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Drucksache 18/14 (Beschluss)

... 17. Er betont die zentrale Bedeutung des Menschen als Quelle aller Innovationen. Neue Produkte, Prozesse oder Geschäftsmodelle basieren auf der Kreativität und dem Wissen der Menschen. Gut ausgebildete Fachkräfte sind daher für die Innovationskraft Deutschlands und Europas entscheidend. Angesichts des demographischen Wandels sind dabei alle Reserven zu erschließen:



Drucksache 420/1/14

... 36. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mittels Durchführungsrechtsakt antimikrobielle Arzneimittel oder Gruppen festlegen will, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben sollen (Reserveantibiotika). Arzneimittel, die solche antimikrobiellen Wirkstoffe enthalten, sollen zukünftig nicht als Tierarzneimittel zugelassen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/1/14




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Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

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Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

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Zu Artikel 9

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Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

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Zu Artikel 13

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Zu den Artikeln 21

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 32

Zu Artikel 32

Zu den Artikeln 33

Zu Artikel 38

Zu Artikel 54

Zu Artikel 69

Zu den Artikeln 72

Zu Artikel 73

Zu den Artikeln 82

Zu Artikel 89

Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.

Zu Artikel 93

Zu Artikel 97

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 104

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 108

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu Artikel 112

Zu Artikel 114

Zu den Artikeln 115

Zu Artikel 116

Zu Artikel 117

Zu Artikel 118

84. Zu Artikel 118 wird die Bundesregierung gebeten klarzustellen, ob die zu erstellende Liste antimikrobielle Wirkstoffe oder Arzneimittel enthalten soll. Wobei bei letzterem zu klären wäre, ob es sich um Tier- und/oder Humanarzneimittel handelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die antimikrobiell wirksamen Stoffe zu listen, die nicht nach den Artikeln 115 und 116 umgewidmet werden dürfen.

Zu Artikel 124

Zu Artikel 125

Zu Artikel 146

Zu Anhang II Nummer 1.3.1.

Zur Ergänzung der Vorlage

Zur Übersetzung der Vorlage

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 243/14 (Beschluss)

... II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit dafür zu sorgen, dass immer ausreichend Erdgas gespeichert ist, und eine nationale Erdgasreserve mit einer Reichweite von 45 Tagen zu schaffen. Hierbei ist auch sicherzustellen, dass die Gasspeicher sicher und ohne Risiken für die Bevölkerung und Umwelt betrieben werden.



Drucksache 556/13

... Jede Schülerin und jeder Schüler ist einzigartig, deshalb sind die individuellen Stärken und Schwächen der Lernenden in jeder Lerngruppe unterschiedlich verteilt. In dieser Heterogenität liegen aber auch Reserven für das Erreichen maximaler Lernerfolge und die Ausprägung sozialer Kompetenz. Eine gute Schule ist ein Ort, an dem Lehrkräfte orientiert an den individuellen Stärken und Schwächen der Lernenden erfolgreich pädagogisch handeln können. Ziel dieser individuellen Förderung ist es, jede Schülerin und jeden Schüler auf ihrem individuellen Weg zu einem möglichst guten Schulabschluss zu führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13




Entschließung

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 207/13

... (28) In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich im Jahr 2012 die positive Finanzentwicklung fortgesetzt. Die Krankenkassen konnten ihre finanziellen Reserven bis Ende 2012 weiter ausbauen. Auch der Gesundheitsfonds konnte seine finanziellen Reserven in den letzten Jahren deutlich erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 376/13 (Beschluss)

... • Vermögensgegenstände aus der Investmentkommanditgesellschaft entnommen werden (Auflösung der stillen Reserven?)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG Artikel 12 § 11 Absatz 6 und § 34 Absatz 8c - neu - KStG Artikel 16 Nummer 3a - neu - Inkrafttreten

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Begründung

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Finanzielle Auswirkungen

4. Zu Artikel 11 § 15b EStG


 
 
 


