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0455/04B
0515/04B
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Drucksache 398/06

... Die Regelung in Absatz 10 stellt eine Notwendigkeit aus der Praxis dar. Im Einzelfall kann auf Grund einer medizinischen Dringlichkeit die Notwendigkeit bestehen, den Patienten unmittelbar mit dem erforderlichen Arzneimittel zu versorgen, auch wenn die verantwortliche sachkundige Person nach § 14 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

§ 3
Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis

§ 4
Personal

§ 5
Betriebsräume und Ausrüstungen

§ 6
Hygienemaßnahmen

§ 7
Lagerung und Transport

§ 8
Tierhaltung

§ 9
Tätigkeiten im Auftrag

§ 10
Allgemeine Dokumentation

§ 11
Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

§ 12
Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung

§ 13
Herstellung

§ 14
Prüfung

§ 15
Kennzeichnung

§ 16
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 17
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 18
Rückstellmuster

§ 19
Beanstandungen und Rückruf

§ 20
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

§ 21
Organisationsstruktur

§ 22
Herstellung

§ 23
Prüfung

§ 24
Kennzeichnung

§ 25
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 26
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 27
Rückstellmuster

§ 28
Beanstandungen und Rückruf

§ 29
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 5
Sondervorschriften

§ 30
Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel

§ 31
Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen

§ 32
Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen

§ 33
Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 34
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Anlage 1
(zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)

Artikel 3
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

Artikel 4
Änderung der GCP-Verordnung

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten , Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

4. Geschlechtsspezifische Auswirkunqen:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Abschnitt 5
Sondervorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

Zu § 34

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 715/06

... § 5b BtMVV soll um einen Absatz 4 ergänzt werden, der vorsieht, dass Betäubungsmittel, die im Alten- und Pflegeheim oder Hospiz unter Verantwortung des Arztes gelagert wurden und nicht mehr benötigt werden, von dem Arzt für einen anderen Patienten dieses Alten- oder Pflegeheims oder Hospizes erneut verschrieben werden oder an eine versorgende Apotheke zum Zweck der Weiterverwendung in einem Alten- und Pflegeheim oder einem Hospiz zurückgegeben werden können.



Drucksache 755/06

... Deutschland hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitswesen, das allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und zugleich rund 4,2 Millionen Beschäftigten und Selbständigen Arbeitsplätze bietet. Das Gesundheitswesen bietet eine Patientenversorgung auf hohem Niveau. Mit seiner Innovationskraft ist es zudem von erheblicher ökonomischer Bedeutung für den Standort Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungsklausel

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 16
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 29d
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 743/06

... Dass die aktive Bevölkerung zunimmt, hängt zum Teil auch davon ab, dass das System der öffentlichen Gesundheit verbessert wird. Zunächst geht es darum, die Struktur des Leistungsangebots unserer Gesundheitssysteme zu rationalisieren, die häufig nicht mehr den neuen Bedürfnissen entspricht. Die vor Kurzem eingeleitete Initiative der Kommission, gemeinschaftliche Rahmenbedingungen festzulegen, um die grenzüberschreitende Mobilität der Patienten und den freien Verkehr von Gesundheitsversorgungsleistungen zu verbessern, ist Teil dieses Programms und dürfte Skaleneffekte ermöglichen. Andererseits müssten wirksame Vorbeugungsmaßnahmen im Kampf gegen Übergewicht, Tabak- und Alkoholmissbrauch sowie Geisteskrankheiten auch weit reichende Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Europäer haben und damit auch auf die Arbeitsproduktivität und die zukünftigen Ausgaben für die Gesundheit. Drittens könnte ein gesteigerter Rückgriff auf neue Technologien, wie zum Beispiel die Telemedizin und die individuellen Gesundheitssysteme, die für Senioren, ihre Familien und das Pflegepersonal zugänglich sind, die Kontrolle der Gesundheitsausgaben und das Wohlergehen der Bürger fördern. Schließlich werden sich die Arten der auftretenden Krankheiten bei einer zunehmend alternden Bevölkerung ganz sicher ändern was unausweichlich dazu führt, dass sich neue Fragen über die Arten der in Zukunft erforderlichen Gesundheitsversorgungsleistungen stellen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/06




1. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Europa: Tendenzen und Perspektiven

2. Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung

2.1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum

2.2. Auswirkungen auf den Sozialschutz und die öffentlichen Finanzen

3. Eine konstruktive Reaktion auf die demografische Herausforderung

3.1. Ein Europa, das die demografische Erneuerung begünstigt

3.2. Ein Europa, das Arbeit aufwertet: mehr Beschäftigung und ein längeres aktives Leben hoher Qualität

3.3. Ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa

3.4. Ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Migranten vorbereitet ist

3.5. Ein Europa mit zukunftsfähigen öffentlichen Finanzen: Garant eines angemessenen Sozialschutzes und des Ausgleichs zwischen den Generationen

4. Schlussfolgerungen: Von der Herausforderung zur Chance

APPENDIX: MAIN EUROPEAN DEMOGRAPHIC TRENDS AND DATA Projections – EU-25

Life expectancy at birth

Employment rate of older workers

Fertility and female employment rates

Net migration rate vs. natural population growth


 
 
 


Drucksache 211/06

... es für nicht mehr als fünf Behandlungsfälle in der Woche hergestellt und dort nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Grund einer patientenbezogenen ärztlichen Verschreibung angewendet werden, sowie für radioaktive Arzneimittel, die zur unverzüglichen Anwendung nach den Anweisungen des Herstellers in einer Krankenhausapotheke ausschließlich auf der Grundlage zugelassener Radionuklidgeneratoren, Radionuklidkits oder Radionuklidvorstufen zubereitet werden.



Drucksache 546/06

... Daneben können die Stellungnahmen des Deutschen Ethikrats auch als Orientierungshilfe sowie der Diskussion mit den gesellschaftlichen Handlungsträgern im jeweiligen Bereich dienen, z.B. mit Forschern, Ärzten oder Patientengruppen. Im Hinblick auf die bundesbezogene Funktion des Deutschen Ethikrats richten sich seine Empfehlungen für gesetzgeberisches Handeln an den Bundesgesetzgeber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Bildung eines Deutschen Ethikrats

§ 2
Aufgaben

§ 3
Stellung

§ 4
Mitglieder

§ 5
Berufung und Amtszeit der Mitglieder

§ 6
Arbeitsweise

§ 7
Öffentlichkeit

§ 8
Geschäftsstelle

§ 9
Pflicht zur Verschwiegenheit

§ 10
Kosten

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 353/06 (Beschluss)

... Allerdings gehen die geplanten Neuregelungen nicht weit genug, wenn man vermeiden will, dass rechtmäßig handelnde Versicherte und die niedergelassenen Ärzte mit Kosten belastet werden, die durch säumige Patienten entstanden sind. Deshalb sollte den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht nur das Recht des Erlasses von Verwaltungsakten eingeräumt werden, sondern es ist ihnen auch zu ermöglichen, vorgerichtliche Mahnkosten, eine Verzinsung sowie die Kosten des notwendig gewordenen Verwaltungsaktes geltend zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und b § 43b Abs. 2 Satz 4 und Satz 4 - neu - bis 9 - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c1 - neu - und Buchstabe d § 95 Abs. 5 - neu - , Abs. 6 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB V ,

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe f § 95 Abs. 9 Satz 1 SGB V ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe g § 95 Abs. 9a Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 192 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 SGG

6. Zu Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 4 Satz 1 Ärzte-ZV und Artikel 6 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 4 Satz 1 Zahnärzte-ZV

7. Zu Artikel 5 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 1 Satz 6 - neu - Ärzte-ZV , Artikel 6 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 1 Satz 6 - neu - Zahnärzte-ZV und Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b § 285 Abs. 3 Satz 5 - neu - SGB V

8. Zu Artikel 5 Nr. 16 § 46 Ärzte-ZV , Artikel 6 Nr. 16 § 46 Zahnärzte-ZV

9. Zu Artikel 6 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5 bis 8 Zahnärzte-ZV und Nr. 11 Buchstabe b § 33 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 bis 5 Zahnärzte-ZV

