[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

444 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Psychische"


⇒ Schnellwahl ⇒

0320/20
0502/20B
0354/20
0354/20B
0005/20B
0426/3/20
0155/20
0270/20
0087/20
0005/20
0005/1/20
0360/19B
0269/19
0623/19B
0504/19
0351/19B
0161/19
0161/19B
0424/19
0505/1/19
0630/19
0645/19B
0397/19
0397/19B
0517/19B
0443/19B
0003/19
0670/19B
0134/19
0351/1/19
0505/19
0275/1/19
0670/19
0443/19
0219/19
0645/19
0098/19B
0575/19
0554/19
0505/19B
0517/1/19
0623/19
0144/18
0175/18
0219/18
0193/18
0429/2/18
0376/18B
0343/18
0175/1/18
0357/18
0429/1/18
0258/18
0429/18
0518/18
0316/1/18
0316/18B
0316/18
0079/18
0504/1/18
0066/1/17
0743/17B
0383/17
0314/17B
0380/17
0117/17
0066/17
0315/17
0127/17
0314/1/17
0743/17
0066/17B
0383/17B
0222/17
0117/1/17
0383/1/17
0460/17
0399/16
0162/1/16
0505/16B
0399/16B
0121/16
0428/5/16
0648/16
0505/16
0295/1/16
0793/1/16
0295/16B
0162/16B
0801/1/16
0018/16
0572/16
0138/16
0066/16B
0482/16
0162/16
0793/16B
0506/16
0490/16
0420/16
0147/16
0335/16
0720/3/16
0248/16
0429/1/16
0463/16
0539/1/15
0135/15
0399/15
0030/15
0024/15
0056/1/15
0056/15
0195/15B
0447/15
0641/14B
0297/14
0297/14B
0252/14
0193/1/14
0252/14B
0490/14
0529/14B
0029/1/14
0529/14
0509/14
0400/14
0304/14
0556/14
0304/14B
0214/1/13
0315/13
0728/1/13
0315/13B
0026/13
0325/13
0343/13B
0158/13
0201/13
0214/13B
0434/13
0114/13
0728/13B
0091/12
0597/12
0312/12B
0349/12
0282/12
0170/12
0051/1/12
0349/1/12
0664/12
0173/12B
0099/12
0689/1/12
0717/1/12
0173/1/12
0312/1/12
0094/12B
0487/12
0174/12
0717/12
0717/12B
0437/12
0689/12
0608/12
0824/12
0689/2/12
0282/1/12
0094/1/12
0757/12
0060/11
0670/1/11
0355/11
0664/11
0213/1/11
0478/11
0313/1/11
0237/11
0313/11B
0089/11
0213/11B
0684/11
0456/3/11
0526/11
0478/11B
0176/11
0278/11
0774/11
0670/10B
0181/1/10
0181/10B
0149/1/10
0839/10
0132/10
0676/10
0181/10
0713/10
0043/1/10
0180/10
0670/10
0704/10
0849/10
0309/10B
0309/10
0421/10
0786/10
0429/10
0794/1/10
0511/10
0747/10
0043/10
0794/2/10
0734/09
0673/09
0447/09
0298/09
0734/09B
0675/09
0488/09
0434/1/09
0283/09
0167/09B
0793/09
0298/1/09
0867/09
0230/09
0278/09A
0298/09B
0910/09
0178/09
0111/09B
0812/09
0434/09B
0321/09
0074/09
0374/09
0791/09
0069/09
0755/09
0434/09
0297/09
0178/09B
0505/09
0891/09
0097/09
0867/09B
0271/09
0178/1/09
0111/09
0549/09
0251/09
0310/09
0167/1/09
0187/09
0320/09
0343/1/08
0342/1/08
0200/08
0342/08B
0822/08
0487/08B
0635/08
0765/08
0458/08B
0767/08B
0140/08
0755/08B
0982/08
0487/1/08
0342/08
0760/08
0210/08
0965/08
0561/08
0398/08
0265/08
0403/08
0180/08
0048/08
0689/08
0589/08
0755/1/08
0376/08
0767/1/08
0814/08
0829/08
0664/08
0633/08
0135/08
0696/08
0436/08
0434/08B
0343/08B
0426/07
0434/07
0434/07B
0718/07
0138/07
0904/07B
0803/07
0641/07
0309/07
0914/07
0549/07
0412/07
0894/07
0572/07
0904/07
0926/07
0406/07
0148/07
0124/07
0672/07
0720/07C
0457/07
0720/07A
0554/07
0550/07
0924/07
0233/07
0256/06
0550/1/06
0425/06B
0533/06
0823/06B
0056/06B
0135/1/06
0296/06
0053/06
0901/06
0830/06
0131/06
0668/06
0230/06
0947/06
0425/06
0056/1/06
0132/06
0184/06
0823/06
0550/06B
0056/06
0945/06
0351/05
0015/1/05
0769/1/05
0412/05
0424/05
0285/05
0121/05
0400/05
0400/05B
0912/1/05
0616/05
0272/05
0477/05
0912/05B
0546/05B
0400/1/05
0352/05
0015/05
0015/05B
0769/05
0876/05
0683/05
0924/05
0097/05
0617/05
0436/05
0764/05
0569/04
0918/1/04
0767/04
0336/04
0586/04
0918/04B
0918/04
0870/04
0105/04
0455/04B
0504/03
Drucksache 803/07