Drucksache 87/13

... Angesichts der großen Bedeutung des Euro ist es besonders wichtig, gegen seine Fälschung vorzugehen. Der Euro ist die einheitliche Währung der 17 Mitgliedstaaten des Euroraums mit seinen insgesamt 330 Millionen Einwohnern. Zudem wird der Euro in großem Umfang bei internationalen Handelsgeschäften verwendet und dient als wichtige Reservewährung für Drittländer. Der Gesamtwert aller weltweit im Umlauf befindlichen Eurobanknoten (rund 913 Mrd. EUR im Januar 2013) entspricht in etwa dem aller im Umlauf befindlichen US-Dollarnoten. Etwa ein Viertel dieses Volumens ist außerhalb des Euroraums im Umlauf (hauptsächlich in den Nachbarregionen1). Der Euro ist heute die zweitwichtigste internationale Währung weltweit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Rechtlicher Rahmen

1.2.1. Strafrecht

1.2.2. Sonstige EU-Vorschriften für diesen Bereich

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Spezifische Bestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftatbestände

Artikel 4
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 8
Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Ermittlungsinstrumente

Artikel 10
Pflicht zur Übermittlung falscher Banknoten und Münzen zu Analyse- und Identifizierungszwecken

Artikel 11
Beziehung zum Genfer Abkommen

Artikel 12
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 297/13

... Die Berechnung des Anpassungssatzes im Rahmen der Haushaltsdisziplin ist Bestandteil der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2014 und soll gewährleisten, dass für das Haushaltsjahr 2014 nach den Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER die Teilobergrenze für die marktbezogenen Ausgaben und Direktzahlungen im Rahmen der Rubrik 2, wie sie sich aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung vom 7./8. Februar 2013) zu dem Punkt "Mehrjähriger Finanzrahmen"5 ergibt, nicht überschritten wird. Laut den Schlussfolgerungen wird die neue Reserve für Krisen im Agrarsektor in die Rubrik 2 eingestellt und in der Weise gebildet, dass zu Beginn jedes Jahres im Wege des Mechanismus für die Haushaltsdisziplin eine Verringerung der Direktzahlungen vorgenommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 758/13

... Nach Artikel 15 müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die nationalen Regulierungsbehörden, die Übertragungsnetz- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber das Energieeffizienzpotenzial intelligenter Netze maximieren und die Energieeffizienz bei Auslegung und Betrieb der Gas- und Elektrizitätsinfrastruktur beurteilen und verbessern. Ferner müssen sie sicherstellen, dass Netztarife und -regulierung spezifische Energieeffizienzkriterien erfüllen und eine Laststeuerung nicht behindern. Bis zum 30. Juni 2015 müssen die Mitgliedstaaten das Energieeffizienzpotenzial ihrer Gas- und Strominfrastruktur bewerten und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Netzinfrastruktur bestimmen. Der Artikelsieht einen vorrangigen Zugang und eine vorrangige Inanspruchnahme von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vor und soll nachfrageseitigen Ressourcen, vor allem der Laststeuerung (Demand Response), hinsichtlich der Teilnahme an den Großhandels- und Einzelhandelsmärkten die gleiche Ausgangslage wie der Versorgerseite verschaffen. Insbesondere werden der Zugang und die Teilnahme von Laststeuerungs-Dienstleistern an den Märkten für Ausgleichsleistungen, Reservedienste und andere Systemdienste gefördert. Dazu sind die technischen oder vertraglichen Modalitäten für die Teilnahme festzulegen, wobei auch Aggregatoren und andere Laststeuerungs-Dienstleister einzubeziehen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Energieeffizienzrichtlinie

3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED

3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung

3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen

3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme

3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung

3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 556/13 (Beschluss)

... Jede Schülerin und jeder Schüler ist einzigartig, deshalb sind die individuellen Stärken und Schwächen der Lernenden in jeder Lerngruppe unterschiedlich verteilt. In dieser Heterogenität liegen aber auch Reserven für das Erreichen maximaler Lernerfolge und die Ausprägung sozialer Kompetenz. Eine gute Schule ist ein Ort, an dem Lehrkräfte orientiert an den individuellen Stärken und Schwächen der Lernenden erfolgreich pädagogisch handeln können. Ziel dieser individuellen Förderung ist es, jede Schülerin und jeden Schüler auf ihrem individuellen Weg zu einem möglichst guten Schulabschluss zu führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland

1. Bildungschancen in Deutschland

2. Finanzielle Verantwortung

3. Kita-Ausbauprogramm

4. Ganztagsschulprogramm

5. Inklusion

6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

7. Änderung des Grundgesetzes


 
 
 


Drucksache 626/1/13

... V und § 64 KVLG 1989 pauschal an den Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 14 Milliarden Euro für das Jahr 2014. Vorgesehen ist, diesen Bundeszuschuss für das Jahr 2014 um 3,5 Milliarden Euro zu Lasten der Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenversicherung und zu Lasten des Sondervermögens bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse zu kürzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Bereits im Jahr 2013 erfolgte zur Entlastung des Bundeshaushalts eine Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.



