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"Rechtsverletzungen"
Drucksache 780/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG )
... die volle persönliche Verantwortlichkeit der Beamtin oder des Beamten für die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Handlungen. Daraus ergibt sich die allgemeine Dienstpflicht zur Beachtung der Gesetze und Verordnungen mit der Folge, dass die strafrechtliche zivilrechtliche und disziplinarrechtliche Haftung bei schuldhaften Rechtsverletzungen besteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dienstherrnfähigkeit
Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
§ 3 Beamtenverhältnis
§ 4 Arten des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
§ 6 Beamtenverhältnis auf Zeit
§ 7 Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis
§ 8 Ernennung
§ 9 Kriterien der Ernennung
§ 10 Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit
§ 11 Nichtigkeit der Ernennung
§ 12 Rücknahme der Ernennung
Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
§ 13 Grundsatz
§ 14 Abordnung
§ 15 Versetzung
§ 16 Umbildung einer Körperschaft
§ 17 Rechtsfolgen der Umbildung
§ 18 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
§ 19 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 20 Verteilung der Versorgungslasten
Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
§ 21 Zuweisung
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 22 Beendigungsgründe
§ 23 Entlassung kraft Gesetzes
§ 24 Entlassung durch Verwaltungsakt
§ 25 Verlust der Beamtenrechte
§ 26 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 27 Dienstunfähigkeit
§ 28 Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 29 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
§ 30 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 31 Einstweiliger Ruhestand
§ 32 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
§ 33 Wartezeit
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
§ 34 Grundpflichten
§ 35 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
§ 36 Weisungsgebundenheit
§ 37 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
§ 38 Verschwiegenheitspflicht
§ 39 Diensteid
§ 40 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
§ 41 Nebentätigkeit
§ 42 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 43 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
§ 44 Teilzeitbeschäftigung
§ 45 Erholungsurlaub
§ 46 Fürsorge
§ 47 Mutterschutz und Elternzeit
§ 48 Nichterfüllung von Pflichten
§ 49 Pflicht zum Schadensersatz
§ 50 Übermittlungen bei Strafverfahren
§ 51 Personalakte
§ 52 Personalvertretung
§ 53 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
§ 54 Beteiligung der Spitzenorganisationen
Abschnitt 7 Rechtsweg
§ 55 Verwaltungsrechtsweg
§ 56 Revision
Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall
§ 57 Anwendungsbereich
§ 58 Dienstleistung im Verteidigungsfall
§ 59 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
§ 60 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
§ 61 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
§ 62 Verwendungen im Ausland
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 63 Folgeänderungen
§ 64 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt des Gesetzes im Einzelnen
1. Statusrechte und – pflichten
2. Zeitgemäße Pflichtenregelung
3. Stärkung der Mobilität
4. Nutzung personeller Ressourcen
II. Beamtenrechtsrahmengesetz
III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu den Absätzen 1 und 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Zu § 22
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 33
Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Absatz 6
Zu § 39
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 49
Zu § 50
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu Abschnitt 7 Rechtsweg
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall
Zu § 57
Zu § 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 10 Schlussvorschriften
Zu § 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Absätzen 11 und 18
Zu Absatz 13
Zu Absatz 16
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
D. Kosten
E. Preiswirkung
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Drucksache 99/06
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vereinsrechts
... Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Neubearb. 2005, § 54 Rn. 71). Kommt das Tätigwerden des für den nicht eingetragenen Verein handelnden Vorstands dem Verein solchermaßen zugute ist es billig, auch den nicht eingetragenen Verein für Schäden einstehen zu lassen, die durch Fehler oder durch bewusste Rechtsverletzungen des Vorstands entstehen (dazu Weick in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Neubearb. 2005, § 31 Rn. 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vereinsrechts
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 6 Änderung der Vereinsregisterverordnung
Artikel 7 Änderung der Kostenordnung
Artikel 8 Aufhebung des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern
Artikel 9 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 11 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 14 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 15 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 16 Änderung des Marktstrukturgesetzes
Artikel 17 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 18 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu den Artikeln 9
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Drucksache 329/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... Auch für den spezialgesetzlichen Geldentschädigungsanspruch nach § 21 Abs. 2 Satz 1 und 3 wegen der in der Benachteiligung liegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt hierin der maßgebliche Entschädigungszweck. An ihm ist daher auch vordringlich die Bemessung der Geldentschädigung nach Absatz 2 Satz 1 und 3 auszurichten.