... Die Ausgaben im Gesundheitsbereich sind nicht nur als Kostenfaktor, sondern auch als Investition zu sehen. Gesundheitsausgaben können zwar als wirtschaftliche Belastung betrachtet werden14, doch die wahren Kosten entstehen der Gesellschaft durch die direkten und indirekten Ausgaben für Erkrankungen sowie durch den Mangel an Investitionen in die einschlägigen Bereiche des Gesundheitswesens. Schätzungen zufolge beträgt die jährliche wirtschaftliche Belastung durch koronare Herzkrankheiten bis zu 1 % des BIP15; die durch psychische Erkrankungen verursachten Kosten belaufen sich sogar auf 3-4 % des BIP16. Die Ausgaben im Gesundheitswesen sollten durch Investitionen in die Prävention, den Schutz und die Verbesserung der allgemeinen körperlichen und seelischen Gesundheit der Bevölkerung flankiert werden, die nach OECD17-Daten derzeit durchschnittlich nur 3 % des Gesundheitsbudgets der OECD-Mitgliedstaaten für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit ausmachen; im Vergleich dazu betragen die Ausgaben für kurative Versorgung und Behandlung 97 %18.



Drucksache 641/07

... Eine gute Gesundheit ist Voraussetzung für die Schaffung von Humankapital und eine umfassende Beteiligung an der Gesellschaft. Gesundheitsproblemen im späteren Leben kann man vielfach schon frühzeitig vorbeugen. Aber eine relativ hohe und zunehmende Zahl junger Menschen hat bereits mit Gesundheitsproblemen zu kämpfen: so ist eines von fünf Kindern übergewichtig oder fettleibig, etwa 10 % der Todesfälle bei jungen Frauen und 25 % bei jungen Männern hängen mit Alkohol zusammen. Der Gesundheitsstatus junger Menschen wird stark beeinflusst von Familie, Schule und sozialem Umfeld. Geringerer sozioökonomischer Status und niedrigeres Bildungsniveau gehen einher mit einem Mehr an psychischen und physischen Gesundheitsproblemen, Drogenmissbrauch und Schwangerschaften bei Minderjährigen.



Drucksache 309/07

... 7. die Anordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker oder



Drucksache 914/07

... 27. betont, dass die Verwendung chemischer Substanzen zur Leistungssteigerung den Grundwerten des Sports als gesellschaftliche, kulturelle und erzieherische Aktivität zuwiderläuft fordert die Mitgliedstaaten daher auf, dafür zu sorgen, dass die Sportlehrer in den Schulen wie außerhalb die Schüler stets über die körperlichen und psychischen Risiken des Gebrauchs von Dopingmitteln aufklären;



Drucksache 549/07

... Im Hinblick auf den vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 13. Februar 2007 FamRZ 2007, 441 ff., unter B I 3 b aa) geforderten Schutz des Kindes in besonderen Lebenslagen und Entwicklungsphasen, der für eine begrenzte Zeit die Eröffnung eines Verfahrens ausschließen kann, wird eine Verfahrensaussetzung vorgesehen. Nach Absatz 3 setzt das Gericht das Verfahren über den Anspruch nach Absatz 1 aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar ist. Diese Kindesschutzklausel stellt sicher, dass das Recht des zweifelnden Antragstellers auf Kenntnis der Abstammung zumindest zeitweise hinter einem besonderen Schutzbedürfnis des Kindes zurücktreten muss. Dabei ist zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung grundsätzlich den Interessen des Klärungsberechtigten den Vorrang vor den gegebenenfalls anderslautenden Interessen des Kindes eingeräumt hat. Lediglich in besonderen Ausnahmesituationen sollen sich entgegenstehende Kindesinteressen durchsetzen können. Der Begriff der erheblichen Beeinträchtigung des Kindeswohls soll den Ausnahmecharakter des Ausschlussgrundes betonen. Darunter ist nicht allgemein die Härte zu verstehen, die der Verlust des rechtlichen Vaters ohnehin mit sich bringt. Vielmehr soll die Härteklausel den Fällen Rechnung tragen, in denen das Abstammungsgutachten aufgrund außergewöhnlicher Umstände atypische, besonders schwere Folgen für das Kind auslöst. In Betracht kommen dafür insbesondere psychische und physische Gründe in der Person des Kindes, die dazu führen können, dass das Ergebnis des Gutachtens das Kind außergewöhnlich belastet (z.B. Suizidgefahr oder Gefahr der gravierenden Verschlechterung einer bereits bestehenden schweren Krankheit).



Drucksache 412/07

... In den letzten drei Jahrzehnten ist das Ausmaß von Übergewicht und Adipositas3 in der EU drastisch angestiegen, insbesondere bei Kindern, bei denen die Prävalenz des Übergewichts 2006 schätzungsweise 30 % betrug. Dies zeigt einen steigenden Trend zu ungesunder Ernährung und Bewegungsmangel, der erwarten lässt, dass in Zukunft vermehrt chronische Erkrankungen auftreten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes, Schlaganfall, bestimmte Krebsarten, Erkrankungen des Bewegungsapparats und sogar eine Reihe von psychischen Störungen. Langfristig wird sich dies negativ auf die Lebenserwartung in der EU auswirken und die Lebensqualität vieler Menschen beeinträchtigen.



