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"Qualifikations"
Drucksache 380/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es Wohnungseinbruchdiebstahl
... Nach dem Gesetzentwurf wird der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zukünftig als Verbrechen ausgestaltet und hierbei der Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe unabhängig davon zur Anwendung gebracht, ob ein Einzeltäter gehandelt hat oder eine bandenmäßige Begehungsform vorliegt. Die Ausgestaltung des Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung als Qualifikationstatbestand in § 244 Absatz 4 StGB-E, ohne zugleich in § 244a
Zu Artikel 2 Nummer 01
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 360/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken
... Die neue europäische Agendaflir Kompetenzen ist in erster Linie auf eine Anhebung des Kompetenzniveaus ausgerichtet, um Beschäfligungsfähigkeit und Wettbenterbsfähigkeit zu verbessern und faires, inklusives und nachhaltiges Wachstum zu‘fördern. Die Agenda fördert die aufivärts gerichtete soziale Konvergenz und die Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells und leistet so einen Beitrag zur ersten politischen Priorität der Kommission, "Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen" Sie zielt darauf ab. Lösungen für drei dringliche Herausforderungen zu finden. denen Europa gegenüber steht, so den unzureichenden Kompetenzen angesichts der Anforderungen unserer Gesellschaft und Wirtschaft, der unzureichenden Transparenz von Fertigkeiten und Qualifikationen und der Schwierigkeit, die am Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen zu antizipieren und vorherzusagen.
Anhang
I. Allgemeines
II. Einführung einer Kompetenzgarantie
III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung
V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze
VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens
VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten
VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens
IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen
X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen
XI. Umsetzung der Agenda
Drucksache 717/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... -Emissionen die Nummer 1 zu werden.2 Eine solche Entwicklung kann auch mit Umbrüchen einhergehen, d.h. während einerseits neue Arbeitsplätze entstehen, fallen andere weg, wodurch neue Qualifikationen und Weiterbildung erforderlich werden. Der Übergang zu einer CO
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung
3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen
4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 417/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Qualifikations-Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2861) geändert worden ist, überarbeitet worden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsverzeichnis Angabe zu Anlage 15a FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 6 Satz 1 FeV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 25 Absatz 5 Satz 4 FeV
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 48 Absatz 4 Nummer 7 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 FeV
6. Zu Artikel 1 Nummer 7b* - neu - § 67 Absatz 2 Nummer 2 FeV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71a Absatz 1 Satz 1 FeV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71b Satz 01 - neu - FeV
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 75 Nummer 4, 9 und 10 FeV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8a - neu - FeV
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8d** Satz 1 und Satz 4 Buchstabe a FeV
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8g FeV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 Abschnitt A Unterabschnitt III Überschrift FeV
14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 FeV
15. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 Abschnitt B Unterabschnitt II Fußnote * FeV
16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Gebührennummer 345 GebOSt
17. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und 2 - neu - § 5 Absatz 1c und § 7 Absatz 1 Satz 2 BKrFQV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
18. Zu Artikel 3 Nummer 5* Abschnitt II Nummer 3 Anlage 2a zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a BKrFQV
19. Zu Artikel 3 Nummer 6* Abschnitt II Nummer 1 Anwendungshinweis ** und Nummer 3 Anlage 2b zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b BKrFQV
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 26. Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive stellt eine besondere Herausforderung, aber auch Chance dar. Die insgesamt feststellbaren Qualifikationsdefizite und die sprachlichen Hürden bei vielen geflüchteten Menschen machen eine pragmatische Herangehensweise notwendig, die Qualifizierung, Spracherwerb, und Integration in Ausbildung und Beschäftigung flexibel kombiniert.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 608/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
... a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:,2. In § 27 wird das Wort "Berufsqualifikationsgesetzes" durch das Wort "Berufs-qualifikationsfeststellungsgesetzes" ersetzt.`
