Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.


Hinweis: vgl.
Drucksache 113/10 (PDF) = AE-Nr. 100144 und AE-Nr. 090664


Europäische Kommission
Brüssel, den 19.5.2010
KOM (2010) 245 endgültig

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Eine Digitale Agenda für Europa

1. Einleitung

Die Digitale Agenda hat insgesamt das Ziel, aus einem digitalen Binnenmarkt, der auf einem schnellen bis extrem schnellen Internet und interoperablen Anwendungen beruht einen nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen zu ziehen.

Die Krise hat Jahre des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts zunichte gemacht und die strukturellen Schwächen der europäischen Wirtschaft aufgedeckt. Europas oberstes Ziel heute muss es sein, Europa wieder auf Kurs zu bringen. Um aber in Zukunft nachhaltig wirtschaften zu können, müssen wir über die kurzfristigen Aufgaben hinaus denken. In Anbetracht der demografischen Alterung und des weltweiten Wettbewerbs haben wir drei Optionen: schwerer arbeiten, länger arbeiten oder intelligenter arbeiten. Wahrscheinlich werden sogar alle drei nötig sein, aber nur die dritte Option kann den Europäern auch künftig einen steigenden Lebensstandard garantieren. Dazu enthält die Digitale Agenda Vorschläge für Maßnahmen, die dringend ergriffen werden müssen, um Europa wieder auf den Weg zu einem intelligenten nachhaltigen und integrativen Wachstum zu bringen. Diese Vorschläge schaffen die Grundlagen für die längerfristigen Veränderungen, welche die zunehmend digitale Wirtschaft und Gesellschaft mit sich bringen werden.

Die Europäische Kommission stellte im März 2010 die Strategie Europa 20201 vor, um die Krise zu überwinden und die Wirtschaft der EU auf die Herausforderungen des kommenden Jahrzehnts vorzubereiten. Europa 2020 setzt das Ziel einer hohen Beschäftigung und Produktivität in einer kohlendioxidarmen Wirtschaft mit weitreichendem sozialem Zusammenhalt, das durch konkrete Maßnahmen auf EUEbene und auf nationaler Ebene erreicht werden soll. Dieser Kampf für Wachstum und Beschäftigung erfordert ein großes Verantwortungsbewusstsein auf höchster politischer Ebene und die Mobilisierung aller Akteure in ganz Europa.

Die Digitale Agenda für Europa ist eine der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, die aufgestellt wurde, um die grundlegende Rolle zu definieren, die dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zukommen muss wenn Europa seine ehrgeizigen Ziele für 2020 verwirklichen will2.

Diese Agenda soll den Weg weisen zur bestmöglichen Entfaltung des sozialen und wirtschaftlichen Potenzials der IKT, vor allem des Internet als dem unverzichtbaren Träger wirtschaftlicher und sozialer Aktivität: im Geschäfts- und Arbeitsleben, aber auch beim Spielen, Kommunizieren und der freien Meinungsäußerung. Durch eine erfolgreiche Verwirklichung dieser Agenda werden Innovation, Wirtschaftswachstum und Alltagsverbesserungen für Bürger und Unternehmen gefördert. Dank der breiteren Einführung und effektiveren Nutzung digitaler Technik wird Europa in die Lage versetzt, seine großen Herausforderungen zu meistern, während die europäischen Bürger eine höhere Lebensqualität bekommen, z.B. durch bessere Gesundheitsfürsorge, sichere und effizientere Verkehrslösungen, eine sauberere Umwelt, neue Möglichkeiten der Mediennutzung und den einfacheren Zugang zu öffentlichen Diensten und kulturellen Inhalten.

Der IKT-Sektor erwirtschaftet mit einem jährlichen Marktvolumen von 660 Milliarden EUR unmittelbar 5 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts, leistet aber einen weitaus größeren Beitrag zur gesamten Produktivitätssteigerung (20 % direkt aus dem IKT-Sektor und 30 % durch IKT-Investitionen). Gründe dafür sind das hohe Niveau der Dynamik und Innovation in diesem Sektor und seine grundlegende Rolle, wenn es darum geht, die Art und Weise der Wirtschaftstätigkeit in anderen Sektoren zu verändern. Gleichzeitig gehen von den IKT heute auch erhebliche soziale Auswirkungen aus. So hat beispielsweise die Tatsache, dass in Europa täglich mehr als 250 Millionen Menschen das Internet nutzen und im Prinzip alle Europäer ein Mobiltelefon besitzen, zu einer Änderung des Lebensstils geführt.

Die Entwicklung der Hochgeschwindigkeitsnetze hat heute die gleiche revolutionäre Wirkung wie vor einem Jahrhundert das Aufkommen der Strom- und Verkehrsnetze.

Mit der laufenden Weiterentwicklung der Verbraucherelektronik verschwimmen die Grenzen zwischen digitalen Geräten. Dienste fließen zusammen und verlagern sich aus der physischen in die digitale Welt, die immer und überall mit allen möglichen Arten von Geräten - ob Smartphone, Tablettcomputer, Personalcomputer, Digitalradio oder hochauflösender Fernseher - zugänglich ist. Den Prognosen zufolge werden im Jahr 2020 digitale Inhalte und Anwendungen fast vollständig online bereitgestellt werden.

Das große Potenzial der IKT kann durch einen funktionierenden Erfolgszyklus mobilisiert werden. Dafür müssen zunächst attraktive Inhalte und Dienste in einem interoperablen und grenzenlosen Internetumfeld bereitgestellt werden. Dies regt eine Nachfrage nach höheren Geschwindigkeiten und Kapazitäten an, die ihrerseits Investitionen in schnellere Netze erst wirtschaftlich interessant macht. Die Einführung und Verbreitung schnellerer Netze ebnet wiederum den Weg für innovative Dienste, die solche höheren Geschwindigkeiten auch nutzen. Dieser Prozess ist in Abbildung 1 als äußerer Ring dargestellt.

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Dieser Tätigkeitszyklus kann sich weitgehend selbst verstärken. Er setzt investitionsfreundliche und unternehmerische wirtschaftliche Rahmenbedingungen voraus. Die transformative Kraft der IKT steht zwar außer Frage - um diese Kraft zu zügeln müssen aber ernste Herausforderungen bewältigt werden. Viele europäische Bürger wenden sich zunehmend einer digitalen Lebensweise zu, die auf erklärtermaßen "weltweit" und grenzenlos verfügbarer Technik beruht, und können daher nicht verstehen, dass ein für das Internet konzipierter Binnenmarkt online noch immer beträchtliche Lücken aufweist. Die Freude der Menschen an der digitalen Technik - sei es als Bürger, Verbraucher oder Arbeitnehmer - wird durch Datenschutzbedenken und Sicherheitsprobleme, einen unzureichenden Internetzugang, mangelnde Benutzbarkeit, fehlende Kenntnisse oder ungenügende Barrierefreiheit getrübt. Die Europäer sind verärgert, wenn die IKT die geweckten Erwartungen in Bezug auf bessere öffentliche Dienste nicht erfüllen. Angesichts des Internet, das den Wettbewerb um Investitionen, Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Einfluss auf weltweiter Ebene verschärft hat, befürchten sie, dass sich Europa keine angemessenen Mittel in die Hand gibt, um in diesem Wachstumssektor der Wissensgesellschaft erfolgreich zu sein.

Ausgehend von der Konsultation der Akteure und den in der Erklärung von Granada und der Entschließung des Europäischen Parlaments enthaltenen Erkenntnissen hat die Kommission die sieben größten Hindernisse ermittelt. Diese sind in Abbildung 1 im inneren Ring aufgeführt und werden im Folgenden kurz erläutert. Diese Hindernisse können für sich allein und im Zusammenspiel mit anderen unsere Anstrengungen zur Nutzung der IKT zunichte machen, weshalb ein umfassendes und geeintes politisches Vorgehen auf europäischer Ebene unbedingt erforderlich ist. Sie zeigen auch, dass Europa hinter seinen Wirtschaftspartnern zurückliegt. Aufgrund fehlender legaler Angebote und fragmentierter Märkte gibt es in den USA heute viermal so viele Musik-Downloads wie in der EU; noch immer haben 30 % der Europäer noch nie das Internet genutzt; Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetze haben in Europa einen Verbreitungsgrad von 1 %, während es in Japan 12 % und in Südkorea 15 % sind; und die Ausgaben für die IKT-Forschung und -Entwicklung betragen in der EU nur 40 % der Ausgaben in den USA.

- Fragmentierung der digitalen Märkte

Europa bildet noch immer einen Flickenteppich aus nationalen Online-Märkten, in denen die Europäer durch eigentlich lösbare Probleme daran gehindert werden, sich die Vorteile eines digitalen Binnenmarkts zunutze zu machen. Kommerzielle und kulturelle Inhalte und Dienste müssen über Grenzen hinweg fließen können, was durch die Beseitigung rechtlicher Schranken, die Erleichterung der elektronischen Zahlung und Rechnungsstellung, eine bessere Streitbeilegung und ein höheres Vertrauen der Verbraucher auch erreicht werden kann. Innerhalb des gegenwärtigen Rechtsrahmens kann und muss mehr für den Aufbau eines Binnenmarkts im Telekommunikationssektor getan werden.

- Mangelnde Interoperabilität

Europa zieht noch nicht den größtmöglichen Nutzen aus der Interoperabilität.

