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"Quote"
Drucksache 94/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten - COM(2012) 55 final
... Zu beachten ist ferner, dass sich bereits heute in der niedrigen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ihr höheres Krankheitsrisiko widerspiegelt. Neben den physischen Arbeitsbelastungen sind dabei insbesondere vielfältige psychische Belastungsarten hinzugekommen mit der Folge, dass vielfach das höhere Krankheitsrisiko in eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. vorzeitige Verrentung mündet. Bei den Menschen, bei denen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu einer vorzeitigen Verrentung kommt, wird darauf zu achten sein, dass die daraus resultierenden finanziellen Verluste nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Drucksache 15/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe COM(2011) 896 final Drucksache: 15/12 in Verbindung mit b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste COM(2011) 895 final Drucksache: 16/12
... 14. Der Bundesrat fordert bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Möglichkeiten, stärker auf ökologische und soziale Kriterien sowie Genderaspekte zu achten. Ein Kernziel der Europa - 2020 - Strategie und damit ein gemeingesellschaftliches Ziel der EU ist, bis 2020 die Anhebung der Beschäftigungsquote bei den 20- bis 64-Jährigen auf 75 Prozent, indem mehr Menschen - insbesondere Frauen, Jugendliche, ältere und gering qualifizierte Personen sowie Migrantinnen und Migranten - in Beschäftigung gebracht werden. Die verstärkte Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Aspekte im öffentlichen Auftragswesen kann diesem Ziel dienen.
Drucksache 330/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG) - Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg -
... bbb) In Satz 5 sind die Wörter ", um den vermuteten Quotenverstoß gegenüber dem Finanzamt widerlegen zu können (vgl. Satz 7)" zu streichen.
1. Zu Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
2. Zur Eingangsformel
3. Zu Artikel 14 § 3 Absatz 3 - neu - TeilhStatG
Drucksache 687/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase - COM(2012) 643 final, Ratsdok. 15984/12
... 21. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die quotenmäßige Verringerung der Menge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen, die Hersteller und Einführer jährlich in der EU in Verkehr bringen dürfen, dann keine Anwendung finden darf, wenn es sich um Zwischenprodukte handelt und die F-Gase im weiteren chemischen Prozess umgewandelt und somit unschädlich gemacht werden, oder wenn es sich um pharmazeutische Treibmittel handelt, solange es hierfür keine zugelassenen Alternativen gibt (Artikel 13 ff.).
Zu Artikel 1
Zu den Zertifizierungsanforderungen und -programmen
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 11
Zu Artikel 11
Zu Artikel 13
Zum Zuweisungsmechanismus
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Durchsetzungsrechtsakten
3 Weiteres
Drucksache 725/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Neue Denkansätze für die Bildung - bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen - COM(2012) 669 final
... 7. Der Bundesrat begrüßt die ausdrückliche Anerkennung der erfolgreichen dualen Ausbildung in Deutschland als "Ausbildungssystem von Weltrang", dem es durch seine Struktur und praktische Ausrichtung zudem gelingt, im europaweiten Vergleich die höchste Jugendbeschäftigungsquote zu erreichen. Hieraus wird zudem deutlich, dass der Arbeitsmarkt offenbar nicht nur, wie von der Kommission behauptet, hoch qualifizierte, im Regelfall tertiär ausgebildete Arbeitskräfte benötigt. Vielmehr ist er auch auf Fachkräfte angewiesen, die in ihrem konkreten Fachbereich über umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Expertise verfügen.
Drucksache 469/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... Zum einen ist die Zahl der umwelt- und naturschutzrechtlichen Verbandsklagen seit einigen Jahren rückläufig. Verbandsklagen haben mit 42,5 Prozent zudem eine vierfach höhere Erfolgsquote als andere verwaltungsgerichtliche Klagen. Dies zeigt, dass die Verbände auf Grund beschränkter personeller und finanzieller Ressourcen in der Vergangenheit und auch zukünftig sorgfältig entscheiden, in welchen Fällen eine Klage erfolgversprechend ist.
Drucksache 684/12
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)
... Untersuchungen der Rechnungshöfe zeigen, dass es bei der Bearbeitung von Unterhaltsfällen hohe Fehlerquoten gibt, vor allem deshalb, weil die Finanzämter Auslandssachverhalte über die Grenze hinweg nicht hinreichend ermitteln können. Das Problem ist auch in der Öffentlichkeit seit Langem bekannt ("Bargeld auf dem Balkan" in Süddeutsche Zeitung vom 15. Juni 2005; "Steuerbetrug durch Ausländer" im Handelsblatt vom 17. März 2005).
Drucksache 517/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
... Die Kostendeckungsquoten in der Justiz sind seit Jahren rückläufig. Ziel muss es daher sein, insofern eine Verbesserung zu erzielen. Zwar ermöglicht der Gesetzentwurf durch Neuordnung und Anhebung der Gebühren spürbare Mehreinnahmen für die Länderhaushalte. Allerdings stehen diesen Mehreinnahmen durch die Erhöhung von Honoraren, Gebühren und Entschädigungen für verschiedene Berufsgruppen im Bereich der Rechtspflege erhebliche Mehrausgaben gegenüber, die befürchten lassen, dass der Gesetzentwurf insgesamt zu keinem positiven Saldo führen wird.
Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... - Massive Förderung von Stabilitäts- und Wachstumsmaßnahmen, damit die EU zu nachhaltigem Wachstum und einer hohen Beschäftigungsquote zurückfindet.
Drucksache 38/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen - Lehren aus den jüngsten Erfahrungen KOM (2012) 7 endg.
... Außerdem gehen die Folgen der Rezession in zunehmendem Maße mit Befürchtungen einher, dass die Auswirkungen auf die Arbeitslosenquoten dauerhaft sein könnten.
Drucksache 535/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens - COM(2012) 485 final; Ratsdok. 13228/12
... Insgesamt trägt die Validierung nichtformaler und informeller Lernerfahrungen außerdem zur Erreichung mehrerer Kernziele der Strategie Europa 2020 bei, die sich auf die Verringerung von Schulabbrüchen, den Anteil der 30-34-Jährigen mit einem tertiären oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss, die Erwerbstätigenquote insgesamt sowie auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung beziehen und im Rahmen des Europäischen Semesters einem Follow-up unterzogen werden.
