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0398/06
0604/1/06
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0094/06B
0302/06
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0153/05B
0189/1/05
0730/05
0093/05
0355/05
0325/05B
0755/05
0790/05
0361/1/05
0093/05B
0605/05
0424/05
0194/05
0251/05
0094/05
0908/05
0947/1/05
0540/05
0829/05
0325/05
0760/1/05
0898/05B
0703/05B
0313/05
0286/1/05
0763/05
0170/2/05
0897/05
0076/3/05
0636/05B
0283/05
0281/05
0073/05
0076/05
0898/1/05
0947/05
0191/05
0361/2/05
0703/2/05
0817/1/05
0153/05
0591/1/05
0712/05
0325/1/05
0333/05
0343/05
0912/1/05
0286/05B
0543/05B
0729/05
0727/05
0746/05
0806/05
0912/05B
0063/05
0725/05
0555/05
0946/05
0819/05B
0704/05
0076/05B
0728/05
0610/05
0231/05
0543/05
0908/1/05
0908/05B
0102/05
0704/2/05
0449/05
0917/05
0810/05
0225/05
0296/05
0819/1/05
0172/05
0591/05B
0914/05
0817/05
0726/05
0093/2/05
0591/05
0093/1/05
0137/05
0636/05
0731/05
0361/4/05
0842/05
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0082/05
0608/05
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0301/05
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0052/05
0330/05
0703/05
0597/05
0237/05
0189/05B
0399/05
0809/05
0672/05
0936/05
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0868/04B
0268/04
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0799/04
0968/04B
0883/04
0728/04B
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0487/04B
0565/04
0983/04
0789/04
0622/04
0985/04
0805/04
0871/04
0860/04
0868/04
0729/1/04
0645/04
0734/04
0429/04
0871/1/04
0968/04
0728/2/04
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0728/1/04
0259/04
0995/04
0450/1/04
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0429/04B
0808/04
0985/1/04
0487/1/04
0958/04
0709/04
0591/04
0915/04
0847/03
0061/3/03
0299/03
0061/03B
0546/03
0450/03
0061/4/03
0762/03
0061/2/03
0061/5/03
0061/1/03
Drucksache 629/1/15

... es ist u.a. die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort- und nutzungstypischen Humusgehalt, zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern und ebenso Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren durch das Herstellen, Inverkehrbringen oder die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten oder durch andere Maßnahmen des Düngens vorzubeugen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG , Artikel 2 Absatz 2 § 1 Satz 1 Nummer 1, § 6 WDüngV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

18. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

19. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG

Zu Artikel 1 Nummer 10

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 237/15

... Mit dem Durchführungsbeschluss 2014/150/EU der Kommission vom 8. März 2014 über die Organisation eines zeitlich befristeten Versuchs, bei dem bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Populationen der Pflanzenarten Weizen, Gerste, Hafer und Mais gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gewährt werden (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 29), wird den Mitgliedstaaten die Teilnahme an einem Versuch auf Gemeinschaftsebene eröffnet. Die mit dem Versuch vorgeschlagene Verfahrensweise ermöglicht das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen. Da auch in Deutschland ansässige Erzeuger von Populationen großes Interesse an einer entsprechenden Regelung vorgetragen haben, sollen im nationalen Saatgutrecht die notwendigen Vorschriften zur Teilnahme an dem zeitlich befristeten Versuch erlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmung

§ 3
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population

§ 4
Beschränkung des Inverkehrbringens

§ 5
Zulassung einer Population

§ 6
Antrag auf Zulassung einer Population

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Verschließung

§ 9
Aufzeichnungspflicht

§ 10
Weitere Pflichten von Erhaltungszüchtern von Saatgut von Populationen

§ 11
Andere Aufgaben des Bundessortenamtes

§ 12
Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Überwachung

§ 13
Übergangsbestimmungen

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 13

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3291: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 500/15

... - der nachhaltigen Bewirtschaftung und Erhaltung natürlicher Ressourcen (biologische Vielfalt, Boden und Wasser, Wälder und Holzwirtschaft, Fischerei sowie wildlebende Pflanzen und Tiere) sowie der Bekämpfung des Klimawandels in FHA und bei deren Umsetzung noch größere Priorität einräumen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 429/15

... (1) Im Rahmen der Baumschulerhebung wird die Erhebung der Bestände an Forstpflanzen nach Zahl und Art (§ 14 Absatz 1 des Agrarstatistikgesetzes) ausgesetzt.



