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0566/1/04
0980/04
0697/1/04
0769/04
0285/04B
0662/04
0877/04
0919/04
0707/5/04
0701/1/04
0566/04B
0176/04
0728/04B
0697/04B
0747/04
0336/04
0664/2/04
0622/04
0984/04
0544/04B
0586/04
0620/04
0232/04
0919/2/04
0763/04
0176/1/04
0664/04
0763/04B
0728/1/04
0721/04
0566/04
0606/04B
0664/04B
0917/1/04
0691/04B
0817/1/04
0365/04
0693/04
0176/04B
0693/1/04
0613/04
0606/2/04
0693/04B
0061/03B
0332/03B
0849/03
0061/2/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 344/18

... II). Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Absatz 6 und 7



Drucksache 112/18 (Beschluss)

... 2. Der Abbau des Bestandes an notleidenden Krediten (non-performing loans, NPLs) ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um die Stärkung der Banken-union erreichen zu können. Obwohl in den letzten Jahren die Gesamtquote an notleidenden Krediten in der EU zurückgegangen ist, ist das Volumen noch immer höher als vor der Finanzkrise. Außerdem bestehen erhebliche Unterschiede innerhalb der Mitgliedstaaten. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass in Abstimmung mit der Aufsicht tatsächlich alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Reduzierung der Risikopositionen in den Bankbilanzen erreichen zu können.



Drucksache 312/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Quoten in § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 und 2 sowie § 60e Absatz 4 und 5 UrhG-E eingehalten werden und einem Missbrauch vorgebeugt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zum Gesetzentwurf insgesamt

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Satz 3 UrhG

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 bis 14 §§ 54 bis 54c UrhG , Nummer 17 §§ 60g, 60h UrhG

17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b - neu - § 54c Absatz 1 Satz 2 - neu - UrhG

18. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 58 Absatz 1 UrhG

19. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 60a, 60b UrhG

20. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 und 2, § 60e Absatz 4 und 5 UrhG

21. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 UrhG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1 UrhG

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2, § 60c Absatz 3 UrhG

24. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2 UrhG

25. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 3 Nummer 2 UrhG

26. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 3 Nummer 2 UrhG

27. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG

28. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG

29. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 1 UrhG

30. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 2 UrhG

32. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 UrhG

33. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2 UrhG

34. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 UrhG

35. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 1 UrhG

36. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60g Absatz 2 UrhG

37. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60h Absatz 2 Nummer 3 - neu - UrhG


 
 
 


Drucksache 666/17

... Da die Berufsausbildung Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt nachweislich wirksam vereinfacht und ihre Karrierechancen verbessert, ist sie ein vorrangiges Ziel der EU, solange die Jugendarbeitslosigkeit (mit 16,9 % im Juli 2017) in der EU doppelt so hoch ist wie die Arbeitslosenquote insgesamt (7,7 % im Juli 2017).



Drucksache 726/1/17

... -Zielvorgaben für jeden Mitgliedstaat vorlegt. Für Deutschland wird im Rahmen des Anwendungsbereiches der Richtlinie bis 2025 eine verpflichtende Quote von 35 Prozent für saubere bzw. energieeffiziente leichte Nutzfahrzeuge festgelegt, für LKW eine Quote von 10 Prozent und für Busse von 50 Prozent. Bei Bussen legt die Kommission zudem eine Steigerung bis 2030 auf 75 Prozent fest, die dann den Kriterien der Richtlinie entsprechen sollen. Wie die Quote innerstaatlich umzusetzen sein wird, bleibt den Mitgliedstaaten vorbehalten.



Drucksache 182/17 (Beschluss)

... Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen (§ 13 Nummer 8 SpielV), weswegen ein anonymes Spiel ermöglicht wird. Die Vorlage eines Ausweises ist bislang nur zum Ausschluss Minderjähriger erforderlich. Trotz gesetzlicher Vorgaben zur Mindestspieldauer sowie zum maximalen Einsatz bzw. Verlust liegt die Auszahlungsquote an gewerblichen Automaten bei etwa 85 Prozent und damit im für Geldwäsche attraktiven Bereich. Weil es sich dabei um technisch programmierbare Geräte handelt, ist eine Umgehung der gesetzlichen Vorgaben durch Manipulation nicht ausgeschlossen. Im Bereich der Geldspielautomaten besteht das Geldwäscherisiko vornehmlich durch den Anbieter, der nicht nur die Spielhalle mit durch kriminelle Tätigkeiten erworbenen Geldern finanzieren, sondern diese nach deren Erwerb als Scheinoder Fassadenfirma langfristig mit illegalen Geldern speisen kann. Ausschlaggebend hierfür sind die Möglichkeiten der Manipulation von Automaten und Auslesegeräten. Einnahmen können höher ausgewiesen werden als tatsächlich generiert, genauso wie auch die komplette Geschäftstätigkeit vollständig simuliert werden kann. Wegen des in § 10 Absatz 5 GwG-E festgelegten Schwellenwertes besteht auch keine Gefahr einer unverhältnismäßigen Belastung kleiner Betriebe.



Drucksache 162/1/17

... es aus 2006 ist ein vermehrtes Gründungsgeschehen vor allem kleinerer Genossenschaften zu verzeichnen, so dass heute schon ein Großteil der Genossenschaften nicht der Prüfung des Jahresabschlusses unterliegen. Die Ergebnisse der vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie "Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform von Genossenschaften" aus dem Jahre 2015 belegen eindeutig, dass die genossenschaftliche Pflichtprüfung ein Grund für die im Vergleich zu anderen Unternehmensformen sehr niedrige Insolvenzquote ist. Eine Anhebung der Größenmerkmale würde zu einer Aufweichung des genossenschaftlichen Prüfsystems und damit faktisch zu ihrer Abschaffung führen.



