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"Publikation"
Drucksache 479/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Die Möglichkeit der Online-Anmeldung muss eine gesicherte Identifizierung der anmeldenden Person im Sinne der Publikationsrichtlinie gewährleisten. Der Bundesrat bittet, dies entsprechend klarzustellen.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
8. Zum Statut
9. Zur Gründung
Nennung des Unternehmensgegenstands
16. Zur Satzung
17. Zur Anmeldung
- Zur Online-Anmeldung
- Zum Registerverfahren
18. Zum Gläubigerschutzkonzept
- Allgemeines
- Zur Kapitalaufbringung
- Zur Kapitalerhaltung
25. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten
- Änderungen im Leitungsorgan
- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen
28. Zum Gesellschaftsanteil
- Zum Verzeichnis der Anteilseigner
- Zur Anteilsabtretung
- Zum Ausschluss von Anteilseignern
- Zum Ausscheiden von Anteilseignern
Zum zu entrichtenden Entgelt
- Zur Löschung von Anteilen
- Gefahr des Transparenzverlustes
- Zur Arbeitnehmermitbestimmung
- Zum Insolvenzrecht
- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung
- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung
- Zur Gefahr des Forum-Shopping
Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan
- Zu den Informationspflichten
Zur Haftung der Unternehmensleitung
Zur Vertretung gegenüber Dritten
Drucksache 166/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008) 128 endg.; Ratsdok. 7403/08
... - Die deutschen Handels- und Unternehmensregister dienen in erster Linie der Sicherheit des Rechtsverkehrs durch Publikation bestimmter Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften und sind für Vollstreckungszwecke nur sehr beschränkt nutzbar. Zwar sind Angaben zu inländischen Geschäftsanschriften sowie bestimmte Unterlagen zur
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragen
6. Zu Frage 1:
7. Zu Frage 2:
Zu Frage 3:
10. Zu Frage 4:
11. Zu Frage 5:
12. Zu Frage 6:
13. Zu den Fragen 7 bis 9:
14. Zu Frage 10:
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... " des Vorsorgeausgleichs nicht möglich (siehe hierzu http://www.equality.ch/d2/publikationen_pdf/scheidung_dt.pdf, letzter Abruf: 1. Februar 2008). Immerhin zeigt ein Blick über die Grenzen, dass der Ausgleich von Anwartschaften und laufenden Versorgungen durch Teilung der jeweiligen Versorgung durchaus in anderen Rechtsordnungen gebräuchlich ist (für die USA siehe etwa http://financialplan.about.com/cs/divorceandmoney/a/AssetsInDivorce.htm, letzter Abruf: 1. Februar 2008; für das Vereinigte Königreich beispielsweise http://www.divorce.co.uk/-Finances/Commonissues/Pensions/tabid/139/Default.aspx , letzter Abruf 1. Februar 2008).
Drucksache 479/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Publikationspflichten
Drucksache 479/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft KOM (2008) 396 endg.; Ratsdok. 11252/08
... Die Möglichkeit der Online-Anmeldung muss eine gesicherte Identifizierung der anmeldenden Person im Sinne der Publikationsrichtlinie gewährleisten. Der Bundesrat bittet, dies entsprechend klarzustellen.
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
8. Zum Statut
9. Zur Gründung
- Grenzüberschreitender Sachverhalt
- Gründungsmöglichkeiten
- Name
- Nennung des Unternehmensgegenstands
- Zur Satzung
10. Zur Anmeldung
- Zur Online-Anmeldung
- Zum Registerverfahren
11. Zum Gläubigerschutzkonzept
- Allgemeines
- Zur Kapitalaufbringung
- Zur Kapitalerhaltung
12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten
- Änderungen im Leitungsorgan
- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen
13. Zum Gesellschaftsanteil
- Zum Verzeichnis der Anteilseigner
- Zur Anteilsabtretung
- Zum Ausschluss von Anteilseignern
- Zum Ausscheiden von Anteilseignern
- Zum zu entrichtenden Entgelt
- Zur Löschung von Anteilen
14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes
- Gefahr des Transparenzverlustes
- Zur Arbeitnehmermitbestimmung
- Zum Insolvenzrecht
- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung
- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung
- Zur Gefahr des Forum-Shopping
15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan
- Zu den Informationspflichten
- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification
- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane
16. Zur Haftung der Unternehmensleitung
17. Zur Vertretung gegenüber Dritten
18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen
19. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 714/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Partnerschaft für die Kommunikation über Europa KOM (2007) 568 endg.; Ratsdok. 13829/07
... Papierveröffentlichungen werden auch weiterhin eine Rolle in der EU-Kommunikation spielen. Trotz der zunehmenden Dominanz des Internets hat sich die Nachfrage nach Papierpublikationen noch erhöht. Daher ist es wesentlich, eine medienübergreifende Publikationspolitik zu erarbeiten, die Veröffentlichungen auf Papier, im Web und in audiovisuellen Formaten kombiniert, unter Einsatz der neuesten Kommunikationstechnologien30.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Kohärente und integrierte Kommunikationsarbeit
2. Die Rolle der Bürger stärken
2.1 Lokal handeln
2.2 Aktiver europäischer Bürgersinn
3. Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit
3.1 Politische Dimension
3.2 Medien und Informationsdienste
3.3 Die öffentliche Meinung in Europa verstehen
4. Stärkung des partnerschaftlichen Ansatzes
4.1 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
4.2 Zusammenarbeit mit den Europäischen Institutionen
4.3 Interinstitutionelle Vereinbarung zur Kommunikation
5. Fazit
Finanzbogen
Drucksache 582/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Auf der Grundlage des Open-Access-Prinzips könnte die Chance für innovative, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Organisations- und Geschäftsmodelle für Publikation und Distribution von Wissen eröffnet werden, die auch Verlagen und der gesamten Informationswirtschaft neue Möglichkeiten zur Erschließung von Publikations- und Distributionsmärkten bieten.