Drucksache 75/1/15

... Klarstellung des Gewollten. In § 4 werden neben Wirtschaftsdünger, die Düngemittel sind, auch Anforderungen an Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel geregelt. Ohne die vorgeschlagene Ergänzung könnte man zu der Ansicht kommen, dass es für Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel keine Übergangsregelung geben soll, was aber nicht gewollt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 10 Absatz 6

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 10 Absatz 7 - neu - DüMV

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anlage 1 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 Spalte 4 ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anlage 2 Tabelle 6 Nummer 6.4.11 Spalte 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Tabelle 7 Nummer 7.1.10 Spalte 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - Anlage 2 Tabelle 7 Nummer 7.2.1 Spalte 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb1 - neu - Anlage 2 Tabelle 7 Nummer 7.3.16 Spalte 3

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe dd Anlage 2 Tabelle 7.4 Nummer 7.4.12 Spalte 2

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb1 - neu - Anlage 2 Tabelle 10 Nummer 10.1.5 Spalte 2 Nummer 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb2 - neu - Dreifachbuchstabe aaa und bbb - neu - Anlage 2 Tabelle 10 Nummer 10.1.6 Spalte 1, Spalte 2

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe h Doppelbuchstabe ff Anlage 2 Tabelle 10 Nummer 10.3.4 Spalte 2 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 528/15

... wird ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen in der Europäischen Union eingeführt. In Deutschland wird dies durch das Neunte Gesetz zur Änderung des



Drucksache 298/15

... e) der Abbau von Ausnahmen erfolgt nicht praxisnah und mit zeitlicher Abstufung; der Abbau von Ausnahmen muss mit Aktivitäten zur Entwicklung des Angebots an Ökoeiweißfutter, Ökosaat- und -pflanzgut und Ökojungtieren verknüpft werden,



Drucksache 278/15

... , im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, im DesignG oder im SortSchG geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, das Wort zu gestatten. Ferner ist dem Patentanwalt auf Antrag seiner Partei in Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Beschwerdesenate des Patentgerichts (§ 102 Absatz 5 Satz 2 PatG, § 23 Absatz 3 DesignG, §§ 83 ff. MarkenG, § 18 Absatz 2 GebrMG in Verbindung mit § 102 Absatz 5 Satz 2 PatG) das Wort zu gestatten. Gemäß § 4 Absatz 2 PAO gilt das gleiche in sonstigen Rechtsstreitigkeiten, soweit für die Entscheidung eine Frage von Bedeutung ist, die ein gewerbliches Schutzrecht, ein Design, ein Datenverarbeitungsprogramm, eine nicht geschützte Erfindung oder eine sonstige die Technik bereichernde Leistung, ein Sortenschutzrecht oder eine nicht geschützte, den Pflanzenbau bereichernde Leistung auf dem Gebiet der Pflanzenzüchtung betrifft, oder soweit für die Entscheidung eine mit einer solchen Frage unmittelbar zusammenhängende Rechtsfrage von Bedeutung ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 46
Angestellte Rechtsanwälte; Syndikusrechtsanwälte

§ 46a
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46b
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

§ 46c
Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 41a
Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte

§ 41b
Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41c
Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt

§ 41d
Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte

§ 155a
Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 286f
Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Sozialversicherungsrechtliche Situation

2. Berücksichtigung praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

3. Anwendbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts und von Beschlagnahmeverboten auf den Syndikusanwalt im Prozess gegen seinen Arbeitgeber