10. Zu Artikel 6 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 2 Satz 1 und 2 - neu - Zahnärzte-ZV und Nr. 10 § 32b Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 Zahnärzte-ZV

11. Zu Artikel 7 Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 351/06 (Beschluss)

... Auch aufgrund der demografischen Entwicklung ist eine entsprechende Anpassung der genannten Regelungen erforderlich. Es besteht zum Beispiel teilweise bereits jetzt ein Mangel an Ärzten. Nach einer aktuellen Studie der Bundesärztekammer werden bis zum Jahr 2008 bundesweit 18 000 Ärzte in der Patientenversorgung fehlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)

1. Zu 63 Abs. 2 Satz 2a - neu -In § 63 Abs. 2 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

2. Zu § 63 Abs. 5 Satz 2

3. Zu § 66 Abs. 1

4. Zu Anlage 13 zu § 64 Satz 1 und der Fußnote


 
 
 


Drucksache 870/05

... Es ist zu erwarten, dass sich diese drei Arten neuartiger Therapien (Gentherapie, somatische Zelltherapie und Gewebezüchtung) stark auf die öffentliche Gesundheit auswirken werden, indem sie die Lebensqualität der Patienten verbessern und die medizinische Praxis beträchtlich verändern. Zudem stellen sie insofern ein zusammenhängendes Ganzes dar, als sie mehrere wissenschaftliche, regulatorische und wirtschaftliche Merkmale miteinander teilen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 870/05




Begründung

1. Einleitung und Hintergrund Die derzeitige Lage

Neuartige Therapien: ein zusammenhängendes Ganzes

2. Begründung

2.1. Ziele

Hauptziele sind insbesondere:

2.2. Anwendungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren Anwendungsbereich

Rechtsgrundlage und Verfahren

2.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.4. Legislative und administrative Rationalisierung

2.5. Vereinbarkeit mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik

2.6. Externe Konsultation

2.7. Beurteilung des Vorschlags: Folgenabschätzung

3. Beschreibung: KERNELEMENTE des Vorschlags

3.1. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

5 Begriffsbestimmungen

5 Anwendungsbereich

3.2. Zulassungsverfahren

Allgemeine Grundsätze

Ausschuss für neuartige Therapien CAT

5 Beurteilungsverfahren

3.3. Zulassungsanforderungen

Allgemeine Grundsätze

Technische Anforderungen

Sonstige Anforderungen

3.4. Aspekte im Anschluss an die Zulassung

3.5. Ethische Aspekte Allgemeine Grundsätze

3.6. Wettbewerbsaspekte

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Zulassungsanforderungen

Artikel 3
Spende, Beschaffung und Testung

Artikel 4
Klinische Prüfungen

Artikel 5
Gute Herstellungspraxis

Artikel 6
Besondere Regelungen für Medizinprodukte

Artikel 7
Besondere Anforderungen an Produkte aus Gewebezüchtungen

Artikel 8
Technische Anforderungen

Kapitel 3
Zulassungsverfahren

Artikel 9
Beurteilungsverfahren

Artikel 10
Kombinierte Arzneimittel für neuartige Therapien

Kapitel 4
Zusammenfassung der Produktmerkmale, Etikettierung und Packungsbeilage

Artikel 11
Zusammenfassung der Produktmerkmale

Artikel 12
Äußere Umhüllung/Primärverpackung

Artikel 13
Spezielle Primärverpackung

Artikel 14
Packungsbeilage

Kapitel 5
Nach der Zulassung geltende Vorschriften

Artikel 15
Risikomanagement nach der Zulassung

Artikel 16
Rückverfolgbarkeit

Kapitel 6
Anreize

Artikel 17
Wissenschaftliche Beratung

Artikel 18
Wissenschaftliche Empfehlung zur Einstufung als neuartige Therapie

Artikel 19
Zertifizierung von qualitätsbezogenen und präklinischen Daten

Kapitel 7
Ausschuss für neuartige Therapien

Artikel 20
Ausschuss für neuartige Therapien

Artikel 21
Zusammensetzung des Ausschusses für neuartige Therapien

Artikel 22
Interessenkonflikte

Artikel 23
Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien Zu den Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien gehört Folgendes:

Kapitel 8
allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Anpassung von Anhängen

Artikel 25
Berichterstattung

Artikel 26
Ausschussverfahren

Artikel 27
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 wird wie folgt geändert:

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:

Artikel 29
Übergangszeitraum

Artikel 30
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I
Punkte, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c verwiesen wird

Anhang II
Zusammenfassung der Produktmerkmale

Anhang III
Etikettierung

Anhang IV
Packungsbeilage


 
 
 


Drucksache 912/05

... Bei den Stellungnahmen sollte es sich nicht um wissenschaftliche Papiere handeln, sondern um konkrete und evidenzbasierte Vorschläge für die Ausarbeitung politischer Maßnahmen, vor allem auf EU-Ebene. Insbesondere werden Reaktionen der Wirtschaftsakteure, der Patientenverbände sowie der in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz tätigen NRO zu Fragen erwartet, die ihre spezifischen Interessenbereiche betreffen (z.B. Werbung und Vermarktung, Etikettierung ...).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 912/05




Grünbuch Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten

I. STAND der Dinge auf europäischer Ebene

II. Gesundheit und Wohlstand

III. das Konsultationsverfahren

IV. auf Gemeinschaftsebene vorhandene Strukturen und Instrumente

IV.1. Europäische Plattform zur Unterstützung einer Aktion für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit

IV.2. Das Europäische Netz für Ernährung und körperliche Bewegung

IV.3. Gesundheit in anderen EU-Politikbereichen

IV.4. Das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

IV.5. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA

V. Aktionsbereiche

V.1. Verbraucherinformation, Werbung und Vermarktung

V.2. Verbraucheraufklärung

V.3. Schwerpunkt Kinder und Jugendliche

V.4. Lebensmittelangebot, körperliche Bewegung und gesundheitliche Aufklärung am Arbeitsplatz

V.5. Einbeziehung der Prävention von Übergewicht und Adipositas sowie deren Behandlung in die Gesundheitsversorgung

V.6. Untersuchung der zu Adipositas führenden Faktoren im Umfeld

V.7. Sozioökonomische Ungleichheiten

V.8. Ein integrierter und umfassender Ansatz für die Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung

V.9. Empfehlungen für Nährstoffaufnahme und die Ausarbeitung von lebensmittelbasierten Leitfäden für die Ernährung

V.10. Zusammenarbeit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus

V.11. Sonstiges

VI. Die nächsten Schritte

ANNEX 3 - References


 
 
 


Drucksache 870/05 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Gentherapeutika, Zelltherapeutika und Produkte aus Gewebezüchtungen. Der Vorschlag führt zu einer Harmonisierung des Rechts und fördert den freien Verkehr mit Produkten aus Gewebezüchtungen in der Gemeinschaft. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese neuartigen Produkte stark auf die öffentliche Gesundheit und medizinische Praxis auswirken werden. Daher ist es notwendig, einerseits ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Patienten, die mit den genannten Produkten behandelt werden, zu gewährleisten und andererseits durch Einführung eines auf diese Produkte zugeschnittenen Regulierungsrahmens Rechtssicherheit herbeizuführen und den Marktzugang für Unternehmen zu harmonisieren.



