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"Rente"
Drucksache 447/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
§ 21 Tarifvertragsparteien.
§ 26a Übergangsvorschrift zu § 1a Absatz 1a
§ 30j Übergangsregelung zu § 20 Absatz 2
Artikel 15 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 16 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Drucksache 164/1/17
... Es wird angeregt, § 7 UVPG dahingehend zu erweitern, dass auch Vorhaben-träger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen können, für deren Vorhaben keine Vorprüfung erforderlich ist. So kann den Vorhabenträgern die Führung eines transparenteren Verfahrens ermöglicht werden mit dem Ziel einer höheren Rechtssicherheit.
Drucksache 266/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 /EG (eIDAS-Durchführungsgesetz)
... Die gewählte Regelungssystematik erscheint fehlerhaft. Mit dem Wort "insbesondere" soll ausweislich des Besonderen Teils der Begründung des Gesetzentwurfs angeordnet werden, dass die darauf folgende Auflistung von Sachverhalten, in denen der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter ein noch gültiges qualifiziertes Zertifikat zu widerrufen hat, nicht - wie noch im Referentenentwurf vorgesehen und in der weitgehend nachvollzogenen Regelung des derzeitigen § 8 Absatz 1 des
Drucksache 155/3/17
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes)
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes)
Drucksache 719/17
... ), so dass die verbliebenen Kapazitäten bei Engpässen nach marktorientierten und transparenten Verfahren diskriminierungsfrei bewirtschaftet werden müssen (§ 15 Absatz 2
Drucksache 3/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/31 /EG
/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009
, der Richtlinie 2009/73 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/119 /EG
/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU, der Richtlinie 2012/27 /EU
/EU, der Richtlinie 2013/30 /EU
/EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652
des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013
- COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
... 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag zur weitgehenden Zusammenführung der Politikbereiche "Klima" und "Energie" und verfahrensmäßig die Einführung eines kohärenten, stringenten und robusten Governance-Systems zur Kenntnis.
Drucksache 718/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung 2018 - BSV 2018)
... Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung 2018 - BSV 2018)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen; Gleichstellungspolitische Relevanz
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 392/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... Rentenversicherung nach § 74a Absatz 2
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 26. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass der hohe Beschäftigungsgrad nicht nur maßgeblich zur Chancengleichheit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme leistet. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung die Finanzierung der gesetzlichen Renten- und
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... Nach der Annahme der genannten Mitteilung begann die Kommission einen breit angelegten und transparenten Dialog mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, um die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips genau zu prüfen. Der Hauptgedanke dahinter war, dass Geschäftstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union (im Folgenden "Union" oder "EU") so einfach und sicher wie rein inländische Geschäftstätigkeiten sein sollten. Der Dialog fand hauptsächlich über die Gruppe "Zukunft der Mehrwertsteuer"8 und die Mehrwertsteuer-Expertengruppe9 statt.
Drucksache 732/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über den Umgang der EU mit standardessenziellen Patenten COM(2017) 712 final
... Der Rückgriff auf die alternative Streitbeilegung wird oftmals durch die Unvorhersehbarkeit behindert und wegen der mangelnden Transparenz früherer Entscheidungen kritisiert. Der Erfolg dieser Mechanismen hängt nicht nur von geeigneten Verfahren ab, sondern auch von der Qualität der Experten. Sobald das Einheitliche Patentgericht seine Tätigkeit aufnimmt, sollte es über ein eigens dafür eingerichtetes Schieds- und Schlichtungszentrum verfügen, das von einem Pool spezialisierter Richter profitiert, somit hochwertige und effiziente Verfahren sowie eine kohärente Praxis garantiert und wenig Spielraum für das sogenannte "Forum Shopping" lässt. Wie in ihrer im November 2016 veröffentlichten Strategie für KMU in Bezug auf geistiges Eigentum46 bekannt gegeben, plant die Kommission in Zusammenarbeit mit dem EUIPO
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... Die Mitgliedstaaten und Regionen werden außerdem zur verstärkten Nutzung der kohäsionspolitischen Unterstützung aufgefordert, vor allem im Rahmen der Programme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit ("Interreg"), damit die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe auf koordinierte und kohärente Weise errichtet wird, und zwar nicht nur innerhalb des TEN-V, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene.
