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"Rahmenbeschluss"


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0723/04B
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Drucksache 770/05

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Austausch von Informationen nach dem Grundsatz der Verfügbarkeit KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05




Begründung

1. Hintergrund

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Rahmen

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante Wissenschaftsbereiche / Spezialgebiete

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EUV

Subsidiaritätsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags Entfällt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Meldepflicht

Artikel 5
Gleichwertigkeit von zuständigen Behörden

Artikel 6
Bereitstellungspflicht

Artikel 7
Eingrenzung des Verwendungszecks

Artikel 8
Verpflichtungen von verfügungsberechtigten Behörden und Stellen

Artikel 9
Online-Zugang

Artikel 10
Online-Abfrage von Indexdaten

Artikel 11
Informationsanfrage


 
 
 


Drucksache 600/1/05

... Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung geistigen Eigentums



Drucksache 581/05

... 54. ist der Meinung, dass der Kampf gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein wesentlicher Aspekt der Integrationspolitik ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, unter den europäischen Bürgern die Kultur der Aufnahme, der Integration und der sozialen Eingliederung zu verbreiten, mit dem Ziel, eine interkulturelle Gesellschaft zu schaffen und bei allen politischen und institutionellen Maßnahmen Verstöße gegen den Grundsatz der Aufnahme und das Prinzip Nichtabweisung zu vermeiden und möglichst bald die beiden diesbezüglichen Richtlinien umzusetzen, und begrüßt die Initiative des Ratsvorsitzes, den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder auf die Tagesordnung zu setzen; fordert, dass das Europäische Parlament erneut zu diesem Rahmenbeschluss nach neuerlichen Erörterungen im Rat konsultiert wird;



Drucksache 764/05

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

Konsultation Betroffener

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Kapitel II
allgemeine Bestimmungen über die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 4
Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten

Artikel 5
Kriterien für eine rechtmäßige Datenverarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 7
Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten

Kapitel III
Formen der Datenverarbeitung

Artikel 8
Übermittlung und Bereitstellung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten

Artikel 9
Überprüfung der Qualität der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten

Artikel 10
Protokollierung und Dokumentierung

Artikel 11
Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats übersandt oder zur Verfügung gestellt wurden

Artikel 12
Übermittlung an andere zuständige Behörden

Artikel 13
Übermittlung an andere als die zuständigen Behörden

Artikel 14
Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen

Artikel 15
Übertragung an die zuständigen Behörden in Drittländern oder an internationale

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Ausnahmen von den Artikeln 12, 13, 14 und 15

Artikel 18
Unterrichtung auf Antrag der zuständigen Behörde

Kapitel IV
RECHTE der Betroffenen Person

Artikel 19
Informationsrecht bei der Erhebung von Daten von Personen mit deren Wissen

Artikel 20
Recht auf Information, wenn die Daten nicht von der betroffenen Person oder von der betroffenen Person ohne deren Kenntnis erhoben wurden

Artikel 21
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten

Artikel 22
Information Dritter über die Berichtigung, Löschung oder Sperrung

Kapitel V
Geheimhaltung und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 23
Geheimhaltung

Artikel 24
Sicherheit

Artikel 25
Verzeichnis

Artikel 26
Vorabkontrolle

Kapitel VI
RECHTSBEHELFE und Haftung

Artikel 27
Rechtsbehelfe

Artikel 28
Haftung

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VII
KONTROLLSTELLE und Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 30
Kontrollstelle

Artikel 31
Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten

Artikel 32
Aufgaben

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 34
Beziehung zu anderen Instrumenten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 846/04 (Beschluss)

... den EU-Rahmenbeschluss immer noch nicht vollständig umsetzen dürfte. Denn diese Vorschrift stellt das "Vorschubleisten" zu einem von anderen begangenen Menschenhandel unter Strafe und dürfte damit voraussetzen, dass dieser Menschenhandel begonnen und noch nicht beendet ist. Beim Menschenhandel tritt Beendigung jedoch in der Regel in dem Zeitpunkt der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution ein (vgl. Tröndle/Fischer,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO


 
 
 


Drucksache 738/04

... 2. Der eigentliche Menschenhandel", nämlich vor allem der Verkauf" von Menschen und die damit verbundene Degradierung des Menschen zur Handelsware soll nach dem Gesetzentwurf nicht spezifisch unter Strafe gestellt werden. Dies erscheint nicht hinnehmbar. Die Vorlage nimmt mit dieser Lücke zugleich in Kauf, dass Deutschland die Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels (ABl. EG (Nr.) L 203 vom 1. August 2002 S. 1) nur unvollständig umsetzt.



