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"PassV"
Drucksache 492/20
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Passverordnung
Artikel 2 Änderung der Personalausweisverordnung
Kapitel 10 eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
§ 36c Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften
§ 36d Muster der eID-Karte
Anhang 3a Muster der eID-Karte
Artikel 3 Änderung der Personalausweisgebührenverordnung
§ 1a Auslagen für Ausweise
§ 2 Gebühr für die eID-Karte
§ 2a Auslagen für eID-Karten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5116, BMI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 301/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetz es (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV )
... es (Passverwaltungsvorschrift -
1. Zu Artikel 1 Nummer 1.2.3 Satz 4 - neu - PassVwV
2. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.1.5 PassVwV
3. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.6 PassVwV
4. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.1 Absatz 1 Satz 3 PassVwV
5. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.4 Absatz 4 PassVwV
6. Zur zeitnahen Überarbeitung
7. Weitere Anregungen für eine neue Überarbeitung
Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... b) Die Länder bekräftigen ihr bereits auf dem "Netzgipfel" vorgetragenes Anliegen, den zur Erreichung der Klimaziele nötigen Kohleausstieg so zu gestalten, dass Stilllegungen auch unter dem Kriterium Netzengpassvermeidung erfolgen sollten. Es gilt, Kapazitäten für die Aufnahme des angestrebten 65 Prozent Erneuerbare Energien-Anteils und der zur Zielerreichung nötigen, stetig steigenden erneuerbaren Erzeugung zu schaffen.
Drucksache 8/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
... Mit der Änderung wird klargestellt, dass bei Aufforderung zur Abgabe ausländischer Dokumente gegenüber Mehrstaatern nicht erst eine Ausreiseuntersagung von den für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden erfolgt sein muss. Vielmehr muss eine solche Aufforderung bereits erfolgen können, wenn lediglich die Voraussetzungen für eine Untersagung der Ausreise nach § 10 Absatz 1 PassG vorliegen. Erfasst sind alle Fälle der Ausreiseuntersagung in Bezug auf die deutschen Personaldokumente des betroffenen Mehrstaaters, also die der Passversagung, Passentziehung und Beschränkung sowie personalausweisrechtliche Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung. Damit besteht im Gleichklang mit den pass-/personalausweisrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich deutscher Personaldokumente eine präventive und effektivere Möglichkeit, sogenannte Jihad-Ausreiseversuche von Mehrstaatern ins syrisch-irakische Kampfgebiet zu verhindern.
Drucksache 300/19 (Beschluss)
... "Die Seriennummern sämtlicher gültiger Personalausweise sowie der Dokumente, die in den vergangenen zwölf Monaten ungültig geworden sind (vergleiche Nummer 2.1.4.4 PassVwV), sind - sofern diese Dokumente der Personalausweisbehörde nicht vorliegen und somit nicht entwertet und eingezogen werden können (Nummer 6.3.3 PassVwV) - an die Polizei zwecks Einstellung in die Sachfahndung zu übermitteln."
1. Zu Artikel 1 Nummer G.5.2.1 Absatz 3 PAuswVwV
2. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.1 Absatz 1 Satz 2, 3, Absatz 2 Satz 1 PAuswVwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.2 Absatz 4 bis 6 PAuswVwV
4. Zu Artikel 1 Nummer G.11.3.1 Absatz 1 Satz 1 PAuswVwV
1. Zur zeitnahen Überarbeitung
2. Zu § 5 PAuswG
3. Zu § 10 Absatz 5 Nummer 3 PAuswG
4. Zu Nummer V.19.1.2 PAuswVwV
Drucksache 300/1/19
... "Die Seriennummern sämtlicher gültiger Personalausweise sowie der Dokumente, die in den vergangenen zwölf Monaten ungültig geworden sind (vergleiche Nummer 2.1.4.4 PassVwV), sind - sofern diese Dokumente der Personalausweisbehörde nicht vorliegen und somit nicht entwertet und eingezogen werden können (Nummer 6.3.3 PassVwV) - an die Polizei zwecks Einstellung in die Sachfahndung zu übermitteln."
