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57 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"PassV"


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Drucksache 492/20

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Passverordnung

Artikel 2
Änderung der Personalausweisverordnung

Kapitel 10
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 36b
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis

§ 36c
Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften

§ 36d
Muster der eID-Karte

Anhang 3a
Muster der eID-Karte

Artikel 3
Änderung der Personalausweisgebührenverordnung

§ 1a
Auslagen für Ausweise

§ 2
Gebühr für die eID-Karte

§ 2a
Auslagen für eID-Karten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5116, BMI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 301/1/19

... es (Passverwaltungsvorschrift -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1.2.3 Satz 4 - neu - PassVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.1.5 PassVwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.6 PassVwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.1 Absatz 1 Satz 3 PassVwV

5. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.4 Absatz 4 PassVwV

6. Zur zeitnahen Überarbeitung

7. Weitere Anregungen für eine neue Überarbeitung


 
 
 


Drucksache 11/19 (Beschluss)

... b) Die Länder bekräftigen ihr bereits auf dem "Netzgipfel" vorgetragenes Anliegen, den zur Erreichung der Klimaziele nötigen Kohleausstieg so zu gestalten, dass Stilllegungen auch unter dem Kriterium Netzengpassvermeidung erfolgen sollten. Es gilt, Kapazitäten für die Aufnahme des angestrebten 65 Prozent Erneuerbare Energien-Anteils und der zur Zielerreichung nötigen, stetig steigenden erneuerbaren Erzeugung zu schaffen.



Drucksache 8/19 (Beschluss)

... Mit der Änderung wird klargestellt, dass bei Aufforderung zur Abgabe ausländischer Dokumente gegenüber Mehrstaatern nicht erst eine Ausreiseuntersagung von den für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden erfolgt sein muss. Vielmehr muss eine solche Aufforderung bereits erfolgen können, wenn lediglich die Voraussetzungen für eine Untersagung der Ausreise nach § 10 Absatz 1 PassG vorliegen. Erfasst sind alle Fälle der Ausreiseuntersagung in Bezug auf die deutschen Personaldokumente des betroffenen Mehrstaaters, also die der Passversagung, Passentziehung und Beschränkung sowie personalausweisrechtliche Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung. Damit besteht im Gleichklang mit den pass-/personalausweisrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich deutscher Personaldokumente eine präventive und effektivere Möglichkeit, sogenannte Jihad-Ausreiseversuche von Mehrstaatern ins syrisch-irakische Kampfgebiet zu verhindern.



Drucksache 300/19 (Beschluss)

... "Die Seriennummern sämtlicher gültiger Personalausweise sowie der Dokumente, die in den vergangenen zwölf Monaten ungültig geworden sind (vergleiche Nummer 2.1.4.4 PassVwV), sind - sofern diese Dokumente der Personalausweisbehörde nicht vorliegen und somit nicht entwertet und eingezogen werden können (Nummer 6.3.3 PassVwV) - an die Polizei zwecks Einstellung in die Sachfahndung zu übermitteln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer G.5.2.1 Absatz 3 PAuswVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.1 Absatz 1 Satz 2, 3, Absatz 2 Satz 1 PAuswVwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.2 Absatz 4 bis 6 PAuswVwV

4. Zu Artikel 1 Nummer G.11.3.1 Absatz 1 Satz 1 PAuswVwV

1. Zur zeitnahen Überarbeitung

2. Zu § 5 PAuswG

3. Zu § 10 Absatz 5 Nummer 3 PAuswG

4. Zu Nummer V.19.1.2 PAuswVwV


 
 
 


Drucksache 300/1/19

... "Die Seriennummern sämtlicher gültiger Personalausweise sowie der Dokumente, die in den vergangenen zwölf Monaten ungültig geworden sind (vergleiche Nummer 2.1.4.4 PassVwV), sind - sofern diese Dokumente der Personalausweisbehörde nicht vorliegen und somit nicht entwertet und eingezogen werden können (Nummer 6.3.3 PassVwV) - an die Polizei zwecks Einstellung in die Sachfahndung zu übermitteln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer G.3.1.1 PAuswVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer G.5.2.1 Absatz 3 PAuswVwV

3. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.1 Absatz 1 Satz 2, 3, Absatz 2 Satz 1 PAuswVwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.2 Absatz 4 bis 6 PAuswVwV

5. Zu Artikel 1 Nummer G.11.3.1 Absatz 1 Satz 1 PAuswVwV

6. Zur zeitnahen Überarbeitung

7. Zu § 5 PAuswG

8. Zu § 10 Absatz 5 Nummer 3 PAuswG

9. Zu Nummer V.19.1.2 PAuswVwV


 
 
 


Drucksache 301/19 (Beschluss)

... es (Passverwaltungsvorschrift -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.1.5 PassVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.6 PassVwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.1 Absatz 1 Satz 3 PassVwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.4 Absatz 4 PassVwV

1. Zur zeitnahen Überarbeitung

2. Weitere Anregungen für eine neue Überarbeitung


 
 
 


Drucksache 563/18

... . Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Ausgleichs über die Strommärkte mit der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, insbesondere bei drohenden Engpässen, gelten die allgemeinen Verantwortlichkeiten nach §§ 11 ff.; der verantwortliche Netzbetreiber kann und muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdung zu unterbinden. Insbesondere kann und muss er nach § 13a Absatz 1 (i.V.m. § 14 Absatz 1 und 1c) unterbinden, dass eine Erzeugungsanlage ihre Erzeugung engpassverstärkend erhöht. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zu Intraday-Handelsaktivitäten von anderen Marktteilnehmern.



Drucksache 179/17

... Aussagen zu Maßnahmen der Länder zur Entziehung ausländischer Reisedokumente von Mehrstaatern sind der Bundesregierung nicht möglich. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in den Ländern Maßnahmen der Passbehörden, also auch Passversagungen und -entziehungen, nicht statisch nachgehalten und können retrograd auch nicht erhoben werden. Erst recht ist es nicht möglich, statistisch zu erheben, in wie vielen der Fälle die Betroffenen mehrere Staatsangehörigkeiten und zudem auch ausländische Ausweispapiere besitzen, was tatbestandliche Voraussetzung für die Entziehung ausländischer Reisedokumente sein soll. Jedenfalls ist nicht von einer erheblichen Fallzahl auszugehen.



Drucksache 823/16 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung



Drucksache 413/16

... es sowie § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe h der Passverordnung



Drucksache 103/1/16

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit den Ländern zeitnah Beratungen aufzunehmen, um die Viehverkehrsverordnung an die - seit 1. Januar 2016 anzuwendende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (EquidenpassVerordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1) sowie an die - im Juli 2014 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 788/1/16

... Bei der Antragstellung eines Reisepasses ist das vorgelegte Lichtbild für das neue Dokument sowohl mit der Person des Antragstellers als auch mit dem bisherigen Reisepass oder einem Personalausweis zur Prüfung der Identität und Übereinstimmung abzugleichen (so auch Nummer 6.3.1 PassVwV). Über die Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 1 PassG hinaus bedarf es hier einer Klarstellung. Zur weiteren Begründung wird auf die Begründung zu Artikel 6 Nummer 1 des Gesetzentwurfs verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 7 Absatz 3 Nummer 1 BeamtStG

'Artikel 2 Änderung des Beamtenstatusgesetzes

2. Zu Artikel 6 Nummer 1

3. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu -, § 25 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 PassG

'Artikel 6a Änderung des Passgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

4. Zu Artikel 6a - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und § 54 Absatz 2 Nummer 1 BMG

'Artikel 6a Änderung des Bundesmeldegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

5. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 47a Satz 1 AufenthG

6. Zu Artikel 7a - neu - § 15 Absatz 4a - neu - AsylG

'Artikel 7a Änderung des Asylgesetzes


 
 
 


Drucksache 788/16 (Beschluss)

... Bei der Antragstellung eines Reisepasses ist das vorgelegte Lichtbild für das neue Dokument sowohl mit der Person des Antragstellers als auch mit dem bisherigen Reisepass oder einem Personalausweis zur Prüfung der Identität und Übereinstimmung abzugleichen (so auch Nummer 6.3.1 PassVwV). Über die Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 1 PassG hinaus bedarf es hier einer Klarstellung. Zur weiteren Begründung wird auf die Begründung zu Artikel 6 Nummer 1 des Gesetzentwurfs verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 6 Nummer 1

2. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu -, § 25 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 PassG

'Artikel 6a Änderung des Passgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 6a - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und § 54 Absatz 2 Nummer 1 BMG

'Artikel 6a Änderung des Bundesmeldegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

4. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 47a Satz 1 AufenthG

5. Zu Artikel 7a - neu - § 15 Absatz 4a - neu - AsylG

'Artikel 7a Änderung des Asylgesetzes


 
 
 


Drucksache 103/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit den Ländern zeitnah Beratungen aufzunehmen, um die Viehverkehrsverordnung an die - seit 1. Januar 2016 anzuwendende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (EquidenpassVerordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1) sowie an die - im Juli 2014 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 21/15

... - die Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz und im



Drucksache 178/15

... In Artikel 2 Nummer 2 werden die Wörter "gegen die Passversagung (§ 7 Absatz 1)," gestrichen.



Drucksache 21/15 (Beschluss)

... In Artikel 2 Nummer 2 § 14 sind die Wörter "gegen die Passversagung (§ 7 Absatz 1)," zu streichen.



Drucksache 36/2/15

... So wird in dem Gesetzentwurf nicht dargelegt, warum nicht an passrechtliche Vorschriften zur Begründung einer Strafbarkeit angeknüpft werden kann. Schon heute macht sich nach § 24 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 i.V.m. § 7 Absatz 1 Nummer 10 PaßG strafbar, wer ausreist oder dies versucht, obwohl ihm ein Pass versagt oder vollziehbar entzogen worden ist. Die Passversagung kann darauf gestützt werden, dass bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber eine in § 89a



Drucksache 21/1/15

... In Artikel 2 Nummer 2 § 14 sind die Wörter "gegen die Passversagung (§ 7 Absatz 1)," zu streichen.



Drucksache 633/14

Verordnung zur Änderung der Passverordnung



Drucksache 633/14 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Passverordnung



Drucksache 29/1/14

... - Auf die Begründung des Beschlusses des Bundesrates vom 16. Dezember 2009 (BR-Drucksache 696/09(B)) zu Nummer 4.1.5.1 Satz 1 und 2 (zu § 4 Absatz 1) der Passverwaltungsvorschriften wird Bezug genommen.



Drucksache 29/14 (Beschluss)

... - Auf die Begründung des Beschlusses des Bundesrates vom 16. Dezember 2009 (BR-Drucksache 696/09(B)) zu Nummer 4.1.5.1 Satz 1 und 2 (zu § 4 Absatz 1) der Passverwaltungsvorschriften wird Bezug genommen.



Drucksache 765/1/12

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der



Drucksache 765/12 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der



Drucksache 264/11

... Während der Ausländer bislang nur verpflichtet ist, den Verlust oder das Wiederauffinden seines Passes oder Passersatzes anzuzeigen (vergleiche im Einzelnen die in § 56 geregelten ausweisrechtlichen Pflichten), werden solche Verpflichtungen nunmehr auch gesondert für die eigenständigen elektronischen Aufenthaltstitel eingeführt. Damit sind die Ausländerbehörden neben der Entgegennahme von Anzeigen bei Passverlust künftig zusätzlich mit der Entgegennahme entsprechender Anzeigen bei Verlust des Aufenthaltstiteldokuments betraut. Dies schließt gegebenenfalls weitere Arbeitsschritte wie die Beantragung und Ausstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels, die Unterrichtung einer Polizeibehörde über das Abhandenkommen des elektronischen Aufenthaltstitels sowie die Prüfung und gegebenenfalls Einziehung des Dokuments bei Wiederauffinden ein. Die Ausländerbehörden müssen ferner bei technischen Defekten des Speicher- und Verarbeitungsmediums tätig werden, den Prüfungs- und Reklamationsprozess mit der Bundesdruckerei betreiben und gegebenenfalls die beantragte Neuausstellung in die Wege leiten.