Drucksache 145/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
... Im Jahr 2003 starben daran 39 286 Menschen (28 652 Männer und 10 634 Frauen). Ein kausaler Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs ist durch verschiedene Studien und Metaanalysen belegt. Einen Überblick bietet die Publikation des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ): Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko, Heidelberg 2005.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz)
§ 1 Rauchverbot
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Hinweispflicht
§ 4 Verantwortlichkeit
§ 5 Bußgeldvorschrift
Artikel 2 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Handlungsbedarf und Ziel
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Finanzielle Auswirkungen
V. Kosten und Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Absatz 1
Absatz 2
Drucksache 64/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... Auch ein Rückschluss über den Umfang der zum Download angebotenen oder selbst heruntergeladenen Musikstücke auf ein Handeln im geschäftlichen Verkehr würde nicht weiterhelfen, da sich der Umfang bei den Internet-Tauschbörsen vor Erteilung der Auskunft nicht feststellen lässt. Die Nutzer erhalten bei jedem Einwahlvorgang eine neue dynamische IP-Adresse von ihrem Internet-Serviceprovider zugewiesen. Des Weiteren erlauben die Tauschbörsen zunehmend nur noch gezielte Titelanfragen. Damit kann das von einem Teilnehmer angebotene Repertoire nicht insgesamt eingesehen werden. Der Nachweis eines Handelns im geschäftlichen Verkehr ist daher in diesen Fällen technisch erst nach Erteilung der Auskunft möglich, wenn festgestellt wird, dass ein bestimmter Nutzer immer wieder an der Tauschbörse teilnimmt. Er kann daher nicht zur Voraussetzung des Auskunftsanspruchs gemacht werden. Zum selben Ergebnis kommt auch das Fraunhofer-Institut für integrierte Publikations- und Informationssysteme in seinem Gutachten "
Zum Gesetzentwurf insgesamt
1. Der Schutz des geistigen Eigentums
Zu den Regelungen im Einzelnen:
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG ,
5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG ,
7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,
8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 131a Abs. 2 Satz 1 und 2 KostO *
10. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG ,
11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 9 Satz 2 PatG ,
12. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
13. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG
14. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG
15. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG
16. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
17. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG
18. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG
19. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG
20. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG
Drucksache 139/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung KOM (2007) 56 endg.; Ratsdok. 5748/07
... Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat besonders, dass die Kommission die qualitätssichernde Funktion der Verlage bei wissenschaftlichen Publikationen anerkennt und die Experimente mit Open-access, die auch die Verlage offensiv betreiben, beobachten und deren Veröffentlichungskosten fördern will. Verlage und speziell die von ihnen herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschriften haben eine zentrale Rolle im wissenschaftlichen Informationssystem. In den letzten Jahren hat die Verlagswirtschaft erhebliche Investitionen im Bereich von "
Drucksache 127/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
... 2. weitere wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrtmedizin und deren Publikation nachzuweisen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 3 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 17
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 22
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 26
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Drucksache 488/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des kulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009 bis 2013) KOM (2007) 395 endg.; Ratsdok. 11708/07
... 3. Es können Aktivitäten unterschiedlicher Art (Konferenzen, Seminare, Workshops, Studien, Analysen, Pilotprojekte, Preise, internationale Netze, Herstellung von Publikationsmaterial, Entwicklung von IKT-Werkzeugen usw.) überall in der Welt stattfinden.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Hintergrund und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der betroffenen Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele des Programms
Artikel 4 Programmaktionen
Artikel 5 Zugang zum Programm
Artikel 6 Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Ausschussverfahren
Artikel 9 Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Querschnittsthemen
Artikel 11 Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien
Artikel 12 Finanzierung
Artikel 13 Überwachung und Bewertung
Artikel 14 Übergangsbestimmung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen
Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm
A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme
B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm
C. Stipendienprogramm
Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm
Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung
Technische Unterstützung
3 Auswahlverfahren
3 Finanzbestimmungen
1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise
2. Partnerschaftsvereinbarungen
3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen
4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller
5. Betrugsbekämpfung
Finanzbogen
Drucksache 139/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung KOM (2007) 56 endg.; Ratsdok. 5748/07
... 8. [Vor diesem Hintergrund] begrüßt der Bundesrat besonders, dass die Kommission [die qualitätssichernde Funktion der Verlage bei wissenschaftlichen Publikationen anerkennt und] die Experimente mit Openaccess, die {auch} die Verlage offensiv betreiben, beobachten und {deren Veröffentlichungskosten} fördern will.
Drucksache 64/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... Auch ein Rückschluss über den Umfang der zum Download angebotenen oder selbst heruntergeladenen Musikstücke auf ein Handeln im geschäftlichen Verkehr würde nicht weiterhelfen, da sich der Umfang bei den Internet-Tauschbörsen vor Erteilung der Auskunft nicht feststellen lässt. Die Nutzer erhalten bei jedem Einwahlvorgang eine neue dynamische IP-Adresse von ihrem Internet-Serviceprovider zugewiesen. Des Weiteren erlauben die Tauschbörsen zunehmend nur noch gezielte Titelanfragen. Damit kann das von einem Teilnehmer angebotene Repertoire nicht insgesamt eingesehen werden. Der Nachweis eines Handelns im geschäftlichen Verkehr ist daher in diesen Fällen technisch erst nach Erteilung der Auskunft möglich, wenn festgestellt wird, dass ein bestimmter Nutzer immer wieder an der Tauschbörse teilnimmt. Er kann daher nicht zur Voraussetzung des Auskunftsanspruchs gemacht werden. Zum selben Ergebnis kommt auch das Fraunhofer-Institut für integrierte Publikations- und Informationssysteme in seinem Gutachten "
Zum Gesetzentwurf insgesamt
1. Der Schutz des geistigen Eigentums
Zu den Regelungen im Einzelnen:
2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 14 Abs. 6 Satz 2 MarkenG , Nr. 9 § 128 Abs. 2 Satz 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 37 Abs. 2 Satz 2 SortSchG
3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,
4. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24a Abs. 2 Satz 2 - neu - GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 18 Abs. 2 Satz 2 - neu - MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 98 Abs. 2 Satz 2 - neu - UrhG , Artikel 7 Nr. 3 § 43 Abs. 2 Satz 2 - neu - GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37a Abs. 2 Satz 2 - neu - SortSchG
5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,
6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,
7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24c Abs. 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 19 Abs. 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 5 § 46 Abs. 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37b Abs. 2 SortSchG
8. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
9. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG
10. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG
11. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG
12. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
13. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG
14. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG
15. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG
16. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG
Drucksache 11/07
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über das Unternehmensregister (Unternehmensregisterverordnung - URV )
... ) das Unternehmensregister, über das wesentliche publikationspflichtige Unternehmensdaten an einer Stelle zentral elektronisch zugänglich gemacht werden sollen. Die hierfür erforderlichen Daten werden dem Unternehmensregister nach § 8b Abs. 3 HGB durch die Landesjustizverwaltungen, den elektronischen Bundesanzeiger und zum Teil auch durch die veröffentlichungspflichtigen Unternehmen oder von ihnen beauftragte Dienstleister übermittelt. Auf Grundlage von § 9a Abs. 2 und 3. HGB können die näheren Einzelheiten der Führung des Unternehmensregisters durch Rechtsverordnung geregelt werden.
Drucksache 136/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten KOM (2007) 37 endg.; Ratsdok. 6377/07
... 1. Die Mittel, die die Haushaltsbehörde zur Finanzierung der Tätigkeiten der Konformitätsbewertung, Akkreditierung und Marktüberwachung bereitstellt, können auch zur Deckung der Verwaltungsausgaben für Vorbereitung, Überwachung, Inspektion, Audit und Bewertung verwendet werden, die unmittelbar für die Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung erforderlich sind; dabei handelt es sich insbesondere um Studien, Sitzungen, Informations- und Publikationsmaßnahmen, Ausgaben für Informatiknetze zum Informationsaustausch sowie alle sonstigen Ausgaben für Verwaltungshilfe und technische Unterstützung, die die Kommission für die Tätigkeiten der Konformitätsbewertung und Akkreditierung in Anspruch nehmen kann.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen / Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Akkreditierung
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Durchführung der Akkreditierung
Artikel 6 Grenzübergreifende Akkreditierung
Artikel 7 Anforderungen an nationale Akkreditierungsstellen
Artikel 8 Übereinstimmung mit den Anforderungen
Artikel 9 Beurteilung unter Gleichrangigen
Artikel 10 Konformitätsvermutung
Artikel 11 Informationspflicht
Artikel 12 Ersuchen an die EA
Kapitel III Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Geltungsbereich
Artikel 14 Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 2 Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die Marktüberwachung
Artikel 15 Informationspflichten
Artikel 16 Organisatorische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 17 Marktüberwachungsmaßnahmen
Artikel 18 Mit einer ernsten Gefahr verbundene Produkte
Artikel 19 Beschränkende Maßnahmen
Artikel 20 Informationsaustausch – Schnellinformationssystem der Gemeinschaft
Artikel 21 System für das Informationsmanagement
Artikel 22 Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 23 Gemeinsame Nutzung von Ressourcen
Abschnitt 3 Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Artikel 24 Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Artikel 25 Freigabe von Produkten
Artikel 26 Nationale Maßnahmen
Kapitel IV Finanzierung durch die Gemeinschaft
Artikel 27 Stelle mit Ziel von allgemeinem europäischen Interesse
Artikel 28 Förderfähige Tätigkeiten
Artikel 29 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 30 Finanzierung
Artikel 31 Finanzierungsmodalitäten
Artikel 32 Verwaltung und Überwachung
Artikel 33 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
2 Schlussbestimmungen
Artikel 34 Technische Leitlinien
Artikel 35 Übergangsbestimmungen
Artikel 36 Sanktionen
Artikel 37 Aufhebung
Artikel 38
Finanzbogen
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
Grundsätzlich kann von den in Halbsatz 1 vorgesehenen Erleichterungen auf der Grundlage anerkannter Regeln der Technik Gebrauch gemacht werden (Halbsatz 2). Alternativ hierzu können Vereinfachungen und gesicherte Erfahrungswerte auch aus den in Halbsatz 3 erwähnten Publikationen hergeleitet werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften,
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung
1. Anlass
2. Vorgaben der Richtlinie
3. Umsetzungskonzept
4. Umsetzungsbedarf
5. Wesentliche Änderungen im Überblick
a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen
b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr
c Übergangsregelungen für Energieausweise
d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen
e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden
f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden
6. Überprüfung der Anforderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Folgen der Verordnung, Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a Energieausweise
b Klimaanlagen
c Sonstiges
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Kosten für die Wirtschaft
b Preiswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Zu § 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
Drucksache 139/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung KOM (2007) 56 endg.; Ratsdok. 5748/07
... " des wissenschaftlichen Informationsraumes von den rohen Daten bis hin zu den Publikationen über verschiedene Gemeinschaften und Länder hinweg.
