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"Quoten"
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... Die Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 14. Mai 1996, 2 BvR 1507/93 und 2 BvR 1508/93) und den Anforderungen der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. L 180 vom 29. Juni 2013, S. 60). Vor der Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten hat sich die Bundesregierung anhand der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die für Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat gebildet. Nach sorgfältiger Prüfung ist sie zu dem Ergebnis gekommen, dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts stattfindet. Auch die Schutzquoten im Asylverfahren wurden für die Beurteilung mit herangezogen.
Drucksache 360/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... quote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 als eine deutliche Verbesserung der Klimabilanz von
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 311/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa - COM(2014) 398 final; Ratsdok. 11592/14
... 8. Der Bundesrat hält es außerdem für erforderlich, Ziele und Quotenvorgaben nur auf der Basis fundierter Folgenabschätzungen festzulegen. Sie müssen technisch erreichbar, ökologisch vorteilhaft, wirtschaftlich darstellbar und mit vertretbarem Aufwand nachprüfbar sein. Bei quantitativen Quoten drohen mit zunehmender Spezifität (zum Beispiel Material, Stoff) auch in ökologischer Hinsicht Fehlsteuerungen ("Masse statt Klasse"); zudem können Innovationen behindert werden. Recycling und die Reduzierung der Deponierung dürfen kein Selbstzweck sein. Insbesondere ist sicherzustellen, dass nicht nur irgendwelche Materialien zurückgewonnen werden, sondern dass diese letztendlich auch tatsächlich primäre Rohstoffe substituieren. Die Abfallhierarchie fordert die Wahl der ökologisch vorteilhaftesten Option auf der Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette und aller Lebensphasen. Dabei sind auch Fragen der technischen Durchführbarkeit oder wirtschaftlichen Vertretbarkeit gleichrangig zu berücksichtigen.
Drucksache 446/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
... c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, mit dem Gesetzentwurf die Bundesbeteiligungsquoten im StrRehaG und im
Drucksache 308/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 4. Der Bundesrat sieht die vorgeschlagene Veränderung der statistischen Berechnungsmethoden kritisch. Die Umstellung der Quotenberechnung auf Outputmengen führt zu einer impliziten Verschärfung der Quotenvorgaben und zu einer erheblichen Mehrbelastung sowohl bei Unternehmen wie auch bei Behörden bei der Datenerhebung. Hierdurch würde ein Recycling erzwungen, das sich am Grundsatz "Masse statt Klasse" statt an der Erzeugung hochwertiger Sekundärrohstoffe orientiert, da zur Erreichung dieser neuen Quoten auch schlecht recycelbare Abfälle zwingend der stofflichen Verwertung zugeführt werden müssten. Recycling ist aber kein Selbstzweck; es macht nur Sinn, wenn für die erzeugten Sekundärrohstoffe ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Ist dies nicht der Fall, so ist die Nutzung des Energiepotentials bestimmter Abfälle (energetische Verwertung) im Einzelfall gegebenenfalls der sinnvollere Weg. Die in der
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 308/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 4. Er sieht die vorgeschlagene Veränderung der statistischen Berechnungsmethoden kritisch. Die Umstellung der Quotenberechnung auf Outputmengen führt zu einer impliziten Verschärfung der Quotenvorgaben und zu einer erheblichen Mehrbelastung sowohl bei Unternehmen wie auch bei Behörden bei der Datenerhebung. Hierdurch würde ein Recycling erzwungen, das sich am Grundsatz "Masse statt Klasse" statt an der Erzeugung hochwertiger Sekundärrohstoffe orientiert, da zur Erreichung dieser neuen Quoten auch schlecht recycelbare Abfälle zwingend der stofflichen Verwertung zugeführt werden müssten. Recycling ist aber kein Selbstzweck; es macht nur Sinn, wenn für die erzeugten Sekundärrohstoffe ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Ist dies nicht der Fall, so ist die Nutzung des Energiepotentials bestimmter Abfälle (energetische Verwertung) im Einzelfall gegebenenfalls der sinnvollere Weg. Die in der