Drucksache 499/10 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften



Drucksache 889/09 (Beschluss)

... Auf die Begründung des Beschlusses des Bundesrates vom 16. Dezember 2009 - BR-Drs. 696/09 (Beschluss) zu Nummer 4.1.5.1 Satz 1 und 2 (zu § 4 Absatz 1 der Passverwaltungsvorschriften) - wird Bezug genommen.



Drucksache 696/1/09

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/1/09




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 696/09 (Beschluss)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften -


 
 
 


Drucksache 381/09

... Mit der Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 wird die Anpassung des deutschen Ausländerrechts an das Gemeinschaftsrecht vorgenommen. Die Anpassung erfolgt in Anlehnung an die bereits durchgeführte Passgesetznovellierung, die Passverordnung und die Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Wie bereits im Passrecht wird die Verwendung eines vollständig elektronischen Antragsverfahrens zur Gewährleistung einer hinreichenden Datenqualität der Fingerabdrücke und Lichtbilder verbindlich vorgeschrieben. Den Kommunen wird durch entsprechende Übergangsregelungen der dafür erforderliche Zeitrahmen eingeräumt. Die vorgenommenen Rechtsanpassungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Regelungen zur Ausgestaltung des Datenerfassungs-, Qualitätssicherungs- und Datenübermittlungsverfahrens, zu den technischen Einzelheiten sowie zur Datenspeicherung und -nutzung. Der Entwurf schafft die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen. Die gesetzliche Verordnungsermächtigung des § 99 Absatz 1 Nummer 13a



Drucksache 69/09

... beschriebenen Handlungen werden als obligatorischer Passversagungsgrund in § 7 Abs. 1 Nr. 10 des Passgesetzes aufgenommen, da nicht alle denkbaren Handlungen – etwa solche, die die Sicherheit eines anderen Staates gefährden – unter den bereits bestehenden Passversagungsgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 1 fallen. Dies führt nicht nur zur Möglichkeit der Passversagung, sondern ermöglicht es den Grenzbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 des Passgesetzes auch, Deutschen die Ausreise zu untersagen, wenn – etwa anlässlich der Ausreisekontrolle gewonnene oder sonst kurzfristig erlangte –



Drucksache 889/1/09

... Auf die Begründung des Beschlusses des Bundesrates vom 16. Dezember 2009 - BR-Drs. 696/09 (Beschluss) zu Nummer 4.1.5.1 Satz 1 und 2 (zu § 4 Absatz 1 der Passverwaltungsvorschriften) - wird Bezug genommen.



Drucksache 696/09

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 625/08

... 2. zwei aktuelle Lichtbilder, die den in § 5 Satz 1, 2 und 4 der Passverordnung festgelegten Anforderungen entsprechen,



Drucksache 762/08

Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Passverordnung

Artikel 2
Änderung der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 728: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes und der Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller

Anlage


 
 
 


Drucksache 762/08 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung



Drucksache 302/08

... Neue Anforderungen an die Beschaffenheit des beizubringenden Lichtbildes für den Führerschein durch Angleichung an die Passverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

§ 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b
Ausstellung des Internationalen Führerscheins

§ 29
Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe

2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten Bürger

aa Neue Informationspflichten

bb Geänderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 633/08

... Absatz 8 enthält besondere Regelungen für genetische Abstammungsuntersuchungen im Zusammenhang mit im Ausland bei den Auslandsvertretungen gestellten Pass- und Visumanträgen sowie den inländischen aufenthaltsrechtlichen Verfahren zum Familiennachzug und für den Staatsangehörigkeitsnachweis kraft Abstammung im Rahmen der Identifizierung bei Pass- und Personalausweis-Antragsverfahren. In Passverfahren ist der Passbewerber gemäß § 6 Abs. 2 PassG verpflichtet, die zur Feststellung seiner Person und seiner Eigenschaft als Deutscher erforderlichen Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt heute nach den Landesgesetzen zur Ausführung des Personalausweisgesetzes und künftig voraussichtlich gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 und 3 des Entwurfs eines Personalausweisgesetzes (des Bundes). Im Visumverfahren zum Familiennachzug bzw. in Fällen, in denen der Antragsteller sich bereits im Inland befindet, ist der Antragsteller nach § 82 Abs. 1 Satz 1