Drucksache 799/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur gemeinsamen Einwanderungspolitik der Europäischen Union
... 16. vertritt die Ansicht, dass massive Einwanderungsströme das Ergebnis fehlgeschlagener Volkswirtschaften, der Verarmung der Bevölkerung, von Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, einer zunehmenden Kluft zwischen reichen und armen Ländern, von Bürgerkriegen, von Kriegen zur Kontrolle natürlicher Ressourcen, von politischer Verfolgung, politischer Instabilität, von Korruption und Diktaturen in zahlreichen Herkunftsländern sind;
Drucksache 556/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... beeinträchtigt. In dem Urteil geht es um die Tragweite von Unterlassungsansprüchen gegen Internetanbieter bei Markenrechtsverletzungen, besonders hinsichtlich der Anforderungen, wiederholte Rechtsverletzungen zu verhindern (Überwachung des Internet-Angebots im Einzelfall). Änderungsüberlegungen im Bereich der Verantwortlichkeit bedürfen sorgfältiger Prüfung, besonders wenn die berechtigten Interessen der Rechtsinhaber und der Diensteanbieter abgewogen werden müssen. Hier sind vorrangig gemeinsame Regeln auf europäischer Ebene anzustreben. Die Europäische Kommission hat die Absicht, bis Ende 2007 einen Evaluierungsbericht zur
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E.Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Telemediengesetz (TMG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes
§ 3 Herkunftslandprinzip
Abschnitt 2 Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
§ 4 Zulassungsfreiheit
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
Abschnitt 3 Verantwortlichkeit
§ 7 Allgemeine Grundsätze
§ 8 Durchleitung von Informationen
§ 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
§ 10 Speicherung von Informationen
Abschnitt 4 Datenschutz
§ 11 Anbieter-Nutzer-Verhältnis
§ 12 Grundsätze
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
§ 14 Bestandsdaten
§ 15 Nutzungsdaten
Abschnitt 5 Bußgeldvorschriften
§ 16 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt
III. Recht der Europäischen Union
IV. Länder
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG
1. Zu § 1 Geltungsbereich
2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen
3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip
4. Zu § 4 Zugangsfreiheit
5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten
6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10
8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15
9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG
Zu Artikel 2
Drucksache 487/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union
... H. in der Erwägung, dass Roma-Frauen in der Vergangenheit Opfer extremer Menschenrechtsverletzungen in Europa und insbesondere von Angriffen auf ihre körperliche Unversehrtheit einschließlich Zwangssterilisation geworden sind; ferner in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Schadenersatz für solche Menschenrechtsverletzungen geleistet haben, andere jedoch noch nicht,
Drucksache 224/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Tschetschenien nach den Wahlen und zur Zivilgesellschaft in Russland
... - unter Hinweis auf die vielen glaubwürdigen Berichte russischer und internationaler NGOs über fortgesetzte schwere Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Verfahren, die Tschetschenien betreffen,
Drucksache 500/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte) KOM (2006) 354 endg.; Ratsdok. 11038/06
... i) die Abschaffung der Todesstrafe, die Verhinderung von Folter und Misshandlung und die Rehabilitation der Opfer von Folter und Menschenrechtsverletzungen
Drucksache 902/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja
... C. in der Erwägung, das Anna Politkowskaja auch eine ausgewiesene Verfechterin der Menschenrechte in Russland gewesen ist und den Opfern von Menschenrechtsverletzungen speziell in Tschetschenien wirksam geholfen hat,
Drucksache 454/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2005/2203(INI))
... 21. erinnert allerdings den Rat an seine oben genannte Entschließung vom 24. Februar 2005, in der die Europäische Union aufgefordert wurde, Resolutionen zu einer gewissen Anzahl von vorrangigen Themen einzubringen; bedauert insbesondere die Weigerung der Europäischen Union, Resolutionen zu Menschenrechtsverletzungen in China, Simbabwe und Tschetschenien zu unterstützen; weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Zusagen hin, die der Rat im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Union zu den Menschenrechtsdialogen gegeben hat, wonach der Rat auch dann, wenn er mit einem Drittland einen Dialog über Menschenrechte führt, im UN-Menschenrechtsrat durchaus eine Resolution zu diesem Land unterstützen kann; nimmt auch die Erklärung im Bericht 2005 zur Kenntnis, dass insbesondere die afrikanische Gruppe bei der Erörterung der Menschenrechtslage in bestimmten afrikanischen Ländern während der Arbeiten des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der UN nicht sehr kooperativ war; fordert die Kommission und den Rat daher auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die afrikanische Gruppe davon zu überzeugen, mit der Generalversammlung der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, und zwar durch einen Dialog und durch Bereitstellung von Informationen über die betreffenden afrikanischen Länder, insbesondere diejenigen, mit denen die Zusammenarbeit AKP-EU gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ausgesetzt wurde oder mit denen ein politischer Dialog gemäß Artikel 8 dieses Abkommens geführt wird; schlägt vor, dass das Europäische Parlament sich in Zukunft bei seinen Vorschlägen für Resolutionen an den Rat auf die Länder beschränkt, die besonderen Anlass zu Besorgnis geben, und die Arbeit des Rates in dieser Hinsicht stärker unterstützt;
Drucksache 932/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
... C. in der Erwägung, dass die iranischen Regierungsstellen bekannt gegeben haben, dass ein von der Justiz ausgearbeiteter Bericht detaillierte Beweise für Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und Misshandlung von Häftlingen in Gefängnissen sowie von in Gewahrsamseinrichtungen festgehaltenen Personen erbracht, jedoch auch bestätigt hat, dass Maßnahmen getroffen wurden, um die festgestellten Probleme zu beheben,
Drucksache 730/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten
... 17. fordert, dass unter der Ägide des UN-Generalsekretärs im Libanon und in Israel eine umfassende internationale Untersuchung auf hoher Ebene durchgeführt wird mit dem Mandat, Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen, das Leiden der Opfer und die Verstöße gegen das humanitäre Recht zu untersuchen;
Drucksache 316/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Ergebnis der Verhandlungen über den Menschenrechtsrat und zur 62. Tagung der UN-Menschenrechtskommission
... 7. bedauert, dass die Idee der Wahl der Mitglieder des Menschenrechtsrats durch eine verstärkte Zweidrittelmehrheit fallen gelassen wurde; ist gleichwohl der Auffassung, dass das Verfahren der direkten und individuellen Wahl der Mitglieder in geheimer Abstimmung durch eine absolute Mehrheit der Vollversammlung, und die Verpflichtung der Regierungen, die Menschenrechtsleistungen der Kandidaten zu überprüfen geeignet ist, um zu verhindern, dass Kandidatenländer im Rat einen Sitz erhalten die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben; begrüßt die Schaffung eines Mechanismus, mit dem durch Zweidrittelmehrheit in der Vollversammlung die Mitgliedschaft eines Mitglieds im Rat aufgehoben werden kann, das grob und systematisch die Menschenrechte verletzt;
Drucksache 729/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und China (2005/2161(INI))
... – unter Hinweis auf seine jüngsten Entschließungen zu China, insbesondere seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China3, seine Entschließung vom 8. September 2005 zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit4, seine Entschließung vom 28. April 2005 zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union5 und seine Entschließung vom 11. April 2002 zu der China-Strategie der Europäischen Union6,
Drucksache 901/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (2006/2010(INI))
... I. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Migrantinnen in Form von so genannten Ehrenverbrechen, Zwangsehen, Genitalverstümmelungen oder sonstigen Verletzungen nicht durch kulturelle oder religiöse Gründe gerechtfertigt werden können und unter keinen Umständen toleriert werden sollten,
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Größere Aufmerksamkeit muss der Vollstreckung von Menschenrechtsverletzungen betreffenden Gerichtsurteilen und der ordnungsgemäßen Umsetzung von internationalen Menschenrechtsübereinkünften gewidmet werden. Ein kritischer Punkt sind weiterhin Diskriminierungen aus ethnischen Gründen. Zur Bekämpfung von Intoleranz und zur Verbesserung der Haftbedingungen müssen weitere Anstrengungen unternommen werden.
