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"Psychische"


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0918/04
0870/04
0105/04
0455/04B
0504/03
Drucksache 89/11

... 90. empfiehlt eine Anhebung der Gehälter der afghanischen Polizei und eine Umstellung des gesamten Rekrutierungsverfahrens, so dass Anwärter mit einem Grundstock an Lese- und Schreibkenntnissen, die keine Drogenkonsumenten sind und eine bessere psychische und physische Eignung aufweisen als die jetzigen Polizeiangehörigen, vorgezogen werden;



Drucksache 213/11 (Beschluss)

... Außerdem wird angeregt zu prüfen, ob die langen Verjährungsfristen auch Erwachsenen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, zugute kommen sollen. Anlass des Gesetzentwurfs sind die bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch bzw. Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen, Schulen und anderen Einrichtungen. Auch Missbrauch in Familien betrifft nach der Begründung des Gesetzentwurfs im Wesentlichen Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Abhängigkeit vom Schädiger Ansprüche zunächst nicht geltend machen. Ob eine vergleichbare psychische Ausgangslage für Erwachsene besteht, wird in dem Gesetzentwurf nicht weiter ausgeführt. Auch hier mögen Abhängigkeiten vom Schädiger bestehen, die zu einer verzögerten Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen führen; ob diese jedoch eine dreißigjährige Verjährungsfrist rechtfertigen, erscheint zweifelhaft.



Drucksache 684/11

... "(2a) Das Bundesministerium der Verteidigung bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beachtung des Stands der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft durch Rechtsverordnung, unter welchen Voraussetzungen vermutet wird, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung oder eine andere in der Rechtsverordnung zu bezeichnende psychische Störung durch einen Einsatzunfall verursacht worden ist. Es kann bestimmen, dass die Verursachung durch einen Einsatzunfall nur dann vermutet wird, wenn der Soldat an einem Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland teilgenommen hat und dabei von einem bewaffneten Konflikt betroffen war oder an einem solchen Konflikt teilgenommen hat." ‘



Drucksache 456/3/11

... Es handelt sich hierbei um Patienten, die aufgrund ihrer geriatrietypischen Multimorbidität einen dringenden ambulanten Behandlungsbedarf haben, die aber auf Grund der Art, Schwere und Komplexität der Verläufe ihrer Erkrankungen durch das Leistungsspektrum der Vertragsärzte nicht ausreichend behandelt werden können (z.B. ungenügendes multiprofessionelles Angebot, fehlende spezifisch geriatrische Weiterbildung). Betroffen davon sind insbesondere sehr alte Patienten mit multiplen somatischen und psychischen Beeinträchtigungen, die regelmäßig mit Einschränkungen der Autonomie im Alltag bis hin zur Pflegebedürftigkeit verbunden ist. Bisher wurden diese Patienten im Wesentlichen stationär in den Krankenhäusern mit geriatrischen Fachabteilungen betreut.



Drucksache 526/11

... Bei besonderen Auslandsverwendungen sind die Betroffenen regelmäßig einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt. In Anlehnung an die Regelungen zur Dienstausübung im Ausland unter gesundheitsschädigenden klimatischen Verhältnissen (§ 25 Absatz 2 Satz 1 sowie § 13 Absatz 2 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes [BeamtVG]) können die Einsatzzeiten im Ausland, wenn sie einzeln ununterbrochen mindestens 30 Tage und insgesamt mindestens 365 Tage gedauert haben, bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet werden. Im Hinblick auf die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen auch eines kürzeren Einsatzes sowie darauf, dass die Einsatzdauer beispielsweise in Afghanistan regelmäßig etwa vier Monate beträgt, aber – insbesondere bei gesuchten Spezialisten mit häufigeren Einsätzen – auch wesentlich kürzer sein kann ("gesplittete" Einsatzzeiten), wird bei der geforderten Mindestdauer von einem Jahr nicht auf einen ununterbrochenen Einsatz, sondern kumulativ auf die Dauer mehrerer ununterbrochener Einzelaufenthalte von jeweils mindestens 30 Tagen Dauer abgestellt. Die Jahresfrist kann durch Zusammenrechnung mehrerer Einsatzzeiten erreicht werden. Damit wird in differenzierter Weise dem Umstand Rechnung getragen, dass die weitere Privilegierung des Personals in einer besonderen Auslandsverwendung eine bestimmte Dauerhaftigkeit der Gefahrenexposition erfordert.



