5536 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Region"
Drucksache 586/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
... Die Vereinbarung wurde vor der 1993/1994 vollzogenen Bahnreform, also der Privatisierung der ehemaligen Deutschen Bundesbahn, geschlossen und bezieht sich auf die Deutsche Bundesbahn als Teil der Bundesrepublik Deutschland. Da die deutsche Gesetzgebung zur Bahnreform keine Wirkung in der Schweiz entfaltet, ist das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), in dem gemäß § 1 des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes die ehemaligen Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" und "Deutsche Reichsbahn" zusammengeführt wurden, aus der Vereinbarung berechtigt und verpflichtet. Zur Umsetzung des Betriebs der Eisenbahninfrastruktur wurden Verträge mit Betreibern der Infrastruktur abgeschlossen. Regelungen zum Eisenbahnbetrieb sind nach der Bahnreform und der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs nicht mehr erforderlich.
Drucksache 254/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Die Änderungen würden zudem dazu führen, dass innovativen Versorgungsverträgen zwischen Krankenkassen und Hämophiliezentren die Grundlage entzogen wird. Solche Verträge gibt es mittlerweile flächendeckend mit den Ersatzkassen (vdek-Vertrag) sowie mit einigen regionalen AOKen und Betriebskrankenkassen. Bei diesen Verträgen wird auch der wirtschaftliche Einsatz der Arzneimittel zur Vertragsgrundlage gemacht.
Drucksache 544/19
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg, Hessen
Entschließung des Bundesrates - Geburtshilfe vor Ort stärken
... Eine noch weitergehende Reduzierung der klinischen Geburtshilfen lässt befürchten, dass die flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies könnte bei einer signifikanten Zahl von Schwangeren dazu führen, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Transportentfernung zur nächstgelegenen Geburtshilfe von 40 Minuten überschritten würde. Der vorzulegende Gesetzentwurf der Bundesregierung muss daher nachhaltig dazu beitragen, die klinischen Geburtshilfen zu stabilisieren, nicht zuletzt um gleichwertige Lebensverhältnisse auch in ländlichen Regionen gewährleisten zu können.
Drucksache 463/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen
... Aufgaben der amtlichen Statistik werden in Deutschland grundsätzlich von spezialisierten Fachbehörden, das heißt Statistikämtern auf Bundes- und Landesebene, wahrgenommen (Prinzipien der fachlichen und funktionalen Zentralisation sowie der regionalen Dekonzentration). Deren Auftrag umfasst die Erstellung und kontinuierliche Pflege einer Informationsbasis, die - mit Blick auf die abzudeckenden Nutzerbedarfe - thematisch vielgestaltig sowie fachlich und regional differenziert sein muss. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder schaffen in diesem föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistiken die Grundlage für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik (vergleiche § 1 BStatG). Im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Kompetenzen ist der Bund für die Gesetzgebung der amtlichen Statistik (Artikel 73 Absatz 1 Nummer 11 GG) und die Länder sind für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen (Artikel 83 GG) verantwortlich. Der Bund darf zwar Aufgaben des Verwaltungsvollzugs übernehmen, jedoch müssen zum einen diesbezüglich zwingende Gründe vorliegen, und zum anderen dürfen die von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzen nicht ausgehöhlt werden. Da bisher die Statistischen Ämter der Länder auf der Grundlage der geltenden Sozialgesetzgebung regelmäßig Statistiken zu einer Vielzahl hier einschlägiger Sachverhalte erstellen und veröffentlichen, bestehen keine hinreichenden Gründe, dieses Prinzip aufzulösen. Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs würde die etablierte und rechtlich verbindliche Aufgabenzuweisung im Bereich der amtlichen Statistik insofern willkürlich aufgehoben.
Drucksache 447/19
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen
Entschließung des Bundesrates - Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten als zentrale völkerrechtliche Vereinbarungen zum Minderheitenschutz eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und Volksgruppen übernommen hat.