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Regelung der Rechtsstellung angestellter Rechtsanwälte

2. Definition und Zulassungspflicht der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit

3. Stärkung der Rechtsanwaltskammern

4. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung

5. Vertretung des Arbeitgebers

6. Berücksichtigungsfähigkeit praktischer Erfahrungen aus der Syndikustätigkeit

7. Änderung der Patentanwaltsordnung

8. Folgeänderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3283: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 297/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat teilt die wachsende Besorgnis im Bereich der Landwirtschaft und in weiten Teilen der Öffentlichkeit, dass landwirtschaftlich genutzte Tiere und Pflanzen unter Patentschutz gestellt werden könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen


 
 
 


Drucksache 75/15 (Beschluss)

... Klarstellung des Gewollten. In § 4 werden neben Wirtschaftsdünger, die Düngemittel sind, auch Anforderungen an Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel geregelt. Ohne die vorgeschlagene Ergänzung könnte man zu der Ansicht kommen, dass es für Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel keine Übergangsregelung geben soll, was aber nicht gewollt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/15 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 10 Absatz 6

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 10 Absatz 7 - neu - DüMV

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anlage 1 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 Spalte 4 ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anlage 2 Tabelle 6 Nummer 6.4.11 Spalte 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Tabelle 7 Nummer 7.1.10 Spalte 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - Anlage 2 Tabelle 7 Nummer 7.2.1 Spalte 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb1 - neu - Anlage 2 Tabelle 7 Nummer 7.3.16 Spalte 3

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe dd Anlage 2 Tabelle 7.4 Nummer 7.4.12 Spalte 2

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb1 - neu - Anlage 2 Tabelle 10 Nummer 10.1.5 Spalte 2 Nummer 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb2 - neu - Dreifachbuchstabe aaa und bbb - neu - Anlage 2 Tabelle 10 Nummer 10.1.6 Spalte 1, Spalte 2

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe h Doppelbuchstabe ff Anlage 2 Tabelle 10 Nummer 10.3.4 Spalte 2 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 183/1/15

... zur Optout-Regelung beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen - keine beispielhafte Liste für Gründe angeführt, die ein nationales Verbot in den einzelnen Mitgliedstaaten rechtssicher begründen könnten. Weiterhin sind die Konsequenzen einer möglichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Binnenmarkt und die WTO-Regelungen nicht abschätzbar.



Drucksache 568/14

... Waren pflanzlichen Ursprungs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... Der Bundesrat hebt hervor, dass insbesondere auch der ökologische Landbau durch Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel und einen möglichst geschlossenen Stoffkreislauf eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnimmt, die weiter ausgebaut werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 210/14

... "(1) Das am 1. Januar 2015 bestehende Dauergrünland, das in den in Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 bezeichneten Gebieten belegen ist, ist umweltsensibles Dauergrünland, soweit die Gebiete am 1. Januar 2015 in die Liste nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7) eingetragen sind."



Drucksache 432/14

... Nutzungsteil Blumen/Zierpflanzenbau Freiland Zierpflanzen



Drucksache 492/1/14

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Bezeichnung "Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten - dahingehend zu ändern, dass auch aus Algen gewonnene "



Drucksache 58/1/14

Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen" - Antrag des Freistaates Bayern - Drucksache: 58/14 in Verbindung mit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/1/14




1. 'Schutz der gentechnikanbaufreien Landwirtschaft durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen

2. Folgende Absätze sind anzufügen:

3. Folgende Absätze sind anzufügen:

4. Folgender Absatz ist anzufügen:


 
 
 


Drucksache 77/14 (Beschluss)