Drucksache 478/11 (Beschluss)

... In der Bundesrepublik gibt es eine große Anzahl von Menschen, die in einer Partnerschaft leben und gerne Kinder hätten, deren Kinderwunsch sich aber aus medizinischen Gründen nicht erfüllt. Ungewollte Kinderlosigkeit wird oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen, der einen erheblichen psychischen und physischen Leidensdruck zur Folge haben kann. Eine künstliche Befruchtung ist für viele die letzte Hoffnung.



Drucksache 176/11

... 60. „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“ (Diagnose und Statistik psychischer Störungen), pathologisches Spielverhalten, 4. Ausg., American Psychiatric Association, 1994. Die Veröffentlichung einer 5. Ausgabe des Handbuchs (DSM-V) ist für Mai 2013 vorgesehen.



Drucksache 278/11

... Dieser Artikel soll gewährleisten, dass Verbrechensopfer Zugang zu Opferhilfsdiensten erhalten, die Information und Rat, emotionale und psychische Unterstützung sowie praktische Hilfe bieten, was für die Opfer oft entscheidend wichtig ist, um das Geschehene verarbeiten, die Folgen des Verbrechens bewältigen und die Belastung eines Strafverfahrens verkraften zu können.



Drucksache 774/11

... (k) "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennnummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.



Drucksache 670/10 (Beschluss)

... Höchstfristen für die Unterbrechung einer Hauptverhandlung festgelegt. Werden sie überschritten, muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen. Die Beweisaufnahme muss wiederholt werden. Bei langandauernden Hauptverhandlungen, die aufgrund des Umfangs des Beweisstoffes auf Monate oder Jahre angelegt sind, verliert der Konzentrationsgrundsatz an Bedeutung. Es ist anerkannt, dass in diesen Verfahren, die unvermeidbar sind, zur Verringerung der mit der Prozessdauer ansteigenden physischen und psychischen Belastung längere Pausen für alle Beteiligten erforderlich sind. Es widerspricht sowohl dem Gedanken der Beschleunigung als auch der Prozessökonomie, eine langandauernde Hauptverhandlung zu wiederholen. Zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Konzentrations- und dem Beschleunigungsgrundsatz sieht § 229 Absatz 3



Drucksache 181/1/10

... 4. Die Stärkung der Rechte der Opfer von Menschenhandel ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von - auch von einem Opfer begangenen - Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt. War das Opfer etwa nur einem geringen psychischen Druck seitens des Täters ausgesetzt, liegt eine Strafbefreiung ebenso fern wie in dem Fall, in dem das Opfer eines Menschenhändlers selbst eine schwere Straftat begangen hat. Es erscheint daher geboten, die Voraussetzungen, unter denen eine Privilegierung des Opfers erfolgen kann oder zu erfolgen hat, zu konkretisieren.



Drucksache 181/10 (Beschluss)

... 4. Die Stärkung der Rechte der Opfer von Menschenhandel ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von - auch von einem Opfer begangenen - Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt. War das Opfer etwa nur einem geringen psychischen Druck seitens des Täters ausgesetzt, liegt eine Strafbefreiung ebenso fern wie in dem Fall, in dem das Opfer eines Menschenhändlers selbst eine schwere Straftat begangen hat. Es erscheint daher geboten, die Voraussetzungen, unter denen eine Privilegierung des Opfers erfolgen kann oder zu erfolgen hat, zu konkretisieren.



Drucksache 839/10

... In fast jeder Hinsicht zählen Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen zu den am stärksten sozial Ausgegrenzten und alle Betroffenen nennen Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung als wesentliche Hürden auf dem Weg zu Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität. Der europäische Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden trägt vielleicht dazu bei festzustellen, wie Sozial- und Gesundheitspolitikverantwortliche zusammenarbeiten können, um die soziale Eingliederung von Menschen mit psychischen Problemen zu fördern.