Drucksache 483/1/13

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass nach dem aktuellen Stand der TrilogVerhandlungen der Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale Verordnung) gestrichen werden soll. Damit entfällt die von der Kommission vorgesehene Möglichkeit der Verwendung der Agrarkrisenreserve für bestimmte Maßnahmen im Rahmen des vorliegenden Verordnungsvorschlags. Eine daraus resultierende mögliche Unterfinanzierung von Maßnahmen im Rahmen dieses Verordnungsvorschlags ist aus Sicht des Bundesrates nicht akzeptabel.



Drucksache 682/13

... sfonds (nachstehend "Reservefonds”) auf der Grundlage von Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 626/13 (Beschluss)

... V und § 64 KVLG 1989 pauschal an den Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 14 Milliarden Euro für das Jahr 2014. Vorgesehen ist, diesen Bundeszuschuss für das Jahr 2014 um 3,5 Milliarden Euro zu Lasten der Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenversicherung und zu Lasten des Sondervermögens bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse zu kürzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Bereits im Jahr 2013 erfolgte zur Entlastung des Bundeshaushalts eine Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.



Drucksache 140/13

... 7. Der Bundesrat lehnt die Einführung einer leistungsgebundenen Reserve auf nationaler Ebene oder Länderebene weiterhin ab. Diese trägt nicht zur Steigerung von Qualität und Effizienz der Programme bei. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass die einzelnen Programme sich wenig ambitionierte Ziele setzen. Zudem ist eine Vergleichbarkeit der einzelnen Programme aufgrund der unterschiedlichen regionalen Problemlagen und Lösungsansätze nicht gegeben.



Drucksache 33/13

... Sind Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder sind Anteile im Sinne des § 17 vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3 übertragen oder überführt worden, und ist eine Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt der Übertragung oder Überführung unterblieben, so ist der Gewinn, den ein Steuerpflichtiger, der im Sinne eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im anderen Vertragsstaat ansässig ist, aus der späteren Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile erzielt, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern. Auch die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft, auf die die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter oder Anteile übertragen oder überführt wurden, sind ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn Wirtschaftsgüter vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] Betriebsvermögen einer Personengesellschaft geworden sind, die deswegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, weil der Steuerpflichtige sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann und dem nutzenden Betrieb eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Jahressteuergesetz 2013

Anlage
Jahressteuergesetz 2013

I. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3 EStG , Nummer 13a - neu - § 32d Absatz 2 Nummer 4 EStG , Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu -, 5 - neu - EStG , Buchstabe j1 - neu - § 52 Absatz 45 EStG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 8b Absatz 1 Satz 2 KStG , Buchstabe c - neu - § 8b Absatz 10 KStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - bis 16 - neu - KStG

II. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 3 - neu - bis 6 - neu - UmwStG , Nummer 3 - neu - § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

III. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 31a Nummer 1 Buchstabe a § 13a Absatz 1 Satz 4 ErbStG , Buchstabe b § 13a Absatz 4 Satz 5 ErbStG , Nummer 2 Buchstabe a § 13bAbsatz 2Satz2 Nummer 4a - neu - ErbStG , Buchstabe b § 13b Absatz 2Satz 3 ErbStG , Buchstabe c § 13b Absatz 2Satz 7 ErbStG , Nummer 3 § 37Absatz 8-neu- ErbStG

