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"Partnerschaft"
Drucksache 649/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern COM(2017) 492 final
... 2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL
1. Einleitung
2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL
Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten
Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht
Wahrung des Regelungsrechts
Eingehen neuer Partnerschaften
3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT
4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS
5. Fazit
Drucksache 403/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister (Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV )
... § 1 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen Im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen Im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister
§ 2 Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, und Vereinsregister
§ 3 Art der Datenübermittlung
§ 4 Form der Indexdaten
§ 5 Änderung und Aktualisierung der Daten
§ 6 Sicherheit
§ 7 Übergangsregelung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 460/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
... Lebenspartnerschaftsgesetz
Drucksache 429/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... 3. Der Bundesrat betont, dass für ihn der besondere Mehrwert des Programms für allgemeine und berufliche Bildung "Erasmus+" in der Begegnung und dem Austausch von Einzelpersonen sowie der Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen liegt (vergleiche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 22 und Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2016, BR-Drucksache 316/16(B), Ziffer 12). Dies gilt sowohl für die Begegnung im Rahmen von Einzelmobilität als auch von Partnerschaften. Der verstärkten Nutzung von Mitteln des Programms "Erasmus+" für immer zahlreichere bildungspolitische Projekte der Kommission steht er mit großer Zurückhaltung gegenüber.
Drucksache 713/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer - Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... 6. Er begrüßt, dass die Kommission eine Aufstockung des Programms "Erasmus+", anstrebt. Das Ziel einer Verdoppelung der Teilnehmerzahl bis 2025 scheint zwar angesichts der unklaren finanziellen Ausstattung des Folgeprogramms ambitioniert. In Anbetracht zunehmender Skepsis gegenüber einem vereinigten Europa müssen die heranwachsenden Generationen jedoch für die europäische Idee gewonnen und zur aktiven Teilhabe am europäischen Einigungsprozess ermutigt werden - hierzu kann das Programm "Erasmus+" entscheidend beitragen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen von "Erasmus+" Lernerfahrungen nicht immer an Mobilität geknüpft sind, sondern gerade im Schulbereich auch im Rahmen von Partnerschaften gesammelt werden können. Generell bedarf es im Schulbereich vor allem der Vereinfachung von Verfahren sowie der Reduzierung des bürokratischen Aufwands.
Anlage Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
Drucksache 602/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregister) sind in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG
8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5b Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 5c Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
I. Zielsetzung
1 Filter- und Entlastungsfunktion
2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten
II. Wesentlicher Inhalt
III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen
I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung
III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV
a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV
b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV
2. Nummer 2 Nummer 22122 KV
IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... - den Ausbau und den Bekanntheitsgrad von Möglichkeiten höherer beruflicher Aus- und Weiterbildung mittels Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, der Forschung und der Wirtschaft fördern, wobei ein Schwerpunkt auf dem Bedarf einzelner Branchen an Kompetenzen auf höherem Niveau liegen soll;
1. Einleitung
2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen
2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS
Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten
Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
Berufsausbildung als erste Wahl
Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen
2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen
Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern
Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen
2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN
Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten
Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern
Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen
3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN
3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN
Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung
Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden
Mehr Lernen am Arbeitsplatz
Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens
3.2. FORTGESETZTE Modernisierung
Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen
Die Hochschulbildung modernisieren
4. Umsetzung der Agenda
Anhang LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... Kein Mitgliedstaat allein verfügt über die finanziellen Ressourcen, um in einem gegenüber den USA, Japan und China wettbewerbsfähigen Zeitrahmen das notwendige Ökosystem für Hochleistungsrechner zu entwickeln28. Bis heute wurden jedoch noch keine gemeinsamen Anstrengungen unternommen, um die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage in der EU zu schließen29. Die EU hat zwar eine vertragliche öffentlich-private Partnerschaft zu Hochleistungsrechnern gegründet, die Technologie im Exa-Maßstab entwickeln soll, doch es fehlt an einem europäischen Rahmen für ihre Integration in große Computersysteme.
