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"Patient"
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... Die Regelung in Absatz 10 stellt eine Notwendigkeit aus der Praxis dar. Im Einzelfall kann auf Grund einer medizinischen Dringlichkeit die Notwendigkeit bestehen, den Patienten unmittelbar mit dem erforderlichen Arzneimittel zu versorgen, auch wenn die verantwortliche sachkundige Person nach § 14 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkunqen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis
§ 4 Personal
§ 5 Betriebsräume und Ausrüstungen
§ 6 Hygienemaßnahmen
§ 7 Lagerung und Transport
§ 8 Tierhaltung
§ 9 Tätigkeiten im Auftrag
§ 10 Allgemeine Dokumentation
§ 11 Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung
Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
§ 12 Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung
§ 13 Herstellung
§ 14 Prüfung
§ 15 Kennzeichnung
§ 16 Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 17 Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 18 Rückstellmuster
§ 19 Beanstandungen und Rückruf
§ 20 Aufbewahrung der Dokumentation
Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
§ 21 Organisationsstruktur
§ 22 Herstellung
§ 23 Prüfung
§ 24 Kennzeichnung
§ 25 Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 26 Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 27 Rückstellmuster
§ 28 Beanstandungen und Rückruf
§ 29 Aufbewahrung der Dokumentation
Abschnitt 5 Sondervorschriften
§ 30 Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel
§ 31 Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen
§ 32 Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen
§ 33 Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 35 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)
Artikel 3 Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
Artikel 4 Änderung der GCP-Verordnung
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten , Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Geschlechtsspezifische Auswirkunqen:
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Abschnitt 5 Sondervorschriften
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
Zu § 34
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 715/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Neunzehnten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Neunzehnte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 19. BtMÄndV) und zu der Entschließung des Bundesrates zur Fünfzehnten Verordnung zur nderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Fünfzehnte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 15. BtMÄndV)
... § 5b BtMVV soll um einen Absatz 4 ergänzt werden, der vorsieht, dass Betäubungsmittel, die im Alten- und Pflegeheim oder Hospiz unter Verantwortung des Arztes gelagert wurden und nicht mehr benötigt werden, von dem Arzt für einen anderen Patienten dieses Alten- oder Pflegeheims oder Hospizes erneut verschrieben werden oder an eine versorgende Apotheke zum Zweck der Weiterverwendung in einem Alten- und Pflegeheim oder einem Hospiz zurückgegeben werden können.
Drucksache 755/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... Deutschland hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitswesen, das allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und zugleich rund 4,2 Millionen Beschäftigten und Selbständigen Arbeitsplätze bietet. Das Gesundheitswesen bietet eine Patientenversorgung auf hohem Niveau. Mit seiner Innovationskraft ist es zudem von erheblicher ökonomischer Bedeutung für den Standort Deutschland.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Kosten- und Preiswirkungsklausel
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 16 Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
Artikel 29d Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 743/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die demografische Zukunft Europas - von der Herausforderung zur Chance " KOM (2006) 571 endg.; Ratsdok. 14114/06
... Dass die aktive Bevölkerung zunimmt, hängt zum Teil auch davon ab, dass das System der öffentlichen Gesundheit verbessert wird. Zunächst geht es darum, die Struktur des Leistungsangebots unserer Gesundheitssysteme zu rationalisieren, die häufig nicht mehr den neuen Bedürfnissen entspricht. Die vor Kurzem eingeleitete Initiative der Kommission, gemeinschaftliche Rahmenbedingungen festzulegen, um die grenzüberschreitende Mobilität der Patienten und den freien Verkehr von Gesundheitsversorgungsleistungen zu verbessern, ist Teil dieses Programms und dürfte Skaleneffekte ermöglichen. Andererseits müssten wirksame Vorbeugungsmaßnahmen im Kampf gegen Übergewicht, Tabak- und Alkoholmissbrauch sowie Geisteskrankheiten auch weit reichende Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Europäer haben und damit auch auf die Arbeitsproduktivität und die zukünftigen Ausgaben für die Gesundheit. Drittens könnte ein gesteigerter Rückgriff auf neue Technologien, wie zum Beispiel die Telemedizin und die individuellen Gesundheitssysteme, die für Senioren, ihre Familien und das Pflegepersonal zugänglich sind, die Kontrolle der Gesundheitsausgaben und das Wohlergehen der Bürger fördern. Schließlich werden sich die Arten der auftretenden Krankheiten bei einer zunehmend alternden Bevölkerung ganz sicher ändern was unausweichlich dazu führt, dass sich neue Fragen über die Arten der in Zukunft erforderlichen Gesundheitsversorgungsleistungen stellen werden.
1. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Europa: Tendenzen und Perspektiven
2. Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung
2.1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum
2.2. Auswirkungen auf den Sozialschutz und die öffentlichen Finanzen
3. Eine konstruktive Reaktion auf die demografische Herausforderung
3.1. Ein Europa, das die demografische Erneuerung begünstigt
3.2. Ein Europa, das Arbeit aufwertet: mehr Beschäftigung und ein längeres aktives Leben hoher Qualität
3.3. Ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa
3.4. Ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Migranten vorbereitet ist
3.5. Ein Europa mit zukunftsfähigen öffentlichen Finanzen: Garant eines angemessenen Sozialschutzes und des Ausgleichs zwischen den Generationen
4. Schlussfolgerungen: Von der Herausforderung zur Chance
APPENDIX: MAIN EUROPEAN DEMOGRAPHIC TRENDS AND DATA Projections – EU-25
Life expectancy at birth
Employment rate of older workers
Fertility and female employment rates
Net migration rate vs. natural population growth
Drucksache 211/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
... es für nicht mehr als fünf Behandlungsfälle in der Woche hergestellt und dort nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Grund einer patientenbezogenen ärztlichen Verschreibung angewendet werden, sowie für radioaktive Arzneimittel, die zur unverzüglichen Anwendung nach den Anweisungen des Herstellers in einer Krankenhausapotheke ausschließlich auf der Grundlage zugelassener Radionuklidgeneratoren, Radionuklidkits oder Radionuklidvorstufen zubereitet werden.
Drucksache 546/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz - EthRG )
... Daneben können die Stellungnahmen des Deutschen Ethikrats auch als Orientierungshilfe sowie der Diskussion mit den gesellschaftlichen Handlungsträgern im jeweiligen Bereich dienen, z.B. mit Forschern, Ärzten oder Patientengruppen. Im Hinblick auf die bundesbezogene Funktion des Deutschen Ethikrats richten sich seine Empfehlungen für gesetzgeberisches Handeln an den Bundesgesetzgeber.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Bildung eines Deutschen Ethikrats
§ 2 Aufgaben
§ 3 Stellung
§ 4 Mitglieder
§ 5 Berufung und Amtszeit der Mitglieder
§ 6 Arbeitsweise
§ 7 Öffentlichkeit
§ 8 Geschäftsstelle
§ 9 Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 10 Kosten
§ 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Drucksache 353/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG )
... Allerdings gehen die geplanten Neuregelungen nicht weit genug, wenn man vermeiden will, dass rechtmäßig handelnde Versicherte und die niedergelassenen Ärzte mit Kosten belastet werden, die durch säumige Patienten entstanden sind. Deshalb sollte den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht nur das Recht des Erlasses von Verwaltungsakten eingeräumt werden, sondern es ist ihnen auch zu ermöglichen, vorgerichtliche Mahnkosten, eine Verzinsung sowie die Kosten des notwendig gewordenen Verwaltungsaktes geltend zu machen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und b § 43b Abs. 2 Satz 4 und Satz 4 - neu - bis 9 - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c1 - neu - und Buchstabe d § 95 Abs. 5 - neu - , Abs. 6 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB V ,
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe f § 95 Abs. 9 Satz 1 SGB V ,
4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe g § 95 Abs. 9a Satz 1 SGB V
5. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 192 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 SGG
6. Zu Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 4 Satz 1 Ärzte-ZV und Artikel 6 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 4 Satz 1 Zahnärzte-ZV
7. Zu Artikel 5 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 1 Satz 6 - neu - Ärzte-ZV , Artikel 6 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 1 Satz 6 - neu - Zahnärzte-ZV und Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b § 285 Abs. 3 Satz 5 - neu - SGB V
8. Zu Artikel 5 Nr. 16 § 46 Ärzte-ZV , Artikel 6 Nr. 16 § 46 Zahnärzte-ZV
9. Zu Artikel 6 Nr. 7 Buchstabe a § 24 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5 bis 8 Zahnärzte-ZV und Nr. 11 Buchstabe b § 33 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 bis 5 Zahnärzte-ZV
10. Zu Artikel 6 Nr. 9a - neu - § 32 Abs. 2 Satz 1 und 2 - neu - Zahnärzte-ZV und Nr. 10 § 32b Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 Zahnärzte-ZV
11. Zu Artikel 7 Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung
Drucksache 351/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
... Auch aufgrund der demografischen Entwicklung ist eine entsprechende Anpassung der genannten Regelungen erforderlich. Es besteht zum Beispiel teilweise bereits jetzt ein Mangel an Ärzten. Nach einer aktuellen Studie der Bundesärztekammer werden bis zum Jahr 2008 bundesweit 18 000 Ärzte in der Patientenversorgung fehlen.
