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"Rechtsverletzungen"


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0663/04
0720/04
1012/04
1009/04
0450/03
Drucksache 61/10

... – unter Hinweis auf die Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten und Mittel zur Bekämpfung von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen auf EU-Ebene vorsehen,



Drucksache 430/10

... " Menschenrechtsverletzungen, die von dem Diktaturregime Birmas/Myanmars begangen wurden, verurteilt und erklärt hat, diese stellten "eine staatliche Politik dar, die die Behörden in der Exekutive, das Militär und die Jurisdiktion auf allen Ebenen einschließen", und dass er die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Vereinten Nationen für von dem Diktaturregime begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefordert hat,



Drucksache 213/10

... 1. zeigt sich ernsthaft besorgt über die jüngsten Menschenrechtsverletzungen in der Republik Belarus, die sich gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und insbesondere gegen Mitglieder des Bundes der Polen richten, und bekundet seine Solidarität mit jenen Bürgern, denen es verwehrt wird, ihre bürgerlichen Rechte uneingeschränkt wahrzunehmen;



Drucksache 60/10

... I. in der Erwägung, dass die jüngsten militärischen Operationen die humanitäre Krise noch verschlimmert haben, wodurch es zu weit verbreiteten Massakern und Menschenrechtsverletzungen kam,



Drucksache 217/10

... 9.fordert die Kommission auf, eine kohärente Politik zum APS+ zu verfolgen, insbesondere in Bezug auf die mögliche Aussetzung des Schemas im Fall von Menschenrechtsverletzungen, und das Europäische Parlament umfassend an diesem Prozess zu beteiligen;



Drucksache 138/10

... B. in der Erwägung, dass das Militär seine Menschenrechtsverletzungen gegenüber Zivilisten in ethnischen Konfliktgebieten einschließlich außergerichtlichen Ermordungen, Zwangsarbeit und sexueller Gewalt unvermindert fortsetzt;



Drucksache 707/10 (Beschluss)

... ) und Anordnungen erforderlichenfalls durch Maßnahmen des Verwaltungszwangs durchzusetzen. Die Anrufung eines Gerichts ist daher überflüssig. Die Einführung einer Verbandsklage kommt aus Sicht des Bundesrates wenn überhaupt allenfalls insoweit in engen Grenzen in Betracht, als die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Verursacher datenschutzrechtlicher Rechtsverletzungen effektiver gestaltet werden soll. Die Einführung einer Verbandsklage im öffentlich-rechtlichen Bereich ist aus grundsätzlichen systematischen Erwägungen abzulehnen, da ein solches Klagerecht dem elementaren Grundsatz des nationalen Verwaltungsprozessrechts widerspricht (§ 42 Absatz 2



Drucksache 784/10

... B. in der Erwägung, dass vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte etwa 20 000 Fälle aus der Russischen Föderation, hauptsächlich aus der Nordkaukasus-Region, anhängig sind, sowie in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in über 150 Urteilen die Russische Föderation wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Region verurteilt hat, sowie unter Hinweis darauf, wie wichtig eine rasche und vollständige Durchsetzung dieser Urteile ist, Menschenrechtslage im Nordkaukasus



Drucksache 75/10

... Schließlich gibt es eine Reihe übergeordneter Förderbereiche, die einer bundesweiten Regelung bedürfen. Dazu gehören die Förderung des Auslandsvertriebs durch German Films, die Unterstützung zentraler Marketingmaßnahmen durch die Zukunft Kino Marketing (ZKM), die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und die Förderung von Koproduktionen mit Produzenten aus anderen Staaten.



