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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechteverwertung"


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Drucksache 456/18

... Seit dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle sind beim Bundekartellamt keine Verfahren gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wegen des Verbots wettbewerbsbeschränkender Absprachen geführt worden. Es gab einige Fusionskontrollverfahren, etwa in den Bereichen Radio bzw. Produktions- und Rechteverwertungsunternehmen, die alle in der ersten Phase vom Bundeskartellamt freigegeben worden sind. Die zuständigen Beschlussabteilungen haben auch mit Vertretern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf allgemeiner Ebene Gespräche über kartellrechtlich zulässige Kooperationsmöglichkeiten geführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B

1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel

2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland

2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis

2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH

a. Deutschland

b. Europäische Union


 
 
 


Drucksache 728/17

... 2. Der Bundesrat bekräftigt seine Sorge, dass durch die Anwendung des Ursprungslandprinzips in Artikel 2 des Vorschlags die Interessen der Rechteinhaber nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die territoriale Rechteverwertung muss als essentieller Bestandteil von Finanzierung und Refinanzierung erhalten bleiben. Auch der von der Bundesregierung in Aussicht genommene Kompromiss (Stellungnahme zum Vorschlag vom September 2017), den Anwendungsbereich des Ursprungslandprinzips auf Nachrichtensendungen und reine Eigenproduktionen der Sendeunternehmen zu beschränken, stellt keinen geeigneten Kompromiss dar, um drohende wirtschaftliche Einbußen von Rechteinhabern auszuschließen.



Drucksache 728/17 (Beschluss)

... 2. Er bekräftigt seine Sorge, dass durch die Anwendung des Ursprungslandprinzips in Artikel 2 des Vorschlags die Interessen der Rechteinhaber nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die territoriale Rechteverwertung muss als essentieller Bestandteil von Finanzierung und Refinanzierung erhalten bleiben. Auch der von der Bundesregierung in Aussicht genommene Kompromiss (Stellungnahme zum Vorschlag vom September 2017), den Anwendungsbereich des Ursprungslandprinzips auf Nachrichtensendungen und reine Eigenproduktionen der Sendeunternehmen zu beschränken, stellt keinen geeigneten Kompromiss dar, um drohende wirtschaftliche Einbußen von Rechteinhabern auszuschließen.



Drucksache 565/16

... (24) Für diese Lizenzvergabemechanismen ist es wichtig, über ein strenges und reibungslos funktionierendes System der kollektiven Rechteverwertung zu verfügen. Ein solches System beinhaltet gemäß der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld

Artikel 3
Text- und Data-Mining

Artikel 4
Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten

Artikel 5
Erhalt des Kulturerbes

Artikel 6
Gemeinsame Bestimmungen

Titel III
Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN

Kapitel 1
Vergriffene Werke

Artikel 7
Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes

Artikel 8
Grenzübergreifende Nutzungen

Artikel 9
Dialog der Interessenträger

Kapitel 2
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf

Artikel 10
Verhandlungsmechanismus

Titel IV
Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ

Kapitel 1
Rechte an Veröffentlichungen

Artikel 11
Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen

Artikel 12
Ausgleichsansprüche

Kapitel 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch

Kapitel 3
Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung

Artikel 14
Transparenzpflicht

Artikel 15
Vertragsanpassungsmechanismus

Artikel 16
Streitbeilegung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Änderungen anderer Richtlinien

Artikel 18
Zeitliche Anwendung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Überprüfung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten


 
 
 