Drucksache 166/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit - Halbzeitbewertung (2006/2112(INI))
... ) und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2005 dazu2, ferner unter Hinweis auf die Publikation der Kommission "
Drucksache 582/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Auf der Grundlage des Open-Access-Prinzips könnte die Chance für innovative, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Organisations- und Geschäftsmodelle für Publikation und Distribution von Wissen eröffnet werden, die auch Verlagen und der gesamten Informationswirtschaft neue Möglichkeiten zur Erschließung von Publikations- und Distributionsmärkten bieten.
Drucksache 555/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG )
... " o.ä. und genießt daher besonderes Vertrauen bei Dritten. Werden daher zusätzliche freiwillige Angaben zugelassen, so ist von der Wirtschaftsprüferkammer darauf zu achten, dass diese Informationen der Publikation angemessen sind, also insbesondere die bisher üblichen Angaben aufgenommen werden (Fachgebiete, Branchen und Fremdsprachen), keine kommerziellen Anzeigen enthalten sind und die Angaben nur mit dem Berufsrecht vereinbare Inhalte wiedergeben. Nicht zulässig wären also etwa im Rahmen der Wirtschaftsprüferordnung nicht vorgesehene Fachberufsbezeichnungen wie sie etwa bei den Rechtsanwälten gesetzlich vorgesehen sind vgl. die Fachanwaltsordnung. Die Möglichkeit zur Eintragung zulässiger weiterer Angaben in das Mitgliederverzeichnis muss allen Kammermitgliedern gleichermaßen, d.h. diskriminierungsfrei offen stehen; diese und nicht die Wirtschaftsprüferkammer haften gegebenenfalls für die inhaltliche Richtigkeit ihrer freiwilligen Angaben, da die Wirtschaftsprüferkammer die Angaben grundsätzlich nicht überprüfen muss und im Zweifel mangels Ressourcen auch nicht überprüfen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Befristung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)
Artikel 2 Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)
Artikel 5 Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)
Artikel 6 Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung
III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Stärkung der Berufsaufsicht
2. Umsetzung von Europarecht
3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen
IV. Deregulierung/Befristung
V. Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 6 bis 9
Zu Nummer 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 47
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 8 bis 11
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 77
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 329/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... - die Bilanz 2003 der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft, die Publikation "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 Ausschreibung
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz
§ 16 Maßregelungsverbot
Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 21 Ansprüche
Abschnitt 4 Rechtsschutz
§ 22 Beweislast
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 27 Aufgaben
§ 28 Befugnisse
§ 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30 Beirat
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 32 Schlussbestimmung
§ 33 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn
§ 9 Personalwerbung;
§ 10 Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn
Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen
§ 11 Beschwerderecht
§ 12 Entschädigung und Schadensersatz
§ 13 Maßregelungsverbot
§ 14 Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3 Rechtsschutz
§ 15 Beweislast
§ 16 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
§ 17 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 18 Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten
§ 19 Unabdingbarkeit
§ 20 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderungen in anderen Gesetzen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Reformbedürfnis
Internationale Bemühungen
Die Vorgaben der EU
Reformbedürfnis in Deutschland
II. Überblick über die Neuregelungen
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz
Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 8
Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz
Zu § 22
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Zu § 24
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 29
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung
Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn
Zu § 9
Zu § 10
Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Frage kommen.
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Absatz 16
Zu Artikel 4
Drucksache 28/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Stimmrechte durch Anteilseigner von Gesellschaften, die ihren eingetragenen Sitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG KOM (2005) 685 endg.; Ratsdok. 5217/06
... Bei der Fassung des Absatzes 3 sollten daher im Hinblick auf die Zielsetzung der Richtlinie das Eigeninteresse des Emittenten und die derzeitigen Standards daraufhin geprüft werden, ob nicht bereits eine Empfehlung zur Webseiten-Publikation genügt.
A. Zum Richtlinienvorschlag allgemein
B. Zu den einzelnen Vorschriften
- Zu Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung
- Zu Artikel 6 - Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen
- Zu Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege
- Zu Artikel 9 - Fragerecht
- Zu Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung
- Zu Artikel 12 - Abstimmungen in Abwesenheit
- Zu Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung
- Zu Artikel 15 - Information nach der Hauptversammlung
Drucksache 159/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
... h) seltene Manuskripte und Inkunabeln, alte Bücher, Dokumente und Publikationen von besonderem Interesse (historisch, künstlerisch, wissenschaftlich, literarisch usw.), einzeln oder in Sammlungen;
Drucksache 28/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Stimmrechte durch Anteilseigner von Gesellschaften, die ihren eingetragenen Sitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG KOM (2005) 685 endg.; Ratsdok. 5217/06
... 11. Bei der Fassung des Absatzes 3 sollten daher im Hinblick auf die Zielsetzung der Richtlinie das Eigeninteresse des Emittenten und die derzeitigen Standards daraufhin geprüft werden, ob nicht bereits eine Empfehlung zur Webseiten-Publikation genügt.
A. Zum Richtlinienvorschlag allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
- Zu Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung
- Zu Artikel 6 - Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen
- Zu Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege
- Zu Artikel 9 - Fragerecht
- Zu Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung
- Zu Artikel 12 - Abstimmungen in Abwesenheit
- Zu Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung
- Zu Artikel 15 - Information nach der Hauptversammlung
Drucksache 693/1/06
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... Dies wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht den Bedürfnissen der Wirtschaft. Nach einer Umfrage der deutschen Verleger erachtet eine deutliche Mehrheit der betroffenen Unternehmen eine Publikation der Handelsregistereintragungen neben dem Internet vorerst für notwendig und hält die Kosten für vertretbar. Die vom Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Februar 2006 vorgeschlagene Übergangsfrist von drei Jahren ist angemessen. Die nun vom Deutschen Bundestag beschlossene zweijährige Übergangsfrist trägt diesem Anliegen nicht ausreichend Rechnung. Eine zweijährige Übergangsfrist wäre allenfalls dann angemessen, wenn vorab eine Evaluierung der neuen Regelungen im Hinblick auf die Übergangsregelung für die Pflichtveröffentlichung in Printmedien vorgesehen wird.
