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"Quoten"
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... - Die Abfallvermeidung ist nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für alle Mitgliedstaaten, auch für jene mit hohen Recyclingquoten. In acht Mitgliedstaaten fallen mindestens doppelt so viel Siedlungsabfälle pro Einwohner an wie in einem Mitgliedstaat mit niedrigstem Abfallaufkommen. Ein wichtiges Ziel im umfassenderen Kontext der Agenda für die Kreislaufwirtschaft ist daher die Entkopplung der Abfallerzeugung vom Wirtschaftswachstum. - Nach den jüngsten Daten von Eurostat haben sechs Mitgliedstaaten das Recyclingziel von 50 % für Siedlungsabfälle bereits erreicht, während neun Länder ihre Anstrengungen noch erheblich verstärken müssen, um diesen Zielwert bis 2020 zu verwirklichen. Die Kommission beabsichtigt, 2018 in einem "Frühwarnbericht" den Stand der Verwirklichung der Ziele für 2020 darzulegen. In sechs Mitgliedstaaten konnte die Deponierung von biologisch abbaubaren Siedlungsabfällen nicht verringert werden (50 % bis 2009).
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... i) die Gewährleistung der Freiheit der Erbringung grenzübergreifender Dienstleistungen, d.h. Schutz des kombinierten Verkehrs vor nationalen Beschränkungen (Genehmigungsregelungen, regulierte Tarife und Quoten),
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 402/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2017 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 - BBFestV 2017)
... II). Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Absatz 6 und 7
Drucksache 629/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... -Regulierung für Pkw das technisch Machbare berücksichtigt werden muss. Dabei ist die teilweise noch fehlende Akzeptanz alternativer Antriebe bei den Kundinnen und Kunden zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang hält es der Bundesrat für notwendig, im Automobilbereich einen einheitlichen Binnenmarkt zu gewährleisten, ohne dass es zu Alleingängen von Mitgliedstaaten, zum Beispiel im Hinblick auf Verbote von Verbrennungsmotoren oder die Einführung nationalstaatlicher E-Auto-Quoten, kommen kann.
Drucksache 580/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... (1) Wer teilfluorierte Kohlenwasserstoffe in Verkehr bringt, bedarf der vorherigen Zuteilung einer Quote nach Artikel 16 Absatz 5 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Sonstige Betreiberpflichten
§ 9 Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
§ 11 Straftaten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung der Sachkundeanforderungen
2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen
3. Klarstellungen
4. Sanktionierung
III. Ermächtigungsgrundlagen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht
- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern
- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1
Zu b Streichung von Übergangsregelungen
- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte
- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt
Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate
- Anforderungen in § 5 Absatz 1
- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2
- Unternehmenszertifikate nach § 6
Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen
- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals
a Kennzeichnung
b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf
2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu a Betreiberpflichten
Zu b Kaufverbote
3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte
b Sachkundeanforderungen
IX. Weitere Kosten
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... Gleichzeitig haben die hohe Arbeitslosigkeit und die zunehmende Alterung der Bevölkerung, verbunden mit der angespannten öffentlichen Haushaltslage und der Notwendigkeit, die sich aus makroökonomischen Ungleichgewichten ergebenden Übertragungseffekte zwischen Ländern zu minimieren, die Frage der Leistungsfähigkeit der nationalen Wohlfahrtssysteme in mehrfacher Hinsicht in den Vordergrund gerückt: erstens hinsichtlich ihrer Angemessenheit und finanziellen Tragfähigkeit im Licht neuer sozialer Bedürfnisse, einschließlich der Notwendigkeit, die Armut zu bekämpfen; zweitens hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, sowohl aus Sicht der Arbeitgeber als auch aus Sicht der Arbeitsuchenden, einschließlich ihrer Fähigkeit sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt, und ihrer Fähigkeit, die Fertigkeiten und Kompetenzen der Menschen zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken, und drittens - und dies ist ein für den Euro-Raum besonders wichtiger Aspekt - hinsichtlich ihrer Fähigkeit, makroökonomische Schocks abzufedern und eine automatische Stabilisierungsfunktion zu übernehmen. Hohe Beschäftigungsquoten, niedrige Arbeitslosigkeit und gut konzipierte Wohlfahrtssysteme sind für gesunde öffentliche Finanzen entscheidend; zu starke Divergenzen auf dem Arbeitsmarkt und im sozialen Bereich gefährden das Funktionieren des Euro-Raums. Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der haushaltspolitischen Überwachung auf EU-Ebene haben die Überlegungen über die Qualität der öffentlichen Finanzen, von denen die Wohlfahrtssysteme einen großen Anteil ausmachen, dazu geführt, dass Fragen in Zusammenhang mit der Gerechtigkeit und Effizienz öffentlicher Einnahmen und Ausgaben vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Drucksache 797/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... b) Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung vom 29. Januar 2016 (BR-Drucksache 610/15(B) -) für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz, das zum Ziel hat, die bestehenden Verwertungsquoten deutlich zu erhöhen, ein besseres und innovativeres Recycling zu erreichen, die Produktverantwortung zu stärken, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren.