Drucksache 215/17

... Der internationale Terrorismus, das Erstarken des Extremismus, die niedrige Aufklärungsquote bei den Wohnungseinbruchdiebstählen, neue Kriminalitätsformen wie die Cyberkriminalität und schließlich ein durch neue Technologien geändertes Kommunikationsverhalten stellen die Strafverfolgungsbehörden vor vollständig neue, gewaltige Herausforderungen. Das Sicherheitsgefühl der Menschen und ihr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der staatlichen Organe hängt entscheidend von der Effektivität der Strafverfolgung ab. Daher müssen zwingend die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Strafverfolgungsbehörden den gesteigerten Anforderungen auf Augenhöhe begegnen können.



Drucksache 296/1/17

... Der Bundesrat hat in seinem Beschluss (BR-Drucksache 797/16(B) -, Ziffer 1) an seine Entschließung vom 29. Januar 2016 (BR-Drucksache 610/15(B) -) für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz, das zum Ziel hat, die bestehenden Verwertungsquoten deutlich zu erhöhen, ein besseres und innovativeres Recycling zu erreichen, die Produktverantwortung zu stärken, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren, erinnert.



Drucksache 633/1/17

... 4. Die Möglichkeit, eine Initiative teilweise zu registrieren, sofern nicht Teile der Initiative, darunter ihre wichtigsten Ziele, offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission liegen, wird befürwortet. Die EU-Kompetenzen sind für Organisatoren sowie Bürgerinnen und Bürger zum Teil schwer nachzuvollziehen, was sich auch in der hohen Ablehnungsquote geplanter Bürgerinitiativen widerspiegelt. In Fällen, in denen unerhebliche Teile einer Initiative nicht registrierfähig sind, ist es unverhältnismäßig, den gesamten Vorschlag abzulehnen. Durch die Öffnung der Europäischen Bürgerinitiative für teilweise Registrierungen wird sie für Organisatoren leichter handhabbar.



Drucksache 89/17 (Beschluss)

... 33. Die Laufzeit des EFSI sowie das Volumen sollen aktuell ausgeweitet werden, um die wirtschaftliche Entwicklung in der Union weiter zu unterstützen. Hierbei ist aus Sicht des Bundesrates streng darauf zu achten, dass das Kriterium der Additionalität der Investitionsprojekte erfüllt ist. Der Bundesrat lehnt geografische oder sektorale Quoten für geförderte Projekte ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/17 (Beschluss)




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 1/1/17

... 37. Die Voraussetzungen der Restschuldbefreiung nach Artikel 19 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags sollten offener gefasst werden. Insbesondere sollte nach Maßgabe des Rechts der Mitgliedstaaten die Restschuldbefreiung [nach drei Jahren] von einer Mindestbefriedigungsquote für die Gläubiger abhängen dürfen, um Raum für Anreizsysteme für eine schnellere Schuldenbegleichung zu lassen. Gleichzeitig sollte aufgenommen werden, dass bei einer Maßgeblichkeit der individuellen Einkommenssituation des Schuldners eine Obliegenheit für den Unternehmer besteht, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich zumindest um eine solche zu bemühen. Schließlich sollte vorgesehen werden, dass der Schuldner an dem Restschuldbefreiungsverfahren und an einem parallel laufenden Insolvenzverfahren kooperativ mitwirken muss, insbesondere durch Auskünfte (vor allem zu Einkommen und Vermögen) und Anzeigepflichten (zum Beispiel bei einem Wohnsitzwechsel). Bei der Verletzung dieser Obliegenheiten sollte dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden können. Artikel 22 des Richtlinienvorschlags sollte insofern ergänzt werden.



Drucksache 750/1/17

... - Finalisierung und Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen (Einführung von TLAC-Standard und MREL-Quote, überarbeitete Eigenkapitalvorgaben), - konsequente Umsetzung und Anwendung der Vorgaben der BRRD,



Drucksache 732/17

... Sogenannte Patenthaie48 spielen auf dem SEP-Lizenzmarkt eine zunehmend bedeutende Rolle. Studien49 zeigen, dass das europäische System zur Beilegung von Streitigkeiten, auch das im Rahmen des Einheitlichen Patentgerichts zu errichtende, über genügend Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor den möglicherweise schädlichen Auswirkungen gewisser Patenthaie in der EU verfügt50. Für Patenthaie sollten dieselben Regeln gelten wie für jeden anderen SEP-Inhaber, auch nachdem SEP von Patentinhabern an Patenthaie übertragen wurden. Mehr Transparenz und Vorhersagbarkeit sollten die Missbrauchsquote weiter reduzieren. Die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seitens der Gerichte stellt noch eine weitere Schutzmaßnahme dar. Die Kommission wird die laufenden Auswirkungen dieser Marktteilnehmer auf den SEP-Lizenzmarkt in Europa genauestens überwachen, insbesondere sobald das EU-Einheitspatent einsatzbereit ist.



Drucksache 127/1/17

... Für den Ausgleich der Schuldner im Innenverhältnis bestimmt § 426 Absatz 1 BGB, dass Gesamtschuldner grundsätzlich zu gleichen Teilen verpflichtet sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Die anderweitige Bestimmung des § 17 Absatz 1 StVG, die im Innenverhältnis der Halter unterschiedlicher Fahrzeuge eine Quotelung je nach Verursachungsbeitrag vorsieht und gemäß § 17 Absatz 4 StVG auch für Anhänger gilt, ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da es sich nicht um zwei voneinander getrennte den Schaden herbeiführende Kraftfahrzeuge oder Anhänger handelt. Jedoch werden auch außerhalb des § 17 Absatz 1 StVG im Rahmen der Frage, ob "ein anderes bestimmt" ist, unter Zugrundelegung der Wertung des § 254 BGB die jeweiligen Verursachungsbeiträge als Maßstab für die Quotelung im Innenverhältnis herangezogen. Für die Konstellation des Unfalls eines Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger ist zwar zu bedenken, dass der Führer des Gespanns sowohl Führer des Zugfahrzeugs als auch Führer des Anhängers ist; da allerdings sämtliche technischen Fahrvorgänge im Zugfahrzeug durchgeführt werden, liegt es bei Berücksichtigung der Verursachungsbeiträge des jeweiligen Gespannteils nahe, den Halter des Anhängers im Regelfall gegenüber dem Halter des Fahrzeugs im Innenverhältnis freizustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/17