Aufgrund von Schwächen in der Normung, im öffentlichen Auftragswesen und bei der Koordinierung zwischen öffentlichen Stellen arbeiten die von den Europäern benutzten digitalen Dienste und Geräte nicht so gut zusammen wie sie eigentlich sollten. Die Digitale Agenda kann nur dann Erfolg haben, wenn ihre verschiedenen Teile und Anwendungen interoperabel sind sowie auf Normen und offenen Plattformen beruhen.

- Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Die Europäer werden sich nur dann auf immer kompliziertere Online-Aktivitäten einlassen wenn sie das Gefühl haben, dass sie - und ihre Kinder - sich voll auf ihre Netze verlassen können. Europa muss deshalb dem Aufkommen neuer Verbrechensformen ("Cyberkriminalität") - vom Kindesmissbrauch über Identitätsdiebstahl bis zu Cyberangriffen - entgegentreten und reaktionsfähige Mechanismen entwickeln. Parallel dazu ergeben sich aus dem Entstehen zahlreicher neuer Datenbanken und aus neuen Technologien, die eine Fernüberwachung von Personen ermöglichen, neue Herausforderungen für den Schutz der Grundrechte der europäischen Bürger bezüglich ihrer personenbezogenen Daten und ihrer Privatsphäre. Das Internet ist heute sowohl für den Einzelnen als auch die europäische Wirtschaft insgesamt zu einer derart wichtigen Informationsinfrastruktur geworden dass unsere Informatiksysteme und -netze unbedingt gegen neue Bedrohungen aller Art widerstandsfähig gemacht und abgesichert werden müssen.

- Mangelnde Investitionen in Netze

Es muss mehr getan werden, um - mit Hilfe von Festnetz- und Drahtlostechnik - die Einführung und Verbreitung von Breitbandanschlüssen für alle sicherzustellen und Investitionen in die neuen, extrem schnellen, offenen und wettbewerbsbestimmten Internet-Netze zu erleichtern, die den Lebensnerv einer künftigen Wirtschaft bilden werden. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen muss die Schaffung der richtigen Anreize für private Investitionen stehen, ergänzt durch sorgfältig ausgerichtete öffentliche Investitionen, wobei jedoch die Herausbildung neuer Monopole in unseren Netzen verhindert und die Frequenzzuweisung verbessert werden muss.

- Unzureichende Forschung und Innovation

Europa investiert noch immer viel zu wenig, zersplittert seine Anstrengungen, nutzt die Kreativität der KMU nicht ausreichend und ist nicht in der Lage, den Erkenntnisvorsprung aus der Forschung als marktgestützte Innovation in einen Wettbewerbsvorteil umzumünzen. Aufbauend auf dem Talent unserer Forscher müssen wir ein Innovations-Ökosystem schaffen, in dem europäische IKT-Unternehmen aller Größen neue Weltklasse-Produkte entwickeln können, die auch eine Nachfrage finden. Deshalb müssen wir die Unzulänglichkeiten unserer gegenwärtigen Forschungs- und Innovationsbemühungen beseitigen, indem wir mehr auf private Investitionen zurückgreifen, die Ressourcen besser koordinieren und bündeln "digitalen KMU" einen leichteren und schnelleren Zugang zu EU-Forschungsmitteln ermöglichen gemeinsame Forschungsinfrastrukturen und Innovationscluster aufbauen und die Entwicklung von Normen und offenen Plattformen für neue Anwendungen und Dienste vorantreiben.

- Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Europa leidet zunehmend an einem Fachkräftemangel im IKT-Bereich und an Defiziten bei den digitalen Kompetenzen. Diese Mängel führen dazu, dass zahlreiche Bürger aus der digitalen Gesellschaft und Wirtschaft ausgeschlossen werden und dass die große Multiplikatorwirkung, die mit der IKT-Verbreitung einhergeht, nicht als Produktivitätssteigerung zum Tragen kommt. Dieses Problem erfordert eine koordinierte Antwort, in deren Mittelpunkt die Mitgliedstaaten und anderen Akteure stehen müssen.

- Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

Durch die volle Nutzung des gesamten IKT-Potenzials könnte Europa einige seiner dringendsten gesellschaftlichen Herausforderungen viel besser bewältigen, z.B. den Klimawandel und andere Umweltprobleme, seine alternde Bevölkerung und steigende Gesundheitskosten, den Aufbau effizienterer öffentlicher Dienste und die Integration Behinderter, die Digitalisierung des europäischen Kulturerbes und dessen Bereitstellung für heutige und künftige Generation usw.

Die Digitale Agenda für Europa bildet den Rahmen für Schlüsselaktionen, die dazu dienen, diese sieben Problembereiche systematisch anzugehen, und erstreckt sich als horizontale Initiative auf die drei die in der Strategie Europa 2020 genannten Wachstumsdimensionen. Diese Problembereiche werden in den folgenden Einzelabschnitten näher erläutert und es wird dargelegt wie dringend die aufgezeigten Maßnahmen als positive Vorhaben zur Steigerung der sozialen und wirtschaftlichen Leistungskraft Europas sind. Die Kommission wird auch weiterhin wachsam bleiben und auf neu aufkommende Hindernisse entsprechend reagieren.

Die Digitale Agenda setzt ein dauerhaft hohes Engagement sowohl auf EUEbene als auch in den Mitgliedstaaten (auch auf regionaler Ebene) voraus.

Ohne bedeutende Beiträge aller anderen Beteiligten, auch aus der jungen "digitalen Generation", von der wir viel lernen können, kann sie nicht erfolgreich verwirklicht werden. Diese Agenda liefert eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen und absehbaren Probleme und Chancen und wird sich anhand der Erfahrungen und der rasanten technischen und gesellschaftlichen Veränderungen weiterentwickeln.

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

Es ist Zeit, dass ein neuer Binnenmarkt die Vorteile des digitalen Zeitalters zur Geltung bringt.

Das Internet ist grenzenlos, aber die Online-Märkte werden - weltweit wie auch in der EU - noch immer durch zahlreiche Schranken getrennt, die nicht nur den Zugang zu europaweiten Telekommunikationsdiensten behindern, sondern auch zu Internetdiensten und -inhalten, die ja eigentlich global sein sollten. Das ist untragbar.

Die Schaffung attraktiver Online-Inhalte und -Dienste und ihr freier Verkehr innerhalb der EU und über ihre Grenzen hinaus ist die erste Voraussetzung, um einen positiven Nachfragezyklus in Gang zu bringen. Europas Wettbewerbsfähigkeit in der digitalen Wirtschaft wird jedoch von einer fortbestehenden Fragmentierung erstickt.

Es ist daher keine Überraschung, dass die EU auf Märkten wie dem der Mediendienste in Rückstand gerät, und zwar sowohl im Hinblick auf das Angebot für die Verbraucher als auch auf mögliche Geschäftsmodelle, die Arbeitskräfte in Europa schaffen können. Die meisten erfolgreichen Internet-Unternehmen der letzten Jahre (wie Google, eBay, Amazon und Facebook) haben ihren Ursprung außerhalb Europas3. Zweitens sind Transaktionen im digitalen Umfeld noch immer zu viel kompliziert obwohl wichtige Binnenmarktvorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr, die elektronische Rechnungslegung und elektronische Signaturen bestehen die zudem aber in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich umgesetzt worden sind. Drittens bestehen für Verbraucher und Unternehmen immer noch erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf ihre Rechte und den Rechtsschutz bei Online-Geschäften. Viertens ist Europa noch weit von einem echten Binnenmarkt für Telekommunikationsdienste entfernt. Der Binnenmarkt muss folglich grundlegend modernisiert werden, um ihn in das Internetzeitalter zu bringen.

Zur Lösung all dieser Probleme sind umfangreiche Maßnahmen auf folgenden Gebieten notwendig:

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Die Verbraucher erwarten zu Recht, dass sie auf Online-Inhalte zumindest genauso leicht wie in der Offline-Welt zugreifen können. In Europa fehlt ein geeinter Markt für Inhalte. So müsste beispielsweise ein Online-Musikgeschäft für die Einrichtung eines europaweiten Angebots Verhandlungen mit zahlreichen Verwertungsgesellschaften in 27 Ländern führen. Die Verbraucher können CDs in jedem Laden kaufen, häufig aber keine Musik von Online-Plattformen aus anderen EU-Ländern beziehen, weil die Lizenzerteilung immer nur für ein bestimmtes Land erfolgt. Dies steht im krassen Gegensatz zu den relativ einfachen Geschäftsbedingungen und Vertriebskanälen in anderen Regionen der Welt, vor allem in den USA, und entspricht eher der Lage auf anderen fragmentierten Märkten wie etwa in Asien (Abbildung 2).

Um das Vertrauen der Rechteinhaber und Nutzer zu stärken und eine grenzübergreifende Lizenzierung zu erleichtern, muss die Verwaltung und Transparenz der kollektiven Rechtewahrnehmung verbessert und an den technischen Fortschritt angepasst werden. Einfachere, einheitlichere und technologieneutrale Lösungen für eine grenzübergreifende und europaweite Lizenzierung im audiovisuellen Sektor werden der Kreativität neue Impulse geben und den Produzenten der Inhalte wie den Rundfunkveranstaltern helfen - ganz zum Nutzen der europäischen Bürger. Solche Lösungen sollten allerdings die Vertragsfreiheit der Rechteinhaber wahren. Die Rechteinhaber würden somit nicht gezwungen Lizenzen für ganz Europa zu erteilen, sondern könnten ihre Lizenzen auf bestimmte Gebiete beschränken und die Höhe der Lizenzgebühren vertraglich festsetzen.