Artikel 31a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

IV. Zu Artikel 26 Nummer 1 - neu - § 1 Absatz 3a - neu -, Absatz 6 Satz 1 GrEStG , Nummer 2 - neu - § 4 Nummer 4 bis 8 GrEStG , Nummer 3 - neu - § 6a Satz 1 GrEStG , Nummer 4 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GrEStG , Nummer 5 - neu - § 13 Nummer 7 - neu - GrEStG , Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 5 GrEStG , Nummer 7 - neu - § 17 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GrEStG , Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7a - neu - GrEStG , Buchstabe b - neu - § 19 Absatz 2 Nummer 5 GrEStG , Nummer 9 - neu - § 20 Absatz 2 Nummer 3 - neu - GrEStG , Nummer 10 - neu - § 23 Absatz 11 - neu - GrEStG

Artikel 26

V. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

VI. Zu Artikel 2 Nummer 13b - neu - § 33 Absatz 2 Satz 4 - neu - EStG

VII. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht EStG , Nummer 33 Buchstabe b - neu - § 50dAbsatz 9Satz3 EStG , Buchstabe c - neu - § 50d Absatz 10 EStG , Nummer 33a - neu - § 50i - neu - EStG , Nummer 35 Buchstabe o § 52 Absatz 59a Satz 9 - neu -, 10 - neu - EStG , Buchstabe p § 52 Absatz 59d - neu - EStG , Buchstabe q § 52 Absatz 59e und 59f EStG , Artikel 33 Absatz 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 50i
Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

VIII. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Nummer 18 UStG

IX. Zu Artikel 10 Nummer 6 Buchstabe b § 13b Absatz 5 UStG

X. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 10 Nummer 9 § 14b Absatz 1 Satz 1 UStG , Nummer 15 § 26a Absatz 1 Nummer 2 UStG , Nummer 17 § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 11 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1AO , Artikel 12 Nummer 2 Artikel 97 § 19a EGAO , Artikel 27 § 257 Absatz 4 HGB , Artikel 28 Artikel 47 EGHGB , Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen , Artikel 33 Absatz 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

XI. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes , Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung , Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung , Artikel 12a - neu - Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes , Artikel 12b - neu - Änderung des Altersvors orgeverträge-Z ertifizierungsgesetzes , Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes , Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 12a
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12b
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 295/13 (Beschluss)

... Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Anliegen. Zunehmend wird jedoch die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung gefährdet. Die Steigerung der Vergütung ist gesetzlich begrenzt, demgegenüber stehen unabweisbare Kostensteigerungen, die im Kostenorientierungswert unzureichend und/oder verspätet abgebildet werden. Die Mehrheit der Krankenhäuser hat in den vergangenen Jahren ihre Betriebsabläufe gestrafft und Rationalisierungsreserven auch im Personalbereich gehoben. Der weiterbestehende Kostendruck führt daher nicht mehr zur Effizienzsteigerung und besserer Organisation, sondern zu weiterer Arbeitsverdichtung und Verschlechterungen im Ablauf des Krankenhausbetriebs, insbesondere in der Pflege.



Drucksache 626/13

... "Im Jahr 2014 werden den Einnahmen des Gesundheitsfonds nach Absatz 1 3,5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils an diesem Betrag, der sich nach § 221 Absatz 2 Satz 2 bemisst, aus der Liquiditätsreserve zugeführt."



Drucksache 294/13

... (1) Für jeden Mitgliedstaat und jedes Jahr muss der Gesamtwert aller zugewiesenen Zahlungsansprüche, der nationalen Reserve gemäß Artikel 41 und der gemäß Artikel 51 Absatz 2 und Artikel 69 Absatz 3 festgesetzten Obergrenzen der jeweiligen nationalen Obergrenze nach Anhang VIII entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel 1
Übergangsbestimmungen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 1
Im Jahr 2014 eingegangene rechtliche Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 2
Fortgesetzte Anwendung der Artikel 50a und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 3
Zuschussfähigkeit bestimmter Ausgabenarten

Artikel 4
Anwendung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 im Jahr 2014

Kapitel 2
Änderungen

Artikel 5
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 73/2009

Artikel 40
Nationale Obergrenzen

Artikel 136a
Flexibilität zwischen den Säulen

Artikel 141a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 6
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. [ ...][DP]

Artikel 14
Flexibilität zwischen den Säulen

Artikel 7
Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...][HZ]

Artikel 115
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Artikel 8
Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ ...][sCMO]

Artikel 9
Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...] [RD]