Drucksache 459/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetz es (GwGErgG)
... Hinsichtlich Sportwetten, die zwar ebenfalls von der Geldwäscherichtlinie nicht erfasst sind, ist aufgrund ihrer hohen Relevanz eine Einbeziehung in den Verpflichtetenkreis erforderlich, da mit Internet-Sportwetten Ausschüttungsquoten von 85 bis 90 Prozent erzielt werden können.
Drucksache 746/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU COM(2012) 698 final
... Durch eine allgemeinere Anwendung der Sendungsverfolgung könnte die Macht der Verbraucher gestärkt werden, da sie in die Lage versetzt würden, Ort und Zeit der Zustellung zu diktieren. Dies würde sich positiv auf die Erfolgsquote des ersten Zustellversuchs auswirken und somit die Kosten senken. Gleichzeitig erhielten die Online-Einzelhändler geeignete und sachdienliche Informationen und könnten daher Bestände besser verwalten, die Erstattungs- und Rücksendeverfahren optimieren und Verwaltungsverfahren vereinfachen.
Drucksache 152/12
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates - Energiewende voranbringen: Investitionssicherheit, Planbarkeit und Kostendeckung der Photovoltaikförderung durch das Erneuerbare -Energien-Gesetz sichern
... 5. Der Bundesrat sieht mit Sorge den drohenden Kompetenzverlust für Innovationen und Forschung bei den in Deutschland ansässigen Photovoltaikherstellern und Zulieferbetrieben durch internationalen Wettbewerbs- und Preisdruck. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Entwicklung und der abnehmenden Wettbewerbsfähigkeit entgegenzuwirken. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, ob dazu als Übergangsvorschrift die Festlegung einer Quote für Produkte, deren Wertschöpfung in der EU liegt (local content-Regelung) gehören könnte sowie das Ziel der Erhöhung der Eigenverbrauchsrate an Solarstrom mit Blick auf die Verbesserung der Netzstabilität durch dezentrale Speicherkapazitäten zu erreichen wäre.
Drucksache 161/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie für Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind
... /EG zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, die Übergangsbestimmungen für Mindestsammelquoten, eine gemeinsame Methodik für die Berechnung des Jahresabsatzes von Gerätebatterien und -akkumulatoren an Endnutzer sowie einen Fragebogen oder ein Schema für die nationalen Durchführungsberichte betreffen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 672/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz -Schlachtverordnung - TierSchlV )
... h) die Forschung für eine zuverlässige, stressfreie Schlachtung mit geringeren Fehlerquoten, beispielsweise bei der Betäubung durch Kohlendioxid und der Schlachtung durch Bolzenschussgeräte, zu intensivieren;
Drucksache 86/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... sieht für die einseitige Änderung von Vertragsbedingungen ein fristloses Kündigungsrecht für den Kunden vor. Dieses muss auch für Kunden in der Grundversorgung gelten. Das erklärte Ziel, die Wechselquoten zu erhöhen, darf an dieser Stelle nicht ausgebremst werden, indem die grundversorgten Kunden schlechter gestellt werden als Kunden in Sonderverträgen. Ohne eine Anpassung würde die seit der Novellierung des EnWG im Jahre 2011 für grundversorgte Kunden bestehende Rechtsunsicherheit perpetuiert werden.
Drucksache 632/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahressteuergesetz 2013
... Anteile, die z.B. im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften verliehen oder entliehen worden sind, werden für die Bemessung der Beteiligungsquote stets beim Verleiher berücksichtigt. Dadurch wird ausgeschlossen, dass die Beteiligungsgrenze mit Hilfe von Wertpapierleihgeschäften kurzfristig unterschritten oder überschritten werden kann.
Drucksache 94/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten COM(2012) 55 final
... 10. Zu beachten ist ferner, dass sich bereits heute in der niedrigen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ihr höheres Krankheitsrisiko widerspiegelt. Neben den physischen Arbeitsbelastungen sind dabei insbesondere vielfältige psychische Belastungsarten hinzugekommen mit der Folge, dass vielfach das höhere Krankheitsrisiko in eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. vorzeitige Verrentung mündet. Bei den Menschen, bei denen es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu einer vorzeitigen Verrentung kommt, wird darauf zu achten sein, dass die daraus resultierenden finanziellen Verluste nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Drucksache 599/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... 1. Schongebiet ein bestimmtes geographisches Gebiet, in dem zum Schutz oder zur Erhaltung der Fischbestände aus anderen Gründen als des Ausschöpfens oder Überschreitens einer Fangquote ein Fangverbot nach § 1a Absatz 6 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
§ 1 Überwachung der Fischerei im Küstenmeer
§ 5 Verbindliche Anlandeorte
§ 6 Besondere Bestimmungen über Anlandungen und Umladungen in bezeichneten Häfen und an küstennahe Orten
§ 8 Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen
§ 9 Automatisches Schiffsidentifizierungssystem
§ 10 Logbuchführung
§ 11 Umladeerklärung
§ 12 Anlandeerklärung
§ 13 Ausnahmen für die küstennahe Fischerei und die Tagesfischerei
§ 14 Fanggerät
§ 15 Wiegen von Fischereierzeugnissen
§ 16 Durchführung des Punktesystems für schwere Verstöße
§ 17 Vermarktung von Seefischereierzeugnissen
§ 18 Rückverfolgbarkeit
§ 19 Übernahmeerklärung und Transport
§ 20 Einfuhr und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen
§ 21 Finanzielle Beteiligung der Europäischen Union an bestimmten Ausgaben der Wirtschaft
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2) Verbindliche Anlandeorte
Anlage 4 (zu § 14 Absatz 1)
Abschnitt 1 Technische Beschreibung des Steerts eines Fanggeräts mit Fluchtfenster des Typs BACOMA
1. Konstruktion von Steert und Tunnel des Schleppnetzes
2. Netztuch des Fluchtfensters
3. Anbringung des Fluchtfensters
4. Größe des Fluchtfensters
5. Reparatur des Fensters
6. Sonstige Vorschriften zu Schleppnetzen
Abschnitt 2 Technische Beschreibung eines T90-Schleppnetzes
1. Begriffsbestimmung
2. Maschenöffnung
3. Garnstärke
4. Konstruktion
Anlage 5 (zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
4 Lösung
4 Alternativen
Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Auswirkungen
4 Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu 19
Zu Absatz 1
Zu 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu 21
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2259: Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
Drucksache 629/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 24. Der Bundesrat lehnt jedoch die zentrale Festlegung von Quoten für die Fonds als Anteil an den kohäsionspolitischen Ausgaben in Abhängigkeit der Regionentypen ab. Die prozentuale Aufteilung der Strukturfondsmittel auf EFRE und ESF muss vielmehr das Ergebnis der im Rahmen des Programmierungsprozesses herausgearbeiteten Strategie auf der Basis der sozioökonomischen Gegebenheiten in den Regionen sein.