Drucksache 300/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur "
... Zweck der Stiftung ist es, die Qualität, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des Planungs- und Bauwesens in Deutschland national wie international herauszustellen und das Bewusstsein für gutes Planen, Bauen und Baukultur sowie den Wert der gebauten Umwelt bei Bauschaffenden und bei der Bevölkerung zu stärken. Die Stiftung dient als Kommunikationsplattform für die bundesweite Diskussion städtebaulicher, planerischer, bau- und wohnungswirtschaftlicher Qualitätsmaßstäbe und wird sich dabei auf Kommunikationsinstrumente mit bundesweiter und internationaler Ausstrahlung - etwa in Form von Ausstellungen, Veranstaltungen oder Publikationen - beschränken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Konvent der Baukultur
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Vorstand
§ 7 Stiftungsrat
§ 8 Beirat
§ 9 Satzung
§ 10 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 11 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 12 Übergangsregelung
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Drucksache 717/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zehnte Verordnung. zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Da sich die Flughafenunternehmer bereits weitgehend darauf eingestellt haben, dass sie ein den ICAO-Vorgaben entsprechendes Sicherheitsmanagementsystem einführen müssen, sind die Vorarbeiten dazu in der Regel weit genug fortgeschritten, um das Inkrafttreten unmittelbar nach der Publikation im Bundesgesetzblatt vorsehen zu können. Für Landeplätze soll die Neuregelung um ein Jahr hinausgeschoben werden. Diesbezüglich war die Belastung mit der Einführung einer Sicherheitsorganisation nicht in ähnlicher Weise absehbar wie für Flughäfen und ist ein entsprechender Vorlauf erforderlich, aber auch ausreichend.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. 1 S. 610), zuletzt geändert durch Artikel [1 der Verordnung vom 27. Juli 2005 (BGBl. 1 S. 2275)], wird wie folgt geändert:
1. § 41 wird wie folgt geändert:
2. § 43 wird durch folgende §§ 43 und 43a ersetzt:
§ 43 Flughafenbenutzungsordnung
§ 43a Entgelte
3. § 45 wird wie folgt gefasst:
§ 45 Erhaltungs- und Betriebspflicht
4. Nach § 45 werden folgende §§ 45a, 45b und 45c eingefügt:
§ 45a Flugplatzhandbuch
§ 45b Sicherheitsorganisation
§ 45c Beauftragter für die Sicherheitsorganisation
5. Dem § 46 wird folgender Absatz 5 angefügt:
6. § 47 wird wie folgt geändert:
8. § 53 wird wie folgt geändert:
9. § 58 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
11. § 108 Abs. 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:
12. Dem § 110 wird folgender Absatz 4 angefügt:
13. Dem § 110 wird folgender Absatz 5 angefügt:
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Drucksache 549/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
... Im Vordergrund steht dabei die Information des Geschäftsverkehrs, also insbesondere der Gläubiger, aber auch potenzieller Geschäftspartner, die über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners unterrichtet werden sollen. Über die Publizitätswirkung wird den öffentlich bekannt gemachten Entscheidungen auch gegenüber den Personen Geltung verschafft, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt ist. Der Lauf einer Rechtsmittelfrist wird einheitlich bestimmt und Mängel der Einzelzustellung werden durch die öffentliche Bekanntmachung geheilt. Insofern ist es geboten, eine Veröffentlichungsform zu wählen die einerseits möglichst effektiv ist, andererseits aber die Masse oder die öffentliche Hand nicht über Gebühr mit Kosten belastet. Mit dem Internet steht heute ein Publikationsmedium zur Verfügung, das diesen Anforderungen in hervorragendem Maße genügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage im Insolvenzrecht
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Auswahl des Insolvenzverwalters
2. Öffentliche Bekanntmachungen nur noch über das Internet
3. Masseverwertung und übertragende Sanierung vor dem Berichtstermin
4. Anpassungen bei der Postsperre
5. Förderung einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners
6. Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
7. Sonstige Änderungen
III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... Der Europarat hatte 2005 als Europäisches Jahr der Demokratieerziehung (Motto: Demokratie leben und lernen) ausgerufen. Die Umsetzung des Jahres in Deutschland erfolgte im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) durch einen nationalen Begleitausschuss, dem Vertreter der Länder, des Bundes und überregional tätiger Institutionen bzw. Träger der politischen Bildungsarbeit angehörten. Die zentrale Veranstaltung in Deutschland fand am 13. und 14. Juni 2005 in Bonn statt. Diese Konferenz mit über 100 Teilnehmern aus Bildung und Wissenschaft umfasste eine Bestandsaufnahme, Austausch und kritische Reflexion guter Praktiken sowie Perspektiven von politischer Bildung und Demokratieerziehung in Deutschland. Daneben veranstalteten die Länder zahlreiche Einzel- und Netzwerksprojekte sowie Fachtagungen und gaben Publikationen heraus. Über die Deutsche UNESCO-Kommission wurden im ersten Halbjahr 2005 auch Projekte deutscher Auslandsschulen in das Jahr der Demokratieerziehung einbezogen.
Anlage 1
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
d Minderheitenrechte
e Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta ESC
b Gleichstellungsfragen
c Jugendfragen
d Soziale Kohäsion
e Biomedizin
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
b Kultur
9. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Bericht
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
g Minderheitenrechte
h Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
d Jugend- und Familienfragen
e Soziale Kohäsion
f Tierschutz
g Gesundheitspolitik
h Biomedizin
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Sport
7. Bildung und Kultur
a Bildung
Interkulturelle und interreligöse Erziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
4 Demokratieerziehung
4 Lehrerfortbildung
b Kultur
Kulturministerkonferenz in Faro
Interkultureller Dialog
Kulturelle Vielfalt
Studien zur Kulturpolitik
4 Denkmalpolitik
8. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Drucksache 257/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Entscheidend ist ein schnelles, transparentes und wissenschaftsnahes Kommunikations- und Publikationssystem als entscheidender Baustein für exzellente Wissenschaft und Forschung.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG
14. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG
15. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG
16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2, 3 UrhG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG
19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG
20. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG
21. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG
22. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG
23. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG
24. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... " sind alle Angebote unabhängig davon erfasst, ob diese in Papierform oder in sonstiger Weise - insbesondere elektronisch - abgegeben werden. § 35 Abs. 1 Satz 1 gilt für alle Waffenarten. § 35 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zunächst den Anbietenden selbst zur Bekanntgabe seiner Personalien gegenüber dem jeweiligen Publikationsorgan sowie zur inhaltlichen - wortgetreuen - Ergänzung seines Angebotes um den jeweils einschlägigen Hinweis nach den Nummern 1 bis 3. Nach § 35 Abs. 1 Satz 2 und 3 trifft das veröffentlichende Organ die Pflicht, auch im Rahmen der Veröffentlichung des Angebots die Aufnahme der jeweils gebotenen Hinweise und der erforderlichen Personalien des Anbietenden sicherzustellen bzw. zu kontrollieren. Hierbei darf bei der Veröffentlichung jedoch dann auf die Bekanntgabe der Personalien des nicht gewerblichen Anbieters verzichtet werden, wenn dieser der Bekanntgabe widersprochen hat. Da die vorgenannten Pflichten waffenrechtlich weder sanktionsbewehrt sind noch zu den waffenrechtlichen Geboten gehören kommt eine Überwachung und behördliche Durchsetzung der Befolgung nur unter Anwendung des allgemeinen Ordnungsrechts in Betracht(etwa zwangsgeldbewehrte Unterlassungsverfügungen bei festgestellter Wiederholungsgefahr o.ä.).
Drucksache 387/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern
... ) und ihrer Publikation "20.000 Leben auf unseren Straßen retten" vom Oktober 2004,
Drucksache 257/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Entscheidend ist ein schnelles, transparentes und wissenschaftsnahes Kommunikations- und Publikationssystem als entscheidender Baustein für exzellente Wissenschaft und Forschung.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 20b Abs. 2 UrhG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 UrhG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 1 Satz 2, 3 - neu - UrhG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu § 32 Abs. 1a - neu - , 3 UrhG , Nr. 6 § 32c UrhG , Nr. 21 § 137l Abs. 5 UrhG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 31a Abs. 2 Satz 2 UrhG ,
7. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - UrhG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 52a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 UrhG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 1 UrhG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 52b Satz 2 - neu - UrhG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 52c - neu - UrhG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe b § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe f § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG
15. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 53a Abs. 1 Satz 2 UrhG
16. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 ff. UrhG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54 Abs. 1 UrhG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG
19. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a Abs. 4 Satz 2 und 3 UrhG
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54a UrhG
21. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 54c Abs. 1 UrhG
22. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 87 Abs. 5 Satz 2 UrhG
23. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 101a UrhG
24. Zu Artikel 1 Nr. 20a - neu - § 137k UrhG
25. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 137l UrhG
26. Zu Artikel 2 Nr. 2 Überschrift zu § 13a, § 13a Abs. 2 UrhWahrnG
27. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13a Abs. 1 Satz 3 UrhWahrnG
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Deutsche Vertriebsgesellschaft für Publikationen und Filme mbH (Bundesanteil: 100 v. H.)