Drucksache 572/07

... " Angriffsziel menschenverachtender und fremdenfeindlich motivierter krimineller Handlungen. Diese Kriminalität fügt den Opfern schwerste physische und psychische Verletzungen zu und ist darüber hinaus geeignet, in weiten Kreisen der Bevölkerung Angst und Schrecken zu verbreiten. Auch wenn solche Gewalttaten kein auf Deutschland beschränktes Phänomen sind, so haben diese hier sowohl quantitativ als auch qualitativ eine besondere Bedeutung. Gegen diese Ausbreitung einer menschenverachtenden Vorurteils- und Gewaltkriminalität gilt es, im Verständnis von Strafrecht als sozialem Schutzrecht (Artikel 1 Abs. 1 GG) durch den Gesetzgeber deutliche Signale zu setzen. Auf die Missachtung von Werten zum Schutz der Menschenwürde, die in einer derart motivierten (Gewalt-) Kriminalität regelmäßig zum Ausdruck kommt, ist in verhaltensbildender, normverdeutlichender Weise zu reagieren. Bei der Bekämpfung dieser Straftaten gebietet die Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung die Ausschöpfung der vom



Drucksache 904/07

... Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sind ein wichtiges Instrument der Kindergesundheit, um einer körperlichen, psychischen oder geistigen Fehlentwicklung von Kindern durch präventives Handeln vorzubeugen. Sie stellen gleichzeitig vor dem Hintergrund ihrer Häufigkeit und Regelmäßigkeit eine Möglichkeit dar, Verdachtsfälle auf Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch zu erkennen und eine frühzeitige Intervention einzuleiten.



Drucksache 926/07

... Die ungewollte Kinderlosigkeit und damit verbunden die Inanspruchnahme der GKV für Leistungen der künstlichen Befruchtung muss unter mehreren Aspekten gesehen werden. Ungewollte Kinderlosigkeit wird oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen, der oftmals einen erheblichen psychischen und physischen Leidensdruck zur Folge hat. Deutschland ist darüber hinaus in einer demographischen Falle, die es erfordert, alle Maßnahmen zu fördern, um der zusehenden Vergreisung und dem damit einhergehenden Druck auf die Steuer- und Sozialabgabensysteme entgegenzuwirken.



Drucksache 406/07

... D. in der Erwägung, dass nahezu 80 % der Frauen mit Behinderungen zu Opfern von psychischer und physischer Gewalt werden, dass sie in höherem Maß als andere Frauen der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind und dass Gewalt im Leben von Frauen mit Behinderungen nicht nur häufig vorkommt, sondern mitunter auch selbst die Ursache für ihre Behinderung ist,



Drucksache 148/07

... Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern – Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union



Drucksache 124/07

... " solcher Getränke steht ein Betroffener, wenn der aufgenommene Alkohol zu einer Veränderung physischer oder psychischer Funktionen führen kann und in einer nicht nur völlig unerheblichen Konzentration (im Spurenbereich) im Körper vorhanden ist.



Drucksache 672/07

... Zu den Folgen körperlicher Gewalt gegen Frauen gehörten oft erhebliche gesundheitliche physische und psychische Verletzungen. Hier seien in erster Linie Ärztinnen und Ärzte gefordert. Da häufig die Ursache von Krankheit oder Verletzung nicht erkannt würde, sei eine situationsgerechte medizinische Versorgung und Unterstützung notwendig.



Drucksache 720/07C

... Neu sind auch Ermittlung und Festsetzung der immateriellen Belastungen. Sie erfolgen unter zwei Aspekten: Zum einen gibt es die allgemeinen Belastungen durch den Dienst im Ausland einschließlich der spezifischen Belastungen, die sich aus der Stellung und den Aufgaben als Bundesbeamter, Richter oder Soldat im Ausland ergeben. Dazu gehören insbesondere die Aufgabe des sozio-kulturellen Umfelds in Deutschland, die physischen und psychischen Belastungen des Auslandsdienstes und der Wegfall des öffentlichen Leistungsangebots für die Bürger im Inland. Sie werden künftig durch einen nach einheitlichem Maßstab im immateriellen Teil des Auslandszuschlags zu berücksichtigenden Grundbetrag abgegolten.



Drucksache 457/07

... 43. ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Menschen in Kaschmir auf eine sehr viel geringere militärische Präsenz auf beiden Seiten der Grenz- und Kontrolllinie hoffen, und unterstützt dies; weist jedoch darauf hin, dass eine wirkliche Entmilitarisierung nur dann stattfinden kann, wenn gleichzeitig wirksame Maßnahmen getroffen werden, um die Bedrohung einer Infiltration Jammus und Kaschmirs durch Mitglieder militanter Gruppierungen von außerhalb Pakistans anzugehen und wenn gleichzeitig vertrauensbildende Maßnahmen getroffen werden, wie die Beendigung der gegenseitigen Beschuldigungen, die vollständige Inbetriebnahme der Busverbindung Srinagar-Muzaffarabad, Kommunikations- und Handelsverbindungen sowie sonstige Maßnahmen, die in enger Konsultation mit den interessierten Kreisen in Kaschmir auf beiden Seiten festgelegt werden, und stellt fest, dass sich dies positiv auf die psychische Gesundheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen in Kaschmir, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, auswirken wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass nur neue Initiativen, die sich mit der Zukunft befassen, eine positive Wechselwirkung herbeiführen können;



Drucksache 720/07A

... Neu ist die Einführung des Beschäftigungserfordernisses von 22 Jahren. Damit wird eine Ungleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die sich über viele Jahre hinweg den besonderen physischen und psychischen Belastungen des aktiven Feuerwehrdienstes ausgesetzt haben, bei Vollendung des 62. Lebensjahres aber nicht mehr im Feuerwehrdienst tätig waren, müssen danach mindestens 22 Jahre Feuerwehrdienst geleistet haben, damit die besondere Altersgrenze anzuwenden ist. Aufgrund der Altersstruktur bei Übernahme in den feuerwehrtechnischen Dienst wird die 22-jährige Beschäftigungszeit in der Regel nicht vor Erreichen des 50. Lebensjahres erfüllt.