2 Gesamtwertung
I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele
4 Gebietskategorien
Weniger entwickelte Regionen
5 Übergangsregionen
Stärker entwickelte Regionen
Territoriale Zusammenarbeit
4 Finanzrahmen
4 Zusätzlichkeit
II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR
4 Partnerschaftsvereinbarung
Operationelle Programme
III. Konditionalitäten
IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung
V. Territoriale Entwicklung
VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung
VII. Verwaltung und Finanzkontrolle
Zu den Strukturfonds
Verwaltungs - und Kontrollsystem
4 Akkreditierungsverfahren
Aufgaben der Behörden
4 Finanzmanagement/Finanzfluss
4 Datenaustauschsysteme
VIII. Förderfähigkeitsregeln
IX. Finanzinstrumente
Zur technischen Hilfe
X. Delegierung von Rechtsakten
XI. Übergangsbestimmungen
XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 392/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... "(1a) Die in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b festgelegten Quoten steigen jeweils um 5 Prozentpunkte je Kalenderjahr vom Beginn eines Kalenderjahres an beginnend mit dem Kalenderjahr 2013."
1. Hauptempfehlung
2. Hauptempfehlung
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 7
9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 17
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 7
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2 und Hauptempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 1, 2 und 15
Zu Artikel 1 Nummer 18
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 20
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 20
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 21
23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 41
24. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG
25. Zum Gesetz insgesamt
26. Zum Gesetz insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 535/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Verwendung von Biokraftstoff en
... quote sowie die ab 2015 geltende Netto-Treibhausgasquote. Auf beide Quoten können sowohl
zu Ziffer 1
zu Ziffer 2
zu Ziffer 3
zu Ziffer 4
zu Ziffer 5
zu Ziffer 6
Drucksache 409/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
... Ablehnungsquote 59%(56%) 56%(62%)
1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik
2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen
2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?
Frage 1:
3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse
3.1. Der regionale und örtliche Markt
3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten
3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte
3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt
Frage 2:
3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken
3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal
Frage 3:
3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt
Frage 4:
4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse
4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen
Frage 5:
4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt
Frage 6:
5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt
5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?
Frage 7:
5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten
Frage 8:
5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren
Frage 9:
Frage 10:
5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen
Frage 11:
Frage 12:
5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?
Frage 13:
Frage 14:
5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?
Frage 15:
5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?
6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen
Frage 16:
Drucksache 698/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
... notwendigen Betriebsmittel festgelegt werden, die am 1. Januar 2013 zum Aufbau der notwendigen Betriebsmittel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau benötigt werden. Die darüber hinausgehenden bzw. fehlenden Betriebsmittel und liquiden Rücklagen bilden die positiven oder negativen Sondervermögen der bisherigen Zuständigkeitsbereiche; negative Sondervermögen sind bis zum Ablauf der Übergangszeit aufzubringen. Wenn mit etwa unzureichenden Betriebsmittelbeständen keine regionalen Nachteile verbunden sind, besteht ohne eine Quotenregelung die Gefahr, dass vorhandene Mittel bis zum 31. Dezember 2012, zum Beispiel durch Beitragssenkungen, verbraucht werden und die SVLFG über keine ausreichende Liquidität verfügt.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
6. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
7. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Zu a
Zu b
8. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
10. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
11. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
12. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
13. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
14. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
15. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
16. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
17. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII
18. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII
Zu § 143
Zu § 143
19. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII , Zu Artikel 4 Nummer 25 § 79 Absatz 1 Satz 3 ALG , Zu Artikel 5 Nummer 11 § 18a Absatz 1 Satz 3 KVLG 1989
20. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII
21. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII
22. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 22 1 b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989
23. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII
24. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - KVLG 1989
Zu a:
Zu b:
25. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII
26. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG
27. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG
28. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG
29. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989
30. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989
31. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989
32. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG
Drucksache 629/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 31. Der Bundesrat lehnt jedoch die zentrale Festlegung von Quoten für die Fonds als Anteil an den kohäsionspolitischen Ausgaben in Abhängigkeit der Regionentypen ab. Die prozentuale Aufteilung der Strukturfondsmittel auf EFRE und ESF muss vielmehr das Ergebnis der im Rahmen des Programmierungsprozesses herausgearbeiteten Strategie auf der Basis der sozioökonomischen Gegebenheiten in den Regionen sein.