Soweit notwendig werden zusätzliche Maßnahmen geprüft werden, um den Besonderheiten all der verschiedenen Formen von Online-Inhalten Rechnung zu tragen. In dieser Hinsicht gibt die Kommission derzeit keiner Möglichkeit und keinem Rechtsinstrument den Vorzug und schließt auch nichts aus. Auf diese Fragen ging auch Professor Monti in seinem dem Präsidenten der Europäischen Kommission am 9. Mai 2010 vorgestellten Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt" ein, an den die Kommission bis zum Sommer 2010 mit einer Mitteilung anknüpfen wird4.

Der digitale Vertrieb kultureller, journalistischer und kreativer Inhalte ist billiger und schneller und macht daher für Autoren und Inhalteanbieter ein neues und größeres Publikum erreichbar. Europa muss die Schaffung, Produktion und Verbreitung digitaler Inhalte (auf allen Plattformen) vorantreiben. So gibt es in Europa zwar große Verlagshäuser, es werden aber auch wettbewerbsfähige Online-Plattformen benötigt. Dafür werden innovative Geschäftsmodelle gebraucht, die es ermöglichen, auf vielen unterschiedlichen Wegen auf Inhalte zuzugreifen und dafür zu bezahlen, so dass ein gerechter Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber und dem Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu Inhalten und zum Wissen erreicht wird. Wenn alle Beteiligten auf vertraglicher Grundlage zusammenarbeiten sind für solche neuen Geschäftsmodelle nicht unbedingt neue Vorschriften nötig. Ein breites und attraktives legales Online-Angebot wäre auch eine wirksame Antwort auf das Problem der Piraterie.

Abbildung 2: Musik-Downloads - in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal (in Millionen)

Die Behörden sollten ihren Teil zur Förderung der Märkte für Online-Inhalte beitragen. Die Herausforderung der Konvergenz sollte bei allen Überprüfungen der Politik, auch der Steuerpolitik, berücksichtigt werden. Die Regierungen können beispielsweise die Märkte für Inhalte fördern, indem sie Informationen des öffentlichen Sektors unter transparenten, effektiven und nichtdiskriminierenden Bedingungen bereitstellen. Diese Informationen sind eine wichtige potenzielle Wachstumsquelle für innovative Online-Dienste. Die Weiterverwendung dieser Informationsressourcen ist zwar bereits teilweise harmonisiert worden5, aber öffentliche Stellen müssen außerdem dazu verpflichtet werden, ihre Datenbestände auch für grenzübergreifende Anwendungen und Dienste zu öffnen6.

Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

Die europäischen Verbraucher kommen noch immer nicht in den Genuss der Preisvorteile und der größeren Auswahl, die der Binnenmarkt ihnen bieten sollte, weil Online-Transaktionen zu kompliziert sind. Die Fragmentierung begrenzt auch die Nachfrage nach einem grenzüberschreitenden elektronischen Handel (eCommerce). Nicht einmal jede zehnte elektronische eCommerce-Transaktion erfolgt grenzüberschreitend, und die Europäer finden es zudem oft einfacher, eine grenzüberschreitende Online-Transaktion mit einem US-amerikanischen Anbieter auszuführen als mit einem Verkäufer aus einem anderen europäischen Land. 92 % der Personen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellen, tun dies bei Anbietern im Inland und nicht grenzüberschreitend. Aus technischen oder rechtlichen Gründen, z.B. wegen Zurückweisung ausländischer Kreditkarten, scheitern sogar 60 % der versuchten Bestellungen im grenzüberschreitenden Einkauf über das Internet. Das verdeutlicht, wie dringend es ist, die rechtlichen Hindernisse zu beseitigen, die europäische Unternehmen vom grenzüberschreitenden Handel abhalten. In ihrer Mitteilung über den grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU hat die Kommission mehrere dieser Schranken aufgezeigt7.

Europa hat eine gemeinsame Währung, aber der Markt für elektronische Zahlungen und die elektronische Rechnungsstellung ist noch immer nach nationalen Grenzen fragmentiert. Nur auf einem integrierten Zahlungsmarkt werden sich Unternehmen und Bürger auf sichere und effiziente Zahlungsmethoden verlassen können8. Deshalb sollte der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) unverzüglich vollendet werden. Der SEPA wird auch eine Startplattform für Mehrwertdienste darstellen die mit solchen Zahlungen zusammenhängen, z.B. für den Aufbau eines europäischen Rahmens für die elektronische Rechnungsstellung.

Die eGeld-Richtlinie9 sollte zügig umgesetzt werden, damit neue Marktteilnehmer die Möglichkeit erhalten, innovative eGeld-Lösungen wie "mobile Geldbörsen" anzubieten ohne dabei den Schutz des Geldes der Verbraucher einzuschränken.

Dieser neue Markt könnte 2012 ein Volumen von 10 Milliarden EUR erreichen.

Technologien für die elektronische Identität (eID) und Authentifizierungsdienste sind für Transaktionen über das Internet sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor unverzichtbar. Die derzeit üblichste Authentisierungsmethode ist die Verwendung von Passwörtern. Für viele Anwendungen ist dies zwar ausreichend, zunehmend werden aber sicherere Lösungen benötigt10. Da es hierfür viele verschiedene Lösungen geben wird, sollte die Branche - mit politischer Unterstützung, vor allem mit Hilfe elektronischer Behördendienste - dafür sorgen, dass diese durch Normen und offene Entwicklungsplattformen interoperabel sein werden.

Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Das heutige EU-Recht garantiert den EU-Bürgern eine Reihe von Rechten, die für das digitale Umfeld von Bedeutung sind, z.B. Meinungs- und Informationsfreiheit, Schutz personenbezogener Daten und Wahrung der Privatsphäre, Transparenzanforderungen, Universaldienst für Telefon- und funktionale Internetdienste sowie Mindestanforderungen an die Dienstqualität.

Diese Rechte sind aber auf verschiedene Vorschriften verstreut und nicht immer leicht zu fassen. Die Nutzer brauchen kodifizierte Erläuterungen ihrer Rechte und Pflichten, die in einer transparenten und verständlichen Weise formuliert und leicht zu finden sind, z.B. über Online-Plattformen, die auf dem Prototyp des "eYou Guide"12 aufbauen könnten.

Mangelndes Vertrauen in das Online-Umfeld ist inzwischen zu einem ernsten Hindernis bei der Entwicklung einer europäischen Online-Wirtschaft geworden. Die Personen, die 2009 nichts online bestellten, gaben dafür folgende Hauptgründe an:

Bedenken in Bezug auf die Zahlungssicherheit, Datenschutzbedenken und mangelndes Vertrauen (Abbildung 3). Mit der laufenden Gesamtüberprüfung des Rechtsrahmens für den Datenschutz sollen alle einschlägigen Rechtsinstrumente so modernisiert werden, dass sie den Herausforderungen der Globalisierung gewachsen sind und neue technologieneutrale Wege der Vertrauensbildung durch eine Stärkung der Bürgerrechte eröffnen.

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf (Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben)

Die Verbraucher werden nicht online einkaufen, wenn sie nicht das Gefühl haben, dass ihre Rechte klar sind und geschützt werden. Obwohl die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr Transparenz- und Informationspflichten für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft und Mindestangaben in der kommerziellen Kommunikation vorschreibt13, ist eine genaue Beobachtung erforderlich damit die Informationsanforderungen auch eingehalten werden.

Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken14 und die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen15 werden in dieser Hinsicht bis zu einem gewissen Grad Abhilfe schaffen. Die vorgeschlagene Richtlinie über Verbraucherrechte16 muss zügig angepasst werden, um bei Verbrauchern und Händlern Vertrauen in den grenzüberschreitenden Online-Handel zu schaffen. Die Kommission wird aber auch untersuchen, wie die Rechte der Verbraucher beim Einkauf digitaler Produkte gestärkt werden können. Außerdem können grenzüberschreitende Online-Transaktionen dadurch vereinfacht werden, dass das europäische Vertragsrecht auf der Grundlage eines hohen Verbraucherschutzes vereinheitlicht wird. Ferner wird die Kommission eine EU-weite Strategie zur Verbesserung alternativer Streitbeilegungssysteme aufstellen, ein EU-weites Online-Abhilfeinstrument für den elektronischen Geschäftsverkehr vorschlagen und den Zugang zur Online-Justiz verbessern. Darüber hinaus könnte die Vergleichbarkeit der Verbraucherpreise z.B. durch Benchmarking, Produkttests und Preisvergleichs-Websites verbessert werden, um den Wettbewerb zu stärken und den Verbraucherschutz zu erhöhen.

Die Vertrauensbildung kann auch durch die Schaffung von EU-Online-Vertrauenssiegeln für Einzelhandels-Websites gefördert werden. Die Kommission erwägt eine Weiterverfolgung dieser Idee in Abstimmung mit allen Beteiligten.

Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

Die europäischen Telekommunikationsmärkte sind heute nach Mitgliedstaaten gegliedert mit rein nationalen anstatt europaweiten Regelungen für Rufnummern, Lizenzen und Frequenzzuteilungen. Diese nationalen Strukturen geraten durch den globalen Wettbewerb und das Internet zunehmend unter Druck.