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 1374 Absatz 2 BGB

'Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

3. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 674/17

... Die BA als ein Träger in den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II hat sich für die Durchführung des monatlichen Datenabgleichs entschieden. Die Zahl der an den monatlichen Datenabgleichen teilnehmenden zugelassenen kommunalen Träger unterliegt im Vergleich einzelner Monate Schwankungen, hat aber insgesamt steigende Tendenz. Die Kopfstelle hat unabhängig von der tatsächlichen Teilnahmequote sicherzustellen, dass bei Bedarf auch sofort alle Träger am monatlichen Datenabgleich teilnehmen können, wenn sie sich für eine Teilnahme entscheiden. Daher muss die Kopfstelle ihre Kapazitäten (Hard-und Software, Infrastruktur) jederzeit für eine Teilnahme aller Träger und damit zu 100 Prozent vorhalten. Auf der Basis dieser voll umfänglichen Bereitstellung sind die Kosten des neuen monatlichen Datenabgleichs zu ermitteln und der Kopfstelle nach § 5 GrSiDAV zu erstatten.



Drucksache 312/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Quoten in § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 und 2 sowie § 60e Absatz 4 und 5 UrhG-E eingehalten werden und einem Missbrauch vorgebeugt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Satz 3 UrhG

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b - neu - § 54c Absatz 1 Satz 2 -neu- UrhG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 58 Absatz 1 UrhG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 60a, 60b UrhG

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 und 2, § 60e Absatz 4 und 5 UrhG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1, § 60c Absatz 1 UrhG

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 1 UrhG

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2, § 60c Absatz 3 UrhG

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60a Absatz 2 UrhG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60d UrhG

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 1 UrhG

19. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 2 UrhG

20. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60e Absatz 4 Satz 2 UrhG

21. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60f Absatz 1 UrhG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60g Absatz 2 UrhG

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 60h Absatz 2 Nummer 3 - neu - UrhG


 
 
 


Drucksache 90/17

... Der Studie der Europäischen Umweltagentur zufolge bestehen in der EU als Ganzes derzeit keine Verbrennungsüberkapazitäten. Die Statistiken20 zeigen jedoch, dass einige Mitgliedstaaten in zu hohem Maße auf die Verbrennung von Siedlungsabfällen zurückgreifen. Diese Situation erklärt sich zum Teil durch die starke Nachfrage nach Wärme durch Fernwärmenetze, die höhere Effizienz ihrer Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen und ein hohes Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz. Solche hohen Verbrennungsquoten sind jedoch mit ehrgeizigeren Recyclingzielen nicht vereinbar. Um diesem Problem zu begegnen, können auf nationaler Ebene eine Reihe von Maßnahmen getroffen werden, was in einigen Mitgliedstaaten bereits geschehen ist, insbesondere:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Rangposition von Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen in der Abfallhierarchie und Frage der Förderung aus öffentlichen Mitteln

Abbildung 1 Die Abfallhierarchie und Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen

3. Verfahren der energetischen Verwertung von Restabfällen: das richtige Gleichgewicht finden

4. Optimierung des Beitrags von Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen zu den Klima- und Energiezielen der EU im Rahmen der Kreislaufwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... 14. Der Bundesrat sieht jedoch die geplante stärkere Öffnung der nationalen Förderregelungen für erneuerbare Energien für Betreiber in anderen Mitgliedstaaten kritisch. Wettbewerbsverzerrungen zulasten deutscher Betreiber müssen vermieden werden. Mindestquoten für eine Öffnung sind aus Sicht des Bundesrates nur dann akzeptabel, wenn die Mitgliedstaaten darüber hinaus selbst über den Umfang der Öffnung entscheiden können. Zudem ist auf Gegenseitigkeit zu achten, und der geförderte Strom muss auch physikalisch im jeweiligen nationalen Stromnetz eingespeist werden.



Drucksache 747/17

... (7) Da die Wirtschafts- und Finanzkrise in einer Reihe von Mitgliedstaaten hohe öffentliche Schuldenstände hinterlassen hat, ist die Schaffung eines Regelwerks numerischer Haushaltsregeln, welches auf jeden Mitgliedstaat zugeschnitten ist und sein verantwortungsvolles haushaltspolitisches Vorgehen stärken sowie auf wirksame Weise zur Einhaltung seiner jeweiligen aus dem AEUV im Bereich der Haushaltspolitik erwachsenden Verpflichtungen beitragen soll, von entscheidender Bedeutung, um eine Annäherung an umsichtige öffentliche Schuldenstände zu erreichen. Ein solches Regelwerk sollte insbesondere die Festlegung eines mittelfristigen Haushaltsziels für den strukturellen Saldo vorsehen, das für die nationalen Haushaltsbehörden und ihre jährlichen Beschlüsse verbindlich ist. Durch mittelfristige Ziele für die Haushaltslage können die einzelnen öffentlichen Schuldenquoten und Tragfähigkeitsrisiken der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, sodass die Entwicklungen der Schuldenstände in Richtung des in Artikel 1 des Protokolls (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügt ist, genannten Referenzwerts verankert werden.



Drucksache 643/17

... ) wurde erstmals die Möglichkeiten eröffnet, Bestandsnetzinvestitionen in die Infrastrukturen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) durch den Bund zu fördern. Der Gesetzgeber hat die Förderung auf den Ersatz vorhandener Anlagen begrenzt und eine Förderquote von 50 Prozent festgelegt. Die Planungskosten können ebenfalls zur Hälfte gefördert werden. Dabei werden Planungskosten jedoch nur bis zu einer Obergrenze von höchstens 13 Prozent der Baukosten anerkannt.