2 Gesamtwertung
I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen
3 Ziele
3 Gebietskategorien
Weniger entwickelte Regionen
4 Übergangsregionen
Stärker entwickelte Regionen
Territoriale Zusammenarbeit
4 Finanzrahmen
3 Zusätzlichkeit
II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)
3 Partnerschaftsvereinbarung
Operationelle Programme
III. Konditionalitäten
IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung
V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen
VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung
VII. Territoriale Entwicklung
VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung
IX. Verwaltung und Finanzkontrolle
Zu den Strukturfonds
Verwaltungs - und Kontrollsystem
3 Akkreditierungsverfahren
Aufgaben der Behörden
3 Finanzmanagement/Finanzfluss
3 Datenaustauschsysteme
X. Förderfähigkeitsregeln
XI. Finanzinstrumente
Zur technischen Hilfe
Zu den Finanzbestimmungen
XII. Delegierung von Rechtsakten
XIII. Übergangsbestimmungen
XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Zu diesem Risiko kommt in einigen Fällen erschwerend hinzu, dass der Rohstoff nur schwer ersetzt werden kann und seine Rückgewinnungsquote gering ist. In vielen Fällen ist eine stabile Versorgungssituation ein wichtiges Element der Zielsetzungen der Klimapolitik und der technologischen Innovation. Beispielsweise sind seltene Erden ein notwendiger Rohstoff für Hochleistungs-Dauermagnete in Windturbinen oder Elektrofahrzeugen, Fahrzeugkatalysatoren, gedruckten Schaltungen, optischen Fasern und Hochtemperatur-Supraleitern. Da 97 % der Weltproduktion im Jahr 2009 auf China entfielen, ist die EU ist in diesem Fall vollständig von Einfuhren abhängig. Gleichzeitig ist gegenwärtig kein Recycling- oder Ersatzverfahren für seltene Erden wirtschaftlich durchführbar.
Drucksache 60/2/11
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
... Die in § 6 MediationsG-E vorgesehene Möglichkeit eines Forschungsvorhabens zur Förderung der Mediation sollte durch die Möglichkeit einer (teilweisen) Anrechnung der Kosten einer gescheiterten vorgerichtlichen Mediation auf die Gerichtsgebühren des dann notwendigen Prozesses erweitert werden. Damit wird die außergerichtliche Mediation in allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten zielgenau gefördert. Einerseits bedarf die außergerichtliche Mediation im Falle des Erfolges keiner finanziellen Förderung, weil sie per Saldo und in der Gesamtschau die grundsätzlich kostengünstigste Art der Konfliktlösung darstellt. Andererseits hält nach den vorliegenden Studien und Erfahrungen allein der Umstand, dass im Falle des wenn auch unwahrscheinlichen Scheiterns zusätzliche Kosten entstehen, Streitende oft von der Mediation ab. Für diese Entscheidungssituation ist es geboten, einen Anreiz zugunsten der Mediation zu schaffen. Hierdurch bleibenje nach der Erfolgsquote etwa 60 bis 80 Prozent der als Folge des Anreizes mediierten Fälle den Gerichten erspart. Da die Ziviljustiz nicht kostendeckend arbeitet, werden hierdurch zumindest langfristig Mittel frei werden, aus denen u.a. auch der Anreiz zu finanzieren sein wird. Hierzu gibt es indessen bislang keine validen Daten. Deshalb und auch zur Gewinnung von Erkenntnissen über eine geeignete Missbrauchsprophylaxe sollen im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Forschungsvorhabens Daten und Erfahrungen gewonnen werden. Damit wird eine fundierte Grundlage für weitergehende Entscheidungen geschaffen.
Drucksache 682/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung, zum Zweck der Stoffstromverfolgung und -steuerung sowie für die Überwachung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung, für Zwecke der Abfallwirtschaftsplanung und ggf. auch für die Ermittlung von Verwertungsquoten eine Pflicht zur Führung von Betriebstagebüchern und zur Übermittlung von Jahresübersichten in das Gesetz aufzunehmen.
Drucksache 854/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Durch die Neufassung der Anforderungen an die Förderfähigkeit des Netzausbaus im Hinblick auf den erforderlichen Anteil der Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen wird eine Anpassung vorgenommen, um die Förderung von neuen Netzen zu erleichtern. Am Erfordernis eines Anteils von 60 Prozent Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen wird festgehalten. Insbesondere im Hinblick auf die Lage bei neuen Netzen, bei denen oftmals erst sukzessive ein höherer KWK-Anteil an der Wärmeeinspeisung erreicht werden kann, wird hier zunächst auf das Erfordernis einer überwiegenden Einspeisequote aus KWK-Anlagen verzichtet. Bei solchen Netzen muss der Nachweis einer 60 Prozent Quote im Endausbau jedoch spätestens nach zwei Jahren erbracht sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern
§ 7 Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§ 7b Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
§ 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
c Preis- und Kostenwirkungen
4. Nachhaltigkeit
5. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4c
Zu Nummer 4d
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 4f
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Nummer 5c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 7e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1977: Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Einhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Drucksache 803/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht 2012 KOM (2011) 815 endg.; Ratsdok. 17229/11
... 7. Besonders begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission das Thema der steigenden Jugendarbeitslosigkeit in den Fokus rückt. Im europäischen Vergleich der Arbeitslosenquoten der unter 25jährigen (Quelle: Eurostat) kann Deutschland mit 9,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2010 den drittbesten Wert nach den Niederlanden (8,7 Prozent) und Österreich (8,8 Prozent) vorweisen. Auch wenn die Arbeitslosigkeit junger Menschen in Deutschland aktuell damit nicht zu den vorherrschenden Problemfeldern zählt, ist das Aufgreifen der Thematik mit Blick auf die EU-weite Entwicklung dringend geboten. Die extrem hohe Jugendarbeitslosigkeit z.B. in Spanien (41,6 Prozent), in Griechenland (32,9 Prozent) und in Großbritannien (19,6 Prozent) sowie die daraus resultierende Perspektivlosigkeit bergen zudem enormes Konfliktpotential.
Drucksache 858/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
... Nach Angaben der Länder ist von einer Kontrollquote von insgesamt 3 Prozent auszugehen. Davon werden 1,5 Prozent als Betriebskontrollen durchgeführt. Bei einer Gesamtzahl von 30 160 Betroffenen ist von 452 Betriebskontrollen jährlich auszugehen.
Drucksache 357/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Abschluss des ersten Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik - Orientierungen für die Politik der Mitgliedstaaten 2011 - 2012 KOM (2011) 400 endg.