Drucksache 554/07

... Der DBwV hält es für unzureichend, Betroffenen, die nach Inkrafttreten des Einsatzversorgungsgesetzes und vor Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Einsatzunfall erlitten haben, nur dann einen Anspruch auf Wiedereinstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art zu gewähren wenn die durch einen Einsatzunfall im Wehrdienstverhältnis verursachte gesundheitliche Schädigung erst danach - also nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses - erkannt worden sei. Dem entsprechend komme nur für diesen Personenkreis bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen im Anschluss an die Schutzzeit ein Anspruch auf Weiterverwendung in Betracht. Offenkundig ziele die vorgesehene Regelung damit vorwiegend auf gesundheitliche Beeinträchtigungen im psychischen Bereich (z.B. posttraumatische Belastungsstörung) ab. Im Sinne der Gleichbehandlung sei es aber geboten, auch in den Fällen einen Anspruch auf Wiedereinstellung und Weiterverwendung vorzusehen, in denen die einsatzbedingte gesundheitliche Schädigung bei Beendigung eines Dienstverhältnisses vor Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelung bereits vorlag, insbesondere also bei physischen Beeinträchtigungen. Eine unterschiedliche Behandlung beider Fälle erscheine nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Auch sei darauf hinzuweisen, dass selbst in den Fällen, in denen dem Grunde nach der Wiedereinstellungsanspruch gegeben sei, eine Ausnahme gelte wenn bereits Einsatzversorgung nach § 63f des Soldatenversorgungsgesetzes gewährt worden sei. Dieser Ausnahmetatbestand solle entfallen, da es nicht nachvollziehbar sei eine statusabhängige Ausgleichszahlung, die bei einem Reservisten regelmäßig geringfügig mehr als 15 000 Euro betrage, mit dem Anspruch auf berufliche und gesundheitliche Rehabilitation und möglicherweise anschließend mit einem Anspruch auf lebenslange Weiterverwendung gleichzusetzen. Zur Vermeidung einer Doppelversorgung könne Betroffenen ein Wahlrecht eingeräumt werden, im Falle der Entscheidung für die Wiedereinstellung den gewährten Geldbetrag (vorläufig) zurückzuzahlen. Soweit es anschließend nicht zu einer Weiterverwendung komme, könne die statusabhängige Ausgleichszahlung wieder gewährt werden.



Drucksache 550/07

... Neben dieser zivilrechtlichen Unterbringung sind Unterbringungen wegen psychischer Krankheiten in psychiatrischen Krankenhäusern auch aufgrund landesrechtlicher Unterbringungsgesetze auf Veranlassung der örtlichen Ordnungsbehörden durch die Vormundschaftsgerichte möglich. Im Unterschied zu § 1631b



Drucksache 924/07

... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zum Grünbuch: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern – Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union10,



Drucksache 233/07

... Stark wirksames Mittel bei psychischen Erregungszuständen (funkärztliche Beratung erforderlich)



Drucksache 256/06

... 7. Möglichkeit zur unbefristeten Verlängerung der Führungsaufsicht bei früheren Patientinnen und Patienten forensischpsychiatrischer Kliniken, die ohne weitere Betreuung im Rahmen der Führungsaufsicht alsbald wieder in ihre psychische Krankheit oder Störung zurückfallen würden, und in Fällen schwerer Sexualstraftaten bei fortbestehender Gefährlichkeit der Täterin oder des Täters, § 68c Abs. 3 StGB-E.



Drucksache 550/1/06

... Die Regelung ermöglicht es, die besondere Schutzbedürftigkeit von Opferzeugen auch in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende zu berücksichtigen. Insbesondere wenn durch eine weitere Vernehmung gravierende psychische Auswirkungen auf den Opferzeugen zu befürchten sind, soll es künftig möglich sein, ihm eine weitere Tatsacheninstanz zu ersparen. Das wird im Einzelfall insbesondere bei kindlichen Opfern von Sexualstraftaten der Fall sein, kann aber bei allen Straftaten in Betracht kommen, die sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richten. Dabei kommt es auf die individuelle Schutzbedürftigkeit des Zeugen in dem konkreten Strafverfahren an.



Drucksache 425/06 (Beschluss)

... Als weiterer Aspekt ist zu berücksichtigen, dass die mit einer politischen Verfolgung verbundenen psychischen Belastungen und die bis zur Wende bestehende Schweigepflicht der Opfer schwerwiegende Auswirkungen auch auf die Antragstellung haben. Zum Teil ist nur durch sensible Beratung und Betreuung der Opfer über einen langen Zeitraum zu erreichen, dass Betroffene ihr Schweigen brechen. Auch der Aspekt der erst Jahre nach den politischen Repressalien auftretenden Folgeerkrankungen ist von Bedeutung.



Drucksache 533/06

... Ein Drittel aller Kinder erhält in den ersten fünf Lebensjahren keine angemessene Nahrung, und das Ergebnis ist eine mehr oder weniger gravierende Mangel- oder Unterernährung. Dies wirkt sich nicht nur auf ihre Gesundheit und ihre Überlebenschancen, sondern auch auf ihre Fähigkeit, zu lernen und sich zu entfalten, negativ aus. Oft ist aber nicht nur die Ernährung unzureichend, sondern es fehlt auch an sauberem Wasser; die sanitären Bedingungen und die Wohnverhältnisse sind schlecht, und es mangelt an angemessener Krankheitsprävention und Gesundheitsversorgung. Infolgedessen sterben jedes Jahr über zehn Millionen Kinder unter fünf Jahren an Krankheiten, die ohne weiteres zu verhüten oder zu behandeln wären; eine Milliarde Kinder leiden an vielfach nicht wieder gutzumachenden körperlichen, geistigen und/oder psychischen Schäden.