Anlage Änderungen der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
1. Zu 63 Abs. 2 Satz 2a - neu -In § 63 Abs. 2 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
2. Zu § 63 Abs. 5 Satz 2
3. Zu § 66 Abs. 1
4. Zu Anlage 13 zu § 64 Satz 1 und der Fußnote
Drucksache 870/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2005) 567 endg.; Ratsdok. 15023/05
... Es ist zu erwarten, dass sich diese drei Arten neuartiger Therapien (Gentherapie, somatische Zelltherapie und Gewebezüchtung) stark auf die öffentliche Gesundheit auswirken werden, indem sie die Lebensqualität der Patienten verbessern und die medizinische Praxis beträchtlich verändern. Zudem stellen sie insofern ein zusammenhängendes Ganzes dar, als sie mehrere wissenschaftliche, regulatorische und wirtschaftliche Merkmale miteinander teilen:
Begründung
1. Einleitung und Hintergrund Die derzeitige Lage
Neuartige Therapien: ein zusammenhängendes Ganzes
2. Begründung
2.1. Ziele
Hauptziele sind insbesondere:
2.2. Anwendungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren Anwendungsbereich
Rechtsgrundlage und Verfahren
2.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.4. Legislative und administrative Rationalisierung
2.5. Vereinbarkeit mit anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik
2.6. Externe Konsultation
2.7. Beurteilung des Vorschlags: Folgenabschätzung
3. Beschreibung: KERNELEMENTE des Vorschlags
3.1. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
5 Begriffsbestimmungen
5 Anwendungsbereich
3.2. Zulassungsverfahren
Allgemeine Grundsätze
Ausschuss für neuartige Therapien CAT
5 Beurteilungsverfahren
3.3. Zulassungsanforderungen
Allgemeine Grundsätze
Technische Anforderungen
Sonstige Anforderungen
3.4. Aspekte im Anschluss an die Zulassung
3.5. Ethische Aspekte Allgemeine Grundsätze
3.6. Wettbewerbsaspekte
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Zulassungsanforderungen
Artikel 3 Spende, Beschaffung und Testung
Artikel 4 Klinische Prüfungen
Artikel 5 Gute Herstellungspraxis
Artikel 6 Besondere Regelungen für Medizinprodukte
Artikel 7 Besondere Anforderungen an Produkte aus Gewebezüchtungen
Artikel 8 Technische Anforderungen
Kapitel 3 Zulassungsverfahren
Artikel 9 Beurteilungsverfahren
Artikel 10 Kombinierte Arzneimittel für neuartige Therapien
Kapitel 4 Zusammenfassung der Produktmerkmale, Etikettierung und Packungsbeilage
Artikel 11 Zusammenfassung der Produktmerkmale
Artikel 12 Äußere Umhüllung/Primärverpackung
Artikel 13 Spezielle Primärverpackung
Artikel 14 Packungsbeilage
Kapitel 5 Nach der Zulassung geltende Vorschriften
Artikel 15 Risikomanagement nach der Zulassung
Artikel 16 Rückverfolgbarkeit
Kapitel 6 Anreize
Artikel 17 Wissenschaftliche Beratung
Artikel 18 Wissenschaftliche Empfehlung zur Einstufung als neuartige Therapie
Artikel 19 Zertifizierung von qualitätsbezogenen und präklinischen Daten
Kapitel 7 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 20 Ausschuss für neuartige Therapien
Artikel 21 Zusammensetzung des Ausschusses für neuartige Therapien
Artikel 22 Interessenkonflikte
Artikel 23 Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien Zu den Aufgaben des Ausschusses für neuartige Therapien gehört Folgendes:
Kapitel 8 allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 24 Anpassung von Anhängen
Artikel 25 Berichterstattung
Artikel 26 Ausschussverfahren
Artikel 27 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 wird wie folgt geändert:
Artikel 28 Änderung der Richtlinie 2001/83/EG Die Richtlinie 2001/83/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 29 Übergangszeitraum
Artikel 30 Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Punkte, auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c verwiesen wird
Anhang II Zusammenfassung der Produktmerkmale
Anhang III Etikettierung
Anhang IV Packungsbeilage
Drucksache 912/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: Eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten" KOM (2005) 637 endg.; Ratsdok. 15700/05
... Bei den Stellungnahmen sollte es sich nicht um wissenschaftliche Papiere handeln, sondern um konkrete und evidenzbasierte Vorschläge für die Ausarbeitung politischer Maßnahmen, vor allem auf EU-Ebene. Insbesondere werden Reaktionen der Wirtschaftsakteure, der Patientenverbände sowie der in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz tätigen NRO zu Fragen erwartet, die ihre spezifischen Interessenbereiche betreffen (z.B. Werbung und Vermarktung, Etikettierung ...).
Grünbuch Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten
I. STAND der Dinge auf europäischer Ebene
II. Gesundheit und Wohlstand
III. das Konsultationsverfahren
IV. auf Gemeinschaftsebene vorhandene Strukturen und Instrumente
IV.1. Europäische Plattform zur Unterstützung einer Aktion für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit
IV.2. Das Europäische Netz für Ernährung und körperliche Bewegung
IV.3. Gesundheit in anderen EU-Politikbereichen
IV.4. Das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit
IV.5. Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA
V. Aktionsbereiche
V.1. Verbraucherinformation, Werbung und Vermarktung
V.2. Verbraucheraufklärung
V.3. Schwerpunkt Kinder und Jugendliche
V.4. Lebensmittelangebot, körperliche Bewegung und gesundheitliche Aufklärung am Arbeitsplatz
V.5. Einbeziehung der Prävention von Übergewicht und Adipositas sowie deren Behandlung in die Gesundheitsversorgung
V.6. Untersuchung der zu Adipositas führenden Faktoren im Umfeld
V.7. Sozioökonomische Ungleichheiten
V.8. Ein integrierter und umfassender Ansatz für die Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung
V.9. Empfehlungen für Nährstoffaufnahme und die Ausarbeitung von lebensmittelbasierten Leitfäden für die Ernährung
V.10. Zusammenarbeit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus
V.11. Sonstiges
VI. Die nächsten Schritte
ANNEX 3 - References
Drucksache 870/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2005) 567 endg.; Ratsdok. 15023/05
... 1. Der Bundesrat begrüßt die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Gentherapeutika, Zelltherapeutika und Produkte aus Gewebezüchtungen. Der Vorschlag führt zu einer Harmonisierung des Rechts und fördert den freien Verkehr mit Produkten aus Gewebezüchtungen in der Gemeinschaft. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese neuartigen Produkte stark auf die öffentliche Gesundheit und medizinische Praxis auswirken werden. Daher ist es notwendig, einerseits ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Patienten, die mit den genannten Produkten behandelt werden, zu gewährleisten und andererseits durch Einführung eines auf diese Produkte zugeschnittenen Regulierungsrahmens Rechtssicherheit herbeizuführen und den Marktzugang für Unternehmen zu harmonisieren.
Drucksache 582/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Patientenmobilität und den Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Patientenmobilität und den Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union
Drucksache 725/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse
819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
... Die sozialmedizinische Bedeutung der Pneumologie zeigt sich besonders eindringlich, wenn man einen Blick auf die Statistiken der Berufsgenossenschaften und der Kranken- und Rentenversicherungsträger wirft: 59 % der erstmals entschädigten Berufskrankheiten entfallen auf Erkrankungen der Lunge (Quelle: HVGB 2003). Bei der Arbeitsunfähigkeit machen Krankheiten der Lunge und der Atemwege 25 % der Fälle und 15 % der Arbeitsunfähigkeitstage aus (Quelle: AOK 2003). Obwohl viele pneumologische Erkrankungen gut ambulant behandelt werden können, verursachen Patienten mit Erkrankungen der Lunge immerhin noch 7 % aller Krankenhaustage (Quelle: AOK 2003).