Die oberste Priorität der Kommission wird daher die zügige und einheitliche Umsetzung des geänderten Rechtsrahmens sein, flankiert durch eine verstärkte Koordinierung der Frequenznutzung und, falls notwendig, die Harmonisierung von Frequenzbändern, um Größenvorteile auf den Ausrüstungs- und Dienstleistungsmärkten zu erreichen. Da es im Binnenmarkt notwendig ist, ähnliche Regulierungsprobleme auch ähnlich zu behandeln, wird die Kommission vorrangig Orientierungen zu wichtigen Regulierungskonzepten im Rahmen der Vorschriften für die elektronische Kommunikation geben, insbesondere zu Kostenrechnungsmethoden und zur Nichtdiskriminierung. Daneben wird sie aber auch nach tragfähigen Lösungen für das Sprach- und Datenroaming ab 2012 suchen.

Ferner wird die Kommission auf die Sachkenntnis des neuen Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zurückgreifen wenn es darum geht, die Probleme zu beseitigen, die europäische Unternehmen und Bürger daran hindern, grenzübergreifende elektronische Kommunikationsdienste in größtmöglichem Umfang zu nutzen. So könnte beispielsweise eine verbesserte Harmonisierung der nationalen Nummerierungssysteme auf der Grundlage eines gemeinsamen Rahmens den europäischen Herstellern und Einzelhändlern helfen, da sie ihnen ermöglichen würde Verkauf, Kundendienst und Kundenauskunftsdienste über eine einzige europaweite Rufnummer abzuwickeln, während das bessere Funktionieren sozial nützlicher Rufnummern (z.B. 116-Nummern für Telefon-Hotlines für die Meldung vermisster Kinder) den Bürgern zugute käme. Auch eine bessere Vergleichbarkeit von Endnutzer- und Verbraucherpreisen (z.B. durch Benchmarking) würde den Wettbewerb stärken und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen.

Schließlich wird die Kommission u. a. anhand von Praxisdaten der Beteiligten die sozioökonomischen Kosten des Scheiterns der europäischen Telekommunikations-Binnenmärkte abschätzen, die Vorteile eines besser integrierten Markts aufzeigen und geeignete Schritte zur Senkung dieser Kosten vorschlagen.

Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

Für den Aufbau einer wirklich digitalen Gesellschaft brauchen wir die effektive Interoperabilität aller IT-Produkte und -Dienste.

Das beste Beispiel dafür, was die technische Interoperabilität leisten kann, ist das Internet. Seine offene Architektur machte Milliarden Nutzern in aller Welt interoperable Geräte und Anwendungen zugänglich. Um aber die Vorteile der IKT uneingeschränkt nutzen zu können, muss die Interoperabilität von Geräten, Anwendungen, Datensammlungen, Diensten und Netzen weiter erhöht werden.

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

Der europäische Normungsrahmen muss mit den sich rasch wandelnden Technologiemärkten Schritt halten, weil Normen und Standards die Voraussetzung für Interoperabilität sind. Die Kommission wird mit der Überprüfung der europäischen Normungspolitik fortfahren und Folgemaßnahmen zu ihrem

Weißbuch "Modernisierung der IKT-Normung in der EU"18 und der entsprechenden öffentlichen Konsultation ergreifen. Angesichts der wachsenden Bedeutung von IKT-Normen und Standards, die von bestimmten globalen Foren und Konsortien entwickelt werden, ist es ein wichtiges Ziel, ihre Verwendung auch in Rechtsvorschriften und bei öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen.

Im Zusammenhang mit der Normung könnten außerdem Orientierungen für transparente Vorschriften über die vorherige Offenlegung gegeben werden, und zwar in Bezug auf wesentliche Rechte des geistigen Eigentums und Lizenzbedingungen, insbesondere im Zuge der kommenden Reform der EU-Normungspolitik sowie in aktualisierten Kartellvorschriften für horizontale Kooperationsvereinbarungen. Sie könnten zu niedrigeren Lizenzgebührenforderungen für die Nutzung von Normen und Standards und somit zu geringeren Markteintrittskosten beitragen.

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

Behörden sollten den größtmöglichen Nutzen aus der ganzen Bandbreite einschlägiger Normen und Standards ziehen, wenn sie Hardware, Software und IT-Dienstleistungen beschaffen, indem sie z.B. Normen und Standards wählen, die von allen interessierten Anbietern erfüllt werden können, was mehr Wettbewerb und ein verringertes Risiko der Bindung an eine bestimmte Technik bedeutet.

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

Eine Schlüsselaktion zur Förderung der Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen wird die Annahme einer ehrgeizigen Europäischen Interoperabilitätsstrategie und des Europäischen Interoperabilitätsrahmens durch die Kommission sein, die innerhalb des Programms ISA (Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen19) ausgearbeitet werden sollen.

Da nicht alle Technologien, die sich durchsetzen, auf Normen basieren, besteht die Gefahr, dass die Vorteile der Interoperabilität in diesen Bereichen verlorengehen.

Die Kommission wird die Durchführbarkeit von Maßnahmen prüfen, die dazu führen könnten, dass maßgebende Marktbeteiligte Interoperabilitätsinformationen lizenzieren und gleichzeitig Innovation und Wettbewerb gefördert werden.

Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

Die Europäer werden sich auf keine Technik einlassen, der sie nicht vertrauen - digitales Zeitalter heißt weder "Big Brother" noch "Cyber-Wildwest".

Die Sicherheit der Nutzer muss gewährleistet sein, wenn sie online gehen. Genauso wie in der realen Welt kann auch im virtuellen Raum Kriminalität nicht geduldet werden. Einige der innovativsten und fortschrittlichsten Online-Dienste - wie elektronische Bankgeschäfte (eBanking) oder elektronische Gesundheitsdienste (eHealth) - würde es nicht geben, wenn es nicht gelänge, neue Technologien absolut zuverlässig zu machen. Bislang hat sich das Internet als erstaunlich sicher, widerstandsfähig und stabil erwiesen, aber IT-Netze und die Endgeräte der Nutzer bleiben einer breiten Palette sich ständig verändernder Bedrohungen ausgesetzt: In den letzten Jahren hat die Menge unerwünscht zugesandter E-Mails ("Spam") solche Ausmaße angenommen, dass der E-Mail-Verkehr im Internet erheblich beeinträchtigt wird (nach verschiedenen Schätzungen entfallen auf Spam 80-98 % aller versandten E-Mails20), und mit diesen Spam-Mails werden im großen Maßstab auch Computerviren und Schadsoftware verbreitet. Auch Identitätsdiebstahl und Online-Betrug nehmen rapide zu. Die Angriffe werden immer raffinierter (Trojaner, Botnets usw.) und sind häufig finanziell motiviert. Sie können aber auch politische Motive haben wie die Cyberangriffe auf Estland, Litauen und Georgien in jüngster Zeit gezeigt haben.

Die Abwehr dieser Bedrohungen und die Stärkung der Sicherheit in der digitalen Gesellschaft sind eine gemeinsame Aufgabe, die sowohl Einzelpersonen als auch private und staatliche Stellen im eigenen Land und weltweit betrifft. Um beispielsweise die sexuelle Ausbeutung von Kindern und die Kinderpornografie zu bekämpfen können neben Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung des Anschauens schädlicher Seiten auch auf nationaler und EU-Ebene Plattformen für die Meldung von Straftaten eingerichtet werden. Ferner sind Erziehungsmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen für die allgemeine Öffentlichkeit wichtig: Die EU und die Mitgliedstaaten können hier noch mehr tun, z.B. im Rahmen des Programms "Mehr Sicherheit im Internet", um Kindern und Familien Informationen und Anleitungen zur Online-Sicherheit zu vermitteln und die Auswirkungen der Nutzung digitaler Technologien auf Kinder weiter zu untersuchen. Die Branche sollte darin bestärkt werden, Systeme zur Selbstregulierung weiterzuentwickeln und umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz Minderjähriger bei der Nutzung ihrer Dienste.

Das Recht auf Privatsphäre und der Schutz der personenbezogenen Daten sind Grundrechte in der EU, die - auch online - mit der breitest möglichen Palette an Mitteln wirksam durchzusetzen sind, angefangen bei der konsequenten Beachtung des Grundsatzes, den Schutz der Privatsphäre in den IKT von vornherein einzuplanen ("Privacy by Design")21, bis hin zu abschreckenden Sanktionen, wann immer dies notwendig ist. Im neugefassten EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation werden die Verantwortlichkeiten der Netzbetreiber und Diensteanbieter klargestellt, wozu auch die Verpflichtung gehört, Verstöße gegen die Sicherheit persönlicher Daten zu melden. In die vor kurzem eingeleitete Überprüfung des allgemeinen Rahmens für den Datenschutz wird auch die mögliche Ausweitung der Meldepflicht für Verstöße gegen die Datensicherheit eingeschlossen. Die Umsetzung des Spam-Mail-Verbots wird durch die Einbeziehung des Netzes für die Zusammenarbeit beim Verbraucherschutz (CPC) unterstützt.