Drucksache 823/06 (Beschluss)

... III. Ein Kernproblem beim Kampf gegen Kindesvernachlässigung, -misshandlung und -missbrauch besteht in der Schwierigkeit, rechtzeitig Anhaltspunkte für Verdachtsfälle zu erkennen. Wie der Bundesrat mit Beschluss vom 19. Mai 2006, vgl. BR-Drucksache 56/06 (Beschluss), festgestellt hat, stellt die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen im Bereich des Gesundheitswesens eine wichtige Möglichkeit dar, Gefährdungen der körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Der Bundesrat hat deshalb unter anderem ein verbindliches Einladungswesen gefordert und die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme aller Kinder unabhängig von ihrem Versichertenstatus zu prüfen. Das Saarland und Hessen haben sich darüber hinaus schon im Vorfeld des oben genannten Bundesratsbeschlusses für die Einführung einer Pflicht zur Teilnahme an Kindervorsorgeuntersuchungen eingesetzt. Zwar nimmt die ganz überwiegende Zahl der Kinder schon auf freiwilliger Basis an den Früherkennungsuntersuchungen teil. Allerdings besteht die Gefahr, dass gerade Kinder aus Familien mit erhöhtem Risiko von Vernachlässigung oder Misshandlung diese Termine nicht wahrnehmen. Auch geht die Inanspruchnahme seit einigen Jahren insgesamt und mit



Drucksache 56/06 (Beschluss)

... Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sind unbestritten ein erfolgreiches Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (U1- bis U10/J1-Untersuchungen nach § 26 SGB V), um eine körperliche, psychische oder geistige Fehlentwicklung von Kindern früh zu erkennen und gegebenenfalls zu therapieren.



Drucksache 135/1/06

... untergebracht werden müssen, indes wegen der Art ihrer psychischen Erkrankung oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht ausreichend therapiert werden können, wird - auch aus Kostengründen - die Unterbringung in Einrichtungen mit (deutlich) herabgesetztem therapeutischen Angebot (longstay units) diskutiert. Derartigen Überlegungen wird häufig entgegengehalten dass die strafgesetzlichen Bestimmungen, die eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorsehen, einem erheblichen Absenken des Therapieangebots entgegenstünden. Wenn diese Argumentation auch im Hinblick etwa auf die Vorschrift des § 136



Drucksache 296/06

... oder öffentlich-rechtlich aufgrund landesrechtlicher Unterbringungsgesetze bzw. PsychKG - uneingeschränkt sinnvoll da es hier stets um die Feststellung einer psychischen Erkrankung bzw. einer gesitigen oder seelischen Behinderung geht. Für die Unterbringung Minderjähriger erscheint die gesetzliche Anforderung an die Qualifikation des Gutachters nur dann angemessen, wenn der Sachverständige jugendpsychiatrische Fragen zu klären hat.



Drucksache 53/06

... So kann es dazu kommen, dass Beschuldigte, Opfer und Zeugen in mehreren Ländern vor Gericht geladen werden. Sie werden durch Mehrfachverfahren in ihren Rechten und Interessen, z.B. in ihrer Freizügigkeit, eingeschränkt. Die anwaltliche Vertretung wird komplizierter und zieht höhere Kosten nach sich. Damit einher geht auch eine stärkere psychische Belastung. In einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sollten solche negativen Wirkungen nach Möglichkeit vermieden und die Mehrfachverfolgung wegen ein und derselben Straftat begrenzt werden.



Drucksache 901/06

... F. in der Erwägung, dass Migrantinnen in größerem Maße psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind, entweder weil sie wirtschaftlich und rechtlich abhängig sind oder weil Migrantinnen ohne Rechtsstatus häufiger Gefahr laufen, Opfer von Misshandlungen und sexueller Ausbeutung am Arbeitsplatz oder von Schlepperbanden zu werden; in der Erwägung, dass Migrantinnen, die sich in einer rechtswidrigen Situation befinden, aufgrund des Fehlens eines Rechtsstatus in ihrem Wohnsitzstaat in besonderem Maße Gefahr laufen, dass ihnen ihre Grundrechte verweigert werden, und dass sie im täglichen Leben verstärkt Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind,



Drucksache 830/06

... Ziel 5: Verringerung alkoholbedingter chronischer körperlicher und psychischer Erkrankungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/06