Drucksache 380/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es Wohnungseinbruchdiebstahl
... Nach dem Gesetzentwurf wird der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zukünftig als Verbrechen ausgestaltet und hierbei der Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe unabhängig davon zur Anwendung gebracht, ob ein Einzeltäter gehandelt hat oder eine bandenmäßige Begehungsform vorliegt. Die Ausgestaltung des Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung als Qualifikationstatbestand in § 244 Absatz 4 StGB-E, ohne zugleich in § 244a
Zu Artikel 2 Nummer 01
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... 2. Verbesserung der Darstellung und der Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen
1. Einleitung
2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen
2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS
Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten
Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
Berufsausbildung als erste Wahl
Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen
2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen
Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern
Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen
2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN
Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten
Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern
Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen
3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN
3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN
Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung
Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden
Mehr Lernen am Arbeitsplatz
Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens
3.2. FORTGESETZTE Modernisierung
Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen
Die Hochschulbildung modernisieren
4. Umsetzung der Agenda
Anhang LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN
Drucksache 645/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
... Der Wirtschaft entsteht durch die freiwillige Teilnahme an der Maßnahme auf Grund des Zusammenstellens der Unterlagen sowie des Ausfüllens und der Übermittlung der Anträge ein einmaliger Erfüllungsaufwand. Für die Einarbeitung in die Ermittlung der erforderlichen Angaben und Nachweise, die Zusammenstellung der erforderlichen Milchgeldabrechnungen bzw. deren Kopie, das Ausfüllen des Antrags sowie des Nachweises über die Nichtsteigerung und deren Übermittlung werden 30 Minuten je Antragsteller angesetzt. Milcherzeuger haben üblicherweise genaue Kenntnisse über die monatlichen Milchlieferungen und müssen die Milchgeldabrechnungen schon für die steuerliche Buchführung bereithalten. Die im Regelfall erforderlichen 15 Milchgeldabrechnungen dürften daher griffbereit sein. Die Sachkosten beschränken sich im Wesentlichen auf die Kopie der Milchgeldabrechnungen. Dafür werden 5 Euro angesetzt. Bei einem Lohnansatz von 19,60 Euro für Beschäftigte eines mittleren Qualifikationsniveaus in der Landwirtschaft und Ansatz der Sachkosten ergibt sich ein Aufwand von 14,80 Euro je Antragsteller.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)
§ 1 Zweck
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Höhe der Beihilfe
§ 4 Gewährung der Beihilfe
§ 5 Antrag
§ 6 Nachweis über die Nichtsteigerung
§ 7 Übermittlung von Betriebsdaten
§ 8 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 9 Mitteilungen
§ 10 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Drucksache 315/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final
... 16. Der Bundesrat begrüßt die Stärkung der Berufsausbildung, insbesondere auch die Integrierung praktischer Arbeitserfahrungen in den Lernprozess, und sieht das duale System hier als wegweisend an. Dass die Kommission jedoch ankündigt, Möglichkeiten für Auszubildende zu schaffen, in unterschiedlichem Rahmen gesammelte Lernerfahrungen miteinander zu kombinieren - und zwar unter Zuhilfenahme der vorhandenen Instrumente für die Qualitätssicherung und für Leistungspunkte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und im Einklang mit dem Empfehlungsvorschlag zur Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) - steht weder im Einklang mit der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten noch mit dem in Deutschland etablierten, erfolgreichen dualen System. Die in Deutschland erfolgreiche Verknüpfung von theoretischer und praktischer Berufsausbildung basiert auf einem ganzheitlichen Bildungs- und Berufsverständnis, einer Orientierung an Berufsbildern, dem die Orientierung an Modulen und Teilqualifikationen zuwiderläuft. Eine zu starke Modularisierung sowie zeitlich und räumliche Aufsplitterung von Lernerfahrungen wäre kontraproduktiv. Zudem kann die Verwendung von Credit-Systemen allein auf freiwilliger Basis erfolgen.
Drucksache 406/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EUAmtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... es - der Mitunternehmer. Dies gilt unabhängig von der gewerbesteuerlichen Qualifikation der Personengesellschaft und unabhängig von der Beurteilung der Gesellschaft und deren Gesellschaftern im anderen Staat.