2 Einführung
1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft
2. Europäische Dateninfrastruktur
Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien
3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen
Schlussfolgerungen
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... Die Förderung von Privatinvestitionen in digitale Innovationen in allen Industriezweigen in der EU ist eine große Herausforderung, die auf regionaler, nationaler und EU-Ebene angegangen werden muss. Die EU als Ganzes kann, wie sie kürzlich mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen gezeigt hat, im Bedarfsfall Mittel für Investitionen in einem Umfang mobilisieren, wie dies in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht erreicht werden kann, und die in Bezug auf Privatinvestitionen eine Hebelwirkung entfalten, die weit größer ist als in vielen Mitgliedstaaten möglich. Das Konzept zur Mobilisierung weiterer Investitionen ist sowohl nachfrage- als auch angebotsorientiert und sieht den Einsatz aller politischen Instrumente vor - von der finanziellen Unterstützung bis hin zur Koordinierung und gesetzgeberischen Maßnahmen. Durch die Entwicklung von "Digital Innovation Hubs" in ganz Europa werden alle Wirtschaftsbranchen in Europa Zugang zu den neuesten Technologien haben, wodurch eine Welle von Bottum-Up-Innovationen in allen Bereichen angestoßen werden soll. Ferner sollen öffentlichprivate Partnerschaften für Innovation und strategische FuE eingerichtet und ausgebaut werden, um eine EU-weite Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen unter Einbeziehung von Interessengruppen aus allen Wertschöpfungsketten zu ermöglichen. Sie werden einzigartige Möglichkeiten bieten, um Ressourcen, die für bahnbrechende Entwicklungen bei den digitalen Technologien und Plattformen benötigt werden, zu bündeln, einschließlich hochleistungsfähiger Cloud-Infrastrukturen für Wissenschaft und Innovation sowie groß angelegter Erprobungen, die die Ausarbeitung von Normen beschleunigen können.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 518/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... "Eine solche Unterstützung erstreckt sich unter anderem auf eine zielgerichtete Unterstützung in Bezug auf die Nutzung technischer Hilfe bei der Vorhabenstrukturierung, die Nutzung innovativer Finanzinstrumente und die Nutzung öffentlichprivater Partnerschaften, wobei die Besonderheiten und Bedürfnisse von Mitgliedstaaten mit weniger entwickelten Finanzmärkten zu berücksichtigen sind.";
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Finanzbogen
Drucksache 130/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUMStaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUMStaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Drucksache 159/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetz es und weiterer Vorschriften
... 10. Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
Drucksache 335/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass persönliche Begegnungen die Essenz und der wahre Mehrwert des Programms "Erasmus+" sind. Er erinnert vor diesem Hintergrund daran, dass ungeachtet der Bedeutung der Themen der Wertevermittlung und Antiradikalisierung nicht die Förderung der persönlichen Begegnung innerhalb von Projekten wie zum Beispiel Schulpartnerschaften in Vergessenheit geraten darf. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass gerade die Zahl der geförderten Schulen aufgrund der Förderstruktur des Programms "Erasmus+" dramatisch zurückgegangen ist.
Drucksache 562/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen - COM(2016) 582 final
... Dieser Vorschlag ist Teil der ambitionierten Investitionsoffensive für Drittländer, die in der Mitteilung der Kommission vom 7. Juni 2016 über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda1 angekündigt wurde. Ziel dieses am 28. Juni 2016 vom Europäischen Rat gebilligten Investitionsprogramms ist es, grundlegende Ursachen der Migration anzugehen und gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Der vorliegende Vorschlag sieht zwei Änderungen an der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 vor. In Verbindung mit einem getrennten Legislativvorschlag zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union wird der Vorschlag die quantitative und qualitative Ausweitung des Mandats der Europäischen Investitionsbank ("EIB") für die Darlehenstätigkeit in Drittländern (sogenanntes "Außenmandat" der EIB) ermöglichen. So wird die EIB - insbesondere durch die Bereitstellung zusätzlicher Finanzierungen für den privaten Sektor - rasch einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen der Investitionsoffensive für Drittländer leisten können.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Verhältnismäßigkeit
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 461/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetz es und weiterer Vorschriften
... 10. Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
Drucksache 313/16
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates: Das Deutsch-Polnische Jugendwerk als Eckpfeiler der deutschpolnischen Verständigung weiter unterstützen
... 1. Am 17. Juni 2016 jährt sich zum 25. Mal die Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Der Vertrag war ein Meilenstein für die deutschpolnischen Beziehungen. Er setzte den Rahmen für die Aussöhnung und die partnerschaftliche Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen. In Artikel 30 verpflichteten sich die Vertragsparteien zur Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW).
Drucksache 704/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up-und die Scale-up-Initiative - COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... Diese Verzahnung sollte den Aufbau von Geschäftspartnerschaften unterstützen und damit gleichzeitig dem identifizierten Problemfeld "Mangel an Partnern und Gelegenheiten" entgegenwirken. Ziel ist die noch stärkere Implementierung von Innovationen in Unternehmensprozesse bestehender KMU und größerer Unternehmen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft zu stärken.
Drucksache 505/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten
... Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können nach geltendem Recht weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten, solange sie nicht als rechtliche Betreuer ihres Partners bestellt werden oder von ihm im Rahmen einer Vorsorgevollmacht hierzu wirksam bevollmächtigt worden sind. Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um selbstbestimmt darüber entscheiden zu können, wer im Falle des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit handeln und entscheiden soll. Ihre Verbreitung nimmt stetig zu. Der Gedanke an die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird gleichwohl gerade in jüngeren Jahren nicht selten verdrängt und auf "später" verschoben. Besonders in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer unerwarteten schweren Krankheit kann es für Betroffene und Angehörige eine zusätzliche erhebliche Belastung bedeuten, wenn es erst eines gerichtlichen Verfahrens auf Betreuerbestellung bedarf, um dem Ehegatten oder Lebenspartner auch in rechtlicher Hinsicht beistehen zu können.
Drucksache 351/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual"
... Zu diesem Zweck hat sie am 7. Juni einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda {COM(2016) 385) vorgeschlagen.
Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... ) und seine Folgeprojekte sowie die im Rahmen der öffentlichprivaten Partnerschaft SPIRE9 finanzierten Projekte sind in diesem Zusammenhang gute Beispiele.
1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen
2. Herausforderungen ANNEHMEN
A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren
Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels
Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten
B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN
Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie
In die Menschen investieren
Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor
C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN
Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten
Überarbeitung des Emissionshandelssystems
Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 673/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 34. Mit der geplanten Ergänzung von Artikel 16 der ESI-Verordnung sollen zusätzliche Änderungs- und Genehmigungspflichten für die Partnerschaftsvereinbarung eingeführt werden. Diese Ergänzung würde zu höherem Verwaltungsaufwand führen und ist als zusätzliche bürokratische Hürde abzulehnen.
