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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Quotenaufstockung"


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Drucksache 234/08

... Die Bundesregierung unterstützt die Forderung des Bundesrates nach einer Gesamtkonzeption zum Auslaufen der Milchquotenregelung. Dies war mit ein Grund dafür, warum sie im Agrarrat am 17. März 2008 gegen den Vorschlag einer Erhöhung der nationalen Milchquote um 2 % zum 1. April 2008 gestimmt hat. Die Europäische Kommission hat im Agrarrat eine Erklärung abgegeben, wonach ihr Vorschlag für die Quotenaufstockung Bestandteil der Maßnahmen für einen sanften Ausstieg aus der Milchquote sei. Die Bundesregierung sieht sich damit in ihrer Auffassung bestärkt, eine Quotenaufstockung nicht separat im Vorfeld der Beratungen über den Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu beschließen, sondern die Quotenaufstockung im Gesundheitscheck im Rahmen eines Gesamtpakets zu diskutieren.



Drucksache 335/3/08

... Zur Stabilisierung des Marktes und der Milcherzeugerpreise soll die Molkereisaldierung bereits mit Wirkung für das laufende Milchwirtschaftsjahr ausgesetzt werden. Mit der Aussetzung der Saldierung auf Molkereiebene werden spekulative Überlieferungen eingeschränkt und eine Reduzierung oder Vermeidung von Überschussabgaben durch kurzfristigen Wechsel des Abnehmers (Molkerei) ausgeschlossen. Mit Saldierungsmöglichkeiten für alle Milcherzeuger in gleicher Weise wird das System gerechter und stärkt die Lieferdisziplin. Nationale Maßnahmen zur Stärkung der Lieferdisziplin sind gleichwohl Voraussetzung für die Verhandlungsposition Deutschlands zur Ablehnung weiterer Quotenaufstockungen im Rahmen der Beratungen zum Gesundheitscheck auf EU- Ebene.

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Drucksache 335/3/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 367/08 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat sieht sich angesichts der aktuell sinkenden Milchauszahlungspreise in seiner Auffassung bestätigt, dass eine zeitweilige positive Marktentwicklung bei Milch kein Anlass für übereilte marktpolitische Anpassungsmaßnahmen und vorzeitige Festlegungen sein darf. Dies gilt insbesondere für die von der Kommission bereits jetzt vorgesehene Festlegung zu weiteren Quotenaufstockungsschritten ab 2009. Der Bundesrat ist vielmehr der Auffassung, dass darüber nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes und im zeitlichen Zusammenhang mit der weiteren Marktentwicklung entschieden werden kann, wobei eine Senkung der Überschussabgabe und andere Instrumente einer Quotenaufstockung vorzuziehen sind (BR-Drucksache 738/07 (Beschluss)). Er bittet die Bundesregierung, die Kommission aufzufordern, dazu ab 2009 jährlich eine entsprechende Marktanalyse vorzulegen.

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Drucksache 367/08 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Entkopplung der Direktzahlungen

Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung

Erhöhung der Modulation und Stärkung der zweiten Säule

Empfänger von Direktzahlungen

Marktintervention und Angebotssteuerung

2 Flächenstilllegung

Zukunft der Milchquotenregelung

2 Risikomanagement

Neue Herausforderungen

2 Finanzrahmen

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 367/1/08

... 18. Der Bundesrat sieht sich angesichts der aktuell sinkenden Milchauszahlungspreise in seiner Auffassung bestätigt, dass eine zeitweilige positive Marktentwicklung bei Milch kein Anlass für übereilte marktpolitische Anpassungsmaßnahmen und vorzeitige Festlegungen sein darf. Dies gilt insbesondere für die von der Kommission bereits jetzt vorgesehene Festlegung zu weiteren Quotenaufstockungsschritten ab 2009. Der Bundesrat ist vielmehr der Auffassung, dass darüber nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes und im zeitlichen Zusammenhang mit der weiteren Marktentwicklung entschieden werden kann, wobei eine Senkung der Überschussabgabe und andere Instrumente einer Quotenaufstockung vorzuziehen sind (BR-Drucksache 738/07 (Beschluss)). Er bittet die Bundesregierung, die Kommission aufzufordern, dazu ab 2009 jährlich eine entsprechende Marktanalyse vorzulegen.

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Drucksache 367/1/08




Zur Vorlage insgesamt

Entkopplung der Direktzahlungen

Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung

Erhöhung der Modulation und Stärkung der zweiten Säule

Empfänger von Direktzahlungen

Marktintervention und Angebotssteuerung

3 Flächenstilllegung

Zukunft der Milchquotenregelung

3 Risikomanagement

Neue Herausforderungen

3 Finanzrahmen

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 859/07

... • die notwendigen Quotenaufstockungen vorgeschlagen werden, um beim Auslaufen der Quotenregelung im Wirtschaftsjahr 2014/15 eine sanfte Landung vorzubereiten;

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Drucksache 859/07




1. Die gemeinsame Agrarpolitik Heute

1.1. Eine radikal umgestaltete, leistungsfähigere Politik

1.2. Weitere Verbesserungen im Rahmen des Gesundheitschecks

2. Die Betriebsprämienregelung und mögliche Vereinfachungen

2.1. Vereinfachung der Betriebsprämienregelung

2.2. Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung

2.3. Teilweise gekoppelte Beihilfen

2.4. Höchst- und Mindestbeträge

3. Neue Chancen ergreifen und die Marktorientierung verbessern

3.1. Die Rolle der Marktintervention und der Angebotssteuerung

3.2. Interventionsregelung für Getreide

3.3. Flächenstilllegung: keine Angebotssteuerung, mehr Umweltnutzen

3.4. Auslaufen der Milchquotenregelung: Vorbereitung auf eine sanfte Landung

Auslaufen der Milchquotenregelung

Maßnahmen für die Berggebiete

3.5. Andere Maßnahmen zur Angebotssteuerung

4. Auf neue Herausforderungen reagieren

4.1. Risikomanagement

4.2. Klimawandel, Bioenergie, Wasserwirtschaft und Artenvielfalt

4.3. Stärkung des zweiten Pfeilers

5. Finanzrahmen

6. Schluss


 
 
 


Drucksache 919/2/05

... Eine nochmalige Verlängerung der Milchquotenregelung wäre voraussichtlich wiederum nur mit einer weiteren Quotenaufstockung, wie von der Kommission bereits für 2008 angedacht, erreichbar. Die ursprüngliche Zielsetzung und Wirksamkeit der Milchquotenregelung würden dadurch noch mehr in Frage gestellt.



Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.