Drucksache 582/05

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Patientenmobilität und den Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union



Drucksache 725/1/05

... Die sozialmedizinische Bedeutung der Pneumologie zeigt sich besonders eindringlich, wenn man einen Blick auf die Statistiken der Berufsgenossenschaften und der Kranken- und Rentenversicherungsträger wirft: 59 % der erstmals entschädigten Berufskrankheiten entfallen auf Erkrankungen der Lunge (Quelle: HVGB 2003). Bei der Arbeitsunfähigkeit machen Krankheiten der Lunge und der Atemwege 25 % der Fälle und 15 % der Arbeitsunfähigkeitstage aus (Quelle: AOK 2003). Obwohl viele pneumologische Erkrankungen gut ambulant behandelt werden können, verursachen Patienten mit Erkrankungen der Lunge immerhin noch 7 % aller Krankenhaustage (Quelle: AOK 2003).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/1/05




Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2 Allgemeines

Gemeinsame Forschungsstelle EG GFS

2 Zusammenarbeit

I. Allgemein

II. Themen

4 Gesundheit:

Zu Artikel 2

4 Ideen

4 Menschen

4 Kapazitäten

Gemeinsame Forschungsstelle Kerntechnik

4 Euratom


 
 
 


Drucksache 1/05 (Beschluss)

... Auch aufgrund der demografischen Entwicklung ist eine entsprechende Anpassung der genannten Regelungen erforderlich. Es besteht zum Beispiel teilweise bereits jetzt ein Mangel an Ärzten. Nach einer aktuellen Studie der Bundesärztekammer werden bis zum Jahr 2008 bundesweit 18 000 Ärzte in der Patientenversorgung fehlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 4 Abs. 2 Satz 1 BApO

Begründung

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 11 Abs. 1 - neu - bis 3 - neu - BApO , Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 2 - neu - BApO und Nr. 02 - neu - § 3 - neu - BApO

§ 11 Erlaubniserteilung

Begründung

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 12 Abs. 2 bis 4 - neu - BApO

Begründung

4. Prüfbitte

Begründung


 
 
 


Drucksache 238/05

... Mit der Überführung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts wird eine grundlegende und umfassende Umstrukturierung der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln verbunden, die eine leistungsstarke, effektive und termingerechte Aufgabenerfüllung gewährleistet. Mit der Errichtung der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur soll der vorbeugende Gesundheits - und Patientenschutz in der Arzneimittelzulassung gestärkt und der deutschen Pharmaindustrie eine moderne Zulassungsstelle gegenüber gestellt werden. Darüber hinaus soll die laufende Nutzen-Risiko-Bewertung eines Arzneimittels nach dessen Markteinführung (Pharmakovigilanz) im Interesse der Arzneimittelsicherheit und des vorbeugenden Patientenschutzes in Zukunft einen noch höheren Stellenwert haben und entsprechend den Anforderungen weiter entwickelt werden. Dies ist erforderlich, da im Rahmen der behördlichen Zulassung nicht immer sämtliche Risiken eines Arzneimittels umfassend erkennbar sind und die zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung getroffene Risiko-Nutzen-Abwägung wegen der zwangsläufigen Begrenztheit der Erkenntnismöglichkeiten grundsätzlich nur vorläufigen Charakter haben kann. Dazu wird die Unabhängigkeit der Pharmakovigilanz innerhalb der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur gestärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Verteilung der Versorgungslasten

§ 18
Überleitung von Beschäftigten

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Folgeänderungen des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung

Artikel 10
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Begründung

A. Allgemeines

B. Die Vorschriften im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 285/05

... Außerdem werden die gesundheitspolitischen Maßnahmen in engerer Partnerschaft mit den Bürgern und Beteiligten konzipiert werden, z.B. durch Unterstützung der weiteren Ausgestaltung von Organisationen, die Patienteninteressen vertreten oder die anstehenden gesundheitspolitischen Themen voranbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Drucksache 763/05

... Die Arzneimittelstrategie wird von einem jährlich zusammentretenden Arzneimittel-Forum überwacht, das aus den Mitgliedstaaten (Ministerialebene), wichtigen Vertretern der Industrie und anderen Hauptbetroffenen, wie beispielsweise Patienten und Angehörige von Gesundheitsberufen, besteht. Die Arbeiten beziehen sich auf die Fragmentierung des europäischen Arzneimittelmarktes und werden hauptsächlich F&E-Fragen und regulatorische Probleme auf der Ebene der Mitgliedstaaten betreffen, beispielsweise die wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Preispolitik und der relativen Wirksamkeit von Arzneimitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/05




Mitteilung

1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung

2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU

3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren

Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften

Maschinen - und Systemindustrie

Mode - und Designindustrie

Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie

4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik

4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen

Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006

Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005

Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006

Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005

Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006

Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005

Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005

4.2. Sektorspezifische Initiativen

Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006

Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007

Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie

Europäisches Raumfahrtprogramm

Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006

Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006

Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie

5. Schlussfolgerung

Anhang 1

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 400/05

... es hat das Gericht nach jeweils fünf Jahren vollzogener Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63) das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, der weder im Rahmen des Vollzugs der Unterbringung mit der Behandlung der untergebrachten Person befasst gewesen sein noch in dem psychiatrischen Krankenhaus arbeiten darf, in dem sich die untergebrachte Person befindet. Dem Sachverständigen ist Einsicht in die Patientendaten des Krankenhauses über die untergebrachte Person zu gewähren. § 454 Abs. 2 gilt entsprechend. Der untergebrachten Person, die keinen Verteidiger hat, bestellt das Gericht für das Verfahren nach Satz 1 einen Verteidiger.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

1. § 64 wird wie folgt gefasst:

2. § 67 wird wie folgt geändert:

3. § 67a wird wie folgt gefasst:

4. § 67d Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 67e wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 126a wird wie folgt geändert:

2. § 463 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Hintergründe und Geschichte des Entwurfs

III. Überblick über die vorgesehenen Änderungen

1. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus § 63 StGB

2. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt § 64 StGB

3. Überweisung in den Vollzug der §§ 63, 64 StGB im Falle der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung § 66 StGB

4. Strafverfahrensrechtliche Änderungen

IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 616/05 (Beschluss)

... In die jetzigen Überlegungen sollte daher unbedingt einbezogen werden, dass die europäische Rechtspolitik in absehbarer Zeit schnelle und transparente Informationsmöglichkeiten für im Ausland lebende Erben wie auch ausländische Nachlassgerichte bzw. -behörden einfordern wird. Zur Einführung eines zentralen Testamentsregisters kann auf die Vorarbeiten der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK) - Arbeitsgruppe "Zentrale Testamentskartei" zurückgegriffen werden. Die Überarbeitung des Personenstandsrechts und die Verrechtlichung des Meldewesens in Nachlasssachen ist daher der geeignete Zeitpunkt, die früheren Überlegungen wieder aufzugreifen und das Projekt eines zentralen Testamentsregisters umzusetzen. Hierbei können insbesondere die von den Notaren bereits gesammelten Erfahrungen mit dem Zentralen Vorsorgeregister Gewinn bringend eingebracht werden, in welchem innerhalb von nur 15 Monaten ca. 250 000 notarielle Vorsorgevollmachten (mit Patientenverfügungen) registriert wurden und das seit dem 1. März 2005 auch für die Registrierung privatschriftlicher Vollmachten geöffnet ist. Für die Übernahme der zentralen Registrierung von Testamenten und Erbverträgen bietet sich das deutsche Notariat an und kann dabei auf Referenzen in den europäischen Nachbarländern verweisen (z.B. Österreich). Die einmalige Gebühr der Registrierung einer Vorsorgevollmacht beläuft sich bei elektronischer Meldung auf lediglich 8 Euro. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass auch bei einer Elektronisierung des derzeitigen Meldewesens schon wegen der Zwischenschaltung der Geburtsstandesämter der Aufwand nicht in vergleichbar niedrigem Rahmen gehalten werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 PStG

2. Zu Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 18 Nr. 5 - neu - § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 17 Satz 2 - neu -, § 35 Abs. 4 - neu -, § 42 Abs. 3 - neu -, § 45 Abs. 3 - neu - PStG und § 23 LPartG

3. Zu Artikel 1 § 3 und 4 PStG

4. Zu Artikel 1 § 3 und 4 PStG

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 und § 73 Nr. 4a - neu - PStG

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 3 - neu -PStG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 PStG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 PStG In Artikel 1 ist § 7 Abs. 3 wie folgt zu ändern:

9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu - PStG

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 sowie Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 - neu - PStG

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 1 PStG

12. Zu Artikel 1 § 20 Satz 1, § 70 Abs. 1 Nr. 2 und 5 PStG

13. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1 Satz 4 PStG

14. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 4 PStG

15. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 3, § 36 Abs. 3 PStG

16. Zu Artikel 1 § 35 Abs. 1 Satz 1 PStG

17. Zu Artikel 1 § 36 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 - neu - PStG

18. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 2 Satz 3 - neu - PStG

19. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2, § 42 Abs. 2, § 45 Abs. 2 PStG