... Allerdings stellt die Kommission mit Sorge fest, dass die EU bei Erfüllung aller eingegangenen Verpflichtungen zusammengenommen ihre Kernziele bis 2020 noch nicht erreichen würde. Auf der Grundlage der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten dürfte die EU ihre Ziele beim Emissionsabbau, bei den erneuerbaren Energien und bei der Verringerung der Schulabbrecherquote erreichen. Zusätzliche Anstrengungen sind vonnöten, um die Ziele in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Energieeffizienz, (Hochschul -)Bildung und Armut zu verwirklichen.
Mitteilung
1. Die EU gestärkt AUS der Krise herausführen
1. Das erste Europäische Semester
2. Bewertung der Kommission Empfehlungen
4 Wachstumsvoraussetzungen
Mobilisierung der Arbeitsmärkte und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
2. Der Euro-Plus-Pakt: Bestandsaufnahme der eingegangenen Verpflichtungen
3. Nächste Schritte
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... (6) „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“, um die Arbeitsmärkte zu modernisieren, den Menschen durch den lebenslangen Erwerb von Qualifikationen neue Möglichkeiten zu eröffnen und so die Erwerbsquote zu erhöhen sowie Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt u.a. durch Arbeitsmobilität besser aufeinander abzustimmen;
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... Die Situation von Roma-Kindern in der EU ist besonders besorgniserregend, weil gleich mehrere Faktoren ihre Lebensbedingungen so schwierig machen29, wie schlechte Gesundheitsversorgung, schlechte Wohnverhältnisse, schlechte Ernährung, Ausgrenzung, Diskriminierung und Bedrohung durch Gewalt 30. Die soziale Ausgrenzung von Roma Kindern beginnt häufig bereits mit der fehlenden Eintragung ins Geburtenregister und setzt sich dann infolge der geringen Teilnahme am Grundschul- und weiterführenden Unterricht und hoher Schulabbrecherquoten sowie aufgrund von Drogenkonsum und der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft fort. Segregation ist ein entscheidendes Hindernis beim Zugang zu einer höherwertigen Bildung für Roma-Kinder.
Drucksache 108/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Mitnutzung von Infrastruktur der Deutsche Bahn AG zur Erfüllung der Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung
... 3. Der Bund setzt bislang bei der Mitnutzung von Infrastruktur der Deutsche Bahn AG im Rahmen der Umsetzung der Breitbandstrategie voraus, dass er an den Erträgen aus der Vermarktung in dem Maße beteiligt wird, in dem er die Anlagen finanziert hat. Dabei wird eine Finanzierungsquote von 65 Prozent angesetzt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, auf diese Ertragsbeteiligung so weit wie möglich zu verzichten.
Drucksache 409/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
... Gleichzeitig begrüßt der Bundesrat das System der Kofinanzierung der Programme und die im Grünbuch enthaltene Bereitschaft zur Prüfung einer höheren Kofinanzierung. Speziell bei Programmen unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sollte nach Auffassung des Bundesrates eine Kofinanzierungsquote von mehr als 50 Prozent durch die EU ermöglicht werden, da von einer höheren Anteilfinanzierung seitens der EU ein Impuls zu einer verstärkten Beteiligung dieser Unternehmen an den Programmen ausgehen würde.
Drucksache 85/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht - Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an KOM(201 1) 11 endg.; Ratsdok. 18066/10
... 18. Der Bundesrat bemängelt die einseitige, äußerst negative Darstellung der bildungspolitischen Situation in dem dem Jahreswachstumsbericht anhängenden Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts. So hat die Kommission selbst erst vor kurzem in ihrer Mitteilung "Bekämpfung des Schulabbruchs ein wichtiger Beitrag zur Agenda Europa 2020" festgestellt, dass seit dem Jahr 2000 die durchschnittliche Schulabbrecherquote in Europa um 3,2 Prozentpunkte gesunken ist und die Leistung der Mitgliedstaaten Raum für Optimismus lässt. Darüber hinaus wird jedenfalls für Deutschland die Einschätzung der Kommission, dass ein wesentlicher Schwachpunkt der beruflichen Aus- und Weiterbildung die Qualität und Attraktivität auf allen Ebenen sei, nicht geteilt. Zutreffend ist zwar, dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungssysteme unternommen werden sollten; dies steht aber einer Wertschätzung der erzielten Fortschritte und Leistungen nicht entgegen. Die Herausstellung allein der bestehenden Schwachpunkte kann insoweit sogar eine kontraproduktive Wirkung haben.
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... (3) Die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele werden insbesondere anhand der regelmäßigen Berichte der EU über die Umsetzung der Politik bewertet; für die Bewertung der Ziele gemäß Absatz 2 Buchstaben a, d und e werden die von internationalen Organisationen und anderen einschlägigen Einrichtungen festgelegten Indikatoren herangezogen; für Absatz 2 Buchstaben b, c und d ist der Grad der Übernahme des EU-Rechtsrahmens durch die Partnerländer und für Absatz 2 Buchstaben c und f die Zahl der einschlägigen Abkommen und Kooperationsmaßnahmen relevant. Als Indikatoren herangezogen werden u.a. die Durchführung angemessen überwachter demokratischer Wahlen, das Ausmaß der Korruption, Handelsströme sowie Indikatoren für die Messung interner wirtschaftlicher Ungleichgewichte, einschließlich der Beschäftigungsquote.
Drucksache 542/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung des Vertrauens in eine EU-weite Rechtspflege - Eine neue Dimension der justiziellen Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene KOM (2011) 551 endg.
... Bei der Konsultation gaben die interessierten Kreise einen Fort- und Ausbildungsbedarf in den folgenden Politikbereichen an, die als Fort- und Ausbildungsschwerpunkte angesehen werden könnten: Umweltgesetzgebung, Zivil-, Vertrags-, Familien- und Handelsrecht, Wettbewerbs- und Kartellregeln, Schutz des geistigen Eigentums, Strafrecht (insbesondere die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls), Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union, Grundrechte und Datenschutz. Schwerpunkte können auch in den Fällen festgelegt werden, in denen die EU eine geringe Einhaltungsquote bei bestimmten sektorspezifischen Vorschriften festgestellt hat oder in denen die sektorspezifischen Rechtsvorschriften sehr komplex und technisch sind.