Drucksache 176/10

... 6. warnt vor der extremen Politisierung des UNHRC, da sie die Wahrnehmung des Mandats dieses Gremiums verhindert; unterstreicht die Bedeutung länderspezifischer Resolutionen bei der Auseinandersetzung mit schweren Menschenrechtsverletzungen; verurteilt insofern aufs Schärfste den Einsatz von "Anträgen, auf Maßnahmen zu verzichten", und ist enttäuscht über den Einsatz dieses Verfahrens auf der 11. Sondertagung des Rates, was die Annahme einer einheitlichen und kohärenten Abschlussresolution verhindert hat, die der Lage in Sri Lanka gerecht worden wäre;



Drucksache 134/10

... 12. bedauert, dass in Bezug auf die Einrichtung des Amts eines Bürgerbeauftragten keine Fortschritte erzielt wurden; fordert die Regierung und alle parlamentarischen Parteien nachdrücklich auf, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu unterstützen, indem sie einen wirksamen und unabhängigen Beschwerdemechanismus einrichten, mit dem Ermittlungen bezüglich mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durchgeführt werden können;



Drucksache 57/10

... 15. vertritt die Ansicht, dass die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/632/GASP des Rates und dem nachfolgenden Vorschlag (für eine Verordnung) verfolgte Absicht, die restriktiven Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die für Menschenrechtsverletzungen in Simbabwe verantwortlich sind, über die Regierung hinaus auszudehnen, ebenso zu begrüßen ist wie die Angleichung der einschlägigen Rechtsvorschriften an die jüngsten Entscheidungen des Gerichtshofs zu dem Grundrecht von Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren;



Drucksache 707/1/10

... Die Einführung einer Verbandsklage kommt aus Sicht des Bundesrates wenn überhaupt allenfalls insoweit in engen Grenzen in Betracht, als die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Verursacher datenschutzrechtlicher Rechtsverletzungen effektiver gestaltet werden soll. Die Einführung einer Verbandsklage im öffentlichrechtlichen Bereich ist aus grundsätzlichen systematischen Erwägungen abzulehnen, da ein solches Klagerecht dem elementaren Grundsatz des nationalen Verwaltungsprozessrechts widerspricht (§ 42 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/10




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffern 8, 9 bis 13:

Zu Ziffer 14:

Zu Ziffer 15:

Zu Ziffer 16:


 
 
 


Drucksache 791/09 (Beschluss)

... 8. Die vorgeschlagene Lockerung des Erfordernisses eines Kausalzusammenhangs zwischen Nichtgewähren staatlichen Schutzes vor Verfolgung und Verfolgungsgründen (siehe Nummer 3.1.3 der Begründung der Kommission) erachtet der Bundesrat für bedenklich. Während der finale Zusammenhang - auf der Grundlage der geltenden Anerkennungsrichtlinie - bei aktiven staatlichen Eingriffen ohne Weiteres gegeben ist, bedarf es bei staatlichem Nichtgewähren des Schutzes einer besonderen Prüfung, welche dadurch mittelbar verursachten Folgen diesem Verhalten noch als zielgerichtete Rechtsverletzungen zugerechnet werden können (siehe BVerwG vom 19. Januar 2009, Az. 10 C 52.07). Es muss weiterhin gefordert werden können, dass die Verweigerung staatlichen Schutzes entsprechende Gefahren für die betroffenen Personen als unmittelbare Folge der Verweigerung staatlichen Schutzes bezweckt oder zumindest billigend in Kauf nimmt.



Drucksache 145/09

... " angeklagt werden; fordert den Iran darüber hinaus zur Einstellung der Schikanen, Einschüchterungsversuche und Verfolgung auf, denen politische Gegner und Verteidiger der Menschenrechte ausgesetzt sind; fordert unter anderem auch, alle willkürlich oder aufgrund ihrer politischen Ansichten Inhaftierten freizulassen und der Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;



Drucksache 766/09

... 20. ist ernsthaft besorgt über die Menschenrechtsverletzungen in Tadschikistan, die bei de facto herrschender Straffreiheit begangen werden und verschiedene Formen annehmen, wie von der Regierung und kriminellen Vereinigungen auf Gerichte und Richter ausgeübter Druck, auf die Medien ausgeübter Druck, die weitverbreitete Verletzung der Rechte von Frauen, Kinderarbeit und die Ausbeutung von Schülern und Studenten – einschließlich Minderjähriger – bei der Baumwollernte, Arbeitnehmer, die in Verhältnissen leben, die von der US-amerikanischen Organisation "