Zur Vorlage insgesamt
Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente
Zu den Finanzierungsinstrumenten
Zur flexibleren Haushaltsverwaltung
3 Finanzinstrumente
Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen
22. Hauptempfehlung
23. Hilfsempfehlung
Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung
Indikatoren im ESF
Zu einzelnen Vorschriften
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 125/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
... Die Beteiligung als militärischer Führungsgrundsatz bedeutet Teilhaben an Entscheidungsprozessen und ist Aufgabe aller Vorgesetzten. Das Beteiligungspartnerschaftsprinzip zwischen der Vertrauensperson und der oder dem Disziplinarvorgesetzten bleibt hiervon unberührt; die Pflicht zur förmlichen Beteiligung der Vertrauensperson nach diesem Gesetz obliegt weiterhin ausschließlich der oder dem Disziplinarvorgesetzten.
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Nummer 11: Koordinierung und Partnerschaft
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Eine weitere wichtige Quelle für neue Investitionen, die sich aus der gemeinsam mit der Industrie kofinanzierten Forschung und Entwicklung ergeben, sind die öffentlich-privaten Partnerschaften wie die gemeinsamen Technologieinitiativen "Brennstoffzellen und Wasserstoff", CleanSky, SESAR, Shift2Rail und die Initiative für biobasierte Industriezweige sowie vertragliche öffentlich-private Partnerschaften wie "Umweltfreundliche Fahrzeuge" und "Nachhaltige Prozessindustrie durch Ressourcen- und Energieeffizienz", die für einen steten Strom von Projekten sorgen. Aber auch die Wissens- und Innovationsgemeinschaften - hier vor allem "InnoEnergy" und "Klima" - bilden eine wichtige Quelle für neue Investitionen in umweltfreundliche Energieträger und die daraus entstehenden Projektvorschläge, die für eine EU-Finanzierung in Frage kommen. Die Wissens- und Innovationsgemeinschaften sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den europäischen Finanzierungsquellen für Forschung und Innovation, wie Horizont 2020 und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds30, und privaten Partnern sowie zwischen regionalen und lokalen Aktivitäten und Unternehmen, Startups und KMU. Ihre Arbeit wird auf Beratungsdienste für den Zugang zu Kapital, technische Hilfe und Vorschläge für Geschäftsmodelle ausgeweitet.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 300/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Eine Regulierungsbehörde kann wesentliche Anforderungen in einer Rechtsvorschrift festlegen und das europäische Normungssystem damit beauftragen, freiwillige europäische Normen zu erstellen, auf die indirekt Bezug genommen werden kann und die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union eine Konformitäts- (oder Sicherheits-)vermutung begründen. Ein wirksames Normungssystem kann somit nur auf der Grundlage einer engen Partnerschaft zwischen den Regulierungsbehörden, den Normungsgremien und der Industrie errichtet werden.
Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
1. NORMEN SIND von Bedeutung
... weil sie innovationsfördernd sind
2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER
3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT
4. Ausblick
5. Fazit
Anhang I Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten
1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung
2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration
3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension
Drucksache 747/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investieren in Europas Jugend - COM(2016) 940 final
... 8. Die Kommission kündigt in der Mitteilung "ErasmusPro" als neue Mobilitätsmaßnahme für längerfristige Auslandsaufenthalte (sechs bis zwölf Monate) von Auszubildenden an. Der Bundesrat spricht sich für eine weitere Stärkung des EU-Programms "Erasmus+", das auch einen wichtigen Beitrag für den Austausch in der beruflichen Bildung leistet, aus. Er weist jedoch darauf hin, dass sich Auslandsaufenthalte längerer Dauer gerade in der beruflichen Bildung aus praktischen Gründen als schwierig erweisen können. Dies gilt nicht nur für den einzelnen Auszubildenden, dessen längere Absenzen seinen Lernerfolg schmälern können, sondern auch für den ausbildenden Betrieb, insbesondere wenn es sich dabei um kleine und mittlere Unternehmen handelt (BR-Drucksache 315/16(B)). Der Bundesrat würde es stattdessen unterstützen, wenn die flexible Förderung eines bedarfsgerechten Angebots von Mobilitäten im Bereich der beruflichen Bildung weiter gestärkt werden würde. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission erst Ende Februar 2016 in Folge eines Pilotprojekts des Europäischen Parlaments eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht hat, durch die unter anderem Hindernisse für die langfristige Auszubildendenmobilität ermittelt werden sollten und geprüft werden sollte, ob eine hinreichende Nachfrage besteht. Der Bundesrat zeigt sich verwundert, dass "ErasmusPro" auf den Weg gebracht werden soll, obwohl zu diesen Fragen noch keine Ergebnisse vorliegen. Er fordert zudem, dass diese längeren Auslandsaufenthalte nicht zu Lasten anderer im Rahmen von "Erasmus+" finanzierter Mobilitäten und Partnerschaften gehen dürfen.