Drucksache 720/1/04

... (in der Fassung des Fünfunddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/04




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 5 Nr. 2 ZFdG

3. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 23d Abs. 9 ZFdG

4. Zu Artikel 4 Änderung der StPO

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

5. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des Gesetzes zur Änderung der StPO


 
 
 


Drucksache 901/1/04

... Durch eine derartige Bestimmung würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, spezifisch strafrechtliche Sanktionen vorzusehen. Zum Erlass strafrechtlicher Bestimmungen ist die Gemeinschaft aber nur unter den in den Artikeln 29 ff. EUV normierten Voraussetzungen ermächtigt. Im Bereich der so genannten ersten Säule, d.h. im Anwendungsbereich des EGV, steht der Gemeinschaft demgegenüber, wie der Bundesrat bereits mehrfach festgestellt hat, keine Kompetenz zu, selbst Strafrecht zu regeln oder die Mitgliedstaaten zu spezifisch strafrechtlichen Sanktionen zu verpflichten. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine entsprechenden Stellungnahmen vom 23. Mai 2003 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte (BR-Drucksache 179/03 (Beschluss)) und vom 13. Juli 2001 zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (BR-Drucksache 390/ 01 (Beschluss)). Zu letzterem hat auch der Rat mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Gemeinschaft nicht über eine Kompetenz für den Erlass dieser Richtlinie verfügt (vgl. Erwägungsgrund Nr. 7 des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, ABl. L 29 vom 5. Februar 2003, S. 55). Im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Handlungsformen und der Verfahrensregelungen im EUV kann offen bleiben, ob und inwieweit die strafrechtlichen Bestimmungen auf die Artikel 31 und 34 EUV gestützt werden könnten.



Drucksache 846/1/04

... den EU-Rahmenbeschluss immer noch nicht vollständig umsetzen dürfte. Denn diese Vorschrift stellt das "Vorschubleisten" zu einem von anderen begangenen Menschenhandel unter Strafe und dürfte damit voraussetzen, dass dieser Menschenhandel begonnen und noch nicht beendet ist. Beim Menschenhandel tritt Beendigung jedoch in der Regel in dem Zeitpunkt der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution ein (vgl. Tröndle/Fischer, StGB-Komm., § 180b Rnr. 23; § 181 Rnr. 18). Für danach liegende Handlungsakte läuft der neue Tatbestand deshalb ins Leere.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 196/04 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 79 Satz 2 IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 80 Abs. 3 IRG


 
 
 


Drucksache 798/04

... (2) Terroristische Straftaten nach Absatz 1 sind die in Artikel 1 Abs. 1, Artikel 2 und 3 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABI. EG (Nr.) L 164 S. 3) bezeichneten Straftaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Nationale Anlaufstelle für Terrorismusfragen

§ 2
Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen

§ 3
Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung

§ 4
Befugnisse des Generalbundesanwalts in seiner Eigenschaft als nationale Anlaufstelle, Zweckbindung

§ 5
Schutz personenbezogener Informationen

§ 6
Aufsicht

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Hintergrund der Verordnung

II. Umsetzungsbedarf

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

1. Zu § 1 Nationale Anlaufstelle

2. Zu § 2 Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen

3. Zu § 3 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung

4. Zu § 4 Befugnisse der nationalen Anlaufstelle, Zweckbindung

5. Zu § 5 Schutz personenbezogener Informationen

6. Zu § 6 Aufsicht

7. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 406/04

Initiative der Französischen Republik, Irlands, des Königreichs Schweden und des Vereinigten Königreichs für einen Rahmenbeschluss über die Vorratsspeicherung von Daten, die in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet und aufbewahrt werden, oder von Daten, die in öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für die Zwecke der Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Terrorismus Ratsdok. 8958/04