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... In einer auf Antrag der beiden Berichterstatter MdB Bindig und des britischen Abgeordneten Atkinson angenommenen Resolution äußerte die Parlamentarische Versammlung deutliche Kritik an Russland wegen Nichterfüllung der beim Beitritt 1996 eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere der Nicht-Abschaffung der Todesstrafe, Stationierung russischer Truppen in Moldau und mangelnder Strafverfolgung von Menschrechtsverletzungen in Tschetschenien.
Drucksache 183/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004
... 18. erkennt an, dass die Aktionen der Union bei der Konfliktverhütung und bei friedensschaffenden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, und bekräftigt seine Zusage, gegen Straffreiheit bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bei anderen gravierenden Menschenrechtsverletzungen vorzugehen unter anderem durch eine Stärkung der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs;
Drucksache 801/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Perspektiven von Frauen im internationalen Handel (2006/2009(INI))
... 7. ersucht die Kommission um die formale Einrichtung einer Dienststelle Handel und Geschlechteraspekte im Rahmen der GD Handel, die unter anderem prüfen soll, ob die Staaten, mit denen die Europäische Union Handelsbeziehungen pflegt, die Menschenrechte und insbesondere Frauenrechte achten, und aktiv auf Fälle von Menschrechtsverletzungen reagieren;
Drucksache 600/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen - Halbzeitbilanz des Nichtständigen Ausschusses (2006/2027(INI))
... K. in der Erwägung, dass unter diesem Gesichtspunkt auch dem Zwischenbericht des Generalsekretärs des Europarates8, der im Rahmen der Anfrage gemäß Artikel 52 EMRK ausgearbeitet wurde, besondere Bedeutung beizumessen ist, ebenso den Erklärungen des Generalsekretärs anlässlich der Pressekonferenz vom 12. April 2006, die sich an die von den Mitgliedstaaten des Europarates, darunter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, übermittelten detaillierten Antworten anschließen9; ferner in der Erwägung, dass der Generalsekretär erklärt hat, dass offensichtlich Überführungsflüge stattfanden und dass kaum einer der Mitgliedstaaten über die notwendigen rechtlichen Bestimmungen verfüge, um Personen wirksam vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, die von Agenten befreundeter ausländischer Sicherheitsdienste, die auf ihrem Hoheitsgebiet operierten, verübt würden, und dass er eine Antwort erhalten hat, in der offiziell eingeräumt wird, dass Personen mittels Verfahren an ausländische Agenten überstellt wurden, die nicht mit den in der EMRK und anderen Rechtsinstrumenten des Europarates geforderten Normen und Schutzmaßnahmen in Einklang stehen10,
Drucksache 257/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... Die in Absatz 1 geregelte Schranke zugunsten der Privatkopie ist durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 11. September 2003 den Vorgaben durch Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie angepasst worden. Die Einschränkung, dass zur Vervielfältigung keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet werden darf, wurde auf Grund einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses eingefügt. Damit sollte dem Gedanken der Einheitlichkeit der Rechtsordnung Rechnung getragen werden und eine Rechtsverletzung, die in der Herstellung rechtswidriger Vorlagen besteht nicht perpetuiert werden. Zugleich sollte der Verbraucher, der Privatkopien fertigt, nicht mit unerfüllbaren Prüfungspflichten belastet werden. Diese Beschränkung der Privatkopie war gerade auch mit Blick auf rechtswidrige Nutzungsvorgänge im Internet formuliert worden (vgl. BT-Drs.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 51 Zitate
§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
§ 54 Vergütungspflicht
§ 54a Vergütungshöhe
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
§ 54d Hinweispflicht
§ 54e Meldepflicht
§ 54f Auskunftspflicht
§ 54g Kontrollbesuch
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
Artikel 2 Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
§ 13a Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz
§ 14e Aussetzung
§ 17a Freiwillige Schlichtung
§ 27 Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage (Zu Artikel 1 Nr. 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Vergütungssystem
2. Privatkopie
3. Sonstige Schranken
4. Unbekannte Nutzungsarten
5. § 20b Kabelweitersendung
6. § 87 Abs. 5
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
2 Allgemein:
Zu § 54
Zu § 54a
Zu § 54b
Zu § 54c
Zu § 54d
Zu § 54e
Zu § 54f
Zu § 54g
Zu § 54h
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer n
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 498/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kleinwaffen und leichten Waffen mit Blick auf die Konferenz zur Überprüfung des UN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Ausrottung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten und die Schaffung eines internationalen Abkommens über den Waffenhandel
... 1. fordert die Mitgliedstaaten der Konferenz zur Überprüfung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen 2006 auf, sich in Einklang mit ihren bestehenden Verpflichtungen gemäß internationalem, regionalem und nationalem Recht auf eine Reihe globaler Grundsätze betreffend Waffentransfers zu einigen, einschließlich einer Verpflichtung, auf Waffenlieferungen zu verzichten, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Menschenrechtsverletzungen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begünstigen oder regionale oder nationale Instabilität und bewaffnete Konflikte fördern;