Drucksache 573/12

... Solche flexiblen Lizenzvereinbarungen wurden im Markt bereits abgeschlossen, wenngleich sich in einigen Fällen die Einigung schwierig gestaltet. Die Anbieter brauchen einfache Verfahren für den Erwerb der nötigen Lizenzen für solche Dienste. Die Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, auch unterwegs ihre innerhalb der EU rechtmäßig erworbenen Inhalte zu nutzen, ohne den Zugang zu den Diensten, für die sie in anderen Mitgliedstaaten bezahlt haben, einzubüßen. Den Rechteinhabern käme zugute, dass solche Lizenzvereinbarungen die Innovation der Dienste fördern und ihnen auf diese Weise neue Einnahmequellen erschließen würden. Durch eine zügige Annahme des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie über die kollektive Rechteverwertung werden viele Voraussetzungen für eine grenzübergreifende Lizenzierung von Cloud-Inhalten in Bezug auf Musik geschaffen. Darüber hinaus erwägt die Kommission weitere Maßnahmen im Anschluss an das Grünbuch über audiovisuelle Werke15, beispielsweise zur Förderung und Erleichterung der Lizenzierung audiovisueller Werke für den Online-Vertrieb, vor allem über nationale Grenzen hinweg. Ein Cloud-Computing-Dienst kann aber auch das Speichern von Inhalten in der Cloud ermöglichen. So können die Verbraucher die Cloud als digitales Schließfach für Inhalte und als Synchronisierungswerkzeug für den Zugriff auf die Inhalte mit verschiedenen Geräten benutzen. Dies wirft Fragen im Hinblick auf die mögliche Erhebung von Urheberrechtsabgaben für das private Kopieren von Inhalten in die, aus der oder innerhalb der Cloud auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/12




1. Einleitung

2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing

3. Weitere Schritte

3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt

3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing

3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels

3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen

3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft

4. Zusätzliche politische Schritte

4.1. Stimulierungsmaßnahmen

4.2. Internationaler Dialog

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 395/12

... (2) Die Verbreitung von urheberrechtlich oder durch verwandte Rechte geschützten Inhalten wie Büchern, audiovisuellen Produktionen oder Tonträgern und die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen erfordern die Freigabe der Nutzungsrechte durch die Inhaber der Urheber- oder verwandten Schutzrechte, d.h. der Schöpfer der Werke, der ausübenden Künstler, der Produzenten oder der Verleger. Im Regelfall können die Rechteinhaber zwischen individueller und kollektiver Rechtewahrnehmung wählen. Die Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten beinhaltet die Vergabe von Lizenzen an Nutzer, die Prüfung der Rechnungen der Lizenznehmer und die Überwachung der Nutzung der Rechte, die Durchsetzung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die Einziehung der Einnahmen aus der Rechteverwertung und die Ausschüttung der den Rechteinhabern zustehenden Beträge. Verwertungsgesellschaften ermöglichen es Rechteinhabern, Vergütungen für die Nutzung ihrer Rechte - auch auf ausländischen Märkten - zu erhalten, die sie selbst sonst nicht überwachen oder durchsetzen könnten. Außerdem spielen sie eine wichtige gesellschaftliche und kulturelle Rolle, weil sie die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen fördern, indem sie auch kleinsten und weniger populären Repertoires Zugang zum Markt verschaffen. Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union macht es der Union zur Auflage, bei ihrer Tätigkeit den kulturellen Aspekten Rechnung zu tragen, um so insbesondere die Vielfalt ihrer Kulturen zu wahren und zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Befragung der Interessengruppen Folgenabschätzung

2.1 Öffentliche Konsultation

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.4.2. Verwertungsgesellschaften

3.4.3. Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

3.4.4. Durchsetzungsmaßnahmen

3.4.5 Grundrechte und besondere Erwägungsgründe

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Verwertungsgesellschaften

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Organisation von Verwertungsgesellschaften

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Rechte der Rechteinhaber

Artikel 6
Mitgliedschaftsbedingungen von Verwertungsgesellschaften

Artikel 7
Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft

Artikel 8
Aufsichtsfunktion

Artikel 9
Pflichten der die Geschäfte der Verwertungsgesellschaft führenden Personen

Kapitel 2
Verwaltung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 10
Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 11
Abzüge

