Drucksache 418/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... Die beschriebene Entwicklung kann als Zeichen zunehmender Respektlosigkeit angesehen werden. Die bestehende Distanz, das heißt die fehlende unmittelbare Gegenüberstellung mit dem Opfer, dürfte die Hemmschwelle für strafbares Handeln herabsetzen. Durch die Nutzung des Internets und der sozialen Medien wurden die Begehungsformen von Hasskriminalität zudem erheblich erweitert.1 Politikerinnen und Politiker als in der Öffentlichkeit stehende Repräsentanten des Volkes befinden sich in dieser Funktion im Fokus der Aufmerksamkeit. Sie sind daher in stärkerem Maße insbesondere von verbalen Repressalien betroffen. In diesem Zusammenhang muss auch dem Umstand, dass eine weltweit verbreitete und auf unbestimmte Zeit abrufbare verleumderische Äußerung über eine Person des öffentlichen Lebens geeignet ist, das öffentliche Wirken dieser Person zu erschweren, angemessen Rechnung getragen werden. Dies hat unabhängig davon zu gelten, auf welcher politischen Ebene - Europa, Bund, Land, Kommune oder Bezirk - die betroffene Person tätig ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 421/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz | es - Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten
... § 91a Absatz 3 Satz 1 StGB-E sieht eine Geltung des Absatzes 1 bei Auslandstaten vor. Ein erhebliches praktisches Bedürfnis hierfür besteht auch deshalb, weil extremistische Propaganda oftmals vom Ausland her über das Internet veröffentlicht wird. Die Regelung ist bei diesen Fallkonstellationen zudem aus Klarstellungsgründen erforderlich. Werden Schriften im Ausland in das Internet eingestellt, ist nicht abschließend geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen nach § 9 StGB ein Tatort im Inland besteht und daher deutsches Strafrecht anwendbar ist. Dies soll nach einer Ansicht der Fall sein, wenn eine verbotene Schrift auf dem Rechner des Nutzers in ein permanentes Speichermedium oder den Arbeitsspeicher geladen und damit im Inland verbreitet wird. Unerheblich ist danach, ob dies vom Nutzer ausgeht oder von demjenigen, der die Schrift ins Netz hochlädt (BGH, Urteil vom 27 Juni 2001 - 1 StR 66/01 -, Rz. 34 <juris>). Wird die Schrift dagegen lediglich vom Ausland her, etwa auf einer Internetseite, zum Abruf bereitgestellt, soll der tatbestandliche Erfolg dann im Inland eintreten und einen Tatort begründen, wenn es dort zur Gefährdung des im Tatbestand umschriebenen Rechtsguts kommt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00 -, Rz. 58 ff. <juris>). Dagegen ist nach anderer Auffassung jedenfalls an dem Ort, an dem infolge des Verbreitens verbotener Kennzeichen lediglich eine hervorgerufene abstrakte Gefahr in eine konkrete umgeschlagen ist oder gar nur umschlagen kann, kein zum Tatbestand gehörender Erfolg eingetreten. Dieser müsse vielmehr in einer von der tatbestandsmäßigen Handlung abtrennbaren Außenweltveränderung bestehen. Zudem begründe auch der Abruf im Ausland bereitgestellter Daten vom Inland aus hier keinen Tatort des Verbreitens von Schriften (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14 -, Rz. 8 ff. <juris>).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 91a Werben für terroristische Straftaten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Anlagentechnik ,
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Energienutzung ,
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Immissionsschutz ,
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
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