... von mindestens neun Monaten gefordert werden. Die Erfahrungen mit zunehmend in der letzten Zeit festzustellenden zeitlichen Engpässen bei der Ausbringung der Gärreste zur Düngung zeigen deutlich, dass eine Kapazität von mindestens neun Monaten für das Gärrestlager auf jeden Fall vorgehalten werden muss. Nur dann können die Gärreste auch zu pflanzenbaulich sinnvollen und für den Grundwasserschutz verträglichen Zeiten sachgerecht ausgebracht und verwertet werden. Eine Lagerkapazität von weniger als neun Monaten reicht gerade bei Biogasanlagen nicht aus. Als Gärsubstrat wird hier überwiegend Mais eingesetzt. Auf den zur Substratbereitstellung vorgesehenen Maisanbauflächen werden in der Regel auch die Gärreste zurückgeführt und verwertet. Eine zeitlich optimale und von der Düngung her angepasste Ausbringung von Gärresten auf diesen Maisanbauflächen ist nur in dem Zeitraum März bis Juni als angebracht und fachgerecht anzusehen. Um diese Anforderung erfüllen zu können, ist für Biogasanlagen eine Mindestlagerkapazität von neun Monaten zwingend erforderlich.



Drucksache 354/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter anderem im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf deutlich wird und vor dem Hintergrund des von der Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichteinhaltung der EU-Nitrat- und der EU-Wasserrahmenrichtlinie feststeht, dass die bisherigen beihilferechtlichen Anreizsysteme und die düngerechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um die Düngung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens so auszurichten, dass Gefahren für den Naturhaushalt weitestgehend vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG

3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG

4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG

5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 163/14

... - Blumentöpfe, die nur für den Verkauf und den Transport von Pflanzen bestimmt sind und in denen die Pflanze nicht während ihrer Lebenszeit verbleiben soll

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

VII. Befristung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2579: Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 210/1/14

... 4. Der Bundesrat bedauert, dass auf im Umweltinteresse genutzten Flächen eine Düngung mit Mineraldünger und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erlaubt werden.



Drucksache 420/14 (Beschluss)

... 16. Er hält die bisherige befristete Zulassung von Tierarzneimitteln für eine allgemein anerkannte und bewährte Vorgehensweise, um sicherzustellen, dass der aktuelle Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse auch im Hinblick auf die Gesundheit, wie zum Beispiel die Zunahme von Antibiotikaresistenzen, oder auf die Umweltgefährdung, wie zum Beispiel ökotoxikologische Auswirkungen auf Biozönosen, in die Weiterentwicklung von Tierarzneimitteln einfließen. Der Bundesrat hält es im Hinblick auf die Vermeidung eines unnötigen Verwaltungs- und Finanzaufwandes für vertretbar, bei Tierarzneimitteln ohne antibiotische Wirkung die bisherige Zulassungsfrist von fünf Jahren auf zehn Jahre zu erhöhen, vergleichbar mit der Zulassungsvorgehensweise im Pflanzenschutzrecht. Bei Tierarzneimitteln mit antibiotischer Wirkung sind die bisherigen Zulassungsfristen beizubehalten. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass in Artikel 5 Absatz 2 die Zulassung für Tierarzneimittel auf zehn Jahre befristet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

Zu Artikel 4 Nummer 20

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 21

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 32

Zu Artikel 32

Zu den Artikeln 33

Zu Artikel 38

Zu Artikel 54

Zu Artikel 69

Zu den Artikeln 72

Zu Artikel 73

Zu den Artikeln 82

Zu Artikel 89

Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.

Zu Artikel 93

Zu Artikel 97

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 104

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 108

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu Artikel 112

Zu Artikel 114

Zu den Artikeln 115

Zu Artikel 116

Zu Artikel 117

Zu Artikel 118

Zu Artikel 124

Zu Artikel 125

Zu Artikel 146

Zu Anhang II Nummer 1.3.1.

Zur Ergänzung der Vorlage

Zur Übersetzung der Vorlage

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 105/14

... -Pflanzenerzeugungsverordnung zu prüfen.