Drucksache 590/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... 27. Jedoch lehnt der Bundesrat die im Etappenziel "Besser bauen" enthaltene Vorgabe einer jährlichen Sanierungsquote von 2 Prozent ab. Der Bundesrat hatte sich wiederholt gegen die Einführung einer Sanierungsquote verwehrt und dies so auch in den umfangreichen Bundesratsstellungnahmen zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Energieeffizienzplan 2011, vgl. BR-Drucksache 142/11(B) vom 27. Mai 2011 - und zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien
Drucksache 320/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen
... (97) Die Milchquotenverordnung vom 4. März 2008 (BGBl. I S. 359), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. März 2011 (BGBl. I S. 379) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Abschnitt 1 Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.
§ 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2 Verkündung von Rechtsverordnungen.
§ 3 Verkündung von Verkehrstarifen.
§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.
Abschnitt 2 Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
§ 5 Bundesanzeiger
§ 6 Zugang zum Bundesanzeiger
§ 7 Sicherheitsanforderungen
§ 8 Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung
§ 9 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
§ 10 Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen
§ 11 Berichtigungen
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung von Bundesrecht
§ 46 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 31 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 86 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
§ 17 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Notwendigkeit
a Ausgangslage
b Vorteile der Veröffentlichung im Internet
c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen
3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung
4. Alternativen
5. Gesetzesfolgen
a Allgemeine Gesetzesfolgen
b Kosten und Preise
c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
e Befristung
6. Gesetzgebungskompetenz
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung
Drucksache 114/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des "Small Business Act" für Europa KOM (2011) 78 endg.
... Obwohl die Unterstützung von KMU bei der Nutzung des Binnenmarktes beträchtliche Fortschritte gemacht hat, lassen KMU bei grenzüberschreitenden Aktivitäten weiterhin Vorsicht walten, wofür es verschiedene Gründe gibt. Grenzüberschreitende Zahlungen werden oft als kostspielig und aufwändig wahrgenommen, ebenso wie die verfügbaren Instrumente zur Beilegung etwaiger Konflikte mit Kunden, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Einziehung von Forderungen ist von entscheidender Bedeutung für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Angesichts einer Ausfallquote von 60 % bei grenzüberschreitenden Forderungen wird die Kommission Maßnahmen zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Einziehung30 vorschlagen
Drucksache 698/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
... notwendigen Betriebsmittel festgelegt werden, die am 1. Januar 2013 zum Aufbau der notwendigen Betriebsmittel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau benötigt werden. Die darüber hinausgehenden bzw. fehlenden Betriebsmittel und liquiden Rücklagen bilden die positiven oder negativen Sondervermögen der bisherigen Zuständigkeitsbereiche; negative Sondervermögen sind bis zum Ablauf der Übergangszeit aufzubringen. Wenn mit etwa unzureichenden Betriebsmittelbeständen keine regionalen Nachteile verbunden sind, besteht ohne eine Quotenregelung die Gefahr, dass vorhandene Mittel bis zum 3 1. Dezember 2012, zum Beispiel durch Beitragssenkungen, verbraucht werden und die SVLFG über keine ausreichende Liquidität verfügt.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
Zum Gesetzentwurf insgesamt:
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
13. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
14. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
15. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
16. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
17. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
18. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
19. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
20. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
21. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
22. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
23. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
24. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
25. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
26. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
27. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
28. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII
29. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII
Abschnitt 3a Regionale Geschäftsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 143a Rechtsstellung und Aufgaben
§ 143b Regionalbeiräte
Zu § 143
Zu § 143
30. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII ,
Zu Artikel 4 Nummer 25
31. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII
32. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII
33. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 221b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989
34. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII
35. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII
36. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII
37. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG
38. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG
39. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG Dem Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b ist folgender Satz anzufügen:
40. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989
41. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989
42. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989
43. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG
Drucksache 310/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission: Konsultation zu den Fangmöglichkeiten KOM (2011) 298 endg.
... 1. sich im Rahmen der relativen Stabilität für die Beibehaltung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und die Verwaltung der Quoten in nationaler Zuständigkeit einzusetzen;
Drucksache 876/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative "Chancen für junge Menschen" KOM (2011) 933 endg.
... Dies bedeutet, dass von fünf jungen Menschen eine(r) auf dem Arbeitsmarkt keinen Job findet. Die Jugendarbeitslosenquote ist (mit mehr als 20 %) doppelt so hoch wie für die gesamte Erwerbsbevölkerung und fast dreimal so hoch wie die Arbeitslosenquote der erwachsenen Erwerbspersonen. In einigen Ländern erreicht die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen nicht weniger als 40 %. Die Lage kann zwischen den Regionen eines und desselben Landes stark variieren. Darüber hinaus sind bestimmte Gruppen der jungen Bevölkerung (darunter Frauen, junge Menschen mit Behinderungen, junge Menschen mit Migrationshintergrund) besonders durch Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, frühzeitigen Schulabgang oder Erwerbslosigkeit gefährdet.1
1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?
2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten
3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen
3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen
3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt
3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt
4. Nächste Schritte
Die neue Initiative Chancen für junge Menschen
Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt
Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt
Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität
Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters
Drucksache 191/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 KOM (2011) 173 endg.
... beispielsweise könnte die umfassende Integration der Roma in den Arbeitsmarkt einigen Ländern einen jährlichen wirtschaftlichen Nutzen von rund 0,5 Mrd. EUR bringen. Eine höhere Erwerbsquote der Roma hätte gleich mehrere Vorteile: eine bessere wirtschaftliche Produktivität, geringere staatliche Sozialhilfeleistungen und höhere Einkommenssteuereinnahmen. Der genannten Weltbank-Untersuchung zufolge brächte die Integration der Roma in den Arbeitsmarkt den einzelnen Ländern jährlich steuerliche Vorteile in Höhe von schätzungsweise rund 175 Mio. EUR. All diese wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Roma-Integration könnten wiederum dazu führen, dass die Gesellschaft den Roma mehr Offenheit entgegenbringt, und so zu ihrer reibungslosen Integration in die Gemeinschaften, in denen sie leben, beitragen.