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
2. Zu Artikel 7 Nummer 1
§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug
4 Allgemein
Zu Satz 1
Zu Satz 2
3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
4 Unionsrecht
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1d
6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG
7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG
8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten
Zu Artikel 7 Nummer 1f
Zu Artikel 7 Nummer 3
Zu Artikel 12
9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG
11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG
12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG
13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Artikel 11a Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Zu Artikel 7
Zu Artikel 11a
14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG
15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG
16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG
17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG
18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG
21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG
22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11b Änderung des Zerlegungsgesetzes
23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:
Artikel 11c Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Drucksache 10/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS -Daten-Gesetzes
... Die Änderung in § 7 Absatz 3 enthält keine neue Informationspflicht, umgestellt wird auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben aber die Art und Weise, wie die Angaben zu den Flächen im Sammelantrag erfolgen müssen. Dadurch kann insbesondere in der Anfangsphase ein höherer Zeitaufwand entstehen. Geht man im Jahr der Umstellung von einem zusätzlichen Zeitaufwand je Betrieb von vier Stunden aus, entstehen dadurch Kosten je Betrieb in Höhe von 94,40 € (Lohnkostentabelle, Landwirtschaft, hohes Qualifikationsniveau). Es ist davon auszugehen, dass dieser zusätzliche Zeitaufwand nach Etablierung der Methode sehr stark sinkt, da weitgehend die Angaben aus den Vorjahren übernommen werden können und die Unterlagen mit entsprechender Erfahrung schneller bearbeitet werden können. Gegenüber dem bisherigen System, das die alphanumerische Angabe der Fläche nach Lage und Größe sowie entsprechende Korrekturen in kartografischen Vordrucken verlangt, ist dann nur noch von einem höheren Zeitaufwand von ca. einer Stunde je Antrag auszugehen. Betroffen sind insgesamt ca. 300.000 Antragsteller (Daten der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID)). Durch den zusätzlichen Zeitaufwand ergeben sich Kosten im ersten Jahr von ca. 28,32 Mio. €, in den weiteren Jahren bei 300.000 betroffenen Landwirten von ca.7,2 Mio. €. (ohne Landwirte aus HE und SL, da diese bereits seit Jahren mit einem vergleichbaren System arbeiten, so dass hier kein zusätzlicher Aufwand entsteht.)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 11a Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse
§ 13a Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb
Artikel 2 Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Weitere Verordnungsfolgen
Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
2.3. Evaluation
2.4. Abschließende Stellungnahme
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... In ganz Europa wurden in den letzten Jahren mehr als 30 nationale und regionale Initiativen für die Digitalisierung der Industrie ins Leben gerufen. Angesichts der Tatsache, dass die Wertschöpfungsketten zunehmend über ganz Europa verteilt sind, bringt die weitere Digitalisierung Herausforderungen mit sich, die nur durch gemeinsame EU-weite Anstrengungen bewältigt werden können. Nur auf EU-Ebene kann durch die Bündelung öffentlicher Ressourcen rasch die kritische Masse erreicht werden, die erforderlich ist, um das richtige Maß an privaten Investitionen anzuziehen. Zudem müssen nicht nur die Fragen Bereich der Normung auf EU-Ebene angegangen werden sondern es muss auch die Effizienz der Rechtsvorschriften auf EU-Ebene geprüft werden, damit der Binnenmarkt sich entwickeln kann. Ferner bietet auch der EU-weite Austausch bewährter Praktiken in den Bereichen Qualifikationen und Arbeitsplätze für den digitalen Wandel einen erheblichen Mehrwert.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 603/16
... Die Berechnungen für die Ermittlung des Erfüllungsaufwandes beziehen sich auf die Lohnkostentabelle Wirtschaft (Standardlohnsätze je Stunde) aus dem Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung (Seite 45, Wirtschaftsabschnitt Verkehr). Hierbei wurde von einem hohen Qualifikationsniveau (48,40 Euro) ausgegangen.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 409/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
... und solchen Stellen, die von öffentlichen Auftraggebern zugelassene Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisse führen," ersetzt.