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 75/06
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 166 der Internationalen Arbeitsorganisation
vom 9. Oktober 1987 über die Heimschaffung der Seeleute (Neufassung)
... Nach Artikel 12 hat der Wortlaut des Übereinkommens in einer geeigneten Sprache den Seeleuten zugänglich zu sein. Dies ist durch den jederzeit möglichen Zugang zum Wortlaut der Übereinkommen der IAO in den hauptsächlichen Sprachen auf der Internetseite der Internationalen Arbeitsorganisation gewährleistet. Der Zugang zu diesen Publikationen ist aufgrund der modernen Kommunikationsmittel an Bord vom Schiff aus weltweit jederzeit möglich. Zudem sind gemäß § 144 des Seemannsgesetzes das Seemannsgesetz und aufgrund desselben erlassene Rechtsverordnungen sowie tarifvertragliche Vereinbarungen an Bord in geeigneter Sprache mitzuführen.
Drucksache 150/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
... C. in der Erwägung, dass es Berichte gibt über willkürliche Verhaftungen von Journalisten, Cyberjournalisten und Webloggern, Blockade von Online-Publikationen und Bedrohung solcher Journalisten, die über Folter berichten, mit langjährigen Gefängnisstrafen durch die iranische Justiz, womit gegen den einzigen verbleibenden Zugang der iranischen Öffentlichkeit zu unzensierten Informationen scharf durchgegriffen wird;
Drucksache 396/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG )
... Veröffentlichungen, die als Netzpublikationen keinen körperlichen Träger haben, werden in Deutschland nicht systematisch in Bestand, Gestalt und zur Nutzbarkeit bewahrt. Die Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek (Bibliothek) ist in ihrer Funktion als Nationalbibliothek bislang beauftragt, körperliche Medienwerke wie Bücher und Tonträger seit 1913 zu sammeln, zu erschließen, zu bewahren und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Zur Bewahrung und Nutzung des digitalen Kulturerbes für Literatur, Wissenschaft und Praxis soll der Auftrag der Bibliothek auf die mittlerweile weit verbreiteten innovativen Veröffentlichungsformen erstreckt werden. Über die Einbeziehung unkörperlicher Medienwerke in den Sammelauftrag hinaus soll neben einer Aktualisierung, Straffung, Ausgliederung in niedrigere Rechtssetzungsebenen und übersichtlicheren Gestaltung des geltenden Gesetzes der Name der Bundesanstalt ihrer tatsächlichen Funktion entsprechend angepasst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Rechtsstellung, Sitz
§ 2 Aufgaben, Befugnisse
§ 3 Medienwerke
§ 4 Satzung, Benutzung, Kostenpflicht
§ 5 Organe
§ 6 Verwaltungsrat
§ 7 Generaldirektorin, Generaldirektor
§ 8 Beiräte
§ 9 Rechtsaufsicht
§ 10 Beamtinnen, Beamte
§ 11 Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer
§ 12 Wohnungsfürsorge
§ 13 Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 14 Ablieferungspflicht
§ 15 Ablieferungspflichtige
§ 16 Ablieferungsverfahren
§ 17 Auskunftspflicht
§ 18 Zuschuss
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Verordnungsermächtigung
§ 21 Landesrechtliche Regelungen
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek
1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig
1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin
1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek
2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes
3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu §§ 15
Zu § 14
Zu § 18
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 21
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 23
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Drucksache 807/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe
... ) und ihrer jüngsten Publikation "20 000 Leben auf unseren Straßen retten" vom Oktober 2004,
Drucksache 396/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG )
... Der Gesetzentwurf weitet den Sammlungsauftrag der Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek“ mit Sitz in Frankfurt am Main (Deutsche Bibliothek) und Leipzig (Deutsche Bücherei) auf als Netzpublikationen veröffentlichte Medienwerke aus. Über diese sachlich gebotene Aufgabenerweiterung hinaus sieht der Gesetzesentwurf die Änderung des Namens der Bundesanstalt in "Deutsche Nationalbibliothek“ (DNB) vor.
Drucksache 909/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatangehörigen in die Europäische Union KOM (2005) 389 endg.; Ratsdok. 12120/05 KEP-AE-Nr. 052360
... Die erste Ausgabe des Handbuchs behandelt Einführungskurse für neue Zuwanderer und anerkannte Flüchtlinge, die bürgerschaftliche Partizipation und Integrationsindikatoren. Die für politische Entscheidungsträger und Praktiker der lokalen, regionalen, nationalen und EUEbene bestimmte Publikation wurde von den einschlägigen Interessengruppen begrüßt. Die zweite Auflage, die 2006 erscheinen soll, wird die Bereiche Wohnung und urbane Aspekte,
1. Einleitung
2. Konsequente Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien
3. Schritte ZU einem kohärenten Ansatz auf EU-Ebene
3.1 Mainstreaming und Evaluierung: Gemeinsame Grundprinzipien 10 und 11
3.2 Rechtliche Rahmen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
3.3 Schritte zu einem kohärenten EU-Ansatz: Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch
3.3.1 Nationale Kontaktstellen für Integrationsfragen
3.3.2 Integrationshandbuch
3.3.3 Website zur Integrationsthematik
3.3.4 Beteiligung von Interessengruppen
3.3.5 Jahresbericht über Migration und Integration
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 4/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
... - die Fortführung des bundesweiten öffentlichen Dialogs über Maßstäbe der Baukultur in Deutschland mit dem Ziel, Interesse und Aufmerksamkeit für Baukultur bei Bauschaffenden und Bürgern sowie deren Wertschätzung einer guten Planung zu stärken und auf vielfältige Weise, etwa durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen, auf ein positives baukulturelles Klima in der Gesellschaft hinzuwirken;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Konvent der Baukultur
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Vorstand
§ 7 Stiftungsrat
§ 8 Beirat
§ 9 Satzung
§ 10 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 11 Beschäftigte
§ 12 Überleitung
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Drucksache 199/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Flughafenkoordinierung
... Da die Änderung der EG-Verordnung, die den zu ändernden bundesdeutschen Verordnungen zu Grunde liegt, bereits gültig ist, ist ein unmittelbar nach Publikation folgendes Inkrafttreten geboten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Beauftragung des Flugplankoordinators
Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flugplankoordinierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 942/2/05
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... Die Abrufbarkeit über das Internet sollte bundeseinheitlich die herkömmliche Bekanntmachung in Tageszeitungen erst nach einer angemessenen Übergangszeit vollständig ablösen. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht den Bedürfnissen der Wirtschaft. Nach einer Umfrage der deutschen Verleger erachtet eine deutliche Mehrheit der betroffenen Unternehmen eine Publikation der Handelsregistereintragungen neben dem Internet vorerst für notwendig und hält die Kosten für vertretbar. Es sollte daher bundesrechtlich eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen werden.
Drucksache 396/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG )
... Der Gesetzentwurf weitet den Sammlungsauftrag der Bundesanstalt „Die Deutsche Bibliothek“ mit Sitz in Frankfurt am Main (Deutsche Bibliothek) und Leipzig (Deutsche Bücherei) auf als Netzpublikationen veröffentlichte Medienwerke aus. Über diese sachlich gebotene Aufgabenerweiterung hinaus sieht der Gesetzesentwurf die Änderung des Namens der Bundesanstalt in „Deutsche Nationalbibliothek“ (DNB) vor.