20. Zu Artikel 1 § 47 Abs. 1a - neu - PStG

21. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Satz 2 - neu - PStG

22. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 1 Satz 3 - neu - PStG

23. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 3 - neu - PStG

24. Zu Artikel 1 § 62 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 PStG

25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 PStG

26. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 1 Satz 1 PStG

27. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 3 PStG

28. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 2 - neu - PStG

29. Zu Artikel 1 § 69 PStG

30. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 1a - neu - PStG

31. Zu Artikel 1 § 72 Abs. 3 - neu - PStG

32. Zu Artikel 1 § 73 Nr. 8 PStG

33. Zu Artikel 1 und 5 § 73 Nr. 24, § 75 Satz 1, § 76 Abs. 1, § 77 Abs. 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 1 PStG und Inkrafttreten

34. Zu Artikel 1 § 74 Abs. 1 Nr. 01 - neu - und Absatz 2 PStG

35. Zu Artikel 1 § 74 Abs. 1 Nr. 2a - neu - und Absatz 2 PStG

36. Zu Artikel 1 § 74 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 PStG

37. Zu Artikel 1 § 75 Satz 4 - neu - PStG

38. Zu Artikel 1 § 75 Satz 5 und 6 - neu - PStG

39. Zu Artikel 1 § 77 Abs. 2 und 3, § 78 Abs. 1 und 2 PStG

40. Zu Artikel 1 § 79 - neu - PStG

41. Zu Artikel 2 Abs. 10 Nr. 2 § 34a Abs. 1 Satz 1, Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 und 2 Beurkundungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 2 Abs. 13 Nr. 3 § 73 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FGG

43. Zu Artikel 2 Abs. 13 Nr. 4 § 82a Abs. 4 Satz 4 FGG

44. Zu Artikel 2 Abs. 13 und 14 FGG/KostO

45. Zu Artikel 2 Abs. 13 Änderung des FGG

46. Zu Artikel 2 Abs. 15 Artikel 10 Absatz 1a und b - neu - sowie Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 EGBGB

47. Zu Artikel 2 Abs. 18 Nr. 4 § 22 Überschrift und Absatz 2 - neu - LPartG

48. Zu Artikel 3 Abs. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, § 6 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten


 
 
 


Drucksache 400/05 (Beschluss)

... Bis zur gerichtlichen Entscheidung, der nicht selten die Einholung eines Sachverständigengutachtens vorausgeht, verbleibt der Verurteilte im Vollzug der Unterbringung in der Entziehungsanstalt. Dies kann zu erheblichen Störungen der Arbeit in der Entziehungsanstalt führen, etwa wenn Therapieabbrecher Einfluss auf andere Patienten nehmen. Nach Erfahrungen der Entziehungsanstalten steigt nicht selten die Gewaltbereitschaft solcher Verurteilter. Entsprechend einem auch von der Gesundheitsministerkonferenz gebilligten Vorschlag der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses "Fragen der Maßregelvollstreckung" folgend sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, gerichtlich die sofortige einstweilige Überweisung des Verurteilten aus dem



Drucksache 426/05

... - die Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Schutz des Kindes, die am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind, sowie eine dringend notwendige Regelung für Auslandsadoptionen und die deutliche Verbesserung der Lage von Behinderten und von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern,



Drucksache 912/1/05

... - für den Typ 2-Diabetes (so genannter Altersdiabetes; den wir sonst erst bei Patienten im Alter von 70 oder 80 Jahren sehen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 912/1/05




Zu V.2. Verbraucheraufklärung

Zu V.3. Schwerpunkt Kinder und Jugendliche

- Interventionsansätze im Lebensraum Kindergarten und Schule Settingansatz

- Problemaufriss

Zu V.11. Sonstiges zweites Tiret


 
 
 


Drucksache 870/1/05

... 3. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese neuartigen Produkte stark auf die öffentliche Gesundheit und medizinische Praxis auswirken werden. Daher ist es notwendig einerseits ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Patienten, die mit den genannten Produkten behandelt werden, zu gewährleisten und andererseits durch Einführung eines auf diese Produkte zugeschnittenen Regulierungsrahmens Rechtssicherheit herbeizuführen und den Marktzugang für Unternehmen zu harmonisieren.



Drucksache 314/05

... 15. ersucht die Kommission, das Subsidiaritätsprinzip auf andere Formen der Embryoforschung und der Embryostammzellenforschung anzuwenden, damit die Mitgliedstaaten, in denen diese Art der Forschung gesetzlich zugelassen ist, sie aus ihren nationalen Haushalten finanzieren können; ist der Auffassung, dass sich die EU-Finanzierung auf Alternativen wie die Forschung an somatischen Stammzellen und Nabelschnur-Stammzellen konzentrieren sollte, die in allen Mitgliedstaaten akzeptiert ist und bereits zur erfolgreichen Behandlung von Patienten geführt hat,



Drucksache 237/1/05

... Autologe Vakzine werden durch ein besonderes Verfahren entweder aus dem Serum oder aus dem Gewebe des Tumorpatienten hergestellt. Dieser Impfstoff gibt dem spezifischen Immunsystem die Information zurück, die Tumorzellen wieder zu erkennen und zu vernichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/05




2 A

1.Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4.Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 31 - neu - AMG *

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe f AMG , und Buchstabe f § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

11. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 1 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 3 - neu - AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 § 16 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

21. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

22. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. b AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 AMG

26. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

27. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc § 69 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 und 6 - neu -, Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und 4 AMG

31. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a und b - neu - § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 - neu - und § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und Satz 4 AMG

32. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

33. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

34. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

35. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

36. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

37. Zu Artikel 1 allgemein

38. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

40. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

41. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

42. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b Patentgesetz

43. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV

2 B

44. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 806/05

... 50. stellt fest, dass die vor kurzem vom indischen Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften über die Rechte am geistigen Eigentum negative Auswirkungen auf die Produktionskapazität der indischen Pharmaindustrie haben könnten, die eine Quelle für bewährte und kostengünstige Medikamente, insbesondere für AIDS, für viele Patienten weltweit gewesen ist; ist deshalb der festen Überzeugung, dass das Gesetz Ausnahmen für Medikamente von öffentlichem Interesse wie etwa die Medikamente zur Bekämpfung von Aids, Krebs,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/05




Das Europäische Parlament,

Interne Lage

3 Entwicklung

Umwelt und Landwirtschaft

3 Menschenrechte

Internationale Lage


 
 
 


Drucksache 912/05 (Beschluss)

... - für den Typ 2-Diabetes (so genannter Altersdiabetes; den wir sonst erst bei Patienten im Alter von 70 oder 80 Jahren sehen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 912/05 (Beschluss)




Zu V.2. Verbraucheraufklärung

Zu V.3. Schwerpunkt

- Interventionsansätze im Lebensraum Kindergarten und Schule Settingansatz

- Problemaufriss

Zu V.11. Sonstiges zweites Tiret


 
 
 


Drucksache 1/1/05

... Auch aufgrund der demografischen Entwicklung ist eine entsprechende Anpassung der genannten Regelungen erforderlich. Es besteht zum Beispiel teilweise bereits jetzt ein Mangel an Ärzten. Nach einer aktuellen Studie der Bundesärztekammer werden bis zum Jahr 2008 bundesweit 18 000 Ärzte in der Patientenversorgung fehlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/1/05




2 A

2 B


 
 
 


Drucksache 873/05

... Man geht davon aus, dass 15% der wegen einer grippeähnlichen Erkrankung hospitalisierten Patienten Intensivpflege benötigen, und dass 50% dieser Personen möglicherweise ein Beatmungsgerät brauchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/05