Artikel 12
Ausschüttung an die Rechteinhaber

Kapitel 3
Rechtewahrnehmung für andere Verwertungsgesellschaften

Artikel 13
Auf der Grundlage von Vertretungsverträgen wahrgenommene Rechte

Artikel 14
Abzüge und Zahlungen bei Vertretungsverträgen

Kapitel 4
Verhältnis zu den Nutzern

Artikel 15
Lizenzvergabe

Kapitel 5
Transparenz und Berichtspflichten

Artikel 16
Information der Rechteinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte

Artikel 17
Information anderer Verwertungsgesellschaften über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Vertretungsverträgen

Artikel 18
Information der Rechteinhaber, Mitglieder, anderer Verwertungsgesellschaften und Nutzer auf Anfrage

Artikel 19
Offenlegung

Artikel 20
Jährlicher Transparenzbericht

Titel III
VERGABE von Mehrgebietslizenzen für ONLINE-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

Artikel 21
Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt

Artikel 22
Kapazitäten zur Verarbeitung von Mehrgebietslizenzen

Artikel 23
Transparenz der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 24
Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 25
Korrekte und zügige Berichterstattung und Rechnungsstellung

Artikel 26
Ordnungsgemäße und unverzügliche Vergütung der Rechteinhaber

Artikel 27
Auftragsvergabe

Artikel 28
Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Artikel 29
Pflicht zur Vertretung anderer Verwertungsgesellschaften bei Mehrgebietslizenzen

Artikel 30
Zugang zu Mehrgebietslizenzen

Artikel 31
Vergabe von Mehrgebietslizenzen durch Tochtergesellschaften von Verwertungsgesellschaften

Artikel 32
Lizenzierungsregelung für Online-Dienste

Artikel 33
Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehanstalten

Titel IV
Durchsetzungsmassnahmen

Artikel 34
Streitbeilegungsverfahren für Mitglieder und Rechteinhaber

Artikel 35
Streitbeilegungsverfahren für Nutzer

Artikel 36
Alternative Streitbeilegung

Artikel 37
Beschwerden

Artikel 38
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 39
Zuständige Behörden

Artikel 40
Einhaltung der Bestimmungen über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Titel V
BERICHTERSTATTUNG Schlussbestimmungen

Artikel 41
Bericht

Artikel 42
Umsetzung

Artikel 43
Inkrafttreten

Artikel 44
Adressaten

Anhang I

Anhang II
ERLÄUTERNDE Dokumente zur Umsetzung dieser Richtlinie

Komplexität der Richtlinie und des betroffenen Sektors

Kohärenz und Verhältnis zu anderen Initiativen

3 Verwaltungsaufwand


 
 
 


Drucksache 298/12

... Die Kommission wird sich mit den anhaltenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der am Hoheitsgebiet orientierten Copyright-Verwaltung auseinandersetzen sowie mit der heutigen komplexen Abgabenregelung für Privatkopien, die sich negativ auf die EU-weite Verfügbarkeit digitaler Inhalte auswirken kann und die Entwicklung innovativer Online-Geschäftsmodelle behindert. Die Kommission wird im Jahr 2012 einen Legislativvorschlag zur kollektiven Rechtewahrnehmung (Rechteverwertung) vorlegen, und sie hat bereits einen Dialog der beteiligten Akteure - unter der Leitung eines Mediators - zum Thema Abgaben für Privatkopien und sonstige Reproduktionsformen eingeleitet. Die Ergebnisse dieses Dialogs sollen in eventuelle Legislativvorschläge auf EU-Ebene einfließen. Des Weiteren wird sich die Kommission - vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung - den besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und mit der Verfügbarkeit audiovisueller Inhalte und Rundfunkdienste stellen, insbesondere um das grenzübergreifende Angebot zu stimulieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 413/1/11