Drucksache 670/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung der europäischen Normung KOM (2005) 377 endg.; Ratsdok. 11841/05
... 1. Die von der Haushaltsbehörde zur Finanzierung der Normungstätigkeit gewährten Mittel können auch die Ausgaben für vorbereitende und begleitende Maßnahmen, Kontrollmaßnahmen, Rechnungsprüfungen und Bewertungen abdecken, die unmittelbar für die Verwirklichung der Ziele dieses Beschlusses erforderlich sind; dabei handelt es sich insbesondere um Studien, Sitzungen, Informations- und Publikationsmaßnahmen, Ausgaben für Informatiknetze zum Informationsaustausch sowie alle Ausgaben für Verwaltungshilfe und technische Unterstützung, die die Kommission für die Normungstätigkeit beanspruchen kann.
Drucksache 766/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2004 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2004
... Zu den weiteren in Aussicht genommenen Aktivitäten zählen u.a. die Erstellung und Verbreitung von Publikationen und Informationsmaterial, darunter ein Katalog über die 27 Kunstausstellungen des Europarates und eine Bildpublikation "Celebrating Europe at the Table: Food, Culture und Diversity" mit Beiträgen aller Unterzeichnerstaaten der Kulturkonvention.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung PV
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozialpolitik
6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
9. Medien
Anlage 1 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Anlage 2 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Anlage 3 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Anlage 4 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
Anlage 1 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Anlage 2 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Anlage 3 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Anlage 4 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Drucksache 942/3/05
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... Die Abrufbarkeit über das Internet sollte bundeseinheitlich die herkömmliche Bekanntmachung in Tageszeitungen erst nach einer angemessenen Übergangszeit vollständig ablösen. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht den Bedürfnissen der Wirtschaft. Nach einer Umfrage der deutschen Verleger erachtet eine deutliche Mehrheit der betroffenen Unternehmen eine Publikation der Handelsregistereintragungen neben dem Internet vorerst für notwendig und hält die Kosten für vertretbar. Es sollte daher bundesrechtlich eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen werden.
Drucksache 942/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... Die Abrufbarkeit über das Internet sollte bundeseinheitlich die herkömmliche Bekanntmachung in Tageszeitungen erst nach einer angemessenen Übergangszeit vollständig ablösen. Dies wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht den Bedürfnissen der Wirtschaft. Nach einer Umfrage der deutschen Verleger erachtet eine deutliche Mehrheit der betroffenen Unternehmen eine Publikation der Handelsregistereintragungen neben dem Internet vorerst für notwendig und hält die Kosten für vertretbar. Es sollte daher bundesrechtlich eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Überschrift zu § 8a HGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 1 HGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 2 HGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1 HGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1a - neu - HGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 3 Satz 2, 3 - neu - HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 4 - neu - HGB
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 1 HGB
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2, 4, § 10 Satz 1 HGB , Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 141 Abs. 2 Satz 1 FGG , Nr. 6 § 141a Abs. 2 Satz 2 FGG
10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2 HGB
11. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 4, 5 - neu - und 6 - neu - HGB
12. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 5 HGB
13. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 7 Satz 2 HGB
14. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 1 HGB
15. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 2 Satz 1 HGB
16. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Satz 3 HGB ,
17. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 13 HGB , Nr. 9 § 15 Abs. 4 HGB
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB
19. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB
20. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB
21. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 Abs. 4 HGB
22. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 334 HGB , Nr. 28 §§ 335, 335a HGB , Artikel 4 Nr. 4 § 140a FGG
23. Zu Artikel 2 Artikel 61 Abs. 3 Satz 1, 2 - neu - EGHGB
24. Zu Artikel 3 Nr. 15 § 161 Satz 3, Abs. 2 - neu - GenG
25. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 125 Abs. 2 Satz 3, 4 - neu - FGG
26. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG
27. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe d § 125 Abs. 5 FGG
28. Zu Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 126a - neu - FGG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
29. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25 Abs. 1 Satz 2 HRV
30. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 Überschrift zu § 53 HRV
31. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 § 54 Abs. 3 HRV
32. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 36 Anlage 3 zu § 33 Abs. 3 HRV
33. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 9 § 32 Abs. 4 VRV
34. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 10 - neu - Anlage 2 zu § 21 Satz 3 Nr. 5 VRV
35. Zu Artikel 6 und 13 Änderung der BörsZulV; Übergangsregelung
36. Zu Artikel 9 Nr. 8 § 106 AktG , Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe b § 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG
37. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 12 Satz 3 - neu - GmbHG , Nr. 12 § 88 GmbHG
38. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 1 StatRegG
39. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 2 StatRegG
40. Zu Artikel 12 Abs. 2 und 3 § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 InsO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InsoBekV
41. Zu Artikel 12 Abs. 5 Nr. 5 Buchstabe b § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KostO
42. Zu Artikel 12 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe h Anmerkung zu Nummer 5007 GV HRegGebV
43. Zu Artikel 12 Abs. 7 Änderung der JVerwKostO
44. Zu Artikel 12 Abs. 12 § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 3 - neu - PartGG
45. Zu Artikel 13 Abs. 1 Inkrafttreten
46. Zu Artikel 13 Abs. 2 Inkrafttreten
47. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 942/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister(EHUG)
... Wesentlicher Inhalt Das Gesetz modernisiert den Umgang mit publikationspflichtigen Unternehmensdaten von Grund auf. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhält künftig elektronischen Zugriff auf offen zu legende Unternehmensdaten. Dadurch wird der Standort Deutschland gestärkt, denn Investoren können ihre Entscheidungen anhand leicht zugänglicher Unterlagen treffen. Hauptsächlich werden die Handelsregister auf digitalen Betrieb umgestellt; ferner wird ein zentrales deutsches Unternehmensregister etabliert und die Umstellung auf den elektronischen Bundesanzeiger als Internetmedium für Unternehmenspublikationen fortgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
1. Die Überschrift vor § 8 wird wie folgt gefasst:
2. Die §§ 8 bis 12 werden wie folgt gefasst:
3. § 13 wird wie folgt gefasst:
4. Die §§ 13a, 13b und 13c werden aufgehoben.
5. In § 13d Abs. 1 und 3
6. § 13f wird wie folgt geändert:
7. § 13g wird wie folgt geändert:
8. In § 14 Satz 1
9. § 15 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
10. In § 29
11. In § 33 Abs. 3
12. § 35 wird aufgehoben.
13. In § 37a Abs. 1
14. § 53 wird wie folgt geändert:
15. § 108 wird wie folgt geändert:
16. In § 125a Abs. 1 Satz 1
17. § 148 Abs. 3 wird aufgehoben.
18. In § 264 Abs. 3 werden die Nummern 3 bis 5 durch folgende Nummern 3 und 4 ersetzt:
19. § 264b wird wie folgt geändert:
20. Die Überschrift des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs wird wie folgt gefasst:
21. § 325 wird wie folgt gefasst:
22. § 325a Abs. 1 wird wie folgt geändert:
23. In § 326 Satz 1
24. In § 327
25. § 328 wird wie folgt geändert:
26. § 329 wird wie folgt gefasst:
27. § 334 wird wie folgt geändert:
28. Die §§ 335 und 335a werden aufgehoben.
29. § 335b wird wie folgt gefasst:
30. § 339 wird wie folgt geändert:
31. In § 340 Abs. 1 und 4 Satz 1 und 4
32. § 340l wird wie folgt geändert:
33. § 340n wird wie folgt geändert:
34. § 340o wird aufgehoben.