1. Zu Artikel 1 Nummer G.3.1.1 PAuswVwV
2. Zu Artikel 1 Nummer G.5.2.1 Absatz 3 PAuswVwV
3. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.1 Absatz 1 Satz 2, 3, Absatz 2 Satz 1 PAuswVwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.2 Absatz 4 bis 6 PAuswVwV
5. Zu Artikel 1 Nummer G.11.3.1 Absatz 1 Satz 1 PAuswVwV
6. Zur zeitnahen Überarbeitung
7. Zu § 5 PAuswG
8. Zu § 10 Absatz 5 Nummer 3 PAuswG
9. Zu Nummer V.19.1.2 PAuswVwV
Drucksache 301/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetz es (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV )
... es (Passverwaltungsvorschrift -
1. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.1.5 PassVwV
2. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.6 PassVwV
3. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.1 Absatz 1 Satz 3 PassVwV
4. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.4 Absatz 4 PassVwV
1. Zur zeitnahen Überarbeitung
2. Weitere Anregungen für eine neue Überarbeitung
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... . Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Ausgleichs über die Strommärkte mit der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, insbesondere bei drohenden Engpässen, gelten die allgemeinen Verantwortlichkeiten nach §§ 11 ff.; der verantwortliche Netzbetreiber kann und muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdung zu unterbinden. Insbesondere kann und muss er nach § 13a Absatz 1 (i.V.m. § 14 Absatz 1 und 1c) unterbinden, dass eine Erzeugungsanlage ihre Erzeugung engpassverstärkend erhöht. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zu Intraday-Handelsaktivitäten von anderen Marktteilnehmern.
Drucksache 179/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... Aussagen zu Maßnahmen der Länder zur Entziehung ausländischer Reisedokumente von Mehrstaatern sind der Bundesregierung nicht möglich. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in den Ländern Maßnahmen der Passbehörden, also auch Passversagungen und -entziehungen, nicht statisch nachgehalten und können retrograd auch nicht erhoben werden. Erst recht ist es nicht möglich, statistisch zu erheben, in wie vielen der Fälle die Betroffenen mehrere Staatsangehörigkeiten und zudem auch ausländische Ausweispapiere besitzen, was tatbestandliche Voraussetzung für die Entziehung ausländischer Reisedokumente sein soll. Jedenfalls ist nicht von einer erheblichen Fallzahl auszugehen.
Drucksache 823/16 (Beschluss)
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung
Drucksache 413/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetz es
... es sowie § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe h der Passverordnung
Drucksache 103/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit den Ländern zeitnah Beratungen aufzunehmen, um die Viehverkehrsverordnung an die - seit 1. Januar 2016 anzuwendende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (EquidenpassVerordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1) sowie an die - im Juli 2014 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 788/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
... Bei der Antragstellung eines Reisepasses ist das vorgelegte Lichtbild für das neue Dokument sowohl mit der Person des Antragstellers als auch mit dem bisherigen Reisepass oder einem Personalausweis zur Prüfung der Identität und Übereinstimmung abzugleichen (so auch Nummer 6.3.1 PassVwV). Über die Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 1 PassG hinaus bedarf es hier einer Klarstellung. Zur weiteren Begründung wird auf die Begründung zu Artikel 6 Nummer 1 des Gesetzentwurfs verwiesen.
1. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 7 Absatz 3 Nummer 1 BeamtStG
'Artikel 2 Änderung des Beamtenstatusgesetzes
2. Zu Artikel 6 Nummer 1
3. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu -, § 25 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 PassG
'Artikel 6a Änderung des Passgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
4. Zu Artikel 6a - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und § 54 Absatz 2 Nummer 1 BMG
'Artikel 6a Änderung des Bundesmeldegesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
5. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 47a Satz 1 AufenthG
6. Zu Artikel 7a - neu - § 15 Absatz 4a - neu - AsylG
'Artikel 7a Änderung des Asylgesetzes
Drucksache 788/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
... Bei der Antragstellung eines Reisepasses ist das vorgelegte Lichtbild für das neue Dokument sowohl mit der Person des Antragstellers als auch mit dem bisherigen Reisepass oder einem Personalausweis zur Prüfung der Identität und Übereinstimmung abzugleichen (so auch Nummer 6.3.1 PassVwV). Über die Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 1 PassG hinaus bedarf es hier einer Klarstellung. Zur weiteren Begründung wird auf die Begründung zu Artikel 6 Nummer 1 des Gesetzentwurfs verwiesen.