1. Einleitung

2. Handlungsauftrag

3. Handlungsbedarf

4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess

5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren

5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele

5.1.1. Begründung

5.1.2. Bewährte Verfahren

5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27

5.2.1. Begründung

5.2.2. Bewährte Verfahren

5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

5.3.1. Begründung

5.3.2. Bewährte Verfahren

5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster

5.4.1. Begründung

5.4.2. Bewährte Verfahren

5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene

5.5.1. Begründung

5.5.2. Was erforderlich ist

6. Drei Aktionsebenen

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission

6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen

6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

6.2.2. Lokale Maßnahmen

6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene

6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum

6.3.2. Alkohol am Steuer

6.3.3. Werbung

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 131/06

... 18. fordert, dass für die Verbesserung von Waisenhäusern und von Schulen für benachteiligte Kinder und für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Behinderter, sowie für eine schnellere und wirksamere Umsetzung des Plans zur Deinstitutionalisierung größere Mittel bereitgestellt werden da es in Bulgarien einen vergleichsweise hohen Prozentsatz an betreuten Kindern gibt; fordert die Kommission auf, den Status von Behinderten, die in Bulgarien in Wohnheimen leben, zu untersuchen und zu überwachen wünscht, dass Veränderungen im Adoptionsrecht und in der Adoptionspraxis gefördert werden, um die Zahl der bulgarischen Kinder, die weltweit adoptiert werden, zu senken und nationale Adoptionen zu fördern, einschließlich der Einrichtung eines einheitlichen nationalen Registers für potentielle Adoptiveltern, sowie eine Betreuung im Einklang mit den internationalen bewährten Praktiken zu fördern; fordert eine weitere Reform der psychischen Betreuung; fordert auch die Einrichtung eines Systems von Jugendgerichten, das von geeigneten Strukturen und Unterbringungsmöglichkeiten unterstützt wird;



Drucksache 230/06

... Vielfältige Bedingungen können die vermeintliche Entschlussfreiheit beeinflusst haben seien es psychische Störungen, Depressions- oder Suchterkrankungen oder einfach nur bloße Irrtumslagen (etwa über die Schwere einer Krankheit und ihre Heilungs- oder Behandlungsmöglichkeiten). Die Ernstlichkeit des Tötungsverlangens kann insbesondere bei alters- oder krankheitsbedingten Mängeln der natürlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehlen. Daneben können auch Augenblicksstimmungen, akute Versagensängste, vorübergehende Depressionen oder Neurosen die Entschlussfreiheit ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 22.1.1981, NJW 1981, 932; ferner Horn, a.a.O., § 216 Rn. 8; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 216 Rn. 7; Eser, a.a.O., § 216 Rn. 8; Jähnke, a.a.O., § 216 Rn. 7).



Drucksache 947/06

... – unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern – Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union“ (KOM (2005)



Drucksache 425/06

... Als weiterer Aspekt ist zu berücksichtigen, dass die mit einer politischen Verfolgung verbundenen psychischen Belastungen und die bis zur Wende bestehende Schweigepflicht der Opfer schwerwiegende Auswirkungen auch auf die Antragstellung haben. Zum Teil ist nur durch sensible Beratung und Betreuung der Opfer über einen langen Zeitraum zu erreichen, dass Betroffene ihr Schweigen brechen. Auch der Aspekt der erst Jahre nach den politischen Repressalien auftretenden Folgeerkrankungen ist von Bedeutung.



Drucksache 56/1/06

... Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sind unbestritten ein erfolgreiches Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (U1- bis U10/J1-Untersuchungen nach § 26 SGB V), um eine körperliche, psychische oder geistige Fehlentwicklung von Kindern früh zu erkennen und gegebenenfalls zu therapieren.



Drucksache 132/06

... 24. weist auf die dringende Notwendigkeit hin, den Schutz von Menschen mit geistiger Behinderung zu verbessern, deren Lebens- und Betreuungsbedingungen noch nicht zufrieden stellend sind; besonders im Fall von Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen, die in Heimen untergebracht sind; fordert die rumänische Regierung auf, unverzüglich Initiativen zur Auflösung der großen Unterbringungs- und Betreuungszentren für Menschen mit Behinderungen zugunsten kleinerer, gemeindenaher Einrichtungen zu ergreifen, wofür spezifische Finanzhilfen der Kommission in großem Umfang bereitgestellt werden sollten; betont, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung des Gesetzes von 2002 über geistige Gesundheit und den Schutz psychisch kranker Menschen ergriffen werden müssen;



Drucksache 184/06

... D. in der Erwägung, dass Gewalt von Männern gegen Frauen nicht nur strafbar ist sondern auch ein ernstes gesellschaftliches Problem darstellt; in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung von Menschenrechten - insbesondere des Rechts auf Leben, des Rechts auf Sicherheit, Würde und des Rechts auf physische sowie psychische Unversehrtheit - darstellt und daher die Gewalt von Männern gegen Frauen die Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft behindert,



Drucksache 823/06

... Ein Kernproblem beim Kampf gegen Kindesvernachlässigung, -misshandlung und - missbrauch besteht in der Schwierigkeit, rechtzeitig Anhaltspunkte für Verdachtsfälle zu erkennen. Wie der Bundesrat mit Beschluss vom 19.05.2006 (BR-Drs. 56/06 (Beschluss) festgestellt hat, stellt die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen im Bereich des Gesundheitswesens eine wichtige Möglichkeit dar, Gefährdungen der körperlichen psychischen und geistigen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.



Drucksache 550/06 (Beschluss)

... Insbesondere wenn durch eine weitere Vernehmung gravierende psychische Auswirkungen auf den Opferzeugen zu befürchten sind, soll es künftig möglich sein, ihm eine weitere Tatsacheninstanz zu ersparen. Das wird im Einzelfall insbesondere bei kindlichen Opfern von Sexualstraftaten der Fall sein, kann aber bei allen Straftaten in Betracht kommen, die sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richten. Dabei kommt es auf die individuelle Schutzbedürftigkeit des Zeugen in dem konkreten Strafverfahren an.