Drucksache 132/10

... X. in der Erwägung, dass unter sexueller und reproduktiver Gesundheit ein allgemeiner Zustand des physischen, psychischen und sozialen Wohlergehens zu verstehen ist und zwar im Zusammenhang mit dem gesamten reproduktiven System, seinen Funktionen und Ablaufen, und nicht nur das Fehlen von Krankheiten und Behinderungen; ferner in der Erwägung, dass die Anerkennung des Rechts der Frau auf volle Selbstbestimmung über ihren Körper und ihre Sexualität eine unabdingbare Voraussetzung für jede das Recht auf Gesundheit betreffende Politik sowie für jedwede Maßnahme zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen darstellt,



Drucksache 676/10

... Im Sinne der Patientensouveränität sollte andererseits geprüft werden, in welcher Form unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der psychischen Verfassung der Betroffenen ein Recht auf Nichtwissen formal gefasst werden kann, um verschiedene individuelle Verarbeitungsformen von Bedrohungen durch die ärztliche Behandlung und Krankheit zu berücksichtigen.



Drucksache 181/10

... (11) Die Opfer von Menschenhandel müssen in der Lage sein, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Daher sollte den Opfern vor, während und für einen angemessenen Zeitraum nach dem Strafverfahren Unterstützung und Betreuung zuteil werden. Damit die Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen erfolgreich sein können, müssen die Opfer aufgeklärt werden und ihre Zustimmung beispielsweise zur Durchführung von Maßnahmen zur Ermittlung von Krankheiten oder anderen wichtigen Maßnahmen geben. Die den Opfern gewährte Unterstützung und Betreuung sollte ein Mindestpaket von Maßnahmen umfassen, die notwendig sind, damit das Opfer sich erholen und dem Einfluss der Menschenhändler entziehen kann. Bei der praktischen Umsetzung dieser Maßnahmen sollte auf der Grundlage einer gemäß den nationalen Verfahren durchgeführten Einzelbewertung den Bedingungen und Bedürfnissen der betreffenden Person Rechnung getragen werden. Einer Person sollte Unterstützung und Betreuung zuteil werden, sobald berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass sie möglicherweise dem Menschenhandel ausgesetzt war, unabhängig davon, ob sie bereit ist als Zeuge aufzutreten. Die Unterstützung sollte ohne Vorbedingung zumindest solange gewährt werden, bis die zuständigen Behörden eine endgültige Entscheidung über die Bedenkzeit und die Erteilung eines Aufenthaltstitels getroffen haben oder auf andere Weise anerkennen, dass die Person ein Opfer von Menschenhandel ist. Falls die Person nach Abschluss der Identifizierung oder nach Ablauf der Bedenkzeit nicht für einen Aufenthaltstitel in Frage kommt und auch ansonsten keinen rechtmäßigen Aufenthalt in dem Land hat, ist der betreffende Mitgliedstaat nicht verpflichtet, dieser Person auf der Grundlage dieser Richtlinie weiterhin Unterstützung und Betreuung zu gewähren. Erforderlichenfalls sollten in Anbetracht der Umstände wie etwa des Umstands, dass das Opfer zur Zeit wegen der ernsten körperlichen oder psychischen Folgen der Straftat medizinisch behandelt wird oder dass seine Sicherheit aufgrund seiner Aussagen im Strafverfahren gefährdet ist, die Unterstützung und Betreuung für einen angemessenen Zeitraum nach dem Strafverfahren fortgesetzt werden.



Drucksache 713/10

... Der erheblichen Varianz der Ausprägung dieser besonderen im Kindesalter beginnenden psychischen Störungen wird mit der Angabe eines Mindest-GdS Rechnung getragen. Aufgrund der neuronalen Veränderungen in Pubertät und Adoleszenz besteht in diesen Lebensphasen häufig eine hohe Krankheitsausprägung.



Drucksache 43/1/10

... 9. Eine Beschreibung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, die an die Begehung einer Straftat oder jedenfalls ein Strafverfahren anknüpft, stellt nicht zweifelsfrei sicher, dass die von einem Zivilgericht getroffene Anordnung nach dem deutschen Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Grundlage einer europäischen Schutzanordnung sein kann. Sofern dies unter Kompetenz- und Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten möglich ist, sollte aus Sicht des Bundesrates im Interesse der Klarheit und um einen wirksamen Schutz für deutsche Opfer sicherzustellen der Anwendungsbereich dadurch beschrieben werden, dass eine vorsätzliche und rechtswidrige Handlung wider Leben, physische oder psychische Unversehrtheit, persönliche Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung begangen worden ist oder begangen werden sollte. Ergänzend weist der Bundesrat darauf hin, dass Schutzbedarf nicht nur mit Blick auf Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, sondern auch bei vergleichbaren Anordnungen auf der Grundlage von § 1361b Absatz 2 oder § 1666 Absatz 4