Drucksache 336/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
... "1a. Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,".
,Artikel 9 Änderung des Deutschen Richtergesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften
Artikel 11 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 69l Übergangsregelung zu § 55
Artikel 12 Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 80b Übergangsregelung zum Auslandsverwendungszuschlag
Artikel 14 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2019
Artikel 15 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes zum 1. Januar 2020
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 288/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
... 4. Der Bundesrat bedauert, dass die ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehene verpflichtende Durchführung betrieblicher Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit in § 17 Absatz 1 EntgTranspG durch eine bloße Aufforderung ersetzt wurde. Den Bedenken der Bundesregierung hinsichtlich des bürokratischen Aufwands für die betroffenen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten steht das gewichtige Argument entgegen, dass nunmehr die Bekämpfung der Entgeltlücke ausschließlich von den Auskunftsverlangen der Frauen sowie ihrer jeweiligen Bereitschaft und ihren Möglichkeiten, weitere Schritte einzuleiten, abhängt. Ein gesetzlich formulierter Appell ist angesichts der unverändert hohen Lohnlücke in Deutschland vollkommen unzureichend.
Drucksache 674/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Dritte Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
... II auch monatlich durchführen lassen. Die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als zentrale Vermittlungsstelle (Kopfstelle) führt die Datenabgleiche durch. Nach § 5 der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV) erstattet die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Kopfstelle die Kosten des Datenabgleichs. Die Kostenkalkulation basiert auf den bisher ausschließlich quartalsweise durchgeführten Datenabgleichen. Bei Inkrafttreten des ergänzten § 52
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Bürgerinnen und Bürger
4.2 Wirtschaft
4.3 Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 2
Drucksache 673/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen
... b) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund maschinell geführte Datei" durch die Wörter "Das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund maschinell geführte Dateisystem" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Gleichstellungspolitische Aspekte
H. Nachhaltigkeit
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 2 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
§ 14 Inhalt des Dateisystems.
Artikel 3 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 348/17
Verordnung der Bundesregierung
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (23. KOV-Anpassungsverordnung 2017 - 23. KOV-AnpV 2017)
... (BVG) für die Versorgungsberechtigten nach Maßgabe des § 56 BVG entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die Renten der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dreiundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4156, BMAS: Entwurf einer 23. Verordnung zur Anpassung des Bemessungs-betrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - 23. KOV AnpV 2017
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
III. Votum
Drucksache 708/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/73 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt COM(2017) 660 final
... /EG1 (im Folgenden die "Gasrichtlinie") wird nicht explizit ein Rechtsrahmen für Gasleitungen aus und nach Drittländern festgelegt. Nach rechtlichen Analysen wurde daher festgestellt, dass die Regeln für Gasfernleitungen, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbinden und unter die Definition des Begriffs "Verbindungsleitung" fallen, nicht für solche in die EU führende Fernleitungen gelten. In der Praxis jedoch werden die wesentlichen Grundsätze des Rechtsrahmens der Gasrichtlinie in Bezug auf Drittländer angewandt, insbesondere im Rahmen internationaler Abkommen über Gasleitungen, die in die Europäische Union führen. Es wird davon ausgegangen, dass künftig legislative Maßnahmen erforderlich sind, um auf eindeutige und kohärente Weise den Rechtsrahmen festzulegen, der für alle Rohrleitungen aus und nach Drittländern gilt.
Drucksache 153/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Es besteht länderübergreifend Einigkeit, dass das Wirken von Parteien, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als ein Fundament des Staates sowie den Bestand der Bundesrepublik Deutschland wenden, nicht aus staatlichen Mitteln mitfinanziert oder auf andere Weise seitens des Staates begünstigt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber den Weg aufgezeigt, auf welchem er der wehrhaften Demokratie als einem der Verfassung inhärenten Gedanken Ausdruck verleihen kann. Es hat ausgeführt, dass es für die Verhängung anderer Sanktionen gegen Parteien als eines Parteiverbots einer Änderung des Grundgesetzes bedarf. Diesem Gesichtspunkt wird mit vorliegendem Gesetzentwurf entsprochen.