Drucksache 625/16
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel
... cc) In Nummer 4 werden nach den Wörtern "Begründung einer Lebenspartnerschaft," die Wörter "Vor- und Familiennamen des Ehe- oder des Lebenspartners," eingefügt dd) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
Drucksache 505/16
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten
... Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können nach geltendem Recht weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten, solange sie nicht als rechtliche Betreuer ihres Partners bestellt werden oder von ihm im Rahmen einer Vorsorgevollmacht hierzu wirksam bevollmächtigt worden sind. Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um selbstbestimmt darüber entscheiden zu können, wer im Falle des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit handeln und entscheiden soll. Ihre Verbreitung nimmt stetig zu. Der Gedanke an die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird gleichwohl gerade in jüngeren Jahren nicht selten verdrängt und auf "später" verschoben. Besonders in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer unerwarteten schweren Krankheit kann es für Betroffene und Angehörige eine zusätzliche erhebliche Belastung bedeuten, wenn es erst eines gerichtlichen Verfahrens auf Betreuerbestellung bedarf, um dem Ehegatten oder Lebenspartner auch in rechtlicher Hinsicht beistehen zu können.
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... Am 7. Juni 2016 nahm die Kommission eine Mitteilung über einen neuen Partnerschaftsrahmen1für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda an. Neben ihrem Vorschlag für ein Maßnahmenbündel zur Bewältigung der dringendsten Bedürfnisse der Flüchtlinge und zur Unterstützung der Aufnahmegemeinschaften fordert die Kommission eine langfristige Strategie, mit der die EU die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung fördern und die Migrationsursachen weiter bekämpfen kann.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Fachwissen
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung
Artikel 3 Zweck
Artikel 4 Struktur des EFSD
Artikel 5 Strategieausschuss des EFSD
Kapitel III EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS
Artikel 6 EFSD-Garantie
Artikel 7 Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 8 Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 9 Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie
Artikel 10 Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen
Artikel 11 Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 12 Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 13 EFSD-Garantiefonds
Artikel 14 Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung
Artikel 15 Berichterstattung und Rechnungslegung
Artikel 16 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 17 Transparenz und Offenlegung von Informationen
Artikel 18 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 542/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... a) in einer Wohnung im Sinne von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes mit einem Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenleben;
Drucksache 279/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Die vorstehenden Bedenken gegen eine Auskunftspflicht in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen sowie die damit einhergehenden Konsequenzen gelten in besonderem Maße auch im Hinblick auf § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG-E, demzufolge für den Fall, dass auskunftspflichtige Haushaltsmitglieder nicht selbst Auskunft geben können, jedes andere volljährige Hausmitglied auskunftspflichtig wird. Denn selbst in Familien oder Lebenspartnerschaften ist es einerseits nicht selbstverständlich, dass alle Haushaltmitglieder den anderen Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen wollen. Anderseits ergeben sich aufgrund der Unbestimmtheit des Tatbestandsmerkmals "die selbst nicht Auskunft geben können" erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten. Das gilt etwa in zeitlicher Hinsicht (wie ist zum Beispiel die Auskunftspflicht für den Fall eines längeren Urlaubs oder Auslandsaufenthalts zu bewerten) und es kommt hinsichtlich der Fähigkeit zur Auskunftserteilung auf objektive oder auch subjektive Umstände im Hinblick auf den originären Auskunftspflichtigen an. Klarstellungs- und Harmonisierungsbedarf folgt insbesondere aber auch im Hinblick darauf, dass im Wortlaut des § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG-E der Vertretungsfall allein daran anknüpft, dass "volljährige Haushaltsmitglieder" nicht Auskunft geben können, während ausweislich der Einzelbegründung zu § 13 MZG-E (Auskunftsplicht) zu Absatz 3 die Auskunftspflicht für eine andere im Haushalt lebende Person sich daraus ergibt, dass "zum Beispiel wegen einer Behinderung oder einer Krankheit" eine im Haushalt lebende Person nicht selbst Auskunft geben kann.
Drucksache 493/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz es
... Lebenspartnerschaftsgesetz
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... Zur angemessenen Förderung dieser Prioritäten durch die Normung in den kommenden Jahren beabsichtigt die Kommission, neben den regelmäßigen Normungsaufträgen ihre Partnerschaft mit dem europäischen Normungssystem zu verstärken, um sicherzustellen, dass dem Wunsch aller Interessenträger (Industrie, KMU, Verbraucher, Umweltorganisationen, Arbeitnehmer usw.) nach Einbeziehung angemessen Rechnung getragen wird.