Drucksache 1/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... Auch aufgrund der demografischen Entwicklung ist eine entsprechende Anpassung der genannten Regelungen erforderlich. Es besteht zum Beispiel teilweise bereits jetzt ein Mangel an Ärzten. Nach einer aktuellen Studie der Bundesärztekammer werden bis zum Jahr 2008 bundesweit 18 000 Ärzte in der Patientenversorgung fehlen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 4 Abs. 2 Satz 1 BApO
Begründung
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 11 Abs. 1 - neu - bis 3 - neu - BApO , Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 2 - neu - BApO und Nr. 02 - neu - § 3 - neu - BApO
§ 11 Erlaubniserteilung
Begründung
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 12 Abs. 2 bis 4 - neu - BApO
Begründung
4. Prüfbitte
Begründung
Drucksache 238/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Mit der Überführung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts wird eine grundlegende und umfassende Umstrukturierung der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln verbunden, die eine leistungsstarke, effektive und termingerechte Aufgabenerfüllung gewährleistet. Mit der Errichtung der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur soll der vorbeugende Gesundheits - und Patientenschutz in der Arzneimittelzulassung gestärkt und der deutschen Pharmaindustrie eine moderne Zulassungsstelle gegenüber gestellt werden. Darüber hinaus soll die laufende Nutzen-Risiko-Bewertung eines Arzneimittels nach dessen Markteinführung (Pharmakovigilanz) im Interesse der Arzneimittelsicherheit und des vorbeugenden Patientenschutzes in Zukunft einen noch höheren Stellenwert haben und entsprechend den Anforderungen weiter entwickelt werden. Dies ist erforderlich, da im Rahmen der behördlichen Zulassung nicht immer sämtliche Risiken eines Arzneimittels umfassend erkennbar sind und die zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung getroffene Risiko-Nutzen-Abwägung wegen der zwangsläufigen Begrenztheit der Erkenntnismöglichkeiten grundsätzlich nur vorläufigen Charakter haben kann. Dazu wird die Unabhängigkeit der Pharmakovigilanz innerhalb der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur gestärkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Verteilung der Versorgungslasten
§ 18 Überleitung von Beschäftigten
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Folgeänderungen des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung
Artikel 10 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Begründung
A. Allgemeines
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... Außerdem werden die gesundheitspolitischen Maßnahmen in engerer Partnerschaft mit den Bürgern und Beteiligten konzipiert werden, z.B. durch Unterstützung der weiteren Ausgestaltung von Organisationen, die Patienteninteressen vertreten oder die anstehenden gesundheitspolitischen Themen voranbringen.
1. Einleitung
1.1. Was möchten unsere Bürger?
1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?
2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas
2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz
2.2. Gemeinsame Maßnahmen
3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas
3.1. Unser Ausgangspunkt
3.2. Unsere nächsten Schritte
3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren
3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich
3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren
3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich
3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich
3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger
4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher
4.1. Unser Ausgangspunkt
4.2. Unsere nächsten Schritte
4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:
4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:
4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz
4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Zielvorgaben
Artikel 3 Durchführungsmethoden
Artikel 4 Durchführung des Programms
Artikel 5 Finanzierung
Artikel 6 Ausschuss
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Beteiligung von Drittländern
Artikel 9 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 10 Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Übergangsmaßnahmen
Artikel 13 Schlussbestimmungen
Anhang 1 - Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente
Anhang 2 - Gesundheit
Anhang 3 : Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen
Drucksache 763/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Die Arzneimittelstrategie wird von einem jährlich zusammentretenden Arzneimittel-Forum überwacht, das aus den Mitgliedstaaten (Ministerialebene), wichtigen Vertretern der Industrie und anderen Hauptbetroffenen, wie beispielsweise Patienten und Angehörige von Gesundheitsberufen, besteht. Die Arbeiten beziehen sich auf die Fragmentierung des europäischen Arzneimittelmarktes und werden hauptsächlich F&E-Fragen und regulatorische Probleme auf der Ebene der Mitgliedstaaten betreffen, beispielsweise die wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Preispolitik und der relativen Wirksamkeit von Arzneimitteln.
Mitteilung
1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung
2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU
3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren
Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften
Maschinen - und Systemindustrie
Mode - und Designindustrie
Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie
4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik
4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen
Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006
Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005
Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006
Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005
Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006
Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005
Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005
4.2. Sektorspezifische Initiativen
• Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006
• Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007
• Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie
• Europäisches Raumfahrtprogramm
• Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006
• Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006
• Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie
5. Schlussfolgerung
Anhang 1
Anhang 2
Drucksache 400/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... es hat das Gericht nach jeweils fünf Jahren vollzogener Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63) das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, der weder im Rahmen des Vollzugs der Unterbringung mit der Behandlung der untergebrachten Person befasst gewesen sein noch in dem psychiatrischen Krankenhaus arbeiten darf, in dem sich die untergebrachte Person befindet. Dem Sachverständigen ist Einsicht in die Patientendaten des Krankenhauses über die untergebrachte Person zu gewähren. § 454 Abs. 2 gilt entsprechend. Der untergebrachten Person, die keinen Verteidiger hat, bestellt das Gericht für das Verfahren nach Satz 1 einen Verteidiger.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
1. § 64 wird wie folgt gefasst:
2. § 67 wird wie folgt geändert:
3. § 67a wird wie folgt gefasst:
4. § 67d Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
5. § 67e wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
1. § 126a wird wie folgt geändert:
2. § 463 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Hintergründe und Geschichte des Entwurfs
III. Überblick über die vorgesehenen Änderungen
1. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus § 63 StGB
2. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt § 64 StGB
3. Überweisung in den Vollzug der §§ 63, 64 StGB im Falle der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung § 66 StGB
4. Strafverfahrensrechtliche Änderungen
IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 616/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... In die jetzigen Überlegungen sollte daher unbedingt einbezogen werden, dass die europäische Rechtspolitik in absehbarer Zeit schnelle und transparente Informationsmöglichkeiten für im Ausland lebende Erben wie auch ausländische Nachlassgerichte bzw. -behörden einfordern wird. Zur Einführung eines zentralen Testamentsregisters kann auf die Vorarbeiten der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK) - Arbeitsgruppe "Zentrale Testamentskartei" zurückgegriffen werden. Die Überarbeitung des Personenstandsrechts und die Verrechtlichung des Meldewesens in Nachlasssachen ist daher der geeignete Zeitpunkt, die früheren Überlegungen wieder aufzugreifen und das Projekt eines zentralen Testamentsregisters umzusetzen. Hierbei können insbesondere die von den Notaren bereits gesammelten Erfahrungen mit dem Zentralen Vorsorgeregister Gewinn bringend eingebracht werden, in welchem innerhalb von nur 15 Monaten ca. 250 000 notarielle Vorsorgevollmachten (mit Patientenverfügungen) registriert wurden und das seit dem 1. März 2005 auch für die Registrierung privatschriftlicher Vollmachten geöffnet ist. Für die Übernahme der zentralen Registrierung von Testamenten und Erbverträgen bietet sich das deutsche Notariat an und kann dabei auf Referenzen in den europäischen Nachbarländern verweisen (z.B. Österreich). Die einmalige Gebühr der Registrierung einer Vorsorgevollmacht beläuft sich bei elektronischer Meldung auf lediglich 8 Euro. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass auch bei einer Elektronisierung des derzeitigen Meldewesens schon wegen der Zwischenschaltung der Geburtsstandesämter der Aufwand nicht in vergleichbar niedrigem Rahmen gehalten werden kann.