Eine wirksame und rasche Durchführung des EU-Aktionsplans für den Schutz der kritischen Informationsinfrastruktur22 und des Stockholmer Programms23 wird eine breite Palette von Maßnahmen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit und der Bekämpfung der Cyberkriminalität auslösen. Beispielsweise sollte für die zeitnahe Reaktion ein gut funktionierendes und weit gespanntes Netz von Computer-Notfallteams (Computer Emergency Response Teams, CERT) in Europa geschaffen werden auch für die europäischen Institutionen. Die Zusammenarbeit zwischen CERT-Teams und Strafverfolgungsorganen ist von wesentlicher Bedeutung, und es sollte ein System von Kontaktstellen gefördert werden, um der Cyberkriminalität vorzubeugen und um Unterstützung in Notfällen, etwa bei Cyberangriffen, leisten zu können. Europa braucht auch eine Strategie für das Identitätsmanagement, besonders für sichere und effektive elektronische Behördendienste (eGovernment)24.

Schließlich muss die Zusammenarbeit der einschlägigen Beteiligten auf globaler Ebene organisiert werden, um Sicherheitsbedrohungen wirksam bekämpfen und mindern zu können. Dies kann im Rahmen von Gesprächen über die Verwaltung des Internet erfolgen. Auf eher operativer Ebene sollten international koordinierte, gezielte Aktionen für die Informationssicherheit durchgeführt werden, und mit Unterstützung durch eine erneuerte Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sollte gemeinsam gegen Computerkriminalität vorgegangen werden.

Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

Wir brauchen ein sehr schnelles Internet, damit die Wirtschaft kräftig wächst, damit Arbeitsplätze und Wohlstand entstehen und damit die Bürger auf die von ihnen gewünschten Inhalte und Dienste zugreifen können.

Die künftige Wirtschaft wird eine netzgestützte Wissenswirtschaft sein, in deren Zentrum das Internet steht. Europa braucht weithin verfügbare schnelle und ultraschnelle Internetzugänge zu konkurrenzfähigen Preisen. Die Strategie Europa 2020 misst der Bereitstellung von Breitbandanschlüssen große Bedeutung für die Förderung der sozialen Einbeziehung und Wettbewerbsfähigkeit in der EU bei. In der Strategie wurde das Ziel erneut bekräftigt, bis 2013 grundlegende Breitbanddienste für alle Europäer verfügbar zu machen, und es soll sichergestellt werden dass bis 2020

Diese ehrgeizigen Zielvorstellungen können nur mit einer umfassenden Politik verwirklicht werden, die auf einem Technologiemix basiert und sich auf zwei parallel zu verfolgende Ziele konzentriert: einerseits die garantierte universelle Breitbandversorgung (in Kombination von Festnetz und Mobilfunk) mit Internetgeschwindigkeiten, die schrittweise auf 30 Mbit/s und mehr ansteigen, und längerfristig die Förderung der Einführung und Verbreitung der Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA) in einem Großteil der EU, um ultraschnelle Internetanschlüsse mit mehr als 100 Mbit/s bereitzustellen.

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

Ohne ein entschlossenes öffentliches Eingreifen besteht das Risiko, dass es zu einem suboptimalen Endergebnis, also zu einer Konzentration schneller Breitbandnetze in einigen wenigen dicht besiedelten Zonen mit hohen Einstiegskosten und Preisen kommt. Die von solchen Netzen für die Wirtschaft und Gesellschaft ausgehenden positiven Effekte rechtfertigen ein öffentliches Engagement, das eine universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten garantiert.

Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission die Vorlage einer Mitteilung über einen gemeinsamen Rahmen, innerhalb dessen die EU und die Mitgliedstaaten Pläne und Strategien für die Verwirklichung der mit Europa 2020 verfolgen Ziele aufstellen sollen. Diese Strategien sollen insbesondere die Kosten der Breitbandeinführung im gesamten Gebiet der EU senken und eine ordnungsgemäße Planung und Koordinierung mit geringeren Verwaltungslasten gewährleisten.

Beispielsweise könnten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben Breitbandnetzanschlüsse und die entsprechende Verkabelung in Gebäuden systematisch vorgesehen werden, Wegerechte eingeräumt werden und die vorhandene passive Infrastruktur für die Verkabelung kartografisch erfasst wird.

Drahtlose (terrestrische und satellitengestützte) Breitbandanschlüsse können eine Schlüsselrolle bei der lückenlosen Versorgung auch abgelegener und ländlicher Regionen spielen. Das zentrale Problem beim Ausbau drahtloser Breitbandnetze ist derzeit der Zugang zu Funkfrequenzen. Mobile Internetnutzer bekommen die Engpässe in den Netzen aufgrund einer ineffizienten Frequenznutzung schon jetzt zu spüren. Das führt nicht nur zur Verärgerung der Nutzer, sondern behindert auch die Innovation auf Märkten für neue Technologien, was Aktivitäten mit einem Volumen von 250 Milliarden EUR im Jahr betrifft26. Eine vorausschauende europäische Frequenzpolitik sollte (unter Berücksichtigung des Rundfunks) eine effiziente Frequenzverwaltung fördern, indem die Nutzung bestimmter Frequenzen aus der digitalen Dividende ab einem festgelegten künftigen Zeitpunkt für drahtlose Breitbanddienste vorgeschrieben wird, zusätzliche Flexibilität gewährleistet wird (einschließlich der Erlaubnis zum Frequenzhandel) und Wettbewerb und Innovation unterstützt werden.

Daneben sollten Finanzierungsinstrumente der Mitgliedstaaten, der EU und der EIB für gezielte Breitbandinvestitionen in jenen Gebieten eingesetzt werden, die gegenwärtig kaum rentabel sind, weshalb Investitionen nur durch ein solches gezieltes Eingreifen überhaupt erst tragfähig werden.

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Der Internetzugang stützt sich heute in Europa hauptsächlich auf Breitbandnetze der ersten Generation, also auf herkömmliche Telefon-Kupferleitungen und auf Fernsehkabelnetze. Privatpersonen und Unternehmen in aller Welt fragen aber in immer höherem Maß viel schnellere Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA-Netze) nach. In dieser Hinsicht ist Europa gegenüber einigen unserer wichtigsten internationalen Partner noch im Rückstand. Ein maßgebender Indikator ist der Verbreitungsgrad von Glasfaserleitungen bis ins Haus (FTTH, Fiber to the home), der in Europa sehr niedrig ist und weit unter dem in bestimmten führenden G20-Staaten liegt (siehe Abbildung 4).

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

Zur Förderung des NGA-Ausbaus und zur Unterstützung von Marktinvestitionen in offene und wettbewerbsfähige Netze wird die Kommission eine NGA-Empfehlung verabschieden die auf folgenden Grundsätzen beruht:

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

Die Kommission wird auch die Umsetzung der neuen Bestimmungen zum offenen und neutralen Charakter des Internet genau überwachen. Diese Bestimmungen schützen die Rechte der Nutzer, Informationen online abzurufen und zu verbreiten, und sichern die Transparenz bezüglich des Datenverkehrsmanagements27. Die Kommission wird noch vor dem Sommer 2010 eine öffentliche Konsultation einleiten und zwar im Rahmen ihrer allgemeineren Zusage, bis Jahresende im Lichte der Entwicklung der Märkte und Technologien einen Bericht darüber vorzulegen, ob weitere Orientierungen nötig sind, um die Erfüllung der grundlegenden Ziele sicherzustellen: freie Meinungsäußerung, Transparenz, erforderliche Investitionen in effiziente und offene Netze, fairer Wettbewerb und Offenheit für innovative Geschäftsmodelle

Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Europa muss verstärkt in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren und dafür sorgen, dass die besten Ideen den Markt erreichen.

Europa investiert noch immer zu wenig in die IKT-bezogene Forschung und Entwicklung. Im Vergleich zu wichtigen Handelspartnern wie den USA ist in Europa der IKT-Anteil an den FuE-Ausgaben nicht nur viel geringer (17 % gegenüber 29 %), sondern beträgt auch in absoluten Zahlen nur etwa 40 % des US-Budgets (Abbildung 5 - 37 Mrd. EUR gegenüber 88 Mrd. EUR im Jahr 2007).

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR (2007)

Aufgrund des erheblichen IKT-Anteils an der Wertschöpfung in europäischen Schlüsselbranchen, u. a. Automobil (25 %), Haushalt und Elektronik (41 %), Gesundheit und Medizin (33 %), stellt der Mangel an Investitionen in IKT-FuE eine Bedrohung für den gesamten europäischen Produktions- und Dienstleistungssektor dar.

Die Investitionslücke lässt sich im Wesentlichen auf drei Probleme zurückführen:

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

Mit der EU-Leitinitiative "Innovationsunion" zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 wird die Kommission 2010 eine umfassende Strategie für Forschung und Innovation vorlegen29. Aufbauend auf der europäischen Führungsstrategie im IKT-Bereich30 muss Europa seine Investitionen steigern, bündeln und gezielter einsetzen um seine Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren, sowie weiterhin in risikoreiche Forschungsvorhaben, auch in interdisziplinäre Grundlagenforschung, investieren.

Zudem sollte Europa sich auf Kerngebieten Innovationsvorteile verschaffen, und zwar durch den Ausbau elektronischer Infrastrukturen31 und die gezielte Entwicklung von Innovationsclustern in Schlüsselbereichen. Ferner sollte eine EU-Strategie zum "Cloud Computing", insbesondere für den staatlichen und den Wissenschaftsbereich, entwickelt werden32.