Drucksache 412/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... 2. des Ergebnisses der Überprüfung den Verzicht auf weitere Überprüfungen nach Satz 1 beantragen, wenn er bei Stellung des Verzichtsantrags einen Zeitpunkt innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt nach Nummer 1 oder Nummer 2 festlegt, ab dem auf der Basis der Klassifizierung keine neuen zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträge vertrieben werden."
Drucksache 707/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt - COM(2017) 647 final; Ratsdok. 14184/17
... 5. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Verordnungsentwurf verbundene Zielsetzung, allen Unternehmen einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zum grenzüberschreitenden Personenverkehrsmarkt zu gewährleisten. Die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Verfahrensvorschriften (Artikel 8 fortfolgende) sollten sich auf das Notwendige beschränken und den Gestaltungsrahmen der Genehmigungsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten weiterhin gewährleisten. Die Einschränkungen der bisherigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Aufnahmemitgliedstaaten in Artikel 8a sowie die Verfahrensvorschriften in Artikel 8b gehen über diesen Rahmen hinaus und werden von Seiten des Bundesrates abgelehnt.
Drucksache 189/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final, Ratsdok. 15120/16
... -Energien-Richtlinie aus dem Jahr 2009 mit Zielvorstellungen für das Jahr 2020 fortschreiben wird. Er begrüßt weiter, dass diese Fortschreibung im Paket mit anderen, für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien wichtigen Verordnungen und Richtlinien vorgenommen wird und damit eine koordinierte und kohärente Umsetzung der Klima- und Energiestrategie der Energieunion erfolgen soll.
Drucksache 349/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2017 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 - RWBestV 2017)
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der
Drucksache 152/17
... Die Umsetzung dieser Vorgaben in der Grundwasserverordnung ergänzt die bisherige Systematik der Beurteilung, Einstufung und Überwachung des Grundwasserzustands sowie der Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Trends von Schadstoffkonzentrationen in Grundwasserkörpern. Sowohl die Einführung von Standards für die Ableitung von Hintergrundwerten als auch die Steigerung des Detaillierungsgrades der Bewirtschaftungspläne führen zur Verbreiterung der Datenbasis zum Zustand der Grundwasserkörper. Insofern verbessern die Änderungen die Möglichkeit, Handlungsbedarfe bezüglich der Verhinderung oder der Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser und der Abwehr von Verschlechterungen des Grundwasserzustands zu erkennen und auf diese zu reagieren. Zudem befördern die Änderungen die Qualität und EU-weite Vergleichbarkeit der Grundwasseranalysen und tragen so zu einem kohärenten und umfassenden Vollzug aller EU-rechtlichen Vorgaben zum Gewässerschutz bei.
Drucksache 351/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18 /EG/EU des Rates - COM(2017) 253 final
... 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten in eigener Zuständigkeit bereits Regelungen getroffen haben, die zu einer deutlichen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige geführt haben. Er begrüßt, dass gemeinsame Mindeststandards für Strategien im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige nunmehr in allen Mitgliedstaaten zum Tragen kommen sollen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass innerhalb der EU die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter gefördert, der Zugang von Frauen zum und ihre Stellung am Arbeitsmarkt weiter verbessert, dem geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle begegnet und damit der Altersarmut von Frauen entgegenwirkt werden muss.
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... In ihrer Mitteilung von 2012 über den "Schutz der Privatsphäre in einer vernetzten Welt - Ein europäischer Datenschutzrahmen für das 21. Jahrhundert"6 und ihrer Mitteilung "Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft"7 aus dem Jahr 2014 verwies die Kommission darauf, dass für den freien Datenfluss zwischen den Mitgliedstaaten unionsweit moderne und kohärente Regeln benötigt werden, sowie dass im Vergleich zu den USA die Datenrevolution von der digitalen Wirtschaft in Europa nur schleppend aufgenommen wurde und es zudem an vergleichbaren industriellen Kapazitäten fehlte. Zusammenfassend stellte sie fest, dass ein nicht an den Handel mit Daten innerhalb der EU angepasstes rechtliches Umfeld zu einem unzureichenden Zugang zu großen Datensätzen, zu Zutrittsbeschränkungen für Marktneulinge und zu Hemmnissen für Investitionen führen kann.
