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"Rechtsverletzungen"


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1012/04
1009/04
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Drucksache 780/06

... die volle persönliche Verantwortlichkeit der Beamtin oder des Beamten für die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Handlungen. Daraus ergibt sich die allgemeine Dienstpflicht zur Beachtung der Gesetze und Verordnungen mit der Folge, dass die strafrechtliche zivilrechtliche und disziplinarrechtliche Haftung bei schuldhaften Rechtsverletzungen besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 3
Beamtenverhältnis

§ 4
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 5
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 6
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 7
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 8
Ernennung

§ 9
Kriterien der Ernennung

§ 10
Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Nichtigkeit der Ernennung

§ 12
Rücknahme der Ernennung

Abschnitt 3
Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

§ 13
Grundsatz

§ 14
Abordnung

§ 15
Versetzung

§ 16
Umbildung einer Körperschaft

§ 17
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 18
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 19
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

§ 20
Verteilung der Versorgungslasten

Abschnitt 4
Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

§ 21
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 22
Beendigungsgründe

§ 23
Entlassung kraft Gesetzes

§ 24
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 25
Verlust der Beamtenrechte

§ 26
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 27
Dienstunfähigkeit

§ 28
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 29
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 30
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 31
Einstweiliger Ruhestand

§ 32
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden

§ 33
Wartezeit

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

§ 34
Grundpflichten

§ 35
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 36
Weisungsgebundenheit

§ 37
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 38
Verschwiegenheitspflicht

§ 39
Diensteid

§ 40
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 41
Nebentätigkeit

§ 42
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 43
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 44
Teilzeitbeschäftigung

§ 45
Erholungsurlaub

§ 46
Fürsorge

§ 47
Mutterschutz und Elternzeit

§ 48
Nichterfüllung von Pflichten

§ 49
Pflicht zum Schadensersatz

§ 50
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 51
Personalakte

§ 52
Personalvertretung

§ 53
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 54
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 7
Rechtsweg

§ 55
Verwaltungsrechtsweg

§ 56
Revision

Abschnitt 8
Spannungs- und Verteidigungsfall

§ 57
Anwendungsbereich

§ 58
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 59
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 60
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 61
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

Abschnitt 9
Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

§ 62
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 63
Folgeänderungen

§ 64
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt des Gesetzes im Einzelnen

1. Statusrechte und – pflichten

2. Zeitgemäße Pflichtenregelung

3. Stärkung der Mobilität

4. Nutzung personeller Ressourcen

II. Beamtenrechtsrahmengesetz

III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Abschnitt 7 Rechtsweg

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 10 Schlussvorschriften

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Absätzen 11 und 18

Zu Absatz 13

Zu Absatz 16

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Kosten

E. Preiswirkung

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 99/06

... Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Neubearb. 2005, § 54 Rn. 71). Kommt das Tätigwerden des für den nicht eingetragenen Verein handelnden Vorstands dem Verein solchermaßen zugute ist es billig, auch den nicht eingetragenen Verein für Schäden einstehen zu lassen, die durch Fehler oder durch bewusste Rechtsverletzungen des Vorstands entstehen (dazu Weick in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Neubearb. 2005, § 31 Rn. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vereinsrechts

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 6
Änderung der Vereinsregisterverordnung

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern

Artikel 9
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 11
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 15
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Marktstrukturgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 18
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Artikeln 9

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 329/06

... Auch für den spezialgesetzlichen Geldentschädigungsanspruch nach § 21 Abs. 2 Satz 1 und 3 wegen der in der Benachteiligung liegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt hierin der maßgebliche Entschädigungszweck. An ihm ist daher auch vordringlich die Bemessung der Geldentschädigung nach Absatz 2 Satz 1 und 3 auszurichten.



Drucksache 799/06

... 16. vertritt die Ansicht, dass massive Einwanderungsströme das Ergebnis fehlgeschlagener Volkswirtschaften, der Verarmung der Bevölkerung, von Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, einer zunehmenden Kluft zwischen reichen und armen Ländern, von Bürgerkriegen, von Kriegen zur Kontrolle natürlicher Ressourcen, von politischer Verfolgung, politischer Instabilität, von Korruption und Diktaturen in zahlreichen Herkunftsländern sind;



Drucksache 556/06

... beeinträchtigt. In dem Urteil geht es um die Tragweite von Unterlassungsansprüchen gegen Internetanbieter bei Markenrechtsverletzungen, besonders hinsichtlich der Anforderungen, wiederholte Rechtsverletzungen zu verhindern (Überwachung des Internet-Angebots im Einzelfall). Änderungsüberlegungen im Bereich der Verantwortlichkeit bedürfen sorgfältiger Prüfung, besonders wenn die berechtigten Interessen der Rechtsinhaber und der Diensteanbieter abgewogen werden müssen. Hier sind vorrangig gemeinsame Regeln auf europäischer Ebene anzustreben. Die Europäische Kommission hat die Absicht, bis Ende 2007 einen Evaluierungsbericht zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E.Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Telemediengesetz (TMG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes

§ 3
Herkunftslandprinzip

Abschnitt 2
Zulassungsfreiheit und Informationspflichten

§ 4
Zulassungsfreiheit

§ 5
Allgemeine Informationspflichten

§ 6
Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Abschnitt 3
Verantwortlichkeit