Drucksache 180/10

... Diese Vergehen verursachen langfristig körperliche, psychische und soziale Schäden bei den Opfern; die Tatsache, dass sie nach wie vor verübt werden, höhlt die Kernwerte einer modernen Gesellschaft in Bezug auf den besonderen Schutz von Kindern aus und untergräbt das Vertrauen in die zuständigen staatlichen Einrichtungen. Obwohl zu diesen Straftaten keine präzisen und zuverlässigen Statistiken vorliegen, hat es einschlägigen Studien zufolge den Anschein, dass eine nicht unerhebliche Minderheit von Kindern in Europa während ihrer Kindheit sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist;



Drucksache 670/10

... Höchstfristen für die Unterbrechung einer Hauptverhandlung festgelegt. Werden sie überschritten, muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen. Die Beweisaufnahme muss wiederholt werden. Bei langandauernden Hauptverhandlungen, die aufgrund des Umfangs des Beweisstoffes auf Monate oder Jahre angelegt sind, verliert der Konzentrationsgrundsatz an Bedeutung. Es ist anerkannt, dass in diesen Verfahren, die unvermeidbar sind, zur Verringerung der mit der Prozessdauer ansteigenden physischen und psychischen Belastung längere Pausen für alle Beteiligten erforderlich sind. Es widerspricht sowohl dem Gedanken der Beschleunigung als auch der Prozessökonomie eine langandauernde Hauptverhandlung zu wiederholen. Zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Konzentrations- und dem Beschleunigungsgrundsatz sieht § 229 Absatz 3



Drucksache 704/10

... ). Zum Beispiel aus Angst vor dem Verlust der Familie, vor den Aggressionen des Vaters, der männlichen Verwandten, der Gewalt des Ehemannes und verursacht durch jahrelange Misshandlungen und psychischen Druck kann es vorkommen, dass sich die zur Ehe genötigte Frau ihrem Schicksal vorübergehend fügt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Betroffenen sich oftmals in einer besonderen emotionalen Situation befinden und somit häufig erst nach längerem Zeitablauf in der Lage sein werden, eine Aufhebung der Ehe aktiv zu betreiben. Dieser Zeitablauf kann jenseits der geltenden Antragsfrist von einem Jahr liegen, auch wenn die Frist erst mit Beendigung der Zwangslage beginnt. Ausgeschlossen ist eine Aufhebung weiterhin nach § 1315 Absatz 1 Nummer 4 BGB bei einer Bestätigung der Ehe. In diesem Fall verdient die Ehe trotz des massiven Verstoßes gegen den Grundsatz der Eheschließungsfreiheit aus Artikel 6 Absatz 1 des



Drucksache 849/10

... regelt den umfassenden Schutz der Jugend am Arbeitsplatz, der neben dem Schutz der körperlichen und psychischen Unversehrtheit auch Arbeitszeit und Urlaub betrifft.



Drucksache 309/10 (Beschluss)

... 1. Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) schätzt, dass weltweit immer noch 165 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren unter ausbeuterischen und sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten müssen, die ihre physische und psychische Entwicklung in erheblichem Maße beeinträchtigen. Berichte aus indischen Steinbrüchen zeigten zum Beispiel, unter welch dramatischen Arbeitsbedingungen Kinder dort Steine brechen müssen, um zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Rund 69% der Kinder arbeiten in der Landwirtschaft, 22% im Dienstleistungssektor. Etwa 9% der ausgebeuteten Kinder sind in der Industrie beschäftigt. Ein Teil der unter Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellten landwirtschaftlichen und industriellen Produkte wird für den Exportmarkt produziert.