Drucksache 314/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG )
... Zwar wurde der Wortlaut des beabsichtigten Gesetzes im Gesetzentwurf dahingehend präzisiert, dass zur Mitteilung die Strafverfolgungsbehörde und das Gericht verpflichtet sind. Welche Stellen dies genau sind, wurde jedoch nicht angegeben. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird dies auch nicht näher ausgeführt. In der Einzelbegründung zu § 5 Absatz 1 Satz 2 KKG wird jedoch dargelegt, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte im Bedarfsfall Anspruch auf Beratung haben. Dies lässt den Schluss zu, dass im Vergleich zur Formulierung im Referentenentwurf ("Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden")
Drucksache 747/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Bestimmungen zur Stärkung der haushaltspolitischen Verantwortung und der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 824 final
... Es gibt vielfältige Gründe, diesen "Inhalt" des SKS-Vertrags in den Kern des haushaltspolitischen Rahmens der EU aufzunehmen. Im Vergleich zur derzeitigen zwischenstaatlichen Lösung würde dadurch der Rechtsrahmen vereinfacht und sichergestellt, dass als Teil des allgemeinen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene eine wirksamere und systematischere Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung der Haushaltsregeln stattfindet. Auch würden die mit dem gleichzeitigen Bestehen von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und im Unionsrecht vorgesehenen Mechanismen einhergehenden möglichen Risiken einer Doppelung und widersprüchlicher Maßnahmen verringert. Mit einem konsolidierten Rahmen, der dem EU-Recht unterliegt, wäre es zudem leichter, eine kohärente und koordinierte Entwicklung der EU-weiten und einzelstaatlichen Haushaltsregeln innerhalb des allgemeineren Prozesses zur Vertiefung der WWU sicherzustellen. Wie im Bericht der fünf Präsidenten über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas6 dargelegt, würde die Überführung aller Instrumente, die im Verlauf der Krise auf zwischenstaatlicher Ebene geschaffen wurden, in den Rechtsrahmen der Union vor allem eine größere demokratische Rechenschaftspflicht und Legitimität in der gesamten Union bewirken.
Drucksache 262/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetz es
... Bei manchen Personen haben allein die polizeilichen, strafrechtlichen und dienstrechtlichen Ermittlungen dazu geführt, dass ihnen ihre Existenzgrundlage entzogen wurde und sie starke finanzielle Einbußen, bis hin zu einer geschmälerten Rente hinnehmen müssen. Hier könnte der Gesetzgeber durch die Einrichtung eines Härtefonds mit einer entsprechenden Regelung bis hin zu einer Opferrente Abhilfe schaffen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG
3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG
Drucksache 533/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
... 2. die vereinbarte Leistung zuzüglich garantierter Überschussbeteiligung bei Ablauf des Vertrags oder bei Rentenbeginn unter der Voraussetzung einer unveränderten Vertragsfortführung,
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
§ 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
§ 34e Verordnungsermächtigung
§ 147c Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten
§ 156 Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 48 Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.
§ 48a Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 48b Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot
§ 48c Durchleitungsgebot
Artikel 3 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
§ 1a Vertriebstätigkeit des Versicherers
§ 6a Einzelheiten der Auskunftserteilung
§ 7a Querverkäufe
§ 7b Information bei Versicherungsanlageprodukten
§ 7c Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht
§ 7d Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen
§ 66 Sonstige Ausnahmen
§ 155 Standmitteilung
Artikel 4 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 153/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
... Es besteht länderübergreifend Einigkeit, dass das Wirken von Parteien, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als ein Fundament des Staates sowie den Bestand der Bundesrepublik Deutschland wenden, nicht aus staatlichen Mitteln mitfinanziert oder auf andere Weise vonseiten des Staates begünstigt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber den Weg aufgezeigt, auf welchem er der wehrhaften Demokratie als einem der Verfassung inhärenten Gedanken Ausdruck verleihen kann. Es hat ausgeführt, dass es für die Verhängung anderer Sanktionen gegen Parteien als eines Parteiverbots einer Änderung des Grundgesetzes bedarf. Diesem Gesichtspunkt wird mit vorliegendem Gesetzentwurf entsprochen.