Kapitel 3
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Entsprechungen zwischen den Artikeln betreffend tier- und flächenbezogene Maßnahmen in den Programmplanungszeiträumen 2007-2013 und 2014-2020

Anhang II

Anlage

A Liste I betreffende Maßnahmen

B. Liste II betreffende Maßnahmen

LISTE I der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt A

LISTE II der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt B

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 217/1/13

... Der Koalitionsausschuss der Parteien der Bundesregierung hat am 4. November 2012 unter anderem beschlossen, dass die Krankenkassen für die durch den Wegfall der Praxisgebühr entstehenden Mehrausgaben einen vollständigen und dauerhaften Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Für das Jahr 2013 erfolgt der Ausgleich für den Wegfall der Praxisgebühr aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Für das Jahr 2014 ist eine Ausgleichsregelung im Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen enthalten.



Drucksache 372/13

... R. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Lage Ägyptens äußerst schlecht ist, wobei die Devisenreserven auf einem niedrigen Niveau stehen und das ägyptische Pfund so wenig wert ist wie seit 2004 nicht mehr; in der Erwägung, dass eine positive wirtschaftliche Entwicklung des Landes von seiner langfristigen politischen und sozialen Stabilität abhängen wird; in der Erwägung, dass sich Ägypten in einer kritischen Phase des Wandels befindet und in diesem Prozess des Übergangs zur Demokratie mit erheblichen Herausforderungen und Schwierigkeiten konfrontiert ist; in der Erwägung, dass dieser Übergang unter Einhaltung der Grundwerte der sozialen Gerechtigkeit, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung erfolgen sollte;



Drucksache 483/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass nach dem aktuellen Stand der Trilog-Verhandlungen der Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale Verordnung) gestrichen werden soll. Damit entfällt die von der Kommission vorgesehene Möglichkeit der Verwendung der Agrarkrisenreserve für bestimmte Maßnahmen im Rahmen des vorliegenden Verordnungsvorschlags. Eine daraus resultierende mögliche Unterfinanzierung von Maßnahmen im Rahmen dieses Verordnungsvorschlags ist aus Sicht des Bundesrates nicht akzeptabel.



Drucksache 295/13

... Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Anliegen. Zunehmend wird jedoch die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung gefährdet. Die Steigerung der Vergütung ist gesetzlich begrenzt, dem gegenüber stehen unabweisbare Kostensteigerungen, die im Kostenorientierungswert unzureichend und/ oder verspätet abgebildet werden. Die Mehrheit der Krankenhäuser hat in den vergangenen Jahren ihre Betriebsabläufe gestrafft und Rationalisierungsreserven auch im Personalbereich gehoben. Der weiter bestehende Kostendruck führt daher nicht mehr zur Effizienzsteigerung und besserer Organisation, sondern zu weiterer Arbeitsverdichtung und Verschlechterungen im Ablauf des Krankenhausbetriebs, insbesondere in der Pflege.



Drucksache 94/13

... es und der Liquiditätsreserve nach § 340e Absatz 1 Satz 2 des



Drucksache 600/1/13

... b) Vor diesem Hintergrund sieht es der Bundesrat besonders kritisch, dass die Bundesregierung auch in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2014 wieder die Reserven der Sozialversicherung zur Verbesserung der eigenen Haushaltssituation verwendet, indem sie erneut den Zuschuss an den Gesundheitsfonds kürzen will.



Drucksache 217/13 (Beschluss)

... Der Koalitionsausschuss der Parteien der Bundesregierung hat am 4. November 2012 unter anderem beschlossen, dass die Krankenkassen für die durch den Wegfall der Praxisgebühr entstehenden Mehrausgaben einen vollständigen und dauerhaften Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Für das Jahr 2013 erfolgt der Ausgleich für den Wegfall der Praxisgebühr aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Für das Jahr 2014 ist eine Ausgleichsregelung im Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen enthalten.



Drucksache 576/1/13

... ) zur "Bewertung von Handlungsoptionen zur nachhaltigen Nutzung sekundärer Phosphorreserven" deutlich.