Drucksache 359/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Darüber hinaus soll der vollständige Ausgleich der Pflegepersonalkosten rückwirkend für das Jahr 2018 gelten, sofern die Steigerungsraten der Pflegepersonalkosten den Veränderungswert überschreiten. Berücksichtigt werden dabei im Bereich des Pflegepersonals die durchschnittlichen Auswirkungen der tarifvertraglich vereinbarten linearen und strukturellen Steigerungen der Vergütungstarifverträge sowie Einmalzahlungen. Laut PpSG werden diese tariflichen Mehrkosten mit den Steigerungen der Vergütungstarifverträge und Einmalzahlungen aller weiteren Berufsgruppen, die im Krankenhaus tätig sind, zusammengerechnet. Der daraus resultierende tarifliche Gesamtzuwachs übersteigt - trotz Tariferhöhungen im Pflegebereich - nicht den Veränderungswert, sodass eine volle Refinanzierung ausbleibt. Zudem fallen für die Krankenhäuser ab dem Jahr 2020 per Saldo bisherige Mittel aus dem Pflegezuschlag in Höhe von 250 Millionen Euro weg, die Förderungsliste zum Erhalt von Krankenhäusern in Randregionen bereits gegengerechnet. Mit der einmaligen Erhöhung der Landesbasisfallwerte 2020 um 0,9 Prozent der jeweiligen Landesbasisfallwerte 2019 sollen zum einen die Ausfälle, zum anderen bisher den Krankenhäusern für allgemeine Krankenhauszwecke (Pflegezuschlag) zur Verfügung stehenden Mittel pauschal kompensiert werden und im Ergebnis eine finanzielle Hilfe beim Übergang in das neue Finanzierungssystem zur Verfügung gestellt werden. Das Entlastungsvolumen für die Krankenhäuser gegenüber den bisherigen wird auf etwa 600 Millionen Euro geschätzt. Angesichts des einmaligen Charakters des Zuschlages, der Liquidität beim Gesundheitsfonds, den bisher immer noch nicht ausgeglichen einseitigen Belastungen der Krankenhäuser in der Vergangenheit - Stichwort Rechnungsabschlag - und den Herausforderungen an die Krankenhäuser im Rahmen der Finanzierungsumstellung und weiterer Herausforderungen, wie beispielsweise Ausdehnung der Pflegepersonaluntergrenzen oder aktuell aufgekommenen Anpassungen im Rahmen der IT-Vernetzung und -Sicherheit, erscheint die vorgesehene Entlastung auch als angemessen.
Drucksache 539/19
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung
... 1. Der Bundesrat betont, dass die Digitalisierung, insbesondere im Gesundheitssektor, enorme Chancen birgt, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Digitale Technologien können eine bessere und effizientere Versorgung und einen breiteren Zugang zu medizinischer Expertise gewährleisten, gerade auch in strukturschwächeren Regionen. Digitale Hilfsmittel können es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, eigenständig medizinische Parameter, wie z.B. den Blutzucker, zu beobachten und sich bei Abweichungen mit ihrem Arzt in Verbindung zu setzen.
Drucksache 512/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... e) Der Bundesrat begrüßt, dass verstärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ins Blickfeld der nationalen Ebenen rückt. Der Vertrag räumt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein eigenes Kapitel ein (Kapitel 4). Deutschland und Frankreich ermöglichen auf diesen Weg eine intensivere Vernetzung des Verwaltungshandels bis hin zu einer echten Ko-Administration beispielsweise bei Kindertagesstätten, Bus- und Bahnverkehr oder anderen öffentlichen Diensten. Der mit dem Vertrag von Aachen geschaffene Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich kann auch für die Zusammenarbeit in anderen Grenzregionen eine Vorreiterrolle einnehmen.
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Die bisherigen Unterrichtsstunden in allgemeinbildenden Fächern sollen in unverändertem Umfang in Verfügungsstunden für ergänzende Lehrangebote der Schulen umgewandelt werden. Sie können dann künftig zum Beispiel auch für Fördermaßnahmen, Vertiefungskurse, Zusatzqualifizierungen, spezielle Projekte oder andere geeignete Lehrangebote (auch unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten) genutzt werden. Damit wird es den Schulen auch ermöglicht, flexibel auf neue regulatorische Anforderungen oder praktische Erfordernisse zu reagieren.