Drucksache 195/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... "Eine Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ist auch bei Fertigarzneimitteln vorzunehmen, die für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen verwendet werden, wenn für das wirkstoffgleiche Arzneimittel eine Vereinbarung nach § 130a Absatz 8a mit Wirkung für die Krankenkasse besteht und sofern in Verträgen nach Absatz 5 nichts anderes vereinbart ist."
Drucksache 654/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen JOIN(2017) 450 final
... 6. Die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bedürfen im Zusammenhang mit Sicherheitslücken von IT-Produkten und -Dienstleistungen einer klaren Justierung. Der Bundesrat bittet die Kommission, hier Vorschläge für eine zeitgemäße Konkretisierung von Mängelbeseitigungs-rechten zu entwickeln. Es sollte eine Pflicht zur Bereitstellung von Sicherheitsupdates in Erwägung gezogen werden, die transparente Vorgaben dazu enthält, wie schnell, regelmäßig und für welchen Zeitraum Hersteller den Verbraucherinnen und Verbrauchern entsprechende Angebote unterbreiten müssen.
Drucksache 73/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die noch im Referentenentwurf enthaltene Regelung zur Schaffung der Voraussetzungen für eine bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte wieder aufzunehmen.
Drucksache 349/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2017 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 - RWBestV 2017)
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der
Drucksache 266/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 /EG (eIDAS-Durchführungsgesetz)
... Die gewählte Regelungssystematik erscheint fehlerhaft. Mit dem Wort "insbesondere" soll ausweislich des Besonderen Teils der Begründung des Gesetzentwurfs angeordnet werden, dass die darauf folgende Auflistung von Sachverhalten, in denen der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter ein noch gültiges qualifiziertes Zertifikat zu widerrufen hat, nicht - wie noch im Referentenentwurf vorgesehen und in der weitgehend nachvollzogenen Regelung des derzeitigen § 8 Absatz 1 des
Drucksache 494/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
... Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für den Vorschlag, auf das Urteil von Sachverständigen zurückzugreifen, wenn keine statistischen oder historischen Daten vorliegen. Die Kommission würde die bestehenden transparenten Regeln für die Auswahl externer Sachverständiger (wie beispielsweise bei der Fazilität " Connecting Europe" geschehen) anwenden. Für Sachverständige würden stets die Bestimmungen über Interessenkonflikte gelten.
Drucksache 263/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
... Würden 90 bis 95 Prozent dieser Fälle nicht in das Wettbewerbsregister eingetragen, kann von einem "Ausschluss von Bagatellfällen" keine Rede sein. Demgemäß sah auch der Referentenentwurf aus März 2017 noch eine Grenze von 5.000 Euro für die Eintragung von Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden vor.
Drucksache 59/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
... Der Gläubiger i.S.d. § 4j EStG kann auch eine im Ausland transparent besteuerte Personengesellschaft oder eine z.B. nach dem Check-the-box-Verfahren transparent besteuerte Kapitalgesellschaft sein. Für derartige Fälle wird durch § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG klargestellt, dass ersatzweise auf die Steuerbelastung bei den Gesellschaftern des Gläubigers abzustellen ist. Die Ergänzung dient der Klarstellung, weil auch der "weitere Gläubiger" i.S.d. § 4j EStG ein steuerlich transparenter Rechtsträger sein kann.
Drucksache 325/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
... Punkte 2 und 17: Die Schaffung und die derzeitigen Regeln der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) sind in einem Beschluss der Kommission von 2014' enthalten. Nach diesem Beschluss umfassen die Aufgaben der ERGA die Beratung und Unterstützung der Kommission bei ihren Bemühungen um eine kohärente Umsetzung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Mediendienste sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken. Der Vorschlag sieht keine Änderungen des bestehenden Rechtscharakters und der Befugnisse der ERGA vor.