Drucksache 56/06

... Eine Möglichkeit, sowohl ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu erreichen als auch gröbste Vernachlässigungen zu vermeiden, besteht darin, die Teilnahmequote an Früherkennungsuntersuchungen im Bereich des Gesundheitswesens zu steigern und die Nichtteilnahme auch für Kontrollzwecke zu nutzen. Früherkennungsuntersuchungen sind ein Angebot an Familien mit Kindern, um eine Gefährdung der körperlichen, psychischen oder geistigen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen zu begegnen. Aufgrund der Häufigkeit und Regelmäßigkeit von Früherkennungsuntersuchungen könnten damit aber unter Umständen auch Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch erkannt werden. Um diese Chance für alle Kinder zu gewährleisten, ist anzustreben, dass für jedes Kind diese Möglichkeit uneingeschränkt wahrgenommen wird. Dieses Angebot der Gesundheitsvorsorge wird von sehr vielen Eltern und Sorgeberechtigten bereits freiwillig wahrgenommen. Leider muss man davon ausgehen, dass gerade von Familien, in denen ein erhöhtes Risiko von Kindesvernachlässigung oder Kindesmisshandlung besteht diese Termine nicht wahrgenommen werden. Der Verzicht auf die kostenlos angebotene Gesundheitsvorsorge führt dazu, dass im Einzelfall möglicherweise dringend gebotene Behandlungen oder Präventionsmaßnahmen unterbleiben. Daher kann die Nichtteilnahme ein Indiz dafür sein, dass die Eltern der ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht zur Pflege ihrer Kinder nicht ausreichend nachkommen. Deshalb sind die Früherkennungsuntersuchungen des Gesundheitswesens so verbindlich zu gestalten, wie dies unter voller Ausschöpfung des verfassungsrechtlichen Rahmens möglich ist. Durch ein Einladungswesen soll eine Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen erreicht und damit ein gesundes und vor Vernachlässigung geschütztes Aufwachsen im Sinne des Kindeswohls sichergestellt werden. Soweit dies nicht erreicht wird, soll durch eine Meldung an die mit der Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes betrauten Behörden die Möglichkeit zur Kontrolle und helfenden Intervention verbessert werden. Sowohl für das Einladungswesen als auch für die Meldungen sind die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der zur Nutzung von personenbezogenen Sozialdaten erforderlichen datenschutzrechtlichen Regelungen zu schaffen.



Drucksache 351/05

... (3) Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, Nötigung oder willkürliche Freiheitsberaubung, ist ungeachtet dessen, ob sie im öffentlichen oder privaten Bereich verübt wird, eine Verletzung des Rechts auf Leben, Sicherheit, Freiheit, Würde und körperliche und emotionale Unversehrtheit sowie eine ernsthafte Bedrohung für die körperliche und psychische Gesundheit der Opfer solcher Gewalt. Die Folgen dieser Gewalt sind in der Gemeinschaft so weit verbreitet, dass sie eine echte Gesundheitsgefährdung darstellen und die Wahrnehmung der Bürgerrechte in Sicherheit, Freiheit und Gerechtigkeit behindern.



Drucksache 769/1/05

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM (2005)



Drucksache 412/05

... Allerdings ist zu bedenken, dass die Sanktionierung der Nichterfüllung zivilrechtlicher Ansprüche mittels einer Bußgeldbewehrung dem deutschen Recht grundsätzlich fremd ist. Im Vordergrund der vom europäischen Gesetzgeber gewollten Sanktionierung steht allerdings nicht die Durchsetzung einzelner individueller Leistungsansprüche, sondern die Erziehung der Luftfahrtunternehmen zu gesetzeskonformem Verhalten. Hieran besteht ein öffentliches Interesse. Ziel der Verordnung ist es, die von einer Überbuchung, Flugstreichung oder erheblichen Verspätung betroffenen Passagiere vor einem "Stranden" am Flughafen und den damit verbundenen psychischen und physischen Beeinträchtigungen zu bewahren. Dieses Ziel kann nicht durch nachträgliche gerichtliche Durchsetzung einzelner Ansprüche (was selbstverständlich stets möglich ist), sondern nur durch die prohibitive Wirkung eines drohenden Bußgeldes erreicht werden. Darüber hinaus dient die Verordnung auch unmittelbar öffentlichen Zwecken, indem sie zur Aufrechterhaltung geordneter Verhältnisse am Flughafen, etwa bei Wetter bedingten Ausfällen mehrerer Flüge, beiträgt. Erfahrungsgemäß kommt es besonders dann zu kritischen Situationen am Flughafen, wenn Fluggesellschaften sich nicht um ihre Passagiere kümmern. Eine Bußgeldbewehrung ist das geeignete Mittel, um solchen Entwicklungen und damit Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubeugen. Der eigentliche Anknüpfungspunkt für die Bußgeldbewehrung liegt in der Verletzung unternehmerischer Verhaltenspflichten. Die Bußgeldbewehrung dient somit im Wesentlichen der Durchsetzung öffentlicher Belange und ist daher geboten.



Drucksache 285/05

... , Alkohol, Drogen, Ernährung) zurückzuführen sind, übertragbare Krankheiten wie HIV und psychische Erkrankungen verlangt ein Vorgehen auf EU-Ebene. Als Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen wird der Aktionsbereich „gesundheitsrelevante Faktoren” verstärkt und durch einen neuen Aktionsbereich „Prävention von Erkrankungen“ ergänzt werden.