Mitteilung
1. Einführung
2. Durchführung der Verordnung
2.1. Artikel 24 der Verordnung
2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6
2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative
2.3. Leitfaden zur europäischen Normung
3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
3.1. IKT-Normung
3.2. Normung im Dienstleistungsbereich
3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016
4. Integration
5. Internationale Zusammenarbeit
6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN
6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung
6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen
7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse
7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union
7.3. Unerledigte Aufträge
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... /EG bereits festgelegten Ausnahme für vorübergehende Vervielfältigungshandlungen gelten, die weiterhin auf Text- und Data-Mining-Techniken angewandt werden sollte, sofern diese nicht die Anfertigung von Kopien in einem über diese Ausnahme hinausgehenden Umfang beinhalten. Forschungsorganisationen, die an einer öffentlichprivaten Partnerschaft beteiligt sind, sollten auf diese Ausnahme auch zurückgreifen können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld
Artikel 3 Text- und Data-Mining
Artikel 4 Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten
Artikel 5 Erhalt des Kulturerbes
Artikel 6 Gemeinsame Bestimmungen
Titel III Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN
Kapitel 1 Vergriffene Werke
Artikel 7 Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes
Artikel 8 Grenzübergreifende Nutzungen
Artikel 9 Dialog der Interessenträger
Kapitel 2 Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf
Artikel 10 Verhandlungsmechanismus
Titel IV Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ
Kapitel 1 Rechte an Veröffentlichungen
Artikel 11 Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen
Artikel 12 Ausgleichsansprüche
Kapitel 2 Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
Artikel 13 Nutzung geschützter Inhalte durch
Kapitel 3 Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung
Artikel 14 Transparenzpflicht
Artikel 15 Vertragsanpassungsmechanismus
Artikel 16 Streitbeilegung
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Änderungen anderer Richtlinien
Artikel 18 Zeitliche Anwendung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Überprüfung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Drucksache 816/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG )
... Durch die Änderung von § 39e Absatz 3 Satz 3 EStG werden Arbeitnehmer bei Heirat programmgesteuert stets in die Steuerklasse IV eingereiht. Die bisherige Unterscheidung, ob nur ein Ehegatte als Arbeitnehmer tätig ist oder beide, entfällt. Dies führt nur formal zu einer Rechtsänderung. Faktisch wird die bisher als Übergangsregelung in der Rechts- und Verwaltungspraxis erprobte, bewährte und akzeptierte Verfahrensweise nunmehr als gesetzlicher Regelfall festgeschrieben. Dies gilt für die Begründung von Lebenspartnerschaften im Sinne des
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... ) kann eine Elternzeit aber auch für Zeiten nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeit wurde mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 111a Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld
§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung
§ 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Stärkung der beruflichen Weiterbildung
Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Förderung von Grundkompetenzen
4 Weiterbildungsprämie
Umschulungsbegleitende Hilfen
Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen
Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen
Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber
Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende
Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden
Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung
Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte
Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Anfügung von Nummer 4
Zu Anfügung von Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 673/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 24. Mit der geplanten Ergänzung von Artikel 16 der ESI-Verordnung sollen zusätzliche Änderungs- und Genehmigungspflichten für die Partnerschaftsvereinbarung eingeführt werden. Diese Ergänzung würde zu höherem Verwaltungsaufwand führen und ist als zusätzliche bürokratische Hürde abzulehnen.
Zur Vorlage insgesamt
Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente
Zu den Finanzierungsinstrumenten
Zur flexibleren Haushaltsverwaltung
2 Finanzinstrumente
Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen
Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung
Indikatoren im ESF
Zu einzelnen Vorschriften
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 521/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Zusätzlich zu den bestehenden Programmen hat die Kommission einen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda vorgeschlagen, damit gegenüber Partnerländern ein kohärentes Konzept verfolgt wird und die verschiedenen Finanzierungsquellen (MFR-Programme, Europäischer Entwicklungsfonds - EEF, Treuhandfonds der Europäischen Union und andere Fazilitäten) effizient ausgeschöpft werden können. Ziel dieser Initiative ist ein kohärentes und maßgeschneidertes Verfahren, nach dem die Union und ihre Mitgliedstaaten in koordinierter Weise verschiedene Instrumente und Einflussmöglichkeiten kombinieren, um darauf aufbauend umfassende Partnerschaften ("Migrationspakte") mit Drittländern zur besseren Steuerung der Migration unter uneingeschränkter Achtung der humanitären und menschenrechtsbezogenen Verpflichtungen der Union zu errichten.
1. Einleitung
2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen
Beseitigung des Zahlungsrückstands
Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit
Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit
Genauere Überprüfung und Analyse
3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen
Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen
Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung
Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:
4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen
2 Finanzanhang
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... (ESVG 2010) weiterentwickelt und Unklarheiten beseitigt, vor allem im Bereich öffentlichprivate Partnerschaften (ÖPP). Ein Leitfaden für die statistische Erfassung von ÖPP, der in Zusammenarbeit mit der EIB erstellt wurde und sich vor allem an private Interessenträger richtet, wird am 29. September 2016 veröffentlicht. Nach dieser Publikation wird eine Informationskampagne durchgeführt. Wie bereits in der Mitteilung vom 1. Juni hervorgehoben, überwacht Eurostat zudem die Auswirkungen der Vorschriften für die öffentliche
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
1. Mobilisierung von Investitionen
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
1.2 Steigerung der Wirkung
1.3 Wer entscheidet?
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
III. Nächste Schritte
Drucksache 294/16
... Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden. Hierbei sollen die Arbeitnehmerüberlassung als eines der flexiblen Instrumente des Personaleinsatzes sowie die positiven Beschäftigungswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung erhalten bleiben. Gleichzeitig soll die Bedeutung tarifvertraglicher Vereinbarungen als wesentliches Element einer verlässlichen Sozialpartnerschaft gestärkt werden.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Die Sicherstellung legaler Migrationsmöglichkeiten und die verstärkte Rückübernahme und Rückführung/Rückkehr derer, die kein Bleiberecht haben, sind zwei miteinander verknüpfte Aspekte, die fester Bestandteil der Gespräche mit Drittstaaten - insbesondere mit Herkunftsländern von Migranten - über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit für eine wirksame Steuerung der Migrationsströme sein müssen. Diese Strategie wurde bei den politischen Dialogen und der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Rahmen des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität (GAMM) verfolgt, bei dem die legale Migration und eine gut gesteuerte Mobilität zu den Prioritäten der EU im Bereich der externen Migrations- und Asylpolitik gehören. Innerhalb dieses Gesamtansatzes hat die EU in den letzten Jahren mit mehreren Ländern in ihrer unmittelbaren und weiteren Nachbarschaft Mobilitätspartnerschaften und Gemeinsame Agenden für Migration und Mobilität unterzeichnet49.