Drucksache 661/13

... 8. Nach Auffassung des Bundesrates könnte die Unterstützung von Junglandwirten in Deutschland obligatorisch in der ersten Säule im Rahmen einer Entscheidung zum Gesamtpaket der nationalen Umsetzung der 1. und 2. Säule der GAP zur Anwendung kommen. Der Bundesrat hält diese zusätzliche Zahlung bis zur möglichen Förderobergrenze von 90 Hektar pro Betrieb für möglich. Überdies sollten Junglandwirtinnen und Junglandwirte ab 2015 bei Existenzgründungen in vollem Umfang mit Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve ausgestattet werden.



Drucksache 348/13

... Europäische Mittel sind in erster Linie durch das 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) zur Verfügung gestellt worden, wobei ihre Mobilisierung im Rahmen verschiedener Programmteile, etwa des Programmteils "Energie" oder "Grundlegende Technologien" (z.B. IKT und Werkstoffe), erfolgte. Im Zeitraum 2007-2012 wurden ca. 350 Projekte mit rund 1,8 Mrd. EUR aus Mitteln des RP7 für den Themenbereich Energie gefördert. Erhebliche Unterstützung hat das RP7 auch durch öffentlichprivate Partnerschaften und Finanzierungsinstrumente geleistet (siehe unten). Darüber hinaus erfolgte eine Förderung auf EU-Ebene im Rahmen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaft InnoEnergy. Erhebliche zusätzliche Mittel stammten aus dem europäischen Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) und aus dem Programm "New Entrance Reserve" (NER) 300. Die öffentlichen und privaten Investitionen in die technologische Entwicklung für die im SET-Plan ausgewiesenen Sektoren stiegen von 3,2 Mrd. EUR im Jahr 2007 auf 5,4 Mrd. EUR im Jahr 20104 (Abbildung 1). Derzeit finanziert die Industrie etwa 70 % der gesamten Forschungs- und Innovationsinvestitionen in den vorrangigen Sektoren des SET-Plans, während ca. 20 % von den Mitgliedstaaten und ca. 10 % von der Europäischen Kommission getätigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 612/13

... Reserve zur Aufteilung nach weiterer Schadensbewertung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 149/1/13

... Um eine behördliche Kontrolle zu ermöglichen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Antibiotika der 3. und 4. Generation (Reserveantibiotika) bei Tieren vorliegen, soll der Tierarzt in einer Rechtsverordnung nach § 56a Absatz 3 auch verpflichtet werden können, die beabsichtigte Anwendung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Damit soll zudem verhindert werden, dass Reserveantibiotika zur Erreichung von Minimierungszielen angewendet werden. So kann beispielsweise mit Antibiotika der Wirkstoffgruppe Fluorchinolone (z.B. Enrofloxacin) eine größere Menge an Antibiotika mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Tetracycline ersetzt werden. Die vorgesehene Regelung berücksichtigt einerseits die Therapiefreiheit des Tierarztes, setzt andererseits die zuständigen Behörden in die Lage, entsprechende Fehlentwicklungen, bezogen auf den Einzelfall, zu erkennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , Doppelbuchstabe cc - neu - 56a Absatz 1 Nummer 4a - neu - , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 58 Absatz 3

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -, Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4, Absatz 4a - neu -, Absatz 6 Satz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b

18. Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 § 58d Absatz 4


 
 
 


Drucksache 376/1/13

... • Vermögensgegenstände aus der Investmentkommanditgesellschaft entnommen werden (Auflösung der stillen Reserven?)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 600/13 (Beschluss)

... b) Vor diesem Hintergrund sieht es der Bundesrat besonders kritisch, dass die Bundesregierung auch in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2014 wieder die Reserven der Sozialversicherung zur Verbesserung der eigenen Haushaltssituation verwendet, indem sie erneut den Zuschuss an den Gesundheitsfonds kürzen will.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 92/12

... Der Gesetzentwurf berücksichtigt ferner Änderungsbedarf in wehr- und beamtenrechtlichen Vorschriften, der sich aus der neuen Organisationsstruktur der Bundeswehr ergibt. Für Reservistinnen und Reservisten, die ehrenamtlich Verbindungs- und Führungsfunktionen im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit übernehmen, wird durch ein neues Reservistinnen- und Reservistengesetz ein besonderes Wehrdienstverhältnis geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Beurlaubung