1. Zu Artikel 6 Nummer 1
2. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu -, § 25 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 PassG
'Artikel 6a Änderung des Passgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
3. Zu Artikel 6a - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und § 54 Absatz 2 Nummer 1 BMG
'Artikel 6a Änderung des Bundesmeldegesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
4. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 47a Satz 1 AufenthG
5. Zu Artikel 7a - neu - § 15 Absatz 4a - neu - AsylG
'Artikel 7a Änderung des Asylgesetzes
Drucksache 103/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit den Ländern zeitnah Beratungen aufzunehmen, um die Viehverkehrsverordnung an die - seit 1. Januar 2016 anzuwendende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (EquidenpassVerordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1) sowie an die - im Juli 2014 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 21/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetz es zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
... - die Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz und im
Drucksache 178/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetz es zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetz es
... In Artikel 2 Nummer 2 werden die Wörter "gegen die Passversagung (§ 7 Absatz 1)," gestrichen.
Drucksache 21/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetz es zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetz es
... In Artikel 2 Nummer 2 § 14 sind die Wörter "gegen die Passversagung (§ 7 Absatz 1)," zu streichen.
Drucksache 36/2/15
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVGÄnderungsgesetz - GVVG-ÄndG)
... So wird in dem Gesetzentwurf nicht dargelegt, warum nicht an passrechtliche Vorschriften zur Begründung einer Strafbarkeit angeknüpft werden kann. Schon heute macht sich nach § 24 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 i.V.m. § 7 Absatz 1 Nummer 10 PaßG strafbar, wer ausreist oder dies versucht, obwohl ihm ein Pass versagt oder vollziehbar entzogen worden ist. Die Passversagung kann darauf gestützt werden, dass bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber eine in § 89a
Drucksache 21/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetz es zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetz es
... In Artikel 2 Nummer 2 § 14 sind die Wörter "gegen die Passversagung (§ 7 Absatz 1)," zu streichen.
Drucksache 633/14
Verordnung zur Änderung der Passverordnung
Drucksache 633/14 (Beschluss)
Verordnung zur Änderung der Passverordnung
Drucksache 29/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwVÄndVwV)
... - Auf die Begründung des Beschlusses des Bundesrates vom 16. Dezember 2009 (BR-Drucksache 696/09(B)) zu Nummer 4.1.5.1 Satz 1 und 2 (zu § 4 Absatz 1) der Passverwaltungsvorschriften wird Bezug genommen.
Drucksache 29/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwVÄndVwV)
... - Auf die Begründung des Beschlusses des Bundesrates vom 16. Dezember 2009 (BR-Drucksache 696/09(B)) zu Nummer 4.1.5.1 Satz 1 und 2 (zu § 4 Absatz 1) der Passverwaltungsvorschriften wird Bezug genommen.
Drucksache 765/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der
Drucksache 765/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der
Drucksache 264/11
... Während der Ausländer bislang nur verpflichtet ist, den Verlust oder das Wiederauffinden seines Passes oder Passersatzes anzuzeigen (vergleiche im Einzelnen die in § 56 geregelten ausweisrechtlichen Pflichten), werden solche Verpflichtungen nunmehr auch gesondert für die eigenständigen elektronischen Aufenthaltstitel eingeführt. Damit sind die Ausländerbehörden neben der Entgegennahme von Anzeigen bei Passverlust künftig zusätzlich mit der Entgegennahme entsprechender Anzeigen bei Verlust des Aufenthaltstiteldokuments betraut. Dies schließt gegebenenfalls weitere Arbeitsschritte wie die Beantragung und Ausstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels, die Unterrichtung einer Polizeibehörde über das Abhandenkommen des elektronischen Aufenthaltstitels sowie die Prüfung und gegebenenfalls Einziehung des Dokuments bei Wiederauffinden ein. Die Ausländerbehörden müssen ferner bei technischen Defekten des Speicher- und Verarbeitungsmediums tätig werden, den Prüfungs- und Reklamationsprozess mit der Bundesdruckerei betreiben und gegebenenfalls die beantragte Neuausstellung in die Wege leiten.