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... - Schließlich hat die Kommission bereits eine Reihe von Initiativen vorgelegt, die Investitionen fördern und die Finanzierung der Wirtschaft erleichtern sollen, wie beispielsweise die Senkung der Kapitalanforderungen bei Infrastrukturinvestitionen für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und die Annahme praktischer Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der öffentlichen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und öffentlichprivaten Partnerschaften (ÖPP). Darüber hinaus enthalten die Strategien für die Energieunion, die Kapitalmarktunion, den Binnenmarkt und den digitalen Binnenmarkt10 sowie das Paket zur Kreislaufwirtschaft allesamt gezielte Maßnahmen, die bei einer vollumfänglichen Umsetzung konkrete Hindernisse beseitigen und die Rahmenbedingungen für Investitionen weiter verbessern werden. Des Weiteren hat die Kommission einen strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten angestoßen, um im Rahmen des Europäischen Semesters11 Investitionshemmnisse auf nationaler Ebene in Bereichen wie Insolvenz, öffentliches Auftragswesen, Rechtssysteme und Effizienz der öffentlichen Verwaltung sowie bei den sektorspezifischen Vorgaben zu beseitigen.
1. Einleitung
2. Ein Modell für die Zukunft
a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau
b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen
Konkrete und greifbare Ergebnisse
5 Ausblick
c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen
5 Komplementarität
Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung
Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten
Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen
3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte
a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen
b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa
4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit
a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters
5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0
Drucksache 159/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetz es und weiterer Vorschriften
... 10. Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch der Staat,
Drucksache 551/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Drucksache 704/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative - COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... 2. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Start-ups bemisst sich nicht nur nach dem erzielten Umsatz und den geschaffenen, oft hochwertigen Arbeitsplätzen. Auch als Innovationstreiber und Umsetzer der neuesten Technologien sind Start-ups Impulsgeber für die gesamte Wirtschaft. Die Stärkung von Start-ups und Scale-ups sollte inhaltlich eng verzahnt werden mit aktuellen und zukünftigen europäischen Förderprogrammen und Initiativen zur Unterstützung von KMU und größeren Unternehmen. Diese Verzahnung sollte den Aufbau von Geschäftspartnerschaften unterstützen und damit gleichzeitig dem identifizierten Problemfeld "Mangel an Partnern und Gelegenheiten" entgegenwirken. Ziel ist die noch stärkere Implementierung von Innovationen in Unternehmensprozesse bestehender KMU und größerer Unternehmen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Gesamtwirtschaft zu stärken.
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... Europäische Behörden, Start-ups und ihre Geschäftspartner müssen gemeinsam agieren, um zu verhindern, dass wertvolle Bemühungen von Start-ups vergeudet werden. Es bedarf einer Partnerschaft mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden und insbesondere mit den Start-ups selbst. Dazu gehört auch, dass Behörden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Start-ups ihre Unternehmenstätigkeit ausbauen können. Im Gegenzug können diese Start-ups Arbeitsplätze schaffen, sich auf dem Markt behaupten und soziale Verantwortung übernehmen. Aus dem jüngst veröffentlichten "Scale-up Europe Manifesto"15 geht hervor, dass Start-ups zur Zusammenarbeit bereit sind. Die Kommission begrüßt diese Initiative seitens der auf diesem Gebiet tätigen Akteure und ihre Empfehlungen sind in die von der Kommission zu diesen Themen angestellten Überlegungen eingeflossen.
1. Einleitung
2. BESEITIGUNG der Hindernisse
3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN
3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme
3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten
3.3 Kompetenzen
3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU
3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen
4. Zugang zu FINANZMITTELN
5. Fazit
Drucksache 316/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie - COM(2016) 382 final
... 12. Zudem soll die Kommission nach dem Vorschlag aufgefordert werden, die Nutzung europäischer Finanzierungsprogramme, insbesondere über das Programm "Erasmus+", zu unterstützen. Der Bundesrat erinnert daran, dass der Hauptzweck des Programms "Erasmus+" in der Mobilitätsförderung bestehen sollte. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass er den besonderen Mehrwert des Programms darin sieht, dass es junge Menschen aus unterschiedlichen Staaten zusammenbringt und für diese Völkerverständigung und europäische Zusammenarbeit unmittelbar erfahrbar macht (vergleiche auch Ziffer 22 der Stellungnahme vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B)). Unbeschadet der Bedeutung der Förderung von Kompetenzen darf auch die Förderung persönlicher Begegnungen insbesondere im schulischen Bereich im Rahmen von "Erasmus+" nicht aus dem Blick geraten. Gerade die Zahl der reinen Schulpartnerschaften ist durch die geänderte Förderstruktur dramatisch zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund sind dringend Umsteuerungen bei der Programmdurchführung angezeigt, um der strukturellen Benachteiligung des schulischen Bereichs im Programm "Erasmus+" entgegenzuwirken. Neue Prioritätensetzungen der Kommission dürfen nicht zu einer Einschränkung des Spielraums der Schulpartnerschaften führen (vergleiche auch Ziffer 41 der Stellungnahme vom 10. Juli 2015, BR-Drucksache 212/15(B)).