Drucksache 309/10

... 1. Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) schätzt, dass weltweit immer noch 165 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren unter ausbeuterischen und sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten müssen, die ihre physische und psychische Entwicklung in erheblichem Maße beeinträchtigen. Berichte aus indischen Steinbrüchen zeigten zum Beispiel, unter welch dramatischen Arbeitsbedingungen Kinder dort Steine brechen müssen, um zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Rund 69% der Kinder arbeiten in der Landwirtschaft, 22% im Dienstleistungssektor. Etwa 9% der ausgebeuteten Kinder sind in der Industrie beschäftigt. Ein Teil der unter Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellten landwirtschaftlichen und industriellen Produkte wird für den Exportmarkt produziert.



Drucksache 421/10

... E. in der Erwägung, dass die Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung alle Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, gesundheitlichem, körperlichem, geistigem und psychischem Zustand sowie sprachlichem, ethnischem, nationalem, religiösem und sozioökonomischem Hintergrund in die Lage versetzen sollten, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, auf den neuesten Stand zu bringen und weiterzuentwickeln,



Drucksache 786/10

... - Zielgerichtete Ansätze für stärker gefährdete Arbeitnehmerinnen und -nehmer, insbesondere Geringqualifizierte, Arbeitslose, junge und ältere Arbeitskräfte, Menschen mit einer Behinderung oder mit einer psychischen Störung oder Minderheiten wie Migranten und die Roma. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) sollten Berufsberatungen durchführen sowie zielgerichtete und angepasste Ausbildungs- und Praktikumsprogramme anbieten. Besondere Priorität sollte auch i) der Steigerung des Kompetenzniveaus älterer Arbeitskräfte zukommen, die durch wirtschaftliche Umstrukturierungen speziell gefährdet sind, ii) der Kompetenzauffrischung von Eltern, die – nachdem sie einige Zeit für Familienangehörige gesorgt haben – auf den Arbeitsmarkt zurückkehren und iii) der Weiterbildung von Arbeitern, im Hinblick auf einen Wechsel in „grüne“ Arbeitsplätze.



Drucksache 429/10

... J. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge über 85 % der Frauen in Pakistan häuslicher Gewalt (physischer und psychischer Gewalt) ausgesetzt sind, sowie in der Erwägung, dass die Gewalt gegen Mädchen und Frauen einschließlich Vergewaltigungen, häusliche Gewalt und Zwangsheirat nach wie vor ernstzunehmende Probleme darstellen, von denen einige auf die Gesetze der Scharia zurückzuführen sind,



Drucksache 794/1/10

... Der Begriff "medizinisch-therapeutisch" engt den Therapiespielraum für die unterzubringende Klientel zweckwidrig ein, da er die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung nicht umfasst. Aber gerade diese sozialtherapeutischen Einrichtungen bieten bei Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen, die durch den weiten Begriff der psychischen Störung mit umfasst sind, eine geeignete Behandlungsmöglichkeit und dürfen daher nicht ausgeschlossen werden (vgl. auch Sachverständigenstellungnahme durch LStA Heuer in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 10. November 2010).



Drucksache 747/10

... Die EU-Maßnahmen werden nationale Maßnahmen unterstützen, die darauf abstellen, diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsleistungen und –einrichtungen zu bieten; das Bewusstsein für die Behinderungsthematik im Medizinstudium und in den Lehrplänen für Angehörige der Gesundheitsberufe zu schärfen; angemessene Rehabilitationsleistungen anzubieten; Dienstleistungen im Bereich psychische Gesundheit und die Entwicklung von Leistungen in den Bereichen Frühintervention und Bedarfsanalyse zu fördern.



Drucksache 43/10

... ": eine gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Schutzmaßnahme, die von einem Mitgliedstaat angeordnet wurde und es einem anderen Mitgliedstaat erleichtern soll, gegebenenfalls nach seinem eigenen Recht eine Schutzmaßnahme zu ergreifen, um das Leben, die physische oder psychische Integrität, die Freiheit oder die sexuelle Integrität einer Person zu schützen.



Drucksache 734/09

... Zu dieser Situation kommen die gesundheitlichen Auswirkungen für die Konsumenten hinzu. Neben unmittelbaren körperlichen Auswirkungen des Drogenkonsums bestehen häufig gravierende psychische Probleme, die teilweise im Suizid enden. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Konsumenten durch das gemeinsame Benutzen von nicht sterilen Spritzen Infektionen zuziehen. Laut Drogen- und Suchtbericht 2009 der Bundesregierung ist der Anteil der Gefangenen mit einer Hepatitis-C-Infektion gegenüber der Allgemeinbevölkerung um das 26-32fache und derjenigen mit einer HIV-Infektion um das 16-24fache erhöht.