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 PStG
2. Zu Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 18 Nr. 5 - neu - § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 17 Satz 2 - neu -, § 35 Abs. 4 - neu -, § 42 Abs. 3 - neu -, § 45 Abs. 3 - neu - PStG und § 23 LPartG
3. Zu Artikel 1 § 3 und 4 PStG
4. Zu Artikel 1 § 3 und 4 PStG
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 und § 73 Nr. 4a - neu - PStG
6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 3 - neu -PStG
7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 PStG
8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 PStG In Artikel 1 ist § 7 Abs. 3 wie folgt zu ändern:
9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu - PStG
10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 sowie Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 - neu - PStG
11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 1 PStG
12. Zu Artikel 1 § 20 Satz 1, § 70 Abs. 1 Nr. 2 und 5 PStG
13. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1 Satz 4 PStG
14. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 4 PStG
15. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 3, § 36 Abs. 3 PStG
16. Zu Artikel 1 § 35 Abs. 1 Satz 1 PStG
17. Zu Artikel 1 § 36 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 - neu - PStG
18. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 2 Satz 3 - neu - PStG
19. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2, § 42 Abs. 2, § 45 Abs. 2 PStG
20. Zu Artikel 1 § 47 Abs. 1a - neu - PStG
21. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Satz 2 - neu - PStG
22. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 1 Satz 3 - neu - PStG
23. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 3 - neu - PStG
24. Zu Artikel 1 § 62 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 PStG
25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 PStG
26. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 1 Satz 1 PStG
27. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 3 PStG
28. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 2 - neu - PStG
29. Zu Artikel 1 § 69 PStG
30. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 1a - neu - PStG
31. Zu Artikel 1 § 72 Abs. 3 - neu - PStG
32. Zu Artikel 1 § 73 Nr. 8 PStG
33. Zu Artikel 1 und 5 § 73 Nr. 24, § 75 Satz 1, § 76 Abs. 1, § 77 Abs. 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 1 PStG und Inkrafttreten
34. Zu Artikel 1 § 74 Abs. 1 Nr. 01 - neu - und Absatz 2 PStG
35. Zu Artikel 1 § 74 Abs. 1 Nr. 2a - neu - und Absatz 2 PStG
36. Zu Artikel 1 § 74 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 PStG
37. Zu Artikel 1 § 75 Satz 4 - neu - PStG
38. Zu Artikel 1 § 75 Satz 5 und 6 - neu - PStG
39. Zu Artikel 1 § 77 Abs. 2 und 3, § 78 Abs. 1 und 2 PStG
40. Zu Artikel 1 § 79 - neu - PStG
41. Zu Artikel 2 Abs. 10 Nr. 2 § 34a Abs. 1 Satz 1, Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 und 2 Beurkundungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 2 Abs. 13 Nr. 3 § 73 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FGG
43. Zu Artikel 2 Abs. 13 Nr. 4 § 82a Abs. 4 Satz 4 FGG
44. Zu Artikel 2 Abs. 13 und 14 FGG/KostO
45. Zu Artikel 2 Abs. 13 Änderung des FGG
46. Zu Artikel 2 Abs. 15 Artikel 10 Absatz 1a und b - neu - sowie Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 EGBGB
47. Zu Artikel 2 Abs. 18 Nr. 4 § 22 Überschrift und Absatz 2 - neu - LPartG
48. Zu Artikel 3 Abs. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, § 6 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
Drucksache 400/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... Bis zur gerichtlichen Entscheidung, der nicht selten die Einholung eines Sachverständigengutachtens vorausgeht, verbleibt der Verurteilte im Vollzug der Unterbringung in der Entziehungsanstalt. Dies kann zu erheblichen Störungen der Arbeit in der Entziehungsanstalt führen, etwa wenn Therapieabbrecher Einfluss auf andere Patienten nehmen. Nach Erfahrungen der Entziehungsanstalten steigt nicht selten die Gewaltbereitschaft solcher Verurteilter. Entsprechend einem auch von der Gesundheitsministerkonferenz gebilligten Vorschlag der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses "Fragen der Maßregelvollstreckung" folgend sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, gerichtlich die sofortige einstweilige Überweisung des Verurteilten aus dem
Drucksache 426/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag Rumäniens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
... - die Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Schutz des Kindes, die am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind, sowie eine dringend notwendige Regelung für Auslandsadoptionen und die deutliche Verbesserung der Lage von Behinderten und von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern,
Drucksache 912/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: Eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten " KOM (2005) 637 endg.; Ratsdok. 15700/05
... - für den Typ 2-Diabetes (so genannter Altersdiabetes; den wir sonst erst bei Patienten im Alter von 70 oder 80 Jahren sehen).
Zu V.2. Verbraucheraufklärung
Zu V.3. Schwerpunkt Kinder und Jugendliche
- Interventionsansätze im Lebensraum Kindergarten und Schule Settingansatz
- Problemaufriss
Zu V.11. Sonstiges zweites Tiret
Drucksache 870/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2005) 567 endg.; Ratsdok. 15023/05
... 3. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese neuartigen Produkte stark auf die öffentliche Gesundheit und medizinische Praxis auswirken werden. Daher ist es notwendig einerseits ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Patienten, die mit den genannten Produkten behandelt werden, zu gewährleisten und andererseits durch Einführung eines auf diese Produkte zugeschnittenen Regulierungsrahmens Rechtssicherheit herbeizuführen und den Marktzugang für Unternehmen zu harmonisieren.
Drucksache 314/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Handel mit menschlichen Eizellen
... 15. ersucht die Kommission, das Subsidiaritätsprinzip auf andere Formen der Embryoforschung und der Embryostammzellenforschung anzuwenden, damit die Mitgliedstaaten, in denen diese Art der Forschung gesetzlich zugelassen ist, sie aus ihren nationalen Haushalten finanzieren können; ist der Auffassung, dass sich die EU-Finanzierung auf Alternativen wie die Forschung an somatischen Stammzellen und Nabelschnur-Stammzellen konzentrieren sollte, die in allen Mitgliedstaaten akzeptiert ist und bereits zur erfolgreichen Behandlung von Patienten geführt hat,
Drucksache 237/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Autologe Vakzine werden durch ein besonderes Verfahren entweder aus dem Serum oder aus dem Gewebe des Tumorpatienten hergestellt. Dieser Impfstoff gibt dem spezifischen Immunsystem die Information zurück, die Tumorzellen wieder zu erkennen und zu vernichten.
2 A
1.Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG
4.Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 31 - neu - AMG *
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe f AMG , und Buchstabe f § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG
11. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 1 - neu - AMG
12. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 3 - neu - AMG
13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - AMG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 § 16 AMG
16. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
19. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *
21. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG
22. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. b AMG
23. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG
24. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG
25. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG
27. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG
28. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG
29. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG
30. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc § 69 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 und 6 - neu -, Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und 4 AMG
31. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a und b - neu - § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 - neu - und § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und Satz 4 AMG
32. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG
33. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG
34. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG
35. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG
36. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG
37. Zu Artikel 1 allgemein
38. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität
39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG
40. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG
41. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG
42. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b Patentgesetz
43. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV
2 B
44. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
Drucksache 806/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Indien: Eine strategische Partnerschaft
... 50. stellt fest, dass die vor kurzem vom indischen Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften über die Rechte am geistigen Eigentum negative Auswirkungen auf die Produktionskapazität der indischen Pharmaindustrie haben könnten, die eine Quelle für bewährte und kostengünstige Medikamente, insbesondere für AIDS, für viele Patienten weltweit gewesen ist; ist deshalb der festen Überzeugung, dass das Gesetz Ausnahmen für Medikamente von öffentlichem Interesse wie etwa die Medikamente zur Bekämpfung von Aids, Krebs,
Drucksache 912/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: Eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten" KOM (2005) 637 endg.; Ratsdok. 15700/05
... - für den Typ 2-Diabetes (so genannter Altersdiabetes; den wir sonst erst bei Patienten im Alter von 70 oder 80 Jahren sehen).
Zu V.2. Verbraucheraufklärung
Zu V.3. Schwerpunkt
- Interventionsansätze im Lebensraum Kindergarten und Schule Settingansatz
- Problemaufriss
Zu V.11. Sonstiges zweites Tiret
Drucksache 1/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... Auch aufgrund der demografischen Entwicklung ist eine entsprechende Anpassung der genannten Regelungen erforderlich. Es besteht zum Beispiel teilweise bereits jetzt ein Mangel an Ärzten. Nach einer aktuellen Studie der Bundesärztekammer werden bis zum Jahr 2008 bundesweit 18 000 Ärzte in der Patientenversorgung fehlen.
Drucksache 873/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2005) 607 endg.; Ratsdok. 15127/05
... Man geht davon aus, dass 15% der wegen einer grippeähnlichen Erkrankung hospitalisierten Patienten Intensivpflege benötigen, und dass 50% dieser Personen möglicherweise ein Beatmungsgerät brauchen.