Drucksache 448/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
§ 255a Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2023
,Artikel 9a Änderung des DRK-Gesetzes
Drucksache 777/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final; Ratsdok. 16018/17
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final; Ratsdok. 16018/17
Drucksache 456/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... "(6) Die Leistungen werden zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 142b Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transfusionsgesetzes
§ 21a Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung
§ 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 4 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
§ 41e Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz
Artikel 5 Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
Artikel 6 Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung
§ 2 Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens
§ 4 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 6a Änderung des HIV-Hilfegesetzes
§ 2 Mittel für finanzielle Hilfe
Artikel 7 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 7a Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 120 Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen
Artikel 8 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8a Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9a Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Auf der Grundlage der bereits erzielten beträchtlichen Fortschritte wird die Union, wie in der Gemeinsamen Erklärung vom 8. Juli 201689 vorgesehen, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO in den Bereichen Cybersicherheit, hybride Bedrohungen und Cyberabwehr vertiefen. Die Prioritäten umfassen u.a. die Förderung der Interoperabilität durch kohärente Anforderungen und Standards für die Cyberabwehr, die Intensivierung der Zusammenarbeit bei Ausbildung und Übungen und die Harmonisierung der Ausbildungsanforderungen.
Drucksache 588/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final
... 2. Mit dem Verordnungsvorschlag soll als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion ein möglichst einfaches, transparentes, verbraucherfreundliches, kostengünstiges und europaweit portables Altersvorsorgeprodukt geschaffen werden, um die bestehenden Systeme in den Mitgliedstaaten zu ergänzen und die Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu steigern. Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, Fehlentwicklungen auf dem Markt für private Altersvorsorgeprodukte, wie zum Beispiel überhöhte Kosten und intransparente, für die Vorsorgenden nicht verständliche Angebote und Produktgestaltungen, weiter zu verringern.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen Vorschriften
Zu Produkten der Altersvorsorge
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... Eine Verordnung ist daher ein geeigneteres Instrument, um für eine kohärente und transparente Umsetzung der Maßnahmen zur Vorsorge für Stromversorgungskrisen sowie zur Prävention und Bewältigung dieser Krisen zu sorgen.
Drucksache 537/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... "(3) Betreiber von Übertragungsnetzen können besondere netztechnische Betriebsmittel vorhalten, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems bei einem tatsächlichen örtlichen Ausfall eines oder mehrerer Betriebsmittel im Übertragungsnetz wiederherzustellen. Mit dem Betrieb besonderer netztechnischer Betriebsmittel sind Dritte zu beauftragen. Entsprechendes gilt bei der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie und Bereitstellung abschaltbarer Lasten. Aufträge nach den Sätzen 2 und 3 werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei sind
Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... - transparenten und objektiven Kriterien zur Unterscheidung zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Vorschriften sowie
Drucksache 733/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2017) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2017
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2017) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2017
Drucksache 755/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Europäische Zentralbank: Ein Europäischer Minister für Wirtschaft und Finanzen - COM(2017) 823 final
... Ein Europäischer Minister für Wirtschaft und Finanzen könnte dazu beitragen, die wirtschaftspolitische Koordinierung weiter zu stärken und ein kohärentes Handeln in den verschiedenen Politikbereichen sicherzustellen. Dabei würde auf den Arbeiten aufgebaut, die die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten bereits geleistet hat. Der Minister könnte sich in regelmäßigen bilateralen und multilateralen Gesprächen mit nationalen Behörden und dem Europäischen Parlament für die Koordinierung und Durchführung von Reformen in den Mitgliedstaaten einsetzen. Da Strukturreformen positive Spillover-Effekte haben können, bestünde ein weiterer Mehrwert darin, dass der Blick auf eine optimale Reformagenda für die EU und das Euro-Währungsgebiet gerichtet würde7.