Drucksache 87/1/17

... in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 622/17

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland trotz historisch niedriger Zinsen, seit Jahren stagniert und im europäischen Vergleich extrem niedrig ist. Insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen und jungen Familien ist der Erwerb von Wohneigentum oftmals nicht möglich. Sie verfügen regelmäßig nur über eine geringe Kapitalausstattung und werden vor allem durch die im internationalen Vergleich hohen Erwerbsnebenkosten besonders belastet.



Drucksache 380/17

... Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode wurde vereinbart, den Schutz vor Wohnungseinbrüchen zu verbessern. Dieses Ziel ist nur im Zusammenwirken präventiver und repressiver Maßnahmen zu erreichen. Hierbei kann das Strafrecht einen Beitrag leisten. Zudem sollte die bislang relativ niedrige Aufklärungsquote von derzeit etwa 15,2 Prozent im Bundesdurchschnitt im Jahr 2015 erhöht werden, etwa durch die Sicherstellung ausreichender personeller Ermittlungskapazitäten oder im Hinblick auf mobile Tätergruppen durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Polizeibehörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.



Drucksache 47/1/17

... ) von Instituten in europäisches Recht umzusetzen. Die Institute werden dadurch gezwungen, eigenkapitalähnliche Papiere zusätzlich zum Eigenkapital vorzuhalten, die im Sanierungs- oder Abwicklungsfall entweder zur Deckung der Verluste abgeschrieben oder zur Auffüllung der Eigenkapitalquote in Eigenkapital umgewandelt werden können, ohne dass die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte beeinträchtigt wird. Die damit verbundenen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen sollen mit den Änderungen der sogenannten Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD-E, BR-Drucksache 47/17), die für die gesamte EU gilt, und der Änderung der sogenannten Bankenabwicklungsverordnung (SRMR-E, BR-Drucksache 46/17), die ergänzend nur für den Euroraum gilt, in das Bankenabwicklungsrecht integriert werden.



Drucksache 285/1/17

... 3. Der Bundesrat begrüßt die positive Entwicklung der sozialen Lage in Deutschland. Diese zeigt sich in einer hohen Beschäftigtenzahl und einer niedrigen Arbeitslosenquote. So hat sich seit Mitte des letzten Jahrzehnts die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um sechs Millionen Menschen erhöht, die Zahl der Arbeitslosen um etwa die Hälfte reduziert und die Jugendarbeitslosigkeit ist um rund 60 Prozent zurückgegangen. Der Bericht lässt aber eine Erklärung vermissen, warum trotz günstiger konjunktureller Daten und sinkender Arbeitslosigkeit die Armutsgefährdung nicht in dem gleichen Maße abnimmt, sondern sogar leicht ansteigt. Es ist festzuhalten, dass sich die Armutsgefährdung statistisch fast ausschließlich über die Erwerbseinkommen berechnet. Insgesamt werden nicht in ausreichendem Maße Möglichkeiten aufgezeigt, Entwicklungen, die zu Einkommensungleichheiten führen, wirkungsvoll entgegenzuwirken. Niedrig-löhne und die Zunahme atypischer Beschäftigungsformen sind nachweisbare Einflussfaktoren für ein erhöhtes Armutsrisiko. Die Einführung des Mindestlohnes hat für untere Einkommensgruppen bereits deutliche Verbesserungen gebracht. Deutlich mehr als ein Fünftel aller Beschäftigten beziehen jedoch weiterhin nur einen Niedriglohn. Dies ist neben der Verbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse auch auf die niedrige Tarifbindung zurückzuführen. Die Feststellung der Bundesregierung, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, wird geteilt, gleichwohl lässt der Bericht entsprechende Lösungsansätze vermissen.



Drucksache 1/17 (Beschluss)

... 36. Die Voraussetzungen der Restschuldbefreiung nach Artikel 19 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags sollten offener gefasst werden. Insbesondere sollte nach Maßgabe des Rechts der Mitgliedstaaten die Restschuldbefreiung nach drei Jahren von einer Mindestbefriedigungsquote für die Gläubiger abhängen dürfen, um Raum für Anreizsysteme für eine schnellere Schuldenbegleichung zu lassen. Gleichzeitig sollte aufgenommen werden, dass bei einer Maßgeblichkeit der individuellen Einkommenssituation des Schuldners eine Obliegenheit für den Unternehmer besteht, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich zumindest um eine solche zu bemühen. Schließlich sollte vorgesehen werden, dass der Schuldner an dem Restschuldbefreiungsverfahren und an einem parallel laufenden Insolvenzverfahren kooperativ mitwirken muss, insbesondere durch Auskünfte (vor allem zu Einkommen und Vermögen) und Anzeigepflichten (zum Beispiel bei einem Wohnsitzwechsel). Bei der Verletzung dieser Obliegenheiten sollte dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden können. Artikel 22 des Richtlinienvorschlags sollte insofern ergänzt werden.



Drucksache 249/17

... Die Regelung zu den Branchenvereinbarungen erfolgt infolge des Auslaufens der unionsrechtlichen Bestimmungen zu den Produktionsquoten für Zucker. Diese enden mit Ablauf des Wirtschaftsjahres 2016/2017, also zum 30. September 2017. Daher ist § 14b erst ab dem Wirtschaftsjahr 2017/218, das am 1. Oktober beginnt, anzuwenden.



Drucksache 162/17 (Beschluss)

... es aus 2006 ist ein vermehrtes Gründungsgeschehen vor allem kleinerer Genossenschaften zu verzeichnen, so dass heute schon ein Großteil der Genossenschaften nicht der Prüfung des Jahresabschlusses unterliegen. Die Ergebnisse der vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie "Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform von Genossenschaften" aus dem Jahre 2015 belegen eindeutig, dass die genossenschaftliche Pflichtprüfung ein Grund für die im Vergleich zu anderen Unternehmensformen sehr niedrige Insolvenzquote ist. Eine Anhebung der Größenmerkmale würde zu einer Aufweichung des genossenschaftlichen Prüfsystems und damit faktisch zu ihrer Abschaffung führen.



