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"Regel-Ausnahme-Kriterium"


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Drucksache 549/1/08

... § 35 Abs. 2 des Entwurfs ist zu streichen. Durch diese Bestimmung würde eine neue vom Ermessen losgelöste eigenständige Voraussetzung als Regel-Ausnahme-Kriterium eingeführt. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis wäre durch Verwaltungsgerichte in vollem Umfang überprüfbar. Die Entscheidung, ob hier kein Regel-, sondern ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, kann jedoch letztlich nur durch eine umfassende Abwägung aller Umstände getroffen werden, wie sie üblicherweise im Rahmen der Ermessensentscheidung erfolgt. Die Frage der Staatenlosigkeit ist daher ohnehin im Rahmen des Ermessens nach § 35 Abs. 1 des Entwurfs zu prüfen. In diesem Rahmen wird das öffentliche Interesse, Staatenlosigkeit zu vermeiden, regelmäßig hinter dem Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 0.1 - neu - § 10 Abs. 5 Satz 2 und 3 - neu - und Absatz 7 StAG

2. Zu Artikel 1 Nr. 0.2 - neu - § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 17 Abs. 2 StAG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 2 StAG

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 3 StAG

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 5 Satz 2 StAG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 42 - neu - StAG

§ 42
Strafvorschriften

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 549/08 (Beschluss)

... § 35 Abs. 2 des Entwurfs ist zu streichen. Durch diese Bestimmung würde eine neue vom Ermessen losgelöste eigenständige Voraussetzung als Regel-Ausnahme-Kriterium eingeführt. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis wäre durch Verwaltungsgerichte in vollem Umfang überprüfbar. Die Entscheidung, ob hier kein Regel-, sondern ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, kann jedoch letztlich nur durch eine umfassende Abwägung aller Umstände getroffen werden, wie sie üblicherweise im Rahmen der Ermessensentscheidung erfolgt. Die Frage der Staatenlosigkeit ist daher ohnehin im Rahmen des Ermessens nach § 35 Abs. 1 des Entwurfs zu prüfen. In diesem Rahmen wird das öffentliche Interesse, Staatenlosigkeit zu vermeiden, regelmäßig hinter dem Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten können.

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Drucksache 549/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 0.1 - neu - § 10 Abs. 5 Satz 2 und 3 - neu - und Absatz 7 StAG

2. Zu Artikel 1 Nr. 0.2 - neu - § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 2 StAG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 35 Abs. 5 Satz 2 StAG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 42 - neu - StAG

§ 42
Strafvorschriften

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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