§ 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 3
Einmalzahlung

§ 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Versorgung

§ 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1

§ 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2

§ 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses

§ 9
Freistellung vom militärischen Dienst

§ 10
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit

§ 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

§ 3
Beurlaubung

§ 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 5
Einmalzahlung

§ 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

§ 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffbestimmung

§ 2
Dienstgrad

§ 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverhältnis

§ 4
Reservewehrdienstverhältnis

§ 5
Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses

§ 6
Diensteid

§ 7
Sachmittel und Entschädigungen

§ 8
Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes

§ 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

§ 10
Benachteiligungsverbot

§ 11
Versorgung

§ 12
Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet

§ 13
Entlassung

Artikel 4
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58a
Reservewehrdienstverhältnis

Artikel 10
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

§ 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 13e

§ 21

§ 39

§ 101

§ 102

Artikel 15
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie

Weiterentwicklung der Berufsförderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 8

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 101

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 90/1/12

... Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob im weiteren Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit deutscher Lebensversicherer umgesetzt werden können. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase ist im Gesetzentwurf bereits eine Regelung zur Anpassung der Beteiligung an Bewertungsreserven aus festverzinslichen Finanztiteln enthalten. Um die deutsche Lebensversicherung unter Solvency-II-Rahmenbedingungen zukunftsfest zu machen und das Angebot von sozialpolitisch bedeutsamen langfristigen Garantien sicherzustellen, sollte geprüft werden, ob darüber hinaus folgende Anpassungen im Regelungsbereich der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) möglich sind:



Drucksache 446/12

... 1. die Höhe der voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds nach § 271 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch um die für den Aufbau der Liquiditätsreserve nach § 271 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehenen Einnahmen, die Ausgaben nach § 39 Absatz 5, die Kosten nach § 28q Absatz 1a des



Drucksache 189/12

... "a) Kredite aufzunehmen und zu diesem Zweck alle von ihr zu bestimmenden Sicherheiten zu stellen, vorausgesetzt, dass der ausstehende Gesamtbetrag der von der Gesellschaft aufgenommenen Kredite oder gewährten Garantien unabhängig von ihrer Herkunft einen Betrag nicht übersteigt, welcher dem Dreifachen der Summe ihres gezeichneten Kapitals und der erzielten Überschüsse und Reserven entspricht;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Entschließung

I. Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

II. Inkrafttreten

Entschließung

I. Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

II. Inkrafttreten

Entschließung

I. Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

II. Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 452/12

... "Den Einnahmen des Gesundheitsfonds nach Absatz 1 werden im Jahr 2013 2 Milliarden Euro abzüglich des Anteils an diesem Betrag, der sich nach § 221a Satz 2 in der am 9. Dezember 2010 geltenden Fassung bemisst, aus der Liquiditätsreserve zugeführt."



Drucksache 453/12

... 2. der wirtschaftlichen Verwertung des Vermögens der Versorgungsanstalt einschließlich des Reservefonds und 3. anderen Einnahmen der Versorgungsanstalt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Teil 2
Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Kapitel 1
Organisation

§ 27
Schließung der Zusatzversorgung

§ 28
Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung

§ 29
Geschäftsführung

§ 30
Aufsicht

Kapitel 2
Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung

§ 31
Versorgungsverfahren

§ 32
Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen

§ 33
Übergang von Schadenersatzansprüchen

§ 34
Verjährung

§ 35
Rechtsweg

§ 36
Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung

Kapitel 3
Versorgungsleistungen

§ 37
Ruhegeld

§ 38
Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit

§ 39
Witwen- und Witwergeld

§ 40
Waisengeld

§ 41
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5 Bundeshaushalt:

Kommunale Haushalte:

2. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:

3. Weitere Kosten

5 Gesetzgebungskompetenz

5 Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2207: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 796/12

... ; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58b
Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement

§ 58c
Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörden

§ 58d
Beratung und Untersuchung

§ 58e
Verpflichtung

§ 58f
Status

§ 58g
Dienstantritt

§ 58h
Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2348: Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (15. Soldatengesetz-Änderungsgesetz - 15. SGÄndG) (BMVg)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 79/12

... Reserve

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4 Länder

4 Kommunen

2. Vollzugskosten ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Inhalt

2. Verordnungsfolgen und finanzielle Auswirkungen

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

c Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen

d Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

e Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

f Erfüllungsaufwand der Verwaltung

g Sonstige Kosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1994: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften zu regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an öffentliche Stellen des Bundes


 
 
 


Drucksache 30/1/12

... Mit der Einfügung wird klargestellt, dass Wirtschaftlichkeitsreserven, die durch frei finanzierte Investitionen generiert und zum Beispiel durch Überschüsse gemäß § 17 Absatz 1 KHG refinanziert werden, nicht bei den Verhandlungen zum Landesbasisfallwert berücksichtigt und ausgeschöpft werden dürfen.