Drucksache 407/09

... 33. fordert, dass sich der Dialog im Rahmen der Partnerschaft für demokratische Staatsführung und Menschenrechte auch auf die Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen erstreckt und dabei bewährte Praktiken des nationalen und internationalen Rechts prüft, einschließlich der Tätigkeit der internationalen Strafgerichtshöfe in Sierra Leone und Ruanda;



Drucksache 107/09

... 50. hält Gerechtigkeit für die Konfliktopfer für wesentlich und erachtet nationale Gerichte - solange das Justizsystem funktioniert, unabhängig und unparteiisch ist - als möglicherweise besser geeignet als internationale Kriegsverbrechertribunale, die Eigenverantwortung für nationale Gerichtsprozesse und die Bestrafung von Tätern zu gewährleisten; schlägt in diesem Zusammenhang vor, in Situationen nach Konflikten die Möglichkeit der Kartierung von während des Konflikts begangenen Menschenrechtsverletzungen zu prüfen;



Drucksache 553/09

... H. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Forderung der Menschenrechte in verschiedenen Regionen der Welt nach wie vor gefährdet sind, da die Verletzung der Menschenrechte unausweichlich mit dem Bemühen der Menschenrechtsverletzer einhergeht, die Auswirkungen jeder Politik zu ihrer Forderung zu schmälern, vor allem in Ländern, in denen die Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich dazu dienen, eine undemokratische Regierung an der Macht zu halten,



Drucksache 260/09

... 28. weist darauf hin, dass eines der Hauptziele der Europa-Mittelmeer-Politik darin besteht, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und den politischen Pluarlismus zu fördern, und stellt fest, dass es immer noch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gibt; betont erneut, wie wichtig die Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit ist; fordert, das bisher Erreichte einer Bewertung zu unterziehen und die im Bereich der Partnerschaft eingesetzten Instrumente entsprechend anzupassen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, klare Kriterien für den Einsatz dieser Instrumente festzulegen, auch im Hinblick auf andere internationale Organisationen wie den Europarat, und ein wirksames System zur Kontrolle der Umsetzung der Instrumente einzurichten; fordert in diesem Zusammenhang alle Beteiligten auf, die Achtung der Religionsfreiheit und der Gewissensfreiheit sowie der Rechte von Minderheiten auszuweiten und zu fördern; befürwortet die Schaffung eines gemeinsamen politischinstitutionellen Rahmens, der eine umfassendere Zusammenarbeit sowohl bei der Identifizierung von Problemen als auch bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen ermöglicht;



Drucksache 492/09

... 1. würdigt die Fortschritte der internationalen Gerichts- und Strafgerichtshöfe bei der Strafverfolgung der für die Gräueltaten Verantwortlichen; vertritt die Auffassung, dass die Prozesse führenden Politikern weltweit sowie Kriegsverbrechern die klare Botschaft vermitteln, dass ungeheuerliche Menschenrechtsverletzungen nicht mehr straflos hingenommen werden;



Drucksache 477/09

... 7. verurteilt entschieden und unzweideutig alle Verbrechen gegen die Menschheit und die massiven Menschenrechtsverletzungen, die von sämtlichen totalitären und autoritären Regimen begangen worden sind; bekundet den Opfern dieser Verbrechen und ihren Familienangehörigen sein Mitgefühl, sein Verständnis und seine Anerkennung ihrer Leiden;



Drucksache 496/09

... M. in der Erwägung, dass nach den Vorgaben des Europäischen Kodex der Polizeiethik polizeiliche Ermittlungen […] zumindest auf dem begründeten Verdacht der tatsächlichen oder möglichen Begehung einer Straftat bzw. eines Verbrechens beruhen müssen, und in der Erwägung, dass geltend gemacht wird, beim Fehlen eines solchen begründeten Verdachts werden Menschenrechtsverletzungen zum Nachteil Einzelner und der gesamten Gesellschaft wahrscheinlich1, wenn die Erstellung von Personenprofilen aufgrund von Stereotypen und Vorurteilen erfolgt,