Drucksache 581/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Moderne Umsteigeanlagen verfügen auch über Stellplätze für Fahrräder, nicht nur für Pkw. Bei kombinierten Lösungen müssten die Kosten für die vom Bund geförderten Pkw-Stellplätze und die nicht geförderten Fahrrad-Stellplätze aufwendig abgegrenzt werden. Dies erzeugt einen unnötigen Verwaltungsaufwand. Auch aus klimapolitischen Gründen sollten Umsteigeanlagen für Fahrräder ebenfalls mitgefördert werden. Nicht nur in ländlichen Regionen sind Fahrrad und Pedelec auf der sogenannten ersten oder letzten "Meile" eine optimale Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch für mittlere und lange Strecken ist die Verknüpfung von Öffentlichem Verkehr und Fahrrad eine leistungsstarke Alternative zum Auto.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 8 - neu - GVFG
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 - neu - GVFG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... ) werden die Voraussetzungen für die Einführung der wiederholten Arzneimittelabgabe auf einer Verschreibung geschaffen. Um die Impfquote gegen die saisonale Grippe zu erhöhen, wird in einem neuen § 132i SGB V die Möglichkeit der Durchführung von regionalen Modellvorhaben geschaffen, die Grippeschutzimpfungen in Apotheken zum Gegenstand haben. In diesem Zusammenhang erfolgen auch notwendige Folgeänderungen im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 132i Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken
Artikel 2 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 4 Änderung der Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 5 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 579/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Durch die Änderung wird nicht nur der Abschnitt Geithain - Chemnitz, sondern die Gesamtmaßnahme Leipzig - Bad Lausick - Geithain - Chemnitz als Projekt im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen. Die Abschnitte Leipzig - Bad Lausick - Geithain und Geithain - Chemnitz sind auch im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen enthalten (siehe dort Anlage 4 Abschnitt 2 laufende Nummer 23 und Anlage 5 Abschnitt 2 laufende Nummer 1 des Artikels 1 (Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG)) und sollen daraus finanziert werden. Es wäre nicht sinnvoll, die beiden gleich wichtigen Abschnitte unterschiedlichen Planungsrechtsregimen zu unterwerfen. Vielmehr müssen Planung und Umsetzung aller Teile des Projektes Leipzig - Chemnitz nach denselben Kriterien erfolgen, um die beschleunigte Realisierung zu erreichen und zeitnah die für den Strukturwandel erwünschten Wirkungen zu erzielen.
Drucksache 412/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) - COM(2019) 397 final
... Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 543/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken
... Der Bundesrat stellt fest, dass die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung auch in den Regionen eine gemeinsame Aufgabe der Länder, des Bundes und der Krankenkassen ist. Im Kontext der Schaffung und Aufrechterhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen in der Bundesrepublik sowie im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze sind sowohl der Bund als auch die Krankenkassen - diese zur Aufrechterhaltung der stationären Gesundheitsversorgung zu Gunsten der Versicherten auch in strukturschwachen Regionen - gemeinsam dem Ziel der Aufrechterhaltung flächendeckender Versorgung verpflichtet.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Drucksache 111/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung seit mehreren Jahren den Breitbandausbau maßgeblich durch ein eigenständiges Förderprogramm unterstützt. Dieses Programm ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Breit-bandziele der Bundesregierung. Damit werden wichtige Impulse zur Unterstützung des Breitbandausbaus in den Regionen geleistet, die nicht marktgetrieben ausgebaut werden können.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
Drucksache 120/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
... Verlässlichkeit einer vom Standort der jeweiligen Ausbildungsstätte unabhängigen finanziellen Ausbildungssicherung. Sie ermöglicht es, die erforderliche Mobilitätsbereitschaft der Geförderten zu sichern und die vorhandenen Begabungsreserven bestmöglich auszuschöpfen. Dies ist Voraussetzung für die Förderung und Erhaltung leistungsfähiger Wirtschaftsstrukturen im Bundesgebiet. Würde die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld nicht bundeseinheitlich geregelt sein, gäbe es mithin verschiedene landesrechtliche Regelungen, könnte dies dazu führen, dass regionale Ausbildungsplatzangebote nicht in Anspruch genommen werden würden.
Drucksache 311/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Teilhabeverfahrensbericht nach Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 41)
... Die verbindlichen Klarstellungen der Melde- und Primärvariablen liegen seit Mai 2018 vor und wurden den fachlichen Ansprechpartnern bei den Spitzenverbänden der Rehabilitationsträger bzw. bei den obersten Landesbehörden zugeleitet. In über zehn regionalen ganztägigen Informationsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet, die sich vorwiegend an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Träger richteten, hat die BAR zum Teilhabeverfahrensbericht informiert.
Drucksache 180/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... 7. Die besondere Bedeutung der Länder für die Vertiefung der deutsch\-französischen Zusammenarbeit betont der Aachener Vertrag auch durch die erstmals ausdrückliche Würdigung der wichtigen Rolle der dezentralisierten Zusammenarbeit der Gemeinden, der französischen Départements, der französischen Regionen, der Länder, des Bundesrats und des französischen Senats sowie der Zusammenarbeit zwischen dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und den zuständigen Ministerinnen und Ministern der Französischen Republik.