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... Die Wett- und Manipulationsskandale der letzten Jahre haben gezeigt, dass von den mit Sportwetten zu erzielenden Gewinnen erhebliche Anreize für die Manipulation von Sportwettbewerben ausgehen. Wie beim Insiderhandel lassen sich durch Sportwetten erhebliche rechtswidrige Gewinne erzielen, wenn der Wettende korruptiv auf Sportler, Trainer oder Schiedsrichter Einfluss nimmt und damit über Wissen verfügt, das nicht durch die jeweiligen Wettquoten abgebildet ist (Adams/Rock, ZfWG 2010, 381). Bei den in den letzten Jahren bekannt gewordenen Wettbetrugsfällen standen hinter solchen Manipulationshandlungen teilweise Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Der Wettmarkt kann zu einem Berührungspunkt von Sport und organisierter Kriminalität werden, von dem eine ganz erhebliche Gefahr für die Integrität des Sports und die mit dem Sport verbundenen legitimen Vermögensinteressen ausgeht. Die aus der Praxis bekannt gewordenen Fälle haben zudem gezeigt, dass Sportwettbetrug nicht unbedingt nur den Spitzensport und Berufssportler betrifft, sondern auch in unteren Ligen und bei Amateursportlern stattfindet. Diesem Umstand trägt der vorgeschlagene Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB-E) dadurch Rechnung, dass er alle Wettbewerbe des organisierten Sports unabhängig von Leistungsniveau und Professionalisierung der Wettbewerbsteilnehmer einbezieht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 265c Sportwettbetrug
§ 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265f Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 265c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265e
Zu § 265f
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 II.1
4 II.2
4 II.3
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Die Kommission wird Vorschläge für einen EU-Rahmen für ein einfaches, effizientes und wettbewerbsfähiges privates Altersvorsorgeprodukt8 prüfen. Die private Altersvorsorge spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, langfristige Sparer und langfristige Anlagemöglichkeiten zusammenzubringen. Private Altersvorsorgeprodukte können einen Beitrag leisten zur Bewältigung der durch die Alterung der Bevölkerung bedingten demografischen Herausforderungen und der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitsmodelle sowie zur künftigen Sicherung angemessener Ersatzquoten als Ergänzung zur gesetzlichen Rente oder Betriebsrente. Durch den Abbau der Hemmnisse für grenzüberschreitende Rentendienstleistungen würde ein EU-Rahmen für ein privates Altersvorsorgeprodukt für mehr Wettbewerb unter den Anbietern sorgen, die ihre Produkte auf größeren Märkten verkaufen könnten; die dadurch erzielten Skaleneffekte kämen den Sparern zugute. Bei der Entscheidung über das beste Modell zur Förderung dieser Märkte wird sich die Kommission auf die Ergebnisse der laufenden öffentlichen Konsultation9 stützen.
Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... Im Paket zur Kreislaufwirtschaft hat die Kommission vorgeschlagen, die Abfallrecyclingquoten zu erhöhen, Trennsysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu fördern und die Funktionsweise der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zu verbessern. Sie wird spezielle Leitlinien zur Verwendung auf Abbruchbaustellen erarbeiten und die Verbringung von Abfällen von einem Mitgliedstaat in einen anderen erleichtern. Diese Maßnahmen dürften zu effizienteren Lieferketten führen und dazu beitragen, einen echten Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen.