Drucksache 72/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer -Qualifikations-Gesetzes
... -Qualifikations-Gesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
4 Bund:
Länder und Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 7a Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung
§ 7b Überwachung von Ausbildungsstätten
§ 9 Bußgeldvorschriften
§ 10 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 11 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
II. Lösung und Inhalt der Regelungen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger:
2. Wirtschaft:
3. Verwaltung:
5 Bund:
Länder und Kommunen:
VIII. Weitere Kosten
IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
§ 11 :
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 529/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... 6. sonstige dem Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis gleichgestellte Qualifikationsnachweise,
Drucksache 399/16
Gesetzesantrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es
... Die Beanspruchung durch familiäre Betreuungsaufgaben führt indessen dazu, dass ein nicht unerheblicher Teil von Absolventinnen und Absolventen der ersten juristischen Prüfung die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes aufschiebt oder die weitere Ausbildung überhaupt aufgibt. Unter den Besonderheiten des juristischen Arbeitsmarktes ist dies weitgehend gleichbedeutend mit der Aufgabe der Aussicht auf eine qualifikationsentsprechende Berufstätigkeit, da der Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen ganz überwiegend eine volljuristische Qualifikation voraussetzt. Betroffen sind nach wie vor mehrheitlich Frauen, insbesondere nach der Geburt eines Kindes. Neben der Einschränkung der persönlichen beruflichen Chancen bedeutet es auch den Verlust eines qualifizierten Arbeitskräftepotentials und eine Fehlsteuerung von Ressourcen, wenn Absolventinnen und Absolventen des juristischen Studiums und der ersten Prüfung die weitere Ausbildung abbrechen und keine adäquate Berufstätigkeit aufnehmen. Ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit wäre geeignet, diese Absolventinnen und Absolventen für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive zu eröffnen, die ihrer bisherigen Ausbildung angemessen ist. Dies erscheint nicht zuletzt deshalb geboten, weil eine Reihe von Ländern bereits jetzt vor dem Problem steht, insbesondere in ländlichen Regionen qualifizierte Nachwuchskräfte für die Justiz und für den öffentlichen Dienst in ausreichender Zahl zu gewinnen.
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... 3. Siehe u.a. ILO (2015), "The future of work centenary initiative" (Die Jahrhundertinitiative zur Zukunft der Arbeit); OECD (2016), "Policy forum on the future of work" (Politik-Forum über die Zukunft der Arbeit); Bertelsmann Stiftung (2015), "Redesigning European welfare states - Ways forward" (Europäische Wohlfahrtsstaaten neu konzipieren: mögliche Vorgehensweisen); Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015), "Grünbuch - Arbeiten weiter denken. Arbeiten 4.0"; Weltwirtschaftsforum (2016), "The Future of Jobs: Employment, Skills and Workforce Strategy for the Fourth Industrial Revolution" (Die Zukunft der Arbeitsplätze: Beschäftigungs-, Qualifikations- und Arbeitskräftestrategie für die vierte industrielle Revolution); OECD,
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... Der Begriff des Wettbewerbs ist weit zu verstehen. Erfasst werden sollen sowohl einzelne Wettkämpfe, wie Meisterschafts- oder Vorrundenspiele oder Endläufe, als auch mehrere miteinander verbundene bzw. aufeinander bezogene Veranstaltungen, wie ein Europa- oder Weltmeisterschaftsturnier oder entsprechende Qualifikationsrunden, die Ausspielung einer Meisterschaftsrunde oder eines Pokalwettbewerbs.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 265c Sportwettbetrug
§ 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265f Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 265c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265e
Zu § 265f
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 II.1
4 II.2
4 II.3
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)
Drucksache 801/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... /EG /EG in der zuletzt gültigen Fassung - gegebenen Erfordernissen bei den Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Fahrlehrer-Berufsqualifikationen Rechnung trägt.