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Durch die Änderung wird nicht nur der Abschnitt Geithain - Chemnitz, sondern die Gesamtmaßnahme Leipzig - Bad Lausick - Geithain - Chemnitz als Projekt im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen. Die Abschnitte Leipzig - Bad Lausick - Geithain und Geithain - Chemnitz sind auch im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen enthalten (siehe dort Anlage 4 Abschnitt 2 laufende Nummer 23 und Anlage 5 Abschnitt 2 laufende Nummer 1 des Artikels 1 (Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG)) und sollen daraus finanziert werden. Es wäre nicht sinnvoll, die beiden gleich wichtigen Abschnitte unterschiedlichen Planungsrechtsregimen zu unterwerfen. Vielmehr müssen Planung und Umsetzung aller Teile des Projektes Leipzig - Chemnitz nach denselben Kriterien erfolgen, um die beschleunigte Realisierung zu erreichen und zeitnah die für den Strukturwandel erwünschten Wirkungen zu erzielen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Eingangsformel
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*
6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG
7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG
8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG
9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*
10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*
11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*
12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*
13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*
14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*
15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG
Drucksache 299/19 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV )
... In Zeiten einer fortschreitenden Globalisierung und eines damit einhergehenden Produktangebotes steigt auch das Interesse der Verbraucher an der Qualität von Waren. Feststehende Qualitätsanforderungen sind dabei ein wichtiges Abgrenzungsmerkmal. Ist diese Qualität mit einem bestimmten Namen verbunden, wirkt sich dies nicht nur positiv auf das Renommee der Region aus, sondern birgt auch ein großes Wirtschaftspotenzial. Durch eine missbräuchliche Verwendung dieses Namens bei Uhren besteht das Risiko, dass die Herkunftsangabe Glashütte Schaden nimmt. Bei verbindlicher Festlegung von Anforderungen für Uhren aus Glashütte kann zudem der große Einfluss traditioneller Fertigungsmethoden deutlich gemacht und das darauf beruhende handwerkliche Erbe gestärkt werden. Gerade bei der Herstellung hochwertiger Uhren in einem bestimmten Preissegment sind diese Gesichtspunkte von großer Bedeutung, da diese Uhren aus Deutschland einem weltweiten Vergleich standhalten müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV)
§ 1 Grundsatz
§ 2 Herkunftsgebiet
§ 3 Begriff der Uhr
§ 4 Herstellung im Herkunftsgebiet
§ 5 Begriff der Herstellung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 8. Der Bundesrat betont, dass die Umsetzungsstrategie, damit sie bis 2030 erfolgreich ist, neben den europäischen Mitgliedstaaten insbesondere mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Zivilgesellschaft entwickelt und umgesetzt werden sollte.
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 307/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
... Naturbelassene Ausgangstoffe nach aerober oder anaerober Behandlung. Im Rahmen der regionalen Verwertung kann eine Freistellung von der Behandlungspflicht nach den Vorgaben des § 10 Absatz 2 der
Drucksache 138/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in Deutschland eines übergreifenden Blicks auf das Zusammenspiel aller am Gasversorgungssystem beteiligten Marktakteure bedarf. Dabei kommt insbesondere auch den in Deutschland vorhandenen Gasspeichern für die Gasversorgungssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Im Winter stellen sie regional einen wesentlichen Teil des benötigten Erdgases zur Verfügung und sind somit ein Garant für eine sichere Gasversorgung. Ohne Gasspeicher wäre zudem ein erheblicher Netzausbau für die Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland notwendig, der wesentlich höhere Kosten verursachen würde als die Gasspeicherung.
Drucksache 199/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
Drucksache 463/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen
... b) die Einzeldatensätze für Sonderaufbereitungen auf regionaler Ebene für das jeweilige Land,
Drucksache 581/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Moderne Umsteigeanlagen verfügen auch über Stellplätze für Fahrräder, nicht nur für Pkw. Bei kombinierten Lösungen müssten die Kosten für die vom Bund geförderten Pkw-Stellplätze und die nicht geförderten Fahrrad-Stellplätze aufwendig abgegrenzt werden. Dies erzeugt einen unnötigen Verwaltungsaufwand. Auch aus klimapolitischen Gründen sollten Umsteigeanlagen für Fahrräder ebenfalls mitgefördert werden. Nicht nur in ländlichen Regionen sind Fahrrad und Pedelec auf der sogenannten ersten oder letzten "Meile" eine optimale Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch für mittlere und lange Strecken ist die Verknüpfung von Öffentlichem Verkehr und Fahrrad eine leistungsstarke Alternative zum Auto.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 und 4 - neu - GVFG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 3 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG *
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG
Drucksache 354/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... Mit dem Wegfall der Regelungen des § 51a BewG dürfen die Tierhaltungskooperationen, auch wenn sie den Regelungen des § 51a BewG entsprechen, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden, werden gewerbesteuerpflichtig und unterliegen der Grundsteuer B. Die Regelung ist auf landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe begrenzt und erlaubt regionale Zusammenschlüsse lediglich in einem Umkreis von max. 40 km (vgl. § 51a Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 und 3 BewG).
