[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"PassVwV"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 492/20

... es - PassVwV Nr. 5.1.2.). Bei dieser Vordatierung im Falle einer Eheschließung kann ein neuer Personalausweis bereits bis zu acht Wochen vor Eheschließung auf den zukünftigen Familiennamen beantragt werden. Technisch bedingt beginnt die zehnjährige Speicherdauer der in § 5 Absatz 3 Personalausweisverordnung genannten Daten aber bereits ab Produktionsdatum und der Übermittlung der Daten an den Sperrlistenbetreiber. Da das Ausstellungsdatum maßgeblich für die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (zehn Jahre) ist, kann es in diesen Fällen bei Beachtung der bisherigen Speicherfrist von zehn Jahren vorkommen, dass ein noch gültiger Personalausweis in den letzten acht Wochen vor Ablauf des regulären Gültigkeitsdatums nicht gesperrt werden kann, wenn die Sperrinformation bereits nach zehn Jahren gelöscht würde, ohne die Vordatierung zu berücksichtigen. Dies würde dem gesetzlichen Zweck der Sperrung zuwiderlaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Passverordnung

Artikel 2
Änderung der Personalausweisverordnung

Kapitel 10
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 36b
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis

§ 36c
Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften

§ 36d
Muster der eID-Karte

Anhang 3a
Muster der eID-Karte

Artikel 3
Änderung der Personalausweisgebührenverordnung

§ 1a
Auslagen für Ausweise

§ 2
Gebühr für die eID-Karte

§ 2a
Auslagen für eID-Karten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5116, BMI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 301/1/19

... 1. Zu Artikel 1 (Nummer 1.2.3 Satz 4 - neu - PassVwV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1.2.3 Satz 4 - neu - PassVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.1.5 PassVwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.6 PassVwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.1 Absatz 1 Satz 3 PassVwV

5. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.4 Absatz 4 PassVwV

6. Zur zeitnahen Überarbeitung

7. Weitere Anregungen für eine neue Überarbeitung


 
 
 


Drucksache 300/19 (Beschluss)

... "Die Seriennummern sämtlicher gültiger Personalausweise sowie der Dokumente, die in den vergangenen zwölf Monaten ungültig geworden sind (vergleiche Nummer 2.1.4.4 PassVwV), sind - sofern diese Dokumente der Personalausweisbehörde nicht vorliegen und somit nicht entwertet und eingezogen werden können (Nummer 6.3.3 PassVwV) - an die Polizei zwecks Einstellung in die Sachfahndung zu übermitteln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer G.5.2.1 Absatz 3 PAuswVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.1 Absatz 1 Satz 2, 3, Absatz 2 Satz 1 PAuswVwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.2 Absatz 4 bis 6 PAuswVwV

4. Zu Artikel 1 Nummer G.11.3.1 Absatz 1 Satz 1 PAuswVwV

1. Zur zeitnahen Überarbeitung

2. Zu § 5 PAuswG

3. Zu § 10 Absatz 5 Nummer 3 PAuswG

4. Zu Nummer V.19.1.2 PAuswVwV


 
 
 


Drucksache 300/1/19

... "Die Seriennummern sämtlicher gültiger Personalausweise sowie der Dokumente, die in den vergangenen zwölf Monaten ungültig geworden sind (vergleiche Nummer 2.1.4.4 PassVwV), sind - sofern diese Dokumente der Personalausweisbehörde nicht vorliegen und somit nicht entwertet und eingezogen werden können (Nummer 6.3.3 PassVwV) - an die Polizei zwecks Einstellung in die Sachfahndung zu übermitteln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer G.3.1.1 PAuswVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer G.5.2.1 Absatz 3 PAuswVwV

3. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.1 Absatz 1 Satz 2, 3, Absatz 2 Satz 1 PAuswVwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer G.10.5.2 Absatz 4 bis 6 PAuswVwV

5. Zu Artikel 1 Nummer G.11.3.1 Absatz 1 Satz 1 PAuswVwV

6. Zur zeitnahen Überarbeitung

7. Zu § 5 PAuswG

8. Zu § 10 Absatz 5 Nummer 3 PAuswG

9. Zu Nummer V.19.1.2 PAuswVwV


 
 
 


Drucksache 301/19 (Beschluss)

... 1. Zu Artikel 1 (Nummer 4.1.1.5 PassVwV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.1.5 PassVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.6 PassVwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.1 Absatz 1 Satz 3 PassVwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.4 Absatz 4 PassVwV

1. Zur zeitnahen Überarbeitung

2. Weitere Anregungen für eine neue Überarbeitung


 
 
 


Drucksache 788/1/16

... Bei der Antragstellung eines Reisepasses ist das vorgelegte Lichtbild für das neue Dokument sowohl mit der Person des Antragstellers als auch mit dem bisherigen Reisepass oder einem Personalausweis zur Prüfung der Identität und Übereinstimmung abzugleichen (so auch Nummer 6.3.1 PassVwV). Über die Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 1 PassG hinaus bedarf es hier einer Klarstellung. Zur weiteren Begründung wird auf die Begründung zu Artikel 6 Nummer 1 des Gesetzentwurfs verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu - § 7 Absatz 3 Nummer 1 BeamtStG

'Artikel 2 Änderung des Beamtenstatusgesetzes

2. Zu Artikel 6 Nummer 1

3. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu -, § 25 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 PassG

'Artikel 6a Änderung des Passgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

4. Zu Artikel 6a - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und § 54 Absatz 2 Nummer 1 BMG

'Artikel 6a Änderung des Bundesmeldegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

5. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 47a Satz 1 AufenthG

6. Zu Artikel 7a - neu - § 15 Absatz 4a - neu - AsylG

'Artikel 7a Änderung des Asylgesetzes


 
 
 


Drucksache 788/16 (Beschluss)

... Bei der Antragstellung eines Reisepasses ist das vorgelegte Lichtbild für das neue Dokument sowohl mit der Person des Antragstellers als auch mit dem bisherigen Reisepass oder einem Personalausweis zur Prüfung der Identität und Übereinstimmung abzugleichen (so auch Nummer 6.3.1 PassVwV). Über die Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 1 PassG hinaus bedarf es hier einer Klarstellung. Zur weiteren Begründung wird auf die Begründung zu Artikel 6 Nummer 1 des Gesetzentwurfs verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 6 Nummer 1

2. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu -, § 25 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 PassG

'Artikel 6a Änderung des Passgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 6a - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und § 54 Absatz 2 Nummer 1 BMG

'Artikel 6a Änderung des Bundesmeldegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

4. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 47a Satz 1 AufenthG

5. Zu Artikel 7a - neu - § 15 Absatz 4a - neu - AsylG

'Artikel 7a Änderung des Asylgesetzes


 
 
 


Drucksache 696/1/09

... PassVwV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/1/09




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 696/09 (Beschluss)

... PassVwV


 
 
 


Drucksache 696/09

... Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 300/19 PDF-Dokument



Drucksache 301/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.