Drucksache 380/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. März 2006
... 19. zeigt sich bestürzt über die positiven Reaktionen der russischen Staatsduma und des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf den Ablauf der Präsidentschaftswahlen in Belarus und ihr Ergebnis; vertritt die Auffassung, dass die Wirkung der EU-Politik gegenüber Belarus durch die unverantwortliche Haltung der Staatsorgane in Moskau, die entschlossen die letzte Diktatur in Europa stützen, geschwächt wird; fordert den Rat und die Kommission auf, das Thema Belarus umgehend gegenüber der russischen Regierung zur Sprache zu bringen, um eine gemeinsame Verantwortung für die Durchführung konkreter demokratischer Veränderungen in diesem Land zu definieren und die politischen Repressionen sowie die Menschenrechtsverletzungen zu stoppen; ist der Auffassung, dass konkrete Anstrengungen in dieser Richtung im Rahmen des Europarates und der OSZE unternommen werden sollten, da Russland - zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - beiden Organisationen angehört;
Drucksache 431/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheitsstrategie
... 1. betont, dass nur mit einem umfassenden Verständnis der Definition von "Sicherheit" sowohl der Einfluss politisch-demokratischer Fragen (d.h. Menschenrechtsverletzungen, willkürliche Diskriminierung bestimmter Gruppen von Bürgern, repressive Regimes) als auch der breiten Palette sozialer, wirtschaftlicher und umweltbezogener Faktoren (d.h. Armut, Hungersnot, Krankheiten, Analphabetismus, knappe natürliche Ressourcen, Umweltverschmutzung, Ungerechtigkeiten in den internationalen Handelsbeziehungen, usw.) auf bestehende regionale Konflikte, das Scheitern von Staaten und die Entstehung von kriminellen und terroristischen Netzen in angemessener Weise berücksichtigt werden kann, obwohl die Aktionen dieser Netze durch die oben genannten Faktoren keinesfalls gerechtfertigt werden können;
Drucksache 491/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der Roma in der Europäischen Union
... - unter Hinweis auf die vor kurzem erfolgte Veröffentlichung eines Berichts durch die Kommission, in dem auf das höchst Besorgnis erregende Ausmaß der Feindseligkeiten und Menschenrechtsverletzungen gegen Roma und Fahrende in Europa aufmerksam gemacht wirds,
Drucksache 933/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Sechsten Jahresbericht des Rates gemäß Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren
... 13. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, bei der Bewertung von Drittstaaten gleiche Kriterien anzuwenden, wenn sie im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen oder wachsender regionaler Instabilität eine Beschränkung von Waffenausfuhren oder ein Embargo in Erwägung ziehen; bekräftigt daher seine feste Überzeugung, dass das Embargo gegenüber China so lange nicht aufgehoben werden sollte, als es keine eindeutige und verlässliche Verbesserung der Situation im Bereich der Menschenrechte und bürgerlichen und politischen Freiheiten in diesem Land gibt und keine ehrliche Auseinandersetzung mit den Ereignissen auf dem Platz des Himmlischen Friedens stattgefunden hat; ist in Sorge darüber, dass Waffenausfuhren nach China die Gefahr regionaler Instabilität in Ostasien erhöhen werden, besonders in Anbetracht der kürzlichen Initiative Chinas für ein gegen Taiwan gerichtetes „Antisezessionsgesetz“; fordert China nachdrücklich auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage der Menschenrechte in China zu verbessern, beispielsweise durch die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, die Erlaubnis für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, chinesische Gefängnisse zu inspizieren, und die Freigabe von Informationen über das Schicksal aller Opfer des Massakers von Tiananmen, ebenso wie sein Exportüberwachungssystem zu stärken und sein Engagement für internationale Normen für Nichtverbreitung zu verbessern;
Drucksache 566/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland
... - unter Hinweis auf die vielen glaubwürdigen Berichte russischer und internationaler Nichtregierungsorganisationen über die anhaltenden gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Februar 2005 in sechs Tschetschenien betreffenden Fällen sowie auf die zahlreichen ähnlichen Fälle, mit denen dieses Gericht befasst ist,
Drucksache 605/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission:
... Die Gemeinschaft unterstützt weiterhin Konfliktprävention, Konfliktlösung und Friedenssicherung durch Bekämpfung der Ursachen gewalttätiger Konflikte wie etwa Armut, Degradation, Ausbeutung und ungleiche Verteilung von sowie ungleicher Zugang zu Boden und natürlichen Ressourcen, schwache Regierungsführung, Menschenrechtsverletzungen und Geschlechterungleichheit. Ferner fördert sie Dialog, Beteiligung und Aussöhnung im Interesse des Friedens und der Verhinderung des Ausbruchs von Gewalt.
Drucksache 6/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten
... ) vor. So besteht etwa bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit nach § 823 Abs. 1 BGB eine Schadensersatzpflicht des Schädigers. Daneben werden über die sonstigen Rechte" im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB auch erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen von der Pflicht zum Ersatz des Schadens erfasst. Zu solchen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zählen nach ständiger Rechtsprechung insbesondere Verletzungen des sexuellen Selbstbestimmungsrechts.