... Zu diesem Zweck sollte die Kommission zur Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten eine Richtlinie für die europaweite kollektive Rechteverwertung vorlegen. Besonders die digitale Welt ist aus Gründen der Rechtssicherheit darauf angewiesen, dass praktikable Verfahren zur massenhaften und schnellen Klärung von Rechten und zur Erteilung von Mehrgebietslizenzen bereitstehen. Die gegenwärtige rechtliche Situation ist im Anschluss an verschiedene Entwicklungen unbefriedigend. Der von der Kommission bereits seit einiger Zeit eingeleitete und im Grünbuch erneut angesprochene Diskussionsprozess sollte vordringlich weitergeführt werden. Dabei sollte sich das Vorhaben nicht auf den Bereich der Wahrnehmung musikalischer Rechte beschränken. Mit den Verwertungsgesellschaften stehen Organisationsformen bereit, die zu einer schnellen und effektiven Umsetzung in der Lage sind. Sie bedürfen eines einheitlichen Rechtsrahmens.



Drucksache 413/11 (Beschluss)

... Zu diesem Zweck sollte die Kommission zur Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten eine Richtlinie für die europaweite kollektive Rechteverwertung vorlegen. Besonders die digitale Welt ist aus Gründen der Rechtssicherheit darauf angewiesen, dass praktikable Verfahren zur massenhaften und schnellen Klärung von Rechten und zur Erteilung von Mehrgebietslizenzen bereitstehen. Die gegenwärtige rechtliche Situation ist im Anschluss an verschiedene Entwicklungen unbefriedigend. Der von der Kommission bereits seit einiger Zeit eingeleitete und im Grünbuch erneut angesprochene Diskussionsprozess sollte vordringlich weitergeführt werden. Dabei sollte sich das Vorhaben nicht auf den Bereich der Wahrnehmung musikalischer Rechte beschränken. Mit den Verwertungsgesellschaften stehen Organisationsformen bereit, die zu einer schnellen und effektiven Umsetzung in der Lage sind. Sie bedürfen eines einheitlichen Rechtsrahmens.



Drucksache 306/1/10

... 10. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, zur Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten eine Rahmenrichtlinie für die kollektive Rechteverwertung vorzulegen. Eine europaweite Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte befürwortet der Bundesrat aber nur insoweit, als diese unabweisbar ist, um den Zugang zu Online-Inhalten zu erleichtern. Er erinnert in diesem Zusammenhang an seine Stellungnahme vom 14. März 2008 zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt - BR-Drucksache 47/08 (Beschluss), Ziffer 5. Jedenfalls außerhalb des Online-Bereichs ist ein Bedürfnis für eine paneuropäische Lizenzierung nicht ersichtlich. Auch bei der Ausgestaltung im Online-Bereich gilt es im Auge zu behalten, dass eine europaweite Lizenzierung durch einzelne Verwertungsgesellschaften zu einer Konzentration von Verwertungsgesellschaften und damit zum Verlust kultureller Vielfalt führen kann.



Drucksache 306/10 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, zur Vereinfachung der Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten eine Rahmenrichtlinie für die kollektive Rechteverwertung vorzulegen. Eine europaweite Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte befürwortet der Bundesrat aber nur insoweit, als diese unabweisbar ist, um den Zugang zu Online-Inhalten zu erleichtern. Er erinnert in diesem Zusammenhang an seine Stellungnahme vom 14. März 2008 zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt - BR-Drucksache 47/08 (Beschluss), Ziffer 5. Jedenfalls außerhalb des Online-Bereichs ist ein Bedürfnis für eine paneuropäische Lizenzierung nicht ersichtlich. Auch bei der Ausgestaltung im Online-Bereich gilt es im Auge zu behalten, dass eine europaweite Lizenzierung durch einzelne Verwertungsgesellschaften zu einer Konzentration von Verwertungsgesellschaften und damit zum Verlust kultureller Vielfalt führen kann.



Drucksache 306/10

... • Verbesserung der Verwaltung, Transparenz und europaweiten Lizenzierung für die (Online-)Rechteverwaltung durch Vorlage eines Vorschlags für eine Rahmenrichtlinie für die kollektive Rechteverwertung bis 2010;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 693/10

... Legislativvorschlag zur kollektiven Rechteverwertung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 634/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.