1. Kontext und ZIEL der Mitteilung

2. BEREITSCHAFTSPLANUNG der Europäischen Union mit Blick auf eine Influenzapandemie

3. HAUPTAUFGABEN der Mitgliedstaaten, der Kommission und der DER Gemeinschaftsagenturen

3.1. Planung und Koordination

3.2. Überwachung und Bewertung

3.3. Prävention und Eindämmung

3.4. Kapazität des Gesundheitssystems

3.5. Kommunikation

Kommunikation mit der Bevölkerung

Kommunikation unter den zuständigen Gesundheitsbehörden

4. Pandemiephasen und EU-Alarmstufen

Planung und Koordination

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

6 Kommunikation

4.1.1. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.2. ECDC

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.3. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

Maßnahmen an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission;

4.1.4. Kommission

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.5. ECDC

Monitoring und Bewertung

Interventionen des Public-Health-Bereichs

4.1.6. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.7. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.8. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Kommunikation

4.1.9. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.10. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

4.1.11. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

6 Kommunikation

4.1.12. Mitgliedstaaten

4.2. Postpandemischer Zeitraum: Erholung und Rückkehr zu interpandemischem

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Neue Pandemiephasen der WHO20

Anhang 2
Aus dem Programm für öffentliche Gesundheit finanzierte Projekte im Zusammenhang mit Influenza

Anhang 3
Von der EU unterstützte Forschung zur Influenzapandemie beim Menschen


 
 
 


Drucksache 89/05

... wird neu gefasst. Die Ergänzung in Satz 1 ermöglicht der zuständigen Behörde zu bestimmen, dass neben der Überprüfung der Dichtheit auch die Überprüfung der Unversehrtheit einer Strahlenquelle, etwa ohne unmittelbare Überprüfung der Dichtheit, durchzuführen ist. Satz 2 legt fest, dass eine hochradioaktive Strahlenquelle mindestens einmal jährlich zu überprüfen ist und zwar unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ob sie in eine Vorrichtung eingebaut ist oder nicht. Die zuständige Behörde entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen darüber, ob andere Fristen für die Prüfung auf Unversehrtheit oder die Dichtheitsprüfung angemessen sind, z.B. bei Strahlenquellen, die für die direkte Applikation am Patienten bestimmt sind. Eine BMU-Richtlinie (Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, Rundschreiben des BMU vom 20. Januar und 4. Februar 2004, RS 1I 3-17033/7, GMB1. 2004 S. 530) konkretisiert die Prüffristen abhängig vom Typ der Strahlenquellen und deren Verwendungszweck und stellt so den bundeseinheitlichen Vollzug sicher. § 66 Abs. 4 Satz 2 setzen Artikel 6 Satz 1 Buchstabe a und b der Richtlinie

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Drucksache 89/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 3
Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Alternativen

Gender -Mainstreaming

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4 Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft

2. Allgemeine Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 400/1/05

... Bis zur gerichtlichen Entscheidung, dem nicht selten die Einholung eines Sachverständigengutachtens vorausgeht, verbleibt der Verurteilte im Vollzug der Unterbringung in der Entziehungsanstalt. Dies kann zu erheblichen Störungen der Arbeit in der Entziehungsanstalt führen, etwa wenn Therapieabbrecher Einfluss auf andere Patienten nehmen. Nach Erfahrungen der Entziehungsanstalten steigt nicht selten die Gewaltbereitschaft solcher Verurteilter. Entsprechend einem auch von der Gesundheitsministerkonferenz gebilligten Vorschlag der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses "Fragen der Maßregelvollstreckung" folgend sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, gerichtlich die sofortige einstweilige Überweisung des Verurteilten aus dem Vollzug des § 64

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/05




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Der Bundesrat verweist auf seinen am 9. Juli 2004 beschlossenen Entwurf

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 63 StGB

§ 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 1 StGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 2 StGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 67 Abs. 4 StGB Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c ist zu streichen. Begründung

9. Eine derartige Verschiebung würde zudem eine erhebliche Belastung für die Mitgefangenen darstellen.

10. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 2 Satz 2 StGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 Satz 2, 3 - neu - bis 6 - neu - StGB In Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 72 StGB

§ 72
Vollstreckungsreihenfolge mehrerer Maßregeln

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 126a Abs. 2 Satz 1 StPO

15. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 246a Satz 1 und 2 - neu - StPO

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a ist zu streichen. Begründung

17. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 463 StPO

18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 463 Abs. 4 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b ist zu streichen.


 
 
 


Drucksache 271/05

... 54. fordert die Kommission auf, einen Zeitplan für die Entwicklung einer schlüssigen Politik für die Mobilität von Patienten vorzulegen, und die Mitgliedstaaten, ihn zu beschließen, damit für die Erstattung der Gesundheitskosten von Behandlungen, die in einem anderen Mitgliedstaat erbracht wurden als dem, in dem ein Patient versichert ist, eindeutige Regeln aufgestellt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/05




Ein wettbewerbsfähigeres, von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa

2 Binnenmarkt

2 Finanzdienstleistungen

Corporate Governance und Vertragsrecht

Forschung und Entwicklung

2 Wettbewerbspolitik

Stabilitäts - und Wachstumspakt

2 Kohäsionspolitik

Transeuropäische Netze

Verbesserung der Lebensqualität in Europa Umwelt

Nachhaltige und innovative Energieträger

Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Fremdenverkehr

Demographische Entwicklung

2 Sozialpolitik

Bildungs -, Kultur- und Jugendpolitik

Gleichstellung der Geschlechter

Mehr Sicherheit für Europas Bürgerinnen und Bürger Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Terrorismus und organisierte Kriminalität

2 Verkehrssicherheit

Gesundheit und Katastrophenvorbeugung

2 Verbraucherschutz

Ein stärkeres Europa in einer sichereren Welt Erweiterung

2 Nachbarschaftspolitik

Bilaterale Beziehungen

Regionale Fragen

2 Entwicklungspolitik

Internationales Vorgehen in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Handelspolitik

2 Petitionen

Rechenschaftspflicht im Haushaltsbereich und Verwaltungsreform

2 Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 237/2/05

... Das Verfahren des Tissue Engineerings (Gewebezüchtung unter Nutzung spezieller Techniken) wird schon heute bei der Züchtung von Knorpelersatz oder Hautersatz sehr erfolgreich eingesetzt. Bei dem Verfahren der autologen Übertragung werden dem Patienten Zellen (z.B. aus dem Knieknorpel) entnommen, vermehrt und schließlich wieder implantiert.



Drucksache 1/05

... Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit und der Berufszugangs- und Niederlassungsbedingungen wäre es für die betroffenen Marktbeteiligten nicht hinnehmbar, wenn hierfür im Bundesgebiet unterschiedliche Anforderungen gelten würden. Gerade das bundesstaatliche Integrationsinteresse verlangt eine einheitliche bundesrechtliche Regelung. Eine Gesetzesvielfalt oder eine sogar lückenhafte Regelung landesspezifischer Systeme der Zulassungsregelungen zu den Heilberufen hätte eine Rechtszersplitterung zum Nachteil der betroffenen Berufsangehörigen, aber letztlich auch der Patienten zur Folge.

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Drucksache 1/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundes-Apothekerordnung

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker

Artikel 3
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 4
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten

Artikel 6
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

Artikel 7
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 8
Neufassung des Apothekengesetzes, des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten, der Bundes-Apothekerordnung, der Approbationsordnung für Apotheker, der Apothekenbetriebsordnung und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 449/05

... a) jedes Risiko im Zusammenhang mit der Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels für die Gesundheit der Patienten oder die öffentliche Gesundheit, bei zur Anwendung bei Tieren bestimmten Arzneimitteln für die Gesundheit von Mensch oder Tier,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 449/05




Vierzehntes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 19
Verantwortungsbereich

§ 20
Anzeigepflichten

„§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers

§ 24b
Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz

§ 25b
Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren

§ 34
Information der Öffentlichkeit.

§ 38
Registrierung homöopathischer Arzneimittel.