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Gesetz werden nach Maßgabe des Landesrechts erhoben. Die Gebühren für den Planfeststellungsbeschluss werden auf 1 bis 2 Mio. E geschätzt, abhängig vom jeweiligen Inhalt und Umfang des Beschlusses. Die Kosten für nachfolgende Genehmigungsverfahren sind entsprechend geringer. Nähere Angaben zu den Kosten aufgrund der an die Bundeskasse abzuführenden Quote der Gebühren und für die Deckungsvorsorge folgen in den Rechtsverordnungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung
§ 34 Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung
§ 35 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6 Forschungsspeicher
§ 36 Geltung von Vorschriften
§ 37 Genehmigung von Forschungsspeichern
§ 38 Anwendung von Vorschriften
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden
§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung
§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Evaluierungsbericht
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 46 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung
1. Datenerhebung Stufe 1 :
1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,
1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,
1.1.2 Es wird festgestellt,
1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)
Artikel 3 Änderung des Umweltschadensgesetzes3)
Artikel 4 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
3. Kosten für die Wirtschaft
4. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Europarechtskonformität
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 761/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... Das Gesetz flankiert den "Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Glücksspielwesen in Deutschland" (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) und öffnet das Steuerrecht für Sportwetten. In Zukunft sollen Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich besteuert werden. Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten, für die die Erteilung einer Konzession in Betracht kommt, werden nunmehr sämtliche Sportwetten im Geltungsbereich des Gesetzes der Besteuerung unterworfen. Insofern handelt es sich um eine eigenständige steuerrechtliche Begriffsbestimmung, die über den ordnungsrechtlichen Begriff der Sportwette hinausgeht. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden oder durch ein anderes Medium, insbesondere über das Internet, erfolgt. Gegenüber klassischen Lotterieangeboten gilt ein eigenständiger Steuersatz.
Drucksache 189/2/11
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass börsennotierte Unternehmen gesetzlich gehalten sein sollten, für ein besseres Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern in den Verwaltungsräten zu sorgen. Er stimmt der Einschätzung der Kommission zu, dass ein solches Gleichgewicht (auch) geschäftlich von großer Bedeutung ist. An hochqualifiziertem weiblichen Nachwuchs fehlt es nicht. Dennoch zeigt sich auch im Jahr 2011 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten ein seit langer Zeit unverändertes Bild: Frauen sind in Verwaltungsräten, Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften stark unterrepräsentiert. Der Bundesrat hält daher die Einführung einer gesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft für dringend geboten.
Drucksache 189/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen KOM (2011) 164 endg.
... Die Einführung von Maßnahmen wie Quoten oder Zielen zur Gewährleistung des geschlechterspezifischen Gleichgewichts in Verwaltungsräten reicht jedoch nicht aus, wenn Unternehmen nicht auf Diversitätsstrategien setzen, die zur Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben für Frauen und Männer beitragen, und insbesondere das Betreuungswesen, die Kontakt- und Beziehungspflege sowie eine angemessene Ausbildung für Führungspositionen fördern, die für Frauen wichtig sind, wenn ihre Karriere einen Verlauf nehmen soll, der sie für Verwaltungsratspositionen qualifiziert. Auch wenn es den Unternehmen obliegen sollte, darüber zu entscheiden, ob sie eine solche Diversitätspolitik einführen, sollten die Verwaltungsräte zumindest gehalten sein, diese Frage zu erwägen und die diesbezüglich gefassten Beschlüsse offenzulegen. Die Kommission wird diese Fragen im Zusammenhang mit dem Follow-up zur "Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010- 2015" vom September 2010 und zu diesem Grünbuch behandeln.
Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR
1. Verwaltungsrat
1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
1.1.1 Berufliche Vielfalt
1.1.2 Internationale Diversität
1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität
1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement
1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats
1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern
1.5 Risikomanagement
2. Aktionäre
2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre
2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern
2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge
2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen
2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger
2.4.1 Interessenkonflikte
2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären
2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors
2.6 Identifizierung der Aktionäre
2.7 Schutz von Minderheitsaktionären
2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss
2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch
2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern
3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes
3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen
3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance
4. Nächste Schritte
Anhang 1 Fragenkatalog
Allgemeine Fragen
3 Verwaltungsrat
3 Aktionäre
Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes
Anhang 2 Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance
Drucksache 735/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Recht auf Familienzusammenführung von in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen (Richtlinie 2003/86/EG) KOM (2011) 735 endg.
... Demzufolge kann die Aufnahmefähigkeit einer der Faktoren sein, der bei der Prüfung eines Antrags berücksichtigt werden kann, sie lässt sich aber nicht dahin auslegen, dass damit ein wie auch immer geartetes Quotensystem oder eine ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände der jeweiligen Fälle vorgeschriebene dreijährige Wartefrist zugelassen würde. Von dieser Ausnahmeregelung macht nur ein Mitgliedstaat Gebrauch.
I. Einleitung Ziel des Grünbuchs
II. Fragen an die Interessenträger
1. Anwendungsbereich
1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?
Frage 1
1.2. In Frage kommende Familienangehörige
Frage 2
Frage 3
1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige
Frage 4
2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung
2.1 Integrationsmaßnahmen
Frage 5
2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit
Frage 6
3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen
Frage 7
4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL
4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes
Frage 8
4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl
Frage 9
5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen
5.1 Befragungen und Nachforschungen
Frage 10
5.2 Scheinehen
Frage 11
5.3 Gebühren
Frage 12
5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung
Frage 13
Frage 14
6. Fazit Weiteres Vorgehen
Anhang Familienzusammenführung in Zahlen
Drucksache 799/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM (2011) 828 endg.
... 8. Abbildung 1 zeigt, dass auf europäischen Flughäfen vorrangig Lärmminderungsverfahren angewendet werden. Häufig gelten daneben aber auch Betriebsbeschränkungen. Auf den 224 untersuchten EU-Flughäfen 3 gelten die folgenden Beschränkungen: 116 mit Sperrstunden4, 52 mit Lärmhöchstwerten, 51 mit Beschränkungen für Luftfahrzeuge aufgrund der Kapitel-3-Lärmnorm, 38 mit Lärmquoten und 7 mit Lärmbudgets.