Drucksache 162/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
... dahin gehend vorzunehmen, dass im Grundtatbestand mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person gegen deren erklärten Willen oder unter Umständen, unter denen die fehlende Zustimmung offensichtlich ist, vornimmt oder von dieser an sich vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung einer solchen Handlung an sich selbst oder mit einem Dritten bestimmt. Besondere, erschwerende Umstände könnten dann als Regelbeispiele und die sexuelle Nötigung als Qualifikation mit erhöhtem Strafrahmen ausgestaltet werden. Das abgestufte System des § 177
1. Zum Gesetzesentwurf insgesamt:
2. Zu Artikel 1 § 177 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 184i StGB
§ 184i Sexuelle Belästigung
4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 179a - neu - StGB
§ 179a Tätliche Sexuelle Belästigung
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 179 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 2 StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 179 Absatz 1 Nummer 3 StGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 179 Absatz 5 StGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 240 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB
Drucksache 399/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetz es
... Die Beanspruchung durch familiäre Betreuungsaufgaben führt indessen dazu, dass ein nicht unerheblicher Teil von Absolventinnen und Absolventen der ersten juristischen Prüfung die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes aufschiebt oder die weitere Ausbildung überhaupt aufgibt. Unter den Besonderheiten des juristischen Arbeitsmarktes ist dies weitgehend gleichbedeutend mit der Aufgabe der Aussicht auf eine qualifikationsentsprechende Berufstätigkeit, da der Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen ganz überwiegend eine volljuristische Qualifikation voraussetzt. Betroffen sind nach wie vor mehrheitlich Frauen, insbesondere nach der Geburt eines Kindes. Neben der Einschränkung der persönlichen beruflichen Chancen bedeutet es auch den Verlust eines qualifizierten Arbeitskräftepotentials und eine Fehlsteuerung von Ressourcen, wenn Absolventinnen und Absolventen des juristischen Studiums und der ersten Prüfung die weitere Ausbildung abbrechen und keine adäquate Berufstätigkeit aufnehmen. Ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit wäre geeignet, diese Absolventinnen und Absolventen für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive zu eröffnen, die ihrer bisherigen Ausbildung angemessen ist. Dies erscheint nicht zuletzt deshalb geboten, weil eine Reihe von Ländern bereits jetzt vor dem Problem steht, insbesondere in ländlichen Regionen qualifizierte Nachwuchskräfte für die Justiz und für den öffentlichen Dienst in ausreichender Zahl zu gewinnen.
Drucksache 12/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk- Verordnung - EU/EWR HwV)
... Er bittet sie ferner klarzustellen, dass der Vorwarnmechanismus bei der Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise nicht nur auf Berufsangehörige der genannten Gesundheitshandwerke anzuwenden ist, und dass Vorwarnungen innerhalb von drei Kalender- und nicht Werktagen zu erfolgen haben.
Drucksache 362/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
... Der Entwurf führt einen neuen Straftatbestand der Veranstaltung von oder der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein, der an die Stelle der bisherigen Bußgeldtatbestände tritt. Zugleich sieht er eine qualifizierte Bestrafung für die Fälle vor, in denen ein Rennteilnehmer - vorsätzlich oder fahrlässig - Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet. Vervollständigt werden die Vorschriften durch einen als Verbrechen ausgestalteten Qualifikationstatbestand für Fälle, in denen wenigstens fahrlässig durch die Tat der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wurde. Um das Sanktionsinstrumentarium zusätzlich wirksam zu erweitern, soll der neue Tatbestand in den Katalog der Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Heraufstufung der Veranstaltung von oder der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen zur Straftat zielt auch darauf, die Einziehung der Kraftfahrzeuge von Beteiligten zu ermöglichen. Hierfür wird eine entsprechende Verweisungsnorm in das Gesetz eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
§ 315f Einziehung
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 315d
Zu § 315d
Zu § 315d
Zu § 315d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... Im Falle größerer Standortverlagerungen ist es wichtig, den betroffenen Arbeitnehmern und der Wirtschaft vor Ort beizustehen. Die EU hat daher Instrumente entwickelt, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitsnehmer zu fördern und die negativen sozialen Folgen der Umstrukturierung abzufedern. Der Qualitätsrahmen der EU für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen10 kann dazu beitragen, Unternehmen, Arbeitnehmer und ihre Vertreter, die Sozialpartner sowie nationale und regionale Behörden an einen Tisch zu bringen, um ein faires und sozial verantwortungsvolles Management von Veränderungen und Umstrukturierungen zu erreichen. Die Kommission wird die Sozialpartner über die zuständigen Ausschüsse für den europäischen sozialen Dialog an der Gestaltung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beteiligen, z.B. an der Erfassung der Arbeitsplatzanforderungen und des Qualifikationsbedarfs oder der Förderung interner und externer Mobilität.