Drucksache 726/17 (Beschluss)

... -Zielvorgaben für jeden Mitgliedstaat vorlegt. Für Deutschland wird im Rahmen des Anwendungsbereiches der Richtlinie bis 2025 eine verpflichtende Quote von 35 Prozent für saubere bzw. energieeffiziente leichte Nutzfahrzeuge festgelegt, für LKW eine Quote von 10 Prozent und für Busse von 50 Prozent. Bei Bussen legt die Kommission zudem eine Steigerung bis 2030 auf 75 Prozent fest, die dann den Kriterien der Richtlinie entsprechen sollen. Wie die Quote innerstaatlich umzusetzen sein wird, bleibt den Mitgliedstaaten vorbehalten.



Drucksache 47/17 (Beschluss)

... ) von Instituten in europäisches Recht umzusetzen. Die Institute werden dadurch gezwungen, eigenkapitalähnliche Papiere zusätzlich zum Eigenkapital vorzuhalten, die im Sanierungs- oder Abwicklungsfall entweder zur Deckung der Verluste abgeschrieben oder zur Auffüllung der Eigenkapitalquote in Eigenkapital umgewandelt werden können, ohne dass die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte beeinträchtigt wird. Die damit verbundenen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen sollen mit den Änderungen der sogenannten Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD-E, BR-Drucksache 47/17), die für die gesamte EU gilt, und der Änderung der sogenannten Bankenabwicklungsverordnung (SRMR-E, BR-Drucksache 46/17), die ergänzend nur für den Euroraum gilt, in das Bankenabwicklungsrecht integriert werden.



Drucksache 182/1/17

... Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen (§ 13 Nummer 8 SpielV), weswegen ein anonymes Spiel ermöglicht wird. Die Vorlage eines Ausweises ist bislang nur zum Ausschluss Minderjähriger erforderlich. Trotz gesetzlicher Vorgaben zur Mindestspieldauer sowie zum maximalen Einsatz bzw. Verlust liegt die Auszahlungsquote an gewerblichen Automaten bei etwa 85 Prozent und damit im für Geldwäsche attraktiven Bereich. Weil es sich dabei um technisch programmierbare Geräte handelt, ist eine Umgehung der gesetzlichen Vorgaben durch Manipulation nicht ausgeschlossen. Im Bereich der Geldspielautomaten besteht das Geldwäscherisiko vornehmlich durch den Anbieter, der nicht nur die Spielhalle mit durch kriminelle Tätigkeiten erworbenen Geldern finanzieren, sondern diese nach deren Erwerb als Scheinoder Fassadenfirma langfristig mit illegalen Geldern speisen kann. Ausschlaggebend hierfür sind die Möglichkeiten der Manipulation von Automaten und Auslesegeräten. Einnahmen können höher ausgewiesen werden als tatsächlich generiert, genauso wie auch die komplette Geschäftstätigkeit vollständig simuliert werden kann. Wegen des in § 10 Absatz 5 GwG-E festgelegten Schwellenwertes besteht auch keine Gefahr einer unverhältnismäßigen Belastung kleiner Betriebe.



Drucksache 643/17 (Beschluss)

... ) wurde erstmals die Möglichkeiten eröffnet, Bestandsnetzinvestitionen in die Infrastrukturen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) durch den Bund zu fördern. Der Gesetzgeber hat die Förderung auf den Ersatz vorhandener Anlagen begrenzt und eine Förderquote von 50 Prozent festgelegt. Die Planungskosten können ebenfalls zur Hälfte gefördert werden. Dabei werden Planungskosten jedoch nur bis zu einer Obergrenze von höchstens 13 Prozent der Baukosten anerkannt.



Drucksache 88/17

... (4) Orgelpfeifen werden unter Verwendung einer besonderen Bleilegierung hergestellt, für die bislang keine Alternative gefunden wurde. Die meisten Pfeifenorgeln bleiben über Jahrhunderte am selben Ort mit einer sehr geringen Austauschquote. Pfeifenorgeln sollten aus dem Geltungsbereich der Richtlinie



Drucksache 187/17 (Beschluss)

... /EG aus Verbrauchersicht war der Anspruch von Haushaltskunden auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. In Deutschland beinhaltet dieses Schlichtungsverfahren eine Teilnahmepflicht der Unternehmen. Dem Verursacherprinzip entsprechend finanzieren die Unternehmen die Schlichtungsstelle, die Anlass zur Beantragung eines Schlichtungsverfahrens bieten, indem eine Fallpauschale erhoben wird. Die deutsche Schlichtungsstelle Energie e.V. hat sich aus Verbrauchersicht in vielerlei Hinsicht bewährt. Seit 2011 konnte die Schlichtungsstelle Energie e.V. in vielen tausend Fällen eine einvernehmliche außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Haushaltskunden und Versorgern herbeiführen. Die Einigungsquote liegt bei circa 80 Prozent. Hierdurch wurde Vertrauen der Haushaltskunden in den Wettbewerbsmarkt geschaffen und der Wettbewerb gestützt. Nicht zuletzt entlastet die Schlichtungsstelle die Gerichte erheblich. All dies war möglich, weil die Mitgliedstaaten gegenwärtig verpflichtet sind, Schlichtungsstellen einzurichten, die eine effiziente Behandlung von Beschwerden sicherzustellen haben. Der Bundesrat befürchtet, dass durch den in Artikel 26 der vorgeschlagenen Richtlinie aufgenommen Verweis auf die Richtlinie



Drucksache 127/17 (Beschluss)