Drucksache 482/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze
... (3) Soweit durch Rechtsverletzungen der Postbeamtenkrankenkasse Ansprüche nach Absatz 1 entstehen könnten, wirkt die Bundesrepublik Deutschland durch Ausübung ihrer Aufsichtsbefugnisse diesen Rechtsverletzungen auch auf Hinweis der Aktiengesellschaften entgegen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bundesanstalt Postgesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:
2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
3. § 2 wird wie folgt geändert:
4. § 3 wird wie folgt geändert
5. in der Überschrift des dritten Abschnitts
6. § 4 wird wie folgt gefasst:„§ 4 Leitung
7. § 5 wird wie folgt geändert:
8. § 6 wird wie folgt geändert:
9. § 7 wird wie folgt geändert:
10. § 8 wird wie folgt geändert:
11. Der vierte Abschnitt wird aufgehoben.
12. Die §§ 11 bis 14 werden aufgehoben.
13. In § 15
14. § 16 wird wie folgt gefasst:
15. § 17 wird aufgehoben.
16. In § 18
17. § 19 wird wie folgt geändert:
18. § 20 wird wie folgt geändert:
19. § 21 wird wie folgt geändert:
20. § 22 wird wie folgt gefasst:
21. § 23 wird wie folgt gefasst:
22. § 24 wird wie folgt geändert:
23. § 25 wird wie folgt geändert:
24. § 26 wird wie folgt geändert:
25. Nach § 26 wird folgende Überschrift eingefügt:
26. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 1 Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26a bis 26d eingefügt:
27. Nach § 26d wird folgende Überschrift eingefügt:
28. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 2 Wirtschaftsführung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26e bis 26k eingefügt:
29. Nach § 26k wird die folgende Überschrift eingefügt:
30. § 28 wird wie folgt geändert:
31. § 29 wird wie folgt geändert:
32. § 30 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2 Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Personalrechtlichen Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz
Artikel 4 Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und
Artikel 6 Änderung des Münzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen
Artikel 8 Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Artikel 9 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 10 Neufassung des Bundesanstalt Postgesetzes und des Postpersonalrechtsgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 3/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... Wird gegen einen Hauptversammlungsbeschluss über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung, der Kapitalherabsetzung (§§ 182 bis 240) oder einen Unternehmensvertrag (§§ 291 bis 307) Klage erhoben, so kann das Prozessgericht auf Antrag der Gesellschaft durch rechtskräftigen Beschluss feststellen, dass die Erhebung der Klage der Eintragung nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Ein Beschluss nach Satz 1 darf nur ergehen, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zur Abwendung der vom Antragssteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre vorrangig erscheint. Der Beschluss ist für das Registergericht bindend; die Feststellung der Bestandskraft der Eintragung wirkt für und gegen jedermann. Der Beschluss soll spätestens drei Monate nach Antragstellung ergehen; Verzögerungen der Entscheidung sind durch unanfechtbaren Beschluss zu begründen. In dringenden Fällen kann auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden. Die vorgebrachten Tatsachen, auf Grund derer der Beschluss ergehen kann, sind glaubhaft zu machen. Gegen den Beschluss findet die sofortige Beschwerde statt; Satz 4 gilt entsprechend. Erweist sich die Klage als begründet, so ist die Gesellschaft, die den Beschluss erwirkt hat, verpflichtet, dem Antragsgegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus einer auf dem Beschluss beruhenden Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses entstanden ist. Als Ersatz des Schadens kann die Beseitigung der Wirkung der Eintragung nicht verlangt werden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Drucksache 733/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Rekrutierung von Terroristen - Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft KOM (2005) 313 endg.; Ratsdok. 12773/05
... zu verlangen, etwaige Rechtsverletzungen abzustellen oder zu verhindern1
1. Einleitung
2. VERSTÄRKUNG der Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft
2.1. Rundfunkmedien
2.2. Das Internet
2.3. Bildung, Engagement der Jugend und aktive Unionsbürgerschaft
2.4. Förderung der Integration, des interkulturellen Dialogs und des Dialogs mit den Kirchen
2.4.1. Integration
2.4.2. Dialog zwischen Staat und Kirche
2.4.3 Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialoges
2.5. Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsdienste
2.6. Sachverständigennetze
2.7. Beobachtung und Datensammlung
2.8. Außenbeziehungen
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 454/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... (2) Ein Beschluss nach Absatz 1 darf nur ergehen, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zur Abwendung der vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre vorrangig erscheint.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
1. In § 67 Abs.4 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
1a. § 93 wird wie folgt geändert:
2. In § 98 Abs. 1 Satz 1
3. § 117 Abs. 7 Nr. 1
4. § 122 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
5. § 123 wird wie folgt gefasst:
§ 123 Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
6. § 125 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
7. Nach § 127 wird folgender § 127a eingefügt:
§ 127a Aktionärsforum
7a. In § 128 Abs. 1
8. In § 130 Abs. 1 Satz 2
9. § 131 wird wie folgt geändert:
10. In § 135 Abs. 4 Satz 3 zweiter Halbsatz
11. § 142 wird wie folgt geändert:
12. § 145 wird wie folgt geändert:
13. § 146 wird wie folgt gefasst:
§ 146 Kosten
14. § 147 wird wie folgt geändert:
15. Vor dem Fünften Teil wird folgender § 148 eingefügt:
§ 148 Klagezulassungsverfahren
16. Vor dem Fünften Teil wird folgender § 149 eingefügt:
§ 149 Bekanntmachungen zur Haftungsklage
17. § 221 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
18. In § 237 Abs. 5 wird nach der Angabe Absatzes 3 die Angabe: Nummer 1 und 2 angefügt.
19. Dem § 242 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
20. § 243 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
21. § 245 wird wie folgt geändert:
22. § 246 wird wie folgt geändert:
23. Nach § 246 wird folgender § 246a eingefügt:
§ 246a Freigabeverfahren
24. Nach § 248 wird folgender § 248a eingefügt:
§ 248a Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage
25. § 249 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
26. § 250 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
27. § 251 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: .