Drucksache 121/05

... "(1a) Das Gericht kann von der Einholung eines Gutachtens nach Absatz 1 Satz 1 absehen, soweit durch die Verwendung eines bestehenden ärztlichen Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch festgestellt werden kann, inwieweit bei dem Betroffenen infolge einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers vorliegen. Das Gericht darf dieses Gutachten einschließlich dazu vorhandener Befunde zur Vermeidung weiterer Gutachten bei der Pflegekasse anfordern. Das Gericht hat in seiner Anforderung anzugeben, für welchen Zweck das Gutachten und die Befunde verwendet werden sollen. Das Gericht hat übermittelte Daten unverzüglich zu löschen, wenn es feststellt, dass diese für den Verwendungszweck nicht geeignet sind. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass das eingeholte Gutachten und die Befunde im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers geeignet sind, eine weitere Begutachtung ganz oder teilweise zu ersetzen, so hat es vor einer weiteren Verwendung die Einwilligung des Betroffenen oder des Pflegers für das Verfahren einzuholen. Wird die Einwilligung nicht erteilt, hat das Gericht die übermittelten Daten unverzüglich zu löschen. Das Gericht kann unter den vorgenannten Voraussetzungen auf eine Begutachtung insgesamt verzichten, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers zweifellos festgestellt werden können."



Drucksache 400/05

... Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dient in erster Linie Behandlungszwecken. Die Sicherheit der Bevölkerung soll durch Resozialisierung der untergebrachten Person im Wege der Behandlung ihrer psychischen Krankheit gewährleistet werden. Daneben hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aber auch einen eigenständigen Sicherungszweck. Ihre Anordnung und ihre Fortdauer sind nicht von der Behandelbarkeit der untergebrachten Person abhängig und ihre zeitliche Dauer ist nicht begrenzt.



Drucksache 400/05 (Beschluss)

... ermöglicht die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in engen Grenzen auch dann, wenn Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit bei der Tatbegehung nicht positiv festgestellt werden können, wohl aber feststeht, dass die Tat unter dem Einfluss eines dauerhaften psychischen Defektzustandes begangen wurde, und der Täter auf Grund dieses Defektzustandes für die Allgemeinheit gefährlich ist. Aufgegriffen wird damit der Vorschlag aus dem Gesetzentwurf des Bundesrates (Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt, BR-Drs. 455/04 (Beschluss); BT-Drs.



Drucksache 912/1/05

... Verglichen mit anderen Altersgruppen geht es den Kindern und Jugendlichen gut - schließlich gehört die Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Säuglings-, Kinder- und Jugendlichensterblichkeit zu den Ländern mit den weltweit niedrigsten Sterberaten. Aber dies sagt praktisch nichts über den aktuellen Gesundheitszustand (chronische Erkrankungen, psychische Störungen, Übergewicht, Allergien, Stoffwechselstörungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Risiko- und Suchtverhalten) von Kindern und Jugendlichen aus.



Drucksache 272/05

... II) arbeitsbedingte Risiken und langfristige psychische Krankheiten (wie Burnout-Syndrom und Depressionen), die entweder aufgrund der Doppelbelastung von Frauen Männern auftreten, die versuchen, Beruf und Familie zu vereinbaren oder durch den enormen Druck auf dem Arbeitsmarkt bedingt sind,



Drucksache 477/05

... - Kostenrelevante Veränderungen gegenüber der bis zum 31. Juli 2001 geltenden Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG als Folge der. Neufassung konnten nicht festgestellt werden. Weder ist es zu einer Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten noch zu einem Anstieg des Anteils leistungsberechtigter Frauen gekommen. Soweit es seit In-Kraft-Treten der neuen Verordnung Veränderungen hinsichtlich des Personenkreises oder der Kosten gegeben hat, sind hierfür andere Gründe maßgeblich, wie z.B. die allgemeine Zunahme psychischer Auffälligkeiten und deren Folgeerscheinungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

Tabelle

Schriftliche Erhebung 2003

Tabelle

Expertinnengespräche 2003

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

Tabelle

Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

Tabelle

Relation von Empfängerinnen und Empfängern

Tabelle

Tabelle

Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

Tabelle

- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

Tabelle

Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

Tabelle

Tabelle

Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.3 Verwaltung und Kosten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

Tabelle

Tabelle

Tabelle

4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 912/05 (Beschluss)

... Kinder- und Jugendlichensterblichkeit zu den Ländern mit den weltweit niedrigsten Sterberaten. Aber dies sagt praktisch nichts über den aktuellen Gesundheitszustand (chronische Erkrankungen, psychische Störungen, Übergewicht, Allergien, Stoffwechselstörungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Risiko- und Suchtverhalten) von Kindern und Jugendlichen aus.



Drucksache 546/05 (Beschluss)

... Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Drucksituation zur Ehe gezwungen wird, wobei in der überwiegenden Zahl der Fälle Mädchen und junge Frauen betroffen sind. Die Betroffene wird zur Ehe gezwungen und findet entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör oder wagt es nicht, sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobte und Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln versuchen, Druck auf sie auszuüben. Dazu gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigungen (durch Drohungen, Einsperren, Entführung, psychischer und sozialer Druck sowie emotionale Erpressung), Einschränkungen in Bezug auf Lebensstil und Bewegungsspielraum und andere erniedrigende und kontrollierende Handlungen - in drastischen Fällen bis hin zu Ehrenmorden.



Drucksache 400/1/05

... ermöglicht die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in engen Grenzen auch dann, wenn Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit bei der Tatbegehung nicht positiv festgestellt werden können, wohl aber feststeht, dass die Tat unter dem Einfluss eines dauerhaften psychischen Defektzustandes begangen wurde, und der Täter auf Grund dieses Defektzustandes für die Allgemeinheit gefährlich ist. Aufgegriffen wird damit der Vorschlag aus dem Gesetzentwurf des Bundesrates (Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt, BR-Drs. 455/ 04 (Beschluss); BT-Drs.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.