, um in einem gegenüber den USA, Japan und China wettbewerbsfähigen Zeitrahmen das notwendige Ökosystem für Hochleistungsrechner zu entwickeln28. Bis heute wurden jedoch noch keine gemeinsamen Anstrengungen unternommen, um die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage in der EU zu schließen29. Die EU hat zwar eine vertragliche öffentlich-private Partnerschaft zu Hochleistungsrechnern gegründet, die Technologie im Exa-Maßstab entwickeln soll, doch es fehlt an einem europäischen Rahmen für ihre Integration in große Computersysteme.
2 Einführung
1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft
2. Europäische Dateninfrastruktur
Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien
3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen
Schlussfolgerungen
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen mit einem klaren europäischen Mehrwert, die auf nationalen Initiativen aufbauen, sie ergänzen und für ihre Ausweitung sorgen. Sie stützt sich auf die Mitwirkung aller einschlägigen Interessengruppen, d.h. großer, mittlerer und kleiner Unternehmen aus allen Branchen, die digitale Zulieferindustrie, Sozialpartner, Mitgliedstaaten und Regionen.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 371/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... h) In § 22 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter "Betreiber der Schienenwege" durch die Wörter "Vertragspartner des Eisenbahnverkehrsunternehmens bei den Vereinbarungen nach den §§ 20 und 21" ersetzt.
Drucksache 601/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass das Arztinformationssystem allein der neutralen, kompakten Information der Vertragsärzte über die Nutzenbewertungsbeschlüsse auf stets aktuellem Stand dienen soll. Insoweit sollten die Dialogpartner, wie im Pharmadialog abgesprochen und ursprünglich im Referentenentwurf des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes vorgesehen, bei der Erarbeitung des entsprechenden Konzeptes in einem Konsultationsprozess eingebunden werden. Ein Konsultationsprozess ist angesichts der erheblichen Tragweite der Arztinformation geboten.
Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 10
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG
26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... Die Kommission hat auch die sogenannte REFIT-Plattform eingerichtet, um die Interessenträger und die Mitgliedstaaten in die REFIT-Arbeit der Kommission einzubinden. Die Plattform setzt sich aus hochrangigen Sachverständigen aus allen 28 Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen sowie von Unternehmen, Sozialpartnern und aus der Zivilgesellschaft zusammen, die nach einem offenen und transparenten Verfahren ernannt wurden. Über eine eigene Website14 können alle Interessenträger ihre Bedenken oder Anregungen zu den Auswirkungen des EU-Rechts auf die Plattform hochladen und Verbesserungsvorschläge machen.
Drucksache 548/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung
... regelt, dass bestimmte langfristige Verträge im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners kraft Gesetzes beendet werden und der Insolvenzverwalter damit kein Wahlrecht nach § 103
Drucksache 518/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... Seit seiner Einführung vor einem Jahr ist der EFSI, der von der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe) als strategischer Investitionspartner der Kommission umgesetzt und mitfinanziert wird, auf dem besten Wege, die anvisierte Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in die Realwirtschaft bis Mitte 2018 zu erreichen und dabei die Beiträge des Privatsektors zu maximieren. Besonders rasch war die Marktaufnahme im Rahmen des Finanzierungsfensters für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Hier übertrifft der EFSI deutlich alle Erwartungen. Um zu gewährleisten, dass weiterhin ausreichende Finanzmittel für eine durch den EFSI geförderte Finanzierung von KMU vorhanden sind, wurde das KMU-Finanzierungsfenster im Juli 2016 im Rahmen der geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Finanzbogen
Drucksache 130/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUMStaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUMStaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Drucksache 274/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
... abgegeben haben, und würde zu Konflikten mit den Partnerstaaten und -ländern führen und den Welterbestatus gefährden.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 13 OffshoreBergV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 OffshoreBergV