Drucksache 499/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
Drucksache 889/09 (Beschluss)
... Auf die Begründung des Beschlusses des Bundesrates vom 16. Dezember 2009 - BR-Drs. 696/09 (Beschluss) zu Nummer 4.1.5.1 Satz 1 und 2 (zu § 4 Absatz 1 der Passverwaltungsvorschriften) - wird Bezug genommen.
Drucksache 696/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften -
Drucksache 696/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften -
Drucksache 381/09
... Mit der Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 wird die Anpassung des deutschen Ausländerrechts an das Gemeinschaftsrecht vorgenommen. Die Anpassung erfolgt in Anlehnung an die bereits durchgeführte Passgesetznovellierung, die Passverordnung und die Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Wie bereits im Passrecht wird die Verwendung eines vollständig elektronischen Antragsverfahrens zur Gewährleistung einer hinreichenden Datenqualität der Fingerabdrücke und Lichtbilder verbindlich vorgeschrieben. Den Kommunen wird durch entsprechende Übergangsregelungen der dafür erforderliche Zeitrahmen eingeräumt. Die vorgenommenen Rechtsanpassungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Regelungen zur Ausgestaltung des Datenerfassungs-, Qualitätssicherungs- und Datenübermittlungsverfahrens, zu den technischen Einzelheiten sowie zur Datenspeicherung und -nutzung. Der Entwurf schafft die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen. Die gesetzliche Verordnungsermächtigung des § 99 Absatz 1 Nummer 13a
Drucksache 69/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
... beschriebenen Handlungen werden als obligatorischer Passversagungsgrund in § 7 Abs. 1 Nr. 10 des Passgesetzes aufgenommen, da nicht alle denkbaren Handlungen – etwa solche, die die Sicherheit eines anderen Staates gefährden – unter den bereits bestehenden Passversagungsgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 1 fallen. Dies führt nicht nur zur Möglichkeit der Passversagung, sondern ermöglicht es den Grenzbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 des Passgesetzes auch, Deutschen die Ausreise zu untersagen, wenn – etwa anlässlich der Ausreisekontrolle gewonnene oder sonst kurzfristig erlangte –
Drucksache 889/1/09
... Auf die Begründung des Beschlusses des Bundesrates vom 16. Dezember 2009 - BR-Drs. 696/09 (Beschluss) zu Nummer 4.1.5.1 Satz 1 und 2 (zu § 4 Absatz 1 der Passverwaltungsvorschriften) - wird Bezug genommen.
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften -
Drucksache 625/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetz es und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
... 2. zwei aktuelle Lichtbilder, die den in § 5 Satz 1, 2 und 4 der Passverordnung festgelegten Anforderungen entsprechen,
Drucksache 762/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Passverordnung
Artikel 2 Änderung der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
C. Finanzielle Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 728: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes und der Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller
Anlage
Drucksache 762/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
Drucksache 302/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Neue Anforderungen an die Beschaffenheit des beizubringenden Lichtbildes für den Führerschein durch Angleichung an die Passverordnung.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
§ 29a Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
1 Sehtest
2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5
2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe
2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen
Anlage 8b (zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
Anlage 8c (zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Artikel 3 Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Anlage 7 .2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)
Artikel 4 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 6 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 7 Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Gender Mainstreaming
II. Kosten
1. Kosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme
4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
5. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten Bürger
aa Neue Informationspflichten
bb Geänderte Informationspflichten
cc Wegfall von Informationspflichten
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:
Zu Artikel 1
zu Artikel 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Drucksache 633/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Absatz 8 enthält besondere Regelungen für genetische Abstammungsuntersuchungen im Zusammenhang mit im Ausland bei den Auslandsvertretungen gestellten Pass- und Visumanträgen sowie den inländischen aufenthaltsrechtlichen Verfahren zum Familiennachzug und für den Staatsangehörigkeitsnachweis kraft Abstammung im Rahmen der Identifizierung bei Pass- und Personalausweis-Antragsverfahren. In Passverfahren ist der Passbewerber gemäß § 6 Abs. 2 PassG verpflichtet, die zur Feststellung seiner Person und seiner Eigenschaft als Deutscher erforderlichen Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt heute nach den Landesgesetzen zur Ausführung des Personalausweisgesetzes und künftig voraussichtlich gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 und 3 des Entwurfs eines Personalausweisgesetzes (des Bundes). Im Visumverfahren zum Familiennachzug bzw. in Fällen, in denen der Antragsteller sich bereits im Inland befindet, ist der Antragsteller nach § 82 Abs. 1 Satz 1