1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen
2. Herausforderungen ANNEHMEN
A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren
Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels
Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten
B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN
Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie
In die Menschen investieren
Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor
C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN
Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten
Überarbeitung des Emissionshandelssystems
Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführte Studie zu den Kompetenzen Erwachsener im Rahmen des Programms für die internationale Kompetenzmessung bei Erwachsenen (PIAAC) zeigt, dass einer von fünf europäischen Erwachsenen (Altersgruppe 16-65) nur über rudimentäre Lese- und Schreibfertigkeiten verfügt, und dass jeder vierte nur das niedrigste Kompetenzniveau3 beim Rechnen erreicht und Informations- und Kommunikationstechnologien lediglich für sehr einfache Aufgaben einsetzen kann. Die OECD-Studie zeigt weiterhin, dass das Bildungsniveau eng mit der Beherrschung grundlegender Fertigkeiten bzw. Kompetenzen zusammenhängt, auch wenn das Kompetenzniveau bei Menschen mit ähnlichen Qualifikationen sehr unterschiedlich sein kann. Was den erreichten Bildungsabschluss anbelangt, so besitzt etwa ein Viertel der 25- bis 64-jährigen Europäerinnen und Europäer keinen Sekundarstufe-II-Abschluss; in einigen Ländern beläuft sich der entsprechende Anteil auf über 40 % bis hin zu 57 %. Darüber hinaus fallen die Bildungsergebnisse in den Teilgruppen der Bevölkerung unterschiedlich aus: So haben etwa 44 % der in der EU lebenden Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) keinen Sekundarstufe-II-Abschluss (etwa 7 % der Erwachsenen in der Europäischen Union verfügen also nicht über einen entsprechenden Bildungsabschluss) - und die Wahrscheinlichkeit, dass sie nur über geringe Grundfertigkeiten verfügen, ist viel höher als bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 593/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer -Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 7 Satz 1 BKrFQV
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 1 BKrFQV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe e § 5 Absatz 4 Satz 2 und 3 BKrFQV
4. Zu Artikel 4 Nummer 2
Drucksache 496/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
... es mitwirken, nur beschäftigen, wenn sie sicherstellen, dass diese Personen über die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Qualifikation verfügen."
Drucksache 648/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegung sverordnungen
... Aufgrund der Anpassungen der PBV, hier insbesondere der Anlagen 2 und 4, entsteht für die etwa 1 000 nichtverbandsgebundenen Pflegeunternehmen durch die notwendige Umstellung des internen Datenverarbeitungssystems für die Buchführung einschließlich einer aktualisierten Software sowie der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von insgesamt 46 600 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus Lohnkosten von je 33,20 Euro bei mittlerem Qualifikationsniveau im Wirtschaftsabschnitt "Information und Kommunikation" nach der Lohnkostentabelle Wirtschaft für ca. 0,5 Stunden Umstellungsaufwand je Unternehmen, insgesamt also 16 600 Euro, und Sachkosten für die aktualisierte Software in Höhe von insgesamt geschätzten 30 000 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung der Rechtsverordnung
II. Wesentlicher Inhalt der Rechtsverordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 542/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... XII. Die Regelung dient der Verwaltungsvereinfachung und setzt zugleich die Zielvorgabe der Qualifikations-RL (Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
§ 3 Grundleistungen
§ 3a Bedarfssätze der Grundleistungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II.1 Zusammensetzung des notwendigen Bedarfs
II.2 Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene
II.3 Freibetrag für steuerbefreite Einnahmen aus Ehrenamt
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Satz 4
Zu Satz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
...
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.