Drucksache 673/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 42. Insbesondere neue Verpflichtungen zur Anwendung bestimmter Regularien, wie zum Beispiel vereinfachte Kostenoptionen oder Finanzinstrumente sowie zusätzliche Änderungs- und Genehmigungspflichten für die Partnerschaftsvereinbarung, widersprechen der angestrebten Flexibilisierung. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Vorschlags dafür einzusetzen, dass die mit der Ergänzung zu Artikel 67 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verbundenen Regelungen zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen gestrichen werden. Außerdem sollte darauf hingewirkt werden, dass eine mögliche verpflichtende Anwendung oder entsprechende Mindestquoten zur Anwendung von Finanzinstrumenten für die ESI-Fonds vermieden werden.
Drucksache 68/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... 9. Die geringen Schutzquoten für Antragsteller aus den drei Maghreb-Staaten lassen allein nicht auf das Vorliegen sicherer Herkunftsstaaten schließen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Schutzquote zur Abrundung und Kontrolle des gefundenen Ergebnisses vom Gesetzgeber als Indiz herangezogen werden, nicht aber eine eigenständige Prüfung der Verhältnisse in dem betreffenden Staat anhand der von der Verfassung vorgegebenen Prüfkriterien ersetzen darf.
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die Auswirkungen eines niedrigen Kompetenzniveaus auf Einzelpersonen sind ein vielschichtiges Problem, das erhebliche Folgen nach sich ziehen kann. Personen mit geringen Kompetenzen haben es in der Regel schwerer auf dem Arbeitsmarkt (höhere Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, langsamere Übergänge aus der Arbeitslosigkeit, niedrigere Löhne usw.) und sind stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Während der Rezession haben sich ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt noch weiter verschlechtert: Die Arbeitslosenquote für Personen, die höchstens über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen, ist von 9,7 % (im Jahr 2008) auf 17,4 % (im Jahr 2014) gestiegen, was einem Anstieg von weniger als 3 Prozentpunkten bei Personen mit einem höheren Bildungsabschluss gegenübersteht. In den letzten Jahren betraf die überwiegende Mehrheit der Arbeitsplatzverluste die Geringqualifizierten (über neun Millionen Arbeitsplätze).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 819/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission: EU-Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Kommission bisher stets von guten Erfahrungen mit dem EU-Piloten berichtet hat. So hat die Kommission dem EU-Piloten in den jährlichen Evaluierungsberichten stets hohe Erfolgsquoten zwischen 68 und 85 Prozent bescheinigt (vergleiche zuletzt COM(2016) 463 final). Zudem hat die Kommission auch wiederholt hervorgehoben, dass durch den Dialog im Rahmen des EU-Piloten Probleme zum Vorteil für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen oft schneller gelöst werden können.
Drucksache 518/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... 6. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine "ausgewogenere regionale und sektorale Verteilung" der EFSI-Investitionen erreichen will. Der Bundesrat lehnt geografische oder sektorale Quoten ab und erinnert insofern an seine Stellungnahme zur EFSI-Verordnung vom 6. März 2015 (BR-Drucksache 15/15(B)).
Drucksache 678/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... In den länderspezifischen Empfehlungen der EU werden Wege zur Gestaltung einer verantwortungsvollen, wachstumsfreundlichen Fiskalpolitik hervorgehoben und einige prioritäre Bereiche genannt, die von höheren/besseren Ausgaben oder einer Verlagerung der Besteuerung auf nationaler Ebene profitieren würden. Dies ist vor allem für jene Länder wichtig, die Wachstumsschwächen und/oder langfristige fiskalische Tragfähigkeitsrisiken beheben müssen. Allerdings gibt es trotz der vorgegebenen Orientierung Belege für eine suboptimale Zusammensetzung der Haushaltskonsolidierung im Gefolge der Krise. Insbesondere in Mitgliedstaaten mit bereits hoher Einnahmenquote beruhte die Haushaltskonsolidierung über Gebühr auf Steuererhöhungen, die das Wachstum gebremst haben (siehe Anhang 1 Abbildung 6). Zugleich bleiben die öffentlichen Investitionsausgaben, die bei den Konsolidierungsanstrengungen in den Nachkrisenjahren drastisch gekürzt wurden, nach wie vor gedämpft (siehe Anhang 1 Abbildung 7).