1. Kontext und ZIEL der Mitteilung
2. BEREITSCHAFTSPLANUNG der Europäischen Union mit Blick auf eine Influenzapandemie
3. HAUPTAUFGABEN der Mitgliedstaaten, der Kommission und der DER Gemeinschaftsagenturen
3.1. Planung und Koordination
3.2. Überwachung und Bewertung
3.3. Prävention und Eindämmung
3.4. Kapazität des Gesundheitssystems
3.5. Kommunikation
Kommunikation mit der Bevölkerung
Kommunikation unter den zuständigen Gesundheitsbehörden
4. Pandemiephasen und EU-Alarmstufen
Planung und Koordination
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung
6 Kommunikation
4.1.1. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung
6 Virostatika
6 Impfstoffe
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.2. ECDC
Monitoring und Bewertung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.3. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
Maßnahmen an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission;
4.1.4. Kommission
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.5. ECDC
Monitoring und Bewertung
Interventionen des Public-Health-Bereichs
4.1.6. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.7. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
6 Virostatika
6 Impfstoffe
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.8. ECDC
Monitoring und Bewertung
6 Kommunikation
4.1.9. Mitgliedstaaten
Monitoring und Bewertung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
6 Kommunikation
4.1.10. Kommission
Planung und Koordinierung
Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs
Kapazität des Gesundheitssystems
4.1.11. ECDC
Monitoring und Bewertung
6 Virostatika
6 Impfstoffe
6 Kommunikation
4.1.12. Mitgliedstaaten
4.2. Postpandemischer Zeitraum: Erholung und Rückkehr zu interpandemischem
5. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Neue Pandemiephasen der WHO20
Anhang 2 Aus dem Programm für öffentliche Gesundheit finanzierte Projekte im Zusammenhang mit Influenza
Anhang 3 Von der EU unterstützte Forschung zur Influenzapandemie beim Menschen
Drucksache 89/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen
... wird neu gefasst. Die Ergänzung in Satz 1 ermöglicht der zuständigen Behörde zu bestimmen, dass neben der Überprüfung der Dichtheit auch die Überprüfung der Unversehrtheit einer Strahlenquelle, etwa ohne unmittelbare Überprüfung der Dichtheit, durchzuführen ist. Satz 2 legt fest, dass eine hochradioaktive Strahlenquelle mindestens einmal jährlich zu überprüfen ist und zwar unabhängig von ihrem Verwendungszweck und ob sie in eine Vorrichtung eingebaut ist oder nicht. Die zuständige Behörde entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen darüber, ob andere Fristen für die Prüfung auf Unversehrtheit oder die Dichtheitsprüfung angemessen sind, z.B. bei Strahlenquellen, die für die direkte Applikation am Patienten bestimmt sind. Eine BMU-Richtlinie (Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen, Rundschreiben des BMU vom 20. Januar und 4. Februar 2004, RS 1I 3-17033/7, GMB1. 2004 S. 530) konkretisiert die Prüffristen abhängig vom Typ der Strahlenquellen und deren Verwendungszweck und stellt so den bundeseinheitlichen Vollzug sicher. § 66 Abs. 4 Satz 2 setzen Artikel 6 Satz 1 Buchstabe a und b der Richtlinie
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 2 Änderung der Strahlenschutzverordnung
Artikel 3 Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Alternativen
Gender -Mainstreaming
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4 Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
1. Kosten für die Wirtschaft
2. Allgemeine Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 18
Zu Nr. 19
Zu Nr. 20
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 400/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... Bis zur gerichtlichen Entscheidung, dem nicht selten die Einholung eines Sachverständigengutachtens vorausgeht, verbleibt der Verurteilte im Vollzug der Unterbringung in der Entziehungsanstalt. Dies kann zu erheblichen Störungen der Arbeit in der Entziehungsanstalt führen, etwa wenn Therapieabbrecher Einfluss auf andere Patienten nehmen. Nach Erfahrungen der Entziehungsanstalten steigt nicht selten die Gewaltbereitschaft solcher Verurteilter. Entsprechend einem auch von der Gesundheitsministerkonferenz gebilligten Vorschlag der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses "Fragen der Maßregelvollstreckung" folgend sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, gerichtlich die sofortige einstweilige Überweisung des Verurteilten aus dem Vollzug des § 64
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Der Bundesrat verweist auf seinen am 9. Juli 2004 beschlossenen Entwurf
4. Zum Gesetzentwurf insgesamt
5. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 63 StGB
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 1 StGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 64 Satz 2 StGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 67 Abs. 4 StGB Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c ist zu streichen. Begründung
9. Eine derartige Verschiebung würde zudem eine erhebliche Belastung für die Mitgefangenen darstellen.
10. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB
11. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 2 Satz 2 StGB
12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 Satz 2, 3 - neu - bis 6 - neu - StGB In Artikel 1 Nr. 3 § 67a Abs. 4 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:
13. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 72 StGB
§ 72 Vollstreckungsreihenfolge mehrerer Maßregeln
14. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a § 126a Abs. 2 Satz 1 StPO
15. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 246a Satz 1 und 2 - neu - StPO
16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a ist zu streichen. Begründung
17. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 463 StPO
18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b § 463 Abs. 4 StPO Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b ist zu streichen.
Drucksache 271/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2005
... 54. fordert die Kommission auf, einen Zeitplan für die Entwicklung einer schlüssigen Politik für die Mobilität von Patienten vorzulegen, und die Mitgliedstaaten, ihn zu beschließen, damit für die Erstattung der Gesundheitskosten von Behandlungen, die in einem anderen Mitgliedstaat erbracht wurden als dem, in dem ein Patient versichert ist, eindeutige Regeln aufgestellt werden;
Ein wettbewerbsfähigeres, von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa
2 Binnenmarkt
2 Finanzdienstleistungen
Corporate Governance und Vertragsrecht
Forschung und Entwicklung
2 Wettbewerbspolitik
Stabilitäts - und Wachstumspakt
2 Kohäsionspolitik
Transeuropäische Netze
Verbesserung der Lebensqualität in Europa Umwelt
Nachhaltige und innovative Energieträger
Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Fremdenverkehr
Demographische Entwicklung
2 Sozialpolitik
Bildungs -, Kultur- und Jugendpolitik
Gleichstellung der Geschlechter
Mehr Sicherheit für Europas Bürgerinnen und Bürger Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Terrorismus und organisierte Kriminalität
2 Verkehrssicherheit
Gesundheit und Katastrophenvorbeugung
2 Verbraucherschutz
Ein stärkeres Europa in einer sichereren Welt Erweiterung
2 Nachbarschaftspolitik
Bilaterale Beziehungen
Regionale Fragen
2 Entwicklungspolitik
Internationales Vorgehen in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung
2 Handelspolitik
2 Petitionen
Rechenschaftspflicht im Haushaltsbereich und Verwaltungsreform
2 Betrugsbekämpfung
Drucksache 237/2/05
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Das Verfahren des Tissue Engineerings (Gewebezüchtung unter Nutzung spezieller Techniken) wird schon heute bei der Züchtung von Knorpelersatz oder Hautersatz sehr erfolgreich eingesetzt. Bei dem Verfahren der autologen Übertragung werden dem Patienten Zellen (z.B. aus dem Knieknorpel) entnommen, vermehrt und schließlich wieder implantiert.
Drucksache 1/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit und der Berufszugangs- und Niederlassungsbedingungen wäre es für die betroffenen Marktbeteiligten nicht hinnehmbar, wenn hierfür im Bundesgebiet unterschiedliche Anforderungen gelten würden. Gerade das bundesstaatliche Integrationsinteresse verlangt eine einheitliche bundesrechtliche Regelung. Eine Gesetzesvielfalt oder eine sogar lückenhafte Regelung landesspezifischer Systeme der Zulassungsregelungen zu den Heilberufen hätte eine Rechtszersplitterung zum Nachteil der betroffenen Berufsangehörigen, aber letztlich auch der Patienten zur Folge.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
Artikel 3 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 4 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
Artikel 6 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
Artikel 7 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 8 Neufassung des Apothekengesetzes, des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten, der Bundes-Apothekerordnung, der Approbationsordnung für Apotheker, der Apothekenbetriebsordnung und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 449/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... a) jedes Risiko im Zusammenhang mit der Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels für die Gesundheit der Patienten oder die öffentliche Gesundheit, bei zur Anwendung bei Tieren bestimmten Arzneimitteln für die Gesundheit von Mensch oder Tier,
Vierzehntes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 19 Verantwortungsbereich
§ 20 Anzeigepflichten
„§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers
§ 24b Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz
§ 25b Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren
§ 34 Information der Öffentlichkeit.
§ 38 Registrierung homöopathischer Arzneimittel.
§ 39a Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39b Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 39c Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39d Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 48 Verschreibungspflicht
§ 72a Zertifikate
§ 77a Unabhängigkeit und Transparenz
§ 141
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
§ 3a
Artikel 2a Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 2b Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 769/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM (2005) 484 endg.; Ratsdok. 13442/05
... Zweck des Grünbuchs ist es, in den Europäischen Institutionen, in den Regierungen, in den Gesundheitsberufen, bei Stakeholdern in anderen Sektoren, in der Zivilgesellschaft - einschließlich der Patientenorganisationen - und in der Forschungsgemeinschaft eine Debatte in Gang zu bringen, die Aufschluss darüber geben soll, welchen Stellenwert die psychische Gesundheit für die EU hat, inwieweit Bedarf an einer Strategie auf EU-Ebene besteht und welche prioritären Ziele eine solche Strategie verfolgen könnte.