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Sichere Grenzen bewirken auch einen Rückgang des Risikos außergewöhnlicher Belastungen solcher Art, wie sie im vergangenen Jahr eingetreten sind, durch die Fortsetzung der enormen Anstrengungen zur Wiederherstellung einer stabilen Lage, was die humanitären Standards und die Migrationssteuerung als Folge der Krise angeht. Hierzu bedarf es eines gemeinsamen Konzepts zu Asyl und Rückführung bei gleichzeitiger Schaffung besserer Möglichkeiten legaler Migration. Dies bedeutet die Umsetzung des Partnerschaftsrahmens mit Blick darauf, die grundlegenden Ursachen irregulärer Migration einzudämmen und eine neue Phase in der Zusammenarbeit mit den zentralen Partnern im Migrationsbereich zu konsolidieren.4 Auf diese Weise bildet eine sichere Außengrenze das Fundament für den Schengen-Raum als Gebiet ohne Kontrollen an den Binnengrenzen - wie in der Mitteilung "Zurück zu Schengen - ein Fahrplan"5 dargelegt -, und sie erhöht die Mobilität.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 747/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investieren in Europas Jugend - COM(2016) 940 final
... 6. Die Kommission kündigt in der Mitteilung "ErasmusPro" als neue Mobilitätsmaßnahme für längerfristige Auslandsaufenthalte (sechs bis zwölf Monate) von Auszubildenden an. Der Bundesrat spricht sich für eine weitere Stärkung des EU-Programms "Erasmus+", das auch einen wichtigen Beitrag für den Austausch in der beruflichen Bildung leistet, aus. Er weist jedoch darauf hin, dass sich Auslandsaufenthalte längerer Dauer gerade in der beruflichen Bildung aus praktischen Gründen als schwierig erweisen können. Dies gilt nicht nur für den einzelnen Auszubildenden, dessen längere Absenzen seinen Lernerfolg schmälern können, sondern auch für den ausbildenden Betrieb, insbesondere wenn es sich dabei um kleine und mittlere Unternehmen handelt (BR-Drucksache 315/16(B)). Der Bundesrat würde es stattdessen unterstützen, wenn die flexible Förderung eines bedarfsgerechten Angebots von Mobilitäten im Bereich der beruflichen Bildung weiter gestärkt werden würde. Er stellt fest, dass die Kommission erst Ende Februar 2016 in Folge eines Pilotprojekts des Europäischen Parlaments eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht hat, durch die unter anderem Hindernisse für die langfristige Auszubildendenmobilität ermittelt werden sollten und geprüft werden sollte, ob eine hinreichende Nachfrage besteht. Der Bundesrat zeigt sich verwundert, dass "ErasmusPro" auf den Weg gebracht werden soll, obwohl zu diesen Fragen noch keine Ergebnisse vorliegen. Er fordert zudem, dass diese längeren Auslandsaufenthalte nicht zu Lasten anderer im Rahmen von "Erasmus+" finanzierter Mobilitäten und Partnerschaften gehen dürfen.
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Wirtschaftswachstum wird am besten durch Maßnahmen zur Verringerung der Verwaltungslasten für die Bürger und Unternehmen ohne unterschiedliche Behandlung verschiedener Geschäftsmodelle gefördert. Dabei kann ein effizienter Austausch von steuerlichen Informationen zwischen Plattformen, Behörden und Dienstleistern dazu beitragen, die Kosten zu senken. Auch durch die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen und die Entwicklung von Online-Rückmeldeinstrumenten können neue Möglichkeiten für Partnerschaften und die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften geschaffen werden.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
Drucksache 137/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Weitere Schwerpunktbereiche der EU sind der Kapazitätsaufbau in der Steuerpolitik und Steuerverwaltung - entweder durch direkte technische Hilfe oder im Rahmen von Partnerschaftsprogrammen13, die Unterstützung internationaler Initiativen zur Stärkung von Rechtsvorschriften und Regulierung, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise, sowie die Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung fiskalischer Bewertungsinstrumente, wie des Instruments zur diagnostischen Bewertung von Steuerverwaltungen (Tax Administration Diagnostic Assessment Tool, TADAT) oder des Instruments zur Prüfung der öffentlichen Ausgaben und der finanziellen Rechenschaftspflicht (Public Expenditure and Financial Accountability, PEFA).