Drucksache 327/16
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes über die Dämpfung der Mietentwicklung und die wirksame Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen (Mietrechtsaktualisierungsgesetz - MietRAG )
... bericht 2014 (BT-Drucksache 18/6540) betrug die bruttowarme Mietbelastung im Jahr 2013 durchschnittlich 29 Prozent des Haushaltseinkommens. Sehr hohe Mietbelastungsquoten wurden bei Ein-Personen-Haushalten mit 34 Prozent und bei Rentnerhaushalten mit 33 Prozent ermittelt.
Drucksache 279/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Weiterhin ist es geboten, das Merkmal "Haushaltseinkommen" in Einkommensklassen auch zukünftig als Merkmal in der Gesamtstichprobe zu erheben. Das Haushaltsnettoeinkommen ist nicht nur wichtig für die Hochrechnung anderer Haushaltserhebungen, sondern auch ein zentrales Merkmal für die Sozialberichterstattung der Länder. So dient es unter anderem als Basis für die Berechnung von regionalisierten Armutsrisikoquoten. Es ist nicht absehbar, welche Auswirkungen es hat, dieses Merkmal ausschließlich über eine Summierung der klassierten Angaben zu den persönlichen Einnahmen zu bilden.
Drucksache 545/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... "(5) Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1. Der Bund beteiligt sich höchstens mit 49 Prozent an den bundesweiten Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Absatz 1. Es gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich nach den Absätzen 6 bis 10 bestimmt.
Drucksache 518/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... 8. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine "ausgewogenere regionale und sektorale Verteilung" der EFSI-Investitionen erreichen will. Der Bundesrat lehnt geografische oder sektorale Quoten ab und erinnert insofern an seine Stellungnahme zur EFSI-Verordnung vom 6. März 2015 (BR-Drucksache 15/15(B)).
Drucksache 16/16
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
... 2. Der Bundesrat hält es aufgrund des nach wie vor sehr hohen Zugangs an Asylbewerbern für erforderlich, weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Dabei soll sich die Bundesregierung vor allem auf solche Staaten konzentrieren, aus denen eine hohe Zahl an Asylbewerbern nach Deutschland kommt, die Schutzquote im Asylverfahren aber gering ist. Mit in den Blick zu nehmen ist dabei der Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den dort erfolgten Festlegungen von sicheren Herkunftsstaaten.
Drucksache 20/2/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG )
... b) Verstoßen die Regelungen zur Aufbringung der Finanzierungsbeiträge für die Landesfonds anhand starrer Quoten gegen das aus Artikel 3
Drucksache 673/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 32. Insbesondere neue Verpflichtungen zur Anwendung bestimmter Regularien, wie zum Beispiel vereinfachte Kostenoptionen oder Finanzinstrumente sowie zusätzliche Änderungs- und Genehmigungspflichten für die Partnerschaftsvereinbarung, widersprechen der angestrebten Flexibilisierung. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Vorschlags dafür einzusetzen, dass die mit der Ergänzung zu Artikel 67 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verbundenen Regelungen zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen gestrichen werden. Außerdem sollte darauf hingewirkt werden, dass eine mögliche verpflichtende Anwendung oder entsprechende Mindestquoten zur Anwendung von Finanzinstrumenten für die ESI-Fonds vermieden werden.
