[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechtshilfeverfahren"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 334/11

... Wegen der komplexen Verfahren ist die Zahl der Fälle, in denen überhaupt um Rechtshilfe ersucht wird, von vornherein gering. Dies gilt beispielsweise für die Einziehung von Vermögenswerten einschließlich der Vorschriften für das Einfrieren und die Beschlagnahme von Vermögenswerten, die ein zentraler Bestandteil der Betrugsbekämpfung sind. Die Justizbehörden in den Mitgliedstaaten greifen mitunter nur zögerlich auf derartige Maßnahmen zurück, weil diese so komplex und die Rechtshilfeverfahren langwierig sind – und weil ungewiß ist, ob die Ergebnisse dieser Maßnahmen überhaupt die Anstrengungen wert sind. Dies gilt insbesondere für grenzübergreifende Fälle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/11




1. Gründe für den Handlungsbedarf

2. Strafrechtliche Herausforderungen

2.1. Unzureichender Schutz gegen den Mißbrauch von EU-Geldern

2.2. Unzureichende rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten

3. Ursachen bestehender Mängel

3.1. Ungleiche strafrechtliche Bedingungen

3.2. Unzureichende behördliche Zusammenarbeit

3.2.1. Grenzen der Rechtshilfe

3.2.2. Ungenutztes Beweismaterial

3.2.3. Beschränkung der Strafverfolgung auf innerstaatliche Fälle

3.3. Unzureichende Untersuchungsbefugnisse

4. Neue, durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Instrumente zum Schutz der finanziellen Interessen der EU

4.1. Stärkung der straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren

4.2. Verschärfung des materiellen Strafrechts

4.3. Verstärkter institutioneller Rahmen


 
 
 


Drucksache 67/09

... Die Änderungen sollen die Ratifikation des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen vorbereiten. Dieses Zusatzprotokoll wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 8. November 2001 unterzeichnet und enthält zum einen Vereinfachungen des allgemeinen Rechtshilfeverfahrens und zum anderen ergänzende Regelungen, etwa zur Vernehmung per Videokonferenz, zu verdeckten Ermittlungen und zur Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 666/07

... Jede Vertragspartei ist nach Absatz 2 verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, um den in den Artikeln 27 bis 35 enthaltenen Bestimmungen für Rechtshilfeverfahren zu genügen. Artikel 25 enthält zwar zahlreiche Vorgaben, stellt aber keine Ermächtigungsgrundlage zur Rechtshilfe im Einzelfall dar. Im Grundsatz richtet sich die Rechtshilfe nach den im Recht der ersuchten Vertragspartei oder in anwendbaren Rechtshilfeverträgen vorgesehenen Bedingungen ( Absatz 4 ) . Dies gilt jedoch nur sofern "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Computerkriminalität

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Innerstaatlich zutreffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

Artikel 3
Rechtswidriges Abfangen

Artikel 4
Eingriff in Daten

Artikel 5
Eingriff in ein System

Artikel 6
Missbrauch von Vorrichtungen

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Artikel 7
Computerbezogene Fälschung

Artikel 8
Computerbezogener Betrug

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Artikel 9
Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Artikel 10
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Titel 5
Weitere Formen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Artikel 11
Versuch und Beihilfe oder Anstiftung

Artikel 12
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 13
Sanktionen und Maßnahmen

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen

Artikel 15
Bedingungen und Garantien

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 16
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 17
Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Artikel 18
Anordnung der Herausgabe

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Artikel 19
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Artikel 20
Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 21
Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Artikel 22
Gerichtsbarkeit

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel 1
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Artikel 24
Auslieferung

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 25
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Artikel 26
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 27
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 28
Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Artikel 29
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Artikel 30
Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Artikel 31
Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten

Artikel 32
Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind

Artikel 33
Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit

Artikel 34
Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit

Titel 3
24/7-Netzwerk

Artikel 35
24/7-Netzwerk

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 37
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 38
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 39
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 40
Erklärungen

Artikel 41
Bundesstaatsklausel

Artikel 42
Vorbehalte

Artikel 43
Status und Rücknahme von Vorbehalten

Artikel 44
Änderungen

Artikel 45
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 46
Konsultationen der Vertragsparteien

Artikel 47
Kündigung

Artikel 48
Notifikation

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Entstehungsgeschichte

2. Inhalt und Würdigung des Übereinkommens

4 Begriffsbestimmungen:

Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen:

Internationale Zusammenarbeit:

4 Schlussbestimmungen:

3. Deutsche Erklärung

II. Besonderes

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Kapitel II
Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Abschnitt 3
– Gerichtsbarkeit

Zu Artikel 2

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Zu Artikel 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 2

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Zu den Artikeln 36

Übereinkommen über Computerkriminalität ETS Nr. 185 Erläuternder Bericht am 8. November 2001 angenommen

I. Einleitung

II. Die vorbereitenden Arbeiten

III. Das Übereinkommen

Bemerkungen zu den Artikeln des Übereinkommens

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Einleitung zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 1

Artikel 1
Buchstabe a – Computersystem

Artikel 1
Buchstabe b – Computerdaten

Artikel 1
Buchstabe c – Diensteanbieter

Artikel 1
Buchstabe d – Verkehrsdaten

Kapitel II
Maßnahmen auf nationaler Ebene

Abschnitt 1
Materielles Strafrecht

Titel 1
Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen

Rechtswidriger Zugang Artikel 2

Rechtswidriges Abfangen Artikel 3

Eingriff in Daten Artikel 4

Eingriff in ein System Artikel 5

Missbrauch von Vorrichtungen Artikel 6

Titel 2
Computerbezogene Straftaten

Computerbezogene Fälschung Artikel 7

Computerbezogener Betrug Artikel 8

Titel 3
Inhaltsbezogene Straftaten

Straftaten mit Bezug zu Kinderpornografie Artikel 9

Titel 4
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte Artikel 10

Titel 5
Nebenformen der Verantwortlichkeit und Sanktionen

Versuch und Beihilfe oder Anstiftung Artikel 11

Verantwortlichkeit juristischer Personen Artikel 12

Sanktionen und Maßnahmen Artikel 13

Abschnitt 2
Verfahrensrecht

Titel 1
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen Artikel 14

Bedingungen und Garantien Artikel 15

Titel 2
Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 16

Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten Artikel 17

Titel 3
Anordnung der Herausgabe

Anordnung der Herausgabe Artikel 18

Titel 4
Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten

Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten Artikel 19

Titel 5
Erhebung von Computerdaten in Echtzeit

Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 20

Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 21

Abschnitt 3
Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit Artikel 22

Kapitel III
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Titel I
Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit

Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit Artikel 23

Titel 2
Grundsätze der Auslieferung

Auslieferung Artikel 24

Titel 3
Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe

Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe Artikel 25

Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen Artikel 26

Titel 4
Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte

Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte Artikel 27

Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung Artikel 28

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen

Titel 1
Rechtshilfe bei vorläufigen Maßnahmen

Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten Artikel 29

Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten Artikel 30

Titel 2
Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse

Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten Artikel 31

Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind Artikel 32

Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit Artikel 33

Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit Artikel 34

Titel 3
Netzwerk 24/7

24/7 - Netzwerk Artikel 35

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Unterzeichnung und Inkrafttreten Artikel 36

Beitritt zum Übereinkommen Artikel 37

Wirkungen des Übereinkommens Artikel 39

Bundesstaatsklausel Artikel 41

Vorbehalte Artikel 42

Änderungen Artikel 44

Konsultationen der Vertragsparteien Artikel 46

2 Fußnoten:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 23. November 2001 über Computerkriminalität


 
 
 


Drucksache 176/06

... Artikel 5stellt klar, dass sich die Übermittlung weiterer Informationen wie etwa der Name der gesuchten Person im Falle eines Treffers wie bisher auch nach dem innerstaatlichen Recht der ersuchten Vertragspartei richtet. Dafür gelten insbesondere die Rechtshilfebestimmungen. Die Regelungen dieses Vertrags gelten also nicht mehr für das sich anschließende Rechtshilfeverfahren. Zu Artikel 6 - Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung Absatz 1 verpflichtet die Vertragsparteien, zur Durchführung der Datenübermittlung eine nationale Kontaktstelle zu benennen. Die Benennung der Kontaktstelle hat zugleich mit der Übersendung der Ratifikationsurkunde zu erfolgen (Artikel 42 Abs. 1). Deutschland wird als nationale Kontaktstelle das Bundeskriminalamt benennen. Die automatisierten Abrufe und Abgleiche erfolgen ausschließlich über die nationalen Kontaktstellen. Hinsichtlich der Befugnisse der nationalen Kontaktstelle verweist der Vertrag auf das für sie geltende Recht. Absatz 2 verweist zu Einzelheiten der technischen Ausgestaltung des Verfahrens auf eine Durchführungsvereinbarung. In der Durchführungsvereinbarung werden insbesondere die Fragen der einheitlichen Datenformate, der Systeminfrastruktur und der Kommunikationsinfrastruktur zu regeln sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Artikel 1
Grundsätze