Drucksache 347/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-EnergienGesetzes
... Die freie Wahl des Stromanbieters ist eine wesentliche Errungenschaft der Liberalisierung des Strommarktes. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass Mietvertrag und Mieterstromvertrag voneinander getrennt sein sollen. Diese Wahlfreiheit sollte auch in Mietverhältnissen bestehen bleiben, die nur auf vorübergehende Zeit angelegt sind. Eine Begrenzung der Mietzeit von Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (§ 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB), ist gesetzlich nicht vorgesehen, sodass diese Mietverhältnisse auch über mehrere Jahre andauern können (z.B. eine von Anfang an auf 2 Jahre angelegte Mietdauer). Mieterinnen und Mieter sind in diesen Konstellationen an ihren Mieterstromvertrag gebunden, obwohl über einen Zeitraum von beispielsweise zwei Jahren der Abschluss eines Stromliefervertrages mit einem Dritten wirtschaftlich günstiger sein kann. Die Vertrags- und Wahlfreiheit wird unverhältnismäßig eingeschränkt. Eine Koppelung von Mieterstromvertrag und Mietvertrag sollte nur bei Mietverträgen möglich sein, die von vornherein nur kurzfristig, das heißt auf keine längere Dauer als sechs Monate, angelegt sind. So sah zunächst auch der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft vor, dass der Mieterstromvertrag nur dann Bestandteil des Mietvertrags sein darf, wenn die Vertragslaufzeit die Dauer von sechs Monaten nicht überschreitet.
Drucksache 85/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
... Ausweislich des den Ländern vom BMVI zur Stellungnahme vorgelegten Referentenentwurfs enthält die Änderungsverordnung inhaltliche Änderungen des § 30 Absatz 3 StVO. Grundsätzliche bzw. einschränkende Aussagen zum Geltungsbereich werden nicht getroffen.
Drucksache 657/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs -Rechengrößenverordnung 2018)
... Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend den gesetzlichen Regelungen, insbesondere für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
§ 2 Bezugsgröße in der Sozialversicherung
§ 3 Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
§ 4 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen; Gleichstellungspolitische Relevanz
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
1. Allgemeine Rentenversicherung
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 449/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
Drucksache 329/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet) - COM(2016) 788 final
... 14. Grundlegende Änderungen an ihrem Gegenstand haben jedoch immer das Potenzial, sich zumindest mittelbar auch auf die Zuweisung und den Einsatz der Mittel aus den ESI-Fonds auszuwirken. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, auch zu diesem Aspekt mit den Mitgliedstaaten und Regionen eine transparente und offene Diskussion zu führen.
Drucksache 448/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... 5. Er unterstützt das Anliegen der Kommission, zur Verwirklichung dieses Ziels gemeinsam mit internationalen Partnern die globale Governance zu stärken. Die EU kann ihre Erfahrungen aus dem europäischen Integrationsprozess einbringen und sich so für eine vom Multilateralismus geprägte und auf starken Regeln beruhende friedliche Weltordnung engagieren. Dazu gehören die Einhaltung, die effektive Durchsetzung und die transparente Weiterentwicklung handelspolitischer Übereinkommen zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen unter Beibehaltung der hohen europäischen Schutzstandards.
Drucksache 156/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
1. Zu den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten:
2. Zu den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten:
3. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 410/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Auf Basis statistischer und wissenschaftlicher Angaben über die zu erwartende Zahl der Berufskrankheiten-Anzeigen, erfahrungsgestützter Annahmen über den Anteil der Anerkennungen sowie über die im Einzelfall zu erbringenden Aufwendungen für Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten sind in Abstimmung mit den Einschätzungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung im Mittel jährlich folgende Leistungsaufwendungen für die neuen Berufskrankheiten zu erwarten; darin sind die Leistungsaufwendungen für die Bestandsfälle enthalten:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
- Gleichstellungspolitische Relevanz
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Berufskrankheit Nummer 4104
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4162, BMAS: Entwurf einer Entwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.2 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder, Kommunen
III. Votum
Drucksache 242/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV )
... Die vorgesehene Ausnahmeregelung entspricht § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Referentenentwurfs und sollte beibehalten werden, da derartige Anlagen regelmäßig nicht in die Außenluft emittieren und damit kein relevantes Gefährdungspotenzial besteht.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.