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, 4 - neu - OffshoreBergV
4. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 OffshoreBergV
5. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2 OffshoreBergV
6. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 2 Nummer 10 OffshoreBergV
7. Zu Artikel 1 § 72 Satz 3 - neu - OffshoreBergV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Drucksache 159/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetz es und weiterer Vorschriften
... Die derzeit in § 18 Absatz 2 BMG aufgeführten Daten für eine erweiterte Meldebescheinigung werden nicht allen Lebenslagen gerecht. Die im Melderegister zur betroffenen Person gespeicherten Daten über das Geschlecht, die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft sowie die weiter zum gesetzlichen Vertreter, zum Ehegatten oder Lebenspartner und zu minderjährigen Kindern gespeicherten Angaben werden in der Praxis zur Vorlage in unterschiedlichen Angelegenheiten benötigt. Teilweise sind aber auch nicht alle Daten einer einfachen Meldebescheinigung zur Vorlage in unterschiedlichen Angelegenheiten erforderlich. Entsprechend soll dem Recht der betroffenen Person, ihre personenbezogenen Daten selbst auszuwählen, größerer Spielraum eingeräumt werden. Vor dem Inkrafttreten des
Drucksache 335/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass persönliche Begegnungen die Essenz und der wahre Mehrwert des Programms "Erasmus+" sind. Er erinnert vor diesem Hintergrund daran, dass ungeachtet der Bedeutung der Themen der Wertevermittlung und Antiradikalisierung nicht die Förderung der persönlichen Begegnung innerhalb von Projekten wie zum Beispiel Schulpartnerschaften in Vergessenheit geraten darf. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass gerade die Zahl der geförderten Schulen aufgrund der Förderstruktur des Programms "Erasmus+" dramatisch zurückgegangen ist.
Drucksache 568/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29 /EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - COM(2016) 596 final
... /EG über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft), Dezember 2013, De Wolf and Partners, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/studies/131216_study_en.pdf, S. 417fß
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zulässige Formen der Nutzung
Artikel 4 Kopien in einem zugänglichen Format im Binnenmarkt
Artikel 5 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 6 Änderung der Richtlinie 2001/29/EG
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Überprüfung
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... "[Wir müssen] die Arbeiten an einem fairen und wahrhaft europäischen Arbeitsmarkt vorantreiben. [...] In diesem Zusammenhang möchte ich eine europäische Säule sozialer Rechte entwickeln, die die sich verändernden Realitäten in den europäischen Gesellschaften und in der Arbeitswelt widerspiegelt. Und die uns als Kompass für eine erneute Konvergenz innerhalb des Euro-Raums dienen kann. Die[se] europäische Säule sozialer Rechte sollte das ergänzen, was wir gemeinsam zum Schutze der Arbeitnehmer in der EU erreicht haben. Ich erwarte, dass die Sozialpartner in diesem Prozess eine zentrale Rolle einnehmen. Ich glaube, wir tun gut daran, mit dieser Initiative innerhalb des Euro-Raums zu beginnen und anderen EU-Mitgliedstaaten anzubieten, sich anzuschließen, wenn sie es wünschen."
Drucksache 785/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
... Auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitskreis derzeit noch den Reformbedarf zum Thema Abstammung auslotet, ist die Neuregelung in § 1600d Absatz 4 BGB überprüfungsbedürftig. Die Thematik der Abstammung ist vielfältig und schwierig, insbesondere durch Fallkonstellationen wie etwa bei gleichgeschlechtlichen Partnern und bei heterologer Insemination. Besondere Probleme ergeben sich bei der Eltern-Kind-Zuordnung, wobei der Arbeitskreis noch nicht abschließend geklärt hat, ob eher die Rechtssicherheit, die biologische Elternschaft oder der Aspekt der Verantwortungsübernahme vorrangig sein soll.
1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - SaRegG
2. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SaRegG
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1600d Absatz 4 BGB
Drucksache 230/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... Um eine solche Zersplitterung der Zuständigkeiten zu verhindern und den betroffenen Frauen für alle Fragen rund um den Mutterschutz einen Ansprechpartner zu geben, ist daher die Streichung von § 79 Absatz 1 Satz 3
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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