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

Die öffentlichen Ausgaben in Europa sollten dazu genutzt werden, die Innovation voranzutreiben und gleichzeitig die Effizienz und Qualität öffentlicher Dienstleistungen zu steigern. Europas Verwaltungen müssen ihre Kräfte bündeln, um Vorschriften, Zertifizierungen, öffentliche Aufträge und Normen innovationsfördernd aufeinander abzustimmen. Es bedarf öffentlicher und privater Partnerschaften sowie Foren der Interessengruppen, die gemeinsame Technologiepläne von der Forschung bis zur Vermarktung aufstellen, damit Innovationen für soziale Bedürfnisse genutzt werden können.

Wissenstransfertätigkeiten müssen effektiv gesteuert33 und durch geeignete Finanzinstrumente34 gefördert werden. Öffentlich finanzierte Forschungsarbeit muss ebenfalls durch frei zugängliche Veröffentlichung wissenschaftlicher Daten und Unterlagen allgemein verbreitet werden35.

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

Die IKT fördern Wertschöpfung und Wachstum in der gesamten Wirtschaft. Die Wirtschaft hat deshalb zunehmenden Bedarf an offenen und interoperablen Lösungen, um die IKT sektorübergreifend zu nutzen. Im Rahmen von EU finanzierten Programmen werden Initiativen unter Federführung der Wirtschaft unterstützt deren Ziel die Schaffung von Normen und offenen Plattformen für neue Produkte und Dienste ist. Die Kommission wird verstärkt darauf hinwirken, dass die Interessengruppen über gemeinsame Forschungspläne zusammengeführt werden etwa beim Internet der Zukunft und dem Internet der Dinge sowie wichtigen grundlegenden IKT-Technologien.

Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

Im Mittelpunkt des digitalen Zeitalters sollten die Befähigung zur Teilhabe und Gleichberechtigung stehen; soziale Herkunft oder Wissensstand sollten der Nutzung dieses Potenzials nicht im Wege stehen.

Da immer mehr Alltagsangelegenheiten online erledigt werden, von der Stellenbewerbung über die Steuerzahlung bis zur Ticketbuchung, ist die Internetnutzung für viele Europäer zum festen Bestandteil ihres Alltags geworden.

Aber 150 Millionen Europäer - rund 30 % - waren noch nie im Internet. Diese Gruppe sagt häufig, dass sie das Internet nicht braucht oder es zu teuer ist.

Überwiegend finden sich in dieser Gruppe Personen im Alter von 65 bis 74 Jahren, Personen mit niedrigem Einkommen, Arbeitslose und Personen mit geringerem Bildungsstand.

In vielen Fällen ist der Grund für die geringe Nutzung das Fehlen von Fähigkeiten wie digitalen und Medienkompetenzen, nicht nur im Hinblick auf das Berufsleben, sondern auch in Bezug auf Lernen, Kreativität und Teilhabe, die eine selbstbewusste und kritische Nutzung digitaler Medien ermöglichen. Barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit sind auch für Menschen mit Behinderungen ein Problem. Die Überbrückung dieses digitalen Grabens kann Angehörigen benachteiligter sozialer Gruppen dabei helfen, gleichberechtigt an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben (auch an Diensten von unmittelbarem Interesse, wie elektronisches Lernen, elektronische Behörden- und Gesundheitsdienste) und Nachteile durch verbesserte beschäftigungsrelevante Qualifikationen auszugleichen. Die digitale Kompetenz ist damit eine der acht Schlüsselkompetenzen von grundlegender Bedeutung für den Einzelnen in einer wissensbestimmten Gesellschaft40. Ganz wesentlich ist auch, dass alle über die Online-Sicherheit Bescheid wissen.

Außerdem können die IKT ohne qualifizierte Anwender nicht als europäischer Wachstumssektor und Motor für größere Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität für die gesamte europäische Wirtschaft wirken. Der Mangel an IKT-Anwenderqualifikationen wirkt sich hemmend auf die EU-Wirtschaft aus. In Europa könnten bis 2015 die Qualifikationen für die Besetzung von mehr als 700 000 IT-Arbeitsplätzen fehlen41.

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

Die europäischen Bürger müssen in der Nutzung der IKT und der digitalen Medien unterwiesen werden, wobei vor allem das Interesse der Jugendlichen für IKT-Bildungsangebote geweckt werden muss. Es müssen mehr und bessere IKT-Anwenderqualifikationen und eBusiness-Qualifikationen, also die für Innovation und Wachstum nötigen digitalen Kompetenzen, gefördert werden.

Angesichts eines Potenzials von 30 Millionen Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren42 ist es notwendig, die Attraktivität des IKT-Sektors in beruflicher Hinsicht, besonders was Produktion und Technikgestaltung angeht, zu verbessern.

Allen Bürgerinnen und Bürgern sollten die vielfältigen Berufsmöglichkeiten in den IKT bewusst gemacht werden. Dies erfordert mehrseitige Partnerschaften, mehr Unterweisung, die Anerkennung digitaler Kompetenzen in formellen Schul- und Ausbildungssystemen, ebenso die Bewusstseinsbildung und eine effektive IKT-Ausbildung und Zertifizierung außerhalb formeller Ausbildungssysteme, wozu auch die Nutzung von Online-Werkzeugen und digitalen Medien für die Umschulung und die berufliche Weiterbildung gehören43. Aufbauend auf den Erfahrungen der ersten "European e-Skills"-Woche (1. bis 5. März 2010)44 wird die Kommission 2010 und auch danach Kampagnen zur Bewusstseinsbildung auf nationaler und europäischer Ebene unterstützen, um Jugendliche über IKT-Bildungsangebote, -Laufbahnen und -Arbeitsplätze aufzuklären, die digitalen Kompetenzen der Bürger sowie die IKT-Ausbildung von Arbeitnehmern zu verbessern und bewährte Praktiken einzuführen.

2.6.2. Integrative digitale Dienste

Die Vorteile der digitalen Gesellschaft sollten allen zugute kommen. Die Kommission wird im Lichte der vor kurzem durchgeführten öffentlichen Konsultation45 prüfen, wie der Bedarf an grundlegenden Telekommunikationsdiensten in den heutigen, von Wettbewerb geprägten Märkten am besten gedeckt werden kann, welche Rolle der Universaldienst bei der flächendeckenden Breitbandversorgung spielen könnte und wie ein Universaldienst zu finanzieren ist. Falls notwendig wird die Kommission bis Ende 2010 Vorschläge zur Universaldienstrichtlinie46 vorlegen.

Nötig sind auch konzertierte Aktionen, mit denen sichergestellt wird, dass neue elektronische Inhalte auch für Personen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind. Insbesondere öffentliche Internetseiten und Online-Dienste in der EU, die für die umfassende Teilhabe am öffentlichen Leben von Bedeutung sind, sollten internationalen Standards für die Barrierefreiheit im Netz47 entsprechen. Auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen enthält Verpflichtungen hinsichtlich der Zugänglichkeit48.

Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

Die intelligente Nutzung von Technologien und Informationen wird uns dabei helfen, die gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel und demografische Alterung zu meistern.

Die digitale Gesellschaft ist als eine Gesellschaft zu verstehen, die für jeden Einzelnen einen Nutzen bringt. Die Einführung der IKT ist ein wichtiger Faktor für die Erreichung politischer Ziele wie Fürsorge in einer alternden Gesellschaft, Klimawandel, Verringerung des Energieverbrauchs, Steigerung der Verkehrseffizienz und Mobilität, Befähigung von Patienten zu fundierten Entscheidungen und die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

Die EU hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern und die Energieeffizienz um 20 % zu steigern. Bei dieser Aufgabe spielt die IKT-Branche eine wichtige Rolle:

Im Hinblick auf eine beschleunigte Entwicklung und umfassende Einführung IKT-gestützter Lösungen für intelligente Stromnetze und Messsysteme, Niedrigenergiehäuser und intelligente Verkehrssysteme ist die Zusammenarbeit zwischen der IKT-Branche, anderen Sektoren und den Behörden von entscheidender Bedeutung. Privatpersonen und Einrichtungen müssen unbedingt in die Lage versetzt werden anhand von Informationen ihre eigene CO₂-Bilanz zu verbessern53. Die IKT-Branche sollte Modellierungs-, Analyse- sowie Überwachungs- und Visualisierungswerkzeuge bereitstellen, mit denen sich Energieeffizienz und Emissionen von Gebäuden, Fahrzeugen, Unternehmen, Städten und Regionen bewerten lassen. Intelligente Stromnetze sind für den Übergang zu einer CO₂-armen Wirtschaft unabdingbar. Durch moderne Kommunikations- und Steuerungsplattformen für die IKT-Infrastruktur ermöglichen sie eine aktive Überwachung der Stromübertragung und -verteilung. Für ein effizientes und sicheres Zusammenwirken der verschiedenen Netze sind offene Übertragungs- und Verteilungs-Schnittstellen notwendig.

Beispielsweise werden fast 20 % der weltweiten Stromerzeugung für Beleuchtungszwecke verwendet. Durch die Kombination moderner so genannter Festkörperlichtquellen (Solid State Lighting, SSL) mit intelligentem Beleuchtungsmanagement können rund 70 % des Stromverbrauchs eingespart werden. SSL basiert auf Technologien der Halbleiterindustrie, die in Europa eine starke Position einnimmt. Um die Emissionen zu senken, müssen Sensibilisierungsmaßnahmen, Ausbildung und Zusammenarbeit der verschiedenen Interessengruppen miteinander kombiniert werden.

Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

Die Einführung von Technologien für elektronische Gesundheitsdienste in Europa kann die Qualität der Gesundheitsfürsorge verbessern, die Kosten der medizinischen Versorgung senken und eine unabhängige Lebensführung auch in abgelegenen Gebieten fördern. Damit dies gelingen kann, müssen diese Technologien unbedingt den Rechtsanspruch des Bürgers einschließen, dass seine persönlichen Gesundheitsdaten in einem Online-Gesundheitssystem sicher abgelegt sind. Damit das Potenzial neuer elektronischer Gesundheitsdienste voll ausgeschöpft werden kann muss die EU rechtliche und organisatorische Hindernisse, vor allem im Hinblick auf die gesamteuropäische Interoperabilität, abbauen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärken.

Im Rahmen der Leitmarktinitiative für elektronische Gesundheitsdienste55 werden die Normung, Interoperabilitätsprüfung und Zertifizierung von elektronischen Gesundheitsdaten und -ausrüstungen gefördert. Neue telemedizinische Dienstleistungen wie Online-Konsultationen, verbesserte Notdienste und tragbare Geräte zur Überwachung des Gesundheitszustands chronisch kranker oder behinderter Menschen verschaffen den Patienten eine bisher nicht bekannte Bewegungsfreiheit.

Durch Technologien für ein umgebungsunterstütztes Leben (Ambient Assisted Living, AAL) werden die IKT für jedermann zugänglich. Das dem AAL gewidmete gemeinsame Programm von EU und Mitgliedstaaten, einschlägige Spitzenforschung sowie Anwendungen wie Fernbetreuung und Online-Hilfe für Sozialdienste werden weiter ausgebaut. Dabei geht es um die Zertifizierung von Pflegern (die Personen, denen die Internetnutzung Schwierigkeiten bereitet, den Zugang zu Informationsdiensten erleichtern) und die Schaffung neuer Möglichkeiten, um die IKT in den Dienst der sozial Schwächsten zu stellen. Mit diesem Programm wird dafür gesorgt, dass die digitale Gesellschaft gebrechlichen, chronisch kranken oder behinderten Menschen ein würdiges und unabhängiges Leben ermöglicht. AAL wird die Innovation und Einführung von IKT-Lösungen in wichtigen Bereichen fördern darunter die Vorbeugung von Stürzen (betroffen sind über ein Drittel der Personen über 65) und Unterstützung für Demenzkranke (mehr als 7 Millionen in der EU), mit dem Ziel, unabhängiges Wohnen im Alter bis spätestens 2015 zu verdoppeln.

Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

Das Übereinkommen der UNESCO zur kulturellen Vielfalt von 2005 (2006 auf EUEbene ratifiziert) sieht die Förderung und den Schutz der kulturellen Vielfalt in der Welt vor und erstreckt sich ebenso auf neue digitale Umfelder. Die neuen digitalen Medien ermöglichen nämlich eine noch weitere Verbreitung kultureller und kreativer Inhalte, weil die Vervielfältigung kostengünstiger und schneller ist und Autoren und Inhalteanbieter die Gelegenheit erhalten, neue und größere Zielgruppen, auch weltweit zu erreichen. Zudem fördert das Internet einen größeren Pluralismus in den Medien, da es den Zugang zu einem umfangreicheren Spektrum an Quellen und Standpunkten eröffnet und Einzelpersonen die - ihnen ansonsten vorenthaltene - Möglichkeit bietet, sich offen und uneingeschränkt zu äußern.< /p>

Die Einführung des digitalen Kinos in Europa verläuft langsamer als geplant, was technische (Normen) und wirtschaftliche Ursachen (Geschäftsmodelle) hat. Wegen der hohen Kosten der Digitalausrüstung sind einige Arten von Lichtspielhäusern sogar von der Schließung bedroht. Zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt muss die Digitalisierung der Kinos deshalb gefördert werden.

Die Fragmentierung und Komplexität der aktuellen Lizenzregelungen behindert ebenfalls die Digitalisierung eines erheblichen Teils von Europas jüngerem kulturellem Erbe. Die Klärung von Rechten muss verbessert und Europeana, die öffentliche EU-Online-Bibliothek, erweitert werden. Für Digitalisierungen in großem Umfang sind mehr öffentliche Mittel notwendig sowie Initiativen mit privaten Partnern, sofern sie der Allgemeinheit den Online-Zugang zum gemeinsamen europäischen Kulturerbe ermöglichen58. Darüber hinaus sollte Europas Kulturerbe durch Förderung und Einsatz moderner Übersetzungstechnik allen Europäern besser zugänglich gemacht werden.

Maßgebend für die EU-weite Koordinierung nationaler Rechtsvorschriften zu sämtlichen audiovisuellen Medien, sowohl herkömmliche Fernsehsendungen wie Abrufdienste, ist die Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste. Sie enthält Bestimmungen zur Förderung europäischer Werke in fernsehähnlichen Diensten und Abrufdiensten.

Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste (eGovernment)

Elektronische Behördendienste sind ein kostengünstiger Weg, um den Bürgern und Unternehmen Zugang zu besseren Dienstleistungen und zu einer partizipativen, offenen und transparenten Verwaltung zu verschaffen. Sie können den öffentlichen Verwaltungen, Bürgern und Unternehmen dazu verhelfen, Kosten und Zeit einzusparen. Durch den Austausch von Umweltdaten und umweltrelevanten Informationen können elektronische Behördendienste auch dabei helfen, die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken zu mindern sowie natürliche und durch den Menschen verursachte Gefahren einzudämmen. Obwohl elektronische Behördendienste heute in Europa in hohem Maße verfügbar sind, bestehen weiterhin Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und auch die Akzeptanz solcher Dienste unter den Bürgern ist gering. Im Jahr 2009 nutzten nur 38 % der EU-Bürger das Internet für die Inanspruchnahme elektronischer Behördendienste, gegenüber 72 % der Unternehmen. Mit einem Anstieg der Nutzung, Qualität und Zugänglichkeit öffentlicher Online-Dienste wird auch die allgemeine Internetverbreitung zunehmen.

Die europäischen Regierungen haben sich verpflichtet, bis 2015 nutzerorientierte, persönliche und plattformübergreifende elektronische Behördendienste weiträumig einzurichten59. Zu diesem Zweck sollten die Regierungen Schritte zur Vermeidung unnötiger technischer Anforderungen unternehmen, beispielsweise Anwendungen, die nur in bestimmten technischen Umgebungen funktionieren oder spezielle Geräte erfordern. Mit der Einführung intelligenter elektronischer Behördendienste wird die Kommission mit gutem Beispiel vorangehen. Sie dienen der Straffung von Verwaltungsabläufen, erleichtern den Informationsaustausch und vereinfachen die Beziehungen zur Kommission, wodurch die Nutzer mehr Möglichkeiten erhalten und die Kommission effizienter, zielorientierter und transparenter wird.

Die meisten öffentlichen Online-Dienste funktionieren nicht grenzübergreifend, was die Mobilität von Unternehmen und Bürgern beeinträchtigt. Die Verwaltungen haben bisher nationale Erfordernisse in den Mittelpunkt gestellt und nicht hinreichend berücksichtigt, wie wichtig elektronische Behördendienste für den Binnenmarkt sind. Eine Reihe von Binnenmarktinitiativen und Rechtsvorschriften (u. a. die Dienstleistungsrichtlinie oder der Aktionsplan zur elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge) setzen jedoch voraus, dass die Unternehmen auf elektronischem Wege und grenzübergreifend sich mit Behörden austauschen und Geschäfte tätigen können60.

Zur Entwicklung und Einführung grenzübergreifender öffentlicher Online-Dienste bedarf es deshalb einer besseren Zusammenarbeit der Verwaltungen in Europa. Dazu gehört auch die Einführung eines nahtlosen elektronischen Auftragswesens sowie grenzübergreifender Dienste für die elektronische Identität und Authentifizierung (mit gegenseitiger Anerkennung zugehöriger Sicherheitsniveaus)61. eUmwelt-Dienste (eEnvironment) als Untergruppe der elektronischen Behördendienste sind entweder nur unzureichend entwickelt oder entlang nationaler Grenzen aufgesplittert. Das EU-Recht in diesem Bereich sollte überarbeitet und modernisiert werden. Des Weiteren können innovative Lösungen, z.B. moderne Sensornetze, dabei helfen, noch fehlende notwendige Daten zu sammeln.

Aktionen

Die Mitgliedstaaten sollten

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

Intelligente Verkehrssysteme (IVS) machen den Verkehr effizienter, schneller, einfacher und zuverlässiger. Der Schwerpunkt liegt dabei auf intelligenten Lösungen für die Integration der Personen- und Güterverkehrsströme über verschiedene Verkehrsträger hinweg sowie auf nachhaltigen Lösungen für Infrastrukturengpässe im Straßen-, Schienen-, Luft-, See- und Binnenschiffsverkehr.