Drucksache 180/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration
... 7. Die besondere Bedeutung der Länder für die Vertiefung der deutschfranzösischen Zusammenarbeit betont der Aachener Vertrag auch durch die erstmals ausdrückliche Würdigung der wichtigen Rolle der dezentralisierten Zusammenarbeit der Gemeinden, der französischen Départements, der französischen Regionen, der Länder, des Bundesrates und des französischen Senats sowie der Zusammenarbeit zwischen dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit und den zuständigen Ministerinnen und Ministern der Französischen Republik.
Drucksache 668/19
Verordnung der Bundesregierung
Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung A. Problem und Ziel
... "(10) Für häusliches Abwasser, das in Gebirgsregionen anfällt, die höher als 1 500 Meter über Normalnull liegen, können in der wasserrechtlichen Zulassung abweichende Anforderungen festgelegt werden."
Drucksache 581/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Der öffentliche Personennahverkehr stellt eine wichtige Grundlage der Daseinsvorsorge dar, gewährleistet Mobilität und dient dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Durch die Möglichkeit zur Förderung auch regionaler Strecken kann die Attraktivität ländlicher Räume und Grenzgebiete verbessert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Förderungsfähige Vorhaben
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5019, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 157/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... finanzieren und für die eine Infrastrukturkostenbegrenzung nach § 37 ERegG erfolgt, insofern nicht den Vorgaben des § 36 ERegG zur Vollkostendeckung entsprochen werden könne, wenn auf Netzen weder Schienenpersonenfernverkehr noch Schienengüterverkehr in erheblichem Umfang stattfindet. Wenn nun Teile des Netzes der DB AG, auf denen maßgeblich durch Regionalisierungsmittel finanzierte Verkehre abgewickelt werden, aus der Infrastrukturkostenbegren-zung nach § 37 ERegG herausgelöst werden können, widerspricht dies jedoch der Regelung nach § 5 Absatz 10
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG
Drucksache 518/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... Im vorliegenden Gesetzentwurf soll der Schwerpunkt der Stiftung auf Serviceleistungen liegen. Hierbei kann es zu Überschneidungen und gegebenenfalls Doppelstrukturen kommen, denn in diesem Bereich haben Länder und Kommunen in den vergangenen Jahren bereits ein umfangreiches Angebot an Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgebaut. Viele dieser Angebote benötigen zwingend lokale bzw. regionale Kenntnisse und Vernetzung. Daher ist hier eine enge Abstimmung mit Ländern und Kommunen erforderlich.
Drucksache 146/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Durchführung einer vierten Bundeswaldinventur (Vierte Bundeswaldinventur-Verordnung - 4. BWI-VO)
... Der Wald kann seine vielfältigen Funktionen nur dauerhaft erfüllen, wenn er nachhaltig bewirtschaftet wird. Dies und eine Forstpolitik, die diese Bewirtschaftung fördert, verlangen Kenntnisse über Zustand, Struktur, Dynamik und Leistungsfähigkeit der Wälder auf regionaler und nationaler Ebene. Die Bundeswaldinventur (BWI) liefert diese grundlegenden Informationen über den deutschen Wald. Sie ist eine auf ganz Deutschland bezogene forstliche Großrauminventur auf Stichprobenbasis und nach § 41a
Drucksache 385/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für eine zügige Realisierung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für Elektrifizierung" einzusetzen. Dabei geht der Bundesrat von einem direkten und von bestehenden Finanzhilfen unabhängigen Förderprogramm für den Regionalverkehr aus. Eine Einbindung in bestehende Programme, wie zum Beispiel in das Bundes-GVFG, das bei der Förderung von Maßnahmen eine nicht unerhebliche Kofinanzierung der Länder voraussetzt, kann zur Verzögerung oder gar Verhinderung von Elektrifizierungsvorhaben führen und wird vom Bundesrat daher abgelehnt.