28. § 254 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
29. § 255 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
30. § 257 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
31. § 258 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
32. In § 259 Abs. 1 Satz 3
33. § 275 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
34. In § 280 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter Von mindestens fünf Personen gestrichen.
35. In § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2
36. § 315 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:
37. § 402 wird wie folgt geändert:
38. In § 407 Abs. 1 Satz 1
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
§ 16 Übergangsvorschrift zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 53 wie folgt gefasst:
§ 53 Einstweiliger Rechtsschutz, bestimmte Verfahren nach dem Aktiengesetz und dem Umwandlungsgesetz.
2. § 53 wird wie folgt geändert:
3. In Nummer 1642 des Kostenverzeichnisses Anlage 1
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 490/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union
... 14. begrüßt die Bemühungen Marokkos, sich mit dem Leiden von Opfern vergangener Menschenrechtsverletzungen auseinanderzusetzen, insbesondere durch die Einsetzung der „Instance Equité et Réonciliation" (Kommission für Gerechtigkeit und Aussöhnung); erkennt die positiven Entwicklungen im Bereich des Verbots der Folter und bei der Entschädigung derjenigen, die in der Vergangenheit Leid ertragen mussten, an; unterstützt die 1aufenden Rechtsreformen wie das Familiengesetzbuch, das vom marokkanischen Parlament im Januar 2004 verabschiedet wurde, und den Gesetzesentwurf, durch den Folter unter Strafe gestellt werden soll, vom Dezember 2004; verurteilt scharf die Verhängung von Haftstrafen für Journalisten in sogenannten „Verleumdungsprozessen" und fordert von den marokkanischen staatlichen Stellen eine Reform des Strafgesetzes, um Haftstrafen für die „Pressedelikte" abzuschaffen; stellt fest, dass Marokko ein Moratorium für die Todesstrafe erlassen hat und fordert Marokko auf, die Todesstrafe abzuschaffen;
Drucksache 269/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten der Europäischen Union und den Empfehlungen für die 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (14. März bis 22. April 2005)
... - zu Irak, unter Verurteilung der Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Rechts insbesondere der Exekutionen von Zivilisten, der Entführung von Geiseln und deren barbarische Hinrichtung durch Terrorgruppen, der regelmäßigen Anschläge auf Minderheitengruppen wie Assyrer und andere, der Verhinderung des Zugangs zu medizinischer Versorgung sowie der Akte der Folter gegenüber der Zivilbevölkerung; unter Verurteilung der Wiedereinführung der Todesstrafe durch die irakische Interimsregierung; mit der Forderung, dass behauptete Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, die während der letzten drei Jahrzehnte vorgekommen sein sollen, von den irakischen Behörden möglichst schnell untersucht und die Verantwortlichen bestraft werden; unter nachdrücklichem Verweis auf das Recht jedes Inhaftierten auf eine faire rechtliche Behandlung im Einklang mit dem Völkerrecht; unter erneuter Verurteilung der Anwendung von Folter und anderer grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Gefangenen; mit der Forderung nach eingehenden, unabhängigen, öffentlichen und transparenten Untersuchungen der mutmaßlichen Fälle von Folter und Misshandlungen; mit der Forderung nach einer angemessenen Bestrafung aufgrund angemessener Verfahren; unter Begrüßung der Abhaltung der Wahlen in Irak und mit der Feststellung, dass die Menschenrechte und die Demokratie die wichtigsten Werte sind, auf die sich die künftige Verfassung des Landes gründen muss;
Drucksache 625/05
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 14 vom 13. Mai 2004
zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
... Die Verfahrensreform durch das Protokoll Nr. 14 ist lediglich ein Teil der zur wirksamen Entlastung des Gerichtshofs notwendigen Maßnahmen. Vorrangig sind die Vertragsparteien selbst dafür verantwortlich, die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen, während der Gerichtshof nur eine subsidiäre Rolle spielen sol1. Menschenrechtsverletzungen sollen primär bereits in den Mitgliedstaaten verhindert oder beseitigt werden. Daher hat das Ministerkomitee des Europarats verschiedene Empfehlungen verabschiedet, die die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen auf nationaler Ebene und die Verbesserung innerstaatlicher Rechtsbehelfe betreffen1).