Drucksache 673/09

... Gemeinsam für psychische Gesundheit und Wohlbefinden



Drucksache 447/09

... (1) Sprechen nach den Ergebnissen von pränataldiagnostischen Maßnahmen dringende Gründe für die Annahme, dass die körperliche oder geistige Gesundheit des Kindes geschädigt ist, so hat die Ärztin oder der Arzt, die oder der der Schwangeren die Diagnose mitteilt, über die medizinischen und psychosozialen Aspekte, die sich aus dem Befund ergeben, unter Hinzuziehung von Ärztinnen oder Ärzten, die mit dieser Gesundheitsschädigung bei geborenen Kindern Erfahrung haben zu beraten. Die Beratung erfolgt in allgemein verständlicher Form und ergebnisoffen. Sie umfasst die eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen.



Drucksache 298/09

... (5) Die Strafen sollten auch im Hinblick auf eine effizientere Ermittlung und Strafverfolgung sowie eine bessere internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden wirksam, abschreckend und der Schwere der Straftat angemessen sein. Bei den erschwerenden Umständen sollte berücksichtigt werden, dass besonders gefährdete Opfer, einschließlich aller Opfer im Kindes- oder Erwachsenenalter, die aufgrund persönlicher Umstände oder der physischen oder psychischen Folgen der Straftat besonders hilfsbedürftig sind, geschützt werden müssen.



Drucksache 734/09 (Beschluss)

... Zu dieser Situation kommen die gesundheitlichen Auswirkungen für die Konsumenten hinzu. Neben unmittelbaren körperlichen Auswirkungen des Drogenkonsums bestehen häufig gravierende psychische Probleme, die teilweise im Suizid enden. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Konsumenten durch das gemeinsame Benutzen von nicht sterilen Spritzen Infektionen zuziehen. Laut Drogen- und Suchtbericht 2009 der Bundesregierung ist der Anteil der Gefangenen mit einer Hepatitis-C-Infektion gegenüber der Allgemeinbevölkerung um das 26-32fache und derjenigen mit einer HIV-Infektion um das 16-24fache erhöht.



Drucksache 675/09

... Die Niederlande18 und Italien finanzieren seit einigen Jahren groß angelegte Kohortenstudien, aus denen umfangreiche Forschungsdaten hervorgehen. Das italienische Gesundheitsministerium hat Alzheimer zu einer Forschungspriorität erklärt19. Spanien hat mehrere konsolidierte nationale Netze für die biomedizinische Forschung zu neurodegenerativen Erkrankungen und psychischer Gesundheit eingerichtet20.



Drucksache 488/09

... 42. fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationskampagnen für Migrantinnen zu unterstützen, um diese über ihre Rechte, ihre Bildungsmöglichkeiten und Möglichkeiten für Sprachunterricht, zur beruflichen Fortbildung und zum Zugang zu Beschäftigung zu informieren, und um Zwangsehen, Genitalverstümmelungen von Frauen und Mädchen und andere Formen der psychischen oder physischen Gewalt zu verhindern;



Drucksache 434/1/09

... - Stärkung von körperlicher Gesundheit und psychischem Wohlergehen von Mädchen und Jungen;



Drucksache 283/09

... So kann durch detaillierte und spezifische Vorschriften dem Umstand Rechung getragen werden, dass die psychische und physische Leistungsfähigkeit individuell unterschiedlich ist und Belastungen in der Flugsicherung auch vom Verkehrsaufkommen, dem konkreten Tätigkeitsbereich und der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes abhängen können.



Drucksache 167/09 (Beschluss)

... Dies stellt für viele Menschen in ihren individuellen Lebensumständen, die durch Alter, Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder psychische Erkrankung geprägt sind, eine Überforderung dar.



Drucksache 793/09

... Der Abbau gesundheitlicher Ungleichheit gehört zu den Kernaktionen der EU-Gesundheitsstrategie (2008-2013), mit der Gleichheit in der Gesundheit als Grundwert genannt wurde. Dies hat auch zu einer Berücksichtigung gesundheitlicher Ungleichheit in Themenbereichen wie psychische Gesundheit,



Drucksache 298/1/09

... 8. Die Stärkung der Rechte der Opfer von Menschenhandel ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von - auch von einem Opfer begangenen - Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt. War das Opfer etwa nur einem geringen psychischen Druck seitens des Täters ausgesetzt, liegt eine Strafbefreiung ebenso fern wie in dem Fall, in dem das Opfer eines Menschenhändlers selbst eine schwere Straftat begangen hat.