Kapitel 2
DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Artikel 2
Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien

Artikel 3
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 4
Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 6
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 7
Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen

Artikel 8
Daktyloskopische Daten

Artikel 9
Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten

Artikel 10
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 11
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 12
Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern

Artikel 13
Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen

Artikel 14
Übermittlung personenbezogener Daten

Artikel 15
Nationale Kontaktstelle

Kapitel 3
Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 16
Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 17
Flugsicherheitsbegleiter

Artikel 18
Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 19
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Kapitel 4
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration

Artikel 20
Dokumentenberater

Artikel 21
Aufgaben der Dokumentenberater

Artikel 22
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Artikel 23
Unterstützung bei Rückführungen

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemeinsame Einsatzformen

Artikel 25
Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr

Artikel 26
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 27
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 28
Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 29
Schutz und Beistand

Artikel 30
Allgemeine Haftungsregelung

Artikel 31
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 32
Dienstverhältnisse

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Artikel 33
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

Artikel 34
Datenschutzniveau

Artikel 35
Zweckbindung

Artikel 36
Zuständige Behörden

Artikel 37
Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten

Artikel 38
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Artikel 39
Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung

Artikel 40
Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz

Artikel 41
Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 42
Erklärungen

Artikel 43
Ministerkomitee

Artikel 44
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 45
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 46
Kosten

Artikel 47
Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften

Artikel 48
Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 49
Verwahrer

Artikel 50
Inkrafttreten

Artikel 51
Beitritt

Artikel 52
Kündigung

Anlage 1
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Anlage 2
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Gemeinsame Erklärung

I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

II. Das Königreich Belgien erklärt

III. Das Königreich Spanien erklärt

IV. Die Französische Republik erklärt

V. Das Königreich der Niederlande erklärt

VI. Die Republik Österreich erklärt

VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Kapitel 2
DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

Zu Artikel 18

„II. Das Königreich Belgien erklärt

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2


 
 
 


Drucksache 241/05

... Nach Absatz 3 unterstützen sich die Vertragsstaaten bei der Gewinnung und Untersuchung molekulargenetischen Materials, sofern dem ersuchten Staat von einer sich in seinem Gebiet aufhaltenden Person kein DNA-Identifizierungsmuster vorliegt. Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen eine Zusammenarbeit nur im Rahmen des insoweit förmlichen Rechtshilfeverfahrens in Betracht kommt. Eine Zusammenarbeit im Wege der Amtshilfe ist demgegenüber bezüglich vermisster Personen und unbekannter Leichen möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetz

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

Artikel 1
Vertragsgegenstand

Artikel 2
Verhältnis zu sonstigen Regelungen

Artikel 3
Behörden, Grenzgebiete

Artikel 4
Allgemeine Kooperationsmaßnahmen

Artikel 5
Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung

Artikel 6
Unterstellung von

Artikel 7
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Artikel 8
Ersuchen um

Artikel 9
Ersuchen um körperliche Untersuchung

Artikel 10
Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material

Artikel 11
Grenzüberschreitende Observation

Artikel 12
Nacheile

Artikel 13
Kontrollierte Lieferung

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung

Artikel 15
Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen

Artikel 16
Observation zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 17
Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 18
Verdeckte Ermittlungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 19
Gemeinsame Einsatzformen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 20
Informationsaustausch zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 21
Grenzüberschreitende polizeiliche Gefahrenabwehr

Artikel 22
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 23
Einrichtung von Bedarfskontrollstellen

Artikel 24
Gemeinsame Zentren

Artikel 25
Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen

Artikel 26
Datenschutz

Artikel 27
Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates

Artikel 28
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 29
Grenzübertritte

Artikel 30
Übergabe von Personen an der Grenze

Artikel 31
Beistandsklausel, Dienstverhältnisse

Artikel 32
Haftungsbestimmungen

Artikel 33
Ausnahmeklausel

Artikel 34
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 35
Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages

Artikel 37
Einbeziehung der Zollverwaltung

Artikel 38
Inkrafttreten, Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38


 
 
 