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/04




Entwurf

Artikel 1
Geltungsbereich und Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorratsspeicherung von Daten

Artikel 4
Fristen für die Vorratsspeicherung von Daten

Artikel 5
Zugriff auf Daten für die Zwecke der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 6
Datenschutz

Artikel 7
Datensicherheit

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 912/04

... - bezüglich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Annahme von Maßnahmen zur Festlegung der wesentlichen Elemente der Straftaten gemäß Artikel 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI" über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie Annahme von Maßnahmen zur Festlegung der den Beschuldigten und Häftlingen zu gewährleistenden Mindestgarantien; in diesem Bereich muss ferner Eurojust einen neuen Impuls erhalten mit dem Ziel der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, deren Zuständigkeit über den bloßen Schutz der finanziellen Interessen der Union hinausgehen würde;

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Drucksache 912/04




Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zur Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zu den Bedingungen für die Stärkung seiner Legitimität und Effizienz 2004/2175 INI

1. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat,

2. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat

3. beglückwünscht den niederländischen Ratsvorsitz

4. beauftragt seinen Präsidenten,


 
 
 


Drucksache 726/04

... Absatz 2 trägt der Situation Rechnung, dass nach dem Rahmenbeschluss des Rates über gemeinsame Ermittlungsgruppen vom 13. Juni 2002 (ABl. EG L 162/1 vom 20. Juni 2002) sowie Artikel 13 EU-RhÜbk im Rahmen einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe zukünftig Angehörige von Ermittlungsbehörden anderer Mitgliedstaaten aktiv in die Ermittlungen in einem Mitgliedstaat eingebunden werden können. Die Mitglieder einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe sollen nach Absatz 2 unmittelbar vor Ort ein ergänzendes Rechtshilfeersuchen anbringen können. Allerdings schafft Absatz 2 keine von Artikel 24 EuRhÜbk und Artikel 24 EU-RhÜbk abweichenden neuen Kompetenzen. So wird der Mitgliedstaat, dem der ausländische Beamte ein Nachtragsersuchen übermittelt, dieses nur dann akzeptieren müssen, wenn der Beamte als Vertreter einer zuständigen Behörde im Sinne der genannten Vorschriften gehandelt hat. Insbesondere begründet Artikel 6 keine Verlagerung justizieller Befugnisse der Rechtshilfe in Strafsachen auf Polizeibehörden, auch wenn ein Polizeibeamter in eine gemeinsame Ermittlungsgruppe in einem anderen Mitgliedstaat entsandt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll

Artikel 1
Auskunftsersuchen zu Bankkonten

Artikel 2
Auskunftsersuchen zu Bankgeschäften

Artikel 3
Ersuchen um Überwachung von Bankgeschäften

Artikel 4
Vertraulichkeit

Artikel 5
Informationspflicht

Artikel 6
Ergänzende Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Bankgeheimnis

Artikel 8
Fiskalische strafbare Handlungen

Artikel 9
Politische Straftaten

Artikel 10
Befassung des Rates mit abgelehnten Ersuchen und Beteiligung von Eurojust

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Beitrittsstaaten

Artikel 15
Position Islands und Norwegens

Artikel 16
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 17
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

III. Zu den Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 995/04 (Beschluss)

Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen



Drucksache 995/1/04

Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen Ratsdok. 10215/04



Drucksache 901/04 (Beschluss)

... Durch eine derartige Bestimmung würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, spezifisch strafrechtliche Sanktionen vorzusehen. Zum Erlass strafrechtlicher Bestimmungen ist die Gemeinschaft aber nur unter den in den Artikeln 29 ff. EUV normierten Voraussetzungen ermächtigt. Im Bereich der so genannten ersten Säule, d.h. im Anwendungsbereich des EGV, steht der Gemeinschaft demgegenüber, wie der Bundesrat bereits mehrfach festgestellt hat, keine Kompetenz zu, selbst Strafrecht zu regeln oder die Mitgliedstaaten zu spezifisch strafrechtlichen Sanktionen zu verpflichten. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine entsprechenden Stellungnahmen vom 23. Mai 2003 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte (BR-Drucksache 179/03 (Beschluss)) und vom 13. Juli 2001 zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (BR-Drucksache 390/01 (Beschluss)). Zu letzterem hat auch der Rat mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Gemeinschaft nicht über eine Kompetenz für den Erlass dieser Richtlinie verfügt (vgl. Erwägungsgrund Nr. 7 des Rahmenbeschlusses 2003/80/JI des Rates vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, ABl. L 29 vom 5. Februar 2003, S. 55). Im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Handlungsformen und der Verfahrensregelungen im EUV kann offen bleiben, ob und inwieweit die strafrechtlichen Bestimmungen auf die Artikel 31 und 34 EUV gestützt werden könnten.