§ 7
Allgemeine Grundsätze

§ 8
Durchleitung von Informationen

§ 9
Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

§ 10
Speicherung von Informationen

Abschnitt 4
Datenschutz

§ 11
Anbieter-Nutzer-Verhältnis

§ 12
Grundsätze

§ 13
Pflichten des Diensteanbieters

§ 14
Bestandsdaten

§ 15
Nutzungsdaten

Abschnitt 5
Bußgeldvorschriften

§ 16
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Signaturgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Recht der Europäischen Union

IV. Länder

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG

1. Zu § 1 Geltungsbereich

2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen

3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip

4. Zu § 4 Zugangsfreiheit

5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten

6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10

8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15

9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 487/06

... H. in der Erwägung, dass Roma-Frauen in der Vergangenheit Opfer extremer Menschenrechtsverletzungen in Europa und insbesondere von Angriffen auf ihre körperliche Unversehrtheit einschließlich Zwangssterilisation geworden sind; ferner in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Schadenersatz für solche Menschenrechtsverletzungen geleistet haben, andere jedoch noch nicht,



Drucksache 224/06

... - unter Hinweis auf die vielen glaubwürdigen Berichte russischer und internationaler NGOs über fortgesetzte schwere Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Verfahren, die Tschetschenien betreffen,



Drucksache 500/06

... i) die Abschaffung der Todesstrafe, die Verhinderung von Folter und Misshandlung und die Rehabilitation der Opfer von Folter und Menschenrechtsverletzungen



Drucksache 902/06

... C. in der Erwägung, das Anna Politkowskaja auch eine ausgewiesene Verfechterin der Menschenrechte in Russland gewesen ist und den Opfern von Menschenrechtsverletzungen speziell in Tschetschenien wirksam geholfen hat,



Drucksache 454/06

... 21. erinnert allerdings den Rat an seine oben genannte Entschließung vom 24. Februar 2005, in der die Europäische Union aufgefordert wurde, Resolutionen zu einer gewissen Anzahl von vorrangigen Themen einzubringen; bedauert insbesondere die Weigerung der Europäischen Union, Resolutionen zu Menschenrechtsverletzungen in China, Simbabwe und Tschetschenien zu unterstützen; weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Zusagen hin, die der Rat im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Union zu den Menschenrechtsdialogen gegeben hat, wonach der Rat auch dann, wenn er mit einem Drittland einen Dialog über Menschenrechte führt, im UN-Menschenrechtsrat durchaus eine Resolution zu diesem Land unterstützen kann; nimmt auch die Erklärung im Bericht 2005 zur Kenntnis, dass insbesondere die afrikanische Gruppe bei der Erörterung der Menschenrechtslage in bestimmten afrikanischen Ländern während der Arbeiten des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der UN nicht sehr kooperativ war; fordert die Kommission und den Rat daher auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die afrikanische Gruppe davon zu überzeugen, mit der Generalversammlung der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, und zwar durch einen Dialog und durch Bereitstellung von Informationen über die betreffenden afrikanischen Länder, insbesondere diejenigen, mit denen die Zusammenarbeit AKP-EU gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ausgesetzt wurde oder mit denen ein politischer Dialog gemäß Artikel 8 dieses Abkommens geführt wird; schlägt vor, dass das Europäische Parlament sich in Zukunft bei seinen Vorschlägen für Resolutionen an den Rat auf die Länder beschränkt, die besonderen Anlass zu Besorgnis geben, und die Arbeit des Rates in dieser Hinsicht stärker unterstützt;



Drucksache 932/06

... C. in der Erwägung, dass die iranischen Regierungsstellen bekannt gegeben haben, dass ein von der Justiz ausgearbeiteter Bericht detaillierte Beweise für Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und Misshandlung von Häftlingen in Gefängnissen sowie von in Gewahrsamseinrichtungen festgehaltenen Personen erbracht, jedoch auch bestätigt hat, dass Maßnahmen getroffen wurden, um die festgestellten Probleme zu beheben,



Drucksache 730/06

... 17. fordert, dass unter der Ägide des UN-Generalsekretärs im Libanon und in Israel eine umfassende internationale Untersuchung auf hoher Ebene durchgeführt wird mit dem Mandat, Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen, das Leiden der Opfer und die Verstöße gegen das humanitäre Recht zu untersuchen;



Drucksache 316/06

... 7. bedauert, dass die Idee der Wahl der Mitglieder des Menschenrechtsrats durch eine verstärkte Zweidrittelmehrheit fallen gelassen wurde; ist gleichwohl der Auffassung, dass das Verfahren der direkten und individuellen Wahl der Mitglieder in geheimer Abstimmung durch eine absolute Mehrheit der Vollversammlung, und die Verpflichtung der Regierungen, die Menschenrechtsleistungen der Kandidaten zu überprüfen geeignet ist, um zu verhindern, dass Kandidatenländer im Rat einen Sitz erhalten die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben; begrüßt die Schaffung eines Mechanismus, mit dem durch Zweidrittelmehrheit in der Vollversammlung die Mitgliedschaft eines Mitglieds im Rat aufgehoben werden kann, das grob und systematisch die Menschenrechte verletzt;



Drucksache 729/06

... – unter Hinweis auf seine jüngsten Entschließungen zu China, insbesondere seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China3, seine Entschließung vom 8. September 2005 zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit4, seine Entschließung vom 28. April 2005 zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union5 und seine Entschließung vom 11. April 2002 zu der China-Strategie der Europäischen Union6,



Drucksache 901/06

... I. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Migrantinnen in Form von so genannten Ehrenverbrechen, Zwangsehen, Genitalverstümmelungen oder sonstigen Verletzungen nicht durch kulturelle oder religiöse Gründe gerechtfertigt werden können und unter keinen Umständen toleriert werden sollten,



Drucksache 865/06

... Größere Aufmerksamkeit muss der Vollstreckung von Menschenrechtsverletzungen betreffenden Gerichtsurteilen und der ordnungsgemäßen Umsetzung von internationalen Menschenrechtsübereinkünften gewidmet werden. Ein kritischer Punkt sind weiterhin Diskriminierungen aus ethnischen Gründen. Zur Bekämpfung von Intoleranz und zur Verbesserung der Haftbedingungen müssen weitere Anstrengungen unternommen werden.