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 279/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Die vorstehenden Bedenken gegen eine Auskunftspflicht in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen sowie die damit einhergehenden Konsequenzen gelten in besonderem Maße auch im Hinblick auf § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG-E, demzufolge für den Fall, dass auskunftspflichtige Haushaltsmitglieder nicht selbst Auskunft geben können, jedes andere volljährige Hausmitglied auskunftspflichtig wird. Denn selbst in Familien oder Lebenspartnerschaften ist es einerseits nicht selbstverständlich, dass alle Haushaltmitglieder den anderen Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen wollen. Anderseits ergeben sich aufgrund der Unbestimmtheit des Tatbestandsmerkmals "die selbst nicht Auskunft geben können" erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten. Das gilt etwa in zeitlicher Hinsicht (wie ist zum Beispiel die Auskunftspflicht für den Fall eines längeren Urlaubs oder Auslandsaufenthalts zu bewerten) und es kommt hinsichtlich der Fähigkeit zur Auskunftserteilung auf objektive oder auch subjektive Umstände im Hinblick auf den originären Auskunftspflichtigen an. Klarstellungs- und Harmonisierungsbedarf folgt insbesondere aber auch im Hinblick darauf, dass im Wortlaut des § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG-E der Vertretungsfall allein daran anknüpft, dass "volljährige Haushaltsmitglieder" nicht Auskunft geben können, während ausweislich der Einzelbegründung zu § 13 MZG-E (Auskunftsplicht) zu Absatz 3 die Auskunftspflicht für eine andere im Haushalt lebende Person sich daraus ergibt, dass "zum Beispiel wegen einer Behinderung oder einer Krankheit" eine im Haushalt lebende Person nicht selbst Auskunft geben kann.
Drucksache 389/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Einwohnerzahlen" vom 31. März 2016
... So regelt § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG, dass die Grundlage für die Fortschreibung der jeweils letzte Zensus ist, dessen Zahlen nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung und der Wanderungsstatistik sowie den Mitteilungen zum Wechsel der Staatsangehörigkeit sowie zu Ehescheidungen und Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften fortzuschreiben sind.
Drucksache 301/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017 - COM(2016) 357 final
... Die Kommission führt derzeit mit den Vereinigten Staaten Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), und die Normung stellt aufgrund der beiden unterschiedlichen Systeme ein wichtiges Thema dar, könnte allerdings bei einer für beide Parteien vorteilhaften Einigung erheblichen Nutzen bringen.
Drucksache 602/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins-und Güterrechtsregister) sind in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG
8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5b Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 5c Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Begründung
A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen
I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung
III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... (ESVG 2010) zur Verfügung gestellt, insbesondere für den Bereich öffentlichprivater Partnerschaften. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank hat Eurostat einen Leitfaden für die statistische Erfassung von öffentlichprivaten Partnerschaften (ÖPP) entwickelt, der sich vor allem an private Interessenträger richtet. Der Leitfaden wurde am 29. September 2016 veröffentlicht11 und soll durch eine Informationskampagne ergänzt werden. Zudem überwacht die Kommission die Auswirkungen der Auslegung der Vorschriften für die öffentliche
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 316/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie - COM(2016) 382 final
... 12. Zudem soll die Kommission nach dem Vorschlag aufgefordert werden, die Nutzung europäischer Finanzierungsprogramme, insbesondere über das Programm "Erasmus+", zu unterstützen. Der Bundesrat erinnert daran, dass der Hauptzweck des Programms "Erasmus+" in der Mobilitätsförderung bestehen sollte. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass er den besonderen Mehrwert des Programms darin sieht, dass es junge Menschen aus unterschiedlichen Staaten zusammenbringt und für diese Völkerverständigung und europäische Zusammenarbeit unmittelbar erfahrbar macht (vergleiche auch Ziffer 22 der Stellungnahme vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B)). Unbeschadet der Bedeutung der Förderung von Kompetenzen darf auch die Förderung persönlicher Begegnungen insbesondere im schulischen Bereich im Rahmen von "Erasmus+" nicht aus dem Blick geraten. Gerade die Zahl der reinen Schulpartnerschaften ist durch die geänderte Förderstruktur dramatisch zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund sind dringend Umsteuerungen bei der Programmdurchführung angezeigt, um der strukturellen Benachteiligung des schulischen Bereichs im Programm "Erasmus+" entgegenzuwirken. Neue Prioritätensetzungen der Kommission dürfen nicht zu einer Einschränkung des Spielraums der Schulpartnerschaften führen (vergleiche auch Ziffer 41 der Stellungnahme vom 10. Juli 2015, BR-Drucksache 212/15(B)).
Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Die Vorschrift bestimmt die grundlegenden Erhebungsmerkmale zur Ermittlung des Wohnungs-, Haushalts- und Familienzusammenhangs sowie des demografischen Hintergrunds. Die Erhebungsmerkmale bilden die Basis für die Auswertungen der anderen Erhebungsteile des Mikrozensus. Sie werden zudem sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene direkt ausgewertet. Neben der Ehe und der Lebenspartnerschaft werden auch nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften berücksichtigt.
Drucksache 256/1/16
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass eine wachsende Nachfrage nach qualitativ hochwertigen und aktuellen Daten über die demografische, soziale, ökonomische und ökologische Lage und eine zunehmende Harmonisierung der Statistiken in Europa, weit reichende Informationsbedürfnisse von der EU-bis zur regionalen Ebene sowie das Erfordernis, benötigte Daten effizient und im Hinblick auf die Berichtspflichtigen belastungsarm zu generieren, das bewährte föderale System der amtlichen Statistik vor zunehmende Herausforderungen stellt. Aus Sicht des Bundesrates erfordert die Bewältigung dieser Herausforderungen ein offenes und partnerschaftliches Zusammenwirken von Bund und Ländern.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.