Drucksache 373/07

... Die Passverordnung fasst diejenigen Sachgebiete zusammen, die bislang in der Passmusterverordnung, der Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland, der Passgebührenverordnung und der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes geregelt waren. Ein Inhaltsverzeichnis soll das Auffinden der einzelnen Bestimmungen erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

Kapitel 1
Passmuster

§ 1
Muster für den Reisepass

§ 2
Muster für den Kinderreisepass

§ 3
Muster für den vorläufigen Reisepass

§ 4
Muster für den amtlichen Pass

§ 5
Lichtbild

Kapitel 2
Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere

§ 6
Befreiung von der Passpflicht

§ 7
Passersatz

§ 8
Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz

§ 9
Lichtbilder für den Passersatz

§ 10
Gültigkeitsdauer des Passersatzes

§ 11
Andere Regelungen für einen Passersatz

Kapitel 3
Amtliche Pässe

§ 12
Ausstellung

§ 13
Gültigkeitsdauer

§ 14
Rückgabe

Kapitel 4
Gebühren

§ 15
Gebühren

§ 16
Erstattung von Auslagen

§ 17
Ermäßigung und Befreiung von Gebühren

Kapitel 5
Schlussvorschrift

§ 18
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3
Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 16/07

... "(2a) Beantragt ein Passbewerber nach § 4 Abs. 1 Satz 4 die Eintragung des von seinem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts, hat er den Beschluss des Gerichts über die Vornamensänderung nach § 1 des Transsexuellengesetzes vorzulegen. Der Eintragung des von dem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts im Pass kommt keine Rechtswirkung zu.“ (2b) In den Fällen des § 1 Abs. 4 Satz 2 darf die zuständige Passbehörde vor Ausstellung eines amtlichen Passes zur Feststellung von Passversagungsgründen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder zur Prüfung von sonstigen Sicherheitsbedenken um Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersuchen. Soweit dies zur Feststellung von Passversagungsgründen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder zur Prüfung sonstiger Sicherheitsbedenken erforderlich ist, darf die zuständige Passbehörde in den Fällen des § 1 Abs. 4 Satz 2 die erhobenen Daten nach § 4 Abs. 1 an den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt übermitteln; zusätzlich darf die Passbehörde die nach Absatz 2 Satz 3 erhobenen Daten an das Bundeskriminalamt übermitteln das Amtshilfe bei der Auswertung der Daten leistet. Satz 2 gilt nicht für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die nach Satz 2 ersuchten Behörden teilen der anfragenden Passbehörde unverzüglich mit, ob Passversagungsgründe nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder sonstige Sicherheitsbedenken vorliegen.“



Drucksache 246/05

... (5) Zum Zeitpunkt der Engpassveröffentlichung bereits verbindlich gebuchte Kapazitäten werden nicht in das besondere Zuteilungsverfahren einbezogen, auch wenn sie zu einer Auslastung des Netzes am Engpass oberhalb dieser Grenze beigetragen haben.



Drucksache 812/05

... Bypassverhältnis



Drucksache 246/1/05

... (5) Zum Zeitpunkt der Engpassveröffentlichung bereits verbindlich gebuchte Kapazitäten werden nicht in das besondere Zuteilungsverfahren einbezogen, auch wenn sie zu einer Auslastung des Netzes am Engpass oberhalb dieser Grenze beigetragen haben.



Drucksache 246/05 (Beschluss)

... (5) Zum Zeitpunkt der Engpassveröffentlichung bereits verbindlich gebuchte Kapazitäten werden nicht in das besondere Zuteilungsverfahren einbezogen, auch wenn sie zu einer Auslastung des Netzes am Engpass oberhalb dieser Grenze beigetragen haben.



Drucksache 51/20 PDF-Dokument



Drucksache 222/11 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 261/17 PDF-Dokument



Drucksache 300/19 PDF-Dokument



Drucksache 301/19 PDF-Dokument



Drucksache 372/07 PDF-Dokument



Drucksache 416/17 PDF-Dokument



Drucksache 417/17 PDF-Dokument



Drucksache 492/17 PDF-Dokument



Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.