Drucksache 995/04

Initiative des Königreichs Schweden mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 995/04




Entwurf

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten

Titel II
AUSTAUSCH von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 4
Zurverfügungstellung von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 4a
Fristen für die Zurverfügungstellung von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 5
Ersuchen um Informationen und Erkenntnisse

Artikel 6
Kategorien von Personen, über die Informationen oder Erkenntnisse ausgetauscht werden können

Artikel 7
Kommunikationswege

Artikel 8
Spontaner Austausch von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 9
Datenschutz

Artikel 10
Vertraulichkeit

Artikel 11
Gründe für die Zurückhaltung von Informationen oder Erkenntnissen

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Verhältnis zu anderen Rechtsakten

Artikel 14
Inkrafttreten

Begründung

3 Hintergrund

Ungelöste Fragen

3 Ziele

Bemerkungen und Erläuterungen

2 Präambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13


 
 
 


Drucksache 723/1/04

... Die zu streichende Beschränkung ist überflüssig. Sie kann im Übrigen zu Missverständnissen Anlass geben, wenn Spontanübermittlungen etwa auf Grund eines Rahmenbeschlusses vorgenommen werden. Generell besteht zu dieser Einschränkung in der EU als einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts kein Anlass. In der Begründung wird auf Seite 9 der Vorlage zu Recht davon ausgegangen, dass in der Europäischen Union regelmäßig von der Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus ausgegangen werden kann.



Drucksache 725/04

... - Darüber hinaus wurde mit den Vorschriften zur Einrichtung und zum Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen in Artikel 13 - in Ergänzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen (ABl. L 162/1 vom 20. Juni 2002) - ein wichtiges Instrument für eine effiziente Strafverfolgung in der Europäischen Union geschaffen. Diese Regelung entspringt dem Bewusstsein, dass die grenzüberschreitende Kriminalität in einem zusammenwachsenden Europa nur gemeinsam, unter Bündelung des vorhandenen Wissens bekämpft werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe

Artikel 2
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand

Artikel 3
Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird

Artikel 4
Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 5
Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden

Artikel 6
Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Informationsaustausch ohne Ersuchen

Titel II
Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe

Artikel 8
Rückgabe

Artikel 9
Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken

Artikel 10
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 11
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz

Artikel 12
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 13
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen

Artikel 15
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 16
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Titel III
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden

Artikel 18
Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 19
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern

Artikel 20
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats

Artikel 21
Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten

Artikel 22
Bilaterale Vereinbarungen

Titel IV

Artikel 23
Schutz personenbezogener Daten

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Erklärungen

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Beitritt neuer Mitgliedstaaten

Artikel 29
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 30
Verwahrer

Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II . Neuerungen durch das Übereinkommen

III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

V. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 283/04

... 7 Hierbei handelt es sich insbesondere um den Rechtsakt des Rates vom 16. Oktober 2001 über die Erstellung - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union - des Protokolls zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Richtlinie 2001/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche, den Beschluss des Rates vom 6. Dezember 2001 zur Ausweitung des Mandats von Europol auf die im Anhang zum Europol-Übereinkommen aufgeführten schwerwiegenden Formen internationaler Kriminalität, den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, den Rahmenbeschluss 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen und den Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/04




Mitteilung

1. Einführung

2. Terrorismusbekämpfung: STÄRKERES Europäisches Engagement

3. das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität IN der EU MUSS verstärkt werden.

4. eine elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Antiterrormassnahmen gerichtet SIND oder gegen die strafrechtlich ermittelt WIRD, sollte erstellt werden.

5. ES sollte angestrebt werden, IN jedem Mitgliedstaat EIN effizientes nationales System für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, das eine rasche Antwort auf Rechtshilfeersuchen ZU Konten und Bankbewegungen ermöglicht.

