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"Prozessrechts"
Drucksache 2/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
... Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Stellung geschädigter Kapitalanleger in Schadensersatzprozessen durch Einführung kollektiver Rechtsschutzformen zu verbessern und steht damit im Kontext der Bestrebungen der Bundesregierung zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Dabei schlägt der Gesetzentwurf die Führung von Musterverfahren in einer Form vor, die bislang im deutschen Zivilprozessrecht nicht vorgesehen ist und auch nur geschädigten Kapitalanlegern zur Verfügung stehen soll. Neben der Gewährung effektiven Rechtsschutzes für den einzelnen Kapitalanleger soll mit dem Gesetzentwurf außerdem eine Entlastung der Justiz erreicht werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Begründung
2. Zu Artikel 1 KapMuG , Artikel 2 ZPO
Begründung
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1 Satz 4, Abs. Satz 2 Nr. 3, § 6 Satz 1 Nr. 3 KapMuG
Begründung
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 Satz 2 - neu - KapMuG
Begründung
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 KapMuG
Begründung
6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG
Begründung
7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG
Begründung
8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG
Begründung
9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG
Begründung
10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG
Begründung
11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG
Begründung
12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG
Begründung
13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG
Begründung
14. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO
Begründung
15. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Drucksache 329/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
... Prozessuale Übergangsvorschriften sollten nur dann aufgehoben werden, wenn feststeht, dass alle von ihnen erfassten Übergangsfälle tatsächlich abgewickelt sind. Es spricht viel dafür, dass die Auswirkungen der Aufhebung solcher Vorschriften in der Entwurfsbegründung (in der Allgemeinen Begründung Nummer IV.1., S. 117 sowie in der Einzelbegründung zu Artikel 109) nicht zutreffend dargestellt wird. Nach den Prinzipien des intertemporalen Prozessrechts ist auf ein schwebendes Verfahren grundsätzlich das Prozessrecht in der aktuellen Fassung anzuwenden. Abweichungen können sich nur aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift und aus anderen Grundsätzen des Prozessrechts - insbesondere einem schützenswerten Vertrauen auf den Fortbestand der Verfahrensregelung - ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1991, BGHZ 114, 1). Es spricht einiges dafür, dass auch für die Beachtlichkeit von prozessualen Übergangsregelungen nichts anderes gilt. Die im vorliegenden Entwurf herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 48) betrifft lediglich die Frage, ob ein bereits anhängiges Rechtsmittel zulässig bleibt, wenn mit Wirkung für die Zukunft ein Rechtsmittelausschluss geregelt wird. Wegen der nach alledem bestehenden rechtlichen Risiken einer Aufhebung sollte diese daher unterbleiben, solange die Möglichkeit besteht, dass noch Übergangsfälle anhängig sind. Dies erscheint hinsichtlich des Sechsten Gesetzes zur Änderung der
2 A.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 14 Nr. l,1a - neu - § 4 Satz 1 EGGVG
5. Zu Artikel 20
6. Zu Artikel 21
7. Zu Artikel 23
8. Zu Artikel 27 Nr. 1 § 44a Abs. 1 Nr. 2 DRiG
9. Zu Artikel 27 Nr.1a - neu - , Nr. 2 § 107 DRiG
10. Zu Artikel 39 Nr. 1a - neu - § 110a Abs. 7 - neu - BNotO
11. Zu Artikel 42 Nr. 3a - neu - § 216 BRAO
12. Zu Artikel 49 Nr. 5 § 33 EGZPO
13. Zu Artikel 50 Nr. 1 § 142 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ZPO
14. Zu Artikel 50 Nr. 2 Buchstabe b § 786 Abs. 2 ZPO
15. Zu Artikel 50 Nr. 4 § 1006 Abs. 1 Satz l, 2 ZPO
16. Zu Artikel 109
17. Zu Artikel 123 Nr. 01 - neu - § 55 Abs. 2 BGB
18. Zu Artikel 127 Artikel 8 I. Nr. 8 Abs. 1 GleichberG
19. Zu Artikel 131
20. Zu Artikel 199 Nr. 2 § 41 Abs. 6 Satz 1 VermG
21. Zu Artikel 208 Abs. 6 Achter Abschnitt des EGHGB
22. Zu Artikel 209 Abs. 2 Nr. 01 - neu - Inkrafttreten
2 B.
23. Der Finanzausschuss,
Drucksache 594/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten KOM (2005) 305 endg./2; Ratsdok. 11131/05
... Die beabsichtigte Streichung des geltenden Absatzes 2 wird abgelehnt. Hierdurch würde die Erklärung Deutschlands, die unmittelbare Zustellung von Schriftstücken durch Amtspersonen, Beamte oder andere zuständige Personen nicht zuzulassen, hinfällig. Dies würde dazu führen, dass künftig insbesondere die deutschen Gerichtsvollzieher ausländische Zustellungsaufträge innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erhalten und somit - nach den Grundsätzen des deutschen Prozessrechts - auch im Amtsbetrieb generell tätig werden müssten. Dies erscheint auf Grund der bereits hohen Geschäftsbelastung der Gerichtsvollzieher nicht hinnehmbar. Eine Personalvermehrung kommt insoweit nicht in Betracht. Zudem sind die Gerichtsvollzieher mit einer Ausführung ausländischer Zustellungsaufträge, insbesondere einer Anwendung der Bestimmungen der EG-Zustellungsverordnung, bislang weder befasst noch vertraut.
1. Zu Artikel 7 Abs. 2
2. Zu Artikel 8 Abs. 1
3. Zum Formblatt zu Artikel 10
4. Zu Artikel 11 Abs. 2
5. Zu Artikel 14
6. Zu Artikel 15
Drucksache 551/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes
... Durch die Einführung neuer Straftatbestände und die Erweiterung des Haftrechts kann mehr Aufwand bei den Strafverfolgungsbehörden entstehen, dessen Umfang im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hinreichend genau abschätzbar ist. Abgesehen davon wird das Vorhaben Bund, Länder und Gemeinden voraussichtlich nicht mit nennenswerten Mehrkosten belasten. Da sich der Entwurf auf Änderungen und Ergänzungen von Strafvorschriften und des Strafprozessrechts beschränkt, welche die Wirtschaft nicht mit zusätzlichen Kosten belasten, sind Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, oder die Umwelt nicht zu erwarten.
Drucksache 747/04
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gütlichen Streitbeilegung im Zivilprozess
... 1. Der Zivilrichter ist nicht nur für die prozessrechtsgemäße Durchführung des streitigen Verfahrens verantwortlich. Soweit eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits möglich und sachgerecht erscheint, hat er im Interesse der Parteien wie auch der Justiz auf eine solche Konfliktlösung hinzuwirken. Dass in bestimmten Fallgestaltungen eine einvernehmliche Regelung des Streitstoffs wesentlich mehr zum Rechtsfrieden beitragen kann als ein streitiges Urteil, ist unbestritten.
Drucksache 983/04
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
Zivilprozessrechts des Mitgliedstaats, in dessen
Drucksache 663/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 804. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2004
Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)
... Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten erscheint es angezeigt, nicht lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. S. 53 f. der Vorlage), sondern im Gesetz selbst klarzustellen, dass der Lauf der gesetzlichen Frist für die Einlegung einer Anhörungsrüge nicht davon abhängt, ob das Gericht der angegriffenen Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt hat, mit der die Verfahrensbeteiligten (auch) über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Einlegung einer Anhörungsrüge informiert werden. Die Notwendigkeit einer solchen Klarstellung liegt insbesondere im Bereich des Verwaltungs- und des Sozialprozessrechts nahe, da § 58 Abs. 1
Drucksache 544/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern (Zusammenführungsgesetz)
... In § 3 Abs. 1 werden die sachlichen und instanziellen Zuständigkeiten der einheitlichen Fachgerichte und der einheitlichen Oberfachgerichte geregelt. Die Vorschrift knüpft an die bestehenden Regelungen des Verwaltungs-, Sozial- und Finanzprozessrechts an und weist den einheitlichen Gerichten die Zuständigkeit für diejenigen Streitigkeiten zu, über die nach den bezeichneten Prozessordnungen die Gerichte zu entscheiden hätten, die nach § 1 zu einheitlichen Gerichten zusammengeführt worden sind. Bei den einheitlichen Fachgerichten liegt hierbei die Zuständigkeit für diejenigen Streitigkeiten, die den Verwaltungsgerichten oder den Sozialgerichten zugewiesen sind (vgl. insbesondere §§ 40, 45
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten (Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte/Sonstige Kosten)
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern (Zusammenführungsgesetz)
Artikel 1 Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte für die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit (Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte - GOF -)
§ 1 Errichtung einheitlicher Fachgerichte und eines einheitlichen Oberfachgerichts
§ 2 Änderung der Gerichtsorganisation
§ 3 Zuständigkeiten der einheitlichen Fachgerichte und einheitlichen Oberfachgerichte
§ 4 Spruchkörper
§ 5 Besetzung der Gerichte
§ 6 Bildung und Besetzung der Spruchkörper, Verfahren, Entscheidungen, Rechtsmittel, Wiederaufnahme des Verfahrens, Kosten und Vollstreckung
§ 7 Disziplinar-, Schieds- und Berufsgerichte
§ 8 Präsidium und Geschäftsverteilung
§ 9 Geschäftsstelle
§ 10 Dienstaufsicht
§ 11 Rechts- und Amtshilfe
§ 12 Vertreter des öffentlichen Interesses
§ 13 Entsprechende Anwendung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderungen der Gerichtseinteilung
§ 14 Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1
§ 15 Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2
§ 16 Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 3
§ 17 Präsidialrat
§ 18 Personalvertretung
Artikel 2 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 3 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 5 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Finanzielle Auswirkungen
C. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Drucksache 663/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)
... Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten erscheint es angezeigt, nicht lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. S. 53 f. der Vorlage), sondern im Gesetz selbst klarzustellen, dass der Lauf der gesetzlichen Frist für die Einlegung einer Anhörungsrüge nicht davon abhängt, ob das Gericht der angegriffenen Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt hat, mit der die Verfahrensbeteiligten (auch) über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Einlegung einer Anhörungsrüge informiert werden. Die Notwendigkeit einer solchen Klarstellung liegt insbesondere im Bereich des Verwaltungs- und des Sozialprozessrechts nahe, da § 58 Abs. 1
Drucksache 455/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
... , wonach Gesetzgebung und Auslegung nicht bis in alle Einzelheiten auf den Stand der Rechtsprechung und Prozessrechtslehre bei Inkrafttreten des Grundgesetzes habe festgelegt und jede weitere Veränderung im Verständnis des prozessualen Verfahrensgegenstandes und der Rechtskraftwirkung habe ausgeschlossen werden sollen). Entzieht sich demzufolge das Wiederaufnahmerecht auch zu Ungunsten des Verurteilten nicht einer Weiterentwicklung und Veränderung, so bestehen materiellrechtlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Ist Artikel 103 Abs. 3 GG als Basisgarantie nach Vorgabe der Grundrechte, des Verhältnismäßigkeits- und des Vertrauensprinzips sowie der Erfordernisse des seinerseits rechtsstaatlich fundierten strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes zu bestimmen (vgl. Schmidt-Aßmann, a.a.O., Artikel 103 Abs. 3 Rnr. 266), so ist eine Erweiterung der Wiederaufnahmegründe zu Ungunsten jedenfalls dann nicht verfassungswidrig, wenn das Festhalten an der Rechtskraft des Urteils zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen würde (vgl. Schmid-Aßmann, a.a.O., Rnr. 270). So liegt es hier. Die Erweiterung der Wiederaufnahmegründe zu Ungunsten durch Ergänzung des § 362
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Inkrafttreten; Übergangsvorschrift
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Drucksache 441/04
... Mit der Novelle wird die Ausgestaltung des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und der Ausnahmen von diesem Verbot an das europäische Recht (Art. 81 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) angepasst. Wie im europäischen Recht wird das bisherige Anmelde- und Genehmigungssystem für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen abgeschafft. Auch die kartellbehördlichen Befugnisse werden dem europäischen Recht angepasst. Damit verbunden ist die Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten von Marktbeteiligten und Verbänden sowie der bußgeldrechtlichen Sanktionen. Im Bereich der Zusammenschlusskontrolle wird der vorläufige Rechtsschutz gegen Freigabeentscheidungen des Bundeskartellamts und Erlaubnisse des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an die Rechtsschutzanforderungen des allgemeinen Verwaltungsprozessrechts angeglichen. Für Presseunternehmen werden Anzeigenkooperationen vom Kartellverbot freigestellt. Außerdem ermöglicht das Gesetz den Zusammenschluss von Zeitungen und Zeitungsverlagen, auch wenn dieser zu einer marktbeherrschenden Stellung führt. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Zeitungen langfristig als publizistische Einheiten erhalten bleiben.
Drucksache 450/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum KOM (2003) 46 endg.; Ratsdok. 6777/03
... - die allgemeine Auflage, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum zu ergreifen, wozu auch einstweilige Maßnahmen und Rechtsbehelfe zählen, die eine abschreckende Wirkung haben; - grundlegende Aspekte des Verwaltungs- und Zivilprozessrechts: faire und gerechte Verfahren, Regeln für die Beweisführung;
Drucksache 663/03 (Beschluss)
... Mit Ausnahme des Verfassungsprozessrechts werden in keiner anderen Gerichtsordnung die Verfahrensbeteiligten in einem vergleichbaren Umfang von Gerichtsgebühren freigestellt wie im
Drucksache 32/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final
Drucksache 61/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
Drucksache 69/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final
Drucksache 109/17
Drucksache 110/1/17(neu)
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU DSAnpUG-EU)
Drucksache 147/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
Drucksache 167/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuch es bei Handlungen im Ausland
Drucksache 168/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
Drucksache 171/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Das EU-Justizbarometer 2014 - COM(2014) 155 final; Ratsdok. 7910/14
Drucksache 195/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Drucksache 223/18(neu)
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
Drucksache 236/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
Drucksache 247/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
Drucksache 250/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG)
Drucksache 260/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 283/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption
Drucksache 366/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse(Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz - APAReG )
Drucksache 366/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
Drucksache 389/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
Drucksache 421/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Drucksache 431/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Drucksache 432/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Drucksache 438/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Drucksache 491/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
Drucksache 503/12
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz
Drucksache 538/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)
Drucksache 538/10(zu)
Unterrichtung durch den Bundesrat
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)
Drucksache 538/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)
Drucksache 543/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Drucksache 546/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Drucksache 547/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Drucksache 550/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz)
Drucksache 565/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Übereinkommen)
Drucksache 600/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates KOM(2010) 517 endg.
Drucksache 606/16
Drucksache 612/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) COM(2016) 590 final
Drucksache 633/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.