... Für den Ausgleich der Schuldner im Innenverhältnis bestimmt § 426 Absatz 1 BGB, dass Gesamtschuldner grundsätzlich zu gleichen Teilen verpflichtet sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Die anderweitige Bestimmung des § 17 Absatz 1 StVG, die im Innenverhältnis der Halter unterschiedlicher Fahrzeuge eine Quotelung je nach Verursachungsbeitrag vorsieht und gemäß § 17 Absatz 4 StVG auch für Anhänger gilt, ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da es sich nicht um zwei voneinander getrennte den Schaden herbeiführende Kraftfahrzeuge oder Anhänger handelt. Jedoch werden auch außerhalb des § 17 Absatz 1 StVG im Rahmen der Frage, ob "ein anderes bestimmt" ist, unter Zugrundelegung der Wertung des § 254 BGB die jeweiligen Verursachungsbeiträge als Maßstab für die Quotelung im Innenverhältnis herangezogen. Für die Konstellation des Unfalls eines Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger ist zwar zu bedenken, dass der Führer des Gespanns sowohl Führer des Zugfahrzeugs als auch Führer des Anhängers ist; da allerdings sämtliche technischen Fahrvorgänge im Zugfahrzeug durchgeführt werden, liegt es bei Berücksichtigung der Verursachungsbeiträge des jeweiligen Gespannteils nahe, den Halter des Anhängers im Regelfall gegenüber dem Halter des Fahrzeugs im Innenverhältnis freizustellen.

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Drucksache 127/17 (Beschluss)




1. Zu den Artikeln 1 bis 10

2. Zu Artikel 8 Nummer 2 - neu - § 17 Absatz 5 - neu - StVG , Artikel 8a - neu - § 78 Absatz 2a - neu - VVG

'Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

'Artikel 8a Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Begründung

a Allgemeines

b Zu Buchstabe a Artikel 8 Nummer 2 -neu-, § 17 Absatz 5 - neu - StVG

c Zu Buchstabe b Artikel 8a -neu-, § 78 Absatz 2a - neu - VVG


 
 
 


Drucksache 686/17 (Beschluss)

... - Die Kommission schlägt bei der Einführung von EDIS einen zu den verschiedenen Maßnahmen der Risikominderung parallelen Prozess vor. Der Bundesrat hält es demgegenüber - auch mit Blick auf das Vertrauen der Einlegerinnen und Einlieger - aufgrund der immer noch zu stark divergierenden Robustheit von Banken in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht für zielführend, schon mit der Einführung einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene zu beginnen. Zunächst sollten die Finalisierung und Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen (zum Beispiel Einführung von TLAC-Standard und der MREL-Quote, überarbeitete Eigenkapitalvorgaben (CRR/CRD) und Abwicklungsprozess (BRRD)) sowie die Strategie für notleidende Kredite in Bankbilanzen angegangen werden, um eine einheitliche europäische Basis zu schaffen. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie



Drucksache 2/17 (Beschluss)

... Klarstellung des Gewollten. Die Getrenntsammlungsquote ist vorgesehen für gewerbliche Siedlungsabfälle, ohne Einbeziehung der sonstigen (z.B. produktionsspezifischen) Abfälle wie Industrieschlämme und dergleichen.



Drucksache 2/1/17

... Klarstellung des Gewollten. Die Getrenntsammlungsquote ist vorgesehen für gewerbliche Siedlungsabfälle, ohne Einbeziehung der sonstigen (z.B. produktionsspezifischen) Abfälle wie Industrieschlämme und dergleichen.



Drucksache 717/1/17

... - und Luftschadstoffen weiter zu senken. Es ist dabei aufgrund der besonderen Verantwortung der öffentlichen Hand zur Dekarbonisierung des Verkehrs sachgerecht und notwendig, den Markt für energieeffiziente Fahrzeuge zu stimulieren, indem bei öffentlichen Beschaffungen von Straßenfahrzeugen der Anwendungsbereich neben Kauf nun auch auf Miete, Leasing und Mietkauf erweitert wird und zudem verbindliche Quoten für saubere Fahrzeuge im Zusammenhang mit ambitionierten CO



Drucksache 713/17

... Europa hat die gerechtesten und inklusivsten Gesellschaften der Welt, die Lebenserwartung ist hoch (im Durchschnitt 80,7 Jahre) und seine Sozialschutzsysteme sind leistungsfähig, weshalb die Wirtschaftskrise besser bewältigt werden konnte. Die Erwerbslosenquote ist rückläufig (7,5 % im September 2017, die niedrigste Quote seit November 2008), es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, und 18,4 Millionen Menschen haben weiterhin keine Arbeit - darunter 3,7 Millionen junge Menschen. Gleichzeitig melden 40 % der europäischen Arbeitgeber Schwierigkeiten bei der Suche nach Arbeitskräften mit den Kompetenzen, die für Wachstum und Innovation erforderlich sind.

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Drucksache 713/17




Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur

1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur

2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung

4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe

5. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 189/17 (Beschluss)

... 8. Er sieht jedoch die geplante stärkere Öffnung der nationalen Förderregelungen für erneuerbare Energien für Betreiber in anderen Mitgliedstaaten kritisch. Wettbewerbsverzerrungen zulasten deutscher Betreiber müssen vermieden werden. Mindestquoten für eine Öffnung sind aus Sicht des Bundesrates nur dann akzeptabel, wenn die Mitgliedstaaten darüber hinaus selbst über den Umfang der Öffnung entscheiden können. Zudem ist auf Gegenseitigkeit zu achten, und der geförderte Strom muss auch physikalisch im jeweiligen nationalen Stromnetz eingespeist werden.