Drucksache 856/09

... 2. fordert beide Partner auf, die Achtung der Menschenrechte in der Welt als ein zentrales Element ihrer Maßnahmen zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Koordinierung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie; fordert die US-Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten; wiederholt seine Aufforderung zur Abschaffung der Todesstrafe; fordert die US-Regierung auf, die internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit wieder uneingeschränkt einzuhalten, auf alle außergerichtlichen Maßnahmen zu verzichten und der Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;



Drucksache 298/1/09

... 3. Er ist der Auffassung, dass es sich beim Menschenhandel - gerade wegen den damit regelmäßig einhergehenden massiven Menschenrechtsverletzungen und den offenkundigen Bezügen zur organisierten Kriminalität - um eine besonders schwere Form der Kriminalität handelt, die es wirksam und nachdrücklich zu bekämpfen gilt. Deshalb begrüßt er das Ziel des vorgeschlagenen Rahmenbeschlusses, die Strafverfolgung im Bereich des Menschenhandels zu verbessern, weiteren Menschenhandel möglichst zu verhüten, die Opfer des Menschenhandels weitest möglich zu schützen und ein wirksames Kontrollsystem zu schaffen.



Drucksache 108/09

... 6. fordert den UN-Sicherheitsrat auf, gezielte Sanktionen (Reiseverbot und Einfrieren von Vermögen) gegen Robert Mugabe und aktiv an Gewaltaktionen und Menschenrechtsverletzungen beteiligte Personen in Erwägung zu ziehen; fordert insbesondere China, Russland und Südafrika auf, strenge Maßnahmen gegen das Regime von Robert Mugabe im UN-Sicherheitsrat zu unterstützen und den afrikanischen Regierungen zu verstehen zu geben, dass sie nicht länger gewillt sind, dieses Regime zu unterstützen;



Drucksache 867/09

... Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen. Seit 1995 gilt sie auch international als Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind überwiegend Frauen in Afrika, wo in einzelnen Ländern bis zu 90% der Frauen beschnitten sind, aber auch in einzelnen Ländern Asiens und Lateinamerikas. In Deutschland sind nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen ca. 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind als gefährdet anzusehen, dieser Praxis, beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie, unterworfen zu werden.



Drucksache 110/09

... C. in der Erwägung, dass beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zahlreiche Beschwerden russischer Staatsbürger eingegangen sind und dass die Urteile des Gerichtshofs beweisen, dass bei einer Reihe von Fällen schwere Menschenrechtsverletzungen sowie Willkür der russischen Staatsorgane vorliegen,



Drucksache 298/09 (Beschluss)

... 2. Er ist der Auffassung, dass es sich beim Menschenhandel - gerade wegen den damit regelmäßig einhergehenden massiven Menschenrechtsverletzungen und den offenkundigen Bezügen zur organisierten Kriminalität - um eine besonders schwere Form der Kriminalität handelt, die es wirksam und nachdrücklich zu bekämpfen gilt. Deshalb begrüßt er das Ziel des vorgeschlagenen Rahmenbeschlusses, die Strafverfolgung im Bereich des Menschenhandels zu verbessern, weiteren Menschenhandel möglichst zu verhüten, die Opfer des Menschenhandels weitest möglich zu schützen und ein wirksames Kontrollsystem zu schaffen.