§ 39a
Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel

§ 39b
Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel

§ 39c
Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel

§ 39d
Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel

§ 48
Verschreibungspflicht

§ 72a
Zertifikate

§ 77a
Unabhängigkeit und Transparenz

§ 141

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

§ 3a

Artikel 2a
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 2b
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 769/05

... Zweck des Grünbuchs ist es, in den Europäischen Institutionen, in den Regierungen, in den Gesundheitsberufen, bei Stakeholdern in anderen Sektoren, in der Zivilgesellschaft - einschließlich der Patientenorganisationen - und in der Forschungsgemeinschaft eine Debatte in Gang zu bringen, die Aufschluss darüber geben soll, welchen Stellenwert die psychische Gesundheit für die EU hat, inwieweit Bedarf an einer Strategie auf EU-Ebene besteht und welche prioritären Ziele eine solche Strategie verfolgen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 769/05




2 Grünbuch

1. Einführung

2. PSYCHISCHE Gesundheit - wichtig für den einzelnen, für die Gesellschaft und für die Politik

3. Die gegenwärtige Situation: PSYCHISCHE Erkrankungen - eine ZUNEHMENDE Belastung für die EU

4. Die Antwort der Politik: Initiativen zur FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit

4.1. Rolle, Mandat und Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der psychischen Gesundheit

4.2. Psychische Gesundheit in Mitgliedstaaten

5. Nutzen einer EU-Strategie für PSYCHISCHE Gesundheit

6. LÖSUNGSFINDUNG - Handlungsoptionen

6.1. Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen

6.1.1. Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung

6.1.2. Prävention psychischer Erkrankungen Depressionsprävention

6.2. Förderung der sozialen Integration psychisch kranker und geistig behinderter

6.3. Verbesserung des Informations- und Wissensstands über psychische Gesundheit in der EU

7. KONSULTATIONSPROZESS zur Entwicklung einer EU-Strategie für die FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit

7.1. Dialog mit den Mitgliedstaaten über psychische Gesundheit

7.2. Einrichtung einer EU-Plattform für psychische Gesundheit

7.3. Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Politik und Forschung im Bereich psychische Gesundheit

8. Die nächsten Schritte

Anhang 1
Funktionsmodell psychische Gesundheit

Anhang 2
Geschätzte Zahl der in den letzten 12 Monaten von psychischen Störungen betroffenen 18- bis 65-jährigen Personen in der EU46

Anhang 3
Standardisierte Sterbeziffern für Selbstmord (pro 100 000 Menschen) in den EUMitgliedstaaten im Jahr 200247

Anhang 4
Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 Kosten der sozialen Ausgrenzung: Langzeit- Followup von Kindern mit und ohne Verhaltens-Störungen und psychischen Störungen

Anhang 5
Überblick über wichtige Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Bereich psychische Gesundheit zwischen 1999 und 2005

Anhang 6
Ausgaben für psychische Gesundheit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (in % der Gesundheitsausgaben insgesamt)

Anhang 7
Soziale, umfeldbedingte und wirtschaftliche Determinanten der psychischen Gesundheit

2 Quellenangaben


 
 
 


Drucksache 44/05 (Beschluss)

... Das Gesetz berücksichtigt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2004 - BR-Drucksache 874/04 (Beschluss) - zum Ausdruck gebrachten Bedenken zur Qualität und Sicherheit der stationären Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln nur ansatzweise. Auf die entscheidende Befürchtung der Länder, dass vor allem die qualifizierte Akutversorgung der Krankenhäuser durch die neuen Regelungen gefährdet werden würde, geht das Gesetz nicht ein.



Drucksache 492/05

... F. in der Erwägung, dass es nicht zuletzt infolge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu einer vermehrten Mobilität bei den Patienten und der Inanspruchnahme grenzüberschreitender Leistungen kommen wird und dass diese Entwicklung, zusammen mit einer Vertiefung des Binnenmarktes, immer größere Auswirkungen auf die nationalen Gesundheitssysteme haben wird, deren Grundsätze und Ziele hierdurch nicht gefährdet werden dürfen,



Drucksache 237/05 (Beschluss)

... Autologe Vakzine werden durch ein besonderes Verfahren entweder aus dem Serum oder aus dem Gewebe des Tumorpatienten hergestellt. Dieser Impfstoff gibt dem spezifischen Immunsystem die Information zurück, die Tumorzellen wieder zu erkennen und zu vernichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - und Abs. 4 Nr. 1 - neu -, 2 und 3 - neu - AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 § 16 AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1b AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

20. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

21. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb, cc und dd - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, bb und cc

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

33. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

34. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

35. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

36. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b PatG

37. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV


 
 
 


Drucksache 44/1/05

... 1. Das Gesetz berücksichtigt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2004 - BR-Drucksache 874/04 (Beschluss) - zum Ausdruck gebrachten Bedenken zur Qualität und Sicherheit der stationären Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln nur ansatzweise. Auf die entscheidende Befürchtung der Länder, dass vor allem die qualifizierte Akutversorgung der Krankenhäuser durch die neuen Regelungen gefährdet werden würde, geht das Gesetz nicht ein.



Drucksache 539/05 (Beschluss)

... Ebenso ist die Frage der Beteiligung von Patienten im Maßregelvollzug an den Kosten der Gesundheitsfürsorge bundesgesetzlich nicht geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/05 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 726/05

... Wann immer es sich anbietet, werden bei den Forschungsprojekten21 geschlechtsspezifische Fragen berücksichtigt und einbezogen. Insbesondere wird darauf Wert gelegt, dass zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Ergebnisse neuer Entwicklungen aus der biomedizinischen und genetischen Forschung verbreitet und ein Dialog mit der Zivilgesellschaft, vor allem mit Patientengruppen, aufgenommen werden. Sichergestellt werden soll eine weite Verbreitung und Anwendung der Ergebnisse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/05




1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

KMU -Beteiligung

Ethische Aspekte

3 Verbundforschung

Internationale Zusammenarbeit

2 Themen

1. Gesundheit

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

3. Informations- und Kommunikationstechnologien

5 Ziel

5 Einleitung

5 Maßnahmen

4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5. Energie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

6. Umwelt einschließlich Klimaänderung

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

7. Verkehr einschließlich Luftfahrt

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5 Fragen:

5 Zukunftsforschung

9. Sicherheit und Weltraum

5 Ziel

9.1 Sicherheit

5 Ansatz

5 Maßnahmen

9.2 Weltraum

5 Ansatz

5 Maßnahmen

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Anhang III

Anhang IV


 
 
 


Drucksache 97/05

... 5. der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Präventionsgesetz (PrävG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Gesundheitliche Prävention

§ 3
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 4
Vorrang von gesundheitlicher Prävention

§ 5
Eigenverantwortung

§ 6
Verantwortung für die gesundheitliche Prävention

§ 7
Soziale Präventionsträger

§ 8
Vorbehalt abweichender Regelungen

§ 9
Gesundheitsberichterstattung des Bundes

§ 20
Wirksamkeit und Qualitätssicherung

§ 21
Grundsätze

§ 22
Mitwirkung der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung

§ 23
Aufbringung und Verteilung der Mittel für primäre Prävention und Gesundheitsförderung

§ 24
Verwendung nicht abgerufener Mittel

§ 25
Berichterstattung der sozialen Präventionsträger und der gemeinsamen Entscheidungsgremien in den Ländern

§ 26
Präventionsbericht

Artikel 2
Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung(Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG)

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

§ 2
Zweck der Stiftung

§ 3
Stiftungsvermögen

§ 4
Satzung

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Kuratorium

§ 8
Vorstand

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen

Artikel 3
Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA-Gesetz - BZgAG)

§ 1
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

§ 2
Aufgaben der Bundeszentrale

§ 3
Aufklärung zur gesundheitlichen Prävention

§ 4
Aufklärung zur Suchtprävention

§ 5
Aufklärung zur Prävention von Infektionskrankheiten

§ 6
Umfang der Tätigkeit, Zielsetzung, Qualitätssicherung

§ 7
Forschung

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Aufgabendurchführung

§ 10
Zusammenarbeit

§ 11
Aufträge Dritter

§ 12
Aufsicht im besonderen Fall

§ 13
Beschäftigte

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 20b
Betriebliche Gesundheitsförderung

§ 20c
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

§ 20d
Förderung der Selbsthilfe

§ 21
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)

§ 22
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)

§ 23
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten

§ 24
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter

Vierter Abschnitt

§ 25
Untersuchungen zur sekundären Prävention von Krankheiten

§ 26
Kinderuntersuchung zur sekundären Prävention von Krankheiten

Artikel 7
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Artikel 8
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention.