Drucksache 867/09

... In einigen Ländern Afrikas, beispielsweise in Ägypten, Somalia und Guinea, sind mehr als 90% der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren beschnitten. In weit geringerem Umfang kommen Beschneidungen weiblicher Genitalien auch in einigen Ländern Asiens und Lateinamerikas vor. Die WHO geht von 100 bis 140 Millionen beschnittenen Frauen weltweit aus; rund 3 Millionen Mädchen sind jährlich bedroht, dieser Prozedur unterworfen zu werden. Die Verstümmelung führt zu schweren unmittelbaren und mittelbaren körperlichen und psychischen Schäden bei den betroffenen Mädchen und Frauen, die bis hin zur Todesfolge reichen können.



Drucksache 230/09

... 24. fordert die Mitgliedstaaten auf, den gegenwärtigen Zugang zur medizinischen Versorgung auf Asylbewerber und Migranten zu erweitern, sodass dieser nicht auf die medizinische Notversorgung beschränkt bleibt und auch die psychologische Beratung und Betreuung und psychische Gesundheitsversorgung einschließt; erinnert daran, dass das Recht auf Gesundheit und Gesundheitsversorgung zu den individuellen Grundrechten zählt;



Drucksache 278/09A

... Ausdrücklich aufgenommen wird ein Hinweis auf die Gesundheit des Menschen, um die Bedeutung hervorzuheben, die Natur und Landschaft – nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Erholung – für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen haben. Als grundlegende Handlungsgegenstände des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes – einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter – sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft benannt. Sie spiegeln die drei basalen Zieldimensionen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wider, nämlich die Diversitätssicherung, die Sicherung der materiell-physischen Funktionen und die Sicherung der immateriellen Funktionen im Zusammenhang mit dem Wahrnehmen und Erleben von Natur und Landschaft.



Drucksache 298/09 (Beschluss)

... 7. Die Stärkung der Rechte der Opfer von Menschenhandel ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von - auch von einem Opfer begangenen - Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt. War das Opfer etwa nur einem geringen psychischen Druck seitens des Täters ausgesetzt, liegt eine Strafbefreiung ebenso fern wie in dem Fall, in dem das Opfer eines Menschenhändlers selbst eine schwere Straftat begangen hat.



Drucksache 910/09

... 114. betont, dass in Europa jede vierte Frau Opfer männlicher Gewalt war bzw. wird; fordert die Kommission daher auf, die Rechtsgrundlage innerhalb der jetzigen EU-Strukturen zu stärken, um sicher zu stellen, dass alle Formen der Gewalt gegen Frauen im Rahmen einer weit ausgelegten und geschlechtsspezifischen Definition von Gewalt gegen Frauen bekämpft werden können; fordert, dass basierend auf dieser Rechtsgrundlage eine Richtlinie und ein Europäischer Aktionsplan zum Thema Gewalt gegen Frauen vorgelegt werden, durch die die Gewaltprävention, der Opferschutz und die Strafverfolgung der Täter gewährleistet werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die besondere Situation von Immigrantinnen, insbesondere von jungen Mädchen, die gut in der Europäischen Union integriert sind (häufig mit doppelter Staatsangehörigkeit) und die in Eltern-Kind- oder Intimbeziehungen zu Opfern von Entführung, rechtswidriger Gefangenschaft, religiös, kulturell oder durch Traditionen motivierter physischer Gewalt und psychischer Misshandlungen werden, angemessen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Maßnahmen ergriffen werden, die den wirksamen Zugang zu Hilfs- und Schutzmechanismen gewährleisten;