Drucksache 858/09

... 2. zollt all jenen mutigen Frauen und Männern in Iran Anerkennung, welche ihre Grundfreiheiten und demokratische Grundsätze verteidigen und ihrem Wunsch auf ein Leben in einer Gesellschaft ohne Repressionen und Einschüchterungen Ausdruck verleihen; zollt insbesondere den iranischen Frauen Anerkennung, die eine entscheidende Rolle bei den Demonstrationen nach den Wahlen im Juni 2009 spielten, insbesondere Neda Agha Soltan, die zum Symbol der blutigen Repression wurde, sowie Shadi Sadr, einer Menschenrechtsaktivistin, die am 15. Juli 2009 verhaftet wurde, weil sie die Menschenrechtsverletzungen, welchen im Anschluss an die umstrittenen Präsidentschaftswahlen in Iran verhaftete Personen in Gefängnissen ausgesetzt waren, öffentlich angesprochen hatte;



Drucksache 493/09

... 2. respektiert die persönlichen Wünsche der im Lager Ashraf lebenden Menschen in Bezug auf ihre Zukunft und vertritt die Auffassung, dass diejenigen, die im Lager Ashraf leben, und andere iranische Staatsangehörige, die derzeit in Irak wohnen, nachdem sie Iran aus politischen Gründen verlassen haben, Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen werden könnten, wenn sie unfreiwillig in den Iran zurückgebracht würden, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass niemand direkt oder über ein Drittland rückgeführt und einer Lage ausgesetzt werden sollte, in der ihm Folter oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen könnten;



Drucksache 248/09

... 24. begrüßt die Verpflichtung der Kommission zum Kampf gegen Verletzungen der Kinderrechte, wie Kinderarbeit, Kinderhandel, Einsatz von Kindersoldaten, Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Kinder und jegliche Form der Gewalt gegen Kinder, einschließlich sexueller Ausbeutung und traditioneller, die Gesundheit schädigender Praktiken; betont allerdings, dass der Schwerpunkt auf den tieferen Ursachen und der Vermeidung von Kinderrechtsverletzungen liegen sollte;



Drucksache 857/09

... 11. fordert alle Staaten auf, entsprechend der von der Internationalen Kontaktgruppe für Guinea vertretenen Position alle Lieferungen von Waffen und Munition an Militär und Polizei einzustellen sowie von sonstigen Gerätschaften, die von den Sicherheitskräften Guineas eingesetzt werden könnten, um Menschenrechtsverletzungen zu begehen;



Drucksache 137/09

... 14. erinnert daran, dass eine aktive Politik für die Menschenrechte nicht auf die Fälle beschränkt sein darf, die für die öffentliche Meinung am sichtbarsten sind, und dass schwerwiegende Rechtsverletzungen kaum der kritischen Kontrolle dieser öffentlichen Meinung unterliegen, weil sie in geschlossenen Einrichtungen für Minderjährige, Senioren und Kranke oder in Haftanstalten vorkommen; unterstreicht, dass die Lebensbedingungen in diesen geschlossenen Einrichtungen durch die Mitgliedstaaten und die Europäische Union sachkundig überprüft werden müssen, sowohl was die Vorschriften als auch was die Praktiken betrifft;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 867/09 (Beschluss)

... Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen. Seit 1995 gilt sie auch international als Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind überwiegend Frauen in Afrika, wo in einzelnen Ländern bis zu 90 Prozent der Frauen beschnitten sind, aber auch in einzelnen Ländern Asiens und Lateinamerikas. In Deutschland sind nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen ca. 20 000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Ungefähr 4 000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind als gefährdet anzusehen, dieser Praxis, beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie, unterworfen zu werden.



Drucksache 138/09

... " die Fähigkeit des UNHRC, sich effizient, unparteiisch und objektiv mit Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt auseinanderzusetzen, untergräbt und dass sie die wirkliche Ursache für die Ungleichbehandlungen, die selektive Vorgehensweise und die Schwäche des UNHRC ist;



Drucksache 791/1/09

... 8. Die vorgeschlagene Lockerung des Erfordernisses eines Kausalzusammenhangs zwischen Nichtgewähren staatlichen Schutzes vor Verfolgung und Verfolgungsgründen (siehe Nummer 3.1.3 der Begründung der Kommission) erachtet der Bundesrat für bedenklich. Während der finale Zusammenhang - auf der Grundlage der geltenden Anerkennungsrichtlinie - bei aktiven staatlichen Eingriffen ohne Weiteres gegeben ist, bedarf es bei staatlichem Nichtgewähren des Schutzes einer besonderen Prüfung, welche dadurch mittelbar verursachten Folgen diesem Verhalten noch als zielgerichtete Rechtsverletzungen zugerechnet werden können (siehe BVerwG vom 19. Januar 2009, Az. 10 C 52.07). Es muss weiterhin gefordert werden können, dass die Verweigerung staatlichen Schutzes entsprechende Gefahren für die betroffenen Personen als unmittelbare Folge der Verweigerung staatlichen Schutzes bezweckt oder zumindest billigend in Kauf nimmt.