Drucksache 723/1/05

... Der Bundesrat hält eine Speicherfrist von mindestens zwölf Monaten für alle ermittlungsrelevanten Verkehrsdaten für unerlässlich, d.h. auch für die Verkehrsdaten, die sich auf die Nutzung des Internets beziehen. Eine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist darauf angewiesen, dass Verkehrsdaten der Telekommunikation über einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Gerade im Bereich der Internetnutzung stößt selbst eine zwölfmonatige Speicherfrist an Grenzen, weil Tatverdächtige beispielsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt werden können. Die weltweite Struktur des Internets wird von Kriminellen gezielt genutzt, um Straftaten unter Einbeziehung von Rechnern im Ausland zu begehen. Die Sicherheitsbehörden können oftmals nicht mit gleicher Geschwindigkeit ermitteln, wie Daten im Internet verschoben werden. Für Ermittlungen im Ausland müssen die entsprechenden zeitintensiven Amts- und Rechtshilfeverfahren beschritten werden. Häufig sind die in Deutschland angefallenen Daten dann bereits wieder gelöscht.



Drucksache 725/04

... - Buchstabe b betrifft die Verwendung für sonstige justitielle und verwaltungsbehördliche Verfahren, die mit Verfahren im Sinne des Buchstabens a unmittelbar zusammenhängen. Hierunter fallen alle Verfahren, deren Gegenstand in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit dem dem Rechtshilfeverfahren zugrunde liegenden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Dem in Brüssel am 29. Mai 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Verhältnis zu anderen Übereinkommen über Rechtshilfe

Artikel 2
Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Besitzstand

Artikel 3
Verfahren, in denen ebenfalls Rechtshilfe geleistet wird

Artikel 4
Formvorschriften und Verfahren bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 5
Übersendung und Zustellung von Verfahrensurkunden

Artikel 6
Übermittlung von Rechtshilfeersuchen

Artikel 7
Informationsaustausch ohne Ersuchen

Titel II
Ersuchen um bestimmte spezifische Formen der Rechtshilfe

Artikel 8
Rückgabe

Artikel 9
Zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen zu Ermittlungszwecken

Artikel 10
Vernehmung per Videokonferenz

Artikel 11
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz

Artikel 12
Kontrollierte Lieferungen

Artikel 13
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen

Artikel 15
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Artikel 16
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten

Titel III
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden

Artikel 18
Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Artikel 19
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im eigenen Hoheitsgebiet durch Einschaltung von Dienstanbietern

Artikel 20
Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe eines anderen Mitgliedstaats

Artikel 21
Übernahme der den Betreibern von Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten

Artikel 22
Bilaterale Vereinbarungen

Titel IV

Artikel 23
Schutz personenbezogener Daten

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Erklärungen

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Territorialer Geltungsbereich

Artikel 27
Inkrafttreten

Artikel 28
Beitritt neuer Mitgliedstaaten

Artikel 29
Inkrafttreten für Island und Norwegen

Artikel 30
Verwahrer

Erklärung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II . Neuerungen durch das Übereinkommen

III. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

I V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

V. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 283/04

... Ein europäisches Register für Verurteilungen und Rechtsverluste wäre insofern von Vorteil, als das Rechtshilfeverfahren nicht mehr in Anspruch genommen werden müsste was einen erheblichen Zeitgewinn zur Folge hätte; es setzt allerdings voraus, dass eine Reihe praktischer und rechtlicher Probleme gelöst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/04




Mitteilung

1. Einführung

2. Terrorismusbekämpfung: STÄRKERES Europäisches Engagement

3. das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität IN der EU MUSS verstärkt werden.

4. eine elektronische Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Antiterrormassnahmen gerichtet SIND oder gegen die strafrechtlich ermittelt WIRD, sollte erstellt werden.

5. ES sollte angestrebt werden, IN jedem Mitgliedstaat EIN effizientes nationales System für die Registrierung von Bankkonten einzurichten, das eine rasche Antwort auf Rechtshilfeersuchen ZU Konten und Bankbewegungen ermöglicht.

6. ES Bedarf eines Mechanismus, der das sammeln und übermitteln von Informationen ermöglicht und damit das vordringen terroristischer Vereinigungen IN legale Tätigkeitsbereiche verhindert.

7. IM Hinblick auf eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität und Insbesondere des Terrorismus sollte AUCH die Einführung eines Europäischen Strafregisters erwogen werden.

8. ES MUSS EIN umfassender Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen der Union stattfinden.

9. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Begründung

3 Einführung

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

4 Erwägungsgründe

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Vorschlag

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Austausch von Informationen über terroristische Straftaten

Artikel 3
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 4
Ersuchen um Rechtshilfe und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 5
Aufhebung geltender Bestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 195/20 PDF-Dokument



Drucksache 215/18 PDF-Dokument



Drucksache 418/16 PDF-Dokument



Drucksache 421/16 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.