Drucksache 178/09

... , der die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand für den Fall vorsieht, dass der Zeuge seine Befugnisse bei der Vernehmung nicht selbst wahrnehmen kann und seinen schutzwürdigen Interessen auf keine andere Weise Rechnung getragen werden kann. Allerdings entfällt die Unterscheidung, dass – jeweils bei Vorliegen der vorstehend angeführten Voraussetzungen – die Beiordnung nach § 68b Satz 2 StPO vorgenommen werden muss, wenn dem Verfahren ein bestimmtes (dort im Einzelnen angeführtes) schwerwiegenderes Delikt zugrunde liegt, und nach § 68b Satz 1 StPO vorgenommen werden kann, wenn wegen eines anderen Vorwurfs ermittelt wird. Grund dafür ist, dass diese Unterscheidung sachlich nur schwer zu rechtfertigen erscheint und sie zudem bei sachgerechter Auslegung der Norm im Ergebnis auch regelmäßig ohne Relevanz bleiben dürfte. Denn Anlass für die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 68b StPO ist die besondere Schutzbedürftigkeit eines Zeugen; diese ist aber unabhängig davon, welches Delikt dem Beschuldigten zur Last gelegt wird. So ist es in den Fällen des § 68b StPO, dessen Anwendung z.B. aufgrund psychischer Probleme des Zeugen, ihm drohender Repressalien oder rechtlich schwieriger Fragen zu möglichen Aussageverweigerungsrechten erforderlich sein kann (vgl. dazu Rieß in: Löwe/Rosenberg, 25. Auflage, § 68b



Drucksache 111/09 (Beschluss)

... - fachkundige prä- und postoperative Betreuung der Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Situation während des Aufenthaltes in der OP-Einheit sowie den diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen,



Drucksache 812/09

... Vor dem Hintergrund dieser Wirkungsbeschreibung ist ein Missbrauchspotential vorhanden, das unter anderem durch die zahlreichen, dem Internet zu entnehmenden Konsumentenberichte belegt wird. Gleichzeitig sind aufgrund der geschilderten Nebenwirkungen sowie des Suchtpotenzials körperliche und psychische Gesundheitsgefahren mit dem Konsum der Substanz verbunden. Es besteht somit eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten.



Drucksache 434/09 (Beschluss)

... - Stärkung von körperlicher Gesundheit und psychischem Wohlergehen von Mädchen und Jungen;



Drucksache 74/09

... " alle Personen, die durch den Einsatz von Streumunition getötet worden sind oder körperliche oder psychische Verletzungen, wirtschaftlichen Schaden, gesellschaftliche Ausgrenzung oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Verwirklichung ihrer Rechte erlitten haben. Dazu zählen die unmittelbar von Streumunition getroffenen Personen sowie ihre betroffenen Familien und Gemeinschaften;



Drucksache 374/09

... (3) Die genetische Beratung erfolgt in allgemein verständlicher Form und ergebnisoffen. Sie umfasst insbesondere die eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit einer Vornahme oder Nichtvornahme der genetischen Untersuchung und ihren vorliegenden oder möglichen Untersuchungsergebnissen sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen der betroffenen Person durch die Untersuchung und ihr Ergebnis. Mit Zustimmung der betroffenen Person kann eine weitere sachverständige Person mitberatend hinzugezogen werden. Ist anzunehmen, dass genetisch Verwandte der betroffenen Person Träger der zu untersuchenden genetischen Eigenschaften mit Bedeutung für eine vermeidbare oder behandelbare Erkrankung oder gesundheitliche Störung sind, umfasst die genetische Beratung auch die Empfehlung, diesen Verwandten eine genetische Beratung zu empfehlen. Soll die genetische Untersuchung bei einem Embryo oder Fötus vorgenommen werden, gilt Satz 4 entsprechend.



Drucksache 791/09

... (a) Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt,



Drucksache 69/09

... Diese Anleitungen stellen eine erhebliche Gefahr für den öffentlichen Frieden dar, da sie ohne weitere Zwischenschritte zur Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten verwendet werden können und nach Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden auch verwendet werden. Sie bereiten zudem dem Entstehen eines psychischen Klimas den Nährboden, in dem schwere sozialschädliche Gewalttaten gedeihen können. Der Schritt zu einer terroristischen Gewaltanwendung wird signifikant erleichtert, wenn einfach nachzuahmende Anleitungen zur Gewaltanwendung propagiert werden.



Drucksache 755/09

... (3) Kinder und Frauen, denen insbesondere psychische, physische oder sexuelle Gewalt oder Ausbeutung droht;



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.