35. In § 341a Abs. 2 Satz 5
36. § 341l wird wie folgt geändert:
37. § 341n wie folgt geändert:
38. § 341o wird aufgehoben.
39. § 341p wird wie folgt gefasst:
40. § 367 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
1. In der Inhaltsübersicht
2. Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:
3. § 11 wird wie folgt geändert:
4. § 14 wird wie folgt geändert:
5. § 14a wird aufgehoben.
6. In § 16 Abs. 5 Satz 1
7. In § 25a Abs. 1
8. § 28 wird wie folgt geändert:
9. In § 29 Abs. 4
10. § 42 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
11. § 84 Abs. 3 wird aufgehoben.
12. § 156 wird wie folgt geändert:
13. In § 157
14. § 160 wird wie folgt geändert:
15. § 161 Satz 3 wird aufgehoben.
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
1. § 125 wird wie folgt geändert:
2. § 129 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
3. § 132 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
4. § 140a wird aufgehoben.
5. § 141 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
6. In § 141a Abs. 2 Satz 2
7. Nach § 144b wird folgender § 144c eingefügt:
8. § 147 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
9. In § 160b Abs. 1 Satz 2
Artikel 5 Änderung von Registerverordnungen
Artikel 6 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 7 Änderung des Publizitätsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitung
II. Derzeitige Regelung
III. Ziel des Gesetzentwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VI. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Preisniveau
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu den Nummer n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Nummer n
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Artikel 2
Zu Artikel 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 6
Zu Artikel 6
Zu den Nummern 1 bis 6
Zu Artikel 7
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu den Nummer n
Zu Nummer 11
Zu den Nummern 12 bis 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu den Nummer n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5007
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu den Buchstabe n
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Artikel 13
Drucksache 901/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abänderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG hinsichtlich der Jahresabschlüsse bestimmter Arten von Unternehmen und konsolidierter Abschlüsse KOM (2004) 725 endg.; Ratsdok. 14119/04
... Wenn die Mitgliedstaaten jene Bestimmungen annehmen, sollen sie einen Verweis auf diese Richtlinie anläßlich ihrer offiziellen Publikation oder durch einen solchen Verweis begleitet werden. Die Mitgliedstaaten sollen bestimmen, wie ein solcher Verweis vorgenommen werden soll.
Begründung
1 Zusammenhang des Vorschlags
Allgemeiner Zusammenhang
Bestehende Bestimmungen auf dem Gebiet des Vorschlags
Übereinstimmung mit anderen Politiken
2 Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten und der Verträglichkeitsprüfung
Konsultationen der Beteiligten
Allgemeines Profil der Antwortenden.
Zusammenfassung von Antworten und wie sie berücksichtigt worden sind.
Sammlung und Nutzung von Fachwissen
3 Verträglichkeitsprüfung
3 rechtliche Elemente des Vorschlags
A. KLÄRUNG von Verantwortung und Haftung von Organmitgliedern für Jahresabschlüsse und nichtfinanzielle Schlüsselinformationen
B. ERHÖHTE Transparenz Transaktionen mit NAHESTEHENDEN Personen und Nichtbilanzierte Geschäfte einschliesslich der Nutzung von speziellen Finanzierungsgesellschaften und Offshore-Zentren
Transaktionen mit nahe stehenden Personen
Transparenz bei der Nutzung von nichtbilanzierten Geschäften
C. OFFENLEGUNG von CORPORATE Governance Praktiken von Emittenten, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt GEHANDELT werden
5 Subsidiaritätsprinzip
5 Proportionalitätsprinzip
Wahl von Instrumenten
4 Haushaltsauswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
1. In Artikel 43 1 werden die folgenden Punkten 7a und 7b eingefügt:
2. Der folgende Artikel 46a wird eingefügt:
3. Der folgende Abschnitt 10A wird eingefügt:
4. Der folgende Artikel 60a wird eingefügt:
Artikel 2
1. In Artikel 34 die folgenden Punkte 7a und 7b werden eingefügt:
2. In Artikel 36 2 wird der folgende Punkt f hinzugefügt:
3. Der folgende Abschnitt 3A wird eingefügt:
4. In Artikel 41 soll der folgende Absatz 1a eingefügt werden:
5. Der folgende Artikel 48 wird eingefügt:
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Drucksache 576/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Kultur 2007 " (2007 - 2013) KOM (2004) 469 endg.; Ratsdok. 11572/04
... Der Finanzrahmen des Programms kann auch Ausgaben für vorbereitende und begleitende Maßnahmen, Kontrollmaßnahmen, Audit und Evaluierung abdecken, sowie Ausgaben die jeweils direkt zur Verwaltung des Programms und zur Umsetzung von dessen Zielen notwendig sind, insbesondere für Studien, Sitzungen, Informations- und Publikationsmaßnahmen, Ausgaben für Informatiknetze zum Informationsaustausch sowie alle Ausgaben für Verwaltungshilfe und technische Assistenz, die die Kommission für die Verwaltung des Programms beanspruchen kann.
Begründung
1. Einleitung: Hintergrundinformationen
1.1 Die Rechtsgrundlage
1.2 Umsetzung des Artikels 151
2. Die Grundlagen des neuen Programms
2.1 Umfangreiche Ex-post- und prospektive Analysen
2.2 Die wichtigsten Ergebnisse
2.2.1 ... in Bezug auf die Gemeinschaftstätigkeit im kulturellen Bereich
2.2.2 in Bezug auf das Programm „Kultur 2000“
2.2.3 ... in Bezug auf die Art der unterstützten Maßnahmen
3. Das Programm der dritten Generation
3.1 Eine globale Vision
3.2 Die spezifischen Zielsetzungen des neuen Programms
3.2.1 Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten
3.2.2 Unterstützung der internationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen
3.2.3 Förderung des interkulturellen Dialogs
3.3 Die Mittel
3.3.1 Ein neues, offeneres Instrument
3.3.2 Ein neues, vollständigeres Instrument
3.4. Vereinfachte Handhabung des Programm
3.4.1 Vereinfachte Modalitäten für die Zuschussempfänger
3.4.2 Ein gestrafftes Verwaltungsverfahren
4. Schlussfolgerung
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms und Laufzeit
Artikel 2 Finanzielle Ausstattung des Programms
Artikel 3 Programmziele
Artikel 4 Aktionsbereiche des Programms
Artikel 5 Bestimmungen betreffend Drittländer
Artikel 6 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
Artikel 7 Komplementarität mit anderen Aktionsmitteln der Gemeinschaft
Artikel 8 Durchführung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Kulturkontaktstellen
Artikel 11 Finanzbestimmungen
Artikel 12 Beitrag des Programms zu anderen Politikbereichen der Gemeinschaft
Artikel 13 Begleitung und Evaluierung
Artikel 14 Übergangsbestimmungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang
I. Beschreibung der Massnahmen und Veranstaltungen
1. Erster Aktionsbereich: Unterstützung kultureller Projekte
1.1. Kooperationsnetze
1.2. Kooperationsprojekte
1.3. Besondere Projekte
2. Zweiter Aktionsbereich: Unterstützung von auf Europäischer Ebene tätigen Kulturellen Einrichtungen sowie von Massnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion
2.1. Betriebskostenzuschüsse für Organisationen von europäischem kulturellem
2.2. Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion
3. Dritter Aktionsbereich: Unterstützung von Analysen sowie von Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.1. Unterstützung von Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.2. Unterstützung der Informationserfassung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.3. Unterstützung von Kulturkontaktstellen
II. Programmverwaltung
III. Kontrollen und Prüfungen
IV. Informations- und Kommunikationsmassnahmen
1. Kommission
2. Kontaktstellen
V. Aufschlüsselung des Gesamtbudgets
Drucksache 981/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
Jahr die Zahl der verhinderten Publikationen und der wegen friedlicher Meinungsäußerung
Drucksache 515/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP -Verordnung - GCP -V)
... Die Änderung dient der Deregulierung und damit einer besseren Praktikabilität. Als geeignete Qualifikationsnachweise der Prüfer können neben Lebensläufen z.B. auch Publikationslisten oder sonstige Aus-, Fort- und Weiterbildungsnachweise dienen.