2 Grünbuch
1. Einführung
2. PSYCHISCHE Gesundheit - wichtig für den einzelnen, für die Gesellschaft und für die Politik
3. Die gegenwärtige Situation: PSYCHISCHE Erkrankungen - eine ZUNEHMENDE Belastung für die EU
4. Die Antwort der Politik: Initiativen zur FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit
4.1. Rolle, Mandat und Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der psychischen Gesundheit
4.2. Psychische Gesundheit in Mitgliedstaaten
5. Nutzen einer EU-Strategie für PSYCHISCHE Gesundheit
6. LÖSUNGSFINDUNG - Handlungsoptionen
6.1. Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen
6.1.1. Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung
6.1.2. Prävention psychischer Erkrankungen Depressionsprävention
6.2. Förderung der sozialen Integration psychisch kranker und geistig behinderter
6.3. Verbesserung des Informations- und Wissensstands über psychische Gesundheit in der EU
7. KONSULTATIONSPROZESS zur Entwicklung einer EU-Strategie für die FÖRDERUNG der PSYCHISCHEN Gesundheit
7.1. Dialog mit den Mitgliedstaaten über psychische Gesundheit
7.2. Einrichtung einer EU-Plattform für psychische Gesundheit
7.3. Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Politik und Forschung im Bereich psychische Gesundheit
8. Die nächsten Schritte
Anhang 1 Funktionsmodell psychische Gesundheit
Anhang 2 Geschätzte Zahl der in den letzten 12 Monaten von psychischen Störungen betroffenen 18- bis 65-jährigen Personen in der EU46
Anhang 3 Standardisierte Sterbeziffern für Selbstmord (pro 100 000 Menschen) in den EUMitgliedstaaten im Jahr 200247
Anhang 4 Langzeitkosten psychischer Gesundheitsprobleme, umgerechnet auf Euro zum Preisniveau 2002 Kosten der sozialen Ausgrenzung: Langzeit- Followup von Kindern mit und ohne Verhaltens-Störungen und psychischen Störungen
Anhang 5 Überblick über wichtige Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft im Bereich psychische Gesundheit zwischen 1999 und 2005
Anhang 6 Ausgaben für psychische Gesundheit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (in % der Gesundheitsausgaben insgesamt)
Anhang 7 Soziale, umfeldbedingte und wirtschaftliche Determinanten der psychischen Gesundheit
2 Quellenangaben
Drucksache 44/05 (Beschluss)
... Das Gesetz berücksichtigt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2004 - BR-Drucksache 874/04 (Beschluss) - zum Ausdruck gebrachten Bedenken zur Qualität und Sicherheit der stationären Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln nur ansatzweise. Auf die entscheidende Befürchtung der Länder, dass vor allem die qualifizierte Akutversorgung der Krankenhäuser durch die neuen Regelungen gefährdet werden würde, geht das Gesetz nicht ein.
Drucksache 492/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Modernisierung des Sozialschutzes und zur Entwicklung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung
... F. in der Erwägung, dass es nicht zuletzt infolge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu einer vermehrten Mobilität bei den Patienten und der Inanspruchnahme grenzüberschreitender Leistungen kommen wird und dass diese Entwicklung, zusammen mit einer Vertiefung des Binnenmarktes, immer größere Auswirkungen auf die nationalen Gesundheitssysteme haben wird, deren Grundsätze und Ziele hierdurch nicht gefährdet werden dürfen,
Drucksache 237/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Autologe Vakzine werden durch ein besonderes Verfahren entweder aus dem Serum oder aus dem Gewebe des Tumorpatienten hergestellt. Dieser Impfstoff gibt dem spezifischen Immunsystem die Information zurück, die Tumorzellen wieder zu erkennen und zu vernichten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG
4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG
5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - und Abs. 4 Nr. 1 - neu -, 2 und 3 - neu - AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG
12. Zu Artikel 1 § 16 AMG
13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG
14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
16. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1b AMG
19. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG
20. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG
21. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG
23. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG
24. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG
25. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb, cc und dd - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, bb und cc
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG
29. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG
30. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG
31. Zu Artikel 1 allgemein
32. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität
33. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG
34. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG
35. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG
36. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b PatG
37. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV
Drucksache 44/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Gesetz zur Änderung des Apothekengesetz es
... 1. Das Gesetz berücksichtigt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2004 - BR-Drucksache 874/04 (Beschluss) - zum Ausdruck gebrachten Bedenken zur Qualität und Sicherheit der stationären Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln nur ansatzweise. Auf die entscheidende Befürchtung der Länder, dass vor allem die qualifizierte Akutversorgung der Krankenhäuser durch die neuen Regelungen gefährdet werden würde, geht das Gesetz nicht ein.
Drucksache 539/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetz es
... Ebenso ist die Frage der Beteiligung von Patienten im Maßregelvollzug an den Kosten der Gesundheitsfürsorge bundesgesetzlich nicht geregelt.
Drucksache 726/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
... Wann immer es sich anbietet, werden bei den Forschungsprojekten21 geschlechtsspezifische Fragen berücksichtigt und einbezogen. Insbesondere wird darauf Wert gelegt, dass zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Ergebnisse neuer Entwicklungen aus der biomedizinischen und genetischen Forschung verbreitet und ein Dialog mit der Zivilgesellschaft, vor allem mit Patientengruppen, aufgenommen werden. Sichergestellt werden soll eine weite Verbreitung und Anwendung der Ergebnisse.
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
KMU -Beteiligung
Ethische Aspekte
3 Verbundforschung
Internationale Zusammenarbeit
2 Themen
1. Gesundheit
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
3. Informations- und Kommunikationstechnologien
5 Ziel
5 Einleitung
5 Maßnahmen
4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5. Energie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
6. Umwelt einschließlich Klimaänderung
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
7. Verkehr einschließlich Luftfahrt
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5 Fragen:
5 Zukunftsforschung
9. Sicherheit und Weltraum
5 Ziel
9.1 Sicherheit
5 Ansatz
5 Maßnahmen
9.2 Weltraum
5 Ansatz
5 Maßnahmen
Anhang II vorläufige Mittelaufteilung
Anhang III
Anhang IV
Drucksache 97/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention
... 5. der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Präventionsgesetz (PrävG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Gesundheitliche Prävention
§ 3 Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention
§ 4 Vorrang von gesundheitlicher Prävention
§ 5 Eigenverantwortung
§ 6 Verantwortung für die gesundheitliche Prävention
§ 7 Soziale Präventionsträger
§ 8 Vorbehalt abweichender Regelungen
§ 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes
§ 20 Wirksamkeit und Qualitätssicherung
§ 21 Grundsätze
§ 22 Mitwirkung der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung
§ 23 Aufbringung und Verteilung der Mittel für primäre Prävention und Gesundheitsförderung
§ 24 Verwendung nicht abgerufener Mittel
§ 25 Berichterstattung der sozialen Präventionsträger und der gemeinsamen Entscheidungsgremien in den Ländern
§ 26 Präventionsbericht
Artikel 2 Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung(Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG)
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
§ 2 Zweck der Stiftung
§ 3 Stiftungsvermögen
§ 4 Satzung
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 7 Kuratorium
§ 8 Vorstand
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen
Artikel 3 Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA-Gesetz - BZgAG)
§ 1 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
§ 2 Aufgaben der Bundeszentrale
§ 3 Aufklärung zur gesundheitlichen Prävention
§ 4 Aufklärung zur Suchtprävention
§ 5 Aufklärung zur Prävention von Infektionskrankheiten
§ 6 Umfang der Tätigkeit, Zielsetzung, Qualitätssicherung
§ 7 Forschung
§ 8 Wissenschaftlicher Beirat
§ 9 Aufgabendurchführung
§ 10 Zusammenarbeit
§ 11 Aufträge Dritter
§ 12 Aufsicht im besonderen Fall
§ 13 Beschäftigte
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
§ 20 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.
§ 20 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20a Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
§ 20b Betriebliche Gesundheitsförderung
§ 20c Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
§ 20d Förderung der Selbsthilfe
§ 21 Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)
§ 22 Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
§ 23 Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten
§ 24 Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter
Vierter Abschnitt
§ 25 Untersuchungen zur sekundären Prävention von Krankheiten
§ 26 Kinderuntersuchung zur sekundären Prävention von Krankheiten
Artikel 7 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Erster Abschnitt
§ 5a Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention
§ 12a Verhaltensprävention
§ 12b Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.
Erster Abschnitt
§ 5a Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention
Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.
§ 12a Verhaltensprävention
§ 12b Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.
Artikel 8 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Erster Abschnitt
§ 1 Aufgaben der Unfallversicherung.
§ a Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 1b Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention.
Zweites Kapitel Sicherheit und Gesundheitsschutz.
§ 15 Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.
§ 115 Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.
§ 1 Aufgaben der Unfallversicherung.
§ 1a Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 1b Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention
§ 15 Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.
§ 20a Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
§ 115 Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.
Artikel 9 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 3 Vorrang der Prävention von Behinderungen
§ 54 Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung
§ 3 Vorrang der Prävention von Behinderungen
§ 54 Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung
Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Sechster Abschnitt
§ 45d Grundsätze
§ 45e Leistungen zur Verhaltensprävention
§ 45f Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Artikel 11 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 14 Vorrang der Prävention von Behinderungen und Rehabilitation
Artikel 12 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Erster Abschnitt
§ 6a Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention
Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung
§ 9a Verhaltensprävention
§ 9b Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe
Erster Abschnitt
§ 6a Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention
Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung
§ 9a Verhaltensprävention
§ 9b Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten
Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Potenziale der gesundheitlichen Prävention
II. Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes
III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Informationsgrundlagen für gesundheitliche Prävention Zu § 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes
Zu Abschnitt 3 Zielorientierung und Koordinierung der primären Prävention und Gesundheitsförderung
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Abschnitt 4 Gesundheitliche Aufklärung
Zu § 13
Zu § 14
Zu Abschnitt 5 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Zu § 15 Verhaltensprävention
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Abschnitt 6 Modellvorhaben Zu § 21 Grundsätze
Zu § 22
Zu Abschnitt 7 Umfang und Verteilung der Mittel
Zu § 23
Zu § 24
Zu Abschnitt 8 Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention
Zu § 25
Zu § 26
Zu Artikel 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 3
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 4
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 20a
Zu § 20c
Zu § 20d
Zu den Nummern 7 bis 20
Zu Artikel 7
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 12
Zu Artikel 8
Zu § 1a
Zu § 1b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den Buchstabe n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
C. Finanzielle Auswirkungen
Drucksache 617/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (... StrÄndG )
... Die Täter sind überwiegend dem sozialen Nahraum des Opfers zuzurechnen. Zum einen handelt es sich um ehemalige Partner, die das Opfer entweder zurückgewinnen oder für die Trennung sanktionieren wollen. Nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen sind insbesondere Frauen in Trennungssituationen in hohem Ausmaß von Stalking betroffen, das ohne Intervention nicht selten bis zu massiver Gewalt eskaliert, (vgl. „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, www.bmfsfj.de, S. 285 f)“. Darüber hinaus können Bekannte aus dem privaten oder beruflichen Umfeld sowie Personen, zu denen zuvor professionelle Kontakte bestanden haben (Patienten, Mandanten etc.) zu dem Täterkreis gehören. In deutlich selteneren Fällen fehlt jegliche Beziehung zwischen Täter und Opfer. Die Motivation für die Nachstellung ist vielfältig. Sie reicht von dem Wunsch, eine Aussöhnung zu erreichen oder eine Liebesbeziehung herzustellen über die Intention, Macht und Kontrolle über das Opfer auszuüben bis hin zu Rachefeldzügen für tatsächliche oder vermeintliche Ehr- oder sonstige Rechtsverletzungen. Unter Berücksichtigung der feststellbaren Motivationslagen der Täter, die überwiegend von einer emotional getönten Fixierung auf das Opfer geprägt sind, bergen Nachstellungen eine nicht unbeträchtliche Eskalationsgefahr, der mit dem neuen Tatbestand entgegengewirkt werden soll.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 241b Nachstellung
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 3
Drucksache 616/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 9 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... In die jetzigen Überlegungen sollte daher unbedingt einbezogen werden, dass die europäische Rechtspolitik in absehbarer Zeit schnelle und transparente Informationsmöglichkeiten für im Ausland lebende Erben wie auch ausländische Nachlassgerichte bzw. -behörden einfordern wird. Zur Einführung eines zentralen Testamentsregisters kann auf die Vorarbeiten der Bund - Länder - Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK) - Arbeitsgruppe "Zentrale Testamentskartei" zurückgegriffen werden. Die Überarbeitung des Personenstandsrechts und die Verrechtlichung des Meldewesens in Nachlasssachen ist daher der geeignete Zeitpunkt, die früheren Überlegungen wieder aufzugreifen und das Projekt eines zentralen Testamentsregisters umzusetzen. Hierbei können insbesondere die von den Notaren bereits gesammelten Erfahrungen mit dem Zentralen Vorsorgeregister Gewinn bringend eingebracht werden, in welchem innerhalb von nur 15 Monaten ca. 250 000 notarielle Vorsorgevollmachten (mit Patientenverfügungen) registriert wurden und das seit dem 1. März 2005 auch für die Registrierung privatschriftlicher Vollmachten geöffnet ist. Für die Übernahme der zentralen Registrierung von Testamenten und Erbverträgen bietet sich das deutsche Notariat an und kann dabei auf Referenzen in den europäischen Nachbarländern verweisen (z.B. Österreich). Die einmalige Gebühr der Registrierung einer Vorsorgevollmacht beläuft sich bei elektronischer Meldung auf lediglich 8 Euro. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass auch bei einer Elektronisierung des derzeitigen Meldewesens schon wegen der Zwischenschaltung der Geburtsstandesämter der Aufwand nicht in vergleichbar niedrigem Rahmen gehalten werden kann.
Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... a) jedes Risiko im Zusammenhang mit der Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels für die Gesundheit der Patienten oder die öffentliche Gesundheit, bei zur Anwendung bei Tieren bestimmten Arzneimitteln für die Gesundheit von Mensch oder Tier,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 513/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Neuregelung der Arzneimittelpreisgestaltung zum 1. Januar 2004
... Die neue Arzneimittelpreisverordnung wurde im Konsens mit den Verbänden der Apotheken und der Krankenkassen umgesetzt. Für die Apotheken bedeutet die Einführung eines Fixhonorars Unabhängigkeit von der Höhe der Arzneimittelpreise. Dies stärkt die Apotheken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als freier Heilberuf im Gesundheitswesen und erleichtert die Einbeziehung der Apotheken in vertragliche Versorgungsformen, insbesondere in die Integrierte Versorgung zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arzneimittelversorgung. Das preisunabhängige Fixhonorar ist ein finanzieller Anreiz für eine qualitätsorientierte, preisunabhängige Beratung der Versicherten und stärkt kleinere, wohnortnahe Apotheken in Flächenstaaten, die viele Patienten versorgen. Für die Krankenkassen ist die Zunahme des Anteils hochpreisiger Arzneimittel an der Versorgung nicht mehr mit entsprechenden Mehrkosten bei den Vergütungen an die Apotheken verbunden.
Drucksache 338/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
... - zur Hemmung der Thrombozytenaggregation bei Hämodialysepatienten mit Shuntkomplikationen, wenn Unverträglichkeit gegenüber Acetylsalicylsäure besteht -
Drucksache 794/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
... es und das Datum der Abgabe einzutragen und die Durchschrift mit dem Arzneimittel der Einrichtung im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zuzustellen. Die Originale verbleiben bei dem pharmazeutischen Unternehmen. Dieses hat die Originale zeitlich geordnet fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die verschreibende Person hat auf der Durchschrift der Verschreibung das Datum des Erhalts und der Anwendung des Arzneimittels sowie die Zuordnung zu den konkreten Patientenakten in anonymisierter Form zu vermerken. Sie hat die Durchschriften zeitlich geordnet fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Für Verschreibungen in elektronischer Form gelten die Sätze 1 bis 7 entsprechend.
Drucksache 539/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetz es
... Ebenso ist die Frage der Beteiligung von Patienten im Maßregelvollzug an den Kosten der Gesundheitsfürsorge bundesgesetzlich nicht geregelt.
Drucksache 525/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste KOM (2004) 356 endg.; Ratsdok. 9185/04 (Text von Bedeutung für den EWR)
... Instrumente oder Lösungen der elektronischen Gesundheitsdienste umfassen Produkte, Systeme und Dienste, die über einfache internetgestützte Anwendungen hinausgehen. Zu ihnen zählen Instrumente für Gesundheitsbehörden und Angehörige von Heilberufen sowie individuelle Gesundheitssysteme für Patienten und Bürger. Beispiele hierfür sind Gesundheitsinformationsnetze, elektronische Gesundheitsdatensätze, telemedizinische Dienste, persönliche, in die Kleidung integrierte und tragbare Kommunikationssysteme, Gesundheitsportale und viele andere Werkzeuge der Informations- und Kommunikationstechnologie, die bei der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, Gesundheitsüberwachung und Steuerung der eigenen Lebensweise helfen.
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Erwartungen in Bezug auf das europäische Gesundheitswesen und die Rolle der elektronischen Gesundheitsdienste
2.1. Elektronische Gesundheitsdienste: Systeme und Dienste für das Gesundheitswesen
2.2. Stärkung der Gesundheitskunden - Patienten und gesunde Bürger
2.3. Unterstützung von Angehörigen der Heilberufe
2.4. Unterstützung von Gesundheitsbehörden und Gesundheitsmanagern
2.5. Elektronische Gesundheitsdienste: die drittgrößte europäische Gesundheitsbranche
3. Aktueller Stand
3.1. Beispiele für elektronische Gesundheitsdienste und ihre Vorteile
3.2. Wesentliche Herausforderungen auf dem Weg zu einer stärkeren Verbreitung
4. Hin zu einem europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste: Themen und Massnahmen
4.1. Aktionsplan
4.2. Aktionsbereich 1: Gemeinsame Probleme angehen
4.2.1. Führung der Gesundheitsbehörden
4.2.2. Interoperabilität von Gesundheitsinformationssystemen
4.2.2.1. Patientenidentifikation
4.2.2.2. Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdatensätze
4.2.3. Mobilität von Patienten und Angehörigen der Heilberufe
4.2.4. Verbesserung von Infrastrukturen und Technologien
4.2.5. Konformitätstests und Akkreditierung für einen Markt der elektronischen Gesundheitsdienste
4.2.6. Unterstützende Investitionen
4.2.7. Rechts- und Regelungsfragen
4.3. Aktionsbereich 2: Pilotaktionen um eine förderliche Einführung zu beschleunigen
4.3.1. Information der Bürger und Behörden über Gesundheitserziehung und
4.3.2. Hin zu integrierten Gesundheitsinformationsnetzwerken
4.3.3. Förderung der Verwendung von Karten in der Gesundheitsversorgung
4.4. Aktionsbereich 3: Zusammenarbeit und Überwachung der Praxis
4.4.1. Verbreitung vorbildlicher Verfahren
4.4.2. Leistungsbewertung
4.4.3. Internationale Zusammenarbeit
5. Schlussfolgerungen
Anhang Überblick über die Maßnahmen
Drucksache 365/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen zugänglichen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege - Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien durch die offene Koordinierungsmethode - KOM (2004) 304 endg.; Ratsdok. 8131/04
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kommission außer der Mitteilung zur Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zeitgleich die Mitteilung zur Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in der EU (BR-Drucksache 336/04 ) vorgelegt hat. Eine Mitteilung über elektronische Gesundheitsdienste ist verabschiedet. Diese Mitteilungen und die darin zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen der Kommission stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang miteinander und müssen daher im weiteren Verlauf so behandelt werden.
Drucksache 958/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Neunzehnte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Neunzehnte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 19. BtMÄndV)
... Der Bundesrat stellt unter Hinweis auf seine in der 763. Sitzung am 11. Mai 2001 gefasste Entschließung zur Fünfzehnten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung erneut fest, dass die Vorschriften über das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Bewohnerinnen und Bewohner von Hospizen und die Regelungen zur Aufbewahrung und zum Verbleib der Betäubungsmittel in Hospizen stärker an die Erfordernisse der Praxis anzupassen sind. Der Bundesrat verkennt nicht, dass sich in diesem Zusammenhang komplexe arzneimittel-, betäubungsmittel- und apothekenrechtliche Fragen stellen. Er fordert deshalb die Bundesregierung auf, im Rahmen der nächsten Änderung des Betäubungsmittelrechts, spätestens jedoch Ende 2005, eine umfassende Lösung dieser Problematik unter Einbeziehung der notwendigen Folgeänderungen herbeizuführen. Die Länder sind bereit, ihre Erfahrungen bei der Durchführung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Apothekenrechts einzubringen und an der Erarbeitung einer Lösung mitzuwirken, die eine moderne, kostengünstige Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen Arzneimitteln ermöglicht, den individuellen Patientenbedarf ausreichend berücksichtigt und die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet.
Drucksache 336/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004)
Drucksache 547/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
... es soll dem gestiegenen Bedürfnis der Patienten nach Informationen über Arzneimittel Rechnung tragen, das aus der zunehmenden Bereitschaft beziehungsweise dem Erfordernis, Eigenverantwortung im gesundheitlichen Bereich zu übernehmen, resultiert. Auch soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass nach Wirksamwerden der Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes die gesetzlichen Krankenkassen, von Ausnahmen abgesehen, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr übernehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 336/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004)
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen
2.1. Rechte und Pflichten von Patienten
2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung
2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen
2.4. Europäische Referenzzentren
2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie
3. Information
3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme
3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang
3.3. Datenschutz
3.4. Gesundheitstelematik
4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen
4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen
4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung
5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur
6. Fazit
Anhang 1 Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission
Drucksache 664/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro - und Elektronikgerätegesetz - ElektroG )
... Der Vorrang von Konstruktionsmerkmalen oder Herstellungsprozessen von Elektro- und Elektronikgeräten alleine aus Gründen des Umweltschutzes oder anhand von Sicherheitsvorschriften ist unzureichend. Beispielsweise sind beim Einsatz von Medizinprodukten in der Radiologie bestimmte Bauweisen zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern und Patienten unerlässlich.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu den einzelnen Vorschriften
4. Zu § 1 Satz 3
5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -
6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8
7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9
8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3
9. Zu § 4
10. Zu § 4 Satz 2
11. Zu § 4 Satz 2
12. Zu §§ 5 und 11
13. Zu §§ 6, 13 und 14
14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3
15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3
16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2
17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3
19. Zu § 6 Abs. 4
20. Zu § 7 Satz 1
21. Zu § 8
22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:
23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2
24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7
25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7
26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1
27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -
28. Hilfsempfehlung nur In
Zu §§ 6
29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6
30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6
31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:
33. Zu § 9 Abs. 6
34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2
35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -
36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4
37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4
38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:
40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3
41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -
42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:
43. Zu § 12 Abs. 3
44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1
45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6
46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:
47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2
48. Zu § 21 Abs. 1 und 2
49. Zu § 24 Abs. 2
50. Zu § 24 Abs. 5
51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:
52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m
53. Zu Anhang III Nr. 5
54. Zu Anhang III Nr. 7
Drucksache 958/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Neunzehnte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Neunzehnte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 19. BtMÄndV)
... ... und anderen Arzneimitteln ermöglicht, den individuellen Patientenbedarf ausreichend berücksichtigt und die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet.
Drucksache 466/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse KOM (2004) 374 endg.; Ratsdok. 9643/04
... "Im Übrigen arbeitet die Kommission derzeit an Folgemaßnahmen im Zuge des auf hoher Ebene geführten Reflexionsprozesses über Patientenmobilität und Entwicklungen in der gesundheitlichen Versorgung in der EU und hat im April 2004 eine entsprechende Mitteilung angenommen3, in der an die Grundsätze der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erinnert wird und verschiedene Initiativen zu Arbeitsthemen vorgestellt werden wie die gemeinsame Nutzung von Kapazitäten und Zusammenarbeit bei grenzübergreifender Versorgung, die Bestimmung Europäischer Referenzzentren und ihre Vernetzung und die Koordinierung der Bewertung neuer Gesundheitstechnologien. Der zu dieser Mitteilung gehörende Beschluss sieht die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe zum Zwecke der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet vor.
Anhang
1. Einleitung
2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union
2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells
2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand
2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten
3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes
3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen
3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen
3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen
3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten
3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern
3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung
3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen
3.8. Mehr Transparenz schaffen
3.9. Rechtssicherheit gewährleisten
4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik
4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen
4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für
4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird
4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren
4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen
4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen
4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern
Anhang 1 Begriffsbestimmungen1
Anhang 2 Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1
1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
2. Die Rolle der Europäischen Union
3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen
4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen
5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen
6. Sektorspezifische Verpflichtungen
7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung
8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
10. Die internationale Dimension
Anhang 3 Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften
Elektronische Kommunikation
3 Postdienste
3 Elektrizität
3 Gas
3 Wasser
3 Verkehr
3 Rundfunk
Drucksache 874/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetz es
... Ein Abwarten des EuGH-Urteils bietet dagegen die
Möglichkeit, auf der Grundlage der aktuellen
gemeinschaftsrechtlichen Rechtsprechung nationale Regelungen zu
schaffen, die auf das Gemeinschaftsrecht maßgerecht
zugeschnitten sind und größtmöglichen
Patientenschutz und bestmögliche Versorgungssicherheit
für die Krankenhäuser gewährleisten.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.