Drucksache 187/09

... Das Verschwindenlassen von Personen ist ein Mittel staatlicher Repression, das in den verschiedensten Erscheinungsformen auftritt und in der Regel eine Vielzahl von Menschenrechten verletzt. Das Übereinkommen dient dazu, diese Praxis sowohl präventiv als auch repressiv zu bekämpfen. Zum einen schließt es die auf internationaler Ebene bestehenden Strafbarkeitslücken und stärkt die Position der Familienangehörigen der Opfer, denen es Informations- und Wiedergutmachungsrechte zugesteht. Zum anderen sieht es einen eigenen Überwachungsmechanismus vor, bei dem Menschenrechtsverletzungen nicht nur angezeigt werden können, sondern der auch eine präventive Funktion entfalten soll. Mit dem Übereinkommen wurde erstmals ein verbindliches Instrument der Vereinten Nationen geschaffen, das die mit dem Verschwindenlassen verbundenen Menschenrechtsverletzungen umfassend bekämpft.



Drucksache 279/1/08

... a) Der Bundesrat hält daran fest, dass die bisherige Rechtslage bei Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums nicht befriedigend ist. Da der Nachweis des konkreten Schadens oftmals nur schwer möglich oder wegen der notwendigen Offenbarung der betriebswirtschaftlichen Fakten auch nicht gewollt und andererseits der Nachweis des konkreten Gewinns des Verletzers kaum möglich ist, verbleibt es meist bei einem Schadenersatz in Höhe der einfachen Lizenzgebühr. Der Verletzer muss damit im Ergebnis nicht mehr zahlen als es auch bei einer vertraglichen Nutzungsrechtseinräumung der Fall gewesen wäre, womit die Rechtsverletzung für den Verletzer relativ risikolos ist. Der Vorschlag des Bundesrates, eine widerlegbare Vermutung eines Verletzergewinns in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zu schaffen, hätte hier Abhilfe geschaffen. Dennoch handelt es sich - entgegen der Auffassung der Bundesregierung (vgl. BT-Drs.



Drucksache 560/08

... /EG (ABl. EG (Nr.) L 171 S. 32) festgesetzten Groß- und Endkundenentgelte wird auf den Bußgeldrahmen zurückgegriffen, der für Verstöße gegen eine Rechtsverordnung nach § 66 Abs. 4 und Verstöße gegen die verbraucherschützenden Vorschriften in den §§ 66 ff vorgesehen ist, da es sich um vergleichbare Rechtsverletzungen mit ähnlichem Unrechtsgehalt handelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 469: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 684/08

... – unter Hinweis auf seine früheren Aussprachen über und Dringlichkeitsentschließungen zu Fällen von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit,



Drucksache 87/08

... G. angesichts der ständigen beunruhigenden Meldungen über politische motivierte Unterdrückung, insbesondere von Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Mitgliedern religiöser und ethnischer Minderheiten, über Folter, den verbreiteten Einsatz von Zwangsarbeitern, die häufige Verhängung der Todesstrafe und die systematische Unterdrückung der Religionsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Medienfreiheit, einschließlich des Internet, und über die strengen Kontrollen durch die chinesische Regierung über Informationen über und den Zugang zu tibetischen Gebieten in China; in der Erwägung, dass es deshalb sehr schwierig ist, das Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen genau zu bestimmen,



Drucksache 47/08

... 11) Sind Sie der Ansicht, dass die Anwendung von Filtermaßnahmen ein wirksames Mittel gegen online begangene Urheberrechtsverletzungen wären?



Drucksache 394/08

... F. in der Erwägung, dass Recht, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Garanten der Grundfreiheiten und Menschenrechte die Grundpfeiler eines dauerhaften Friedens sind, und in der Erwägung, dass ein dauerhafter Friede nicht durch Vereinbarungen erreicht werden kann, die die für systematische Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Verantwortlichen schützen,



Drucksache 196/08

... Ae. in der Erwägung, dass die meisten zentralasiatischen Länder unter Menschenrechtsverletzungen, dem Fehlen eines geeigneten Justizsystems, gegen Oppositionsparteien und unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen verhängten Einschränkungen und fehlender Freiheit der Medien leiden,



Drucksache 595/08

... 16. fordert den Rat auf, die gezielten Sanktionen gegen Mitglieder des Mugabe-Regimes und andere für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortliche zu verschärfen und auszuweiten, falls die Vermittlungsbemühungen nicht akzeptiert werden und die staatlich finanzierte Gewalt nicht beendet wird, und darauf zu drängen, dass auf der Ebene der Vereinten Nationen Sanktionen beschlossen werden, darunter ein Waffenembargo und ein umfassendes Einfrieren des Vermögens der gesamten Regierung und der Führung der regierenden Partei; betont, dass diese Sanktionen energisch umgesetzt und mit der internationalen Gemeinschaft abgesprochen werden müssen, damit ihre Effizienz gewährleistet wird und Abweichungen verhindert werden;



Drucksache 140/08

... B. in der Erwägung, dass Hu Jia und seine Frau Zeng Jinyan Menschenrechtsverletzungen in China in den letzten Jahren angeprangert und aufgrund ihrer Kampagnen längere Zeit unter Hausarrest verbracht haben,



Drucksache 517/08

... 11. würdigt den jüngsten Bericht des UN-Sonderberichterstatters, in dem wichtige Beweise für anhaltende Menschenrechtsverletzungen im Land zusammengetragen werden nimmt mit großer Sorge die im Bericht enthaltenen Schlussfolgerungen zur Kenntnis, dass seit dem 26. März 2008 fast keinerlei Verbesserung im Hinblick auf die Lage der Menschenrechte in Birma erzielt werden konnte;



Drucksache 199/08

... – unter Hinweis auf die früheren ordentlichen Sitzungen und Sondersitzungen des UNHRC, insbesondere die sechste ordentliche Sitzung sowie die sechste Sondersitzung zu Menschenrechtsverletzungen durch Militärangriffe und Offensiven Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere dem besetzten Gaza-Streifen, vom 23./24. Januar 2008,



Drucksache 97/08

... d) Maßnahmen zur Unterstützung dieser Menschen bei der Wiedererlangung ihres Eigentums bzw. ihrer Eigentumsrechte und bei der gerichtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen;



Drucksache 386/08

... 8. verurteilt nachdrücklich die politische Gewalt und die Menschenrechtsverletzungen nach den Wahlen, deren Ziel Anhänger von Oppositionsparteien waren;



Drucksache 378/08

... 56. hebt hervor, dass die an keinerlei Auflagen gebundenen Investitionen Chinas in solchen afrikanischen Ländern, die von repressiven Regimes schlecht regiert werden, dazu beitragen, dass Menschenrechtsverletzungen fortgeschrieben werden, Demokratisierungsprozesse weiter verschleppt werden und die Anerkennung einer guten Regierungsführung einschließlich Rechtstaatlichkeit und Kontrolle der Korruption behindert werden; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer stärkeren Unterstützung der Europäischen Union für Regierungen, Institutionen und Träger der Zivilgesellschaft, die die verantwortungsbewusste Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte in Afrika vorantreiben, wozu insbesondere die nationalen Parlamente, ein pluralistisches Parteiensystem, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen, unabhängige Medien, Korruptionsbekämpfungsstellen usw. gehören;



Drucksache 204/08

... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und zu Vergewaltigung als Kriegsverbrechen1 sowie seine früheren Entschließungen zu Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK),



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.