Zweites Kapitel Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ 1a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

Artikel 9
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Sechster Abschnitt

§ 45d
Grundsätze

§ 45e
Leistungen zur Verhaltensprävention

§ 45f
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 14
Vorrang der Prävention von Behinderungen und Rehabilitation

Artikel 12
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Potenziale der gesundheitlichen Prävention

II. Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes

III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Informationsgrundlagen für gesundheitliche Prävention Zu § 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes

Zu Abschnitt 3 Zielorientierung und Koordinierung der primären Prävention und Gesundheitsförderung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Gesundheitliche Aufklärung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 5 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Zu § 15 Verhaltensprävention

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Modellvorhaben Zu § 21 Grundsätze

Zu § 22

Zu Abschnitt 7 Umfang und Verteilung der Mittel

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 8 Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention

Zu § 25

Zu § 26

Zu Artikel 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 20a

Zu § 20c

Zu § 20d

Zu den Nummern 7 bis 20

Zu Artikel 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu § 1a

Zu § 1b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 617/05

... Die Täter sind überwiegend dem sozialen Nahraum des Opfers zuzurechnen. Zum einen handelt es sich um ehemalige Partner, die das Opfer entweder zurückgewinnen oder für die Trennung sanktionieren wollen. Nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen sind insbesondere Frauen in Trennungssituationen in hohem Ausmaß von Stalking betroffen, das ohne Intervention nicht selten bis zu massiver Gewalt eskaliert, (vgl. „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, www.bmfsfj.de, S. 285 f)“. Darüber hinaus können Bekannte aus dem privaten oder beruflichen Umfeld sowie Personen, zu denen zuvor professionelle Kontakte bestanden haben (Patienten, Mandanten etc.) zu dem Täterkreis gehören. In deutlich selteneren Fällen fehlt jegliche Beziehung zwischen Täter und Opfer. Die Motivation für die Nachstellung ist vielfältig. Sie reicht von dem Wunsch, eine Aussöhnung zu erreichen oder eine Liebesbeziehung herzustellen über die Intention, Macht und Kontrolle über das Opfer auszuüben bis hin zu Rachefeldzügen für tatsächliche oder vermeintliche Ehr- oder sonstige Rechtsverletzungen. Unter Berücksichtigung der feststellbaren Motivationslagen der Täter, die überwiegend von einer emotional getönten Fixierung auf das Opfer geprägt sind, bergen Nachstellungen eine nicht unbeträchtliche Eskalationsgefahr, der mit dem neuen Tatbestand entgegengewirkt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 241b
Nachstellung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 616/2/05

... In die jetzigen Überlegungen sollte daher unbedingt einbezogen werden, dass die europäische Rechtspolitik in absehbarer Zeit schnelle und transparente Informationsmöglichkeiten für im Ausland lebende Erben wie auch ausländische Nachlassgerichte bzw. -behörden einfordern wird. Zur Einführung eines zentralen Testamentsregisters kann auf die Vorarbeiten der Bund - Länder - Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK) - Arbeitsgruppe "Zentrale Testamentskartei" zurückgegriffen werden. Die Überarbeitung des Personenstandsrechts und die Verrechtlichung des Meldewesens in Nachlasssachen ist daher der geeignete Zeitpunkt, die früheren Überlegungen wieder aufzugreifen und das Projekt eines zentralen Testamentsregisters umzusetzen. Hierbei können insbesondere die von den Notaren bereits gesammelten Erfahrungen mit dem Zentralen Vorsorgeregister Gewinn bringend eingebracht werden, in welchem innerhalb von nur 15 Monaten ca. 250 000 notarielle Vorsorgevollmachten (mit Patientenverfügungen) registriert wurden und das seit dem 1. März 2005 auch für die Registrierung privatschriftlicher Vollmachten geöffnet ist. Für die Übernahme der zentralen Registrierung von Testamenten und Erbverträgen bietet sich das deutsche Notariat an und kann dabei auf Referenzen in den europäischen Nachbarländern verweisen (z.B. Österreich). Die einmalige Gebühr der Registrierung einer Vorsorgevollmacht beläuft sich bei elektronischer Meldung auf lediglich 8 Euro. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass auch bei einer Elektronisierung des derzeitigen Meldewesens schon wegen der Zwischenschaltung der Geburtsstandesämter der Aufwand nicht in vergleichbar niedrigem Rahmen gehalten werden kann.



Drucksache 237/05

... a) jedes Risiko im Zusammenhang mit der Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels für die Gesundheit der Patienten oder die öffentliche Gesundheit, bei zur Anwendung bei Tieren bestimmten Arzneimitteln für die Gesundheit von Mensch oder Tier,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 513/05

... Die neue Arzneimittelpreisverordnung wurde im Konsens mit den Verbänden der Apotheken und der Krankenkassen umgesetzt. Für die Apotheken bedeutet die Einführung eines Fixhonorars Unabhängigkeit von der Höhe der Arzneimittelpreise. Dies stärkt die Apotheken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als freier Heilberuf im Gesundheitswesen und erleichtert die Einbeziehung der Apotheken in vertragliche Versorgungsformen, insbesondere in die Integrierte Versorgung zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arzneimittelversorgung. Das preisunabhängige Fixhonorar ist ein finanzieller Anreiz für eine qualitätsorientierte, preisunabhängige Beratung der Versicherten und stärkt kleinere, wohnortnahe Apotheken in Flächenstaaten, die viele Patienten versorgen. Für die Krankenkassen ist die Zunahme des Anteils hochpreisiger Arzneimittel an der Versorgung nicht mehr mit entsprechenden Mehrkosten bei den Vergütungen an die Apotheken verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/05




Bericht

Bericht

Zusammenfassende Bewertung der Bundesregierung

Zur Auswirkung einzelner Regelungen:

Ziele der Neuregelung

Preisänderungen aufgrund der neuen Arzneimittelpreisverordnung

Finanzielle Auswirkungen auf die Apotheken

Fortschreibung der Vergütungen der Apotheken

2 Zuzahlungen

2 Herstellerabschlag

Rabattvereinbarungen mit Herstellern, vertragliche Versorgungsformen

2 Festbeträge

Preisfreigabe für rezeptfreie Arzneimittel in der Selbstmedikation, Versandapotheken

Weiterer Handlungsbedarf

Anlage
: Übersichten und Tabellen


 
 
 


Drucksache 338/05

... - zur Hemmung der Thrombozytenaggregation bei Hämodialysepatienten mit Shuntkomplikationen, wenn Unverträglichkeit gegenüber Acetylsalicylsäure besteht -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/05




Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel

Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 794/05

... es und das Datum der Abgabe einzutragen und die Durchschrift mit dem Arzneimittel der Einrichtung im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zuzustellen. Die Originale verbleiben bei dem pharmazeutischen Unternehmen. Dieses hat die Originale zeitlich geordnet fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die verschreibende Person hat auf der Durchschrift der Verschreibung das Datum des Erhalts und der Anwendung des Arzneimittels sowie die Zuordnung zu den konkreten Patientenakten in anonymisierter Form zu vermerken. Sie hat die Durchschriften zeitlich geordnet fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Für Verschreibungen in elektronischer Form gelten die Sätze 1 bis 7 entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den §§ 3

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
(zu § 1 Nr.1)

Schnellauswahl A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


 
 
 


Drucksache 539/1/05

... Ebenso ist die Frage der Beteiligung von Patienten im Maßregelvollzug an den Kosten der Gesundheitsfürsorge bundesgesetzlich nicht geregelt.



Drucksache 525/04

... Instrumente oder Lösungen der elektronischen Gesundheitsdienste umfassen Produkte, Systeme und Dienste, die über einfache internetgestützte Anwendungen hinausgehen. Zu ihnen zählen Instrumente für Gesundheitsbehörden und Angehörige von Heilberufen sowie individuelle Gesundheitssysteme für Patienten und Bürger. Beispiele hierfür sind Gesundheitsinformationsnetze, elektronische Gesundheitsdatensätze, telemedizinische Dienste, persönliche, in die Kleidung integrierte und tragbare Kommunikationssysteme, Gesundheitsportale und viele andere Werkzeuge der Informations- und Kommunikationstechnologie, die bei der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, Gesundheitsüberwachung und Steuerung der eigenen Lebensweise helfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/04




1. Einleitung

2. Herausforderungen und Erwartungen in Bezug auf das europäische Gesundheitswesen und die Rolle der elektronischen Gesundheitsdienste

2.1. Elektronische Gesundheitsdienste: Systeme und Dienste für das Gesundheitswesen

2.2. Stärkung der Gesundheitskunden - Patienten und gesunde Bürger

2.3. Unterstützung von Angehörigen der Heilberufe

2.4. Unterstützung von Gesundheitsbehörden und Gesundheitsmanagern

2.5. Elektronische Gesundheitsdienste: die drittgrößte europäische Gesundheitsbranche

3. Aktueller Stand

3.1. Beispiele für elektronische Gesundheitsdienste und ihre Vorteile

3.2. Wesentliche Herausforderungen auf dem Weg zu einer stärkeren Verbreitung

4. Hin zu einem europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste: Themen und Massnahmen

4.1. Aktionsplan

4.2. Aktionsbereich 1: Gemeinsame Probleme angehen

4.2.1. Führung der Gesundheitsbehörden

4.2.2. Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen

4.2.2.1. Patientenidentifikation

4.2.2.2. Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdatensätze

4.2.3. Mobilität von Patienten und Angehörigen der Heilberufe

4.2.4. Verbesserung von Infrastrukturen und Technologien

4.2.5. Konformitätstests und Akkreditierung für einen Markt der elektronischen Gesundheitsdienste

4.2.6. Unterstützende Investitionen

4.2.7. Rechts- und Regelungsfragen

4.3. Aktionsbereich 2: Pilotaktionen um eine förderliche Einführung zu beschleunigen

4.3.1. Information der Bürger und Behörden über Gesundheitserziehung und

4.3.2. Hin zu integrierten Gesundheitsinformationsnetzwerken

4.3.3. Förderung der Verwendung von Karten in der Gesundheitsversorgung

4.4. Aktionsbereich 3: Zusammenarbeit und Überwachung der Praxis

4.4.1. Verbreitung vorbildlicher Verfahren

4.4.2. Leistungsbewertung

4.4.3. Internationale Zusammenarbeit

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Überblick über die Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 365/04 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission außer der Mitteilung zur Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zeitgleich die Mitteilung zur Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in der EU (BR-Drucksache 336/04 ) vorgelegt hat. Eine Mitteilung über elektronische Gesundheitsdienste ist verabschiedet. Diese Mitteilungen und die darin zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen der Kommission stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang miteinander und müssen daher im weiteren Verlauf so behandelt werden.



Drucksache 958/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt unter Hinweis auf seine in der 763. Sitzung am 11. Mai 2001 gefasste Entschließung zur Fünfzehnten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung erneut fest, dass die Vorschriften über das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Bewohnerinnen und Bewohner von Hospizen und die Regelungen zur Aufbewahrung und zum Verbleib der Betäubungsmittel in Hospizen stärker an die Erfordernisse der Praxis anzupassen sind. Der Bundesrat verkennt nicht, dass sich in diesem Zusammenhang komplexe arzneimittel-, betäubungsmittel- und apothekenrechtliche Fragen stellen. Er fordert deshalb die Bundesregierung auf, im Rahmen der nächsten Änderung des Betäubungsmittelrechts, spätestens jedoch Ende 2005, eine umfassende Lösung dieser Problematik unter Einbeziehung der notwendigen Folgeänderungen herbeizuführen. Die Länder sind bereit, ihre Erfahrungen bei der Durchführung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Apothekenrechts einzubringen und an der Erarbeitung einer Lösung mitzuwirken, die eine moderne, kostengünstige Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen Arzneimitteln ermöglicht, den individuellen Patientenbedarf ausreichend berücksichtigt und die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet.



Drucksache 336/04 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004)



Drucksache 547/04 (Beschluss)

... es soll dem gestiegenen Bedürfnis der Patienten nach Informationen über Arzneimittel Rechnung tragen, das aus der zunehmenden Bereitschaft beziehungsweise dem Erfordernis, Eigenverantwortung im gesundheitlichen Bereich zu übernehmen, resultiert. Auch soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass nach Wirksamwerden der Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes die gesetzlichen Krankenkassen, von Ausnahmen abgesehen, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 336/04

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen

2.1. Rechte und Pflichten von Patienten

2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung

2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen

2.4. Europäische Referenzzentren

2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie

3. Information

3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme

3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang

3.3. Datenschutz

3.4. Gesundheitstelematik

4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen

4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen

4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung

5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur

6. Fazit

Anhang 1
Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission


 
 
 


Drucksache 664/2/04

... Der Vorrang von Konstruktionsmerkmalen oder Herstellungsprozessen von Elektro- und Elektronikgeräten alleine aus Gründen des Umweltschutzes oder anhand von Sicherheitsvorschriften ist unzureichend. Beispielsweise sind beim Einsatz von Medizinprodukten in der Radiologie bestimmte Bauweisen zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern und Patienten unerlässlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6, 13 und 14

14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2

17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

19. Zu § 6 Abs. 4

20. Zu § 7 Satz 1

21. Zu § 8

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1

27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -

28. Hilfsempfehlung nur In

Zu §§ 6

29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:

33. Zu § 9 Abs. 6

34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2

35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -

36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:

40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3

41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

43. Zu § 12 Abs. 3

44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:

47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

48. Zu § 21 Abs. 1 und 2

49. Zu § 24 Abs. 2

50. Zu § 24 Abs. 5

51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

53. Zu Anhang III Nr. 5

54. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 958/1/04

... ... und anderen Arzneimitteln ermöglicht, den individuellen Patientenbedarf ausreichend berücksichtigt und die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet.



Drucksache 466/04

... "Im Übrigen arbeitet die Kommission derzeit an Folgemaßnahmen im Zuge des auf hoher Ebene geführten Reflexionsprozesses über Patientenmobilität und Entwicklungen in der gesundheitlichen Versorgung in der EU und hat im April 2004 eine entsprechende Mitteilung angenommen3, in der an die Grundsätze der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erinnert wird und verschiedene Initiativen zu Arbeitsthemen vorgestellt werden wie die gemeinsame Nutzung von Kapazitäten und Zusammenarbeit bei grenzübergreifender Versorgung, die Bestimmung Europäischer Referenzzentren und ihre Vernetzung und die Koordinierung der Bewertung neuer Gesundheitstechnologien. Der zu dieser Mitteilung gehörende Beschluss sieht die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe zum Zwecke der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/04




Anhang

1. Einleitung

2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union

2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells

2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand

2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten

3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes

3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen

3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen

3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen

3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten

3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern

3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung

3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen

3.8. Mehr Transparenz schaffen

3.9. Rechtssicherheit gewährleisten

4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik

4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen

4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für

4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird

4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen

4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren

4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen

4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen

4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern

Anhang 1
Begriffsbestimmungen1

Anhang 2
Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1

1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

2. Die Rolle der Europäischen Union

3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen

4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen

5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen

6. Sektorspezifische Verpflichtungen

7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung

8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

10. Die internationale Dimension

Anhang 3
Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften

Elektronische Kommunikation

3 Postdienste

3 Elektrizität

3 Gas

3 Wasser

3 Verkehr

3 Rundfunk


 
 
 


Drucksache 874/04 (Beschluss)

... Ein Abwarten des EuGH-Urteils bietet dagegen die Möglichkeit, auf der Grundlage der aktuellen gemeinschaftsrechtlichen Rechtsprechung nationale Regelungen zu schaffen, die auf das Gemeinschaftsrecht maßgerecht zugeschnitten sind und größtmöglichen Patientenschutz und bestmögliche Versorgungssicherheit für die Krankenhäuser gewährleisten.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.