Drucksache 459/1/14

... Im Rahmen dieser Maßnahmen besteht unter anderem die Verpflichtung, Pflanzenarten auszusäen, die frostempfindlich sind und deren Aussaat somit nicht bis zum 31. März eines Jahres erfolgen kann, sondern erst später.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/1/14




1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 3 - neu

2. Zu § 5 Absatz 6 Satz 1

3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 2

4. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 1

6. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 8

7. Zu § 8 Absatz 3

8. Zu Anlagen 2 und 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 592/14

... Nutzungsteil Blumen/Zierpflanzenbau Freiland Zierpflanzen Unterglas Zierpflanzen



Drucksache 406/14

... b) der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7) in der jeweils geltenden Fassung oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Landwirtschaftliche Tätigkeit

§ 3
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 4
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Teil 2
Aktiver Betriebsinhaber

§ 5
Ergänzung der Aufzählung der in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgezählten Unternehmen und Tätigkeiten

§ 6
Anwendung von Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 7
Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten

§ 8
Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck

§ 9
Nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen

Teil 3
Basisprämienregelung

Abschnitt 1
Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung

§ 10
Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen

§ 11
Mindestbetriebsgröße

§ 12
Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung

Abschnitt 2
Nationale Reserve

§ 13
Auffüllung der nationalen Reserve

§ 14
Zuständigkeit

§ 15
Mitteilungen

§ 16
Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Teil 4
Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden

Abschnitt 1
Anbaudiversifizierung

§ 17
Anbaudiversifizierung

Abschnitt 2
Dauergrünland

Unterabschnitt 1
Referenzanteil

§ 18
Referenzanteil

Unterabschnitt 2
Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 19
Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 3
Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 20
Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 21
Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 22
Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 4
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 23
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent

§ 24
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil

§ 25
Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 26
Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 27
Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 28
Pufferstreifen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 29
Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 30
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 31
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 32
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 33
Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Großvieheinheiten

Anlage 3
(zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Anlage 4
(zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3036: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 293/1/14

... anlagen ist derzeit die günstigste Form der Energiespeicherung, um die fluktuierende Stromproduktion aus Wind- und Solarenergie auszugleichen. Für Stoffe wie zum Beispiel Bioabfall- und Reststoffe oder Energiepflanzen wie Kleegras oder Sonnenblumen, deren Verwertung in



Drucksache 197/14

... Hintergrund für die Maßnahmen auf EU-Ebene ist eine Evaluierung der bisherigen Bekämpfungsstrategie. Unterdrückungsmaßnahmen sollen nach Auffassung der Kommission im Rahmen der Beratung zum integrierten Pflanzenschutz erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Aufhebung

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

B. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2890: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 630/14 (Beschluss)

... Eine Kontrolle des Zwischenfruchtanbaus oder der Gründecke zur Einsaat einer Kulturpflanzenmischung kann ausschließlich vor Ort erfolgen und ist deshalb ausschließlich Teil der Vor-Ort-Kontrolle. Eine zusätzliche Verwaltungskontrolle bietet im Sinne der Kontrollierbarkeit keinen Mehrwert, da die Angaben des Antragstellers nicht gegengeprüft werden können. Dagegen führt die Angabe zu einem erheblichen Mehraufwand sowohl für die Antragsteller, als auch für die Verwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

1. Zu Artikel 1 § 5 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV

11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV

12. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV


 
 
 


Drucksache 376/1/14

... 1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/1/14




1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 82/14 (Beschluss)

... "Der Einsatz von Düngemitteln und chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln ist auf den Flächen im Umweltinteresse ausgeschlossen."

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Drucksache 82/14 (Beschluss)




1. Zu § 15 Absatz 4 Nummer 2

2. Zu § 18 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -

3. Zu § 18 Absatz 1a - neu -

4. Zu den Zahlungen für Junglandwirte

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 492/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Bezeichnung "Pflanzenölkraftstoff - alle Saaten -" dahingehend zu ändern, dass auch aus Algen gewonnene Kraftstoffe und andere fortschrittliche



Drucksache 376/14 (Beschluss)

... 1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/14 (Beschluss)




Anlage
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und -fette, nachwachsende Rohstoffe

2. Fachbeirat Zucker

3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse

4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse

5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln

6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft

7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie


 
 
 


Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat hebt hervor, dass insbesondere auch der ökologische Landbau durch Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel und einen möglichst geschlossenen Stoffkreislauf eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnimmt, die weiter ausgebaut werden soll.

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Drucksache 607/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 52/14

... Es wurden keine Konsultationen der interessierten Kreise oder etwaige Folgenabschätzungen durchgeführt, da die vorgeschlagenen Änderungen unmittelbar aus dem jüngst von der Kommission angenommenen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.

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Drucksache 52/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des VORSCHLAGS

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNGEN

3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS

4. Auswirkungen auf den HAUSHALT

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 89/608/EWG

Artikel 2
Änderungen der Richtlinie 90/425/EWG

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 91/496/EWG

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten


 
 
 


Drucksache 544/14

... des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung einiger Verordnungen und Beschlüsse in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Verkehrspolitik, Energie, Steuern, Statistik, transeuropäische Netze, Justiz und Grundrechte, Recht, Freiheit und Sicherheit, Umwelt, Zollunion, Außenbeziehungen, Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Organe aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 1) geändert worden ist, eingerichtet haben.

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Drucksache 544/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 5
Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen

§ 8
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung

§ 8a
Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits

§ 8b
Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen

§ 8c
Nachweisführung

§ 8d
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu § 8c

Zu § 8d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 245/14

Bericht über den Stand der Harmonisierung von Pflanzenschutzmittelzulassungen im zonalen Verfahren - insbesondere im Falle gegenseitiger Anerkennungen - und den Umgang mit Pflanzenstärkungsmitteln im Allgemeinen



Drucksache 104/14

... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen.



Drucksache 406/1/14

... Die puffernde Wirkung eines begrünten Streifens entlang von Gewässern in Hinblick auf die Vermeidung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln, Stickstoff und Phosphor nimmt auch über eine Breite von 10 Metern hinaus noch zu und rechtfertigt breitere Pufferstreifen.

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Drucksache 406/1/14




1. Zu § 20 Überschrift

2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2

3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1

4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

6. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1 *

7. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 197/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Erstellung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gemäß § 3 Absatz 2 des

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Drucksache 197/14 (Beschluss)




Zur Bezeichnung der Verordnung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Artikel 1
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers

'Artikel 2 Änderung der Pflanzenbeschauverordnung


 
 
 


Drucksache 82/2/14

... § 15 Absatz 1 bestimmt eine pauschale Ausweisung von Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten als umweltsensibles Dauergrünland gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013. Dies ist nach EU-Recht nicht erforderlich und fachlich gesehen nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus sind in den §§ 16 und 17 weiter gehende Ermächtigungen für den Erlass von Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands vorgesehen, die insbesondere die Schwellen für eine Genehmigung des Grünlandumbruchs sowie Regelungen zur Rückumwandlung umgewandelten Grünlands betreffen. Umweltsensibles Dauergrünland sollte auf FFH-Gebiete und Grünland in Drucksache 82/2/14 -2- Torf- und Feuchtgebieten in der Natura 2000-Kulisse begrenzt werden. Natura 2000 umfasst FFH-Gebiete, die u.a. wegen ihrer Pflanzenzusammensetzung geschützt sind. Dem sollte auch mit einem Grünlandumbruchverbot Rechnung getragen werden. Torf- und Feuchtgebieten ist ebenfalls eine besondere ökologische Bedeutung und Rolle im Klimaschutz zuzuweisen. Diese Gebiete wurden im Zuge der Diskussion um einen neuen CC-Standard bereits ermittelt.