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... "§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV
3. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V
4. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V
5. Zu Artikel 5 Nummer 3
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
6. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V
7. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c – neu – § 71 Absatz 5 Satz 2 – neu – SGB V
8. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V
9. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
10. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V
11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V
12. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V
§ 164a Freiwillige finanzielle Hilfen
14. Zu Artikel 5 Nummer 12 §§ 166 ff. SGB V
15. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V
16. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V
17. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V
18. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV
19. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V
20. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V
21. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V
22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV
25. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV
26. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV
27. Zu Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG
‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
28. Zu Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG
29. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG
‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 540/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation
... − Berücksichtigung der Regionalkomponente
Entschließung
1. Vergütung im Rehabilitations-Bereich - Aufhebung der Grundlohnsummenbindung
2. Rechtsanspruch der Rehabilitations-Kliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich verankern
3. Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitations-Maßnahmen
4. Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung verbessern
5. Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen
Drucksache 106/19
Antrag der Länder Hamburg, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
... Auf dieser neuen, abgesenkten Basis soll der bundesdurchschnittliche Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Pflegekosten im Heim gesetzlich "eingefroren" werden. Trotz der regionalen Unterschiede in der Höhe der Eigenanteile würden alle Pflegebedürftigen ausreichend von dieser Neuregelung profitieren.
Drucksache 557/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... b) Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Probleme insbesondere mit einer inadäquaten Berücksichtigung von regionalen Versorgungsstrukturen und -bedarfen zusammenhängen.
Drucksache 204/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
... o dabei an der föderalen Struktur der Medizinischen Dienste wegen der notwendigen Kenntnis der regionalen Strukturen und der Nähe zu den regionalen Verantwortlichen des Gesundheitswesens festzuhalten,
Drucksache 138/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... c) Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in Deutschland eines übergreifenden Blicks auf das Zusammenspiel aller am Gasversorgungssystem beteiligten Marktakteure bedarf. Dabei kommt insbesondere auch den in Deutschland vorhandenen Gasspeichern für die Gasversorgungssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Im Winter stellen sie regional einen wesentlichen Teil des benötigten Erdgases zur Verfügung und sind somit ein Garant für eine sichere Gasversorgung. Ohne Gasspeicher wäre zudem ein erheblicher Netzausbau für die Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland notwendig, der wesentlich höhere Kosten verursachen würde als die Gasspeicherung.
Drucksache 256/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Klärungsbedarf besteht auch bei der Frage des Exports von (Landes-)Daten aus dem Referenzdatenbestand des Zensus 2021 an die statistischen Ämter der Länder für Sonderaufbereitungen auf regionaler Ebene.
Drucksache 17/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG )
... Bei der außerschulischen Lernförderung hingegen ist die Klärung der Leistungsvoraussetzungen als auch die Art und Weise der Leistungserbringung derart komplex, dass eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem kommunalen Träger der Bildungs- und Teilhabeleistungen erforderlich ist. Insbesondere die Prüfung der Tatbestandsmerkmale der Geeignetheit (ist es möglich und erfolgsversprechend, mit der ausgewählten Lernförderung die bestehenden Defizite zu kompensieren) und der Angemessenheit (im Rahmen der örtlichen Angebotsstruktur wird auf kostengünstige Angebotsstrukturen zurückgegriffen) lassen eine gesonderte Antragstragstellung geboten erscheinen. Diese Tatbestandsmerkmale setzen mit Blick auf die regional unterschiedlichen Angebotsstrukturen und divergierenden Gebühren und Preise eine Markterkundung des zuständigen Leistungsträgers voraus, die in der Regel auch die Geeignetheit der Angebote einschließt.
Drucksache 518/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... Ein starkes Ehrenamt und ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement sind Markenzeichen unseres Landes. Millionen von Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv - vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt, z.B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Stiftungen, Hilfsorganisationen des Bevölkerungsschutzes und Freiwilligen Feuerwehren, Migrantenorganisationen, Umweltorganisationen, Kultureinrichtungen, den Freiwilligendiensten und der Wohlfahrtspflege. Insbesondere in ländlichen Regionen sind bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt tragende Säulen eines lebendigen und funktionierenden Gemeinwesens, die nachhaltig zur Festigung und Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen. Dieses Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Errichtung und Sitz
§ 2 Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen
§ 3 Erfüllung des Stiftungszwecks
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 7 Vorstand
§ 8 Satzung
§ 9 Beschäftigte
§ 10 Haushalt
§ 11 Rechtsaufsicht
§ 12 Auflösung
§ 13 Evaluierung
§ 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4996, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 07.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Drucksache 24/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Arbeitszeiten an die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt anpassen"
... 5. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass es nur durch echte sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen gelingen wird, regional- und branchenspezifisch passgenaue Regelungen zu treffen, die den Interessen beider Seiten gerecht werden und dem Schutz der Sicherheit und der Gesundheit hinreichend Rechnung tragen. Daher soll der erweiterte Gestaltungsspielraum nur tarifgebundenen Arbeitgebern vorbehalten sein. Dieser Tarifvorbehalt schafft einen positiven Anreiz zu einer höheren Tarifbindung und gewährleistet, dass nur unabhängige und durchsetzungsstarke, also nach den Kriterien des Bundesarbeitsgerichts tariffähige Gewerkschaften Abweichungen von den gesetzlichen Arbeitnehmerschutzrechten vorsehen können.