Drucksache 373/07
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die Passverordnung fasst diejenigen Sachgebiete zusammen, die bislang in der Passmusterverordnung, der Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland, der Passgebührenverordnung und der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes geregelt waren. Ein Inhaltsverzeichnis soll das Auffinden der einzelnen Bestimmungen erleichtern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Kapitel 1 Passmuster
§ 1 Muster für den Reisepass
§ 2 Muster für den Kinderreisepass
§ 3 Muster für den vorläufigen Reisepass
§ 4 Muster für den amtlichen Pass
§ 5 Lichtbild
Kapitel 2 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
§ 6 Befreiung von der Passpflicht
§ 7 Passersatz
§ 8 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
§ 9 Lichtbilder für den Passersatz
§ 10 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
§ 11 Andere Regelungen für einen Passersatz
Kapitel 3 Amtliche Pässe
§ 12 Ausstellung
§ 13 Gültigkeitsdauer
§ 14 Rückgabe
Kapitel 4 Gebühren
§ 15 Gebühren
§ 16 Erstattung von Auslagen
§ 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Kapitel 5 Schlussvorschrift
§ 18 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 16/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
... "(2a) Beantragt ein Passbewerber nach § 4 Abs. 1 Satz 4 die Eintragung des von seinem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts, hat er den Beschluss des Gerichts über die Vornamensänderung nach § 1 des Transsexuellengesetzes vorzulegen. Der Eintragung des von dem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts im Pass kommt keine Rechtswirkung zu.“ (2b) In den Fällen des § 1 Abs. 4 Satz 2 darf die zuständige Passbehörde vor Ausstellung eines amtlichen Passes zur Feststellung von Passversagungsgründen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder zur Prüfung von sonstigen Sicherheitsbedenken um Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersuchen. Soweit dies zur Feststellung von Passversagungsgründen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder zur Prüfung sonstiger Sicherheitsbedenken erforderlich ist, darf die zuständige Passbehörde in den Fällen des § 1 Abs. 4 Satz 2 die erhobenen Daten nach § 4 Abs. 1 an den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt übermitteln; zusätzlich darf die Passbehörde die nach Absatz 2 Satz 3 erhobenen Daten an das Bundeskriminalamt übermitteln das Amtshilfe bei der Auswertung der Daten leistet. Satz 2 gilt nicht für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die nach Satz 2 ersuchten Behörden teilen der anfragenden Passbehörde unverzüglich mit, ob Passversagungsgründe nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder sonstige Sicherheitsbedenken vorliegen.“
Drucksache 246/05
... (5) Zum Zeitpunkt der Engpassveröffentlichung bereits verbindlich gebuchte Kapazitäten werden nicht in das besondere Zuteilungsverfahren einbezogen, auch wenn sie zu einer Auslastung des Netzes am Engpass oberhalb dieser Grenze beigetragen haben.
Drucksache 812/05
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Bypassverhältnis
Drucksache 246/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV )
... (5) Zum Zeitpunkt der Engpassveröffentlichung bereits verbindlich gebuchte Kapazitäten werden nicht in das besondere Zuteilungsverfahren einbezogen, auch wenn sie zu einer Auslastung des Netzes am Engpass oberhalb dieser Grenze beigetragen haben.
Drucksache 246/05 (Beschluss)
... (5) Zum Zeitpunkt der Engpassveröffentlichung bereits verbindlich gebuchte Kapazitäten werden nicht in das besondere Zuteilungsverfahren einbezogen, auch wenn sie zu einer Auslastung des Netzes am Engpass oberhalb dieser Grenze beigetragen haben.
Drucksache 51/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
Drucksache 222/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Oktober 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Britischen Jungferninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch
Drucksache 224/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Drucksache 261/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht
Drucksache 300/19
Drucksache 301/19
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetz es (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV )
Drucksache 372/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Passdaten sowie zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Drucksache 416/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 417/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 492/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion - COM(2017) 292 final
Drucksache 531/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
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