Drucksache 361/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... "(5) Unterschreitet der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. die in § 114 Absatz 1 Satz 1 genannte, auf das Bundesgebiet bezogene Prüfquote, beteiligen sich die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, anteilig bis zu einem Betrag von 10 Prozent an den Kosten der Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Das Bundesversicherungsamt stellt jeweils am Ende eines Jahres die Einhaltung der Prüfquote oder die Höhe der Unter- oder Überschreitung sowie die Höhe der durchschnittlichen Kosten von Prüfungen im Wege einer Schätzung nach Anhörung des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. und des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen fest und teilt diesen jährlich die Anzahl der durchgeführten Prüfungen und bei Unterschreitung der Prüfquote den Finanzierungsanteil der privaten Versicherungsunternehmen mit; der Finanzierungsanteil ergibt sich aus der Multiplikation der Durchschnittskosten mit der Differenz zwischen der Anzahl der vom Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. durchgeführten Prüfungen und der in § 114 Absatz 1 Satz 1 genannte Prüfquote. Der Finanzierungsanteil, der auf die privaten Versicherungsunternehmen entfällt, ist vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. jährlich unmittelbar an das Bundesversicherungsamt zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung (§ 65) zu überweisen. Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. muss der Zahlungsaufforderung durch das Bundesversicherungsamt keine Folge leisten, wenn er innerhalb von vier Wochen nach der Zahlungsaufforderung nachweist, dass die Unterschreitung der Prüfquote nicht von ihm oder seinem Prüfdienst zu vertreten ist."
Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... - Dringend erforderlich sind praxisgerechte Flächenidentifizierungs- und Kontrollregelungen mit einem angemessenen Verhältnis von Nutzen zu Kosten. Eine zentrale Rolle spielen hierbei die Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollquoten sowie die Einführung von praxisgerechten Toleranzschwellen. Nachweislich gut funktionierende Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten müssen honoriert werden. Die Legislativvorschläge sind in diesem Punkt weiter zu konkretisieren.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zur Vorlage insgesamt
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 214/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Nach der Begründung zum Gesetzentwurf soll die vom genehmigenden Land an den Bund abzuführende Quote zur Deckung des Verwaltungsaufwandes der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und des Umweltbundesamtes dienen. Dem ist entgegen zu halten, dass im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligung keine Verwaltungsentscheidungen der beiden Behörden durch eine Planfeststellung oder eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde nach diesem Gesetz ersetzt werden. Ebenso handelt es sich nicht um eigene kostenpflichtige Amtshandlung des Bundes. Insofern ist eine Berechtigung des Bundes, an den Einnahmen aus Gebühren oder Auslagen der verfahrensführenden Behörde beteiligt zu werden, nicht nachvollziehbar.
1. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 und 2 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - KSpG
3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9 KSpG
4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14 KSpG
5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - KSpG
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6, § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG
10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSpG
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 KSpG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
15. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 6 - neu - KSpG
16. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 KSpG
17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 4 KSpG
18. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 KSpG
19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 KSpG
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 und 4 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
§ 28 Überwachung
22. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
23. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
24. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
25. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
26. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 - neu - KSpG
27. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 1 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1
30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 KSpG
31. Zum Gesetzentwurf allgemein
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KSpG
33. Zu Artikel 1 §§ 29, 30, 31 und 32 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 35 KSpG , Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes , Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
35. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 KSpG
36. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
38. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 1 KSpG
39. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 Überschrift und Nummer 1.2 Überschrift KSpG
40. Zu Artikel 3 Anlage 1 Nummer 14 USchadG
41. Zu Artikel 8a - neu - § 75 Absatz 4 EnWG
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... L. in der Erwägung, dass durch die Stimmrechts- und Quotenreform bei
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 72/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... 2. Bevor allerdings Handelsregeln über Ausfuhrbeschränkungen einschließlich Verboten, Exportquoten und Exportabgaben aufgestellt werden, sollte die Kommission mit einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rohstoffstrategie ein deutliches Signal setzen, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die europäische Wirtschaft weiterhin sicherzustellen.
Drucksache 733/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen KOM (2011) 452 endg.; Ratsdok. 13284/11
... - Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die angestrebte Anhebung der qualitativen und quantitativen Eigenkapitalanforderungen, insbesondere der Quote für das harte Kernkapital, die Fähigkeit der Institute stärkt, Verluste selbst zu tragen, und damit die Wahrscheinlichkeit für notwendige staatliche Rekapitalisierungen reduziert. - Für kleine Institute müssen die Voraussetzungen für die Anerkennung von Kapitalinstrumenten prinzipienorientiert definiert werden, um ihre unterschiedlichen Rechtsformen berücksichtigen zu können. Dies gilt insbesondere für die Definitionskriterien für das Eigenkapital und die Regeln für Abzüge vom harten Kernkapital. Bei der Definition von hartem Kernkapital ist insbesondere darauf zu achten, dass im Finanzverbund organisierte Institute nicht auf Grund dieser Struktur gegenüber Bankengruppen benachteiligt werden. Die "sinngemäße" Erfüllung der Kernkapitalprinzipien für Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Fußnote 12 in Basel III) muss für alle Merkmale gelten.
Drucksache 761/11
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... Das Gesetz flankiert den "Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Glücksspielwesen in Deutschland" (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) und öffnet das Steuerrecht für Sportwetten. In Zukunft sollen Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich besteuert werden. Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten, für die die Erteilung einer Konzession in Betracht kommt, werden nunmehr sämtliche Sportwetten im Geltungsbereich des Gesetzes der Besteuerung unterworfen. Insofern handelt es sich um eine eigenständige steuerrechtliche Begriffsbestimmung, die über den ordnungsrechtlichen Begriff der Sportwette hinausgeht. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden oder durch ein anderes Medium, insbesondere über das Internet, erfolgt. Gegenüber klassischen Lotterieangeboten gilt ein eigenständiger Steuersatz.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.