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 360/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... quote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 als eine deutliche Verbesserung der Klimabilanz von
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 37f Absatz 2
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 319/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV )
... Der Entwurf der Schall 03 benennt in den Anmerkungen zu Tabelle 4 im Kapitel 4.1 Umrüstquoten für Güterwagen, die im Regelfall bei Prognosen herangezogen werden können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 *
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 4 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 5 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 4 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 3.4 Text nach der Überschrift
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 4.1 Tabelle 4 Anmerkungen Satz 6
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 6.5 nach Gleichung 2 1
Zu Artikel 1 Nummer 5
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 6.6 letzter Satz
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 9.1.8
Drucksache 473/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... "2. zur Sicherung und Überwachung der Erfüllung der Quotenverpflichtung abweichende Bestimmungen zu § 37a Absatz 4 Satz 9 und 10 sowie zu § 37a Absatz 6 und Absatz 7 zu erlassen,".‘
§ 37g Bericht der Bundesregierung
,Artikel 2 Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Artikel 3 Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Drucksache 636/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung begründet die Vorgabe von Geschlechterquoten insbesondere mit dem Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG , Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 AktG , Artikel 4 Nummer 1 § 25 Absatz 2 Satz 1 AktGEG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG und Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 SEAG
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGremBG
3. Zu Artikel 2 allgemein BGleiG
4. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 BGleiG
5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7 AktG
6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 bis 5 AktG , Nummer 7 § 124 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 AktG , Nummer 8 § 127 Satz 4 Nummer 2 AktG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 6 MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Nummer 5 § 10e Absatz 3 MontanMitbestGErgG , Nummer 6 § 10f Absatz 1 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Nummer 13 § 22 Absatz 2 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG , Nummer 4 § 17 Absatz 3 MitbestG , Nummer 5 § 18a Absatz 1 Satz 1 MitbestG und Nummer 8 § 40 Absatz 2 Satz 1 MitbestG
Drucksache 244/14 (Beschluss)
... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass unabhängig von den Festlegungen der Organisationsverantwortung mit dem neuen Wertstoffgesetz ambitionierte, selbstlernende Recyclingquoten insbesondere bei Kunststoffen mit einer werkstofflichen Quote von mindestens 50 Prozent der erfassten (nicht wie bisher der lizenzierten) Mengen vorgeschrieben werden müssen.
Drucksache 136/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker
... -Quoten-Verordnung und die Zucker-ProduktionsabgabenVerordnung müssen aufgrund der neuen einheitlichen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VO (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Zucker-Quoten-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
I. Allgemein
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Drucksache 444/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern ein bundesweites Verfahren für die Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels zu etablieren. Ziel der bundesweiten Verteilung ist es, eine kindeswohlgerechte Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten und die Verantwortung für die Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten Minderjährigen gleichmäßig auf die öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu verteilen.
Drucksache 244/1/14
... 13. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass unabhängig von den Festlegungen der Organisationsverantwortung mit dem neuen Wertstoffgesetz ambitionierte, selbstlernende Recyclingquoten insbesondere bei Kunststoffen mit einer werkstofflichen Quote von mindestens 50 Prozent der erfassten (nicht wie bisher der lizenzierten) Mengen vorgeschrieben werden müssen.