Drucksache 543/1/17

... 116. Der Bundesrat stimmt der Notwendigkeit zu, die Kohäsionspolitik zügiger umzusetzen und auch den Übergang von einem zum nächsten Programmplanungszeitraum reibungsloser zu gestalten. So können kürzere Verfahren für den Abschluss von Operationellen Programmen den Aufwand senken und den Zeitraum verkürzen, in dem neben dem aktuellen Programm auch das noch abzuschließende vorherige Operationelle Programm zu bearbeiten ist. Flexiblere Verfahren für die Einsetzung der Verwaltungsbehörden und für die Programmplanung können dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand auf ein angemessenes Niveau zu senken und Hemmnisse beim Anlaufen der Förderperiode in den Mitgliedstaaten zu reduzieren. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten, die für die Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgreiche Designierungsverfahren durchgeführt haben, nicht erneut zur Designierung der Verwaltungsbehörden verpflichtet werden sollen, wenn es keine wesentlichen Änderungen an den Verwaltungs- und Kontrollsystemen gab. Die Anforderungen an die Programmplanung sollten in Relation zur Höhe der EU-Beteiligung stehen und könnten dort gesenkt werden, wo ein höherer nationaler Kofinanzierungsanteil vorgesehen ist und bzw. oder längerfristig geringe Fehlerquoten verzeichnet wurden. Dagegen könnte einer Verkürzung der n+3-Regelung, das heißt der Ausgabefrist gebundener ESI-Mittel im Rahmen des Operationellen Programms, auf n+2 Jahre nur zugestimmt werden, wenn der Vorlauf für die neue Förderperiode bei der EU tatsächlich einen pünktlichen Beginn der Förderungen ermöglicht und zudem spürbare Vereinfachungen für die Vorbereitung und die Umsetzung der Programme durchgesetzt werden.



Drucksache 686/1/17

... - Die Kommission schlägt bei der Einführung von EDIS einen zu den verschiedenen Maßnahmen der Risikominderung parallelen Prozess vor. Der Bundesrat hält es demgegenüber - auch mit Blick auf das Vertrauen der Einlegerinnen und Einlieger - aufgrund der immer noch zu stark divergierenden Robustheit von Banken in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht für zielführend, schon mit der Einführung einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene zu beginnen. Zunächst sollten die Finalisierung und Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen (zum Beispiel Einführung von TLAC-Standard und der MREL-Quote, überarbeitete Eigenkapitalvorgaben (CRR/CRD) und Abwicklungsprozess (BRRD)) sowie die Strategie für notleidende Kredite in Bankbilanzen angegangen werden, um eine einheitliche europäische Basis zu schaffen. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie



Drucksache 717/17

... -Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 umfasst daher ehrgeizige und zugleich realistische Ziele für die Verringerung der Emissionen für 2025 und 2030. Ferner sieht er ein auf einem Richtwert für den Anteil emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge beruhendes Anrechnungssystem vor, anstatt eine bestimmte Technologie mit festen Quoten vorzuschreiben. Den Investoren in alternative Antriebsstränge und Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe wird damit ein deutliches und starkes Signal gegeben in der Absicht, den Vorreitern einen starken Anreiz für weitere Investitionen in kohlenstoffarme Technologien zu bieten. Eine Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften wird es der Kommission ermöglichen, deren Wirksamkeit zu bewerten und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen.

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Drucksache 717/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung

3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen

4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 87/17 (Beschluss)

... in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 89/1/17

... 45. Die Laufzeit des EFSI sowie das Volumen sollen aktuell ausgeweitet werden, um die wirtschaftliche Entwicklung in der Union weiter zu unterstützen. Hierbei ist aus Sicht des Bundesrates streng darauf zu achten, dass das Kriterium der Additionalität der Investitionsprojekte erfüllt ist. Der Bundesrat lehnt geografische oder sektorale Quoten für geförderte Projekte ab.

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Drucksache 89/1/17




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 187/1/17

... /EG aus Verbrauchersicht war der Anspruch von Haushaltskunden auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. In Deutschland beinhaltet dieses Schlichtungsverfahren eine Teilnahmepflicht der Unternehmen. Dem Verursacherprinzip entsprechend finanzieren die Unternehmen die Schlichtungsstelle, die Anlass zur Beantragung eines Schlichtungsverfahrens bieten, indem eine Fallpauschale erhoben wird. Die deutsche Schlichtungsstelle Energie e.V. hat sich aus Verbrauchersicht in vielerlei Hinsicht bewährt. Seit 2011 konnte die Schlichtungsstelle Energie e.V. in vielen tausend Fällen eine einvernehmliche außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Haushaltskunden und Versorgern herbeiführen. Die Einigungsquote liegt bei circa 80 Prozent. Hierdurch wurde Vertrauen der Haushaltskunden in den Wettbewerbsmarkt geschaffen und der Wettbewerb gestützt. Nicht zuletzt entlastet die Schlichtungsstelle die Gerichte erheblich. All dies war möglich, weil die Mitgliedstaaten gegenwärtig verpflichtet sind, Schlichtungsstellen einzurichten, die eine effiziente Behandlung von Beschwerden sicherzustellen haben. Der Bundesrat befürchtet, dass durch den in Artikel 26 der vorgeschlagenen Richtlinie aufgenommen Verweis auf die Richtlinie



Drucksache 666/1/17

... Ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit ist die Stärkung des Überganges von der Schule in den Arbeitsmarkt. Hier hat das duale System, wie es im deutschsprachigen Raum Tradition hat, eine Vorreiterrolle. Die im internationalen Vergleich niedrige Jugendarbeitslosigkeitsquote in Deutschland wird unter anderem auf die starke Berufsausbildung zurückgeführt. Das Vorhaben ist daher auch mit Blick auf die diversen Empfehlungen und Vereinbarungen zur Förderung der Jugendbeschäftigung der Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel die 2013 eingeführte EU-Jugendgarantie, zu begrüßen. Vom System der dualen Berufsausbildung können starke Impulse für die Qualifizierung junger Menschen ausgehen.