Drucksache 847/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum lran
... L. in der Erwägung, dass Amnesty International und Human Rights Watch in den vergangenen Monaten verstärkt über Menschenrechtsverletzungen im Iran berichtet haben,
Drucksache 565/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kleinwaffen und leichten Waffen
... J. in der Hoffnung und Erwartung, dass mehr EU-Mitgliedstaaten öffentlich ihre aktive Unterstützung für die Bemühungen um das Zustandekommen eines Konsenses über die Notwendigkeit eines Übereinkommens über Waffenhandel erklären, das Waffentransfers verbietet, die die eindeutige Gefahr in sich bergen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begünstigt werden,
Drucksache 766/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2004 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2004
... Höhepunkt des Plenums war die in Anwesenheit des TST Präsidenten Alchanow zum Teil kontrovers geführte Dringlichkeitsdebatte zu Tschetschenien. Grundlage waren Berichte zur politischen Lage und demokratischen Stabilität (Berichterstatter: Gross/Schweiz/Soz.), zur MR-Lage (Bindig/DEU/Soz.) und zur humanitären Lage von Flüchtlingen (Iwinski/POL/Soz.). Alle drei Berichte und die darin enthaltenen Resolutions- und Empfehlungsentwürfe wurden nach Diskussion zahlreicher Änderungsanträge mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Besondere Aufmerksamkeit zog der Bericht zur Menschenrechtslage auf sich, der in klarer Sprache und anhand vieler Beispiele fortbestehende Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien anprangert und konkrete Maßnahmen einfordert. Mit dem Bericht zur politischen Lage wurde ein Dialogprozess zur Befriedung in Tschetschenien im Rahmen eines "Straßburger Runden Tisches" unter der Schirmherrschaft des EuR initiiert.
Drucksache 740/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit
Drucksache 600/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung geistigen Eigentums KOM (2005) 276 endg.; Ratsdok. 11245/05
... Nachahmung und Produktpiraterie und ganz allgemein die Verletzung geistigen Eigentums sind ein Phänomen, das zunehmend an Bedeutung gewinnt und dessen internationale Dimension für die einzelnen Staaten und ihre Volkswirtschaft inzwischen eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Die unterschiedlichen Sanktionsregelungen beeinträchtigen nicht nur das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, sie erschweren auch die wirksame Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie. Über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen hinaus werfen Nachahmung und Produktpiraterie auch Probleme beim Verbraucherschutz auf, besonders wenn die Gesundheit oder die Sicherheit auf dem Spiel steht. Die Entwicklung und Nutzung des Internet haben inzwischen einen Grad erreicht, der einen sofortigen globalen Vertrieb von Raubkopien ermöglicht. Immer häufiger tritt dieses Phänomen auch in Verbindung mit der organisierten Kriminalität auf. Für die Gemeinschaft ist die Bekämpfung solcher Rechtsverletzungen daher von grundlegender Bedeutung. Nachahmung und Produktpiraterie sind ebenso lohnende Betätigungsfelder geworden wie andere in großem Maßstab organisierte Straftaten wie etwa der Drogenhande1. Es winken hohe Gewinne, ohne dass nennenswerte Sanktionen zu befürchten wären. Die Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums muss somit um strafrechtliche Bestimmungen ergänzt werden, die ein wirksameres und entschiedeneres Vorgehen gegen Nachahmung und Produktpiraterie ermöglichen. Zusätzlich zu den zivil- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen bzw. Ersatzleistungen, die in dieser Richtlinie vorgesehen sind, stellen in geeigneten Fällen auch strafrechtliche Sanktionen ein Mittel zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums dar1.
Drucksache 567/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte: die Rolle der nationalen und der europäischen Institutionen, einschließlich der Agentur für Grundrechte
... 46. betont, dass es keinesfalls darum geht, die Einrichtung einer Art von "Europäischem Menschenrechtsgerichtshof" vorzubereiten; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Befassung mit einzelnen Fällen von Menschenrechtsverletzungen grundlegend von der Überwachung eines politischen Systems oder seiner Rechtsinstrumente unterscheidet, die möglicherweise den allgemein anerkannten Menschenrechtsstandards nicht entsprechen;
Drucksache 695/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Beschleunigung der Umsetzung des EU-Aktionsplans "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (FLEGT)
... A. in der Erwägung, dass illegale Abholzung zu Entwaldung, Verlust an Lebensvielfalt und Klimawandel beiträgt, Bürgerkriege schürt und Korruption, organisiertes Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen zur Folge hat, wodurch die internationale Sicherheit gefährdet wird,
Drucksache 3/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... (2) Ein Beschluss nach Absatz 1 darf nur ergehen, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zur Abwendung der vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre vorrangig erscheint.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG
2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 AktG
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 2a - neu -, 3 Satz 2, 3 AktG , Nr. 10 § 135 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 AktG , Artikel 2 Abs. 3 § 16 WpÜG
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 4 AktG
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, Abs. 3a - neu -, Abs. 4 AktG
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, 4 AktG
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1 AktG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 131 AktG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 131 Abs. 2a - neu - AktG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a § 142 Abs. 2 Satz 1 bis 3 AktG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 145 Abs. 4 AktG
13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 146 Satz 2 AktG , Nr. 15 § 148 Abs. 5 Satz 5 AktG
14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG
15. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG
16. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 AktG
17. Zu Artikel 1 Nr. 11, 15, 31 und 36 §§ 142, 148, 258 und 315 AktG
18. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 2 Satz 8 AktG
19. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 3 Satz 1 AktG
20. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 4 AktG , Nr. 16 § 149 AktG
21. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG
22. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG
23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 246a AktG
24. Zu Artikel 2 Abs. 1 § 16 EGAktG
25. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 694/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wirkung der Darlehensaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft in den Entwicklungsländern
... - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2000 zu den Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Erdöl- und Pipelineprojekt im Tschad und in Kamerun
Drucksache 617/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (... StrÄndG )
... Die Täter sind überwiegend dem sozialen Nahraum des Opfers zuzurechnen. Zum einen handelt es sich um ehemalige Partner, die das Opfer entweder zurückgewinnen oder für die Trennung sanktionieren wollen. Nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen sind insbesondere Frauen in Trennungssituationen in hohem Ausmaß von Stalking betroffen, das ohne Intervention nicht selten bis zu massiver Gewalt eskaliert, (vgl. „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, www.bmfsfj.de, S. 285 f)“. Darüber hinaus können Bekannte aus dem privaten oder beruflichen Umfeld sowie Personen, zu denen zuvor professionelle Kontakte bestanden haben (Patienten, Mandanten etc.) zu dem Täterkreis gehören. In deutlich selteneren Fällen fehlt jegliche Beziehung zwischen Täter und Opfer. Die Motivation für die Nachstellung ist vielfältig. Sie reicht von dem Wunsch, eine Aussöhnung zu erreichen oder eine Liebesbeziehung herzustellen über die Intention, Macht und Kontrolle über das Opfer auszuüben bis hin zu Rachefeldzügen für tatsächliche oder vermeintliche Ehr- oder sonstige Rechtsverletzungen. Unter Berücksichtigung der feststellbaren Motivationslagen der Täter, die überwiegend von einer emotional getönten Fixierung auf das Opfer geprägt sind, bergen Nachstellungen eine nicht unbeträchtliche Eskalationsgefahr, der mit dem neuen Tatbestand entgegengewirkt werden soll.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 241b Nachstellung
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 3
Drucksache 317/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus
... 9. weist darauf hin, dass Belarus wegen der massiven Menschenrechtsverletzungen der einzige europäische Staat ohne vertragliche Beziehungen zur Europäischen Union ist, und fordert den Rat auf, das gegenwärtige Regime von Belarus als Diktatur und Präsident Lukaschenko als Diktator zu missbilligen;
Drucksache 3/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
... (2) Ein Beschluss nach Absatz 1 darf nur ergehen, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zur Abwendung der vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre vorrangig erscheint.