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (14) Im vergangenen Jahr wurde mit 41,6 Millionen erwerbstätigen Personen ein weiterer Beschäftigungsrekord erreicht. Die Arbeitslosenquote in Deutschland war 2012 mit durchschnittlich 6,8 Prozent6 eine der niedrigsten in der Europäischen Union. Bei der Jugendarbeitslosigkeit wies Deutschland die geringste Quote auf (8,2 Prozent). Die um konjunkturelle Einflüsse bereinigte strukturelle Arbeitslosenquote geht weiter zurück und liegt so niedrig wie zuletzt Anfang der 80er Jahre in Westdeutschland. Der Arbeitsmarkt bleibt von der konjunkturellen Entwicklung jedoch nicht unbeeinflusst. Die Bundesregierung erwartet, dass die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt dieses Jahres mit 15 Tausend Personen nur leicht zunimmt. Die zusätzlich entstehenden Stellen dürften auch in diesem Jahr überwiegend sozialversicherungspflichtig sein. Angesichts des bereits deutlich gesunkenen Niveaus der registrierten Arbeitslosigkeit ist ein weiterer Abbau der Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen konjunkturellen Bedingungen schwierig. Die Arbeitslosigkeit wird in diesem Jahr daher nahezu auf dem Niveau des Vorjahres liegen (geringfügige Zunahme um 60 Tausend Personen). Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,0 Prozent.7
Drucksache 459/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes über die Eindämmung rasant steigender Mieten (Zweites Mietrechtsänderungsgesetz - 2. MietRÄndG)
... Durch die Aufhebung des Minderungsausschlusses bei energetischer Modernisierung nach § 536 Absatz 1a BGB können für die Dauer von maximal drei Monaten Belastungen für den Vermieter entstehen. Maßgeblich für die Höhe der Belastung ist das Ausmaß der Beeinträchtigung des Mietgebrauchs im Einzelfall. Nach der Rechtsprechung können sich die Minderungsquoten für eine energetische Modernisierung häufig bei ca. 10 Prozent bis 20 Prozent der geschuldeten Miete bewegen. Den durch den Wegfall des Minderungsausschlusses entstehenden Belastungen für den Vermieter stehen entsprechende Entlastungen des Mieters in gleicher Höhe gegenüber.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... Die immer älter werdende Bevölkerung stellt eine Herausforderung für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar, weil die Kosten für das Gesundheitswesen und die staatliche Altersversorgung möglicherweise ansteigen werden. Zur Bewältigung dieser Herausforderung durch bereits zum jetzigen Zeitpunkt ergriffene Maßnahmen empfiehlt die Kommission, das gesetzliche Mindestalter für den Renteneintritt entsprechend der höheren Lebenserwartung hinaufzusetzen sowie Vorruhestandsregelungen stufenweise abzuschaffen und gleichzeitig Bemühungen um die Förderung des lebenslangen Lernens und die Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer anzustellen. Tabelle 1 enthält eine Zusammenfassung aktueller und angekündigter Änderungen des Renteneintrittsalters in den Mitgliedstaaten.
Drucksache 565/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
... "Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu anderen Zielgruppen 'multiplen' Vermittlungshemmnisse der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge und weiterhin erheblicher struktureller Mängel bezüglich ihrer Integrationsmöglichkeiten in Deutschland zeigen die Teilnahmezahlen und Vermittlungsquoten nicht nur, dass das Programm erfolgreich arbeitet, sondern auch, dass es im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Pionierarbeit leistet. Damit schließt dieses Sonderprogramm eindeutig eine bisher vorhandene Förderlücke und leistet einen gewichtigen Beitrag zur 'nachholenden' beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe."
Drucksache 565/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Weiterförderung des XENOS-Sonderprogrammes "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt"
... "Unter Berücksichtigung der im Vergleich zu anderen Zielgruppen ‚multiplen’ Vermittlungshemmnisse der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge und weiterhin erheblicher struktureller Mängel bezüglich ihrer Integrationsmöglichkeiten in Deutschland zeigen die Teilnahmezahlen und Vermittlungsquoten nicht nur, dass das Programm erfolgreich arbeitet, sondern auch, dass es im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Pionierarbeit leistet. Damit schließt dieses Sonderprogramm eindeutig eine bisher vorhandene Förderlücke und leistet einen gewichtigen Beitrag zur ‚nachholenden’ beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe."
Drucksache 758/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
... Nach dem Artikels ind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Energieeffizienzverpflichtungssysteme einzuführen oder alternative politische Maßnahmen zu ergreifen, um auf Endverbraucherebene Energieeinsparungen in einer bestimmten angestrebten Höhe zu erzielen. Die mit den Energieeffizienzverpflichtungssystemen und alternativen Maßnahmen gemäß Absatz 9 zu erreichenden Energieeinsparungen müssen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 mindestens neuen jährlichen Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5 % des jährlichen Energieabsatzes aller Energieverteiler oder Energieeinzelhandelsunternehmen an Endkunden nach ihrem gemittelten Absatzvolumen der Jahre 2010, 2011 und 2012 entsprechen. In der Arbeitsunterlage wird erläutert, wie diese insgesamt angestrebte Menge kumulierter und neuer Energieeinsparungen im Verpflichtungszeitraum 2014-2020 berechnet werden sollte und welche statistischen Datensätze herangezogen werden könnten. Zudem gibt es vier Möglichkeiten, mit denen die Mitgliedstaaten diese Menge um bis zu 25 % verringern können: So können sie niedrigere Einsparquoten anwenden, ETS-Branchen teilweise oder ganz von der Berechnung herausnehmen, die Anrechnung bestimmter Einsparungen auf der Versorgungsseite zulassen oder Energieeinsparungen aus Maßnahmen berücksichtigen, die nach dem 31. Dezember 2008 getroffen wurden und sich auch 2020 noch auswirken. In der Arbeitsunterlage wird erläutert, wie die in Artikel 7 Absatz 2 aufgeführten Möglichkeiten angewandt werden könnten.
Drucksache 41/13
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG )
... Die Lösung besteht in einem Quotenmodell, das den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und bestimmten Großverbrauchern eine Pflicht zur Erzeugung bzw. Abnahme bestimmter Quoten an Erneuerbaren Energien auferlegt, die Vorgehensweise zur Erfüllung dieser Quote aber dem Markt überlässt. Der vorliegende Gesetzestext orientiert sich dabei - ausgehend von der Struktur des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Teil 3 Quotenpflicht
Abschnitt 1 Allgemeine Quotenpflicht
§ 16 Quotenpflicht
§ 17 Berechnung und Umfang der Quote
§ 18 Ausnahmen
§ 19 Beginn der Quotenpflicht
§ 20 Anzeige- und Registrierungspflicht
§ 21 Erklärungspflicht
§ 22 Annullierung von Stromzertifikaten
§ 23 Sanktion
§ 24 Abmeldung von Quotenpflichtigen
Abschnitt 2 Zuteilung von Zertifikaten, Zertifikatshandel
§ 25 Zuteilung von Stromzertifikaten
§ 26 Anerkennung von Anlagen
§ 27 Stromzertifikatsregister und Registrierung im Stromzertifikatsregister
§ 28 Antrag auf Registrierung im Stromzertifikatsregister
§ 29 Übertragung von Zertifikaten
§ 30 Rechtsfolge einer Registrierung
Teil 4 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 31 Grundsatz
§ 32 Pflichten der Erklärungspflichtigen
§ 33 Pflichten der Netzbetreiber
§ 34 Pflichten von Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreibern und Elektrizitätsversorgungsunternehmen
§ 35 Formularvorlagen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Nummern 10 bis 17
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu Nummer 18
Zu Teil 5
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 264/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
... Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass der erhöhte Säumniszuschlag von 60 Prozent pro Jahr das Problem der Beitragsrückstände nicht löst, sondern zusätzlich verschärft. Angestiegene, auch auf den höheren Säumniszuschlägen beruhende, Rückstandsquoten bekräftigen dies. Es ist abzusehen, dass eine große Zahl der überschuldeten (zumeist selbständigen) Mitglieder die Beiträge und Säumniszuschläge nicht beziehungsweise nicht mehr zahlen können. Die Aufhebung des § 24 Absatz 1a SGB IV ist daher zu begrüßen.
Drucksache 141/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 24. Er bekennt sich ausdrücklich zum bildungsbezogenen Kernziel der Europa2020-Strategie, das Bund und Länder für Deutschland im Zuge der freiwilligen EU-Bildungskooperation in ein nationales Ziel umgesetzt haben: die Senkung der Quote früher Schulabgänger auf unter 10 Prozent und die Steigerung der Quote der 30 bis 34-Jährigen mit tertiären oder gleichwertigen Abschlüssen unter Einbezug von ISCED-4-Abschlüssen auf mindestens 42 Prozent. Er verwahrt sich aber gegen die Feststellung der Kommission, wonach es in beiden Teilbereichen des Kernziels "keine Fortschritte" gebe. Demgegenüber verweist er auf die spürbaren Verbesserungen, die in den Mitgliedstaaten insgesamt wie auch in Deutschland während der letzten Jahre erreicht werden konnten. So hat Deutschland bereits im Jahr 2011 sein nationales Teilziel im Bereich der Tertiär- bzw. gleichwertigen Abschlüsse erreicht. Zur weiteren Reduzierung der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss haben die deutschen Länder u.a. eine gemeinsame Förderstrategie vereinbart und umfangreiche Förderprogramme - auch mit Mitteln der EU - aufgelegt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen und Reformen im Bildungsbereich Zeit benötigen, bis sie in umfassender Weise wirksam werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.