Drucksache 593/1/17

... Der Bundesrat begrüßt weiterhin den in dem Sozialbericht verzeichneten Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie die kontinuierlich sinkende Arbeitslosenzahl, die ebenso wie eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung Voraussetzung für stabile soziale Sicherungssysteme und eine stabile Sozial-leistungsquote sind.



Drucksache 120/17

... - Die Abfallvermeidung ist nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für alle Mitgliedstaaten, auch für jene mit hohen Recyclingquoten. In acht Mitgliedstaaten fallen mindestens doppelt so viel Siedlungsabfälle pro Einwohner an wie in einem Mitgliedstaat mit niedrigstem Abfallaufkommen. Ein wichtiges Ziel im umfassenderen Kontext der Agenda für die Kreislaufwirtschaft ist daher die Entkopplung der Abfallerzeugung vom Wirtschaftswachstum. - Nach den jüngsten Daten von Eurostat haben sechs Mitgliedstaaten das Recyclingziel von 50 % für Siedlungsabfälle bereits erreicht, während neun Länder ihre Anstrengungen noch erheblich verstärken müssen, um diesen Zielwert bis 2020 zu verwirklichen. Die Kommission beabsichtigt, 2018 in einem "Frühwarnbericht" den Stand der Verwirklichung der Ziele für 2020 darzulegen. In sechs Mitgliedstaaten konnte die Deponierung von biologisch abbaubaren Siedlungsabfällen nicht verringert werden (50 % bis 2009).



Drucksache 633/17 (Beschluss)

... 4. Die Möglichkeit, eine Initiative teilweise zu registrieren, sofern nicht Teile der Initiative, darunter ihre wichtigsten Ziele, offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission liegen, wird befürwortet. Die EU-Kompetenzen sind für Organisatoren sowie Bürgerinnen und Bürger zum Teil schwer nachzuvollziehen, was sich auch in der hohen Ablehnungsquote geplanter Bürgerinitiativen widerspiegelt. In Fällen, in denen unerhebliche Teile einer Initiative nicht registrierfähig sind, ist es unverhältnismäßig, den gesamten Vorschlag abzulehnen. Durch die Öffnung der Europäischen Bürgerinitiative für teilweise Registrierungen wird sie für Organisatoren leichter handhabbar.



Drucksache 725/17

... i) die Gewährleistung der Freiheit der Erbringung grenzübergreifender Dienstleistungen, d.h. Schutz des kombinierten Verkehrs vor nationalen Beschränkungen (Genehmigungsregelungen, regulierte Tarife und Quoten),

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Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 402/17

... II). Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Absatz 6 und 7



Drucksache 629/1/17

... -Regulierung für Pkw das technisch Machbare berücksichtigt werden muss. Dabei ist die teilweise noch fehlende Akzeptanz alternativer Antriebe bei den Kundinnen und Kunden zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang hält es der Bundesrat für notwendig, im Automobilbereich einen einheitlichen Binnenmarkt zu gewährleisten, ohne dass es zu Alleingängen von Mitgliedstaaten, zum Beispiel im Hinblick auf Verbote von Verbrennungsmotoren oder die Einführung nationalstaatlicher E-Auto-Quoten, kommen kann.



Drucksache 315/16

... - Die Arbeitnehmer in der EU werden immer älter und ihre Zahl sinkt, wodurch in einigen Fällen ein Fachkräftemangel entsteht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die Erwerbsquote und die Produktivität erhöht werden. 60 % der Hochschulabsolventen sind Frauen, ihre Beschäftigungsquote liegt jedoch nach wie vor unter der von Männern, und Männer und Frauen arbeiten tendenziell in unterschiedlichen Branchen. Inklusive Arbeitsmärkte sollten die Kompetenzen und das Talent aller - d.h. auch von Menschen mit geringen Kompetenzen oder Angehörigen benachteiligter Gruppen - nutzen. Im globalen Wettstreit um die klügsten Köpfe müssen wir zum einen unsere Fachkräfte unterstützen und die Abwanderung Hochqualifizierter senken und zum anderen die Mobilität der EU-Bürger fördern, Fachkräfte aus dem Rest der Welt anwerben und die Kompetenzen von Migranten besser nutzen. - Qualität und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung - einschließlich der Unterrichtsstandards - gehen weit auseinander. Dadurch spitzen sich die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was Wirtschaftsleistung und soziale Bedingungen angeht, noch stärker zu. Eine starke Bildungs- und Kompetenzpolitik dagegen ist wichtig, um Innovation anzuregen, und könnte die Annäherung an die leistungsstärksten Länder fördern.

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Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 285/16

... Um Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung die Beschäftigungsaufnahme zu erleichtern, wird für einen Zeitraum von drei Jahren für Beschäftigungen in noch festzulegenden Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation in den Ländern auf die Vorrangprüfung verzichtet. Die Arbeitsmarktsituation in den Ländern soll insbesondere anhand der Arbeitslosenquote abgebildet werden. Die noch festzulegenden Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit sollen in der Anlage zu § 32 der



Drucksache 490/1/16

... Die für die Kranken- und Unfallversicherung getroffene Regelung ist nach der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich der aktuell noch im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes enthaltenen Anlagemöglichkeit nachgebildet worden. Der Bundesrat stellt insoweit fest, dass derzeit Änderungen am Versorgungsrücklagegesetz des Bundes geplant und bereits im parlamentarischen Verfahren sind (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - vgl. BR-Drucksache 411/16), mit denen die Aktienquote für die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds des Bundes auf 20 Prozent angehoben und die Anlagemöglichkeiten erweitert werden sollen.



Drucksache 518/16

... - Eine Anpassung der Zielquote des EU-Garantiefonds auf 35 % der Gesamtgarantieverpflichtungen der EU.



Drucksache 580/16

... (1) Wer teilfluorierte Kohlenwasserstoffe in Verkehr bringt, bedarf der vorherigen Zuteilung einer Quote nach Artikel 16 Absatz 5 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr.

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Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.