Drucksache 414/12

... - Festlegung gemeinsamer Prioritäten und gemeinsamer Forschungspläne auf der Grundlage der Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung und des Beitrags aus strategischen vorausschauenden Tätigkeiten; - Durchführung gemeinsamer Forschungspläne, wenn möglich durch gemeinsame oder zumindest gleichzeitige Aufforderungen zwischen den Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer internationaler Peer Reviews, die für alle Vorschläge vergleichbare Punktzahlen vergeben. Dadurch würde ein gesamteuropäischer Wettbewerb entstehen, dessen Vorteile von den Mitgliedstaaten bereits in großem Umfang anerkannt worden sind (nahezu alle nehmen häufig an gemeinsamen ERANET-Aufforderungen teil und einige entscheiden sich dafür, nationale Fördergelder aus genau diesem Grund an Forscherinnen und Forscher auf der ERC-Reserveliste zu vergeben). Die Stärken und Schwächen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten in den jeweiligen Bereichen kämen deutlich zum Vorschein, so dass die Länder eine Hilfe für ihre Spezialisierungsentscheidung erhielten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/12




1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund

Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme

Die Schwerpunktbereiche des EFR

Aktueller Stand

Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR

2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln

2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme

2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung

2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz

Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung

Die Kommission - mehr Unterstützung

Transparente Überwachung


 
 
 


Drucksache 170/12

... Die Änderung trägt der engen Rechtsauslegung in der Praxis Rechnung, nach der aufgrund der Begrenzung auf die örtlich verbundenen Pflegeeinrichtungen nur in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen Gesamtversorgungsverträge abgeschlossen werden konnten. Damit auch in den übrigen Ländern die durch die Vereinbarung von Gesamtversorgungsverträgen erzielbaren Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden können, wird die Regelung moderat geöffnet.



Drucksache 723/12

... Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Kommission, den Einsatz der Strukturfondsmittel möglichst zielgerecht und ergebnisorientiert zu gestalten, ist jedoch skeptisch gegenüber der Einführung einer leistungsgebunden Reserve und deren konkreter Umsetzung. Die Kommissionsvorschläge sehen einen Leistungsrahmen sowie eine Leistungsreserve vor, um Anreize für Leistung und Ergebnisorientierung zu schaffen. Die Kommission hat im Kontext der Verhandlungen mit dem Rat und dem Europäischen Parlament ein Dokument zur konkreten Durchführung der Leistungsüberprüfung und der Umsetzung der Leistungsreserve vorgelegt, das das Verfahren detailliert beschreibt.



Drucksache 520/12

... 2. zur Schaffung und Verwaltung einer Liquiditätsreserve durch die Übertragungsnetzbetreiber,



Drucksache 703/1/12

... Im vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ist eine Regelung zur Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 enthalten. Allerdings wird lediglich ein Ausgleich der den Gesetzlichen Krankenkassen durch den Wegfall der Praxisgebühr jährlich entstehenden Mindereinnahmen für die Jahre 2013 und 2014 geregelt: Im Jahr 2013 geht die Bundesregierung davon aus, dass trotz der Kürzungen der Steuerzuschüsse durch das Haushaltsbegleitgesetz eine Kompensation durch einen Einnahmenüberschuss in der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann. Im Jahr 2014 soll die Kompensation in einer Höhe von 1,78 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve entnommen werden. Eine Regelung für die Zeit nach dem 31. Dezember 2014 hingegen fehlt.



Drucksache 740/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Der zügige Ausbau von Offshorekapazitäten ist im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenso wie die Bereitstellung von Kraftwerksreserven, soweit diese notwendig sind, um fehlende Erzeugungskapazitäten und Netzschwankungen auszugleichen und so die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.