Drucksache 272/19
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirte im Bereich Risikomanagement - Stärkung der Risikostrategie für landwirtschaftliche Unternehmen gegen witterungsbedingte Risiken
... Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass die Landwirtschaft durch den Klimawandel immer stärker dem Risiko von Wetterextremen ausgesetzt ist. Starkregen, Überschwemmungen, Spätfröste, Trockenheit und Dürre der letzten Jahren verursachten mit unterschiedlicher regionaler bzw. lokaler Betroffenheit immer häufiger witterungsbedingte Schäden in existenzbedrohendem Ausmaß für die Betriebe.
Drucksache 299/19
Verordnungsantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV )
... In Zeiten einer fortschreitenden Globalisierung und eines damit einhergehenden Produktangebotes steigt auch das Interesse der Verbraucher an der Qualität von Waren. Feststehende Qualitätsanforderungen sind dabei ein wichtiges Abgrenzungsmerkmal. Ist diese Qualität mit einem bestimmten Namen verbunden, wirkt sich dies nicht nur positiv auf das Renommee der Region aus, sondern birgt auch ein großes Wirtschaftspotenzial. Durch eine missbräuchliche Verwendung dieses Namens bei Uhren besteht das Risiko, dass die Herkunftsangabe Glashütte Schaden nimmt. Bei verbindlicher Festlegung von Anforderungen für Uhren aus Glashütte kann zudem der große Einfluss traditioneller Fertigungsmethoden deutlich gemacht und das darauf beruhende handwerkliche Erbe gestärkt werden. Gerade bei der Herstellung hochwertiger Uhren in einem bestimmten Preissegment sind diese Gesichtspunkte von großer Bedeutung, da diese Uhren aus Deutschland einem weltweiten Vergleich standhalten müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
§ 1 Grundsatz
§ 2 Herkunftsgebiet
§ 3 Begriff der Uhr
§ 4 Herstellung im Herkunftsgebiet
§ 5 Begriff der Herstellung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 137/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
... 2. Die im Europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen organisierten Länder haben deshalb schon in ihrer Berliner Erklärung vom 7. September 2018 "größte Vorbehalte gegenüber der Freisetzung von Organismen, die über so genannte ‚Gene Drives‘ verfügen" geäußert und gefordert, "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Freisetzung von Gene Drives in unsere Umwelt zu verhindern."
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 3, § 11 Absatz 4 Satz 2 GenTSV
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 2 GenTSV
4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 6 Satz 2 GenTSV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV
6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 GenTSV
7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 GenTSV
8. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 - neu - GenTSV
9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 GenTSV
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1a - neu - GenTSV
11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 GenTSV
12. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 2, Sätze 3 und 4 - neu - GenTSV
13. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 GenTSV
14. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 3, Sätze 4 und 5 - neu - GenTSV
15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 GenTSV
16. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 GenTSV
17. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 4 GenTSV
18. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GenTSV
19. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 A Teil II Buchstabe b Nummer 10 Satz 2, Anlage 2 B Teil II Buchstabe b Nummer 12 Satz 2, Anlage 3 Teil II Buchstabe b Nummer 4 Satz 2, Anlage 4 Teil II Buchstabe b Nummer 16 Satz 2 GenTSV
20. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 A Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 3 Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 4 Teil III Buchstabe b Nummer 3 GenTSV
21. Zu Artikel 1 Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 1 GenTSV
22. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe a Nummer 3 - neu - GenTSV
23. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe c Nummer 2 - neu - GenTSV
24. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil III Buchstabe b Nummer 2
25. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil I Buchstabe c Nummer 2 Satz 2 - neu - GenTSV
26. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil III Buchstabe a Nummer 14 Satz 2 GenTSV
27. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 13 Satz 1a - neu - GenTSV
28. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 21 GenTSV
29. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 22 GenTSV
B Entschließung
Drucksache 546/1/19
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Punkt 62 der 982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019
Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Punkt 62 der 982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019
Drucksache 354/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... Mit dem Wegfall der Regelungen des § 51a BewG dürfen die Tierhaltungskooperationen, auch wenn sie den Regelungen des § 51a BewG entsprechen, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden, werden gewerbesteuerpflichtig und unterliegen der Grundsteuer B. Die Regelung ist auf landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe begrenzt und erlaubt regionale Zusammenschlüsse lediglich in einem Umkreis von max. 40 km (vgl. § 51a Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 und 3 BewG).