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Drucksache 82/2/14




Zu § 15


 
 
 


Drucksache 400/14

... "(10) Ein explosionsfähiges Gemisch ist ein Gemisch aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder aufgewirbelten Stäuben und Luft oder einem anderen Oxidationsmittel, das nach Wirksamwerden einer Zündquelle in einer sich selbsttätig fortpflanzenden Flammenausbreitung reagiert, so dass im Allgemeinen ein sprunghafter Temperatur- und Druckanstieg hervorgerufen wird.



Drucksache 459/2/14

... d) besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes im Sinne des § 1 Nummer 1 und 2 des

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Drucksache 459/2/14




Zu § 5


 
 
 


Drucksache 406/14 (Beschluss)

... Die puffernde Wirkung eines begrünten Streifens entlang von Gewässern in Hinblick auf die Vermeidung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln, Stickstoff und Phosphor nimmt auch über eine Breite von 10 Metern hinaus noch zu und rechtfertigt breitere Pufferstreifen.

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Drucksache 406/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)

1. Zu § 20 Überschrift

2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2

3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1

Anlage 1
(zu §§ 3 und 3 0 Absatz 1) ist wie folgt zu fassen: Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1)

4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 197/1/14

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Erstellung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gemäß § 3 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/1/14




Artikel 1
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers

'Artikel 2 Änderung der Pflanzenbeschauverordnung


 
 
 


Drucksache 58/14

Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen"



Drucksache 354/1/14

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter anderem im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf deutlich wird und vor dem Hintergrund des von der Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichteinhaltung der EU-Nitrat- und der EU-Wasserrahmenrichtlinie feststeht, dass die bisherigen beihilferechtlichen Anreizsysteme und die düngerechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um die Düngung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens so auszurichten, dass Gefahren für den Naturhaushalt weitestgehend vermieden werden.

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Drucksache 354/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG

3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG

4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG

5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 459/14

... (3) Stoffe nach Liste I und Liste II der Anlage 1 sind im Rahmen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit so zu handhaben, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der guten fachlichen Praxis und der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Anforderung nach Satz 1 ist in der Regel erfüllt, wenn die Vorgaben der Absätze 4 bis 7 eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

§ 2
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

§ 3
Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung

§ 4
Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung

§ 5
Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung

§ 6
Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion

§ 7
Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

§ 8
Keine Beseitigung von Landschaftselementen

Abschnitt 3
Kontroll- und Sanktionsvorschriften

§ 9
Kontrollvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 10
Übergangsregelungen

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen

Liste I

Liste II

Anlage 2
(zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1, Absätze 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser (Fundstelle: BGBl. I 2009, 396)

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (Fundstelle: BGBl. I 2009, 397)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

d Weitere Kosten

4. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Inkrafttreten / Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3049: Entwurf einer Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 82/1/14

... "Der Einsatz von Düngemitteln und chemischsynthetischen Pflanzenschutzmitteln ist auf den Flächen im Umweltinteresse ausgeschlossen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/1/14




1. Zu § 15 Absatz 4 Nummer 2

2. Hauptempfehlung

Zu § 18

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu § 18

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2 und Ziffer 3

Zu § 18

5. Zu § 18 Absatz 1a - neu -

6. Zu § 18 Absatz 2

7. Zu den Zahlungen für Junglandwirte

8. Zu den Zahlungen für Junglandwirte*

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Weiter zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 316/14

Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 630/1/14

... Eine Kontrolle des Zwischenfruchtanbaus oder der Gründecke zur Einsaat einer Kulturpflanzenmischung kann ausschließlich vor Ort erfolgen und ist deshalb ausschließlich Teil der Vor-Ort-Kontrolle. Eine zusätzliche Verwaltungskontrolle bietet im Sinne der Kontrollierbarkeit keinen Mehrwert, da die Angaben des Antragstellers nicht gegengeprüft werden können. Dagegen führt die Angabe zu einem erheblichen Mehraufwand sowohl für die Antragsteller, als auch für die Verwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/1/14




1. Zu Artikel 1 § 5 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV

11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV

12. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu DirektZahlDurchfV

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.