Drucksache 474/06

... In einer auf Antrag der beiden Berichterstatter MdB Bindig und des britischen Abgeordneten Atkinson angenommenen Resolution äußerte die Parlamentarische Versammlung deutliche Kritik an Russland wegen Nichterfüllung der beim Beitritt 1996 eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere der Nicht-Abschaffung der Todesstrafe, Stationierung russischer Truppen in Moldau und mangelnder Strafverfolgung von Menschrechtsverletzungen in Tschetschenien.



Drucksache 183/06

... 18. erkennt an, dass die Aktionen der Union bei der Konfliktverhütung und bei friedensschaffenden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, und bekräftigt seine Zusage, gegen Straffreiheit bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bei anderen gravierenden Menschenrechtsverletzungen vorzugehen unter anderem durch eine Stärkung der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs;



Drucksache 801/06

... 7. ersucht die Kommission um die formale Einrichtung einer Dienststelle Handel und Geschlechteraspekte im Rahmen der GD Handel, die unter anderem prüfen soll, ob die Staaten, mit denen die Europäische Union Handelsbeziehungen pflegt, die Menschenrechte und insbesondere Frauenrechte achten, und aktiv auf Fälle von Menschrechtsverletzungen reagieren;



Drucksache 600/06

... K. in der Erwägung, dass unter diesem Gesichtspunkt auch dem Zwischenbericht des Generalsekretärs des Europarates8, der im Rahmen der Anfrage gemäß Artikel 52 EMRK ausgearbeitet wurde, besondere Bedeutung beizumessen ist, ebenso den Erklärungen des Generalsekretärs anlässlich der Pressekonferenz vom 12. April 2006, die sich an die von den Mitgliedstaaten des Europarates, darunter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, übermittelten detaillierten Antworten anschließen9; ferner in der Erwägung, dass der Generalsekretär erklärt hat, dass offensichtlich Überführungsflüge stattfanden und dass kaum einer der Mitgliedstaaten über die notwendigen rechtlichen Bestimmungen verfüge, um Personen wirksam vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, die von Agenten befreundeter ausländischer Sicherheitsdienste, die auf ihrem Hoheitsgebiet operierten, verübt würden, und dass er eine Antwort erhalten hat, in der offiziell eingeräumt wird, dass Personen mittels Verfahren an ausländische Agenten überstellt wurden, die nicht mit den in der EMRK und anderen Rechtsinstrumenten des Europarates geforderten Normen und Schutzmaßnahmen in Einklang stehen10,



Drucksache 257/06

... Die in Absatz 1 geregelte Schranke zugunsten der Privatkopie ist durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 11. September 2003 den Vorgaben durch Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie angepasst worden. Die Einschränkung, dass zur Vervielfältigung keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet werden darf, wurde auf Grund einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses eingefügt. Damit sollte dem Gedanken der Einheitlichkeit der Rechtsordnung Rechnung getragen werden und eine Rechtsverletzung, die in der Herstellung rechtswidriger Vorlagen besteht nicht perpetuiert werden. Zugleich sollte der Verbraucher, der Privatkopien fertigt, nicht mit unerfüllbaren Prüfungspflichten belastet werden. Diese Beschränkung der Privatkopie war gerade auch mit Blick auf rechtswidrige Nutzungsvorgänge im Internet formuliert worden (vgl. BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 498/06

... 1. fordert die Mitgliedstaaten der Konferenz zur Überprüfung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen 2006 auf, sich in Einklang mit ihren bestehenden Verpflichtungen gemäß internationalem, regionalem und nationalem Recht auf eine Reihe globaler Grundsätze betreffend Waffentransfers zu einigen, einschließlich einer Verpflichtung, auf Waffenlieferungen zu verzichten, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Menschenrechtsverletzungen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begünstigen oder regionale oder nationale Instabilität und bewaffnete Konflikte fördern;



Drucksache 380/06

... 19. zeigt sich bestürzt über die positiven Reaktionen der russischen Staatsduma und des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf den Ablauf der Präsidentschaftswahlen in Belarus und ihr Ergebnis; vertritt die Auffassung, dass die Wirkung der EU-Politik gegenüber Belarus durch die unverantwortliche Haltung der Staatsorgane in Moskau, die entschlossen die letzte Diktatur in Europa stützen, geschwächt wird; fordert den Rat und die Kommission auf, das Thema Belarus umgehend gegenüber der russischen Regierung zur Sprache zu bringen, um eine gemeinsame Verantwortung für die Durchführung konkreter demokratischer Veränderungen in diesem Land zu definieren und die politischen Repressionen sowie die Menschenrechtsverletzungen zu stoppen; ist der Auffassung, dass konkrete Anstrengungen in dieser Richtung im Rahmen des Europarates und der OSZE unternommen werden sollten, da Russland - zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - beiden Organisationen angehört;



Drucksache 431/05

... 1. betont, dass nur mit einem umfassenden Verständnis der Definition von "Sicherheit" sowohl der Einfluss politisch-demokratischer Fragen (d.h. Menschenrechtsverletzungen, willkürliche Diskriminierung bestimmter Gruppen von Bürgern, repressive Regimes) als auch der breiten Palette sozialer, wirtschaftlicher und umweltbezogener Faktoren (d.h. Armut, Hungersnot, Krankheiten, Analphabetismus, knappe natürliche Ressourcen, Umweltverschmutzung, Ungerechtigkeiten in den internationalen Handelsbeziehungen, usw.) auf bestehende regionale Konflikte, das Scheitern von Staaten und die Entstehung von kriminellen und terroristischen Netzen in angemessener Weise berücksichtigt werden kann, obwohl die Aktionen dieser Netze durch die oben genannten Faktoren keinesfalls gerechtfertigt werden können;



Drucksache 491/05

... - unter Hinweis auf die vor kurzem erfolgte Veröffentlichung eines Berichts durch die Kommission, in dem auf das höchst Besorgnis erregende Ausmaß der Feindseligkeiten und Menschenrechtsverletzungen gegen Roma und Fahrende in Europa aufmerksam gemacht wirds,



Drucksache 933/05

... 13. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, bei der Bewertung von Drittstaaten gleiche Kriterien anzuwenden, wenn sie im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen oder wachsender regionaler Instabilität eine Beschränkung von Waffenausfuhren oder ein Embargo in Erwägung ziehen; bekräftigt daher seine feste Überzeugung, dass das Embargo gegenüber China so lange nicht aufgehoben werden sollte, als es keine eindeutige und verlässliche Verbesserung der Situation im Bereich der Menschenrechte und bürgerlichen und politischen Freiheiten in diesem Land gibt und keine ehrliche Auseinandersetzung mit den Ereignissen auf dem Platz des Himmlischen Friedens stattgefunden hat; ist in Sorge darüber, dass Waffenausfuhren nach China die Gefahr regionaler Instabilität in Ostasien erhöhen werden, besonders in Anbetracht der kürzlichen Initiative Chinas für ein gegen Taiwan gerichtetes „Antisezessionsgesetz“; fordert China nachdrücklich auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage der Menschenrechte in China zu verbessern, beispielsweise durch die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, die Erlaubnis für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, chinesische Gefängnisse zu inspizieren, und die Freigabe von Informationen über das Schicksal aller Opfer des Massakers von Tiananmen, ebenso wie sein Exportüberwachungssystem zu stärken und sein Engagement für internationale Normen für Nichtverbreitung zu verbessern;



Drucksache 566/05

... - unter Hinweis auf die vielen glaubwürdigen Berichte russischer und internationaler Nichtregierungsorganisationen über die anhaltenden gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Februar 2005 in sechs Tschetschenien betreffenden Fällen sowie auf die zahlreichen ähnlichen Fälle, mit denen dieses Gericht befasst ist,



Drucksache 605/05

... Die Gemeinschaft unterstützt weiterhin Konfliktprävention, Konfliktlösung und Friedenssicherung durch Bekämpfung der Ursachen gewalttätiger Konflikte wie etwa Armut, Degradation, Ausbeutung und ungleiche Verteilung von sowie ungleicher Zugang zu Boden und natürlichen Ressourcen, schwache Regierungsführung, Menschenrechtsverletzungen und Geschlechterungleichheit. Ferner fördert sie Dialog, Beteiligung und Aussöhnung im Interesse des Friedens und der Verhinderung des Ausbruchs von Gewalt.



Drucksache 6/05

... ) vor. So besteht etwa bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit nach § 823 Abs. 1 BGB eine Schadensersatzpflicht des Schädigers. Daneben werden über die sonstigen Rechte" im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB auch erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen von der Pflicht zum Ersatz des Schadens erfasst. Zu solchen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zählen nach ständiger Rechtsprechung insbesondere Verletzungen des sexuellen Selbstbestimmungsrechts.



Drucksache 482/05

... (3) Soweit durch Rechtsverletzungen der Postbeamtenkrankenkasse Ansprüche nach Absatz 1 entstehen könnten, wirkt die Bundesrepublik Deutschland durch Ausübung ihrer Aufsichtsbefugnisse diesen Rechtsverletzungen auch auf Hinweis der Aktiengesellschaften entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesanstalt Postgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. § 3 wird wie folgt geändert

5. in der Überschrift des dritten Abschnitts

6. § 4 wird wie folgt gefasst:„§ 4 Leitung

7. § 5 wird wie folgt geändert:

8. § 6 wird wie folgt geändert:

9. § 7 wird wie folgt geändert:

10. § 8 wird wie folgt geändert:

11. Der vierte Abschnitt wird aufgehoben.

12. Die §§ 11 bis 14 werden aufgehoben.

13. In § 15

14. § 16 wird wie folgt gefasst:

15. § 17 wird aufgehoben.

16. In § 18

17. § 19 wird wie folgt geändert:

18. § 20 wird wie folgt geändert:

19. § 21 wird wie folgt geändert:

20. § 22 wird wie folgt gefasst:

21. § 23 wird wie folgt gefasst:

22. § 24 wird wie folgt geändert:

23. § 25 wird wie folgt geändert:

24. § 26 wird wie folgt geändert:

25. Nach § 26 wird folgende Überschrift eingefügt:

26. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 1 Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26a bis 26d eingefügt:

27. Nach § 26d wird folgende Überschrift eingefügt:

28. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 2 Wirtschaftsführung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26e bis 26k eingefügt:

29. Nach § 26k wird die folgende Überschrift eingefügt:

30. § 28 wird wie folgt geändert:

31. § 29 wird wie folgt geändert:

32. § 30 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Personalrechtlichen Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz

Artikel 4
Änderung der Bundeslaufbahnverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und

Artikel 6
Änderung des Münzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen

Artikel 8
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Bundesanstalt Postgesetzes und des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 3/05

... Wird gegen einen Hauptversammlungsbeschluss über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung (§§ 182 bis 240) oder einen Unternehmensvertrag (§§ 291 bis 307) Klage erhoben, so kann das Prozessgericht auf Antrag der Gesellschaft durch rechtskräftigen Beschluss feststellen, dass die Erhebung der Klage der Eintragung nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Ein Beschluss nach Satz 1 darf nur ergehen, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zur Abwendung der vom Antragssteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre vorrangig erscheint. Der Beschluss ist für das Registergericht bindend; die Feststellung der Bestandskraft der Eintragung wirkt für und gegen jedermann. Der Beschluss soll spätestens drei Monate nach Antragstellung ergehen; Verzögerungen der Entscheidung sind durch unanfechtbaren Beschluss zu begründen. In dringenden Fällen kann auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden. Die vorgebrachten Tatsachen, auf Grund derer der Beschluss ergehen kann, sind glaubhaft zu machen. Gegen den Beschluss findet die sofortige Beschwerde statt; Satz 4 gilt entsprechend. Erweist sich die Klage als begründet, so ist die Gesellschaft, die den Beschluss erwirkt hat, verpflichtet, dem Antragsgegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus einer auf dem Beschluss beruhenden Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses entstanden ist. Als Ersatz des Schadens kann die Beseitigung der Wirkung der Eintragung nicht verlangt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 733/05

... zu verlangen, etwaige Rechtsverletzungen abzustellen oder zu verhindern1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/05




1. Einleitung

2. VERSTÄRKUNG der Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft

2.1. Rundfunkmedien

2.2. Das Internet

2.3. Bildung, Engagement der Jugend und aktive Unionsbürgerschaft

2.4. Förderung der Integration, des interkulturellen Dialogs und des Dialogs mit den Kirchen

2.4.1. Integration

2.4.2. Dialog zwischen Staat und Kirche

2.4.3 Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialoges

2.5. Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsdienste

2.6. Sachverständigennetze

2.7. Beobachtung und Datensammlung

2.8. Außenbeziehungen

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 454/05

... (2) Ein Beschluss nach Absatz 1 darf nur ergehen, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zur Abwendung der vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre vorrangig erscheint.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

1. In § 67 Abs.4 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

1a. § 93 wird wie folgt geändert:

2. In § 98 Abs. 1 Satz 1

3. § 117 Abs. 7 Nr. 1

4. § 122 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

5. § 123 wird wie folgt gefasst:

§ 123
Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis

6. § 125 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 127 wird folgender § 127a eingefügt:

§ 127a
Aktionärsforum

7a. In § 128 Abs. 1

8. In § 130 Abs. 1 Satz 2

9. § 131 wird wie folgt geändert:

10. In § 135 Abs. 4 Satz 3 zweiter Halbsatz

11. § 142 wird wie folgt geändert:

12. § 145 wird wie folgt geändert:

13. § 146 wird wie folgt gefasst:

§ 146
Kosten

14. § 147 wird wie folgt geändert:

15. Vor dem Fünften Teil wird folgender § 148 eingefügt:

§ 148
Klagezulassungsverfahren

16. Vor dem Fünften Teil wird folgender § 149 eingefügt:

§ 149
Bekanntmachungen zur Haftungsklage

17. § 221 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

18. In § 237 Abs. 5 wird nach der Angabe Absatzes 3 die Angabe: Nummer 1 und 2 angefügt.

19. Dem § 242 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

20. § 243 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

21. § 245 wird wie folgt geändert:

22. § 246 wird wie folgt geändert:

23. Nach § 246 wird folgender § 246a eingefügt:

§ 246a
Freigabeverfahren

24. Nach § 248 wird folgender § 248a eingefügt:

§ 248a
Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage

25. § 249 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

26. § 250 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

27. § 251 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: .

28. § 254 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

29. § 255 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

30. § 257 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

31. § 258 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

32. In § 259 Abs. 1 Satz 3

33. § 275 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

34. In § 280 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter Von mindestens fünf Personen gestrichen.

35. In § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2

36. § 315 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:

37. § 402 wird wie folgt geändert:

38. In § 407 Abs. 1 Satz 1

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 16
Übergangsvorschrift zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 53 wie folgt gefasst:

§ 53
Einstweiliger Rechtsschutz, bestimmte Verfahren nach dem Aktiengesetz und dem Umwandlungsgesetz.

2. § 53 wird wie folgt geändert:

3. In Nummer 1642 des Kostenverzeichnisses Anlage 1

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 490/05

... 14. begrüßt die Bemühungen Marokkos, sich mit dem Leiden von Opfern vergangener Menschenrechtsverletzungen auseinanderzusetzen, insbesondere durch die Einsetzung der „Instance Equité et Réonciliation" (Kommission für Gerechtigkeit und Aussöhnung); erkennt die positiven Entwicklungen im Bereich des Verbots der Folter und bei der Entschädigung derjenigen, die in der Vergangenheit Leid ertragen mussten, an; unterstützt die 1aufenden Rechtsreformen wie das Familiengesetzbuch, das vom marokkanischen Parlament im Januar 2004 verabschiedet wurde, und den Gesetzesentwurf, durch den Folter unter Strafe gestellt werden soll, vom Dezember 2004; verurteilt scharf die Verhängung von Haftstrafen für Journalisten in sogenannten „Verleumdungsprozessen" und fordert von den marokkanischen staatlichen Stellen eine Reform des Strafgesetzes, um Haftstrafen für die „Pressedelikte" abzuschaffen; stellt fest, dass Marokko ein Moratorium für die Todesstrafe erlassen hat und fordert Marokko auf, die Todesstrafe abzuschaffen;



Drucksache 269/05

... - zu Irak, unter Verurteilung der Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Rechts insbesondere der Exekutionen von Zivilisten, der Entführung von Geiseln und deren barbarische Hinrichtung durch Terrorgruppen, der regelmäßigen Anschläge auf Minderheitengruppen wie Assyrer und andere, der Verhinderung des Zugangs zu medizinischer Versorgung sowie der Akte der Folter gegenüber der Zivilbevölkerung; unter Verurteilung der Wiedereinführung der Todesstrafe durch die irakische Interimsregierung; mit der Forderung, dass behauptete Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, die während der letzten drei Jahrzehnte vorgekommen sein sollen, von den irakischen Behörden möglichst schnell untersucht und die Verantwortlichen bestraft werden; unter nachdrücklichem Verweis auf das Recht jedes Inhaftierten auf eine faire rechtliche Behandlung im Einklang mit dem Völkerrecht; unter erneuter Verurteilung der Anwendung von Folter und anderer grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Gefangenen; mit der Forderung nach eingehenden, unabhängigen, öffentlichen und transparenten Untersuchungen der mutmaßlichen Fälle von Folter und Misshandlungen; mit der Forderung nach einer angemessenen Bestrafung aufgrund angemessener Verfahren; unter Begrüßung der Abhaltung der Wahlen in Irak und mit der Feststellung, dass die Menschenrechte und die Demokratie die wichtigsten Werte sind, auf die sich die künftige Verfassung des Landes gründen muss;



Drucksache 625/05

... Die Verfahrensreform durch das Protokoll Nr. 14 ist lediglich ein Teil der zur wirksamen Entlastung des Gerichtshofs notwendigen Maßnahmen. Vorrangig sind die Vertragsparteien selbst dafür verantwortlich, die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen, während der Gerichtshof nur eine subsidiäre Rolle spielen sol1. Menschenrechtsverletzungen sollen primär bereits in den Mitgliedstaaten verhindert oder beseitigt werden. Daher hat das Ministerkomitee des Europarats verschiedene Empfehlungen verabschiedet, die die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen auf nationaler Ebene und die Verbesserung innerstaatlicher Rechtsbehelfe betreffen1).



Drucksache 847/05

... L. in der Erwägung, dass Amnesty International und Human Rights Watch in den vergangenen Monaten verstärkt über Menschenrechtsverletzungen im Iran berichtet haben,



Drucksache 565/05

... J. in der Hoffnung und Erwartung, dass mehr EU-Mitgliedstaaten öffentlich ihre aktive Unterstützung für die Bemühungen um das Zustandekommen eines Konsenses über die Notwendigkeit eines Übereinkommens über Waffenhandel erklären, das Waffentransfers verbietet, die die eindeutige Gefahr in sich bergen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begünstigt werden,



Drucksache 766/05

... Höhepunkt des Plenums war die in Anwesenheit des TST Präsidenten Alchanow zum Teil kontrovers geführte Dringlichkeitsdebatte zu Tschetschenien. Grundlage waren Berichte zur politischen Lage und demokratischen Stabilität (Berichterstatter: Gross/Schweiz/Soz.), zur MR-Lage (Bindig/DEU/Soz.) und zur humanitären Lage von Flüchtlingen (Iwinski/POL/Soz.). Alle drei Berichte und die darin enthaltenen Resolutions- und Empfehlungsentwürfe wurden nach Diskussion zahlreicher Änderungsanträge mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Besondere Aufmerksamkeit zog der Bericht zur Menschenrechtslage auf sich, der in klarer Sprache und anhand vieler Beispiele fortbestehende Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien anprangert und konkrete Maßnahmen einfordert. Mit dem Bericht zur politischen Lage wurde ein Dialogprozess zur Befriedung in Tschetschenien im Rahmen eines "Straßburger Runden Tisches" unter der Schirmherrschaft des EuR initiiert.



Drucksache 740/05

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit



Drucksache 600/05

... Nachahmung und Produktpiraterie und ganz allgemein die Verletzung geistigen Eigentums sind ein Phänomen, das zunehmend an Bedeutung gewinnt und dessen internationale Dimension für die einzelnen Staaten und ihre Volkswirtschaft inzwischen eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Die unterschiedlichen Sanktionsregelungen beeinträchtigen nicht nur das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, sie erschweren auch die wirksame Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie. Über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen hinaus werfen Nachahmung und Produktpiraterie auch Probleme beim Verbraucherschutz auf, besonders wenn die Gesundheit oder die Sicherheit auf dem Spiel steht. Die Entwicklung und Nutzung des Internet haben inzwischen einen Grad erreicht, der einen sofortigen globalen Vertrieb von Raubkopien ermöglicht. Immer häufiger tritt dieses Phänomen auch in Verbindung mit der organisierten Kriminalität auf. Für die Gemeinschaft ist die Bekämpfung solcher Rechtsverletzungen daher von grundlegender Bedeutung. Nachahmung und Produktpiraterie sind ebenso lohnende Betätigungsfelder geworden wie andere in großem Maßstab organisierte Straftaten wie etwa der Drogenhande1. Es winken hohe Gewinne, ohne dass nennenswerte Sanktionen zu befürchten wären. Die Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums muss somit um strafrechtliche Bestimmungen ergänzt werden, die ein wirksameres und entschiedeneres Vorgehen gegen Nachahmung und Produktpiraterie ermöglichen. Zusätzlich zu den zivil- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen bzw. Ersatzleistungen, die in dieser Richtlinie vorgesehen sind, stellen in geeigneten Fällen auch strafrechtliche Sanktionen ein Mittel zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums dar1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/05




Begründung

Begründung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Artikel 3
Straftat

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Umsetzung

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7

Begründung

Begründung

Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
- Gegenstand

Artikel 2
- Strafmaß

Artikel 3
- Erweiterte Einziehungsbefugnisse

Artikel 4
- Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 5
- Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 6
- Einleitung der Strafverfolgung

Artikel 7
- Umsetzung

Artikel 8
bestimmt, dass der Rahmenbeschluss am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Strafrahmen

Artikel 3
Erweiterte Einziehungsbefugnisse

Artikel 4
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Artikel 5
Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 6
Einleitung der Strafverfolgung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 567/05

... 46. betont, dass es keinesfalls darum geht, die Einrichtung einer Art von "Europäischem Menschenrechtsgerichtshof" vorzubereiten; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Befassung mit einzelnen Fällen von Menschenrechtsverletzungen grundlegend von der Überwachung eines politischen Systems oder seiner Rechtsinstrumente unterscheidet, die möglicherweise den allgemein anerkannten Menschenrechtsstandards nicht entsprechen;



Drucksache 695/05

... A. in der Erwägung, dass illegale Abholzung zu Entwaldung, Verlust an Lebensvielfalt und Klimawandel beiträgt, Bürgerkriege schürt und Korruption, organisiertes Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen zur Folge hat, wodurch die internationale Sicherheit gefährdet wird,



Drucksache 3/1/05

... (2) Ein Beschluss nach Absatz 1 darf nur ergehen, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zur Abwendung der vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre vorrangig erscheint.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 AktG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 2a - neu -, 3 Satz 2, 3 AktG , Nr. 10 § 135 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 AktG , Artikel 2 Abs. 3 § 16 WpÜG

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 4 AktG

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, Abs. 3a - neu -, Abs. 4 AktG

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, 4 AktG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1 AktG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 131 AktG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 131 Abs. 2a - neu - AktG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a § 142 Abs. 2 Satz 1 bis 3 AktG

12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 145 Abs. 4 AktG

13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 146 Satz 2 AktG , Nr. 15 § 148 Abs. 5 Satz 5 AktG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG

15. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG

16. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 11, 15, 31 und 36 §§ 142, 148, 258 und 315 AktG

18. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 2 Satz 8 AktG

19. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 3 Satz 1 AktG

20. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 4 AktG , Nr. 16 § 149 AktG

21. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG

22. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 246a AktG

24. Zu Artikel 2 Abs. 1 § 16 EGAktG

25. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 694/05

... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2000 zu den Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Erdöl- und Pipelineprojekt im Tschad und in Kamerun



Drucksache 617/05

... Die Täter sind überwiegend dem sozialen Nahraum des Opfers zuzurechnen. Zum einen handelt es sich um ehemalige Partner, die das Opfer entweder zurückgewinnen oder für die Trennung sanktionieren wollen. Nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen sind insbesondere Frauen in Trennungssituationen in hohem Ausmaß von Stalking betroffen, das ohne Intervention nicht selten bis zu massiver Gewalt eskaliert, (vgl. „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, www.bmfsfj.de, S. 285 f)“. Darüber hinaus können Bekannte aus dem privaten oder beruflichen Umfeld sowie Personen, zu denen zuvor professionelle Kontakte bestanden haben (Patienten, Mandanten etc.) zu dem Täterkreis gehören. In deutlich selteneren Fällen fehlt jegliche Beziehung zwischen Täter und Opfer. Die Motivation für die Nachstellung ist vielfältig. Sie reicht von dem Wunsch, eine Aussöhnung zu erreichen oder eine Liebesbeziehung herzustellen über die Intention, Macht und Kontrolle über das Opfer auszuüben bis hin zu Rachefeldzügen für tatsächliche oder vermeintliche Ehr- oder sonstige Rechtsverletzungen. Unter Berücksichtigung der feststellbaren Motivationslagen der Täter, die überwiegend von einer emotional getönten Fixierung auf das Opfer geprägt sind, bergen Nachstellungen eine nicht unbeträchtliche Eskalationsgefahr, der mit dem neuen Tatbestand entgegengewirkt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 241b
Nachstellung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 317/05

... 9. weist darauf hin, dass Belarus wegen der massiven Menschenrechtsverletzungen der einzige europäische Staat ohne vertragliche Beziehungen zur Europäischen Union ist, und fordert den Rat auf, das gegenwärtige Regime von Belarus als Diktatur und Präsident Lukaschenko als Diktator zu missbilligen;



Drucksache 3/05 (Beschluss)

... (2) Ein Beschluss nach Absatz 1 darf nur ergehen, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zur Abwendung der vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre vorrangig erscheint.



Drucksache 663/04

... betroffen haben. Diese Klarstellung lässt im übrigen auch die Bemühungen der Rechtsprechung unberührt, § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG nicht zu einem konturlosen Auffangtatbestand für jegliche Rechtsverletzungen im Beschlussverfahren ausufern zu lassen (vgl. BGHSt 32, 394).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/04




Problem und Ziel

2 Lösung

2 Alternativen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 6
Änderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 7
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 11
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 12
Änderung der Kostenordnung

Artikel 13
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 14
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 15
Änderung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 16
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 14

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 720/04

... Der Begriff "Straftaten von erheblicher Bedeutung" wird gestrichen. Den Anforderungen des Gerichts, eine Gewichtung der konkret geplanten Tat vorzunehmen, wird im vorliegenden Entwurf durch die enumerative Aufzählung der Straftatbestände und gleichzeitige Einschränkung auf besonders schwere Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Gütern und Technologie zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und für die konventionelle Rüstung entsprochen. Die Überwachungsbefugnis des Zollkriminalamts wird auf Verstöße gegen die exportkontrollrechtlich bedeutsamen Vorschriften des KWKG und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 23a
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

§ 23b
Richterliche Anordnung

§ 23c
Durchführungsvorschriften

§ 23d
Übermittlungen durch das Zollkriminalamt

§ 23e
Verschwiegenheitspflicht

§ 23f
Entschädigung für Leistungen

Artikel 3
Änderung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Artikel 1
(Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Artikel 2
(Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu § 23a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 23b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 23e

Zu § 23f

Zu § 45

Zu § 46

Artikel 3
(Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung)

Artikel 4
(Änderung der Strafprozeßordnung)

Artikel 5
(Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 1012/04 Rechtsverletzungen


Drucksache 1009/04

... 10. begrüßt die neue und aktualisierte Fassung der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Berichte über die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ausführlicher und transparenter zu gestalten, nachdem solche Exportgüter oft für bei Menschenrechtsverletzungen verwendet werden;



Drucksache 450/03

... Was die Unterlassungsanordnungen anbetrifft, bestehen Unterschiede bei den Durchführungsbestimmungen, dies gilt z.B. für die Berücksichtigung berechtigter Interessen Dritter, die Möglichkeiten zur Einziehung oder Vernichtung rechtsverletzender Ware oder die Voraussetzungen, unter denen die Zerstörung der Vorrichtungen zur Herstellung rechtsverletzender Ware angeordnet werden kann. In Griechenland setzt die Sanktion im Prinzip nicht unbedingt ein Fehlverhalten voraus und kann sich somit auch gegen Personen richten, die in gutem Glauben gehandelt haben. In Schweden und Finnland gilt die Sanktion nicht für gutgläubig handelnde Personen; in Dänemark, Spanien und Italien richtet sie sich nicht gegen Personen, die die betreffende Ware ausschließlich zum privaten Gebrauch verwenden. In den Niederlanden (Urheberrecht) wird die Beschlagnahme und Vernichtung nicht angeordnet, wenn die Person nicht an der Rechtsverletzung beteiligt war, nicht beruflich mit der betreffenden Ware befasst ist und sie allein zu persönlichen Zwecken erworben hat. Im Vereinigten Königreich dürfen die Vorrichtungen zur Herstellung von Raubkopien nur zerstört werden, wenn der Besitzer um deren Verwendungszweck wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/03




Begründung

3 Einleitung

A Ziel des Gemeinschaftsvorhabens

B Vorgeschichte: Sondierung der Kommission

TEIL I Vollendung des Binnenmarkts im Bereich des geistigen Eigentums

A Durchsetzung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums

B Erleichterung der Freizügigkeit und Gewährleistung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbs im Binnenmarkt

C Vervollständigung der Maßnahmen an der Außengrenze und gegenüber Drittländern

TEIL II Bedürfnisse einer modernen Wirtschaft Schutz der Gesellschaft

A Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

B Förderung des Erhalts und der Weiterentwicklung des kulturellen Sektors

C Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa

D Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte

E Schutz des Verbrauchers

F Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

TEIL III Modalitäten Merkmale der Geplanten Maßnahme

A Grenzen des TRIPs-Übereinkommens

B Geltendes Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des Schutzes von geistigem Eigentum

C Rechtslage in den Mitgliedstaaten

D Bedarf an Harmonisierung der nationalen Rechtsnormen

E Rechtsgrundlage

TEIL IV Erläuterung der Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugungsmaßnahmen

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Maßnahmen Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Abschnitt 2
Beweis

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Abschnitt 3
Recht auf Auskunft

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Abschnitt 4
Einstweilige Maßnahmen Sicherungsmaßnahmen

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen Aufgrund einer Entscheidung in der Sache

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugung

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Abschnitt 6
SCHADENSERSATZ Rechtskosten

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Abschnitt 7
Veröffentlichung

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Kapitel III
STRAFRECHTLICHE Bestimmungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Kapitel IV
TECHNISCHE Maßnahmen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Kapitel V
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Anhang Verzeichnis
der gemeinschaftlichen und europäischen Rechtsakte zum Schutz geistigen Eigentums (gemäß Artikel 2 Absatz 1)


 
 
 


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Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.