Drucksache 546/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln
Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln
Drucksache 423/19
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit
... ) wird das Phänomen des "Upskirtings" nicht in ausreichender Weise pönalisiert. Hiernach sind lediglich solche Handlungen unter Strafe gestellt, bei denen mit dem Fotografieren ein Angriff auf die Ehre der betroffenen Person einhergeht. Das bloße heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen von intimen Körperregionen muss nicht zwingend eine (konkludente) Kundgabe der Missachtung darstellen und damit einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2011, 217, 218). Dies gilt umso mehr, als dass dem Täter regelmäßig der Rückzug auf die Behauptung offensteht, die Aufnahmen lediglich "aus Bewunderung" gefertigt zu haben.
Drucksache 333/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern
... Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum PpSG hat sich der Gesetzgeber Ende letzten Jahres bewusst dazu entschieden, zielgerichtet die Pflege zu stärken und damit auch dem akuten Mangel an Pflegekräften entgegenzuwirken und die Hebammen und Entbindungspfleger nicht in die gesetzlichen Maßnahmen einzubeziehen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass sich eine mögliche Unterversorgung und eine damit einhergehende hohe Arbeitsbelastung in der stationären Geburtshilfe anhand des vorliegenden statistischen Zahlenmaterials derzeit nicht verlässlich beurteilen lassen. Zudem stellt sich die Versorgungssituation nach Auskunft der Bundesländer landesspezifisch und regional sehr unterschiedlich dar.
Drucksache 523/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... Mit rund 1 Million Betriebe und mehr als 5,4 Millionen Erwerbstätigen ist das Handwerk eine der tragenden Säulen des deutschen Mittelstands. Es ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene.
Drucksache 400/4/19
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
Drucksache 505/2/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... "(2a) Die Länder können Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet wurden, zur Sicherstellung der regionalen psychotherapeutischen Versorgung auch über den 1. September 2020 hinaus fortführen. Die Frist für den Abschluss der Ausbildung nach Absatz 2 Satz 2 (1. September 2032) verlängert sich entsprechend. Die Studiengänge unterliegen einer Programmakkreditierung gemäß Artikel 3 Absatz 1 Punkt 2 des Studienakkreditierungsvertrages unter Einbindung der nach Landesrecht für Gesundheit zuständigen Stelle, die über die berufszulassungsrechtliche Eignung entscheidet, sowie einer fortlaufenden wissenschaftlichen Evaluation."
Drucksache 373/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... Bei der Versorgung schwerkranker ambulant behandelter Patientinnen und Patienten mit Schmerzpumpen bestehen - insbesondere im ländlichen Raum - nach wie vor regionale Engpässe, die nicht zeitnah durch Herstellerbetriebe nach § 13
Drucksache 400/2/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
Drucksache 433/19
Antrag der Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten erneuern"
... c) eine stärkere Flexibilisierung und weitere Modularisierung der Kurse, bei der etwa auch ein niedrigschwelliges Einstiegsmodul sichergestellt wird oder Erstorientierungskurse als vorbereitende Maßnahme genutzt werden. Hierbei sollen je nach regionaler Situation auch kleinere Gruppengrößen im Sinne eines raschen Zugangs und der Erhöhung der Kursqualität ermöglicht werden. Die Mindestteilnehmerzahl in den allgemeinen Integrationskursen sollte auf 10 und die Höchstteilnehmerzahl auf 22 reduziert werden;
Drucksache 540/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation
... - Berücksichtigung der Regionalkomponente
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation
1. Vergütung im Rehabilitationsbereich - Aufhebung der Grundlohnsummenbindung
2. Rechtsanspruch der Rehabilitationskliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich verankern
3. Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen
4. Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung verbessern
5. Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.