6. ES Bedarf eines Mechanismus, der das sammeln und übermitteln von Informationen ermöglicht und damit das vordringen terroristischer Vereinigungen IN legale Tätigkeitsbereiche verhindert.

7. IM Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität und Insbesondere des Terrorismus sollte AUCH die Einführung eines Europäischen Strafregisters erwogen werden.

8. ES MUSS EIN umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der Union stattfinden.

9. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

3 Einführung

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

4 Erwägungsgründe

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Austausch von Informationen über terroristische Straftaten

Artikel 3
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 4
Ersuchen um Rechtshilfe und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 5
Aufhebung geltender Bestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 723/04 (Beschluss)

... Die zu streichende Beschränkung ist überflüssig. Sie kann im Übrigen zu Missverständnissen Anlass geben, wenn Spontanübermittlungen etwa auf Grund eines Rahmenbeschlusses vorgenommen werden. Generell besteht zu dieser Einschränkung in der EU als einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts kein Anlass. In der Begründung wird auf Seite 9 der Vorlage zu Recht davon ausgegangen, dass in der Europäischen Union regelmäßig von der Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus ausgegangen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/04 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 61a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, Satz 2, Abs. 2 Satz 1 IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 61a Abs. 2 Satz 2 IRG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 61b IRG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 74 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 83j Abs. 1 IRG


 
 
 


Drucksache 299/03

Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Entwurfs eines Rahmenbeschlusses des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen und Geweben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/03




Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Entwurfs eines Rahmenbeschlusses des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen und Geweben

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Straftaten im Bereich des Handels mit menschlichen Organen

Artikel 3

Artikel 4
Strafen

Artikel 5
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 6
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 7
Gerichtsbarkeit und Strafverfolgung

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Oganen und Geweben

1. Allgemeines

2. Vorstellung der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9


 
 
 


Drucksache 155/03 (Beschluss)

... - Auf Grund der gegenwärtigen Rechtslage erscheinen Sanktionen bei einer Unterschreitung gemeinsam vereinbarter Mindeststandards weder zulässig noch geeignet, die praktische Durchsetzbarkeit des Rahmenbeschlusses zu gewährleisten. Dies liegt vor allem an der Natur eines Rahmenbeschlusses, der hier als Rechtsetzungsakt in Betracht kommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/03 (Beschluss)




4. Zu den in dem Grünbuch angesprochenen Themen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

5. Erster Bereich - Vertretung durch einen Rechtsbeistand

6. Zweiter Bereich - Beiziehung von Gerichtsübersetzern und -dolmetschern

7. Dritter Bereich - Angemessener Schutz für besonders schutzbedürftige Personen

8. Fünfter Bereich - Kenntnis bestehender Rechte/Letter of Rights

9. Sechster Bereich - Konsularischer Beistand


 
 
 


Drucksache 35/17 PDF-Dokument



Drucksache 42/16 PDF-Dokument



Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



Drucksache 101/17 PDF-Dokument



Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 116/17 PDF-Dokument



Drucksache 145/17 (Beschluss)(zu) PDF-Dokument



Drucksache 159/16 PDF-Dokument



Drucksache 161/17 PDF-Dokument



Drucksache 167/20 PDF-Dokument



Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Drucksache 191/18 PDF-Dokument



Drucksache 195/20 PDF-Dokument



Drucksache 215/18 PDF-Dokument



Drucksache 218/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 224/17 PDF-Dokument



Drucksache 228/19 PDF-Dokument



Drucksache 236/16 PDF-Dokument



Drucksache 238/19 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



Drucksache 270/17 PDF-Dokument



Drucksache 271/17 PDF-Dokument



Drucksache 271/18 PDF-Dokument



Drucksache 282/18 PDF-Dokument



Drucksache 283/16 PDF-Dokument



Drucksache 283/18 PDF-Dokument



Drucksache 284/16 PDF-Dokument



Drucksache 286/18 PDF-Dokument



Drucksache 288/16 PDF-Dokument



Drucksache 302/18 PDF-Dokument



Drucksache 389/17 PDF-Dokument



Drucksache 391/16 PDF-Dokument



Drucksache 392/16 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.