1. Zu § 3 Abs. 2a - neu - bis 2c - neu - und § 1 Abs. 1 Satz 2
2. Zu § 4 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 4 Abs. 2 ist folgender Satz 2 anzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu § 5 Abs. 8 Satz 2 - neu -Dem § 5 Abs. 8 ist folgender Satz 2 anzufügen:
5. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 14 und 15 - neu -In § 7 Abs. 2 ist in Nummer 14 der Punkt am Ende des Satzes durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer 15 anzufügen:
6. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 6
7. Zu § 7 Abs. 5 Satz 2
8. Zu § 10 Abs. 4 Satz 3
9. Zu § 12 Überschrift und Absatz 01 - neu - bis 03 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2
11. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2
12. Zu § 13 Abs. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu § 13 Abs. 9
14. Zu § 13 Abs. 10 Satz 1
15. Zu § 15 Abs. 4
16. Zu § 15 Abs. 5
17. Zu § 15 Abs. 7 Satz 4
Drucksache 441/04
... Die Neufassung des § 43 sieht in den Absätzen 1 und 2 als Bekanntmachungsorgane den Bundesanzeiger oder den elektronischen Bundesanzeiger vor. Damit werden die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien auch im Rahmen von Publikationsverpflichtungen nutzbar gemacht. Absatz 1 sieht - insoweit über das bisherige Recht hinausgehend - zusätzlich die Bekanntmachung der Einleitung des Hauptprüfverfahrens durch das Bundeskartellamt in Verfahren der Zusammenschlusskontrolle vor. Damit wird insbesondere dem Informationsbedürfnis von Dritten Rechnung getragen. Diese müssen in geeigneter Form über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens unterrichtet werden, damit sie zum Beispiel rechtzeitig eine Beiladung zu dem Verfahren beantragen können (vgl. § 54 Abs. 2 Nr. 3). Die Verpflichtung zur Bekanntmachung des Antrags auf Erteilung einer Ministererlaubnis entspricht dem bisherigen Recht (vgl. § 43 Satz 1 Nr. 3).
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes
§ 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 23 Europafreundliche Anwendung
§ 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
§ 29 Kredit- und Versicherungswirtschaft
§ 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
§ 31 Anzeigenkooperationen
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32a Einstweilige Maßnahmen
§ 32b Verpflichtungszusagen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32d Entzug der Freistellung
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
§ 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen
§ 43 Bekanntmachungen
§ 50 Vollzug des europäischen Rechts
§ 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
§ 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
§ 50c Behördenzusammenarbeit
§ 62 Bekanntmachung von Verfügungen
§ 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 86a Vollstreckung
§ 89a Streitwertanpassung
§ 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Anlass und Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Grundzüge der Novellierung
5. Gender Mainstreaming
6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.
7. Befristung, Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den neuen §§ 22 und 23
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32c
Zu § 32d
Zu § 32e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abs atz 4
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 20
Zu Nummer 2l
Zu Absatz la
Zu Absatz l
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 32
Zu § 50a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 50c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 8
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 818/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich (HdaVÄndG)
... Satz 1 bestimmt, dass Stellen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in gleicher Weise öffentlich auszuschreiben sind wie Stellen für Professorinnen und Professoren. Zudem ist bei solchen Stellen künftig im Regelfall eine internationale Ausschreibung vorzusehen, beispielsweise in einschlägigen internationalen Publikationsorganen oder über das Internet. Dies dient der mit der Dienstrechtsreform insgesamt angestrebten Verbesserung der Attraktivität des Hochschulstandorts Deutschland, besonders auch für ausländische und im Ausland tätige deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Drucksache 49/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "eEurope 2002 - Qualitätskriterien für Websites zum Gesundheitswesen " KOM (2002) 667 endg.; Ratsdok. 15135/02
... In ihrem Alltag als Konsumenten von Informationen, die über die herkömmlichen Medien verbreitet werden, wissen die meisten Menschen mit einer Vielzahl von Beurteilungsinstrumenten umzugehen: Einschätzung der Quelle, von der die Informationen stammen (Buchhandlung mit allgemeinem oder spezialisiertem Sortiment oder ein exklusiv über den Autor erhältliches Werk), Aussehen und Eindruck der Publikation als Ganzer (Zeitschrift mit vielen Artikeln oder einseitiges Flugblatt). Außerdem wissen die meisten, an wen sie sich wegen weiterer Informationen wenden können (Bibliothekar, Buchhändler, Verlag).
1 Einleitung
Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites
4 Urheberschaft
Geheimhaltung und Datenschutz
Aktualisierung von Informationen
4 Verantwortlichkeit
4 Zugreifbarkeit
2 Zuschnitt der Kriterien auf die verschiedenen Arten von gesundheitsbezogenen Inhalten
2.1 Transparenz von gesundheitsbezogenen Inhalten
2.2 Urheberschaft von gesundheitsbezogenen Inhalteanbietern
2.3 Geheimhaltung und Datenschutz bei Gesundheitsdaten
2.4 Aktualisieren gesundheitsbezogener Informationen
2.5 Verantwortlichkeit für gesundheitsbezogene Inhalte
2.6 Zugreifbarkeit auf gesundheitsbezogene Inhalte
3 Implementierung der Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites
3.1 Themen für die Europäische Gemeinschaft
3.2 Einige Beispiele für Verfahren zur Implementierung von Qualitätskriterien
3.2.1 Einfache Verhaltenskodizes
3.2.2 Selbst angewandter Verhaltenskodex oder Qualitätssiegel
3.2.3 Anleitungs-Tools für Benutzer
3.2.4 Filter-Tools
3.2.5 Qualitäts- und Zulassungssiegel von Drittanbietern
4 Ziele der Implementierung von Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites
4.1 Information der Benutzer
4.2 Hilfe bei der Suche
4.3 Information der Website-Anbieter
4.4 Sicherung der Qualität
5 Schlussfolgerungen
Glossar Definitionen und Erläuterungen zu den in den Qualitätskriterien verwendeten Begriffen
3 Zugreifbarkeit
3 Verantwortlichkeit
3 Referenzen
3 Finanzierung
3 Interoperabilität
Persönliche Daten
Verarbeitung persönlicher Daten
Anhang 1 Teilnehmer der Arbeitsgruppe und der Beratungen zu Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites
Vertreter von Ministerien der Regierungen von Mitgliedstaaten, regionalen Vertretungen und ständigen EU-Vertretungen
Vertreter aus Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden
Vertreter aus Forschung und Wissenschaft
Vertreter von regierungsunabhängigen Organisationen, Internationalen Organisationen und speziellen Interessengruppen
Drucksache 450/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum KOM (2003) 46 endg.; Ratsdok. 6777/03
... Artikel 19 betrifft die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen. Nach allgemeiner Auffassung kann die Öffentlichkeit dadurch wirkungsvoll informiert werden; außerdem dient es der Abschreckung vor der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum. Nach Absatz 1 räumen die Mitgliedstaaten den Justizbehörden bei Gerichtsverfahren wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum die Möglichkeit ein, auf Antrag des Rechteinhabers und auf Kosten des Verletzers anzuordnen, dass die Entscheidung bekannt gemacht und ferner ganz oder teilweise in den von ihm bestimmten Publikationen veröffentlicht wird. Bei der Veröffentlichung müssen die Vorschriften zum Schutz des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden. Nach Absatz 2 können die Mitgliedstaaten, den jeweiligen Gegebenheiten entsprechend, auch andere Möglichkeiten der Bekanntmachung vorsehen (z.B. Information der Zielgruppe per Anschreiben).
Drucksache 8/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
Drucksache 9/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.