Drucksache 294/16
... Die Tarifvertragsparteien bzw. auf Grund eines Tarifvertrages auch die Betriebspartner können die Verlängerung zulässiger Einsatzzeiten näher ausgestalten, indem sie beispielsweise nach bestimmten Einsatzzwecken und -gebieten differenzieren, die Verlängerung mit Prüfungen und Angeboten zur Übernahme in die Stammbelegschaft oder mit Höchstquoten verknüpfen, die einen bestimmten Anteil der Leiharbeitskräfte an der Gesamtbelegschaft festschreiben.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Um einen Mitgliedstaat, der mit einem signifikanten Zustrom von Migranten konfrontiert ist, wirksam zu unterstützen, könnten aber auch Anpassungen des von der Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Zusatzverfahrens in Betracht gezogen werden. Insbesondere könnte eine Umverteilung vorgenommen werden, sobald die Anzahl der Asylbewerber in einem Mitgliedstaat eine für diesen vorab festgelegte Schwelle überschreitet; damit würden erhebliche Unausgewogenheiten zwischen den Mitgliedstaaten bei der Zuteilung abgefedert. Die Schwelle könnte beispielsweise so festgelegt werden, dass eine Umverteilung nur dann stattfindet, wenn die Zahl der einem bestimmten Mitgliedstaat zugeteilten Asylbewerber erheblich über der liegt, die sich bei einer Aufteilung der Asylbewerber auf die gesamte EU nach objektiven Kriterien ergeben würde. Auch könnte man die Umsiedlung für alle Antragsteller öffnen, die nach vernünftigem Ermessen Aussicht auf internationalen Schutz haben19, und nicht nur für Staatsangehörige aus Ländern, bei denen die Anerkennungsquote mindestens 75 % erreicht.
Drucksache 494/16
... Schließlich wird die Heizwertklausel auch durch Rechtsnormen überlagert, die sich als spezialgesetzliche (Gesetz oder Rechtsverordnung) und vorrangige Ausformung der allgemeinen Abfallhierarchie nach § 6 KrWG darstellen. Dies gilt etwa für Verpflichtungen zur Getrennthaltung bzw. zur Trennung von Abfällen, durch die der Normgeber die Generierung einer hochwertig recycelbaren Abfallfraktion fördert und so die Grundlage für ein hochwertiges und wirtschaftlich sich weitgehend selbst tragendes Recycling schafft. Gleiches gilt für rechtliche Verpflichtungen zur Durchführung bestimmter recyclingorientierter Behandlungsschritte und für verbindliche Recyclingquoten, wie etwa bei der Altfahrzeugverordnung.
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... Die geografische und sektorale Verteilung sollten verbessert werden. Wenngleich der EFSI nicht mit Quoten arbeitet, sollte die aktuelle sektorale und geografische Verteilung (siehe Abbildung 2) mit der fortschreitenden Umsetzung des EFSI weiterentwickelt werden. Die Kombination des EFSI mit anderen EU-Fonds sowie die Einrichtung von Investitionsplattformen sollten zu einer wahrhaft ausgewogenen geografischen Verteilung beitragen. Die EIAH kann auch ein wirksames Mittel sein, um das erforderliche Fachwissen schrittweise zu mobilisieren und die Entwicklung besserer Projekte zu unterstützen, insbesondere für Regionen oder Sektoren, in denen gegebenenfalls eine weitere Öffnung und weitere technische Kapazitäten erforderlich sind.
1. Einleitung
2. Ein Modell für die Zukunft
a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau
b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen
Konkrete und greifbare Ergebnisse
5 Ausblick
c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen
5 Komplementarität
Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung
Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten
Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen
3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte
a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen
b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa
4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit
a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters
5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0
Drucksache 478/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzelpersonendaten aus Stichprobenerhebungen - COM(2016) 551 final; Ratsdok. 11774/16
... Erhebliche Bedenken bestehen insbesondere auch gegen die gegenüber dem bisherigen nationalen Recht vorgesehene substanzielle Ausweitung der in den Erhebungen abzufragenden Themenbereiche (gemäß Anhang I) sowie gegen die vorgesehene Durchführung der Erhebungen auf der Basis von Zufallsstichproben gemäß Artikel 11 des Verordnungsvorschlags. Beide Erhebungen sind bereits heute hinsichtlich ihrer Form (zum Beispiel Tagebuchführung) und ihrer Inhalte (zum Beispiel Fragen zum Vermögen) als schwierig und zeitintensiv zu bewerten. Deshalb bestehen selbst bei dem in Deutschland praktizierten Verfahren der Quotenstichproben, bei dem die Haushalte frei angeworben werden, Schwierigkeiten, eine hinreichende Anzahl an teilnehmenden Haushalten zu gewinnen.
Begrenzung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte
Zur Einbeziehung der Erhebung über die Wirtschaftsrechnung der privaten Haushalte und der Zeitbudgeterhebung
Erweiterung der Längsschnittkomponente von EU-SILC
Zur Periodizität der Erhebung zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik
Zu den Auswirkungen auf den Haushalt
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