Drucksache 663/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör(Anhörungsrügengesetz)
... betroffen haben. Diese Klarstellung lässt im übrigen auch die Bemühungen der Rechtsprechung unberührt, § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG nicht zu einem konturlosen Auffangtatbestand für jegliche Rechtsverletzungen im Beschlussverfahren ausufern zu lassen (vgl. BGHSt 32, 394).
Problem und Ziel
2 Lösung
2 Alternativen
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 6 Änderung der Schiffsregisterordnung
Artikel 7 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 9 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 11 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 12 Änderung der Kostenordnung
Artikel 13 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 14 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 15 Änderung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 16 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 19 Änderung der Wehrdisziplinarordnung
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 21 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 22 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Artikeln 14
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Drucksache 720/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikation- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (NTPG)
... Der Begriff "Straftaten von erheblicher Bedeutung" wird
gestrichen. Den Anforderungen des Gerichts, eine Gewichtung der
konkret geplanten Tat vorzunehmen, wird im vorliegenden Entwurf
durch die enumerative Aufzählung der Straftatbestände
und gleichzeitige Einschränkung auf besonders schwere
Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der
Lieferung von Gütern und Technologie zur
Herstellung von Massenvernichtungswaffen und für die
konventionelle Rüstung entsprochen. Die
Überwachungsbefugnis des Zollkriminalamts wird auf
Verstöße gegen die exportkontrollrechtlich bedeutsamen
Vorschriften des KWKG und des
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
§ 23a Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
§ 23b Richterliche Anordnung
§ 23c Durchführungsvorschriften
§ 23d Übermittlungen durch das Zollkriminalamt
§ 23e Verschwiegenheitspflicht
§ 23f Entschädigung für Leistungen
Artikel 3 Änderung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Begründung zu den Einzelvorschriften
Artikel 1 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)
Artikel 2 (Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 6
Zu Artikel 2 Nummer 7
Zu § 23a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 23b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 23d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 23e
Zu § 23f
Zu § 45
Zu § 46
Artikel 3 (Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung)
Artikel 4 (Änderung der Strafprozeßordnung)
Artikel 5 (Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang)
Artikel 6 (Inkrafttreten)
Drucksache 1012/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen der Tagung des Europäischen Rates vom 4./5. November 2004 in Brüssel Rechtsverletzungen
Drucksache 1009/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Fünften Jahresbericht des Rates gemäß Nummer 8 der operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren
... 10. begrüßt die neue und aktualisierte Fassung der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Berichte über die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ausführlicher und transparenter zu gestalten, nachdem solche Exportgüter oft für bei Menschenrechtsverletzungen verwendet werden;
Drucksache 450/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum KOM (2003) 46 endg.; Ratsdok. 6777/03
... Was die Unterlassungsanordnungen anbetrifft, bestehen Unterschiede bei den Durchführungsbestimmungen, dies gilt z.B. für die Berücksichtigung berechtigter Interessen Dritter, die Möglichkeiten zur Einziehung oder Vernichtung rechtsverletzender Ware oder die Voraussetzungen, unter denen die Zerstörung der Vorrichtungen zur Herstellung rechtsverletzender Ware angeordnet werden kann. In Griechenland setzt die Sanktion im Prinzip nicht unbedingt ein Fehlverhalten voraus und kann sich somit auch gegen Personen richten, die in gutem Glauben gehandelt haben. In Schweden und Finnland gilt die Sanktion nicht für gutgläubig handelnde Personen; in Dänemark, Spanien und Italien richtet sie sich nicht gegen Personen, die die betreffende Ware ausschließlich zum privaten Gebrauch verwenden. In den Niederlanden (Urheberrecht) wird die Beschlagnahme und Vernichtung nicht angeordnet, wenn die Person nicht an der Rechtsverletzung beteiligt war, nicht beruflich mit der betreffenden Ware befasst ist und sie allein zu persönlichen Zwecken erworben hat. Im Vereinigten Königreich dürfen die Vorrichtungen zur Herstellung von Raubkopien nur zerstört werden, wenn der Besitzer um deren Verwendungszweck wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
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Arbeitsschutz
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