Für den Straßenverkehr und seine Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ist im IVS-Aktionsplan und der damit verbundenen Richtlinie die Förderung der Einführung von Echtzeit-Verkehrssteuerungs- und -informationssystemen und von dynamischen Verkehrsmanagementsystemen vorgesehen, um zur Verkehrsentlastung beizutragen eine umweltverträglichere Mobilität anzuregen und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen. In den Flugverkehrsmanagement-Lösungen für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR) werden Flugnavigationsdienste und Unterstützungsdienste zusammengeführt. Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) und e-Maritime-Dienste ermöglichen einen besseren, sichereren und effizienteren Fluss- und Seeverkehr. Das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem dient der Einführung eines europaweiten automatischen Zugsicherungssystems (Geschwindigkeitssteuerung), während der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr durch Telematikanwendungen für den Schienengüterverkehr63 und den Schienenpersonenverkehr erleichtert wird, die auch den Fahrgästen Werkzeuge für ihre Reiseplanung bieten (einschließlich Anschlussverbindungen zu anderen Zügen oder Verkehrsarten, Platzreservierung, Bezahlung und Gepäckverfolgung) und die Verkehrsinformationen in Echtzeit liefern.

Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

Durch die Europäische Digitale Agenda soll Europa zu einer Triebkraft für intelligentes nachhaltiges und integratives Wachstum auf globaler Ebene werden.

Die sieben Säulen der Digitalen Agenda haben allesamt eine internationale Dimension. Vor allem der digitale Binnenmarkt braucht Sichtbarkeit nach außen, weil viele der politischen Fragen nur auf internationaler Ebene vorangebracht werden können. Interoperabilität und weltweit anerkannte Normen können zu beschleunigter Innovation beitragen, indem sie die mit neuen Technologien verbundenen Risiken und Kosten verringern. Den wachsenden Bedrohungen der Computersicherheit muss ebenfalls international begegnet werden. Die europäischen Lösungen im Rechtsetzungsbereich, die auf Chancengleichheit, transparenter Verwaltungspraxis und Staatsführung sowie wettbewerbsorientierten Märkten beruhen, dienen anderen Teilen der Welt als Anregung. Darüber hinaus ist es wichtig, die Fortschritte Europas in der Digitalen Agenda im internationalen Vergleich zu bewerten.

Um die genannten Aktionen zu verwirklichen, ist deshalb eine internationale Ausrichtung der Digitalen Agenda unbedingt notwendig, vor allem wegen der strategischen Bedeutung des Internet. Im Einklang mit der Tunis-Agenda muss Europa seine führende Rolle bei der Förderung einer möglichst offenen und integrativen Internetverwaltung aufrechterhalten. Bereits heute und künftig in noch stärkerem Maße schließt das Internet eine Vielfalt von Geräten und Anwendungen ein die räumlich unabhängig alle Lebensbereiche erfassen. Es ist ein eindrucksvolles Instrument für weltweite Meinungsfreiheit.

Um die Innovation auch auf internationaler Ebene zu fördern, wird die Kommission auf günstige Bedingungen für den Außenhandel mit digitalen Waren und Dienstleistungen hinarbeiten und beispielsweise eine stärkere Partnerschaft zur Schaffung von Marktzugangs- und Investitionsmöglichkeiten entwickeln, tarifäre und sonstige Hemmnisse auf globaler Ebene abbauen, die Rechte des geistigen Eigentums verbessern und Verzerrungen des Marktes verhindern.

Das Übereinkommen über die Informationstechnologie (ITA) von 1997 hat zu konkreten Ergebnissen geführt und die Einführung der Informationstechnologie in Europa und weltweit gefördert. Das ITA muss nun allerdings aktualisiert werden, um neuen Entwicklungen, insbesondere der Konvergenz von Produkten und Technologien, Rechnung zu tragen.

Auch in den Bereichen digitale Dienste und geistiges Eigentum muss der technische Fortschritt in internationalen Handelsvereinbarungen stärker berücksichtigt werden.

Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Die größte Herausforderung besteht darin, diese für die Erreichung der Ziele notwendigen Maßnahmen rasch zu beschließen und umzusetzen. Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen und einer gemeinsamen Vision, um diesen wichtigen Schritt für Europa zu unternehmen.

Der Erfolg der Digitalen Agenda hängt von der sorgfältigen Durchführung ihres umfassenden Aktionsplans im Rahmen der Verwaltungsstruktur für die Strategie Europa 2020 ab. Wie in Abbildung 6 dargestellt, wird die Kommission zu diesem Zweck Folgendes unternehmen:

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen


Legislativmaßnahmen/-vorschläge der KommissionGeplanter Termin
Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
Schlüsselaktion 1: Vorschlag einer Rahmenrichtlinie über die kollektive Rechtewahrnehmung und europaweite Lizenzierung für die Verwaltung von (Online-)Rechten 2010
Schlüsselaktion 1: Vorschlag einer Richtlinie über verwaiste Werke zur Erleichterung der Digitalisierung und Verbreitung kultureller Werke in Europa 2010
Schlüsselaktion 4: Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für den Datenschutz, um das Vertrauen der Bürger und ihre Rechte zu stärken 2010
Vorschläge zur Aktualisierung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr für Online-Märkte 2010
Schlüsselaktion 2: Maßnahmenvorschläge im Hinblick auf eine verbindliche Frist für den Übergang zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) 2010
Schlüsselaktion 3: Überprüfung der eSignatur-Richtlinie zur Gewährleistung der grenzübergreifenden Anerkennung und Interoperabilität gesicherter elektronischer Authentifizierungssysteme 2011
Vorschlag eines Vertragsrechtsinstruments zur Ergänzung der Richtlinie über Verbraucherrechte 2011
Maßnahmenvorschläge zur stärkeren Harmonisierung von Nummerierungsressourcen für Unternehmensdienstleistungen in Europa 2011
Bericht über die Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 2012
Bericht über die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Förderung grenzübergreifender und europaweiter Lizenzen 2012
Schlüsselaktion 1: Überprüfung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, insbesondere ihres Anwendungsbereichs und ihrer Grundsätze für Zugangs- und Nutzungsentgelte 2012
Vorschlag eines EU-weiten Online-Streitbeilegungssystems für Zahlungen im elektronischen Geschäftsverkehr 2012
Interoperabilität und Normen
Schlüsselaktion 5: Vorschläge zur Reformierung der Vorschriften für die Umsetzung von IKT-Normen in Europa, damit bestimmte Normen und Standards von IKT-Foren und -Konsortien verwendet werden können 2010
Leitlinien zu wesentlichen Rechten des geistigen Eigentums und Lizenzbedingungen bei der Normsetzung, einschließlich zur vorherigen Offenlegung 2011
Bericht über die Durchführbarkeit von Maßnahmen, die dazu führen könnten, dass maßgebende Marktbeteiligte Interoperabilitätsinformationen lizenzieren 2012
Vertrauen und Sicherheit
Schlüsselaktion 6: Vorschlag einer Verordnung zur Modernisierung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sowie Vorschläge zur Einrichtung eines Computer-Notfallteams (CERT) für die EU-Organe 2010
Schlüsselaktion 4: Prüfung einer Ausweitung der Bestimmungen zur Information über Sicherheitsverstöße im Rahmen der Modernisierung der EU-Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten 2010
Schlüsselaktion 7: Rechtsvorschläge zur Bekämpfung von Cyberangriffen 2010
Schlüsselaktion 7: Vorschlag von Vorschriften zur Gerichtsbarkeit im virtuellen Raum auf europäischer und internationaler Ebene 2013
Schneller und ultraschneller Internetzugang
Schlüsselaktion 8: Vorschlag eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Programm für die Frequenzpolitik, um die Effizienz der Funkfrequenzverwaltung zu steigern 2010
Schlüsselaktion 8: Empfehlung zur Förderung von Investitionen in wettbewerbliche NGA-Netze 2010
Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
Vorschläge zur Gewährleistung, dass Internetseiten des öffentlichen Sektors (und solche, die grundlegende Dienstleistungen für Bürger bereitstellen) bis 2015 vollkommen barrierefrei sind 2011
Schlüsselaktion 10: Vorschlag der digitalen Kompetenz als Priorität in der Verordnung für den Europäischen Sozialfonds (2014-2020) 2013
IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
Vorschlag bestimmter Mindestfunktionen zur Förderung der Interoperabilität intelligenter Stromnetze auf europäischer Ebene 2010
Falls erforderlich, Vorschlag gemeinsamer Methoden zur Messung der Energieeffizienz und der Treibhausgasemissionen des IKT-Sektors 2011
Empfehlung zur Förderung der Digitalisierung des europäischen Kinos 2011
Überprüfung der Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen 2011
Vorschlag einer Richtlinie für die Einrichtung von e-Maritime-Diensten 2011
Vorschlag einer Richtlinie mit technischen Spezifikationen für Telematikanwendungen für Schienenpersonenverkehrsdienste 2011
Schlüsselaktion 14: Empfehlung zur Festlegung eines gemeinsamen Mindestsatzes von Patientendaten, um die Interoperabilität beim Zugang und elektronischen Austausch von Patientenakten zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen 2012
Schlüsselaktion 16: Vorschlag eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates, der die Mitgliedstaaten auffordert, für die gegenseitige EU-weite Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung auf der Grundlage von Online-Authentifizierungsdiensten zu sorgen 2012

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele


Die Indikatoren stammen überwiegend aus dem von den EU-Mitgliedstaaten im November 2009 gebilligten Benchmarking-Rahmen 2011-1566.

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO₂-arme Wirtschaft: