[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1772 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Quoten"


⇒ Schnellwahl ⇒

0206/20B
0049/20
0004/20B
0164/20B
0018/1/20
0206/20
0028/1/20
0203/20
0028/20B
0189/20
0004/1/20
0206/1/20
0164/1/20
0355/20
0205/20
0513/20
0196/20
0246/20
0293/20
0348/20B
0088/1/20
0085/20
0012/20
0531/20
0028/20
0295/1/20
0288/20
0348/20
0111/1/20
0088/20
0306/1/20
0439/1/20
0203/20B
0139/20
0348/1/20
0265/20B
0029/20B
0364/1/20
0087/20
0364/20
0086/20
0426/20B
0434/1/20
0029/1/20
0392/20
0075/20
0434/20B
0265/1/20
0582/19
0063/19B
0521/19
0637/19
0055/1/19
0467/1/19
0111/19
0170/19
0661/19
0100/19B
0533/19
0520/19
0578/1/19
0049/1/19
0398/1/19
0351/19B
0517/19
0235/1/19
0346/19
0055/19B
0330/1/19
0053/19B
0010/19
0330/19B
0450/1/19
0629/19
0359/2/19
0053/1/19
0519/19
0424/19
0358/1/19
0197/1/19
0355/1/19
0359/19B
0205/19
0359/1/19
0581/19B
0373/19
0579/19B
0111/19B
0235/19B
0649/19
0655/1/19
0579/1/19
0063/1/19
0581/1/19
0291/19
0578/19B
0439/19
0017/19B
0517/2/19
0396/19
0523/19
0556/1/19
0346/19B
0591/19B
0042/19
0351/1/19
0128/19
0399/19
0275/1/19
0556/19
0049/19B
0450/19
0661/1/19
0358/19B
0556/19B
0197/19B
0584/19
0398/19B
0450/19B
0481/18
0427/18
0376/4/18
0175/18
0237/18B
0005/1/18
0314/18B
0372/18B
0261/1/18
0285/18B
0578/18
0430/18B
0166/18B
0165/1/18
0402/1/18
0165/18B
0074/18B
0607/2/18
0229/18B
0037/18B
0376/18B
0112/1/18
0003/18B
0221/18
0300/18
0229/1/18
0202/18
0548/18
0578/18B
0261/18B
0563/18
0469/2/18
0228/1/18
0103/1/18
0086/1/18
0227/1/18
0094/18
0614/18
0224/18
0237/1/18
0563/18B
0626/18
0009/18
0443/18
0502/18B
0314/18
0380/18
0005/18B
0305/18
0330/18B
0227/18B
0330/1/18
0228/18B
0502/1/18
0285/1/18
0469/18
0166/1/18
0103/18
0003/18
0536/18
0074/1/18
0063/18B
0380/1/18
0086/18B
0103/18B
0063/1/18
0504/1/18
0037/1/18
0430/1/18
0246/1/18
0344/18
0112/18B
0312/1/17
0666/17
0726/1/17
0182/17B
0162/1/17
0215/17
0296/1/17
0633/1/17
0089/17B
0001/1/17
0750/1/17
0732/17
0127/1/17
0674/17
0312/17B
0090/17
0189/1/17
0747/17
0643/17
0087/1/17
0622/17
0380/17
0585/17
0047/1/17
0285/1/17
0001/17B
0249/17
0543/17B
0162/17B
0726/17B
0047/17B
0182/1/17
0643/17B
0088/17
0187/17B
0127/17B
0686/17B
0002/17B
0002/1/17
0717/1/17
0290/17
0713/17
0189/17B
0543/1/17
0686/1/17
0717/17
0087/17B
0089/1/17
0418/17
0187/1/17
0666/1/17
0593/1/17
0120/17
0633/17B
0725/17
0402/17
0629/1/17
0315/16
0285/16
0490/1/16
0518/16
0580/16
0116/16
0797/16B
0235/16
0780/1/16
0749/16B
0532/16
0352/2/16
0266/1/16
0180/16
0271/16
0142/16
0673/1/16
0068/1/16
0316/16
0304/16
0819/16B
0518/16B
0266/16B
0618/16
0809/1/16
0678/16
0062/16
0327/16
0066/2/16
0279/16B
0123/16B
0545/16
0518/1/16
0016/16
0804/1/16
0080/16
0815/16B
0565/16
0020/2/16
0291/16
0123/1/16
0065/16
0673/16B
0521/16
0534/16
0294/16
0172/16
0494/16
0229/16
0299/16
0490/16B
0478/16B
0486/1/16
0544/16B
0748/16
0797/1/16
0310/16B
0018/16
0314/16
0229/1/16
0545/1/16
0572/16
0066/16B
0544/16
0544/1/16
0199/16
0068/16B
0279/1/16
0314/16B
0503/1/16
0068/2/16
0677/16
0819/1/16
0279/16
0490/16
0420/16
0102/1/16
0657/16
0521/3/16
0729/16
0247/16
0701/16
0344/1/16
0375/16
0045/16
0068/16
0003/16
0478/1/16
0521/2/16
0335/16
0678/1/16
0407/16
0390/2/16
0299/1/16
0690/16
0299/16B
0102/16B
0310/16
0521/16B
0019/15
0599/1/15
0379/15
0086/1/15
0414/15
0610/15B
0373/15
0065/15
0033/15
0120/15B
0446/15
0030/15
0551/15B
0510/1/15
0416/15
0353/15B
0630/15B
0261/15
0599/15B
0427/15
0117/15
0022/15
0598/15B
0510/15B
0021/15
0015/1/15
0086/15B
0600/15B
0283/15
0127/15B
0015/15B
0630/1/15
0551/15
0223/1/15
0600/1/15
0063/15
0318/15
0097/15
0598/1/15
0144/15
0235/15
0464/15
0610/15
0258/15B
0502/15
0407/15
0441/15B
0207/15
0632/15B
0250/15
0446/1/15
0046/15
0447/15
0594/15
0127/1/15
0349/1/15
0441/1/15
0386/1/15
0632/1/15
0386/15
0600/15
0130/1/15
0386/15B
0311/14B
0151/3/14
0488/14
0232/14
0583/14
0432/14
0327/1/14
0636/2/14
0338/14
0327/14B
0183/14
0360/1/14
0393/1/14
0193/1/14
0311/1/14
0446/1/14
0502/14B
0308/1/14
0308/14B
0360/14B
0242/1/14
0557/14
0640/1/14
0502/14
0534/14
0319/1/14
0091/14B
0151/14B
0544/14
0589/14
0557/14B
0278/1/14
0473/14
0319/14X
0091/1/14
0255/14
0249/14
0393/14B
0132/14
0244/14
0636/1/14
0003/14
0244/14B
0136/14
0444/14
0617/14
0587/14
0091/14
0447/14
0244/1/14
0458/14
0639/14
0216/13
0207/13
0491/13
0459/13
0284/13
0470/13
0565/13B
0616/1/13
0286/13B
0112/1/13
0616/13B
0087/13
0565/13
0758/13
0041/13
0025/13B
0264/1/13
0141/13B
0331/1/13
0286/1/13
0758/1/13
0513/13
0175/13
0680/13
0380/13B
0033/13
0182/13
0183/13
0038/13
0432/13
0199/13
0284/13B
0322/13
0775/13
0027/13
0265/13B
0321/13B
0197/13
0025/1/13
0660/13
0203/13
0460/13
0094/13
0380/13
0141/1/13
0141/13
0752/13
0433/13
0515/13
0290/13
0343/13B
0526/13
0348/13
0612/13
0112/13B
0663/13
0264/13B
0265/1/13
0471/13
0445/1/13
0447/13
0380/1/13
0010/1/13
0758/13B
0603/13
0188/13
0321/1/13
0721/13
0048/13
0173/13
0347/13
0156/13
0109/13
0063/13
0707/1/12
0152/1/12
0092/12
0001/12
0313/1/12
0161/1/12
0472/12B
0467/1/12
0516/12B
0446/12
0160/12
0383/12
0607/1/12
0356/12
0030/1/12
0756/12
0557/12
0458/1/12
0550/12
0517/1/12
0508/12
0472/1/12
0546/12
0723/12
0725/12
0459/12B
0086/1/12
0799/12
0223/12
0356/12B
0791/1/12
0217/1/12
0561/12
0356/1/12
0346/1/12
0346/12B
0722/2/12
0415/12
0791/12B
0581/12
0330/12
0511/12
0687/12
0015/2/12
0161/12B
0688/12
0030/12B
0571/2/12
0237/12
0313/12B
0016/12
0758/12
0722/1/12
0338/1/12
0406/12B
0467/12B
0434/12
0607/12B
0692/12
0112/12B
0464/1/12
0313/12
0238/12B
0722/12
0454/12
0703/12
0112/12
0516/1/12
0302/1/12
0334/12
0130/12
0464/12B
0406/1/12
0350/1/12
0109/12
0159/12
0687/12B
0722/12B
0571/12B
0253/12
0465/12
0759/12
0110/12
0571/1/12
0238/12
0571/12
0467/12
0697/1/12
0469/1/12
0310/12
0214/12
0725/12B
0721/12
0610/12
0517/12
0672/1/12
0094/12B
0015/1/12
0330/1/12
0687/1/12
0725/1/12
0469/12B
0684/12
0517/12B
0338/12
0038/12
0535/12
0459/1/12
0746/12
0152/12
0161/12
0672/12B
0086/12B
0632/1/12
0094/1/12
0599/12
0629/11B
0392/1/11
0535/11
0409/11
0698/11B
0629/1/11
0072/11
0060/2/11
0682/1/11
0854/11
0803/1/11
0858/11
0357/11
0371/11
0092/11
0108/11B
0409/11B
0085/1/11
0872/11
0542/11
0590/1/11
0320/11
0114/11
0698/1/11
0310/11B
0876/11
0191/11
0214/11
0761/11B
0189/2/11
0189/11
0735/11
0799/11
0361/11
0632/11B
0214/11B
0370/11
0072/1/11
0733/11B
0761/11
0366/11
0059/11B
0485/1/11
0319/11
0834/1/11
0410/11B
0424/11B
0650/2/11
0844/11
0313/1/11
0703/11
0216/11
0216/11X
0237/11
0108/11
0214/1/11
0402/11
0086/1/11
0043/11
0339/1/11
0313/11B
0310/11
0822/11B
0639/11
0142/11B
0252/1/11
0060/4/11
0409/1/11
0150/11
0088/11
0142/11
0399/11B
0089/11
0805/11B
0741/11
0834/11B
0722/11
0253/11B
0283/11
0367/11
0054/11
0086/11B
0831/11
0810/11
0341/11B
0310/1/11
0582/1/11
0876/11B
0045/11
0181/11
0087/11
0043/11B
0733/1/11
0580/11
0252/11B
0025/1/11
0747/11
0085/11B
0334/11
0027/11
0733/11
0876/1/11
0803/11B
0635/11
0093/11
0632/1/11
0127/11
0059/11
0825/11
0315/11
0037/11
0822/1/11
0073/11
0805/1/11
0763/11
0176/11
0190/11
0216/11B
0874/11
0043/1/11
0339/11B
0094/11
0305/11
0582/11B
0702/11
0379/11
0269/11
0614/11B
0059/1/11
0661/10
0879/10
0507/10
0267/10
0602/10B
0666/10
0575/10B
0113/1/10
0604/10B
0667/2/10
0847/3/10
0581/1/10
0857/10
0432/10
0276/10
0874/10
0808/10
0231/1/10
0667/10
0187/10B
0821/10
0485/10
0712/10
0069/10B
0635/10B
0550/10
0341/10
0667/10B
0347/10B
0869/10
0188/1/10
0003/10
0389/10
0509/10
0442/10B
0188/10B
0705/10
0850/10B
0227/10
0226/10
0041/1/10
0486/10
0347/1/10
0602/1/10
0839/10
0132/10
0671/10
0532/1/10
0311/10
0808/10B
0441/1/10
0442/1/10
0532/2/10
0483/10
0427/10
0518/1/10
0419/1/10
0188/10
0575/10
0267/1/10
0518/10B
0231/10B
0441/10B
0602/10
0879/10B
0604/1/10
0856/10
0616/1/10
0771/10B
0260/10
0225/10
0575/1/10
0113/10B
0183/10B
0850/10
0052/10
0155/10
0712/10B
0131/10
0675/10
0276/10B
0313/10
0790/1/10
0799/10
0661/10B
0056/10
0156/10
0635/1/10
0790/10B
0771/10
0113/3/10
0745/2/10
0441/10
0270/10
0183/1/10
0267/10B
0247/10B
0771/1/10
0693/10
0021/10
0576/10
0001/10
0561/10
0855/10
0791/10
0021/10B
0781/10
0258/10
0616/10B
0421/10
0228/10
0834/10
0419/10B
0687/1/10
0134/10
0667/1/10
0813/10
0422/10
0337/1/10
0786/10
0247/10
0518/10
0429/10
0581/10B
0661/1/10
0569/10B
0113/10
0569/1/10
0177/10
0508/10
0747/10
0850/1/10
0780/10
0442/10
0282/1/09
0379/09
0140/09
0380/09
0070/09B
0026/09
0534/3/09
0442/09
0498/09
0070/09
0160/3/09
0658/09
0730/09
0479/09
0169/09C
0550/09
0107/09
0228/09
0866/09
0805/09
0429/09
0120/09
0521/3/09
0260/09
0540/1/09
0122/09
0094/09
0864/09B
0377/09B
0535/09
0819/1/09
0254/09
0306/09
0132/09
0379/1/09
0442/1/09
0282/09
0345/09
0054/09
0419/09
0211/09
0100/09
0503/09
0674/09
0634/09
0794/09
0761/1/09
0339/09
0665/09
0313/09
0534/09B
0616/09
0160/09B
0750/09
0841/09
0379/09B
0377/1/09
0864/1/09
0540/09B
0335/09
0049/1/09
0724/09B
0769/09
0411/09
0386/09
0296/1/09
0748/09
0321/09
0632/09
0315/09
0791/09
0139/09
0160/09
0386/09B
0386/1/09
0893/09B
0780/09
0003/09B
0893/09
0166/09
0003/1/09
0551/09
0253/09
0049/09B
0137/09
0748/09B
0761/09
0656/1/09
0128/09
0214/09
0442/09B
0057/09
0819/09B
0262/09
0548/09
0724/1/09
0135/09
0277/09
0070/1/09
0420/09
0227/09
0534/1/09
0296/09B
0761/09B
0748/1/09
0707/09
0006/08B
0349/08B
0471/08
0335/5/08
0073/08B
0344/08B
0709/1/08
0335/08B
0780/08
0342/1/08
0200/08
0342/08B
0004/08B
0640/08
0551/08
0999/1/08
0648/08B
0560/08
0096/08B
0379/08
0157/08
0237/08
0699/08B
0965/1/08
0757/08
0632/1/08
0157/08B
0755/08
0965/08B
0266/08
0385/08
0012/08
0038/08B
0343/08
0632/08B
0351/08
0759/08B
0497/08
0522/08
0878/08
0632/08
0668/08
0295/08
0234/08
0305/08
0629/08
0703/08
0006/08
0157/1/08
0709/08
0249/08
0237/1/08
0308/08
0004/08
0113/08
0004/1/08
0788/08
0746/08
1005/08
0004/2/08
0625/08
0007/1/08
0452/1/08
0168/08
0505/08
0982/08
0961/1/08
0237/08B
0806/08
0999/08
0096/2/08
0367/08
0648/08
0716/08
0778/1/08
0342/08
0367/08D
0961/08B
0225/08
0778/08B
0225/08B
0561/08B
0335/1/08
0134/1/08
0010/08B
0681/08
0134/08B
0543/08
0561/08
0733/08
0409/08
0818/08
0332/08
0030/08
0502/08
0096/1/08
0709/08B
0759/1/08
0830/1/08
0265/08
0959/08
0006/1/08
0605/08
0073/1/08
0498/08
0431/08
0335/08
0699/1/08
0009/08
0180/08
0090/08
0544/08
0468/08
0420/08
0007/08B
0367/1/08
0349/1/08
0010/08C
0158/08
0335/4/08
0333/08
0800/08
0452/08B
0017/08
0699/08
0589/08
0571/08
0745/08
0384/08
0749/08
0573/08
0343/08K
0038/08
0038/1/08
0349/08
0136/08
0447/1/08
0194/08
0798/08
0096/08
0748/08
0302/08
0510/08
0335/3/08
0830/08
0814/08
0561/1/08
0296/08
0470/08
0576/08
0795/08
0103/08B
0999/08B
0088/08
0195/08
0694/08
0978/08
0444/08
0451/08
0397/08
0135/08
0037/08B
0929/08
0037/1/08
0007/08
0696/08
0879/08
0103/1/08
0847/08
0335/2/08
0010/08
0010/1/08
0367/08B
0344/1/08
0284/1/08
0354/07B
0555/2/07
0702/07
0411/07
0086/07
0738/07
0763/07B
0084/07B
0210/07
0837/07B
0567/07
0276/07
0145/07
0718/07
0274/07B
0082/07
0224/1/07
0544/07B
0896/07
0443/07
0378/07
0762/1/07
0495/07
0780/07
0763/1/07
0950/07
0859/07B
0312/07B
0137/07B
0641/07
0936/07B
0259/07
0364/1/07
0417/1/07
0684/07
0777/07
0800/2/07
0533/07
0274/1/07
0003/07
0544/8/07
0542/1/07
0918/07
0603/07
0075/07
0599/07
0185/07B
0549/07
0824/07
0738/07B
0800/07
0247/07
0713/07
0762/07
0220/07B
0837/1/07
0220/1/07
0747/1/07
0409/07
0504/07
0191/07
0597/1/07
0521/07
0786/07
0764/07B
0417/07B
0521/07B
0597/07B
0542/07
0901/07B
0736/07
0068/07
0567/1/07
0713/1/07
0470/07
0579/1/07
0600/07B
0463/07
0783/07
0889/07
0137/07
0936/07
0038/07B
0750/07
0044/07
0185/1/07
0120/07B
0146/1/07
0419/07
0384/07
0406/07
0086/07B
0148/07
0017/07
0015/07
0865/07
0616/07
0555/07B
0309/2/07
0555/1/07
0932/07
0354/1/07
0120/07
0150/07B
0543/07B
0241/07
0862/07
0800/1/07
0312/1/07
0299/07
0150/07
0298/07
0654/07
0521/1/07
0566/07
0566/07B
0489/07
0438/07
0826/07
0544/7/07
0901/07
0542/07B
0328/07
0748/07
0859/1/07
0276/07B
0713/2/07
0364/07B
0276/1/07
0713/07B
0720/07A
0356/07
0800/07B
0139/07
0417/07
0084/1/07
0764/07
0600/1/07
0600/07
0665/07
0922/07
0762/07B
0837/07
0231/07
0141/07
0813/1/07
0543/1/07
0038/07
0224/07B
0309/07B
0312/07
0460/07
0567/07B
0793/07
0859/07
0214/07
0591/07
0924/07
0256/06
0833/06B
0154/06
0621/06
0118/1/06
0314/06
0815/2/06
0376/06
0462/1/06
0329/06
0779/06
0622/06B
0011/06B
0056/06B
0010/06
0012/06B
0022/06
0321/06
0206/06
0054/06
0617/1/06
0752/06B
0752/06
0929/06
0907/06
0010/1/06
0180/06
0621/3/06
0802/06
0187/06
0759/06
0898/06B
0404/06B
0863/06
0621/1/06
0778/06
0462/06B
0145/06
0234/06
0833/1/06
0901/06
0350/06
0214/06B
0011/1/06
0071/06B
0816/06
0621/06B
0549/06
0865/06
0138/06B
0815/06B
0214/1/06
0138/06
0505/06B
0250/06
0071/1/06
0507/06
0779/1/06
0142/06
0800/06
0005/06
0009/1/06
0083/06
0509/06
0131/06
0369/06
0743/1/06
0706/06
0947/06
0910/06
0128/06
0896/06
0801/06
0621/2/06
0549/06B
0452/06
0684/06B
0065/06
0056/1/06
0009/06B
0253/06
0178/06
0633/06B
0687/06
0118/06
0138/1/06
0623/06
0226/06
0011/06
0184/06
0355/06
0903/06
0617/06B
0252/1/06
0243/06
0252/06B
0486/06
0898/06
0056/06
0141/06
0194/1/06
0946/06
0935/06
0759/06B
0731/06
0469/06
0153/06
0621/4/06
0633/1/06
0755/06
0743/06
0012/1/06
0404/1/06
0741/06
0549/1/06
0871/06
0367/06
0633/06
0864/06
0010/06B
0219/06
0945/06
0170/05
0948/05
0830/05B
0320/1/05
0592/1/05
0037/1/05
0948/05B
0765/05
0656/05B
0445/05
0919/2/05
0396/05
0912/05
0034/05
0081/05B
0742/05
0142/05
0064/05
0165/05
0341/05
0424/05
0157/05B
0213/05B
0194/05
0592/05B
0680/05
0397/05B
0621/05
0247/1/05
0621/05B
0471/05
0119/05
0263/05
0286/1/05
0072/05
0596/05
0081/1/05
0822/05
0479/05B
0053/05
0555/05B
0656/05
0932/05
0830/1/05
0633/05
0003/05
0621/1/05
0319/05
0364/05
0635/1/05
0772/05
0919/1/05
0057/05B
0084/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0479/2/05
0057/1/05
0299/05
0247/05
0543/05B
0490/05
0578/05
0746/05
0875/05
0002/05
0163/1/05
0037/05B
0213/05
0555/05
0164/05
0245/05
0188/05
0397/1/05
0287/05B
0245/05B
0588/05
0255/05
0543/05
0287/05
0509/05
0014/1/05
0690/05
0615/05
0002/05B
0040/05
0041/1/05
0894/05
0820/05
0479/1/05
0568/05
0002/1/05
0157/1/05
0744/05
0037/05
0683/05
0322/05
0591/05
0555/1/05
0948/1/05
0341/05B
0830/05
0913/05
0656/1/05
0321/05
0390/05
0183/05
0041/05B
0777/05
0883/05
0538/05
0107/05
0245/1/05
0014/05B
0919/05B
0635/05B
0247/05B
0287/1/05
0320/05
0917/04B
0566/1/04
0980/04
0697/1/04
0769/04
0285/04B
0662/04
0877/04
0919/04
0707/5/04
0701/1/04
0566/04B
0176/04
0728/04B
0697/04B
0747/04
0336/04
0664/2/04
0622/04
0984/04
0544/04B
0586/04
0620/04
0232/04
0919/2/04
0763/04
0176/1/04
0664/04
0763/04B
0728/1/04
0721/04
0566/04
0606/04B
0664/04B
0917/1/04
0691/04B
0817/1/04
0365/04
0693/04
0176/04B
0693/1/04
0613/04
0606/2/04
0693/04B
0061/03B
0332/03B
0849/03
0061/2/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 682/1/11

... Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung, zum Zweck der Stoffstromverfolgung und -steuerung sowie für die Überwachung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung, für Zwecke der Abfallwirtschaftsplanung und ggf. auch für die Ermittlung von Verwertungsquoten eine Pflicht zur Führung von Betriebstagebüchern und zur Übermittlung von Jahresübersichten in das Gesetz aufzunehmen.



Drucksache 803/1/11

... 7. Besonders begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission das Thema der steigenden Jugendarbeitslosigkeit in den Fokus rückt. Im europäischen Vergleich der Arbeitslosenquoten der unter 25jährigen (Quelle: Eurostat) kann Deutschland mit 9,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2010 den drittbesten Wert nach den Niederlanden (8,7 Prozent) und Österreich (8,8 Prozent) vorweisen. Auch wenn die Arbeitslosigkeit junger Menschen in Deutschland aktuell damit nicht zu den vorherrschenden Problemfeldern zählt, ist das Aufgreifen der Thematik mit Blick auf die EU-weite Entwicklung dringend geboten. Die extrem hohe Jugendarbeitslosigkeit z.B. in Spanien (41,6 Prozent), in Griechenland (32,9 Prozent) und in Großbritannien (19,6 Prozent) sowie die daraus resultierende Perspektivlosigkeit bergen zudem enormes Konfliktpotential.



Drucksache 357/11

... Allerdings stellt die Kommission mit Sorge fest, dass die EU bei Erfüllung aller eingegangenen Verpflichtungen zusammengenommen ihre Kernziele bis 2020 noch nicht erreichen würde. Auf der Grundlage der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten dürfte die EU ihre Ziele beim Emissionsabbau, bei den erneuerbaren Energien und bei der Verringerung der Schulabbrecherquote erreichen. Zusätzliche Anstrengungen sind vonnöten, um die Ziele in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Energieeffizienz, (Hochschul -)Bildung und Armut zu verwirklichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/11




Mitteilung

1. Die EU gestärkt AUS der Krise herausführen

1. Das erste Europäische Semester

2. Bewertung der Kommission Empfehlungen

4 Wachstumsvoraussetzungen

Mobilisierung der Arbeitsmärkte und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten

2. Der Euro-Plus-Pakt: Bestandsaufnahme der eingegangenen Verpflichtungen

3. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 92/11

... Die Situation von Roma-Kindern in der EU ist besonders besorgniserregend, weil gleich mehrere Faktoren ihre Lebensbedingungen so schwierig machen29, wie schlechte Gesundheitsversorgung, schlechte Wohnverhältnisse, schlechte Ernährung, Ausgrenzung, Diskriminierung und Bedrohung durch Gewalt 30. Die soziale Ausgrenzung von Roma Kindern beginnt häufig bereits mit der fehlenden Eintragung ins Geburtenregister und setzt sich dann infolge der geringen Teilnahme am Grundschul- und weiterführenden Unterricht und hoher Schulabbrecherquoten sowie aufgrund von Drogenkonsum und der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft fort. Segregation ist ein entscheidendes Hindernis beim Zugang zu einer höherwertigen Bildung für Roma-Kinder.



Drucksache 320/11

... (97) Die Milchquotenverordnung vom 4. März 2008 (BGBl. I S. 359), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. März 2011 (BGBl. I S. 379) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen

Abschnitt 1
Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.

§ 1
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes

§ 2
Verkündung von Rechtsverordnungen.

§ 3
Verkündung von Verkehrstarifen.

§ 4
Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.

Abschnitt 2
Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

§ 5
Bundesanzeiger

§ 6
Zugang zum Bundesanzeiger

§ 7
Sicherheitsanforderungen

§ 8
Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung

§ 9
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

§ 10
Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen

§ 11
Berichtigungen

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung von Bundesrecht

§ 46
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 31
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 86
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

§ 17
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

a Ausgangslage

b Vorteile der Veröffentlichung im Internet

c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen

3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung

4. Alternativen

5. Gesetzesfolgen

a Allgemeine Gesetzesfolgen

b Kosten und Preise

c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

e Befristung

6. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung


 
 
 


Drucksache 698/1/11

... notwendigen Betriebsmittel festgelegt werden, die am 1. Januar 2013 zum Aufbau der notwendigen Betriebsmittel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau benötigt werden. Die darüber hinausgehenden bzw. fehlenden Betriebsmittel und liquiden Rücklagen bilden die positiven oder negativen Sondervermögen der bisherigen Zuständigkeitsbereiche; negative Sondervermögen sind bis zum Ablauf der Übergangszeit aufzubringen. Wenn mit etwa unzureichenden Betriebsmittelbeständen keine regionalen Nachteile verbunden sind, besteht ohne eine Quotenregelung die Gefahr, dass vorhandene Mittel bis zum 3 1. Dezember 2012, zum Beispiel durch Beitragssenkungen, verbraucht werden und die SVLFG über keine ausreichende Liquidität verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/11




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

Zum Gesetzentwurf insgesamt:

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

13. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

14. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

15. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

16. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

17. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

18. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

19. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

20. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

21. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

22. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

23. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

24. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

25. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

26. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 11

27. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 11

28. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII

29. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII

Abschnitt 3a
Regionale Geschäftsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 143a
Rechtsstellung und Aufgaben

§ 143b
Regionalbeiräte

Zu § 143

Zu § 143

30. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII ,

Zu Artikel 4 Nummer 25

31. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII

32. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII

33. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 221b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989

34. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII

35. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII

36. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII

37. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG

38. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG

39. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG Dem Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b ist folgender Satz anzufügen:

40. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989

41. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989

42. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989

43. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG


 
 
 


Drucksache 310/11 (Beschluss)

... 1. sich im Rahmen der relativen Stabilität für die Beibehaltung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und die Verwaltung der Quoten in nationaler Zuständigkeit einzusetzen;



Drucksache 876/11

... Dies bedeutet, dass von fünf jungen Menschen eine(r) auf dem Arbeitsmarkt keinen Job findet. Die Jugendarbeitslosenquote ist (mit mehr als 20 %) doppelt so hoch wie für die gesamte Erwerbsbevölkerung und fast dreimal so hoch wie die Arbeitslosenquote der erwachsenen Erwerbspersonen. In einigen Ländern erreicht die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen nicht weniger als 40 %. Die Lage kann zwischen den Regionen eines und desselben Landes stark variieren. Darüber hinaus sind bestimmte Gruppen der jungen Bevölkerung (darunter Frauen, junge Menschen mit Behinderungen, junge Menschen mit Migrationshintergrund) besonders durch Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, frühzeitigen Schulabgang oder Erwerbslosigkeit gefährdet.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/11




1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?

2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten

3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen

3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen

3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt

4. Nächste Schritte

Die neue Initiative Chancen für junge Menschen

Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt

Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt

Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität

Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 191/11

... beispielsweise könnte die umfassende Integration der Roma in den Arbeitsmarkt einigen Ländern einen jährlichen wirtschaftlichen Nutzen von rund 0,5 Mrd. EUR bringen. Eine höhere Erwerbsquote der Roma hätte gleich mehrere Vorteile: eine bessere wirtschaftliche Produktivität, geringere staatliche Sozialhilfeleistungen und höhere Einkommenssteuereinnahmen. Der genannten Weltbank-Untersuchung zufolge brächte die Integration der Roma in den Arbeitsmarkt den einzelnen Ländern jährlich steuerliche Vorteile in Höhe von schätzungsweise rund 175 Mio. EUR. All diese wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Roma-Integration könnten wiederum dazu führen, dass die Gesellschaft den Roma mehr Offenheit entgegenbringt, und so zu ihrer reibungslosen Integration in die Gemeinschaften, in denen sie leben, beitragen.



Drucksache 761/11 (Beschluss)

... Das Gesetz flankiert den "Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Glücksspielwesen in Deutschland" (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) und öffnet das Steuerrecht für Sportwetten. In Zukunft sollen Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich besteuert werden. Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten, für die die Erteilung einer Konzession in Betracht kommt, werden nunmehr sämtliche Sportwetten im Geltungsbereich des Gesetzes der Besteuerung unterworfen. Insofern handelt es sich um eine eigenständige steuerrechtliche Begriffsbestimmung, die über den ordnungsrechtlichen Begriff der Sportwette hinausgeht. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden oder durch ein anderes Medium, insbesondere über das Internet, erfolgt. Gegenüber klassischen Lotterieangeboten gilt ein eigenständiger Steuersatz.



Drucksache 189/2/11

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass börsennotierte Unternehmen gesetzlich gehalten sein sollten, für ein besseres Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern in den Verwaltungsräten zu sorgen. Er stimmt der Einschätzung der Kommission zu, dass ein solches Gleichgewicht (auch) geschäftlich von großer Bedeutung ist. An hochqualifiziertem weiblichen Nachwuchs fehlt es nicht. Dennoch zeigt sich auch im Jahr 2011 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten ein seit langer Zeit unverändertes Bild: Frauen sind in Verwaltungsräten, Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften stark unterrepräsentiert. Der Bundesrat hält daher die Einführung einer gesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft für dringend geboten.



Drucksache 189/11

... Die Einführung von Maßnahmen wie Quoten oder Zielen zur Gewährleistung des geschlechterspezifischen Gleichgewichts in Verwaltungsräten reicht jedoch nicht aus, wenn Unternehmen nicht auf Diversitätsstrategien setzen, die zur Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben für Frauen und Männer beitragen, und insbesondere das Betreuungswesen, die Kontakt- und Beziehungspflege sowie eine angemessene Ausbildung für Führungspositionen fördern, die für Frauen wichtig sind, wenn ihre Karriere einen Verlauf nehmen soll, der sie für Verwaltungsratspositionen qualifiziert. Auch wenn es den Unternehmen obliegen sollte, darüber zu entscheiden, ob sie eine solche Diversitätspolitik einführen, sollten die Verwaltungsräte zumindest gehalten sein, diese Frage zu erwägen und die diesbezüglich gefassten Beschlüsse offenzulegen. Die Kommission wird diese Fragen im Zusammenhang mit dem Follow-up zur "Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010- 2015" vom September 2010 und zu diesem Grünbuch behandeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/11




Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR

1. Verwaltungsrat

1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats

1.1.1 Berufliche Vielfalt

1.1.2 Internationale Diversität

1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität

1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement

1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats

1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern

1.5 Risikomanagement

2. Aktionäre

2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre

2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge

2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen

2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger

2.4.1 Interessenkonflikte

2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären

2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors

2.6 Identifizierung der Aktionäre

2.7 Schutz von Minderheitsaktionären

2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss

2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch

2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern

3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes

3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen

3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance

4. Nächste Schritte

Anhang 1
Fragenkatalog

Allgemeine Fragen

3 Verwaltungsrat

3 Aktionäre

Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes

Anhang 2
Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance


 
 
 


Drucksache 735/11

... Demzufolge kann die Aufnahmefähigkeit einer der Faktoren sein, der bei der Prüfung eines Antrags berücksichtigt werden kann, sie lässt sich aber nicht dahin auslegen, dass damit ein wie auch immer geartetes Quotensystem oder eine ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände der jeweiligen Fälle vorgeschriebene dreijährige Wartefrist zugelassen würde. Von dieser Ausnahmeregelung macht nur ein Mitgliedstaat Gebrauch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/11




I. Einleitung Ziel des Grünbuchs

II. Fragen an die Interessenträger

1. Anwendungsbereich

1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?

Frage 1

1.2. In Frage kommende Familienangehörige

Frage 2

Frage 3

1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige

Frage 4

2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung

2.1 Integrationsmaßnahmen

Frage 5

2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit

Frage 6

3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen

Frage 7

4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL

4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes

Frage 8

4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl

Frage 9

5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen

5.1 Befragungen und Nachforschungen

Frage 10

5.2 Scheinehen

Frage 11

5.3 Gebühren

Frage 12

5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung

Frage 13

Frage 14

6. Fazit Weiteres Vorgehen

Anhang
Familienzusammenführung in Zahlen


 
 
 


Drucksache 799/11

... 8. Abbildung 1 zeigt, dass auf europäischen Flughäfen vorrangig Lärmminderungsverfahren angewendet werden. Häufig gelten daneben aber auch Betriebsbeschränkungen. Auf den 224 untersuchten EU-Flughäfen 3 gelten die folgenden Beschränkungen: 116 mit Sperrstunden4, 52 mit Lärmhöchstwerten, 51 mit Beschränkungen für Luftfahrzeuge aufgrund der Kapitel-3-Lärmnorm, 38 mit Lärmquoten und 7 mit Lärmbudgets.



Drucksache 632/11 (Beschluss)

... - Dringend erforderlich sind praxisgerechte Flächenidentifizierungs- und Kontrollregelungen mit einem angemessenen Verhältnis von Nutzen zu Kosten. Eine zentrale Rolle spielen hierbei die Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollquoten sowie die Einführung von praxisgerechten Toleranzschwellen. Nachweislich gut funktionierende Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten müssen honoriert werden. Die Legislativvorschläge sind in diesem Punkt weiter zu konkretisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 370/11

... L. in der Erwägung, dass durch die Stimmrechts- und Quotenreform bei

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 72/1/11

... 2. Bevor allerdings Handelsregeln über Ausfuhrbeschränkungen einschließlich Verboten, Exportquoten und Exportabgaben aufgestellt werden, sollte die Kommission mit einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rohstoffstrategie ein deutliches Signal setzen, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die europäische Wirtschaft weiterhin sicherzustellen.



Drucksache 761/11

... Das Gesetz flankiert den "Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Glücksspielwesen in Deutschland" (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) und öffnet das Steuerrecht für Sportwetten. In Zukunft sollen Sportwetten in- und ausländischer Veranstalter gleich besteuert werden. Neben den bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten, für die die Erteilung einer Konzession in Betracht kommt, werden nunmehr sämtliche Sportwetten im Geltungsbereich des Gesetzes der Besteuerung unterworfen. Insofern handelt es sich um eine eigenständige steuerrechtliche Begriffsbestimmung, die über den ordnungsrechtlichen Begriff der Sportwette hinausgeht. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden oder durch ein anderes Medium, insbesondere über das Internet, erfolgt. Gegenüber klassischen Lotterieangeboten gilt ein eigenständiger Steuersatz.



Drucksache 319/11

... Auch bei im Ausland gehosteten Angeboten sind die Löschbemühungen in der jüngeren Vergangenheit deutlich erfolgreicher geworden. Die Statistik des Bundeskriminalamtes zeigt seit Oktober 2010 erheblich verbesserte Löschquoten. Mit der seit Dezember 2010 auf vier Wochen erweiterten Frist für die Prüfung des Löscherfolgs konnte zudem festgestellt werden, dass die Löschquote bereits in der zweiten Woche regelmäßig auf über 90 Prozent ansteigt und dass nach vier Wochen etwa 98 Prozent der Inhalte nicht mehr verfügbar sind. Darüber hinaus erfolgte eine Optimierung der Meldewege: Seit Oktober 2010 werden dem Bundeskriminalamt bekannt gewordene einschlägige Seiten nicht mehr wie bisher nur an die Interpol-Kontaktstelle im Ausland gemeldet, sondern parallel an den jeweiligen INHOPE-Partner im Standortland des Servers, auf dem die Angebote gehostet werden. Dieser INHOPE-Partner bemüht sich dann wiederum beim Host-Provider um die Löschung des Angebotes.



Drucksache 410/11 (Beschluss)

... Er begrüßt, dass die Eckpfeiler der Gemeinsamen Fischereipolitik erhalten bleiben, nämlich "das Prinzip der relativen Stabilität", das System von nationalen Quoten sowie die Fischereiabkommen mit den Drittländern, fordert allerdings eine konsequentere Umsetzung der beschlossenen Regelungen in allen Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

Zu BR-Drucksache 411/11

Zu BR-Drucksache 414/11


 
 
 


Drucksache 650/2/11

... 62. Der Bundesrat hält es dringend für erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und in Deutschland die Länder maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl der aus CEF zu fördernden Breitbandprojekte haben. Des Weiteren sollte eine gleichmäßige Aufteilung der CEF-Mittel auf die Mitgliedstaaten vorgesehen und ein "Windhundverfahren" vermieden werden. Ein entsprechendes Verfahren für die Auswahl und Aufteilung der Projekte auf die Mitgliedstaaten ist in die Verordnung aufzunehmen. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang, den größeren Teil der Mittel auf die Mitgliedstaaten nach festen Quoten zu verteilen und den Rest in einem wettbewerblichen Verfahren zu vergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/2/11




Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11

Zum Schienennetz

Zum Straßennetz

Zu Binnenhäfen bzw. Terminals

Zur BR-Drucksache 650/11

Zur BR-Drucksache 656/11

Zu Artikel 20

Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11


 
 
 


Drucksache 703/11

... Die Änderung des Begriffs "außerordentliche" in "außerplanmäßige" ist lediglich redaktionell bedingt. Einer Abschreibung liegt grundsätzlich ein Plan (Abschreibungsplan) zugrunde. Dieser Abschreibungsplan verdeutlicht die geplante Abschreibung eines Wirtschaftsgutes im Laufe der Zeit. Durch den Begriff "außerplanmäßig" wird eine Abschreibung, die über die planmäßige Verteilung der Abschreibungsquoten hinausgeht, treffender beschrieben.



Drucksache 216/11

... Das Gemeinsame Rücknahmesystem und die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System für Geräte-Altbatterien folgende Sammelquoten erreichen und dauerhaft sicherstellen:



Drucksache 216/11 (Begründung)

... Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird sowohl durch die Steigerung der verwerteten Abfallmengen als auch durch die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffkreisläufe dokumentiert. So werden mittlerweile (Stand 2007) von der Gesamtmenge von fast 387 Millionen Tonnen Abfällen circa 75 % verwertet. In einzelnen Bereichen fallen die Verwertungsquoten noch erheblich höher aus. Sie liegen zum Beispiel bei Verpackungen nunmehr bei fast 80 % und bei Abfällen aus der Bauwirtschaft sogar bei 89,2 %. Hochwertige Verfahren und Stoffkreisläufe haben sich dabei nicht nur in den "traditionellen" Verwertungsbereichen wie dem Metall-, Papier- oder Glasrecycling etabliert, sondern konnten auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel der Verwertung von Altautos, Elektroaltgeräten oder Batterien Fuß fassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 86/1/11

... 21. KMU sollten auch künftig in den EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation besonders berücksichtigt werden. Erfahrungen zeigen, dass Förderprogramme für KMU dann attraktiv sind, wenn es, wie vorgesehen, gelingt, die Verfahren einfacher und die Bearbeitungszeiten kürzer zu halten. Darüber hinaus sind aber auch Themenoffenheit, überschaubare Projektgrößen, mehrmals im Jahr stattfindende Ausschreibungen und hohe Erfolgsquoten für KMU wichtig (vgl. BR-Drucksache 183/10(B)). Weiterhin sollten KMU häufiger die Koordinierungsfunktion in Projekten erreichen können und beim Projektmanagement stärker unterstützt werden. Für KMU-Verbände sollten die Förderbedingungen verbessert werden. Schließlich sollte über eine Zusammenführung der speziellen KMU-Maßnahmen sowie über eine Verstärkung von Maßnahmen nach Artikel 185 AEUV nachgedacht werden.



Drucksache 43/11

... Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote KOM (2011)



Drucksache 310/11

... Ziel der Festsetzung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Fangquoten sowie des Fischereiaufwands für die europäische Fischerei im Jahr 2012 sollte es sein, die Überfischung schrittweise abzubauen. Überfischung bedeutet nicht zwingend, dass ein Bestand vom Aussterben oder Zusammenbruch bedroht ist; es bedeutet lediglich, dass dieselben oder sogar größere Mengen Fisch auch mit geringerer Fangtätigkeit gefangen werden könnten. Jedes Jahr werden dem Meer in dem Fall so viele Fische entnommen, wie verträglich ist, um Fische wachsen und sich auf höchstmöglichem Niveau vermehren zu lassen. Unter diesen Bedingungen werden die Fänge, die den Fischbeständen langfristig entnommen werden, den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) darstellen. Bei zu starker Befischung wird der Fisch zu früh gefangen, er ist zu klein, und es wird zu viel Treibstoff verbraucht. Die Europäische Kommission1 und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2015 das Ziel einer Fischerei auf MSY-Niveau zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/11




1. Einleitung

2. Bestandslage

3. wirtschaftliche Analyse

4. politische Ausrichtung

4.1. Fehlende wissenschaftliche Gutachten

4.2. Fischereiaufwand

5. Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne

6. Grundsätze für TAC-Vorschläge

7. Zeitplan für die Vorschläge

8. Fazit

Anhang Ia
Nordostatlantik und angrenzende Gewässer

Anhang Ib
Mittelmeer und Schwarzes Meer

Anhang II
Fischereiaufwand über Mehrjahrespläne gesteuert (Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF)


 
 
 


Drucksache 252/1/11

... es vorgesehene Trennung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder für die Entgegennahme und Überprüfung von elektronischen Fischereilogbüchern und elektronischen Anlande- und Umladeerklärungen ist dahingehend zu ändern, dass die Entgegennahme und Überprüfung von elektronischen Fischereilogbüchern und elektronischen Anlande- und Umladeerklärungen mit dem Ziel einer zeitnahen Quotenüberwachung an zentraler Stelle durch den Bund erfolgt. Die Überprüfung der vorgenannten Dokumente sowie die Entgegennahme und Prüfung von nichtelektronischen Dokumenten werden wie bisher durch die Länder wahrgenommen. Dazu sind die Wörter "mit einer Bruttoraumzahl ab 500" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1a Absatz 2 Seefischereigesetz


 
 
 


Drucksache 60/4/11

... Sie widerspricht auch nicht dem Prinzip der Freiwilligkeit, weil es jeder Partei freisteht, das Mediationsverfahren jederzeit wieder zu verlassen. Zudem werden in (gesetzlich) angeordneten und freiwilligen Mediationen ähnlich hohe Einigungsquoten erreicht (vgl. Marx, ZKM 2010, 132, 136). Es ist zu erwarten, dass eine Länderöffnungsklausel die Zahl der außergerichtlichen Mediationen deutlich erhöhen und damit den Bereich der außergerichtlichen Konfliktbeilegung insgesamt stärken wird.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.